2018/0236
Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid-Belastung im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 9: Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid-Belastung im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0236) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: UWIGA
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Green City Plan Darmstadt
(GCP DA)
Masterplan - Maßnahmen und Maßnahmenbündel zur
Reduzierung der NO2-Luftbelastung
zur Vorlage beim Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI)
im Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“
Vorgelegt von:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Projektgruppe GCP DA
Mit Unterstützung von
Benz + Walter GmbH, Wiesbaden
dmo - digital mobilities consultants, Hamburg
HEAG mobilo, Darmstadt
Endstand: 31.07.2018
I
Inhalt
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................. II
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................ III
Zusammenfassung ................................................................................................................................... V
1. Green City Plan Darmstadt als kohärentes Gesamtkonzept ........................................................... 1
1.1 Ziele ......................................................................................................................................... 3
1.2 Berücksichtigung regionaler Planungsgrundlagen .................................................................. 4
1.3 Vordefinierte Maßnahmenschwerpunkte und deren Zusammenhang .................................. 7
2. Strukturierung Maßnahmenschwerpunkte durch Maßnahmenbündel ......................................... 9
3. Bewertungssystematik .................................................................................................................. 15
3.1 Bewertung von Maßnahmen ................................................................................................. 15
3.2 Bewertung von Maßnahmenbündeln ................................................................................... 17
4. Strukturierte und bewertete Maßnahmenbündel und Maßnahmen ........................................... 19
4.1 Digitalisierung des Verkehrs (D) ............................................................................................ 19
4.2 Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs (V) ....................................................... 28
4.3 Radverkehr (R) ....................................................................................................................... 36
4.4 Elektrifizierung des Verkehrs (E) ........................................................................................... 42
4.5 Urbane Logistik (L) ................................................................................................................. 49
4.6 Exkurs: Infrastruktur .............................................................................................................. 56
4.7 Simulation on Demand E Shuttle-Service .............................................................................. 57
5. Gesamtergebnis der Bewertung.................................................................................................... 61
6. Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung und Prognose der Wirksamkeit des Gesamtkonzepts
„GCP DA“ bis 2020 ................................................................................................................................. 63
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Methodik Green City Plan ................................................................................................ 2
Abbildung 2: Projektablauf Green City Plan .......................................................................................... 6
Abbildung 3: Vorgegebene Schwerpunktbereiche bei der Erstellung des „GCP DA“ ........................... 7
Abbildung 4: Übersicht Terminablauf der entsprechenden Werkstätten zur Erstellung des „GCP DA“
........................................................................................................................................ 10
Abbildung 5: Darstellung der 5 Kernbereiche mit insgesamt 17 Maßnahmenbündeln ...................... 11
Abbildung 6: Klassifizierung der Auswirkung zur NO2 -Reduzierung ................................................... 15
Abbildung 7: Klassifizierung der Fristigkeiten...................................................................................... 15
Abbildung 8: Klassifizierung der Kosten .............................................................................................. 16
Abbildung 9: Systematik zur Klassifizierung und zur Bewertung der Effizienz .................................... 17
Abbildung 10: Bewertungsschema für einzelne Maßnahmen innerhalb eines Bündels. Das jeweilige
Potential zur NO2-Reduktion, die angenommene Fristigkeit, die Kosten sowie die
Effizienz sind dargestellt................................................................................................. 18
Abbildung 11: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-1 „intelligentes, umweltsensitives
Verkehrsmanagement“ .................................................................................................. 20
Abbildung 12: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-2 „Digitalisierung des ÖPNV" .................. 24
Abbildung 13: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-3 „Beschleunigung Modal Shift/Kampagne"
........................................................................................................................................ 27
Abbildung 14: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-1 „Ausweitung Straßenbahnnetz/Erhöhung
Modal Split ÖPNV auf 25 %" .......................................................................................... 29
Abbildung 15: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-2
„Bedarfsorientierte/ergänzende/autonome Mobilitätsangebote" ............................... 31
Abbildung 16: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-3 „Multi- und intermodale
Mobilitätsstationen" ...................................................................................................... 33
Abbildung 17: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-4 „Steuerndes Parkraum-/
Anliegermanagement/ P+R“ .......................................................................................... 35
Abbildung 18: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-1 „Übergreifender Radverkehrsplan/Modal
Split Rad: 25 %“ .............................................................................................................. 37
Abbildung 19: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-2 „Attraktivierung Radverkehr/
Fahrzeugförderung“ ....................................................................................................... 39
Abbildung 20: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-3 „Förderung dezidierter, verbindender
Radverkehrsinfrastruktur“ ............................................................................................. 41
Abbildung 21: Bewertungsportfolio MaßnahmenbündelE-1 „ÖPNV – Umstellung E-Busse inkl.
Ladeinfrastruktur“ .......................................................................................................... 43
III
Abbildung 22: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-2 „MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept“
........................................................................................................................................ 45
Abbildung 23: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-3 „E-Flotten-, Fuhrpark- und
Mobilitätsmanagement“ ................................................................................................ 47
Abbildung 24: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-4 „E-Fahrzeugförderung für
Verwaltung/Gewerbe/Taxis“ ......................................................................................... 48
Abbildung 25: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-1 „(Um-)Steuerung der Urbanen
Logistikaktivitäten“......................................................................................................... 51
Abbildung 26: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-2 „City Logistik Management/Koordination“
........................................................................................................................................ 53
Abbildung 27: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-3 „Umweltsensitive Lieferflotten-
Steuerung/City-Tunnel“ ................................................................................................. 55
Abbildung 28: Rückgänge der MIV Querschnittsbelastungen (Szenario 1) ........................................... 59
Abbildung 28: Gesamtdarstellung der Anzahl der Maßnahmen in Bezug auf Fristigkeit, NO2-
Reduktionspotentiales sowie der Fristigkeit zur Umsetzung ......................................... 61
Abbildung 29: Darstellung der Wechselwirkungen der Maßnahmenbündel mit verschiedenen
Maßnahmenschwerpunkten .......................................................................................... 62
Abbildung 30: Fortlaufender Rückgang der Jahresmittelwerte an den Messstationen des HLNUG in
verschiedenen hessischen Regionen (Land Hessen gesamt); Quelle: HLNUG,
Stickstoffdioxid 1994-2017 ............................................................................................. 63
Abbildung 31: Zusammenstellung der NO2-Jahresmittelwerteder Messstelle Darmstadt Hügelstraße
und Darmstadt Rudolf-Müller-Anlage (Referenzmessstelle). Die gleitenden
Jahresmittelwerte (durch die HLNUG bestätigt) sowie die Hochrechnung des JMW
2018 für die Messstelle Darmstadt Hügelstraße (auf Basis der Monatsmittelwerte
Januar bis Juli 2018) wurden durch das Umweltamt Darmstadt berechnet. ................ 65
Abbildung 32: Zusammenfassung der Bewertung der Maßnahmenbündel und Maßnahmen in Bezug
auf das NO2-Reduktionspotenzial bis 2020 bzw. mittel-/langfristig bei vollständiger
Umsetzung ..................................................................................................................... 66
Abbildung 33: Entwicklung NO2-Messwerte in hessischen Städten bzw. innerhalb des Rhein-Main-
Gebietes 2016 vs. 2017 (Quelle: Auswertung desProjektbüros auf Basis von Werten des
Umweltbundesamtes). ................................................................................................... 67
Abbildung 34: Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte bis 2017 (in der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt). Quelle: Umweltbundesamt ........................................................................ 69
Abbildung 35: Wirkungen grundsätzliche Trends und beispielhafter Maßnahmenbündel/Maßnahmen
auf die NO2-Werte an den Messstationen (schematische Darstellung) ........................ 70
Tabellenverzeichnis
IV
Tabelle 1: Katalog des Maßnahmenbündels D-1 „intelligentes, umweltsensitives
Verkehrsmanagement“ .................................................................................................. 19
Tabelle 2: Förderantrag "UwSensorenDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-1 ..................... 21
Tabelle 3: Förderantrag "LeitzentraleDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-1 ...................... 22
Tabelle 4: Katalog des Maßnahmenbündels D-2„Digitalisierung des ÖPNV" ................................. 23
Tabelle 5: Förderantrag "DigiStratDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-2 .................................. 25
Tabelle 6: Katalog des Maßnahmenbündels D-3 „Beschleunigung Modal Shift/Kampagne" ........ 26
Tabelle 7: Katalog des Maßnahmenbündels V-1 „Ausweitung Straßenbahnnetz/Erhöhung Modal
Split ÖPNV auf 25 %" ...................................................................................................... 28
Tabelle 8: Katalog des Maßnahmenbündels V-2 „Bedarfsorientierte/ergänzende/autonome
Mobilitätsangebote" ...................................................................................................... 30
Tabelle 9: Katalog des Maßnahmenbündels V-3 „Multi- und intermodale Mobilitätsstationen" . 32
Tabelle 10: Katalog des Maßnahmenbündels V-4 „Steuerndes Parkraum-/ Anliegermanagement/
P+R“ ................................................................................................................................ 34
Tabelle 11: Katalog des Maßnahmenbündels R-1 „Übergreifender Radverkehrsplan/Modal Split
Rad: 25 %“ ...................................................................................................................... 36
Tabelle 12: Katalog des Maßnahmenbündels R-2 „Attraktivierung Radverkehr/ Fahrzeugförderung“
........................................................................................................................................ 38
Tabelle 13: Katalog des Maßnahmenbündels R-3 „Förderung dezidierter, verbindender
Radverkehrsinfrastruktur“ ............................................................................................. 40
Tabelle 14: Katalog des Maßnahmenbündels E-1 „ÖPNV – Umstellung E-Busse inkl.
Ladeinfrastruktur“ .......................................................................................................... 42
Tabelle 15: Katalog des Maßnahmenbündels E-2 „MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept“ .......... 44
Tabelle 16: Katalog des Maßnahmenbündels E-3 „E-Flotten-, Fuhrpark- und
Mobilitätsmanagement“ ................................................................................................ 46
Tabelle 17: Katalog des Maßnahmenbündels E-4 „E-Fahrzeugförderung für Verwaltung/ Gewerbe/
Taxis“ .............................................................................................................................. 47
Tabelle 18: Katalog des Maßnahmenbündels L-1 (1) „(Um-)Steuerung der Urbanen
Logistikaktivitäten“......................................................................................................... 49
Tabelle 19: Katalog des Maßnahmenbündels L-1 (2) „(Um-)Steuerung der Urbanen
Logistikaktivitäten“......................................................................................................... 50
Tabelle 20: Katalog des Maßnahmenbündels L-2 „City Logistik Management/ Koordination“ ....... 52
Tabelle 21: Katalog des Maßnahmenbündels L-3„Umweltsensitive Lieferflotten-Steuerung/ City-
Tunnel“ ........................................................................................................................... 54
Tabelle 22: KPIs Szenario 1 (Basismodell) und Sensitivitätsbetrachtungen ..................................... 58
V
Zusammenfassung
Die Stadt Darmstadt gehört seit Jahren zu den rund 70 Städten in Deutschland mit regelmäßigen
Überschreitungen des Grenzwertes des Stickstoffdioxid -Jahresmittelwertes (NO2), der bei 40 µg/ m³
liegt. Trotz Rückgängen bei den Belastungen war in 2017 an der Messstelle Darmstadt Hügelstraße ein
Jahresmittelwert von 52,3 µg/m³ zu verzeichnen; nach 55,5 µg/m³ in 2016. Verursacher der weiterhin
hohen Stickstoffoxidkonzentrationen in der Darmstädter Innenstadt ist überwiegend der Kfz-Verkehr.
Mit diesem Masterplan legt die Stadt Darmstadt einen strukturierten Maßnahmenplan als Instrument
zur Identifikation, Beschreibung, weiteren Planung und Umsetzung von Maßnahmen vor, die geeignet
sind, die Belastungen in der Innenstadt mit NO 2, aber auch anderen Luftschadstoffen und Lärm zu
reduzieren. Damit werden Beiträge zur Entwicklung einer nachhaltigen urbanen Mobilität in
Darmstadt geleistet (Verkehrswende). In einer abgestimmten Vorgehensweise verfolgt die Stadt
Darmstadt gemeinsam mit ihren städtischen G esellschaften, u.a. mit ihrem Verkehrsunternehmen
HEAG mobilo, die konsequente Umsetzung ihrer Entwicklung zur Green City . Dies erfolgt unter dem
Arbeitstitel Green City Plan Darmstadt „GCP DA“.
Die Stadt Darmstadt wurde bei der Erarbeitung des Green City Plans „GCP DA“ im Rahmen des
Sonderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit einer 100
%-Förderung unterstützt. Die Fertigstellung des Green City Plans Darmstadt erfolgte gemäß den
Förderbedingungen zum 31.07.2018. Nach Freigabe durch die Stadtverantwortlichen erfolgte die
Einreichung des Green City Plans Darmstadt beim Fördermittelgeber bis Ende August 2018.
Das BMVI hat als Fördermittelgeber in Zusammenarbeit mit den beauftragten Projektträgern
Maßnahmenschwerpunkte definiert, innerhalb derer die zu erarbeitenden und zu strukturierenden
Maßnahmenbündel und Maßnahmen einzuordnen sind:
1. Digitalisierung des Verkehrs
2. Vernetzung im ÖPNV
3. Radverkehr
4. Elektrifizierung des Verkehrs
5. Urbane Logistik
Bei der Entwicklung des Gree n City Plans Darmstadt wurden innerhalb der fünf vorgegebenen
Maßnahmenschwerpunkte 17 zugehörige Maßnahmenbündel herausgearbeitet, welchen insgesamt
48 Maßnahmen zugeordnet wurden.
Das Potenzial für die Reduktion der NO 2-Belastung der Außenluft aus den f ahrzeugseitigen
Veränderungen und den im Green City Plan ermittelten Maßnahmen wurde unter der Voraussetzung
einer methodisch-konsequenten Umsetzung und zum Zeitpunkt der Bewertung mit maximal 31 % des
beeinflussbaren NO2-Wertes bis zum Jahr 2020 bewertet.
Damit kann der an den Messstationen gemessene Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel ab
2020 unterschritten werden, wenn die im vorliegenden Green City Plan für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt dargelegten Annahmen und Projektionen im Ergebnis zut reffen und das Gesamtkonzept
konsequent umgesetzt wird. Mittel- und langfristig sind darüber hinaus weitere Reduzierungen durch
die Umsetzungen der im Green City Plan dargestellten mittel- und langfristigen Maßnahmen möglich.
1
1. Green City Plan Darmstadt als kohärentes Gesamtkonzept
Die Stadt Darmstadt hat das Ziel eine Green /Smart City zu werden. Dies ist für Darmstadt von hoher
Bedeutung, da auf diese Weise die wichtigsten Themen der Stadt miteinander verknüpft werden:
Darmstadt als Wissenschafts- und Arbeitsstandort sowie die Gestaltung einer gesunden Umwelt und
Ressourcenschonung bei zunehmenden Bevölkerungszahlen unter Berücksichtigung der Chancen der
Digitalisierung. Da auch zukünftig mit einem Bevölkerungszuwachs gerechnet werden kann, war es das
Ziel, dass Darmstadt im Zuge des Projekts Green City wirkungsnahe Zukunftskonzepte ausarbeitet, die
zu einer sauberen und klimafreundlichen Stadt Darmstadt führen. Diese Konzepte sollen insbesondere
Alternativ-Lösungen zur effizienten Gestaltung in den Bereichen nachhaltige Mobilität, urbane
Logistik, und Information darstellen.
Zur umweltfreundlichen Weiterentwicklung der Stadt werden daher innovative Konzepte
ausgearbeitet, die einen Beitrag zur Mobilitäts- und Energiewende leisten. Die Stadt Darmstadt ist sich
dabei des Vorbild - und Nachahmungscharakters ihres eigenen Handelns z.B. im Straßenverkehr
bewusst und plant sich daher mit innovativen und emissionsfreien Fahrzeugen nicht nur in den Dienst
von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zu stellen, sondern diesen auch ebensolche Lösungen
zur eigenen Nachahmung aufzeigen und zur eigenen Nutzung attraktiv machen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit rund 160.000 EinwohnerInnen die viertgrößte Stadt in
Hessen und liegt im Ballungsraum Rhein-Main mit rund 5,5 Millionen EinwohnerInnen. Darmstadt und
die Region Südhessen stellen wirtschaftlich und verkehrlich das Bindeglied zwischen den
Metropolregionen und Wirtschaftsräumen Frankfurt -Rhein-Main und dem Rhein -Neckar-Raum dar.
Quell-Zielverkehre sowie Transitve rkehre, insbesondere auf der Nord -Süd-Achse kennzeichnen das
überörtliche Verkehrsgeschehen. Darmstadt ist Wirtschafts - und Arbeitsstandort für die Region und
daher eine Pendlerstadt mit täglich rund 100.000 Pendlerinnen und Pendlern . Fahrverbote hätten
unabsehbare Folgen auf die Funktionsfähigkeit, Ver - und Entsorgung sowie Mobilität von Personen,
Handel und Wirtschaft in der Wissenschaftsstadt. Notwendige Maßnahmen zur Verringerung der
Belastung der Darmstädter Bevölkerung durch NO 2 müssen daher auf einem kohärenten
Gesamtmobilitätskonzept basieren, welches die nachhaltige Mobilität über alle Verkehrsträger hinweg
optimiert und gewährleistet, so dass wichtige Wirkungszusammenhänge künftig berücksichtigt
werden.
Während Emissionen mit Quellorten außerhalb d es Darmstädter Stadtgebiets von der Stadt nicht
direkt beeinflusst werden können, führt die hessische Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich ihrer
Zuständigkeit Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung mit NO 2 bereits durch bzw. ist in
konkreter Vorbereitung entsprechender Maßnahmen. In einer mit dem Land Hessen abgestimmten
Vorgehensweise verfolgt Darmstadt u.a. mit ihrem kommunalen Verkehrsunternehmen HEAG mobilo
die konsequente Umsetzung ihrer Entwicklung zur Green City unter dem Arbeitstitel Green City Plan
Darmstadt „GCP DA“. Dabei werden Systemschnittstellen der Mobilität zu Logistik und Informationen
konsequent ausgebaut und berücksichtigt. Das neu artige verkehrspolitische Leitbild nutzt die
Möglichkeiten der Digitalisierung und verstärkt damit die bestehenden Ansätze zur Dekarbonisierung
und zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger . Damit werden gesellschaftliche
Veränderungen ohne enteignungsgleiche Zwangsmaßnahmen möglich und Leuchtturmprojekte
umsetzbar und messbar. Der methodische Ansatz des Green City Plans ist in der nachstehenden
Abbildung 1 dargestellt.
2
Abbildung 1: Methodik Green City Plan
Unter dem Projektnamen „GCP DA“ verbinden sich:
- die Verkehrsträger multimodal, intermodal und digital,
- Mobilität und Logistik als gemeinsame Nutzer der Infrastruktur,
- Verkehr, Arbeit/Wirtschaft mit Wohnen/Standort,
- die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den angrenzenden Gemeinden und Kreisen,
- der Kreis Darmstadt - Dieburg mit der Region FRM plus und dem Flughafen,
- die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz und damit zwei Bundesländer und
- bestehende konzeptionelle Ansätze (Digitale Stadt Darmstadt, FRM plus, LOEWE Projekt:
Mobility Design u.a.)
