3676/2020
Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte
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1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Porz
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Anlage 1 / 2 1. Projektskizze zur Förderung einer Maßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanage- ments und Innenstadt-Verfügungsfonds (Punkt 3.4 Sofortprogramm zur Stärkung un- serer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020) Ausgangslage: Der Konzentrationsbereich Porz, welcher im Einzelhandelskonzept der Stadt Köln als Be- zirkszentrum ausgewiesen wird, ist in zentraler Lage des gleichnamigen Stadtteils Porz zwi- schen Rheinpromenade im Westen sowie der Stadtbahnhaltestelle Porz-Mitte im Osten inte- griert. Im Norden wird der Konzentrationsbereich durch den ausdünnenden Besatz an Ein- zelhandelsnutzungen im Straßenverlauf der Karlstraße bestimmt. In südlicher Richtung be- grenzt die deutlich abnehmende Einzelhandelsdichte südlich der Ernst-Mühlendyck-Straße die Ausdehnung des Konzentrationsbereiches, sodass dieser insbesondere durch den in den 1970er und 1980er Jahre entstandenen kompakten Fußgängerbereich definiert wird. Dabei entsprechen die städtebauliche Anlegung und Ausgestaltung des Fußgängerbereiches nach den damaligen planerischen Vorstellungen mittlerweile nicht mehr den Ansprüchen an eine attraktive und einladende Aufenthaltsqualität im Porzer Zentrum. Mit Blick auf die Einzelhandelssituation im Konzentrationsbereich Porz besteht die höchste Nutzungsdichte entlang der Bahnhofstraße sowie der Josefstraße mit dem im Jahr 2003 er- richteten City-Center-Porz, welches einen Großteil der Verkaufsfläche in Porz auf sich ver- eint. Der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel, ein sich veränderndes Einkaufsverhal- ten sowie besonders die Schließung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Fre- quenzbringer führten in den letzten Jahren zunehmend zu einer problematischen Leer- standssituation und Trading-Down-Tendenzen im Zentrum. Hiervon sind insbesondere die Randlagen des Porzer Zentrums betroffen. Die Leerstandsproblematik in Porz drückt sich dabei in einer deutlich überdurchschnittlichen Leerstandsquote von rd. 11 % aus. Die städte- baulichen Defizite und die eingeschränkte Aufenthaltsqualität im Zentrum verstärken die Problemlage des Zentrums zusätzlich. Die dargestellten übergeordneten Entwicklungstrends, welchen sowohl einen großen räumli- chen als auch funktionalen Einfluss auf die gewachsenen Zentren zugeschrieben werden kann, werden im Zuge der Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen und Folgen weiter verstärkt und beschleunigt. Hierbei sind insbesondere Zentren wie Porz betrof- fen, die bereits vor dem Corona-Lockdown multiple Problemlagen aufwiesen. Um diese sich durch Corona weiter verstärkende Abwärtsspirale des Porzer Zentrums „aufzubrechen“ bzw. einen Prozess in Gang zu setzen um zukunftsfähige Strategien für das Zentrum erarbeiten zu können, sollen auf Mittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen werden. Fördergegenstand für den Konzentrationsbereich Köln Porz: Mit Blick auf die dargestellten Problemlagen im Konzentrationsbereich Porz werden Maß- nahmen im Rahmen des Interventionsfeldes 4 aus kommunaler Sicht als zielführend für die Zukunftsfähigkeit des Porzer Zentrums erachtet. In Folge der hohen Leerstandsquote, insbesondere in den Randlagen des Zentrums ist konkret zu prüfen, ob eine Verkleinerung bzw. Konzentration der Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich statt- finden soll, um die Nutzungsdichte zu erhöhen und Laufwege funktional attraktiver gestalten zu können. Hier sollen Beratungs- und Planungsunterstützung den Anstoßpunkt eines Zen- trenmanagements sowie den Aufbau eines Verfügungsfonds nach Förderrichtlinien „Stadter- neuerung 2008“ liefern. Gefördert werden soll durch die im Rahmen des Sofortprogramms 2020 zur Verfügung ge- stellten Mittel die Beauftragung einer aktivierenden Konzept- bzw. Projektentwicklung mit entsprechenden Beratungs- und Planungsleistungen für den fortlaufenden Prozess. Aktivie- rend meint in diesem Kontext, dass im Zuge der Konzept- und Planungsentwicklung für den - 2 - künftigen Einsatzes eines Zentrenmanagements in Porz zunächst die Situation vor Ort um- fassend erhoben und analysiert werden soll. Die Erhebung des Status Quo soll dabei sowohl auf der Makroebene des Porzer Zentrums als auch mikroräumlich auf Ebene der einzelnen Ladenlokale bzw. Nutzungen durchgeführt und erste Handlungs- und Entwicklungsempfeh- lungen bzw. -strategien zur Profilierung des Porzer Zentrums abgeleitet werden. Ein Bau- stein dieser ersten „Bestandsaufnahme“ des Zentrums soll dabei u. a. die Prüfung von Mög- lichkeiten und Hemnisse der Umwandlung bzw. Inwertsetzung von Leerständen oder Min- dernutzungen in andere, neue Nutzungsarten sein. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Erhebung der Nutzungen im Konzentrationsbereich, wobei der räumliche Fokus insbeson- dere auf die Randlagen des Konzentrationsbereiches gelegt werden soll. Neben dieser Er- fassung und Analyse der reinen „Offline-Faktoren“ vor Ort soll in diesem Zusammenhang ebenso die Online-Sichtbarkeit der Gewerbetreibenden in Porz erhoben werden („Digital Store Check“). Anschließend könne so erste Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne einer Ver- knüpfung von Online- und Offline-Kompetenzen zur Profilierung der Angebotsstruktur im Por- zer Zentrum generieren werden. Diese zu beauftragende dezidierte Analyse des Porzer Konzentrationsbereiches soll unmit- telbar die Basis für eine daran anknüpfende Umsetzung eines Zentrenmanagements vor Ort darstellen. Hierzu soll bereits während der Analysephase Netzwerkarbeit mit den relevanten Akteuren, wie z. B. den Immobilieneigentümern und Gewerbetreibende im Porzer Zentrum geleistet werden mit dem Ziel die Akteure vor Ort unmittelbar zu Beginn des Prozesses mit einzubeziehen. Dies unterstreicht den aktivierenden Charakter der Fördermaßnahme, so- dass die geschaffenen Netzwerke und Kontakte nicht „verpuffen“ und für das anknüpfende Zentrenmanagement zielführend weiter genutzt werden können. Folgende Leistungsbausteine soll die Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen- trenmanagements konkret beinhalten: - Flächendeckende Erhebung der Nutzungen im Zentrum anhand ver- schiedener städtebaulich-funktionaler Indikatoren (inkl. Digital Store Check) - Erarbeitung einer SWOT-Analyse aufbauend auf der Nutzungserhe- bung des Porzer Zentrums - Ableitung von städtebaulich- funktionalen Handlungsempfehlungen und Profilierungsstrategien auf Makro- und Mikroebene - Netzwerkarbeit durch Befragungen und Gespräche mit den Gewerbe- treibenden und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort als Ausgangs- punkt für die anknüpfende Umsetzung des Zentrenmanagements
3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Porz
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14 23.12.2020 141/1 15 Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Ana- lyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer In- nenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW"; voraussichtliche Auftrags- summe 92.436 € netto zzgl. MwSt. = 110.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage-Nr. 3676/2020 und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme. Ursächlich für die geplante Maßnahme ist, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen- städte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 gestartet hat. Die Förderung erfolgt auf Ba- sis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008)“ und den Regelungen der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. Laut Programmaufruf des Ministeriums konzentrieren sich die Finanzhilfen des Landes Nord- rhein-Westfalen im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ räumlich auf die Berei- che von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden auch zukünftig Lebendigkeit und Einkaufsgenuss ausstrahlen und zum Verweilen einladen. Diese werden als Konzentrationsbereich bezeichnet. Bezüglich der weiteren Details zum Konzentrationsbereich Porz Mitte verweise ich auf Ihre Ausführungen in der Beschlussvorlage und der dazugehörigen Anlage 1. Sie beabsichtigen zur Umsetzung der Fördermaßnahme ein externes Büro zu beauftragen. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt, wobei ich aber auf Folgendes hinweisen möchte: Die Validität der Kostenkalkulation für die externe Beauftragung (Anlage 2) kann ich hinge- gen mangels näherer Angaben nicht beurteilen. 2 Laut Programmaufruf des Ministeriums sind pro Maßnahme max. 100.000 € förderfähig. Als Abwicklungskosten sind 10% der Gesamtkosten als Ausgaben für die Beauftragung von Drit- ten Zuwendungsfähig, somit 10.000 €. Dementsprechend kalkulieren Sie folgenden Aufwand: Beauftragung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements 100.000 € brutto Abwicklungskosten (gemäß Nr. 3.5 des Programmaufrufe) 10.000 € brutto Summe: 110.000 € brutto Für den Konzentrationsbereich Bezirkszentrum Porz sind laut Veröffentlichung des Ministeri- ums 99.000 € Fördermittel vorgesehen (90 % der Gesamtkosten). Es handelt sich bei Ihrer Kalkulation somit um eine rein rechnerische Größe, um die maxima- le Förderung zu erhalten. Inwieweit diese Beträge den voraussichtlich notwendigen Aufwand realistisch abbilden, ist Ihrer Vorlage nicht zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jülich
2_Anlage_Kostenkalkulation_Fördermaßnahme_Porz
