V/0879/2020
Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage-2_Besetzung_BKE_BSt_KIB_KF-KA
1686 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0879/2020
1. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
Mitglieder Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:
5. 1.
2. Beirat für Stadtgestaltung
Vertreter der Fraktionen:
Mitglieder Liste der Stellvertretungen
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:
5. 1.
Anlage 2 zur Vorlage V/0879/2020
3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Vertreter der Fraktionen:
Mitglieder Liste der Stellvertretungen
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:
5. 1.
4. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses
Vertreter der Fraktionen:
Mitglieder Liste der Stellvertretungen
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:
5. 1.
Beschlussvorlage
8088 Zeichen
V/0879/2020 V/0879/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Anstelle des mit Beschluss des Rates am 11.11.2020 gebildeten Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wird e in Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung gebildet. Dem Ausschuss gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder an. 2. Die in der Anlage 1 genannten Ausschüsse und sonstigen Gremien werden mit den durch die Fraktionen benannten stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. (Die Vorschläge der Frak- tionen werden nachgereicht.) 3. Die in der Anlage 1 genannten beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) werden in die jeweilig en Ausschüsse entsandt. (Die Vorschläge der Fraktionen werden nachgereicht.) 4. Über die Entsendung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen wird erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt entschieden. 5. Der Rat nimmt die Benennung der Mitglieder und der Stellver tretungen der in der Anlage 2 aufgeführten Gremien zur Kenntnis. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 folgende Ausschüsse und Gre- mien gebildet und die Größe entsprechend festgesetzt: 1. Hauptausschuss 26 Mitglieder 2. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt- schaft 19 Mitglieder Amt für Bürger- und Ratsservice 16.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0879/2020 3. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicher- heit und Ordnung 19 Mitglieder 4. Rechnungsprüfungsausschuss 15 Mitglieder 5. Ausschuss für Gleichstellung 15 Mitglieder 6. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 19 Mitglieder 7. Kulturausschuss 19 Mitglieder 8. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung 19 Mitglieder 9. Sportausschuss 19 Mitglieder 10. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 19 Mitglieder 11. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 19 Mitglieder 12. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 19 Mitglieder 13. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 15 Mitglieder 14. Wahlausschuss 10 Mitglieder 15. Wahlprüfungsausschuss 11 Mitglieder 16. Betriebsausschuss AWM 9 Mitglieder 17. Betriebsausschuss Münster Marketing 9 Mitglieder 18. Betriebsausschuss citeq 9 Mitglieder 19. Beschwerdekommission 6 Mitglieder 20. Kommission zur Förderung der Menschen mit Behinderungen 20 Mitglieder 21. Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 5 Mitglieder 22. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 10 Mitglieder 23. Stiftungskommission 8 Mitglieder In der Sitzung des Rates am 11.11.2020 ist bereits die Besetzung des Hauptausschusses im Rahmen der Vorlage V/0945/2020 „Bildung und Besetzung eines Hauptausschusses“ sowie die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses im Rahmen der Vorlage V/0875/2020 „Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses“ erfolgt. Zu Beschlusspunkt 2: Bei der Besetzung der Ausschüsse ist Folgendes zu berücksichtigen: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvor- schlag geeinigt, so ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO N RW) der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahl- stellen auf die Wahlvor schläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Ver- hältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruch- teilen entscheidet das Los (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). Die Sitzverteilung gemäß Anla- ge 1 entspricht der Verteilung auf der Basis der Sitze im Rat. Ausgehend von den letzten drei Wahlperioden ist eine Listenstellvertretung in den Ausschüssen vorgesehen. Zu Beschlusspunkt 3: Des Weiteren bestimmt § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkun- digen Bürger oder eine sachkundige Bürgerin, der oder die dem Rat angehören kann, zu benen- nen. Diese Regelung betrifft konkret die drei Betriebsausschüsse und die Beschwerdekommissi- - 3 - V/0879/2020 on. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger oder die benannte sach- kundige Bürgerin wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Aus- schuss mit be ratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Be- schlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt. Ein Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Zu Beschlusspunkt 5: Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 im Rahmen der Vorlage V0848//2020 auch den in der Anlage 2 aufgeführten Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit , den Beirat für Stadt- gestaltung sowie die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen gebildet. Die Besetzungsmodalitäten wurden nicht geändert . Entsprechend darf jede Fraktion ei- nen Vertreter oder eine Vertreterin sowie jeweils einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin be- nennen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Vorlage V/0848/2020 auch der Fachbeirat für den Kulturausschuss neu gebildet. Die Vorlagen V/0828/2011 und V/0828/2011/1 „Einsatz eines künst- lerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss“ bilden die Grundlage für die Stru ktur des Beirates. Entsprechend darf jede im Rat vertretene Fraktion je ein Mitglied sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin als Mitglied ohne Stimmrecht benennen. Hinweis: Gemäß § 50 Abs. 3 GO N RW i. V. m. § 40 Abs. 2 S. 6 GO N RW können a n der Abstimmung über diese Vorlage nur die Ratsmitglieder teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat kein Stimm- recht. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rathaus´ - Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jah- re 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte all er städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Ge- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (Anlage 1) Benennung der Vertreter für den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar- beit, für den Beirat für Stadtgestaltung, für die Kommission zur Förderung der In- klusion von Menschen mit Behinderungen und für de n Künstlerischen F achbeirat für den Kulturausschuss (Anlage 2) Anlage A
Anlage-1_Besetzung Ausschuesse_Gremien
11772 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 1 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 2 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 3 Rechnungsprüfungsausschuss Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 6. 1. 7. 2. 8. 3. 9. 4. 10. 5. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 11. 1. 12. 2. 13. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 14. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 15. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 4 Ausschuss für Gleichstellung Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 6. 1. 7. 2. 8. 3. 9. 4. 10. 5. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 11. 1. 12. 2. 13. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 14. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 15. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 5 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 6 Kulturausschuss Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 7 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 8 Sportausschuss Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 9 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 10 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 11 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Stimmberechtigte Mitglieder: 19 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. 1. 8. 2. 9. 3. 10. 4. 11. 5. 12. 6. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 13. 1. 14. 2. 15. 3. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 16. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 17. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt: 18. 1. auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP: 19. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 12 Wahlausschuss Vorsitzender ist der Wahlleiter Stimmberechtigte Mitglieder: 10 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 4. 1. 5. 2. 6. 3. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. 1. 8. 2. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 9. 1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 10. 1. Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 13 Betriebsausschuss AWM Stimmberechtigte Mitglieder: 9 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 4. 1. 5. 2. 6. 3. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. 1. 8. 2. auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 9. 1. Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: auf Vorschlag … Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 14 Betriebsausschuss Münster Marketing Stimmberechtigte Mitglieder: 9 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 4. 1. 5. 2. 6. 3. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. 1. 8. 2. auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 9. 1. Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: auf Vorschlag … Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 15 Betriebsausschuss citeq Stimmberechtigte Mitglieder: 9 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 4. 1. 5. 2. 6. 3. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. 1. 8. 2. auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 9. 1. Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: auf Vorschlag … Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 16 Beschwerdekommission Stimmberechtigte Mitglieder: 6 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 3. 1. 4. 2. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 5. 1. auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 6. 1. Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: auf Vorschlag … Anlage 1 zur Vorlage V/0879/2020 Die Verteilung der einzelnen Sitze im Ausschuss basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 17 Stiftungskommission Stimmberechtigte Mitglieder: 8 Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 4. 1. 5. 2. 6. 3. auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. 1. 8. 2.
Anlage A
1767 Zeichen
Anlage A zur V/0879/2020 Kurzüberblick Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung der nach der Kommunalwahl neu gebildeten Ausschüsse des Rates und der sonstigen Gremien. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit die Ausschüsse des Rates und die sonstigen Gremien die Arbeit aufnehmen können, ist der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Be- schluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. Haupt-, Finanz- und Rechnungs- prüfungsausschuss sind gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Pflichtausschüsse. Damit sowohl die freiwilligen als auch die Pflichtausschüsse ihre Arbeit aufnehmen können, ist die Besetzung erforderlich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0879/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37