2021/0034
Dienstanweisung für die Überwachung , Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92), Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph-Graupner-Schule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
5016 Zeichen
<g9 L 9T [33 sg oT 9 87 sg € Y YL 9 8 [43 0€ 9 L TI 97 9 9 L 8T <9 9 ST 07 sg 8 or IT sg [43 07 133 <9 2 r oT 9 zı 07 [43 9 g 8 E74 =} S v oT sg S 97T [44 sg TI 8T TE 9 9 st LT 9 L LT [43 ER] S ST E74 sg 9 [43 9T 9 9 oT €7 sg E) 9T € sg L 6 8T 9 oT 6T vr 9 oT 8T Or 9 v ST 67 <9 8 [43 EI4 I BE ES 3 je EEE DEE x SE 2 sg 9 TI v7 9 6 8T [33 sg 9 6 LT sg 8 IT € Zipuejsnz Wquauouy wsyoH WI quwweIs EITERETRS Sy>nquieH Sul3waHg 184dv Sy>nquieH Sulawaeg Sy>nquleH Sul3WwaH ay9ı13-jons ayanquieH auIaWwag SYISIIN-USqNeAL WIOyY-Jaglls 134depiım UWIOUY-JSQIIS EIWERENS SYISAY-USqneAL SANI-JIOM “Ug-pues woyy-sglIs SAA-JIOM “UIG-Pues SA-JIOM “N.Ig-Pues SUIA-JIOM "DUIA-Pues SUg-JIOM "Ig-pues SyanquieH 3ulaWLaH SUg-JIaM ‘Dlg-pues SPIIM-IOyaIzusyLJ0y woyy-Jsgls woyYy-isglls Sy213-[9RS SAa-JIaM SNNIg-pues SyanquieH aulsWag UIOYY-JSQIIS ay>anquieH aulawag wıneqJsY09 ıpP wewneg Jngoı snaJend TEOOTOVOOEgS snın?9q snurdieg TE0010900€98 snieW 0E00T0V00E98 snınJ2q snuldie) 6Z00T0700€98 ‚sningeq snu1die) BZOOTOHOOEIE 4Ng01 sn313nd LZOOTOVOOEIE snınieq snurdae) 9Z00T0V00898 snped snunid SZOOTOFOOEIE WnNUNey2ses J89y YZOOTOFOOEIE s3saNjAs snieW EZOOTOFOOEIE wWINUMEYIIBS I9IY ZZOOTOPFOOEIS 4ngo4 snJ13nd TZOOTOVO0EIE snped snunig OZO0TOVYO0E98 einpuad eınIsg 6TOOTOFOOEIS wnuueys9es 13IY STOOTOVOOEIE einpuad eınyog L10010V00E98 einpuad ein?09 9TOOTOFOOEIE einpuad eınyag STooTOv0DESE einpuad einyag PLOOTOrOOEIE snınj2q snuıdıe) ETOOTOP00E98 einpuad einI2g ZTOOTOFOOEIE ‚esonYO|, euepnsjew x1jes TTOOTOFOOEIE wnuNeysses J39Y OTOOTOFOOEIE wnuneysdes 489Y 6000T0900€98 4ng0ı sn34and S000T0V00E98 einpuad eınyag LOOOTOPO0E98 snın}aq snuld4eJ v000TOP00E98 WINUNEYIIBS J8IY €000T0700€98 snınaq snurdue) 700010700898 ewissiyje snyyuelIy T000T0700€98 u NA 9 8 ST LE sg € TI zz sg S 6 Eu sg Y 8 sT sg S 97 9€ 9 9 IT 0€ 7) v sI 3 ER) [4 [ or <g 9 st Se sg rv 6 v2 <g ET LT [47 sg 6 zı 4 sg S 6 [074 ee) S TI 9T 9 L 9T TE sg L st LT sg S 9 97 1) Y or € sg € oT 8T sg S st [7 9 L TI LT sg 8 ST [43 sg or zı 174 sg 8 ST zu 9 S or €7 sg v 9 61 sg 9 S 81 sg 6 gT vr De DE DE) GE sg zı 07 [47 <9 oT zı 8 sg € S [43 7} L ST 7 48Ja1y-ZieMmyaS J9Ja1y-ZJeMyIS woyy-pl®4 ayanquieH aulawag JaJa1Y-ZieMmy9S UlOoyy-uay9s3 Jajaly-Zıemyas 34-337 (Sy9sIe] Uayaıy-F1ag J2J81y-ZIeMyIS J5j214-Z1emyss uloyv-Iaglis aydnquieH aulaWwag Syasuıy-usgneuL Syasıy-usgneul aya1l3-[ans EN BIERIEINS a1y914-I04 S1U214-204 SÜy914-704 SU14-104 ayanquieH sulawag ayd3-usgqneuL ayanquieH Sulawag ay213-[ans aydnquieH aulaWeg uloyv-pleJ E31 SNUId SI00TOVO0EIE eJälu SNUld v900T0P00E98 asadwe) 139 EIOOTOVOOEIE snınyaq snurdie) Z900T0F00E98 estu snuld TIO0TOFO0E98 opundau 139 0900T0V00€98 euälu SnUld 6SO0TOHOOEIS odnuı snuld BSO0TOVOOESE eıdlu SNUId LSOOTOWOOE98 eıaıu snuI ISOOTOHOOEIB wInUNeysJes 139Y GGO0TOFOOEIE snınyaq snuıdie) 9S00T0700E98 snped snunid ES00TOPO0E98 snped snunid ZS00T0P00E98 4ngoAı snI43ND TSO0OTOVO0E98 Ingoı sn343ND 0S00TOPFO0EIE saige Bald SPOOTOVOOEgS saige ESIld SFOOTOVOOEIS saige esdld ZY00T0OF00E98 salge P9Ild rO0TOV00E98 sniny3q snurdıe) SYPOOTOF00E98 eaenod sna1anD FrOOTOVOOEIE snınyaq snuldie) EVOOTOFOOESE IngqoA sn313nD ZFOOTOFO0EIE snın?