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V/0879/2020

Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates

Vorlagen 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.1

Anlage-2_Besetzung_BKE_BSt_KIB_KF-KA

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-1_Besetzung Ausschuesse_Gremien

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Anlage A

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Ansehen

Anlage-2_Besetzung_BKE_BSt_KIB_KF-KA

1686 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0879/2020 
1. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
Vertreter der Fraktionen:  
     
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
2.  1.   
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.  1.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
4.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
5.  1.   
 
 
2. Beirat für Stadtgestaltung 
 
 Vertreter der Fraktionen: 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
2.  1.   
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.  1.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
4.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
5.  1.

Anlage 2 zur Vorlage V/0879/2020 
3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
 
 Vertreter der Fraktionen: 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
2.  1.   
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.  1.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
4.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
5.  1.   
 
 
4. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 
 
Vertreter der Fraktionen: 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
2.  1.   
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.  1.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
4.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
5.  1.

Beschlussvorlage

8088 Zeichen

V/0879/2020 
V/0879/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anstelle des mit Beschluss des Rates am 11.11.2020 gebildeten Ausschusses für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wird e in Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung gebildet. Dem Ausschuss 
gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder an. 
 
2. Die in der Anlage 1 genannten Ausschüsse und sonstigen Gremien werden mit den durch 
die Fraktionen benannten stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. (Die Vorschläge der Frak-
tionen werden nachgereicht.) 
 
3. Die in der Anlage 1 genannten beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) werden in die jeweilig en 
Ausschüsse entsandt. (Die Vorschläge der Fraktionen werden nachgereicht.) 
 
4. Über die Entsendung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen wird erst zu ei-
nem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
5. Der Rat nimmt die Benennung der Mitglieder und der Stellver tretungen der in der Anlage 2 
aufgeführten Gremien zur Kenntnis. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 folgende Ausschüsse und Gre-
mien gebildet und die Größe entsprechend festgesetzt: 
 
1. Hauptausschuss 26 Mitglieder 
2. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt-
schaft 
19 Mitglieder 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
16.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0879/2020 
3. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicher-
heit und Ordnung 
19 Mitglieder 
4. Rechnungsprüfungsausschuss 15 Mitglieder 
5. Ausschuss für Gleichstellung 15 Mitglieder 
6. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 19 Mitglieder 
7. Kulturausschuss 19 Mitglieder 
8. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung 
19 Mitglieder 
9. Sportausschuss 19 Mitglieder 
10. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 19 Mitglieder 
11. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 19 Mitglieder 
12. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 19 Mitglieder 
13. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 15 Mitglieder 
14. Wahlausschuss  10 Mitglieder 
15. Wahlprüfungsausschuss 11 Mitglieder 
16. Betriebsausschuss AWM 9 Mitglieder 
17. Betriebsausschuss Münster Marketing 9 Mitglieder 
18. Betriebsausschuss citeq 9 Mitglieder 
19. Beschwerdekommission 6 Mitglieder 
20. Kommission zur Förderung der Menschen mit Behinderungen 20 Mitglieder 
21. Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 5 Mitglieder 
22. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 10 Mitglieder 
23. Stiftungskommission 8 Mitglieder 
 
In der Sitzung des Rates am 11.11.2020 ist bereits die Besetzung des Hauptausschusses im 
Rahmen der Vorlage V/0945/2020 „Bildung und Besetzung eines Hauptausschusses“ sowie die 
Besetzung des Wahlprüfungsausschusses im Rahmen der Vorlage V/0875/2020 „Bildung und 
Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses“ erfolgt. 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
 
Bei der Besetzung der Ausschüsse ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvor-
schlag geeinigt, so ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen (GO N RW) der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses 
Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande,  so wird 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahl-
stellen auf die Wahlvor schläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Ver-
hältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der 
abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele 
Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so 
sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruch-
teilen entscheidet das Los (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). Die Sitzverteilung gemäß Anla-
ge 1 entspricht der Verteilung auf der Basis der Sitze im Rat. Ausgehend von den letzten drei 
Wahlperioden ist eine Listenstellvertretung in den Ausschüssen vorgesehen. 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
 
Des Weiteren bestimmt § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss 
nicht vertreten sind, berechtigt sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkun-
digen Bürger oder eine sachkundige Bürgerin, der oder die dem Rat angehören kann, zu benen-
nen. Diese Regelung betrifft konkret die drei Betriebsausschüsse und die Beschwerdekommissi-

- 3 - 
V/0879/2020 
on. Das benannte Ratsmitglied oder der  benannte sachkundige Bürger oder die benannte sach-
kundige Bürgerin wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Aus-
schuss mit be ratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Be-
schlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.  
 
