2025/0136
Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)
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anlage 2
7156 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0136
Magistratsbeschluss -Nr.
183
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110 21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem
Vertrag)
Vorlage vom: 29.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost –
Für das Gebiet der Merck KGaA im Norden von Darmstadt (s. Abb. 2 auf Seite 4), zwischen
Frankfurter Straße, Virchowstraße und der werksinternen Weseler Straße, in der Gemarkung
Arheilgen, Flur 17, Flurstück Nr. 2/2 (tlw.), ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur
teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 – Merck Nord – aufzustellen mit dem Ziel das
Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ planungsrechtlich zu
ermöglichen.
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“
- 3 -
Der mit Merck KGaA vereinbarten „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante
Anlage) zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevante
Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2025/0136 vom 29.04.2025
Ziel der Planauf stellung
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer
Hauptsitz einer Unternehmenssparte , mit ergänzenden Sondernutzungsbereichen
(Konferenzbereichen) im EG , genutzt werden. Der Bebauungsplan A 29.1 soll Planungsrecht
für das Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ schaffen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplan s A 29 – Merck
Nord – (in Kraft getreten am 30.05.2002) . Der rechtswirksamen Bebauungsplan A 29 setzt
für das Baufeld eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da ein höheres Gebäude als
städtebauliche Domina nte von bis zu 45 m Höhe geplant ist, soll der rechtskräftige
Bebauungsplan A 29 durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan A 29.1 in dessen
Geltungsbereich geändert werden .
Städtebauliches Konzept
Zur planerischen Vorbereitung des Vorhabens „Neubau eines Bürogebäudes mit
Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein Wettbewerb durchgeführt. Daher ist die Grundlage für
den Bebauungsplan A 29.1 das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes.
Abb. 1: Städtebauliches Leitmotiv, Firmengelände Merck entla ng der Frankfurter Straße
Städtebauliches Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als
Auftakt bzw. Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten P ützerturm im
Zentrum des Firmengeländes korrespondiert.
Die Freiflächen im Plangebiet sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und
Stadtteil Arheilgen gestaltet werden.
Bei dem Bebauungsplan A 29.1 handelt sich nicht um einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan. Dennoch lieg t durch den durchgeführten Wettbewerb eine Planung vor.
Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist, als gesonderter Teil der Begründung, ein
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbes chluss zum
Bebauungsplan A 29 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
- 5 -
Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Magistrat auch eine Beschlussvorlage
über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. MV
2025/0137 im Geschäftsgang) vorgelegt.
Zu 1:
Der Geltungsbereich (s. Abb. 2) des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 29.1 befindet
sich am nordöstlichen Rand des Werk sgeländes der Merck KGaA und wird im Nordosten von
der Virchowstraße und der Frankfurter Straße begrenzt. Er umfasst das Flurstück in der
Gemarkung Arheilgen, Flur 17, Nr. 2/2 (tlw.) und besitzt insgesamt eine Fläche von ca.
1,35 ha.
Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – (ohne Maßstab )
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
- 6 -
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A 29 - Merck Nord -, mit Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan s A 29.1 umfasst im
rechtskräftigen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – den östlichen Bereich mit dem
festgesetzten Baufeld 5 (A und B) und die direkt daran angrenzenden festgesetzten
Grünflächen sowie die südlic he Verkehrsfläche „Werkstraße mit Bäumen“, eine werksinterne
Straße (Weseler Straße).
Die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans A 29 sollen im Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 zielgerichtet geändert und ergänzt werden.
Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden, um das Vorhaben der
Merck KGaA planungsrechtlich zu ermöglichen.
