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V/1008/2019

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2019 der KonvOY GmbH

Vorlagen 19.11.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2019, TOP 4

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1606 Zeichen

Anlage A zur V/1008/2019 
Kurzüberblick 
Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Ab-
schlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der  
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster 
durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und 
Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und 
Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rech-
ten. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

1931 Zeichen

V/1008/2019 
V/1008/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2019 der KonvOY GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h-
tigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 
2019 wird die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Keine unmittelbaren Aus-
wirkungen auf den städtischen Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter 
gewählt. Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das  sich seine Prüfungstätigkeit 
erstreckt. Gemäß §  9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des 
Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des 
Vertreters der Stadt Münster in der Ge sellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss 
des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 der Gesellschafterve r-
sammlung die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG m bH zum Abschlussprüfer em p-
fohlen. Die Auswahl des Abschlussprüfers erfolgte gemäß den Richtlinien des Public Corporate 
Governance Kodex sowie gem. des §  8.2 k) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH auf Vo r-
schlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster. 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
21.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1008/2019 
i.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1008/2019
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37