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V/0699/2021

Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2022

Vorlagen 09.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 15

Anlage A

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Anlage A

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Anlage A zur V/0699/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage soll ein Kurzüberblick über das Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im
Haushaltsplanentwurf 2022 gegeben werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Nicht unmittelbar über diese Berichtsvorlage, aber über die Zuschussgewährung erfolgt letztlich
die Erreichung vieler städtischer Ziele, beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und
Nachhaltigkeit, Soziales, Kinder und Jugendliche, Familien, Wissenschaft etc.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Eine unmittelbare Pflichtigkeit lässt sich aus dieser Berichtsvorlage nicht ableiten. Bestimmte
Trägerzuschüsse können dagegen pflichtig sein, da damit eine Aufgabe erfüllt wird, die ansonsten
(pflichtig) durch die Stadt selbst erledigt werden müsste. Andere Zuschüsse wiederum sind rein
freiwilliger Natur.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen durch diese Vorlage.

Berichtsvorlage

11994 Zeichen

V/0699/2021
V/0699/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2022
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
29.09.2021 Hauptausschuss Bericht
29.09.2021 Rat Bericht
Bericht:
Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 und den sich daran anknüpfenden
Etatberatungen werden die politischen Gremien über die Gewährung von Zuschüssen an Dritte zu
entscheiden haben. Für das Haushaltsjahr 2022 ff. wird diese Beratung und Entscheidung im Lichte
des Ratsbeschlusses zur Befristung von Zuschüssen (vgl. Vorlage V/0378/2021) erfolgen.
Mit dieser Vorlage erfolgt der Bericht der Verwaltung über verschiedene Aspekte des
Zuschusswesens wie der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf, dem Umgang mit
Dynamisierungen und dem Umsetzungsstand beim Thema Befristungen.
Veranschlagung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2022
Grundsätzlich sind alle Zuschüsse im städtischen Haushalt im jeweils einschlägigen Produktbereich
bzw. der entsprechenden Produktgruppe abgebildet, Zuschüsse an Sportvereine beispielsweise im
Produktbereich 08 „Sportförderung“ in der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und -
stätten“ bzw. in der Produktgruppe 0802 „Bäder“.
Die Gesamthöhe der Zuschüsse im aktuellen Haushaltsplanentwurf beträgt insgesamt 153,4 Millionen
Euro (davon ca. 117,2 Millionen Euro für die KiT a-Förderung) und ist folgendermaßen veranschlagt:
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
24.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Möller
T elefon:0251 492 2000
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

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V/0699/2021
Amt Aufgaben-
bereich
Haushaltsansatz in € Anzahl2022 2023 2024 2025
10 Personal 4.210 € 4.210 € 4.210 € 4.210 € 1
17 Gleichstellung 716.328 € 727.337 € 727.337 € 727.337 € 17
33 Rats-/Bürgerservice 65.440 € 65.440 € 65.440 € 65.440 € 2
37 Feuerwehr 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 2
40 Schule 2.105.790 € 2.109.870 € 1.086.540 € 1.017.360 € 10
41 Kultur* 2.144.080 € 2.117.240 € 2.128.670 € 2.155.830 € 39
42 Bücherei 122.430 € 122.430 € 122.430 € 122.430 € 4
44 Musik* 818.280 € 835.780 € 818.280 € 668.283 € 6
50 Soziales 6.673.580 € 6.647.510 € 6.660.300 € 6.747.030 € 72
51 Kinder/Jugend 133.923.896 € 135.413.690 € 136.112.080 € 137.298.630 € 75
52 Sport 4.632.240 € 4.632.240 € 4.611.240 € 4.566.240 € 11
53 Gesundheit 870.530 € 870.530 € 870.530 € 870.530 € 8
61 Stadt- und
Regionalentwicklung** 595.580 € 595.580 € 595.580 € 595.580 € 2
64 Wohnungswesen 55.390 € 55.390 € 55.390 € 55.390 € 2
67 Natur, Umwelt 516.660 € 478.450 € 480.280 € 67.780 € 14
IV/KI Integration 62.420 € 62.420 € 62.420 € 62.420 € 3
OB   80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 1
gesamt 153.390.354 € 154.821.617 € 154.484.227 € 155.107.990 € 269
davon KiT a-Zuschüsse  117.024.850 € 118.024.850 € 118.024.850 € 118.024.850 € 2
Andere  36.172.064 € 36.603.327 € 36.265.937 € 36.889.700 € 267
*) Die Zuschüsse an die e.V.-Musikschulen (Abwicklung über Amt 41) sind im Bereich „Musik“ berücksichtigt.
**) Zuschuss an Münsterland e.V.
Wie auch in den vergangenen Jahren enthält der Haushaltsplanentwurf einen separaten
Zuschussbericht („Bericht über Zuwendungen an Dritte“), in dem alle darin veranschlagten Zuschüsse
gegliedert nach Produktbereichen bzw. Produktgruppen aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Ämtermeldungen für die Haushaltsaufstellung von den Gremien einmalig oder
fortlaufend bewilligten Zuschüsse.
Gesamtentwicklung der Zuschüsse
Die Gesamtentwicklung der Zuschüsse / Transferaufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Position 2016 2021 2022 (Entw.)
Zeile 15 Transferaufwendungen 525.874.860 € 666.474.450 € 682.415.160 €
Veränderung zu 2016   26,74% 29,77%
Anzahl Zuschüsse (Zuschussbericht) 225 280 269
Veränderung zu 2016   24,44% 20,00%
Betrag Zuschüsse (Zuschussbericht) 96.630.390 € 147.647.810 € 153.390.354 €
Veränderung zu 2016   52,80% 58,74%
In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Anzahl der Zuschüsse um etwa ein Viertel erhöht, das
Volumen dieser Zuschüsse ist – allein im Planentwurf - um über 50 % gestiegen.
Der Haushaltsplanentwurf 2021 wies insgesamt 253 Zuschüsse mit einem Volumen von 146.433.480
Euro aus. Endgültig beschlossen wurden 280 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 147.647.810

