V/0371/2020
Münsterstraße in Höhe Lerschmehr – geplante Anforderungslichtsignalanlage
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Anlage A
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Anlage A zur V/0371/2020 Kurzüberblick Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist seit 2019 in Betrieb. Die Middelerstraße soll in 2020 zwischen Münsterstraße und Grundschule ausgebaut werden. Es entsteht eine direkte Ver- bindung zwischen dem Wohngebiet westlich der Münsterstraße und der neuen Grundschule. Zum Queren der Münsterstraße steht den Schülern in Höhe der Einmündung Lerschmehr eine Que- rungshilfe zur Verfügung. Diese wird mit einer Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignal- gebern aufgerüstet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Schulwegsicherung“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2020 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 34.000 €. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 23.800 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kal- kuliert. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beschlussvorlage
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V/0371/2020 V/0371/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münsterstraße in Höhe Lerschmehr – geplante Anforderungslichtsignalanlage Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau einer Anforderungslichtsignalanlage auf der Münsterstraße in Höhe Lerschmehr wird auf Grundlage des Lageplans vom März 2020 zugestimmt (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die gesamte Maßnahme Baukosten in Höhe von ca. 34.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 23.800 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kalku- liert. Zusätzlich fallen jährlich Abschreibungen von rd. 2.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 34.000 Einzahlungen 2021 23.800 FöRi-komm- Stra, 70% der zuwendungsfä- higen Kosten Summe aller Auszahlungen/Saldo 10.200 Amt für Mobilität und Tiefbau 19.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0371/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist seit Sommer 2019 in Betrieb. Die Middelerstraße soll in 2020 zwischen Münsterstraße und Grundschule ausgebaut werden. Es entsteht eine direkte Ver- bindung zwischen dem Wohngebiet westlich der Münsterstraße und der neuen Grundschule. Zum Queren der Münsterstraße steht den Schülern in Höhe der Einmündung Lerschmehr eine Querungs- hilfe zur Verfügung. Auf Grund dessen dass es sich dabei um Grundschüler handelt, wurde über eine Verbesserung der Querungssituation nachgedacht. Diese Querungsstelle wurde zusammen mit ande- ren Punkten im Antrag lfd. Nr. A-S/0002/2020 der FDP aus der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 10.01.2020 als Prüfauftrag an die Verwaltung herangetragen. Planung Im Bereich der vorhandenen Mittelinsel an der Einmündung der Straße Lerschmer wird eine Anforde- rungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern installiert. Diese Lichtsignalanlage kann zu einem späteren Zeitpunkt an die Umgestaltung der Münsterstraße, die nach dem Ausbau Eschstraße erfol- gen soll, angepasst werden. Damit die Fußgängerfurt nicht vom haltenden Bus blockiert wird, wird der Haltestellenmast in nördli- che Richtung versetzt. Die Furt und die Haltlinien werden in weiß markiert. Kosten Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 34.000 €. Finanzmittel stehen un- ter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kalkuliert. Die Maßnahme ist förderfähig (Förderrichtlinien Nahmobilität) und es werden 70% der zuwendungsfähigen Kosten erstattet. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage 1
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> : Q N N \. Haltestellenmast \ versetzen LSA mit Blindensignalgeber £3 Amt für Mobilität Maßstab |1:500 und Tiefbau Plotdatum 24.04.2020) Datum Name w Bearbeitet |März 2020 |Kuh: STADT || MÜNSTER nr Blatt Nr. 11) J Münsterstraße/Lerschmehr Planung Lichtsignalanlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Münsterstraße
- Middelerstraße
- Eschstraße
- Lerschmehr
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Details
- Aktenzeichen
- V/0371/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37