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1538/2020/1

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

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2_Anlage_Fortschreibung EHZK_Gesamtübersicht_ZVB

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Anlage 11, Auszug BV 3 (Lindenthal) 05.12.2022

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16_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Übersicht der Beratung in den Gremien

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Anlage 17, Auszug BV 6 (Chorweiler) 02.02.2023

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Anlage 9, Auszug BV 5 (Nippes) 01.12.2022

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Anlage 12, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022, TOP 6.2

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4.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV2

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11.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV3

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Anlage 8, Auszug BV 7 (Porz) 01.12.2022 Auszug BP TOP 7.3 (1538_2020_1)

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13_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0128_2023

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3.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Übersicht der Anpassungen

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2.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_NVZ_Weidenpesch

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14_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0130_2023

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Ansehen

2.2_Anlage_Fortschreibung_EHZK_NVZ_Dellbrück

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Ansehen

6_Anlage_Fortschreibung_EHZK_TÖB_Abwägungstabelle

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3_Anlage_Fortschreibung_EHZK_gutachterlicher_Endbericht. pdf

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Ansehen

Anlage 10, Auszug BV 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022

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Ansehen

5_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Beschlussempfehlung_BV5

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Ansehen

1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_wesentliche_Kernaussagen

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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3.2_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Teil A - Auszug_Kap5

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5.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV5

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Ansehen

9.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV5

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Ansehen

12.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_SteA

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Ansehen

0_Anlage_Navigationshilfe

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4_Anlage_Auszug_Beschlussprotokoll_BV2

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Ansehen

8.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV7

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7_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Öffentlichkeit_Abwägungstabelle

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Ansehen

15_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0175_2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

21665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 1538/2020/1 
Freigabedatum 
19.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 
und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt 
Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter 
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung 
des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner 
Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung 
EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dar-
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
Wirtschaftsausschuss 17.11.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
gestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der 
Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst. 
 
3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente 
Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel 
Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
 
4. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städte-
baulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhan-
delsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung 
der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe 
ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.  
 
 
Alternative:  
Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK, auf eine Begleitung der Umset-
zung des EHZK durch den Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) sowie die fortlaufende Über-
prüfung der Datenbasis. Damit verzichtet er auf die Anpassung der Möglichkeiten einer Steuerung 
des Einzelhandels.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Aktueller Sachstand 
Die Vorlage 1538/2020, Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde im ersten Bera-
tungslauf von März bis Juni 2021 erstmalig durch die Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen 
vorberaten. Aus den Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Nippes wurde die Vorlage mit Änderun-
gen empfohlen (vgl. Anlage 4 und 5). Des Weiteren wurden eine Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Auf Grundlage der Empfehlungen sowie der Beteili-
gung wurde die Vorlage, wie im Folgenden beschrieben, ergänzt und wird nun erneut zur abschlie-
ßenden Beratung vorgelegt. Anlage 0 liefert eine Navigationshilfe mit der übersichtlichen Darstellung 
von Änderungen und Ergänzungen in der Vorlage. Räumliche Änderungen aufgrund der Ergänzun-
gen ergeben sich nur für die Bezirke Nippes und Mülheim aufgrund der Ausweisung bzw. Neuab-
grenzung von zwei Nahversorgungszentren (vgl. Anlage 2.1 und 2.2). 
 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 05.05. bis 
18.06.2021 statt. Des Weiteren fand am 01.06.2021 eine öffentliche Online-Veranstaltung zur Vorstel-
lung der wesentlichen Kerninhalte der Vorlage statt. Insgesamt wurden von den Trägern öffentlicher 
Belange 5 Stellungnahmen sowie 62 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Die ausführ-
liche Abwägung der Stellungnahmen ist in den Anlagen 6 und 7 der Vorlage dargestellt. Aufgrund der 
Abwägung der Stellungnahmen werden die neu abgegrenzte bzw. zusätzliche Ausweisung der zent-
ralen Versorgungsbereiche „Weidenpesch - nördliche Neusser Straße“ und „Dellbrück – Hatzfeldstra-
ße“ (s. Anlagen 2.1 und 2.2) vorgeschlagen. Weiterhin werden redaktionelle Anpassungen in Kapitel 
5 und 6 des gutachterlichen Endberichts zur Fortschreibung des EHZK inklusive des Steuerungs-
schemas und der Sortimentsliste (s. Anlage 3.2) vorgenommen. Bezüglich des Steuerungs- und An-
siedlungsregelungen wurden Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Das 
interne Bewertungsschema (vorher: Prüfschema) wurde in den Anhang 6.4 verschoben. Die Sorti-
mentsliste wurde im Sinne landesplanerischer Vorgaben (LEP NRW) angepasst. In Anlage 3.1 sind 
die Änderungen in den Kapiteln der Anlage 1 (Fortschreibung EHZK – wesentliche Kernaussagen) in 
einer Schnellübersicht aufgeführt. 
 
 
Begründung 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln wurde am 17.12.2013 auf der Grund-
lage der Vorlage von 2010 (Vorlage 3750/2010) nach umfassender Beratung in den Fachausschüs-
sen und Bezirken vom Rat beschlossen. Zur Überprüfung und Fortschreibung des EHZK war es not-
wendig die Datenbasis zu aktualisieren und hierbei insbesondere die Ausweisung und Abgrenzung 
der zentralen Versorgungsbereiche den Anforderungen des Gesetzgebers und der einschlägigen 
Rechtsprechung entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wurde daher vom Rat beauftragt das 
EHZK unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung und Entwicklungsperspektiven der Kölner 
Wochenmärkte (Vorlage 2002/2015) fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung des EHZK werden auch 
die landesplanerischen Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels, die sich aus der Neufassung des 
LEP NRW ergeben, im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde umgesetzt. Die Vorlage wurde daher im 
Vorfeld mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.

4 
Für die Fortschreibung des EHZK wurde das Büro Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 
(GMA) in Köln mit einem umfassenden Gutachten beauftragt. In diesem Rahmen wurden die Einzel-
handelsbetriebe im Kölner Stadtgebiet mit Sortimentszuordnung und Verkaufsflächengröße erhoben. 
Zusätzlich wurden frequenzerzeugende Komplementärnutzungen wie Gastronomiebetriebe, Dienst-
leistungen, soziale Infrastruktur, Kultur- und Freizeiteinrichtungen erfasst. Auf Basis dieser Erhebung 
wurden alle mit Beschluss vom 17.12.2013 festgelegten zentralen Versorgungsbereiche überprüft, 
zum Teil neu abgegrenzt und ggf. neu eingestuft (Anlage 2). 
 
Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurde die Kölner Handelslandschaft durch den Gutachter 
einer umfassenden Analyse und Bewertung unterzogen. Konkret wurden, in Anlehnung an das Kon-
zept von 2013, hierbei 
 
- eine Darstellung der allgemeinen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel und Bedeutung für 
die Stadt Köln,  
- eine Darstellung des aktuellen planungsrechtlichen Rahmens zur Steuerung des Einzelhan-
dels, 
- eine Darstellung und Bewertung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Köln sowie Entwick-
lungen des Einzelhandelsbesatzes seit der letzten Vollerhebung (2008) unter besonderer Be-
rücksichtigung der Wochenmärkte, 
- eine Analyse der gegenwärtigen und künftigen Nachfragesituation und Bewertung im Hinblick 
auf Aspekte der Nahversorgung mit Benennung von Versorgungslücken und Handlungsmög-
lichkeiten 
 
vorgenommen und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsan-
gebotes, insbesondere in den zentralen Versorgungsbereichen gegeben. 
 
Ebenfalls wurden 
 
- eine Überprüfung und Anpassung der Zentren- und Standortstruktur in jedem Stadtbezirk,  
- eine Überprüfung sowie Anpassung, Abgrenzung und Begründung der zentralen Versor-
gungsbereiche und sonstiger Standorte mit (aktueller und perspektivischer) Bedeutung für den 
Einzelhandel auf Basis der aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie  
- eine Überprüfung und Anpassung der Sortimentsliste und der Grundsätze zur planungsrechtli-
chen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung  
 
vorgenommen. 
 
Die wesentlichen Kernaussagen der Fortschreibung (Anlage 1) basieren auf dem gutachterlichen 
Endbericht (Anlage 3). Der gutachterliche Endbericht enthält Detailanalysen und Handlungsempfeh-
lungen, welche der Verwaltung - in Kooperation mit den Akteuren des örtlichen Handels - als Grund-
lage von Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der zentralen Versorgungsberei-
che sowie zur Verbesserung der Versorgung in den Kölner Stadtbezirken und Stadtteilen dient. 
 
Im Rahmen der Fortschreibung des EHZK wurden die Ziele der Einzelhandelssteuerung, die Zentren- 
und Standortstruktur, die Sortimentsliste sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche 
und daraus resultierend die Ansiedlungs- und Steuerungsregelungen überprüft. Die bisherigen Kern-
aussagen können aufgrund des Gutachtens im Wesentlichen bestätigt werden. Das aktuelle Gutach-
ten zur Fortschreibung zeigt, dass sich die Steuerung des Einzelhandels über das EHZK bewährt hat, 
so dass hiermit ein maßgeblicher Beitrag zur Stabilisierung und Stärkung der zentralen Versorgungs-
bereiche geleistet werden konnte. 
 
 
 
Das 2013 beschlossene Zielsystem des EHZK ist weiterhin aktuell. Die Ziele sind: 
 
- Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie als nationale 
und internationale Shoppingmetropole, 
- Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in Köln,

5 
- Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als Mittel-
punkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation innerhalb ihrer je-
weiligen Versorgungsräume, 
- Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistun-
gen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte,  
- Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des demografi-
schen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt. 
 
Der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel hat auch in Köln seine Spuren hinterlassen. So ist die 
Anzahl der erhobenen Betriebe zwischen 2008 und 2017 in Köln, dem Bundestrend entsprechend, 
zurückgegangen, während die Verkaufsfläche im Beobachtungszeitraum nahezu konstant geblieben 
ist (siehe Anlagen 1 und 3). Im Zuge dieser Entwicklung sind geringfügige Verschiebungen im hierar-
chischen Zentrensystem Kölns erfolgt. Die hier vorgelegte Fortschreibung definiert im Stadtgebiet 
noch insgesamt 80 zentrale Versorgungsbereiche (ZVB). Das ist im Vergleich zur Vorlage 2013 ein 
ZVB weniger Die Ausweisung des geplanten Nahversorgungszentrum Lind (vgl. Anlage 3, S. 489) 
wird zurückgenommen, da Untersuchungen zur Lärmsituation im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens „Linder Höhe“ ergeben haben, dass die Lärmbelastung keine Wohnbebauung mit gesunden 
Wohnverhältnissen zulässt. 
 
Die „Corona-Pandemie“ hat die Einzelhandelslandschaft verändert. Die mittel- und langfristigen Ef-
fekte sind heute noch nicht vollständig absehbar. Es ist jedoch bereits deutlich zu erkennen, dass die 
Krise als Trendbeschleuniger wirkt und die bereits länger anhaltenden Veränderungsprozesse (u. a. 
zunehmende Digitalisierung im Handel und Rückgang der Anzahl der Betriebe des stationären Ein-
zelhandels) deutlich schneller voranschreiten. Die herausragende Stellung des Einzelhandels, der 
Gastronomie und der weiteren Komplementärnutzungen für die Belebung der Innenstadt und das 
soziale Leben wurde in der Krise besonders deutlich. Die vorübergehend behördlich verordnete Be-
triebsschließung aller Einzelhandelsbetriebe (mit wenigen Ausnahmen, insbesondere für Anbieter mit 
nahversorgungsrelevanten Sortimenten) hat sich bereits schwerwiegend auf den stationären Handel 
ausgewirkt. In dieser Krise, mit den damit einhergehenden Mobilitäts- und Kontakteinschränkungen 
und veränderten Lieferketten, zeigt sich aber auch die Bedeutung und die Stärke des gewachsenen 
polyzentrischen Zentrensystems, der integrierten Nahversorgungslagen ebenso wie die zahlreichen 
Kölner Wochenmärkte als Stützpfeiler einer wohnortnahen Grundversorgung. Die übergeordneten 
Ziele des EHZK erhalten daher besondere Aktualität. Das Leitbild eines feinmaschigen Versorgungs-
netzes bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern Kölns die Möglichkeit, sich auf kurzem Wege und 
auf viele verschiedene Standorte verteilt zu versorgen und zeigt damit auch eine höhere Resilienz. 
 
Zur kurzfristigen und mittelfristigen Unterstützung des stationären Handels nach Beendigung der ver-
ordneten Schließungen und Kontakteinschränkungen wird nach Ansicht der Verwaltung des Weiteren 
dem bereits am 13.10.2011 vom Rat beschlossenen Zentrenbudget (3712/2011 und 4394/2019) 
eine wichtige Rolle zukommen. Hierauf wurde bereits mit separaten Vorlagen (1541/2020 / 
1166/2021) reagiert.  
 
Es ist abzusehen, dass die grundsätzlichen strukturellen Veränderungen in der Handelslandschaft 
erst mittelfristig deutlich werden und sich im Straßenbild in Form von veränderten Angeboten und 
Nutzungen, Filialnetzen sowie einer erhöhten Anzahl an Leerständen abbilden. Daher wird empfoh-
len, die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Handel zu überprüfen sowie die 
Datengrundlage nach etwa einem Jahr zu aktualisieren. Durch eine entsprechende Vollerhebung der 
Handelsbetriebe, Komplementärnutzungen und leerstehenden Ladenlokale soll die Handelsstruktur 
und das Zentrensystem überprüft werden. Gleichzeitig ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll die 
digitale Sichtbarkeit bzw. die Verknüpfung von Online- und Offlinekompetenzen des stationären Han-
dels in den Geschäftszentren zu analysieren und zu bewerten. In Kooperation mit der KBW wurde 
bereits eine Aktualisierung der gesamtstädtischen Daten beauftragt, die voraussichtlich Ende 2022 
vorliegen. Dem Änderungsantrag der BV Rodenkirchen (vgl. Anlage 4.1) wird damit entsprochen.  
 
Eine zunehmend wichtige Rolle zur Stärkung des stationären Handels in den zentralen Versorgungs-
bereichen spielen Möglichkeiten zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten, wenn diese aus-
schließlich den zentralen Versorgungsbereichen zu Gute kommen. Der stationäre Handel in den Zen-
tren kann hiermit gegenüber dem Onlinehandel und dem Handel in nicht integrierten Lagen, sowohl

6 
innerhalb der Woche als auch im Rahmen von Sonderöffnungen, hier vor allem im Rahmen der ge-
setzlich zulässigen Sonntagsöffnungen, Marktanteile zurück gewinnen. Aufgrund der Neuerungen des 
Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW), hier insbesondere § 6 Abs. 1 LÖG NRW, kann ein öffentliches 
Interesse an Sonderöffnungen auch darin bestehen, wenn diese dem Erhalt der Stärkung oder der 
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen. Dies ist ebenfalls ein explizites Ziel des aktuellen 
und des fortgeschriebenen EHZKs.  
 
Eine gerichtsfeste Argumentation zugunsten bestimmter Zentren benötigt aufgrund der aktuellen 
Rechtsprechung allerdings weitaus detailliertere und insbesondere fortlaufend zu aktualisierende 
Analysen, die das Einzelhandels- und Zentrenkonzept alleine nicht leisten kann. Mit Beschlussfas-
sung wird der gutachterliche Endbericht zukünftig als eine Grundlage zur Bewertung von entspre-
chenden Anträgen herangezogen werden können, so dass die Rechtssicherheit des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept weiter erhöht wird. Der Entwicklungsstand der Geschäftszentren, der im Rahmen 
der Analyse festgestellt wurde, bildet den dafür notwendigen Status Quo zur Beurteilung der weiteren 
Handelsentwicklung. Die erhobenen Daten sind die Basis für eine regelmäßige, punktuelle Aktualisie-
rung, die bereits seit 2018 im Rahmen einer Kooperation mit dem Geographischen Institut der Uni-
versität zu Köln erfolgt. Aus dieser Zeitreihe lassen sich aktuelle Entwicklungstendenzen zum Zu-
stand der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche ablesen. Diese sind in bestimmten Fällen zur 
Begründung der Anträge der örtlichen Interessengemeinschaften des Handels erforderlich. 
 
Der Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) tagt seit der Gründung am 15.12.2015 regelmä-
ßig, in der Regel monatlich und hat sich als fester Beratungskreis für Ansiedlungsvorhaben des Ein-
zelhandels etabliert, der im Konsens Empfehlungen für Politik und Verwaltung ausspricht (Vorlage 
1986/2015). Dieser konnte so einen positiven Beitrag zu einem transparenten und einheitlichen Ver-
waltungshandeln in allen Ansiedlungsfragen des Einzelhandels leisten. Eine Fortführung des Gremi-
ums wird daher empfohlen. 
 
Die Projektgruppe Einzelhandelskonzept hat die Erstellung wie auch die nun vorgelegte Fort-
schreibung des EHZK kontinuierlich beratend begleitet und damit maßgeblich dazu beigetragen, das 
Konzept an den Erfordernissen von Planung, Expansion und bestehendem Handel zu orientieren. Die 
Projektgruppe setzt sich aus einem festen Teilnehmerkreis von verwaltungsinternen und externen 
Einzelhandelsexperten zusammen. Dazu gehören Vertreter der Fachämter, der Bezirksregierung, der 
Kammern und Verbände, Interessensvertretungen des Kölner Handels, Wirtschaftsförderung, Senio-
renvertretung sowie des Verkehrsclub Deutschland. Die Projektgruppe tagt anlassbezogen in unre-
gelmäßigen Abständen. Zuletzt wurden dem Kreis die Ergebnisse der Fortschreibung des EHZK im 
Dezember 2019 präsentiert und Anregungen in die abschließende Konzepterstellung aufgenommen. 
Der Rat folgt mit seinem Beschluss auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskon-
zept.  
 
Die bisherige Praxis der Umsetzung des EHZK hat gezeigt, dass die konsequente Durchsetzung 
der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln arbeitsaufwendig ist. Da das EHZK als städtebauliches Ent-
wicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gegenüber Investoren und Eigentümern nicht direkt 
wirkt, sind zur Durchsetzung seiner Ziele insbesondere zusätzliche Bebauungspläne erforderlich. 
Auch besteht ein Planungsgebot aufgrund der landesplanerischen Vorgaben. Für die wachsende 
Stadt Köln ist es daher von hoher Bedeutung, auf der Grundlage des verlässlichen Steuerungsrah-
mens, den die Fortschreibung des EHZK schafft, mithilfe der Bauleitplanung zügig und zuverlässig 
Planungs- und Investitionssicherheit auch für die Investoren zu schaffen. Die personelle Ausstattung 
der Verwaltung wird dabei regelmäßig zu überprüfen sein. 
 
Das EHZK leistet indirekt einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Es dient in seiner Fortschrei-
bung der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung und trägt damit maßgeblich zur Umsetzung des 
Leitbildes einer Stadt der kurzen Wege bei, insbesondere durch die Vermeidung von zusätzlichen 
Einkaufsverkehren durch den MIV.  Des Weiteren trägt es zur Umsetzung des Leitbilds der dezentra-
len Konzentration bei, durch das der sparsame Umgang mit der knappen Ressource Fläche verfolgt 
wird. Beide Leitbilder zahlen somit auf die Forderung nach einem positiven Beitrag zum Klimaschutz 
ein.

