Baudenkmal Nr. 508 der Stadt Euskirchen: Gebäudeanlage der ehemaligen Tuchfabrik Schiffmann, Gerberstraße 3, Euskirchen a) Antrag auf Unterschutzstellung b) Eintragung in die Denkmalliste
Mitteilungsvorlage 59/2004 vom 23.03.2004
Stand: Am 23.03.2004 im Ausschuss für Umwelt und Planung beraten. Ergebnis: Ohne Abstimmung.
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Mitteilungsvorlage (Baudenkmal Nr. 508 der Stadt Euskirchen: Gebäudeanlage der ehemaligen Tuchfabrik Schiffmann, Gerberstraße 3, Euskirchen a) Antrag auf Unterschutzstellung b) Eintragung in die Denkmalliste)
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