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2461/2021

Impfung von durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten

Mitteilung Ausschuss 30.08.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 08.10.2021, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6177 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  05.07.2021 
 2461/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
Impfung von durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten 
 
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für Wohnungs-
wesen der Stadt Köln erfolgt auch eine sozialarbeiterische und gesundheitliche Betreuung. Diese 
umfasst in der Corona-Pandemie neben der gesundheitlichen Aufklärung auch das Angebot einer 
Corona-Schutzimpfung im Rahmen der Priorisierungs- und sonstigen Vorgaben der Ständigen Impf-
kommission beim Robert-Koch-Institut sowie der Bundes- und Landesvorschriften bzw. Erlasse. 
 
Laut § 3 Abs.1 Ziffer 11 der Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 gehören Geflüchtete 
und Obdachlose, die in gemeinschaftlichen Einrichtungen untergebracht sind, zur Gruppe 2 – hohe 
Priorität. Unterbringung in gemeinschaftlichen Einrichtungen bedeutet in Unterkünften, in denen ent-
weder Gemeinschaftssanitär und/oder Gemeinschaftsküchen bestehen. Dies ist in Köln derzeit nur 
bei knapp 20 % aller Unterkünfte für Geflüchtete der Fall.  
Der Impfplan des Landes NRW hat innerhalb der Gruppe 2 eine weitere Priorisierung u.a. zugunsten 
von Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangeren, Lehrer*innen, Polizist*innen und Kita-
Erzieher*innen vorgenommen, so dass diesen Gruppen vorrangig Impfangebote unterbreitet wurden, 
bevor die Geflüchteten ein solches erhielten.  
 
Es erfolgte in Köln eine erste vom städtischen Krisenstab veranlasste Impfaktion in der Zeit vom 
30.04.-02.05.2021 in den Unterbringungseinrichtungen Herkulesstraße, Gelenkbogenhallen und 
Oskar-Jäger-Straße, bei der 44 Impfungen mit dem Impfstoff Biontech erfolgten. Diese offenbarte 
eine geringe spontane Impfbereitschaft der Geflüchteten und die Notwendigkeit, zunächst Aufklärung, 
Information und Motivation zur Annahme des Impfangebotes in den Vordergrund zu stellen.  
 
Es wurden daher die Geflüchteten vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen und von So-
zialarbeiter*innen der Betreuungsträger aufgesucht, um im Rahmen von persönlichen Gesprächen 
Aufklärungsarbeit zu leisten und herrschende Impfskepsis zu überwinden. Dabei galt es auch, beste-
hende sprachliche Hürden mit Hilfe von Sprachmittlern zu überwinden. Neben rationalen Sorgen, 
etwa bei Vorerkrankungen, waren auch irrationale Bedenken zu zerstreuen. Schließlich benötigten 
die impfwilligen Geflüchteten in der Regel Unterstützung bei der Bewältigung der erforderlichen For-
malien, etwa dem Ausfüllen des Anamnesebogens und der Einwilligungserklärung.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Impfung von in Gemeinschaftsunterkünften untergebrach-
ten Geflüchteten und Obdachlosen in Köln ein größeres Kontingent des Impfstoffes Johnson & John-
son von mehreren tausend Impfdosen zur Verfügung gestellt. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass

2 
 
bereits eine einmalige Impfung die volle Immunisierungswirkung entfaltet und somit der organisatori-
sche und zeitliche Aufwand einer zweiten Impfung vermieden wird. Nicht geimpft werden konnten 
Minderjährige, Schwangere und Menschen, die in den letzten 6 Monaten eine Covid-19-Infektion 
überstanden haben. 
 
In der nur gering ausgelasteten Notaufnahme für Geflüchtete in der Herkulesstraße wurde in den dort 
vorhandenen Arzt- und Gemeinschaftsräumen eine kleine Impfstraße als temporäres Impfzentrum 
eingerichtet. Dabei haben die Bereiche Impfdokumentation und Flüchtlingsmedizin des Gesundheits-
amtes der Stadt Köln, Impfärzt*innen und Assistenzkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-
rhein, Personal der Berufsfeuerwehr (Organisation der Impfteams, Impfstofftransport) sowie Personal 
des Deutschen Roten Kreuzes (Sprachmittler und medizinisches Fachpersonal) und der städtische 
Soziale Dienst zur Betreuung Geflüchteter eng, professionell und reibungslos zusammengearbeitet. 
Gemäß der Vorgaben der Stiko erfolgte vor jeder Impfung eine persönliche Aufklärung der Impflinge 
bzgl. der Risiken und Nebenwirkungen durch einen Arzt. 
 
Es sind dort inzwischen drei Impfaktionen für alle durch das Amt für Wohnungswesen untergebrach-
ten Geflüchteten in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten erfolgt. 
Bei der ersten Aktion am 25.05.21 bestand ein Impfangebot für alle Geflüchtete, die in Unterkünften 
mit Gemeinschaftsbädern und –küchen leben. Zum zweiten Termin am 08.06.2021 wurden alle Ge-
flüchtete aus großen Wohnheimen in modularer Bauweise eingeladen. Der dritte Termin am 22.06.21 
stand dann sowohl Nachzüglern aus den beiden ersten Kategorien wie auch allen anderen Geflüchte-
ten offen, die durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht sind. Insgesamt wurden dabei 639 
Geflüchtete geimpft. Die Geflüchteten wurden überwiegend mit Shuttle-Bussen von ihren Unterkünf-
ten zur Herkulesstraße gebracht, nach Prüfung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und nach 
Aushändigung von Impfausweisen wieder zurückgefahren.  
 
Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten wie andere Kölner 
Einwohner*innen geimpft, etwa durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer Schwerpunkt-Impfaktion in 
ihrem Stadtteil oder im Impfzentrum, wenn eine Priorisierung aus Altersgründen, aus gesundheitli-
chen oder beruflichen Gründen (z.B. Arbeit in der Pflege) bestand. Eine genaue Impfquote ist wegen 
des bestehenden Gesundheitsdatenschutzes nicht bekannt.  
 
Alle Geflüchteten, die vom Amt für Wohnungswesen untergebracht sind, haben durch diese Aktion 
ein Impfangebot erhalten. Der Soziale Dienst wird in der täglichen Betreuungs- und Beratungsarbeit 
Impfungen weiter thematisieren und bei Impfwunsch Geflüchteter auch weiter bei der Terminverein-
barung für Impfungen bei niedergelassenen Ärzten oder im Impfzentrum unterstützen. Damit ist die 
Grundlage gelegt, auch unter den Geflüchteten die Impfquote nachhaltig zu steigern.  
 
Die Besuchseinschränkungen sind in allen Wohnheimen jeweils 14 Tage nach dem Impfangebot auf-
gehoben worden. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.10.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2461/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2021
Erstellt
30.06.2021 15:01