7 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die Vorlage 1538/2020, Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde im ersten Bera-
tungslauf von März bis Juni 2021 erstmalig durch die Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen 
vorberaten. Des Weiteren wurden eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffent-
lichkeit durchgeführt. 
Nach der umfassenden Beteiligung der Bezirke, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange 
und entsprechender Würdigung der Eingaben und Anregungen aus dem Beteiligungsprozess soll die 
aktualisierte Vorlage zur abschließenden Beratung beginnend mit dem Stadtentwicklungsausschuss 
am 27.10.2022 eingebracht werden. Die Einbringung in diese Beratungsfolge ist zwingend erforder-
lich, damit der Beschluss in diesem Kalenderjahr erfolgen kann. Dieser wird dringend empfohlen, um 
mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes einerseits steuernd auf die Bedürf-
nisse der wachsenden Stadt reagieren zu können und andererseits im Allgemeinen eine rechtssiche-
re Steuerung von einzelhandelsbezogenen Ansiedlungen und -erweiterungen sicherzustellen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0:  Navigationshilfe 
Anlage 1: Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen (inkl. Zentren- und Standortkon-
zept, Kölner Sortimentsliste und Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) 
Anlage 2: Übersicht über zentrale Versorgungsbereiche und Entwicklungen nach Bezirken 
Anlage 2.1: Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich NVZ Weidenpesch nördliche Neusser Stra-
ße, Bezirk Nippes 
Anlage 2.2:  Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich NVZ Dellbrück – Hatzfeldstraße, Bezirk 
Mülheim 
Anlage 3: Gutachterlicher Endbericht zur Fortschreibung des EHZK 
Anlage 3.1: Übersicht der Anpassungen in den jeweiligen Kapiteln der Anlage 1 (Fortschreibung 
EHZK) nach Überarbeitung zum zweiten Sitzungslauf 
Anlage 3.2: Anpassung: Gutachterlicher Endbericht zur Fortschreibung des EHZK, Kapitel 5 und 6 
Anlage 4: Auszug Beschlussprotokoll BV 2 (03.05.2021) 
Anlage 4.1:  Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung BV 2 
Anlage 5: Auszug Beschlussprotokoll BV 5 (17.06.2021) 
Anlage 5.1: Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung BV 5 
Anlage 6: Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 
Anlage 7: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
 
 
Die umfangreichen Anlagen 2 und 3 werden digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln bereit-
gestellt.

2_Anlage_Fortschreibung EHZK_Gesamtübersicht_ZVB

357492 Zeichen

Anlage 2 
Übersicht 
- 
Zentrale Versorgungsbereiche und Veränderungen nach Bezirken

Stadtbezirk 1 - Innenstadt

1. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur 
gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die acht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Gleichzeitig wurden 
die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung 
von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Zusätzlich zu den acht 
fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Innenstadt wird das geplante 
Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung 
Deutzer Hafen zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen Bewohnerinnen 
und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Neben den zentralen Versorgungsbereichen wird im Vergleich zum Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2013 mit der vorliegenden Fortschreibung der Sonderstandort Bonner Wall 
in südlicher Randlage des Bezirks Innenstadt aufgrund der dortigen Sortimentsverteilung 
sowie den stadtentwicklungspolitischen Zielstellungen an diesem Standortbereich nicht 
fortgeschrieben. 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
City   
Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Severinstraße 
/ Bonner Straße   
Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt, Eigelstein / 
Neusser Straße   
Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit   
Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt   
Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / 
Barbarossaplatz   
Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt   
Nahversorgungszentrum Venloer Straße, Innenstadt   
(geplantes) Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen   
Sonderstandort Bonner Wall ✘  
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Innenstadt werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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geplantes STZ Deutz, 
Deutzer Hafen
NVZ Raderberg,
Brühler Str.
City
BTZ Nördliche Innenstadt, 
Eigelstein/Neusser Str.
BTZ Südliche Innenstadt, 
Severinstr./Bonner Str.
STZ Deutz, 
Deutzer Freiheit
NVZ Zülpicher Platz/
Barbarossaplatz
NVZ Venloer Str., 
Innenstadt
NVZ Hohe Pforte/
Waidmarkt
NVZ Aachener Str., 
Innenstadt
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:24.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 1.1
0 500 1.000 1.500250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze nt re nk onze pt  Köln 202 0S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Stadtteilzentrum geplant
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
CITY
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
#*
")
Discounter
!(
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Wochenmarkt")M
BTZ - Bezirksteilzentrum
Versorgungsgebiet

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
C i t y  -  O s t
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renk onz ep t Köl n 2 02 0
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 1.2.1
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Hauptbahnhof
0 50 100 150 200 250 300
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
TextText
Karte: 1.2.1

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
C i t y  -  N o r d
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
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bis unter 400 qm
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
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Karte: 1.2.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 200 250 300
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
TextText
Karte: 1.2.3

26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.1 City  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtge-
biet Köln) 
1.074.286 1.144.200
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Bezirk Innenstadt.  
 Der ZVB City erstreckt sich auf die Nutzungen zwischen dem Rhein im Osten, der Cäcilien- / Hahnen-
straße im Süden, dem Hohenzollernring im Westen (inkl. Rudolf- und Friesenplatz) sowie der Magnus- / 
Zeughaus- / Komödienstraße und Hohenzollern- / Hansaring bis Höhe der Haltestelle Hansaring im 
Norden, im Süden den Hohenstaufenring bis zum Zülpicher Platz sowie den Kölner Hauptbahnhof.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die hier vorhandenen Einzelhandelsbetrie-
be sowie zentrenergänzenden Nutzungen geprägt.  
 Größere Potenzialflächen sind aktuell nicht vorhanden, die derzeit größte Fläche am Rudolfplatz wird 
aktuell einer neuen Nutzung zugeführt (Wallarkaden). 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung größtenteils beibehalten und nur kleinräumig im Bereich Frie-
senplatz sowie an der Bismarckstraße angepasst. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m²  
(Auswahl) 
Bogner, Cos, & other Stories, Cyperport, Golfhaus, Piano-Center, Daniels 
(2x), Naturata, Butlers, SØR, dm (6x), Offermann 
 800 bis unter 1.500 m²  
(Auswahl) 
Frankonia, Stoff & Stil, Manufactum, Zara home, Depot, Kult, s.Oliver, Zum-
norde, Tommy Hilfiger, Douglas, Franz Sauer, Woolworth 
 1.500 bis unter 3.000 m²  
(Auswahl) 
Apropos Store, H&M (2x), New Yorker, Karstadt Sports, Sport Scheck, 
Kempgen, Super Dry, Weingarten (2x), Karnevalsdiscount, Zalando 
 über 3.000 m² (Auswahl) Galeria Karstadt Kaufhof (2x), Media Markt, Primark, Mayersche, TK Maxx, 
Globetrotter, C&A, P&C, Zara, Anson’s, Appelrath & Cüpper, Saturn 
weitere nennenswerte 
Betriebe 
kleinteilige, tlw. hochspezialisierte und in den verschiedenen Geschäftslagen 
unterschiedlich ausgeprägter Facheinzelhandel, Flagship oder Concept 
Stores national / international tätiger Unternehmen  
Wochenmärkte Apostelnkloster (Dienstag / Freitag, 17 / 20 Marktstände), Rudolfplatz (Don-
nerstag, 28), Rudolfplatz (Biomarkt, Mittwoch / Samstag, 7 / 10) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Hauptzentrum für das Stadtgebiet Köln als Oberzentrum und überregional  
 Lagenvielfalt und -vernetzung innerhalb der Kölner City mit einem Schwerpunkt im mittelfristigen Be-
darfsbereich, welcher um weitere Angebote des lang- und kurzfristigen Bedarfsbereiches ergänzt wird 
 neben oberzentraler Versorgungsfunktion auch funktionierendes und dichtes Nahversorgungsangebot 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, trotz einiger Frequenzverluste und Verkaufsflächenrückgänge in 
den Randlagen weiterhin Einkaufsdestination Nummer 1 im südlichen Rheinland  
Nutzungen 
(abs.) 
2.142 
m² VKF 
(abs.) 
350.830

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
N ö r d l i c h e  I n n e n s t a d t ,
E i g e l s t e i n / N e u s s e r  S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 1.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 100 200 300 40050
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.2 Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt,   
Eigelstein / Neusser Straße         Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Teile der 
nördlichen Innenstadt*) 
33.390 k. A.
 Stadtteil Altstadt / Nord 17.935 18.900
 Stadtteil Neustadt / Nord 28.057 30.200
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Altstadt / Nord 7.148 128,3 
 Stadtteil Neustadt / Nord 6.687 120,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
* Agnes-, Andreas-, Eigelstein-, Gereons-, Gerichts-, Kuniberts-, Stadtgarten-, Ursula-, Villen-Viertel, Media-Park 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtbezirks Innenstadt. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Nord-Süd-Achse Neusser Straße / Ebert-
platz / Eigelstein auf einer Länge von rd. 1,4 km.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen bestimmt durch den Einzelhandelsbesatz entlang 
der Neusser Straße, dem Eigelstein sowie der Weidengasse und den angrenzenden Seitenstraßen.  
 Eine Potenzialfläche ist aktuell nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung bis auf geringfügige Anpassungen an der Ewaldistraße und 
Krefelder Wall beibehalten. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Penny (DIS), Karadag (SM), dm (FM, 2x) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM, 2x) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Hohe Dichte von Brautmodengeschäften (Eigelstein) und 
Schmuckanbietern (Weidengasse) 
Wochenmarkt Sudermanplatz (Dienstag / Freitag, 17 / 20 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für weite Teile der nördlichen Innenstadt mit insgesamt zehn Stadtvierteln  
 Anzahl der Betriebe sowie Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Bezirksteil-
zentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, Ergänzung um insbesondere Betriebe des langfris-
tigen Bedarfs   
aktueller Entwicklungsstand: stabil, auch in den Nebenlagen kaum Leerstände  
Nutzungen 
(abs.) 
381 
m² VKF 
(abs.) 
15.640

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
S ü d l i c h e  I n n e n s t a d t /
S e v e r i n s t r a ß e /
B o n n e r  S t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renk onz ep t Köl n 2 02 0
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:6.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 1.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 100 200 300 40050
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.3 Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt,   
Severinstraße / Bonner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (südliche 
Innenstadt*) 
49.354 k. A.
 Stadtteil Altstadt / Süd 27.199 29.400
 Stadtteil Neustadt / Süd 37.933 41.800
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Altstadt / Süd 6.136 110,2 
 Stadtteil Neustadt / Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
* Cäcilien-, Georgs-, Kapitol-, Mauritius-, Pantaleons-, Volksgarten-, Severins-Viertel, Südstadt, GE Südstadt 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Südlich im Stadtbezirk verortet, erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich der Severinstraße über 
den Chlodwigplatz bis zur Bonner Straße zwischen der Haltestelle Severinstraße im Norden und der 
Bahntrasse im Süden. Darüber hinaus ist die Merowinger Straße im Westen bis hin zum Martin-Luther-
Platz Teil des Zentrums.  
 Die Abgrenzung wird im Wesentlichen von den Einzelhandelsnutzungen im Bereich der Severin-, Bon-
ner bzw. Merowinger Straße bestimmt, im Umfeld ansonsten v. a. Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich mit der Fläche des ehemaligen Strauss Innovation / elanza direkt 
am Chlodwigplatz / Karolingerring (vorderer Teil mittlerweile durch Gastronomie belegt). 
 Gegenüber 2010 verkleinert sich der zentrale Versorgungsbereich im Bereich des Karolingerrings so-
wie am Kartäuserwall aufgrund der ausschließlich ergänzenden Nutzungen (v. a. Dienstleistungen)  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Netto (DIS, 2x), dm (FM, 2x), kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Bunert (FG), denn’s (SM), Penny (DIS), Oxfam (FG), Reformhaus 
Bacher (FG), green Guerillas (FG), Okki Dokki (FG), Cake Mart (FG)
Wochenmarkt Chlodwigplatz (Donnerstag, 13 Marktstände) und Severinskirchplatz 
(Ökomarkt, Dienstag, 3) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die südliche linksrheinische Innenstadt mit 9 Stadtvierteln   
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung oberhalb der Orientierungswerte für ein BTZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, umfassend auch im langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mit Abwertungstendenzen am Karolingerring und Aufwertung rund 
um die neue Stadtbahnhaltestelle Kartäuserwall  
Nutzungen 
(abs.) 
490 
m² VKF 
(abs.) 
15.660

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
D e u t z ,  D e u t z e r  F r e i h e i t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.4 Stadtteilzentrum Deutz, Deu tzer Freiheit  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Germa-
nen-Viertel, Stadtviertel 
Deutz, Fachhochschule 
Deutz, Köln-Arena) 
12.561 -
 Stadtteil Deutz 15.283 17.600
 Stadtbezirk Innenstadt  126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Deutz 6.014 108,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Der rechtsrheinische zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Nutzungen entlang der 
Straße Deutzer Freiheit zwischen der Mindener Straße / Siegburger Straße im Westen und Justinian-
straße / Gothenring im Osten.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen ent-
lang der Straße Deutzer Freiheit bestimmt. In den Randbereichen des Zentrums befinden sich überwie-
gend Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung mit Ausnahme der Herausnahme der Kirche St. Heribert, die 
sich im Randbereich befindet, nicht verändert. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), denn’s (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformhaus Bacher (FG), dm (FM), Zeeman (Discounter), Euroshop 
(DIS), Kodi (DIS), Deutzer Fischhaus (FG), Köln Buch (FG) 
Wochenmarkt Deutzer Freiheit (Freitag, 11 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Im Wesentlichen für den Stadtteil Deutz, perspektivisch aufgrund des geplanten 
Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer Hafen nur noch für den nördlichen Stadtteil, darüber hinaus Mittags-
pausenbedarf für Büroangestellte nahgelegener Einrichtungen (u. a. Stadtverwaltung, Versicherungen, 
LVR) 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des STZ-Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch guter Mix aus spezialisierten 
Fachgeschäften des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereichs 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der städtebauli-
chen Situation   
Nutzungen 
(abs.) 
85 
m² VKF
(abs.) 
4.370

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
V e n l o e r  S t r a ß e ,  I n n e n s t a d t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.973
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.5 Nahversorgungszentrum Venloe r Straße, Innenstadt Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025
 Versorgungsgebiet* 7.998 - 
 Stadtteil Neustadt Nord 28.057 30.200 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neustadt Nord 6.687 120,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Stadtgarten-Viertel (vollständig) zzgl. Teile von Apostelviertel, Belgisches Viertel, Gereonsviertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage direkt angrenzend an die City-Geschäftslagen im Westen des Stadtbezirks Innenstadt.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Venloer Straße zwischen Frie-
senplatz und Bahndamm sowie in den angrenzenden Seitenstraßen (Längenausdehnung von rd. 350 
m).  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen ent-
lang der Venloer Straße sowie der Bismarckstraße und den angrenzenden Seitenstraßen bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde der Kreuzungsbereich Brüsseler Straße / Bismarckstraße aus der Abgrenzung 
herausgenommen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Basic Bio (SM), Alnatura (SM), Boffi Küchen (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte  
Betriebe: 
Schuhe (FG), Galerien (FG), Bekleidung Herren (FG), Metzgerei (FG), 
Blumen (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtgartenviertel (vollständig) und teilweise Apostel-, 
Belgisches und Gereonsviertel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung über dem Orientierungswert für ein Nahversor-
gungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie ergänzender attraktiver Facheinzelhandel 
aktueller Entwicklungsstand: etabliertes Nahversorgungszentrum mit umfassendem Mix von Nahver-
sorgungsangeboten 
 
Nutzungen 
(abs.) 
80 
m² VKF
(ab.) 
5.780

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^_^_
´
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
A a c h e n e r  S t r . ,  I n n e n s t a d t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.6 Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt Zentren typ: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025
 Versorgungsgebiet* 9.713 - 
 Stadtteil Neustadt Nord 28.057 30.200 
 Stadtteil Neustadt Süd 37.933 41.800 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neustadt Nord 6.687 120,0 
 Stadtteil Neustadt Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Teile von Apostelviertel, Belgisches Viertel, Komponisten-Viertel, Mauritius-Viertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Angrenzend an das Hauptgeschäftszentrum City, umfasst der zentrale Versorgungsbereich umfasst im 
Wesentlichen die Einzelhandelsnutzungen entlang der Aachener Straße zwischen der Händelstraße im 
Osten und der Bahntrasse im Westen und weitet sich im Bereich der Händelstraße in Richtung Süden 
und im Bereich der Brüsseler Straße im Norden leicht auf.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch den straßenbegleitenden Besatz entlang der Aachener 
Straße bestimmt, in der neben Einzelhandel v. a. auch gastronomische Nutzungen den Besatz prägen. 
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden, wobei im südwestlichen Bereich des Zentrums, angrenzend 
an die Aachener Straße, durch eine Neustrukturierung grundsätzlich Flächen zur Verfügung stehen 
würden.  
 Gegenüber 2010 wurde im östlichen Bereich die Händelstraße aufgrund dort geltender B-Plan Festset-
zungen sowie ein Teilabschnitt der Brüsseler Straße aus der Abgrenzung herausgenommen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Muskelkater Sport (FM), Magazin (FG), antik acente 
(FG) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Luftballons (FG), Modeschmuck (FG), Getränke (FG), Betten (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Im Wesentlichen für Teile des Apostel-, Belgisches-, Komponisten-, Mauritius-Viertels 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen über dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, 
aber vergleichsweise geringe Ausstattung im kurzfristigen Bedarfsbereich 
 Angebotsschwerpunkt größtenteils im langfristigen Bedarfsbereich, im kurzfristigen Bedarfsbereich le-
diglich 21 % Verkaufsflächenanteil 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch mit deutlichen Schwächen im kurzfristigen Bedarfsbereich 
und zunehmende Entwicklung als „Gastromeile“ 
Nutzungen 
(abs.) 
92  
m² VKF
(abs.) 
2.830

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
Z ü l p i c h e r  P l a t z / B a r b a r o s s a p l a t z
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.800
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.7 Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz Z entrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet* 22.426 - 
 Stadtteil Altstadt Süd 27.999 29.400 
 Stadtteil Neustadt Süd 37.933 41.800 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Altstadt Süd 6.136 110,2 
 Stadtteil Neustadt Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Rathenau-, Studenten-, Südbahnhof-, Volksgarten-Viertel (vollständig), Teile von Komponisten-, Mauritius-, Pantaleons-Viertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Süden des Bezirks Innenstadt, angrenzend an den Hauptgeschäftsbereich City.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Nutzungen um Zülpicher Platz 
und Barbarossaplatz sowie die verbindenden Straßen Hohenstaufenring und Roonstraße sowie Ausläu-
fer der Luxemburger Straße und Neue Weyerstraße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen in der 
Roonstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße und dem Hohenstaufenring sowie Neue Weyer-
straße bestimmt (Ausdehnung von rd. 500 m).  
 Eine Potenzialfläche ist aktuell nicht vorhanden, wobei insbesondere im Bereich Barbarossaplatz 
durch Neustrukturierung älterer Gebäude grundsätzlich Möglichkeiten bestehen. 
 Gegenüber 2010 erfolgte mit Blick auf die langfristig geplante Neuordnung des Barbarossaplatzes die 
geringfügige Ausweitung des Zentrums auch auf die südöstlich der Neue Weyerstraße gelegene Nut-
zungen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Basic Bio (SM), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (2x SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Rewe (VM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Hörgeräte (FG), asiatische Lebensmittel (FG), Bekleidung (FG), 
Blumen (FG), Bücher (FG), Schmuck (FG), Schuhe (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Im Wesentlichen für Rathenau-, Studenten-, Südbahnhof- und Volksgarten-Viertel 
(vollständig) sowie Teile des Komponisten-, Mauritius- und Pantaleons-Viertels. 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich über dem Orientierungswert für ein NVZ 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere großflächige Magnetbetriebe vorhanden.  
Nutzungen 
(abs.) 
195 
m² VKF
(abs.) 
11.900

