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Zurückgewiesene Bürgereingabe - Rather See

Mitteilung Ausschuss 1304/2019 vom 09.04.2019

Stand: Am 14.05.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Eingabe

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    Hallo Frau Dederichs, wie vorhin besprochen hier die Mail mit dem Petitionslink und das Anliegen dass uns aufgefallen ist, dass es zum aktuellen B-Planverfahren des Projektes "Wasserskianlage" keine Bürgerbeteiligung gab, sondern lediglich 2013 zum alten B-planverfahren, welches nicht von der Stadt genemigt wurde und sich vom Inhalt auch stark vom aktuellen B -Planverfahren unt erscheidet. petitionslink: https://www.openpetition.de/petition/online/rather -see-erwerben-kostenlosen-badesee-zur- naherholung -schaffen-und-naturschutz-wahren Kurzlink: openpetition.eu/!badeseefuerkoeln Mit freundlichem Gruss, Ralf kuzina, IG Ratherseefrei
  • Anlage 2 - Antwortschreiben

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    / 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Herrn Ralf Kuzina Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 13.03.2019 Ihre Eingabe – Rather See Sehr geehrter Herr Kuzina, mit E-Mail vom 11.03.2019 haben Sie den Link zur Openpetition Rather See zur Verfügung gestellt und vorab telefonisch angefragt, wie diese Petition offiziell übergeben werden kann. Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt- satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben prüft. Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Köln ein laufendes (Bebauungs-)Planverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle un- mittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Stadtplanungsamt, weitergeleitet. Von dort liegt mir folgende Stellungnahme vor: „Das Stadtplanungsamt bemüht sich aktuell um den Abschluss des Bauleitplanverfahrens Rather See. Das Verfahren hat folgenden Verlauf genommen: 15.12.2011 (4150/2011) Einleitungsbeschluss 20.02.2013 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 26.09.2013 (2609/2013) Vorgabenbeschluss 20.09.2018 – 19.10.2018 Offenlage mit insgesamt 126 Stellungnahmen vor der Sommerpause Satzungsbeschluss Die für das Bauleitplanverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB), § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligungen) und § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) haben ordnungsgemäß stattgefunden. Eine grundsätzliche Änderung der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanverfah- rens hat es zwischenzeitlich nicht gegeben, die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte auf Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.09.2013 (Vorgabenbeschluss). Hier hat der Stadtentwicklungsausschuss eine Reduzie- Seite 2 rung des ursprünglich angedachten öffentlichen Rundweges aufgrund artenschutzrechtlicher Hindernisse beschlossen. Im Rahmen der Offenlage im Zeitraum vom bis zum ist am 18.10.2018 eine „Petition“ von Ihnen mit 657 Unterschriften beim Stadtplanungsamt eingegangen. Diese findet als Stel- lungnahme Eingang in die Abwägung. Die „Petition“ deckt sich inhaltlich mit vielen weiteren Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage, welche eine uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit des „Rather Sees“ unter Verzicht einer kommerziellen Freizeitnutzung fordern. Diese Forderung steht aber in klarem Gegensatz zur Eigentumssituation (der See ist 100% in Privateigentum) und verkennt, dass die bisherige „öffentliche“ Nutzung illegal war und ist und dabei z.T. er- hebliche Einwirkungen auf Flora und Fauna hat. Der parallel geforderte Verzicht auf einen Rückbau des bestehenden Betreiberwegs wider- spricht der bestehenden fachrechtlichen Rekultivierungsplanung (welche explizit einen Rückbau des Weges nach Beendigung der Auskiesung vorsieht) und dem rechtskräftigen Bebauungsplan 75449/02 vom 07.04.1975.“ Somit ist eine Behandlung Ihrer Eingabe in einer Bezirksvertretung oder im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht erforderlich, da Sie bereits Eingang in die Abwägung zum Bebauungsplanverfahren fand. Gleichwohl werde ich den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner nächsten Sitzung über Ihre Eingabe informieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen zu den Planungen zum Rather See haben, können Sie sich direkt an das: Stadtplanungsamt Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 09.04.2019 1304/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 Zurückgewiesene Bürgereingabe - Rather See Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden als Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW zurückgewiesen (siehe Anlagen) und dem Stadtplanungsamt zur Kenntnis gegeben. gez. Höver

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.05.2019 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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