>q snurdie) TFOOTOPOOEIE auysadıes 189 OFOOTOF00E98 adyasjamz “suneyd’yd}'wop'dss esnsswop snunid GEOOTOFOOEIE esenad snauand E00TOFOOEIE aydı3-usqneaL uIoyy-Jaglıs SyanquieH aulawag 11930A “ay9sa1ag3 sulawag WOYY-4sglIS WNUNEYIIES J9IY YEOOTOFOOEIE snınyaq snuldie) SEOOTOFOOEIS ellednane snq10S YEOOTOFOOEIS wnuNeyIes 189 EEOOTOVOOEIE s9 Y IT 87 s9 v TT ee s9 12 ET 174 9 S IT 133 s9 S [40 Ei3 s9 S [47 07 s9 L IT [43 sg € € 8 sg 9 [43 LT s9 L IT 0€ sg ZI 9T 79 (GEHE > SE En | BE sg 9 IT g9E sg S TI vE sg L oT [44 sg € € 123 sg S 8 [44 sg Er [a0 6€ sg oT st 9 sg Y S 87 sg 9 er 87 sg 6 st E13 sg S 9 07 sg v [43 [74 s9 v 8 [A4 s9 [47 9T ge s9 v 6 67 J2jaly-ZzIemuss esdlu Snuld 6600TOV00E98 JBjaIy-Zuemyas eıZıu SNUId 8600TOF00E98 Jajaly-ziemyss euälu SnUId Z600T0F00€98 Japaly-ziemyss eıdlu snuId 9600T0700E98 JajOIy-Ziemyas eıdtu snuJd S600TOFO0EIE SN-JIaM ‘NIg-pues eınpuad eineg Y600TOF00E98 ‚Bugs, AysııpaI9 ‚UNANS, soytuegeng eIS1PSIO E6O0TOFOOEIE 24-397 “ayasje] Jajaly-d1ag oanw snuld T600TOV00E98 UIOYY-ISQJIS wWNUNEYIIBS J3IY 6BOOTOFODEIE LIOYY-LEgISOy “LIOyY-JOY wnJanı 133 G800TOVO0EIE woyv-waglis wnuneysJes Ja9y Y800TOVODEIE JajS1y-Z1emyIS euätu snuld TB00T0F00E98 J9jaIy-Zziemyss euälu snuld 0800T0H00E98 ssnuem e1331 suejdnf 6L00T0F00E98 24-337 ‘3y9sIe] UaJ3ıy-B1ag o3nu snuld 8LOOTOPOOEIB ayanquieH 3UIWaH 1 sniny2q snurdie) //00T0700£98 WIOYY-J3glIS wnuneysses 1897 9L00TOFO0E98 WIOyy-pIa4 ansadwes ao SL00TOFOOEIE ayanquieH aulawag snınyaq snurdie) 9200T0700€98 apur] L ELOOTOP00€98 apur] eillıL TLOOTOFOOEIE ayanquieH aulawag snıny2q snuJdueJ 0L00T0700898 Jajaly-zıemy9s eyälu SnUId 6900TOP00E98 18ja1y-zıemyss eı3u snuJd 8900T0H00E98 WIOYY-JaglIS wnueysses 39V Z900T0P00E98 J2,a1y-zıemyas eıdlu snuld 9900T0F00E98 sg sg [43 a 07 0€ SUIA-JIOM ‘Ng-pues wIoyv-Ppl24 einpuad einIsg TOTOTOF00E98 Ssadwes J39y O0TOTOVOOEIS
anlage 2
24361 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Mina-Rees-Str. 12
64295 Darmstadt
Datum: 04.01.2021
BV Gesamtsanierung Christoph-Graupner-Schule, Vogelsbergstr. 38
in Darmstadt; Teilweise Voruntersuchung von Bäumen nach DIN
18920 und RAS-LP 4
FACHLICHE STELLUNGNAHME
In DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen – Fassung Septe mber 1990
(überarbeitet 2002) wird hierzu erläutert:
„Die Voruntersuchungen umfassen die Beurteilung und Bewertung der
Baumaßnahme, insbesondere hinsichtlich der Notwendi gkeit von
Alternativlösungen, ihrer Auswirkung auf Bäume und Pflanzenbestände,
(Vitalität, Statik, Ökologie, Wurzelbereich) und dienen der Festlegung der
zu vereinbarenden Leistungen hinsichtlich Baustelle neinrichtung und
Bauablauf, Einzel- und Begleitmaßnahmen.“
Orts- und Untersuchungstermin:
Hierzu fanden am 03.12.2020 und 10.12.2020 Ortstermine, durchgeführt durch
Herrn B. Sc. Arboristik BENEDIKT MERGET (Mitarbeiter des Unterzeichners), statt.
2
Teilnehmerinnen am ersten Ortstermin waren Fr. N AUMANN (Eigenbetrieb
Immobilienmanagement) und Fr. BLANZ (Studio SF).
Das geplante Bauvorhaben wurde erläutert, es erfolgte eine Begehung des
Baufeldes und der Baumstandorte.
