2942/2022
Beantwortung der Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senuiorinnen und Senioren am 18.08.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 07.09.2022 2942/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 Beantwortung der Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 18.08.2022 Zur mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler aus der Sitzung vom 18.08.2022 legt die Verwaltung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcen- ter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung der mündlichen Anfrage der Seniorinnenvertretung zu TOP 8.1
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Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler (Senior*innenvertretung) zu TOP 8.1 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 18.08.2022 Wortlaut der Anfrage: 1. Wie erklären Sie den relativ hoch erscheinenden Sockel bei den Bedarfsgemeinschaften insgesamt, und wie hoch ist der Anteil dabei - prozentual/absolut - im Seniorenalter - ab 60 Jahren? 2. B ezogen auf diesen Personenkreis - ab 60 Jahren - wüssten wir gerne die Verteilung der Geschlechter (w/m) bei dem "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaften? Und wie stellt sich der Trend dar? Antwort des Jobcenter Köln Zu 1.: Erfreulicherweise ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Zeit von Januar 2021 bis April 2022 um 8,3% gesunken. Durch die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie können positive Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden. Dennoch gibt es einen nicht unerheblichen Teil an langzeitleistungsbeziehenden Menschen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Nicht abgebildet bei den vorgelegten Zahlen ist die Bewegung, die sich kontinuierlich Monat für Monat vollzieht. Es sind Zugänge (Menschen, die Unterstützung des SGB II benötigen) sowie Abgänge (Menschen, die wieder eigenständig in der Lage sind, sich und ggfls. ihre Familien zu versorgen) zu verzeichnen. Daher bewegt sich der "Sockel" durchaus, dies ist jedoch auf den ersten Blick nicht unmittelbar zu erkennen. Im April 2022 waren von 114.173 Personen in Bedarfsgemeinschaften im SGB II 8.429 Menschen über 60 Jahre. Dies entspricht einem Anteil von 7,4%. Zu 2.: Von den 8.429 Menschen über 60 Jahre waren 7216 leistungsberechtigt. Die übrigen 1213 sind nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind, z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher*innen von Altersrente. Von den 7216 Leistungsberechtigten im Alter von 60 Jahren und älter sind 3.795 männlich (52,6%) und 3.421 weiblich (47,4%). 2.354 männliche Personen leben in Single-Bedarfsgemeinschaften (62%) und 1.168 in Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder (30,8%). 31 Männer leben in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (0,8%), 225 in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (5,9%). 17 Personen (0,4%) sind nicht zuzuordnen. 2.207 weibliche Personen leben in Single-Bedarfsgemeinschaften (64,5%) und 1.089 in Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder (31,8%). 18 Frauen leben in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (0,5%), 17 in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (0,5%). 90 Personen (2,6%) sind nicht zuzuordnen. Seite 2 von 2 Die Verteilung der Geschlechter ist tendenziell ausgeglichen, der Leistungsbezug im SGB II betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2942/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.09.2022
- Erstellt
- 06.09.2022 11:24