V/0834/2019
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2018 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung
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Anlagen zur Vorlage 834-2019
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DR. von DER HARDT & PARTNER moB | } | 1 | wi rtschaftsförden Bilanz AKTIVA . . . Stand 31.12.2017 | TE \ A. Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltiich erworbene Rechte und Werte MO mn 2 | 1. Sachanlagen | 4. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten k} einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.893.114,71 1.946 H B . | 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.748,26 75 I 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.490,25 0 H . 1.968.353,21 20 Hi. Finanzanlagen | ‚Antelle an verbundenen Unternehmen 8.976.269,32 | 10.644.787,53 __ 10,301 | 8 B. Umlaufvermögen I, Vorräte i Zum Verkauf bastmmte Grundstücke mit und ohne Bauten 19.11 9.626,60 „20,476 1 | I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände . B 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,789,98 \ 49 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einern Jahr € 0,00 vi. TE0 5 2, Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.184,79 " ‘ \ 11 davon aus Lieferungen und Leistungen € 12.441,44 Vj.; TE 10 ’ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 . Vi: TEo ® " 3. Forderungen gegen Gesellschafter . . $ 2.120.965,81 . 1.558 davon aus Lieferungen und Leistungen € 6.890,44 Vi: TE7 i “ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 vj:TEo “ 2. Sonstige Vermögensgegenstände 49.005,22 9 davon mit einer Restlaufzeit von mehr ats einem Jahr € 0,90 vj:TEo - 2.427.945,80 ..._1827 fl. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten - 743.904,65 BEN 22.201.408,08 __ 23.084 122 ....- 4 ©. Rechnungsabgrenzungsposten — 32.943.737,79 33.389 Wirtschaftsprüfungsgeselischaft | Münster GmbH, Münster m 31.12.2018 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapitat IR Kapitalrücklage” il. Gewinnrücklagen ‚Andere Gewinnrücklagen IV. Bilanzveriust Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 4,84 Vj.: TEO 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 77.239,26 VLITE 441 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 850.327,89 Vi: TE412 > . % Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern € 0,00 Vj.: TE 15 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 94,12 Vj.: TEO davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 177,92 Vj.: TE 16 Rechnungsabgrenzungsposten 600.000,00 25.011.692,02 106,961,10 0,00 2.500.004,84 77.239,26 1.046.422,65 177,92 32.943.737,79 * PASSIVA Stand 31.12.2017 TE 25.618,653,12 24.974 3,692.400,00 3.713 3.500 441 . 736 16 3.623.844,87 4.893 8,840,00 g 33.388 CoÄg er "sat £ Er > 1 Yorc a Hueze FARZE LA ZAUN 822 sro 34200 . 1977 [4723 er sage 3L WDzELIE- EL I u - jsnyaazueilg "9, . nr” - ueßeppniuumag) ayp ut Bunnajsulg < 00° - B . . @Bepfonıjendey Jop sne Suuyeuyug "pl 04'198°901 Beyagiyaj;ssnyssiegnsaiyen ‘gl OH j ö wene}g BÖNsUOg "ZL 0r'50L 20, ' ö ulonajg Yoeu siugaBig "LL GEBET — —— .- ’ \ - Laßunpusayny eyoyuyg pun uasulz ‘OL. [2:27:74 . j sıugqablssgeigeg "6 j we . B ö j usBunpuamny Suoygaieq sölsuog 8 gr'8l8'v9 " Usbejueyses pun susßgunensBeluy sep opumysuoßoßsusßguus, aepejewui ine usBungjeyosqy "2 PEIDZESITL . B 2 . “ 8931 "IA 86'grE'5g 3 Bunbiossansieyy In Uonep j YEZELLEZ -_ Bunzinsistun Any pun BunßJoslensseyv any Veßunpuawyny pun vegeögy Sl8l2os (q "Bs'LBs:erOr j . Be ‚aeyag) pun auyg (B " puewynejeuosied '9 ge'LgE ESF “ . \ stugablsgog 'S LEBT Vesoysyomspunig apuajne] 31MOS LEYOMSPUNIZ LOA Sungaı yosı3 alp In Bunpusayny . : \ puehynejenajen "r 06'609 5 . . Bu ’ “ . u . Bumsiapuesag °£ Gros NT eyaugelnsq sÖNsUVog "7 gL'OgE'ZEDS “ " ssoyezgesun "I BLOZ’ZILE SIq *L°) WOR NSZ 2ıp any Bunuysansnyay pun -uusmeg 18]sun 'HqWI Jeysunw Bunispıggsyeyospum : ya ® = sösßunmnidsyeyösuimn . BOU YaNISWGS LOUVH E30 NO, ® Aucaye ® 2 voreoe sol (48 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 A. Grundlage des Unternehmens Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, struk- turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Mit der Be- ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver-' marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so- wie dem Einsatz’von Marketing-Instrumeniten begegnet die WFM ihrem Auftrag. B. Wirtschaftsbericht Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2018 nahezu durch- .gängig über dem Niveau des Vorjahres. So wurden mit 10, 6 ha deutlich mehr Flächen verkauft, als noch in 2017 (8, 3 ha). Auch die Zahl der Immobilienver- .mittlungen erhöhte sich mit 68 Objekten (Vorjahr: 61). ‚Gleichzeitig ging die, vermittelte Fläche mit 13.400 m2 im Vergleich zum Vorjahr zurück (19.400 m?2), Die Ergebnisse im Grundstücks- und- Immobilienmarkt dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gewerbe- und Büroflächen in Münster zurücknehmend knapp werden. Insgesamt sind die Ergebnisse der WFM - auch im 5-Jahres- Verglich - ‚als sehr Zufriedenstellend zu bezeichnen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die WFM und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2018 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen: Kriterium . 