Am 2. Ortstermin wurden die durch das Studio SF markierten Eingriffsbereiche
dokumentiert, die Baumdaten aufgenommen und Fotos angefertigt.
Zu dem Bauvorhaben allgemein:
Die Christoph-Graupner-Schule soll grundhaft saniert werden, in Teilbereichen
aufgestockt und ein Anbau erstellt werden. Von dieser Baumaßnahme sind
einige Bäume direkt betroffen. Um die baumfachlichen Auswirkungen detailliert
darzustellen, werden die Auswirkungen auf die Bäume in folgenden
Teilbereichen betrachtet:
- Gerüststellung um das Bestandsgebäude herum
o Eingriffe in die Baumkronen
- Auskofferung zur Dämmungseinbringung zwecks energetischer Sanierung
o Eingriffe in den Wurzelraum
- Abtrag und Schotterflächenerstellung zur Baudurchführung (BE-Flächen)
o Eingriffe in den Wurzelraum
- Erstellung Anbau östlich des Bestandsgebäudes (Bereich Platanen)
o Eingriffe in den Wurzelraum und etwas in die Baumkronen
- Ver- / Entsorgungsleitungen / Bau von drei Rigolen
o Eingriffe in den Wurzelraum
- Hinweise zum Baumschutz im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
Abbildung: Betroffene Bäume mit + gekennzeichnet, rot eingekreist die Baum-
Nr. 84 welche aufgrund der Kronengröße ebenfalls betroffen sein kann, nicht in
dem Plan abgebildet ist der Neubau mit der angrenzenden Platanenreihe
3
Nach Mitteilung von Frau NAUMANN fand im Vorfeld ein Ortstermin mit dem
Grünflächenamt statt. Hier wurde festgelegt, welche Bäume Gegenstand dieser
Untersuchungen sein sollen.
Bei der Begehung am 03.12.2020 wurde der Untersuchungsumfang auf Baum-
Nr. 84 und die Platanen im östlichen Bereich erweitert, da es sich herausstellte,
dass es hier ggf. auch zu Eingriffen kommt.
Im Sinne der besseren Übersichtlichkeit wurden alle relevanten Baumdaten und
Maße in einer Tabelle zusammengefasst (Baumalter: M = mittlere Altersphase (Reifephase),
A = Altbaum, Baumnoten siehe Notenschlüssel zur Baumbeurteilung im Anhang):
Baum-Nr.
Baumart
Baumalter
Baumbeurteilungsnote
Stammumfänge in cm
gemessen in ca. 1,3 m Höhe
Höhe in m geschätzt
Kronendurchmesser in 5m
Schritten in m geschätzt
Abstand Stammmantel zu
Gerüst in m
Abstand Stammmantel zu
Aushub in m
Erhalt nach aktueller Planung
baumfachlich möglich /
sinnvoll
Wurzelsuchgraben zur
endgültigen Beurteilung
erforderlich
Kroneneinkürzung für
Gerüststellung
4 Carpinus betulus
M-
A 3 75 10 10 3 3,1 evtl. ja
ja, bis ca. 4 cm
Durchm.
6 Carpinus betulus
M-
A
2-
3 112 10 10 0,5 0,4 nein X X
37 Carpinus betulus
M-
A 3 90 10 10 -0,2 -0,2 nein X X
83 Carpinus betulus
M-
A
2-
3 83 8 10 0,1 0,1 nein X X
84 Acer saccharinum A
2-
3 238 15 15 6,5 6,6 ja ja
ja, bis ca. 5 cm
Durchm.
85 Acer rubrum
M-
A
3-
4 105 10 10 3,8 3,9 ja X
ja, bis ca. 3 cm
Durchm.
86 Carpinus betulus
M-
A
3-
4 103 10 10 0,3 0,4 nein X X
87 Betula pendula
M-
A 4 65 / 65 10 10 0,75 0,75 nein X X
88 Prunus avium M 3 54 10 10 1,1 1,1 nein X X
90 Carpinus betulus M 3 95 10 10 1,05 0,4 nein X X
93
Gleditsia
triacanthos
M-
A 3 112 10 15 3,5 2,1 ja ja
ja, bis ca. 8 cm
Durchm.
4
Abbildung: Auszug aus Baustelleneinrichtungsplan
Gerüststellung um das Bestandsgebäude herum
Zur Sanierung des Gebäudes (Abnahme Fassadenplatten , Dämmung,
Fenstererneuerung, Anbringen neuer Fassadenelemente ) muss ein
umlaufendes Baugerüst mit Konsole errichtet werden. Hier kommt es zu
Konflikten mit den teilweise sehr nah an dem Gebäude stehenden Bäumen. An
insgesamt 8 Bäumen sind die Abstände zwischen Außenkante Gerüst und
Stammmantel bzw. der Krone so gering, dass es hier bereits zu großen
Konflikten kommt. Ein Baumerhalt ist in diesen Fällen nicht möglich, da große
Teile der Kronen entnommen werden müssten.
An drei Bäumen (Baum-Nr. 84, 85 u. 93) wären Kronenteileinkürzungen in
einem baumfachlich vertretbaren Maße erforderlich.
5
Abbildung: Erforderliche Rückschnittlinie zur Gerüststellung an Baum-Nr. 84
Abbildung: Situation an Baum-Nr. 85, rote Linie = Standort Gerüst, gelb =
Eingriffsbereich Aushub
6
Abbildung: Erforderliche leichte Rückschnitte an Baum-Nr. 85
Auskofferung zur Dämmungseinbringung zwecks energet ischer
Sanierung
Nach Mitteilung von Frau Blanz muss zur Dämmung um das Gebäude herum
ein ca. 1,5 x 1,5 m tiefer Graben ausgehoben werden. Davon sind insgesamt 11
Bäume direkt betroffen. Aufgrund der standörtlichen Nähe der meisten Bäume
zu dem Gebäude ist die Durchführung dieser Maßnahme im Einklang mit einem
Baumerhalt an 7 Bestandsbäumen nicht zu vereinen.
