1107/2021
Neugestaltung der Neusser Straße im Stadtteil Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2811 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 1107/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 Neugestaltung der Neusser Straße im Stadtteil Nippes hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 18.03.2021, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion bitte um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1 „Wie sehr wird sich die Neugestaltung der Neusser Straße durch einen Neubeginn der Planung im Jahr 2021 verzögern und wann ist mit einem Abschluss der Neugestaltung dann zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Bei den Abstimmungen zwischen der Bezirksvertretung Nippes und der Verwaltung in der aktuellen Legislaturperiode zeigte sich, dass der bisherige Vorentwurf zur Umgestaltung der Neusser Straße nicht mehrheitsfähig ist. Daher wird eine Neuausrichtung der Planungsgrundsätze erforderlich. Der weitere Projektablauf ist u. a. davon abhängig, zu welchem Ergebnis die weiteren politischen und verwaltungsinternen Abstimmungen führen werden und wann dies geschieht. Darauf aufbauend wird die Verwaltung einen Zeitplan erarbeiten. Frage 2 „Warum wurde der Bezirksvertretung nicht zuvor eine angepasste Planung vorgelegt?“ Antwort der Verwaltung: Zur Umgestaltung der Neusser Straße wurde am 12.02.2021 ein weiteres Fachgespräch mit der neu gewählten Bezirksvertretung durchgeführt in der unter anderem das weitere Vorgehen festgelegt worden ist, an das sich die Verwaltung hält. Frage 3 „Wie wirkt sich die Neuplanung der Neusser Straße auf die weiteren Verkehrsgroßprojekte im Stadt- teil, wie bspw. die Neugestaltung Niehler Straße oder Kempener Straße zeitlich aus?“ Antwort der Verwaltung: Da die drei bedeutenden straßenplanerischen Projekte im Bezirk Nippes im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen und daher die gegenseitigen verkehrlichen Verflechtungen stark ausgeprägt sind, wird die Umgestaltung der Neusser Straße, der Niehler Straße und der Kempener Straße hin- tereinander bearbeitet bzw. ausgebaut werden. Mit der Bezirksvertretung wurde in dem oben genann- ten Fachgespräch vereinbart, dass mit den Planungen zur Umgestaltung der Neusser Straße begon- nen wird. Frage 4 „Ist bereits absehbar, wie hoch die Kosten der Neugestaltung für die Anwohner*innen der Neusser 2 Straße werden würden, wenn es sich dann um eine Gemeindestraße handelt?“ Antwort der Verwaltung: Da die erste Ermittlung der Anliegerbeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln auf Ebene der Entwurfs- planung, nämlich dann wenn eine Kostenberechnung möglich ist, erfolgt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage hierzu getätigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kempener Straße
- Niehler Straße
- Neusser Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1107/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.04.2021
- Erstellt
- 23.03.2021 10:12