V/0026/2012
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer Veranwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf
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Beschlussvorlage
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V/0026/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf" Beratungsfolge 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu prüfen und den politischen Gremien Verfahrensvorschläge zu unterbreiten. Die haushaltsrelevanten Auswirkungen sind gesondert darzustellen. Begründung: Zu 1: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt in Deutsc h- land als Grundqualifikation für Erwerbsarbeit. Ohne Ausbildung ist die Integration ins Erwerbsleben ausgesprochen schwierig. Auf kommunaler Ebene zeigen sich die Folgen in Form von Arbeitsl o- sigkeit, Perspektivlosigkeit und sozialer Exklusion von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Angesichts de r verschiedenen Partner, die am Übergang von der Schule in den Beruf und der Ausbildungsplatzvermittlung beteiligt sind, stellt sich die Frage, inwieweit durch die Verbesserung der Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf Ausbildungslosigkeit verhi ndert werden kann. Eine mögliche Lösung für das Problem könnte die Einrichtung einer gemeinsamen „Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen an zentraler Stelle in der Stadt unter Ei n- beziehung der verschiedenen Partner wie Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kammern, Bildungsträgern und Wirtschaftsförderung und Jugendhilfe“ sein. Vorlagen-Nr.: V/0026/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 06.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0026/2012 Konkret bedeutet dies, dass zwischen den „Akteuren des Übergangssystems“ eine enge Koordina- tion und Kooperation entsteht und alle Kompetenzen in einer zentralen Anlaufstel le (z.B. wie im Jugendhaus Bielefeld oder dem Jugend Job -Center Plus in Düsseldorf) unter einem Dach gebü n- delt werden. Das Übergangssystem von der Schule in Ausbildung ist gekennzeichnet von einer großen Vielfalt und Komplexität von Akteuren, Politikfelde rn und Zuständigkeiten. Alle haben sie zum Ziel, die Übergänge in Ausbildung zu verbessern. Berufsorientierung ist zunächst einmal eine Aufgabe der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit dem gesetzlichen Auftrag der Beratung und Vermittlung. Darüber hinaus sind weitere Akteure mit vielfältigen Angeboten in diesem Feld aktiv: Neben den Regelangeboten verantwortet die Agentur für Arbeit auch zeitlich befristete Programme, wie die erweiterte vertiefte Berufsorientierung. Betriebe bieten Praktika für Schüler/-innen an. Die Kammern bieten Lehrstellen- und Praktikumsbörsen an und vermitteln Ausbildungsstel- len. Freie Träger der Jugendhilfe bieten ergänzend Unterstützungsangebote in und außerhalb von Schulen an. Weiterbildungsträger setzen an oder in Kooperation mit Schulen EU-, Bundes- und Lande- sprogramme zur Berufsorientierung um. Stiftungen führen Wettbewerbe durch, zeichnen Beispiele guter Praxis aus, vergeben Gü- tesiegel oder stellen den Schüler/-innen Mentor/-innen zur Seite. Das Jobcenter initiiert berufsorientierende Fördermaßnahmen für Jugendliche im Rechts- kreis des SGB II. Das Amt für Schule und Weiterbildung fördert und unterstützt gemeinsam mit den Akteuren Angebote und Maßnahmen im Übergang Schule und Beruf und koordiniert die Vielfalt von Initiativen, Angeboten und Aktivitäten. Die Aufzählung zeigt, dass es eine Vielzahl an Programmen, Projekten und Angeboten gibt, die zu einer Verbesserung der Übergänge von der Schule in Ausbildung beitragen. Eine systematische Vernetzung aller Bildungs- und Beratungsinstitutionen ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Jugendliche ihre Chancen auf Ausbildung, berufliche und gesellschaftliche Integration, Studium und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen entwickeln und nutzen können. Durch die Überführung des Jobcenters in ein städtisches Amt und den Beschluss des Ausbi l- dungskonsenses NRW vom 18.11.2011 ein neues Übergangssystem Schule -Beruf flächend e- ckend einzuführen, ergibt sich weiterer Handlungsbedarf und neue Herausforder ungen in diesem Aufgabenfeld. Ziel aller Aktivitäten muss es sein, vorhandene Ressourcen optimal aufeinander abzustimmen und konzeptionell so zu gestalten, das die Hilfen und Angebote ineinandergreifen und verzahnt sind. Die Landesregierung strebt an in den Kommunen die Strukturen für ein funktionierendes Übe r- gangssystem unter kommunaler Regie zu etablieren und aus Mitteln des Landes und des Europäi- schen Sozialfonds zu fördern. Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, die Implementierung e i- nes nachhaltig en und systematischen Übergangssy stems Schule Beruf (mit den Teilbereichen Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und [Übergang in Ausbildung/ Studium] entsprechend dem Gesamtkonzept des Ausbildungskonsens NRW) gemeinsam und in Abstimmung mit den beteili g- ten Akteuren (Schule, Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Sozialpartnern, Träger und kommunale Ämter) in der Kommune anzustoßen, erforderliche Absti mmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung beizutragen. Bei der Bearbeit ung des Antrags werden mögliche Konsequenzen und Auswirkungen, die sich durch die Einführung der „kommunalen Koordinierung“ in Münster ergeben ebenfalls berücksic h- tigt. - 3 - V/0026/2012 i.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Antrag Nr. A-R/0067/2011
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0026/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37