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2942/2022

Beantwortung der Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senuiorinnen und Senioren am 18.08.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.09.2022, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der mündlichen Anfrage der Seniorinnenvertretung zu TOP 8.1

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  07.09.2022 
 2942/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
 
Beantwortung der Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren am 18.08.2022 
 
Zur mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler aus der Sitzung vom 18.08.2022 legt die Verwaltung des 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcen-
ter Köln vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der mündlichen Anfrage der Seniorinnenvertretung zu TOP 8.1

2993 Zeichen

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler (Senior*innenvertretung) 
zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
am 18.08.2022  
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
1. Wie erklären Sie den relativ hoch erscheinenden Sockel bei den 
Bedarfsgemeinschaften insgesamt, und wie hoch ist der Anteil dabei - 
prozentual/absolut - im Seniorenalter - ab 60 Jahren? 
 
2. B
ezogen auf diesen Personenkreis - ab 60 Jahren - wüssten wir gerne die 
Verteilung der Geschlechter (w/m) bei dem "Vorstand" der 
Bedarfsgemeinschaften? Und wie stellt sich der Trend dar? 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln  
 
Zu 1.: Erfreulicherweise ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Zeit von Januar 2021 
bis April 2022 um 8,3% gesunken. Durch die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie 
können positive Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden. Dennoch gibt es 
einen nicht unerheblichen Teil an langzeitleistungsbeziehenden Menschen, die sich in 
schwierigen Lebenssituationen befinden. Nicht abgebildet bei den vorgelegten Zahlen ist die 
Bewegung, die sich kontinuierlich Monat für Monat vollzieht. Es sind Zugänge (Menschen, 
die Unterstützung des SGB II benötigen) sowie Abgänge (Menschen, die wieder 
eigenständig in der Lage sind, sich und ggfls. ihre Familien zu versorgen) zu verzeichnen. 
Daher bewegt sich der "Sockel" durchaus, dies ist jedoch auf den ersten Blick nicht 
unmittelbar zu erkennen.  
 
Im April 2022 waren von 114.173 Personen in Bedarfsgemeinschaften im SGB II 8.429 
Menschen über 60 Jahre. Dies entspricht einem Anteil von 7,4%.  
 
 
Zu 2.: Von den 8.429 Menschen über 60 Jahre waren 7216 leistungsberechtigt. Die übrigen 
1213 sind nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie 
beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft 
berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch 
ausgeschlossen sind, z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
oder Bezieher*innen von Altersrente. 
 
Von den 7216 Leistungsberechtigten im Alter von 60 Jahren und älter sind 3.795 männlich 
(52,6%) und 3.421 weiblich (47,4%).  
2.354 männliche Personen leben in Single-Bedarfsgemeinschaften (62%) und 1.168 in 
Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder (30,8%). 31 Männer leben in alleinerziehenden 
Bedarfsgemeinschaften (0,8%), 225 in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (5,9%). 
17 Personen (0,4%) sind nicht zuzuordnen. 
 
2.207 weibliche Personen leben in Single-Bedarfsgemeinschaften (64,5%) und 1.089 in 
Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder (31,8%). 18 Frauen leben in alleinerziehenden 
Bedarfsgemeinschaften (0,5%), 17 in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (0,5%). 90 
Personen (2,6%) sind nicht zuzuordnen.

Seite 2 von 2 
Die Verteilung der Geschlechter ist tendenziell ausgeglichen, der Leistungsbezug im SGB II 
betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2942/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.09.2022
Erstellt
06.09.2022 11:24