Abbildung: Situation an Baum-Nr. 90 vor dem Gebäude, der Eingriffsbereich in
den Wurzelraum liegt für einen Baumerhalt zu nah am Stamm (gelbe Linie)
7
Abbildung: Der geplante Auskofferungsbereich liegt bei Baum-Nr. 37 in etwa in
der Stammmitte (gelbe Markierung)
Abbildung: Geplante, gelbe Auskofferungslinie hinter dem Wurzelstock an
Baum-Nr. 6
8
An zwei Bäumen (Baum-Nr. 84 und 93) werden zur Abkl ärung der
Durchwurzelung im Eingriffsbereich Wurzelsuchgräben mittels Saugbagger
oder in Handschachtung empfohlen.
An Baum-Nummer 4, werden Suchschachtungen aufgrund der Nähe zu der
ohnehin bereits zur Fällung freigegebenen Birke-Nr. 5 schwierig. Da davon
auszugehen ist, dass die Wurzeln beider Bäume relativ eng zu einem Geflecht
verbunden sind, wird hier die Rodung des Stockes der Birke nur unter größter
Vorsicht möglich sein. Soll die Hainbuche-Nr. 4 erhalten werden, müsste in
diesem Bereich die Hainbuchen Wurzeln in Handarbeit vorsichtig freigelegt
werden um den Birkenwurzelstock zu roden und den Ve rlauf der
Hainbuchenwurzeln abzuklären.
Abbildung: Der Abstand zwischen Birke und Hainbuche beträgt ca. 3 m, eine
Auskofferung und Rodung des Wurzelstockes der Birke wird nur unter größter
Vorsicht funktionieren
Abtrag und Schotterflächenerstellung zur Baudurchführung (BE-Flächen)
Der Bereich um das Gebäude herum soll zur Baudurchführung befestigt werden
(blau schraffierte Fläche in Baustelleneinrichtungs plan). Hierzu soll der
Oberboden abgezogen und Schotter aufgebracht werden.
Grundsätzlich wird hierzu empfohlen dies in allen Kronentraufbereichen der zu
erhaltenden Bäume (auch die weiter entfernt und in diesem Gutachten nicht
explizit aufgeführten Bäume) zzgl. 1,5 m über die Kronentraufen hinaus in alle
Richtungen nicht zu tun. Ist dies dennoch in baumna hen Bereichen zur
Bauausführung zwingend erforderlich, wird zum Wurzelschutz und Schutz vor
Bodenverdichtungen empfohlen diese Bereiche mit Vlies zu belegen, Schotter
aufzubringen und zumindest, wenn schwere Maschinen über diese Flächen
9
fahren müssen, diese dort dann mind. 30 cm dicke Schotterschicht zum Beispiel
mit Stahlplatten (sogenannte lastverteilende Baggermatratzen) zu belegen
Erstellung Anbau östlich des Bestandsgebäudes (Bereich Platanen)
Östlich an das Bestandsgebäude anschließend soll ei n Erweiterungsbau
entstehen. Hiervon sind 6 Platanen (Baum-Nr. 313-318) betroffen.
Die geplante Böschungsoberkante der Abböschung zur Hangsicherung zwecks
Auskofferung ist in etwa 6 m von der gedachten Linie der Stammmäntel der
Platanen entfernt. Da hier mit Wurzelvorkommen zu rechnen ist, wird hier im
Vorfeld die Anlage eines Wurzelsuchgrabens mit Hilfe eines Saugbaggers auf
der gesamten Länge empfohlen.
Zur Gerüststellung in ca. 8-9 m Entfernung zu den Stämmen kommt es -wenn
überhaupt erforderlich- nur zu sehr geringen Rückschnitten an den äußeren
Feinästen.
Abbildung: Linie der geplanten Böschungsoberkante im Bereich der Platanen
10
Ver- / Entsorgungsleitungen / Bau von drei Rigolen
Nach Mitteilung von Frau BLANZ sollen die Ver- und Entsorgungsleitungen
ebenfalls grundhaft erneuert werden. Des Weiteren sollen drei Rigolen im
Erdreich um das Gebäude herum eingebaut werden. Da der Leitungsverlauf und
die Lage der Rigolen noch nicht abschließend geklärt waren, kann hier nur eine
Empfehlung dahingehend ausgesprochen werden, dass s ämtliche
Tiefbauarbeiten und Leitungsführungen in diesem Zusammenhang so gewählt
werden, dass diese aus den Kronentraufbereichen zzgl. 1,5 m herausgehalten
werden.
Verpflanzbarkeit vorhandener Bäume
Eine Alternative zur Baumfällung kann im Einzelfall eine
Großbaumverpflanzung darstellen. Eine Verpflanzung von Bäumen, die
mehr als etwa fünf Jahre am Standort stehen (je nach artspezifischer
Verträglichkeit / Baumgröße und -alter, Vitalität, Bodenverhältnissen)
scheidet jedoch aus baumfachlichen Gründen meist au s. Zu schnell
werden die Grenzen des biologisch Verträglichen übe rschritten. In
Baumschulen zum Beispiel werden Bäume meist in 3-jäh rigem Turnus
verschult, um letale Schäden durch Wurzelkappungen zu vermeiden. Die
dennoch entstehenden Schäden führen zu deutlich ger ingeren
Zuwachsleistungen.