2018 2017 \@2013- 2017 Arbeitsplätze” . - Neu 289) ° 268 277 = Gesichert 1.017 718 - 1.134 Verkaufte/vermittelte Grundstücke a - Anzahl j 19 I - Fläche (in ha) 10,6 331% 9,7 Immobilienvermittlungen - Anzahl 68 61 “ 72 FT Fläche (in m2) 13.4001 . 19.400 25.360 dee Neuansiedlungen 15 15 19 Bestandsentwicklungen 71 63 72 | Erstberatung Existenzgründung 156 154 170 Bewilligte Förderanträge , - Anzahl 484 |, 375 554 - - Volumen (in Te) 61) ° 382 "598 Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck- setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung. von zwei Teilzeitarbeitskräften aus 12 Vollzeit-Stellen. besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zur Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teil. c: Ertragslage Die WFM 'schließt das Geschäftsjahr 2018 unter wirtschaftlichen Gesichts- punkten überaus erfolgreich ab. Mit: 107 TE wurde erstmals ein Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Bilanz weist ein um 1.315 TE besseres Jahresergebnis aus als im Wirtschaftsplan 2018 prognostiziert. ‚Dies ist ‚vor allem auf die deutlich gestiegenen Erträge aus den Grundstückumsätzen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um 885 TE." 2 Die WFM verkaufte im Jahr 2018 aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2017: 10) mit einem Volumen von 53.982 m? (2017: 44.525 m?). Die Umsätze lagen um 1,498 TE über dem Niveau der Planzahlen (Plan 2018: 2.755 TE). Das Ergebnis aus dem Grundstücksgeschäft insgesamt erhöhte sich gegenüber 2017 um 802 TE. Ferner ergaben sich um-86 TE höhere sonstige betriebliche Erträge, . D. Finanzlage Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes „Hansa-BusinessPark“ in Münster-Amelsbüren werden im Wesehtlichen fremd- finanziert, soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks- geschäften abgedeckt werden können. Für die Erschließungsinvestitionen steht Insgesamt ein Kreditvolumen von 12 Mio. € zur Verfügung, von dem am 31.12.2018 2,5 Mio. € in Anspruch genommen wurden, Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kom- menden Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 TE vor. Von diesem . Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesellschaft; die Technologieförderung “ Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlagen ist nur zur Vermeidung von Überkompensationen aus ‚europäischem Beihilferecht vorgesehen, Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher .von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese zurück- . zuführen. E. Vermögenslage Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 32,3 % (Vorjahr: .31,0 %). Der zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestand beträgt 58,2 % (Vorjahr: 61,30%) der - Bilanzsumme. Das : Anlagevermögen sowie der .: Grundstücksbestand ist zu 86,1 % (Vorjahr: 81,1 %) durch Eigenkapital : finanziert. Unter Berücksichtigung des langfristigen Fremdkapitals ergibt, sich‘ eine Anlagendeckung in Höhe von.95,1 % (Vorjahr 93,5 %). F. Prognose, Chancen und Risikobericht Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun- gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die WFM knapp 94 % des Stammkapital hält und die wiederum zu 79 % an’der CeNTech GmbH betei- ligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli- tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der WFM - wie auch in den ‚Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, i in: Verbindung mit den am 16.. Dezember 2013 geänderten. Gesellschaftsverträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2017 bis auf Weiteres eine in Festhetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche Einlage in Höhe von jährlich 1.700 TE.in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag werden 400 TE an die TFM weitergeleitet. Damit ist’ die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert, . Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen. Beihilferechts zulässig ge- währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM- mit Datum vom 26. Juli 2012 einen Betrauungsakt 'erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und-besonderen Wirtschafts- förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der. Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf- ..gabe, der Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei- dung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der Stadt Münster vom 23, November 2016 angepasst. Hinweise auf unzulässige Beihilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben könnte, liegen nicht vor. - “ j Als Investor ünd Betreiber hat die NBZ - Nanö-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine ‚100 %-ige Tochtergesellschaft der-WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster . gebaut, Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe von 6,6. Mio. € mit Fördermitteln des Landes ‘NRW und der Europäischen Union ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen. 3,5 Mio, € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu- schüssen durch das Land NRW nicht zur rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige | Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren, Für das’ Jahr 2019 wird mit einem Jahresfehlbetrag‘ in Höhe von -1.318 TE gerechnet, In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die voraussichtlich zwischen 875 TE und 1,332. TE liegen werden. \ . März 2019, Dr. Thomas Robbers’ Geschäftsführer Anlage A zur V/0834/2019 Kurzüberblick Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver- treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch- ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm- lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: | 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X [Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja |X |Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja | X |Nein teilw. [Im Entwurf des (Nachtrags-}Haushaltsplan JJJJ enthalten? al X ‚Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja | X |Nein Bereits veranschlagt? Ja | X | Nein I Pflichtigkeitsgrad Die MaßnahmelLeistung ist | X vollständig überwiegend überwiegend pflichtig pflichtig freiwillig vollständig fre willig HGB, GO NRW, Satzüng der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ı Keine
Anlage A
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Anlage A zur V/0834/2019 Kurzüberblick Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver- treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch- ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm- lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0834/2019 V/0834/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2018 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2018 und Rückgewährung Beratungsfolge 11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m- men. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 13.04.2019 der uneingeschränkte Bestät i- gungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t- scheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münst er GmbH für das Geschäftsjahr 2018, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 32.943.737,79 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 106.961,10 €, wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2018 En t- lastung erteilt. c) Der Jahres überschuss von 106.961,10 € wird durch eine Einstellung in die G e- winnrücklage ausgeglichen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 02.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492 20 32 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0834/2019 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2018 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 4.594,51 € - Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € - Festbetragseinlage II in Höhe von 16.875,20 € - Festbetragseinlage III in Höhe von 33.478,43 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der j eweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2020 einzusetzen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen für 2018 von insgesamt 58.875,48 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2019 einzusetzen und zunächst nicht zurück zu zahlen sind b) die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2018 festgestellten nicht verbrauchten Ei n- lagen für 2018 von insgesamt 2.500,31 € zunächst nicht zurück zu zahlen sind und dass die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Ja h- resabschlusses für 2017 festgestellt hat, dass von der für das Jahr 2018 vorgesehenen Kapitaleinlage 243,34 € nicht verbraucht wurden und, da auch hier die Überkompensa- tion den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10% übersteigt, auf das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und damit nicht an die Stadt Münster zurück zu gewähren ist c) und mithin aus den in 2018 aus dem im System bewirtschafteten Einlagen keine Rück- zahlungen aus Überkompensation anstehen. 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein von Seiten der WFM bei der Auflösung der Einlage IV zu Beginn des Jahres 2017 nicht vorhersehbarer Restbetrag in Höhe von 31.668,07 € im Jahresabschluss 2018 nun als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Münster ausgewiesen und an die Stadt Münster zurück zu zahlen ist. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 13. April 2019 der uneingeschränkte Bestätigung s- vermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2018: Der Umsatz mit Grundstücken erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.259 T€ auf 4.253 T€. Es wurden rund 54.000 qm verkauft – nach rund 45.000 im Vorjahr. Insgesamt schließt das Jahr 2018 erstmals mit einem Jahresüberschuss ab, der 107 T€ beträgt. Damit liegt das Ergebnis um 1.315 T€ über dem im Wirtschaftsplan angenommenen Betrag von – 1.208 T€. Insbesondere waren im Plan mit 469 T€ angesetzte Abschreibungen auf Beteiligungen nicht erforderlich. Ursächlich für die Erge b- nisverbesserung sind vor allem die deutlich gestiegenen Erträge aus den Grundstücksumsätzen. - 3 - V/0834/2019 Die strukturpolitischen Ergebnisse lagen in 2018 nahezu durchgängig über dem Niveau des Vorja h- res. Es wurden mit 10,6 ha deutlich mehr Flächen als im Vorjahr mit 8,3 ha aus dem eigenen Bestand plus anderer Bestände verkauft. Auch die Zahl der Immobilienvermittlungen erhöhte sich mit 68 O b- jekten nach 61 Objekten im Vorjahr. Diese Ergebnisse dürften, so heißt es im Lagebericht, nicht da r- über hinweg täuschen, dass die Gewerbe - und Büroflächen in Münster zunehmend knapp werden. Insgesamt seien die Ergebnisse – auch im Fünf-Jahres-Vergleich - als sehr zufriedenstellend zu b e- zeichnen. Ausblick: Für die Folgejahre geht die Wirtschaftsförderung Münster GmbH aufgrund ihrer öffentlichen u nd strukturpolitischen Zwecksetzung wieder von Jahresfehlbeträgen aus. Es werden Verluste in einer Größenordnung von jährlich zwischen 875 T€ und 1,3 Mio. € erwartet. Für das Jahr 2019 plant die Geschäftsleitung einen Fehlbetrag von 1,3 Mio. €. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 in den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. Zu Beschlusspunkt 3 d) Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie ihre direkten und indirekten Beteiligungen wurden seit fünf Jahren durch Dr. von der Hardt & Partner, Münster, geprüft. Gemäß dem Rotationsprinzip im Corporate Governance Codex der Stadt Münster, soll nach fünf Jahren ein Wechsel stattfinden. Die im Beschluss genannte Gesellschaft wurde fußend auf den Angeboten der angefragten Gesellscha f- ten und auf Empfehlung des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster dazu vom Aufsichtsrat als Empfehlung an die Gesellschafterversammlung beschlossen. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 07/2019 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e- dergegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europäischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allg emeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wir t- schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e- rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausg leich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insb e- sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten , dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompe n- sation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a- ben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n- nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 0,82 %) auf die ei n- gezahlte Kapitaleinlage je Festbetrag. Die Festbetragseinlage I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) weist im Jahr 2018 eine Überkompensat i- on in Höhe von 4.5 94,51 € aus. Die Festbetragseinlagen I Nr. 2 (Personal) und II (Kommunikation) wurden im Jahr 2018 zwar jeweils vollständig verbraucht, allerdings bestehen jeweils übertragene Werte aus den Vorjahren (3.927,34 € und 16.875,20 €). Die Festbetragseinlage III (Veranstaltungen) weist eine Überzahlung im Jahr 2018 in Höhe von 3.233,27 € aus. Unter Berücksichtigung übertrag e- - 4 - V/0834/2019 ner Festbetragseinlagen der Vorjahre (30.245,16 €) liegt eine Überkompensation in Höhe von 33.478,43 € vor. Die Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen: Überkompensation I Nr. 1 I Nr. 2 II III Summe 2018 4.594,51 0 0 3.233,27 7.827,78 Vorjahre 0 3.927,34 16.875,20 30.245,16 51.047,70 Summe 4.594,51 3.927,34 16.875,20 33.478,43 58.875,48 in % -- -- -- -- 4,5 % Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2018 (1.300.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 1, I Nr. 2, II und III sind daher in das Geschäftsjahr 2019 zu übertragen und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgl eich der jeweilige Kapitaleinlage des Jahres 2019 abzuziehen. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 die in den Beschlusspunkten 3 und 4 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Festste l- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2018 bereits gefasst. Zu Beschlusspunkt 6: Zu der bereits mit dem Jahresabschluss 2016 und der Rückzahlung aus Überkompensation aufgelös- ten damaligen Einlage IV „grundstücksbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ hat sich im Nach- hinein bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH ge zeigt, dass zwei Zuschüsse von insg esamt 31.668,07 nicht abgerufen wurden . Dieser unvorhergesehene Restbetrag der ehemaligen Einlage wurde im Jahresabschluss 2018 nun als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Münster ausgewiesen und ist an die Stadt Münster zurück zu zahlen. I.V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2018 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2018 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0834/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37