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
H o h e  P f o r t e /  W a i d m a r k t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

68 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.8 Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet* 9.618 - 
 Stadtteil Altstadt Süd 27.199 29.400
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
 Stadt Köln 1.074.286 1.144.000 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Altstadt Süd 6.136 110,2 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Cäcilien-, Georgs-, Kapitol-Viertel (vollständig), Teile des Pantaleonsviertels 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Straße Hohe Pforte und den Waidmarkt 
zwischen Pipinstraße im Norden und der Georgstraße im Süden und Teile der Hohe Straße im Norden. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die Einzelhandelsnutzungen entlang der 
Straße Hohe Pforte und dem Waidmarkt bestimmt. Im Umfeld des Zentrums befinden sich v. a. ergän-
zende Komplementärnutzungen sowie Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche ist nach der Ansiedlung eines Rewe Supermarktes im Zentrum nicht mehr ver-
fügbar. 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Kürzung des zentralen Versorgungsbereiches im östlichen Bereich des 
Zentrums auf Höhe der Straße Mühlenbach sowie Georgstraße, da hier Komplementärnutzungen vor-
herrschend sind (Dienstleistungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur). 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Ulla Popken (FM), Stofferia (FG), TEDi (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Schmuck (FG), Wäsche (FG), Spielwaren (FG), Optik (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Cäcilien-, Georgs-, Kapitolviertel (jeweils vollständig) sowie 
Teile des Pantaleonsviertels 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, jedoch auch nennenswerte Angebote im mittel- und 
langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: im südlichen Bereich mittlerweile etabliertes Nahversorgungszentrum 
nach erfolgreichem Wandel zu einem innerstädtischen Mischgebiet (ehemaliges Polizeipräsidium); Ent-
wicklung des Standortes „ehemaliges Stadtarchiv“ weiter offen. 
Nutzungen 
(abs.) 
79 
m² VKF
(abs.) 
4.250

Stadtbezirk 2 - Rodenkirchen

2. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Gleichzeitig wurden 
die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung 
von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Neben den neun 
fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Rodenkirchen wird im Kontext 
der Bebauung des Sürther Feldes im südlichen Bereich des Stadtteils Rodenkirchen auch 
das geplante Nahversorgungszentrum Michaelshoven weiterhin konzeptionell gewürdigt 
(siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirksteilzentrum Rodenkirchen, Hauptstraße   
Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg   
Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße   
Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße   
Nahversorgungszentrum Rondorf   
Nahversorgungszentrum Meschenich   
Nahversorgungszentrum Sürth   
Nahversorgungszentrum Zollstock, Vorgebirgstraße   
Nahversorgungszentrum Raderberg, Brühler Straße   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Michaelshoven   
Sonderstandort Godorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Rodenkirchen werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Michaelshoven
Sonderstandort Godorf
BTZ Rodenkirchen,
Hauptstr.
BTZ Zollstock,
Höninger Weg STZ Bayenthal,
Bonner Str.
STZ Bayenthal,
Goltsteinstr.
NVZ Sürth
NVZ Rondorf
NVZ Meschenich
NVZ Raderberg,
Brühler Str.
NVZ Zollstock,
Vorgebirgstr.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:35.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 2.1
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um geplantes NVZ
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
700 Meter Radius um die Zentren
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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n ,
H a u p t s t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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bis unter 400 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:3.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 2.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.1 Bezirksteilzentrum Rodenkir chen, Hauptstraße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Godorf, Hahnwald,  
Immendorf, Meschenich,  
Rodenkirchen, Rondorf, 
Sürth, Weiß) 
58.091 61.200 
 Stadtteil Rodenkirchen  17.263 18.700 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante  
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rodenkirchen 7.372 132,3 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zwischen Rheinpromenade und Stadtbahnhaltestelle integriert, erstreckt sich der zentrale Versor-
gungsbereich auf einer Länge von ca. 650 m entlang der Hauptstraße zwischen der Einmündung 
Sürther Straße und der Hombergstraße sowie im Westen entlang der Maternusstraße; östlich umfasst 
das Zentrum die Oststraße einschließlich Spiel- und Parkplatz.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird in erster Linie durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Hauptstraße und der Maternusstraße bestimmt.  
 Potenzialflächen sind durch die Möglichkeit der Zusammenlegung von Ladenlokalen zur Schaffung 
marktüblicher Verkaufsflächen vorhanden.  
 Gegenüber 2010 Kürzung des Zentrums entlang der Hauptstraße im südöstlichen Bereich ab Sürther 
Straße und Kürzung der Ausläufer Wilhelmstraße und Brückenstraße aufgrund abnehmender Nut-
zungsdichte; Entnahme des Bereiches Ringstraße aufgrund überbauter Potenzialfläche „Feuerwehr“.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Rewe-Center (VM)  
weitere nennenswerte Betriebe EP: Badorf (FG), Bettengeschäft (FG), Spielwaren (FG), Rossmann 
(FM), Delikatessen (FG)  
Wochenmarkt Maternusplatz (Mittwoch / Samstag, 26 / 28 Stände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Rodenkirchener Stadtteile südlich der Autobahn A 4.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung weit über dem Orientierungswert für ein BTZ. 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, Angebotsdefizite v. a. im mittelfristigen Bedarfsbereich. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch rückläufige Verkaufsflächenausstattung und Betriebszahl 
Nutzungen 
(abs.) 
197 
m² VKF 
(abs.) 
11.360

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
0 50 100 150 20025
Meter
S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
Z o l l s t o c k ,
H ö n i n g e r  W e g
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonze pt Köln 2020
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0 50 100 150 20025
Meter
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:3.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 2.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.2 Bezirksteilzentrum Zolls tock, Höninger Weg  Zentrentyp: H Z 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Bayenthal, Marienburg, 
Raderberg, Raderthal, Zoll-
stock) 
49.255 52.400 
 Stadtteil Zollstock  22.204 24.600 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante  
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zollstock 5.713 102,6 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Zollstock entlang des Höninger Weges. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang des Höninger Weges zwischen 
Sibille-Hartmann-Straße und Kreuzungsbereiche Höninger Weg / Bernkasteler Straße, nördlich des 
Zollstockgürtels, mit Ausläufern in den kreuzenden Gottesweg, auf einer Länge von ca. 630 m.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vorwiegend durch den straßenbegleitenden 
Geschäftsbesatz entlang des Höninger Weges sowie des Gottesweges bestimmt.  
 Potenzialflächen sind v. a. im südlichen Bereich des Bezirksteilzentrums zwischen Gottesweg und 
Bernkasteler Straße vorhanden; Flächen werden überwiegend für Pkw-bezogenes Gewerbe genutzt.  
 Gegenüber 2010 Herausnahme von Wohnbebauung im nördlichen Bereich sowie Kürzung der Ausläu-
fer in den Gottesweg und in den Zollstocksweg im Osten aufgrund fehlender Nutzungen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS), T€di (PB), dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Muskelkatersport (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² -  
weitere nennenswerte Betriebe Kodi (DIS), Zeeman (DIS), kik (DIS), Quickschuh (FM), Spielwaren 
(FG) 
Wochenmarkt Höninger Weg (Donnerstag, 7 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Rodenkirchener Stadtteile nördlich der Autobahn A 4.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung: Betriebsanzahl entspricht dem Orientierungswert, 
Verkaufsflächenausstattung liegt leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein BTZ. 
 Angebotsschwerpunkte: kurz- und langfristiger Bedarf, Angebotsdefizite im mittelfristigen Angebot 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, abnehmende Nutzungsdichte und Zunahme an Mindernutzungen 
in den Randlagen.  
Nutzungen 
(abs.) 
121 
m² VKF 
(abs.) 
6.635

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B a y e n t h a l ,
B o n n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

40 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.3 Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Raderthal, Raderberg) 
10.904 11.100 
 Stadtteil Bayenthal 9.527 9.800 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bayenthal 6.972 125,2 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage auf der Stadtteilgrenze von Raderberg und Bayenthal, im Norden des Bezirks.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung entlang der Bonner Straße von 
der Einmündung Sechtemer Straße bis zum Mathiaskirchplatz auf einer Länge von rd. 500 m, wobei auf 
der westlichen Straßenseite der Bonner Straße auch die südlich davon befindlichen Einzelhandelsbe-
triebe einbezogen werden. Darüber hinaus Ausläufer in die Schönhauser Straße im Nordosten sowie in 
die Brühler Straße im Westen und Einbeziehung der Großmarkthalle und der südlich angrenzenden 
Nutzungen im Nordwesten.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der 
Bonner Straße sowie durch die Anbieter in der Schönhauser Straße bestimmt.  
 Eine großflächige Potenzialfläche stellt, nach Verlagerung des Großmarktes, die Großmarkthalle dar; 
zusätzlich können Flächen für klein- und mittelflächige Ladenlokale durch Umstrukturierungen des Ge-
bäudebestandes im Stadtteilzentrum geschaffen werden.  
 Gegenüber 2010 Verkürzung im Süden und der Ausläufer in die Schönhauser Straße bzw. Brühler 
Straße aufgrund fehlender Einzelhandelsnutzungen sowie Hinzunahme des Großmarktareals.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Aldi (DIS), dm (FM), T€di (DIS), Temma (SM), Kult Living (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bike Perfect (FG), Zeeman (FM), Matratzen Concord (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtteile Raderthal und Raderberg 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert, Verkaufsflächenausstattung mehr als dreimal so 
hoch wie der Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich.  
Nutzungen 
(abs.) 
68 
m² VKF
(abs.) 
8.720

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B a y e n t h a l ,
G o l t s t e i n s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.4 Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Bayenthal, Marienburg) 
16.147 16.700 
 Stadtteil Bayenthal 9.527 9.800 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bayenthal 6.972 125,2 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Bayenthal, entlang der Goltsteinstraße, zwischen Koblenzer Straße im Nor-
den und Cäsarstraße im Süden, auf einer Länge von rd. 550 m.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Goltsteinstraße und umfasst die dortigen 
Nutzungen inklusive des GoltsteinForums im Süden des Zentrums.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Goltsteinstraße sowie des GoltsteinForums bestimmt.  
 Aufgrund der städtebaulichen Struktur sind Potenzialflächen nur in geringem Maße für klein- und mit-
telflächige Betriebe in bestehenden Leerständen sowie durch Zusammenlegungen vorhanden.  
 Gegenüber 2010 nur geringfügige Veränderungen der Abgrenzung im Verlauf der rückwärtigen Parzel-
lengrenzen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Alnatura (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Penny (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Optiker (FG), Damenmode (FG), Buchhandlung (FG), 
Spielwaren (FG), italienische Feinkost (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich für die Stadtteile Bayenthal und Marienburg.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche: deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteil-
zentrum.  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich  
Nutzungen 
(abs.) 
98 
m² VKF
(abs.) 
4.415

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R o n d o r f
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.5 Nahversorgungszentrum Rondorf  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Rondorf) 
9.593 10.300 
 Stadtteil Rondorf 9.593 10.300 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rondorf 121,0 6.742 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 116,3 6.479 
 Stadt Köln 108,5 6.045 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Rondorf entlang der Rondorfer Hauptstraße / Rodenkirchener Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 550 m Länge entlang der Rondorfer Hauptstraße 
/ Rodenkirchener Straße, von der Einmündung Bussardstraße inkl. angrenzender Nutzungen bis zum 
Einmündungsbereich Kapellenstraße und kurzem Ausläufer in die Kapellenstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Rondorfer Hauptstraße / Rodenkirchener Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen befinden im rückwärtigen Bereich der Rondorfer Hauptstraße, zwischen Am Höfchen 
und Kapellenstraße (Neubaugebiet Rondorf Nordwest), unter Einbeziehung des künftigen Dorfplatzes.  
 Gegenüber 2010 geringe Kürzung des Zentrums in nordöstlicher Richtung, da der Bereich nur durch 
Wohnnutzung geprägt ist. Daneben Herausnahme des ehemaligen Potenzialstandortes im rückwärtigen 
Bereich des Netto Lebensmitteldiscounters aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeit sowie Kürzung 
im Südwesten, da dort nur Dienstleistungsnutzungen vorhanden sind.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Schreib- und Papierwaren (FG), Augenoptik (FG), Apotheke (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Rondorf.  
 Betriebsanzahl oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum, Gesamtverkaufsflä-
che entspricht dem Orientierungswert. 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristiger Bedarf. 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, jedoch geringes qualitatives und quantitatives Angebot 
Nutzungen 
(abs.) 
33 
m² VKF
(abs.) 
1.085

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
M e s c h e n i c h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.000
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.6 Nahversorgungszentrum Meschenich Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Meschenich) 
7.828 8.200 
 Stadtteil Meschenich 7.828 8.200 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Meschenich 92,7 5.162 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 116,3 6.479 
 Stadt Köln 108,5 6.045 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Meschenich an der Ortsdurchfahrt Brühler Landstraße.  
 Das Zentrum erstreckt sich auf einer Länge von rd. 600 m zwischen der Einmündung Auf dem Rosen-
hügel / Am Magerhof im Süden sowie dem Kreuzungsbereich Am Kölnberg im Norden, entlang der 
Brühler Landstraße und umfasst zudem Teile der Wohnsiedlung „Auf dem Kölnberg“.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungen 
entlang der Brühler Landstraße, der Schulstraße sowie den Bereich der Wohnsiedlung bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich nordwestlich der Kreuzung Am Kölnberg / Brühler Landstraße.  
 Gegenüber 2010 entfallen im Wesentlichen der Bereich im Osten entlang der Alte Kölnstraße sowie im 
Westen an der Blasiusstraße, da hier lediglich Wohnnutzungen vorhanden sind.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: türkischer Lebensmittelmarkt (SM), Damenmodegeschäft (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichem für den Stadtteil Meschenich 
 Anzahl der Einzelhandelsnutzungen und Gesamtverkaufsfläche liegen über den Orientierungswerten für
ein Nahversorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus weist das Nahversorgungszentrum auch 
Angebote im mittel- und langfristigen Bedarf auf. 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, trotz positivem Verkaufsflächenwachstum Trading-Down-
Tendenzen erkennbar, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich 
Nutzungen 
(abs.) 
38 
m² VKF
(abs.) 
2.165

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
S ü r t h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

56 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.7 Nahversorgungszentrum Sürth Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Sürth) 
10.816 11.000 
 Stadtteil Sürth 10.816 11.000 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sürth 6.461 116,0 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Süden des Stadtteils Sürth.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang der Falderstraße, zwischen Bahnhofstraße im Norden und Sürther 
Hauptstraße im Südosten, mit Ausläufern in die Sürther Hauptstraße bis kurz vor Im Brunnenhof im Os-
ten und einschließlich Marktplatz im Westen. Die max. Ausdehnung entlang der Falderstraße beträgt rd. 
370 m.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz in der 
Sürther Hauptstraße, der Falderstraße sowie die Stadtbahnhaltestelle inkl. Edeka-Markt bestimmt.  
 Schaffung von Potenzialflächen durch Zusammenlegung kleinflächiger Ladeneinheiten sowie durch 
Überplanung von Teilen des P+R-Parkplatzes ohne Wegfall von Stellplätzen an der Stadtbahnhalte-
stelle.  
 Gegenüber 2010 werden die Ausläufer in die Sürther Hauptstraße sowie im Süden des Zentrums auf-
grund des Fehlens von Einzelhandels- oder sonstigen ergänzenden Nutzungen leicht verkürzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Kodi (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bücher (FG), Möbel (FG), Gewürze (FG)  
Wochenmarkt Sürther Hauptstraße (Freitag, 12 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichem für den Stadtteil Sürth 
 Anzahl der Betriebe und Gesamtverkaufsfläche liegen oberhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum.  
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen sowie im langfristigen Bedarfsbereich.  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, Edeka als einziger Magnetbetrieb mit durchschnittlichem 
Marktauftritt und geringer Verkaufsfläche  
Nutzungen 
(abs.) 
56 
m² VKF
(abs.) 
1.770

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
Z o l l s t o c k ,
Vo r g e b i r g s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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")
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.8 Nahversorgungszentrum Zollstock, Vorgebirgstraße Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet Stadtvier-
tel Siedlung Zollstock, Vor-
gebirgspark, Zollstock, Zoll-
stock-Nord) 
15.109 - 
 Stadtteil Zollstock 22.204 24.600 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zollstock 5.713 102,6 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Zollstock. 
 Das Zentrum umfasst die Zollstock-Arkaden, mit viergeschossiger Blockbebauungen zwischen Vorge-
birgstraße und Bremsstraße nahe Herthastraße, die die Begrenzung des zentralen Versorgungsberei-
ches bestimmen.  
 Die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums bezieht sich auf die Abgrenzungen der Zollstock-
Arkaden im Baublock und beinhaltet aufgrund fehlender Nutzungen keine umliegenden Bereiche.  
 Potenzialflächen zu benennen ist aufgrund der Konzentration des Zentrums auf den Baublock nicht 
möglich.  
 Gegenüber 2010 keine Änderungen an der Abgrenzung.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe-City (SM), Rossmann (FM), Deichmann (FM), 
 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Apotheke (FG), Hörgeräte Lorsbach (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichen für die Stadtviertel Siedlung Zoll-
stock, Vorgebirgspark, Zollstock und Zollstock-Nord im Stadtteil Zollstock. 
 Anzahl der Betriebe entspricht Orientierungswert, Gesamtverkaufsfläche liegt deutlich oberhalb des 
Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen, jedoch auch Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbe-
reich. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, trotz einiger Leerstände gute Angebotsausstattung   
 
Nutzungen 
(abs.) 
19 
m² VKF
(abs.) 
2.860

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R a d e r b e r g ,
B r ü h l e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.9 Nahversorgungszentrum Raderberg, Brühler Straße  Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Raderberg, Rhein-
steinstraße) 
6.012 - 
 Stadtteil Raderberg 6.199 6.100 
 Stadtbezirk Rodenkirchen  107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Raderberg  5.555 99,7 
 Stadtbezirk Rodenkirchen  6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Raderberg.  
 Das Zentrum erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Brühler Straße, zwischen den Einmündungen 
Raderthalgürtel / Raderberggürtel und Gerhard-vom-Rath-Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den vorhandenen 
Geschäftsbesatz in der Brühler Straße bestimmt. Weitere Bereiche werden aufgrund zunehmender 
Wohnnutzung nicht miteinbezogen.  
 Im Südwesten des Zentrums befindet sich jenseits der Radeberger Straße, westlich des Lidl Lebensmit-
teldiscounters eine Potenzialfläche. 
 Gegenüber 2010 nur leichte Veränderung der Abgrenzung; es entfallen Bereiche, die ausschließlich 
durch Wohnnutzung geprägt sind (Ausläufer in die Annastraße).  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgerei (FG), Bäckerei (FG), TV-HiFi-Video (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: kurzfristiger Bedarfsbereich für die Stadtviertel Raderberg und Rheinsteinstraße. 
 Anzahl der Einzelhandelsbetriebe entspricht dem Orientierungswert für ein NVZ: die Gesamtverkaufs-
fläche liegt leicht unterhalb des festgesetzten Orientierungswertes. 
 Angebotsschwerpunkt: im Wesentlichen im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand:  instabil, deutlich zu geringe Ausstattung 
Nutzungen 
(abs.) 
28 
m² VKF
(abs.) 
800

