Halteverbote wegen Dreharbeiten in der Lokomotivstraße am 01. und 02.09.2016
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4327/2016 vom 10.01.2017
Stand: Am 02.02.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 4327/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Halteverbote wegen Dreharbeiten in der Lokomotivstraße am 01. und 02.09.2016 AN/1443/2016 Sitzung am 15.09.2016 TOP 7.2.6 3034/2016 Herr Schmitz fragt nach, wieviel Parkplätze denn maximal für Dreharbeiten gesperrt würden. Mitteilung der Verwaltung: Wie bereits zur Beantwortung der Anfrage unter Session-Nummer 3034/2016 mitgeteilt existiert kein fester Verrechnungsschlüssel, der eine maximal zulässige Quote an Halteverbotsstrecken in Bezug auf die vorhandenen Parkplätzen definiert. Grundsätzlich erfolgt eine Genehmigung unter Abwägung aller in Betracht kommenden widerstreitenden Interessen. Diese umfassen nicht nur die Interessen der Anwohner, sondern auch das Interesse der Öffentlichkeit an der Herstellung von Filmen für Fern- sehen oder Kino. Die Notwendigkeit des Umfangs von Halteverbotszonen wird in jedem Einzelfall unter den verschiedensten Aspekten geprüft. Zu berücksichtigen ist unter anderem, ob Halteverbots- strecken aus Gründen der Logistik, oder aber aus Sicherheitsgründen bspw. bei Stuntaufnahmen erforderlich sind.
Beratungsverlauf
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02.02.2017
TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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