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3676/2020

Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 7.12

1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Porz

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3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Porz

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2_Anlage_Kostenkalkulation_Fördermaßnahme_Porz

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Porz

6672 Zeichen

Anlage 1 
/ 2 
 
1. Projektskizze zur Förderung einer Maßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanage-
ments und Innenstadt-Verfügungsfonds (Punkt 3.4 Sofortprogramm zur Stärkung un-
serer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020) 
Ausgangslage: 
Der Konzentrationsbereich Porz, welcher im Einzelhandelskonzept der Stadt Köln als Be-
zirkszentrum ausgewiesen wird, ist in zentraler Lage des gleichnamigen Stadtteils Porz zwi-
schen Rheinpromenade im Westen sowie der Stadtbahnhaltestelle Porz-Mitte im Osten inte-
griert. Im Norden wird der Konzentrationsbereich durch den ausdünnenden Besatz an Ein-
zelhandelsnutzungen im Straßenverlauf der Karlstraße bestimmt. In südlicher Richtung be-
grenzt die deutlich abnehmende Einzelhandelsdichte südlich der Ernst-Mühlendyck-Straße 
die Ausdehnung des Konzentrationsbereiches, sodass dieser insbesondere durch den in den 
1970er und 1980er Jahre entstandenen kompakten Fußgängerbereich definiert wird. Dabei 
entsprechen die städtebauliche Anlegung und Ausgestaltung des Fußgängerbereiches nach 
den damaligen planerischen Vorstellungen mittlerweile nicht mehr den Ansprüchen an eine 
attraktive und einladende Aufenthaltsqualität im Porzer Zentrum. 
Mit Blick auf die Einzelhandelssituation im Konzentrationsbereich Porz besteht die höchste 
Nutzungsdichte entlang der Bahnhofstraße sowie der Josefstraße mit dem im Jahr 2003 er-
richteten City-Center-Porz, welches einen Großteil der Verkaufsfläche in Porz auf sich ver-
eint. Der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel, ein sich veränderndes Einkaufsverhal-
ten sowie besonders die Schließung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Fre-
quenzbringer führten in den letzten Jahren zunehmend zu einer problematischen Leer-
standssituation und Trading-Down-Tendenzen im Zentrum. Hiervon sind insbesondere die 
Randlagen des Porzer Zentrums betroffen. Die Leerstandsproblematik in Porz drückt sich 
dabei in einer deutlich überdurchschnittlichen Leerstandsquote von rd. 11 % aus. Die städte-
baulichen Defizite und die eingeschränkte Aufenthaltsqualität im Zentrum verstärken die 
Problemlage des Zentrums zusätzlich. 
Die dargestellten übergeordneten Entwicklungstrends, welchen sowohl einen großen räumli-
chen als auch funktionalen Einfluss auf die gewachsenen Zentren zugeschrieben werden 
kann, werden im Zuge der Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen und 
Folgen weiter verstärkt und beschleunigt. Hierbei sind insbesondere Zentren wie Porz betrof-
fen, die bereits vor dem Corona-Lockdown multiple Problemlagen aufwiesen. Um diese sich 
durch Corona weiter verstärkende Abwärtsspirale des Porzer Zentrums „aufzubrechen“ bzw. 
einen Prozess in Gang zu setzen um zukunftsfähige Strategien für das Zentrum erarbeiten 
zu können, sollen auf Mittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und 
Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen werden. 
 
Fördergegenstand für den Konzentrationsbereich Köln Porz: 
Mit Blick auf die dargestellten Problemlagen im Konzentrationsbereich Porz werden Maß-
nahmen im Rahmen des Interventionsfeldes 4 aus kommunaler Sicht als zielführend für 
die Zukunftsfähigkeit des Porzer Zentrums erachtet. In Folge der hohen Leerstandsquote, 
insbesondere in den Randlagen des Zentrums ist konkret zu prüfen, ob eine Verkleinerung 
bzw. Konzentration der Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich statt-
finden soll, um die Nutzungsdichte zu erhöhen und Laufwege funktional attraktiver gestalten 
zu können. Hier sollen Beratungs- und Planungsunterstützung den Anstoßpunkt eines Zen-
trenmanagements sowie den Aufbau eines Verfügungsfonds nach Förderrichtlinien „Stadter-
neuerung 2008“ liefern. 
Gefördert werden soll durch die im Rahmen des Sofortprogramms 2020 zur Verfügung ge-
stellten Mittel die Beauftragung einer aktivierenden Konzept- bzw. Projektentwicklung mit 
entsprechenden Beratungs- und Planungsleistungen für den fortlaufenden Prozess. Aktivie-
rend meint in diesem Kontext, dass im Zuge der Konzept- und Planungsentwicklung für den

