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Zusätzliches Fahrradparken in Deutz, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1765/2022 vom 10.10.2022

Stand: Am 27.10.2022 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1765/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Zusätzliches Fahrradparken in Deutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: In den vergangenen Monaten sind in Deutz die Mathildenstraße, die Tempelstraße, die Ben- jaminstraße, die Rupertusstraße und die Arminusstraße jeweils wegen Unterschreitung der Mindest-Fahrbahnbreite vom ruhenden Verkehr weitestgehend freigestellt worden. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesen Straßen auf von der Fahrbahn abzugrenzenden Funk- tionsflächen weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder einzurichten. Wo dies geschehen ist, wird die Verwaltung beauftragt, gegen Fahrzeuge aller Art (Fahrräder, Lastenräder, E-Scooter…), die den Fußverkehr behindernd auf Gehwegen abgestellt werden, konsequent vorzugehen. Begründung: Erfreulicher Weise sind in Deutz immer mehr Menschen mit dem Fahrrad unterwegs, auch Lastenräder erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Gerade in den oben genannten Straßen sind jedoch die Gehwege oft sehr schmal, so dass es dort häufig zu Behinderungen des Fuß- verkehrs durch Fahrräder und Lastenräder kommt. Durch den Wegfall des ruhenden Auto- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de verkehrs stehen neue Flächen zur Verfügung, die nun für entsprechende Fahrrad- und Las- tenrad-Abstellanlagen genutzt werden sollen. Dort, wo Mindest-Gehwegbreiten durch be- hindernd abgestellte Fahrzeuge unterschritten werden, ist es sinnvoll, ordnend einzuschrei- ten, da auch der Fußverkehr eine maßgebliche Bedeutung bei der Umsetzung der Verkehrs- wende hat. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 27.10.2022

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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