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2025/0136

Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)

Magistratsvorlage 29.04.2025

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7156 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0136 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
183 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110 21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des 
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem 
Vertrag) 
 
Vorlage vom: 29.04.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – 
Für das Gebiet der Merck KGaA im Norden von Darmstadt (s. Abb. 2 auf Seite 4), zwischen 
Frankfurter Straße, Virchowstraße und der werksinternen Weseler Straße, in der Gemarkung 
Arheilgen, Flur 17, Flurstück Nr. 2/2 (tlw.), ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur 
teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 – Merck Nord – aufzustellen mit dem Ziel das 
Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ planungsrechtlich zu 
ermöglichen. 
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“

- 3 - 
Der mit Merck KGaA vereinbarten „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante 
Anlage) zum Bebauungsplan A  29.1 – Merck Nordost – wird zugestimmt.  
 
Anlagen: Anlage: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevante 
Anlage) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2025/0136 vom 29.04.2025  
 
 
Ziel der Planauf stellung 
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke 
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer 
Hauptsitz einer Unternehmenssparte , mit ergänzenden Sondernutzungsbereichen 
(Konferenzbereichen) im EG , genutzt werden. Der Bebauungsplan A 29.1 soll Planungsrecht 
für das Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ schaffen. 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen  Bebauungsplan s A 29 – Merck 
Nord – (in Kraft getreten am 30.05.2002) . Der rechtswirksamen Bebauungsplan A 29 setzt 
für das Baufeld  eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da ein höheres Gebäude als 
städtebauliche Domina nte von bis zu 45 m Höhe geplant ist, soll der rechtskräftige 
Bebauungsplan A 29 durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan A 29.1 in dessen 
Geltungsbereich geändert werden .  
 
 
Städtebauliches Konzept 
Zur planerischen Vorbereitung des Vorhabens  „Neubau eines Bürogebäudes mit 
Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein Wettbewerb durchgeführt.  Daher ist die Grundlage für 
den Bebauungsplan A 29.1 das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes.  
 
 
Abb. 1: Städtebauliches Leitmotiv, Firmengelände Merck entla ng der Frankfurter Straße   
 
Städtebauliches Entwicklungsziel  ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als 
Auftakt bzw. Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten P ützerturm im 
Zentrum des Firmengeländes korrespondiert.  
 
Die Freiflächen im Plangebiet sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und 
Stadtteil Arheilgen gestaltet werden.  
 
Bei dem Bebauungsplan A 29.1 handelt sich nicht um einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan. Dennoch lieg t durch den durchgeführten Wettbewerb eine Planung vor.  
 
 
Bebauungsplanverfahren  
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB 
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist, als gesonderter Teil der Begründung, ein 
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbes chluss zum 
Bebauungsplan A 29 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.

- 5 - 
 
Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Magistrat auch eine Beschlussvorlage 
über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB (s. MV 
2025/0137 im Geschäftsgang) vorgelegt.  
 
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich  (s. Abb. 2) des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 29.1 befindet 
sich am nordöstlichen Rand des Werk sgeländes der Merck KGaA  und wird im Nordosten von 
der Virchowstraße und der Frankfurter Straße begrenzt. Er umfasst das Flurstück in der 
Gemarkung Arheilgen, Flur 17, Nr.  2/2 (tlw.) und besitzt insgesamt eine Fläche von ca. 
1,35 ha. 
 
Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost –           (ohne Maßstab ) 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.

- 6 - 
 
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A 29 - Merck Nord -, mit Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 (ohne Maßstab) 
 Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt 
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan s A 29.1 umfasst im 
rechtskräftigen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – den östlichen Bereich mit dem 
festgesetzten Baufeld 5 (A und B) und die direkt daran angrenzenden festgesetzten 
Grünflächen sowie die südlic he Verkehrsfläche „Werkstraße mit Bäumen“, eine werksinterne 
Straße (Weseler Straße).  
 
Die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans A 29 sollen im Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans A  29.1 zielgerichtet geändert und ergänzt werden. 
Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden, um das Vorhaben der 
Merck KGaA planungsrechtlich zu ermöglichen.

Zu 2: 
 
Der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB, zur  Regelung der mit 
diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den 
Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie der Zusammenarbeit mit den von Merck KGaA 
beauftragten Büros , liegt abgestimmt  vor. Der einseitig von Merck KGaA unterschriebene 
Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante Anlage) wird nach 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von der Stadt gegengezeichnet.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 5

248 Zeichen

Punkt 18: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des 
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit 
städtebaulichem Vertrag) 
 (V-Nr. 2025/0136) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD

anlage 4

299 Zeichen

Punkt 16: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des 
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit 
städtebaulichem Vertrag) 
 (V-Nr. 2025/0136) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

285 Zeichen

Punkt 8: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des 
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit 
städtebaulichem Vertrag) 
 (V-Nr. 2025/0136) 
 
Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, 
der Vorlage zuzustimmen.

