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A-R/0049/2023

Realisierung von Sporthallenneubau durch ein Public-Private-Partnership (PPP)-Modell mit einem privaten Bauträger prüfen

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0049-2023-CDU-Realisierung Sporthallenneubau durch PPP prüfen

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A-R-0049-2023-CDU-Realisierung Sporthallenneubau durch PPP prüfen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2023 
 
 
Münster, 31. Oktober 2023 
 
Ratsantrag 
 
 
Realisierung von Sporthallenneubau durch ein Public-Private-
Partnership (PPP)-Modell mit einem privaten Bauträger prüfen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen, den Stand der Sporthallenentwicklung darzustellen 
und die Möglichkeit einer Realisierung von Neubauvorhaben durch ein Public-Private-Partnership 
(PPP)-Modell mit einem privaten Bauträger zu prüfen: 
 
1. Darstellung aktueller Sporthallenplanungen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Planungen für 
Sporthallen in Münster bereitzustellen. Dies sollte Informationen zu den Standorten, den geplanten 
Kapazitäten, den Kostenschätzungen und den Zeitplänen enthalten. Die transparente Darstellung 
dieser Planungen ist von entscheidender Bedeutung, um die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und 
Bürger besser zu verstehen und sicherzustellen, dass die geplanten Projekte den aktuellen 
Anforderungen entsprechen.  
 
2. Prüfung eines PPP-Modells für die Realisierung 
 
Zuletzt waren im Jahr 2003 ff. Beschlüsse im Rat getroffen worden, Sporthallen in Gremmendorf, 
Albachten und Hiltrup im PPP-Modell zu realisieren. Die Zufriedenheit der Nutzer ist positiv. Dieses 
Modell könnte die Beteiligung eines privaten Bauträgers einschließen, der Finanzierung, Bau, Betrieb 
und Instandhaltung der Sporthallen übernimmt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine 
Machbarkeitsstudie durchzuführen, um die Vor- und Nachteile eines solchen Ansatzes zu bewerten. 
Dies sollte auch eine Analyse der finanziellen Auswirkungen, der rechtlichen Aspekte und der 
langfristigen Effizienz beinhalten. 
 
 
Begründung: 
 
Die CDU-Ratsfraktion ist der Überzeugung, dass die Prüfung eines PPP-Modells für die Realisierung 
von Sporthallenprojekten sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch die finanzielle 
Nachhaltigkeit verbessern könnte. Es könnte auch die Möglichkeit bieten, diese Projekte schneller 
und effizienter umzusetzen. 
 
Dass ein solches Modell erfolgreich umgesetzt werden kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus 
Lüneburg. Die Stadt realisiert den Neubau von vier Sporthallen (eine Dreifachsporthalle, drei 
Zweifachsporthallen) im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells mit einem Gesamtinvestitionsvolumen 
von 25 Mio. EUR. Mit der Planung wurde im August 2021 begonnen. Der Bau soll zum Sommer 2024 
fertig sein, wobei zwei der Sporthallen bereits 2023 fertig gestellt werden. Zum Leistungsumfang

zählen Planen, Bauen, Bauzwischen- und Endfinanzierung sowie die Instandhaltung (Inspektion, 
Wartung, Instandsetzung) für einen Zeitraum von 25 Jahren. 
Neben der Funktionalität wird Wert auf Optimierung des Energiebedarfs gelegt: Die Gebäudehülle 
wurde gemäß dem GEG 2021 geplant. Die Wärmeerzeugung erfolgt bei den Schulstandorten über die 
bestehenden Heizungszentralen und im Hanseviertel an das vorhandene Nahwärmenetz. Die 
Sporthallen und die Nebenräume werden über zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 
be- und entlüftet. Eine PV-Anlage erzeugt einen Eigenstromanteil, der den Energiebedarf des 
Gebäudes senkt. Die Beleuchtung erfolgt mit LED-Technik. 
 
Die Stadt Lüneburg hat bei einem solchen Umsetzungsmodell folgende Vorteile ermittelt: 
 Schnellere Baurealisierung bei gleichzeitiger Entlastung des städtischen Personals 
 Hohe Kostensicherheit durch vereinbarte Festpreise 
 Im Vorfeld durch die Hansestadt festgelegte Standards für Bau und Instandhaltung der Hallen 
 Stadt ist Eigentümer, kann die Gebäude nach eigenen Wünschen auf eigene Kosten 
nachrüsten 
 Zahlung erst nach mängelfreier Abnahme und Schlüsselübergabe, dadurch geringeres Risiko 
als bei Abschlagsrechnungen. 
 
In der Vergangenheit wurden drei Sportstätten auch in Münster in den Stadtteilen Hiltrup, 
Gremmendorf und Albachten realisiert. Auf Grundlage eines funktionalen Gesamtkonzepts wurde die 
Planung und der Bau von den drei Dreifachsporthallen zum Pauschalfestpreis sowie die 
Bauunterhaltung und die Bewirtschaftung über 30 Jahre zum indexierten Pauschalpreis inklusive aller 
Nebenkosten realisiert.  
 
Aktuell liegen mehrere bereits gefasste Grundsatz- bzw. Planungsbeschlüsse für weitere Sporthallen.  
 
Folgende Sporthallenplanungen wurden beauftragt: 
 Neubau einer Zweifachsporthalle mit der städtischen Grundschule York (V/0295/2020) 
 Eine weitere Einfachsporthalle an der Thomas-Morus-Schule (V/0235/2020) 
 
Darüber hinaus wurden u. a. Grundsatzbeschlüsse / Baubeschlüsse gefasst für: 
 Sporthalle Handorf (V V/0425/2020/1) 
 Einfachporthalle Albachten Ost (V/0671/2021), Baubeschluss V/0407/2023 
 Zweifachporthalle an der Städtischen Grundschule in der ehem. York-Kaserne (V/0147/2022) 
 Zweifachsporthalle an der Grundschule Sprakel V/0340/2021/1) 
 Zweifachsporthalle Erich-Klausener-Schule (V/1172/2019) 
 Dreifach-Leistungssporthalle am Pascal-Gymnasium (V/0309/2019) 
 Einfachsporthalle an der Melanchthonschule (V/0088/2023) 
 Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren V/0787/2020/1) 
 Ein weiteres Sporthallensegment an der Realschule im Kreuzviertel (V/0420/2020) 
 Dreifachsporthalle an der Grundschule Wolbeck Brandhoeveweg (V/0385/2023) 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 12:10