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Fahrradabstellanlagen an Flüchtlingsunterkünften
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0348/2016 vom 22.02.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0348/2016 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Fahrradabstellanlagen an Flüchtlingsunterkünften Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.12 Fahrradabstellanlagen an Flüchtlingsunterkünften, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0348/2016 Die Fraktion Die Grünen haben ihren Antrag modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der provisorischen Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere bei der Flüchtlingsunterkunft Alteburger Straße in Bayenthal, ausreichend im Bestand vorhandene mobile Fahrradabstellanlagen zur Verfügung zu stellen und bei der Flüchtlingsunterkunft Bayent- hal auf das Land (Bezirksregierung) einzuwirken, das zu tun. Sachstand Dezember 2018 Die Unterkunft für Geflüchtete an der Ecke Alteburger Str. / Ecke Schönhauser Straße in Bayenthal ist eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW und liegt damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Köln, die Ausstattung von Landeseinrichtungen mit zu ge- stalten oder zur Verfügung zu stellen. „Provisorische Flüchtlingsunterkünfte“ existieren nicht mehr. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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