V/1144/2016
Bebauungsplan Nr. 576: 1. Beschluss zur Aufstellung - 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-1144-2016-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1144/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründun g zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße Inhalt Seite 1 Planungsgrundlagen ............................................................................................................................................. 2 1.1 Ausgangssituation, Planungsanlass und Planverfahren ............................................................................ 2 1.2 Allgemeine Beschreibung des Plankonzeptes ........................................................................................... 2 2 Geltungsbereich .................................................................................................................................................... 3 3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................................. 4 3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................................... 4 3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .................................. 4 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ........................ 4 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................................................................... 5 4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................................... 5 5 Planungsziele ........................................................................................................................................................ 5 6 Inhalt des Bebauungsplans ................................................................................................................................... 6 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................................. 6 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................................ 6 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ................................................................................................... 6 6.2.2 Bebaubare Flächen, Höhe baulicher Anlagen ................................................................................ 7 6.2.3 Bauweise und Bauform .................................................................................................................. 8 6.2.4 Firstrichtung, Dachform .................................................................................................................. 9 6.2.5 Dachgauben, Dachaufbauten ....................................................................................................... 10 6.2.6 Material, Farbgebung ................................................................................................................... 10 6.2.7 Stellplätze, Garagen, Tiefgaragen und Nebenanlagen ................................................................. 10 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................................... 11 6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung ............................................................................................ 11 6.3.2 ÖPNV-Anbindung ......................................................................................................................... 12 6.3.3 Verkehrsflächen ............................................................................................................................ 12 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................................ 13 6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation ..................................................................................................... 13 6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................................................................... 13 6.4.3 Flächen für Versorgungsanlagen .................................................................................................. 14 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ........................................................................................................ 14 6.6 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................................... 14 6.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................................ 14 6.6.2 Begrünung .................................................................................................................................... 15 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote .................................................................................................. 15 6.6.4 Ausgleichsflächen ......................................................................................................................... 16 6.7 Immissionsschutz..................................................................................................................................... 16 6.7.1 Schallimmissionen ........................................................................................................................ 16 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen ........................................................................................................... 17 6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................................. 18 6.9 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................................. 18 6.10 Artenschutz .............................................................................................................................................. 18 7 Flächenbilanz ...................................................................................................................................................... 20 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ................................................................................................... 21 8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................................... 21 8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................................... 21 8.2.1 Planungsrechtliche Belange ......................................................................................................... 21 8.2.2 Beschreibung des Plankonzeptes ................................................................................................ 22 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................................... 22 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................................... 24 8.4.1 Mensch ......................................................................................................................................... 24 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ....................................................................................... 28 8.4.3 Boden ........................................................................................................................................... 32 8.4.4 Wasser ......................................................................................................................................... 33 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 8.4.5 Klima und Luft ............................................................................................................................... 34 8.4.6 Landschaft .................................................................................................................................... 34 8.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter .................................................................................................... 35 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................. 36 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ...................................... 36 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................................... 36 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 36 8.7 Monitoring ................................................................................................................................................ 36 8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................................. 36 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................................... 39 1 Planungsgrundlagen 1.1 Ausgangssituation, Planungsanlass und Planverfahren Mit ihrem unverwechselbaren Stadtbild in einem Umfeld mit hohen Natur- und Freizeitqualitäten und aufgrund ihrer Bedeutung für Handel, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur ist die S tadt Münster ein attraktiver Lebensstandort, der im Vergleich zu anderen deutschen Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum aufweist. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Für die Wohnraumentwicklung sind insbesondere die Innenstadtlagen und Zentrumsnahen Standorte von Bedeutung. Angesichts der äußert positiven Entwicklungsperspektiven der Stadt Münster ist langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen. Um Woh- nungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, wird eine jährliche Wohnungsneubauleistung von rd. 2.000 Wohneinheiten in Münster erforderlich, von denen etwa 1.250 Wohneinheiten in Neubaugebieten realisiert werden soll en. Mit Ausweisung von Reserveflächen für Wohnbauland über das Baulandprogramm 2014 – 2020, welches mitt- lerweile durch das Baulandprogramm 2016 – 2025 aktualisiert wurde, sind die benannten Ziel- setzungen in langfristiger Perspektive über die Stadt Münster ausgewiesen und im weiteren be- reits über die vorbereitende Bauleitplanung in die formelle Planung übertragen worden. Die in- nerhalb des Programms aufgeführten Flächen sind zudem in der Kategorie „Baureif“ in entspre- chende Zeiträume zusammengefasst. Das dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende Plangebiet wird innerhalb des Baulandprogramms unter der Kennziffer 681- 05 „Sprakel – östlich Sprakeler Straße / westlich DB“ in der Kategorie „Baureif 2016“ geführt und erfüllt somit in vollem Umfang die Maßgaben der Stadt Münster für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandang e- botes in Münster. Die besondere Eignung des Plangebietes zu Wohnzwecken wur de über einen beschränkten städtebaulichen Wettbewerb im Jahr 2014 weitergehend fachgutachterlich überprüft und best ä- tigt und ein städtebaulich architektonisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Areals aufge- zeigt. Der Grundstückseigentümer als Auslober des Wettbewerbs beauftragte den ersten Prei s- träger mit einer Konkretisierung des Entwurfes, der über das vorliegende Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Al- druper Straße“ in die verbindliche Bauleitplanung übertragen wird. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 11.05.2015 im Marienheim Sprakel, Marienstraße 12 in Münster durchgeführt, die Veranstaltung wurde ortsüblich bekanntgemacht. 1.2 Allgemeine Beschreibung des Plankonzeptes Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohnnutzungen mit ergänzenden untergeordneten In f- rastruktureinrichtungen, die den Erfordernissen am Standort gerecht werden und gleichzeitig ein vielfältiges und attraktives Angebot an unterschiedlichen Wohn- und Bauformen bieten. In Arrondierung des Stadtrandes sollen nach derzeitigem Planungsstand rund 134 Wohneinhei- ten im Quartier realisiert werden, davon rund 87 im Geschosswohnungsbau und rund 47 in Ein- Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für familien-, Doppel- und Reihen- bzw. Kettenhäusern. Eine Mischung an unterschiedlichen Wohn- formen und Größen, altengerechtes Wohnen und auch experimentelle Wohnungsangebot e sol- len angeboten werden. Neben den Wohnnutzungen is t im zentralen Quartiersbereich die An- siedlung untergeordneter Infrastruktur vorgesehen. Hierbei ist auch die Errichtung einer vier- gruppigen Kindertagesstätte geplant. Als Auftakt und Rahmung des Straßenraumes sind die Mehrfamilienhäuser an den Einmün- dungsbereichen sowie entlang der Haupterschließungsachse geplant. Besonders die bauliche Einfassung der potenziellen Erweiterungsflächen des bestehenden Einzelhandelbetriebes an der Sprakeler Straße 35 wird mit Anordnung der Mehrfamilienhäuser gewährleistet. Die übrigen Wohnbereiche sind dem Einfamilienhaussektor vorbehalten, die über die Aufnahme der Dac h- formen in den Randbereichen wiederum eine Verbindung mit dem Bestand und Übergang in das neue urbane Stadtquartier herstellen. Das in der umliegenden Best andsbebauung vorherrschende städtebauliche Bild aus einer M i- schung von Einfamilien-, Doppelhäusern, Hausgruppen und Mehrfamilienhäusern und die Maß- stäblichkeit werden in dem neuen Wohnabschnitt unter Maßgabe einer zeitgemäßen städtebau- lichen Dichte fortgeführt. Die Anbindung für PKW erfolgt über die Sprakeler Straße. Die innere Erschließung ist neben der Nord-Süd verlaufenden Haupterschließung aus einer Ringstraße und Wohnstichen geplant. Ein Ausbau bestehender Verkehrswege ist mit Ausnahme der Anbindungsbe reiche an die Sprakeler Straße nicht geplant. Der private ruhende Verkehr einschließlich der Fahrradabstellplätze wird auf den privaten Grundstücksflächen in Garagen, Carports oder offenen Stellplatzanlagen untergebracht. Für Mehrfamilienhäuser sind Tiefga ragenlösungen alternativ möglich. Besucherstellplätze sind in den öffentlichen Verkehrsflächen gleichmäßig über das Wohngebiet verteilt geplant. Neben der Sicherung von neuem Wohnangebot ist die Stärkung des Einzelhandels in Sprakel städtisches Ziel. Als einwohnermäßig kleinster und siedlungsstrukturell peripher gelegener Stadtteil Münsters ist dieser mit einem geringen und flächenmäßig defizitären Angebot nur schwach ausgeprägt. Der als einziger Magnet fungierende Edeka- Markt an der Sprakeler Str a- ße 35 grenzt mit seiner Rückseite unmittelbar an das Plangebiet des neuen Wohngebietes. Im Zuge des dem Bauleitplan zugrundeliegenden städtebaulichen Wettbewerbes ist unter der Ziel- setzung bereits eine Erweiterungsfläche des Einzelhandelsbetriebes als Maßgabe eingebunden worden. Das Planungsrechtliche Verfahren zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes wird mit Konkretisierung der Erweiterungsabsichten als eigenständiges Verfahren abseits dieses B e- bauungsplans durchgeführt. Mit der Umsetzung des Plankonzeptes zum neuen Wohnquartier ist eine städtebaulich architek- tonische Neuordnung und Aufwertung des Gebietes in den bestehenden Maßstäblichkeiten der angrenzenden Stadtstrukturen gegeben, gleichzeitig wird eine Belebung des Standortes und somit eine positive Gesamtentwicklung des Stadtteils erwirkt. 2 Geltungsbereich Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Müns- ter - Rheine / Aldruper Straße“ umfasst die innerhalb des wirksamen Flächennutzungsplans dargestellten Wohnbauflächen östlich der Sprakeler Straße, zwischen Forstweg, Bahnanlage, Aldruper Straße ( ehemalige B 219, neu L 587) und einem Stichweg der Sprakeler Straße im Süden, in Münster Sprakel. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und umgrenzt eine rd. 3,84 ha große Fläche. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die südliche Ausbaugrenze der öffentlichen Verkehrsfläche „Forstweg“ auf den Flurstücken 234 und 242. Im Osten durch die west liche Ausbaugrenze der Bahnanlage Hamm Westf. – Emden Rbf auf dem Flurstück 302 und dem Böschungsfuß der Aldruper Straße auf dem Flur- stück 235. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Im Süden durch eine Gehölzfläche auf dem Flurstück 229 und die bestehende Bebau- ung auf dem Flurstück 280. Im Westen durch die bestehende Bebauung östlich der Sprakeler Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung St. Mauritz; Flur 5, Flurstück 248; Flur 44, Flurstücke 284, 299, 301 sowie Teile der Flurstücke 234, 238, 242, 300 und 302. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als Wohnbaufläche (W) innerhalb eines Siedlungsschwerpunktes (SSP) ausge- wiesen. Die Dar stellung dokumentiert die über die politischen Gremien der Stadt Münster be- schlossen Maßgaben zur Gewinnung von ergänzenden Wohnbauflächen innerhalb des Stadt- gefüges und überlagert die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung mit dem neuen übergeordne- ten städtischen Entwicklungsziel. Mit der Darstellung des Plangebietes als Wohnbaufläche auf der Ebene des Flächennutzung s- plans und den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im vorliegenden Bebauungsplan wird den Vorgaben gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zur Entwickl ung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in vollem Umfang entsprochen. Eine Änderung des Flächennutzung s- plans ist nicht erforderlich. Gleichwohl wird der Flächennutzungsplan, mit Errichtung einer Kindertagesstätte sowie einer westlich zur Bahnanlage gelegenen Lärmschutzanlage, zur ergänzenden ü bergeordneten S i- cherung innerhalb der Darstellung der ausgewiesenen Wohnbaufläche, um die Symbole für Kindertageseinrichtung und Lärmschutz, im Zuge einer Korrektur , angepasst. Die redaktionelle Anpassung der Darstellung erfolgt nach Satzungsbeschluss und Recht skraft des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / B ahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße“ grenzt östlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans St. Mau- ritz Nr. 8 (STM 8) „Sprakel“ mit Rechtskraft vom 10.06.1969, inklusive Änderungen von Teilbe- reichen (11. Änderung vom 21.12.2007) . Der Geltungsbereich des Bebauungsplans STM 8 er- streckt sich von der Nienberger Straße, dem Baumschulenweg und dem Sprakeler Bahnhalt e- punkt im Norden, entlang der Sprakeler Straße nach Süden bis an den Schlusenweg und nach Westen bis an die Straße Pluggenheide, in der Au sowie der Straße Im Draum. Der Bebau- ungsplan STM 8 umfasst nahezu den gesamten zentralen Siedlungsbereich des Ortsteils Spr a- kel und setzt vorwiegend Allgemeine und Reine Wohngebiete fest. Westlich der Sprakeler Str a- ße zwischen der Straße Dreilinden, Heimatfrieden und Marienstraße wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 458 „Sprakel -Mitte“ mit Rechtskraft vom 08.04.2004 unter Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen inner- halb der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten aufgehoben. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 576 liegt mit Ausnahme der Anbindungspunkte an die Sprakeler Straße nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans STM 8. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 576 treten die überlagerten Teile des Bebauung s- plans St. Mauritz Nr. 8 außer Kraft. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind mit der Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 576 nicht betroffen. 4 Räumliche und strukturelle Situation Der Geltungsbereich befindet sich am östlichen Stadtrand des Stadtteils Münster -Sprakel und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Stadtteil Sprakel liegt als nördlichster Siedlungsbe- reich der Stadt Münster rd. 9 km vom Zentrum Münsters und ca. 7 km vom Zentrum der Nac h- barstadt Greven entfernt. Mit rd. 2.800 Einwohnern im gesamten Siedlungsbereich und rd. 1.800 Einwohnern im Ortskern ist der Charakter eines eigenständigen Dorfes und der für das Münsterland typischen Streusiedlungen und Gehöfte im Umfeld bis heute bewahrt. Das Plan- gebiet arrondiert die gewachsenen Strukturen, um den bestehenden Lebensmittelmarkt nach Osten, und schließt diese zu den östlich verlaufenden Verkehrsachsen Aldruper Straße und der Bahnstrecke Hamm (Westf.) – Emden Rbf hin ab. Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur ist eine gute Anbindung des Stadtteils an die Innen- stadt Münster, Innenstadt Greven sowie das Umfeld über den Individualverkehr sowie den ö f- fentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn optimal gewährleistet. Über bestehende Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung in direktem Anschluss an das Plangebiet entlang der Sprakeler Straße ist eine fußläufige Versorgungssituation im Plangebiet gewährleistet. Die Versorgungssituation des gesamten Stadtteils wurde im Rahmen der Bewer- tung der Einzelhandelssituation in Münster gutachterlich untersucht, ergänzende Flächen für den Einzelhandel wurden im zentralen Bereich des Bebauungsplans Nr. 458 festg esetzt. Mit ei- nem Kindergarten und einer Grundschule im Stadtteil sowie den Bildungseinrichtungen im nah- gelegen Stadtkern von Münster ist die Versorgung mit unterschiedlichen Einrichtungen gewähr- leistet. Die Bebauung in Sprakel besteht vorwiegend aus I bis II geschossigen Einfamilienhäusern un- terschiedlichen Alters sowie vereinzelt II bis III geschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise. Zur Sicherstellung der Versorgungssituation im wachsenden Stadtteil sind über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 458 ergänzende Flächen für Einzelhandels - und Dienst- leistungsangebote festgesetzt worden. 