Während in der Vergangenheit das Verpflanzen auch g rößere Bäume
nach gärtnerischen Vorgaben sorgsam vorgenommen wur de, dafür aber
auch entsprechend zeit- und kostenintensiv war, wir d das heute mit
großen Rundspatenmaschinen schnell und auch über we itere Distanzen
durchgeführt. Sowohl Vorbereitung als auch Nachsorge werden nicht oder
häufig nur unbefriedigend durchgeführt. Die Folge s ind dann schwer
geschädigte Bäume am neuen Standort. Die massiven E ingriffe in Krone
und Wurzel führen zu schütteren Kronen, absterbenden Kronenteilen und
Bildung von Nottrieben. Es setzt eine Wirkungskette ein, an deren Ende
oftmals das Absterben oder Fällen der Bäume steht. Zudem muss eine
Baumsicherung der nach dem Verpflanzen umsturzgefäh rdeten Bäume
durch eine wirksame Abspannung erreicht werden.
Um den Verpflanzungserfolg zu erhöhen sind sektionsweise eine
schneidende Wurzelabtrennung drei Jahre vor Verpflanzung und eine
drei- bis fünf-jährige begleitende Baumpflege erforderlich.
Der kleinste und vermutlich jüngste Baum ist im vorliegenden Fall die
Vogelkirsche-Nr. 88 mit einem Stammumfang von 54 cm
(Stammdurchmesser = 17 cm). Wurde der Baum zum Beispiel mit einem
üblichen Stammumfang von 18-20 cm gepflanzt, steht er mittlerweile
11
etwa 7-11 Jahre am Standort und kann aus baumfachlicher Sicht mit
Erfolg nicht mehr verpflanzt werden. Eine fachgerechte Vorbereitung
einer Umpflanzung ist aus zeitlichen Gründen auch nicht mehr möglich.
Hinweise zum Baumschutz im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
- Speziell Baum-Nr. 93 stockt im Straßenbereich dir ekt an bzw. in der
vorgesehenen BE-Fläche. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf den
Baumschutz zu richten, da hier vermutlich viel Baustellenandienungsverkehr
herrschen wird. Bewährt hat sich in solchen Fällen nicht nur die Errichtung
eines ortsfesten Schutzzaunes, sondern wenn möglich die ohnehin vor Ort
befindlichen Baucontainer so aufzustellen, dass eine Containerburg um den
Kronentraufbereich herum errichtet wird. So würde d er bestmögliche
Baumschutz über den gesamten Bauzeitraum sichergestellt.
- Im Bereich der südwestlichen Baustellenzufahrt stocken drei weitere Bäume
(Baum-Nr. 1-3). Hier sollte die Zufahrt und der ohne hin bereits vorhandene
teilbefestigte Parkstreifen mittels Schotter (ohne vorherige Auskofferung)
ertüchtigt werden. Wo möglich sollten hier großräum ig um die
Kronentraufbereiche herum ortsfeste Baumschutzzäune errichtet werden. Ist
dies räumlich nicht möglich, müssen zumindest Einrichtungen zum Schutz
der Stämme installiert werden (siehe hierzu auch die Ausführungen auf dem
Schaublatt Baumschutz auf Baustellen im Anhang).
- An Baum-Nr. 85 verläuft direkt auf den teils freiliegenden, oberflächennahen
Wurzeln an dem Hang der Baustellenzugang in das Kellergeschoss. Um hier
einen bestmöglichen Wurzelschutz zu gewährleisten, wird empfohlen eine
Rampenkonstruktion mit möglichst wenigen Auflagepun kten im
Kronentraufbereich zu errichten.
FAZIT
Soll so wie geplant gebaut werden, sind insgesamt s ieben Bäume aus
baumfachlicher Sicht nicht zu erhalten und müssten gefällt werden. An vier im
direkten Gebäudeumfeld wachsenden Bäumen werden umf angreiche
Schutzmaßmaßnahmen und an drei dieser Wurzelsuchgräben im Vorfeld
erforderlich. Die Rückschnittmaßnahmen zur Gerüstaufstellung liegen an allen
drei Bäumen weit im Rahmen des baumfachlich vertretbaren.
Wenn an der Platanenreihe im Bereich des empfohlene n Suchgrabens
(Böschungsoberkante) Wurzeln vorgefunden werden, kann hier ggf. die
Möglichkeit eines Verbaues geprüft werden, sodass sich der Eingriffsbereich um
ca. 2,5 m von den Bäumen fortbewegt.
12
Im Folgenden nochmals eine Tabellarische Zusammenfa ssung zu den
einzelnen betroffenen Bäumen und den empfohlenen Maßnahmen:
Generelle Hinweise zum Schutz von Bäumen bei Baummaßnahmen:
- In Kronentraufbereichen zzgl. etwa 1,5 m ist mit Wurzelvorkommen zu
rechnen. Kein Maschineneinsatz in diesem Bereich.
- Wurzeln ab einem Durchmesser von 2 cm sind zu erhalten und dürfen nicht
beschädigt oder entfernt werden.
- Unbefestigte Kronenbereiche sind während der gesa mten Bauzeit mit
ortsfesten Zäunen zu schützen.
- Die DIN 18920, RAS - LP 4 und die Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt
sind zwingend zu beachten.
- Eine baumfachliche Baubegleitung wird empfohlen.
Baum-Nr.