- 2 - 
 
künftigen Einsatzes eines Zentrenmanagements in Porz zunächst die Situation vor Ort um-
fassend erhoben und analysiert werden soll. Die Erhebung des Status Quo soll dabei sowohl 
auf der Makroebene des Porzer Zentrums als auch mikroräumlich auf Ebene der einzelnen 
Ladenlokale bzw. Nutzungen durchgeführt und erste Handlungs- und Entwicklungsempfeh-
lungen bzw. -strategien zur Profilierung des Porzer Zentrums abgeleitet werden. Ein Bau-
stein dieser ersten „Bestandsaufnahme“ des Zentrums soll dabei u. a. die Prüfung von Mög-
lichkeiten und Hemnisse der Umwandlung bzw. Inwertsetzung von Leerständen oder Min-
dernutzungen in andere, neue Nutzungsarten sein. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden 
Erhebung der Nutzungen im Konzentrationsbereich, wobei der räumliche Fokus insbeson-
dere auf die Randlagen des Konzentrationsbereiches gelegt werden soll. Neben dieser Er-
fassung und Analyse der reinen „Offline-Faktoren“ vor Ort soll in diesem Zusammenhang 
ebenso die Online-Sichtbarkeit der Gewerbetreibenden in Porz erhoben werden („Digital 
Store Check“). Anschließend könne so erste Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne einer Ver-
knüpfung von Online- und Offline-Kompetenzen zur Profilierung der Angebotsstruktur im Por-
zer Zentrum generieren werden. 
Diese zu beauftragende dezidierte Analyse des Porzer Konzentrationsbereiches soll unmit-
telbar die Basis für eine daran anknüpfende Umsetzung eines Zentrenmanagements vor Ort 
darstellen. Hierzu soll bereits während der Analysephase Netzwerkarbeit mit den relevanten 
Akteuren, wie z. B. den Immobilieneigentümern und Gewerbetreibende im Porzer Zentrum 
geleistet werden mit dem Ziel die Akteure vor Ort unmittelbar zu Beginn des Prozesses mit 
einzubeziehen. Dies unterstreicht den aktivierenden Charakter der Fördermaßnahme, so-
dass die geschaffenen Netzwerke und Kontakte nicht „verpuffen“ und für das anknüpfende 
Zentrenmanagement zielführend weiter genutzt werden können. 
Folgende Leistungsbausteine soll die Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements konkret beinhalten: 
- Flächendeckende Erhebung der Nutzungen im Zentrum anhand ver-
schiedener städtebaulich-funktionaler Indikatoren (inkl. Digital Store 
Check) 
- Erarbeitung einer SWOT-Analyse aufbauend auf der Nutzungserhe-
bung des Porzer Zentrums 
- Ableitung von städtebaulich- funktionalen Handlungsempfehlungen 
und Profilierungsstrategien auf Makro- und Mikroebene 
- Netzwerkarbeit durch Befragungen und Gespräche mit den Gewerbe-
treibenden und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort als Ausgangs-
punkt für die anknüpfende Umsetzung des Zentrenmanagements

3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Porz

3210 Zeichen

14 23.12.2020 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Ana-
lyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum 
Porz Mitte im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer In-
nenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW"; voraussichtliche Auftrags-
summe 92.436 € netto zzgl. MwSt. = 110.000 € brutto 
 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/20) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage-Nr. 3676/2020 und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 übermittelten 
Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. 
g. Maßnahme. 
 
Ursächlich für die geplante Maßnahme ist, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes NRW ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen-
städte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 gestartet hat. Die Förderung erfolgt auf Ba-
sis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen 
zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008)“ und den 
Regelungen der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. 
 
Laut Programmaufruf des Ministeriums konzentrieren sich die Finanzhilfen des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ räumlich auf die Berei-
che von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden auch 
zukünftig Lebendigkeit und Einkaufsgenuss ausstrahlen und zum Verweilen einladen. Diese 
werden als Konzentrationsbereich bezeichnet. 
 
Bezüglich der weiteren Details zum Konzentrationsbereich Porz Mitte verweise ich auf Ihre 
Ausführungen in der Beschlussvorlage und der dazugehörigen Anlage 1. Sie beabsichtigen 
zur Umsetzung der Fördermaßnahme ein externes Büro zu beauftragen. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar 
dargestellt, wobei ich aber auf Folgendes hinweisen möchte: 
 
Die Validität der Kostenkalkulation für die externe Beauftragung (Anlage 2) kann ich hinge-
gen mangels näherer Angaben nicht beurteilen.

2 
Laut Programmaufruf des Ministeriums sind pro Maßnahme max. 100.000 € förderfähig. Als 
Abwicklungskosten sind 10% der Gesamtkosten als Ausgaben für die Beauftragung von Drit-
ten Zuwendungsfähig, somit 10.000 €. 
 
Dementsprechend kalkulieren Sie folgenden Aufwand: 
 
 Beauftragung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption 
zum Anstoß eines Zentrenmanagements 100.000 € brutto 
 
 Abwicklungskosten (gemäß Nr. 3.5 des Programmaufrufe) 10.000 € brutto 
 
Summe: 110.000 € brutto 
 
Für den Konzentrationsbereich Bezirkszentrum Porz sind laut Veröffentlichung des Ministeri-
ums 99.000 € Fördermittel vorgesehen (90 % der Gesamtkosten). 
 