Stadtbezirk 3 - Lindenthal

3. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die sieben im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Zusätzlich wird die im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene Nahversorgungslage Junkersdorf, 
Kirchweg aufgrund der dort vorgehaltenen Nahversorgungsstrukturen im Rahmen der 
Fortschreibung als Nahversorgungszentrum hochgestuft bzw. neu ausgewiesen. Gleichzeitig 
wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter 
Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das im Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene geplante Nahversorgungszentrum Junkersdorf / 
Müngersdorf an dem ehemaligen RTL Standort an der Aachener Straße wird aufgrund einer 
inzwischen anders gelagerten funktionalen Inwertsetzung des Standortbereiches 
konzeptionell nicht weiter berücksichtigt (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirksteilzentrum Lindenthal, Dürener 
Straße   
Bezirksteilzentrum Sülz/Klettenberg   
Bezirksteilzentrum Weiden, Aachener Straße   
Stadtteilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße   
Stadtteilzentrum Sülz, Zülpicher Straße   
Nahversorgungszentrum Lindenthal, 
Lindenthalgürtel   
Nahversorgungszentrum Lövenich, 
Brauweiler Straße   
Nahversorgungslage Junkersdorf, Kirchweg  Nahversorgungszentrum 
Sonderstandort Marsdorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Lindenthal werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BTZ Sülz / Klettenberg
STZ Braunsfeld, 
Aachener Str.
BTZ Lindenthal, 
Dürener Str.
BTZ Weiden, 
Aachener Str.
STZ Sülz, 
Zülpicher Str.
NVZ Lövenich, 
Brauweilerstr.
NVL Widdersdorf, 
Hauptstr.
NVZ Junkersdorf, 
Kirchweg
NVZ Lindenthal, 
Lindenthalgürtel
NVL Sülz, 
Hermeskeiler Platz
Sonderstandort Marsdorf
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:36.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 3.1
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tre n ko n ze p t Kö ln 2 0 20S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
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Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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")
Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 3.3
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
B e z i r k s t e i l z e n t r u m
L i n d e n t h a l ,
D ü r e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept K öln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
1:4.500
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.1 Bezirksteilzentrum Lindenthal, Dürener Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Lindenthal, Braunsfeld) 
41.728 45.300 
 Stadtteil Lindenthal 30.085 32.800 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Lindenthal 7.268 130,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Osten des Stadtteils Lindenthal. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst v. a. die Nutzungen entlang der Dürener Straße zwischen der 
Universitätsstraße im Osten und dem Lindenthalgürtel im Westen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungs-
dichte entlang der Dürener Straße bestimmt. In den Seitenstraßen befindet sich kein Einzelhandel und 
die Wohnnutzung überwiegt, sodass diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet wer-
den.  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums am östlichen Ende im Bereich der Universitätsstraße auf-
grund des auslaufenden Einzelhandelsbesatzes, sodass das Zentrum heute eine West-Ost-
Ausdehnung von ca. 1,2 km aufweist. Herausnahme der Dienstleistungen entlang des Lindenthalgürtels 
am westlichen Ende und der ehem. Potenzialfläche nördlich der Uhlandstraße, da diese mittlerweile mit 
einem Wohngebäude bebaut ist.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Aldi (DIS), Rewe (SM), denn’s Biomarkt (SM), dm (FM), Rossmann 
(FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Wein (FG), Metzgerei (FG) Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren 
(FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Braunsfeld und Lindenthal   
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BTZ 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, gutes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe im Zentrum vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
234 
m² VKF 
(abs.) 
10.675

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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 3.4
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
B e z i r k s t e i l z e n t r u m
S ü l z  /  K l e t t e n b e r g
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
1:5.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

32 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.2 Bezirksteilzentrum Sülz / Klettenberg Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Klettenberg, Sülz) 
46.596 51.400 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
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Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich im Osten des Stadtteils Sülz sowie im Norden des Stadtteils Klettenberg.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Luxemburger Straße zwischen der Brei-
bergstraße und der Wittekindstraße, der Sülzburgstraße / Gottesweg zwischen der Berrenrather Straße 
und der Aegidienberger Straße sowie entlang der Berrenrather Straße zwischen der Kyllburger Straße 
und Weyertal / Arnulfstraße. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den straßenbegleitenden Ge-
schäftsbesatz entlang der Luxemburger Straße, der Sülzburgstraße / Gottesweg und der Berrenrather 
Straße bestimmt. In den Randbereichen nehmen der Anteil der Einzelhandelsnutzungen ab und der 
Wohnnutzungen und ergänzenden Komplementärnutzungen zu.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Kürzung des Zentrums im südlichen und nördlichen Bereich der Luxem-
burger Straße aufgrund der geringen Prägung durch Einzelhandel sowie des fehlenden räumlichen und 
funktionalen Zusammenhangs mit dem Kernbereich des Zentrums (Sülzburgstraße / Berrenrather Stra-
ße). 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Alnatura (SM), dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgerei (FG), Naturata (FG), Rossmann (FM), Douglas (FG), zoo-
logischer Bedarf (FG), Bücher (FG), darunter Mayersche Buchhand-
lung 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtteile Klettenberg und Sülz 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert für ein Bezirksteilzentrum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch ein gutes Angebot im mittel- 
und langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, gute und vielseitige Ausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
341 
m² VKF
(abs.) 
11.340

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!( Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 3.5
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
B e z i r k s t e i l z e n t r u m
W e i d e n ,
A a c h e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tr e nk o nze p t  K öln  2 0 2 0
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

288 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.3 Bezirksteilzentrum Weiden , Aachener Straße Zentrentyp: HZ  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Müngersdorf, Junkersdorf, 
Weiden, Lövenich,  
Widdersdorf) 
61.334 64.800 
 Stadtteil Weiden 17.189 17.700 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Weiden 6.776 121,6 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich im Westen des Stadtbezirks Lindenthal. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Aachener Straße zwischen 
der Einmündung Bunzlauer Straße und Berliner Straße mit einer Ost-West-Ausdehnung von rd. 500 m 
und umfasst dabei im Wesentlichen das Einkaufszentrum Rhein-Center.  
 Eine Potenzialfläche besteht im westlichen Bereich des Zentrums im Kreuzungsbereich Berliner Stra-
ße / Aachener Straße.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich sowohl im Osten als auch im Westen leicht 
gekürzt, da hier die Einzelhandelsdichte stark abnimmt und der Anteil der ergänzenden Komplemen-
tärnutzungen (v. a. Dienstleistung, Gastronomie) sowie der Anteil der Wohnnutzungen zunimmt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Deichmann (FM), Hollister (FM), Apple Store (FM), My Toys (FM), 
Jack & Jones / Vero Moda (FM), Esprit (FM), Xenos (FM), dm (FM), 
Netto (DIS), New Yorker (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Ansons (FM), Intersport (FM), Thalia (FM), Zara (FG), Rewe (SM), 
C&A (FG), H&M (FM), P&C (KH), Saturn (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufhof (WH) 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), nahkauf (SM), Wein (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Weiden, Lövenich und Widders-
dorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BTZ 
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarfsbereich, v. a. im Sortiment Bekleidung, Schuhe, gefolgt 
vom langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: hohe Ausstattung, stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
218 
m² VKF
(abs.) 
40.325

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B r a u n s f e l d ,
A a c h e n e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 100 200 30050
Meter
1:7.500
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.4 Stadtteilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Braunsfeld, Stadtviertel  
Alt-Müngersdorf, GE Mün-
gersdorf) 
18.201 -
 Stadtteil Braunsfeld 11.643 12.500 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Braunsfeld 7.058 126,7 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentral im Stadtteil verortet erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich entlang der Aachener Stra-
ße zwischen der Hültzstraße im Osten und der Eupener Straße im Westen. Auf Höhe des Maarweges 
weitet sich der zentrale Versorgungsbereich auf und umfasst auch Bereich der Scheidtweilerstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Aachener Straße bestimmt.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten auf der Südseite der Aachener Stra-
ße leicht verkürzt, da im Kreuzungsbereich Stadtwaldgürtel / Melatengürtel kaum noch Einzelhandels-
betriebe verortet sind. Auch nördlich der Scheidtweilerstraße wird das Zentrum räumlich leicht einge-
kürzt, da hier der Anbieter SB-Möbel Boss nicht mehr am Standort ansässig ist und die gesamte Fläche 
mit Wohnnutzungen überbaut wurde.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Temma (SM), HIT Getränkemarkt (FM), Alma Küchen (FM), Schäfer 
Shop (FG), Vianden Die Einrichtung (FG) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² HIT (SBW) 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), Feinkost (FG), Metzgerei (FG), Fischgeschäft 
(FG), zoologischer Bedarf (FG) 
Wochenmarkt Aachener Straße 460 / Peter-von-Fliesteden-Straße (Mittwoch / 
Samstag, 4 / 20 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Braunsfeld sowie für die Stadtviertel Alt-
Müngersdorf und GE-Müngersdorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des STZ-Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: hohe Ausstattung, breite Angebotsstruktur im kurzfristigen Bedarf 
Nutzungen 
(abs.) 
177 
m² VKF
(ab.) 
11.775

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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S t a d t t e i l z e n t r u m  S ü l z ,
Z ü l p i c h e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:5.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.5 Stadtteilzentrum Sülz, Zül picher Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet 
(Stadtviertel Sülz, Uni-
Center, Uni-Viertel) 
24.165 - 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Sülz an der Grenze zum Stadtteil Lin-
denthal.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Zülpicher Straße zwischen 
Weyertal im Nordosten und der Sülzburgstraße im Südwesten.  
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Zülpicher Straße bestimmt. In den Seitenstraßen nimmt die 
Nutzungsdichte im Einzelhandel stark ab, sodass diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zuge-
rechnet werden.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkleinerung des Zentrums am nordöstlichen Ende. Hier befinden 
sich keine Einzelhandelsnutzungen; der Bereich wird v. a. durch die hier ansässige Berufsschule ge-
prägt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen Concord (FG), Obst- und Gemüse (FG), Patte Vügel Em 
Veedel (FG), Brautmoden (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Sülz, Uni-Center und Uni-Viertel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: zum Teil qualitative Defizite, noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
115 
m² VKF
(ab.) 
3.120

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
L i n d e n t h a l ,  L i n d e n t h a l g ü r t e l
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.6 Nahversorgungszentrum Lindenthal, Lindenthalgürtel  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Neu-Lin-
denthal, Teile des Stadt-
viertels Alt-Lindenthal) 
9.810 - 
 Stadtteil Lindenthal 30.085 32.800 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Lindenthal 7.268 130,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Lindenthal.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang des Lindenthalgürtels, etwa zwischen der Einmündung Bachemer 
Straße im Norden und der Gleueler Straße im Süden. Das Zentrum weitet sich entlang der Gleueler 
Straße leicht in Richtung Westen auf und umfasst hier den ansässigen nah & frisch Supermarkt.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang des Lindenthalgürtels bestimmt.  
 Potenzialflächen bestehen zum einen zwischen der Franzstraße und der Scheffelstraße auf der westli-
chen Straßenseite sowie zwischen der Franzstraße und der Herderstraße auf der östlichen Straßensei-
te des Lindenthalgürtels im Blockinnenbereich.  
 Gegenüber 2010 umfasst der zentrale Versorgungsbereich nicht mehr die Nutzungen südlich der Kir-
che. Hier dominieren fast ausschließlich ergänzende Komplementärnutzungen und Einrichtungen der 
sozialen Infrastruktur.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: nah & frisch (SM), Spielwaren (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt Lindenthalgürtel / Gleueler Straße (Freitag, findet zur Zeit nicht statt)
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Neu-Lindenthal sowie Teile des Stadtviertels Alt-Lindenthal 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszent-
rum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, rudimentäres Angebot im mittelfristigen und 
gutes Angebot im langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, aber unterdurchschnittlicher Marktauftritt des Magnetbetriebes 
Nutzungen 
(abs.) 
70 
m² VKF
(abs.) 
1.740

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Nahversorgungslage 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
J u n k e r s d o r f ,  K i r c h w e g
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

56 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.7 Nahversorgungszentrum Junkersdorf, Kirchweg  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Müngersdorf, 
Junkersdorf) 
22.966 23.600 
 Stadtteil Junkersdorf 14.344 14.400 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Junkersdorf 7.714 138,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage innerhalb der beiden Stadtteile Müngersdorf und Junkersdorf.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang des Kirchwegs, etwa zwischen der Einmündung Am Weidenpesch / 
Kölner Weg im Südwesten und der Birkenallee im Nordosten. Südwestlich der Einmündung Am Wei-
denpesch befindet sich der strukturprägende Rewe Supermarkt, der ebenfalls zum Zentrum gehört.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang des Kirchwegs bestimmt, zwischen Rewe im Südwesten und Birkenallee im Nordosten. 
 Potenzialflächen sind im zentralen Versorgungsbereich oder angrenzenden Bereichen nicht vorhan-
den.  
 Gegenüber 2010 wird der Bereich als zentraler Versorgungsbereich neu abgegrenzt (2010: Nahversor-
gungslage).  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FG), Blumen (FG), Hausrat / Glas / Porzellan (FG), 
Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Müngersdorf und Junkersdorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche entsprechen dem Orientierungswert für ein Nahversorgungs-
zentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um zwei Betriebe im langfristigen Be-
darfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: instabil, mit nur einem kleinflächigen Magnetbetrieb 
Nutzungen 
(abs.) 
26 
m² VKF
(abs.) 
1.740

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
L ö v e n i c h ,  B r a u w e i l e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.8 Nahversorgungszentrum Lövenich, Brauweiler Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteil Lövenich) 
9.043 9.900 
 Stadtteil Lövenich 9.043 9.900 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Lövenich 7.548 135,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Zentrum des Stadtteils Lövenich.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Brauweiler Straße, etwa zwischen der Ein-
mündung Moltkestraße im Süden und der Karl-Kaulen-Straße / Zaunstraße im Norden. Das Zentrum 
erstreckt sich im östlichen Bereich entlang der Kölner Straße bis kurz vor dem Biberweg.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz in der Brauweiler Straße bestimmt. Darüber hinaus umfasst das Zentrum 
Teile der Kölner Straße bis einschließlich des Rewe Vollsortimenters.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine engere Abgrenzung im südlichen Bereich der Brauweiler Straße auf Höhe 
des Kreuzungsbereiches Moltkestraße, da dieser Bereich ausschließlich durch ergänzende Komple-
mentärnutzungen und Wohnen geprägt wird.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Elektrowaren (FG), Sportbekleidung (FG), Antiquitäten (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Lövenich 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, die Verkaufsflä-
che liegt oberhalb des Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
28 
m² VKF
(abs.) 
1.915

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.9 Nahversorgungslage Sülz, H ermeskeiler Platz Zentrentyp: N VL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 11 100 620 100 + 1 + 170 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 6 55 485 78 + 1 + 135 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 2 18 * * + / - 0 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 3 27 * * + / - 0 * 
 
 
Karte 3.11: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Sülz, Hermeskei ler Platz  
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich insgesamt elf Einzelhandelsbetriebe, wobei der Angebots-
schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich liegt. Hier ist neben dem Rewe Supermarkt auf zwei Bä-
ckereien, einen Kiosk, eine Apotheke und einen Floristen hinzuweisen.  
 Im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich befinden sich im Zentrum Anbieter aus den Bereichen 
Bücher, Bekleidung, Kunst, Fahrräder und Bau- und Heimwerkerbedarf.  
 Komplementärnutzungen: 16 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Friseure, 
Immobilienberatung, Schneiderei, Reinigung), eine Pizzeria sowie zwei Leerstände.  
 Insgesamt liegt die Verkaufsflächenausstattung deutlich unterhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum. Aufgrund der vorhandenen Baustrukturen und der fehlenden Potenzialflächen be-
stehen keine Möglichkeiten zum Ausbau und zur Ertüchtigung zu einem funktionierenden zentralen 
Versorgungsbereich; folglich wird der Standortbereich als Nahversorgungslage fortgeschrieben.

Stadtentwicklung Köln  65
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.10 Nahversorgungslage Widdersdorf, Hauptstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Widdersdorf 12.136 13.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Widdersdorf 6.102 109,5 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 15 100 1.100 100 + / - 0 - 435 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 10 67 840 76 - 2 - 550 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 2 13 * 7 - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 3 20 * 17 + 3 * 
 
 
Karte 3.12: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Widdersdorf, Ha uptstraße
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich mit Ausnahme einer Buchhandlung, eines Sanitätshauses und 
drei Fachgeschäften im Einrichtungsbedarf ausschließlich Anbieter des kurzfristigen Bedarfsbe-
reichs. Hier ist auf verschiedene kleinteilige nahversorgungsrelevante Anbieter (Bäckereien, Metzgerei, 
Apotheke, Blumen) hinzuweisen. Die Fläche des ehemaligen Penny-Marktes wird durch den italieni-
schen Supermarkt Parma-Delikatessen nachgenutzt.  
 Komplementärnutzungen: 21 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Bank, 
Reisebüro), fünf Gastronomiebetriebe (Café, Kneipe, Restaurant, Imbisse). 
 Am südlichen Ortsrand befindet sich eine Einzelhandelsagglomeration, u. a. bestehend aus einem Ede-
ka-Center, Aldi und dm, sodass aufgrund dieser Wettbewerbssituation kaum Möglichkeiten Ertüchtigung 
des Ortskerns zu einem funktionierenden zentralen Versorgungsbereich zu erwarten ist. Demnach wird 
der Bereich weiterhin als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtbezirk 4 - Ehrenfeld

4. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die sieben im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 weitestgehend fortgeschrieben werden. Während das im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene Nahversorgungszentrum Ossendorf 
nicht mehr die Kriterien an einen zentralen Versorgungsbereich erfüllt und folglich im 
Rahmen der Fortschreibung zur Nahversorgungslage herabgestuft wird, werden die beiden 
im Jahr 2013 ausgewiesenen Nahversorgungszentren Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Straße 
sowie Ehrenfeld-West, Venloer Straße aufgrund der positiven Entwicklungen im 
Nutzungsbesatz und der Verkaufsflächenausstattung zukünftig jeweils als Stadtteilzentrum 
ausgewiesen. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe 
Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße   
Stadtteilzentrum Bickendorf, Venloer Straße   
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-Ost, Subbelrather 
Straße   Stadtteilzentrum 
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-West, Venloer 
Straße     Stadtteilzentrum 
Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstraße   
Nahversorgungszentrum Bocklemünd/ Mengenich   
Nahversorgungszentrum Ossendorf ✘  
Sonderstandort Ossendorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Ehrenfeld werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 4.1
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze ntrenk onz ept Köln 2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
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STZ Ehrenfeld,
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BZ Ehrenfeld, 
Venloer Str.
Sonderstandort Ossendorf
NVL Ossendorf
STZ Bickendorf, 
Venloer Str.
STZ Ehrenfeld, 
Subbelrather Str.
STZ Neuehrenfeld, 
Landmannstr.
NVZ Bocklemünd / Mengenich,
 Görlinger Zentrum
1:26.000
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")M