Baumart
Feststellungen / Baumschäden
abschließende
Empfehlung bei
Baudurchführung
nach vorliegender
Planung
4 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte, Gefahr der
Wurzelverletzungen bei Rodung des
Birkenwurzelstockes, Wurzelfreilegungen in
Handschachtung nötig
Erhalt unter größter
Vorsicht vermutlich
möglich
6 Carpinus betulus enger Stand zu Gebäude, einseitige Krone, teilüberwallte
Starkastabschnitte
Fällung
37 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte Fällung
83 Carpinus betulus Krone bereits beschnitten, einseitige Krone Fällung
84 Acer saccharinum Standort nicht direkt im Baufeld, aufgrund der Kronen-
ausdehnung aber in Schutzkonzept mit einbezogen
Erhalt
85 Acer rubrum Ausbildung von Pilzfruchtkörpern in der Krone,
oberflächennahe Wurzeln liegen frei, Baustellenzugang
in Keller im Kronentraufbereich --> Rampe bauen
Erhalt
86 Carpinus betulus Krone bereits beschnitten, einseitige Krone,
teilüberwallte Starkastabschnitte
Fällung
87 Betula pendula 2-stämmig ab 0,3 m Höhe, ehemals 3-stämmig, 1
Stämmling bodennah entfernt, dort eingefault
Fällung
88 Prunus avium Krone bereits beschnitten Fällung
90 Carpinus betulus teilüberwallte Starkastabschnitte Fällung
93 Gleditsia
triacanthos
besondere Schutzmaßnahmen wg. BE-Bereich
erforderlich
Erhalt
13
ANMERKUNG:
DEFINITION WURZEL NACH ZTV-BAUMPFLEGE:
Die Wurzel ist ein „Unterirdischer Teil des Baumes der das Wasser mit den darin gelösten
Nährstoffen dem Boden entnimmt und weiterleitet, Nährstoffe speichert und den Baum im
Boden verankert.
Feinstwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser von < 0,1. Die Feinstwurzeln und die
Wurzelhaare dienen zur Aufnahme von Wasser, Nährstoffen sowie der Wurzelatmung.
Feinwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser von 0,1 bis 0,5 cm. Sie dient vor allem der
Aufnahme von Wasser und Nährsalzen.
Schwachwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 0,5 bis 2,0 cm. Schwachwurzeln
dienen insbesondere dem Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von
Reservestoffen sowie der Verankerung des Baumes.
Grobwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 2,0 bis 5,0 cm. Grobwurzeln dienen dem
Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von Reservestoffen sowie der Verankerung
des Baumes.
Starkwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 5,0 cm. Starkwurzeln dienen insbesondere
der Verankerung, aber auch dem Wasser- und Nährstofftransport und der Speicherung von
Reservestoffen. …“
Definition Ast:
„Feinstast / Zweig: Ast mit einem Durchmesser bis 1 cm.
Feinast: Ast mit einem Durchmesser über 1 bis 3 cm.
Schwachast: Ast mit einem Durchmesser über 3 bis 5 cm.
Grobast: Ast mit einem Durchmesser über 5 bis 10 cm.
Starkast: Ast mit einem Durchmesser über 10 cm.
Zugast / Versorgungsast: Nachgeordneter Ast an dem zu schneidenden Kronenteil.
Beim Einkürzen wird der nachgeordnete Ast stehen gelassen. Dieser übernimmt die
Funktion des eingekürzten Astes. Man spricht auch vom „Ableiten auf den Zugast“
oder „Ableiten auf den Nebenast“, d.h. dass dieser die Funktion des vorherigen
Kronenteils übernimmt und dadurch die Reiteration an der Schnittstelle vermindert.“
Nach: ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. Hrsg.:
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Friedensplatz 4, 53111 Bonn (2017)
Anhang:
Tabellarische Zusammenfassungen
Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“
Notenschlüssel zur Baumbeurteilung
Darmstadt, Christoph-Graupner-Schule
Baum-Nr.
