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2012/0152

Zeitgleiche interne und externe Ausschreibung der Stelle einer Dipl.-Informatikerin (FH) bzw. eines Dipl.-Informatikers (FH) bei der IT-Abteilung auf unbestimmte Zeit (Stelle-Nr. 3038, EG 9 TVöD, vb)

Magistratsvorlage 30.04.2012

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2012/0152

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Hauptamt
IT-Abteilung
Darmstadt, den 05.03.2012
Fr/ben Nst.: 35 30
Stellenausschreibung
Besetzung der Stelle einer Dipl.-Informatikerin (FH) / eines Dipl.-Informatikers (FH)
beim Hauptamt IT-Abteilung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Hauptamt IT-Abteilung ist alsbald für die Weiterentwicklung des eGovernment-
Angebots und des techn. Supports die Stelle einer Dipl.-Informatikerin (FH) / eines
Dipl.-Informatikers (FH) zu besetzen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die aber grundsätzlich teilbar ist.
Das Aufgabengebiet ist mit Vergütungsgruppe TVöD 9110 bewertet und beinhaltet im
Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Koordination und organisatorische Betreuung von eGovernment der städtischen
Ämter und Verwaltungsstellen
Ausbau kommunaler Strukturen und Abläufen zu Interaktionsprozessen
Neugestaltung und Aufbau des städt. Intranetauftrittes
Entwicklung und Betreuung von Web- und Datenbankapplikationen
Administration von Webservern
Die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber sollte über einen
Fachhochschulabschluss in der entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare
Ausbildung verfügen. Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie gutes
Organisationsvermögen und Teamgeist werden erwartet.
Von Bewerberinnen und Bewerbern werden Kenntnisse und praktische Erfahrung in
folgenden Bereichen vorausgesetzt:
Programmiersprachen:
PHP
XML
MySQL
Java Script
CMS-System
Typo3
Linux-Admi nistration
Apache Webserver
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, ihre aussagekräftige
Bewerbung (u. a. vollständiger Lebenslauf bis spätestens beim Personalamt
einzureichen.

2012/0152

3237 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0152 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 11 11 50 
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Zeitgleiche inte rne und externe Ausschreibung der Stelle einer Dipl.-Informatikerin 
(FH) bzw. eines Dipl.-Informatikers (FH) bei der IT-Abteilung auf unbestimmte Zeit (Stel-
le-Nr. 3038, EG 9 TVöD, vb) 
 
Vorlage vom: 30.04.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt abweichend von Ziffer 9 des Magistratsbeschlusses Nr. 742 vom  
15. November 2006 der alsbaldigen internen und externen Ausschreibung zur unbefristeten  
Besetzung der im Betreff genannten Stelle zu. 
 
 
Anlagen: Anschreiben vom 5. April 2012  
Ausschreibungsentwurf 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30. April 2012  
 
Mit Beschluss Nr. 742 vom 15. November 2006 hat der Magistrat unter Ziffer 9 entschieden, dass für 
Einstellungen grundsätzlich die nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eröff-
nete Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung für zwei Jahre angewandt wird. 
 
Hierdurch ist es möglich, die Eignung von Beschäftigten für einen längeren Zeitraum als die tarifliche 
Probezeit gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD (6 Monate) zu erforschen, um den bestmöglichen Personal-
einsatz zu erreichen. Diesen Grundsatz wenden mittlerweile viele Kommunen an, wie man regelmäßig 
aus Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen entnehmen kann.  
 
Lediglich für den Bereich, in denen die Arbeitsmarktsituation so ist, dass eine Personal-gewinnung 
aufgrund einer Befristung die Erfolgsaussichten unangemessen verringert, wird  
von diesem Grundsatz abgewichen und Personal unbefristet eingestellt, wie z. B. im  
Erzieherinnen- und Erzieherbereich oder bei Beschäftigten im Veterinär- und Verbraucherschutz (z.B. 
Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleure). 
 
Im Hinblick auf den Fachkräftemangel und die attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten in der Privat-
wirtschaft wird die Personalgewinnung für die IT-Abteilung bei einer Befristung für die Dauer von zwei 
Jahren schwierig werden. Auch der interne Markt in diesem Segment spiegelt die gleiche Situation 
wieder. Dies haben Erfahrungen mit internen Ausschreibungen in den zurückliegenden Jahren ge-
zeigt. Insofern sollte im vorliegenden Fall das Besetzungsverfahren entfristet und die Stelle zeitgleich 
intern und extern auf unbestimmte Zeit ausgeschrieben  
werden.  
 
Das Profil der Stelle kann im beigefügten Ausschreibungsentwurf entnommen werden.  
 
30. April 2012         
 
I / 11/2        
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister          
 
Anlagen

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0152
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.04.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00