Zu 2:
Der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB, zur Regelung der mit
diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den
Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie der Zusammenarbeit mit den von Merck KGaA
beauftragten Büros , liegt abgestimmt vor. Der einseitig von Merck KGaA unterschriebene
Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante Anlage) wird nach
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von der Stadt gegengezeichnet.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 5
248 Zeichen
Punkt 18: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) (V-Nr. 2025/0136) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
anlage 4
299 Zeichen
Punkt 16: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) (V-Nr. 2025/0136) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
285 Zeichen
Punkt 8: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) (V-Nr. 2025/0136) Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2025/0136
7097 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0136
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110 21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem
Vertrag)
Vorlage vom: 29.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost –
Für das Gebiet der Merck KGaA im Norden von Darmstadt (s. Abb. 2 auf Seite 4), zwischen
Frankfurter Straße, Virchowstraße und der werksinternen Weseler Straße, in der Gemarkung
Arheilgen, Flur 17, Flurstück Nr. 2/2 (tlw.), ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur
teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 – Merck Nord – aufzustellen mit dem Ziel das
Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ planungsrechtlich zu
ermöglichen.
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“
Der mit Merck KGaA vereinbarten „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante
Anlage) zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird zugestimmt.
- 2 -
Anlagen: Anlage: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevante
Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2025/0136 vom 29.04.2025
Ziel der Planaufstellung
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer
Hauptsitz einer Unternehmenssparte , mit ergänzenden Sondernutzungsbereichen
(Konferenzbereichen) im EG , genutzt werden. Der Bebauungsplan A 29.1 soll Planungsrecht
für das Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ schaffen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplan s A 29 – Merck
Nord – (in Kraft getreten am 30.05.2002). Der rechtswirksamen Bebauungsplan A 29 setzt
für das Baufeld eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da ein höheres Gebäude als
städtebauliche Dominante von bis zu 45 m Höhe geplant ist, soll der rechtskräftige
Bebauungsplan A 29 durch den ne u aufzustellenden Bebauungsplan A 29.1 in dessen
Geltungsbereich geändert werden .
Städtebauliches Konzept
Zur planerischen Vorbereitung des Vorhabens „Neubau eines Bürogebäudes mit
Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein Wettbewerb durchgeführt. Daher ist die Grundlage für
den Bebauungsplan A 29.1 das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes.
Abb. 1: Städtebauliches Leitmotiv, Firmengelände Merck entlang der Frankfurter Straße
Städtebauliches Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als
Auftakt bzw. Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten P ützerturm im
Zentrum des Firmengeländes korrespondiert.
Die Freiflächen im Plangebiet sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und
Stadtteil Arheilgen gestaltet werden.
Bei dem Bebauungsplan A 29.1 handelt sich nicht um einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan. Dennoch lieg t durch den durchgeführten Wettbewerb eine Planung vor.
Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist, als gesonderter Teil der Begründung, ein
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen.
Nach Beschluss der Stadtveror dnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan A 29 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
- 4 -
Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Magistrat auch eine Beschlussvorlage
über die frühzeitige Unterrich tung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. MV
2025/0137 im Geschäftsgang ) vorgelegt.
Zu 1:
Der Geltungsbereich (s. Abb. 2) des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 29.1 befindet
sich am nordöstlichen Rand des Werk sgeländes der Merck KGaA und wird im Nordosten von
der Virchowstraße und der Frankfurter Straße begrenzt. Er umfasst das Flurstück in der
Gemarkung Arheilgen, Flur 17, Nr. 2/2 (tlw.) und besitzt insgesamt eine Fläche von ca.
1,35 ha.
Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – (ohne Maßstab )
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
- 5 -
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A 29 - Merck Nord -, mit Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan s A 29.1 umfasst im
rechtskräftigen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – den östlichen Bereich mit dem
festgesetzten Baufeld 5 (A und B) und die direkt daran angrenzenden festgesetzten
Grünflächen sowie die südliche Verkehrsfläche „Werkstraße mit Bäumen“, eine werksinte rne
Straße (Weseler Straße).
Die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplan s A 29 sollen im Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 zielgerichtet geändert und ergänzt werden.
Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden , um das Vorhaben der
Merck KGaA planungsrechtlich zu ermöglichen.
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Zu 2:
Der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB, zur Regelung der mit
diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den
Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie der Zusammenarbeit mit den von Merck KGaA
beauftragten Bü ros, liegt abgestimmt vor. Der einseitig von Merck KGaA unterschriebene
Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante Anlage) wird nach
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von der Stadt gegengezeichnet.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Frankfurter Straße
- Virchowstraße
- Weseler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0136
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00