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2026/0195

Besetzung Kuratorium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung

Magistratsvorlage 16.06.2026

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2026/0195

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0195 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung Kuratorium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung 
 
Vorlage vom: 16.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied im 
Kuratorium der  Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung ist.  
 
2. Die bisherige Bestellung von Stadtr ätin Iris Bachmann wird aufgehoben.  
 
3. Der Magistrat wählt 1 weiteren Vertreter bzw. Vertreterin in das Kuratorium.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz  des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage : 
 
Das Kuratorium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung besteht aus mindestens 
20 Personen, die nicht Mitglied der Akademie sein können. 
 
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind gemäß § 8 c der Satzung der Akademie der  
Oberbürgermeister und eine weitere vom Magistrat bestellte Person Angehörige dieses 
Gremiums. 
 
Da der Oberbürgerm eister in diesem Gremium gesetzt ist, muss der weitere Platz durch  
Mehrheitswahl im Magistrat gewählt werden.  
 
Eine Wahlzeit ist laut Satzung im Kuratorium nicht  vorgesehen. 
 
 
 
Darmstadt, 16.06.2026 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0195
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00