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1728/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfreundliche Verkehrsführung Rennbahnstraße Fehrbellinstraße (Az.: 02-1600-19/21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1728/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfreundliche Verkehrsführung Rennbahnstraße 
Fehrbellinstraße (Az.: 02-1600-19/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt 
zu prüfen, ob die Fehrbellinstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann. Dies 
wird lediglich als Verbindung für die Neusser Straße in Fahrtrichtung Nord möglich sein. Im Rah-
men der Umplanung der Neusser Straße ist für diesen Abschnitt die Anbindung der Fehrbellin-
straße für den in Fahrtrichtung Süden fahrenden Radverkehr zu prüfen. 
 
2) Im Rahmen der Netzentwicklung für die Hauptradrouten im Bezirk soll durch den beauftragten 
Gutachter geprüft werden, ob es sich bei der Rennbahnstraße um eine wichtige Radverkehrs-
achse handelt und gegebenenfalls dort aufgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, soll im wei-
teren Projektverlauf berücksichtigt werden, ob hier im Rahmen der Erstellung eines Fahrradstra-
ßennetzes die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rennbahnstraße umsetzbar ist. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende auf der Rennbahn-
straße wie auf der Fehrbellinstraße (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1. Querung Xantener Straße: 
Die RheinEnergie AG wurde von der Stadt Köln mit der DIN-gerechten Ausleuchtung des Fußgän-
gerüberweges in der Xantener Straße vor geraumer Zeit beauftragt. 
Für diesen Bereich bestand jedoch eine Aufgrabungssperre, wozu die Erteilung einer Genehmigung 
eines Sonderaufbruchs notwendig war. Dies verzögerte die Umsetzung. 
Nach aktueller Auskunft der RheinEnergie AG liegt die Aufbruchgenehmigung nun vor. Die erforderli-
che Verkehrsgenehmigung wurde beantragt. Sobald diese vorliegt, wird die Maßnahme umgehend 
durchgeführt. 
Zu 2. Fehrbellinstraße/Neusser Straße: 
Die Fehrbellinstraße ist aktuell nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben. Dies ist vor allem 
dadurch begründet, dass eine Einfahrt aus Norden kommend im Bestand nicht sicher möglich ist. 
Durch die Sperrfläche ist ein Abbiegen durch den Radverkehr nicht zugelassen und aufgrund der 
gleichzeitigen Befahrung dieses Bereiches durch die KVB auch nicht frei von Konflikten und damit 
aktuell nicht realisierbar. Daher bezieht sich eine Öffnung der Einbahnstraße im Bestand ausdrücklich 
darauf, in dem benannten Abschnitt auf der Ostseite der Neusser Straße eine Umfahrungsmöglichkeit 
in Fahrtrichtung Süden über Fehrbellinstraße und Rennbahnstraße zu ermöglichen. Die Einbindung 
des aus Norden kommenden Verkehrsstroms auf der Neusser Straße ist lediglich durch einen um-
fangreichen Planungs- und Umbauprozess umsetzbar. Diese Möglichkeit ist bei der anstehenden 
Umplanung der Neußer Straße zu prüfen. 
Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist zu berücksichtigen, dass diese nur dort erfolgen kann, wo 
der Radverkehr die dominierende Verkehrsart darstellt bzw. zukünftig darstellen wird. Diesen Sach-
verhalt gilt es vorab zu prüfen. Dies erfolgt im Rahmen des aktuell in der Erstellung befindlichen Pro-
jektes „Hauptradrouten für den Stadtbezirk Nippes“. Im aktuellen Entwurfsstand ist die Rennbahn-
straße nicht Bestandteil dieses Netzes. 
Für die Neusser Straße befinden sich in mehreren Bauabschnitten Umbauarbeiten in Planung. Hier-
bei werden die Belange des Radverkehrs besonders berücksichtigt. Für die Neusser Straße im Ab-
schnitt zwischen Lohsestraße und Niehler Kirchweg ist eine Umgestaltung vorgesehen, welche sich 
aktuell im Vorentwurf befindet. Die Planung wurde bereits zweimal den Bürgerinnen und Bürgern im 
Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die Bezirksvertretung hat aktu-

3 
ell über neue bzw. geänderte Planungsgrundsätze beraten, auf deren Grundlage die Verwaltung die 
Planung nun überarbeiten wird. Der Schwerpunkt der Planung wird dabei auch zukünftig auf der Ver-
besserung der Fuß- und Radverkehrsführung liegen. 
Darüber hinaus wird derzeit für den Abschnitt von der HGK-Trasse bis Simonskaul die Ausführungs-
planung bearbeitet. Für die Abschnitte Simonskaul bis Kapuzinerstraße und Kapuzinerstraße bis 
Mollwitzstraße sind ebenfalls Umplanungen vorgesehen. Dabei wird der Radverkehr zukünftig durch-
gängig mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellten Maßnahmen stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürge-
rinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2- Eingabe

