mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Rechtsabbiegen vom Raderthalgürtel in die Vorgebirgstraße

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0900/2025 vom 16.06.2025

Stand: Am 30.06.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV2)

    PDF

    Herunterladen: Antrag nach § 3 (CDU BV2)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0900/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Rechtsabbiegen vom Raderthalgürtel in die Vorgebirgstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 30. Juni 2025 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Raderthal- / Zollstockgürtel den Verkehrsfluss zu verbessern, indem die Lichtzeichenanlage (LSA) mit einem grünen Pfeil (Lichtsignal, nicht zu verwechseln mit dem Verkehrszeichen „Grünpfeil“) ergänzt wird, so dass potentiellen Rechtsab- bieger aus Richtung Osten in die Vorgebirgstraße während der Grünphase der Linksabbieger aus der Vorgebirgstraße in den Raderthalgürtel ebenfalls abbiegen können und der Verkehrsfluss dadurch verbessert wird. Für Fußgänger und Radfahrer wird die Ampelschaltung während dieser Phase entsprechend auf Rot umgestellt, was aber keine nennenswerte Beeinträchtigung darstellt, da diese Phase nur 20 Sekunden dauert und sie sowieso ab der Mittelinsel Rot haben. Begründung: Der Antrag ist insbesondere im Hinblick auf umwelttechnische Aspekte aber auch mit Blick auf die Sicherheit von Radfahrern sinnvoll. Durch die Umgestaltung der Vorgebirgstraße bilden sich an dieser Stelle insbesondere in den Morgenstunden Rückstaus . An dieser Kreuzung war bis vor CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen einiger Zeit ein Schild Grünpfeil. Da aber viele Fahrzeugführer auch nach über 30 Jahren der deutschen Einheit (dieses Zeichen wurde von der DDR übernommen) noch nicht begriffen haben, dass ein „grüner Pfeil“ zwar das Abbiegen bei Rot erlaubt, aber gleichzeitig ein Stoppschild ist, hat man den „grünen Pfeil“ vor kurzem wieder entfernt. Offenbar war es immer wieder zu Konflik- ten gekommen zwischen Abbiegenden, die das „Stoppschild / Grüner Pfeil“ missachtet haben, und Radfahrern oder Fußgängern, weshalb das Schild Grünpfeil schlussendlich entfernt wurde. Die beantragte Maßnahme führt zu einer Entzerrung des Rückstaus und zu einer Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer. Die anschließende Grünphase zur Querung der Vorgebirgstraße für Radfahrer und Fußgänger ist mit 40 Sekunden so auskömmlich, dass auch bewegungseinge- schränkte Menschen ohne Zeitverzug die Vorgebirgstraße überqueren können. Mit freundlichen Grüßen gez.: Schykowski gez.: Heinzlmeier

Beratungsverlauf

  1. 30.06.2025

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.3, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz