Mandari Insight

2021/0034

Dienstanweisung für die Überwachung , Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92), Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph-Graupner-Schule

Magistratsvorlage 18.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

267.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

1.4 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

173.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

19.7 KB · application/pdf

Ansehen

2021/0034

135.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

5016 Zeichen

<g9 L 9T [33
sg oT 9 87
sg € Y YL
9 8 [43 0€
9 L TI 97
9 9 L 8T
<9 9 ST 07
sg 8 or IT
sg [43 07 133
<9 2 r oT
9 zı 07 [43
9 g 8 E74
=} S v oT
sg S 97T [44
sg TI 8T TE
9 9 st LT
9 L LT [43
ER] S ST E74
sg 9 [43 9T
9 9 oT €7
sg E) 9T €
sg L 6 8T
9 oT 6T vr
9 oT 8T Or
9 v ST 67
<9 8 [43 EI4

I BE ES 3

je EEE DEE x SE 2
sg 9 TI v7
9 6 8T [33
sg 9 6 LT
sg 8 IT €

Zipuejsnz Wquauouy

wsyoH WI quwweIs

EITERETRS
Sy>nquieH Sul3waHg
184dv

Sy>nquieH Sulawaeg
Sy>nquleH Sul3WwaH
ay9ı13-jons

ayanquieH auIaWwag
SYISIIN-USqNeAL
WIOyY-Jaglls

134depiım

UWIOUY-JSQIIS
EIWERENS
SYISAY-USqneAL
SANI-JIOM “Ug-pues
woyy-sglIs
SAA-JIOM “UIG-Pues
SA-JIOM “N.Ig-Pues
SUIA-JIOM "DUIA-Pues
SUg-JIOM "Ig-pues
SyanquieH 3ulaWLaH
SUg-JIaM ‘Dlg-pues
SPIIM-IOyaIzusyLJ0y
woyy-Jsgls
woyYy-isglls
Sy213-[9RS

SAa-JIaM SNNIg-pues

SyanquieH aulsWag
UIOYY-JSQIIS
ay>anquieH aulawag
wıneqJsY09
ıpP wewneg

Jngoı snaJend TEOOTOVOOEgS

snın?9q snurdieg TE0010900€98
snieW 0E00T0V00E98

snınJ2q snuldie) 6Z00T0700€98
‚sningeq snu1die) BZOOTOHOOEIE
4Ng01 sn313nd LZOOTOVOOEIE
snınieq snurdae) 9Z00T0V00898
snped snunid SZOOTOFOOEIE
WnNUNey2ses J89y YZOOTOFOOEIE
s3saNjAs snieW EZOOTOFOOEIE
wWINUMEYIIBS I9IY ZZOOTOPFOOEIS
4ngo4 snJ13nd TZOOTOVO0EIE
snped snunig OZO0TOVYO0E98
einpuad eınIsg 6TOOTOFOOEIS
wnuueys9es 13IY STOOTOVOOEIE
einpuad eınyog L10010V00E98
einpuad ein?09 9TOOTOFOOEIE
einpuad eınyag STooTOv0DESE
einpuad einyag PLOOTOrOOEIE
snınj2q snuıdıe) ETOOTOP00E98
einpuad einI2g ZTOOTOFOOEIE
‚esonYO|, euepnsjew x1jes TTOOTOFOOEIE
wnuNeysses J39Y OTOOTOFOOEIE
wnuneysdes 489Y 6000T0900€98
4ng0ı sn34and S000T0V00E98

einpuad eınyag LOOOTOPO0E98

snın}aq snuld4eJ v000TOP00E98
WINUNEYIIBS J8IY €000T0700€98
snınaq snurdue) 700010700898
ewissiyje snyyuelIy T000T0700€98

u

NA

9 8 ST LE
sg € TI zz
sg S 6 Eu
sg Y 8 sT
sg S 97 9€
9 9 IT 0€
7) v sI 3
ER) [4 [ or
<g 9 st Se
sg rv 6 v2
<g ET LT [47
sg 6 zı 4
sg S 6 [074
ee) S TI 9T
9 L 9T TE
sg L st LT
sg S 9 97
1) Y or €
sg € oT 8T
sg S st [7
9 L TI LT
sg 8 ST [43
sg or zı 174
sg 8 ST zu
9 S or €7
sg v 9 61
sg 9 S 81
sg 6 gT vr

De DE DE) GE
sg zı 07 [47
<9 oT zı 8
sg € S [43
7} L ST 7

48Ja1y-ZieMmyaS
J9Ja1y-ZJeMyIS
woyy-pl®4
ayanquieH aulawag
JaJa1Y-ZieMmy9S
UlOoyy-uay9s3
Jajaly-Zıemyas
34-337 (Sy9sIe] Uayaıy-F1ag
J2J81y-ZIeMyIS
J5j214-Z1emyss
uloyv-Iaglis
aydnquieH aulaWwag
Syasuıy-usgneuL
Syasıy-usgneul
aya1l3-[ans

EN BIERIEINS
a1y914-I04
S1U214-204
SÜy914-704
SU14-104
ayanquieH sulawag
ayd3-usgqneuL
ayanquieH Sulawag
ay213-[ans
aydnquieH aulaWeg
uloyv-pleJ

E31 SNUId SI00TOVO0EIE

eJälu SNUld v900T0P00E98
asadwe) 139 EIOOTOVOOEIE
snınyaq snurdie) Z900T0F00E98
estu snuld TIO0TOFO0E98
opundau 139 0900T0V00€98
euälu SnUld 6SO0TOHOOEIS
odnuı snuld BSO0TOVOOESE
eıdlu SNUId LSOOTOWOOE98

eıaıu snuI ISOOTOHOOEIB
wInUNeysJes 139Y GGO0TOFOOEIE
snınyaq snuıdie) 9S00T0700E98
snped snunid ES00TOPO0E98
snped snunid ZS00T0P00E98
4ngoAı snI43ND TSO0OTOVO0E98
Ingoı sn343ND 0S00TOPFO0EIE
saige Bald SPOOTOVOOEgS
saige ESIld SFOOTOVOOEIS
saige esdld ZY00T0OF00E98
salge P9Ild rO0TOV00E98
sniny3q snurdıe) SYPOOTOF00E98
eaenod sna1anD FrOOTOVOOEIE
snınyaq snuldie) EVOOTOFOOESE
IngqoA sn313nD ZFOOTOFO0EIE
snın?>q snurdie) TFOOTOPOOEIE

auysadıes 189 OFOOTOF00E98

adyasjamz “suneyd’yd}'wop'dss esnsswop snunid GEOOTOFOOEIE
esenad snauand E00TOFOOEIE

aydı3-usqneaL
uIoyy-Jaglıs

SyanquieH aulawag
11930A “ay9sa1ag3 sulawag
WOYY-4sglIS

WNUNEYIIES J9IY YEOOTOFOOEIE
snınyaq snuldie) SEOOTOFOOEIS
ellednane snq10S YEOOTOFOOEIS
wnuNeyIes 189 EEOOTOVOOEIE

s9 Y IT 87
s9 v TT ee
s9 12 ET 174
9 S IT 133
s9 S [40 Ei3
s9 S [47 07
s9 L IT [43
sg € € 8

sg 9 [43 LT

s9 L IT 0€
sg ZI 9T 79
(GEHE >
SE En | BE
sg 9 IT g9E
sg S TI vE
sg L oT [44
sg € € 123
sg S 8 [44
sg Er [a0 6€
sg oT st 9
sg Y S 87
sg 9 er 87
sg 6 st E13
sg S 9 07
sg v [43 [74
s9 v 8 [A4
s9 [47 9T ge
s9 v 6 67

J2jaly-ZzIemuss esdlu Snuld 6600TOV00E98

JBjaIy-Zuemyas eıZıu SNUId 8600TOF00E98
Jajaly-ziemyss euälu SnUId Z600T0F00€98
Japaly-ziemyss eıdlu snuId 9600T0700E98
JajOIy-Ziemyas eıdtu snuJd S600TOFO0EIE

SN-JIaM ‘NIg-pues eınpuad eineg Y600TOF00E98
‚Bugs, AysııpaI9 ‚UNANS, soytuegeng eIS1PSIO E6O0TOFOOEIE

24-397 “ayasje] Jajaly-d1ag oanw snuld T600TOV00E98

UIOYY-ISQJIS wWNUNEYIIBS J3IY 6BOOTOFODEIE

LIOYY-LEgISOy “LIOyY-JOY

wnJanı 133 G800TOVO0EIE

woyv-waglis wnuneysJes Ja9y Y800TOVODEIE
JajS1y-Z1emyIS euätu snuld TB00T0F00E98
J9jaIy-Zziemyss euälu snuld 0800T0H00E98
ssnuem e1331 suejdnf 6L00T0F00E98

24-337 ‘3y9sIe] UaJ3ıy-B1ag

o3nu snuld 8LOOTOPOOEIB
ayanquieH 3UIWaH 1

sniny2q snurdie) //00T0700£98

WIOYY-J3glIS wnuneysses 1897 9L00TOFO0E98
WIOyy-pIa4 ansadwes ao SL00TOFOOEIE
ayanquieH aulawag snınyaq snurdie) 9200T0700€98
apur] L ELOOTOP00€98

apur] eillıL TLOOTOFOOEIE

ayanquieH aulawag snıny2q snuJdueJ 0L00T0700898
Jajaly-zıemy9s eyälu SnUId 6900TOP00E98
18ja1y-zıemyss eı3u snuJd 8900T0H00E98
WIOYY-JaglIS wnueysses 39V Z900T0P00E98

J2,a1y-zıemyas eıdlu snuld 9900T0F00E98

sg
sg

[43
a

07
0€

SUIA-JIOM ‘Ng-pues
wIoyv-Ppl24

einpuad einIsg TOTOTOF00E98
Ssadwes J39y O0TOTOVOOEIS

anlage 2

24361 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Mina-Rees-Str. 12 
 
64295 Darmstadt 
 
           
 
Datum: 04.01.2021 
 
 
BV Gesamtsanierung Christoph-Graupner-Schule, Vogelsbergstr. 38 
in Darmstadt; Teilweise Voruntersuchung von Bäumen nach DIN 
18920 und RAS-LP 4  
 
 
 
FACHLICHE STELLUNGNAHME 
 
In DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen  und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen – Fassung Septe mber 1990 
(überarbeitet 2002) wird hierzu erläutert: 
„Die Voruntersuchungen umfassen die Beurteilung und  Bewertung der 
Baumaßnahme, insbesondere hinsichtlich der Notwendi gkeit von 
Alternativlösungen, ihrer Auswirkung auf Bäume und Pflanzenbestände, 
(Vitalität, Statik, Ökologie, Wurzelbereich) und dienen der Festlegung der 
zu vereinbarenden Leistungen hinsichtlich Baustelle neinrichtung und 
Bauablauf, Einzel- und Begleitmaßnahmen.“ 
 
Orts- und Untersuchungstermin: 
 
Hierzu fanden am 03.12.2020 und 10.12.2020 Ortstermine, durchgeführt durch 
Herrn B. Sc. Arboristik BENEDIKT MERGET (Mitarbeiter des Unterzeichners), statt.

2
Teilnehmerinnen am ersten Ortstermin waren Fr. N AUMANN (Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement) und Fr. BLANZ (Studio SF). 
Das geplante Bauvorhaben wurde erläutert, es erfolgte eine Begehung des 
Baufeldes und der Baumstandorte. 
Am 2. Ortstermin wurden die durch das Studio SF markierten Eingriffsbereiche 
dokumentiert, die Baumdaten aufgenommen und Fotos angefertigt. 
 
Zu dem Bauvorhaben allgemein: 
 
Die Christoph-Graupner-Schule soll grundhaft saniert werden, in Teilbereichen 
aufgestockt und ein Anbau erstellt werden. Von dieser Baumaßnahme sind 
einige Bäume direkt betroffen. Um die baumfachlichen Auswirkungen detailliert 
darzustellen, werden die Auswirkungen auf die Bäume  in folgenden 
Teilbereichen betrachtet: 
- Gerüststellung um das Bestandsgebäude herum  
o  Eingriffe in die Baumkronen 
- Auskofferung zur Dämmungseinbringung zwecks energetischer Sanierung 
o  Eingriffe in den Wurzelraum 
- Abtrag und Schotterflächenerstellung zur Baudurchführung (BE-Flächen)  
o  Eingriffe in den Wurzelraum 
- Erstellung Anbau östlich des Bestandsgebäudes (Bereich Platanen)  
o  Eingriffe in den Wurzelraum und etwas in die Baumkronen 
- Ver- / Entsorgungsleitungen / Bau von drei Rigolen 
o  Eingriffe in den Wurzelraum 
- Hinweise zum Baumschutz im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen 
 
 
 
Abbildung: Betroffene Bäume mit + gekennzeichnet, rot eingekreist die Baum-
Nr. 84 welche aufgrund der Kronengröße ebenfalls betroffen sein kann, nicht in 
dem Plan abgebildet ist der Neubau mit der angrenzenden Platanenreihe

3
 
Nach Mitteilung von Frau NAUMANN fand im Vorfeld ein Ortstermin mit dem 
Grünflächenamt statt. Hier wurde festgelegt, welche Bäume Gegenstand dieser 
Untersuchungen sein sollen. 
 
Bei der Begehung am 03.12.2020 wurde der Untersuchungsumfang auf Baum-
Nr. 84 und die Platanen im östlichen Bereich erweitert, da es sich herausstellte, 
dass es hier ggf. auch zu Eingriffen kommt. 
 
 
Im Sinne der besseren Übersichtlichkeit wurden alle relevanten Baumdaten und 
Maße in einer Tabelle zusammengefasst (Baumalter: M = mittlere Altersphase (Reifephase), 
A = Altbaum, Baumnoten siehe Notenschlüssel zur Baumbeurteilung im Anhang):  
 
 Baum-Nr. 
Baumart 
Baumalter 
Baumbeurteilungsnote 
Stammumfänge in cm 
gemessen in ca. 1,3 m Höhe 
Höhe in m geschätzt 
Kronendurchmesser in 5m 
Schritten in m geschätzt 
Abstand Stammmantel zu 
Gerüst in m 
Abstand Stammmantel zu 
Aushub in m 
Erhalt nach aktueller Planung 
baumfachlich möglich / 
sinnvoll  
Wurzelsuchgraben zur 
endgültigen Beurteilung  
erforderlich 
Kroneneinkürzung für 
Gerüststellung  
4 Carpinus betulus 
M-
A 3 75 10 10 3 3,1 evtl. ja 
ja, bis ca. 4 cm 
Durchm. 
6 Carpinus betulus 
M-
A 
2-
3 112 10 10 0,5 0,4 nein X X 
37 Carpinus betulus 
M-
A 3 90 10 10 -0,2 -0,2 nein X X 
83 Carpinus betulus 
M-
A 
2-
3 83 8 10 0,1 0,1 nein X X 
84 Acer saccharinum A 
2-
3 238 15 15 6,5 6,6 ja ja 
ja, bis ca. 5 cm 
Durchm. 
85 Acer rubrum 
M-
A 
3-
4 105 10 10 3,8 3,9 ja X 
ja, bis ca. 3 cm 
Durchm. 
86 Carpinus betulus 
M-
A 
3-
4 103 10 10 0,3 0,4 nein X X 
87 Betula pendula 
M-
A 4 65 / 65 10 10 0,75 0,75 nein X X 
88 Prunus avium M 3 54 10 10 1,1 1,1 nein X X 
90 Carpinus betulus M 3 95 10 10 1,05 0,4 nein X X 
93 
Gleditsia 
triacanthos 
M-
A 3 112 10 15 3,5 2,1 ja ja 
ja, bis ca. 8 cm 
Durchm.

4
 
 
 
 
Abbildung: Auszug aus Baustelleneinrichtungsplan 
 
 
Gerüststellung um das Bestandsgebäude herum  
 
Zur Sanierung des Gebäudes (Abnahme Fassadenplatten , Dämmung, 
Fenstererneuerung, Anbringen neuer Fassadenelemente ) muss ein 
umlaufendes Baugerüst mit Konsole errichtet werden. Hier kommt es zu 
Konflikten mit den teilweise sehr nah an dem Gebäude stehenden Bäumen. An 
insgesamt 8 Bäumen sind die Abstände zwischen Außenkante Gerüst und 
Stammmantel bzw. der Krone so gering, dass es hier bereits zu großen 
Konflikten kommt. Ein Baumerhalt ist in diesen Fällen nicht möglich, da große 
Teile der Kronen entnommen werden müssten. 
An drei Bäumen (Baum-Nr. 84, 85 u. 93) wären Kronenteileinkürzungen in 
einem baumfachlich vertretbaren Maße erforderlich.

5
 
 
 
 
Abbildung: Erforderliche Rückschnittlinie zur Gerüststellung an Baum-Nr. 84 
 
 
 
Abbildung: Situation an Baum-Nr. 85, rote Linie = Standort Gerüst, gelb = 
Eingriffsbereich Aushub

6
 
 
Abbildung: Erforderliche leichte Rückschnitte an Baum-Nr. 85  
 
Auskofferung zur Dämmungseinbringung zwecks energet ischer 
Sanierung 
Nach Mitteilung von Frau Blanz muss zur Dämmung um das Gebäude herum 
ein ca. 1,5 x 1,5 m tiefer Graben ausgehoben werden. Davon sind insgesamt 11 
Bäume direkt betroffen. Aufgrund der standörtlichen Nähe der meisten Bäume 
zu dem Gebäude ist die Durchführung dieser Maßnahme im Einklang mit einem 
Baumerhalt an 7 Bestandsbäumen nicht zu vereinen.  
 
 
 
Abbildung: Situation an Baum-Nr. 90 vor dem Gebäude, der Eingriffsbereich in 
den Wurzelraum liegt für einen Baumerhalt zu nah am Stamm (gelbe Linie)

7
 
 
 
Abbildung: Der geplante Auskofferungsbereich liegt bei Baum-Nr. 37 in etwa in 
der Stammmitte (gelbe Markierung) 
 
 
 
 
Abbildung: Geplante, gelbe Auskofferungslinie hinter dem Wurzelstock an 
Baum-Nr. 6

8
 
An zwei Bäumen (Baum-Nr. 84 und 93) werden zur Abkl ärung der 
Durchwurzelung im Eingriffsbereich Wurzelsuchgräben mittels Saugbagger 
oder in Handschachtung empfohlen. 
An Baum-Nummer 4, werden Suchschachtungen aufgrund der Nähe zu der 
ohnehin bereits zur Fällung freigegebenen Birke-Nr. 5 schwierig. Da davon 
auszugehen ist, dass die Wurzeln beider Bäume relativ eng zu einem Geflecht 
verbunden sind, wird hier die Rodung des Stockes der Birke nur unter größter 
Vorsicht möglich sein. Soll die Hainbuche-Nr. 4 erhalten werden, müsste in 
diesem Bereich die Hainbuchen Wurzeln in Handarbeit vorsichtig freigelegt 
werden um den Birkenwurzelstock zu roden und den Ve rlauf der 
Hainbuchenwurzeln abzuklären. 
 
 
 
Abbildung: Der Abstand zwischen Birke und Hainbuche beträgt ca. 3 m, eine 
Auskofferung und Rodung des Wurzelstockes der Birke wird nur unter größter 
Vorsicht funktionieren  
 
 
Abtrag und Schotterflächenerstellung zur Baudurchführung (BE-Flächen) 
Der Bereich um das Gebäude herum soll zur Baudurchführung befestigt werden 
(blau schraffierte Fläche in Baustelleneinrichtungs plan). Hierzu soll der 
Oberboden abgezogen und Schotter aufgebracht werden.  
Grundsätzlich wird hierzu empfohlen dies in allen Kronentraufbereichen der zu 
erhaltenden Bäume (auch die weiter entfernt und in diesem Gutachten nicht 
explizit aufgeführten Bäume) zzgl. 1,5 m über die Kronentraufen hinaus in alle 
Richtungen nicht zu tun. Ist dies dennoch in baumna hen Bereichen zur 
Bauausführung zwingend erforderlich, wird zum Wurzelschutz und Schutz vor 
Bodenverdichtungen empfohlen diese Bereiche mit Vlies zu belegen, Schotter 
aufzubringen und zumindest, wenn schwere Maschinen über diese Flächen

9
 
fahren müssen, diese dort dann mind. 30 cm dicke Schotterschicht zum Beispiel 
mit Stahlplatten (sogenannte lastverteilende Baggermatratzen) zu belegen 
 
 
Erstellung Anbau östlich des Bestandsgebäudes (Bereich Platanen) 
 
Östlich an das Bestandsgebäude anschließend soll ei n Erweiterungsbau 
entstehen. Hiervon sind 6 Platanen (Baum-Nr. 313-318) betroffen. 
Die geplante Böschungsoberkante der Abböschung zur Hangsicherung zwecks 
Auskofferung ist in etwa 6 m von der gedachten Linie der Stammmäntel der 
Platanen entfernt. Da hier mit Wurzelvorkommen zu rechnen ist, wird hier im 
Vorfeld die Anlage eines Wurzelsuchgrabens mit Hilfe eines Saugbaggers auf 
der gesamten Länge empfohlen.  
Zur Gerüststellung in ca. 8-9 m Entfernung zu den Stämmen kommt es -wenn 
überhaupt erforderlich- nur zu sehr geringen Rückschnitten an den äußeren 
Feinästen. 
 
 
   
 
Abbildung: Linie der geplanten Böschungsoberkante im Bereich der Platanen

10
 
Ver- / Entsorgungsleitungen / Bau von drei Rigolen 
 
Nach Mitteilung von Frau BLANZ sollen die Ver- und Entsorgungsleitungen 
ebenfalls grundhaft erneuert werden. Des Weiteren sollen drei Rigolen im 
Erdreich um das Gebäude herum eingebaut werden. Da der Leitungsverlauf und 
die Lage der Rigolen noch nicht abschließend geklärt waren, kann hier nur eine 
Empfehlung dahingehend ausgesprochen werden, dass s ämtliche 
Tiefbauarbeiten und Leitungsführungen in diesem Zusammenhang so gewählt 
werden, dass diese aus den Kronentraufbereichen zzgl. 1,5 m herausgehalten 
werden. 
 
 
Verpflanzbarkeit vorhandener Bäume 
 
Eine Alternative zur Baumfällung kann im Einzelfall  eine 
Großbaumverpflanzung darstellen. Eine Verpflanzung von Bäumen, die 
mehr als etwa fünf Jahre am Standort stehen (je nach  artspezifischer 
Verträglichkeit / Baumgröße und -alter, Vitalität, Bodenverhältnissen) 
scheidet jedoch aus baumfachlichen Gründen meist au s. Zu schnell 
werden die Grenzen des biologisch Verträglichen übe rschritten. In 
Baumschulen zum Beispiel werden Bäume meist in 3-jäh rigem Turnus 
verschult, um letale Schäden durch Wurzelkappungen zu vermeiden. Die 
dennoch entstehenden Schäden führen zu deutlich ger ingeren 
Zuwachsleistungen. 
Während in der Vergangenheit das Verpflanzen auch g rößere Bäume 
nach gärtnerischen Vorgaben sorgsam vorgenommen wur de, dafür aber 
auch entsprechend zeit- und kostenintensiv war, wir d das heute mit 
großen Rundspatenmaschinen schnell und auch über we itere Distanzen 
durchgeführt. Sowohl Vorbereitung als auch Nachsorge werden nicht oder 
häufig nur unbefriedigend durchgeführt. Die Folge s ind dann schwer 
geschädigte Bäume am neuen Standort. Die massiven E ingriffe in Krone 
und Wurzel führen zu schütteren Kronen, absterbenden Kronenteilen und 
Bildung von Nottrieben. Es setzt eine Wirkungskette  ein, an deren Ende 
oftmals das Absterben oder Fällen der Bäume steht. Zudem muss eine 
Baumsicherung der nach dem Verpflanzen umsturzgefäh rdeten Bäume 
durch eine wirksame Abspannung erreicht werden.  
Um den Verpflanzungserfolg zu erhöhen sind sektionsweise eine 
schneidende Wurzelabtrennung drei Jahre vor Verpflanzung und eine 
drei- bis fünf-jährige begleitende Baumpflege erforderlich. 
Der kleinste und vermutlich jüngste Baum ist im vorliegenden Fall die 
Vogelkirsche-Nr. 88 mit einem Stammumfang von 54 cm 
(Stammdurchmesser = 17 cm). Wurde der Baum zum Beispiel mit einem 
üblichen Stammumfang von 18-20 cm gepflanzt, steht er mittlerweile

11
 
etwa 7-11 Jahre am Standort und kann aus baumfachlicher Sicht mit 
Erfolg nicht mehr verpflanzt werden. Eine fachgerechte Vorbereitung 
einer Umpflanzung ist aus zeitlichen Gründen auch nicht mehr möglich.  
 
 
Hinweise zum Baumschutz im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen 
 
- Speziell Baum-Nr. 93 stockt im Straßenbereich dir ekt an bzw. in der 
vorgesehenen BE-Fläche. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf den 
Baumschutz zu richten, da hier vermutlich viel Baustellenandienungsverkehr 
herrschen wird. Bewährt hat sich in solchen Fällen nicht nur die Errichtung 
eines ortsfesten Schutzzaunes, sondern wenn möglich die ohnehin vor Ort 
befindlichen Baucontainer so aufzustellen, dass eine Containerburg um den 
Kronentraufbereich herum errichtet wird. So würde d er bestmögliche 
Baumschutz über den gesamten Bauzeitraum sichergestellt.  
- Im Bereich der südwestlichen Baustellenzufahrt stocken drei weitere Bäume 
(Baum-Nr. 1-3). Hier sollte die Zufahrt und der ohne hin bereits vorhandene 
teilbefestigte Parkstreifen mittels Schotter (ohne vorherige Auskofferung) 
ertüchtigt werden. Wo möglich sollten hier großräum ig um die 
Kronentraufbereiche herum ortsfeste Baumschutzzäune errichtet werden. Ist 
dies räumlich nicht möglich, müssen zumindest Einrichtungen zum Schutz 
der Stämme installiert werden (siehe hierzu auch die Ausführungen auf dem 
Schaublatt Baumschutz auf Baustellen im Anhang). 
- An Baum-Nr. 85 verläuft direkt auf den teils freiliegenden, oberflächennahen 
Wurzeln an dem Hang der Baustellenzugang in das Kellergeschoss. Um hier 
einen bestmöglichen Wurzelschutz zu gewährleisten, wird empfohlen eine 
Rampenkonstruktion mit möglichst wenigen Auflagepun kten im 
Kronentraufbereich zu errichten. 
 
 
 
FAZIT 
Soll so wie geplant gebaut werden, sind insgesamt s ieben Bäume aus 
baumfachlicher Sicht nicht zu erhalten und müssten gefällt werden. An vier im 
direkten Gebäudeumfeld wachsenden Bäumen werden umf angreiche 
Schutzmaßmaßnahmen und an drei dieser Wurzelsuchgräben im Vorfeld 
erforderlich. Die Rückschnittmaßnahmen zur Gerüstaufstellung liegen an allen 
drei Bäumen weit im Rahmen des baumfachlich vertretbaren. 
Wenn an der Platanenreihe im Bereich des empfohlene n Suchgrabens 
(Böschungsoberkante) Wurzeln vorgefunden werden, kann hier ggf. die 
Möglichkeit eines Verbaues geprüft werden, sodass sich der Eingriffsbereich um 
ca. 2,5 m von den Bäumen fortbewegt.

12
 
Im Folgenden nochmals eine Tabellarische Zusammenfa ssung zu den 
einzelnen betroffenen Bäumen und den empfohlenen Maßnahmen: 
 
 
 
Generelle Hinweise zum Schutz von Bäumen bei Baummaßnahmen: 
- In Kronentraufbereichen zzgl. etwa 1,5 m ist mit Wurzelvorkommen zu 
rechnen. Kein Maschineneinsatz in diesem Bereich. 
- Wurzeln ab einem Durchmesser von 2 cm sind zu erhalten und dürfen nicht 
beschädigt oder entfernt werden. 
- Unbefestigte Kronenbereiche sind während der gesa mten Bauzeit mit 
ortsfesten Zäunen zu schützen. 
- Die DIN 18920, RAS - LP 4 und die Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt 
sind zwingend zu beachten. 
- Eine baumfachliche Baubegleitung wird empfohlen. 
 
 Baum-Nr. 
Baumart 
Feststellungen / Baumschäden 
abschließende 
Empfehlung bei 
Baudurchführung 
nach vorliegender 
Planung  
4 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte, Gefahr der 
Wurzelverletzungen bei Rodung des 
Birkenwurzelstockes, Wurzelfreilegungen in 
Handschachtung nötig 
Erhalt unter größter 
Vorsicht vermutlich 
möglich 
6 Carpinus betulus enger Stand zu Gebäude, einseitige Krone, teilüberwallte 
Starkastabschnitte 
Fällung 
37 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte Fällung 
83 Carpinus betulus Krone bereits beschnitten, einseitige Krone  Fällung 
84 Acer saccharinum Standort nicht direkt im Baufeld, aufgrund der Kronen-
ausdehnung aber in Schutzkonzept mit einbezogen  
Erhalt 
85 Acer rubrum Ausbildung von Pilzfruchtkörpern in der Krone, 
oberflächennahe Wurzeln liegen frei, Baustellenzugang 
in Keller im Kronentraufbereich --> Rampe bauen 
Erhalt 
86 Carpinus betulus Krone bereits beschnitten, einseitige Krone, 
teilüberwallte Starkastabschnitte 
Fällung 
87 Betula pendula 2-stämmig ab 0,3 m Höhe, ehemals 3-stämmig, 1 
Stämmling bodennah entfernt, dort eingefault 
Fällung 
88 Prunus avium Krone bereits beschnitten Fällung 
90 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte Fällung 
93 Gleditsia 
triacanthos 
besondere Schutzmaßnahmen wg. BE-Bereich 
erforderlich 
Erhalt

13
 
 
 
ANMERKUNG:  
 
DEFINITION WURZEL NACH ZTV-BAUMPFLEGE: 
 
 Die Wurzel ist ein „Unterirdischer Teil des Baumes der das Wasser mit den darin gelösten 
Nährstoffen dem Boden entnimmt und weiterleitet, Nährstoffe speichert und den Baum im 
Boden verankert. 
 Feinstwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser von < 0,1. Die Feinstwurzeln und die 
Wurzelhaare dienen zur Aufnahme von Wasser, Nährstoffen sowie der Wurzelatmung. 
 Feinwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser von 0,1 bis 0,5 cm. Sie dient vor allem der 
Aufnahme von Wasser und Nährsalzen. 
 Schwachwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 0,5 bis 2,0 cm. Schwachwurzeln 
dienen insbesondere dem Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von 
Reservestoffen sowie der Verankerung des Baumes. 
 Grobwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 2,0 bis 5,0 cm. Grobwurzeln dienen dem 
Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von Reservestoffen sowie der Verankerung 
des Baumes. 
 Starkwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 5,0 cm. Starkwurzeln dienen insbesondere 
der Verankerung, aber auch dem Wasser- und Nährstofftransport und der Speicherung von 
Reservestoffen. …“ 
 
Definition Ast: 
 „Feinstast / Zweig: Ast mit einem Durchmesser bis 1 cm. 
 Feinast: Ast mit einem Durchmesser über 1 bis 3 cm. 
 Schwachast: Ast mit einem Durchmesser über 3 bis 5 cm.  
 Grobast: Ast mit einem Durchmesser über 5 bis 10 cm. 
 Starkast: Ast mit einem Durchmesser über 10 cm. 
 Zugast / Versorgungsast: Nachgeordneter Ast an dem zu schneidenden Kronenteil. 
Beim Einkürzen wird der nachgeordnete Ast stehen gelassen. Dieser übernimmt die 
Funktion des eingekürzten Astes. Man spricht auch vom „Ableiten auf den Zugast“ 
oder „Ableiten auf den Nebenast“, d.h. dass dieser die Funktion des vorherigen 
Kronenteils übernimmt und dadurch die Reiteration an der Schnittstelle vermindert.“ 
 
Nach: ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. Hrsg.: 
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Friedensplatz 4, 53111 Bonn (2017) 
 
Anhang:  
 Tabellarische Zusammenfassungen 
 Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ 
 Notenschlüssel zur Baumbeurteilung

Darmstadt, Christoph-Graupner-Schule
Baum-Nr.
Baumart
Baumalter
Baumbeurteilungsnote
Stammumfänge in cm 
gemessen in ca. 1,3 m 
Höhe
Höhe in m geschäzt
Kronendurchmesser in 
5m Schritten in m 
geschätzt
Abstand Stammmantel 
zu Gerüst in m
Abstand Stammmantel 
zu Aushub in m
Erhalt nach aktueller 
Planung baumfachlich 
möglich / sinnvoll 
Wurzelsuchgraben zur 
endgültigen Beurteilung  
erforderlich
Kroneneinkürzung für 
Gerüststellung 
4 Carpinus betulus M-A 3 75 10 10 3 3,1 evtl. ja ja, bis ca. 4 cm Durchm.
6 Carpinus betulus M-A 2-3 112 10 10 0,5 0,4 nein X X
37 Carpinus betulus M-A 3 90 10 10 -0,2 -0,2 nein X X
83 Carpinus betulus M-A 2-3 83 8 10 0,1 0,1 nein X X
84 Acer saccharinum A 2-3 238 15 15 6,5 6,6 ja ja ja, bis ca. 5 cm Durchm.
85 Acer rubrum M-A 3-4 105 10 10 3,8 3,9 ja X ja, bis ca. 3 cm Durchm.
86 Carpinus betulus M-A 3-4 103 10 10 0,3 0,4 nein X X
87 Betula pendula M-A 4 65 / 65 10 10 0,75 0,75 nein X X
88 Prunus avium M 3 54 10 10 1,1 1,1 nein X X
90 Carpinus betulus M 3 95 10 10 1,05 0,4 nein X X
93 Gleditsia triacanthos M-A 3 112 10 15 3,5 2,1 ja ja ja, bis ca. 8 cm Durchm. Baum-Nr.
Baumart
abschließende Empfehlung 
bei Baudurchführung nach 
vorliegender Planung 
4 Carpinus betulus Erhalt unter größter 
Vorsicht vermutlich 
möglich
6 Carpinus betulus Fällung
37 Carpinus betulus Fällung
83 Carpinus betulus Fällung
84 Acer saccharinum Erhalt
85 Acer rubrum Erhalt
86 Carpinus betulus Fällung
87 Betula pendula Fällung
88 Prunus avium Fällung
90 Carpinus betulus Fällung
93 Gleditsia triacanthos Erhaltbesondere Schutzmaßnahmen wg. BE-Bereich erforderlich
Feststellungen / Baumschäden
teilüberwallte Starkastabschnitte, Gefahr der Wurzelverletzungen 
bei Rodung des Birkenwurzelstockes, Wurzelfreilegungen in 
Handschachtung nötig
enger Stand zu Gebäude, einseitige Krone, teilüberwallte 
Starkastabschnitte
teilüberwallte Starkastabschnitte
Krone bereits beschnitten, einseitige Krone 
Standort nicht direkt im Baufeld, aufgrund der Kronen-ausdehnung 
aber in Schutzkonzept mit einbezogen 
Ausbildung von Pilzfruchtkörpern in der Krone, oberflächennahe 
Wurzeln liegen frei, Baustellenzugang in Keller im 
Kronentraufbereich --> Rampe bauen
Krone bereits beschnitten, einseitige Krone, teilüberwallte 
Starkastabschnitte
2-stämmig ab 0,3 m Höhe, ehemals 3-stämmig, 1 Stämmling 
bodennah entfernt, dort eingefault
Krone bereits beschnitten
teilüberwallte Starkastabschnitte

NOTENSCHLÜSSEL ZUR BAUMBEURTEILUNG 
 
B E N 0 T U N G                  A L L G E M E I N Z U S T A N D                  W E R T M I N D E R U N G 
 
Note 1       " Sehr guter Allgemeinzustand, frei von Mängeln"  
Baum hat charakteristische Wuchsform, ist gesund und frei von Mängeln. Keine Pflegemaßnahmen erforderlich. 
H/D-Wert um 20 (frei gewachsener Altbaum).        0 % 
Note 1 (a) Wie Note 1, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich.    5 % 
Note 1 (b) Wie Note 1 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe        10 % 
 
Note 2       " Guter Allgemeinzustand, unbedeutsame Schäden / Mängel"  
Wuchsform (Krone, Stamm) kann durch etwas zu engen Stand oder durch Aufasten geringfügig variieren. 
Geringere Assimilationsfläche. Baum auch mit unbedeutenden sonstigen Mängeln z.B. leichter Schiefstand,  
kleine Rindenschäden, Astlöcher etc. H/D-Wert um 25 (frei gewachsener Altbaum).   20 % 
Note 2 (a) Wie Note 2, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich.    25 % 
Note 2 (b) Wie Note 2 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe        30 % 
 
Note 3  " Zufriedenstellender Allgemeinzustand, wenig bedeutsame Schäden / Mängel kleinen Ausmaßes"  
Vitalität gut, jedoch durch engen Stand oder durch zu starkes Aufasten deformierte, z.B. (leicht) einseitige Krone 
mit verringerter Assimilationsfläche. Oberflächliche, auch größere Rinden- / Holzschäden, z.B. Anfahrschäden, 
eingefaulte Starkastabschnitte mit guter Überwallung. Schiefstand. Auch Bäume ohne Schäden / Mängel, jedoch 
mit reduzierter Wuchsleistung und Vitalität. H/D-Wert um 40 (bei Altbaum).    40 % 
Note 3 (a) Wie Note 3, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich.    45 % 
Note 3 (b) Wie Note 3 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe        50 % 
 
Note 4   " (Mäßig) Schlechter Allgemeinzustand, bedeutsame Schäden / Mängel größeren Ausmaßes“ 
Vitalität gut, jedoch durch sehr engen Stand oder durch extremes Aufasten stark deformierte Krone mit über ca.  
50 % verringerter Assimilationsfläche. Stark beschnittene Bäume. Größere nicht unmittelbar lebensbedrohende 
Rinden- / Holzschäden, z.B. tief reichende Höhlungen mit guter Überwallung / Kompensationswachstum, große 
Anfahrschäden. Z.Zt. noch sichere V-Zwiesel. Starke Schiefstämmigkeit. Pilzfruchtkörper weniger aggressiver 
Gattungen, Baum verkehrssicher. Auch Bäume ohne Schäden / Mängel, jedoch mit deutlich reduzierter 
Wuchsleistung und Vitalität: Absterbende Kronenteile, reduziertes Kronenvolumen, verringerte Feinastigkeit etc. 
H/D-Wert um 70 (Bestandsbaum, Altbaum).        60 % 
Note 4 (a) Wie Note 4, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich.    65 % 
Note 4 (b) Wie Note 4 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe        70 % 
 
Note 5  „Sehr schlechter Allgemeinzustand, gravierende Schäden / Mängel"  
Sehr große Rinden- / Holzschäden bedrohlichen Ausmaßes und geringes Kompensationswachstum / 
Wundholzbildung. Pilzfruchtkörper, Baum noch verkehrssicher. Stämmlinge mit bruchgefährdetem V-Zwiesel. 
Extreme, gefährliche Schiefstämmigkeit. Baum nicht mehr oder nur noch grenzwertig stand- / bruchsicher, 
Verkehrssicherheit kann durch Rückschnitte wiederhergestellt werden. Unterständiger Baum ohne weitere 
Entwicklungsmöglichkeiten. Baum allmählich absterbend, Regeneration nicht mehr möglich.  80 % 
Note 5 (a) Wie Note 5, jedoch Kroneneinkürzung / Kronensicherungsschnitt erforderlich.   85 % 
Note 5 (b) Wie Note 5 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe        90 % 
 