Die Erarbeitung des Konzeptes „GCP DA “ erfolgt e mit externer Unterstützung und folgte einer
stringenten Zeit - und Arbeitsplanung . Für die Erstellung des Plans w urde auf die Kriterien des
„Sustainable Urban Mobility Planning “ (SUMP)1 zurückgegriffen. Dabei erfolgt e eine integrierte
Betrachtung und Analyse aller Verkehrsträger. Multi- und intermodale Angebote sowie eine optimale
Vernetzung der Verkehrsträger sollen in diesem Sinne den Verkehrsbedürfnissen der Nutzerinnen und
Nutzer als Angebot aus einem Guss gerecht werden. Die Systeme der Logistik und der Mobilität werden
als Gesamtsystem gemeinsam betrachtet, da sie zum Teil dieselbe Infrastruktur nutzen. Darmstadt
1Im Gegensatz zur „traditionellen“ Verkehrsplanung, betont „SUMP“ die Beteiligung von Bürgern, Unternehmen
und Stakeholdern, die Koordination von Strategien zwischen einzelnen Sektoren (Verkehrsplanung,
Flächennutzungsplanung, Umwelt, Wirtschaft, Sozialpolitik, Gesundheit, Sicherheit, Energie etc.), zwischen
behördlichen Ebenen und benachbarten Kommunen. Vgl. European Platform on Sustainable Urban Mobility
Plans (Eltis), Europäische Kommission, Brüssel, Dezember 2013 (endgültige Fassung). Des Weit eren siehe zum
SUMP-Konzept http://www.eltis.org/de/mobility_plans/das -sump-konzept, zum SUMP -Prozess siehe
http://www.eltis.org/de/mobility_plans/der-sump-prozess.
3
verfolgt in diesem Zusammenhang das Prinzip einer integrierten Planung aus Siedlungs - und
Verkehrsentwicklung für die Stadtentwicklung.
Die Erstellung des Green City Plans erfolgte im Zeitraum Januar bis Juli 2018 im Rahmen des
Sonderprogramms „Saubere Luft 2017 -2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) zur Erarbeitung von Masterplänen für nach haltige und emissionsfreie Mobilität
und wurde zu 100 % durch das BMVI gefördert. Vorgabe war die Erarbeitung eines strukturierten und
bewerteten Maßnahmenplans , der in Ansatz und Inhalt über die bisherige Luftreinhalteplanung
hinausgeht. Wesentlich für de n Erfolg des Maßnahmenplans sind eine klare Struktur sowie die
nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen.
Der Prozess der Erstellung des Green City Plans„ GCP DA “ wurde von einem hochrangig besetzte n
Lenkungskreis unter Führung des Oberbürgermeisters Jochen Partsch, des Bürgermeisters Rafael
Reißer, des Stadtkämmerers André Schnellberg sowie den Stadträtinnen Dr. Barbara Boczek und
Barbara Akdeniz aktiv begleitet. Der Lenkungskreis stellt e zusammen mit der ämterübergreifenden
Projektleitung auch die gesellsc haftliche und politische Verknüpfung sowie die inhaltliche
Umsetzbarkeit sicher.
1.1 Ziele
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat konkrete Ziele definiert, um die Lebensqualität in der Stadt
sowohl kurz - als auch mittel - und langfristig durch Luftreinhaltungsma ßnahmen für die
AnwohnerInnen und Berufstätigen noch weiter zu erhöhen . Die Auswirkungen der externen Effekte
ebenso wie der Maßnahmen werden regelmäßig durch die Messstationen im Stadtgebiet kontrolliert.
Zudem nimmt die Stadt an Verkehrserhebungen wie der Mobilität in Deutschland – MiD oder auch die
„Mobilität in Städten –SrV (Systemrepräsentative Verkehrserhebung)“ teil, um nachzuvollziehen, in
wie weit vorgenommene infrastrukturelle Verbesserungen für den Radverkehr oder auch
Angebotsverbesserungen des ÖPNV, eine Stärkung des Umweltverbundes bewirken bzw. zukünftige
Maßnahmen bewirken könnten.
Vor diesem Hintergrund wurden d ie folgenden Ziele des Green City Plans „GCP DA “ für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt definiert:
Sofortige und kurzfristige Ziele:
- In von Schadstoffen besonder s belasteten Gebieten die Stick stoffdioxidbelastung (NO2) zum
Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich reduzieren.
- Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Luftreinheit und Vermeidung von Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge erarbeiten.
Neben der Reduzierung der NO2-Belastung zum Schutz der Gesundheit und Erreichung der Klima-
und Umweltziele des Landes Hessen werden ergänzend ebenso die Auswirkungen auf der CO2- und
Feinstaub-Werte sowie die Lärmbelastung berücksichtigen
4
Mittel- und langfristige Ziele:
- Entwicklung Darmstadts zu einer „Green City“ bzw. Smart City: Darmstadt hat bereits vor
Abschluss des Masterplans im Rahmen des vom Bund aufgelegten „Sofortprogramms
Saubere Luft 2017-2020“ und der darin vorgesehenen Förderungen z.B. der Elektrifizierung
der kommunalen Fahrzeugflotte entsprechende Anträge auf Investitionszuschüsse gestellt.
Dies erfolgt auch weiterhin auf der Basis des Green City Plans auch in weiteren zugängigen
Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (EU).
- Saubere, moderne, leistungsfähige und vernetzte Mobilität.
- Luftbelastung weiter senken und damit verbundene Gesundheitsrisiken für die Bürgerinnen
und Bürger ausschließen.
- Weiterer Ausbau der Elektromobilität, Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Straßenverkehrs
bzw. Entlastung des Straßennetzes, Fortschreibung des Luftreinhalteplans und Erfüllung des
„Klimaschutzplanes Hessen 2025“ zur Verminderung von Luftschadstoffen.
- Umsetzung eines intelligenten Flotten- und Lademanagements für öffentliche und private
Flotten sowie Lösung technischer und wirtschaftlicher Netzanschlussfragen.
1.2 Berücksichtigung regionaler Planungsgrundlagen
Für die Erstellung des Masterplans zur Erreichung des Ziels der Etablierung und Gestaltung
emissionsarmer und nachhaltiger Mobilität , sind die Zielsetzungen und Vorgaben nachfolgend
genannter Planungsgrundlagen herangezogen bzw. berücksichtigt worden, zumal diese zum Großteil
mit einer Partizipation der Bürgerinnen und Bürger erstellt wurden. Mit der für die Luftreinhaltepläne
zuständigen Behörde (Hessisches Umweltministerium) wurde bei der Erstellung des Masterplanes
Einvernehmen hergestellt.
Die im folgenden aufgelisteten Planungsgrundlagen wurden zur Erstellung des Green City Plans
Darmstadt berücksichtigt:
- Landesentwicklungsplan Hessen in der Fassung zweite Änderung 2013, Berücksichtigung der
dritten Änderung (2017) des Landesentwicklungsplans 2000 (derzeit Bearbeitung der
Stellungnahmen nach Offenlegung).
Die dritte Änderung des Landese ntwicklungsplans stellt einen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele dar.
- Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (2010)
Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsplan entwickelt und bildet mit dem
„Regionalen Flächennutzungsplan“ ein gemeinsame s Plan-Werk. In den Gebieten und
Ballungsräumen, in denen die Immissionsgrenzwerte oder Zielwerte der 39. BImSchV
überschritten sind, ist auf die Verbesserung der Luftqualität hinzuwirken. Die hierfür
aufgestellten Luftreinhaltepläne, die Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen bzw. die
Aktionspläne sind bei allen Planungen – auch bei der Erstellung des „GCP DA“ - zu
berücksichtigen.
- Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main – Teilplan Darmstadt (2. Fortschreibung
Stand 2015, 3. Fortschreibung in Arbeit) und Maßnahmenkatalog der Stadt DA
5
Art und Entwicklung der Schadstoffbelastung sind dargestellt. Seit 2008/09 sind insbesondere
durch die Verbreitung von Dieselfahrzeugen die relativen Anteile des Kfz-Verkehrs an den NO2-
Emissionen gestiegen. Insbesondere im Unterpunkt 6.4.1 sind Maßnahmen für den Bereich
Verkehr beschrieben, die bei Relevanz und Eignung für eine kurzfristige Umsetzung in den
Masterplan aufgenommen werden können.
- Integriertes Klimaschutzkonzept 2013
Für den Bereich Verkehr untersuchte und aufgenommene Maßnahmen sind auf ihre Relevanz,
Fristigkeit, Wirkung und Finanzierbarkeit zu prüfen und ggfs. in den Masterplan aufzunehmen.
Eine Evaluierung des Klimaschutzkonzepts und seines Maßnahmenkatalogs wird aktuell
durchgeführt. Unabhängig vom Klimaschutzkonzept wurde 2017 eine Klimaanalyse mit
Klimafunktionskarte erstellt. Diese dient der Darstellung von Be- und Entlastungsgebieten und
weist auf stadtklimatischen Sanierungsbedarf hin.
- Stadtentwicklungsplan 2030 (2017)
Masterplan DA2030+ sowie ein Mobilitätskonzept DA2030+ sind in Arbeit.
- Ein Verkehrsentwicklungsplan ist vorhanden und dient als weiterer Input für den Bereich
Mobilität im Masterplan.
- Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg (2010, in
Fortschreibung).
Alle für die Erstellung des Green City Plans Darmstadt relevanten Ämter und Verwaltung seinheiten
sowie städtischen Gesellschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden im Rahmen des
Masterplanerstellungsprozesses auf ihre Beteiligung an der Ausarbeitung des Green City Plans „ GCP
DA“ angesprochen bzw. in diese eingebunden . Durch das in der Folge hohe Engagement aller
Stakeholder der Stadt Darmstadt wurde die Entwicklung strukturierter Maßnahmenbündel und
Einzelmaßnahmen sta rk begünstigt. Dies insbesondere auch durch eine sich über den
Masterplanerstellungsprozess hinaus immer weiter entwickelnde Vernetzung der Ämter und
Verwaltungen sowie städtischen Gesellschaften . Eventuell zuvor bestehende Hürden gegenüber der
Umsetzung von Maßnahmenbündeln oder Einzelmaßnahmen wurden so ausgeräumt.
Der kooperativen, auch sofortigen bzw. kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur deutlichen
Reduzierung der Luftbelastung durch NO 2 stehen somit weniger Hindernisse im Weg. Der stringente,
zeitlich und inhaltlich koordinierte Projektablauf des „GCP DA“ ist in der folgenden Grafik schematisch
dargestellt.
6
Abbildung 2: Projektablauf Green City Plan
Die Erreichung der aufgeführten Ziele und nachstehend weitergehend erl äuterten, konkreten
Maßnahmenbündel und Maßnahmen wird bzw. wurde bereits von den Beteiligten gestartet.
Wesentliche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung bzw. befinden sich über gestellte , teilweise
bereits bewilligte Förderanträge in einer konkreten Vorbereitungsphase. Dies erfolgt unter Einbindung
von externen Partnern auch aus der Wirtschaft.
Die hessische Wissenschaftsstadt Darmstadt stärkt als Pilotstadt mit Vorzeigecharakter konsequent
die öffentliche Wahrnehmung von smarten, umwelt- und klimafreundlichen Lösungen in Mobilität und
Logistik. Dazu gehört als zentrales Element auch, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen
bereits verfügbare innovative Lösungen, die einen Beitrag zur Mobilitäts- wie auch zur Energiewende
leisten können, intensiv und anwendungsnah bekannt zu machen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
möchte sich mit eigenen innovativen und emissionsfreien Fahrzeugen nicht nur in den Dienst der
Bürgerinnen und Bürger stellen, sondern diesen auch ebensolche Lösungen zur eigenen Umsetzung in
attraktiver Form vorführen und sie bei der zeitnahen Adaption unterstützen. Dies gilt auch für Betriebe
und sonstige Einrichtungen in und um die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Für das Vorantreiben der Mobilitätswende bedarf es der gemeinsamen Anstrengung en und das
Ineinandergreifen der Netzwerke von Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, öffentlichen
Unternehmen, Industrie, Gewerkschaften und Verbänden, um das hohe Innovationspotential in die
Praxis umzusetzen.
7
1.3 Vordefinierte Maßnahmenschwerpunkte und deren Zusammenhang
Das BMVI hat als Fördermittelgeber in Zusammenarbeit mit den beauftragten Projektträgern
Maßnahmenschwerpunkte definiert, innerhalb derer die zu erarbeitenden und zu strukturierenden
Maßnahmenbündel und Maßnahmen einzuordnen sind. Die Gliederung der vorgegebenen
Schwerpunkte stellt sich wie folgt dar:
1. Digitalisierung des Verkehrs
2. Vernetzung im ÖPNV
3. Radverkehr
4. Elektrifizierung des Verkehrs
5. Urbane Logistik
Zwischen den Schwerpunkten bestehen system atische Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die
in der nachstehenden Abbildung modellhaft abgebildet sind.
Abbildung 3: Vorgegebene Schwerpunktbereiche bei der Erstellung des „GCP DA“
Wie in der Grafik abgebildet ist, sind alle fünf Maßnahmenschwerpunkte Teil eines Gesamtsystems, in
welchem insbesondere die Digitalisierung des Verkehrs eine übergeordnete Rolle spielt. Dies ist dem
verbindenden Charakter der Digitalisierung geschuldet. In diesem Maßnahmenschwerpunkt verbinden
sich jeweils unterschiedliche Bereiche aus der Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs (z.B.
Beschleunigung des ÖPNV durch Lichtsignalanlagen), dem Radverkehr (z.B. online Wegbeschreibung,
Radvermietung), der Elektrifizierung des Verkehrs (z.B. E-Car Sharing) sowie der Urbanen Logistik (z.B.
Erfassung, Prüfung, Kontrolle-LKW Verkehr in der Innenstadt).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ergänzend zu den oben genannten fünf
Maßnahmenschwerpunkten noch den Aspekt der Infrastruktur betrachten. Auf diese wird im Rahmen
eines Exkurses: „Infrastruktur“, in Kapitel 4.6 weiter eingegangen.
Ein besonderes Augenmerk der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in der Vernetzung des öffentlichen
Personennahverkehres sowie in der Stärkung des Radverkehrs, da für die Stadt Darmstadt
insbesondere in diesen beiden Schwerpunkten auch weiterhin starke Zuwächse beim Anteil am Modal
8
Split erwartet werden können. Der Ausbau des Radverkehrs und des Angebots im Bereich Öffentlicher
Verkehr (ÖV), kann die Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt sowie den angrenzenden Regionen weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV)
unterstützen und beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Schadstoffreduzierung
liefern.
Die Stadt Darmstadt verfolgt in ihrer Stadtentwicklung das Prinzip einer integrierten Planung aus
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Dabei werden im Besonderen für zukünftige
Stadtentwicklungskonzepte neuartige, innovative Konzepte verfolgt ( z. B. verringerter
Stellplatzschlüssel, i ntegriertes Rad wegekonzept, Stadt der kurzen Wege, Vermeidung neuer
Verkehre).
Im Rahmen der Erstellung des Green City Plans ist eine interkommunale Zusammenarbeit im Sinne
eines Informationsaustauschs und einer engen Abstimmung insbesondere mit den Städten Mainz und
Wiesbaden erfolgt, die ein analoges Konzept bei der Erstellung ihrer Green City Pläne verfolgen .
Darüber hinaus erfolgt eine inhaltliche Verzahnung z.B. mit den Städten München, Stuttgart,
Düsseldorf sowie anderen betroffenen, hessischen Kommun en, welche ebenfalls Konzepte zur
Einhaltung der Stickstoffwerte erarbeiten.
9
2. Strukturierung Maßnahmenschwerpunkte durch
Maßnahmenbündel
Die konkrete Bearbeitung des Masterplans erfolgte über die Aufnahmen des Status Quo der
städtischen Verwaltungen und G esellschaften, Empfehlungen von Experten, Strukturierung en der
identifizierten Maßnahmen durch die erweiterte Projektleitung und deren Beauftragte.
Wesentlicher Bestandteil des Bearbeitungsprozesses waren interkommunale Abstimmungen mit den
Bürgermeistern und Verantwortlichen der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz sowie der
Landeshauptstadt Wiesbaden. Zu diesem Zweck erfolgte neben der Zusammenstellung aller für den
Green City Plan „ GCP DA“ relevanten Planungsunterlagen eine schriftliche Abfrage der zu
benennenden Maßnahmen sowie die Durchführung von insgesamt 1 8 Workshops, die größtenteils
auch gemeinsam mit den Projektteams der genannten Kommunen durchgeführt worden sind.
Die W erkstätten wurden von einem externen Berater, der mit der Unterstützun g des
Masterplanprozesses beauftragt wurde, koordiniert und organisiert sowie auf die fünf durch den Bund
vorgegebenen Maßnahmenschwerpunkte Digitalisierung des Verkehrs, Vernetzung im ÖPNV,
Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und Urbane Logistik zug eschnitten. Jeder Schwerpunkt
durchlief drei verschiedene Stufen eines Werkstatt-Prozesses, welche im Folgenden dargestellt
werden:
Eine erste Werkstatt-Reihe („Ist-Werkstatt“) für jeden Maßnahmenschwerpunkt diente der Aufnahme
vorhandener Maßnahmenplanungen und –Ansätze aus den verschiedenen Dezernaten und Ämtern
der Stadt Darmstadt sowie den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften.
In einer zweiten W erkstatt-Runde zu den fünf Themenschwerpunkten („Soll -Werkstatt) wurden die
Teilnehmer durch Experten au s/von Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik ( IML),
Fachzentrum Nachhaltige Urbane Mobilität (FZ NUM) des Landes Hessen , House of Logistics and
Mobility (HOLM), digital mobilities consultants (dmo), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV), Hochschule Darmstadt sowie der Gesellschaft für ein integriertes Verkehrs - und
Mobilitätsmanagement (ivm) mbH unterstützt. Aus Expertensicht wurden Hinweise, Empfehlungen
und Best-Practice-Beispiele vorgestellt und die bisherigen Maßnahmenplanungen und Ans ätze
reflektiert.
In einer dritten W erkstatt-Runde („Plan -Werkstatt“) wurden die Ergebnisse aus den Ist - und Soll -
Werkstätten, die für die Stadt Darmstadt als relevant herausgearbeitet wurden, noch einmal
betrachtet und bewertet. Maßnahmen wurden bestätigt, mit Kostenschätzungen ergänzt und in den
Masterplan aufgenommen, kombiniert oder verschoben bzw. verworfen.
Die gemeinsame Durchführung eines Teils der W erkstätten mit den Städten Wiesbaden und Mainz
eröffnete ein umfassenderes Verständnis der verkehr lichen Zusammenhänge und der
Umsetzungsmöglichkeiten und -hürden bei der Aufgabenstellung der Verbesserung der Luftqualität.
Daneben gelang es im intensiven fachlichen Austausch Gemeinsamkeiten zu erkennen und
Lösungsansätze zu harmonisieren. Dies war insb esondere bei der Ausarbeitung von Förderanträgen
sachgerecht und zweckdienlich.
10
Innerhalb einer übergeordneten W erkstatt-Reihe („Vernetzungsw erkstätten“) wurde ein Abgleich
zwischen den drei Städten und eine Einordnung aller Maßnahmen in die Kernelemente einer Green
City - Logistik, Mobilität und Informationen - vorgenommen. Im Rahmen der Vernetzungsworkshops
wurden auch Schnittstellen für eine Zusammenarbeit identifiziert und konkrete Verabredungen
getroffen.
Der Gesamtprozess ist in der folgenden Abbildung 4 dargestellt und ermöglichte auch die
gemeinschaftliche Ausarbeitung von Förderanträgen für zwischenzeitlich veröffentlichte Förder -
Aufrufe des Bundes im Rahmen des „Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“.
Abbildung 4: Übersicht Terminablauf der entsprechenden Werkstätten zur Erstellung des „GCP DA“
Zusammenfassend kann als Erkenntnis festgestellt werden, dass Einzelmaßnahmen lediglich singuläre
Effekte mit sich bringen und nur e in umfassendes, kohärentes Gesamtkonzept Wechselwirkungen
zwischen den definierten Maßnahmenbündeln und Maßnahmen sicht- und greifbar macht, die zu sich
verstärkenden Schadstoffreduzierungseffekten führen. Dies gilt insbesondere für die Bewertung der
Wirksamkeit in Bezug auf die NO2-Reduktion und weiterer Ziele.
