SV-2012/0005
Antrag der Fraktion U FFBASSE vom 17. Januar 2012 betr. Verkauf städtischer Grundstücke für preiswerte Wohnungen
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SV-2012/0005
2853 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2012/0005
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, 17. Januar 2012
Antrag - Verkauf städtischer Grundstücke für preiswerte Wohnungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Darmstadt wird städt. Grundstücke für Wohnbebauung nur dann verkaufen, wenn die
neuen Wohneinheiten mit Kaltmieten deutlich unter dem jeweiligen Mietspiegelbetrag vermietet
werden - ohne jedoch Belegungsrechte seitens der Stadt einzufordern.
2. Die Stadt Darmstadt wird damit das Angebot an preiswerten Wohnungen vergrößern - nicht nur
für Mieter mit einem rechtlichen Anrecht auf Sozialwohnungen sondern auch für Familien und
Mieter, die z.B. knapp über den vergleichbaren Einkommensobergrenzen liegen.
3. Der Magistrat wird beauftragt, die hierfür bei Ausschreibung und Kaufvertrag erforderlichen Details
festzulegen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Kosten für Wohnen sind in Darmstadt überdurchschnittlich hoch im bundesweiten Vergleich. Vor
allem bei der Neuvermietung liegt Darmstadt unter den 10 teuersten Städten der Republik.
Die Stadt hat nur bedingt Einfluss auf diese Situation, aber sollte gerade deshalb jede Möglichkeit
nutzen, das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu erhöhen - bezahlbar auch für Familien,
welche z.B. mit einem mittleren Einkommen kein Anrecht auf eine Sozialwohnung haben.
Mit Belegungsrechten wäre dieser Gruppe nicht gedient; daher und um Verwaltungskosten zu sparen,
sollte die Stadt beim Kauf auch keine Belegungsrechte vereinbaren.
Beim Verkauf städt. Grundstücke zur Wohnbebauung soll denjenigen Käufern ein Preisnachlass
(gegenüber dem Bodenrichtwert) gewährt werden, die sich verpflichten, die neuen Wohnungen über
einen Mindestzeitraum (x Jahre) zu einem niedrigeren Mietzins (als der Vergleichsmiete lt.
Mietspiegel) und/oder an bestimmte Wohnungssuchende wie z.B. Familien mit Kindern zu vermieten.
Entsprechende Bedingungen müssten im Kaufvertrag vereinbart werden.
Zinsvergünstigungen bei Darlehen von Stadt und Land zum Bau von Sozialwohnungen werden stets
durch eine entsprechend kalkulierte Reduzierung der Mieten an die Mieter weitergegeben. Dieses
Verfahren könnte als Richtschnur dienen, um Nachlässe beim Kaufpreis ebenfalls auf günstigere
Mieten umzurechnen.
Einen anderen Anhaltspunkt zur Verknüpfung von Miete bzw. Mietern und Kaufpreisreduzierung bietet
der sog. Sozialrabatt, welcher von der Stadt gewährt wird bei dem Kauf bzw. Erbbaurecht eines städt.
Grundstücks für eigene Nutzung. Gerade Familien mit Kindern kommt dies zugute.
Weitere Begründung mündlich
Stadtverordnete
Jürgen Barth, Jörg Dillmann, Roswita Emig, Georg Hang, Kerstin Lau
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0005
- Typ
- Antrag
- Datum
- 18.01.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00