0175/2020
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.12.2019:
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1689 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 0175/2020 Freigabedatum: 22.01.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.12.2019: TOP 13.3 mündliche Anfrage von Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), betr.: Bebauungsplan Philippstraße Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, was die Verwaltung hinsichtlich des ungültigen Bebauungsplanes Philippstraße plane. Das anhängige Gerichtsverfahren zur Bebau- ung Philippstraße sei inzwischen abgeschlossen. Die Antwort erfolgt schriftlich. Antwort der Verwaltung: Die Bebauungspläne 64460/07 und 64464/04 wurden vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) in seinen Urteilen vom 14.06.2019 inzident im Rahmen zweier Klageverfahren für unwirksam erklärt. Die Gerichtsverfahren richteten sich gegen die erteile Baugenehmigung. Es hat kein Normenkontrollverfahren stattgefunden. Die Gerichtsverfahren sind durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.10.2019 (BVerwG 4 B 37.19 und 4 B 36.19) abgeschlossen. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit durch die inzidente Unwirksamkeit der beiden Bebauungsplä- ne 64460/07 und 64464/04 Handlungsbedarf besteht. Die Heilung eines Bebauungsplans und eine rückwirkende Inkraftsetzung ist grundsätzlich möglich. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, wird derzeit geprüft. Es liegt noch kein ab- schließendes Ergebnis der Prüfung vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0175/2020
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 22.01.2020
- Erstellt
- 17.01.2020 13:56