11
Im Rahmen des Erstellungsprozesses des Green City Plans „GCP DA“ wurden daher innerhalb der fünf
vorgegebenen GCP-Schwerpunkte insgesamt 17 Maßnahmenbündel herausgearbeitet, wobei jeweils
drei bi s vier Maßnahmenbündel je Maßnahmenschwerpunkt definiert, denen dann insgesamt 48
Maßnahmen zugeordnet wurden. Dies ermöglicht eine nachvollziehbare und strukturierte Darstellung
als kohärentes Gesamtkonzept. Die Zuordnung der definierten Maßnahmenbündel und Maßnahmen
zu den Maßnahmenschwerpunkten zeigt Abbildung 5:
Abbildung 5: Darstellung der 5 Kernbereiche mit insgesamt 17 Maßnahmenbündeln
Nachstehend werden die erarbeiteten Maßnahmenbündel kurz erläutert:
1 Digitalisierung (D)
D-1 Stufenkonzept zur Umsetzung eines intelligenten, umweltsensitiven Verkehrsmanagements
mit Verkehrssteuerungs - und –lenkungsfunktion im Straßennetz (Transparenz,
Datenarchitektur und -analyse, Tempolimits)
D-2 Digitalisierung des ÖPNV und Nutzung der Potenziale zur Kapazitätssteigerung,
Attraktivierung, multi - und intermodale Vernetzung und Abstimmung/Optimierung der
Betriebsabläufe, Mobilitäts-App/Datenplattform
D-3 Beschleunigung Modal Shift - Kommunikation und Informationskampagnen/ Runde Tische zur
Steigerung der persönlichen Bereitschaft der Bürger und Unternehmen (sowohl
Großflottenbetreiber als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Teilnahme an der
Mobilitätswende und zur Wirkung eines intelligenten Mobilitätsmanagements
2 Vernetzung (V)
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V-1 Ausweitung des Straßenbahnnetzes zur Erhöhung des Modal Split Anteils des ÖPNV von
derzeit 17 % (Erhebung 2015) auf bis zu 25 % bis 2030 durch Beschleunigung und
Effektivitätssteigerung mittels schienengebundenen Systeme.
V-2 Weiterentwicklung ÖPNV und bedarfsorientierte/ ergänzende/ autonome Mobilitäts-
angebote nach zuvor erfolgten Untersuchungen zu Effekten und Wirkungen (Shuttle,
Kapazitätserweiterung ÖPNV , regionales, vernetztes Verkehrskonzept ), autonomes Fahren,
Tarife, betriebliches Mobilitätsmanagement
V-3 Multi- und intermodale Mobilitätsstationen und -infrastruktur, Bike + Ride
V-4 Steuerndes Parkraum-/Anliegermanagement und Ausweitung P + R
3 Radverkehr (R)
R-1 Stufenkonzept für beschleunigte Umsetzung eines übergreifenden Radve rkehrsplans zur
Erhöhung des Modal Split Anteils des Radverkehrs von derzeit 17 % (Erhebung 2015) auf 25 %
bis 2030.
R-2 Attraktivierung Radverkehr durch Fahrzeugförderung und sichere Abstellanlagen (Fahrräder,
E-Pedelecs, Mietverleihsystem und Umsetzung Schwerpunktmaßnahmen)
R-3 Förderung dezidierter, verbindender Radverkehrsinfrastruktur / Ertüchtigung Verteilnetz
(Beseitigung von Einzelproblemen, Engstellen etc.)
4 Elektrifizierung (E)
E-1 ÖPNV – Umstellung auf E-Busse inkl. zentrale Ladeinfrastrukture n und sonstige alternative
Antriebe
E-2 MIV – Umsetzung E -Mobilitätskonzept inkl. zentrale und dezentrale Ladeinfrastrukturen/
Betreibermodelle
E-3 E-Flotten-, Fuhrpark- und Mobilitäts management - Betriebliches und dienstliches
Mobilitätsmanagement mit E-Pooling, inkl. Ladeinfrastrukturen
E-4 E-Fahrzeugförderung und Förderung von dezentralen (Lade -) Infrastrukturen in Kooperation
mit Unternehmen, Verwaltung und Gewerbe/ Taxis
5 Urbane Logistik (L)
L-1 Stufenkonzept zur Koordination und (Um-)Steuerung der Urbanen Logistikaktivitäten
(Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) und Ver- und Entsorgung der Innenstadt/ Quartiere/
Einzelhandel, Zu - und Ablaufsteuerung, Lieferzonen, Parkausweise für Gewerbetreibende,
Flächenmanagement, Baustellenmanagement, G enehmigungsprozesse, Konzessionen),
autonomer Lieferverkehr
L-2 Einführung City Logistik Management (Koordinationseinheit) zur Strukturierung und
Integration der Aktivitäten zu Standorten/ Flächen (Urban Fulfillment Hubs, Mikrodepots,
neutrale Paketstatio nen an Mobilitätsstationen) und Wechsel von Fahrzeugen (E -Lkw,
E-Lieferwagen, Lastenräder/ E-Pedelecs)
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L-3 Umweltsensitive Lieferflotten -Steuerung/City-Tunnel u.a. für (vornehmlich schwere)
Durchgangsverkehr ohne Quellen- Senken- Beziehungen mit automatischer Verkehrsüberwachung
Diese Maßnahmenbündel werden durch konkrete Infrastrukturmaßnahmen ergänzt, die eigentlich
einen eigenen Maßnahmenschwerpunkt bilden, jedoch vom BMVI in der Förderstruktur nicht als Inhalt
vorgesehen wurden. Diese werden in Kapite l 4.6 kurz ergänzend erläutert, sind aber von hoher
Bedeutung.
Im Maßnahmenschwerpunkt Digitalisierung wird ein Pfad zur Entwicklung der „Smart und Green City
Darmstadt“ erarbeitet. Mit der Durchführung von Mobilitätserhebungen und einer
Mobilitätsuntersuchung nach dem SUMP -Ansatz (Sustainable Urban Mobility Planning) werden
Grundlagen zur Entwicklung einer nachhaltigen urbanen Mobilität in Darmstadt geschaffen. In einem
stufenweisen Vorgehen wird über die Verkehrsdatenerfassung, die Erarbeitung einer Konzeption und
intelligenter Strukturen sowie die ergänzende Beschaffung innovativer Technik ein dynamisches
Verkehrsmanagement aufgebaut. Ziel ist es netzadaptiv und umweltsensitiv den Verkehrsfluss zu
lenken und zu steuern. Mit dem Aufbau eines digitalisierte n ÖPNV gelingt es betriebliche und
verkehrliche Abläufe, Steuerungsprozesse, Störfallmanagement und Fahrgastinformationen noch
kundenfreundlicher zu gestalten und zu optimieren. Hier liegt ein Potential, um den ÖPNV zu stärken
und als wesentliches Rückgrat städtischer Mobilität zu entwickeln.
Die Digitalisierung nimmt in der zukünftigen Entwicklung der Stadt Darmstadt hin zu einer Green City
Darmstadt mit nachhaltig ausgestalteter urbaner Mobilität eine herausragende Stellung ein. Nicht als
Selbstzweck, sondern zu Vernetzung intelligenter Strukturen, zur Optimierung der Prozesse und nicht
zuletzt zur Unterstützung der Menschen. Diesen Zielen wird auch der Bund mit der umfassenden
Ausstattung des Schwerpunktes „Digitalisierung des Verkehrs“ im Programm „Saub ere Luft 2017 -
2020“ gerecht.
Erhebliche Potenziale zur Reduktion des NO 2-Gehalts in der Außenluft werden den Maßnahmen
zugerechnet, die Darmstadt im Themenschwerpunkt Vernetzung im ÖPNV umsetzen wird. Die
Erweiterung des Straßenbahnnetzes ist dabei von zentraler Bedeutung, um einen Anteil des ÖPNV am
Modal Split von 25% und mehr zu ermöglichen . Die Weiterentwicklung des ÖPNV durch
bedarfsorientierte, ergänzende und autonome Mobilitätsangebote können neue Möglichkeiten
eröffnen. Allerdings ist zuvor eine krit ische Prüfung notwendig. Auch daher wurde im Rahmen des
Masterplans bereits eine Simulation der Einsatzmöglichkeiten von On-Demand-Shuttles durchgeführt
(siehe Kapitel 4.7). Mit ergänzenden Mobilitätsangeboten auf Straße und Schiene und einem breit
angelegten kommunalen Mobilitätsmanagement werden ÖPNV -Angebote aufgewertet und neu
geschaffen. Wesentlich ist dabei die Information und Beratung potentieller Kunden.
Der Zugang zu Systemen des ÖPNV und der Wechsel zwischen umweltfreundlichen und
stadtverträglichen Verkehrsmitteln wird an Mobilitätsstationen ermöglicht und optimiert. Hier werden
die Systeme für ÖPNV, Rad - und Fußverkehr sowie Anbieter von Car -Sharing, Leih - und
Lastenfahrrädern, intermodal verknüpft, um ein abgestimmtes , multimodales Angebot für den
Mobilitätsbedarf zu gewährleisten bzw. zu schaffen. Ein Zusammenhang mit urbaner Logistik wird hier
deutlich: Idealerweise sind an den Mobilitätsstationen Mikro-Hubs bzw. anbieterübergreifende
Packstationen errichtet.
Die Verkehrs- und Mobilitätswende wird in Darmstadt an der Entwicklung des Radverkehrs sichtbar
sein. Die Stadt Darmstadt behandelt die Verkehrsträger bereits heute gleichberechtigt. Zukünftig soll
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der Radverkehr überproportional wachsen und damit den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr
(Modal Split) erhöhen.
Auch bei der Elektrifizierung des Verkehrs wird Darmstadt vorangehen. D er städtische Mobilitäts -
dienstleiter HEAG mobilo wird bis 2021 27 Omnibusse auf E -Busse umstellen und den damit
verbundenen Umbau des Betriebshofes vornehmen. Zur Elektrifizierung des Verkehrs gehört auch der
bedarfsgerechte Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet, an Teststrecken und in Test-Quartieren.
Damit verdeutlicht Darmstadt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden, dass
Elektromobilität schon heute alltagstauglich ist und im privaten, dienstlichen und im
Nutzfahrzeugsegment ein Wechsel zum emissionsfreien Antrieb möglich ist. Steuerliche Maßnahmen
des Bundes bei der Förderung von E -Fahrzeugen und Vorteile bei der Besteuerung des geldwerten
Vorteils bei Nutzung von Hybrid- und E-Fahrzeugen werden hier positive Auswirkungen haben und die
Entwicklung verstärken.
Die Stadt Darmstadt stellt ebenso wie die meisten anderen Städte eine Zunahme des Lieferverkehrs,
insbesondere von Kurier-Express-Paket-Diensten (KEP) fest. Vielfach werden Straßen und Stadtviertel
mehrfach und parallel und durch versch iedene Anbieter angefahren - mit den ungewünschten
Begleiterscheinungen wie Lärm- und Abgasemissionen verbunden mit der Halte- und Parkproblematik,
die insbesondere im inneren Stadtgebiet regelmäßig Stau verursachen. Mit dem Themenschwerpunkt
Urbane Logistik wird die Stadt ein neues Aufgabenfeld angehen und mit Realisierung eines
Stufenkonzepts den Rahmen für eine stadtverträgliche Abwicklung der Lieferverkehre zu setzen. Als
Grundlage künftigen städtischen Handelns wird eine Konzeption für eine neuartige City-Logistik
erarbeitet. Darin werden Handlungsfelder, Ziele, Maßnahmen formuliert und städtischen
Zuständigkeiten, Beteiligte/ Adressaten sowie mögliche Kooperationen identifiziert. Auf Basis der
Konzeption werden urbane Logistikstrukturen im Folgenden aufgebaut bzw. gefördert. Ziel ist die
Reduzierung und Regulierung des Lieferverkehrsaufkommens. Anbieterneutrale Packstationen und
Mikrodepots an geeigneten Stellen unter Nutzung verfügbarer Flächen sollen helfen Lieferströme zu
bündeln und Verkehre zu reduzieren.
Dazu bedarf es eines leistungsfähigen Flächenmanagements sowie der Nutzung umweltfreundlicher
Verkehrsmittel wie E-Lastenräder zur Überwindung der letzten Meile bzw. zum Anfahren der Depots.
Die Stadt Darmstadt wird hier Koordinierungs aufwand zu leisten haben. Für diese neue Aufgabe
benötigt die Stadt Darmstadt eine Förderung durch den Bund angewiesen.
Ein weiterer Kernpunkt einer effizienten Logistik ist die konsequente Umsetzung des LKW -
Durchfahrtverbots: Auch der LKW -Verkehr soll üb erprüft, erfasst, gelenkt und gesteuert werden.
Darmstadt setzt dabei auf eine automatisierte Übe rwachung des Durchfahrtverbotes für LKW, die
Kooperation der Beteiligten und plant u.a. einen urbanen LKW-Lotsen einzusetzen.
Die in Abbildung 5 dargestellten fünf Maßnahmenschwerpunkte und 17 Maßnahmenbündel ergeben
in Summe eine kohärente Struktur für das Gesamtkonzept. Diesen sind derzeit 48, teils umfassende,
Einzelmaßnahmen zugeordnet. Diese werden im Folgenden methodisch einheitlich bewertet und
inhaltlich weiter präzisiert.
15
3. Bewertungssystematik
Die Bewertung der Maßnahmen und Maßnahmenbündel im Rahmen des Green City Plans –
insbesondere auf ihre maximale NO 2-Reduktionspotenziale - ist ein verpflichtendes, vom Förder -
mittelgeber vorgegebenes Arbeitspaket. Allerdings wurde keine Methodik oder Systematik
vorgegeben, da eine Bewertung häufig komplex ist. Die notwendige Systematik wurde im Rahmen der
Erstellung des Masterplans zweckorientiert entwickelt und wird im Folgenden kurz dargestellt. Die
jeweiligen Maßnahmenbündel und Maßnahmen werden im Anschluss tabellarisch mit ergänzender
Kurzbeschreibung sowie hinsichtlich ihrer Auswirkungen zur Reduzierung von NO2 und der damit
verbundenen Fristigkeit zur Umsetzung und Wirkung , der Kosten sowie der Effizienz dargestellt. Zur
Bewertung der Maßnahmen sind sogenannte Klassen eingeführt worden. Diese ermöglichen eine
spätere Berechnung der Effizienz je Maßnahme und bieten somit mehr Vergleichbarkeit und
Transparenz. Die Klassen zur Auswirkung NO2-Reduzierung, Fristigkeit (= Umsetzungszeitraum) und
Kostenabschätzung können dem nachfolgenden Text entnommen werden.
3.1 Bewertung von Maßnahmen
Die Bewertung des Reduktionspotentials NO 2 erfolgt gemäß nachstehender Abbildung 6 über eine
Skala von „mittelbar“ (wirkt positiv auf andere Maßnahmen), „niedrig“ (bis 1 % NO2-Reduktion),
„mittel“ (bis 2 % NO2-Reduktion) bis „hoch“ (über 2 % NO2-Reduktion).
Abbildung 6: Klassifizierung der Auswirkung zur NO2 -Reduzierung
Hinsichtlich der Fristigkeit der jeweiligen Maßnahmen werden nachstehend Sofortmaßnahmen (S) als
die Maßnahmen bezeichnet, die im laufenden Jahr 2018 umgesetzt werden können. Kurzfristig
umsetzbare Maßnahmen (K) erfolgen bis zum Jahr 2020; mittelfristig e und langfristige Maßnahmen
bis 2025 (M) und ab 2025 (L). Siehe dazu auch Abbildung 7.
Abbildung 7: Klassifizierung der Fristigkeiten
Die Bewertung der Kosten , die mit der Umsetzung der Maßnahmen verbunden sind, werden in der
nachstehenden Grafik klassifiziert: A ls „geringe“ Kosten werden Maßnahmen mit bis zu 500.000 €
Investitionssumme bezeichnet. Investitionen, welche zwischen 500.001 € und fünf Millionen € liegen,
werden als „mittel“ klassifiziert. „Hohe“ Kosten werden Maßnahmen mit Investitionssummen bis zu
Fristigkeiten:
Klasse 1 S (sofort) – Maßnahmen in 2018
Klasse 2 K (kurzfristig) – Maßnahmen bis 2020
Klasse 3 M (mittelfristig) – Maßnahmen bis 2025
Klasse 4 L (langfristig) – Maßnahmen ab 2025
Potenzial zur NO2-Reduzierung:
Klasse 1 „mittelbar“ -> wirkt positiv auf andere Maßnahmen
Klasse 2 „niedrig“ -> bis 1 % NO2-Reduktion
Klasse 3 „mittel“ -> bis 2 % NO2-Reduktion
Klasse 4 „hoch“ -> über 2 % NO2-Reduktion
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20 Millionen € zugeschrieben. Alle Maßnahmen mit erwarteten Kosten von mehr als 20 Millionen €
werden als „sehr hoch“ definiert. Letzteres trifft im Wesentlichen bei Infrastrukturmaßnahmen zu.
Abbildung 8: Klassifizierung der Kosten
Darüber hinaus erfolgt eine dezidierte Bewertung der Maßnahmen innerhalb jedes vordefinierten
Maßnahmenschwerpunktes (1. Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, 2. Vernetzung im ÖPNV,
3. Radverkehr, 4. Elektrifizierung des Verkehrs und 5. Urbane Logistik) unter zusammenhängendem
Bezug von Potenzialen zur NO 2-Reduzierung und der Kostenabschätzung. Hierzu wird ein Effizienz-
Wert eingeführt: Die Effizienzbestimmung der einz elnen Maßnahmen erfolgte über deren jeweilige
Nutzen-Kosten-Relation. Dieser ist nicht zu verwechseln mit einereine Nutzen-Kosten-Schätzung oder
die Bestimmung eines Nutzen -Kosten-Indikators im Sinne einer standardisierten Nutzen -Kosten-
Untersuchung (NKU).
Die Bestimmung dieses Faktors folgt dabei der in der Abbildung 9 dargestllten Systematik: Die Klasse
der Auswirkung zur NO2-Reduzierung ist durch die Klasse der Kostenabschätzung zu dividieren.
Beinhaltet die Ausw irkung und/oder die Kostenabschätzung zwei Klassen so sind beide Klasse, nach
dem arithmetischen Mittel gleichermaßen zu gewichten. So ergibt sich beispielsweise bei einer
Auswirkung NO2-Reduktion: niedrig – mittel (Klasse 2 und Klasse 3) und einer Kostena bschätzung:
mittel (Klasse 2) die folgende Berechnung: Auswirkung NO2 / Kosten = [(0,5*2)+(0,5*3)] / 2.
Kostenabschätzungen:
Klasse 1 „gering“ -> bis 500.000 €
Klasse 2 „mittel“ -> bis 5.000.000 €
Klasse 3 „hoch“ -> bis 20.000.000 €
Klasse 4 „sehr hoch“ -> über 20.000.000 €
17
Insgesamt ergibt sich somit der Wert der Effizienz der Maßnahmen. Ein hoher Wert beschreibt dabei
eine effiziente und ein geringer Wert eine weniger e ffiziente Maßnah me. Dieser Wert wird
anschließend ebenfalls in eine Klasse übersetzt. Die Grenzen können der nachstehenden Abbildung 9
entnommen werden.
Abbildung 9: Systematik zur Klassifizierung und zur Bewertung der Effizienz
3.2 Bewertung von Maßnahmenbündeln
Die Betrachtu ng der Fristigkeit der Maßnahmen , innerhalb eines Bündels , ist zur Ermittlung der
Fristigkeit des Bündels unerlässlich. Da auch hier ggf. unterschiedliche Klassen beinhaltet sein können,
ist das Mittel aus allen berührten Klassen zu wählen. Dieses Vorgehen wird auch bei der Ermittlung der
Kosten von Maßnahmenbündeln angewendet.