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Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 1,2 Millionen Euro. Für eine solche Erhöhung sind
vergleichbare Spielräume im aktuellen Haushaltsplanentwurf nicht gegeben. Mehraufwendungen
durch Zuschusserhöhungen bzw. Neubeantragungen müssen daher aus finanzieller Perspektive
zwingend an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge kompensiert
werden.
Umgang mit Dynamisierungen
Wie die Aufgabenerfüllung durch die Stadt unterliegt auch die Aufgabenerfüllung durch freie Träger
Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich, die durch tarifliche Bindungen und
allgemeine Kostenentwicklungen verursacht werden. Bei gleichbleibenden Zuschüssen führt dies
entweder zu einer rückläufigen Aufgabenentwicklung oder zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen.
In der Vergangenheit hat es regelmäßig den Wunsch nach und auch entsprechende politische
Beschlüsse zu Dynamisierungen von Zuschüssen gegeben (vgl. bspw. für die Förderung von freien
Trägern mit den Vorlagen V/0792/2018 und V/0070/2019). Hierbei ging es in der Regel um die
Berücksichtigung der Personalkostenentwicklungen. So wurden zuvor bspw. Personalkosten von
freien Trägern gemäß der jeweils gültigen Beschlusslagen entweder nicht oder mit unterschiedlichen
Prozentsätzen dynamisiert. Eine Vereinheitlichung gelang für verschiedene Bereiche mit der vom Rat
beschlossenen Vorlage V/0070/2019. Damit wurden die Personalkostenanteile der laufenden
städtischen Zuschüsse an Dritte in den Bereichen
- Gleichstellung,
- Schule,
- Soziales und
- Gesundheit
vom Beginn des Jahres 2019 an mit einer Steigerungsrate fortgeschrieben, die der T arifanpassungim
öffentlichen Dienst/TVöD des jeweiligen Vorjahres entspricht. Für den Bereich der Jugendhilfe hatte
der Fachausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2019 einen
entsprechenden Beschluss gefasst. Die hieraus folgende Dynamisierung ist im Haushaltsplanentwurf
für das Haushaltsjahr 2022 in den Produktgruppen- bzw. Amtsbudgets enthalten.
Darüber hinausgehende – an der Personalkostenentwicklung orientierte – Dynamisierungen für die
Jahre ab 2023 sind jedoch nicht berücksichtigt. Soll die bestehende Beschlussfassung einer
Dynamisierung mit dem Haushaltsplan 2022 auch für die Jahre ab 2023 umgesetzt und so
Planungssicherheit für die freien Träger geschaffen werden, bedürfen die bisher veranschlagten
Zuschüsse einer entsprechenden Anpassung ab 2023 im Rahmen der Etatberatungen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Zuschüsse die Transparenz weiter auszubauen: Bei vielen
derzeit im Zuschussbericht dargestellten Zuschüssen wird beispielsweise nicht nach Personal- und
Sachkostenanteil differenziert. Das erschwert zukünftige Dynamisierungsüberlegungen, wenn sich
diese an der Personalkostenentwicklung orientieren soll. Daher ist für die Etatberatungen im
kommenden Jahr vorgesehen, den Zuschussbericht um eine Differenzierung zwischen dem
Personalkosten- und dem Sachkostenanteil der Zuschüsse zu erweitern.
Umgang mit Overhead-Kosten
Auch der Umgang mit sog. Overhead-Kosten ist nicht verwaltungsweit einheitlich geregelt. Betrachtet
man vergleichend den verwaltungsinternen Overhead, kann in Anlehnung an entsprechende Berichte
der ‚Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement‘ mit einem Overhead von 10 %
der Personalkosten gerechnet werden. Dazu bedarf es der Festlegung, ob dies als geeigneter
Richtwert auch für Trägerförderungen zugrunde gelegt werden soll bzw. in welchem Umfang
Overhead-Kosten einer Dynamisierung unterliegen sollten.

