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V/0934/2011

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0069/2011 vom 23.11.2011: "Münster für Alle: Münsterpass bedarfsgerecht weiterentwickeln!"

Vorlagen 15.12.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.02.2012, TOP 2.12

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

8798 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2011 
 
 
 
 
Der Münsterpass ist seit seiner Neueinführung im He rbst 2010 in der 
Bevölkerung auf ein breites Interesse gestoßen, sow ohl bei den 
Personenkreisen, die mit dem Münsterpass die Möglic hkeit erhalten 
viele Leistungen zu stark ermäßigten Preisen nutzen  zu können, als 
auch beim großen Teil der Bevölkerung, die Münster als eine 
solidarische Stadt schätzen in der eine soziale und  gesellschaftliche 
Teilhabe für alle Menschen eine wichtige Zielsetzung in der Stadtpolitik 
darstellt. 
Mit der Einführung ist u.a. vereinbart worden, nach  einem geraumen 
Zeit nach Einführung des Münster-Passes zu prüfen, in wie weit der 
Münsterpass kontinuierlich weiterentwickelt werden kann, bezüglich der 
Leistungsinhalte und bezüglich der Personenkreise, die die Leistungen des 
Münsterpasses in Anspruch nehmen können  
Der Rat der Stadt Münster möge daher beschließen: 
1. Der Münster-Pass wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu werden 
1.1 die Möglichkeiten aufgezeigt bezüglich der Ausweitung der Personenkreise, die 
die Leistungen des Münsterpasses in Anspruch nehmen können; 
1.2 die Leistungsinhalte mit denen die soziale und mobile Teilhabe gefördert 
werden sollen erweitert. Hierzu soll das Angebotssp ektrum des 
Münsterpasses insbesondere bezüglich der Teilhabemö glichkeiten an 
kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten für Kinder und 
Jugendlichen erweitert werden. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt bereits  
2.1 das 60Plus-Abo in die Weiterentwicklung des Leistungsangebotes des Münster-
Passes mit einzubeziehen und eine Ermäßigung hierfü r um 50% mit den 
Verkehrsbetrieben zu vereinbaren; 
2.2 den Kreis der berechtigten Personengruppen ausz uweiten insbesondere auf 
Personen, 
- die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bezie hen und  
- Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschl ägen. 
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen inwi eweit auch Personen 
einbezogen werden können 
- deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % ü ber den Bedarfs-
sätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach 
Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten (sog. Personenkreis d er 
GeringverdienerInnen), 
- deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze  liegt. 
4. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  
„Münster für Alle: Münsterpass 
bedarfsgerecht weiterentwickeln! “ 
 
