Mandari Insight

2016/0425

Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzungen für den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen, den Eigenbetrieb Bäder, den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte, den Eigenbetrieb Kulturinstitute, den Eigenbetrieb Immobilienmanagement und den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen

Magistratsvorlage 11.10.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

41.5 KB · application/pdf

Ansehen

2016/0425

127.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

4449 Zeichen

Satzung 
 
zur Änderung der Betriebssatzungen für 
 
 
den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen, 
den Eigenbetrieb Bäder, 
den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte, 
den Eigenbetrieb Kulturinstitute, 
den Eigenbetrieb Immobilienmanagement und 
den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, 
 
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
vom 
 
…………… 
 
Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.  d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 
142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes  vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) i. 
V. m. § 1 des Hess. Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)  i. d. F. vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 
154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes  vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), 
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom ………………….. folgende Änderungssatzung erlassen: 
 
 
Artikel 1 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) vom 05.10.1994, zuletzt geändert mit Satzung vom 
20.12.2011, wird wie folgt geändert: 
 
1.  In § 5 wird als neuer Absatz 5 angefügt:  
 
„(5) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die Stadtkämmerer/in oder im Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer 
Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2.  § 8 Abs. 4 wird gestrichen. 
 
 
Artikel 2 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
19.12.1990, zuletzt geändert mit Satzung vom 27.06.2011, wird wie folgt geändert: 
 
1.  In § 5 wird als neuer Absatz 10 angefügt: 
 
„(10) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Fachdezernent/in oder im 
Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2. In § 9 Satz 2, 10. Spiegelstrich wird die Folge „Aufnahme von Krediten,“ gestrichen.

2 
 
Artikel 3 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 19.12.1990, zuletzt geändert mit Satzung vom 27.06.2011, wird wie folgt 
geändert: 
 
1. In § 5 wird als neuer Absatz 10 angefügt: 
 
„(10) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Fachdezernent/in oder im 
Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2. In § 9 Satz 2, 10. Spiegelstrich wird die Folge „Aufnahme von Krediten,“ gestrichen. 
 
 
Artikel 4 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom 19.12.1990, zuletzt geändert mit Satzung vom 27.06.2011, wird wie folgt geändert: 
 
1. In § 5 wird als neuer Absatz 11 angefügt: 
 
„(11) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Fachdezernent/in oder im 
Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2. In § 9 Satz 2, 10. Spiegelstrich wird die Folge „Aufnahme von Krediten,“ gestrichen. 
 
 
Artikel 5 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 19.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.10.2009, wird wie folgt 
geändert: 
 
1.  In § 5 wird als neuer Absatz 3 angefügt: 
 
„(3) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Dezernent/in oder im 
Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2. § 9 Abs. 4 wird gestrichen. 
 
 
Artikel 6 
 
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 17.12.2004, zuletzt geändert mit Satzung vom 
17.11.2014, wird wie folgt geändert: 
 
1.  In § 7 a wird als neuer Absatz 6 angefügt: 
 
„(6) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Fachdezernent/in oder im 
Verhinderungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.“ 
 
2. § 10 Abs. 4 wird gestrichen.

3 
 
Artikel 7 
 
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Darmstadt, den …………… 
 
 
Der Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2016/0425

2700 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.10.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat V  
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0425 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzungen für  
den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und D ienstleistungen,  
den Eigenbetrieb Bäder,  
den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte,  
den Eigenbetrieb Kulturinstitute,  
den Eigenbetrieb Immobilienmanagement und  
den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
 
Vorlage vom: 11.10.2016  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzungen wird beschlossen.  
 
 
Anlagen:  Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzungen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.10.2016 
 
Aufgrund entsprechender Änderung in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist es seit 
dem 1. Januar 2016 möglich, dass die Stadtverordnetenversammlung die 
Entscheidungsbefugnis für die Aufnahme von Krediten auf ein einzelnes Magistratsmitglied 
überträgt. 
 
Mit Beschluss vom 11. Februar 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung (Vorlage -
Nr. 2016/0016) von diesem Delegationsrecht Gebrauch gemacht und die Ent scheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von investiven Krediten und Kassenkrediten mit 
Laufzeiten von über einem Jahr auf das mit der Verwaltung des Finanzwesens beauftragte 
Magistratsmitglied (Stadtkämmerer/Stadtkämmerin) übertragen.  
 
Da die geänderte Zuständigkeit auch in den Eigenbetriebssatzungen dokumentiert werden 
muss, wurde vom Rechtsamt der beigefügte Satzungsentwurf zur Änderung der 
Eigenbetriebsatzungen erstellt.  
 
Die Betriebskommissionen haben jeweils den ihren Eigenbetrieb b etreffenden Artikeln des 
Satzungsentwurfs zugestimmt.  
 
 
 
Darmstadt, 11.10.2016 
 
 
Dezernat I    Dezernat II 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer 
Oberbürgermeister    Bürgermeister  
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
     i. V. 
 
 
 
André Schellenberg    Jochen Partsch 
Stadtkämmerer   Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 20
TOP 545
TOP 22

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0425
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00