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V/0699/2021
Befristung von Zuschüssen
Mit der Vorlage V/0378/2021 hat der Rat die grundsätzliche Einführung einer Befristung städtischer
Zuschüsse beschlossen. Die zeitliche Befristung beträgt maximal 10 Jahre. Der Intention des
entsprechenden politischen Antrags folgend soll der Befristungsvorschlag durch die Verwaltung nicht
bei jedem Zuschuss bei dieser Maximaldauer liegen.
Die anstehenden Etatberatungen in den Ausschüssen stellen einen geeigneten Zeitpunkt dar, um die
Dauer der Zuschussgewährung insbesondere bei Neuanträgen zu beschränken. Basis für die
Beratungen sollten die aktuell vorliegenden Zuschussanträge sowie der dem Haushaltsplanentwurf
beigefügte Zuschussbericht sein.
Für alle fortlaufend gewährten Zuschüsse ist die Fachverwaltung gefordert, in Gesprächen mit den
Zuschussempfängerinnen und -empfängern eine Befristung vorzusehen. Dies kann nur für Zuschüsse
gelten, denen keine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt.
Vom Zeitpunkt des Beschlusses über die Vorlage V/0378/2021 am 23.06.2021 bis zur Einbringung
des Haushaltsplanentwurfs am 29.09.2021 konnten nicht mit allen der zahlreichen
Zuschussempfängerinnen und -empfänger Gespräche zur Befristung bereits beschlossener
Zuschüsse geführt bzw. diese überprüft werden. Diese bereits begonnene Prüfung soll bis zur
Einbringung des nächsten Haushaltsplanentwurfes abgeschlossen sein. Hieran anknüpfend soll dann
auch die dem Zuschussbericht zugrunde liegende T abelleum weitere Hinweise erweitert werden.
Weiteres Verfahren im Rahmen der Etatberatungen 2022
Für die Etatberatungen in den politischen Fachgremien wird die Fachverwaltung die erforderlichen
Hinweise zu den Zuschussanträgen geben. Insbesondere bei neuen Zuschüssen, aber – soweit
entsprechende Prüfungen abgeschlossen sind – auch bereits für laufende Förderungen sollte eine
Befristung vorgesehen werden. Eine solche Befristung bedeutet nicht automatisch die Beendigung
der Förderung zu dem entsprechenden Zeitpunkt, sondern die Notwendigkeit einer Überprüfung. Dies
eröffnet dann die Möglichkeit für differenzierte Veränderungen oder Schwerpunktsetzungen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass durch die Festlegung langfristiger Förderzeiträume Mittel dauerhaft
gebunden sind und für veränderte Rahmenbedingungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung
stehen. Vergleichsweise kurze Förderzeiträume sichern zudem die Flexibilität der Politik bei der
Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel und die damit einhergehende Priorisierung.
Ausblick
Die kontinuierlich steigende Anzahl, insbesondere aber das Volumen der Zuschüsse wird
perspektivisch bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung eine vom Haushalt kaum noch tragbare
Belastung darstellen. Der Umgang mit bestehenden und künftigen Zuschüssen darf die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Stadt nicht gefährden. Die verbleibenden finanziellen Handlungsspielräume
müssen erhalten bleiben und dürfen nicht durch eine langfristige Mittelbindung eingeschränkt werden.
Politik und Verwaltung sind daher gefragt, die städtische Förderkulisse fortlaufend zu optimieren
Zur Erhöhung der Transparenz im Verfahren der Zuschussgewährung werden eine Vereinheitlichung
der Bemessung von Zuschussausgestaltung und Dynamisierung sowie eine besser aufbereitete
Darstellung der Zuschüsse im Zuschussbericht (im Hinblick auf Befristung und Dynamisierung)
angestrebt.
Dies könnte z.B. durch Ergänzung der derzeitigen T abelleim Zuschussbericht erfolgen. Die bereits
jetzt vorhandene Spalte zur zeitlichen Befristung wird zukünftig mit umfangreicherem und
konkreterem Datenmaterial gefüllt werden. Daneben werden Hinweise auf die durchgeführte

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V/0699/2021
Überprüfung der Befristungsmöglichkeit für den jeweiligen Zuschuss, auf verpflichtende
Dauerförderungen und – sofern noch keine zeitliche Befristung festgelegt wurde – auf einen
denkbaren Befristungszeitraum gegeben werden.
Um die Zusammensetzung der gewährten Zuschüsse transparenter zu machen, werden außerdem die
Kostenbestandteile des Trägerzuschusses soweit möglich differenziert nach Personal-, Overhead-,
Sach-, sonstigen und Investitionskosten ausgewiesen.
In Vertretung
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0699/2021
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2021
Erstellt
09.09.2021 14:51