2025/0136

7097 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0136 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110 21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - zur teilweisen Änderung des 
Bebauungsplans A 29 - Merck Nord - (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem 
Vertrag) 
 
Vorlage vom: 29.04.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – 
Für das Gebiet der Merck KGaA im Norden von Darmstadt (s. Abb. 2 auf Seite 4), zwischen 
Frankfurter Straße, Virchowstraße und der werksinternen Weseler Straße, in der Gemarkung 
Arheilgen, Flur 17, Flurstück Nr. 2/2 (tlw.), ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur 
teilweisen Änderung des Bebauungsplans A 29 – Merck Nord – aufzustellen mit dem Ziel das 
Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ planungsrechtlich zu 
ermöglichen. 
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“   
Der mit Merck KGaA vereinbarten  „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante 
Anlage) zum Bebauungsplan A  29.1 – Merck Nordost – wird zugestimmt.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevante 
Anlage) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2025/0136 vom 29.04.2025 
 
 
Ziel der Planaufstellung  
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke 
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer 
Hauptsitz einer Unternehmenssparte , mit ergänzenden Sondernutzungsbereichen 
(Konferenzbereichen) im EG , genutzt werden. Der Bebauungsplan A 29.1 soll Planungsrecht 
für das Vorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ schaffen. 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen  Bebauungsplan s A 29 – Merck 
Nord – (in Kraft getreten am 30.05.2002). Der rechtswirksamen  Bebauungsplan A 29 setzt 
für das Baufeld  eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da ein höheres Gebäude als 
städtebauliche Dominante von bis zu 45 m Höhe geplant ist, soll der rechtskräftige 
Bebauungsplan A 29 durch den ne u aufzustellenden Bebauungsplan A 29.1 in dessen 
Geltungsbereich geändert werden .  
 
 
Städtebauliches Konzept 
Zur planerischen Vorbereitung des Vorhabens  „Neubau eines Bürogebäudes mit 
Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein Wettbewerb durchgeführt.  Daher ist die Grundlage für 
den Bebauungsplan A 29.1 das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes.  
 
 
Abb. 1: Städtebauliches Leitmotiv, Firmengelände Merck entlang der Frankfurter Straße   
 
Städtebauliches Entwicklungsziel  ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als 
Auftakt bzw. Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten P ützerturm im 
Zentrum des Firmengeländes korrespondiert.  
 
Die Freiflächen im Plangebiet sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und 
Stadtteil Arheilgen gestaltet werden.  
 
Bei dem Bebauungsplan A 29.1 handelt sich nicht um einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan. Dennoch lieg t durch den durchgeführten Wettbewerb eine Planung vor.  
 
 
Bebauungsplanverfahren  
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB 
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist, als gesonderter Teil der Begründung, ein 
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. 
Nach Beschluss der Stadtveror dnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan A 29 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.

- 4 - 
Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Magistrat auch eine Beschlussvorlage 
über die frühzeitige Unterrich tung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB (s. MV 
2025/0137 im Geschäftsgang ) vorgelegt.  
 
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich  (s. Abb. 2) des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 29.1 befindet 
sich am nordöstlichen Rand des Werk sgeländes der Merck KGaA  und wird im Nordosten von 
der Virchowstraße und der Frankfurter Straße begrenzt. Er umfasst das Flurstück in der 
Gemarkung Arheilgen, Flur 17, Nr.  2/2 (tlw.) und besitzt insgesamt eine Fläche von ca. 
1,35 ha. 
 
Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans A  29.1 – Merck Nordost –           (ohne Maßstab ) 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.

- 5 - 
 
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A 29 - Merck Nord -, mit Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 (ohne Maßstab) 
 Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt 
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan s A 29.1 umfasst im 
rechtskräftigen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – den östlichen Bereich mit dem 
festgesetzten Baufeld 5 (A und B) und die direkt daran angrenzenden festgesetzten 
Grünflächen sowie die südliche Verkehrsfläche „Werkstraße mit Bäumen“, eine werksinte rne 
Straße (Weseler Straße).  
 
Die Festsetzungen des rechtswirksamen  Bebauungsplan s A 29 sollen im Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans A  29.1 zielgerichtet geändert und ergänzt werden. 
Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden , um das Vorhaben der 
Merck KGaA planungsrechtlich zu ermöglichen.

- 6 - 
 
Zu 2: 
 
Der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB, zur  Regelung der mit 
diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den 
Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie der Zusammenarbeit mit den von Merck KGaA 
beauftragten Bü ros, liegt abgestimmt  vor. Der einseitig von Merck KGaA unterschriebene 
Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 1, datenschutzrelevante Anlage) wird nach 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von der Stadt gegengezeichnet.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 183
TOP 8
TOP 16
TOP 18

Orte (3)

  • Frankfurter Straße
  • Virchowstraße
  • Weseler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0136
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00