Unterbringung von Flüchtlingen entgegen des Leverkusener Modells in ausschließlich leerstehenden Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) AN/0374/2020 vom 10.03.2020
Stand: Am 11.05.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Anfrage (FDP BV2)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0374/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Unterbringung von Flüchtlingen entgegen des Leverkusener Modells in ausschließlich leerstehenden Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Gemäß des Leverkusener Modells gestaltet sich die Unterkunft von Flüchtlingen in Privatunterkünften positiver als die Unterbringung in anonymen Flüchtlingsheimen. So verläuft dort die Integration der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft, unter anderem durch das Erlernen der deutschen Sprache, sehr viel schneller. Dennoch wendet das Amt für Wohnungswesen dieses Modell für Ein - und Zweifamilienhäuser mit separatem Sanitärbereich nicht an. Diesbezüglich mietet die Stadt Köln stets nur komplett leerstehende Objekte an. Hierzu stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Aus welchem Grunde mietet die Stadt Köln für die Unterbringung von Flüchtlingen nur komplett lee rstehende Ein- und Zweifamilienhäuser an? 2) Inwieweit verfolgt das Amt für Wohnungswesen aktuell noch die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Leverkusener Modell? Mit freundlichen Grüßen gez. Daniel gez. Wolters in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf
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11.05.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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