Mandari Insight

1304/2019

Zurückgewiesene Bürgereingabe - Rather See

Mitteilung Ausschuss 09.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.05.2019, TOP 1.2

Anlage 2 - Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Antwortschreiben

4517 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Herrn  
Ralf Kuzina 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  13.03.2019 
 
Ihre Eingabe – Rather See 
Sehr geehrter Herr Kuzina, 
mit E-Mail vom 11.03.2019 haben Sie den Link zur Openpetition Rather See zur Verfügung 
gestellt und vorab telefonisch angefragt, wie diese Petition offiziell übergeben werden kann.  
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln ein laufendes (Bebauungs-)Planverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle un-
mittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Stadtplanungsamt, weitergeleitet. 
Von dort liegt mir folgende Stellungnahme vor: 
„Das Stadtplanungsamt bemüht sich aktuell um den Abschluss des Bauleitplanverfahrens 
Rather See. Das Verfahren hat folgenden Verlauf genommen: 
15.12.2011 (4150/2011) Einleitungsbeschluss 
20.02.2013   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
26.09.2013 (2609/2013) Vorgabenbeschluss 
20.09.2018 – 19.10.2018 Offenlage mit insgesamt 126 Stellungnahmen 
vor der Sommerpause Satzungsbeschluss 
Die für das Bauleitplanverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 Bauge-
setzbuch (BauGB), § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligungen) und § 4 Abs. 2 BauGB und 
§ 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) haben ordnungsgemäß stattgefunden. 
Eine grundsätzliche Änderung der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanverfah-
rens hat es zwischenzeitlich nicht gegeben, die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs 
erfolgte auf Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 
26.09.2013 (Vorgabenbeschluss). Hier hat der Stadtentwicklungsausschuss eine Reduzie-

Seite 2 
 
  
 
 
rung des ursprünglich angedachten öffentlichen Rundweges aufgrund artenschutzrechtlicher 
Hindernisse beschlossen. 
Im Rahmen der Offenlage im Zeitraum vom bis zum ist am 18.10.2018 eine „Petition“ von 
Ihnen mit 657 Unterschriften beim Stadtplanungsamt eingegangen. Diese findet als Stel-
lungnahme Eingang in die Abwägung. 
Die „Petition“ deckt sich inhaltlich mit vielen weiteren Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung und Offenlage, welche eine uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit des 
„Rather Sees“ unter Verzicht einer kommerziellen Freizeitnutzung fordern. Diese Forderung 
steht aber in klarem Gegensatz zur Eigentumssituation (der See ist 100% in Privateigentum) 
und verkennt, dass die bisherige „öffentliche“ Nutzung illegal war und ist und dabei z.T. er-
hebliche Einwirkungen auf Flora und Fauna hat. 
Der parallel geforderte Verzicht auf einen Rückbau des bestehenden Betreiberwegs wider-
spricht der bestehenden fachrechtlichen Rekultivierungsplanung (welche explizit einen 
Rückbau des Weges nach Beendigung der Auskiesung vorsieht) und dem rechtskräftigen 
Bebauungsplan 75449/02 vom 07.04.1975.“ 
Somit ist eine Behandlung Ihrer Eingabe in einer Bezirksvertretung oder im Ausschuss für 
Anregungen und Beschwerden nicht erforderlich, da Sie bereits Eingang in die Abwägung 
zum Bebauungsplanverfahren fand. Gleichwohl werde ich den Ausschuss für Anregungen 
und Beschwerden in seiner nächsten Sitzung über Ihre Eingabe informieren. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
zu den Planungen zum Rather See haben, können Sie sich direkt an das: 
Stadtplanungsamt 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

506 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 09.04.2019 
 1304/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 
 
Zurückgewiesene Bürgereingabe - Rather See 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden als Eingabe 
nach § 24 Gemeindeordnung NRW zurückgewiesen (siehe Anlagen) und dem Stadtplanungsamt zur 
Kenntnis gegeben. 
 
gez. Höver

Anlage 1 - Eingabe

655 Zeichen

Hallo Frau Dederichs, 
 
wie vorhin besprochen hier die Mail mit dem Petitionslink und das Anliegen dass uns aufgefallen ist,  
dass es zum aktuellen B-Planverfahren des Projektes "Wasserskianlage" keine Bürgerbeteiligung 
gab, sondern lediglich 2013 zum alten B-planverfahren, welches nicht von der Stadt genemigt 
wurde und sich vom Inhalt auch stark vom aktuellen B -Planverfahren unt erscheidet. 
petitionslink:  
https://www.openpetition.de/petition/online/rather -see-erwerben-kostenlosen-badesee-zur-
naherholung -schaffen-und-naturschutz-wahren 
Kurzlink: 
openpetition.eu/!badeseefuerkoeln  
Mit freundlichem Gruss, 
Ralf kuzina, IG Ratherseefrei

Beratungsverlauf (2)

09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1304/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.04.2019
Erstellt
09.04.2019 09:38