A-R/0042/2026
Resolution des Rates der Stadt Münster zur B 51 zwischen Münster, Handorf und Telgte
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A-R-0042-2026
3048 Zeichen
Münster, 23.06.2026 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Resolution des Rates der Stadt Münster zur B 51 zwischen Münster, Handorf und Telgte Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Der Rat bekräftigt die Bedeutung der B 51/B 64 als zentrale Verkehrsachse für Münster und das östliche Münsterland. Er unterstützt das Ziel, die Planung so weiterzuentwickeln, dass eine verkehrlich wirksame, fachlich tragfähige und vor Ort möglichst breit akzeptierte Lösung erreicht wird. Ziel muss sein, die Verkehrsfunktion der B 51 zu stärken, die Anwohnerinnen und Anwohner im Münsteraner Osten spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Belange von Anwohnern, Umwelt, Landschaft und Nahmobilität bestmöglich zu berücksichtigen. 2. Der Rat betrachtet die bisher von Straßen.NRW vorgelegten Planungen zum Ausbau der B 51 auf Münsteraner Stadtgebiet als in Teilen überdimensioniert. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein- Westfalen und des Bundes sowie gegenüber Straßen.NRW auf eine Überarbeitung der bisher vorgelegten Planungen zum Ausbau der B 51 hinzuwirken. 3. Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden, a) den zusätzlichen Flächenverbrauch auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Planung insgesamt orts-, landschafts- und landwirtschaftsverträglicher auszugestalten; b) auf eine verkehrsrechtliche Ausweisung der Bundesstraße als Kraftfahrstraße zu verzichten und landwirtschaftlichen Verkehr auf der Straße ausnahmsweise zuzulassen; c) landwirtschaftliche Verkehre sowie notwendige Anwohner- und Erschließungsverkehre auf möglichst direktem Wege zu führen und keine zusätzliche parallel verlaufende Ersatzstraße vorzusehen; d) den Knotenpunkt Handorfer Straße / Alter Mühlenweg plangleich, leistungsfähig und verkehrssicher umzugestalten. Die Planung ist so auszugestalten, dass sie mit dem Projekt „Münsterland S-Bahn“ vereinbar bleibt und dessen Realisierung nicht erschwert; e) den ÖPNV und den Radverkehr zu berücksichtigen; f) den Eingriff in die vorhandene Baumallee und weitere Grünstrukturen weitestgehend zu vermeiden; g) die Belange der Landwirtschaft frühzeitig und verbindlich einzubeziehen, insbesondere mit Blick auf Flächeninanspruchnahme, Erreichbarkeit von Hofstellen und Flächen, Querungsmöglichkeiten sowie betriebliche Abläufe; Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2026 h) die Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere mit Blick auf Lärm, Sicherheit, Erreichbarkeit und Bauabläufe, transparent darzustellen und so gering wie möglich zu halten. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Haltung des Rates gegenüber Landesregierung, Bundesregierung, Straßen.NRW und weiteren zuständigen Stellen aktiv zu vertreten und dem Rat über die weiteren Gespräche und Verfahrensschritte zu berichten. gez. gez. gez. gez. Andrea Blome Stephan Brinktrine Maren Berkenheide Stefan Weber Albert Wenzel Christian Lüer Helene Goldbeck und Fraktion Dr. Robin Korte und Fraktion Sven Konopka und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0042/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 12:00