Die Bewertung der Auswirkung zur NO2-Reduzierung je Maßnahmenbündel ergibt sich aus der
Addition aller Potenziale der enthaltenden Maßnahmen zur NO2-Reduzierung in %. Dies wird für jeden
vordefinierten Maßnahmenschwerpunkt sowie jedes Maßnahmenbündel ermittelt. In der
Gesamtaggregation der Maßnahmenschwerpunkte ergibt sich hieraus das Gesamtpote nzial zur NO2-
Reduzierung aller Maßnahmenbündel und Maßnahmen. Für die Ermittlung der Effizienz von
Maßnahmenbündeln ist die Summe der Effizienzbewertungen durch die Anzahl der Maßnahmen zu
dividieren.
In der nachfolgenden Abbildung 10 ist die Systematik der Bewertung dargestellt. Jedes der 17
Maßnahmenbündel bzw. jede der 4 8 Maßnahmen ist, nach Abschlu ss des Bewertungsprozesses, an
einer spezifischen Stelle des Diagrammes eingetragen, um Potential und Fristigkeit jedes Bündels bzw.
jeder Maßnahme direkt ablesbar zu machen.
Wenn einzelne Maßnahmen mehrere Klassen (Klasse 1 = sofort , Klasse 2 = kurzfristig , Klasse 3 =
mittelfristig) bzgl. der Fristigkeit beinhalten, wie beispielsweise die Maßnahme 1, bildet der nach
rechts gehende Pfeil dies ab. Die Kosten der Maßnahmen sind über die Größe der Kreise vis ualisiert.
So hat in der nachstehenden Abbildung beispielsweise die Maßnahme 3 die höchsten und die
Maßnahme 2 die geringsten Kosten. Die Abbildung der Kosten erfolgt ebenfalls nach den zuvor
definierten Klassen.
18
Sogenannten Harvey-Balls2 skizzieren über ihren Grad der Füllung die Effizienz einer Maßnahme. Die
Effizienzbereiche sind dabei folgendermaßen dargestellt: 25-65 % Effizienz ist durch einen halbvollen
Harveyball, 66-100 % mit einem dreiviertel-vollen, und eine Effizienz von 100 - 150 % mit einem vollen
und bei mehr als 150% mit einem vollen, dunkleren Harveyball abgebildet. Dies ermöglicht eine
Erfassung der Ergebnisse auf einen Blick.
Abbildung 10: Bewertungsschema für einzelne Maßnahmen innerhalb eines Bündels. Das jeweilige
Potential zur NO2-Reduktion, die angenommene Fristigkeit, die Kosten sowie die
Effizienz sind dargestellt.
2 Definition: Harvey Balls sind kreisförmige Ideogramme, die dazu dienen, qualitative Dat en anschaulich zu
machen. Sie werden in Vergleichstabellen verwendet, um anzuzeigen, inwieweit ein Untersuchungsobjekt sich
mit definierten Vergleichskriterien deckt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Harvey_Balls
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4. Strukturierte und bewertete Maßnahmenbündel und Maßnahmen
4.1 Digitalisierung des Verkehrs (D)
D-1 Stufenkonzept zur Umsetzung eines intelligenten, umweltsensitiven Verkehrsmanagements
mit Verkehrssteuerungs - und -lenkungsfunktion im Straßennetz (Transparenz,
Datenarchitektur, Tempolimits)
Aus der nachsteh enden Tabelle können die identifizierten Maßnahmen innerhalb des ersten
Maßnahmenbündels D-1 entnommen werden. Die Maßnahmen D-1-1 bis D-1-5 bilden eine Grundlage
der Entwicklung der Stadt Darmstadt zu einer Smart und Green City Darmstadt.
Tabelle 1: Katalog des Maßnahmenbündel s D-1 „intelligentes, umweltsensitives
Verkehrsmanagement“
Die nachfolgenden Abbildungen folgen dem in der Abbildung 10 dargestellten Prinzip/Systematik. Für
den Ma ßnahmenschwerpunkt „Digitalisierung des Verkehrs “ ergibt sich, innerhalb des
20
Maßnahmenbündels D-1 „ Intelligentes, umweltsensitives Verkehrsmanagement “ folgende
Bewertungsgrafik:
Abbildung 11: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-1 „intelligentes, umweltsensitives
Verkehrsmanagement“
Die Maßnahmen D -1-1 „Verkehrsdatenerfassung“, D -1-2 „Digitale Datengrundlage “ und D-1-5
„Digitales Antragsmanagement/Optimierung von Genehmigungsprozessen “ führen nach ihrer
Umsetzung sofort, bzw. kurz- bis mittelfristig zu einer mittelbaren Minderung der NO2-Belastung. Der
Grund dafür liegt insbesondere in dem vernetzenden Charakter der Maßnahmen. Ziel ist es hier, durch
Digitalisierung eine bessere Datengrundlage zu schaffen, um gezielt auf die V erkehrssituation
reagieren zu können. D aher haben diese Maßnahmen zunächst keinen direkten und messbaren
Einfluss auf die NO 2-Reduktion. Da sie jedoch die Digitalisierung der Verkehrsdaten beinhalten,
könnten sie die Basis für alle weiteren Maßnahmen darstellen. Die Effizienzen der Maßnahmen D-1-1
und D-1-2 sind, aufgrund der mittelbaren Auswirkung und den mittleren Investitionskosten , gering.
Die Maßnahme D-1-5 erreicht eine mittlere Effizienz, aufgrund der geringen Kosten.
Die Maßnahmen D -1-3 „Umweltsensitive und netzadaptive Verkehrslenkung “ sowie D -1-4
„Ertüchtigung und Koordination der Lichtsignalanlagen “ führen nach der Umsetzung sofort bis
kurzfristig zu einer Reduktion der NO2-Werte bis zu jeweils 2 %. Ursache dafür ist die Möglichkeit des
direkten Eingreifens in den Verkehr nach Bedarf und d ie sich darau s ergebenden Potentiale durch
Umleitungen, Beschleunigung des ÖPNV, Tempolimits, etc. Die Effizienzen der Maßnahmen, Verhältnis
der Minderungswirkung NO2 zu Kosten, sind hoch bzw. sehr hoch.
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Das G esamtreduktionspotential des Maßnahmenbündels D -1 „Stufenkonzept für Umsetzung eines
intelligenten, umweltsensitiven Verkehrsmanagements mit Verkehrssteuerungs -
und -lenkungsfunktion im Straßennetz (Transparenz, Datenarchitektur, Tempolimits) “ beträgt nach
Addition aller NO2-Reduktionspotentiale kurz- sowie mittelfristig (bis 2020 bzw. insgesamt) bis zu 4-%.
Innerhalb dieses Maßnahmenbündels wurden auch die Förderanträge „UwSensorenDA“ und
„LeitzentraleDA“, in Abstimmung mit der Digitalstadt Darmstadt, herausgearbeitet und gestellt. Diese
sind beide bereits bewilligt.
UwSensorenDA
Projektname Aufbau eines Umweltsensorennetzes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Antragsteller Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5 a, 64225, Darmstadt
Thema Durch ein umweltbezogenes Sensornetz von 20 Messstellen im Stadtgebiet können in
Verbindung mit dem echtzeitfähigen Verkehrsrechner der Wissenschaftsstadt Darmstadt
in Echtzeit und über eine OpenDataSchnittstelle Zusammenhänge für zukünftige
Steuerungskonzepte integrieren.
Projekt-
zeitraum
01.04.2018 - 31.12.2019
Kurzbe-
schreibung
Ziel ist es, ein Sensornetz mit 20 Messstellen im Stadtgebiet aufzubauen und diese Daten
auch für lehrende und forschende Institute analog der bereits vorhandenen OpenData -
Schnittstelle der Verkehrsdetektoren in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. In Verbindung
mit den Sensoren der Verkehrsdetektion könnten dann Zusammenhänge besser
verstanden und grundlegend untersucht werden. Um daraus geeignete Maßnahmen zu
entwickeln, ist es wichtig, grundlegende Umweltparameter in kurzen Intervallen in
Echtzeit zu messen und zur Auswertung für forschende und wissenschaftliche Institute zur
Verfügung zu stellen.
Status Förderantrag eingereicht (Termine zur Antragseinreichung: Frist bis 25.03.2018, Antrag
eingereicht am: 25.03.2018), Projektlaufzeit: bis 31.12.2019
Kalkulierte
Projekt-
kosten
122.000 €
Beantragte
Förder-
summe
61.000 €
Förder-
richtlinie
BMVI - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des Sofortprogramms
„Saubere Luft 2017 – 2020“
Tabelle 2: Förderantrag "UwSensorenDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-1
22
LeitzentraleDA
Projektname Kooperative Leitzentrale der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Antragsteller Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5 a, 64225, Darmstadt
Thema Die Kooperative Leitzentrale der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll als zentrales
Vernetzungselement die Belange des ÖPNV stärken und zugleich einen Kfz -Verkehr mit
verringerten Umweltbelastungen ermöglichen. Sie soll dazu beitragen, die Infrastruktur
zunehmend dynamisch und situationsangepasst zu betreiben.
Projekt-
zeitraum
01.04.2018 - 31.12.2019
Kurzbe-
schreibung
Ziel ist die Verflüssigung von Verkehr sowie Vernetzung von Verkehrsträgern mit dem Ziel
der Emissionsreduktion.
Vorgehensweise:
• Nutzung gemeinsamer Datenressourcen zur Strategieentwicklung
• Durchführung von Pilotversuchen zur Emissionsreduktion
• Einbindung des eigenen kommunalen Verkehrsunternehmens sowie mehrerer
Akteure sowie Entwicklung und Erprobung neuer Technologien
• Einbindung der Öffentlichkeit zur Aufklärung und Akzeptanz
Status Förderantrag eingereicht (Termine zur Antragseinreichung: Frist bis 25.03.2018, Antrag
eingereicht am: 25.03.2018), Projektlaufzeit: bis 31.12.2019
Kalkulierte
Projekt-
kosten
1.447.500 €
Beantragte
Förder-
summe
723.750 €
Förder-
richtlinie
BMVI - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des Sofortprogramms
„Saubere Luft 2017 – 2020“
Tabelle 3: Förderantrag "LeitzentraleDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-1
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D-2 Digitalisierung des ÖPNV und Nutzung vorhandener Potenziale zur Kapazitätssteigerung,
Attraktivierung, multi - und intermodale r Vernetzung und Abstimmung/Optimierung der
Betriebsabläufe sowie Mobilitäts-App/Datenplattform
In diese m Maßnahmenbündel finden sich Grundlagen und Anwendungen eine r Digitalisierung des
Öffentlichen Personennahverkehrs. Mit dem Aufbau eines digitalisierten ÖPNV gelingt es die
Mobilitätsdienstleistungen effizienter, flexibler und kundenfreundlicher zu gestal ten und zu
optimieren.
Tabelle 4: Katalog des Maßnahmenbündels D-2„Digitalisierung des ÖPNV"
Das Maßnahmenbündel D -2 „Digitalisierung des ÖPNV“, bestehend aus den Maßnahmen D -2-1
„Attraktivierung des ÖPNV“ und D-2-2 „Vereinfachung Nutzung ÖPNV“ und D-2-3 „Digitalisierung der
ÖPNV-Infrastruktur“, ist kurzfristig umsetzbar.
Alle gelisteten Maßnahmen besitzen ein mittelbares NO 2-Reduktionspotential, da sie durch diverse
Einzelmaßnahmen wie bspw. Fahrgastzähltechnik, WLAN, Handy Ticketing, multimodale Angebote per
App, etc. keinen direkten, messbaren Einfluss auf die Stickstoffreduktion haben. Dennoch wirken auch
diese Maßnahmen, durch den vernetzenden und übergreifenden Charakter der Digitalisierung, positiv
auf andere Maßnahmen.
Die Maßnahme D -2-1 erreicht, aufgrund der geringen bis mittleren Kosten, bei einer mittelbaren
Auswirkung zur NO2-Reduktion eine mittlere Effizienz.
D-2-2 und D-2-3 besitzen eine geringe Effizienz, was insbesondere auf die mittleren bzw. hohen Kosten
zurückzuführen ist.
24
Das Gesamtpotential zur NO 2-Reduzierung des Maßnahmenbündels D -2 beläuft sich , aufgrund der
stets mittelbaren Auswirkung zur Stickstoffreduktion, demnach auf 0 %, sowohl kurzfristig als auch
insgesamt.
Abbildung 12: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-2 „Digitalisierung des ÖPNV"
25
Ein Förderantrag „DigiStratDA“ wurde innerhalb des Maßnahmenbündels D -2 von dem s tädtischen
Nahverkehrsdienstleister HEAG mobilo gestellt und bereits bewilligt:
DigiStratDA
Projektname Digitalisierungsstrategie der HEAG mobilo, dem Mobilitätsdienstleister der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Antragsteller HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285, Darmstadt
Thema Mobilität, Verkehr und Transport unterliegen derzeit durch die Digitalisierung und die
Herausforderungen an eine saubere Umwelt einem außergewöhnlichen
Veränderungsprozess. Hierauf muss die HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister der
Wissenschaftsstadt Darmstadt Antworten finden
Projekt-
zeitraum
01.04.2018 – 31.10.2018
Kurzbe-
schreibung
Ziel ist die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie für die HEAG mobilo bzw. den
öffentlichen Nahverkehr. Diese Strategie ist Grundlage weiterer
Digitalisierungsmaßnahmen zum ÖPNV im Rahmen des Masterplans Green City Darmstadt.
Die Strategie umfasst:
• Intelligente Mobilität der Zukunft und Rolle von HEAG mobilo und Stadt
Darmstadt
• Nutzen der Digitalisierung für Optimierung und Verbesserung des
Kerngeschäfts der HEAG mobilo
Status Förderantrag eingereicht (Termine zur Antragseinreichung: Frist bis 25.03.2018, Antrag
eingereicht am: 25.03.2018), Projektlaufzeit: bis 31.10.2018
Kalkulierte
Projekt-
kosten
66.000 €
Beantragte
Förder-
summe
33.000 €
Förder-
richtlinie
BMVI - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des Sofortprogr amms
„Saubere Luft 2017 – 2020“
Tabelle 5: Förderantrag "DigiStratDA" innerhalb des Maßnahmenbündels D-2
26
D-3 Beschleunigung Modal Shift - Kommunikation und Informationskampagnen/ Runde Tische zur
Steigerung der persönlichen Bereitschaft der Bürger und Unternehmen (sowohl Großflottenbetreiber
als auch KMU) zur Teilnahme an der Mobilitätswende und zur Wirkung eines intelligenten
Mobilitätsmanagements
Eine Verkehrs - und Mobilitätswende bedarf einer umfassenden Kommunikation im Sinn e von
Information, Beratung, Aufklärung und Überzeugung.
Tabelle 6: Katalog des Maßnahmenbündels D-3 „Beschleunigung Modal Shift/Kampagne"
Die nächste Grafik ( Abbildung 13) skizziert die Bewertung des Maßnahmenbündels D -3
„Beschleunigung Modal Shift/ Kampagne“.
Die darin enthaltende Maßnahme D -3-1 „Informationskampagnen/Kommunikation Bewusstsein
Mobilitätswende. PR/Werbung/ Image; Kooperation mit Medien/Zeitungen“ ist sofort umsetzbar. Da
die enthaltenen Maßnahmen vor allem der Bewusstseinssteigerung und Öffentlichkeitsarbeit dienen,
ist auch hier ein mittelbares NO2-Reduktionspotential auszuweisen.
Die geringen bis mittleren Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme führen bei der Ermittlung der
Effizienz zu einem mittleren Wert.
Die in diesem Bündel ausgewiesene mittelbare Auswirkung zur NO2-Reduktion führt sowohl bis 2020
als auch insgesamt zu keiner messbaren Reduktion (0 %).
Nr Maßnahme Kurzbeschreibung
Fristigkeit
(sofort,
kurzfristig,
mittelfristig,
langfristig)
Auswirkung
Reduzierung
NO2
(mittelbar,
niedrig, mittel,
hoch)
Kosten-
abschätzung
(gering, mittel,
hoch, sehr hoch)
Effizienz
(Klasse NO2
Reduktion/ Klasse
Kosten)
D-3
D-3-1
Informations-
kampagnen/
Kommunikation
Bewusstsein
Mobilitätswende
. PR/ Werbung/
Image;
Kooperation mit
Medien/
Zeitungen
- Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit
- Home-Office - Kampagne
- Internationalisierung von Kampagnen
- Einführung City Maut für Touristen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivierung des Rades
- Netzwerk zum Thema Elektromobilität (bspw. "Tag
der Elektromobilität")
- Kampagne zur Belieferung (Pakete) an den
Arbeitsplatz
- PR/ Werbung/ Image zur Erhöhung der Nutzung des
ÖPNV
sofort mittelbar gering - mittel mittel
Beschleunigung Modal Shift - Kommunikation und Informationskampagnen/ Runde Tische zur Steigerung der persönlichen Bereitschaft der
Bürger und Unternehmen (sowohl Großflottenbetreiber als auch KMU) zur Teilnahme an der Mobilitätswende und zur Wirkung eines
intelligenten Mobilitätsmanagements
27
Abbildung 13: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel D-3 „Beschleunigung Modal Shift/Kampagne"
28
4.2 Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs (V)
V-1 Ausweitung des Straßenbahnnetzes zur Erhöhung des Modal Split-Anteils des ÖPNV von
derzeit 17 % (Erhebung 2015) auf bis zu 25 % bis 2030 d urch Beschleunigung und
Effektivitätssteigerung mittels schienengebundenen Systemen
Die Erhöhung des M odal Split-Anteil in Bezug auf die Ausweitung des Straßenbahnnetzes soll durch
die in der folgenden Tabelle genannten drei Maßnahmen erfolgen:
Tabelle 7: Katalog des Maßnahmenbündels V -1 „Ausweitung Straßenbahnnetz/Erhöhung Modal
Split ÖPNV auf 25 %"
Das Maßnahmenbündel V-1 „Ausweitung Straßenbahnnetz/Erhöhung Modal Split ÖPNV auf bis zu 25
%" bestehend aus den Maßnahmen V -1-1 „Erweiterung und Ausstattung Straßenbahnnetz “, V-1-2
„Ausbau Bahnhöfe “ und V -1-3 „Ausbau des Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ kann insgesamt
mittel-bis langfristig umgesetzt werden.
Die mittlere Auswirkung der Maßnahme n V-1-1 und V -1-3 führen insgesamt z u einem
Stickstoffreduktionspotential von je bis zu 2 %. Die sehr hohen Kosten, aufgrund der Schaffung bzw.
des Ausbaus der Infrastruktur, führen zu einer mittleren Effizienzklasse.
V-1-2 erreicht ebenfalls eine mittlere Effizienz, da das NO 2-Reduktionspotential langfristig bis zu 1 %
beträgt und die Investitionskosten zur Umsetzung dieser Maßnahme hoch sind.
Das erwartete Minderungspotential NO2 ist, nach Addition der Reduktionspotentiale der Maßnahmen
V-1-1, V-1-2 und V-1-3 langfristig auf 5 % einzuschätzen, da die Ausweitung des Angebots, durch den
Ausbau der Bahnhöfe Darmstadts (Nord, Süd, Landkreis DA -DI, etc.) sowie de s Straßenbahnausbaus
(Ostenbahnhof, Lichtwiese, Weiterstadt etc.), zu einer Erhöhung des Modal -Split-Anteils des
öffentlichen Personennahverkehrs und damit zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs
führen kann/wird. Die Stadt Darmstadt hat sich innerhalb dieses Maßnahmenbündels eine Steigerung
des ÖPNV Anteils am Modal Split auf bis zu 25 % zum Ziel gesetzt.
29
Abbildung 14: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-1 „Ausweitung Straßenbahnnetz/Erhöhung
Modal Split ÖPNV auf 25 %"
30
V-2 Weiterentwicklung ÖPNV und bedarfsorientierte/ ergänzende/ autonome Mobilitäts -
angebote nach zuvor erfolgten Untersu chungen zu Effekten und Wirkungen (Shuttle,
Kapazitätserweiterung ÖPNV, regionales, vernetztes Verkehrskonzept), autonomes Fahren,
Tarife, betriebliches Mobilitätsmanagement
Ein wesentlicher Themenschwerpunkt ist die Vernetzung im ÖPNV, was sich in den umf angreichen
Maßnahmen des Bündels V -2 Weiterentwicklung des ÖPNV ausdrückt. Hier wird vo n der
Angebotserweiterung über Kapazitätserweiterung bis zum Mobilitätsmanagement und (autonome n)
Shuttles die Erweiterung des bestehenden ÖPNV Netzes angestrebt.