Ein Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der 
Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 im Rahmen der Vorlage V0848//2020 auch den in der 
Anlage 2 aufgeführten Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit , den Beirat für Stadt-
gestaltung sowie die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
gebildet. Die Besetzungsmodalitäten wurden nicht geändert . Entsprechend darf jede Fraktion ei-
nen Vertreter oder eine Vertreterin  sowie jeweils einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin  be-
nennen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Vorlage V/0848/2020 auch der Fachbeirat für den 
Kulturausschuss neu gebildet. Die Vorlagen V/0828/2011 und V/0828/2011/1 „Einsatz eines künst-
lerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss“ bilden die Grundlage für die Stru ktur des Beirates. 
Entsprechend darf jede im Rat vertretene Fraktion je ein Mitglied sowie einen Stellvertreter oder 
eine Stellvertreterin als Mitglied ohne Stimmrecht benennen.  
 
Hinweis: 
 
Gemäß § 50 Abs. 3 GO N RW i. V. m. § 40 Abs. 2 S. 6 GO N RW können a n der Abstimmung 
über diese Vorlage nur die Ratsmitglieder teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat kein Stimm-
recht. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern 
in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 
„´Frauen ins Rathaus´ - Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jah-
re 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die 
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei 
der Besetzung der Aufsichtsräte all er städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Ge-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (Anlage 1) 
 Benennung der Vertreter für den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar-
beit, für den Beirat für Stadtgestaltung, für die Kommission zur Förderung der In-
klusion von Menschen mit Behinderungen und für de n Künstlerischen F achbeirat 
für den Kulturausschuss (Anlage 2) 
 Anlage A

Anlage-1_Besetzung Ausschuesse_Gremien

11772 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  1 
  
  
Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  2 
  
  
Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  3 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 
 
 Stimmberechtigte Ratsmitglieder:  15 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
6.  1.  
7.  2.   
8.  3.  
9.  4.  
10.  5.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion:     
 
11.  1.   
12.  2.  
13.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
14.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
15.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  4 
 
 
 Ausschuss für Gleichstellung 
 
 Stimmberechtigte Ratsmitglieder:  15 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
6.  1.  
7.  2.   
8.  3.  
9.  4.  
10.  5.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion:     
 
11.  1.   
12.  2.  
13.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
14.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
15.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  5 
 
 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  6 
 
 
Kulturausschuss 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  7 
 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
  
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  8 
 
 Sportausschuss 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  9 
 
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  10 
 
 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  11 
 
 
Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   19 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
7.  1.   
8.  2.  
9.  3.  
10.  4.  
11.  5.  
12.  6.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
13.  1.   
14.  2.  
15.  3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:    
 
16.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
17.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt:  
 
18.  1.   
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:   
 
19.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  12 
 
 
Wahlausschuss  
 
Vorsitzender ist der Wahlleiter 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   10 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
4.  1.   
5.  2.  
6.  3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
7.  1.   
8.  2.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   
 
9.  1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
10.  1.

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  13 
 
 
Betriebsausschuss AWM 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   9 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
4.  1.   
5.  2.  
6.  3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
7.  1.   
8.  2.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 
 
9.  1.   
 
  
 Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: 
 
 auf Vorschlag …

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  14 
 
 
Betriebsausschuss Münster Marketing 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   9 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
4.  1.   
5.  2.  
6.  3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
7.  1.   
8.  2.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):  
 
9.  1.   
 
 
 Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: 
 
 auf Vorschlag …

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  15 
 
 
Betriebsausschuss citeq 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   9 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
4.  1.   
5.  2.  
6.  3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
7.  1.   
8.  2.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):  
 
9.  1.   
 
 
 Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: 
 
 auf Vorschlag …

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  16 
 
 
Beschwerdekommission 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   6 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
3.  1.   
4.  2.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
5.  1.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):  
 
6.  1.   
 
 
 Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: 
 
 auf Vorschlag …

Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 
 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat.  17 
 
 
Stiftungskommission 
 
 Stimmberechtigte Mitglieder:   8 
 
 
 Mitglieder     Liste der Stellvertretungen 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:   
 
4.  1.   
5.  2.  
6.  3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
7.  1.   
8.  2.

Anlage A

1767 Zeichen

Anlage A zur V/0879/2020 
 
Kurzüberblick 
Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung der nach der Kommunalwahl neu gebildeten 
Ausschüsse des Rates und der sonstigen Gremien. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit die Ausschüsse des Rates und die sonstigen Gremien die Arbeit aufnehmen können, ist 
der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung 
der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Be-
schluss der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. Haupt-, Finanz- und Rechnungs-
prüfungsausschuss sind gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Pflichtausschüsse. Damit sowohl 
die freiwilligen als auch die Pflichtausschüsse ihre Arbeit aufnehmen können, ist die Besetzung 
erforderlich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0879/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37