2014/0170
Freistellungs- und Ermäßigungsregelung für Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt gem. § 90 SGB VIII
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2014/0170
6604 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.05.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Finanzverwaltung
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0170
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 7250100
Betreff: Freistellungs- und Ermäßigungsregelung für Kinderbetreuungseinrichtungen in
Darmstadt gem. § 90 SGB VIII
Vorlage vom: 23.04.2014
Beschlussvorschlag :
I. Der Ausweitung der geltenden Freistellungs- und Ermäßigungsregelung gem. § 90 Abs.
3 SGB VIII für Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt bei Kindern von SGB II-
und SGB XII-Empfängerinnen und Empfängern bis zum dreifachen Grundbetrag des
Elternentgeltes für die Betreuung in einer städtischen Kindertagesstätte wird
zugestimmt.
II. Die notwendigen Haushaltsmittel von jährlich 190.000,- € werden ab dem
Haushaltsjahr 2015 unter der Kostenstelle 051-000-1000, SK 7250100, Produkt
365010 etatisiert.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2014
Vor dem Hintergrund des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruches auf Betreuung von
Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr sind in Darmstadt im Zusammenhang mit dem
massiven Ausbau der Kinderbetreuung, der nach wie vor noch nicht abgeschlossen ist,
zahlreiche neue Kinderbetreuungseinrichtungen entstanden.
Hierunter befinden sich größere Einrichtungen, die von Kirchengemeinden oder freien Trägern
betrieben werden, aber gleichzeitig auch zahlreiche vielfältige Elterninitiativen.
Bei den größeren Einrichtungen übernimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt überwiegend
auf vertraglicher Grundlage die Restfinanzierung (nach Abzug der verschiedenen
Landeszuschüsse etc.).
Insofern sind die Elternentgelte in diesen Einrichtungen im Rahmen des im Einzelnen
bestehenden Betriebsvertrages an die Höhe der jeweils geltenden Elternentgelte in den
städtischen Kindertagesstätten gebunden.
Die Elterninitiativen und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen werden in der Regel mit
75 % der abrechnungsfähigen Gesamtausgaben, nach Abzug anderweitiger Einnahmen (z. B.
Landeszuschüsse etc.) von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert.
Die demnach verbleibenden Restkosten müssen diese Träger durch die individuell
festzulegenden Elternentgelte in der jeweiligen Betreuungseinrichtung vollständig decken.
Insofern liegt das Elternentgelt bei diesen, überwiegend kleineren
Kinderbetreuungseinrichtungen im Normalfall höher als die vergleichbaren Elternentgelte in
den städtischen Kindertagesstätten.
Mit Beschluss des Magistrats vom 15.12.1993 und der Stadtverordnetenversammlung vom
16.12.1993 wurde u. a. festgelegt, dass sich
„…bei den freien Trägern von Kindertagesstätten….der Elternbeitrag…reduziert, wenn diese die
Voraussetzungen zur Freistellung erfüllen, auf den Beitrag für eine 4-Stunden-Betreuung
unabhängig von der tatsächlichen Betreuungszeit. Dieser reduzierte Beitrag wird den Trägern
bis zur Höhe von maximal des Elternentgeltes für eine 4-Stunden-Betreuung in den städtischen
Einrichtungen auf Anforderung quartalsweise erstattet. Die freien Träger verpflichten sich, alle
ihre Plätze ohne Rücksicht auf die Erstattungsregelung und Betreuungszeit nach sozialer
Bedürftigkeit zu vergeben. Den Anbietern von Krippe/Krabbelplätzen wird im Rahmen der
Freistellungsregelung der Betrag erstattet, wie er in der Beitragsstaffel ausgewiesen ist.“
Um auch für die Empfängerinnen und Empfänger von SGB II- und SGB XII-Leistungen ein
weitergehendes Wunsch- und Wahlrecht bei der individuellen Entscheidung für eine
Kinderbetreuungseinrichtung gewährleisten zu können und um damit auch eine möglichst
sozial ausgewogene Belegung der unterschiedlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu
erreichen, ist es erforderlich, dass auch der betreffende Personenkreis in die Lage versetzt
wird, die notwendige Kinderbetreuung ggf. auch bei einer Elterninitiative oder sonstigem
Träger in Anspruch nehmen zu können.
Insofern wird in Ergänzung der vorgenannten seitherigen Freistellungs- und
Ermäßigungsregelung für Geringverdienende festgelegt, dass Bezieherinnen und Bezieher von
SGB II- und SGB XII-Leistungen bis zum dreifachen Grundbetrag des jeweils aktuell geltenden
Elternentgeltes für die Betreuung in einer städtischen Kindertagesstätte freigestellt werden.
Sollte das jeweilige Elternentgelt in einer Kinderbetreuungseinrichtung diesen dreifachen
Grundbetrag übersteigen, müsste die insofern bestehende Differenz auch weiterhin von den
jeweiligen Erziehungsberechtigten selbst aufgebracht werden.
- 4 -
Auf Grundlage der aktuell geltenden Elternentgelte in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt ergeben sich demnach die nachfolgenden
maximalen Freistellungs- und Ermäßigungsbeträge:
Krippe:
121,00 € mtl. ab dem 01.08.2014 geltendes Elter nentgelt für
6-stündige Betreuung von 7:00 – 13:00 Uhr in
städtischen Einrichtungen
X 3
= 363,00 € mtl. max. Freistellungs-/Ermäßigungs betrag für SGB II-
======= und SGB XII-Bezieherinnen und Bezieher
Kindergarten:
101,00 € mtl. für 4-stündige Betreuung von 8:00 – 12:00 Uhr
X 3
= 303,00 € mtl. max. Freistellungs-/Ermäßigungsb etrag für SGB II-
======= und SGB XII-Bezieherinnen und Bezieher
Hort:
121,00 € mtl. für ganztätige Betreuung von 7:00 – 17:00 Uhr
X 3
363,00 € mtl. max. Freistellungs-/Ermäßigungsbe trag für
======= SGB II- und SGB XII-Bezieherinnen und B ezieher
Die Neuregelung tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft.
Auf Grundlage der aktuellen Belegungszahlen ist mit jährlichen Mehrausgaben in Höhe von
rund 190.000,00 € zu rechnen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden ab dem
Haushaltsjahr 2015 unter der Kostenstelle 051-000-1000, SK 7250100, Produkt 365010
etatisiert.
Darmstadt, den 07.05.2014
Dezernat IV Dezernat V
Andre Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0170
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.04.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00