Baumart
Baumalter
Baumbeurteilungsnote
Stammumfänge in cm
gemessen in ca. 1,3 m
Höhe
Höhe in m geschäzt
Kronendurchmesser in
5m Schritten in m
geschätzt
Abstand Stammmantel
zu Gerüst in m
Abstand Stammmantel
zu Aushub in m
Erhalt nach aktueller
Planung baumfachlich
möglich / sinnvoll
Wurzelsuchgraben zur
endgültigen Beurteilung
erforderlich
Kroneneinkürzung für
Gerüststellung
4 Carpinus betulus M-A 3 75 10 10 3 3,1 evtl. ja ja, bis ca. 4 cm Durchm.
6 Carpinus betulus M-A 2-3 112 10 10 0,5 0,4 nein X X
37 Carpinus betulus M-A 3 90 10 10 -0,2 -0,2 nein X X
83 Carpinus betulus M-A 2-3 83 8 10 0,1 0,1 nein X X
84 Acer saccharinum A 2-3 238 15 15 6,5 6,6 ja ja ja, bis ca. 5 cm Durchm.
85 Acer rubrum M-A 3-4 105 10 10 3,8 3,9 ja X ja, bis ca. 3 cm Durchm.
86 Carpinus betulus M-A 3-4 103 10 10 0,3 0,4 nein X X
87 Betula pendula M-A 4 65 / 65 10 10 0,75 0,75 nein X X
88 Prunus avium M 3 54 10 10 1,1 1,1 nein X X
90 Carpinus betulus M 3 95 10 10 1,05 0,4 nein X X
93 Gleditsia triacanthos M-A 3 112 10 15 3,5 2,1 ja ja ja, bis ca. 8 cm Durchm. Baum-Nr.
Baumart
abschließende Empfehlung
bei Baudurchführung nach
vorliegender Planung
4 Carpinus betulus Erhalt unter größter
Vorsicht vermutlich
möglich
6 Carpinus betulus Fällung
37 Carpinus betulus Fällung
83 Carpinus betulus Fällung
84 Acer saccharinum Erhalt
85 Acer rubrum Erhalt
86 Carpinus betulus Fällung
87 Betula pendula Fällung
88 Prunus avium Fällung
90 Carpinus betulus Fällung
93 Gleditsia triacanthos Erhaltbesondere Schutzmaßnahmen wg. BE-Bereich erforderlich
Feststellungen / Baumschäden
teilüberwallte Starkastabschnitte, Gefahr der Wurzelverletzungen
bei Rodung des Birkenwurzelstockes, Wurzelfreilegungen in
Handschachtung nötig
enger Stand zu Gebäude, einseitige Krone, teilüberwallte
Starkastabschnitte
teilüberwallte Starkastabschnitte
Krone bereits beschnitten, einseitige Krone
Standort nicht direkt im Baufeld, aufgrund der Kronen-ausdehnung
aber in Schutzkonzept mit einbezogen
Ausbildung von Pilzfruchtkörpern in der Krone, oberflächennahe
Wurzeln liegen frei, Baustellenzugang in Keller im
Kronentraufbereich --> Rampe bauen
Krone bereits beschnitten, einseitige Krone, teilüberwallte
Starkastabschnitte
2-stämmig ab 0,3 m Höhe, ehemals 3-stämmig, 1 Stämmling
bodennah entfernt, dort eingefault
Krone bereits beschnitten
teilüberwallte Starkastabschnitte
NOTENSCHLÜSSEL ZUR BAUMBEURTEILUNG
B E N 0 T U N G A L L G E M E I N Z U S T A N D W E R T M I N D E R U N G
Note 1 " Sehr guter Allgemeinzustand, frei von Mängeln"
Baum hat charakteristische Wuchsform, ist gesund und frei von Mängeln. Keine Pflegemaßnahmen erforderlich.
H/D-Wert um 20 (frei gewachsener Altbaum). 0 %
Note 1 (a) Wie Note 1, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich. 5 %
Note 1 (b) Wie Note 1 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe 10 %
Note 2 " Guter Allgemeinzustand, unbedeutsame Schäden / Mängel"
Wuchsform (Krone, Stamm) kann durch etwas zu engen Stand oder durch Aufasten geringfügig variieren.
Geringere Assimilationsfläche. Baum auch mit unbedeutenden sonstigen Mängeln z.B. leichter Schiefstand,
kleine Rindenschäden, Astlöcher etc. H/D-Wert um 25 (frei gewachsener Altbaum). 20 %
Note 2 (a) Wie Note 2, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich. 25 %
Note 2 (b) Wie Note 2 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe 30 %
Note 3 " Zufriedenstellender Allgemeinzustand, wenig bedeutsame Schäden / Mängel kleinen Ausmaßes"
Vitalität gut, jedoch durch engen Stand oder durch zu starkes Aufasten deformierte, z.B. (leicht) einseitige Krone
mit verringerter Assimilationsfläche. Oberflächliche, auch größere Rinden- / Holzschäden, z.B. Anfahrschäden,
eingefaulte Starkastabschnitte mit guter Überwallung. Schiefstand. Auch Bäume ohne Schäden / Mängel, jedoch
mit reduzierter Wuchsleistung und Vitalität. H/D-Wert um 40 (bei Altbaum). 40 %
Note 3 (a) Wie Note 3, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich. 45 %
Note 3 (b) Wie Note 3 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe 50 %
Note 4 " (Mäßig) Schlechter Allgemeinzustand, bedeutsame Schäden / Mängel größeren Ausmaßes“
Vitalität gut, jedoch durch sehr engen Stand oder durch extremes Aufasten stark deformierte Krone mit über ca.
50 % verringerter Assimilationsfläche. Stark beschnittene Bäume. Größere nicht unmittelbar lebensbedrohende
Rinden- / Holzschäden, z.B. tief reichende Höhlungen mit guter Überwallung / Kompensationswachstum, große
Anfahrschäden. Z.Zt. noch sichere V-Zwiesel. Starke Schiefstämmigkeit. Pilzfruchtkörper weniger aggressiver
Gattungen, Baum verkehrssicher. Auch Bäume ohne Schäden / Mängel, jedoch mit deutlich reduzierter
Wuchsleistung und Vitalität: Absterbende Kronenteile, reduziertes Kronenvolumen, verringerte Feinastigkeit etc.
H/D-Wert um 70 (Bestandsbaum, Altbaum). 60 %
Note 4 (a) Wie Note 4, jedoch Totholzbeseitigung / Kronenpflege erforderlich. 65 %
Note 4 (b) Wie Note 4 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe 70 %
Note 5 „Sehr schlechter Allgemeinzustand, gravierende Schäden / Mängel"
Sehr große Rinden- / Holzschäden bedrohlichen Ausmaßes und geringes Kompensationswachstum /
Wundholzbildung. Pilzfruchtkörper, Baum noch verkehrssicher. Stämmlinge mit bruchgefährdetem V-Zwiesel.