Es handelt sich bei Ihrer Kalkulation somit um eine rein rechnerische Größe, um die maxima-
le Förderung zu erhalten. Inwieweit diese Beträge den voraussichtlich notwendigen Aufwand 
realistisch abbilden, ist Ihrer Vorlage nicht zu entnehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Jülich

2_Anlage_Kostenkalkulation_Fördermaßnahme_Porz

370 Zeichen

Anlage 2 
2. Kosten- und Aufwandskalkulation 
 
Kosten der Vergabe 
Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) 
Beauftragung einer 
aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß 
eines Zentrenmanagements  
84.033,61 € 100.000 € 
Abwicklungskosten (gemäß Nr. 
3.5 des Programmaufrufs) 8.403,36 € 10.000 € 
Summe 92.436,97 € 110.000 € 
(inkl. 19 % MwSt.)

Beschlussvorlage Ausschuss

6125 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 3676/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte 
Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Porz Mitte im 
Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Landes NRW 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 dargestellten Leis-
tungen zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines 
Zentrenmanagements im Zentrum Porz Mitte extern zu vergeben. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 14.01.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  110.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 99.000       90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Landesministerium hat im Juli 2020 als Reaktion auf die (teilweise noch nicht absehbaren) städ-
tebaulich-funktionalen Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristig ein Soforthilfeprogramm mit 
einem Gesamtbewilligungsvolumen in Höhe von 70 Millionen Euro für nordrhein-westfälische Städte 
und Gemeinden auferlegt. Der Fördersatz beträgt 90 %; der kommunale Eigenanteil beläuft sich ent-
sprechend auf 10 %. 
Die Zielstellung des Sofortprogramms ist es, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und im 
Idealfall einen Beitrag zur Schaffung neuer Entwicklungsimpulse leisten zu können. Dabei nimmt das 
Sofortprogramm insgesamt vier Interventionsfelder in den Fokus der Förderung mit denen die Hand-
lungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wieder gestärkt werden soll. So kann im Sinne einer Über-
gangsphase Zeit gewonnen werden, um neue Lösungen für die Innenstädte und Zentren zu entwi-
ckeln. 
In diesem Zusammenhang wurde als Gebietskulisse für eine Fördermaßnahme das Bezirkszentrum 
Porz identifiziert. Aufgrund einer multiplen Problemlage in dem Zentrum (unter anderem Leerstände, 
Trading-down-Tendenzen), welche durch die Auswirkungen der COVID-Pandemie absehbar weiter 
verstärkt werden, wurde ein Förderantrag zum Interventionsfeld 4 des Sofortprogramms gestellt, um 
die Abwärtsspirale des Zentrums zu durchbrechen und gleichzeitig einen Impuls für die Zukunftsfä-

3 
higkeit des Porzer Bezirkszentrums setzen zu können. Das Landesministerium hat im November 
2020 den Förderantrag der Stadt Köln in vollem Umfang bewilligt. 
Bedarf 
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme soll ein externes Büro beauftragt werden. Gemäß den Förder-
richtlinien des Sofortprogramms ist die externe Projektdurchführung bis zum Ende der Förderperiode 
im Jahr 2023 vorgesehen. In der beigefügten Anlage 1 sind die zu vergebenen externen Leistungen 
im Rahmen der Fördermaßnahme in einer ersten Projektskizze beschrieben. 
 
Kostenkalkulation und Mittelbereitstellung 
Für die Erarbeitung durch ein externes Büro werden Gesamtkosten von rund 92.437 Euro netto be-
ziehungsweise rund 110.000,00 Euro brutto geschätzt (siehe Anlage 2: Kosten- und Aufwandskalku-
lation). Die geschätzten Brutto-Kosten verteilen sich bei der geplanten Vertragslaufzeit von circa 36 
Monaten voraussichtlich wie folgt: 
 
2021:  ca. 36.677,00 Euro  
2022: ca. 36.677,00 Euro 
2023: ca. 36.666,00 Euro 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Sachkosten). 
Vergabeverfahren 
Für die Auswahl eines geeigneten externen Auftragnehmers ist die Durchführung einer Öffentlichen 
Ausschreibung nach § 8 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geplant.  
 
Die Stellungnahme von 14 gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie wird als Anlage 3 beigefügt. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Fördermaßnahme keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Klimaschutz haben wird.  
Dringlichkeitsbegründung: 
Gemäß den Förderrichtlinien des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
Nordrhein-Westfalen 2020“ sind die Fördermittel mit einer zeitlichen Befristung von maximal drei Jah-
ren zur Finanzierung und Umsetzung der bewilligten Fördermaßnahme abzurufen. 
Da eine Teilsumme der finanziellen Mittel für das laufende Jahr 2021 zur Verfügung stehen, ist es 
nötig, dass die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabever-
fahren zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements zeitnah eingeleitet werden kann. Insbesondere ist eine zügige Einleitung und 
Durchführung der Fördermaßnahme in dem Zentrum aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der 
Corona Pandemie geboten. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Projektskizze 
Anlage 2 Kosten- und Aufwandskalkulation 
Anlage 3 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung von 14

Beratungsverlauf (4)

14.01.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3676/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2021
Erstellt
17.12.2020 10:06