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BV1/143/2025

Einrichtung einer temporären Ladezone auf der Breite Straße (Höhe Hausnummer 3); Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 23.05.2025; BV1/112/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 06.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 27.06.2025, TOP 8.5

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2598 Zeichen

BV1/143/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Einrichtung einer temporären Ladezone auf der Breite Straße (Höhe Haus-nummer 
3); Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 23.05.2025; BV1/112/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Verwaltung wurde gebeten, auf der Breite Straße in Höhe der Hausnummer 3 
(Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Allee) eine temporäre Ladezone einzurichten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die ortsansässigen Händler auf Höhe der Breitstraße 1 - 7 verfügen bereits über 
spezielle Ausnahmegenehmigungen für deren Lieferanten, um die Durchführung von 
Lieferprozessen zu ermöglichen.  
 
Die entsprechenden Ladezeiten beschränken sich bei der Firma Baby Kochs werktags 
von 9 -15 Uhr und bei der Firma Bolia donnerstags von 9 -12 Uhr. Diese Zeiten 
wurden speziell mit den Firmen abgestimmt und sind explizit außerhalb der Zeiten 
gelegt, in der mit erhöhtem Verkehrsaufkommen („Rushhour“) zu rechnen ist.  
 
Die Verwaltung hat die Genehmigung der Firma Bolia bereits Anfang September 
2024 erteilt. Bisher gab es keine Beanstandungen des Händlers oder der 
Verkehrsüberwachung.  
 
Nach einem Ortstermin mit einem Vertreter des Citymanagements Düsseldorf, einer 
Kollegin der Wirtschaftsförderung und dem Geschäftsführer von Baby Kochs wurde 
der Firma Baby Kochs in der KW 22 Ausnahegenehmigungen ausgestellt. 
 
Für Kunden von Baby Kochs, die kurzzeitig vor Ort parken müssen, um sperrige 
Waren abzuholen und einzuladen wird in Ab sprache und unter Kontrollen der 
Verkehrsüberwachung testweise eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer des 
Ladevorgangs erteilt werden. Diese Genehmigung wird widerruflich und unter 
strengen Auflagen erteilt werden. Diese Vorgehensweise wird in Einvernehmen  mit 
dem Geschäftsführer von Baby Kochs angewandt werden. 
 
Eine temporäre Ladezone hat den entscheidenden Nachteil, dass

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Handwerkerparkausweise in Ladezonen gültig sind. Die erste große Ladezone, die 
aufgrund der Baumaßnahme „Le Coeur“ in der Breite Straße  eingerichtet wurde, 
wurde nahezu dauerhaft von Handwerkerfahrzeugen blockiert und stand dem 
Handel, dem Lieferverkehr und Kunden somit kaum zur Verfügung. 
 
Aufgrund der oben genannten Regelung durch Ausnahmegenehmigungen für 
ortsansässige Händler ist die Einrichtung einer zusätzlichen temporären Ladezone auf 
der Breite Straße in Höhe der Hausnummer 3 für die Dauer der Baustelle nicht 
notwendig und somit entbehrlich.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 8.5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/143/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
06.06.2025
Erstellt
06.06.2025 08:30