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V/0834/2019

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2018 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung

Vorlagen 27.08.2019

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Anlagen zur Vorlage 834-2019

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlagen zur Vorlage 834-2019

12842 Zeichen

DR. von DER HARDT & PARTNER moB

|
}
|
1
|

wi rtschaftsförden
Bilanz

AKTIVA .
. . Stand

31.12.2017 |

TE \

A. Anlagevermögen

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltiich erworbene Rechte und Werte MO mn 2 |
1. Sachanlagen |
4. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten k}
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.893.114,71 1.946 H
B . |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.748,26 75 I
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.490,25 0 H
. 1.968.353,21 20
Hi. Finanzanlagen |
‚Antelle an verbundenen Unternehmen 8.976.269,32 |
10.644.787,53  __ 10,301 |
8
B. Umlaufvermögen
I, Vorräte i
Zum Verkauf bastmmte Grundstücke mit und ohne Bauten 19.11 9.626,60 „20,476 1
|
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände . B
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,789,98 \ 49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einern Jahr € 0,00
vi. TE0 5
2, Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.184,79 " ‘ \ 11
davon aus Lieferungen und Leistungen € 12.441,44 Vj.; TE 10 ’
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00
. Vi: TEo
® " 3. Forderungen gegen Gesellschafter . . $ 2.120.965,81 . 1.558
davon aus Lieferungen und Leistungen € 6.890,44 Vi: TE7 i “
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00
vj:TEo “
2. Sonstige Vermögensgegenstände 49.005,22 9
davon mit einer Restlaufzeit von mehr ats einem Jahr € 0,90
vj:TEo -
2.427.945,80 ..._1827
fl. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten - 743.904,65 BEN
22.201.408,08  __ 23.084
122 ....- 4

©. Rechnungsabgrenzungsposten
—

32.943.737,79 33.389

Wirtschaftsprüfungsgeselischaft

| Münster GmbH, Münster

m 31.12.2018

A.

Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapitat
IR Kapitalrücklage”
il. Gewinnrücklagen
‚Andere Gewinnrücklagen

IV. Bilanzveriust

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Verbindlichkeiten

4.  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 4,84 Vj.: TEO

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 77.239,26
VLITE 441

3.  Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 850.327,89
Vi: TE412 >

. % Sonstige Verbindlichkeiten

davon aus Steuern € 0,00 Vj.: TE 15
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 94,12 Vj.: TEO
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 177,92 Vj.: TE 16

Rechnungsabgrenzungsposten

600.000,00

25.011.692,02

106,961,10

0,00

2.500.004,84

77.239,26

1.046.422,65

177,92

32.943.737,79

*

PASSIVA
Stand
31.12.2017
TE

25.618,653,12 24.974

3,692.400,00 3.713

3.500

441

. 736

16

3.623.844,87 4.893

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33.388

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Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A. Grundlage des Unternehmens

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, struk-
turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Mit der Be-
ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver-'
marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so-
wie dem Einsatz’von Marketing-Instrumeniten begegnet die WFM ihrem Auftrag.

B. Wirtschaftsbericht
Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2018 nahezu durch-
.gängig über dem Niveau des Vorjahres. So wurden mit 10, 6 ha deutlich mehr
Flächen verkauft, als noch in 2017 (8, 3 ha). Auch die Zahl der Immobilienver-
.mittlungen erhöhte sich mit 68 Objekten (Vorjahr: 61). ‚Gleichzeitig ging die,
vermittelte Fläche mit 13.400 m2 im Vergleich zum Vorjahr zurück (19.400 m?2),
Die Ergebnisse im Grundstücks- und- Immobilienmarkt dürfen aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Gewerbe- und Büroflächen in Münster zurücknehmend
knapp werden. Insgesamt sind die Ergebnisse der WFM - auch im 5-Jahres-
Verglich - ‚als sehr Zufriedenstellend zu bezeichnen. Im Einzelnen führten die
Projekte, an denen die WFM und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2018

beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen:

Kriterium . 2018 2017 \@2013- 2017
Arbeitsplätze” .
- Neu 289) ° 268 277
= Gesichert 1.017 718 - 1.134
Verkaufte/vermittelte Grundstücke a
- Anzahl j 19 I
- Fläche (in ha) 10,6 331% 9,7
Immobilienvermittlungen
- Anzahl 68 61 “ 72

