2461/2021
Impfung von durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
6177 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 05.07.2021 2461/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 Impfung von durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für Wohnungs- wesen der Stadt Köln erfolgt auch eine sozialarbeiterische und gesundheitliche Betreuung. Diese umfasst in der Corona-Pandemie neben der gesundheitlichen Aufklärung auch das Angebot einer Corona-Schutzimpfung im Rahmen der Priorisierungs- und sonstigen Vorgaben der Ständigen Impf- kommission beim Robert-Koch-Institut sowie der Bundes- und Landesvorschriften bzw. Erlasse. Laut § 3 Abs.1 Ziffer 11 der Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 gehören Geflüchtete und Obdachlose, die in gemeinschaftlichen Einrichtungen untergebracht sind, zur Gruppe 2 – hohe Priorität. Unterbringung in gemeinschaftlichen Einrichtungen bedeutet in Unterkünften, in denen ent- weder Gemeinschaftssanitär und/oder Gemeinschaftsküchen bestehen. Dies ist in Köln derzeit nur bei knapp 20 % aller Unterkünfte für Geflüchtete der Fall. Der Impfplan des Landes NRW hat innerhalb der Gruppe 2 eine weitere Priorisierung u.a. zugunsten von Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangeren, Lehrer*innen, Polizist*innen und Kita- Erzieher*innen vorgenommen, so dass diesen Gruppen vorrangig Impfangebote unterbreitet wurden, bevor die Geflüchteten ein solches erhielten. Es erfolgte in Köln eine erste vom städtischen Krisenstab veranlasste Impfaktion in der Zeit vom 30.04.-02.05.2021 in den Unterbringungseinrichtungen Herkulesstraße, Gelenkbogenhallen und Oskar-Jäger-Straße, bei der 44 Impfungen mit dem Impfstoff Biontech erfolgten. Diese offenbarte eine geringe spontane Impfbereitschaft der Geflüchteten und die Notwendigkeit, zunächst Aufklärung, Information und Motivation zur Annahme des Impfangebotes in den Vordergrund zu stellen. Es wurden daher die Geflüchteten vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen und von So- zialarbeiter*innen der Betreuungsträger aufgesucht, um im Rahmen von persönlichen Gesprächen Aufklärungsarbeit zu leisten und herrschende Impfskepsis zu überwinden. Dabei galt es auch, beste- hende sprachliche Hürden mit Hilfe von Sprachmittlern zu überwinden. Neben rationalen Sorgen, etwa bei Vorerkrankungen, waren auch irrationale Bedenken zu zerstreuen. Schließlich benötigten die impfwilligen Geflüchteten in der Regel Unterstützung bei der Bewältigung der erforderlichen For- malien, etwa dem Ausfüllen des Anamnesebogens und der Einwilligungserklärung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Impfung von in Gemeinschaftsunterkünften untergebrach- ten Geflüchteten und Obdachlosen in Köln ein größeres Kontingent des Impfstoffes Johnson & John- son von mehreren tausend Impfdosen zur Verfügung gestellt. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass 2 bereits eine einmalige Impfung die volle Immunisierungswirkung entfaltet und somit der organisatori- sche und zeitliche Aufwand einer zweiten Impfung vermieden wird. Nicht geimpft werden konnten Minderjährige, Schwangere und Menschen, die in den letzten 6 Monaten eine Covid-19-Infektion überstanden haben. In der nur gering ausgelasteten Notaufnahme für Geflüchtete in der Herkulesstraße wurde in den dort vorhandenen Arzt- und Gemeinschaftsräumen eine kleine Impfstraße als temporäres Impfzentrum eingerichtet. Dabei haben die Bereiche Impfdokumentation und Flüchtlingsmedizin des Gesundheits- amtes der Stadt Köln, Impfärzt*innen und Assistenzkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein, Personal der Berufsfeuerwehr (Organisation der Impfteams, Impfstofftransport) sowie Personal des Deutschen Roten Kreuzes (Sprachmittler und medizinisches Fachpersonal) und der städtische Soziale Dienst zur Betreuung Geflüchteter eng, professionell und reibungslos zusammengearbeitet. Gemäß der Vorgaben der Stiko erfolgte vor jeder Impfung eine persönliche Aufklärung der Impflinge bzgl. der Risiken und Nebenwirkungen durch einen Arzt. Es sind dort inzwischen drei Impfaktionen für alle durch das Amt für Wohnungswesen untergebrach- ten Geflüchteten in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten erfolgt. Bei der ersten Aktion am 25.05.21 bestand ein Impfangebot für alle Geflüchtete, die in Unterkünften mit Gemeinschaftsbädern und –küchen leben. Zum zweiten Termin am 08.06.2021 wurden alle Ge- flüchtete aus großen Wohnheimen in modularer Bauweise eingeladen. Der dritte Termin am 22.06.21 stand dann sowohl Nachzüglern aus den beiden ersten Kategorien wie auch allen anderen Geflüchte- ten offen, die durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht sind. Insgesamt wurden dabei 639 Geflüchtete geimpft. Die Geflüchteten wurden überwiegend mit Shuttle-Bussen von ihren Unterkünf- ten zur Herkulesstraße gebracht, nach Prüfung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und nach Aushändigung von Impfausweisen wieder zurückgefahren. Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten wie andere Kölner Einwohner*innen geimpft, etwa durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer Schwerpunkt-Impfaktion in ihrem Stadtteil oder im Impfzentrum, wenn eine Priorisierung aus Altersgründen, aus gesundheitli- chen oder beruflichen Gründen (z.B. Arbeit in der Pflege) bestand. Eine genaue Impfquote ist wegen des bestehenden Gesundheitsdatenschutzes nicht bekannt. Alle Geflüchteten, die vom Amt für Wohnungswesen untergebracht sind, haben durch diese Aktion ein Impfangebot erhalten. Der Soziale Dienst wird in der täglichen Betreuungs- und Beratungsarbeit Impfungen weiter thematisieren und bei Impfwunsch Geflüchteter auch weiter bei der Terminverein- barung für Impfungen bei niedergelassenen Ärzten oder im Impfzentrum unterstützen. Damit ist die Grundlage gelegt, auch unter den Geflüchteten die Impfquote nachhaltig zu steigern. Die Besuchseinschränkungen sind in allen Wohnheimen jeweils 14 Tage nach dem Impfangebot auf- gehoben worden. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2461/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 30.06.2021 15:01