23.11.2011

2 
 
4.1 zu prüfen, wie das Angebot, mit denen freie, pr ivate und kommerzielle 
Trägern von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten b ereits jetzt am 
Münster-Passes beteiligt sind, noch erweitert werde n kann - unter 
Berücksichtigung eines qualitativen und zielführend en Angebotsprofils, 
das insbesondere ausgerichtet ist auf die Teilhabem öglichkeiten an 
kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten; 
4.2 darüber zu informieren, inwieweit durch die Pre isermäßigung über den 
Münster-Pass für die unterschiedlichen Bereiche neu e Kunden 
gewonnen bzw. eine stärkere Nutzung der Angebote er zielt werden 
konnte; 
4.3 die Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbetrieb e unter Einbeziehung 
der o.g. Informationen angemessen gestaltet werden können. 
Begründung: 
I. Der Münster-Pass stellt einen wichtigen Baustein  für ein solidarisches Gemeinwesen 
dar, in dem die Ermöglichung der sozialen und gesel lschaftlichen Teilhabe für Alle 
einen wichtigen Stellenwert besitzt. Er ist nicht n ur ein Sozialticket für den öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) sondern ermöglicht gerade  auch die Teilnahme an 
öffentlichen Kultur- Sport- und Freizeitangeboten. Der Münster-Pass ist seit seiner 
Wiedereinführung im Herbst 2010 in der münsteraner Bevölkerung auf eine positive 
Resonanz gestoßen und wurde seither sehr gut angenommen. 
Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus einkomm ensschwachen Familien soll die 
Teilhabemöglichkeit an kulturellen, musischen und s portlichen Aktivitäten verbessert 
werden. Deshalb soll kontinuierlich überprüft werde n, in wie weit das Angebot des 
Münster-Passes weiter verbessert und ausgeweitet werden kann. 
II. Bei der weiteren Verbesserung bezüglich der Nut zung des ÖPNV bietet sich die 
Einbeziehung des 60Plus-Tickets in den Geltungsbere ich des Münster-Passes an. 
Hierdurch kann für die ältere Generation, die nur e in sehr geringes Einkommen haben 
und u.a. auf eine Grundsicherung im Alter oder Leis tungen nach dem SGBII 
angewiesen sind die Preise für ein Monatsticket noc h weiter gesenkt werden. Das 
60Plus-Ticket könnte dann zum halben Preis für 14,25 € angeboten werden. 
In den letzten Jahren ist auch in Münster eine kont inuierliche Zunahme der Zahl der 
Menschen zu verzeichnen, die eine Grundsicherung im  Alter erhalten. Die Altersarmut 
nimmt auch in Münster zu. Mit diesem kleinen Beitra g könnten deshalb die 
Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen mit geringen Einkünften verbessert werden. 
III. Im Rahmen des Antrags und der Beschlussfassung  zur Wiedereinführung des 
Münster-Passes im September 2010 wurde bereits dara uf abgehoben, dass über die 
bis dahin vereinbarten berechtigten Personenkreise hinaus geprüft werden sollte, 
inwieweit perspektivisch schrittweise weitere Perso nengruppen in den Geltungsbereich 
des Münster-Passes  mit aufgenommen werden können.  
Eine Prüfung war vereinbart u.a. bei den Personen, 
- die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bezie hen, 
- deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % ü ber den Bedarfssätzen des 
SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten 
(sog. Personenkreis der Geringverdiener), 
- deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze  liegt. 
Bei Einführung des Münster-Passes 2010 lagen jedoch  für den letztgenannten 
Personenkreis keine Prozessdaten vor, deren Sätze e ine Grundgesamtheit von 
Personen mit Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abbilden.

3 
 
IV. Die Beteiligung einer wachsenden Zahl von freie n und privaten Trägern und 
Einrichtungen aus dem Bereich Kultur, Sport und Fre izeit mit dem Angebot von 
vergünstigten Tarifen für Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes (i.d.R. 50%) 
stellt zum Einen ein starkes Signal für eine sozial e Stadtgesellschaft auch in diesem 
Bereich. Zum Anderen zeigt es aber auch, dass diese  Träger und Anbieter die 
Möglichkeit sehen, mit einen preisreduzierten Angeb ot neue Kundinnen und Kunden 
bei einkommensärmeren Personengruppen zu gewinnen. Eine Erweiterung dieses 
Angebotes ist sicher wünschenswert. Dabei sollte al lerdings Wert darauf gelegt 
werden, dass diese Angebote einem Profil entspreche n, das auf eine sozio-kulturellen 
Teilhabe ausgerichtet ist und insbesondere dazu bei trägt, die Teilhabe an kulturellen, 
musischen und sportlichen Aktivitäten  zu ermöglichen. 
Die Frage, in wie weit durch die Ermäßigung der Ver kehrstickets auch für die 
Verkehrsbetriebe neue Kundinnen und Kunden oder zum indest die Inanspruchnahme 
des Angebotes gesteigert werden konnte, muss in die  Berechnung der der Höhe der 
angemessenen Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbe triebe mit einbezogen werden. 
Neben der bisher eigens hierzu durchgeführten Fahrg astbefragung in Münster kann 
hierbei sicher auch die für die Kölner Verkehrsbetr iebe (KVB) durchgeführte 
Untersuchung über die Auswirkungen des Köln-Tickets interessante Hinweise liefern. 
Darüber hinaus sollte unter Einbeziehung der örtlic hen Hochschulen auch eine 
Untersuchung vorgenommen werden, die aufzeigt in wi e weit durch den Münster-
Passes die Inanspruchnahme des ÖPNV sowie der Kultu r- und Freizeitangebote durch 
die Personenkreise, die den Münster-Pass erhalten g esteigert werden konnte und 
somit für diese Einrichtungen und Angebote auch neu e Kundinnen und Kunden 
gewonnen werden konnten.  
V. Im Landeshaushalt 2011sind für die Förderung von  Sozialtickets in den Kommunen 15 
Mio € bereitgestellt worden. Für 2012 sind 30 Mio €  geplant. Aus diesen Landesmittel 
sind für Münster jährlich ca. 187.000 € vorgesehen.  Möglicherweise kann sich diese 
Summe noch erhöhen. Dies ist davon abhängig, wie vi ele Kommunen und Kreise 
hierzu Förderanträge an das Land stellen. Einen Tei l der Landesmittel, die die Münster 
erhält sollten zur o.g. Weiterentwicklung des Münster-Passes verwendet werden. 
 
