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A-R/0042/2026

Resolution des Rates der Stadt Münster zur B 51 zwischen Münster, Handorf und Telgte

Antrag an den Rat 24.06.2026

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A-R-0042-2026

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A-R-0042-2026

3048 Zeichen

Münster, 23.06.2026 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Resolution des Rates der Stadt Münster zur B 51 
zwischen Münster, Handorf und Telgte 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1. Der Rat bekräftigt die Bedeutung der B 51/B 64 als zentrale Verkehrsachse für Münster 
und das östliche Münsterland. Er unterstützt das Ziel, die Planung so 
weiterzuentwickeln, dass eine verkehrlich wirksame, fachlich tragfähige und vor Ort 
möglichst breit akzeptierte Lösung erreicht wird. Ziel muss sein, die Verkehrsfunktion der 
B 51 zu stärken, die Anwohnerinnen und Anwohner im Münsteraner Osten spürbar zu 
entlasten und gleichzeitig die Belange von Anwohnern, Umwelt, Landschaft und 
Nahmobilität bestmöglich zu berücksichtigen. 
2. Der Rat betrachtet die bisher von Straßen.NRW vorgelegten Planungen zum Ausbau der 
B 51 auf Münsteraner Stadtgebiet als in Teilen überdimensioniert. Der Rat beauftragt 
deshalb die Verwaltung, gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-
Westfalen und des Bundes sowie gegenüber Straßen.NRW auf eine Überarbeitung der 
bisher vorgelegten Planungen zum Ausbau der B 51 hinzuwirken.  
3. Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden, 
a) den zusätzlichen Flächenverbrauch auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Planung 
insgesamt orts-, landschafts- und landwirtschaftsverträglicher auszugestalten; 
b) auf eine verkehrsrechtliche Ausweisung der Bundesstraße als Kraftfahrstraße zu 
verzichten und landwirtschaftlichen Verkehr auf der Straße ausnahmsweise zuzulassen;  
c) landwirtschaftliche Verkehre sowie notwendige Anwohner- und Erschließungsverkehre 
auf möglichst direktem Wege zu führen und keine zusätzliche parallel verlaufende 
Ersatzstraße vorzusehen; 
d) den Knotenpunkt Handorfer Straße / Alter Mühlenweg plangleich, leistungsfähig und 
verkehrssicher umzugestalten. Die Planung ist so auszugestalten, dass sie mit dem 
Projekt „Münsterland S-Bahn“ vereinbar bleibt und dessen Realisierung nicht 
erschwert; 
e) den ÖPNV und den Radverkehr zu berücksichtigen; 
f) den Eingriff in die vorhandene Baumallee und weitere Grünstrukturen weitestgehend zu 
vermeiden;  
g) die Belange der Landwirtschaft frühzeitig und verbindlich einzubeziehen, insbesondere 
mit Blick auf Flächeninanspruchnahme, Erreichbarkeit von Hofstellen und Flächen, 
Querungsmöglichkeiten sowie betriebliche Abläufe; 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2026

h) die Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere mit Blick auf Lärm, 
Sicherheit, Erreichbarkeit und Bauabläufe, transparent darzustellen und so gering wie 
möglich zu halten. 
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Haltung des Rates gegenüber 
Landesregierung, Bundesregierung, Straßen.NRW und weiteren zuständigen Stellen 
aktiv zu vertreten und dem Rat über die weiteren Gespräche und Verfahrensschritte zu 
berichten. 
 
gez.   gez.   gez.   gez. 
Andrea Blome  Stephan Brinktrine Maren Berkenheide Stefan Weber 
Albert Wenzel   Christian Lüer  Helene Goldbeck und Fraktion  
Dr. Robin Korte  und Fraktion  Sven Konopka 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

01.07.2026 Rat
TOP 10.2 Antrag

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0042/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.06.2026
Erstellt
24.06.2026 12:00