5 Planungsziele Mit dem Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße“ soll eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung, mit ei- nem Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und einer Kindertageseinrichtung, zugeführt werden (s. a. Kapitel 1.1). Mit einer ausgewogenen Mischung aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, in denen auch besondere Wohnformen - Wohngruppen, Mehrgenerations- sowie alterngerechtem Wohnen - realisiert werden können, soll ein umfangreiches Angebot an Wohnkonzepten gewährleis tet werden. Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 wird den politischen Zielsetzungen der Stadt Münster für eine Wohnbaulandentwicklung gemäß dem durch die Gremien der Stadt Münster beschlossenen Baulandprogramm 2016 – 2025 in besonderem Maße entsprochen. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt Münster zur sozialgerechten B o- dennutzung werden die Ziele zur Schaffung eines Wohnraumangebots nach sozialen Kriterien berücksichtigt. Bei Errichtung des neuen Wohnquar tiers ist gemäß politischem Beschluss ein Anteil von 30 % förderfähigen Wohnungen sowie 30 % geförderten Wohnungen entsprechend den Förderbestimmungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Gebiet vorzusehen. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Im Umfeld bereits bestehender überwiegender Wohnnutzungen wird mit der Überplanung der landwirtschaftlichen Flächen zu Wohnzwecken und Abrundung des Stadtrandes eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Standort vollzogen. Als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB wird mit der Neubelebung des Grundstücks eine Stärkung des Stadtteils Sprakel erreicht. 6 Inhalt des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept ist aus dem Maßstab der angrenzenden Stadtstruktur en twickelt. Über die Anordnung der Gebäude und Gebäudegrup- pen als offene und abweichende Bebauung soll eine zeitgemäße Bebauungsdichte am Standort erreicht werden. Mit dem zugrundeliegenden Konzept aus öffentlichen sowie privaten Erschli e- ßungsflächen unter Anwendung der Regelbreiten der Verkehrsplanung der Stadt Münster ist ei- ne Erschließung der zukünftigen Grundstücke gegeben. Zur Sicherung der Entwicklungsziele werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in Form von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 BauO NRW in den Bebauung s- plan aufgenommen. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 werden zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Für das Plangebiet wird - mit Ausnahme der südlichen Fläche für den Gemeinbedarf - ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Diese sind in die Baugebiete WA 1 bis WA8 gegliedert. In den Allgemeinen Wohngebieten sind die gemäß § 4 BauNVO ausnahmsweise zuläs- sigen Nutzungen aufgrund ihrer Störwirkung insbesondere über die mit den Nutzungen verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Mit den Festsetzungen wird das formulierte Entwicklungsziel mit einer vorwiegenden Wohnnu t- zung aufgenommen sowie alle Arten von störenden und abwertenden Nutzungen, die einer Aufwertung des Standortes entgegenwirken ausgeschlossen. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 werden zur Nutzungsdichte als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Als maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird für die Baugebiete WA1 bis WA8 eine GRZ von 0,4 festgesetzt. In Bezug auf die Versiegelungsanteile von Stellplätzen und Fahrgassen, Tiefgaragen und N e- benanlagen wird zusätzlich festgesetzt, dass die festgesetzte Grundflächenzahl durch Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten, N e- benanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch die Grundfläche von baulichen An- lagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgaragen) in Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO, in den Baugebieten WA2, WA3 und WA8 ausnahmsweise auf bis zu 0,7 überschritten werden kann. Mit der Festsetzung wird die Bebaubarkeit des Plangebiets in den Zielsetzungen des städtebaulichen Konzeptes bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange zum ruhen- den Verkehr gewährleistet. Aufgrund der teilweise knappen Grundstückszuschnitte im Bereich der Mehrfamilienhäuser führt vor allem die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Stellplatzflächen im Bereich der Mehrfamilienhäuser zu höheren Versieg e- lungsgraden abseits der Standardregelungen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Als maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die Baugebiete WA5, WA6 und WA7 eine GFZ von 0,8 festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,4 un- terschritten. Sie findet Anwendung auf innerstädtisch zeitgemäß mittelgroßen Grundst ü- cken, die für Einzelhäuser im Übergang zum Stadtrand vorgesehen sind. WA1 und WA4 eine GFZ von 1,0 festgesetzt. Mit der Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,2 unter- schritten. Sie findet Anwendung auf innerstädtisch zeitgemäß großen Grundstücken, die für Hausgruppen/Kettenhäuser vorgesehen sind. WA2, WA3 und WA8 eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Dieses entspricht der Obergrenze gemäß § 17 BauNVO und soll eine Bebaubarkeit mit einer zeitgemäß verdichteten Bebauung im Geschoßwohnungsbau ermöglichen. Neben der Festsetzung der zulässigen Grund - und Geschossflächenzahl in Abhängigkeit von den Baugebieten werden vor dem Hintergrund möglicher Grundstücksaufteilungen mit festg e- setzten privaten Erschließungsflächen weitergehende Regelungen zur GRZ/GFZ i. S. d. § 19 Abs. 3 und 4 BauNVO in Form von textlichen Festsetzungen getroffen. So ist bei der Ermittlung der zulässigen Grund- und Geschossfläche als Grundstücksfläche die Fläche des Baugrundstücks maßgebend. Die festgesetzten privaten Erschließungsfl ä- chen (GFL-AE) (vgl. Kapitel 6.4.2) sind nicht auf die Grundstücksfläche anzurechnen. Insgesamt wird mit den Festsetzungen zur Grundflächen- und Geschoßflächenzahl als Maß der baulichen Nutzung eine Bebaubarkeit des Plangebietes entsprechend den Zielsetzungen des städtebaulichen Wettbewerbes planungsrechtlich gesichert und eine verträgliche Überbaubar- keit der Grundstücke in Abwägung der Belange des Bodens und des Versiegelungsgrades g e- währleistet. 6.2.2 Bebaubare Flächen, Höhe baulicher Anlagen Abgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept wird die Anordnung der geplanten Gebäude und baulichen Anlagen über die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen in Form von Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 1 BauNVO vorgegeben. Folgende Festsetzungen werden getro f- fen: In den Baugebieten WA 1, WA 4, WA 5 und WA 7 werden insgesamt zehn überbaubare Grundstücksflächen mit einer Regeltiefe von 14,00 m und einem Grenzabstand zur j e- weiligen Erschießungsstraße bzw. privatem Erschließungsweg von 3,00 m bzw. 5,00 m festgesetzt. Im Baugebiet WA6 wird eine überbaubare Grundstücksflächen mit einer Tiefe von 14,00 m und einem Grenzabstand zur Erschließungsstraße von min. 10,00 m festgesetzt. In dem Baugebiet WA2 werden drei L-förmige sowie ein U-förmiges Baufenster mit einer Regeltiefe zwischen 13,50 m und 14,50 m und einen Abstand zur Erschließungsseite von mindestens 2,00 m festgesetzt. In dem Baugebiet WA3 werden zwei überbaubare Grundstücksflächen in einer Regelti e- fe von 15,00 m und einem Grenzabstand zur Erschließungsstraße von 2 ,00 m bis 4,50 m festgesetzt. In dem Baugebiet WA8 werden zwei nahezu rechteckige Baufenster mit einer Regeltiefe von 16,00 m und Abstand zur Erschließungsseite von min. 3,00 m festgesetzt. Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sind aus den Gebäudestellungen des städtebaulichen Konzeptes entwickelt und bieten über die Ausformung einen Entwicklungsspiel- raum für den späteren Bauherrn. Damit ist auch bei der zukünftigen Parzellierung der Grund- Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für stücke eine ausreichende Flexibilität innerhalb der Lage der Gebäude und der Grundstücksgrö- ße gegeben. Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fes t- setzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß in Kombination mit maximalen Bauhöhen in Abhängigkeit der Dachform umgeset zt. Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO ist als Bezugspunkt der festgesetzten Gebäudehöhen (AH max. und FH max.) die fertig ausgebaute zugehörige E r- schließungsfläche in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrundstückes mit der Ver- kehrsfläche maßgebend. Bei aneinander gebauten Bauformen - Doppelhäuser, Hausgruppen - bilden Doppelhäuser eine Gebäudeeinheit , Hausgruppen können eine Gebäudeeinheit bilden. Bei Doppelhäusern ist somit die Mitte der Gebäudeeinheit als Bezugspunkt am Gebäude für die Höhenfestsetzungen anzunehmen. Die Bezugshöhe für das jeweilige Grundstück ist durch line- are Interpolation aus den beiden benachbarten, in der Planzeichnung eingetragenen, geplanten Höhenlagen der öffentlichen Verkehrsfläche bzw. privaten Erschließungsfläche (GFL- AE - Flä- che) über Normalhöhennull (NHN) zu ermitteln. Entsprechend der geplanten Höhendifferenzierung der Gebäude und baulichen Anlagen aus dem städtebaulichen Konzept werden für die Baugebiete WA 1, WA4, WA5, WA6 und WA7 maximal zwei Vollgeschosse in Kombination mit einer maximalen Attikahöhe (AH max.) von 7,00 m, für Gebäude mit Flachdach, sowie maximalen Firsthöhe (FH max.) von 10,50 m, für Gebäude mit Sattel- dach, festgesetzt. wird für die Baugebiete WA 2, WA3 und WA8 drei Vollgeschosse mit einer maximalen A t- tikahöhe (AH max.) von 10,00 m festgesetzt. Die Gebäudehöhe ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdaches (FD) bzw. die Firs t- höhe bei Gebäuden mit Satteldach (SD). Zur Sicherung des Erdgeschossbereiches vor Einflüssen über Starkregen oder Hochwasserer- eignisse ist die Oberkante Er dgeschossfertigfußboden mindestens 0,30 m über Bezugspunkt anzulegen. Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die planungsrechtliche Umsetzung der Entwic k- lungsziele für den Standort hinsichtlich Anordnung, Lage und Kubatur der Gebäude entspr e- chend dem städtebaulichen Konzept. Die gleichmäßige Höhenstaffelung bei Kombination aus Flachdach- und Satteldachgebäuden gewährleistet eine maßstäbliche und funktionale Einpas- sung der Bebauung in die bestehende Stadtstruktur und entwickelt ein abwechslungsreiches und stimmungsvolles Gebäudeensemble im zukünftigen Wohngebiet. 6.2.3 Bauweise und Bauform Im räumlichen Geltungsbereich wird - mit einem Wechsel von Einfamilien- und Ketten- bzw. Reihenhauszeilen - die Bauweise gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO diff e- renziert festgesetzt. Für die Baugebiete WA 1, WA5 und WA7 wird die abweichende Bauweise „a“ festgesetzt. Gebäude mit bereichsweiser Festsetzung Flachdach (FD) sind zweigeschossig einseitig ohne Grenzabstand an die Grundstücksgrenze heranzubauen. Zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze sind die Gebäude eingeschossig (Anbau) ohne Grenzabstand zu er- richten. Für die darüber liegenden Vollgeschosse ist ein Grenzabstand von mindestens 3,00 m einzuhalten. Bei Endgrundstüc ken kann einseitig von der festgesetzten Grenz- bebauung abgewichen werden. Gebäude mit bereichsweiser Festsetzung Satteldach (SD) sind ein- bzw. zweigeschos- sig mit Satteldach, traufständig, einseitig ohne Grenzabstand an die Grundstücksgrenze heranzubauen. Zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze sind die Gebäude eing e- schossig mit Flachdach (Anbau) ohne Grenzabstand zu errichten. Für die darüber li e- genden Vollgeschosse bzw. Dachkonstruktionen ist ein Grenzabstand von mindestens Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 3,00 m einzuhalten. Bei Endgrundstücken kann einseitig von der festgesetzten Grenz- bebauung abgewichen werden. Entsprechend den in der Planzeichnung getroffenen Festsetzungen sind Gebäudezeilen mit mehr als 50,00 m zulässig. Über die Festsetzung der abweichenden Bauweise wird der über das städtebauliche Konzept formulierte Kettenhausbebauung mit geschlossen aneinander gebauten Einf a- milienhäusern abweichend zur geschlossen Bauweise entsprochen. Für die Baugebiete WA4 und WA6 wird die offene Bauweise (o) festgesetzt. Die Festsetzung der of fenen Bauweise sichert die Überbaubarkeit der Grundstücke mit freistehenden Gebäuden im seitlichen Grenzabstand gemäß dem städtebaulichen Kon- zept. Für die Baugebiete WA 2, WA3 und WA8 als Standort für eine Bebauung mit Geschos s- wohnungsbau wird keine Bauweise festgesetzt. Ergänzend wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen festgesetzt. So ist für die vorwiegend für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser dienenden Baugebiete WA1, WA4, WA5, WA6 und WA7 die Zahl der zulässigen Wohnungen pro Hauseinheit auf m a- ximal zwei Wohnungen beschränkt. Mit den Festsetzungen zur Bauweise wird insgesamt den Entwicklungszielen für den Standort gemäß städtebaulichem Konzept und einer maßstäblichen städtebaulichen Einbindung der Neubebauung in die Bestandsstruktur bei gleichzeitiger flexibler Ausnutzung der Baufelder über Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Kettenhäuser und in Teilen Mehrfamilienhäusern entspr o- chen. Unmaßstäbliche Gebäudekomplexe, die eine gegenüber dem Bestand und für die städte- bauliche Lage unangepasste Bebauungsdichte herstellen würden, werden ausgeschlossen. E i- ne marktorientierte Vermarktbarkeit der zukünftigen Grundstücke in Bezug auf die nachgefra g- ten Bautypen ist gewährleistet. Über die weitergehende Festsetzung der höchst zulässigen Zahl der Wohnungen in Abhängigkeit von der Wohnform werden eine maßvolle Verdichtung und ein vertretbares Verhältnis der Flächen für den ruhenden Verkehr auf den Grundstücken und im Quartier sichergestellt. 6.2.4 Firstrichtung, Dachform Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 ist die Errichtung eines Wohnquartiers als ablesbares Gesamtensemble im Umfeld heterogener Wohnbebauungen vor- gesehen. Vor dem benannten Hintergrund sind gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW als Dachform für die Baugebiete WA 1, WA4, WA5 und WA6 gemäß der bereichsweisen Festsetzung Satteldächer (SD) bis zu einer Neigung von max. 45° zulässig. WA2, WA3, WA4, WA5, WA7 und WA8 gemäß der bereichsweisen Festsetzung Flachdä- cher (FD) mit einer maximalen Neigung von 5° zulässig. Neben der Dachform ist die Firstrichtung für die mit Satteldach (SD) auszuführenden und vorwiegend dem Wohnen in Einfam i- lien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern dienenden Baugebieten WA1, WA4, WA5 und WA6 in den über die Planzeichnung aufgezeigten Firstrichtung zulässig. Neben den Belangen eines einheitlichen Erscheinungsbildes sowie einer ablesbaren Zonierung des Gebietes wird mit den festgesetzten Dachformen i m Zusammenspiel mit der Firstrichtung dem Gestaltungsgrundsatz des neuen urbanen Wohnquartiers entsprochen. Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 6.2.5 Dachgauben, Dachaufbauten Das städtebauliche Konzept für das Plangebiet sieht einen Wechsel bzw. ein Gegenüber von geneigten Dächern und Flachdächern vor, die in Teilen in gereihter Form als Kettenhaus g e- plant sind. Die geneigten Dachformen sind hierbei jeweils Giebelständig zu den Flachdachg e- bäuden orientiert. Um das geplante Spiel zwischen den variierenden Dachneigungen nicht zu schwächen und das gewünschte Straßenbild zu erzielen, sind gemäß § 86 BauO NRW in allen Baugebieten, Dachgauben und Dachaufbauten unzulässig. Die Nutzbarkeit der zukünftigen Gebäude bleibt mit den getroffenen Festsetzungen zu Gebäu- dehöhe und Dachneigung auch mit der Unzulässigkeit von Dachaufbauten in den oberen Ge- schossen uneingeschränkt möglich. 6.2.6 Material, Farbgebung Die Umsetzung der stadtgestalterischen Absichten hinsichtlich der äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen sowie der zugehörigen Freiflächen wird durch textliche Festsetzungen auf Grundlage des § 86 BauO NRW gesteuert. Als Fassadenmaterialien sind Klinker und Putz zulässig. Untergeordnet können auch Fass a- denplatten, Holz- und/oder Aluminiumpaneele, Naturstein sowie Solarpaneele verwendet wer- den. Mit Integration von Solarpaneelen als Fassadenmat erial ist beabsichtigt die Nutzung von Sonnenenergie bereits bei der Gestaltung und Planung der Fassaden zu berücksichtigen. Auf eine weitergehende Detailierung gestalterischer Festsetzungen wird verzichtet, um ein ho- hes Maß an gestalterischer Freiheit für den einzelnen Bauherrn zu bewahren. 6.2.7 Stellplätze, Garagen, Tiefgaragen und Nebenanlagen Der ruhende Verkehr wird nach den Regelungen der Landesbauordnung ausschließlich auf den privaten Grundstücksflächen untergebracht. So werden in den Allgemeinen Wohngebieten Festsetzungen zu Stellplätzen, Garagen, Tiefgaragen und Nebenanlagen wie folgt getroffen: Im Plangebiet ist die Errichtung von Gemeinschaftsstellplätze (GSt), Garagen (Ga) und Carports (Cp) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den speziell dafür gekennzeichneten Fl ä- chen zulässig. Zur Sicherung der gestalterischen Einbindung der ebenerdigen Stellplatzfl ächen wird zusätzlich festgesetzt, dass auf den mit „GSt“ festges etzten Flächen ausschließlich die Errichtung von offenen, ebenerdigen Stellpl ätzen, auf den mit „Ga“ gekennzeichneten Flächen neben Garagen auch überdachte Stellplätze (Carports) sowie offene, ebenerdi- ge Stellplätze und auf den mit „Cp“ gekennzeichneten Flächen auch offene, ebenerdige Stellplätze zulässig sind. Fassaden von Garagen, deren Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen weniger als 1,00 m beträgt, sind zu begrünen. Die Bepflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu er- halten. Bei Mehrbedarf erforderlicher Stellplätze sowie zur ggf. wünschenswerten Optimierung der G e- staltung des wohnungsnahen Freiraums unter Verzicht auf ebenerdige Stellplatzflächen ist auch die Errichtung von Tiefgaragen in den allgemeinen Wohngebieten möglich . Sie sind jedoch ausschließlich in den Baugebieten WA 2, WA3 und WA8 zulässig. Innerhalb der benannten Baugebiete sind Tiefgaragen einschließlich ihrer Zu- und Abfahrt auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Außerhalb der über Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen überbauten Bereiche sind die Decken von Tiefgaragen vollständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbau- höhe von mindestens 0,50 m zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Innerhalb der getroffenen Festsetzungen zu Stellplätzen, Carports und (Tief -)Garagen werden vielfältige Möglichkeiten zur Anordnung und Ausgestaltung der Anlagen für den ruhenden Ver- kehr entsprechend den jeweiligen Gebäudetypen und den unterschiedlichen Anforderungen im Quartier geschaffen. Neben der Ordnung und Regelung der privaten Stellplätze auf den privaten Grundstücksflächen werden die notwendigen Besucherstellplätze (30% der erforderlichen privaten Stellplätze) in Form von Längs - und Querparken in den öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet. Diese sind verträglich in die Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes eingebunden. In jedem Abschnitt des Neubaugebietes steht eine ausreichende Anzahl an Besucherstellplätzen zur Verfügung. Die Anordnung der öffentlichen sowie privaten Stellplätze ist als Hinweis im Bebauungsplan dargestellt. Nebenanlagen, insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgartenflächen zu angrenzen- den Verkehrs - und Erschließungsflächen, bestimmen neben Stellplatzflächen in einem nicht unerheblichen Maße das Erscheinungsbild von Wohnquartieren. Der Vorgartenbereich ist def i- niert als der zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und vorgelagerter Verkehrsfl ä- che/Erschließungsfläche gelegene Grundstücksbereich. Zur Sicherung einer grundlegenden Qualität der Vorgartenbereiche wird daher gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 B auGB i. V. m. § 14 BauN- VO festgesetzt, dass in allen Baugebieten Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - mit Ausnahme der Vorgartenbereiche - zulässig sind, sofern sie pro Grundstück eine Grundfläche von max. 10 m² nicht überschreiten und zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie mit Geh- , Fahr -, und Leitungsrechten festgesetzten Flächen einen Mindestab- stand von 0,50 m einhalten. Nebenanlagen sind hinter der Einfriedung des Grundst ü- ckes zu errichten und so optisch vom Straßenraum abzugrenz en. In den Vorgartenbe- reichen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und/oder Fahr- radabstellanlagen unzulässig. Fassaden von Nebenanlagen, deren Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen weniger als 1,00 m beträgt, sind zu begrünen. Die Bepfla nzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Anlagen für Abfallbehälter in den Vorgartenbereichen mit Sträuchern und/oder Hecken zu umpflanzen, mit Kletterpflanzen einzugrünen oder mit einem baulichen Abgren- zungselement so zu gestalten, dass die Abfallbehälter von der Straße nicht sichtbar sind. Mit der Festsetzung wird den grundlegenden Erfordernissen nach den dem Baugebiet dienen- den Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO entsprochen. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung Die derzeitige landwirtschaftliche Fläche ist über eine Zufahrt aus Norden vom Forstweg an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der Stadt Münster angebunden. Zwei bestehende Stichwege der Sprakeler Straße nach Westen sind bereits bis an die landwirtschaftliche Fläche ausgebaut, jedoch über Grünstreifen von dieser abgetrennt. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 soll die Hauptanbindung des Plangebietes für den motorisierten Individualverkehr zukünftig über die beiden westlichen Erschließungsstiche von der Sprakeler Straße erfolgen. Eine verkehrliche Anbindung über die bestehende Anbindung an den Forstweg bleibt ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr so- wie als Feuerwehrzu- und abfahrt sowie mögliche Abfahrt für Entsor gungsfahrzeuge bestehen. Eine Ausweisung der Zuwegung als dritte Anbindung des Wohngebietes wird zur Vorbeugung von unerwünschten Durchfahrtsverkehren nicht getroffen. Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Mit Stellungnahme der Fachabteilung Verkehrsplanung 61.4 der Stadt Münster 1 sind mit dem Neubau der Ortsumgebung Aldruper Straße (B 219) die Verkehrsbelastung sowie die verkehrs- technische Bedeutung der Sprakeler Straße deutlich geringer geworden. Die Verkehrsbelastung auf der Sprakeler Straße liegt derzeit bei rd. 4.000 Kfz/24h. Gleichwohl is t der bestehende Aus- bau der Verkehrsfläche aus Kostengründen bis heute noch nicht an die neuen geringeren A n- forderungen mit der oben benannten Belastung angepasst bzw. zurückgebaut worden. Die innere verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die zwei bestehenden Anbindungspunkte an die Sprakeler Straße. Die vorhandenen Straßenquerschnitte sind jeweils 8,00 m breit und ermöglichen uneingeschränkt die Einrichtung eines einseitigen Gehweges und einer 5,50 m breiten Fahrbahn für den Begegnungsfall PKW/LKW. Aus Sicht des Fachamtes stellt die geplante Bebauung und Erschließung von rd. 134 Wohnei n- heiten über die benannten Anbindungen keine Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss der Sprakeler Straße dar. 6.3.2 ÖPNV-Anbindung Das Plangebiet ist g ut über den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Über den un- mittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bahnhaltepunkt Sprakel besteht Anschluss an die Bahnlinien RB 68 (Emsauen -Bahn: Münster - Rheine) und RB 65 (Ems-Bahn: Münster - Rheine). Mit den Haltestellen „Sprakel Mitte“ westlich des Plangebietes und „Sprakel Bahnhof“ besteht zusätzlich Anschluss an die Stadtbuslinien 9 und 19. Die Haltestellen der Bahn- sowie der Bus- linien stellen mit einer maximalen Entfernung von r und 200 m eine sehr gute Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs sicher. 6.3.3 Verkehrsflächen Die verkehrliche Anbindung des Planbereiches erfolgt ü ber die benannten Anschlusspunkte (siehe Kapitel 6.3.1). Die innere neu zu errichtende Erschließung der einzelnen Baugebiete er- folgt unter Anwendung der Dimensionierung der öffentlichen Erschließung in neu zu errichten- den Wohngebieten der RASt 06 sowie der Stadt Münster über die Verlängerung der vorhandenen Verkehrsflächen der Sprakeler Straße in das Plangebiet in einer Regelbreite von 7,50 m. über die in Nord- Süd-Richtung verlaufende Erschließungsstraße in einer Regelbreite von 7,50 m. über eine Ringstraße im Osten in einer Regelbreite von 5,75 m (geplant Verkehrsber u- higter Bereich - niveaugleicher Ausbau). über private Erschließungsstiche mit einer Regelbreite von 4,75 m (geplant Verkehrsbe- ruhigter Bereich - niveaugleicher Ausbau). Für einen uneingeschränkten Verkehrsablauf ist mit dem Verbot der Durchfahrt zum Forstweg ein Wendehammer für Fahrzeuge bis 10,00 m geplant. Von der zentralen Erschließungsstraße sind alle Wohneinheiten direkt oder über die östlich der Verkehrsfläche abzweigende Wohn- straße (Ringstraße) und Wohnwege erschlossen. Zur Sicherung der verkehrlichen Belange sind die Erschließungsstraße sowie die W ohnstraße (Ringstraße) in den über das Verkehrskonzept aufgezeigten Grenzen als ö ffentliche Verkehrs- fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Die Aufteilung der Verkehrsfläche sowie der Anlagen für den ruhenden Verkehr sind als Hinweis in dem Bebauungsplan dargestellt. 1 STADT MÜNSTER, Amt 61 Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadtverwaltung Münster: „Be- bauungsplan Sprakel-Ost, Stellungnahme 61.4 zur verkehrlichen Erschließung; Münster; April 2015 Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die in Ost -West Richtung verlaufenden privaten Wohnwege werden als private Erschließung s- flächen festgesetzt (siehe Kapitel 6.4.2). Die für Bau- und Wartungsarbeiten von Kanälen erfor- derliche Mindestbreite von 4,75 wird eingehalten. Neben den öffentlichen Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr werden zur Verknüpfung des Plangebietes sowie des bestehenden angrenzenden Wohngebietes untereinander zum Forstweg eine Fuß- und Radwegeverbindung und nördlich des Flurstückes 736 (Sprakel er Straße 29) zur Sprakeler Straße ein Fußweg in den über das zugrundeliegende Konzept formu- lierten Grenzen als öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung „Fußweg“ bzw. „Fuß- und Radweg“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Über die Sicherung der aufgezeigten Entwicklungsziele ist eine gute Querung und Erschließung des Plangebietes im Kontext der bestehenden und zuk ünftigen Verkehrsstrukturen sowie eine vom motorisierten Verkehr unabhängige Durchwegung des neuen Wohnquartiers gewährleistet. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation Das Plangebiet ist heute ausschließlich über einen, in Verlängerung des Flurstücks 248 ung e- fähr mittig über den Geltungsbereich verlaufenden Mischwasserkanal erschlossen. Da rüber hinaus verläuft entlang des Böschungsfußes der Aldruper Straße (L 587) auf dem Flurstück 235 (außerhalb des Geltungsbereiches) nach Norden abknickend auf das Flurstück 301 (innerhalb des Geltungsbereiches) ein offener Entwässerungsgraben zur Ableitun g des Oberflächenwas- sers der Landesstraße. Das anfallende Oberflächenwasser wird in Höhe des Flurstückes 291 unter der Bahntrasse nach Osten abgeführt. Im übrigen Geltungsbereich verlaufen weder Ver - noch Entsorgungsleitungen. Für das neue Wohngebiet wird das Versorgungsnetz für Wa s- ser, Gas, Strom und Telekommunikation neu hergestellt. Die Anbindung erfolgt über die zwei Anbindungspunkte an das bestehende Netz innerhalb der Sprakeler Straße im Westen. Im G e- biet werden die Ver - und Entsorgungsleitungen in den öffentlichen sowie privaten Erschli e- ßungsflächen hergestellt. Eine zentrale Regenrückhaltung oder Niederschlagsversickerung ist im Gebiet aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse nicht möglich. Die Abfallentsorgung im Quartier erfolgt über die öff entlichen Erschließungswege. Innerhalb des Quartiers ist am nördlichen Stichweg eine Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge über 10,00 m vorgesehen. Eine Befahrbarkeit der privaten Wohnwege über die Entsorgungsbetriebe ist nicht vorgesehen. Abfallbehälter werden hier von den Anwohnern zu den in der Planzeic h- nung ausgewiesenen „Abstellflächen Abfallbehälter“ in den Einmündungsbereichen der privaten Erschließungsstraßen an die nächste anfahrbare Verkehrsfläche gerollt und hier gesammelt ohne Verkehrsbehinderung zur Entsorgung bereitgestellt. Belange der Ver - und Entsorgung stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebau- ungsplans Nr. 576 nicht entgegen. 6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Erschließung der Wohneinheiten erfolgt in Teilen über private Erschl ießungsstiche (vgl. Ka- pitel 6.3.1). Als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt der zukünftige Ausbau niveaugleich als Mischverkehrsfläche. Die privaten Erschließungswege, die Sicherung der bestehenden Kanal - trasse und Entwässerungseinrichtung der Landesstraße sowie die zur Wartung der Kanaltras- sen und Böschung der La ndesstraße erforderlichen Wege- und Leitungsrechte werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen entspr e- chend dem jeweiligen Nutzungserfordernis ausgew iesen. Folgende Festsetzungen werden g e- troffen: Die privaten Erschließungswege/Stichwege in den Baugebieten WA 4 und WA5 werden als Geh- , Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Erschließungstr ä- ger/Versorger (GFL-AE) festgesetzt. Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Der bestehende Mischwasserkanal sowie die Entwässerungsanlage der Landesstraße werden mittels eines 6,00 m breiten Leitungsrechtes (L) zugunsten der Erschließung s- träger/Versorger (E) festgesetzt. Die zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Unterhaltung der Entwässerungsanlage notwendigen Zuwege zu den Schachtbauwerken an der Geltungsbereichsgrenze in Ver- längerung des Wohnweges 1 nach Osten wird als Geh- , Fahr - und Leitungsrecht z u- gunsten der Erschließungsträger (GFL-E) festgesetzt. Der zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Böschung notwendige Pflegeweg für den Unterhaltungsdienst in südlicher Verlängerung der Ringerschließung wird entlang von Teilen der westlichen Grenze der Flurstückes 235 in einem Streifen von 3,00 m, ausg e- hend von der außenliegenden Böschungs oberkante der Entwässerungsmulde als Geh- und Fahrrecht zugunsten des Straßenbaulastträgers festgesetzt. Mit Lage der Oberkan- te der Entwässerungsmulde auf dem Flurstück 235 (außerhalb des Geltungsbereiches) werden die Flächen des Baugebietes WA 7 nur über eine Tiefe von maximal 1,50 m mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten des Straßenbaulastträgers belegt, die übrigen 1,50 m liegen außerhalb des Geltungsbereiches auf dem Flurstück 235. Weitergehende Regelungen zum Ausbau und zur Beschilderung der privaten Erschließungsfl ä- chen werden im weiteren Umsetzungsprozess in Abstimmung mit den Fachbehörden getroffen. 6.4.3 Flächen für Versorgungsanlagen Für die Stromversorgung im Gebiet ist die Festlegung eines Trafostandortes in gut erreichbarer Lage notwendig. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB wird im nordwestlichen Bereich des Baugebietes WA 3, zwischen der öffentlichen Verkehr s- fläche und der westlichen Geltungsbereichsgrenze, eine Fläche für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Elektrizität auf einer Grundfläche von rd. 15 m² festgesetzt. Mit der getroffenen Festsetzung ist die Versorgung des zukünftigen Wohnquartiers mit Elektrizi- tät uneingeschränkt gewährleistet. Der gewählte Standort ist jederzeit über den Versorgungsbe- trieb zu Wartungszwecken erreichbar. 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit bestehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 die Errichtung einer Vier - Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 wird südlich des Baugebietes WA 8 eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgeschrieben. Mit der städtebaulichen Lage in Verlängerung der südlichen Haupterschließung des neuen Wohngebietes ist die Kindertagesstätte v erkehrsgünstig gelegen, so dass unerwünschte Ver- kehrsbewegungen über zukünftige Hol - und Bringverkehre durch das Wohnquartier vermieden werden. Zudem ist die Lage am südlichen Abschluss des Wohngebietes mit direktem Anschluss an das östlich gelegene Waldstück eine attraktive Lage für die Kindertagesstätte. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 ist im zentralen Geltungsbe- reich ein Quartiersplatz geplant. Zur planungsrechtlic hen Sicherung wird eine öffentliche Grün- fläche südlich der nördlichen Erschließungsstraße und westlich des Wohngebietes WA 6 mit ei- ner Fläche von rund 630 m² und der Zweckbestimmung Quartiers- /Spielplatz festgesetzt. Der zentrale öffentliche Platz im Entree des neuen Stadtquartiers formuliert einen attraktiven Auftakt in das Quartier und bietet einen zentralen Spielort und Treffpunkt für die zukünftigen Bewohner. Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Mit den getroffenen Festsetzungen wird den städtischen Zielsetzungen zur Spielraumentwic k- lung und den im städtebaulichen Konzept aufgezeigten Qualitäten einer zielgerichteten Raum- aufteilung sowie Anordnung eines öffentlichen Spiel- und Treffpunktes entsprochen. 6.6.2 Begrünung Einfriedungen sind als den Straßenraum begleitende Gestaltungselemente f ür ein verträgliches Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes von erheblicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sind Grundstückseinfriedungen in „Vorgartenbereichen“ (vgl. Kapitel 6.2.7) ausschließlich als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von maximal 0,80 m zulässig. Im den übrigen Grundstücksbereichen sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke oder als Hecke aus ein heimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,60 m und die Höhe der Hecke auf eine maximale Höhe von 2,00 m begrenzt. Um eine grundlegende Gestaltungsqualität auch für die rückwärtigen Flächen im Gebäudenah- bereich zu gewährleiten wird zusätzlich festgesetzt, dass bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdge- schossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind. Über die getroffenen Festsetzungen ist eine Ausgestaltung Grundstücksfreibereiche in den grundlegenden Maßgaben des städtebaulichen Konzeptes sichergestellt, gleichzeitig bleibt ein angemessener Spielraum für ein vielfältiges Erscheinungsbild im Umfeld und Übergang zu den Bestandsstrukturen gewahrt. 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Das Plangebiet zeigt sich derzeit mit Ausnahme des rd. 23 m breiten Gehölzs aums zur Bahntrasse als offene, landwirtschaftlich genutzte Fläche. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans ist neben dem Eingriff in den Saum zur Bahntrasse über die Errichtung der Lärmschutzeinrichtungen die Überplanung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen verbunden. Zur ortsnahen Kompensation der Eingriffe und Eingrünung der Lärmschutzeinrichtungen wird insbesondere die nördliche und östliche Seite der Lärmschutzeinrichtung zum Forstweg und zur Bahntrasse sowie ein rd. 3 m breiter Streifen des Walls westlich der Lärmschutzwand und der südwestliche Abschnitt des Lärmschutzwalls zur öffentlichen Verkehrsfläche mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Zur Sicherung der Bepflanzung wird die benannte Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wie folgt festgesetzt: Die zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetz- te Fläche nördlich und östlich der geplanten Lärmschutzwand L1 und des Lärmschut z- walls L2 ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflan- zen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Mit Bezug zu den privaten Grundstücken südlich und westlich der Lärmschutzeinrichtung und möglichen privaten Nutzung und Gestaltung wird auf einem rd. 7,50 m breiten Streifen auf die Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB verzichtet. Neben den Bepflanzungen der Lärmschutzeinrichtung ist eine angemessene Begrünung des Straßenraums entsprechend dem städtebaulichen Konzept geplant. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sind, Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für als Bäume i m öffentlichen Straßenraum einheimische, standortgerechte großkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Die Baum- scheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und zu begrünen. Um eine Flex ibilität im späteren Ausbau zu gewährleisten, sind die Baumpflanzungen als vor- geschlagene Standorte lediglich informativ in den Bauleitplan aufgenommen. Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zu konkreten Baumstandorten werden nicht getroffen. 6.6.4 Ausgleichsflächen Mit Umsetzung des Bebauungsplans sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG gegeben. Als maßgeblicher Eingriff sind die Beanspruchung von Ackerfläche und der Eingriff in den Gehölzsaum entlang der Bahntrasse anzusehen. Die Bilanzierung des Eingriffs sowie die Darstellung von Vermeidungs -, Minderungs- und Aus- gleichsmaßnahmen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Demnach besteht für einen vol l- ständigen Ausgleich neben den kompensatorisch wirksamen Grünordnungsmaßnahmen im Plangebiet selbst ein externer Kompensationsflächenbedarf von 40.904 Biotopwertpunkten. Eine Zuordnung zum Ausgleich des Eingriffs gemäß § 9 Abs. 1a S. 2 BauGB erfolgt abschli e- ßend bis zum Satzungsbeschluss des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. 6.7 Immissionsschutz 6.7.1 Schallimmissionen Für die Umsetzung eines innerstädtischen Wohnquartiers in unmittelbarer Nähe zu übergeor d- neten Verkehrswegen sind entsprechend DIN 18005 besondere Anforderungen an den Immi s- sionsschutz zu stellen. Zur Bewertung der schalltechnischen Auswirkungen der Bahntrasse Münster - Rheine und der - Aldruper Straße (ehem. B 219) - auf die geplanten Nutzungen wurde ein schalltechnisches Gutachten 2 erstellt. Entsprechend den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wur de für das Plangebiet die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA 1-WA8) mit Orien- tierungswerten der DIN 18005 von 55/45 dB(A) in Ansatz gebracht. Die Berechnung der Geräu- schimmissionen im Plangebiet erfolgte in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster ohne Berücksichtigung der künftigen Bebauung. Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr erfolgte auf Grundlage der Straßenverkehrszählung 2010 (STRASSEN NRW, nwsib-online.nrw.de) sowie in Hochrechnung auf den Prognosehorizont 2030 und der für das Prognosejahr 2025 bereitgestell- ten Schienenbelastungsdaten der DB AG. Zur Reduzierung der Auswirkungen über die bestehenden übergeordneten Verkehrswege, auf das neue Wohngebiet, sind fol gende zu errichtende Lärmminderungsmaßen in der lärmtechni- schen Beurteilung berücksichtigt: Lärmschutzwand (L1) nördlich der geplanten Bebauung zum Forstweg in ei ner Länge von rd. 80 m Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand (L2) östlich der geplanten Bebauung zur Bahntrasse mit einer Länge von rd. 200 m Lärmschutzwand (L3) südöstlich der geplanten Bebauung entlang der Aldruper Straße (ehem. B 219 - außerhalb des Geltungsbereiches) in einer Länge von rd. 140 m 2 RICHTER & HÜLS: Schalltechnisches Gutachten, Immissionsprognose, Aufstellung des Bebauungsplanes „Spra- kel - östlich Sprakeler Straße / westlich DB“ der Stadt Münster, Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm; Bericht Nr. L-1606-02/2; Ahaus, Stand: 31.08.2016 Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Im Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung ist unter Betrachtung der freien Schallausbrei- tung für den Tageszeitraum 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und den Nachtzeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr folgendes festzuhalten: Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden zur Tageszeit in den Erdgeschosslagen nur in einem kleinen Abschnitt im nördlichen Plan- gebiet überschritten. Tageszeit im Bereich des ersten und zweiten Obergeschosses in den nördlichen und östlichen Bereichen des Plangebietes überschritten. Tageszeit im Bereich des dritten Obergeschosses in den nördlichen und östlichen sowie teils südlichen Bereichen des Plangebietes überschritten. Nachtzeit flächendeckend im Plangebiet überschritten. Die sogenannte „Zumutbarkeitsschwelle“ von 70/60 dB(A) tags/nachts wird unterschri t- ten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte trotz der berücksichtigten Lärmminde- rungsmaßnahmen aufgrund der zweiseitig umliegenden übergeordneten Verkehrsachsen be- sonders im Nachtzeitraum überschritten werden. Immissionen über den zusätzlichen Neuver- kehr sind in Überlagerung mit dem bestehenden umliegenden Verkehrslärm als nicht relevant zu betrachten. Mit Einhaltung der Orientierungswerte in den Außenbereichen und im Erdg e- schoss sowie überwiegender Einhaltung in den Obergeschossen zur Tageszeit lieg t der Fokus auf der Sicherung der Nachtruhe. Dementsprechend sind Außenbauteile gemäß den Anforde- rungen der Lärmpegelbereiche III oder IV nach DIN 4109 auszubilden. Der Bebauungsplan ent- hält hierzu baugebietsbezogene Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Zum Schlafen geeignete Räume sind mit schallgedämmten Lüftungssystemen auszustatten. Aufgrund der bestehenden Lärmbelastung durch die östlich an das Plangebiet grenzende A l- druper Straße und Bahntrasse Münster -Rheine und die damit notwendigen Schallminderungs- maßnahmen wird zur Sicherung der zukünftigen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die in allen Baugebieten festgesetzte Nutzung solange unzulässig bleibt, bis die Lär m- schutzanlage zur Aldruper Straße (ehem. B 219) und Bahntrasse L1 bis L3 in ihrer lärm- abschirmenden Wirkung durchgehend und in den im Plan dargestellten Höhen baulich fertig gestellt sind. Mit den getroffenen Festsetzungen und Hinweisen werden gesunde Wohnverhältnisse im Wohngebiet gewährleistet. Darüber hinaus wird mit den neuen Lärmschutzmaßnahmen und der zukünftig dem Bestand vorgelagerte Bebauung eine Verbesserung der aktuellen Lärmsituation, insbesondere gegenüber dem nächtlichen Schienenverkehrslärm, erzielt. Weitergehende D e- tails zu den schalltechnischen Beurteilungs - und Berechnungsgrundlagen sind dem Gutachten zu entnehmen. 