Extreme, gefährliche Schiefstämmigkeit. Baum nicht mehr oder nur noch grenzwertig stand- / bruchsicher,
Verkehrssicherheit kann durch Rückschnitte wiederhergestellt werden. Unterständiger Baum ohne weitere
Entwicklungsmöglichkeiten. Baum allmählich absterbend, Regeneration nicht mehr möglich. 80 %
Note 5 (a) Wie Note 5, jedoch Kroneneinkürzung / Kronensicherungsschnitt erforderlich. 85 %
Note 5 (b) Wie Note 5 (a), Schnittmaßnahmen bei Bäumen über 20 m Höhe 90 %
Note 6 „Akute Kipp- / Bruchgefahr, Baum fast abgestorben oder tot“
Z.B. Wurzelteller gelockert, Stamm angebrochen. Akute Kipp- / Bruchgefahr. Sicherheitsgefährdender Pilzbefall.
Verkehrssicherheit kann durch Rückschnitte nicht mehr hergestellt werden. Baum fast abgestorben oder
bereits tot. 100 %
Th. SINN (C) 2020
anlage 1
1094 Zeichen
LEGENDE :
Antrag auf Fällung
ergeifen von Maßnahmen
zum Schutz des Baumes
zu rodende Sträucher
Standpunkt/Blickrichtung Foto
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Mina-Rees Str. 12
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 - 134273
Fax: 06151 - 134569
E-mail: immobilienmanagement@darmstadt.de
BAUVORHABEN
Plan zur
Baumfällung und
Rodung Sträucher
BAUHERR
PLANERSTELLER
Gesamtsanierung und
Erweiterung
Christoph-Graupner Schule
Vorgelsberg Straße 38
64289 Darmstadt
Darmstadt, den
PLANINHALT
PLANNUMMER
DATUM MASSTAB
GEZ FORMAT
na_12-40
13.01.2021
A3
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Mina-Rees Str. 12
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 - 134273
Fax: 06151 - 134570
E-mail: immobilienmanagement@darmstadt.de
Darmstadt, den
1:500
1
39
2
39
3
39
4
Rh önring
38
42
40
44
42A
36
Vogelsbergstraße
38
87
88
90
92
93
51
6
37
86
85 84
83
82
294
293
292
291
290
289
1
2
3
4
5
6
7
8 9
10 Sanierung (Bestand)
Anbau (Neu)
anlage 4
374 Zeichen
Punkt 4: Dienstanweisung für die Überwachung , Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92), Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph-Graupner-Schule (V-Nr. 2021/0034) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2021/0034
4126 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0034
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 12-00063-05 Investitionsnummer: INV00166
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
Fällung von 10 Bäumen (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92),
Gesamtsanierung und Erweiterung der Christoph -Graupner-Schule
Vorlage vom: 18.08.2021
Beschlussvorschlag :
Die Bäume liegen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung. Der Magistrat stimmt der Fällung
von 10 Bäumen (siehe Anlage) zu und erteilt gleichzeitig die Genehmigung nach den Vorgaben
der Baumschutzsatzung .
- 2 -
Anlagen: Lageplan
Baumgutachten
Baumliste
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2021
Der Magistrat stimmte mit Beschluss 37/2021 der Fortführung der Entwurfs-und
Genehmigungsplanung der Gesamtsanierung und Erweiterung Christoph-Graupner-Schule zu.
Die Bauvorlage zu dieser Maßnahme wurde im März 2021 vorgelegt. Bereits ab Sommer 2021
sind Schadstoffrückbau und Entkernungsarbeiten durchzuführen. Hierbei sind ab ca. Oktober
2021 die Bestandsfassaden frei zu stellen und die notwendige Fällung der entsprechenden
Bäume hiermit zu beschließen, um den weiteren Bauablauf nicht zu gefährden.
Im Rahmen der Baumaßnahme „Gesamtsanierung und Erweiterung Christoph-Graupner-
Schule“ besteht die Notwendigkeit, dass 10 Bäume (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und
92) gefällt werden müssen.
Die unmittelbar an der Fassade des Gebäudes stehenden Bäume erlauben weder den Aufbau
einer neuen Fassade noch den Einbau einer Frostschürze für die energetische Sanierung, eine
Fällung der Bäume ist zwingend notwendig.
Gemäß der Satzung der Stadt Darmstadt ist eine Regenentwässerung auf dem eigenen
Gelände zu erbringen. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten für die Versickerung stellen eine
zusätzliche Komplikation für den Erhalt der Bäume dar.
In Abstimmung mit Grünflächenamt und Umweltamt wurden Vor-Ort-Termine im November /
Dezember 2020 durchgeführt und ein externes Baumgutachten durch einen Fachmann erstellt,
um hierzu eine kompetente Aussage zu erhalten.
Hierin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass drei Bäume (Nr. 86, 87 und 88) eine sehr
geschädigte Vitalität aufweisen und ein Erhalt nicht möglich ist.
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verpflanzung der noch restlichen sieben Bäume (Nr. 5,
6, 37, 82, 83, 90 und 92) geprüft.
Hierbei kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass eine Verpflanzung der genannten Bäume
nicht erfolgversprechend möglich ist.
Eine Investition in Ersatzpflanzungen ist gemäß Gutachten in diesem Fall effektiver.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes, vom 01.01.1984, ist ein Beschluss des Magistrats für die Fällung
der 10 Bäume (Nr. 5, 6, 37, 82, 83, 86, 87, 88, 90 und 92) erforderlich. Nach Abschluss der
Baumaßnahme werden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Ersatzbäume auf dem
benachbarten städtischen Grundstück (Schulcampus Bürgerpark) gepflanzt. Die Kosten der
Maßnahme trägt der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Eine Liste der zu fällenden Bäume, ein Lageplan sowie das Baumgutachten sind in den Anlagen
enthalten.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Mina-Rees-Straße 12
- Vogelsbergstraße 38
- Friedensplatz 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0034
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00