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A-R/0064/2019

Berechnungsmodell der Elternbeiträge korrigieren

Antrag an den Rat 30.09.2019

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a-r-0064-2019-Berechnungsmodell

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a-r-0064-2019-Berechnungsmodell

2035 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0064/2019  
 
          
Münster, den 30.09.2019 
 
 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP: 
 
Berechnungsmodell der Elternbeiträge korrigieren 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags erfolgt zukünftig mittels linear 
progressiver Tarifzonen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt 2 Tarifzonenmodelle auf Basis der aktuell gültigen 
Beitragsstufen zu erstellen:  
 
a) Das eine soll anhand der vorliegenden Beitragsdaten im Ergebnis möglichst 
haushaltsneutral sein. 
 
b) Das andere unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung der 
Beitragszahlergruppen der jeweiligen Stufe. 
 
3. Die beiden Modelle werden dem Rat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
a) „Linear progressive Tarifzonen“ ist das in Deutschland verwendete Modell zur 
Berechnung der Einkommensteuer. Es bedarf also hoffentlich keiner ausschweifenden 
Erklärung an dieser Stelle. 
 
b) Härtefallvermeidung: 
 
Es ist uns zu Ohren gekommen, dass Arbeitnehmer seitens der Arbeitgeber freiwillige 
Lohnerhöhungen ablehnen mussten, da diese durch Erreichen der nächsten Stufe im 
Beitragsmodell, dazu führen, unterm Strich dadurch minus zu machen. 
Arbeitnehmer, welche tarifliche Lohnerhöhungen erhalten, können diese ggf. noch nicht 
einmal ablehnen. Beispiele: 
 
1) EKSt-Brutto: 37.000€ Zulage: 2% = 740€ 
Der Kitabeitrag steigt von 0€ auf 2.784€. (45h U3) 
Statt 740€ mehr, hat die Familie nun 2.704€ weniger!  
 
2) Brutto: 50.000€ Zulage: 2%   = 1.000€ 
Beitrag steigt von 2.784€ auf 3.708€. (45h U3) 
Von den 1000€ verbleiben gerade mal 76€.

Aber auch ohne die o.g. Problematik macht es wenig Sinn, dass eine Familie mit einem 
Einkommen von z.B. 62.000€ exakt den gleichen Beitr ag zahlt wie eine mit 74.999€ Brutto. 
 
Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung der Stadt Münster ausreichend digitalisiert ist, 
um auch das mathematisch vielleicht etwas anspruchsvollere Tarifzonenmodell zu 
realisieren. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

09.10.2019 Rat
TOP 43.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0064/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37