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der im Luftreinhalteplan Münster vom 01. Juli 2014 für den innerstädtischen Bereich ausgewiesenen Umweltzone. Es liegt somit keine lufthygienisch krit i- sche Belastungssituation mit Grenzwertüberschreitungen vor. Diese Einschätzung wird auch über ein Grobscreening des Umweltamtes der Stadt Münster bestätigt, wonach eine Über- schreitung des I mmissionsgrenzwertes von 40 μg/m 3 Luft für Stickstoffdioxid (NO 2) im Jahre s- mittel und für Feinstaub (PM 10) mit einer maximal zulässigen Anzahl von Tagen (35) pro Jahr mit Tagesmittelwerten > 50 μg/m³ Luft für den Bereich nicht zu erwarten ist. Weitergehende Untersuchungen der Luftqualität über ein Feinscreening sind nicht erforderlich, Belange aus Luftschadstoffimmissionen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des B e- bauungsplans Nr. 576 nicht entgegen. Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 6.8 Altlasten / Altstandorte Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich im Verlauf der geplanten Lärmschutzwand mit Wall, Flurstück 301, Altlasten bzw. Altlastenver- dachtsfälle. Die benannten ehemaligen Lagerflächen der Bahn AG werden im städtischen Ve r- zeichnis historischer Altlastenstandorte unter der Nummer 4034 geführt. Neben den in den Jah- ren 1997 über das Büro Dr. Heckermann & Partner GmbH 3 und 1998 über das Büro BFUB Düsseldorf GmbH4 im Wallbereich durchgeführten Untersuchungen wurde im Zuge des vorli e- genden Bauleitplanverfahrens eine ergänzende Untersuchung der Altlasten über das Büro Wolfgang De Reuter 5 durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchung ist mit der vollständigen Überdeckung der kontaminierten Böden durch die Errichtung des geplanten Lärmschutzwalls eine Auswaschung von Schadstoffen in das Grundwasser nicht gegeben, der Gefährdungspfad entfällt. Vor diesem Hintergrund stehen Belange aus Altlasten/Altstandorten der Umsetzung der Ent- wicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 nicht entgegen. Eine Entwicklung des Plangebi e- tes zu einem Wohngebiet ist uneingeschränkt möglich. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau - und Bo- dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes N RW. Bei Bodeneingriffen in einer ü ber Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft k önnen jedoch jederzeit archä ologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkm äler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä- lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthä lt einen entsprechenden Hi n- weis. 6.10 Artenschutz Mit der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 wurde eine Anpassung des deutschen Artenschutzrechtes an europäische Vorgaben vorg e- nommen. In der Folge sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfah- ren die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu betrachten (siehe dazu: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlun g des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 22.12.2010). Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 576 umfasst ein landwirtschaftlic h genutztes Grund- stück zwischen der Bahnlinie Münster-Rheine, der Landesstraße L 587 (ehem. B 219) und dem bestehenden Siedlungsrandes. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele sind die Überbauung der landwirtschaftlichen Flächen und der Eingriff in den Gehölzs aum zur Bahntrasse gemäß dem städtebaulichen Konzept in offener Bauweise bzw. abweichender Bauweise und Errichtung der notwendigen Infrastruktur verbunden. 3 DR. HECKMANNS UND PARTNER GMBH: Planung und Vorbereitung der Orientierenden Untersuchung ein- schließlich einer Historischen Erkundung für Einrichtungen der Deutschen Bahn AG im Stadtgebiet von Münster - Standortbezogener Auswertebericht -, Essen, Stand 31.07.1997 4 BFUB DÜSSELDORF GMBH, UMWELTBERATUNG FISCHER & KÖCHLING: Gutachten zur Orientierenden Un- tersuchung am Standort Münster - Stadt, Düsseldorf, Stand 1998 5 DIPL. -ING. WOLFGANG DE REUTER, ING.-BÜRO FÜR GEOTECHNIK UND BAUSTOFFTECHNOLOGIE: Münster-Sprakel - Städtebauliche Neuordnung im Bereich der Sprakeler Straße -, Aktenvermerk; Altenberge, Stand: 05.08.2015 Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die Artenschutzvorprüfung6 wurde in der Stufe I mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Insgesamt konnten 23 Vogelarten festgestellt werden, von denen nur die Mehlschwalbe zu den planungsrelevanten Arten zählt. Alle Arten traten im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Nahrungsgäste auf. Brut- vorkommen konnten mit der landwirtschaftlichen Nutzung für keine der 23 Arten nac h- gewiesen werden. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Indi- viduen) bestehen nicht. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (erhebliche Störung von Tieren zu relevanten Zeiten mit Auswirkungen auf den Erhaltungszustand einer lokalen Populat i- on) sind auch ohne zusätzliche Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) bestehen nicht. Ein Hinweis zum Artenschutz betreffend Baugenehmigungen wurde in den Bebauungsplan auf- genommen. Belange des Artenschutzes stehen einer Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 nicht entgegen. 6 B.U.G.S. - BIOLOGISCHE UMWELT-GUTACHTEN SCHÄFER: Bebauungsplan „Sprakel - östlich Sprakeler Straße / westlich DB“ der Stadt Münster; Bestandserfassung planungsrelevanter Vogelarten, ASP - Artenschutz- rechtliche Prüfung Stufe I“, Telgte, Stand: 19.08.2015 Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Flächen nach Nutzung Größe in m² % Allgemeines Wohngebiet 24.240 62,4 % Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 1.870 davon anteilig 850 m² als Private Erschließungsfläche - (GFL-AE) Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger davon anteilig 135 m² als (GFL-E) Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger davon anteilig 885 m² als Leitungsfläche - (L-E) Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger Straßenverkehrsfläche 6.350 16,4 % Straßenverkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- und Radweg 150 0,4 % Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte 1.860 4,8 % Öffentliche Grünfläche 630 1,6 % Fläche für Versorgungsanlagen 15 0,0 % Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutzwall/-wand) 5.590 14,4 % davon anteilig 4.280 m² mit Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen G ESAM T FLÄC H E 38.835 100 % 7 Flächenbilanz Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 ergibt sich folgende Flächenbilanz: Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspl a- nung, plant im nördlichen Stadtbereich im Ortsteil Sprakel im Bereich der Sprakeler Straße mit dem Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Al- druper Straße“ neue Bauflächen. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, neue Wohnbauflächen bei gleichzeitiger Arrondierung des Stadtkörpers mit der Anlage eines geschlossenen Sied- lungsrandes zu schaffen. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches unterliegen alle Bebauungspläne grundsätzlich ei- ner Umweltprüfung (UP), in der die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen sind und in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswi r- kungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Di e Inhalte einer Um- weltprüfung beziehen sich auf alle Schutzgüter sowie weitere Belange des Umweltschutzes. Ziel der Umweltprüfung ist eine möglichst frühzeitige Berücksichtigung der wesentlichen U m- weltbelange über die Aspekte des Natur - und Umweltschutzes hinaus, um eine möglichst ver- trägliche und alle ökologischen und umweltrelevanten Belange berücksichtigende Gesamtkon- zeption des Bebauungsplans zu erreichen. Dabei sollen nicht nur potenziell anstehende ökol o- gische Aufgaben im Planungsbereich gelöst und für die zu erwartenden Beeinträchtigungen des geplanten Konzeptes landschaftspflegerische und umweltschutzorientierte Maßnahmen be- nannt, sondern möglichst auch eine harmonische Einbindung in das vorhandene Umfeld in Münsters Norden erreicht werden. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Das Plan- bzw. Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung (=Geltungsbereich des B ebauungs- plans) befindet sich im Stadtteil Münster Sprakel und grenzt dort an die Bebauung der Sprak e- ler Straße auf der westlichen Seite an. Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch den Haltepunkt Münster Sprakel der Deutschen Bahn und daran an- schließender Bebauung an der Sprakeler Straße, im Osten durch die Bahnanlage Hamm - Münster - Rheine - Emden, im Süden durch eine landwirtschaftliche Fläche und eine Gehölzfläche zwischen Aldr u- per Straße und der Sprakeler Straße sowie im Westen durch die bestehende Bebauung östlich der Sprakeler Straße gebildet. 8.2.1 Planungsrechtliche Belange Im Regionalplan von 2014 wird der Planbereich als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt (Regionalplan Münsterland Blatt 7). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als Wohnbauland (W) innerhalb eines Siedlungsschwerpunktes (SSP) ausgewiesen. Der Fl ä- chennutzungsplan der Stadt Münster braucht daher nicht geändert zu werden. Das dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende Plangebiet wird innerhalb des Baulandprogramms unter der Kennziffer 681- 05 „Sprakel – östlich Sprakeler Straße / westlich DB“ in der Kategorie „Baureif 2016“ geführt und erfüllt somit in vollem Umfang die Maßgaben der Stadt Münster für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandang e- botes in Münster. Der Landschaftsplan Münster „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ erfasst nur den Freiraum um die Ortslage Sprakels. Der Planbereich selbst wird der Ortslage zugeordnet. Daher best e- hen keine Aussagen des Landschaftsplanes zum Plangebiet. Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. Natura- 2000 Gebiete (FFH -Gebiet und Eur o- päisches Vogelschutzgebiet) sind innerhalb des Plangebietes oder auch in dessen Umfeld nicht vorhanden. Auch existieren innerhalb des Plangebietes keine schützenswer ten Landschaftsbe- standteile oder geschützten Biotope, wie z.B. § 62-Biotope nach dem Landschaftsgesetz NW. Der Planbereich wird im Freiraumkonzept - Grünordnung der Stadt Münster als Siedlungsbe- reich dargestellt und befindet sich daher außerhalb des Städtischen Grünsystems. 8.2.2 Beschreibung des Plankonzeptes Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verri n- gerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkei- ten der Entwicklung de r Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie die Boden- versiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2). Der Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße“ entspricht der Vorgabe des Gesetzgebers vollständig. Angrenzend an die östliche Ortslage von Sprakel sollen attraktive Wohnangebote für verschi e- dene Nutzergruppen geschaffen werden. Vorgesehen sind neben Einfamilienhäusern und Rei- henhäusern auch einige Mehrfamilienhäuser. Darüber hinaus ist es geplant, eine Kindertages- stätte sowie einen Quartiersplatz mit Spielgeräten zu errichten. Abgeleitet aus dem Konzept eines städtebaulichen Wettbewerbes sollen r und 134 Wohneinhei- ten im Quartier realisiert werden. Davon rund 87 im Geschosswohnungsbau und rund 47 in Ein- familien-, Doppel- und Reihen- bzw. Kettenhäusern. Das Plangebiet arrondiert die gewachsenen Strukturen, um das bestehende Nahversorgung s- zentrum nach Osten, und schließt diese zu den östlich verlaufenden Verkehrsachsen Aldruper Straße und der Bahnstrecke Hamm (Westf.) – Emden Rbf hin ab. Der Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Al- druper Straße“ sieht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - unter Berücksichtigung des benachbarten siedlungsstrukturellen Bestandes - die Ausweisung von Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 – 1,2 vor. Es ist die Errichtung von Einzel- und Doppelhäuser und Geschosswohnungs- bauten mit bis zu 3 Etagen geplant. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über Ring - und Stichstraßen. Der Straßen- raum erhält dabei separate Gehwege sowie Längsparkbuchten zur Ordnung des ruhenden Ver- kehrs. Die äußere Erschließung erfolgt über die Sprakeler Straße bzw. kurze Stichstraßen. Wei- tere Festsetzungen bestehen durch Ausweisung: einer Lärmschutzeinrichtung zur Bahnstrecke einer Lärmschutzeinrichtung an der Landesstraße L 587 (ehem. B 219) einer Fläche für Gemeinbedarf (Kita) sowie einer öffentlichen Grünfläche (Spielplatz) Fuß- und Radwegeverbindung zum Haltepunkt und zur Sprakeler Straße. Darüber hinaus sind Festsetzungen vorgesehen zum Immissionsschutz (Lärm) durch entsprechende bautechnische Maßnahmen sowie vertragliche Vereinbarungen zur Energieeinsparung. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche Ausprägungen und Strukturen auf der einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere Rolle als Funktionsträger übernehmen (z.B. geschützte oder Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten oder bedeutungsvolle Grund- wasserleiter in ihrer Rolle im Naturhaushalt oder als Wasserlieferant) . Deren Funktionsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu erhalten und ggf. wei- terzuentwickeln. Folgende Zielaussagen der Fachgesetze sind zu beachten: Schutzgut Quelle Zielaussage Mensch Baugesetzbuch Bundesimmissions- schutzgesetz incl. Verordnungen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sowie der Freizeit und Erholung bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermei- dung von Emissionen. Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nach- teile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschüt- terungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbe- sondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. LAI Freizeit Lärm- Richtlinie Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Freizeitlärm. Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutz- gesetz / Land- schaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Le- bensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass * die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, * die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, * die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebens- räume sowie * die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungs- wert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Des Weiteren sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, insbesondere * die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie * die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- haltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandtei- len (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) * die Biologische Vielfalt zu berücksichtigen. FFH-RL und Vogel- SchRL Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Schutz und Erhaltung sämtli- cher wildlebender, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Boden Bundesboden- schutzgesetz incl. Bundesboden- schutzverordnung Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffli- che Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturge- schichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftli- che sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sa- nierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wie- dernutbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Anforderungen entstehen des Weiteren durch die Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdeten Stof- fen belastete Böden. Wasser Wasserhaushalts- gesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Le- bensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswasserge- setz incl. Verord- nungen Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie Berücksichtigung von wirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Luft Bundesimmissions- schutzgesetz incl. Verordnungen TA Luft Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelt- einwirkungen(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Baugesetzbuch Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzie- lung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Berücksichti- gung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitplä- ne. Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimati- schen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. - Baugesetzbuch - Berücksichtigung der „Verantwortung für den Klimaschutz“ sowie Darstel- lung klimaschutzrelevanter Instrumente. Landschaft Bundesnaturschutz- gesetz Landschafts- gesetz NW Bauge- setzbuch Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleit- planung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Auf- stellung der Bauleitpläne und Anwendung der Eingriffsplanung bei Eingrif- fen in das Landschaftsbild. Kultur- und Sachgüter Baugesetzbuch - Bundesnaturschutz- gesetz Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Land- schaftsbilderhaltung und -entwicklung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Erhaltung histori- scher Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteris- tischer Eigenart sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sofern dies für die Erhaltung der Ei- genart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Aus naturräumlicher Sicht gehört das Plangebiet zur Emsdettener Sandplatte (541.38) zum zentralen Teil der Haupteinheit „Ostmünsterland“ (540) (Meisel 1960). Dieser Naturraum ist ein fast ebenes Talsandgebiet das sich von Emsdetten bis nahe der Stadt Münster (Gelmer) er- streckt. Flugsandrücken, feuchtere Talsandflächen und kleine feuchtere Niederungen bis an die Ems kennzeichnen den Raum. Nach Osten zur Ems fällt das Gelände leicht ab. Die Böden dieser Einheit bestehen aus schwach anlehmigen Sandböden mit basenarmen, podsolierten Braunerden und häufigen Grundwassereinflüssen. Die Flächen werden zumeist als Ackerstandorte genutzt. Kleinflächig kommen relikte der Eichenhainbuchenwälder in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Grünland besteht nur in den leichten Niederungen. Die Hofanlagen liegen zerstreut. Das Gewässersy s- tem ist nur gering ausgeprägt. Aus morphologischer Sicht ist das Plangebiet homogen strukt u- riert. So handelt es sich hier um eine mehr oder minder ebene Fläche, die leicht nach Osten hin zur Werse geneigt ist. Die Geländehöhen liegen bei rund 50,2 m ü. Normalhöhennull ( NHN) im Süden und fallen zur Nordostseite auf rund 48,5 m ü NHN. 8.4.1 Mensch Bestandsanalyse In dem Plangebiet, das eine Flächengröße von rd. 3,9 ha besitzt, zeigt sich eine klare und ei n- fache Nutzungsstruktur, die sich in erster Linie aus einer großen Landwirtschaftlichen Nutzfl ä- che und einem der Deutschen Bahn zugehörigem Gehölzstreifen zusammensetzt. Die Land- wirtschaftsfläche wird als Fläche für den Maisanbau (2014 und 2015) genutzt. Der Gehölzstrei- fen an der Bahnlinie besitzt aktuell keine Nutzung. (Historisch wurde die Fläche für Nebenanl a- gen der Bahn und insbe sondere als Lagerfläche genutzt). Da auf der Fläche keine wirtschaftl i- Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für che Nutzung mehr stattfindet , hat sich eine Gehölzstruktur standortgerechter Vegetationsz u- sammensetzung gebildet, die regelmäßig durch die Deutsche Bahn gepflegt wird. Angrenzend an das Plangebiet nach Norden befindet sich der Haltepunkt Sprakel, der sowohl nach Münster als auch nach Hamm bzw. Rheine vernetzt. Östlich wird das Plangebiet durch die Bahnlinie und durch die Hochlage der L 587 (Aldruper Straße) sehr deutlich begrenzt. Auch di e westliche Plangebietsgrenze ist durch die bestehende Bebauung an der Sprakeler Straße, die durch Einzelhandel, Kleinbetriebe und Wohnbaulicher Nutzung geprägt ist, deutlich abgegrenzt. Der bestehende Siedlungskörper rahmt das Plangebiet mit einer geschlossenen Baustruktur. Nach Süden bestehen vergleichbare Strukturen die nach Westen in eine Ackerfl ä- che und eine kleinere Gehölzfläche übergehen. Innerhalb des Plangebietes bestehen keine für die Anlieger nutzbaren Wege. Eine Naherho- lungsfunktion der landwi rtschaftlichen Fläche als auch der diese Fläche erschließenden Fel d- wege ist nicht vorhanden. Auch der Gehölzbereich an der Bahnlinie ist nur schwierig entlang der Bahngleise erreichbar. Im Hinblick auf die anthropogenen Nutzungsansprüche ist festzustellen, dass das Plangebiet für die Landwirtschaft eine große Rolle spielt, während andere wirtschaftlich orientierte Nutzungs - oder Raumansprüche nicht existent sind. Auswirkungsanalyse Mit der Planung wird die bislang der Landwirtschaft und der Biogas - Futter- und Nahrungsmit- telproduktion dienende Fläche der Siedlungsnutzung zugeführt. Aus dem Planbereich besteht eine fast unmittelbare Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtun- gen im Umfeld (z.B. Edeka an der Sprakeler Straße). Es sind kurze Anbindungsmöglichkeite n an soziale und kulturelle Einrichtungen (z.B. Kirche 300 m, Geplante Kita im Plangebiet, Grund- schule Sprakel ca. 500 m) vorhanden. Die Anbindung über den Haltepunkt als auch über die L 587 nach Münster ist relativ günstig, so dass sich der Standort für eine Wohnbebauung grundsätzlich gut eignet. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen weitestgehend den Inhalten der angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne, daher wird keine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnnutzungen entstehen. Während der Bauphase ist vor allem mit immissionsbedingten Belastungen, insbesondere Lärm, die durch Baumaschinen und den Schwerlastverkehr erzeugt werden, sowie mit ver- kehrsbedingten und visuellen Beeinträchtigungen als wesentliche Belastungen für die benac h- barten Wohnbereiche zu rechnen. Davon betroffen sind insbesondere die Anwohner der be- nachbarten Wohngebäude an der Sprakeler Straße. Die Wohnumfeld- und die Erholungsfunkti- onen werden durch diese Beeinträchtigungen zeitlich befristet beeinträchtigt und sind letz tend- lich zu tolerieren. Unabhängig davon sollten bei besonders störungsrelevanten Arbeiten die Einhaltung von Ruhe- und Nachtzeiten beachtet werden. Anlagebedingte Auswirkungen sind durch das neue Baugebiet als solches, d.h. durch die z u- künftigen Gebäude und versiegelten Flächen, zu erwarten. Jedoch ist hier einzig eine visuelle Veränderung für die heutigen Anwohner zu erkennen. Der Blick auf eine Ackerfläche und einem dahinterliegenden Gehölzbereich wird durch eine Siedlungsstruktur ersetzt. Im Hinblick au f die Wohnumfeldfunktion ist anzumerken, dass insgesamt die Freiflächen als ein wertbestimmendes Kriterium des Wohnlagewertes vermindert werden und bestehende Sichtbeziehungen in den Freiraum zum Teil durch geplante Gebäude zukünftig unterbunden werden. Da diese Funktion allerdings nicht von besonderer oder übergeordneter Bedeutung ist, ist dieser Auswirkung keine besondere Relevanz zuzumessen. Andererseits ist festzustellen, dass mit dem neuen Baugebiet auch positive Effekte für das Wohnumfeld zu erwarten sind, da örtliche Strukturen gestärkt (Schule, Kita, Einzelhandel) wer- den. Besonders zu nennen sind die positiven Wirkungen durch den vorgesehenen Lärmschutz, Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für der sich nicht nur für die Bewohner an der Sprakeler Straße sondern auch für den Ortsteil Spra- kel lärmmindernd auswirkt. Betriebsbedingte Auswirkungen sind in erster Linie durch den ansteigenden motorisierten Indi- vidualverkehr sowie durch zunehmende Hausbrandemissionen zu erwarten. Diese lufthygieni- schen Beeinträchtigungen besitzen aber eine vergleichsweise sehr geringe Größenordnung und entsprechen den üblichen Belastungen derartiger Baugebiete. Eine Verschlechterung der lok a- len Immissionssituation ist dadurch und auch aufgrund der gegebenen örtlichen Situation und Durchlüftung im Plangebiet nicht anzunehmen. Verkehr Die derzeitige landwirtschaftliche Fläche ist über eine Zufahrt aus Norden vom Forstweg an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der Stadt Münster angebunden. Zwei bestehende Erschli e- ßungsstiche der Sprakeler Straße nach Westen sind bereits jetzt bis an die landwirtschaftliche Fläche ausgebaut. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 soll die Hauptanbindung des Plangebietes für den motorisierten Individualverkehr zukünftig über die beiden westlichen Erschließungsstiche von der Sprakeler Straße erfolgen. Eine verkehrliche Anbindung über die bestehende Anbindung an den Forstweg bleibt ausschließlich für den Fuß - und Radverkehr sowie als Feuerwehrzu- und Abfahrt und Abfahrt für Entsorgungsfahrzeuge bestehen. Zur fachlichen Bewertung der zukünftigen Verkehrssituation wurde zum Bebauungsplan Nr. 576 eine Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung über die Fachabteilung Verkehrsplanung 61.4 der Stadt Münster 1 abgegeben. Mit Aussage des Fachamtes sind mit dem Neubau der Ortsumgebung Aldruper Straße (B 219) die Verkehrsbelastung sowie die verkehrstechnische Bedeutung der Sprakeler Straße deutlich geringer geworden. Die Verkehrsbelastung auf der Sprakeler Straße liegt derzeit bei rd. 4.000 Kfz/24h. Die innere verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die zwei bestehenden Anbindungspunkte an die Sprakeler Straße. Auswirkungsanalyse Aus Sicht des Fachamtes stellt die geplante Bebauung und Erschließung von rund 134 Wohneinheiten über die benannten Anbindungen an die Sprakeler Straße keine Beei nträchti- gung für den Verkehrsfluss dar. Negative Auswirkungen auf den Bestand sind daher über den Mehrverkehr nicht zu erwarten. Das neue Wohngebiet kann verträglich in den Bestand eingebunden werden. Die notwendigen Ausbauten für den ruhenden und fließenden Verkehr innerhalb der neuen Wohnquartiere be- wegen in einem üblichen Spektrum. Des Weiteren sind innere Fuß- und Radwegeverbindungen als Verbindung der Wohnquartiere mit der Sprakeler Straße und dem Haltepunkt vorgesehen. Schallimmissionen Das Plangebi et ist Immissionen aus den Verkehrswegen der Landes straße L 587 (ehem. B 219) und der Bahnstrecke ausgesetzt. Zur Konkretisierung und Bewertung der Schalltechni- schen Auswirkungen auf das neue Wohngebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung 2 er- stellt. Die Darstellung der Schallimmissionen erfolgt ausführlich unter Punkt 0 der Begründung und im Gutachten. Für die Beurteilung der Bestandssituation und der zu erwartenden Veränderungen durch ver- kehrliche Belastungen aus Straße und Schiene wurde die Verkehrsbelastung für den Analys e- fall sowie den Prognosefall 2030 (Straßenverkehr) und 2025 (Schienenverkehr) bewertet. Für das Plangebiet von Bedeutung sind die einwirkenden Immissionen aus Verkehrslärm der u m- gebenden Straßen und Schienenwege und deren Auswirkungen auf die zukünftigen Nutzungen im Abgleich mit den Orientierungswerten nach DIN 18005. In den Berechnungen wurden mehrere Lärmminderungsmaßnahmen berücksichtigt, welche die Abschirmung von Öffnungen zu schutzbedürftigen Bereichen und dem Außenwohnbereich im Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Erdgeschoss dienen. Folgende zu errichtende Lärmminderungsmaßnahmen wurden berüc k- sichtigt: ein etwa 200 Meter langer Lärmschutzwall (Wallkronenlänge) östlich der geplanten Be- bauung LW1: eine etwa 80 Meter lange Lärmschutzwand nördlich der geplanten Bebauung LW2 (nördlicher Teil): eine etwa 200 Meter lange Lärmschutzwand östlich der geplanten Bebauung / auf der Wallkrone bis zur Lärmschutzwand LW3 (südlicher Teil) der L 587 LW3 (südlicher Teil): eine etwa 140 Meter lange Lärmschutzwand entlang der L 587 Die weitere Minderung der Verkehrsl ärmeinwirkungen ist im Bereich der Überschreitungen durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen. Dies sind Schalldämmmaßnahmen am Gebäude (Fenster, Wände, Dächer) sowie eine entsprechende Ausrichtung der schutzbedürft i- gen Nutzungen und Räume bzw. Fenster und Maueröffnungen. Entsprechend den Lärmpegel- bereichen sind insbesondere die Schutzklassen von Fenstern zu beachten. Auswirkungen aus Verkehrslärm auf die Bestandsbebauung Die schalltechnischen Berechnungen für den Verkehrslärm wurden im Plangebiet für die Be- rechnungshöhen 2,8 m (EG), 5,6 m (1.OG), 8,4 m (2.OG) und 11,2m (3. OG) durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen sind in Form von flächendeckenden Lärmkar- ten dem Schalltechnischem Gutachten beigefügt. Berechnungshöhe 2,8m (EG) zur Tagzeit Die Orientierungswerte werden zur Tagzeit nur im nördlichen Bereich des Plangebietes überschritten. Berechnungshöhe 2,8m (EG) zur Nachtzeit Die Orientierungswerte werden zur Nachtzeit flächendeckend überschritten. Berechnungshöhe 5,6m (1. OG) zur Tagzeit Die Orientierungswerte werden zur Tagzeit im nördlichen/östlichen Teil des Plangebi e- tes überschritten. Berechnungshöhe 5,6m (1. OG) zur Nachtzeit Die Orientierungswerte werden zur Nachtzeit flächendeckend überschritten. Berechnungshöhe 8,4m (2. OG) zur Tagzeit Die Orientierungswerte werden zur Tagzeit im nördlichen/östlichen und teils im südl i- chen Teil des Plangebietes überschritten. Berechnungshöhe 8,4m (2. OG) zur Nachtzeit Die Orientierungswerte werden zur Nachtzeit flächendeckend überschritten. Berechnungshöhe 11,2m (3. OG) zur Tagzeit Die Orientierungswerte werden zur Tagzeit im nördlichen/östlichen und teils im südl i- chen Teil des Plangebietes überschritten. Berechnungshöhe 11,2m (3. OG) zur Nachtzeit Die Orientierungswerte werden zur Nachtzeit flächendeckend überschritten. Entsprechend den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurde für das Plangebiet die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes mit den Orientierungswerten der DIN 18005 sowie Immissionsgrenzwerten gemäß der 16. BImSchV in Ansatz gebracht. Die Erge b- nisse zeigen, dass die Richtwerte als auch Grenzwerte trotz der berücksichtigten Lärmminde- rungsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte kann jedoch durch Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für passive Maßnahmen am Gebäude, z. B. i n Form von passiven Schallschutzmaßnahmen in Kombination mit Lüftungseinrichtungen für Schlafräume sichergestellt werden. (Gemäß der VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen “ ist bei einem Außeng e- räuschpegel von > 50dB(A) eine schalldämmende, eventuell fensterunabhängige Lüftungsei n- richtung für Schlafräume notwendig). Der Bebauungsplan enthält daher baugebietsbezogene Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Mit den getroffenen Festsetzungen werden gesunde Wohnverhältnisse für das Neu- baugebiet gewährleistet. Durch die zukünftige abschirmende Wirkung der Lärmschutzeinric h- tungen zur Bahntrasse und zur Landesstraße L 587 werden die nächtlichen Lärmeinwirkungen auf die bestehenden Wohngebiete des Stadtteils Sprakel gemindert. Negative Auswirkungen des Neubaugebietes auf den Bestand konnten gutachterlich nicht fes t- gestellt werden. Anspruchsvoraussetzungen auf Schallschutzmaßnahmen in der Bestandssitua- tion sind nicht gegeben. Weitergehende Details zu den schalltechnischen Beurteilungs- und Be- rechnungsgrundlagen sind dem Gutachten zu entnehmen. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bestandsanalyse Biotoptypen Die potenzielle natürliche Vegetation im Plangebiet besteht aus Eichen- Birkenwald und z.T. mit Eichen-Hainbuchen-Durchdringungen (Burrichter 1973). Strukturen, die der potentiellen natürl i- chen Vegetation entsprechen, sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Biotoptypen und die Vegetation der prägenden Biotopstrukturen des Planungsgebietes wurden im Frühjahr 2015 kartiert . Die Ergebnisse dieser Geländeerhebungen werden nachfol- gend beschrieben. Die Bestandssituation innerhalb des Plangebietes ist durch eine große Ackerfläche mit Maisbe- stand geprägt. Besondere Pflanzen oder Strukturen sind nicht festgestellt worden. An der Zufahrt zur Ackerfläche besteht ein teilweise trockenheitsgeprägter Saum auf Schotter und Bauschutt, der aber unmittelbar an den Rändern auch Feuchtezeiger aufweist. Kennzeic h- nende Arten sind: Beifuß, Wiesenmargerite, Schafgarbe (Aichillea millefolium und filipendulina), Topinambur (teil- weise dominant und flächendeckend bis in den Acker), Goldrute, Huflattich, Löwenzahn, Brei t- wegerich, Möhre, Malve, Schmalwegerich, Johanniskraut, Ackerkratzdistel, Ackerhirse, Brenn- nessel, Wasserdost, Pfeiffengras, Binse, Reitgras. Als Gehölze kommen auf der nördlichen Seite der Zufahrt zum Acker vor: Hasel, Zitterpappel, Kirsche, Eiche, Walnuss, Feldahorn, Brombeere, Ilex, Eiche, Birke, Salweide, Wildrose, Schneeball, Heckenkirsche sowie eingebrachte Zier- und Gartengehölze wie z.B. Bambus. Alle Gehölzstrukturen an der Nordseite des Plangebietes sind gepflanzt. Der Bestand weist keine größeren Gehölze oder nennenswerte Einzelbäume auf. Der Bereich aus Feldweg und Gehöl z- bestand ist in einer Größe von 854 qm als Ausgleichsfläche des Landesbetriebes Straßen NRW festgelegt. Der nordöstliche, bahnbegleitende Gehölzsaum besteht aus überwiegend wild aufgeschlagenen Gehölzen. Prägend sind insbesondere Salweiden, Hasel und Hybridpappeln. Daneben sind E r- len, Eichen und Birken häufig. Die Säume zur Bahntrasse sind grasig mit meist hohen Bro m- beerenanteilen. Herauszustellen sind hier zwei große Pappeln mit Stammdurchmessern von über 1,40 m die im südlichen Grenzbereich zur Ackerfläche stehen. Die beiden Bäume als auch die weiteren Gehölzbestände können aufgrund der notwendigen Wallanlagen nicht erhalten werden. Im Südosten verläuft die Entwässerung der Landesstraße, die über eine Verrohrung auf die öst- liche Bahnseite führt. Am Beginn der Verrohrung ist eine kleine Wasserstelle, die mit Bi nsen (Juncus effusus und Rohrkolben (Thypha latifolia) bestanden ist. Da der Graben nur unregel- mäßig Wasser führt, ist keine weitere Wasserpflanzenvegetation vorhanden. Der Entwäss e- Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für rungsgraben wird mit Herstellung der Lärmschutzanlage verlegt. Die Anschlus sstellen am Fuß der Böschung der Landesstraße und an der Unterführung der Bahn bleiben erhalten. Ein weit e- rer kleiner Entwässerungsgraben verläuft zwischen Ackerfläche und Bahngehölzbereich, jedoch ist auch hier keine Wasserpflanzenvegetation vorhanden. Nennenswerte Funktionen im Wa s- serhaushalt sind für die Gräben nicht feststellbar. Die Grenzsäume der Ackerfläche zu den Anliegern an der westlichen Plangebietsgrenze sind deutlich nährstoffbetont und durch Brennnesselhorden und Wiesenkerbel sowie Gartens tauden und Gartenabfälle geprägt. Südlich des Plangebietes befindet sich eine mittelgroße Gehölzpflanzung als Kompensations- fläche des Ausbaues der Landesstraße. Der Gehölzbereich weist eine fast geschlossene Struk- tur aus standortgerechten Gehölzen auf. Die Höhe beträgt ca. 6 m. Auswirkungsanalyse Insgesamt weist der überwiegende Teil des Plangebiets eine nachrangige ökologische Funktion auf. So ist das Plangebiet mit der Ackerfläche als Habitat für Tiere und Pflanzen aufgrund der intensiven Nutzung insgesamt nur von geringer ökologischer Funktion. Die Ackerfläche bleibt nicht erhalten und wird durch eine Wohnbebauung und durch Gartenstrukturen ersetzt. Der Gehölzbereich bleibt ebenso nicht erhalten. Der Bereich wird durch eine Lärmschutzeinrich- tung ersetzt . Die gesamte Fläche der Lärmschutzanlage wird als private Grünfläche genutzt werden. Die Wallanlage wird wieder mit Gehölzen bepflanzt werden. Die Lärmschutzwand auf der Wallanlage wird als begrünte Wand mit Rankpflanzen / Kletterpflanzen bepflanzt. Die im Bereich der heutigen Zufahrt zur Ackerfläche vorhandene Gehölzstruktur bleibt nicht er- halten. Auf der Wegeachse wird eine Lärmschutzwand errichtet, so dass die Saumstrukturen des Weges vorübergehend verloren gehen. Da eine Zufahrt über einen Pflegeweg zur Wall - und Bahnanlage erforderlich ist sind auch die den heutigen Weg begleitenden Gehölze nicht zu erhalten. Potenziell vorkommende Tierarten und ihre Habitate In diesem Zusammenhang wird auf die Artenkartierung (siehe Anlage zum Umweltbericht) ver- wiesen. In der Artenkartierung ist das Plangebiet mit seinen randlichen Strukturen hinsichtlich des Vorkommens streng geschützter Vogelarten erfasst worden. Die betroffenen Tier- und Pflanzenarten werden hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch das Plan- konzept nachfolgend dargestellt und beurteilt. Ergebnisse der Kartierung der Brutvögel Im Untersuchungsgebiet und in angrenzenden Bereichen konnten insgesamt 23 Vogelarten festgestellt werden. Während 22 dieser Arten häufig und ungefährdet sind und daher im Rah- men von Planungs- und Zulassungsverfahren gewöhnlich nicht einzeln betrachtet werden, g e- hört die Mehlschwalbe zu den sogenannten planungsrelevanten Arten und ist daher quantitativ erfasst worden. Die Art trat im Untersuchungsgebiet allerdings nur als Nahrungsgast auf. Die Mehlschwalbe ist die einzige festgestellte Art, die in der nordrhein-westfälischen Roten Liste geführt wird und hier sowohl landesweit als auch im Naturraum als gefährdet (Kategorie 3) gilt. Ihr Erhaltungszustand wird in der atlantischen Region Nordrhein- Westfalens als „unzureichend“ eingestuft. Auf der landesweiten - und vom Fitis abgesehen - auch regionalen Vorwarnliste be- finden sich Bachstelze, Fitis, Haussperling und Goldammer. Alle einheimischen wildlebenden Vogelarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG beson- ders geschützt. Einen weitergehenden Schutz genießen die „streng geschützten“ Arten, von denen aber keine im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurde. Darüber hinaus werden alle wildlebenden europäischen Vogelarten über den Artikel1 der VSchRL erfasst. Weitergehend geschützte Arten des Anhangs I dieser Richtlinie waren im Untersuchungsgebiet nicht vorhan- den. Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die Mehlschwalbe als einzige planungsrelevante Art brütete nicht im Untersuchungsgebiet. Als weitere mögliche vorkommende planungsrelevante oder sonstige bedeutende Arten auf der Fläche wurden Fledermäuse als Nahrungsgäste im Umfel d der größeren Bestandsgehölze und als potentielle Brutarten im Bereich von Bestandsgebäuden ermittelt. Da bis auf zwei Pappeln keine größeren Gehölze im Plangebiet vorhanden sind, ist das Angebot an Quartiersbäumen sehr begrenzt. Die Pappeln wurden einer Sichtkontrolle unterzogen. An der südlichen Pappel befinden sich im mittleren Stammbereich einzelne Astlöcher. Die Pappel ist jedoch relativ hoch und der obere Kronenbereich ist weitgehend der Sichtkontrolle entzogen. An der nördlichen Pappel wurden keine größeren hohlen Bereiche festgestellt. Da Pappeln eine deutlich grobe Rindenstruktur aufweisen, sind auch kleinere Unterschlupfbereiche als Tagesversteck e am Stamm möglich. Beide Pappeln werden vor der Fällung hinsichtlich des Vorkommens von Fl e- dermausquartieren untersucht, so dass es zu keiner Beeinträchtigung von (potentiellen) Som- merquartieren kommen kann. Ein konkreter Besatz von Fledermäusen ließ sich an beiden Ge- hölzen jedoch nicht feststellen. Des Weiteren werden im Messtischblatt 3911 Quadrant 4 als Amphibien die Arten Wasser- frosch, Laubfrosch und Kammmolch benannt. Da keine Gewässerstrukturen im oder im Nahbe- reich zum Plangebiet vorhanden sind, is t das Vorkommen von streng geschützten Amphibien wenig wahrscheinlich. Prognose der Betroffenheit i. S. d. § 44 Abs. 1 BNatSchG Geht man von einer Umsetzung des beschriebenen städtebaulichen Konzeptes mit der Etabli e- rung großflächiger Wohnbauflächen aus, ist das gesamte Plangebiet durch Umstrukturierung und teilweiser Neuversiegelung, letztendlich durch vollständige Überplanung gekennzeichnet; dadurch bedingt ist von dem Verlust der heutigen Vegetation auszugehen. Aufgrund dieser g e- planten Umstrukturierung lässt sich folgende Prognose erstellen: Bei den Fledermäusen sind potentiell Quartiere in der bestehenden Gehölzstruktur zweier gr o- ßer Pappeln möglich. Hier sind vor einer Beseitigung Untersuchungen an den Astlöchern und an den Höhlungen vorgesehen, damit gem. § 44 Abs. 3 S. 1u. 3 BNatSchG keine Individuen ge- tötet werden. Für die Mehlschwalbe, die das Plangebiet zur Nahrungssuche nutzt, ist von keiner Beeinträcht i- gung der Brutplätze auszugehen. Somit ist nicht vom Eingriffstatbestand der Tötung ausz ugehen. Auch ist kein Verlust essenziell notwendiger Nahrungsflächen vorhanden, da die heutige intensive Nutzung der Flächen ein nur eingeschränktes Nahrungsspektrum erwarten lässt und in der umgebenden Landschaft ausrei- chend große und attraktive Nahrungsf lächen verbleiben sowie der Bereich des Lärmschutzwal- les wieder begrünt wird, so dass hier letztendlich nur temporäre Verluste entstehen. Zur Vermeidung einer baubedingten Tötung der im Gebiet u. U. vorkommenden europäischen, aber nicht planungsrelevanten Vogelarten durch die Beseitigung von Gehölzen sind diese A r- beiten gemäß Naturschutzgesetz in der Zeit vom 1. Oktober bis 28 Februar durchzuführen. Dadurch kann ausgeschlossen werden, dass während der Tätigkeiten Nester zerstört, Gelege zerbrochen oder Jun gtiere getötet werden. Hierdurch wird ein Auslösen von Verbotstatbestän- den gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wirksam vermieden. Sollten die Gehölzarbeiten zu e i- nem späteren Zeitpunkt erfolgen, so sind die Bestände vor Fällung durch einen Gutachter hi n- sichtlich des Brutbestandes zu prüfen. Auswirkungsprognose Die oben beschriebenen Funktionen der im Plangebiet vorkommenden Biotope sind von der heutigen Nutzung dieser Flächen und deren Intensität abhängig. So besteht ein hoher Anteil von Flächen mit einer geringen Biotopwertigkeit - dies sind die Ackerflächen. Der Vegetationsbestand im Bereich der überplanten Flächen, insbesondere im Gehölzbereich an der Bahnlinie wird durch die vorgesehene Überbauung durch die Lärmschutzanlage, die Ge- bäude, die Versiegelung in Form von Straßen, Wegen etc. und durch die Änderung der Nutzung Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für der Flächen durch Inanspruchnahme im Zuge des Baubetriebes durch die Erstellung von Bau- gruben, die Zwischenlagerung von Mutterboden, die Einrichtung von Baustellenflächen etc. und danach in Form von Gartenflächen zumindest in Teilen entfernt werden. Dadurch gehen die B i- otopfunktionen für Pflanzen und Tiere in einigen Bereichen vollständig, in anderen zwischen- zeitlich verloren bzw. werden verändert. Innerhalb des Plangebietes sind diese Beei nträchti- gungen aufgrund des derzeitigen relativ geringen Biotopbestandes nur eingeschränkt und lokal bedeutsam und zwar dort, wo bestehende Gehölzflächen entfernt werden müssen. Diese erfol- gen jedoch zeitlich begrenzt, da nach Fertigstellung der Lärmschutz anlage die Flächen wieder bepflanzt und begrünt werden. Somit ist insgesamt ein teilweiser Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, vor allem aber eine Veränderung der Lebensraumbedingungen, so z.B. durch Änderung der Standortfa k- toren (Veränderung von Bodenstruktur und -gefüge), das Einbringen künstlicher Arten im B e- reich zukünftig bebauter Flächen (z.B. innerhalb der Gärten) und auch von Störungen der be- nachbarten Freiraumes, festzustellen. Es ist dadurch auch mit einer Verschiebung des Arten- spektrums innerhalb des Plangebietes zu rechnen. Insgesamt sind jedoch erhebliche Verände- rungen aufgrund der intensiven Vorbelastung durch die Landwirtschaft und die Auswirkungen des Lärms aus dem Bahnbetrieb und der Landesstraße nicht zu erwarten. Folgende Aus wir- kungen sind abschließend mit der Planung verbunden: Überbauung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans. Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Fauna der umliegenden Biotopstrukt u- ren zu erwarten. Aufgrund der vorgesehenen Pflanzmaßnahmen am Lärmschutzwall ist nicht von einer nachhaltigen Störung der Fauna in den angrenzenden Bereichen nach Osten auszug e- hen. Da keine Lebensraumbeziehungen unterbunden werden, erfolgt keine erhebliche Beein- trächtigung des Biotopverbunds. Mit den neu entstehenden Gartenflächen und den Grünmaßnahmen wird für kulturfol- gende Arten ein neuer Lebensraum (z. B. Nahrungsraum und Brutstätten für Gartenv ö- gel) geschaffen. Vermeidungsmaßnahmen Für die Bautätigkeiten zur Errichtung des Plankonzeptes ist die Beachtung der Bauzeitenreg e- lungen entsprechend dem Landschaftsgesetz erforderlich: Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. durchgeführt werden. Sind Bäume zur Fällung vorgesehen, so sind diese im Vorfeld der Fällung auf als Fledermausquartiere geeignete Höhlen und Spalten hin zu untersuchen. Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, die den allgemeinen Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03 bis zum 30.09. eines Jahres verbieten, sind in j e- dem Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“ einzu- halten. Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung. Ausnahme von der Bauzeitenregelung: Wird im Rahmen einer ökologischen Baubeglei- tung der Nachweis erbracht, dass an den betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet haben bzw. noch nicht mit einer Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die Baumfällung gegebenenfalls auch zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres möglich. Ausgleichsmaßnahmen Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 19 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare B e- einträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaß- nahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funkt i- onen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans entstehen werden, sind Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft erforderlich. Dabei sind die ökologi schen Funktionen zu sichern und zu entwickeln und damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten. Aufgrund der Bilanzierung sind Maßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich. Insbe- sondere ist hier eine Teilfläche des Plangebietes i m Norden zu nennen. Die Fläche in einer Größe von 854 qm wurde als Ausgleichsfläche für den Landesbetrieb Straß en NRW festgelegt und ist mit einer strauchartigen Bepflanzung und einem geschotterten Feldweg erstellt worden (vgl. Biotopbeschreibung). Die Fläche wird im Rahmen der Erstellung der Lärmschutzwand ent- fallen und ist durch eine Ersatzfläche wieder herzustellen. Als Ersatzfläche wird ein Teilbereich einer als Ausgleichsfläche hergestellten Fläche in Münster Hiltrup (Vennheideweg) vorgesehen. 8.4.3 Boden Die im Plangebiet vorhandenen Sandböden bilden die Ausgangsmaterialien der Bodenbildung, aus denen unterschiedliche Bodentypen hervorgegangen sind. Die Bodenkarte weist für das Plangebiet Gleypodsol als prägenden Bodentypen aus. Zum nördlichen Teil besteht ein typi- scher Gley. Die grundlegenden Eigenschaften sind die deutlichen (negativen) Einflüsse durch Bodenwasser. Der Gesamtbereich wird durch das zeitweise hoch anstehende Grundwasser beeinflusst so dass das Plangebiet für eine Versickerung vollständig ungeeignet ist. Das anfal- lende Oberflächenwasser wird über die Kanalisation abgeführt. Schützenswerte Bodeneinheiten sind nicht vorhanden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ergaben sich bei der Auswertung von entspr e- chenden Unterlagen Hinweise auf mögliche Altablagerungen oder belastete Auffüllungen im Be- reich der geplanten Lärmschutzeinrichtungen. Im Jahr 1998 wurden durch die BFUB Düsseldorf GmbH im Wallbereich 12 Rammkernsondierungen bis in eine max. Tiefe von 4,0 m abgeteuft und diverse Bodenproben entnommen. Im Bereich der Grundstücksfläche steht im Baugrund oberflächennah eine ca. 1,0 m mächtige Auffüllung aus Sanden mit eingelagertem Schotter, Asche und Ziegelbruch an. Unterlagert werden die Auffüllungen von einer Schlufflage mit Schichtdicken von ca. 0,80 m bis 1,20 m. Darauf folgen in der Regel schluffige Sande. Das Grundwasserniveau ist in Tiefen zwischen ca. 3,0 und 5,0 m zu erwarten. Zeitabhängig ist mit Änderungen der Tiefenlage des Grundwassers zu rechnen. Für die Zuordnung der Messw erte wurde die LAGA Boden 1997 zugrunde gelegt. In zwölf Messpunkten wurde der Gehalt an Koh- lenwasserstoff (MKW), in sechs Messstellen der PAK -Gehalt und an vier Proben der Gehalt an Schwermetallen bestimmt. Es ergaben sich folgende Zuordnungswerte: Kohlenwasserstoffe (MKW) Der Grenzwert für Z 0 von 100 mg/kg wurde von keiner Probe erreicht. Zuordnungs- wert: Z 0 PAK-Gehalt Bei vier Proben lag der Messwert unter 5 mg/kg Zuordnungswert Z 1.1 Bei Probe 711 bei < 15 mg/kg Zuordnungswert Z 1.2 Nur bei Probe 911 wurde der Grenzwert für Z 2 von 20 mg/kg überschritten. Zuor d- nungswert > Z2 Gehalt an Schwermetallen Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Nur der Gehalt an Quecksilber überschritt den Grenzwert von 3 mg/kg (Z 1.2) und liegt mit 10 mg/kg deutlich über dem Grenzwert. Zuordnungswert > Z 2 Alle übrigen Gehalte entsprechen den Zuordnungswerten Z0 bis Z 1.1. Gemäß Gutachten wurde eine Gesamteinschätzung der Altlastenverdachtssituation vorg e- nommen. Für den Gefährdungspfad Grundwasser ist nur bei einer unzureichenden Versieg e- lung eine Elution von Schadstoffen durch versickernde Niederschläge möglich. Die beprobte Fläche wird durch den geplanten Lärmschutzwall weitgehend abgedeckt. Eine Elution von Schadstoffen in das Grundwasser wird durch die Versiegelung infolge der Boden- aufschüttungen im Bereich des Lärmschutzwalls verhindert, so dass dieser Gefährdungspfad entfällt. Allgemeine Vorbelastungen für das Schutzgut Boden bestehen durch die flächenmäßig durc h- geführten landwirtschaftlichen Arbeiten und im Besonderen im Bereich der Gehölzfläche (B e- triebsgelände der Deutschen Bahn) durch entsprechende Verunreinigungen mit Schwermetal- len und an einer Stelle mit PAK. Auswirkungsprognose Die Bodenart der im Plangebiet vorkommenden Böden ist einer der wesentlichsten Regelung s- faktoren bei der Ausprägung der naturhaushaltlichen Funktionen. Die zumeist sandigen Böden weisen aufgrund ihrer Eigenschaften eine geringe Fähigkeit auf, Schadstoffe und andere, das Grundwasser belastende Stoffe zu filtern, zu puffern, zurückzuhalten und abzubauen z umal der Grundwasserstand relativ oberflächennah anstehen kann. Durch die Bebauung mit Wohng e- bäuden und Erschließungen werden die Funktionen des Bodens zumindest in Teilen verloren gehen. Die unversiegelten Flächen werden mit Grünflächen und Gärten wieder hergestellt. Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es in diesem Bereich zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils führen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden. Mit der Überbauung wird die Fläche künftig der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse entzogen. Im Bereich der Gehölzfläche wird durch die Abdeckung der Altlasten der potentiellen Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffverlagerung vorgebeugt. Zur Vermeidung einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser z.B. durch Leckagen oder Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Chemikalien, Mineralölprodukte etc.) sind während der Baumaßnahme die einschlägigen Vorschriften (LBodSchG, DIN 18300 u. 18915) zu be- rücksichtigen. 8.4.4 Wasser Das Schutzgut Wasser gliedert sich in die beiden Bereiche Grundwasser und Oberflächeng e- wässer (Stillgewässer und Fließgewässer), die nachfolgend getrennt zu beschreiben und zu bewerten sind. Hydrogeologie Der Lockergesteinsgrundwasserleiter wird gebildet von Sanden der Niederterrasse, die be- reichsweise von Flugsanden überlagert werden. Geringdurchlässige, schützende Deckschic h- ten sind nicht vorhanden. Das Grundwasser strömt in nordöstliche Richtung. Vorfluter ist die Aa bzw. die Ems. Das Grun dwasser steht zeitweise bis in die oberen Bodenhorizonte an, so dass in Verbindung mit den Schluffigen Sanden und stark sandigen Schluffen eine Versickerung nicht möglich ist. (Laut Prüfprotokoll zur Versickerungsmöglichkeit vom 17.05.2011 durch den Gutachter de Reuter aus Altenberge sind Grundwasserflurabstände von 1,4 bis 2,2 m angetro f- fen worden. Die Durchlässigkeitskoeffizienten sind mit 2,3 x 10 hoch minus 5 im Sand- Schluff und mit 3,4 x 10 hoch minus 7 m/s im Schluff -Lehm angegeben.) Die Anforderungen zur Nie- derschlagsversickerung gemäß ATV Arbeitsblatt A 136 im Hinblick auf den Durchlässigkeitsk o- effzienten von kf >= 1 x 10 hoch minus 6 m/s werden nicht erfüllt. Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Im südlichen Teil grenzt die Einheit direkt an das Wasserschutzgebiet Kinderhaus. Beeinträc h- tigungen des Grundwassers werden nicht gesehen, jedoch sind durch die Bautätigkeit Freil e- gungen des Grundwassers möglich. Hier ist der sachgerechte Umgang mit allen potentiellen Wasserverschmutzenden Stoffen während der Bautätigkeiten erforderlich. Oberflächengewässer Oberflächengewässer existieren innerhalb als auch im näheren Umfeld des Plangebietes nicht. Die benannten Gräben sind ausschließlich zur Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Straßenbereichen genutzt. Eine Gewässerfunktion ist nicht vorhanden. 8.4.5 Klima und Luft Das Planungsgebiet befindet sich hinsichtlich seiner klimageographischen Einstufung im Klimabezirk “Münsterland” (Deutscher Wetterdienst 1960). Dieser Bezirk ist durch relativ kühle Sommer und milde Winter, hauptsächlich maritime Luftströmungen als Folge zyklonaler Wes t- wetterlagen sowie reichlichen Niederschlägen gekennzeichnet. Die Hauptwindrichtung inner- halb der Region ist Südwest. Bei strahlungsintensiven austauscharmen Wetterlagen hat der hohe Freiflächenanteil in Verbin- dung mit der derzeitigen Nutzung des Plangebietes zur Folge, dass insbesondere der Bereich der Ackerfläche als Kaltluftentstehungsgebiet fungiert. Aufgrund der örtlichen Situation kommt es u.U. zu einem geringfügigen Kaltluftabfluss in Richtung Norden; nennensw erte bioklimat i- sche Ausgleichsleistungen erwachsen daraus alleine aufgrund der geringen Größe des Plange- bietes nicht. Im Hinblick auf die Immissionssituation gibt es keine Anhaltspunkte für besondere Belastungen. So dürften die Werte einer üblichen Hintergrundbelastung entsprechen. Die lufthygienischen Aspekte spielen im Hinblick auf den allgemeinen Klimaschutz - insbeson- dere den Treibhauseffekt aufgrund der CO2- Problematik - eine große Rolle. In diesem Zusa m- menhang ist festzuhalten, dass im und im Umfeld des Plangebietes keine Nutzung erneuerba- rer Energien oder Projekte mit besonderen Energiesparmaßnahmen vorhanden sind. Auswirkungsprognose Für die für den Naturhaushalt, aber auch für den Menschen relevanten klimatisch- lufthygienischen Funktionen, d.h. die bioklimatische Funktion sowie die lufthygienische Funkt i- on, lässt sich aufgrund der oben geschilderten Situation keine besondere Bedeutung ableiten. Beide Funktionen spielen insbesondere aufgrund der Lage des Plangebietes im Raum keine besondere Rolle im Naturhaushalt oder für den Menschen bzw. das Stadtklima. Die mikroklima- tischen Bedingungen werden sich infolge der Überbauung verändern. Zusammen mit Verschi e- bungen der Strahlungsabsorption werden die Oberflächentemperaturen und damit auch die Lufttemperaturen im Bereich der bebauten Flächen geringfügig angehoben werden. Durch die Wohngebäude wird sich die Rauigkeit der Oberfläche und somit auch die mechanische Turbu- lenz erhöhen, ein Effekt, der aufgrund der topographischen Situation zu vernachlässigen ist. Durch Hausbrand und KFZ-Verkehr werden zukünftig weitere Immissionen entstehen. Die Tei l- flächen des Bebauungsplans, die zukünftig bebaut werden, werden somit ihre bioklimatischen und lufthygienischen Funktionen einbüßen und somit selbst zur Ausbildung von Stadtklimae f- fekten beitragen. Insgesamt ist allerdings zu erwarten, dass sich diese Auswirkungen auf das Bebauungsareal selbst beschränken werden. Wichtige, über die lokale Situation hinausreichen- de klimatische Ausgleichsfunktionen sind dadurch nicht betro ffen. Mit der Anordnung der G e- bäude bzw. Dachflächen mit überwiegender Südausrichtung besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen). Somit wird der Zielsetzung des Baugesetzbuchs hins ichtlich einer Berücksichtigung der Belan- ge des Klimaschutzes gefolgt. 8.4.6 Landschaft Im Rahmen der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft bestehen die Schutzziele in der E r- haltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhist o- risch geprägten Form, der Erhaltung der natürlichen Erholungseignung von Landschaftsräumen Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für und der Erhaltung der Landschaft in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe im unbesi e- delten Raum. Wie das Leitbild zur Wahrung und Entwicklung des Schutzgutes Landschaft zeigt, ist der Schutzgedanke auf die Aspekte Freiraum, Landschaft und landschaftsgebundene Erholung, insbesondere im Außenbereich, gerichtet. Damit wird deutlich, dass dieses Schutzgut für das Plangebiet nur bedingt relevant is t, da es eher dem Innenbereich zuzuordnen ist. Die land- schaftlichen Bezüge bestehen nur auf der Ostseite durch die Gehölzstrukturen entlang der Bahnlinie und erst dann über die Bahnlinie hinaus in die freie Landschaft. Ähnlich verhält es sich nach Süden, w o die Anbindung an den Freiraum zunehmend schmaler wird und letztlich nur eine Verbindung über den Böschungsbereich der Landesstraße in die freie Landschaft vor- handen ist. Im Norden und Westen grenzen die Bebauung und die Siedlungsstruktur mit Ver- kehrswegen und dem Haltepunkt Sprakel an das Plangebiet. Aufgrund dieser räumlichen Einbindung ist der Planbereich ein eigenständiger, landschaftlich gesehener sehr kleiner Restbereich eines Landschaftsteils. Besondere Funktionen aufgrund von Vielfalt, Naturnähe sind nicht zu erkennen. Auch Eigenschaften wie eine Erholungsfunktion oder nennenswerte natürliche Ausstattungsmerkmale sind ebenso wie kulturhistorische Funkt i- onen nicht vorhanden. Auswirkungsprognose Vorbelastungen der Landschaft durch künstliche Elemente sind insbesondere durch die Ver- kehrswege und durch einen gewissen Maßstabsverlust (Landesstraße in Hochlage) erkennbar. Die Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild bestehen in erster Linie in dem Verlust der bi s- lang landwirtschaftlich genutzten Fläche. Eine Veränderung ansonsten wertbestimmender Cha- rakteristika des Landschaftsbildes, wie der Natürlichkeit oder Eigenart, lässt sich aufgrund der Vorprägung des Gebietes nicht ableiten. Trotz allem werden die heutigen Strukturen durch künstliche Elemente (Gebäude und Straßen) und insbesondere einem Lärmschutzwall ersetzt, so dass sich in viel stärkerem Maße als heute der Charakter einer urbanen Randlage einstellt. Die vorgesehenen Grünstrukturen werden das Plangebiet in den Landschaftsrau m einbinden. Insofern sind die hier aufgezeigten Auswirkungen in ihrem Ausmaß durch geeignete Grünmaß- nahmen reduzierbar. 8.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter „Kulturgüter sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere vom Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäolog i- schem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind. Sachgüter im Sinne der Betrachtung als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes sind natür- liche oder vom Menschen geschaffener Güter, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft insgesamt vom materieller Bedeutung sind. Dies können bauliche Anlagen sein, oder aber wirtschaftlich genutzte, natürliche regenerierbare Ressourcen, wie z.B. besonders er- tragreiche landwirtschaftliche Böden" (Schrödter et al. 2004). Als Leitbild für das Schutzgut der Kulturgüter gilt die Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders charakteristischer Eigenart, von Stadt - /Ortsbildern, Ensembles sowie geschützten und schützenswerten Bau- und Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist (FGSV 2001). Auswirkungsprognose Kulturgüter im engeren Sinne der o.g. Definition sind nicht vorhanden. Hinzuweisen ist auf die landwirtschaftliche Fläche als Sachgut, das hier verloren geht und durch ähnliche Sachgüter (Wohnbauland) ersetzt wird. Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegensei- tig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern des Naturhaushaltes, der Landschaft und auch des Menschen zu be- trachten. Dominierend wirkt die gärtnerisch- landwirtschaftliche Nutzung. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e- se „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Schutzgüter erstrecken. Dabei sind nach § 1 Abs. 6 S.7 a, c u. d BauGB neben den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, auch der Mensch, seine Gesundheit und die Bevöl- kerung insgesamt, die Kultur - und sonstigen Sachgüter sowie die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 S.7 b, e - i BauGB und nach § 1a Abs. 2 u. 3 BauGB zu untersuchen. Insbesondere un- ter der Betrachtung des bereits bestehenden Baurechts sind mit der Planung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Umweltprüfung dargelegt worden. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine besonderen Auswirkungen auf die Schutzgüter und sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 S. 7 BauGB zu erwarten, da bei einer verbleibenden Status-Quo-Situation nach gegenwärtigen Kenntnisstand die Nutzung des bestehenden Gelän- des als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleiben wird. Der Gehölzbereich würde weiterhin durch die Deutsche Bahn genutzt. Durch diese Weiternutzungen sind jedoch keine veränderten Beeinträchtigungen für die Schutzgüter zu erwarten. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster lang- fristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um Wohnungsengpäs- se und knappheitsbedingte Preiss teigerungen in Grenzen zu halten, ist gemäß Baulandpr o- gramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in Münster erforderlich. Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen ist auch eine zeitliche Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. Das Plangebiet ist im Baulandprogramm aufgeführt. Mit der Siedlungsentwicklung wird eine fast ausschließlich für den Maisanbau genutzte Fläche beansprucht. Höherwertige Strukturen im Plangebiet wie der Gehölzbereich werden wiederhergestellt. Somit bestehen innerhalb des Plangebiets keine Planungsalternativen, mit denen die städtebaulichen Ziele mit geringeren Umweltauswirkungen umgesetzt werden könnten. 8.7 Monitoring Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswi r- kungen von den Gemeinden zu überw achen. Hierin werden sie gemäß § 4 Abs. 3 BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen hier neben den allgemeinen Überwachungen der Schutzgüter insbesondere die Ü berprüfung der Grünfestsetzungen, des Artenschutzes und der Oberflächenwasserentsorgung. 8.8 Zusammenfassung Durch die geplanten Nutzungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind alle Schutzgüter durch eine Palette unterschiedlicher Auswirkungen betroffen. Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die Erheblichkeit der Auswirkungen wird insbesondere durch die infolge von Überbauung und Versiegelung entstehenden Beeinträchtigungen bestimmt und ist abhängig von der bestehen- den Vorbelastung sowie der heutigen Ausprägung der die Schutzgüter prägenden Elemente. Neben den ermittelten Beeinträchtigungen bau- , anlage- und betriebsbedingter Art sind aller- dings auch positive Auswirkungen zu nennen, da mit der vorliegenden Planung dem Grund- wasserschutz (aufgrund der potentiellen Verschmutzung aus Altlasten) entsprochen wird. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Untersuchungsraum zusammenfassend folgende E r- gebnisse festgestellt: Mensch Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft wobei die akustischen und optischen Belastungen aus den Verkehrswegen die prägenden Strukturen sind. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung passen sich der Nutzung im B e- reich der angrenzenden Bebauungen bzw. rechtsverbindlichen Bebauungspläne an. Die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen Maßnahmen dienen dazu, die bei Real i- sierung des Planes zu erwartenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter zu mindern und auszugleichen. Insbesondere sind dies die Maßnahmen zum Lärmschutz bezüglich der Belas- tungen aus dem Bahnverkehr und der Landesstraße während der Nachtzeiten. Hier sind neben den Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwall, Lärmschutzwand) auch Schutzmaßnahmen an den Gebäuden vorzunehmen. Zu berücksichtigende Maßnahmen aufgrund der Mehrverkehre für die Best andsbebauungen ergeben sich dagegen nicht. Insgesamt werden somit durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbe- reitet. Biotopstrukturen, Pflanzen und Tiere Besondere Biotopstrukturen kommen im Plangebiet nicht vor. Nennenswert sind die randlich gelegenen Gehölzstrukturen auf dem Bahngelände. Diese Strukturen bleiben insofern erhalten, als dass nach Herstellung der Lärmschutzeinrichtungen die Flächen wieder begrünt werden. Die Eingriffsregelung führt zu einem ökologischen Gesamtwert, der dem heutigen Wert des Plangebietes entspricht. Ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 18 ff. BNatSchG erfolgt auf externen Flächen. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurde festgestellt, dass artenschutzrechtl iche Konflikte ge- genüber planungsrelevanten Arten unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Ve r- minderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. dur chgeführt werden. Sind Bäume größer 40 cm Stammdurchmes- ser oder mit deutlichen Höhlen zur Fällung vorgesehen, sind diese im Vorfeld der Fäl- lung auf als Fledermausquartiere geeignete Höhlen und Spalten hin zu untersuchen. Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, die den allgemeinen Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres verbieten, sind in j e- dem Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“, ei n- zuhalten. Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung. Ausnahme von der Bauzeitenregelung: Wird im Rahmen einer ökologischen Baubeglei- tung der Nachweis erbracht, dass an den betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. noch nicht mit einer Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die Baumfällung gegebenenfalls auch zwischen dem 01.03. – 30.09. eines Jahres möglich. Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen und der ergänzenden Ausgleichs- maßnahmen werden mit der Planung keine Verbotstatbestände gemäß den Vorgaben des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet. Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Boden Mit der Planung wird der Boden dauerhaft der naturnahen Bodenentwicklung entzogen. Da B o- den ein nicht vermehrbares Gut ist, kann nicht vermieden werden, dass zur Erfüllung der städ- tebaulichen Ziele auch eine Fläche für die Landwirtschaft bzw. für die Biogas -, Tierfutter- oder Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird. Für den Bereich des Lärmschutzwalles be- stehen Belastungen des Bodens aus der vorherigen Nutzung als Bahnbetr iebsfläche. Die be- probte Fläche wird durch den geplanten Lärmschutzwall weitgehend abgedeckt. Eine Elution von Schadstoffen in das Grundwasser wird durch die Versiegelung infolge der Bodenaufschüt- tungen im Bereich des Lärmschutzwalls verhindert, so dass dieser Gefährdungspfad entfällt. Wasser Mit der Planung des Wohngebietes erfolgen auf der Fläche großflächige Versiegelungen. Für die Ableitung des anfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers wird eine Ableitung über das anliegende Kanalnetz vorgesehen. Eine Versickerung ist aufgrund der zei t- weise hohen Grundwasserstände und der Bodenverhältnisse nicht möglich. Klima / Luft Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung vorgesehene Fläche übernimmt derzeit im lufthygi e- nischen Ausgleich nur eine sehr geringe lokale Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet. Durch die Neubebauung ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf das Schutzgut bzw. die an- grenzenden Siedlungsbereiche auszugehen. Landschaft Der umgebende Landschaftsraum des Plangebietes i st mit seinen vielfältigen Strukturen ein hochwertiger Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft. Da der Planbereich bereits bau- lich deutlich vorgeprägt ist, ist das Landschaftsbild hier nur gering betroffen. Die randlichen Grünstrukturen werden in Form einer begrünten Lärmschutzeinrichtung wiederhergestellt. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind nicht betroffen. Als Sachgut ist die landwirtschaftliche Fläche betroffen. Diese wird durch Wohnbaulandflächen ersetzt. Wechselwirkungen der Schutzgüter Außer den bereits beschriebenen Umweltauswirkungen bestehen keine nennenswerten Wec h- selwirkungen der Schutzgüter über den normalen Rahmen hinaus. Die Stadt Münster hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Jahre ei- nen hohen Bedarf an Wohnbauflächen festgestellt. Als Grundlage für die zukünftigen städt e- baulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014 -2020“ aufgestellt und so im Rahmen einer gesamtstädtischen Alternativenprüfung mögliche Standorte ermittelt. Das vorliegende Plangebiet ist in diesem Programm unter Berücksichtigung der angestrebten Zielzahlen als Entwicklungsfläche mit einem kurzfristigen Entwicklungszeitraum aufgenommen worden. Literatur und verwendete Unterlagen BURRICHTER (1973): Die potenti elle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Lan- deskundliche Karten und Hefte der Geographischen Kommission für Westfalen, Selbstverlag, Münster DEUTSCHER WETTERDIENST (1960) (Hrsg.): Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. Selbstverlag des DWD, Offenbach a.M. GD NRW - GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN- WESTFALEN (2006): Erläuterungen zur digitalen Bodenkarte von Nordrhein- Westfalen 1 : 50.000. Veröffentlichungen und Erläuterun- gen des Geologischen Dienstes im Internet unter http://www: gd.nrw, Krefeld Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 39 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN- WESTFALEN (Hrsg.) (1977): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1 : 50.000, Krefeld LANUV (2008): Biotopkataster NRW. Auszug aus dem Biotopkataster des Landes Nordrhein- Westfalen, In: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/biotopkataster/, Recklinghau- sen MURL (Hrsg.) (1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. SCHRÖDTER, W., HABERMANN- NIEßE, K. & LEHMBERG, F. (2004): Umweltbericht in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Bonn STADT MÜNSTER : Flächennutzungsplan STADT MÜNSTER, Geoinformationssystem, U m- weltkataster im Internet, letzte Abfrage 20.09.2015 DE REUTER, Altenberge: Prüfprotokoll zur Versickerungsmöglichkeit vom 05.12.2011 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 576 wird sich auf die persönl i- chen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaf tlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage zum Ent- wurf des Bebauungsplans Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahn- strecke Münster - Rheine / Aldruper Straße“. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Peck Stadtrat Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 39
V-1144-2016-Anlage-1-Niederschrift
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster – Rheine / Aldruper Straße (B219) Stadtbezirk: Münster - Sprakel Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster – Rheine/ Aldruper Straße (B219) Zeit: 11.05.2015, 18:00 Uhr Ort: Marienheim Sprakel, Marienstraße 12, 48159 Sprakel Teilnehmer: ca. 70 Bürgerinnen und Bürger Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz und Herr Waldmüller, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Weitere Teilnehmer: Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink, Herr Strey und Herr Dierkes (Büro StadtRaum Architektengruppe), Herr Rein (Planungsgruppe Rein) Eröffnung Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Vera n- staltung. Vorstellung der Planungen Herr Kurz erläutert die Grundzüge der Baulandentwicklung Sprakels anhand eines Übersichts- plans. Als Stadtteil von Münster profitiere die Einwohnerentwicklung Sprakels von der positiven Gesamtsituation der Stadt. Im Bauge biet „Nördlich Landwehr“ würden die Grundstücke zurzeit sehr gut vermarktet, weshalb nun perspektivisch ein neues Wohngebiet geplant und entwickelt werden solle. Dem Bebauunsgplanverfahren vorgelagert sei bereits eine sogenannte Meh r- fachbeauftragung durchgeführt worden, um aus verschiedenen städtebaulichen Konzepten von unterschiedlichen Stadtplanungsbüros die gestalterisch beste Lösung für die Ortsentwicklung in Sprakel-Ost auszuwählen. Der nun zugrunde gelegte städtebauliche Entwurf des Büros Stad t- Raum Architektengruppe sei zuvor von einer Jury prämiert und vom Ausschuss für Stadtpl a- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen der Stadt Münster für das Planverfahren freig e- geben worden. Nachfolgend erläutert Herr Strey den verfolgten Entwurfsansatz. Gestalterische Leitlinie sei gewesen, eine Bebauung zu entwickeln, die sich maßstäblich in Sprakel einfüge. Als Restrikt i- onen für die Planung werden die beiden Infrastrukturtrassen, die Einsenbahnlinie Münster – Rheine sowie die Bundestraße 219, genannt, die das Gebiet im Osten abgrenzen. Das Rückgrat des städtebaulichen Entwurfs bildet eine an zwei Punkten an die Sprakeler Stra- ße anknüpfende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Wohnstraße, von der aus insgesamt sechs östlich gelegene Wohnhöfe erschlossen werden. Mittig im Plangebiet angeordnet ist ein Quar- Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1144/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 576 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 tiersplatz mit Spielbereich, im südlichen Teil ist eine Kindertagesstätte für insgesamt vier Grup- pen vorgesehen. Zur langfristigen Standortsicherung des vorhandenen Edeka-Marktes wird im Westen des Baugebietes eine Erweiterungsfläche ausparzelliert, für die jedoch zunächst noch kein Planungsrecht geschaffen werden soll. Die vorgesehene Gebäudehöhe variiert zwischen 1 -2 bis zu 3 Vollgeschossen. Auch die Gebäudetypologien umfassen ein breites Spektrum: Geplant sind ca. 87 Wohneinheiten (WE) in Mehrfamilienhäusern, ca. 41 WE in Einfamilien- bzw. Kettenhäusern sowie etwa sechs WE in Reihenhäusern. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Strey die Anwesenden um Anmerkungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger - In welcher Form und Höhe soll der Lärmschutz errichtet werden? Herr Rein erläutert, im Bereich der B 219 sei als Lärmschutz eine Lärmwand von 2,50 m Höhe vorgesehen. Im Bereich der Bahntrasse solle eine sechs Meter hohe Anl age bestehend aus einem Wall mit aufgesetzter Wand errichtet werden. Derzeit werde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. - Wer baut und finanziert die neuen Erschließungsstraßen? Herr Rein antwortet, dies sei Aufgabe des Investors. Die Planung werde mit der Stadt Münster abgestimmt, die maßnahmenbedingten Kosten würden vollständig vom Investor getragen. Nach endgültiger Fertigstellung erfolge der kostenlose Übertrag der Straßen sowie der übrigen Infrastruktur an die Stadt Münster. - Wieso mussten sich Anwohner früher an den Erschließungskosten beteiligen, während die Finanzierung nun vollständig durch den Investor geplant sei? Herr Kurz antwortet, in den älteren Baugebieten sei die Erschließung auf Grundlage des Ba u- gesetzbuches abgerechnet worden, bei dem vorliegenden Projekt gebe es einen Vorhabentr ä- ger, der sämtliche maßnahmenbedingten Kosten vollständig zu tragen habe. Dies würde ve r- traglich zwischen dem Investor und der Stadt vereinbart. - Ein Bürger erkundigt sich nach der Bedeutung der gestrichelten schwarzen Linie auf dem präsentierten Gestaltungsplan. Herr Dierkes klärt auf, diese Linie entspreche nicht dem Straßenverlauf, sondern sei lediglich eine grafische Darstellung zur Verdeutlichung der räumlichen Plangebietsgrenze. - Inwiefern wird die Firma Stegemann durch das neue Baugebiet belästigt? Herr Kurz erwidert, es werde keine wesentliche Belästigung entstehen, da lediglich ein allg e- meines Wohngebiet geplant sei. Verkehr entstünde ausschließlich durch die Anwohner und Besucher des neuen Baugebietes oder die Eltern, die ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen bzw. von dieser abholen. Durchgangsverkehre könnten ausgeschlossen werden. - Welche Planung gibt es zur Abwicklung des Baustellenverkehrs? Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 576 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Herr Strey antwortet, die Abwicklung des Bau stellenverkehrs sei nicht Bestandteil des Baulei t- planverfahrens, sondern werde auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens geregelt. - Wie wird verhindert, dass die Allgemeinheit sowie die Anlieger nicht für vom Baustellen- verkehr verursachte Schäden aufkommen müssen? Herr Kurz versichert, das Tiefbauamt führe dazu im Vorfeld ein Beweissicherungsverfahren durch. - Sind die Breiten der Zufahrten in das Baugebiet ausreichend? Herr Kurz antwortet, acht Meter reichen zur Erschließung aus, auch für einen Zw eirichtungs- verkehr. Ein Eingriff in Privateigentum zum Bau der Straßen könne ausgeschlossen werden. - Welche Gebäudehöhe ist laut Planentwurf vorgesehen? Herr Kurz erläutert, die vorgesehene Gebäudehöhe variiere zwischen 1-2 bis zu 3 Geschossen. Östlich ang renzend an den Edeka -Markt seien kompakte Bauformen vorgesehen, um kurze Wege zu Versorgungseinrichtungen zu nutzen. In diesem Bereich solle ein vielfältiges Wo h- nungsangebot geschaffen werden. Gemäß Ratsbeschluss sollen im Mehrfamilienhausbereich 30 % gefö rderte Wohnungen und weitere 30 % förderfähige Wohnungen geschaffen werden. Für die übrigen 40 % gebe es keine Vorgaben. - Wie nah ist die Erschließungsstraße des neuen Baugebietes an den von der Sprakeler Straße abgewandten Gärten? Herr Strey antwortet, in diesem Bereich seien Gärten gegenüber Gärten zugeordnet, die Str a- ßen also etwa 30-40m entfernt. - Was kann unternommen werden, um eine der beiden Zufahrten in das neue Baugebiet zu verhindern? Herr Kurz erklärt, Bedenken und Anregungen könnten im Rahmen de r Offenlage vorgebracht werden. Endgültig habe der Rat der Stadt Münster über sämtliche Stellungnahmen zu en t- scheiden. Im Übrigen mache es aus planerischer Sicht Sinn, das neue Quartier über mehrere Anbindungen mit der Sprakeler Straße zu vernetzen und das Verkehrsaufkommen des neuen Baugebietes über mehrere Zufahrten zu verteilen, damit dieses in allen Bereichen verträglich abgewickelt werden könne. - Wie sollen die oberen Geschosse gestaltet werde? Herr Strey sagt, diese sollen architektonisch wie Staffelgeschosse ausgebildet werden , damit die Gesamtbebauung aufgelockert wirkt und große Dachterrassen entstehen. Darüber hinaus seien flache Dachformen vorgesehen. Die Ge samthöhe der Bebauung solle nicht höher als die Bebauung entlang der Sprakeler Straße werden. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 576 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 - Ein Bürger erkundigt sich, ob im Entwurf die Gebäudeverschattung berücksichtigt wo r- den sei? Herr Strey antwortet, die Ausrichtung der Gebäude ( möglichst viele Südgärten) und die Ve r- meidung von Verschattungen sei ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Planung. - Ein Bürger fragt nach, ob es im nördlich angrenzenden Bereich ggf. durch die geplante Lärmschutzwand aufgrund des Trichtereffektes zu Schallreflexionen kommen könne? Herr Kurz antwortet, die Bestandsbebauung würde, sofern hier eine wesentlichen Beeinträchti- gung zu erwarten sei , selbstverständlich bei der schalltechni schen Begutachtung berücksic h- tigt. Herr Strey ergänzt, die Frage der Schallreflexionen solle durch den Gutachter geprüft we r- den. - Wie sollen die Fassaden der neuen Wohngebäude gestaltet werden? Herr Kurz erläutert, angedacht sei eine ortstypische Kombination aus verputzten und verklinker- ten Fassaden, die ein abwechslungsreiches, aber harmonisches Gesamterscheinungsbild e r- mögliche. - Welche Grundstücksgrößen sind im Bereich der Einfamilienhäuser geplant? Herr Strey: Ziel ist es, möglichst wirtschaftliche Grundstückszuschnitte zu konzipieren, etwa li e- gen diese bei Einfamilienhäusern bei 300 -450 m², bei Eckgrundstücken sind diese tendenziell am größten. Erfahrungsgemäß sind solche Grundstücksgrößen gut zu vermarkten. - Sind ausschließlich Satteldächer zulässig? Herr Kurz berichtet, neben geneigten Dächern sollen auch Flachdächer festgesetzt werden. - Ist es geplant, die Grundschule in Sprakel zu erweitern? Herr Kurz antwortet, grundsätzlich verfolge die Verwaltung das Ziel, durch strategische Planung Sprunginvestitionen zu vermeiden. So solle die Infrastruktur dauerhaft wirtschaftlich ausgelastet werden. Ein Bürger erläutert, bei der konzeptionellen Planung der Münste raner Schulen gebe es Stad t- teile, die einen höheren Druck zu expandieren aufwiesen, daher sei dies in Sprakel nicht von höchster Priorität. - Können bereits die Kosten des Baugrundes genannt werden? Herr Strey antwortet, genaue Quadratmeterpreise könnten noch nicht ab schließend ermittelt werden. - Ist es geplant, den Edeka-Markt zu erweitern? Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 576 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 Herr Kurz erläutert, eine Erweiterungsoption sei Vorgabe der Stadt für die Planung gewesen. Eine Verlagerung des Markes an den Ortsrand aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten solle dadurch verhindert werden. - Wie kann sichergestellt werden, dass der Lärmschutz auch tatsächlich gebaut wird? Herr Kurz antwortet, der Lärmschutz sei eine Genehmigungsvoraussetzung für jedes einzelne Bauvorhaben. - Es werden die Fragen aufgeworfen, ob die Sprakeler Straße zurückgebaut werden kann und ob dort Tempo 30 verfügt werden könne. Herr Kurz erläutert, ein Rückbau der Sprakeler Straße sei in der Vergangenheit nicht durchg e- führt worden, da die Anlieger einen erheblichen Teil der Kosten zu trage n hätten. Im Übrigen handele es sich bei der Sprakeler Straße um einen Teil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes. Ob dieses auf Tempo 30 beschränkt werden kann, müsse geprüft werden. - Ist es angedacht, im neuen Wohngebiet Bauabschnitte zu bilden? Herr Strey antwo rtet, dies sei zurzeit nicht geplant, ggf. ergebe sich diese jedoch aus einer sinnvollen Abwicklung des Baustellenverkehrs. - Sind im städtebaulichen Konzept Bäume vorgesehen? Herr Kurz erläutert, insbesondere im Bereich der Haupterschließungsstraße sei das Anpflanzen von Straßenbäumen geplant. Auch der Quartiersplatz wird mithilfe von Grünstrukturen gesta l- tet. - Ein Bürger begrüßt das Engagement des Investors im Stadtteil Sprakel, das es ermö g- licht, Wohnraum auch für finanzschwächere Haushalte sowie barriere freie Wohnungen für ältere oder mobil beeinträchtigte Menschen zu schaffen. Herr Kurz erläutert das weitere Verfahren, in dem der im Rahmen der Bürgeranhörung vorg e- stellte städtebauliche Entwurf in einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan übersetzt werden soll. Vor dem abschließenden Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Münster wird die Planung während der Dauer eines Monats zur Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger of- fengelegt. Flankiert werde der Bebauungsplan durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Münster. Baubeginn des neuen Wohngebietes sei voraussichtlich Ende 2016. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 576 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 Ende der Veranstaltung Herr Kurz bedankt sich für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und b e- endet die Veranstaltung gegen 19:00 Uhr. gez. Herr Igelbrink Bezirksbürgermeister gez. Herr Waldmüller Protokollführer
