2013/0358
'Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat'
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2013/0358
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.11.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0358 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-050-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110/21 Sachkonto: 6779300 Betreff: "Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat" Vorlage vom: 31.10.2013 Beschlussvorschlag: 1. § 3 der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat wird hinter Satz 3 um folgenden Satz ergänzt: „Dies gilt nicht für die Bestimmung der Mitglieder im Jahr 2014.“ 2. Die Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung erneut Frau Ulrike Kirchner Frau Prof. Christa Reicher Frau Susanne Wartzeck Herrn Prof. Rolf Westerheide Frau Cornelia Zuschke als Mitglieder des Gestaltungsbeirates vor. Anlagen: Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2013 Ergänzung „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt Am 16.11.2011 wurde die Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darm- stadt beschlossen. Die konstituierende Sitzung war am 17.02.2012. Insgesamt fanden bisher 5 Sit- zungen statt. Die Anzahl der Sitzungen war bisher weniger als vorgesehen. Zudem waren die ersten Sitzungen auch von einem gegenseitigen Kennen lernen der Mitglieder des Beirates und einer Einarbeitungszeit in Organisation, Abläufe usw. geprägt. Der Gestaltungsbeirat hat in der derzeitigen Zusammensetzung fachlich sehr gut und erfolgreich zu- sammengearbeitet und die Gremien der Stadt sehr gut beraten. Dies hat seinen Grund sicher auch darin, dass die Mitglieder sehr gut miteinander harmonieren. Alle sind der Meinung, dass die Zeit bis- her zu kurz war und äußern großes Interesse an einer Verlängerung der Amtszeit Gemäß § 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirates für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Die Amtszeit der Mitglieder endet daher am 17.02.2014. Zudem schreibt § 3 vor, dass nach einer Amtszeit in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen sind. Damit der Gestaltungsbeirat seine erfolgreiche Arbeit in der jetzigen Zusammensetzung fortführen kann, soll dessen Amtszeit ausnahmsweise um eine weitere Amtszeit verlängert werden. Dazu muss die „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ im § 3 Amtszeit hinter Satz 3 um einen weiteren Satz 4 ergänzt werden. Der bestehende Satz 4 wird Satz 5. Die Regelung des neuen § 3 Satz 3 und 4 lautet dann: „Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall 2 neue Mitglieder zu bestimmen. Dies gilt nicht für die Be- stimmung der Mitglieder im Jahr 2014.“ Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Es wird vorgeschlagen, die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder Frau Ulrike Kirchner, Frau Prof. Christa Reicher, Frau Susanne Wartzeck, Herrn Prof. Rolf Westerheide und Frau Cornelia Zuschke um eine Amtszeit zu verlängern. Dezernat I Dezernat III Jochen Partsch Brigitte Lindscheid Oberbürgermeister Stadträtin Darmstadt, den 31.10.2013 61.1.0 - mi Nst. 2590
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Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vom 16.12.2011, ergänzt am 17.10.2013
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013 wird
nachfolgende Geschäftsordnung erlassen:
Inhalt
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates…………………………………………………2
§ 2 Zusammensetzung des Ge staltungsbeirates………………………………………………….2
§ 3 Amtszeit…………………………………………………………………………………………………3
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot……3
§ 5 Sitzungen……………………………………………………………………………………………….3
§ 6 Tagungsturnus………………………………………………………………………………………..4
§ 7 Geschäftsstelle………………………………………………………………………………………..4
§ 8 Vorsitz……………………………………………………………………………………………………4
§ 9 Einberufung, Tageso rdnung, Protokoll………………………………………………………….5
§ 10 Abstimmung……………………………………………………………………………………………5
§ 11 Aufwandsentschädigung……………………………………………………………………………5
§ 12 Schlussbestimmung…………………………………………………………………………………5
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§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Ziel des Gestaltungsbeirates ist es, bei stadtbildprägenden und städtebaulich
bedeutsamen Bauvorhaben eine hohe st ädtebauliche, architektonische und
gestalterische Qualität zu sichern und da s öffentliche Bewusstsein für Baukultur,
Baukunst und Architektur zu fördern.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium
die Stadt bei Entscheidungen über Bauvorhaben im Sinne des Absatzes 1.
Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick
auf ihre städtebauliche, architektonis che und gestalterische Qualität zu
überprüfen und in ihrer Auswirkung au f das Stadt- und Landschaftsbild zu
beurteilen. Fehlt es dem Vorhaben an Qu alitätsmerkmalen, so benennt der Beirat
Kriterien zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1.
Der Gestaltungsbeirat beurteilt insbesondere:
alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das
Stadtbild prägend in Erscheinung treten.
sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, die ihm von der
Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der zuständigen Dezernentin/dem
zuständigen Dezernenten vorgelegt werden.
Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe), wenn das ei ngereichte Vorhaben von dem
prämierten Projekt wesentlich abweicht.
