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2200/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 31.08.2023, TOP 10.2.14

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1_3 Säulen-Modell

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer   18.07.2023 
 2200/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Weisenstein (DIE LINKE) aus der 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 betreffend die 
"Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - Hier: Grundsatzbeschluss 
Umsetzungsmodell / Vorzugsvariante" (Vorlage 0574/2023) 
1. Er erkundigt sich, warum es sich bei dem Vorhaben nicht um eine städtebauliche Ent-
wicklungsmaßnahme wie beim Großprojekt „Deutzer Hafen“ handelt.  
 
2. Darüber hinaus möchte er wissen, welche konkreten Abwendungsvereinbarungen vor-
genommen worden.  
 
3. Er fragt aus welchem Grunde das in der Vorlage benannte Konsortium Er-schließungs-
träger für das erste Hood sein soll (Anlage 1 zur Vorlage 0574/2023, Seite 11). 
 
4. Abschließend bittet er die Verwaltung um weitere Erläuterungen zum Drei-Säulen-Mo-
dell (Anlage 1 zur Vorlage 0574/2023, Seite 17).  
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu 1.) Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB wurde verwaltungs-
seitig geprüft. Da sich 80 % der Flächen des neuen Stadtteils Kreuzfeld in städtischem 
Eigentum befinden, ist die Anwendung des Besonderen Städtebaurechts zur zügigen 
Durchführung im Sinne des § 165 Abs. 1 BauGB städtebaulich nicht erforderlich. Da 
zudem die kooperative Entwicklung mit dem Forum Kreuzfeld angestrebt wird, können 
die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln zur städtebaulichen Entwicklung Kreuzfelds 
gegenwärtig über ein Umlegungsverfahren realisiert werden. 
 
Zu 2.) Es wurden fakultative Abwendungsvereinbarungen auf Grundlage von § 24 Abs. 1 Nr. 
5 BauGB analog abgeschlossen. Hintergrund: Im Flächennutzungsplan (FNP) der 
Stadt Köln ist Kreuzfeld gegenwärtig lediglich mit einer Schraffur Wohnen / Vorbehalt 
dargestellt. Dies ist keine rechtssichere Darstellung im Sinne des BauGB, daher be-
stand kein Vorkaufsrecht. Es konnten mit dem Forum Kreuzfeld jedoch Vereinbarun-
gen auf freiwilliger Basis geschlossen werden, die insbesondere die Realisierung absi-
chern.

2 
 
 
Zu 3.) Im Rahmen des noch zu erstellenden Vergabe- und Erschließungskonzeptes (sowie 
unter Berücksichtigung des durchzuführenden Umlegungsverfahrens) ist detailliert zu 
prüfen, ob und wie die Erschließungsträgerschaft durch das Forum beispielsweise für 
eine Hood möglich ist. Dies muss jedoch nicht Hood 1 betreffen. Die Übertragung der 
Erschließungsträgerschaft im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ist übliche Praxis. 
 
Zu 4.) Das 3-Säulen-Modell impliziert die drei Aufgabenfelder des Bodenmanagements: Lie-
genschaftsmanagement, Herrichtungsmanagement und Nutzungsmanagement (vgl. 
auch die allgemeingültige Anlage 1 zur Erläuterung im Anhang; diese ist jedoch noch 
nicht speziell in Hinblick auf Kreuzfeld ausgearbeitet – dies erfolgt nach dem Grund-
satzbeschluss). 
 
 
Anlage 
Anlage 1 Übersicht 3-Säulen-Modell 
 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1_3 Säulen-Modell

1136 Zeichen

Dezernat Planen und Bauen 
Bodenmanagement im 3-Säulen-Modell
Liegenschaftsmanagement
Aufgabe: Bereitstellung von 
Entwicklungsflächen
Herrichtungsmanagement
Aufgabe: (nutzungsspezifische) 
Aufbereitung von 
Entwicklungsflächen
Nutzungsmanagement
Aufgabe: Sicherung und Transformation 
von Entwicklungsflächen
Umsetzungsplanung (Hochbau/Freiraum)
Projektkommunikation 
Erwerb von Flächen ggf. 
Flächentausch
Verwaltung und 
Management von Miet-
und Pachtobjekten (inkl. 
Entmietung und 
Umsiedlung)
Flächenveräußerungen
Freistellung von Flächen
Abbruchplanung und 
-genehmigung
Erstellung von Boden- und 
Baugrundgutachten, 
Sanierungskonzepten (in 
Abhängigkeit der Planung)
Abbrucharbeiten inkl. ggf. 
Schadstoffsanierung
Herstellung von Frei- bzw. 
Bauflächen hierzu ggf. 
Bodenaufbereitung
Sicherung von Flächen 
(Bauzaun, Überwachung 
etc.)
Nutzung von Flächen 
als Flächen für die 
Baustelleneinrichtung
als Bespielungsorte
als Interimsstandorte
als Pionierflächen
Entwicklungsflächenübersicht 
in Umsetzungsstufen
Herrichtungskonzept 
in Umsetzungsstufen
Unterhalts-/Nutzungskonzept 
in Umsetzungsstufen
Bodenmanagement 
Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2200/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.07.2023
Erstellt
10.07.2023 09:55