FT Fläche (in m2) 13.4001 . 19.400 25.360
dee

Neuansiedlungen 15 15 19

Bestandsentwicklungen 71 63 72 |
Erstberatung Existenzgründung 156 154 170

Bewilligte Förderanträge ,

- Anzahl 484 |, 375 554

- - Volumen (in Te) 61) ° 382 "598

Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck-
setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen
Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung. von zwei Teilzeitarbeitskräften aus
12 Vollzeit-Stellen. besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zur
Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an

Aus- und Fortbildungen teil.

c: Ertragslage

Die WFM 'schließt das Geschäftsjahr 2018 unter wirtschaftlichen Gesichts-
punkten überaus erfolgreich ab. Mit: 107 TE wurde erstmals ein Jahresüberschuss

erwirtschaftet. Die Bilanz weist ein um 1.315 TE besseres Jahresergebnis aus als

im Wirtschaftsplan 2018 prognostiziert. ‚Dies ist ‚vor allem auf die deutlich
gestiegenen Erträge aus den Grundstückumsätzen zurückzuführen. Im Vergleich

zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um 885 TE."

2

Die WFM verkaufte im Jahr 2018 aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2017:
10) mit einem Volumen von 53.982 m? (2017: 44.525 m?). Die Umsätze lagen
um 1,498 TE über dem Niveau der Planzahlen (Plan 2018: 2.755 TE). Das
Ergebnis aus dem Grundstücksgeschäft insgesamt erhöhte sich gegenüber 2017
um 802 TE. Ferner ergaben sich um-86 TE höhere sonstige betriebliche Erträge, .

D. Finanzlage

Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes
„Hansa-BusinessPark“ in Münster-Amelsbüren werden im Wesehtlichen fremd-
finanziert, soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks-
geschäften abgedeckt werden können. Für die Erschließungsinvestitionen steht

Insgesamt ein Kreditvolumen von 12 Mio. € zur Verfügung, von dem am

31.12.2018 2,5 Mio. € in Anspruch genommen wurden,

Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kom-
menden Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der
Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 TE vor. Von diesem

. Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesellschaft; die Technologieförderung
“ Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlagen ist
nur zur Vermeidung von Überkompensationen aus ‚europäischem Beihilferecht

vorgesehen,

Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im

Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher
.von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese zurück-
. zuführen.

E. Vermögenslage

Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 32,3 % (Vorjahr: .31,0 %). Der
zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestand beträgt 58,2 % (Vorjahr:

61,30%) der - Bilanzsumme. Das : Anlagevermögen sowie der .:
Grundstücksbestand ist zu 86,1 % (Vorjahr: 81,1 %) durch Eigenkapital :
finanziert. Unter Berücksichtigung des langfristigen Fremdkapitals ergibt, sich‘

eine Anlagendeckung in Höhe von.95,1 % (Vorjahr 93,5 %).

F. Prognose, Chancen und Risikobericht

Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun-
gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt
für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die WFM knapp 94 %
des Stammkapital hält und die wiederum zu 79 % an’der CeNTech GmbH betei-
ligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli-
tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der
WFM - wie auch in den ‚Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein
Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, i in: Verbindung
mit den am 16.. Dezember 2013 geänderten. Gesellschaftsverträgen, u.a. die
Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2017 bis
auf Weiteres eine in Festhetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche Einlage in

Höhe von jährlich 1.700 TE.in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag werden
400 TE an die TFM weitergeleitet. Damit ist’ die Eigenkapitalausstattung der

Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert,

. Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen. Beihilferechts zulässig ge-
währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM- mit Datum vom 26. Juli 2012
einen Betrauungsakt 'erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und-besonderen Wirtschafts-
förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der.
Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf-

..gabe, der Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei-

dung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der Stadt

Münster vom 23, November 2016 angepasst. Hinweise auf unzulässige Beihilfen,

die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben könnte,

liegen nicht vor. - “ j

Als Investor ünd Betreiber hat die NBZ - Nanö-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine
‚100 %-ige Tochtergesellschaft der-WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster .
gebaut, Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe
von 6,6. Mio. € mit Fördermitteln des Landes ‘NRW und der Europäischen Union
ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen.
3,5 Mio, € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums
größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu-
schüssen durch das Land NRW nicht zur rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige |
Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren,

Für das’ Jahr 2019 wird mit einem Jahresfehlbetrag‘ in Höhe von -1.318 TE
gerechnet, In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die
voraussichtlich zwischen 875 TE und 1,332. TE liegen werden. \

. März 2019,

Dr. Thomas Robbers’
Geschäftsführer

Anlage A zur V/0834/2019

Kurzüberblick

Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver-
treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch-
ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung.

Ziele/Teilziele/Zielerreichung

Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung
für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm-
lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen.

Finanzierung

Produktgruppe: | 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X [Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja |X |Nein

Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja | X |Nein teilw.
[Im Entwurf des (Nachtrags-}Haushaltsplan JJJJ enthalten? al X ‚Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja | X |Nein

Bereits veranschlagt? Ja | X | Nein I

Pflichtigkeitsgrad
Die MaßnahmelLeistung ist | X vollständig überwiegend überwiegend
pflichtig pflichtig freiwillig

vollständig fre
willig

HGB, GO NRW, Satzüng der Gesellschaft, Betrauungsakt

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen

(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

ı Keine

Anlage A

1324 Zeichen

Anlage A zur V/0834/2019 
Kurzüberblick 
Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver-
treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch-
ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung 
für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm-
lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

11022 Zeichen

V/0834/2019 
V/0834/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2018 incl. der Feststellung nicht 
verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2018 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m-
men. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 13.04.2019 der uneingeschränkte Bestät i-
gungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t-
scheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münst er GmbH für das Geschäftsjahr 
2018, abschließend 
 
 in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 32.943.737,79 € 
  
 sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
 ausgewiesenen Jahresüberschuss von  106.961,10 €, 
 
 wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2018 En t-
lastung erteilt. 
c) Der Jahres überschuss von 106.961,10 € wird durch eine Einstellung in die G e-
winnrücklage ausgeglichen. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
02.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haubner 
Telefon: 492 20 32 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0834/2019 
d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen, 
Münster, beauftragt. 
4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung  festzustellen, 
dass  
die für das Geschäftsjahr 2018 vorgesehene Kapitaleinlage der   
- Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 4.594,51 € 
- Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € 
- Festbetragseinlage II in Höhe von 16.875,20 € 
- Festbetragseinlage III in Höhe von 33.478,43 € 
nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der j eweiligen Kapitaleinlage des Jahres 
2020 einzusetzen ist. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
erlassenen Betrauungsakt 
a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r-
brauchten Kapitaleinlagen für 2018 von insgesamt 58.875,48 € für eine Anpassung der 
Kapitaleinlagen des Jahres 2019 einzusetzen und zunächst nicht zurück zu zahlen 
sind 
b) die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf 
der Grundlage des Jahresabschlusses für 2018 festgestellten nicht verbrauchten Ei n-
lagen für 2018 von insgesamt 2.500,31 € zunächst nicht zurück zu zahlen sind und 
dass die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Ja h-
resabschlusses für 2017 festgestellt hat, dass von der für das Jahr 2018 vorgesehenen 
Kapitaleinlage 243,34 € nicht verbraucht wurden und, da auch hier die Überkompensa-
tion den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10% übersteigt, auf 
das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und damit nicht an die Stadt Münster zurück zu 
gewähren ist 
c) und mithin aus den in 2018 aus dem im System bewirtschafteten Einlagen keine Rück-
zahlungen aus Überkompensation anstehen. 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein von Seiten der WFM bei der Auflösung der Einlage 
IV zu Beginn des Jahres 2017 nicht vorhersehbarer Restbetrag in Höhe von 31.668,07 € im 
Jahresabschluss 2018 nun als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Münster ausgewiesen und 
an die Stadt Münster zurück zu zahlen ist. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: 
 
Dem Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftspr ü-
fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 13. April 2019 der uneingeschränkte Bestätigung s-
vermerk erteilt. 
Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2018: 
 
Der Umsatz mit Grundstücken erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.259 T€ auf 4.253 T€.  Es 
wurden rund 54.000 qm verkauft – nach rund 45.000 im Vorjahr. Insgesamt schließt das Jahr 2018 
erstmals mit einem Jahresüberschuss ab, der 107 T€ beträgt. Damit liegt das Ergebnis um 1.315 T€ 
über dem im Wirtschaftsplan angenommenen Betrag von – 1.208 T€. Insbesondere waren im Plan 
mit 469 T€ angesetzte Abschreibungen auf Beteiligungen nicht erforderlich. Ursächlich für die Erge b-
nisverbesserung sind vor allem die deutlich gestiegenen Erträge aus den Grundstücksumsätzen.

