V/1008/2019
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2019 der KonvOY GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/1008/2019 Kurzüberblick Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Ab- schlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rech- ten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/1008/2019 V/1008/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2019 der KonvOY GmbH Beratungsfolge 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h- tigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2019 wird die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Keine unmittelbaren Aus- wirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter gewählt. Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Ge sellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 der Gesellschafterve r- sammlung die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG m bH zum Abschlussprüfer em p- fohlen. Die Auswahl des Abschlussprüfers erfolgte gemäß den Richtlinien des Public Corporate Governance Kodex sowie gem. des § 8.2 k) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH auf Vo r- schlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster. Amt für Finanzen und Beteiligungen 21.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/1008/2019 i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1008/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37