gez. Otto Reiners  gez. Annette Kemper  
gez. Jutta Möllers  gez. Jörn Möltgen   
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  gez. Anne Naegels  
gez. Gisela Holtz  gez. Carsten Peters  
gez. Hery Klas  gez. Helga Bennink 
gez. Gerhard Joksch  gez. Stefan Kubel  
gez. Tim Rohleder   gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent   gez. Manfred Kehr

Beschlussvorlage

6120 Zeichen

V/0934/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0069/2011 vom 23.11.2011: 
"Münster für Alle: Münsterpass bedarfsgerecht weiterentwickeln!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, de m Rat vor den Sommerferien 2012 einen Bericht vorzul e-
gen, der über die Inanspruchnahme der mit dem Münster -Pass verbundenen Vorteile sowie 
über die Kostenentwicklung informiert. In dem Zusammenhang werden die Einzelanliegen des 
Antrags A-R/0069/2011 im Hin blick auf Erweiterungen des Kreises der Berechtigten und auf 
mögliche Ausbauperspektiven der Angebote erörtert und die finanziellen Konsequenzen da r-
gestellt. 
 
2. Mit diesen Maßgaben wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A -
R/0069/2011 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. a. Sachentscheidung erzeugt keine zusätzlichen Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Aufgrund des Antrags der Fraktionen von SP D, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, DIE 
LINKE., der Ratsgruppe UWG/ödp sowie von Herrn Ratsherrn Langenfeld an den Rat A -
R/0021/2010 „Münsterpass wieder neu einrichten“ hatte der Hauptausschuss die Verwa l-
tung am 28.04.2010 beauftragt, dem Rat bis zu den  Sommerferien 2010 ein vorläufiges 
Programmkonzept für den Münster-Pass zur Beschlussfassung vorzulegen, um den Mün s-
ter-Pass zum 01.09.2010 mit Vergünstigungen zunächst für den öffentlichen Personenna h-
verkehr sowie für weitere städtische Angebote einzuführ en. Mit Ratsbeschluss vom 
07.07.2010 zur Vorlage V/0468/2010 wurde der Münster -Pass daraufhin zum 01.09.2010 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0934/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.12.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0934/2011 
eingeführt. Der Kreis der Berechtigten umfasst in Münster wohnende Personen mit A n-
spruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, nach d em SGB XII sowie 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ferner Personen, die im Rahmen der Kriegsopfe r-
fürsorge ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt gem. § 27a Bundesversorgungsg e-
setz erhalten. Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung vom 23.11.2011 können ab 01.01.2012 ferner Personen in Familien bzw. Bedarfsg e-
meinschaften mit Anspruch auf Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz den 
Münster-Pass erhalten.  
 