Tabelle 8: Katalog des Maßnahmenbündels V -2 „Bedarfsorientierte/ergänzende/autonome
Mobilitätsangebote"
Das Bündel V-2 beinhaltet Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Umsetzungszeiträumen. Wie in der
folgenden Abbildung 15 dargestellt, können die Maßnahmen V -2-3 und V -2-4 noch in 2018 mit der
Realisierung beginnen.
Die Maßnahme V-2-2 besitzt einen Umsetzungszeitraum, der sich über drei Klassen erstreckt (sofort -
bis mittelfristig). Dies kommt u.a. daher, das s die darin enthaltenen Maßnahmen verschiedenen
Fristigkeiten unterliegen und unterschiedliche (projektbezogene) Komplexitäten besitzen. Die
Erstreckung über mehrere Fristigkeiten hinweg ist in der Abbildung 15, mit dem nach rechts gehenden
Pfeil, gekennzeichnet.
31
V-2-1 „Angebotserweiterung/ Zubringerverkehre zum ÖPNV“ und V-2-5 können kurz- bis mittelfristig
bzw. mittelfristig umgesetzt werden. Die Auswirkungen zur Stickstoffreduktion sind ebenfalls
unterschiedlich: So erzielt V -2-4 ein mitte lbares NO2-Reduktionspotential (0 %) und V -2-3 kurzfristig
(bis 2020) ein geringes Minderungspotential von bis zu 1 %. Die Maßnahmen V-2-1, V-2-2 und V-2-5
haben ein niedrig es bis mittleres Stickstoffreduktionspotential . In Verb indung mit dem
Umsetzungszeitraum erreichen V-2-1 und V-2-2 kurzfristig eine NO 2-Reduktion von je bis zu 1 % und
langfristig von je bis zu 2 %. Da die Maßnahme V -2-5 mittelfristig umgesetzt wird, erreicht diese
Maßnahme ein kurzfristiges Stickstoffreduktionspotential. Dennoch führt die vollständige Realisierung
dieser Maßnahme langfristig zu einem Reduktionspotential von bis zu 1,5 %.
Die Effizienzen der Maßnahmen werden im Folgenden in aufsteigender Reihenfolge benannt:
- V-2-4 „Tarifmaßnahmen“: die mittleren Kosten in Relation zur mittelbaren Auswirkung auf die
NO2-Reduktion führen zu einem geringen Effizienzwert
- V-2-1 und V -2-2: mittlere bis hohe Kosten führen bei diesen Maßnahmen zu einer mittleren
Effizienz
- V-2-3 und V-2-5: durch geringe Investitionskosten erzielen das Mobilitätsmanagement und die
(autonomen) Shuttles/ Kleinbusse eine sehr hohe Effizienz . Vor Umsetzung sind aber
organisatorische Zuordnung (z.B. Aufgabe des ÖPNV) und eine intelligente Preispolitik zu
evaluieren.
Insgesamt ergibt sich aus den Maßnahmen V-2-1 bis V-2-5 ein Gesamtpotential zur NO2-Reduzierung
von 5 % (bis 2020) bzw. 6,5 % (bis 2025).
Abbildung 15: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-2 „Bedarfsorientierte/ergänzende/autonome
Mobilitätsangebote"
32
V-3 Multi- und intermodale Mobilitätsstationen und -infrastruktur, Bike + Ride
Mobilitätsstationen sind das Kernstück eines modernen ÖPNV, der für Erreichbarkeit, Zugänglichkeit,
Integration und Vernetzung steht. Und doch ist ihre Wirkung mittelbar auf die Reduktion von NO2.
Mobilitätsstationen stützen diesen ÖPNV und unterstützen seine Reduktionspotentiale. Ohne sie
wären die Wirkungen der Vernetzung weit geringer.
Tabelle 9: Katalog des Maßnahmenbündels V-3 „Multi- und intermodale Mobilitätsstationen"
Die beiden Maßnahmen V -3-1 „Flächenplanung“ und V -3-2 „Entwicklung und Ausbau von
Mobilitätsstationen“ sind in dem Maßnahmenbündel V-3 „Multi - und intermodale
Mobilitätsstationen" abgebildet.
Beide Maßnahmen wirken mittelbar, l eisten also keinen direkten bzw. messbaren Beitrag zur NO 2-
Reduktion. Dennoch kommt besonders der Maßnahme V-3-2 eine besondere Stellung zu, da diese u.a.
zur Erreichung der Mobilitätswende beiträgt. Die kurz- bis mittelfristige Umsetzung sowie die geringen
Investitionskosten führen zu einer mittleren Effizienz.
Bei der Flächenplanung (Schaffung eines kooperativen Flächenangebots etc.) kann mit der Realisierung
kurz- bis mittelfristig begonnen werden. Die geringen Kosten führen bei dieser Maßnahme ebenfalls
zu einer mittleren Effizienz.
Aufgrund der mittelbaren Auswirkung zur Schadstoffreduktion ergibt sich für das Maßnahmenbündel
V-2 „ Multi- und intermodale Mobilitätsstationen und -infrastruktur, Bike + Ride “ ein
Gesamtreduktionspotential von 0 %.
33
Abbildung 16: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-3 „Multi- und intermodale
Mobilitätsstationen"
34
V-4 Steuerndes Parkraum-/Anliegermanagement und Ausweitung P + R
Parksuchverkehre bedeuten nutzlose und überflüssige Fahrten im Anf ahr- und Bremsmodus. Dies ist
schlecht für die Luftqualität - ganz zu schweigen von Störungen des Verkehrsflusses. Die Aussicht auf
möglicherweise einen freien Parkplatz erzeugt zusätzlichen Verkehr. Bei einem steuernden
Parkraummanagement sehen Verkehrsteilnehmer freie Flächenverfügbarkeiten und wissen vorab von
den Parkkonditionen. Idealerweise nutzen Verkehrsteilnehmer ausgewiesene und bewirtschaftete
Flächen vor der Innenstadt sowie vorhandene Parkhäuser/Tiefgaragen.
Tabelle 10: Katalog des Maßnahmenbündels V-4 „Steuerndes Parkraum -/ Anliegermanagement/
P+R“
Die beiden Maßnahmen V-4-2 „Steigerung P+R Anlagen“ und V-4-3 „Digitale Bürgerplattform“ besitzen
beide eine mittlere Effizienz. Erstere kann mit einem mittleren NO2-Reduktionspotential von bis zu 2
% (2025) bei hohen Kosten, kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
Die Maßnahme V-4-3 wirkt mittelbar, bei geringen Kosten und ist noch im Jahr 2018 umsetzbar.
Das Gesamtreduktionspotential des Maßnahmenbündels V -4 „Steuerndes Parkraum -/
Anliegermanagement/ P+R“ beträgt kurzfristig bis zu 3 % und mittelfristig bis zu 6 %.
Dies resultiert insbesondere aus der Maßnahme V -4-1 „flächendeckendes Parkraummanagement“,
welche kurz- bis mittelfristig ausgeführt werden kann.
Das NO2-Minderungspotential von V-4-1 kann kurzfristig bis 4 % und mittelfristig bis zu 7 % betragen.
Die damit hohe Auswirkung, verbunden mit den mittleren bis hohen Kosten ergibt einen sehr hohen
Effizienzwert.
35
Abbildung 17: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel V-4 „Steuerndes Parkraum-/
Anliegermanagement/ P+R“
36
4.3 Radverkehr (R)
R-1 Stufenkonzept für beschleunigte Umsetzung eines übergreifenden Radverkehrsplans zur
Erhöhung des Modal Split Anteils des Radverkehrs von derzeit 17 % (Erhebung 2015) auf 25 %
bis 2030
Die Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split auf 25 % möchte die Stadt Darmstadt durch die
folgenden beiden Maßnahmen erzielen:
Tabelle 11: Katalog des Maßnahmenbündels R-1 „Übergreifender Radverkehrsplan/Modal Split Rad:
25 %“
In dem Maßnahmenbündel R -1 „Übergreifender Radverkehrsplan/Modal Split Rad: 25 %“sind die
beiden Maßnahmen R-1-1 „Herstellung eines in sich geschlossenen Radverkehrsnetzes / Zubringer zu
Radschnellverbindungen, Radwege ausbau, Ausweisen von Fahrradstraßen “ und R -1-2
„Beschilderungskonzept Radverkehr, Wegweisung“ enthalten.
Die erste Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, dass bereits bestehende Netz in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt infrastrukturell auszubauen, um so den bereits hohen
Radverkehrsanteil noch weiter zu steigern. Bei der Umsetzung, welche kurz- bis mittelfristig angesetzt
ist, entstehen dabei mittlere bis hohe Kosten . Das Potential zu r Schadstoffreduzierung beträgt
mittelfristig bis zu 2 %. Die Maßnahme weist daher eine hohe Effizienz auf.
Die Maßnahme R -1-2 hat keinen direkten bzw. messbaren Beitrag zur NO 2-Minderung, ist jedoch
erforderlich für die Umsetzung und Attraktivierung anderer Radverkehrsmaßnahmen. Die Auswirkung
auf die NO2-Reduktion ist demnach mittelbar. Mit der Möglichkeit der sofortigen Realisierung und den
geringen Kosten, erreicht das Beschilderungskonzept Radverkehr, Wegweisung eine mittlere Effizienz.
37
Das Gesamtpotential zur NO 2-Reduktion beträgt für das Maßnahmenbündel R -1Stufenkonzept für
beschleunigte Umsetzung eines übergreifenden Radverkehrsplans zur Erhöhung des Modal Split -
Anteils des Radverkehrs von derzeit 17 % (Erhebung 2015) auf 25 % bis 20302 % bis 2020 bzw. bis 2025.
Abbildung 18: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-1 „Übergreifender Radverkehrsplan/Modal
Split Rad: 25 %“
38
R-2 Attraktivierung Radverkehr durch Fahrzeugförderung und sichere Abstellanlagen (Fahrräder,
E-Pedelecs, Mietverleihsystem und Umsetzung Schwerpunktmaßnahmen)
Auch die Attraktivierung des Radverkehrs kann wesentlich zur Steigerung des Anteils des Radverkehrs
am Modal Split beitragen: Schnell und einfach zugängliche Radmietstationen an zentralen Punkten,
sichere und trockene Abstellanlagen sowie die Erhöhung der Verkehrssich erheit der Radfahrerinnen
und Radfahrer sollen den Radverkehr in Darmstadt stärken.
Tabelle 12: Katalog des Maßnahmenbündels R-2 „Attraktivierung Radverkehr/ Fahrzeugförderung“
Die vier Maßnahmen R -2-1 „Fahrradförderung“, R -2-2 „Verleihsysteme“, R -2-3 „Abstellanlagen
(stationäre & mobile), Abstellflächen “ und R -2-4 „Erhöhung Verkehrssicherheit “ sind Teil des
Maßnahmenbündels R-2 „Attraktivierung Radverkehr/ Fahrzeugförderung“.
Die Maßnahmen R-2-1, R-2-2 und R -2-4 können sofort bzw. sofort bis kurzfristig umgesetzt werden.
Da sowohl die Erhöhung der Verkehrssicherheit, als auch das Errichten von Abstellanlagen bzw.
Abstellflächen keinen direkten und messbaren Beitrag zur NO 2-Reduktion leisten, haben diese
Maßnahmen eine mittelbare Auswirkung . Bei gleichzeitiger Betrachtung der Kosten erreichen die
beiden Maßnahmen (R-2-3 und R-2-4) eine geringe bzw. mittlere Effizienz.
39
Die Maßnahmen R -2-1 „Fahrradförderung“ sowie R -2-2 sollen das Angebot an Lastenrädern bzw.
Leihrädern erhöhen. Die beiden Maßnahmen erzielen somit eine niedrige Minderungswirkung für NO2
von insgesamt bis zu 2 % kurz- und mittelfristig. Die hohe Effizienz von R-2-1 resultiert aus den geringen
bis mittleren Kosten, während die Maßnahme R-2-2 bei gleicher NO2-Reduktionsauswirkung (niedrig,
also bis zu 1 %), aufgrund der etwas höheren Kosten, eine mittlere Effizienz erreicht.
Das Gesamtpotential zu Schadstoffreduktion beträgt nach Addition aller Potential e innerhalb des
Bündels R-2 demzufolge 2 % bis 2020 bzw. insgesamt.
Abbildung 19: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-2 „Attraktivierung Radverkehr/
Fahrzeugförderung“
40
R-3 Förderung dezidierter, verbindender Radverkehrsinfrastruktur/ Ertüchtigung Verteilnetz
(Beseitigung von Einzelproblemen, Engstellen etc.)
Die Schaffung von Raddirektwegen soll auch den Radverkehr ins Umland verbessern. Der Bau einer
Rad- und Fußwegebrücke dient der Ertüchtigung des Verteilernetzes bzw. Beseitigung von
Infrastrukturengpässen.
Tabelle 13: Katalog des Maßnahmenbündels R-3 „Förderung dezidierter, verbindender
Radverkehrsinfrastruktur“
Das letzte Maßnahmenbündel der Radverkehrsmaßnahmen R-3 „Förderung dezidierter, verbindender
Radverkehrsinfrastruktur/ Ertüchtigung Verteilnetz (B eseitigung von Einzelproblemen, Engstellen
etc.)“ beinhaltet insbesondere verbindende Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen.
Da die Maßnahmen R -3-1 Raddirektwege (u.a. Darmstadt - Frankfurt, Darmstadt - Heidelberg,
Anbindung nach Weiterstadt, etc.), das Erric hten einer Infrastruktur voraussetzen, kann diese
Maßnahme mittelfristig umgesetzt werden
R-3-2 Rad- und Fußwegebrücke (Querung Rheinstraße zum Europaviertel/ Technologiezentrum Rhein-
Main) ist kurzfristig realisierbar.
Das Minderungspotential ist für beide Maßnahmen mittel, es kann also eine Reduktion von NO2 2025
erzielt werden.
Das Gesamtpotential zur NO 2-Reduktion des Maßnahmenbündels R -3 „Förderung dezidierter,
verbindender Radverkehrsinfrastruktur“ beträgt demnach bis zu 4% bis 2025. Da die Kosten f ür
infrastrukturelle Maßnahmen mittel bzw. hoch sind, erzielt R-3-1 eine mittlere Effizienz und R-3-2 eine
hohe Effizienz.
41
Abbildung 20: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel R-3 „Förderung dezidierter, verbindender
Radverkehrsinfrastruktur“
42
4.4 Elektrifizierung des Verkehrs (E)
E-1 ÖPNV – Umstellung auf E-Busse inkl. zentrale Ladeinfrastrukturen und sonstige alternative
Antriebe
Einen weiteren wichtigen Beitrag zur NO 2-Reduktion leistet die Elektrifizierung des Verkehrs . In dem
ersten Maßnahmenbündel E -1 werden Maßnahmen zur Elektrifizierung bzw. Umstellung des
Öffentlichen Personennahverkehrs alternative Antriebe vorgestellt.
Tabelle 14: Katalog des Maßnahmenbündels E-1 „ÖPNV – Umstellung E -Busse inkl.
Ladeinfrastruktur“
In der Elektrifizierung des Verkehrs beschreibt das erste Maßnahmenbündel E -1 „ÖPNV - Umstellung
E-Busse inkl. Ladeinfrastruktur und sonstige alternative Antriebe“ die Elektrifizierung der Busflotte der
HEAG mobilo (E-1-1) sowie die Orientierung an alternativen Antrieben (E-1-2). Dafür ist die Errichtung
einer Wasserstofftankstelle in der Wissenschaftsstadt Darmstadt notwendig.
Die Maßnahme E-1-1 kann sofort bis kurzfristig mit der Umsetzung beginnen, während die Maßnahme
E-1-2 etwas mehr Vorlauf zur erfolgreichen Suche eines geeigneten Projektpartners etc. benötigt und
demzufolge erst mittel- bis langfristig zu realisieren ist.
Während die Elektrifizierung der Busflotte ein mittlere s Minderungspotential NO2 bis 2020 erreicht ,
weist die Maßnahme E-1-2 ein geringes NO2-Reduktionspotential bis 2025 auf. Dies liegt insbesondere
daran, dass erstere einen größeren Einfluss auf die Stickstoffbelastung in der Stadt hat. Grundsätzlich
könnte einer solchen Maßnahme auch ein hohes Minderungspotential zugeordnet werden, da aber 75
% der Busflotte der HEAG mobilo bereits mit Euro 6 Dieseln ausgestatte t sind, ist das Potential zur
Reduktion geringer einzuschätzen.
E-1-1 erreicht aufgrund der sehr hohen Kosten und der mittleren Auswirkung die mittlere
Effizienzklasse. Gleiches gilt für die Maßnahme E-1-2: Sie erreicht ebenfalls eine mittlere Effizienz, bei
hohen Kosten und einer niedrigen Auswirkung zur NO2-Reduktion.
Das Gesamtreduktionspotential des Maßnahmenbündels E -1 „ ÖPNV – Umstellung E -Busse in kl.
zentrale Ladeinfrastrukturen und sonstige alternative Antriebe “ beträgt nach vollständiger
Betrachtung beider Maßnahmen kurzfristig bis zu 2 % (aufgrund E-1-1) und mittelfristig bis zu 3 %.
43
Abbildung 21: Bewertungsportfolio MaßnahmenbündelE-1 „ÖPNV – Umstellung E-Busse inkl.
Ladeinfrastruktur“
44
E-2 MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept inkl. zentrale und dezentrale Ladeinfrastrukturen/
Betreibermodelle
Neben der Elektrisierung des ÖPNVs ist auch die Umstellung des motorisierten Individualverkehres Teil
des vierten Maßnahmenschwerpunkts. Die folgenden Maßnahmen sollen zu einer Mobilitätswende
innerhalb des MIV führen:
Tabelle 15: Katalog des Maßnahmenbündels E-2 „MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept“
Das Maßnahmenbündel E -2 „MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept“ schließt die drei Maßnahmen
E-2-1 Aufstellung und Umsetzung Elektromobilitätskonzept, E -2-2 Ausbau Ladeinfrastrukturen
(Neubaugebieten, Quartieren, etc.) und E-2-3 Lademanagement für städtischen Fuhrpark und ÖPNV-
Anbietern ein.
Die beiden letzteren Maßnahmen wirken mittelbar und können kurzfristig bzw. kurz- bis mittelfristig
bzw. sofort umgesetzt werden. Da die Kosten des Ausbaus der Ladeinfrastruktur hoch bis sehr hoch
45
sind, wird hier eine geringe Effizienz erreicht. Auch die Maßnahme E-2-3 erzielt eine geringe Effizienz
bei mittleren Kosten.
Besonders e ffizient ist die Maßnahme E -2-1 mit einer hohen Klasse. Der Grund dafür liegt in dem
mittleren NO2-Reduktionspotential von bis zu 1 % (bis 2020) bzw. 2 % (bis zu 2025) bei mittleren Kosten
und der Möglichkeit zur sofortigen bis mittelfristigen Umsetzung.
Bei einer vollständigen Betrachtung des Potentials zur NO 2-Minderung erreicht das
Maßnahmenbündel E-2 „MIV - Umsetzung E-Mobilitätskonzept“ kurzfristig eine Stickstoffreduzierung
von bis zu 1 % bzw. mittel-, langfristig bis zu 2 %.
Abbildung 22: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-2 „MIV – Umsetzung E-Mobilitätskonzept“
46
E-3 E-Flotten-, Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement - Betriebliches und dienstliches
Mobilitätsmanagement mit E-Pooling, inkl. Ladeinfrastrukturen
Da insbesondere in Flotten und Fuhrparks Potentiale zur NO 2-Reduktion liegen, werden in der
folgenden Tabelle 19 Maßnahmen zur Erreichung der Elektrifizierung innerhalb des städtischen
Fuhrparkes, sowie bei Dienstfahrzeugen und privaten Unternehmen, vorgestellt.