- 3 - 
V/0834/2019 
 
Die strukturpolitischen Ergebnisse lagen in 2018 nahezu durchgängig über dem Niveau des Vorja h-
res. Es wurden mit 10,6 ha deutlich mehr Flächen als im Vorjahr mit 8,3 ha aus dem eigenen Bestand 
plus anderer Bestände verkauft. Auch die Zahl der Immobilienvermittlungen erhöhte sich mit 68 O b-
jekten nach 61 Objekten im Vorjahr. Diese Ergebnisse dürften, so heißt es im Lagebericht, nicht da r-
über hinweg täuschen, dass die Gewerbe - und Büroflächen in Münster zunehmend knapp werden. 
Insgesamt seien die Ergebnisse – auch im Fünf-Jahres-Vergleich - als sehr zufriedenstellend zu b e-
zeichnen. 
Ausblick: 
Für die Folgejahre geht die Wirtschaftsförderung Münster GmbH aufgrund ihrer öffentlichen u nd 
strukturpolitischen Zwecksetzung wieder von Jahresfehlbeträgen aus. Es werden Verluste in einer 
Größenordnung von jährlich zwischen 875 T€ und 1,3 Mio. € erwartet. Für das Jahr 2019 plant die 
Geschäftsleitung einen Fehlbetrag von 1,3 Mio. €. 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 in den Anlagen 1 bis 3 entnommen 
werden.  
Zu Beschlusspunkt 3 d) 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie ihre direkten und indirekten Beteiligungen wurden seit 
fünf Jahren durch Dr. von der Hardt & Partner, Münster, geprüft. Gemäß dem Rotationsprinzip im 
Corporate Governance Codex der Stadt Münster, soll nach fünf Jahren ein Wechsel stattfinden. Die 
im Beschluss genannte Gesellschaft wurde fußend auf den Angeboten der angefragten Gesellscha f-
ten und auf Empfehlung des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster dazu vom Aufsichtsrat als 
Empfehlung an die Gesellschafterversammlung beschlossen. 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 07/2019 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e-
dergegeben werden: 
Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europäischen 
Beihilferechts eine Dienstleistung von allg emeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wir t-
schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme 
dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e-
rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen 
mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 
ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausg leich für die Erbringung 
einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insb e-
sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Artikel 5 vorgesehen.  
Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten , dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat 
und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen  sind. Zur  Feststellung, 
ob eine  Überkompensation  vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompe n-
sation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag 
auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu 
zahlenden Ausgleich abzuziehen ist.  
Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesellschafterversammlung 
erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a-
ben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n-
nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 0,82 %) auf die ei n-
gezahlte Kapitaleinlage je Festbetrag.     
Die Festbetragseinlage I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) weist im Jahr 2018 eine Überkompensat i-
on in Höhe von 4.5 94,51 € aus. Die Festbetragseinlagen I Nr. 2 (Personal) und II (Kommunikation) 
wurden im Jahr 2018 zwar jeweils vollständig verbraucht, allerdings bestehen jeweils übertragene 
Werte aus den Vorjahren (3.927,34 € und 16.875,20 €). Die Festbetragseinlage III  (Veranstaltungen) 
weist eine Überzahlung im Jahr 2018 in Höhe von 3.233,27 € aus. Unter Berücksichtigung übertrag e-

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V/0834/2019 
ner Festbetragseinlagen der Vorjahre (30.245,16 €) liegt eine Überkompensation in Höhe von 
33.478,43 € vor. Die Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen:   
  
Überkompensation I Nr. 1 I Nr. 2 II III Summe 
2018 4.594,51 0 0  3.233,27 7.827,78 
Vorjahre 0 3.927,34 16.875,20 30.245,16 51.047,70  
Summe 4.594,51 3.927,34 16.875,20 33.478,43 58.875,48 
in % -- -- -- -- 4,5 % 
Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2018 (1.300.000 €) übersteigt die 
Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Die Beträge 
der Festbetragseinlage I Nr. 1, I Nr. 2, II und III sind daher in das  Geschäftsjahr 2019 zu übertragen 
und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgl eich der jeweilige  Kapitaleinlage des 
Jahres 2019 abzuziehen.   
Beratung: 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 die in den Beschlusspunkten 
3 und 4 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar 
an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser 
Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Festste l-
lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2018 bereits gefasst. 
 
Zu Beschlusspunkt 6: 
Zu der bereits mit dem Jahresabschluss 2016 und der Rückzahlung aus Überkompensation aufgelös-
ten damaligen Einlage IV  „grundstücksbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ hat sich im Nach-
hinein bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH ge zeigt, dass zwei Zuschüsse  von insg esamt 
31.668,07 nicht abgerufen wurden . Dieser unvorhergesehene Restbetrag der ehemaligen Einlage 
wurde im Jahresabschluss 2018 nun als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Münster ausgewiesen 
und ist an die Stadt Münster zurück zu zahlen. 
 
 
I.V. 
Gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2018 
Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2018 
Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Beratungsverlauf (1)

11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0834/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37