V-1144-2016-Anlage-4-Planverkleinerung
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‚Amt für A 4 Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/1144/2016 | " j 2 | Mm A ” Se 205 100 i 11 r \„agerplatz ._E % 102 108 EB 22 A vor 25 8 105 [a = 106 R F Pr 108 202 100 772 5 P2 2 m 3 0 A 2 2 200 mo 2 m > 2 a2 = RE IL] Lärmschutzwand Fi . 2 [OKüunn 55:00 m ü. NHN] [3 m 7 | 70 8 3 Y 11 wa; ac | 04 - 205 SD max. 45° ji Fra eo TE E27 [22 | Lamschutzwalı mit |Lärmsehutzwand [Or 540m a.nMN [OKulnD\59,50 m ü. NHN 04 Polens: Al max. 10.00m 6.5 - R- e 40 h R [WAS = ” 04 [| 2) TaFomas® ” bei SDmae 5° FHmax 1030 m m Amel 200m N I 2 zu “ I \ ae 1 2 ZUR „u ı u N FGesishende Lamschuizwand 887 “ u Ieinanan ses Geungspereiene) Tııı LS : E n N ’ H f ! H En H i ! H H ale; Ha (BEN: 1 2% M “; nn 0% 2 vor & m ar 1 1 FA max. 10,50 m 5 Io} Elmil r Al max 200m Was meer En. man — “@ |” 1 ! H i I Pr Fomaxs" am HS n 1 m AH 10,00 IT ° Z malen], M 1 Dos ._ Bill: my A Fomax 5} “19 1 men] = a 229 FD max. 5 LT ‚AN max 10,00 m Bu IL3 | Lärmschutzwand L 583 . IH = 2,00 m über OKruuananı I \esnernate Getungebereiches) 1008 rs 800 oo F lur 005 Pi -» DE u ® zer 1005 besihende Lamsehuizwand 587] 32 (außerhalb des Geitungsbereiches) En Tanz ze 1ggt EEZ STADT Planverkleinerung - Maßstab 1:2000
V-1144-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1144/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 In den als Allgemeine Wohngebiete (WA1 bis WA8) festgesetzten Baugebieten werden die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr.1 BauNVO). 1.2 In allen Baugebieten (WA1 bis WA8) ist, bei der Ermittlung der zulässigen Grund- und Ge- schossfläche, als Grundstücksfläche die Fläche des Baugrundstücks maßgebend. Die festgesetzten privaten Erschließungsflächen (GFL- AE) sind nicht auf die Grundstücksfl ä- che anzurechnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 19 Abs. 3 BauNVO und § 20 Abs. 2 BauNVO). 1.3 In den Baugebieten WA 2, WA3 und WA8 ist die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt. Für die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1- 3 BauNVO benannten Grundflächen von Garagen und Stel l- plätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche kann die festgesetzte Grundfläche ausnahm s- weise bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 19 Abs. 4 BauNVO). 1.4 In den Baugebieten WA 1, WA4, WA5, WA6 und WA7 sind pro Hauseinheit maximal zwei Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.5 Im Plangebiet ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe (AH max. und FH max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als AH max. gilt die oberste Attikakante des Flachdachs und als FH max. die Firsthöhe bei Gebäuden mit Satteldach gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes. Doppelhäuser bilden eine Gebäude- einheit, Hausgruppen können eine Gebäudeeinheit bilden. Als Bezugspunkt der festgesetzten Bauhöhen (AH max. und FH max.) ist jeweils die H ö- henlage der fertig ausgebauten zugehörigen Erschließungsfläche in der Mitte der gemein- samen Grenze des Baugrundstückes mi t der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezugshö- he ist für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbar- ten, in der Planzeichnung eingetragenen Höhenangabe über Normalhöhennull (NHN) zu ermitteln (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m . § 16 Abs. 2 BauNVO und § 18 Abs. 1 BauN- VO). 1.6 Im Plangebiet ist die Oberkante Erdgeschossfertigfußboden mindestens 0,30 m über B e- zugspunkt anzulegen. Als Bezugspunkt der festgesetzten Erdgeschossfertigfußbodenhöhe ist jeweils die Höhen- lage der fertig ausgebauten zugehörigen Erschließungsfläche in der Mitte der gemeins a- men Grenze des Baugrundstückes mit der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten, in der Planzeic hnung eingetragenen Höhenangabe über Normalhöhennull (NHN) zu er- mitteln (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.7 Für die Baugebiete WA 1, WA5 und WA7 ist eine abweichende Bauweise „a“ festgesetzt. Gebäude mit bereichsweiser Fest setzung Flachdach (FD) sind zweigeschossig einseitig ohne Grenzabstand an die Grundstücksgrenze heranzubauen. Zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze sind die Gebäude eingeschossig ohne Grenzabstand zu errichten. Für die darüber liegenden Vollgeschosse is t ein Grenzabstand von mindestens 3,00 m einzuhalten. Bei Endgrundstücken kann einseitig von der festgesetzten Grenzbebauung abgewichen werden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Gebäude mit bereichsweiser Festsetzung Satteldach (SD) sind ein- bis zweigeschossig mit Satteldach, traufständig, einseitig ohne Grenzabstand an die Grundstücksgrenze her- anzubauen. Zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze sind die Gebäude eingeschos- sig mit Flachdach (Anbau) ohne Grenzabstand zu errichten. Für die darüber liegenden Vollgeschosse bzw. Dachkonstruktionen ist ein Grenzabstand von mindestens 3,00 m einzuhalten. Bei Endgrundstücken kann einseitig von der festgesetzten Grenzbebauung abgewichen werden. Entsprechend den in der Planzeichnung getroffenen Festsetzungen sind Gebäudezeilen mit mehr als 50 m zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 4 Bau NVO). 1.8 In allen Baugebieten ist die Errichtung von Gemeinschaftsstellplätzen (GSt) nur in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen in den dafür festgesetzten Flächen und/oder inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze, Garagen (Ga) und Carports (Cp) sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und/oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Auf den Flächen für Garagen (Ga) sind ebenfalls überdachte Stellplätze (Carports) und of- fene, ebenerdige Stellplätze sowie auf den Flächen für Carports (Cp) ebenfalls offene, ebenerdige Stellplätze zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.9 Im Plangebiet ist die Errichtung von Tiefgaragen ausschließlich in den Baugebieten WA 2, WA3 und WA8 zulässig. Sie sind einschließlich ihrer Zu - und Abfahrt auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, § 23 Abs. 3 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 3 BauNVO). 1.10 Im Plangebiet sind, außerhal b der über Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen überbauten Bereiche, die Decken von Tiefgaragen vollständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mindestens 0,50 m zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.11 Im Plangebiet sind Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen z u- lässig, sofern sie pro Grundstück eine Grundfläche von max. 10 m² nicht überschreiten und zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Erschließungsflächen (GFL-AE) einen Mindestabstand von 0,50 m einhalten. Nebenanlagen sind zu öffentlichen Verkehrsfl ä- chen sowie privaten Erschließungsflächen (GFL-AE) hinter der Einfriedung des Grundstü- ckes zu errichten. In den Vorgartenbereichen (Definition siehe 2.1) sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und / oder Fahrradabstellanlagen unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs.1 BauNVO). 1.12 In allen Baugebieten sind Fassaden von Garagen und Nebenanlagen, deren Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen weniger als 1,00 m beträgt, zu begrünen. Die Bepflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.13 Im Plangebiet ist die zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen festgesetzte Fläche, bei dseitig der geplanten Lärmschutzwände L1 und L2, mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.14 Im Plangebiet sind als Bäume im öffentlichen Straßenraum einheimische, standortgerech- te Gehölze zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Die Baum- scheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 2,00 x 3,00 m herzustellen und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.15 Im Plangebiet ist die festgesetzte Lärmschutzeinrichtung in Kombination aus Lär m- schutzwänden und einem Lärmschutzwall (L1, L2) in einer Länge von rd. 275 m in den zeichnerisch festgesetzten Höhen über Normalhöhenull (NHN) mit einem Bauschal l- dämm-Maß (R'w) von mindestens 25 dB ohne Aufweisung von Öffnungen auszuführen. Die Lärmschutzwände sind mit einem Material von mindestens 10 kg/m² Flächengewicht zu befüllen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1.16 Die in allen Baugebieten festgesetzte Nutzung bleibt solange unzulässig, bis die Lär m- schutzanlagen zur Aldruper Straße und Bahntrasse L1 bis L3 in ihrer lärmabschirmenden Wirkung durchgehend und in den im Plan dargestellten Höhen baulich fertig gestellt sind. Bis zum Eintritt der Bedingungen nach Satz 1 bleibt die landwirtschaftliche Nutzung z u- lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). 1.17 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernach- tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.18 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernac h- tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.19 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III bis IV nach DIN 4109 gekennzeichne- ten Fas sadenseiten oder Teile davon sind für Räume, die als Schlafräume vorgesehen sind, schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.20 Ausnahmen von den Festsetzungen 1.15 - 1.19 können gestattet werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen im Rahmen eines Einzelnachweises nach DIN 4109 nachgewiesen wird, dass auch geringere Maßnahmen als die festgesetzten ausreichen. Die an den Baugrenzen festgesetzten Lär mpegelbereiche gelten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete Fassaden oder Fassadenteile. Es gelten die Ausnahmen gemäß Satz 1 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Vorgartenbereich Im Plangebiet ist als „Vorgartenbereich“ die zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und vorgelagerter Verkehrsfläche/Erschließungsfläche (GFL- AE - Fläche) gelegene Fl ä- che definiert. Vorgartenbereiche sind mit Ausnahme der notwendigen Zuwege, Zufahrten, Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. 2.2 Einfriedung In allen Baugebieten sind Grundstückseinfriedungen in „Vorgartenbereichen“ ausschließ- lich als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Im übrigen Grundstücksbereich sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. M a- schendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus ei n- heimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, stando rtge- rechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,60 m begrenzt. Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschut z- zäunen sind ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 2.3 Dachformen und Dachneigung In allen Baugebieten sind entsprechend der bereichsweis en Festsetzung für den Haupt- baukörper ausschließlich Sattel - oder Flachdächer zulässig. Bei Garagen und Carports sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils mit gleichen Dachformen sowie Dachnei- gungen bei gleicher Trauf- und Firsthöhe bzw. Attikahöhe auszubilden. 2.4 Dachgauben und Dachaufbauten In allen Baugebieten sind Dachgauben und Dachaufbauten unzulässig. 2.5 Fassadenmaterial und -farbe Im Plangebiet sind als Hauptmaterial für die Fassaden ausschließlich Klinker und Putz zu- lässig. Untergeordnet können Fassadenplatten, Holz- und/oder Aluminiumpaneele, Natur- stein sowie Solarpaneele verwendet werden. 2.6 Solarpaneele, Photovoltaikanlagen Im Plangebiet ist die Errichtung von Solar - oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Ge- bäuden zulässig. 2.7 Anlagen für Abfallbehälter Im Plangebiet sind Anlagen für Abfallbehälter in den Vorgartenbereichen (siehe 2.1) mit Sträuchern und/oder Hecken zu umpflanzen, mit Kletterpflanzen einzugrünen oder mit ei- nem baulichen Abgrenzungselement so zu gestalten, dass die Abfallbehälter von der Straße nicht sichtbar sind. 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum ‚Planen - Bauen – Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Immissionsschutz außerhalb des Geltungsbereiches Die westlich des Fahrbahnverlaufs der Aldruper Straße (L 587 / ehem. B 219) - außerhalb des Geltungsbereiches - nachrichtlich dargestellte und mit L3 bezeichnete Lärmschut z- wand ist in einer Länge von rd. 150 m in den zeichnerisch aufgezeigten Höhen mit einem Bauschalldämm-Maß (R'w) von mindestens 25 dB ohne Aufweisung von Öffnungen zu er- richten. Die Lärmschutzwand ist in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger herzustel- len. 3.3 Bodendenkmale Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel- funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.4 Kampfmittel Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feu- erwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erfor derliche Ramm-, Bohr- und Grün- dungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im Planungssta- dium zur Sicherheitsüberprüfung anzumelden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 576 Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 3.5 Artenschutz Laut der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energi e, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Land- wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 soll folgender Mustertext als Hinweis in Abriss- und Baugenehmigungen aufgenommen werden: Der Bauherr/die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützten Arten gelten (z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach § 44 Abs. 1 BNat SchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verlet- zen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs - und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Bei Zuwiderhandlungen drohen die Bußgeld- und Straf- vorschriften der §§ 69 ff BNatSchG. Die zuständige untere Landschaftsbehörde kann un- ter Umständen eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG gewähren, sofern eine unz u- mutbare Belastung vorliegt. 3.6 Städtebaulicher Vertrag Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öf fentlich-rechtliche vertragli- che Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Grundstückseigentümer abg e- schlossen (Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 5
Beschlussvorlage
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V/1144/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper Straße 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich östlich der Sprakeler Straße und westlich der Aldruper Straße sowie der Bahn- strecke Münster – Rheine ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflä- chen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung St. Mauritz, Flur 5, Flurstück 248. Flur 44, Flurstücke 284, 299, 301 sowie Teile der Flurstücke 234, 238, 242, 300 und 302. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster – Rheine / Aldruper Straße“ öffentlich aus- legen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projektes sind vom Investor zu finanzieren. Nä- heres regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Ver- trag gemäß § 11 BauGB. Vorlagen-Nr.: V/1144/2016 Auskunft erteilt: Herr Waldmüller / Herr Geitel Ruf: 492 61 41 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1144/2016 Begründung: Die Firma Holz GmbH beabsichtigt, auf der in Ihrem Eigentum befindlichen Fläche im Osten von Münster-Sprakel ein Wohngebiet zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Müns- ter ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ist ein städtebauliches Konzept des Büros STADTRAUM Architektengruppe, Düsseldorf/Münster, das im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung von einer Jury prämiert wurde. Das Rückgrat des städtebaulichen Entwurfs bildet eine an zwei Punkten an die Sprakeler Straße an- knüpfende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Wohnstraße, von der aus insgesamt sechs Wohnhöfe erschlossen werden. Zentral im Plangebiet angeordnet ist ein Quartiersplatz mit Spielbereich, im süd- lichen Teil ist eine Kindertagesstätte für insgesamt vier Gruppen vorgesehen. Die festgesetzte maxi- male Gebäudehöhe variiert zwischen II- und III-Geschossen. Das städtebauliche Konzept umfasst insgesamt 134 Wohneinheiten (WE), die sich aus einen Mix an Gebäudetypologien zusammenset- zen: Geplant sind ca. 87 WE in Mehrfamilienhäusern, ca. 41 WE in Einfamilien- bzw. Kettenhäusern sowie etwa sechs WE in Reihenhäusern. Die Holz GmbH hat mit der Stadt Münster eine frühzeitige Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich verpflichtet hat, mit diesem Projekt die wohnungs- und sozialstrukturellen Ziele der Stadt für private Baulandentwicklungen (SoBoMü) umzusetzen. Darüber hinaus wird sie sich in einem se- parat abzuschließenden städtebaulichen Vertrag verpflichten, sämtliche maßnahmenbedingten Infra- strukturkosten zu tragen. Am 11.05. 2015 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Die Niederschrift ist in der Anlage 1 beigefügt. Der Bebauungsplan Nr. 576 überlagert einzelne Bereiche des Bebauungsplans St. Mauritz Nr. 8 „Sprakel“. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 576 treten die betroffenen Teile des Bebau- ungsplans St. Mauritz Nr. 8 außer Kraft. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 576 ist für das Frühjahr 2017 geplant. Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Sprakeler Straße 35
- Aldruper Straße 1
- Marienstraße 12
- Nienberger Straße
- Forstweg
- Baumschulenweg
- Schlusenweg
- Vennheideweg
- Albersloher Weg 33
- Vorbergs Hügel
- Pluggenheide
- Heimatfrieden
- Ringstraße
- In der Au
- Dreilinden
- Kinderhaus
- Im Draum
- Werse
- Asche
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Details
- Aktenzeichen
- V/1144/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37