Tabelle 16: Katalog des Maßnahmenbündels E-3 „E-Flotten-, Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement“
Die Abbildung 23 skizziert die Bewertung der Maßnahmen E -3-1 „Fuhrparkmanagement Stadt;
Elektrifizierung des Fuhrparks der Ämter, Dezernate und Eigenbetriebe; Flottensiegel erteilen “ und
E-3-2 Dienstliche E-Mobilität (privater Unternehmen).
Die Maßnahme E-3-1 ist sofort bis kurzfristig umsetzbar und hat eine niedrige Auswirkung auf das NO2-
Reduktionspotential.Relativ zu den mittleren Kosten, wird hier eine mittlere Effizienz erzielt.
Die Dienstliche E-Mobilität benötigt einen längeren Umsetzungszeitraum, wie in der unten stehenden
Abbildung durch den nach rechts zeigenden Pfeil gekennzeichnet. Bei einer sofort bis mittelfristigen
Realisierung, erzielt E -3-2 eine mittlere Stickstoffreduktion bis 2020 und 2025. Die Effizienz kann
demnach als hoch bewertet werden, da die Kosten sich bei dieser Maßnahme in der mittleren Klasse
bewegen.
Das Gesamtpotential zur NO 2-Reduktion beträgt nach Addition aller kurz - und mittelfristigen
Minderungswirkungen 3 % bis 2020 bzw. bis 2025.
47
Abbildung 23: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-3 „E-Flotten-, Fuhrpark- und
Mobilitätsmanagement“
E-4 E-Fahrzeugförderung und Förderung von dezentralen (Lade-)Infrastrukturen in Kooperation
mit Unternehmen, Verwaltung und Gewerbe/Taxis
Tabelle 17: Katalog des Maßnahmenbündels E-4 „E-Fahrzeugförderung für Verwaltung/ Gewerbe/
Taxis“
Das letzte Maßnahmenbündel E-4 „E-Fahrzeugförderung für Verwaltung/ Gewe rbe/ Taxis“ des
Maßnahmenschwerpunkts Elektrifizierung des Verkehrs erfasst die Maßnahme E -4-1 Begleitung und
Förderung der Umstellung Taxis auf E-Flotten. In dieser Maßnahme ist die sukzessive Umstellung der
Taxiflotten auf E -Fahrzeuge oder mind estens Hybrid-Fahrzeuge durch Förderungen im Sinne von
Informationsbereitstellung und Beratung dargestellt.
48
Die Maßnahme kann kurz- bis mittelfristig eingeführt werden und erreicht ein NO 2-
Reduktionspotential von bis zu 1 % bis 2020 bzw. bis zu 2 % bis 2025. Die, in Relation zur mittleren
Minderungswirkung, mittleren Kosten führen bei der Maßnahme E-4-1 zu einer hohen Effizienz.
Abbildung 24: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel E-4 „E-Fahrzeugförderung für
Verwaltung/Gewerbe/Taxis“
49
4.5 Urbane Logistik (L)
L-1 Stufenkonzept zur Koordination und (Um -) Steuerung der Urbanen Logistikaktivitäten
(Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) und Ver- und Entsorgung der Innenstadt/ Quartiere/
Einzelhandel, Zu - und Ablaufsteuerung, Lieferzonen, Optimi erung Parksuchverkehre,
Parkausweise für Gewerbetreibende, Flächenmanagement, Baustellenmanagement,
Genehmigungsprozesse, Konzessionen), autonomer Lieferverkehr
Tabelle 18: Katalog des Maßnahmenbündels L-1 (1) „(Um-)Steuerung de r Urbanen
Logistikaktivitäten“
50
Tabelle 19: Katalog des Maßnahmenbündels L-1 (2) „(Um-)Steuerung der Urbanen
Logistikaktivitäten“
Das erste Maßnahmenbündel L-1 „(Um-)Steuerung der Urbanen Logistikaktivitäten“ beinhaltet vier, in
der Minderungswirkung NO2 sehr unterschiedliche, Maßnahmen.
Die erste Maßnahme L -1-1 Flächenmanagement beschäftigt sich insbesondere mit der Generierung,
und (Zwischen-) Nutzung von Flächen für die Urbane Logistik. Mit mittleren Kosten, einem mittelbaren
Potential zur NO2-Reduktion erzielt diese Maßnahme sofort bis mittelfristig eine geringe Effizienz.
Deutlich höhere Werte bzgl. der Effizienz erreichen die anderen Maßnahmen: L -1-2 Reduzierung des
(Aufkommens für) Lieferverkehrs mit ca. 20 Einzelmaßnahmen erreicht trotz hoher Kosten eine hohe
Effizienz. Dies resultiert aus dem, sofort bis kurzfristig umsetzbaren, mittleren bis hohen NO 2-
Minderungspotentials bis 2025.
Die Einrichtung von regulierten Zufahrtszonen mit quantitativer Erfassung des Lieferverk ehrs (L-1-3),
umfasst 7 Einzelmaßnahmen mit der Möglichkeit zur sofortigen bis kurzfristigen Realisierung der
Maßnahmen und einer mittel Minderungswirkung NO2 bis 2020, bei mittleren Kosten, führen zu einer
hohen Effizienz.
Die letzte Maßnahme des Bündels L -1 „(Um-)Steuerung der Urbanen Logistikaktivitäten “ mit der
Bezeichnung L -1-4 Einführung von Flottenprüfsiegeln umfasst das Thema Prüfsiegel für einen
vordefinierten Anteil an alternativen Antrieben innerhalb einer (Firmen -) Flotte. L -1-4 erzielt ein
mittelbares NO2-Reduktionspotential und ist in dem Zeitraum von 2018 bis 2020 umsetzbar. Durch die
geringen Kosten, erzielt diese Maßnahme mittlere Effizienz.
Werden alle Potentiale zur NO 2-Minderung summiert, ergibt sich kurzfristig ein Gesamtpotenti al von
bis zu 3 % bzw. 5 % mittel- bis langfristig.
51
Abbildung 25: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-1 „(Um-)Steuerung der Urbanen
Logistikaktivitäten“
52
L-2 Einführung City Logistik Management (Koordinationseinheit) zur Strukturierung und
Integration der Aktivitäten zu Standorten/ Flächen (Urban Fulfillment Hubs, Mikrodepots,
neutrale Paketstationen an Mobilitätsstationen) und Förderung von Fahrzeugen (E- Lkw, E-
Lieferwagen, Lastenräder/ E-Pedelecs)
Die Einführung eines City Logistik Managements zur Koordination logistikspezifischer Aktivitäten in der
Stadt Darmstadt bedient verschiedene Aufgaben und Schwerpunkte:
Tabelle 20: Katalog des Maßnahmenbündels L-2 „City Logistik Management/ Koordination“
Der Abbildung 26: Bewertungsportfolio Maßnahmenbünde l L -2 „ City Logistik
Management/Koordination“ kann entnommen werden, dass die Maßnahmen in diesem Bündel
insbesondere im sofort/ kurz- bis mittelfristigen Umsetzungszeitraum bzw. mittelbaren und niedrigen
Minderungspotential angesiedelt sind.
Die Maßnahmen L -2-1 Logistikflächenbeschaffung und L -2-2 Einrichtung Mikrodepots/
Güterverteilzentren sind kurz bis mittelfristig umsetzbar. Die mittelbare Minderungswirk ung der
Maßnahmen führen aufgrund der sehr unterschiedlichen Kosten (L-2-1 gering und L-2-2 hoch bis sehr
hoch) zu verschiedenen Effizienzen : die Logistikflächenbeschaffung erzielt demnach eine mittlere
Effizienz und die Einrichtung des Mikrodepots eine geringe Effizienz. Das Stickstoffreduktionspotential
beträgt für beide Maßnahmen, wegen der nur mittelbaren Auswirkung, 0 %.
Ein geringes NO2-Reduktionspotential bis 2020 erreichen die beiden Maßnahmen L -2-3 Gezielte
Förderung E-Cargo Bikes, Pedelecs / E Cargo Bikes, Pedelecs Verleih sowie L-2-4 Belieferung durch E-
Lastenräder/ E-Kleinstfahrzeuge aus mobilen Mikrodepots. Die Umsetzung dieser Projekte kann sofort
bzw. sofort bis mittelfristig erfolgen.
Die mittleren Kosten führen für beide Maßnahmen (L-2-3 und L-2-4) zu einer mittleren Effizienz.
53
Nach Addition aller Reduktionspotentiale der vier Maßnahmen im Bündel L -2 „City Logistik
Management/ Koordination“ kann folgende Gesamtreduktion ausgewiesen werden: bis zu 2 % zum
Jahr 2025.
Abbildung 26: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-2 „City Logistik Management/Koordination“
54
L-3 Umweltsensitive Lieferflotten-Steuerung/City-Tunnel u.a. für Durchgangsverkehr ohne
Quellen- Senken- Beziehungen mit automatischer Verkehrsüberwachung
Innerhalb dieses Maßnahmenbündels möchte die Stadt Darmstadt zukünftig auch den LKW Verkehr
erfassen, steuern und kontrollieren. Zwar ist der City Tunnel für den LKW Verkehr nicht zugänglich,
dennoch können kleine Transporte und andere Lieferfahrzeuge di esen weiterhin benutzen.
Demzufolge ist für den City-Tunnel eine gesonderte Betrachtung durchzuführen.
Tabelle 21: Katalog des Maßnahmenbündels L-3„Umweltsensitive Lieferflotten -Steuerung/ City -
Tunnel“
Das letzte Maßnahmenbünde l L-3 „Umweltsensitive Lieferflotten -Steuerung/ City -Tunnel“ des
Maßnahmenschwerpunkts Urbane Logistik beinhaltet zwei Maßnahmen:
L-3-1 Erfassung, Prüfung, Kontrolle LKW-Verkehr (Innenstadt) hat eine niedrige
Stickstoffminderungswirkung. Bei kurzfristiger Umsetzung erzielt diese Maßnahme trotz hoher Kosten
eine mittlere Effizienz.
L-3-2 City Tunnel hat eine mittlere Wirkung zur NO 2-Reduktion bis 2020 und kann sofort mit der
Realisierung beginnen. Die hohen bis sehr hohen Kosten, bei einem mittleren Reduktionspotential,
führen ebenfalls zur einer mittleren Effizienz.
Das Potential der NO2-Gesamtreduktion beträgt somit für das letzte Maßnahmenbündel 2 % bis 2020
und 2025.
55
Abbildung 27: Bewertungsportfolio Maßnahmenbündel L-3 „Umweltsensitive Lieferflotten-
Steuerung/City-Tunnel“
56
4.6 Exkurs: Infrastruktur
Da innerhalb des Green City Plans Darmstadt eine einheitliche Gesamtbetrachtung aller möglichen
Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung erfolgt, werden in diesem Kapitel der Vollständigkeit halber
einige relevante I nfrastrukturelle Maßnahmen betrachtet. Dies ist insofern notwendig, da
Infrastrukturmaßnahmen zum derzeitigen Zeitpunkt grundsätzlich nicht aus dem „Sofortprogramm
„Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundes gefördert werden, obwohl erhebliche Potentiale zur NO 2-
Reduktion erzielt werden können.
NOx Maßnahme L-3-2: Einzelmaßnahme: Titandioxid (TiO2) versetzte Baustoffe
Da Titandioxid als Katalysator bei der Photokatalyse in der Lage ist NOx in Nitrat umzuwandeln und
somit aus der Luft zu entziehe n, sind mit Titandioxid versetzten Baustoffe (Pflaster, Asphalte, etc.)
hochinteressant für ein schnell wirksames Aktionsprogramm.
Mit Titandioxid versetzte Pflaster und Asphalte könnten in Darmstadt in verkehrlich hochbelasteten,
besonnten Bereichen der Innenstadt bei Umplanungen oder grundhaften Erneuerungen
Berücksichtigung finden.
Da diese Pflaster und gerade Asphalte aber noch mit Mehrkosten gegenüber konventionellen
Baustoffen verbunden sind und wenige Erfahrungswerte vorliegen, wäre eine finanzielle Förderung
dieser sofortwirksamen Methode durch die Bundesregierung wünschenswert.
Maßnahmenbündel V -1 und V -2: Ausweitung des Straßenbahnnetzes bzw. Weiterentwicklung des
ÖPNV und bedarfsorientierte/ergänzende/autonome Mobilitätsangebote
Eine der wichtigs ten und wirkungsvollsten Maßnahmen zur Emissionsreduktion ist der Ausbau des
ÖPNV. Dies ist aber sowohl beim Ausbau der Infrastruktur wie auch im Betrieb sehr kostspielig.
Eine Mittelausstattung, die dies systemgerecht ermöglichen würde, ist bislang nicht gegeben. Die im
Rahmen der Dieselmilliarde aufgelegten bzw. laufenden Förderprogramme unterstützen nur den
Mehraufwand bei der Elektrifizierung oder die Umrüstung vorhandener Busse. Der Systemausbau und
der laufende Betrieb werden dagegen nicht unterstützt.
Die Haushalte vieler Städte sind mit diesen Aufgaben überfordert. Hinzu kommt, dass in mittleren und
kleinen Städten die Projektvolumina zumeist nicht ausreichen, um in den Genuss des Bundes -GVFG-
Programms zu kommen. Dies gilt ganz besonders für Straßenb ahnprojekte, die zumeist deutlich
günstiger sind als U-Bahn- oder Stadtbahnprojekte mit Tunnelbauwerken.
Neben dem Neubau muss darüber hinaus insbesondere auch die nicht ausreichende Finanzierung des
bereits bestehenden ÖPNVs in Deutschlands Kommunen thematisiert werden. Denn auch hier gibt es
seit Einführung des GVFG systemische Schwächen.
Dies gilt insbesondere für die Refinanzierung der (GVFG -) geförderten Infrastruktur. Dabei zeichnet
sich ab, dass die bisherigen (Entflechtungs-)Mittel allein für diese Herausforderungen nicht ausreichen.
Ohne Finanzierung der bestehenden Systeme ist in vielen Kommunen an Ausbau gar nicht zu denken.
Einer Überarbeitung und Anpassung bedarf auch die standardisierte Bewertung, die viele verkehrlich
sinnvolle Ausbauvorhaben nicht für die Förderung qualifiziert.
57
4.7 Simulation on Demand E Shuttle-Service
In Ergänzung zur Maßnahmenbewertung wurden für die Stadt Darmstadt Simulationen eines On -
Demand Shuttle-Service (AP600) durchgeführt, um eine erste Abschätzung für Reduktionspoten tiale
zur Emissionsminderung dieser neuen Mobilitätsangebote zu erhalten.
Im Bereich Mobilität ist aufgrund des technologischen Wandels von einer disruptiven Entwicklung
durch die Einführung autonomer Fahrzeuge in der Zukunft auszugehen. Derzeit drängen
verschiedenste Anbieter (MOIA, VIA, ioki) mit On -Demand-Shuttle Angeboten auf den Markt. Auch
Uber oder Lyft versuchen in deutschen Städten Fuß zu fassen. On-Demand-Shuttle. Studien, die diese
Entwicklungen mit Hilfe von Modellrechnungen nachgebildet haben, zeigen unterschiedlichste Effekte.
Insgesamt werden weniger Fahrzeuge zur Bedienung der Nachfrage benötigt und auch der
Parkraumbedarf wird reduziert, gleichzeitig kann auch eine Erhöhung der Fahrzeugkilometer aufgrund
des Komfortgewinns für den Fahrgast resultieren. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die
Stadt Darmstadt als auch die HEAG mobilo sich auf diese Veränderungen vorbereiten und
entsprechende Maßnahmenkonzepte für eine nachhaltige Mobilität und Steuerung der Verkehre
entwickelt werden.
Im Einzelnen sollen folgende Ziele mit der Durchführung der Simulation erreicht werden:
- Erkennen potenzieller ÖPNV-Lücken, die durch einen On -Demand Service ergänzt bzw.
geschlossen werden könnten
- Erkenntnisse zum Optimieren der Gefäßgröße von Shuttle-Fahrzeugen
- Erkenntnisse zum Fahrzeugbedarf/-anzahl für einen potenziellen On-Demand Service
- Spezifizierung und Optimierung des Flottenbetriebes hinsichtlich Serviceangebot und
Flottengröße (Haltepunktkonzept, Wartezeiten, Umwegzeiten, Bediengebiet).
- Erkenntnisse zur Nachfragesituationen und Substitutionspotentialen (MIV/ÖV)
- Bilanzierung Emissionsreduktion
Eine Wirkungsbetrachtung dieser On-Demand-Shuttle Verkehre erfolgt anhand von drei Szenarien:
Szenario 1: Basismodell
Szenario 2: Erweiterung Parkraumbewirtschaftungszonen
Szenario 3: Zubringerverkehr zum schienengebunden ÖPNV in der Stadt Griesbach
Die Nachfrageabschätzung ist, da es bislang keine Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten gibt, noch
mit Unsicherheiten verbunden. In den Szenarien wird jeweils eine 100 % ige Bedienung der Nachfrage
betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass gerade die Bedienung der letzten 5 % der Nachfrage den
erforderlichen Fahrzeugbedarf erhöhen. Die im Folgenden dargestellten Werte sind somit als
Maximalwerte anzusehen, welche Hinweise auf die Effekte einzelner Parameter hinsichtlich der
Servicequalität, möglicher Bediengebiete und des wirtschaftlichen Betriebes liefern und welche bei
einer weiteren Konzeptausgestaltung zu verfeinern sind.
58
Szenario 1: Basismodell
In dem betrachteten Basismodell konnte eine Nachfrage von insgesamt 8.800 Fahrgästen ermittelt
werden. Für die Bedienung der 100 % igen Nachfrage sind insgesamt 94 Fahrzeuge erforderlich. Die
Fahrzeugflotte ist in diesem Extremszenario jedoch nur in den Spitzenstunden vollständig ausgelastet.
Sensitivitätsbetrachtungen zeigen, dass auch mit einer geringeren Flottengröße ein Großteil der
Nachfrage bedient werden kann und die Serviceparameter (Wartezeit und Umwegezeit) für den
Fahrgast nur zu geringen Einschränkungen führen.
Fahrzeuge Gesamtflotte 94 (Basismodell) 80 60
Fahrzeuge im Durchschnitt
im Einsatz
53 48,2 38,9
Ø Besetzungsgrad pro
Fahrzeug
1,53 1,55 1,56
Ø Fahrleistung pro Fahrzeug 209 km 245 km 294 km
Ø Fahrtdauer 10,8 min 10,8 min 10,8 min
Ø Wartezeit 2,6 min 2,6 min 3,1 min
Ø Umwegzeit (Wartezeit und
Umwegzeitggü. direkter
Fahrt mit dem MIV?)
4,9 min 4,9 min 4,9 min
Tabelle 22: KPIs Szenario 1 (Basismodell) und Sensitivitätsbetrachtungen
Die ermittelten Rückgänge der MIV-Querschnittsbelastungen aufgrund von Verlagerungseffekten ist
in Abbildung 28 dargestellt.
59
Abbildung 28: Rückgänge der MIV Querschnittsbelastungen (Szenario 1)
Szenario 2: Erweiterung Parkraumbewirtschaftungszonen
Ergänzend zum Basismodell erfolgte eine weitere Betrachtung zu den Wirkungseffekten einer
Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen. Diese vor allem für den Pkw -Verkehr restriktiven
Maßnahmen erhöhen die Nachfrage in diesem Szenario auf 10.470 Passagiere. Di e zusätzlichen
Fahrgastgewinne resultieren hierbei vor allem aus einer Verlagerung von Pkw-Verkehren.