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
B e z i r k s z e n t r u m  
E h r e n f e l d - W e s t ,
V e n l o e r  S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenko nzept K öln 2 020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
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Wochenmarkt
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Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
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Karte: 4.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.1 Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Ehrenfeld) 
107.369 114.100 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südöstlichen Bereich des Stadtbezirkes Ehrenfeld, im Nordosten des gleichnamigen Stadtteils.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 1,3 km entlang der Venloer Straße zwischen 
Fuchsstraße im Südosten und Lessingstraße im Nordwesten, mit Ausläufern in die Seitenstraßen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Venloer Straße sowie durch das Bezirksrathaus im Nordwesten bestimmt. Daneben 
umfasst der Bereich wesentliche Nutzungen in den Seitenstraßen.  
 Eine Potenzialfläche findet sich im Südosten des Zentrums auf der nördlichen Straßenseite neben der 
Moschee sowie auf dem Heliosgelände.  
 Gegenüber 2010 findet eine Verkürzung des Zentrums in südöstlicher Richtung sowie der Ausläufer in 
einige Seitenstraßen (u. a. Philippstraße, Hansemannstraße, Klarastraße) aufgrund auslaufenden Ein-
zelhandelsbesatzes oder geringer Nutzungsdichte statt. Daneben erfolgte die Entnahme von rückwärti-
gen Wohnbereichen entlang der Venloer Straße. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM), Penny (DIS), Aldi (DIS), Deichmann (FM), Rossmann 
(FM), denn’s Bio (SM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM),  
 1.500 bis unter 3.000 m² B.O.C. Fahrrad Megamarkt (FM)  
 über 3.000 m² Kaufland (SB), Yellow Möbel (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Buchhandel (FG), Parfümerie (FG), Fielmann (FG), Fischgeschäft 
(FG) 
Wochenmarkt Neptunplatz (Dienstag / Freitag, 3 / 10 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkte: im kurz- und langfristigen Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zum Teil qualitative Angebotsdefizite 
Nutzungen 
(abs.) 
385 
m² VKF 
(abs.) 
28.800

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.4
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renkonzep t Köln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B i c k e n d o r f ,
V e n l o e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
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bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

32 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.2 Stadtteilzentrum Bickendorf, Venloer Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Bickendorf, Vogelsang, 
Ossendorf) 
35.276 38.500 
 Stadtteil Bickendorf 16.658 18.700 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bickendorf 5.127 92,0 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Bickendorf. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 400 m entlang der Venloer Straße, zwischen der 
Äußeren Kanalstraße im Südosten und der Nagelschmiedgasse im Nordwesten, mit Ausläufern in die 
Wilhelm-Mauser-Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vor allem durch die straßenbegleitenden 
Nutzungen in der Venloer Straße sowie durch das Rewe-Center im Süden bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich im Bereich Wilhelm-Mauser-Straße/ Venloer Straße, im Westen des 
Kreuzungsbereichs und im Bereich des Parkplatzes südlich der Venloer Straße. Dort ist Wohnungsbau 
und im Erdgeschoss Einzelhandel geplant.   
 Gegenüber 2010 leichte Verkürzung des zentralen Versorgungsbereichs am nordwestlichen Ende im 
Bereich Venloer Straße/ Häuschensweg aufgrund geringer Nutzungsdichte und der Zunahme an reinen 
Wohnnutzungen sowie Entnahme des Areals der Feuerwache. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² Rewe Center (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe: Türkischer Lebensmittelmarkt (FG), Optik (FG), Blumen (FG), Apo-
theke (FG)  
Wochenmarkt Rochusplatz (Mittwoch / Samstag, 44 / 22 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Bickendorf, daneben Mitversorgung der Stadt-
teile Vogelsang und Ossendorf  
 Anzahl der Betriebe unter, Verkaufsfläche jedoch deutlich über dem Orientierungswert für ein STZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, darüber hinaus Angebote im langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, Rückgang der VKF nur aufgrund verkürzter Abgrenzung 
Nutzungen 
(abs.) 
46 
m² VKF
(abs.) 
4.900

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renkonzep t Köln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  N e u e h r e n f e l d ,
L a n d m a n n s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 35 70 105 14017,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

36 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.3 Stadtteilzentrum Neuehrenfel d, Landmannstraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Teilbe-
reich Stadtteil Neuehrenfeld, 
Teilbereich Stadtviertel Eh-
renfeld-West) 
25.921 - 
 Stadtteil Neuehrenfeld 24.298 25.500 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neuehrenfeld 6.092 109,4 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Südwesten des Stadtteils Neuehrenfeld, an der Grenze zum Stadtteil Ehrenfeld.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst den Bereich entlang der Subbelrather Straße, zwischen Sie-
mensstraße und Platenstraße sowie die Landmannstraße inklusive des Lenauplatzes sowie die Iltis-
straße bis zur Nußbaumerstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von dem neueröffneten 
Rewe-City-Markt in der Subbelrather Straße, dem straßenbegleitenden Nutzungsbesatz in der Land-
mannstraße sowie den Nutzungen am Lenauplatz bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Dichte 
der Einzelhandelsnutzungen stark ab, sodass diese nicht mehr dem Zentrum zugerechnet werden.  
 Potenzialflächen befinden sich in aktuellen Leerständen oder können durch Zusammenlegung von 
Ladeneinheiten geschaffen werden.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Südwesten, entlang der Subbelrather Stra-
ße, aufgrund des abnehmenden Geschäftsbesatzes gekürzt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Rossmann (FM), Bücher (FG), Reformhaus (FG), Fischgeschäft (FG)
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für Teile des Stadtteils Neuehrenfeld sowie des Stadtviertels Ehrenfeld-West  
 Anzahl der Betriebe knapp doppelt so hoch wie der Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, die Ver-
kaufsfläche zum Erhebungszeitpunkt deutlich darunter  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, daneben einige Angebote im mittel- und langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zwischenzeitlich Eröffnung eines zweiten Rewe-Marktes im Zent-
rum; attraktive Einzelhandelsausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
108 
m² VKF
(abs.) 
2.150

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
St adt teilze ntrum
Ehre nfe ld- Ost, Subbelrather St r.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

40 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.4 Stadtteilzentrum Ehrenfeld -Ost, Subbelrather Straße Zentr entyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Ehrenfeld, GE 
Schlachthof-Süd), Teilberei-
che Stadtviertel Neuehren-
feld, Ehrenfeld-West) 
22.525 - 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld  107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Osten des Stadtteils Ehrenfeld entlang der Subbelrather Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf rd. 520 m im Wesentlichen die Nutzungen entlang der 
Subbelrather Straße, zwischen der Wißmannstraße im Südosten und der Siemensstraße im Nordwes-
ten. Daneben umfasst das Zentrum im Westen die Nutzungen am Ehrenfeldgürtel bis zur Unterführung. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von den straßenbegleiten-
den Nutzungen an der Subbelrather Straße und am Ehrenfeldgürtel bestimmt.  
 Dort befindet sich auch eine Potenzialfläche im Bereich der ehemaligen Postdirektion, auf welcher 
u. a. die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geplant ist.  
 Gegenüber 2010 wird in erster Linie der östliche Zentrumsbereich ab der Einmündung Lukasstraße / 
Wißmannstraße gekürzt, da von dort an der Nutzungsbesatz vermehrt durch reine Wohnnutzungen un-
terbrochen wird und die fußläufige Erlebbarkeit des Zentrums nicht mehr gegeben ist.  
 Einstufung des Zentrums als Stadtteilzentrum (ehemals Nahversorgungszentrum) aufgrund der Ver-
kaufsflächenausstattung, die deutlich über dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum liegt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Karadag (SM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränke (FM), Möbel (FG), Schreibwaren (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Ehrenfeld, GE Schlachthof-Süd sowie Teile der Stadtviertel 
Neuehrenfeld, Ehrenfeld-West  
 Anzahl der Betriebe dem Orientierungswert für ein STZ entsprechend, Verkaufsfläche deutlich darüber.  
 Angebotsschwerpunkt: klar im kurzfristigen Bedarf, daneben Angebote im langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zum Teil städtebauliche und qualitative Defizite 
Nutzungen 
(abs.) 
68 
m² VKF
(ab.) 
3.175

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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S t a d t t e i l z e n t r u m
E h r e n f e l d - W e s t ,  V e n l o e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.5 Stadtteilzentrum Ehrenfeld-West, Venloer Straße Zentrenty p: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Ehrenfeld-West) 
13.270 - 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum liegt im Norden des Stadtteils Ehrenfeld, südlich des Stadtteils Bickendorf.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 500 m entlang der Venloer Straße, zwischen der 
Lessingstraße im Südosten und der Alpenerstraße im Nordwesten.  
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Venloer Straße bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Nutzungsdichte im Ein-
zelhandel stark ab, sodass diese nicht mehr miteinbezogen werden.  
 Im Zentrum ist keine Potenzialfläche vorhanden.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum entlang der Venloer Straße in nordwestliche Richtung ab Höhe der 
Alpenerstraße gekürzt, da sich im Anschluss nur noch ein geringer Einzelhandelsbesatz befindet, der 
vielfach durch Wohnnutzungen und ergänzende Komplementärnutzungen unterbrochen wird. 
 Einstufung des Zentrums als Stadtteilzentrum (ehemals Nahversorgungszentrum) aufgrund der Anzahl 
der Betriebe und der Verkaufsflächenausstattung, die den Orientierungswerten für ein Stadtteilzentrum 
entsprechen, sowie Verschiebung des Angebotsschwerpunktes. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Zeeman (DIS), türkischer Lebensmittelmarkt (FG), Fisch (FG), Juwe-
lier (FG), Fahrräder (FG), Bekleidung (FG), Antiquitäten (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 
 Anzahl der Betriebe und VKF-Ausstattung den Orientierungswerten für ein STZ entsprechend 
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus auch breite Angebotsausstattung im 
mittel- und langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, v. a. im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich sowie bei Kom-
plementärnutzungen funktionale Ergänzung zu dem BZ Ehrenfeld, Venloer Str. 
Nutzungen 
(abs.) 
80 
m² VKF
(abs.) 
2.895

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept K öln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.6 Nahversorgungszentrum Bocklemünd / Mengenich,   
Görlinger Zentrum  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Bocklemünd / Mengenich) 
10.693 10.300 
 Stadtteil Bocklemünd / Men-
genich 
10.693 10.300 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bocklemünd / Men-
genich  
5.244 94,1 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum liegt im zentralen Siedlungsgebiet des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich, am nordwestli-
chen Rand des Bezirks Ehrenfeld.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst die einheitlich konzipierte Siedlungsanlage Görlinger Zen-
trum zwischen Schumacherring im Norden und Ollenhauerring im Süden sowie der Straße Görlinger 
Zentrum im Westen und dem Kindergarten bzw. dem Altenheim im Osten. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches richtet sich nach den Baustrukturen der Wohn-
anlage und umfasst das Geschäftszentrum Görlinger Zentrum mit den dortigen Nutzungen.  
 Potenzialflächen befinden sich in Form von Leerständen im Geschäftszentrum.  
 Gegenüber 2010 entfallen im Nordosten und Südwesten Bereiche aus dem Zentrum, welche keine 
zentrenprägenden Nutzungen besitzen und den Zentrenbereich unverhältnismäßig vergrößern. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Zeeman (FM), Apotheken (FG), Bäckereien (FG), Postshop (FG) 
Wochenmarkt Görlinger Zentrum (Donnerstag, 14 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den eigenen Stadtteil  
 Die Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, während die 
Verkaufsfläche deutlich darüber liegt.  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf; nur ein Anbieter im mittelfristigen Bedarfsbereich 
 aktueller Entwicklungsstand: stabil, zwischenzeitlich erfolgte die Angebotsergänzung durch einen 
Rossmann Drogeriemarkt 
Nutzungen 
(abs.) 
24 
m² VKF
(abs.) 
1.790

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.7 Nahversorgungslage Ossendorf Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Ossendorf 10.422 11.400 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Ossendorf 5.807 104,3 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe  
2016 
Verkaufsfläche 
2016 
Vergleich  
2008 / 2016 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 4 100 1.385 100 - 3 + 35 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3 75 * 98 - 2 + 55 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 25 * 2 +/- 0 * 
 
 
Karte 4.9: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Ossendorf 
 
 
Charakteristik  
 Die Einzelhandelsausstattung der Nahversorgungslage wird durch den Lidl Lebensmitteldiscounter do-
miniert; es ist nur ein geringes ergänzendes Angebot an kleinteiligen Anbietern (u. a. Apotheke, 
Schreibwaren, Elektrowaren) sowie an Komplementärnutzungen vorhanden. Zwar liegt der Bereich mit 
rd. 1.390 m² Verkaufsfläche, von denen 98 % auf den kurzfristigen Bedarfsbereich entfallen, ver-
kaufsflächenseitig über dem Orientierungswert für Nahversorgungszentren, die Anzahl der Betriebe 
liegt jedoch deutlich darunter. Daher geht nahezu die gesamte Verkaufsfläche auf den Lebensmittel-
markt zurück. Durch die abgesetzte Lage des Lidl-Marktes im Süden des ehemaligen Zentrums beste-
hen zudem kaum Austauschbeziehungen zwischen diesem und den sonstigen Nutzungen.  
 Komplementärnutzungen: 9 Dienstleistungsbetriebe (v. a. medizinische Dienstleistungen, Friseure, 
Kosmetikstudio), drei Gastronomiebetriebe (Imbisse, Restaurant) und zwei Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur.

Stadtbezirk 5 - Nippes

5. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Acht der zehn im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Nippes haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden 
können. Änderungen ergeben sich bei dem 2013 ausgewiesenen Nahversorgungszentrum 
Longerich, Longericher Hauptstraße. Dieses wird aufgrund der teils eingeschränkten 
Nutzungsstruktur künftig als Nahversorgungslage ausgewiesen. Das ehemalige 
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser Straße / Friedrich-Karl-Straße wird 
aufgrund der geringen Einzelhandelsdichte sowie den fehlenden städtebaulich-funktionalen 
Zusammenhängen im Kontext der Fortschreibung zukünftig als Streulage eingeordnet. 
Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter 
Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Nippes, Neusser Straße   
Stadtteilzentrum Niehl, Niehler Straße / Friedrich-Karl-
Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord, 
Wilhelm-Sollmann-Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord, 
Longericher Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Longericher 
Hauptstraße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser 
Straße / Friedrich-Karl-Straße ✘ Einzelstandort  
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser 
Straße / Kapuzinerstraße   
Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße   
Nahversorgungszentrum Riehl, Stammheimer Straße   
Nahversorgungszentrum Alt-Niehl, Sebastianstraße   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Nippes werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Alt-Niehl, 
Sebastianstr.
BZ Nippes, 
Neusser Str.
STZ Niehl, Niehler Str./
Friedrich-Karl-Str.
NVZ Nippes, 
Sechzigstr.
NVZ Riehl, 
Stammheimer Str.
NVZ Weidenpesch, 
Neusser Str./Kapuziner Str.
NVL Bilderstöckchen, 
Schiefersburger Weg
NVZ Longerich, 
Gartenstadt-Nord, 
Longericher Str. NVZ Longerich, 
Gartenstadt-Nord, 
Wilhelm-Sollmann-Str.
NVL Mauenheim, 
Merheimer Str.
NVL Alt-Longerich, 
Grethenstraße
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:29.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 5.1
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
#*
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Discounter
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")M

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  N i p p e s
B e z i r k s z e n t r u m  
N i p p e s ,
N e u s s e r  S t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nk on zep t K öln  20 20
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 5.2
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

24 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
 
5.6.1 Bezirkszentrum Nippes, N eusser Straße  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Nippes) 
117.263 125.400
 Stadtteil Nippes 35.862 40.400 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Nippes 5.948 106,8 
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südlichen Teil des Stadtbezirks Nippes, an der Grenze zum Stadtbezirk Innenstadt. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst v. a. die Nutzungen entlang der Neusser Straße auf einer Länge 
von rd. 1,1 km zwischen den Einmündungen Niehler Kirchweg im Norden und Holbeinstraße im Süden. Im 
Bereich der Wilhelmstraße bzw. der Viersener Straße erstreckt sich das Zentrum auch auf den Wilhelmplatz. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungen 
entlang der Neusser Straße bestimmt. Wenn sich in den Seitenstraßen kein Einzelhandel befindet und 
die Wohnnutzungen überwiegen, werden diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkleinerung des Zentrums im nördlichen Bereich, da der hier vorhan-
dene Parkplatz nicht als Potenzialfläche zur Verfügung steht.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich in der Neusser Straße am nördlichen Ende des Zentrums auf der 
westlichen Straßenseite, wo derzeit noch das Möbel-Küchenstudio Breitbach ansässig ist. Hier ist die 
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes beabsichtigt, integriert in einen Wohnungsbau.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM, 2x), Rossmann (FM), Mayersche Buchhandlung (FM), dm 
(FM), Alnatura (SM), Jamuno (FM), Netto (DIS), Deichmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Möbel-Küchenstudio Breitbach (FM) 
 über 3.000 m² Galeria Kaufhof (WH) 
weitere nennenswerte Betriebe Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren (FG), Elektrowaren (FG), 
Metzgereien (FG) 
Wochenmarkt Wilhelmplatz (Montag – Freitag / Samstag, 27 / 60 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den Bezirk Nippes  
 Anzahl der Betriebe oberhalb, die Verkaufsfläche entsprechend des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: relativ gleichmäßige Verteilung auf den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe im Zentrum vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
288 
m² VKF 
(abs.) 
20.550

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Niehler Straße
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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 5.3
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  N i e h l ,
N i e h l e r  S t r.  /  K a r l - F r i e d r i c h - S t r.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

30 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.2 Stadtteilzentrum Niehl, Niehler Straße /   
Friedrich-Karl-Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Niehl) 
20.206 22.300
 Stadtteil Niehl 20.206 22.300 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Niehl 5.484 98,5
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Südwesten des Stadtteils Niehl. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Nutzungen entlang der Niehler- und 
Friedrich-Karl-Straße zwischen der Einmündung Nesselrodestraße und Eichhornstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vor allem durch die straßenbegleitenden 
Einzelhandelsnutzungen entlang der Niehler Straße (ca. 350 m) und Friedrich-Karl-Straße (rd. 300 m) 
bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Im Vergleich zu 2010 erfolgt eine Kürzung des zentralen Versorgungsbereiches auf der westlichen 
Straßenseite der Niehler Straße, da hier nur stark untergeordnet Einzelhandels- bzw. Komplemen-
tärnutzungen vorhanden sind und die Bebauung hauptsächlich durch Wohnnutzungen geprägt wird. 
Darüber hinaus wird das Zentrum nördlich der Friedrich-Karl-Straße verringert, da im Blockinnenbereich
nur noch Wohnnutzungen vorhanden sind. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), dm (FM), Fressnapf (FM), Rewe Getränkemarkt (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² Obi (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgereien (FG), Fahrräder (FG), zoologischer Bedarf (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Niehl  
 Anzahl der Betriebe dem Orientierungswert entsprechend und Verkaufsflächenausstattung deutlich 
oberhalb des Orientierungswertes für ein STZ 
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch umfassendes Angebot im 
kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: gute Ausstattung, stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
57 
m² VKF
(abs.) 
7.780

