2200/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 18.07.2023 2200/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Weisenstein (DIE LINKE) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 betreffend die "Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - Hier: Grundsatzbeschluss Umsetzungsmodell / Vorzugsvariante" (Vorlage 0574/2023) 1. Er erkundigt sich, warum es sich bei dem Vorhaben nicht um eine städtebauliche Ent- wicklungsmaßnahme wie beim Großprojekt „Deutzer Hafen“ handelt. 2. Darüber hinaus möchte er wissen, welche konkreten Abwendungsvereinbarungen vor- genommen worden. 3. Er fragt aus welchem Grunde das in der Vorlage benannte Konsortium Er-schließungs- träger für das erste Hood sein soll (Anlage 1 zur Vorlage 0574/2023, Seite 11). 4. Abschließend bittet er die Verwaltung um weitere Erläuterungen zum Drei-Säulen-Mo- dell (Anlage 1 zur Vorlage 0574/2023, Seite 17). Antworten der Verwaltung Zu 1.) Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB wurde verwaltungs- seitig geprüft. Da sich 80 % der Flächen des neuen Stadtteils Kreuzfeld in städtischem Eigentum befinden, ist die Anwendung des Besonderen Städtebaurechts zur zügigen Durchführung im Sinne des § 165 Abs. 1 BauGB städtebaulich nicht erforderlich. Da zudem die kooperative Entwicklung mit dem Forum Kreuzfeld angestrebt wird, können die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln zur städtebaulichen Entwicklung Kreuzfelds gegenwärtig über ein Umlegungsverfahren realisiert werden. Zu 2.) Es wurden fakultative Abwendungsvereinbarungen auf Grundlage von § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB analog abgeschlossen. Hintergrund: Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist Kreuzfeld gegenwärtig lediglich mit einer Schraffur Wohnen / Vorbehalt dargestellt. Dies ist keine rechtssichere Darstellung im Sinne des BauGB, daher be- stand kein Vorkaufsrecht. Es konnten mit dem Forum Kreuzfeld jedoch Vereinbarun- gen auf freiwilliger Basis geschlossen werden, die insbesondere die Realisierung absi- chern. 2 Zu 3.) Im Rahmen des noch zu erstellenden Vergabe- und Erschließungskonzeptes (sowie unter Berücksichtigung des durchzuführenden Umlegungsverfahrens) ist detailliert zu prüfen, ob und wie die Erschließungsträgerschaft durch das Forum beispielsweise für eine Hood möglich ist. Dies muss jedoch nicht Hood 1 betreffen. Die Übertragung der Erschließungsträgerschaft im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ist übliche Praxis. Zu 4.) Das 3-Säulen-Modell impliziert die drei Aufgabenfelder des Bodenmanagements: Lie- genschaftsmanagement, Herrichtungsmanagement und Nutzungsmanagement (vgl. auch die allgemeingültige Anlage 1 zur Erläuterung im Anhang; diese ist jedoch noch nicht speziell in Hinblick auf Kreuzfeld ausgearbeitet – dies erfolgt nach dem Grund- satzbeschluss). Anlage Anlage 1 Übersicht 3-Säulen-Modell Gez. Greitemann
Anlage 1_3 Säulen-Modell
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Dezernat Planen und Bauen Bodenmanagement im 3-Säulen-Modell Liegenschaftsmanagement Aufgabe: Bereitstellung von Entwicklungsflächen Herrichtungsmanagement Aufgabe: (nutzungsspezifische) Aufbereitung von Entwicklungsflächen Nutzungsmanagement Aufgabe: Sicherung und Transformation von Entwicklungsflächen Umsetzungsplanung (Hochbau/Freiraum) Projektkommunikation Erwerb von Flächen ggf. Flächentausch Verwaltung und Management von Miet- und Pachtobjekten (inkl. Entmietung und Umsiedlung) Flächenveräußerungen Freistellung von Flächen Abbruchplanung und -genehmigung Erstellung von Boden- und Baugrundgutachten, Sanierungskonzepten (in Abhängigkeit der Planung) Abbrucharbeiten inkl. ggf. Schadstoffsanierung Herstellung von Frei- bzw. Bauflächen hierzu ggf. Bodenaufbereitung Sicherung von Flächen (Bauzaun, Überwachung etc.) Nutzung von Flächen als Flächen für die Baustelleneinrichtung als Bespielungsorte als Interimsstandorte als Pionierflächen Entwicklungsflächenübersicht in Umsetzungsstufen Herrichtungskonzept in Umsetzungsstufen Unterhalts-/Nutzungskonzept in Umsetzungsstufen Bodenmanagement Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2200/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.07.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 09:55