Szenario 3: Zubringerverkehr zum schienengebundenen Verkehr Griesheim
In einem dritten Szenario wurde der Einsatz eines On -Demand Shuttle -Services als Zu bringer zur
Straßenbahnlinie (Griesheim – Darmstadt) betrachtet und Verlagerungspotentiale von MIV -Fahrten
aus der Stadt Griesheim in die Innenstadt von Darmstadt dargestellt. Parallelverkehre zur Straßenbahn
wurden hierbei nicht betrachtet. Insgesamt wurde hier ein Potential von 880 Fahrgästen ermittelt, für
die aufgrund von Reisezeitvorteilen ein On-Demand-Shuttle Service eine Alternative zum Pkw darstellt.
Zur Bedienung dieser 100 % igen Nachfrage ist ein Fahrzeugbedarf von 23 Fahrzeugen erforderlich. Die
Szenarien sind jeweils als Extremszenarien anzusehen, da eine 100% ige Bedienung der Nachfrage mit
On-Demand-Shuttle Fahrzeugen betrachtet wurde.
60
Die Modellierungen liefern Hinweise für Lückenschlie ßungen im ÖPNV und Relationen, in denen ein
On-Demand-Shuttle System Vorteile gegenüber Pkw -Fahrten aufweist. Die Ergebnisse sind nicht als
Konzeptentwicklung anzusehen. Für einen Pilotbetrieb müssen die Parameter und auch die Integration
in den ÖPNV verfeinert werden.
61
5. Gesamtergebnis der Bewertung
Die nachfolgende Abbildung 29 ermöglich einen Gesamtüberblick über die Anzahl aller Projekte, sowie
deren Häufigkeit innerhalb der vier Klassen der Fristigkeit und NO2-Reduktionspotential.
Wie der Grafik zu entnehmen ist, sind insgesamt 36,5 der 48 Maßnahmen sofort (17,5) bzw. kurzfristig
(19) umsetzbar. 9,5 Projekte können bis 2025 realisiert werden und lediglich 2 Projekte können in
einem langfristigen Umsetzungszeitraum abgebildet werden. Maßnahmen deren Fristigkeit sich über
mehrere Kla ssen hinweg erstreckt, beispielsweise sofort bis kurzfristig oder kurz - bis mittelfristig,
werden anteilig auf die Fristigkeiten verteilt. So ergibt sich beispielsweise, dass 1 7,5 Maßnahmen
sofort realisiert werden können.
Des Weiteren ist der Abbildung auch zu entnehmen, dass 55 % aller Maßnahmen zu einer niedrigen
(9,5 Maßnahmen) bzw. mittleren (17 Maßnahmen) NO2-Reduktion führen. 20 Maßnahmen haben eine
mittelbare Auswirkung auf die Stickstoffreduktion. Die Streuung dieser Projekte fällt insbesondere in
die Bereiche D -1, D -2 und V -3. Der Grund dafür liegt in dem jeweiligen Kapitel benannten
„Bündelbesonderheiten“.
Die vollständige Umsetzung aller 48 Maßnahmen führt somit kurzfristig zu einer NO2-Reduktion bis zu
31 % und mittel- bzw. langfristig zu einer NO2-Reduktion bis zu 49,5 % (ab 2020).
Abbildung 29: Gesamtdarstellung der Anzahl der Maßnahmen in Bezug auf Fristigkeit, NO 2-
Reduktionspotentiales sowie der Fristigkeit zur Umsetzung
62
Zwischen den einzelnen Maßnahmenbündeln und verschiedenen Maßnahmenschwerpunkten
bestehen systembedingte Wechselwirkungen. Diese werden nachfolgend modellhaft skizziert.
Zwischen dem Großteil aller Maßnahmenschwerpunkte und -bündel bestehen Wechsel -
wirkungseffekte (siehe dazu Abbildung 30).
Die Grafik ist von links nach rechts zu lesen. Die hellgrünen Kästchen kennzeichnen einen bestehenden
Zusammenhang / Wechselwirkung / Synergien zwischen dem Maßnahmenbündel und den
verschiedenen Maßnahmenschwerpunkten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Umsetzung des
Maßnahmenbündels D-1 auf die Vernetzung im ÖPNV, den Radverkehr sowie auf die Urbane Logistik
Einfluss nimmt - auf die Elektrifizierung des Verkehres jedoch nicht.
Insgesamt wirken acht der 17 Maßnahmenbündel auf jed en Maßnahmenschwerpunkt. Aufgrund
dessen ist auch die Realisierung der mittelbar wirkenden Maßnahmen unbedingt zu empfehlen, da sie
die Voraussetzung positiver Synergieeffekte sind.
Abbildung 30: Darstellung der Wechselwirkungen der Maßnahmenbündel mit verschiedenen
Maßnahmenschwerpunkten
63
6. Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung und Prognose der
Wirksamkeit des Gesamtkonzepts „GCP DA“ bis 2020
Gemäß dem Hessischem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden die durch
den Straßenverkehr emittierten NO2-Mengen zur Hälfte auf Autobahnen freigesetzt. Diese
Stickstoffdioxid-Emissionen werden insbesondere durch hohe Fahrzeuggeschwindigkeiten , beim
„kalten“ Anfahren sowie durch den größeren Anteil von schweren L KW auf den Autobahnen
verursacht. Im Zeitraum von 1995 bis 2010 konnten die durch die „Emittenten-Gruppe“ Kfz-Verkehr
freigesetzten Stickstoffdioxid-Emissionen bereits deutlich um etwa 50 % verringert werden3. Allerdings
nahm der relative Anteil durch höhere Effizienzverbesserungen in anderen Bereichen zu.
Die Tendenz der weiteren Entwicklung ist, nicht nur aufgrund der permanenten Erneuerung der auf
den Straßen des Landes Hessen fahrenden Fahrzeuge, weiter rückläufig , wie auch in der folgenden
Abbildung 31 dargestellt ist.
Abbildung 31: Fortlaufender Rückgang der Jahresmittelwerte an den Messstationen des HLNUG in
verschiedenen hessischen Regionen (Land Hessen gesamt); Quelle: HLNUG,
Stickstoffdioxid 1994-20174
Neben dem K fz-Verkehr haben weiterhin Flugverkehr, Industrie, Gebäudeheizung und biogene
Quellen eine starke Bedeutung für die Luftbelastung mit NO2. Insbesondere in Ballungszentren
kommen Gebäudeheizungen und auch der Industrie dabei wesentliche Bedeutung zu.
3 Broschüre „Stickstoffdioxid (NO2)“ des HLNUG, Wiesbaden, Mai 2017.
4 „Stickoxide (NO2/NO) “des HLNUG: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide.html
64
Ein erheblicher Anteil der Fläche Darmstadts ist zudem bioklimatisch als belasteter Verdichtungsraum
ausgewiesen. Neben durchschnittlich hohen Lufttemperaturen und geringem Luftaustausch sind vor
allem niedrige Windgeschwindigkeiten kennzeichn end. Weiterhin ist der Ballungsraum eines der
wichtigsten europäischen Verkehrszentren, was zu einem enormen Verkehrsaufkommen mit
entsprechend hohen Luftverschmutzungen führt. 5
Aufgrund der Immissionswertüberschreitungen in Darmstadt (und anderen Städten des Ballungs -
raumes) wurde im Jahr 2004 ein Luftreinhalteplan erstellt. Insbesondere die Belastung durch Feinstaub
konnte damit durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen deutlich reduziert werden und führte zur
Einhaltung der Grenzwerte.
Die Stickstoffdiox idbelastung blieb jedoch deutlich oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes: In
Darmstadt wurde an der Messstation in der verkehrsreichen Hügelstraße im Jahr 2016 ein
Jahresmittelwert (JMW) von 55,5 μg/m³ NO2 ermittelt, der im Jahr 2017 auf 52,3 µg/m³ NO2 gesunken
ist. Dies setzt die Entwicklung der Vorjahre fort, bei der seit 2015 eine abnehmende Tendenz
beobachtet werden kann. Dennoch ist ohne weitergehende Maßnahmen keine Unterschreitung des
Grenzwertes bis 2020 realistisch zu erwarten.
Nach Hochrechnungen des Umweltamtes Darmstadt, welche basierend auf den Monatsmittelwerten
von Januar bis Juli 2018 durchgeführt wurden, würde der Jahresmittelwert für 2018 bei unter 48 µg/m³
liegen. Darübe r hinaus wurde der gleitende Jahresmittelwert von Mai bis April in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren errechnet. Für den Zeitraum von Mai 2017 bis April 2018 ergibt sich nach
Angaben der HLNUG ein gleitender Mittelwert von 48,6 µg/m³. Dieser wird bei der Ber echnung als
Basiswert verwendet, da sich der abnehmende Trend im gleitenden Jahresmittelwert 08.2017-07.2018
mit rund 47,6 µg/m³ an der Messstation Darmstadt-Hügelstr. als robust darstellt.
5 S.12 1. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main Teilplan Darmstadt, Herausgeber
HMUELV Februar 2011
65
Abbildung 32: Zusammenstellung der NO2-Jahresmittelwerteder Messstelle Darmstadt Hügelstraße
und Darmstadt Rudolf-Müller-Anlage (Referenzmessstelle). Die gleitenden
Jahresmittelwerte (durch die HLNUG bestätigt) sowie die Hochrechnung des JMW 2018
für die Messstelle Darmstadt Hügelstraße (auf Basis der Monatsmittelwerte Januar bis
Juli 2018) wurden durch das Umweltamt Darmstadt berechnet.
Sowohl der hochgerechnete Jahresmittelwert 2018, als auch der gleitende Mittelwert 2017/2018
zeigen, dass die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für St ickstoffdioxid von 40 µg/m³ auch an
der Messstation an der Hügelstraße bis 2020 möglich ist, wenn hinreichende, vernetz t wirkende
Schwerpunkt-Maßnahmen des Green City Plan s für Darmstadt konsequent, nachhaltig und mit
Unterstützung des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland verfolgt werden. Im Folgenden
werden diese in Bezug auf ihr Minderungspotenzial zusammenfassend dargestellt.
Die fünf vordefinierten Maßnahmenschwerpunkte mit den verbundenen Maßnahmenbündeln und
Maßnahmen haben insgesamt vorl äufig ermittelte Potenziale zur Reduzierung von NO 2 in Bezug auf
den für 2018 hochgerechneten gleitenden Jahresmittelwert ( Basiswert, s.o.) in Höhe von 48,6
µg/m³maximal 31 % bis zum Jahr 2020.
66
Diese verteilen sich auf die vordefinierten Maßnahmenschwerpunkte wie in der folgenden Abbildung
33 im inneren Fünfeck (maximale NO2-Reduktion in % bis 2020) dargestellt.
Abbildung 33: Zusammenfassung der Bewertung der Maßnahmenbündel und Maßnahmen in Bezug
auf das NO2-Reduktionspotenzial bis 2020 bzw. mittel-/langfristig bei vollständiger
Umsetzung
Zur Einschätzung, wie sich das o.g. NO2-Reduzierungspotenzial auswirken kann, wird dieses
nachfolgend auf die zu erwartenden Jahresmittelwerte des Ja hres 2020 an den Darmstädter
Messstationen bezogen. Dabei ist die Bezugsgröße der durchschnittliche Messwert im Jahresmittel an
einer verkehrsbezogenen Messstation , abzüglich der Hintergrundbelastung (2017: 23 µg/m³,
gleitender Jahresmittelwert per April 2018: 22 µg/m³, per Juli 2018: 20,8 µg/m³). Vom Differenzbetrag
werden konservativ durchschnittlich nur 75 % als beeinflussbar angenommen, da die se dem
Straßenverkehr zurechenbar sind . Die Hintergrundbelastung wird auf Basis einer langjährigen
Trendprojektion mit einer jährlichen Reduktion von insgesamt -2,0 µg/m³ auf das Jahr 2020
fortgeschrieben.
Im Ergebnis können damit bei planmäßiger Umsetzung der relevanten Maßnahmen im Jahresdurch -
schnitt 2020 an folgenden Messstationen prognostiziert werden:
- Darmstadt Hügelstraße Messstation: ein Wert von 38,4 µg/m³ (-20,1 %)
- Darmstadt Hintergrund ein Wert von 20,0 µg/m³ (Trendprojektion)
67
Es ist also zu erwarten, dass der Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel 2020 unterschritten
wird, wenn die im vorliegenden Green City Plans Darmstadt für die hessische Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.07.2018 dargelegten Annahmen und Projektionen im Ergebnis zutreffen und
möglichst vollständig umgesetzt werden . Einzelne Verzögerungen haben voraussichtlich keine
grundsätzliche Überschreitung in 2020 zur Folge. Mittel- und langfristig sind weitere Reduzierungen
(äußeres Fünfeck in Abbildung 33) gerade im Bereich Vernetzung des Verkehrs, Elektrifizierung des
Verkehrs und Radverkehr möglich.
In die Ermittlung der dargelegten Annahmen und Projektionen ist ein grundsätzlich zu beobachtender,
langjähriger Trend der Reduktion der NO2-Luftbelastung eingeflossen, der sich für das Land Hessen
insgesamt auch aus der Abbildung 31 bzw. für Darmstadt auch aus der Abbildung 36 ergibt.
Abbildung 34: Entwicklung NO2-Messwerte in hessischen Städten bzw. innerhalb des Rhein-Main-
Gebietes 2016 vs. 2017 (Quelle: Auswertung des Projektbüros auf Basis von Werten
des Umweltbundesamtes).
Dieser grundsätzliche Trend wird sich u.a. wegen fahrzeugseitigem, technischen Fortschritt, der in den
KBA-Daten deutlich ablesbaren, schnellen Erneuerung z.B. von Dienstwagenflotten und geringeren
Dieselanteilen am Fahrzeuggesamtbestand auch in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen.
Unterstützend kann die sinkende Hintergrundbelastung (städtisch und ländlich) (siehe Abbildung 32)
wirken. Der langfristige Trend mit leichten Abnahmen hat sich in den letzten drei Jahren verändert und
zeigt eine schnellere und höhere Abnahme der Belastungen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass erst
bei Betrachtung des Gesamtjahres 2020 die Maßnahmen, die durch das Bundes verkehrsministerium
gefördert und/oder umgesetzt werden, ganzjährig wirksam werden. Insbesondere sind hier die Effekte
der Software Updates noch zu erwarten. Dies wird sich im vollen Umfang erst 2019 auswirken.
68
Trotz prognostizierter wachsender Einwohner Innen- und Beschäf tigtenzahl und dem - trotz aller
Anstrengungen - nicht vermeidbarem hiermit verbundenen Anstieg des Verkehrsvolumens , sind für
Darmstadt somit insgesamt sinkende NO2-Emissionen festzustellen. Die rückläufige Belastung der Luft
mit NO2 im Land Hessen bzw. in der hessischen Wissenschaftsstadt Darmstadt ist kongruent mit dem
stetigen Rückgang der Belastung der Luft mit NO2 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Dies
auch bedingt durch den dargelegten grundsätzlichen Trend der Reduktion der NO2-Luftbelastung über
die Jahre hinweg.
Dieser Basis-Trend entsteht durch das Zusammenspiel mehrerer Entwicklungen, welche teilweise
unabhängig von der Umsetzung städtischer Maßnahmenbündel und Maßnahmen existieren. Dazu
zählen unter anderem die Reduktion des Dieselant eils bei Neuzulassungen als auch die aufgrund der
Diesel-Abgasaffäre von den Automobilherstellern durchgeführten Software Updates . Bei den
Neuzulassungen können insbesondere Städte mit einem hohen Anteil an Dienstwagen von einem
beschleunigten Austausch innerhalb der Dienstwagenflotten profitieren. Zudem nutzten viele
Privatpersonen die Umtauschprämien der Hersteller zur Anschaffung neuerer Pkw-Modelle: Zunächst
erfolgte vor allem ein Austausch von (meist Euro 4) Diesel auf Benzin -Pkw. Außerdem werden
zunehmend ältere Dieselfahrzeuge auch gegen den aktuellen Euro-6d-(Temp-) Standard ausgetauscht,
was zum Rückgang der NO 2-Emissionen beiträgt. Ab September 2018 stehen dann planmäßig auch
vermehrt Nutzfahrzeuge der Euro Norm 6dTemp zur Verfügung. Die bislang aufgeschobene
Fuhrparkerneuerung mangels geeigneter Fahrzeuge (und der Unsicherheit in Hinblick auf Euro 6a/b)
kann – sobald das Angebot zur Verfügung steht – zu einem erheblichen Erneuerungsschub führen.
Das aufgezeigte Absinken der NO 2-Luftbelastung im Land Hessen und in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt korrespondiert auch mit Beobachtungen und Trends auf Bundesebene, sowie in anderen
Bundesländern bzw. anderen Städten und Gemeinden, wie in der folgenden Abbildung 35 dargestellt
wird.
69
Abbildung 35: Entwicklung der NO 2-Jahresmittelwerte bis 2017 (in der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt). Quelle: Umweltbundesamt
Die oben dargestellte Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmenbündel und Maßnahmen wird im
Ergebnis durch grundsätzliche, nicht von der Stadt zu beeinflussende Trends auf die NO2-Emissionen
und fahrzeugseitige Entwicklungen ergänzt, die jedoch in die gleiche Richtung wirken. Dieser
Zusammenhang ist in folgender schematischer Abbildung 36 skizziert.
70
Abbildung 36: Wirkungen grundsätzliche Trends und beispielhafter Maßnahmenbündel/Maßnahmen
auf die NO2-Werte an den Messstationen (schematische Darstellung)
Zum jetzigen Zeitp unkt ist damit zu erwarten , dass in der hessischen Wissenschafts stadt Darmstadt
der Grenzwert für NO2 von 40 μg/m³ im Jahresmittelwert 2020 unterschritten werden kann, wenn die
im vorliegenden Green City Plan „GCP DA“ dargelegten Annahmen und Projektionen im Ergebnis
zutreffen und die erarbeiteten Maßnahmen konsequent, nachhaltig und mit Unterstützung des Landes
Hessen und der Bundesrepublik Deutschland verfolgt werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt den Schutz der Bevölkerung vor Luftverschmutzungen sehr
ernst und nimmt sich daher den sich in der Luftreinhaltung stellenden Fragen mit Entschiedenheit an.
Dabei geht sie über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, des Lärmaktionsplans sowie das
Klimaschutzkonzept und die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen hinaus. Mit dem vorliegenden
Green City Plan Darmstadt „GCP DA“ hat die Stadt Darmstadt ein umfangreiches, ambitioniertes und
strukturiertes Maßnahmenpaket zur Erzielung einer „Verkehrswende“ und der damit verbundenen
Reduktion der NO2-Belastung erarbeitet.
Ziel ist die Gesundheit der Bürger Innen zu bewahren und die Lebens - und Aufenthaltsqualität in
Darmstadt zu erhalten.
Darmstadt wird durch eine zielgerichtete Vernetzung und ein zweckmäßiges Datenmanagement zu
einer Smart und Green City mit einem innovativen Verkehrssystem, das zur Zielerreichung einer
Verkehrswende, weg vom MIV, beitrage soll . Der Radverkehr als Rückgrat eines leistungsfähigen
Systems der Nahmobilität wird gestärkt und an Bedeutung zunehmen. Die Verkehrsmittel des
Umweltverbundes, werden noch stärker vernetzt. Dabei wird die Verkehrssicherheit auf den Rad- und
Fußwegen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten.
71
Der Verkehr in Darmstadt wird zunehmend elektrisch und damit lärm - und emissionsfrei. Dabei
werden die Stadt Darmstadt und das kommunale Verkehrsunternehmen HEAG mobilo mit der
Elektrifizierung ihrer Fuhrparks eine Vorbildfunkti on einnehmen und die Alltagstauglichkeit der
Elektromobilität demonstrieren. In der Urbanen Logistik wird Darmstadt mit der Entwicklung und
Umsetzung einer neuartigen City-Logistik die Weichen in Richtung Lieferverkehrsvermeidung und
Bündelung von Fahrten stellen.
anlage 4
278 Zeichen
Punkt 10: Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid-Belastung im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0236) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
2018/0236
10961 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0236
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid-Belastung
im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 07.08.2018
Beschlussvorschlag :
1. Die fristgerechte Fertigstellung des aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft 2017 -2020“
geförderten Green City Plan s und die hieraus erfolgende Berechtigung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Beantragung von Fördermitteln aus den
Förderrichtlinien der sogenannten „Dieselmilliarde“ wird zur Kenntnis genommen. Der
Beantragung von Fördermitteln durch die entsprechenden Fachämter und städ tischen
Gesellschaften wird zugestimmt. Ziel ist es, Maßnahmen zur Reduktion von
Luftschadstoffen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erreichen.
Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen und Aktivitäten ist die zeitnahe Unterschreitung
des gesetzlichen Grenzwertes für Stickstoffdioxid, um die Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu wahren.
- 2 -
2. Der Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dem Fördergeber vorgelegt
und dem Umweltministerium des Lande s Hessen sowie dem Verwaltungsgericht
Wiesbaden zur Verfügung gestellt, um die laufenden und geplanten Maßnahmen zur
Erreichung der Immissionsgrenzwerte zu dokumentieren , um Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge zu vermeiden.
3. Zur Umsetzung der im Green City Plan dargestellten Maßnahmen und mit Hinweis auf die
jeweiligen Förderrichtlinien des Bundes/Landes sind städtische Mittel einzubringen, die im
Rahmen der Haushaltsberatungen zur Etatisierung in der notwendigen Höhe eingebracht werden.
Anlagen: Green City Plan Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 2017 auflegte, hatte
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplan es zur Reduktion der
Stickoxid-Belastung beworben. Das hieraus resultierende Dokument stellt der vorliegende
„Green City Plan Darmstadt“ dar.
Ziel des Green City Plans ist es, die bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen des Luftreinhalteplans sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der
Stadt und ihrer Tochtergesellschaften zur Stärkung des Umweltverbu ndes und Umwelt - und
Klimaschutz zu bündeln und effektiver in Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu
gestalten. Hierzu gehört auch die Erarbeitung neuer Maßnahmen, die, nach den Vorgaben der
Förderrichtlinien strukturiert, einer Bewertung unterzogen wu rden, um diejenigen priorisieren
zu können, welche besonders geeignet sind um die Luftqualität in der Stadt schnellstmöglich
zu verbessern und zeitnah die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Außenluft einhalten zu
können.
Der Green City Plan ist weiter hin die Grundlage für die Förderberechtigung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diverse aktuelle und zukünftig aufgelegte Förderrichtlinien
des Bundes. Eine Verpflichtung zur Durchführung aller im Masterplan aufgeführten
Maßnahmenbündel oder Maßnahmenbün delbestandteile bzw. sämtlicher Einzelmaßnahmen
besteht hierdurch jedoch ausdrücklich nicht.
Der Green City Plan wurde unter Einbeziehung verschiedener städtischer Ämter, städtischer
Gesellschaften und Nahverkehrsorganisationen erarbeitet und durch einen L enkungskreis, dem
unter Leitung des Oberbürgermeisters, alle Dezernent*innen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt angehören, begleitet. Darüber hinaus wurden interkommunale Arbeitstreffen mit
Vertreter*innen anderer Kommunen (v.a. Mainz und Wiesbaden) durchgef ührt, um Synergien
zu nutzen und evtl. gemeinsame, weiterführende Projekte zu entwickeln.
Darmstadt gehört bereits seit mehreren Jahren zu den aktuell etwa 70 deutschen Kommunen,
die Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen im Stadtgebiet, vor allem an verk ehrlich stark
belasteten Straßenzügen, aufweisen. Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main sind neben
Darmstadt auch die Städte Mainz, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden und Frankfurt
betroffen. In diesen Kommunen konnte, wie in der Wissenschaftsstadt Darmstadt , der EU-weite
Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden (s.u.).
Nachdem in der Vergangenheit, u.a. durch die Einrichtung des LKW -Durchfahrtverbotes, die
Feinstaubkonzentration (PM 10) deutlich gesenkt wurde und aktuell die entsprechenden
Grenzwerte eingehalten werden können, sind reaktive Stickoxide (NO X), also gasförmige Oxide
des Stickstoffs, welche vor allem bei Verbrennungsreaktionen entstehen, die problematischen
Schadstoffe in der Darmstädter Stadtluft. Überhöhte Stickoxidkonzentrationen tragen jedoch in
Innenstädten zu einer Vielzahl von negativen Umweltauswirkungen, wie der Entstehung von
Feinstaub, der Schädigung der Vegetation und der sommerlichen Ozonbildung bei.
Darüber hinaus stellen Stickoxide vor a llem auch eine erhebliche gesundheitliche Belastung für
Bürgerinnen und Bürger dar. Gerade Stickstoffdioxid (NO 2), in hoher Konzentration ein
ätzendes Reizgas, stellt in der Atemluft eine ernstzunehmende Gesundheitsbelastung dar und
kann, vor allem bei Ast hmatiker*innen, Atemwegsreizungen verursachen und die Entstehung
von Herz -Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Immissionsbelastung durch eben jenes
- 4 -
Stickstoffdioxid ist in Ballungsgebieten wie dem Rhein -Main-Gebiet nach dem
Umweltbundesamt zu 60 bis 80 % auf den Verkehrsbereich und innerhalb dieses Bereiches zu
über 70 % auf den privaten Diesel-PKW-Verkehr zurückzuführen.
So sind auch in Darmstadt die Jahresmittelgrenzwertüberschreitungen für NO 2 (40 µg/m 3) an
der amtlichen Messstation Hügelstraße in ers ter Linie auf ein insgesamt hohes
Verkehrsaufkommen, v.a. durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) zurü ckzuführen.
Auch der sogenannte „Dieselskandal“, im Zuge dessen aufgedeckt wurde, dass neue,
vermeintlich „saubere“ Diesel -PKW aufgrund von Abgasm anipulationen und
Abschaltautomatiken im Betrieb wesentlich höhere NOx Emissionen aufweisen als zugelassen,
trägt zu der hohen Belastung im Stadtgebiet bei. Eine zweifellos effektive und sofortwirksame
Maßnahme zur Senkung der Stickoxid -Belastung in deutsc hen Städten wäre daher eine
Nachrüstung von Euro -5-Diesel-PKW durch die entsprechenden Hersteller. Die Umsetzung
dieser Maßnahme liegt nicht im Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wird aber
vom Magistrat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag gefordert.
Die Entwicklung der Luftbelastung mit NO 2 im Stadtgebiet Darmstadt ist bereits in den letzten
Jahren, aufgrund vieler im Luftreinhalteplan festgehaltener und durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt umgesetzter Maßnahmen zur Erzielung einer „Verke hrswende“ durch die Stärkung
des Umweltverbundes (Rad -, Fuß - und öffentlicher Nahverkehr), trotz des überhöhten NO X-
Ausstoßes vieler Diesel -PKW, erfreulicherweise rückläufig. Ein entscheidender Faktor ist nicht
zuletzt die positive Entwicklung im "Modal Sp lit" (Verkehrsmittelwahl). Bürgerinnen und Bürger
nutzen vermehrt den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), das Fahrrad oder gehen zu Fuß und
benutzen weniger das eigene Auto.
So ist die Luftschadstoffbelastung mit NO 2 im Jahresmittel von 2012 mit über 62 µg/m 3
bereits auf 52,2 µg/m 3 in 2017 gesunken. Für 2018 werden, Hochrechnungen des
Umweltamtes Darmstadt zufolge, im Jahresmittelwert (JMW) Werte von unter 48 µg/m3
erwartet (Stand 31.07.2018). Darüber hinaus wurden die gleitende n Mittelwerte von Mai/ April
je zwei aufeinander folgender Jahre errechnet, um Abschätzungen zur aktuellen und weiteren
Entwicklung der Luftbelastung mit NO 2 treffen zu können. Diese ergaben für den Zeitraum von
Mai 2017 - April 2018 einen Wert von 48,6 µg/m³, welchen das Hessisches Landes amt für
Naturschutz, Umwelt und Geologie, HNLUG bestätigte.
Auch die Anzahl der Stundengrenzwertüberschreitungen (> 200 µg/m 3) hat sich an der
amtlichen Messstation Hügelstraße in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. So wurden,
bei zulässigen 18 Übe rschreitungen des Stundengrenzwertes pro Jahr, 2015 noch insgesamt
57 Überschreitungen, 2016 28 Überschreitungen und 2017 nur 6 Überschreitungen des
Stundengrenzwertes registriert. Im laufenden Kalenderjahr 2018 wurde bisher eine
Überschreitung des Stundengrenzwertes registriert (Stand 31.07.2018).
Sowohl der hochgerechnete JMW für 2018, als auch der vom HLNUG bestätigte gleitende
Mittelwert 2017/2018 zeigen, dass die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für
Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ an der Hügelstra ße bis 2020 möglich ist, wenn weitreichende
Maßnahmen zur Reduktion der NO 2 Belastung konsequent, zeitnah, nachhaltig und mit
Unterstützung des Landes Hessen und de s Bundes umgesetzt werden. Ohne derartige
weitreichende Maßnahmen und verstärkte Anstrengung en ist dagegen keine Unterschreitung
des Grenzwertes bis 2020 möglich. Ziel aller Maßnahmen und Aktivitäten ist die
Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwertes bis 2020, um die Gesundheit der Darmstädter
Bevölkerung nachhaltig zu schützen.
- 5 -
Der vorliegende Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthält einen dezidierten
Maßnahmenplan, in welchem einzelne Maßnahmen und Maßnahmenbündel nach ihren
Fristigkeiten und ihren Auswirkungen identifiziert und bewertet werden. Daher stellt der Gree n
City Plan ein integriertes Gesamtkonzept zur kurz - mittel- und langfristigen Reduzierung der
Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet dar und bündelt Synergien
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, ihren Tochtergesellschaft en (HEAG mobilo, EAD,
Entega, Digitalstadt u.a.) sowie der DADINA als regionaler Verkehrsgesellschaft.
Darmstadt, 07.08.2018
56-lu
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Barbara Boczek André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
11015 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.3
II III
IV 20 70
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0236
Magistratsbeschluss-Nr.
284
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid -Belastung
im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 07.08.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die fristgerechte Fertigstellung des aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft 2017-2020“
geförderten Green City Plan s und die hieraus erfolgende Berechtigung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Beantragung von Fördermitteln aus den
Förderrichtlinien der sogenannten „Dieselmilliarde“ wird zur Kenntnis genommen. Der
Beantragung von Fördermitteln durch die entsprechenden Fachämter und städtischen
Gesellschaften wird zugestimmt. Ziel ist es, Maßnahmen zur Reduktion von
Luftschadstoffen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erreichen .
Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen und Aktivitäten ist die zeitnahe Unterschreitung
des gesetzlichen Grenzwertes für Stickstoffdioxid, um die Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu wahren.
- 3 -
2. Der Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dem Fördergeber vorgelegt
und dem Umweltministerium des Landes Hessen sowie dem Verwaltungsgeri cht
Wiesbaden zur Verfügung gestellt, um die laufenden und geplanten Maßnahmen zur
Erreichung der Immissionsgrenzwerte zu dokumentieren, um Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge zu vermeiden.
3. Zur Umsetzung der im Green City Plan dargestellten Maßnahmen und mit H inweis auf
die jeweiligen Förderrichtlinien des Bundes/Landes sind städtische Mittel einzubringen,
die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Etatisierung in der notwendigen Höhe
eingebracht werden.
Anlagen: Green City Plan Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 2017 auflegte, hatte
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplan es zur Reduktion der
Stickoxid-Belastung beworben. Das hieraus resultierende Dokument stellt der vorliegen de
„Green City Plan Darmstadt“ dar.
Ziel des Green City Plans ist es, die bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen des Luftreinhalteplans sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der
Stadt und ihrer Tochtergesellschaften zur Stärk ung des Umweltverbundes und Umwelt - und
Klimaschutz zu bündeln und effektiver in Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu
gestalten. Hierzu gehört auch die Erarbeitung neuer Maßnahmen, die, nach den Vorgaben der
Förderrichtlinien strukturiert, einer Bewe rtung unterzogen wurden, um diejenigen priorisieren
zu können, welche besonders geeignet sind um die Luftqualität in der Stadt schnellstmöglich
zu verbessern und zeitnah die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Außenluft einhalten zu
können.
Der Green C ity Plan ist weiterhin die Grundlage für die Förderberechtigung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diverse aktuelle und zukünftig aufgelegte Förderrichtlinien
des Bundes. Eine Verpflichtung zur Durchführung aller im Masterplan aufgeführten
Maßnahmenbündel oder Maßnahmenbündelbestandteile bzw. sämtlicher Einzelmaßnahmen
besteht hierdurch jedoch ausdrücklich nicht.
Der Green City Plan wurde unter Einbeziehung verschiedener städtischer Ämter, städtischer
Gesellschaften und Nahverkehrsorganisationen erarbeitet und durch einen Lenkungskreis, dem
unter Leitung des Oberbürgermeisters, alle Dezernent*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
angehören, begleitet. Darüber hinaus wurden interkommunale Arbeitstreffen mit
Vertreter*innen anderer Kommunen (v.a. Mainz und Wiesbaden) durchgeführt, um Synergien
zu nutzen und evtl. gemeinsame, weiterführende Projekte zu entwickeln.
Darmstadt gehört bereits seit mehreren Jahren zu den aktuell etwa 70 deutschen Kommunen,
die Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen im Stadtgebiet , vor allem an verkehrlich stark
belasteten Straßenzügen, aufweisen. Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main sind neben
Darmstadt auch die Städte Mainz, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden und Frankfurt
betroffen. In diesen Kommunen konnte, wie in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der EU-weite
Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden (s.u.).
Nachdem in der Vergangenheit, u.a. durch die Einrichtung des LKW -Durchfahrtverbotes, die
Feinstaubkonzentration (PM 10) deutlich gese nkt wurde und aktuell die entsprechenden
Grenzwerte eingehalten werden können, sind reaktive Stickoxide (NO X), also gasförmige Oxide
des Stickstoffs, welche vor allem bei Verbrennungsreaktionen entstehen, die problematischen
Schadstoffe in der Darmstädter Stadtluft. Überhöhte Stickoxidkonzentrationen tragen jedoch in
Innenstädten zu einer Vielzahl von negativen Umweltauswirkungen, wie der Entstehung von
Feinstaub, der Schädigung der Vegetation und der sommerlichen Ozonbildung bei.
Darüber hinaus stellen Stickoxide vor allem auch eine erhebliche gesundheitliche Belastung für
Bürgerinnen und Bürger dar. Gerade Stickstoffdioxid (NO 2), in hoher Konzentration ein
ätzendes Reizgas, stellt in der Atemluft eine ernstzunehmende Gesundheitsbelastung dar und
kann, vor allem bei Asthmatiker*innen, Atemwegsreizungen verursachen und die Entstehung
von Herz -Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Immissionsbelastung durch eben jenes
- 5 -
Stickstoffdioxid ist in Ballungsgebieten wie dem Rhein -Main-Gebiet nach dem
Umweltbundesamt zu 60 bis 80 % auf den Verkehrsbereich und innerhalb dieses Bereiches zu
über 70 % auf den privaten Diesel-PKW-Verkehr zurückzuführen.
So sind auch in Darmstadt die Jahresmittelgrenzwertüberschreitungen für NO 2 (40 µg/m3) an
der amtlichen Messstation Hüge lstraße in erster Linie auf ein insgesamt hohes
Verkehrsaufkommen, v.a. durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) zurü ckzuführen.
Auch der sogenannte „Dieselskandal“, im Zuge dessen aufgedeckt wurde, dass neue,
vermeintlich „saubere“ Diesel -PKW aufgr und von Abgasmanipulationen und
Abschaltautomatiken im Betrieb wesentlich höhere NOx Emissionen aufweisen als zugelassen,
trägt zu der hohen Belastung im Stadtgebiet bei. Eine zweifellos effektive und sofortwirksame
Maßnahme zur Senkung der Stickoxid -Belastung in deutschen Städten wäre daher eine
Nachrüstung von Euro -5-Diesel-PKW durch die entsprechenden Hersteller. Die Umsetzung
dieser Maßnahme liegt nicht im Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wird aber
vom Magistrat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag gefordert.
Die Entwicklung der Luftbelastung mit NO2 im Stadtgebiet Darmstadt ist bereits in den letzten
Jahren, aufgrund vieler im Luftreinhalteplan festgehaltener und durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt umgesetzter Maßnahmen zur Erzielung einer „Verkehrswende“ durch die Stärkung
des Umweltverbundes (Ra d-, Fuß - und öffentlicher Nahverkehr), trotz des überhöhten NO X-
Ausstoßes vieler Diesel-PKW, erfreulicherweise rückläufig. Ein entscheidender Faktor ist nicht
zuletzt die positive Entwicklung im "Modal Split" (Verkehrsmittelwahl). Bürgerinnen und Bürger
nutzen vermehrt den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), das Fahrrad oder gehen zu Fuß und
benutzen weniger das eigene Auto.
So ist die Luftschadstoffbelastung mit NO 2 im Jahresmittel von 2012 mit über 62 µg/m 3
bereits auf 52,2 µg/m 3 in 2017 gesunken. Für 2018 we rden, Hochrechnungen des
Umweltamtes Darmstadt zufolge, im Jahresmittelwert (JMW) Werte von unter 48 µg/m3
erwartet (Stand 31.07.2018). Darüber hinaus wurden die gleitende n Mittelwerte von Mai/April
je zwei aufeinander folgender Jahre errechnet, um Abschät zungen zur aktuellen und weiteren
Entwicklung der Luftbelastung mit NO2 treffen zu können. Diese ergaben für den Zeitraum von
Mai 2017 - April 2018 einen Wert von 48,6 µg/m³, welchen das Hessisches Landesamt für
Naturschutz, Umwelt und Geologie, HNLUG bestätigte.
Auch die Anzahl der Stundengrenzwertüberschreitungen (> 200 µg/m 3) hat sich an der
amtlichen Messstation Hügelstraße in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. So wurden,
bei zulässigen 18 Überschre itungen des Stundengrenzwertes pro Jahr, 2015 noch insgesamt
57 Überschreitungen, 2016 28 Überschreitungen und 2017 nur 6 Überschreitungen des
Stundengrenzwertes registriert. Im laufenden Kalenderjahr 2018 wurde bisher eine
Überschreitung des Stundengrenzwertes registriert (Stand 31.07.2018).
Sowohl d er hochgerechnete JMW für 2018, als auch der vom HLNUG bestätigte gleitende
Mittelwert 2017/2018 zeigen, dass die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für
Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ an der Hügelstraße bis 2020 möglich ist, wenn weitreichende
Maßnahmen zur Reduktion der NO 2 Belastung konsequent, zeitnah, nachhaltig und mit
Unterstützung des Landes Hessen und de s Bundes umgesetzt werden. Ohne derartige
weitreichende Maßnahmen und verstärkte Anstrengungen ist dagegen keine Unterschreitung
des Grenzwertes bis 2020 möglich. Ziel aller Maßnahmen und Aktivitäten ist die
Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwertes bis 2020, um die Gesundheit der Darmstädter
Bevölkerung nachhaltig zu schützen.
Der vorliegende Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthält einen dezidierten
Maßnahmenplan, in welchem einzelne Maßnahmen und Maßnahmenbündel nach ihren
Fristigkeiten und ihren Auswirkungen identifiziert und bewertet werden. Daher stellt der Green
City Plan ein integriertes Gesamtkonzept zur kurz - mittel- und langfristigen Reduzierung der
Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet dar und bündelt Synergien
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, ihren Tochtergesellschaften (HEAG mobilo, EAD,
Entega, Digitalstadt u.a.) sowie der DADINA als regionaler Verkehrsgesellschaft.
Darmstadt, 07.08.2018
56-lu
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Barbara Boczek André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
271 Zeichen
Punkt 33: Vorlage des Green City Plans mit Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid-Belastung im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0236) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Hügelstraße
- Klappacher Straße 172
- Luisenplatz 5a
- Rheinstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0236
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00