3115 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 20. Januar 2021 09:40 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung 
 
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 Da mir der Fahrradbeauftragte auf meine Mail vom 10.09.2020 noch keine Rückmeldung 
gegeben hat, gebe ich mein Anlegen noch mal in Ihre geschätzten Hände: 
 
Zum einen würde ich ganz gerne den aktuellen Stand zur Antonsgasse erfahren. Hier sagte 
man mir, dass man meinen Antrag prüfen würde, diese zeitnah in beide Richtungen für 
Radfahrende zu öffnen. 
 
1.- Auch den Stand zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der Xantener Str.  
zwischen Nordpark und Johannes-Gießbertpark würde mich interessieren (Mein Zeichen zu 
der Anfrage: 02/1/4 Ded). Hier wurde bereits 2017 die Prüfung einer Querungshilfe 
beschlossen. Die Rheinenergie hat mir zurückgemeldet, dass sie von Seiten der Stadt noch 
keine Freigabe haben zur Errichtung der Beleuchtungsanlage. Wie lange wird das noch 
dauern? 
 
2.- Dann habe ich eine weitere -dringendere- Anfrage: Und zwar geht unser Sohn in die Kita 
Stehaufmännchen (Neusser Str. 618A). 
Wie wir kommen viele Eltern aus dem südlicheren Nippes und kommen täglich mit dem 
(Lasten-)Rad zur Kita. 
Nun ist es so, dass es auf der Neusser Str. leider nicht durchgängig einen Radweg bis zur 
Kita gibt und die Verkehrsführung durch den ständigen Wechsels des Radweges vom 
Gehweg auf die Straße und wieder zurück sehr unübersichtlich ist. Die Autos drängeln hier 
auch häufig und überholen teils nicht mit dem nötigen Mindestabstand. Das macht es auch 
unmöglich, dass man die Kinder begleitend alleine Fahrrad fahren lässt. 
Aus diesem Grund nutzen viele Eltern die Strecke an der Rennbahnstraße bis zur Sportart 
als Alternativroute. 
Unser Wunsch ist daher die Einrichtung der Rennbahnstraße, auf der ohnehin schon Tempo 
30 gilt, als Fahrradstraße. Der Zugewinn wäre, dass hier z.B. Eltern und Kinder 
nebeneinander auf der Straße fahren könnten.  
So hätte man eine fahrradfreundliche Nord-Süd-Verbindung parallel zur Neusser Str. 
 
3.- Ein weiteres Problem besteht vor allem auf dem Rückweg stadteinwärts:  
Auf der Neusser Str. gibt es stadteinwärts erst sehr spät einen Radweg, außerdem liegen die 
Straßenbahnschienen sehr ungünstig, sodass man gerade mit Fahrrädern schnell in die 
Schienen geraten kann. Die Fehrbellin Str, die zurück auf die Strecke an der Rennbahn führt, 
ist leider eine Einbahnstraße in nördlicher Richtung. (Lasten-) Räder zurück zur Sportstr. 
schieben ist auf Grund des schmalen Bürgersteigs und des nicht zu beachtenden Gewicht 
der Lastenräder ebenfalls keine besonders gute Option. 
Wir würden daher zusätzlich eine Öffnung der Fehrbellin Str. für Radfahrende in beide 
Richtungen vorschlagen, ggf unter Wegfall einiger Parkplätze. 
 
Grundsätzlich wünschen wir uns daher langfristig eine bessere, fahrrad- und 
kinderfreundlichere Verkehrsführung entlang der Neusser Str. 
 
Wir hoffen im Sinne der Sicherheit unserer Kinder auf eine zügige Verbesserung der 
Situation. 
 
Mit besten Grüßen,

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

2038 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich nicht 
vorgeschrieben und da der 
Gestaltungsspierraum für die Bürgerschaft zu 
gering ist, wird eine freiwillige 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgeschlagen. 
Des Weiteren wird die Öffentlichkeit noch für 
das geplante Radhauptnetz sowie das 
Fahrradstraßennetz für den Stadtbezirk Nippes 
in geeigneter Form einbezogen. Für die 
Umplanung der Neusser Straße ist eine eigene 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.  
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges

Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Antonsgasse
  • Xantener Straße
  • Neusser Straße 618A
  • Rennbahnstraße
  • Sportstraße
  • Fehrbellinstraße
  • Lohsestraße
  • Mollwitzstraße
  • Niehler Kirchweg
  • Kapuzinerstraße
  • Simonskaul
  • Straße 6
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
1728/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.05.2021
Erstellt
06.05.2021 11:18