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0311/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 30.01.2025 (AN/0105/2025) betreffend "Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.03.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 20.03.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4293 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2025 
 0311/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln  
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 30.01.2025 
(AN/0105/2025) betreffend "Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen" 
Die FDP Fraktion stellte folgende Fragen: 
 
1. Inwieweit kann die Stadt Köln auf Basis des Punktesystems abschätzen, mit welchen 
Einnahmen die AWB (Eigenbetrieb) aus der Sonderabgabe nach EWKFondsG rech-
nen können?  
2. Inwieweit betrachtet die Stadt die Sonderabgabe nach EWKFondsG und die Verpa-
ckungssteuer als Instrumente des kommunalen Abfallbeseitigungs- und Zero-Waste-
Konzeptes?  
3. Inwieweit werden die zusätzlichen Einnahmen der Stadtsauberkeit im Rahmen der ent-
sprechenden Satzungen zugutekommen und zu einer Entlastung der Menschen oder 
noch mehr Reinigung in Köln beitragen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
Zu 1.:  
Eine verlässliche Aussage oder Schätzung ist derzeit noch nicht möglich, da sich die individu-
ell auszuzahlenden Mittel aus dem Einwegkunststofffonds (EWKF) aus mehreren Faktoren 
ergeben, die aufeinander aufbauen und derzeit noch unbekannt sind. Diese Faktoren sind:  
 Bestimmung des Gesamtauszahlungsbetrages 
- auf Basis aller Zahlungseingänge, abzüglich der Verwaltungskosten und Be-
rücksichtigung von Rücklagenbildung oder -auflösung 
 Ermittlung der individuellen Punktzahl  
- je Anspruchsberechtigtem 
 Bestimmung der Gesamtpunktzahl  
- Summe aller individuellen Punktzahlen 
 Berechnung des Punktewerts  
- Quotient aus Gesamtauszahlungsbetrag und Gesamtpunktzahl 
 Ermittlung der individuell auszuzahlenden Mittel  
- auf Basis der individuellen Punktzahl und des ermittelten Punktewerts 
 
Der aus dem Quotienten des Gesamtauszahlungsbetrages und der Gesamtpunktzahl ermit-
telte Punktewert soll jährlich zum 30. September veröffentlicht werden. 
 
Zum aktuellen Zeitpunkt steht weder die Summe der verfügbaren Mittel fest, noch, wie viele

2 
 
Anspruchsberechtigte sich registrieren werden. Auch die individuellen Punktzahlen aller An-
spruchsberechtigten, auch der Stadt Köln, stehen noch nicht fest.  
 
Ein Hinweis zur Zahl der Anspruchsberechtigten: Es gibt keine Registrierungsfrist, sondern ein 
laufendes Verfahren. Leistungsmeldungen können jedoch nur von registrierten Anspruchsbe-
rechtigten vorgenommen werden. Frist für die Abgabe der Leistungsmeldungen für das Vor-
jahr ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Für 2025 gibt es aktuell eine Verlängerung der Frist 
auf den 15.06.2025, aufgrund der Verzögerungen durch technischen Probleme bei dem 
EWKF-Portal DIVID. 
 
Die Stadt Köln hat in 2024 die Registrierung vollständig abgeschlossen und durchläuft zurzeit 
noch immer die Prüfung. Nach Erhalt des Bescheids zur geprüfte Registrierung können nach 
jetzigem Kenntnisstand die Leistungsmeldungen erfolgen, sofern die aktuell noch bestehen-
den technischen Probleme seitens des Umweltbundesamtes behoben sind. 
 
Zu 2.: 
Bei der Verwendung der Mittel ist zwischen dem EWKF und der Verpackungssteuer zu diffe-
renzieren:  
 
Die Einzahlungen der Hersteller von Einwegkunststoffen in den EWKF dienen der Bereitstel-
lung an Kommune für Reinigungsmaßnahmen. Gemäß des Ratsbeschlusses 1674/2024 vom 
12.12.2024 ist zur Verstetigung der Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit eine Prüfung zur 
Finanzierung über Einnahmen des EWKF vorgesehen.  
Da die Mittel systembedingt schwanken werden und nach Intention des Gesetzes (Reduzie-
rung von Einwegkunststoffen) langfristig niedriger ausfallen werden, sollten die Mittel als An-
lauffinanzierung genutzt werden. Sie ersetzen keine sichere langfristige Budgetierung. 
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 zur Einführung einer Verpackungssteuer prüft die 
Stadtverwaltung nun die mögliche inhaltliche Ausgestaltung und die möglichen Mittelverwen-
dungen. 
 
Zu 3.: 
Für die Mittel aus dem EWKF ist gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2024 eine Prüfung vorge-
sehen, ob diese zur Finanzierung der Verstetigung der Maßnahmen des Masterplans Sauber-
keit genutzt werden können. Siehe Antwort zu 2. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0311/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.03.2025
Erstellt
27.01.2025 18:40