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Anlage 2 2. Kosten- und Aufwandskalkulation Kosten der Vergabe Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) Beauftragung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements 84.033,61 € 100.000 € Abwicklungskosten (gemäß Nr. 3.5 des Programmaufrufs) 8.403,36 € 10.000 € Summe 92.436,97 € 110.000 € (inkl. 19 % MwSt.)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 3676/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 dargestellten Leis- tungen zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements im Zentrum Porz Mitte extern zu vergeben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Wirtschaftsausschuss 14.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 99.000 90 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Landesministerium hat im Juli 2020 als Reaktion auf die (teilweise noch nicht absehbaren) städ- tebaulich-funktionalen Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristig ein Soforthilfeprogramm mit einem Gesamtbewilligungsvolumen in Höhe von 70 Millionen Euro für nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden auferlegt. Der Fördersatz beträgt 90 %; der kommunale Eigenanteil beläuft sich ent- sprechend auf 10 %. Die Zielstellung des Sofortprogramms ist es, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und im Idealfall einen Beitrag zur Schaffung neuer Entwicklungsimpulse leisten zu können. Dabei nimmt das Sofortprogramm insgesamt vier Interventionsfelder in den Fokus der Förderung mit denen die Hand- lungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wieder gestärkt werden soll. So kann im Sinne einer Über- gangsphase Zeit gewonnen werden, um neue Lösungen für die Innenstädte und Zentren zu entwi- ckeln. In diesem Zusammenhang wurde als Gebietskulisse für eine Fördermaßnahme das Bezirkszentrum Porz identifiziert. Aufgrund einer multiplen Problemlage in dem Zentrum (unter anderem Leerstände, Trading-down-Tendenzen), welche durch die Auswirkungen der COVID-Pandemie absehbar weiter verstärkt werden, wurde ein Förderantrag zum Interventionsfeld 4 des Sofortprogramms gestellt, um die Abwärtsspirale des Zentrums zu durchbrechen und gleichzeitig einen Impuls für die Zukunftsfä- 3 higkeit des Porzer Bezirkszentrums setzen zu können. Das Landesministerium hat im November 2020 den Förderantrag der Stadt Köln in vollem Umfang bewilligt. Bedarf Zur Umsetzung der Fördermaßnahme soll ein externes Büro beauftragt werden. Gemäß den Förder- richtlinien des Sofortprogramms ist die externe Projektdurchführung bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2023 vorgesehen. In der beigefügten Anlage 1 sind die zu vergebenen externen Leistungen im Rahmen der Fördermaßnahme in einer ersten Projektskizze beschrieben. Kostenkalkulation und Mittelbereitstellung Für die Erarbeitung durch ein externes Büro werden Gesamtkosten von rund 92.437 Euro netto be- ziehungsweise rund 110.000,00 Euro brutto geschätzt (siehe Anlage 2: Kosten- und Aufwandskalku- lation). Die geschätzten Brutto-Kosten verteilen sich bei der geplanten Vertragslaufzeit von circa 36 Monaten voraussichtlich wie folgt: 2021: ca. 36.677,00 Euro 2022: ca. 36.677,00 Euro 2023: ca. 36.666,00 Euro Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Sachkosten). Vergabeverfahren Für die Auswahl eines geeigneten externen Auftragnehmers ist die Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 8 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geplant. Die Stellungnahme von 14 gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie wird als Anlage 3 beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Fördermaßnahme keine wesentlichen Aus- wirkungen auf den Klimaschutz haben wird. Dringlichkeitsbegründung: Gemäß den Förderrichtlinien des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ sind die Fördermittel mit einer zeitlichen Befristung von maximal drei Jah- ren zur Finanzierung und Umsetzung der bewilligten Fördermaßnahme abzurufen. Da eine Teilsumme der finanziellen Mittel für das laufende Jahr 2021 zur Verfügung stehen, ist es nötig, dass die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabever- fahren zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen- trenmanagements zeitnah eingeleitet werden kann. Insbesondere ist eine zügige Einleitung und Durchführung der Fördermaßnahme in dem Zentrum aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Corona Pandemie geboten. Anlagen: Anlage 1 Projektskizze Anlage 2 Kosten- und Aufwandskalkulation Anlage 3 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung von 14
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3676/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.01.2021
- Erstellt
- 17.12.2020 10:06