Note 6  „Akute Kipp- / Bruchgefahr, Baum fast abgestorben oder tot“ 
Z.B. Wurzelteller gelockert, Stamm angebrochen. Akute Kipp- / Bruchgefahr. Sicherheitsgefährdender Pilzbefall. 
Verkehrssicherheit kann durch Rückschnitte nicht mehr hergestellt werden. Baum fast abgestorben oder  
bereits tot.             100 % 
 
                                                                                       Th. SINN (C) 2020

anlage 1

1094 Zeichen

LEGENDE :
          Antrag auf Fällung 
          ergeifen von Maßnahmen 
          zum Schutz des Baumes 
          zu rodende Sträucher 
         Standpunkt/Blickrichtung Foto 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Mina-Rees Str. 12 
64295 Darmstadt 
Telefon: 06151 - 134273 
Fax:       06151 - 134569 
E-mail:        immobilienmanagement@darmstadt.de 
BAUVORHABEN 
Plan zur 
Baumfällung und 
Rodung Sträucher 
BAUHERR 
PLANERSTELLER 
Gesamtsanierung und 
Erweiterung 
Christoph-Graupner Schule 
Vorgelsberg Straße 38 
64289 Darmstadt 
Darmstadt, den 
PLANINHALT 
PLANNUMMER 
DATUM MASSTAB 
GEZ FORMAT 
na_12-40 
13.01.2021 
 
A3 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Mina-Rees Str. 12 
64295 Darmstadt 
Telefon: 06151 - 134273 
Fax:       06151 - 134570 
E-mail:        immobilienmanagement@darmstadt.de 
Darmstadt, den 
1:500 
1
39 
2
39 
3
39 
4
Rh önring 
38 
42 
40 
44 
42A 
36 
Vogelsbergstraße 
38
87 
88 
90 
92 
93 
51
6
37
86
85 84 
83 
82 
294 
293 
292 
291 
290 
289 
1
2
3
4
5
6
7
8 9
10 Sanierung  (Bestand) 
Anbau  (Neu)

anlage 4

374 Zeichen

Punkt 4: Dienstanweisung für die Überwachung , Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984; 
Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92),  
Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph-Graupner-Schule 
 (V-Nr. 2021/0034) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

2021/0034

4126 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0034 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  12-00063-05 Investitionsnummer:  INV00166 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92),  
Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph -Graupner-Schule  
 
 
Vorlage vom: 18.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Bäume liegen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung. Der Magistrat stimmt der Fällung  
von 10 Bäumen (siehe Anlage) zu und erteilt gleichzeitig die Genehmigung nach den Vorgaben  
der Baumschutzsatzung .

- 2 - 
Anlagen: Lageplan 
Baumgutachten  
Baumliste 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2021 
 
 
 
Der Magistrat stimmte mit Beschluss 37/2021 der Fortführung der Entwurfs-und 
Genehmigungsplanung der Gesamtsanierung und Erweiterung Christoph-Graupner-Schule zu. 
 
Die Bauvorlage zu dieser Maßnahme wurde im März 2021 vorgelegt. Bereits ab Sommer 2021 
sind Schadstoffrückbau und Entkernungsarbeiten durchzuführen. Hierbei sind ab ca. Oktober 
2021 die Bestandsfassaden frei zu stellen und die notwendige Fällung der entsprechenden 
Bäume hiermit zu beschließen, um den weiteren Bauablauf nicht zu gefährden.  
 
Im Rahmen der Baumaßnahme „Gesamtsanierung und Erweiterung Christoph-Graupner-
Schule“ besteht die Notwendigkeit, dass 10 Bäume (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 
92) gefällt werden müssen.  
Die unmittelbar an der Fassade des Gebäudes stehenden Bäume erlauben weder den Aufbau 
einer neuen Fassade noch den Einbau einer Frostschürze für die energetische Sanierung, eine 
Fällung der Bäume ist zwingend notwendig. 
Gemäß der Satzung der Stadt Darmstadt ist eine Regenentwässerung auf dem eigenen 
Gelände zu erbringen. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten für die Versickerung stellen eine 
zusätzliche Komplikation für den Erhalt der Bäume dar.  
 
In Abstimmung mit Grünflächenamt und Umweltamt wurden Vor-Ort-Termine im November / 
Dezember 2020 durchgeführt und ein externes Baumgutachten durch einen Fachmann erstellt, 
um hierzu eine kompetente Aussage zu erhalten. 
Hierin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass drei Bäume (Nr. 86, 87 und 88) eine sehr 
geschädigte Vitalität aufweisen und ein Erhalt nicht möglich ist. 
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verpflanzung der noch restlichen sieben Bäume (Nr. 5, 
6, 37, 82, 83, 90 und 92) geprüft.  
Hierbei kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass eine Verpflanzung der genannten Bäume 
nicht erfolgversprechend möglich ist. 
Eine Investition in Ersatzpflanzungen ist gemäß Gutachten in diesem Fall effektiver.  
 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes, vom 01.01.1984, ist ein Beschluss des Magistrats für die Fällung  
der 10 Bäume (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92) erforderlich. Nach Abschluss der  
Baumaßnahme werden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Ersatzbäume auf dem 
benachbarten städtischen Grundstück (Schulcampus Bürgerpark) gepflanzt. Die Kosten der   
Maßnahme trägt der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Eine Liste der zu fällenden Bäume, ein Lageplan sowie das Baumgutachten sind in den Anlagen 
enthalten. 
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch      Michael Kolmer 
Oberbürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 325
TOP 4

Orte (3)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Vogelsbergstraße 38
  • Friedensplatz 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0034
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00