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Wilhelm -
Rings - Straße
Johannes -
Sollman - Straße
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1:2.750
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.4
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum Longerich,
Gartenstadt Nord, Wilhelm-Sollmann-Str.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.3 Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord,   
Wilhelm-Sollmann-Straße Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Gartenstadt-Nord) 
5.105 -
 Stadtteil Longerich 13.701 13.700 
 Stadtbezirk Nippes  117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Longerich 6.820 122,4
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Teil des Stadtteils Longerich. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf den Bereich der Stadtbahnhaltestelle Herforder Straße zwischen der 
Graseggerstraße und der Altonaer Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von den Einzelhandels-
nutzungen im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Herforder Straße geprägt, im Umfeld bestehen ansons-
ten nur Wohnnutzungen bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 verringert sich das Zentrum im westlichen Bereich, da hier ausschließlich Einrichtun-
gen der sozialen Infrastruktur vorhanden sind, die nicht als Potenzialfläche für das Zentrum dienen, so-
wie im Osten aufgrund fehlender Einzelhandelsnutzungen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränkemarkt (FM), Bücher (FG), Hörakustik (FG), Sportbekleidung 
(FG), Hausrat (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Gartenstadt-Nord  
 Anzahl der Betriebe deutlich über dem Orientierungswert und Verkaufsfläche durchschnittlich für ein 
Nahversorgungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie geringes Angebot im mittelfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, mit qualitativen Defiziten im kurzfristigen Bedarfsbereich  
 
Nutzungen 
(abs.) 
30 
m² VKF
(abs.) 
1.080

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Haas - StraßeAugust -
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1:2.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.5
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum Longerich,
Gartenstadt Nord, Longericher Str.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.4 Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord,   
Longericher Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Neu-Longerich, Alt-
Longerich, Lützlongerich) 
8.262 -
 Stadtteil Longerich 13.701 13.700 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Longerich 6.820 122,4
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Longerich.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den Kreuzungsbereich Johannes-
Rings-Straße / Longericher Straße zwischen der Schlackstraße und der Außemer Straße (Länge rd. 
250 m).  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. durch den straßenbegleitenden 
Geschäftsbesatz entlang der Longericher Straße bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche im Norden des Zentrums wurde zwischenzeitlich mit einem großflächigen Edeka-
Markt bebaut. 
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums im Norden auf der westlichen Seite der Longericher Stra-
ße, da hier ausschließlich Wohnnutzungen vorhanden sind. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rossmann (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), Parfümerie (FG), Optiker (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Neu-Longerich, Alt-Longerich und Lützlonge-
rich 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, die Verkaufsflä-
che liegt leicht darunter, wobei zwischenzeitlich auf die Eröffnung des Edeka-Marktes hinzuweisen ist 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristiger Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mit Rossmann und dem neu eröffneten Edeka-Markt sind zwei 
Magnetbetriebe vorhanden  
 
Nutzungen 
(abs.) 
22 
m² VKF
(ab.) 
960

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1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.6
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nko nze pt Köln 20 20S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum
Weidenpesch, Neusser Str. / Kapuzinerstr.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.5 Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser Straße /   
Kapuzinerstraße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet 
(Stadtviertel Merheim 
lrh.) 
4.963 - 
 Stadtteil Weidenpesch 13.957 14.700 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Weidenpesch 5.514 99,0 
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im nördlichen Bereich des Stadtteils Weidenpesch. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Neusser Straße (Länge ca. 200 m) mit ei-
nem Ausläufer in die Kapuzinerstraße und umfasst die hier ansässige Ladenzeile. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen vom Geschäftsbesatz 
entlang der Neusser Straße bestimmt. 
 Zwei Potenzialflächen sind im östlichen Bereich des Zentrums vorhanden. Die nördliche Potenzialflä-
che befindet sich ggü. der Parkplatzanlage des Seniorenheims und die südliche Potenzialfläche auf 
Höhe der Straße An dem Kreutzmorgen (Freifläche), die jedoch voraussichtlich von der Feuerwehr als 
Erweiterungsfläche benötigt wird. Gegebenenfalls kann hier im Erdgeschoss Einzelhandel integriert 
werden. 
 Gegenüber 2010 nur geringfügige Änderungen im Bereich der Stellplatzfläche des Rewe-Centers und 
am südlichen Ende des Zentrums. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Zeeman (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m²  
 über 3.000 m² Rewe-Center (SBW) 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen (FG), Polsterstoffe (FG), Textilanbieter (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Merheim lrh. 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen beide deutlich oberhalb des durchschnittlichen Orientie-
rungswertes für ein Nahversorgungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
38  
m² VKF
(abs.) 
4.315

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1:2.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.7
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
N i p p e s ,  S e c h z i g s t r.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.6 Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße Zentrentyp: N VZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Sechzig-
Viertel, GE Schlachthof-
Nord, Siedlung Ausbes-
serungswerk Nippes) 
10.868 - 
 Stadtteil Nippes 35.862 40.400 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Nippes 5.948 106,8
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Teil des Stadtteils Nippes.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Sechzigstraße zwischen der Einmündung 
Nohlstraße im Westen und Siebachstraße im Osten (Länge rd. 300 m) sowie der Siebachstraße und der 
Merheimer Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen vom Geschäftsbesatz 
entlang der Sechzigstraße, der Siebachstraße und der Merheimer Straße bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 erfolgt keine Veränderung der Abgrenzung. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Haushaltsgeräte (FG), Fahrräder (FG), Obst- und Gemüse (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Sechzigviertel, GE Schlachthof-Nord, Siedlung Ausbesse-
rungswerk Nippes 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, qualitative Defizite (v. a. ungünstiger Verkaufsflächenzu-
schnitt, eher lose Verteilung der Geschäfte im Zentrum), jedoch auch ohne Entwicklungsspielraum  
Nutzungen 
(abs.) 
63 
m² VKF
(abs.) 
1.935

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1:3.300
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.8
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R i e h l ,  S t a m m h e i m e r  S t r.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.7 Nahversorgungszentrum Riehl, Stammheimer Straße  Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteil Riehl) 
11.947 11.800 
 Stadtteil Riehl 11.947 11.800 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Riehl 6.291 112,9
 Stadtbezirk Nippes  5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Riehl.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Stammheimer Straße zwi-
schen der Einmündung Riehler Gürtel und Riehler Tal mit Ausläufern in der Hittorfstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. durch die straßenbegleitenden Nut-
zungen entlang der Stammheimer Straße (Länge rd. 300 m) bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich auf der östlichen Straßenseite der Stammheimer Straße in zweiter 
Baureihe mit Anbindung an die Hittorfstraße.  
 Keine Veränderung der Abgrenzung gegenüber 2010. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kinderbekleidung (FG), Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren 
(FG), Haushaltswaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Riehl 
 Anzahl der Betriebe und der Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahver-
sorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus gutes Angebot im langfristigen 
Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
53 
m² VKF
(abs.) 
1.810

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.9
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 75 150 225 30037,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
A l t - N i e h l ,  S e b a s t i a n s t r .
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.8 Nahversorgungszentrum Alt-Niehl, Sebastianstraße Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Niehl) 
5.292 - 
 Stadtteil Niehl  20.206 22.300 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Niehl 5.484 98,5
 Stadtbezirk Nippes  5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtteils Niehl (Alt-Niehl).  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Sebastianstraße zwischen der Überführung 
Industriestraße im Süden und südlich des Niehler Damms im Norden (ca. 700 m).  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Sebastianstraße bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 leichte Verkürzung des Zentrums im Norden. In diesem Bereich ist Wohnbebauung 
geplant.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² nahkauf (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Haushaltsgeräte (FG), Geschenkartikel (FG), Leder- und Täschner-
waren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Niehl  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittel- und langfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, z. T. qualitative Defizite (jedoch mit einem Integrationsmarkt 
Möglichkeiten zur Grundversorgung vorhanden) 
Nutzungen 
(abs.) 
52 
m² VKF
(abs.) 
1.125

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.9  Nahversorgungslage Bilderstöckchen,   
Schiefersburger Weg Zentrentyp: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Bilderstöckchen 15.950 16.800 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Bilderstöcken 4.794 86,1 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 5 100 1.340 100 - 2 - 40 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 4 80 1.140 85 - 2 - 220 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 - 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 20 * 7 + 1 * 
 
 
Karte 5.10:   Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Bilderstöckchen,  
Schiefersburger Weg  
 
 
Charakteristik 
 Insgesamt sind 5 Einzelhandelsbetriebe (u. a. Netto, Rossmann, Kiosk) und eine Bäckerei mit Café mit 
deutlichem Verkaufsflächenschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich vorhanden.  
 Während im mittelfristigen Bedarfsbereich kein Anbieter vertreten ist, ist im langfristigen Bedarfs-
bereich auf den Anbieter Teppich König hinzuweisen.  
 Komplementärnutzungen: 4 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Friseur, 
Kosmetikstudio) sowie zwei Leerstände.  
 Die Anzahl der Nutzungen liegt unterhalb des Orientierungswertes für ein NVZ. Aufgrund von fehlenden 
Potenzialflächen besteht derzeit keine Möglichkeit zur Ertüchtigung zu einem funktionierenden Zentrum. 
Die Erweiterung des Lebensmittelmarktes am Standort wird empfohlen.

Stadtentwicklung Köln  59
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.10 Nahversorgungslage Mauenheim, Merheimer Straße   Zentren typ: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Mauenheim  5.640 5.700 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Mauenheim  5.937 106,6 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums 
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 6 100 960 100 - 3 - 210 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 83 945 - 4 - 225 - 105 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - + / - 0 - 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 17 * 2 + 1 * 
 
 
Karte 5.11: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Mauenheim, Merheimer Straße
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich insgesamt 6 Einzelhandelsbetriebe, wobei der Verkaufsflä-
chenschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich liegt. Hier ist neben dem Supermarkt Rewe auf 
zwei Bäckereien, einen Kiosk und einen Floristen hinzuweisen. Im langfristigen Bedarfsbereich ist 
darüber hinaus ein Anbieter aus dem Bereich Unterhaltungselektronik ansässig.  
 Komplementärnutzungen: 7 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Massagestudio, Spielhallen, Automobilser-
vice, Haustechnik, Malerei), 5 Gastronomiebetriebe (Kneipen, Imbisse) sowie 3 Leerstände. 
 Aufgrund der geringen Ausstattung sowie der Tatsache, dass sich der Bereich in direkter räumlicher 
Nähe zum BZ Nippes befindet, kann der Standort keine Versorgungsbedeutung über den unmittelbaren 
Nahbereich hinaus einnehmen.

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.11 Nahversorgungslage Alt-Longerich, Grethenstraße   Zentre ntyp: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Longerich  13.701 13.700 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Longerich  6.820 122,4 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums 
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 14 100 785 100 -8 - 475 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 36 150 19 -5 - 465 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * 11 -3 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 8 57 545 69 + 1 + 85 
 
 
Karte 5.12:  Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Alt-Longerich, Grethenstraße 
 
 
Charakteristik  
 Hier sind 14 Einzelhandelsbetriebe mit einem Schwerpunkt im langfristigen Bedarfsbereich ansässig 
(u. a. Sportartikel, Elektrowaren, Uhren / Schmuck).  
 Im kurzfristigen Bedarfsbereich sind ausschließlich kleinteilige Anbieter (u.a. Bäckerei, Metzgerei) 
und im mittelfristigen Bedarfsbereich ein Bekleidungsanbieter vorhanden. 
 Komplementärnutzungen: 31 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Banken), 5
Gastronomiebetriebe (Restaurant, Imbisse, Kneipen), 6 Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (u. a. 
Kirche, Kindergarten, Grundschule) sowie 6 Leerstände.  
 Aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Frequenzbringers, insbesondere im Sortimentsbereich Le-
bensmittel, kann der Bereich derzeit keine wesentliche Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohn-
gebiete einnehmen und wird demnach nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft.

Stadtbezirk 6 - Chorweiler

6. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Drei der sechs im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Chorweiler haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Veränderungen gibt es bei den beiden ehemaligen Nahversorgungszentren Merkenich, 
Merkenicher Hauptstraße sowie Blumberg. Aufgrund der Nichterfüllung der Anforderungen 
an einen zentralen Versorgungsbereich werden diese beiden Standortbereiche künftig als 
Nahversorgungslagen ausgewiesen. Das ehemalige Nahversorgungszentrum Pesch, 
Longericher Straße wird aufgrund der bipolaren Struktur des Standortbereichs als Streulage 
betrachtet. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. 
Zusätzlich zu den drei fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk 
Chorweiler wird das geplante Nahversorgungszentrum Kreuzfeld im Kontext der Entwicklung 
des Stadtteils Kreuzfeld zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen 
Bewohnerinnen und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Chorweiler, City-Center / Pariser Platz   
Stadtteilzentrum Worringen, St.-Tönnis-Straße / 
Bitterstraße   
Nahversorgungszentrum Blumenberg ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Heimersdorf, Haselnußhof   
Nahversorgungszentrum Merkenich, Merkenicher 
Hauptstraße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Pesch, Longericher Straße ✘ Einzelstandort  
(geplantes) Nahversorgungszentrum Kreuzfeld   
Sonderstandort Pesch   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Chorweiler werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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Sonderstandort Pesch
NVZ Kreuzfeld
BZ Chorweiler, 
City-Center / Pariser Platz
STZ Worringen, 
St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße
NVZ Heimersdorf, 
Haselnußhof
NVL Blumenberg
NVL Merkenich, 
Merkenicher Haupstraße
NVL Pesch
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:48.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 6.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze nt renkonze pt  K öln 2020S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
700 Meter Radius um geplantes NVZ
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Wochenmarkt")M
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
!(
NVL - Nahversorgungslage

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
B e z i r k s z e n t r u m
C h o r w e i l e r ,  
C i t y - C e n t e r  /  
P a r i s e r  P l a t z  
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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")
Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:2.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 6.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.1 Bezirkszentrum Chorweiler, City-Center / Pariser Platz Ze ntrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Chorweiler ) 
83.323 83.400 
 Stadtteil Chorweiler 13.308 13.900 
 Stadtbezirk Chorweiler 83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Chorweiler 3.740 67,2 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Chorweiler.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich zwischen Athener Ring im Südwesten, Florenzer Straße 
im Nordwesten, Osloer Straße bzw. Liller Straße im Norden bzw. Nordosten sowie der Willi-Suth-Allee 
im Osten und umfasst dabei das Einkaufszentrum City-Center Chorweiler sowie die umliegenden Nut-
zungen.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch das City-Center Chorweiler, das dazugehö-
rige Parkhaus sowie die Nutzungen am Pariser Platz, in der Lyoner Passage und am Londoner Platz 
bestimmt.  
 Potenzialflächen sind in geringem Maße in Form von Leerständen im City-Center Chorweiler vorhan-
den.  
 Keine Veränderung der Abgrenzung gegenüber 2010. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Aldi, (DIS), Intersport (FM), Deichmann (FM), dm (FM), 
New Yorker (FM), Reno (FM), 1982 (FM)  
 800 bis unter 1.500 m² H&M (FM), C&A (KH) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM), TK Maxx (FM) 
 über 3.000 m² Media Markt (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Thalia (FG), Douglas (FG), JD Sports (FG), Apollo (FG) 
Wochenmarkt Liverpooler Platz (Donnerstag / Samstag, 56 / 63 Marktstände) 
  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion für den Stadtbezirk Chorweiler  
 Anzahl der Betriebe deutlich unterhalb, Verkaufsfläche geringfügig oberhalb des Orientierungswertes 
für ein BZ  
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarf, gutes Angebot im kurz- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, durch das City-Center zahlreiche attraktive Magnetbetriebe vor-
handen 
Nutzungen 
(abs.) 
128 
m² VKF 
(abs.) 
20.505

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 6.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
S t a d t t e i l z e n t r u m
W o r r i n g e n ,  S t . - T ö n n i s - S t r a ß e  /
B i t t e r s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.2 Stadtteilzentrum Worringen,  Zentrentyp: NZ 
St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Worringen) 
10.325 9.800
 Stadtteil Worringen 10.325 9.800 
 Stadtbezirk Chorweiler 83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Worringen 6.250 112,2 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südöstlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Worringen.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf rd. 650 m entlang der St.-Tönnis-
Straße, von der Abzweigung In der Lohn über den Hackhäuser Weg und entlang der Bitterstraße bis 
zum Kreuzungsbereich Hackenbroicher Straße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Nutzungen entlang der St.-
Tönnis-Straße sowie der Bitterstraße bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich nordwestlich der Kreuzung St.-Tönnis-Straße / Hackenbroicher Straße 
im Bereich der Grünfläche / Parkplatzanlage sowie im Süden des Zentrums, auf der westlichen Seite 
der St.-Tönnis-Straße (Vereinshaus, Sparkasse).  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Ausläufers in die Hackenbroicher Straße im Nordwesten sowie Ent-
nahme des Bereichs Mühlenweiher / Hackenbroicher Straße im Nordosten des Zentrums.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränkemarkt (FM), Metzgerei (FG), Konditor (FG), Fischgeschäft 
(FG), Spielwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion im Wesentlichen für den Stadtteil Worringen  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein 
Stadtteilzentrum   
 Angebotsschwerpunkt deutlich im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch rückläufige Entwicklung zu beobachten  
Nutzungen 
(abs.) 
61 
m² VKF
(ab.) 
2.205

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 6.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
H e i m e r s d o r f ,
H a s e l n u ß h o f
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.3 Nahversorgungszentrum Heimersdorf, Haselnußhof  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Heimersdorf, 
Baum-Siedlung, Seeberg-
Mitte, Seeberg-Süd, Sied-
lung Oranjehof) 
7.798 - 
 Stadtteil Heimersdorf 6.050 5.800 
 Stadtbezirk Chorweiler  83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Heimersdorf 6.573 118,0 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Heimersdorf, westlich der Mercatorstraße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst die einheitliche konzipierte Siedlungsanlage am Haselnußhof 
einschließlich der Stellplatzanlage am Haselnußweg sowie das Autohaus im Norden des Komplexes. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von der Siedlungsanlage 
am Haselnußhof und den in der dortigen Ladenpassage befindlichen Nutzungen bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich auf der Fläche des Autohauses im Norden des Zentrums und in beste-
henden Leerständen in den Ladenzeilen am Haselnußhof.  
 Gegenüber 2010 werden die Ausläufer in westlicher und südöstlicher Richtung gekürzt, da die darin 
enthaltenen Nutzungen nicht zentrenprägend sind und das Zentrum überdurchschnittlich vergrößern. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Rossmann (FM), Parfümerie (FG), Sportbekleidung (FG), Metzgerei 
(FG)  
Wochenmarkt Auf dem Haselnußhof (Mittwoch / Samstag, 10 / 9 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion im Wesentlichen für die Stadtviertel Heimersdorf, Baum-Siedlung, Seeberg-Mitte, 
Seeberg-Süd, Siedlung Oranjehof 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversor-
gungszentrum.  
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, daneben Angebote im langfristigen Bedarfsbe-
reich.  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Rewe-Markt als Magnetbetrieb mit leicht veraltetem Marktauftritt  
Nutzungen 
(abs.) 
46 
m² VKF
(abs.) 
1.700

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.4 Nahversorgungslage Blumenberg  Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Blumenberg 5.643 5.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Blumenberg 4.946 88,8 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 5 100  930 100 + / - 0 - 190 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 100 930 100 + / - 0 - 190 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - - 
langfristiger Bedarf insgesamt - - - - - - 
 
 
Karte 6.7: Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Blumenberg  
 
 
Charakteristik  
 Durch den Lebensmitteldiscounter Netto sowie die ergänzenden Anbieter (Kiosk, Lotto-Toto, Bäckerei, 
Apotheke) verfügt der Bereich ausschließlich über Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich. Ent-
sprechend sind keine Angebote in den sonstigen Bedarfsbereichen vorhanden.  
 Komplementärnutzungen: Zehn Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Fahr-
schule, Friseur, Reisebüro, Wettanbieter, Fitnessstudio) sowie ein gastronomischer Betrieb.  
 Zwar weist der Bereich mit dem Netto Lebensmitteldiscounter einen Magnetbetrieb auf, jedoch liegt die 
Verkaufsflächenausstattung unter dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum. Aufgrund der 
siedlungsräumlichen Gegebenheiten ist die Weiterentwicklung des Bereichs zu einem funktionierenden 
Zentrum eher unwahrscheinlich. Deshalb wird Blumenberg jetzt als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtentwicklung Köln  43
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler 
6.6.5 Nahversorgungslage Pesch  Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Pesch 7.788 7.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Pesch 6.768 1,215 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 14 100 1.350 100 - 5 - 145 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 12 86 1.215 90 - 3 - 110 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * * - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * * - 1 * 
 
 
Karte 6.8: Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Pesch, Longericher  
Straße 
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage sind insgesamt 14 Einzelhandelsbetriebe ansässig, von denen der nicht 
großflächige Lebensmittelvollsortimenter Edeka im Westen die größte Verkaufsfläche aufweist. Mit 
zwölf Betrieben und 1.215 m² liegt der Schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Neben dem Le-
bensmittelvollsortimenter ergänzen vier Bäckereien, zwei Kioske, ein Getränkeanbieter, eine Tankstelle, 
zwei Apotheken, ein Blumenfachgeschäft, ein Bekleidungsgeschäft sowie ein Optiker das Angebot.  
 Komplementärnutzungen: 25 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Sparkasse / Bank, Versicherung, Rechts-
anwalt, medizinische Dienstleistungen, Kosmetikstudio, Friseure, Fitnessstudio, Reisebüro, Fahrschule, 
Bestatter, Sonnenstudio) sowie sechs gastronomische Betriebe, kein Leerstand.  
 Bedingt durch die zweigeteilte Struktur sowie die fehlenden Entwicklungsperspektiven kann Pesch nicht 
mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft werden, obwohl die Gesamtausstattung beider Bereiche 
prinzipiell den Orientierungswerten für ein Nahversorgungszentrum entspricht.

