1728/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfreundliche Verkehrsführung Rennbahnstraße Fehrbellinstraße (Az.: 02-1600-19/21)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1728/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfreundliche Verkehrsführung Rennbahnstraße Fehrbellinstraße (Az.: 02-1600-19/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: 1) Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Fehrbellinstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann. Dies wird lediglich als Verbindung für die Neusser Straße in Fahrtrichtung Nord möglich sein. Im Rah- men der Umplanung der Neusser Straße ist für diesen Abschnitt die Anbindung der Fehrbellin- straße für den in Fahrtrichtung Süden fahrenden Radverkehr zu prüfen. 2) Im Rahmen der Netzentwicklung für die Hauptradrouten im Bezirk soll durch den beauftragten Gutachter geprüft werden, ob es sich bei der Rennbahnstraße um eine wichtige Radverkehrs- achse handelt und gegebenenfalls dort aufgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, soll im wei- teren Projektverlauf berücksichtigt werden, ob hier im Rahmen der Erstellung eines Fahrradstra- ßennetzes die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rennbahnstraße umsetzbar ist. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beantragt eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende auf der Rennbahn- straße wie auf der Fehrbellinstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Querung Xantener Straße: Die RheinEnergie AG wurde von der Stadt Köln mit der DIN-gerechten Ausleuchtung des Fußgän- gerüberweges in der Xantener Straße vor geraumer Zeit beauftragt. Für diesen Bereich bestand jedoch eine Aufgrabungssperre, wozu die Erteilung einer Genehmigung eines Sonderaufbruchs notwendig war. Dies verzögerte die Umsetzung. Nach aktueller Auskunft der RheinEnergie AG liegt die Aufbruchgenehmigung nun vor. Die erforderli- che Verkehrsgenehmigung wurde beantragt. Sobald diese vorliegt, wird die Maßnahme umgehend durchgeführt. Zu 2. Fehrbellinstraße/Neusser Straße: Die Fehrbellinstraße ist aktuell nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass eine Einfahrt aus Norden kommend im Bestand nicht sicher möglich ist. Durch die Sperrfläche ist ein Abbiegen durch den Radverkehr nicht zugelassen und aufgrund der gleichzeitigen Befahrung dieses Bereiches durch die KVB auch nicht frei von Konflikten und damit aktuell nicht realisierbar. Daher bezieht sich eine Öffnung der Einbahnstraße im Bestand ausdrücklich darauf, in dem benannten Abschnitt auf der Ostseite der Neusser Straße eine Umfahrungsmöglichkeit in Fahrtrichtung Süden über Fehrbellinstraße und Rennbahnstraße zu ermöglichen. Die Einbindung des aus Norden kommenden Verkehrsstroms auf der Neusser Straße ist lediglich durch einen um- fangreichen Planungs- und Umbauprozess umsetzbar. Diese Möglichkeit ist bei der anstehenden Umplanung der Neußer Straße zu prüfen. Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist zu berücksichtigen, dass diese nur dort erfolgen kann, wo der Radverkehr die dominierende Verkehrsart darstellt bzw. zukünftig darstellen wird. Diesen Sach- verhalt gilt es vorab zu prüfen. Dies erfolgt im Rahmen des aktuell in der Erstellung befindlichen Pro- jektes „Hauptradrouten für den Stadtbezirk Nippes“. Im aktuellen Entwurfsstand ist die Rennbahn- straße nicht Bestandteil dieses Netzes. Für die Neusser Straße befinden sich in mehreren Bauabschnitten Umbauarbeiten in Planung. Hier- bei werden die Belange des Radverkehrs besonders berücksichtigt. Für die Neusser Straße im Ab- schnitt zwischen Lohsestraße und Niehler Kirchweg ist eine Umgestaltung vorgesehen, welche sich aktuell im Vorentwurf befindet. Die Planung wurde bereits zweimal den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die Bezirksvertretung hat aktu- 3 ell über neue bzw. geänderte Planungsgrundsätze beraten, auf deren Grundlage die Verwaltung die Planung nun überarbeiten wird. Der Schwerpunkt der Planung wird dabei auch zukünftig auf der Ver- besserung der Fuß- und Radverkehrsführung liegen. Darüber hinaus wird derzeit für den Abschnitt