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Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 in Niehl

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/0071/2018 vom 16.01.2018

Stand: Am 01.02.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 16.01.2018 AN/0071/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 in Niehl - Anfrage der SPD-Fraktion - Von Niehler Bürgerinnen und Bürger erreichen uns immer wieder Klagen, dass die oben bezeichnete „KVB Straße“ laufend durch private PKW genutzt werde. Die Polizei soll zu Hinweisen aus der Bevölkerung gesagt haben, diese Straße falle nicht in ihre, sondern in die Zuständigkeit der KVB. Die KVB sagte den gleichen Bürgern, die Polizei sei zuständig. Die SPD-Fraktion fragt daher nach: 1. Wer ist für die Überwachung des Verkehrs in dieser Straße zuständig? 2. Hat die Verwaltung die Hinweise aus der Bevölkerung überprüft? 3. Wenn ja, wann ist dies geschehen und zu welchen Zeiten wurde geprüft? gez. Baumann gez. Steinbach

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.2.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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