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.6 Nahversorgungslage Merkenic h, Merkenicher Hauptstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Merkenich 5.805 6.100 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Merkenich 6.083 109,2 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 7 100 825 100 - 4 - 250 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 6 86 810 78 - 3 - 210 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 14 * * + / - 0 * 
langfristiger Bedarf insgesamt - - * * - 1 * 
 
 
Karte 6.9: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Merkenich, Merke nicher 
Hauptstraße  
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage sind insgesamt sieben Einzelhandelsbetriebe ansässig, von denen der Le-
bensmitteldiscounter Penny die größte Verkaufsfläche aufweist. Entsprechend liegt der Schwerpunkt im 
kurzfristigen Bedarfsbereich. Neben dem Lebensmitteldiscounter ergänzen zwei Bäckereien, zwei 
Getränkeläden und ein Kiosk sowie ein Bekleidungsgeschäft das Angebot.  
 Komplementärnutzungen: 13 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Sparkasse, medizinische Dienstleistun-
gen, Kosmetikstudio, Friseur, Sonnenstudio) sowie fünf gastronomische Betriebe und vier Leerstände. 
 Bedingt durch die geringe Verkaufsflächenausstattung, die wenigen Einzelhandelsbetriebe sowie die 
fehlenden Entwicklungsperspektiven kann Merkenich nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft 
werden.

Stadtbezirk 7 - Porz

7. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Acht der neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Porz haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Das ehemalige Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße genügt nicht mehr in vollem 
Umfang den Ansprüchen an einen zentralen Versorgungsbereich, sodass dieser 
Standortbereich künftig als Nahversorgungslage ausgewiesen wird. Gleichzeitig wird im 
Kontext der perspektivischen Wohnbauentwicklung auf der Fläche des ehemaligen Lager 
Lind das geplante Nahversorgungszentrum Lind neu ausgewiesen. Daneben wurden die 
räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von 
städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen 
überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Porz   
Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße   
Stadtteilzentrum Urbach, Kaiserstraße / Frankfurter 
Straße   
Stadtteilzentrum Wahn, Frankfurter Straße / 
Heidestraße   
Stadtteilzentrum Wahnheide, Heidestraße   
Stadtteilzentrum Westhoven/Ensen, Gilgaustraße   
Stadtteilzentrum Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse   
Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Finkenberg   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Lind   
Sonderstandort Poll   
Sonderstandort Eil   
Sonderstandort Lind   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Porz werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BZ Porz
NVZ Finkenberg
STZ Wahnheide, 
Heidestraße
STZ Zündorf, 
Hauptstraße / Schmittgasse
STZ Poll, 
Siegburger Straße
STZ Wahn, 
Frankfurter Straße / Heidestraße
STZ Urbach, 
Kaiserstraße / Frankfurter Straße
NVL Eil, 
Frankfurter Straße
NVL Grengel
STZ Westhoven / Ensen, 
Gilgaustraße
Geplantes NVZ Lind
Sonderstandort Eil
Sonderstandort Lind
Sonderstandort Poll
´
1:42.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 7.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
S t a d t b e z i r k  P o r z
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tre n ko n ze p t Kö ln 2 0 20
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um geplantes NVZ
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
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NVL - Nahversorgungslage

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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
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1:2.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 7.5
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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B e z i r k s z e n t r u m  
P o r z
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.1 Bezirkszentrum Porz Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Porz) 
112.918 121.300 
 Stadtteil Porz 14.968 17.000 
 Stadtbezirk Porz 112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Porz 5.385 96,7 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Ortskern von Porz zwischen Rheinpromenade im Westen und Stadtbahnhaltestelle 
Porz-Markt im Osten. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen den geschlossenen Fußgängerbereich. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Westen vom Rhein, im Norden vom auslaufenden Einzelhan-
delsbesatz nördlich der Karlstraße, im Osten im Wesentlichen von der Stadtbahnlinie 7 (mit kleiner Aus-
weitung aufgrund des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes in der Bahnhofstraße), sowie im Süden auf-
grund des stark abnehmenden Einzelhandelsbesatzes südlich der Ernst-Mühlendyck-Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen sind v. a. im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes (ehem. Warenhaus Hertie) vorhan-
den. Darüber hinaus ist auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche zwischen Mühlenstraße und 
Stadtbahn die Ansiedlung eines Geschäftshauses möglich (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte).  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums aufgrund des auslaufenden Einzelhandelsbesatzes im 
nördlichen und südlichen Bereich der Hauptstraße sowie der Mühlenstraße, sodass das Zentrum eine 
West-Ost-Ausdehnung von ca. 400 m und einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 300 m aufweist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM), Norma (DIS), Porzer Sportladen (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² C&A (FG) 
 über 3.000 m² Saturn (FM, Reduzierung der VKF und Ansiedlung Aldi geplant) 
weitere nennenswerte Betriebe orthopädische Artikel (FG), Fisch (FG) 
Wochenmarkt An der Sparkasse (Dienstag / Freitag / Samstag, 14 / 4 / 16 Markt-
stände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den Stadtbezirk Porz (Stadtteil Poll eher auf Innenstadt und Kalk orientiert)  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche: unterhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarf, Angebotsdefizite v. a. im mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: Trading-Down-Tendenzen erkennbar, Verbesserungen im Rahmen der 
Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes sowie durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 
Porz-Mitte eingeleitet  
Nutzungen 
(abs.) 
187 
m² VKF 
(abs.) 
11.975

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 7.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  P o l l ,
S i e g b u r g e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.2 Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Poll) 
11.438 12.500 
 Stadtteil Poll 11.438 12.500 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Poll 6.651 119,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Poll entlang der rechtsrheinischen Verkehrsachse Siegburger Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Siegburger Straße zwischen 
der Straße Im Gartenhof sowie der Straße Auf dem Sandberg auf einer Länge von ca. 400 m. 
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Siegburger Straße bestimmt.  
 Ausnahme bildet hier der Bereich des Marktplatzes, wo sich das Zentrum etwas aufweitet und eine 
Potenzialfläche vorhanden ist. Eine weitere Potenzialfläche befindet sich am südwestlichen Ende des 
Zentrums. 
 Gegenüber 2010 leichte Verkleinerung des Zentrums im nordwestlichen Bereich (im Wesentlichen 
zwischen der Straße Am Altenberger Kreuz und Im Gartenhof), da hier die Einzelhandelsnutzungen 
stark abnehmen und der Anteil der Wohnnutzungen dementsprechend zunimmt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen Concord (FG), Euronics Meller (FG), Zoomarkt (FG) 
Wochenmarkt Auf dem Marktplatz an der Siegburger Str. (Freitag, 12 Marktstände)
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Poll 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche entsprechen den Orientierungswerten für ein STZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Magnetbetriebe jedoch mit kleiner Verkaufsfläche 
 
Nutzungen 
(abs.) 
82 
m² VKF
(abs.) 
2.800

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  U r b a c h ,  
K a i s e r s t r .  /  F r a n k f u r t e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.3 Stadtteilzentrum Urbach, Kaiserstraße / Frankfurter Straß e Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Urbach, Elsdorf, Grengel) 
19.626 21.400 
 Stadtteil Urbach 12.458 13.100 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Urbach 5.814 104,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Stadtteilzentrum befindet sich zentral im Stadtteil Urbach. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf rd. 500 m entlang der Kaiserstraße zwischen dem Kreuzungsbereich mit 
der Frankfurter Straße und der Egmontstraße. 
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Kaiserstraße sowie entlang der Frankfurter Straße südlich der 
Kaiserstraße bestimmt.  
 Angrenzend an die Frankfurter Straße (Ecke Fauststraße östlich des Marktplatzes) im nordöstlichen 
Bereich sowie am östlichen Ende des Zentrums (Waldstraße) bestehen mögliche Potenzialflächen.  
 Gegenüber 2010 Verkleinerung des Zentrums durch Kappung des Zentrumsausläufers im Bereich 
Frankfurter Straße aufgrund der abnehmenden Nutzungsdichte. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Penny (DIS), kik (DIS), Living Room Antiques (FG) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² HIT (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FM), Haushaltswaren (PB) 
Wochenmarkt Am Schwanebitzer Hof (Donnerstag, 8 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Urbach, Elsdorf und Grengel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein STZ 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Magnetbetriebe mit z. T. kleiner Verkaufsfläche 
 
Nutzungen 
(abs.) 
93 
m² VKF
(abs.) 
4.715

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.8
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m
W a h n ,  F r a n k f u r t e r  S t r a ß e  /
H e i d e s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

Stadtentwicklung Köln  531
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.4 Stadtteilzentrum Wahn, Frankfurter Straße / Heidestraße Z entrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Wahn, Libur) 
8.160 8.900 
 Stadtteil Wahn 7.034 7.800 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Wahn 6.283 112,8 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Wahn. Das Zentrum umfasst die Nutzungen direkt angrenzend an die Hei-
destraße v. a. westlich der Sankt-Ägidius-Straße sowie in der Frankfurter Straße zwischen der Wilhelm-
Ruppert-Straße und der Adolph-Kolping-Straße. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt rd. 600 m. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Heidestraße und Teile der Frankfurter Straße bestimmt. Außerhalb 
des Zentrums ist eine Zunahme an ergänzenden Komplementär- und Wohnnutzungen zu beobachten. 
Eine weitere Ausdehnung des Zentrums ist aufgrund der bereits großen Ost-West-Ausdehnung nicht zu 
empfehlen.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum aufgrund des Fehlens von Einzelhandelsnutzungen im südlichen 
und nördlichen Bereich der Frankfurter Straße verkürzt und im östlichen Bereich an der Heidestraße 
erweitert.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen (FG), Elektrowaren (FG), Bücher (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Wahn und Libur, wobei aufgrund der verkehrlichen Anbindung 
die Einwohner Liburs im kurzfristigen Bedarfsbereich auch eine Einkaufsorientierung auf den Standort 
Edeka / dm in der Sankt-Sebastianus-Straße aufweisen 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
STZ. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf und nur kleinteilige Ergänzung im mittel- und langfristigen 
Bedarf.  
aktueller Entwicklungsstand: rückläufiger Einzelhandelsbesatz, insgesamt jedoch noch stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
55 
m² VKF
(ab.) 
3.515

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.9
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m
W a h n h e i d e ,
H e i d e s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

Stadtentwicklung Köln  535
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.5 Stadtteilzentrum Wahnheide, Heidestraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Wahnheide, Lind) 
11.170 11.500 
 Stadtteil Wahnheide 7.718 7.800 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Wahnheide 6.137 110,2 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Wahnheide. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf rd. 700 m und umfasst die direkt angrenzenden Nutzungen in der Hei-
destraße zwischen der Autobahnanschlussstelle der A 59 im Westen sowie der Straße Linder Mauspfad 
im Osten.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Heidestraße bestimmt.  
 Im Bereich zwischen der Sportplatzstraße und der Magazinstraße weitet sich der zentrale Versor-
gungsbereich leicht aus und umfasst auch die rückwärtigen, privaten Garagen; dieses Gebiet ist grund-
sätzlich als Potenzialfläche (inkl. des Gebäudes der ehem. Tankstelle) anzusehen. 
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich am östlichen Ende sowie entlang der Magazin-
straße aufgrund der fehlenden Nutzungen um wenige Parzellen verkleinert.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Raumausstatter (FG), Metzgerei (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Wahnheide und Lind, wobei insbesondere die Einwohner von 
Wahnheide im kurzfristigen Bedarfsbereich auch über eine gewisse Einkaufsorientierung auf das Stadt-
teilzentrum Wahn bzw. die Einzelhandelsnutzungen in der Sankt-Sebastianus-Straße verfügen. 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
STZ. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus kleinstrukturierte Anbieter im mittel- und 
langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: rückläufiger Einzelhandelsbesatz, insgesamt jedoch noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
66 
m² VKF
(abs.) 
4.040

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.10
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m  
W e s t h o v e n  /  E n s e n ,  
G i l g a u s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.6 Stadtteilzentrum Westhoven / Ensen, Gilgaustraße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Westhoven, Ensen) 
12.950 12.800 
 Stadtteil Ensen 7.535 7.400 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ensen 6.316 113,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Ensen. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst 
im Wesentlichen die Nutzungen entlang der Gilgaustraße ab der Hohe Straße bis zum Kreuzungsbe-
reich mit der Kölner Straße (hier auch Einbeziehung der Grundstücke östlich und westlich der 
Gilgaustraße entlang der Kölner Straße) und weist eine Nord-Süd-Ausdehnung von rd. 280 m auf. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den straßenbegleitenden Geschäftsbesatz 
entlang der Gilgaustraße bestimmt und weitet sich im Norden leicht auf. Hier befindet sich zwischen der 
Stadtbahnlinie und der Kölner Straße eine Potenzialfläche. Zudem weist der nordöstliche Bereich des 
Zentrums ab Einmündung der Siegstraße deutlichen Modernisierungsbedarf auf, sodass hier grundsätz-
lich eine Neustrukturierung wünschenswert wäre.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum nördlich der Kölner Straße reduziert, da hier keine Einzelhandels-
nutzungen vorhanden sind und eine Entwicklung des Bereiches aufgrund der Strukturen nicht wahr-
scheinlich ist. Im südlichen Bereich entfällt ebenfalls die Fläche der angrenzenden städtischen Gemein-
schaftsgrundschule Porz-Ensen-Westhoven.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
400 bis unter 800 m² R.H. Blumen- und Pflanzenshop (FM), Sport Cologne (FM) 
800 bis unter 1.500 m² Edeka Hein (SM) 
1.500 bis unter 3.000 m² - 
über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränke (FM), Fahrräder- / Zubehör (FG), Schmuck (FG) 
Wochenmarkt Am Marktplatz  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Westhoven und Ensen. 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche 
leicht oberhalb. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurz- und langfristigen Bedarf, während der mittelfristige Bedarf nur eine sehr 
geringe Ausstattung aufweist. 
aktueller Entwicklungsstand: nur noch ein Frequenzbringer vorhanden, noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
40 
m² VKF
(abs.) 
2.820

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.11
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m  Z ü n d o r f ,  
H a u p t s t r a ß e  /  S c h m i t t g a s s e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.7 Stadtteilzentrum Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse Zent rentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Zündorf, Langel)
15.350 16.600 
 Stadtteil Zündorf 11.883 12.800 
 Stadtbezirk Porz 112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zündorf 6.690 120,1 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage innerhalb des Stadtteils Zündorf.
 Das Zentrum erstreckt sich auf die parallel verlaufenden Einbahnstraßen Hauptstraße und Schmitt-
gasse sowie die angrenzenden Nebenstraßen.
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den vorhandenen
Geschäftsbesatz in der Hauptstraße und Schmittgasse zwischen der Höhe Gütergasse / Westfeldgasse
und der Tölmesgasse bzw. Houdainer Straße bestimmt, außerhalb wird das Gebiet v. a. durch Wohn-
nutzungen geprägt. In der Nähe des Rheins / der Rheinwiesen befinden sich verschiedene ergänzende
Nutzungen (Restaurants, Bootsverleih), diese weisen aber keine funktionale Anbindung an den zentra-
len Versorgungsbereich auf.
 Im Osten des Zentrums befindet sich, angrenzend an die künftige Wohnbauentwicklung, eine Potenzi-
alfläche an der Stadtbahnhaltestelle.
 Gegenüber 2010 nur leichte Veränderung der Abgrenzung, es entfallen Bereiche, die ausschließlich
durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geprägt sind
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bücher (FG), Spielwaren (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Zündorf und Langel
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein
STZ.
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus kleinteilige Angebote im mittel- 
und langfristigen Bedarf.
aktueller Entwicklungsstand: deutlicher Rückgang des Einzelhandelsbesatzes, jedoch noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
65 
m² VKF
(abs.) 
3.945

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.12
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
F i n k e n b e r g
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.8 Nahversorgungszentrum Finkenberg Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Finkenberg) 
6.870 7.700 
 Stadtteil Finkenberg 6.870 7.700 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Finkenberg 4.158 74,7 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Finkenberg. 
 Das Zentrum erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bereich einer einheitlich konzipierten und in den 
1960er Jahren entstandenen Großwohnsiedlung mit stadtbildprägendem Geschosswohnungsbau.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch diese einheitlich 
konzipierte Siedlungsanlage und die darin verorteten Ladeneinheiten bestimmt. Nördlich der Theodor-
Heuss-Straße befinden sich darüber hinaus ergänzende Nutzungen, die ebenfalls dem Zentrum zuge-
ordnet werden (Einrichtung der sozialen Infrastruktur, Autohaus, Gastronomie). Die Nord-Süd-
Ausdehnung des Zentrums beträgt rd. 400 m. 
 In diesem Bereich wäre grundsätzlich auch eine Neustrukturierung zur Schaffung einer Potenzialfläche
für die Ansiedlung eines weiteren Frequenzbringers denkbar. 
 Gegenüber 2010 entfällt lediglich die östlich des Zentrums gelegene Schule, die nicht wesentlich zur 
Zentrenstruktur beiträgt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Mix-Markt (SM), T€Di (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kiosk (KI), Apotheke (FG), Getränkemarkt (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im wesentlichem für den Stadtteil Finkenberg 
 Anzahl der Betriebe über dem Orientierungswert, Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert 
für ein NVZ. 
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus weist das Nahversorgungszentrum 
auch Angebote im langfristigen Bedarf auf. 
aktueller Entwicklungsstand: instabil, hohe Leerstandsquote 
Nutzungen 
(abs.) 
23 
m² VKF
(abs.) 
2.140

62 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.9 Nahversorgungslage Eil, Frankfurter Straße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Eil 9.337 9.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Eil 6.195 111,2 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe  
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich  
2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 18 100 1.160 100 - 6 - 80 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 12 67 540 47 - 5 - 245 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 6 33 620 53 + 1 * 
 
 
Karte 7.13: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Eil, Frankfurt Straße 
 
 
 
Charakteristik  
 Die Nahversorgungslage wird ausschließlich durch kleinteilige Anbieter geprägt, seit dem Wegfall von 
Plus / Netto fehlt ein Lebensmittelmarkt. Im kurzfristigen Bedarfsbereich sind u. a. Kioske, Bäckerei-
en, Metzgerei, Apotheken, Floristen ansässig, wobei der Verkaufsflächenschwerpunkt mit Anbietern aus 
dem Bereich Küchenmöbel, Elektrowaren und Hörgeräte / Augenoptik auf den langfristigen Bedarf 
entfällt. Anbieter im mittelfristigen Bedarfsbereich sind nicht vorhanden.  
 Komplementärnutzungen: 36 Dienstleistungsbetriebe (v. a. medizinische Einrichtungen, Banken, 
Postpartnerfiliale),sieben Gastronomiebetriebe, Cafés, Imbisse, Kneipe) und zwei Einrichtungen der so-
zialen Infrastruktur. 
 Aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Frequenzbringers insbesondere im Sortimentsbereich Le-
bensmittel kann der Bereich derzeit keiner wesentlichen Versorgungsfunktion für die umliegenden 
Wohngebiete nachkommen und kann nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft werden.

