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V/0371/2020

Münsterstraße in Höhe Lerschmehr – geplante Anforderungslichtsignalanlage

Vorlagen 12.05.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2020, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

1688 Zeichen

Anlage A zur V/0371/2020 
Kurzüberblick 
Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist seit 2019 in Betrieb. Die Middelerstraße soll in 
2020 zwischen Münsterstraße und Grundschule ausgebaut werden. Es entsteht eine direkte Ver-
bindung zwischen dem Wohngebiet westlich der Münsterstraße und der neuen Grundschule. Zum 
Queren der Münsterstraße steht den Schülern in Höhe der Einmündung Lerschmehr eine Que-
rungshilfe zur Verfügung. Diese wird mit einer Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignal-
gebern aufgerüstet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Schulwegsicherung“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2020 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 34.000 €. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 
23.800 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kal-
kuliert. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Beschlussvorlage

3512 Zeichen

V/0371/2020 
V/0371/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münsterstraße in Höhe Lerschmehr – geplante Anforderungslichtsignalanlage 
Planungs- und Baubeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und dem Bau einer Anforderungslichtsignalanlage auf der Münsterstraße in Höhe   
Lerschmehr wird auf Grundlage des Lageplans vom März 2020 zugestimmt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die gesamte Maßnahme Baukosten in 
Höhe von ca. 34.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 
23.800 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kalku-
liert. Zusätzlich fallen jährlich Abschreibungen von rd. 2.000 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2020 34.000  
Einzahlungen   2021 23.800 FöRi-komm-
Stra, 70% der 
zuwendungsfä-
higen Kosten 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  10.200  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
19.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0371/2020 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist seit Sommer 2019 in Betrieb. Die Middelerstraße soll 
in 2020 zwischen Münsterstraße und Grundschule ausgebaut werden. Es entsteht eine direkte Ver-
bindung zwischen dem Wohngebiet westlich der Münsterstraße und der neuen Grundschule. Zum 
Queren der Münsterstraße steht den Schülern in Höhe der Einmündung Lerschmehr eine Querungs-
hilfe zur Verfügung. Auf Grund dessen dass es sich dabei um Grundschüler handelt, wurde über eine 
Verbesserung der Querungssituation nachgedacht. Diese Querungsstelle wurde zusammen mit ande-
ren Punkten im Antrag lfd. Nr. A-S/0002/2020 der FDP aus der Bezirksvertretung Münster-Südost 
vom 10.01.2020 als Prüfauftrag an die Verwaltung herangetragen.  
 
Planung 
Im Bereich der vorhandenen Mittelinsel an der Einmündung der Straße Lerschmer wird eine Anforde-
rungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern installiert. Diese Lichtsignalanlage kann zu einem 
späteren Zeitpunkt an die Umgestaltung der  Münsterstraße, die nach dem Ausbau Eschstraße erfol-
gen soll, angepasst werden. 
Damit die Fußgängerfurt nicht vom haltenden Bus blockiert wird, wird der Haltestellenmast in nördli-
che Richtung versetzt. Die Furt und die Haltlinien werden in weiß markiert. 
 
Kosten 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 34.000 €. Finanzmittel stehen un-
ter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden 
mit ca. 1.000 € pro Jahr kalkuliert. Die Maßnahme ist förderfähig (Förderrichtlinien Nahmobilität) und 
es werden 70% der zuwendungsfähigen Kosten erstattet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1

274 Zeichen

>

:
Q
N
N \. Haltestellenmast

\ versetzen

LSA mit
Blindensignalgeber

£3

Amt für Mobilität Maßstab |1:500
und Tiefbau Plotdatum 24.04.2020)

Datum Name
w Bearbeitet |März 2020 |Kuh:
STADT || MÜNSTER nr
Blatt Nr. 11) J

Münsterstraße/Lerschmehr

Planung
Lichtsignalanlage

Beratungsverlauf (4)

10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Münsterstraße
  • Middelerstraße
  • Eschstraße
  • Lerschmehr

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Details

Aktenzeichen
V/0371/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37