von der HGK-Trasse bis Simonskaul die Ausführungs- planung bearbeitet. Für die Abschnitte Simonskaul bis Kapuzinerstraße und Kapuzinerstraße bis Mollwitzstraße sind ebenfalls Umplanungen vorgesehen. Dabei wird der Radverkehr zukünftig durch- gängig mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürge- rinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2- Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 20. Januar 2021 09:40 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, Da mir der Fahrradbeauftragte auf meine Mail vom 10.09.2020 noch keine Rückmeldung gegeben hat, gebe ich mein Anlegen noch mal in Ihre geschätzten Hände: Zum einen würde ich ganz gerne den aktuellen Stand zur Antonsgasse erfahren. Hier sagte man mir, dass man meinen Antrag prüfen würde, diese zeitnah in beide Richtungen für Radfahrende zu öffnen. 1.- Auch den Stand zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der Xantener Str. zwischen Nordpark und Johannes-Gießbertpark würde mich interessieren (Mein Zeichen zu der Anfrage: 02/1/4 Ded). Hier wurde bereits 2017 die Prüfung einer Querungshilfe beschlossen. Die Rheinenergie hat mir zurückgemeldet, dass sie von Seiten der Stadt noch keine Freigabe haben zur Errichtung der Beleuchtungsanlage. Wie lange wird das noch dauern? 2.- Dann habe ich eine weitere -dringendere- Anfrage: Und zwar geht unser Sohn in die Kita Stehaufmännchen (Neusser Str. 618A). Wie wir kommen viele Eltern aus dem südlicheren Nippes und kommen täglich mit dem (Lasten-)Rad zur Kita. Nun ist es so, dass es auf der Neusser Str. leider nicht durchgängig einen Radweg bis zur Kita gibt und die Verkehrsführung durch den ständigen Wechsels des Radweges vom Gehweg auf die Straße und wieder zurück sehr unübersichtlich ist. Die Autos drängeln hier auch häufig und überholen teils nicht mit dem nötigen Mindestabstand. Das macht es auch unmöglich, dass man die Kinder begleitend alleine Fahrrad fahren lässt. Aus diesem Grund nutzen viele Eltern die Strecke an der Rennbahnstraße bis zur Sportart als Alternativroute. Unser Wunsch ist daher die Einrichtung der Rennbahnstraße, auf der ohnehin schon Tempo 30 gilt, als Fahrradstraße. Der Zugewinn wäre, dass hier z.B. Eltern und Kinder nebeneinander auf der Straße fahren könnten. So hätte man eine fahrradfreundliche Nord-Süd-Verbindung parallel zur Neusser Str. 3.- Ein weiteres Problem besteht vor allem auf dem Rückweg stadteinwärts: Auf der Neusser Str. gibt es stadteinwärts erst sehr spät einen Radweg, außerdem liegen die Straßenbahnschienen sehr ungünstig, sodass man gerade mit Fahrrädern schnell in die Schienen geraten kann. Die Fehrbellin Str, die zurück auf die Strecke an der Rennbahn führt, ist leider eine Einbahnstraße in nördlicher Richtung. (Lasten-) Räder zurück zur Sportstr. schieben ist auf Grund des schmalen Bürgersteigs und des nicht zu beachtenden Gewicht der Lastenräder ebenfalls keine besonders gute Option. Wir würden daher zusätzlich eine Öffnung der Fehrbellin Str. für Radfahrende in beide Richtungen vorschlagen, ggf unter Wegfall einiger Parkplätze. Grundsätzlich wünschen wir uns daher langfristig eine bessere, fahrrad- und kinderfreundlichere Verkehrsführung entlang der Neusser Str. Wir hoffen im Sinne der Sicherheit unserer Kinder auf eine zügige Verbesserung der Situation. Mit besten Grüßen,
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich nicht vorgeschrieben und da der Gestaltungsspierraum für die Bürgerschaft zu gering ist, wird eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgeschlagen. Des Weiteren wird die Öffentlichkeit noch für das geplante Radhauptnetz sowie das Fahrradstraßennetz für den Stadtbezirk Nippes in geeigneter Form einbezogen. Für die Umplanung der Neusser Straße ist eine eigene Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Antonsgasse
- Xantener Straße
- Neusser Straße 618A
- Rennbahnstraße
- Sportstraße
- Fehrbellinstraße
- Lohsestraße
- Mollwitzstraße
- Niehler Kirchweg
- Kapuzinerstraße
- Simonskaul
- Straße 6
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1728/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 06.05.2021 11:18