Zu den Vergünstigungen, die der Münster -Pass bietet, gehören ermäßigte Fahrkarten des 
lokalen ÖPNV (9 UhrAbo, FirmenAbo, FunAbo, wahlweise als 3 - oder als 6 -
Monatsabonnement, ferner die goCard) sowie Vergünstigungen in den Bereichen Bildung, 
Kultur, Sport und Freizeit; Informationen s. unter: 
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/muenster-pass.html.  
 
Zum berechtigten Personenkreis gehören etwa 25.000 Personen, ca. 8,8 % der Wohnb e-
völkerung. Um den Berechtigten einen möglichst unkompli zierten Zugang zum Passang e-
bot zu ermöglichen, erhalten die, die eine der oben genannten Leistungen vom Jobcenter 
oder von der Stadt Münster (Sozialamt) beziehen, die Pässe jeweils persönlich mit der 
Post. Bei erstmaliger Leistungsbewilligung werden die Pä sse in den betreffenden Sachg e-
bieten ausgehändigt. Wer in Münster wohnt und eine der g enannten Leistungen von einem 
anderen Sozialleistungsträger bezieht, erhält den Münster -Pass gegen Vorlage des aktuel-
len Bewilligungsbescheids in den Ku ndenzentren des Jo bcenters bzw. des Sozialamts; 
wird Kinderzuschlag gezahlt, ist der Münster-Pass im Sachgebiet Bildung und Teilhabe des 
Sozialamts erhältlich. 
 
Im Umfang der in Anspruch genommenen Vergünstigungen leistet die Stadt Münster Au s-
gleichszahlungen an den Verkehr sbetrieb (Stadtwerke Münster GmbH) sowie an den Zoo 
(Differenz zwischen regulärem und ermäßigtem Preis pro Fahr - bzw. Eintrittskarte). Für die 
übrigen Anbieter fallen keine Ausgleichszahlungen an. Für die Finanzierung der Pr o-
grammkosten sieht der städtische Haushalt Mittel von 800.000 € pro Jahr vor. 
 
 
2. Inhalt des Antrags 
 
Der Antrag ist darauf ausgerichtet, weiteren Personenkreisen mithilfe des Münster -Passes 
und seiner Vorteile erleichterte Zugänge zu lokalen Angeboten in den Bereichen Mobilität, 
Bildung, Kultur, Sport und Freizeit zu eröffnen. Neben Personen in Haushalten mit Kinde r-
zuschlagsberechtigung regt der Antrag an, Wohngeldberechtigte, Personen mit die Lei s-
tungen zum Lebensunterhalt geringfügig übersteigendem Einkommen sowie Personen in 
den Berechtigtenkreis einzubeziehen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigre n-
ze liegt.  
 
Der Antrag regt ferner an, die Vergünstigungsangebote des Münster -Passes zu ergänzen 
bzw. auszuweiten. In dem Zusammenhang nennt der Antrag den Einbezug des um 50 % 
vergünstigten 60PlusAbos. Geprüft werden sollen ferner Möglichkeiten, die bestehenden 
Vergünstigungen um weitere zu ergänzen, die den berechtigten Personen erleichterte Tei l-
habe insbesondere zu kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten schaffen; in dem 
Zusammenhang soll ein auch unter Qualitätsgesichtspunkten klares Angebotsprofil des 
Münster-Passes maßgebliches Rahmenziel sein. 
 
Schließlich regt der Antrag an zu informieren, in welchem Umfang die Vorteilsgeber durch 
den Münster-Pass neue Kundinnen und Kunden gewinnen konnten und welche Schlussfol-
gerungen sich daraus für den Umfang der Ausgleichszahlungen an den Verkehrsbetrieb 
ergeben.

- 3 - 
V/0934/2011 
 
3. Weiteres Verfahren 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzungsmöglichkeiten der im Antrag aufgeführten Ei n-
zelanregungen im Rahmen des unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlags angesprochenen 
Sach- und Erfahrungsberichts zum Münster -Pass darzustellen, außerdem die angeregten 
Informationen zu präsentieren.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage:  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0069/2011

Beratungsverlauf (1)

08.02.2012 Hauptausschuss
TOP 2.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0934/2011
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37