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SV-2012/0005

Antrag der Fraktion U FFBASSE vom 17. Januar 2012 betr. Verkauf städtischer Grundstücke für preiswerte Wohnungen

Antrag 18.01.2012

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SV-2012/0005

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SV-2012/0005

2853 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0005 
 
 
                          Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
Darmstadt, 17. Januar 2012 
 
Antrag - Verkauf städtischer Grundstücke für preiswerte Wohnungen  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Die Stadt Darmstadt wird städt. Grundstücke für Wohnbebauung nur dann verkaufen, wenn die 
neuen Wohneinheiten mit Kaltmieten deutlich unter dem jeweiligen Mietspiegelbetrag vermietet 
werden - ohne jedoch Belegungsrechte seitens der Stadt einzufordern.    
2. Die Stadt Darmstadt wird damit das Angebot an preiswerten Wohnungen vergrößern - nicht nur 
für Mieter mit einem rechtlichen Anrecht auf Sozialwohnungen sondern auch für Familien und 
Mieter, die z.B. knapp über den vergleichbaren Einkommensobergrenzen liegen. 
3. Der Magistrat wird beauftragt, die hierfür bei Ausschreibung und Kaufvertrag erforderlichen Details 
festzulegen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  
Begründung: 
Die Kosten für Wohnen sind in Darmstadt überdurchschnittlich hoch im bundesweiten Vergleich. Vor 
allem bei der Neuvermietung liegt Darmstadt unter den 10 teuersten Städten der Republik. 
Die Stadt hat nur bedingt Einfluss auf diese Situation, aber sollte gerade deshalb jede Möglichkeit 
nutzen, das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu erhöhen - bezahlbar auch für Familien, 
welche z.B. mit einem mittleren Einkommen kein Anrecht auf eine Sozialwohnung haben.  
Mit Belegungsrechten wäre dieser Gruppe nicht gedient; daher und um Verwaltungskosten zu sparen, 
sollte die Stadt beim Kauf auch keine Belegungsrechte vereinbaren. 
Beim Verkauf städt. Grundstücke zur Wohnbebauung soll denjenigen Käufern ein Preisnachlass 
(gegenüber dem Bodenrichtwert) gewährt werden, die sich verpflichten, die neuen Wohnungen über 
einen Mindestzeitraum (x Jahre) zu einem niedrigeren Mietzins (als der Vergleichsmiete lt. 
Mietspiegel) und/oder an bestimmte Wohnungssuchende wie z.B. Familien mit Kindern zu vermieten. 
Entsprechende Bedingungen müssten im Kaufvertrag vereinbart werden. 
Zinsvergünstigungen bei Darlehen von Stadt und Land zum Bau von Sozialwohnungen werden stets 
durch eine entsprechend kalkulierte Reduzierung der Mieten an die Mieter weitergegeben. Dieses 
Verfahren könnte als Richtschnur dienen, um Nachlässe beim Kaufpreis ebenfalls auf günstigere 
Mieten umzurechnen. 
Einen anderen Anhaltspunkt zur Verknüpfung von Miete bzw. Mietern und Kaufpreisreduzierung bietet 
der sog. Sozialrabatt, welcher von der Stadt gewährt wird bei dem Kauf bzw. Erbbaurecht eines städt. 
Grundstücks für eigene Nutzung. Gerade Familien mit Kindern kommt dies zugute. 
Weitere Begründung mündlich 
Stadtverordnete 
Jürgen Barth, Jörg Dillmann, Roswita Emig, Georg Hang, Kerstin Lau

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Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0005
Typ
Antrag
Datum
18.01.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00