Der Gestaltungsbeirat gibt als Ergebnis seiner internen Beratungen eine
Empfehlung ab.
Stimmt der Gestaltungsbeirat einem Vorhaben nicht zu, unterbreitet er der Stadt,
soweit möglich, Änderungs- oder Ergänz ungsvorschläge, die der Sicherstellung
der in Absatz 1 genannten Ziele Rechnung tragen.
§ 2 Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer
Tätigkeit weisungsunabhängig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind.
Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und während ihrer Beiratstätigkeit nicht in
Darmstadt planen und bauen, auch nicht als Mitglied von
Planungsgemeinschaften oder Gesellschaften.
Die Mitglieder müssen als Fachleute aus den nachfolgend aufgeführten
Berufsbildern, welche jeweils mindestens einmal vertreten sein sollten, anerkannt
sein:
Architektur
Stadtplanung
Landschaftsplanung
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Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufg rund der fachlichen und persönlichen
Eignung.
Die Mitglieder dürfen keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem
Umkreis von 40 km von Darmstadt haben.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates werden vom Magistrat vorgeschlagen und
von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Ein Mitglied des Gestaltungsbeirates kann durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aus wich tigem Grund abberufen werden. Ein
solcher ist insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese
Geschäftsordnung gegeben.
§ 3 Amtszeit
Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und
können sich nicht vertreten lassen.
Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinander folgende Amtszeiten nicht übersteigen.
Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen. Dies
gilt nicht für die Bestimmung der Mitglieder in 2014.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so ist ein neues Mitglied gemäß
der Geschäftsordnung zu bestimmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder , Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirate s sind verpflichtet, ihre Tätigkeit
uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen.
Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen und unabhängig.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates si nd verpflichtet, über die ihnen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt ge wordenen und als vertraulich zu
behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Verletzung der Ve rschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss aus dem
Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Vers chwiegenheit besteht auch fort, nachdem
die Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat beendet ist.
Ist ein Mitglied im Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird,
mittelbar durch Angehörige i.S.d. § 25 Abs. 5 HGO beteiligt, so ist dieses Mitglied
von der Beratung und Abstimmung au sgeschlossen. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte dem Beirat anzuzeigen.
Über die Befangenheit entscheidet der Gestaltungsbeirat.
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§ 5 Sitzungen
In den Sitzungen stellt die Bauherrschaft oder deren Beauftragte/r das Vorhaben
vor und erteilt dem Beirat alle erforderlichen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist
öffentlich.
Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über
seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung.
An jeder Sitzung einschließlich de s nicht öffentlichen Teils können ohne
Stimmrecht teilnehmen:
die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister
die fachlich zuständige Dezernentin/der fachlich zuständige Dezernent
je Fraktion der im Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und
Liegenschaften vertretenen Parteien eine Person
die fachlich zuständigen Amtsleitungen nebst Sachbearbeiter/innen
die Leitung der Geschäftsstelle
Beschäftigte anderer städtischer Dienststellen (auf Einladung der
Geschäftsstelle)
weitere Fachleute auf Einladung der Geschäftsstelle
§ 6 Tagungsturnus
Der Gestaltungsbeirat tagt viermal pro Ja hr. Außerhalb dieses Turnus können für
dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden.
§ 7 Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeira tes ist vom Stadtplanungsamt zu führen.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für:
die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben
Erstellung der Tagesordnung, Protokoll
Organisation der Sitzungen
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die
Geschäftsstelle.
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel
verfügt die Geschäftstelle.
§ 8 Vorsitz
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung der jeweiligen
Amtszeit für deren Dauer eine Pers on, die den Vorsitz führt und deren
Stellvertretung.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende ist Sprecher/in des Gestaltungsbeirates.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die
Stellvertretung, leiten die Sitzungen des Gestaltungsbeirates.
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§ 9 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll
Die Einberufung des Gestaltungsbeirates erfolgt unter Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich durch die Geschä ftsstelle mindestens zwei Wochen vor
den Sitzungsterminen.
Die Tagesordnung wird durch die Geschä ftstelle im Einvernehmen mit der
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt.
Der Beirat kann in seinen Sitzungen die Tagesordnung abändern oder ergänzen.
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie die
Empfehlung des Beirats zu enthalten. Es ist von der Vorsitzenden/dem
Vorsitzenden und der/dem von de r Geschäftsstelle gestellten
Protokollantin/Protokollanten zu unterzeichnen.
§ 10 Abstimmung
Es sind nur die von der Stadtverordneten versammlung bestimmten Mitglieder des
Gestaltungsbeirates stimmberechtigt.
Der Gestaltungsbeirat ist beschlussf ähig, wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder
bei ihrer Abwesenheit der Stellvertretung doppelt.
§ 11 Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung
entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPB 2008)“.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Geschäftsordnung tritt am Tag na ch der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Darmstadt, den 17.10.2013
Jochen Partsch Brigitte Lindscheid
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0358
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00