Stadtentwicklung Köln  63
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
 
7.6.10 Nahversorgungslage Grengel, Friedensstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft 
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Grengel 5.493 5.800 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Grengel 6.019 108,1 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich  
2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 6 100 600 100 - 1 - 40 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 83 545 91 + / - 0 + / - 0 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - + / - 0 + / - 0 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 17 * 9 - 1 - 40 
 
 
Karte 7.14: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Grengel, Friede nstraße 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich mit Ausnahme eines Fachgeschäftes für Dekorationsartikel 
ausschließlich Betriebe des kurzfristigen Bedarfsbereichs. Hier ist neben dem kleinflächigen Fri-
schemarkt Grengel auf eine Bäckerei, einen Getränkehandel, eine Apotheke und einen Kiosk hinzuwei-
sen. Betriebe des mittelfristigen Bedarfsbereichs sind nicht vorhanden. 
 Komplementärnutzungen: 14 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Einrichtungen, Friseur, 
Geldautomat, Postpartnerfiliale) und drei Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätte). 
 Aufgrund des geringen Besatzes im Einzelhandel und dem Fehlen eines größeren Lebensmittelmarktes
wird der Bereich auch weiterhin als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtbezirk 8 - Kalk

8. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Kalk haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden 
können. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe 
Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße   
Stadtteilzentrum Vingst, Ostheimer Straße   
Stadtteilzentrum Rath / Heumar, Rösrather Straße   
Stadtteilzentrum Ostheim, Rösrather Straße / 
Frankfurter Straße   
Stadtteilzentrum Merheim, Olpener Straße   
Stadtteilzentrum Brück, Olpener Straße   
Stadtteilzentrum Höhenberg, Olpener Straße   
Nahversorgungszentrum Neubrück   
Nahversorgungszentrum Humboldt / Gremberg, 
Taunusstraße / Gremberger Straße   
Sonderstandort Kalk   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Kalk werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BTZ Rodenkirchen,
Hauptstr.
STZ Bayenthal,
Goltsteinstr.
Sonderstandort Kalk
BZ Kalk,
Kalker Hauptstr.
STZ Merheim,
Olpener Str.
STZ Vingst,
Ostheimer Str.
STZ Brück,
Olpener Str.
STZ Ostheim,
Rösrather Str./Frankfurter Str.
STZ Rath/Heumar,
Rösrather Str.
STZ Höhenberg,
Olpener Str.
NVZ Neubrück
NVZ Humboldt-Gremberg,
Taunusstr. / Gremberger Str.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:40.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 8.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  K a l k
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Wochenmarkt")M
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  K a l k
B e z i r k s z e n t r u m  
K a l k ,
K a l k e r  H a u p t s t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Flurstücksgrenze
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Karte: 8.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
0 50 100 150 200 25025
Meter
Abgrenzung
Sonderstandort
Zentrumsbereich 2010

24 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.1 Bezirkszentrum Kalk, Kalker  Hauptstraße  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Kalk) 
120.689 131.300
 Stadtteil Kalk 24.147 26.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Kalk  4.903 88,0 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Kalk. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 1,3 km entlang der Kalker Hauptstraße zwischen 
der Barcelona-Allee im Westen und der Bahntrasse im Osten und weitet sich im Bereich der Vietorstra-
ße, Kalk-Mülheimer Straße und Steprathstraße Richtung Norden auf. Im Süden wird der Ottmar-Pohl-
Platz einbezogen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Kalker Hauptstraße und den nördlichen Ausläufern geprägt.  
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden, wobei Ansiedlungsmöglichkeiten durch Nutzung 
der vorhandenen Leerstände bestehen.  
 Gegenüber 2010 Verringerung der Fläche des zentralen Versorgungsbereiches im nördlichen Bereich 
der Kalk-Mülheimer Straße wegen auslaufendem Handelsbesatz sowie gegenüber der Köln Arcaden; 
hier ist Wohnbebauung vorgesehen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² u. a. Altaflex Stoffland (FM), New Yorker (FM), Deichmann (FM), 
Rossmann (FM), Fressnapf (FM), dm (FM, 2x), Norma (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² kik (DIS), Aldi (DIS), Lidl (DIS), Intersport Voswinkel (FM), Norma 
(DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM), TK Maxx (KH), H&M (FM), Müller (FM), C&A (FM) 
 über 3.000 m² Media Markt (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Kinderbekleidung (FG), Bücher (FG), Fischhandel (FG), Metzgereien 
(FG), Obst & Gemüse (FG) 
Wochenmarkt Kalker Post (Samstag, 6 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtbezirk Kalk 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarfsbereich, mit einem guten Angebot im kurzfristigen und 
langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, teilweise mit qualitativen Defiziten 
Nutzungen 
(abs.) 
384 
m² VKF 
(abs.) 
42.630

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.4
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
V i n g s t ,  O s t h e i m e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

30 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.2 Stadtteilzentrum Vingst, Ostheimer Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Vingst) 
13.076 16.200
 Stadtteil Vingst 13.076 16.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Vingst 4.032 72,4 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Vingst.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 700 m entlang der Ostheimer Straße zwischen 
der Würzburger Straße und der Nobelstraße. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a durch die straßenbegleitenden Nutzun-
gen entlang der Ostheimer Straße bestimmt. 
 Eine mögliche Potenzialfläche befindet sich im Osten des zentralen Versorgungsbereiches, südlich 
angrenzend an den Parkplatz des Lebensmitteldiscounters Netto (ggf. unter Einbeziehung von Teilen 
des Parkplatzes von Netto). 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkürzung des zentralen Versorgungsbereiches im Westen der 
Ostheimer Straße und im Bereich der Kuthstraße, da dort kein wesentlicher Einzelhandelsbesatz mehr 
auszumachen ist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Tedi (PB), Aldi (DIS), Edeka (SM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Karadag (SM), Fischhandel (FG), medizinische Artikel (FG), Haus-
haltswaren (FG) 
Wochenmarkt Ostheimer Straße (Dienstag / Freitag, 13 / 32 Markstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Vingst 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächengröße oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzen-
trum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus geringes Angebot im mittel- und 
langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Ausbaupotenzial im mittelfristigen/ langfristigen Bedarfsbereich 
Nutzungen 
(abs.) 
71 
m² VKF
(abs.) 
4.395

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
R a t h / H e u m a r ,  R ö s r a t h e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.3 Stadtteilzentrum Rath / Heu mar, Rösrather Straße Zentrent yp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Rath / Heumar) 
11.715 12.100
 Stadtteil Rath / Heumar 11.715 12.100 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rath / Heumar  7.548 135,5 
 Stadtbezirk Kalk  5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Rath / Heumar. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 800 m entlang der Rösrather Straße zwischen 
Birkenallee und Gröppersgasse und weitet sich auf Höhe der Karl-Schüßler-Straße sowie dem Kurt-
Henn-Platz auf. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die an die Rösrather 
Straße angrenzenden Nutzungen bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche befindet sich nördlich des Kurt-Henn-Platzes im Bereich der Tennishalle. Hier soll 
ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten aufgrund der fehlenden Nutzungs-
dichte verkürzt und im Norden um die Potenzialfläche erweitert. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Kodi (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Bücher (FG), Antiquitäten (FG), Sportbekleidung (FG), 
Kinderbekleidung (FG), Fahrräder (FG),  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Rath / Heumar sowie z. Zt. teilweise Neubrück 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im langfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus auch ein umfassendes Angebot 
im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: leicht instabil, Fehlen eines Lebensmittelmarktes als wesentlicher Mag-
netbetrieb zur Frequenzsteigerung aber gute Ausstattung an Fachgeschäften  
  
 
Nutzungen 
(abs.) 
86 
m² VKF
(abs.) 
3.345

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Stadtteilzentrum
Ostheim,
Rösrather Str. / Frankfurter Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.4 Stadtteilzentrum Ostheim, Zentrentyp: NZ 
Rösrather Straße / Frankfurter Straße  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Ostheim) 
13.493 14.900
 Stadtteil Ostheim 13.493 14.900 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ostheim 5.053 90,7 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Ostheim.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von ca. 650 m entlang der Rösrather 
Straße zwischen dem Kreuzungsbereich Rösrather Straße und Frankfurter Straße im Westen und der 
Ludwig-Ronig-Straße im Osten und weitet sich entlang der Frankfurter Straße Richtung Norden bis zur 
Zehnthofstraße und in Richtung Süden bis zur Weinheimer Straße leicht auf.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. vom Geschäftsbesatz entlang der Rös-
rather Straße und im Kreuzungsbereich mit der Frankfurter Straße bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche befindet sich auf der südlichen Straßenseite der Rösrather Straße gegenüber des 
Lebensmitteldiscounters Penny, angrenzend an die Stadtbahntrasse. Eine weitere Potenzialfläche be-
findet sich am östlichen Rand des Stadtteilzentrums im Bereich des Tankstellengrundstücks neben Lidl.
 Gegenüber 2010 erfolgt keine Veränderung der Zentrenabgrenzung. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Karadag (SM), Rewe (SM), Penny (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: zoologischer Bedarf (FG), Bekleidung (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Ostheim  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, kaum Angebote im mittel- und langfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch Nutzungsunterbrechung im östlichen Bereich des Zentrums 
Nutzungen 
(abs.) 
69 
m² VKF
(abs.) 
3.725

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1:4.200
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
M e r h e i m ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.5 Stadtteilzentrum Merheim, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Merheim, Neubrück) 
20.022 21.600
 Stadtteil Merheim 11.174 12.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Merheim 5.910 106,1 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Merheim. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Olpener Straße auf einer Länge von rd. 550 
m zwischen der Briloner Straße im Westen und auf Höhe des Fenchelwegs im Osten. Darüber hinaus 
umfasst das Stadtteilzentrum kleinere Ausläufer des Kieskaulerwegs bis zur Stadtbahntrasse im Norden 
und im Südosten den Bereich des SB-Warenhauses Kaufland. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Olpener Straße sowie im Kieskaulerweg bestimmt. 
 Potenzialfläche durch Arrondierung Parkplätze im westlichen Bereich des ZVB möglich 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkürzung des Stadtteilzentrums nördlich der Stadtbahntrasse, 
da dieser Bereich überwiegend durch Wohnbebauung geprägt wird. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Das Futterhaus (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufland (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe: Optik (FG), Kosmetik (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtteile Merheim und teilweise Neubrück  
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche deutlich 
darüber  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebot auch im langfristigen Be-
darfsbereich, im mittelfristigen Bedarfsbereich lediglich Randsortimente des Kaufland 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
57 
m² VKF
(abs.) 
8.425

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
B r ü c k ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.6 Stadtteilzentrum Brück, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Brück) 
10.303 10.600 
 Stadtteil Brück 10.303 10.600 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Brück 7.095 127,4 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Brück.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Olpener Straße auf einer Länge von rd. 
700 m zwischen der Einmündung In der Handschaft im Westen bis einschließlich des erweiterten Kreu-
zungsbereiches Brücker Mauspfad im Osten. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Olpener Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen sind im Kreuzungsbereich des Brücker Mauspfades mit der Olpener Straße auf der 
südwestlichen und der südöstlichen Straßenseite vorhanden. Hier wäre grundsätzlich die Neuordnung 
der Gebäude denkbar um Flächen für Neuansiedlungen zu schaffen.   
 Gegenüber 2010 entfällt auf der südlichen Straßenseite der Olpener Straße die zweite Gebäudereihe, 
die ausschließlich durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Wohnnutzungen geprägt wird. 
Darüber hinaus wird der zentrale Versorgungsbereich östlich des Kreuzungsbereiches Olpener Straße / 
Brücker Mauspfad geringfügig verkürzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kosmetik (FG), Teppiche (FG), Bücher (FG) 
Wochenmarkt Olpener Straße (Dienstag / Freitag, 20 / 19 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Brück  
 Anzahl der Betriebe sowie Verkaufsfläche des Zentrums liegen über den Orientierungswerten für ein 
Stadtteilzentrum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, darüber hinaus Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, konstante Entwicklung  
Nutzungen 
(abs.) 
72 
m² VKF
(abs.) 
2.945

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
H ö h e n b e r g ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.7 Stadtteilzentrum Höhenberg, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Höhenberg) 12.465 13.100 
 Stadtteil Höhenberg 12.465 13.100 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenberg 5.251 94,3 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Westen des Stadtteils Höhenberg. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von rd. 550 m entlang der Olpener 
Straße ausgehend vom Kreuzungsbereich Olpener Straße / Höhenberger Kirchweg im Westen, besitzt 
einen nördlichen Ausläufer in die Fuldaer Straße und endet westlich der Burgstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der 
Olpener Straße und Fuldaer Straße bestimmt. 
 Eine große Potenzialfläche befindet sich im Westen des zentralen Versorgungsbereiches im Kreu-
zungsbereich der Olpener Straße / Germaniastraße auf der nordwestlichen Straßenseite (Postgelände).
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung des Stadtteilzentrums im Osten aufgrund von fehlenden Ein-
zelhandelsnutzungen bzw. Potenzialflächen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Penny (DIS), Norma (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Fahrräder (FG), Schmuck (FG), Spielwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Höhenberg  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen leicht über dem Orientierungswert für ein Stadteilzent-
rum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, Ausbaupotenzial im mittel- und langfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil trotz relativ hohem Wettbewerbsdruck durch Nähe zum BZ Kalk 
Nutzungen 
(abs.) 
60 
m² VKF
(abs.) 
2.530

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Neubrück
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.8 Nahversorgungszentrum Neubrück Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Neubrück, Bungalow-
Siedlung 
8.840 - 
 Stadtteil Neubrück 8.848 9.400 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neubrück 4.836 86,8 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Neubrück.  
 Der zentrale Versorgungsbereich befindet sich im Bereich des Weismantelweges und des Platzes An 
St. Adelheid.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches richtet sich nach dem 1970 einheitlich geplanten 
und als Fußgängerzone ausgebauten Zentrum, wobei nur die Bereiche einbezogen werden, die durch 
Einzelhandel geprägt werden.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich im Osten des Zentrums (Parkpalette Heinrich-Lersch-Straße).  
 Gegenüber 2010 entfallen auf der westlichen Seite die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Tedi (FM), Optik (FG), Hörakustik (FG), mediterrane Lebensmittel 
(FG) 
Wochenmarkt An St. Adelheid (Donnerstag, 33 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Neubrück und die angrenzende Bungalow-
Siedlung  
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum, Verkaufs-
flächenausstattung deutlich darüber 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebote im langfristigen Bedarfs-
bereich 
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, leicht positive Entwicklung  
Nutzungen 
(abs.) 
33 
m² VKF
(abs.) 
2.110

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Humboldt/Gremberg,
Taunusstr. / Gremberger Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.9 Nahversorgungszentrum Humboldt / Gremberg, Zentrentyp: NV Z 
Taunusstraße / Gremberger Straße 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Humbolt, Siedlung 
Humbolt, Siedlung Lüderich) 
13.348 - 
 Stadtteil Humbolt-Gremberg 15.468 16.600 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Humbolt-Gremberg 4.530 81,3 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Westen des Stadtteils Humboldt / Gremberg. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von rd. 400 m entlang der Taunusstra-
ße zwischen der Gießener Straße und der Gremberger Straße. Im Süden weitet sich das Nahversor-
gungszentrum entlang der Gremberger Straße bis zur Flammersfelder Straße auf. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches orientiert sich an dem Geschäftsbesatz entlang 
der Taunusstraße und der Gremberger Straße.  
 Es befindet sich keine Potenzialfläche im zentralen Versorgungsbereich. 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung des zentralen Versorgungsbereiches im Osten an der Grem-
berger Straße. Hier ist kein durchgehender Einzelhandelsbesatz vorhanden und dieser Bereich wird ins-
besondere durch Komplementärnutzungen geprägt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Obst- & Gemüse (FG), Haushaltswaren (FG) 
Wochenmarkt Gremberger Straße (Donnerstag, 8 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Humboldt und die Siedlungen Humboldt und 
Lüderich 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus umfassendes Angebot im mittel- 
und langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, aber Verkaufsflächenrückgang seit 2008  
Nutzungen 
(abs.) 
76 
m² VKF
(abs.) 
1.930

Stadtbezirk 9 - Mülheim

9. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
13 der 15 im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Mülheim haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der städtebaulich-funktionalen Zentrenhierarchie werden 
im Kontext der Konzeptfortschreibung das ehemalige Bezirkszentrum Mülheim, Wiener Platz 
sowie das ehemalige Stadtteilzentrum Dellbrück künftig jeweils als Bezirksteilzentrum 
ausgewiesen. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. 
Zusätzlich zu den 15 zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Mülheim wird das geplante 
Nahversorgungszentrum Mülheim-Süd im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung 
auf dem ehemaligen Areal der Deutz AG zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der 
dortigen Bewohnerinnen und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Mülheim, Wiener Platz / Frankfurter 
Straße ✘ Bezirksteilzentrum  
Stadtteilzentrum Mülheim, Buchheimer Straße   
Stadtteilzentrum Mülheim, Berliner Straße   
Stadtteilzentrum Mülheim, Keupstraße   
Stadtteilzentrum Buchforst   
Stadtteilzentrum Höhenhaus, Im Weidenbusch   
Stadtteilzentrum Dünnwald   
Stadtteilzentrum Holweide-West   
Stadtteilzentrum Holweide-Ost   
Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße ✘ Bezirksteilzentrum  
Nahversorgungszentrum Mülheim, Stegerwaldsiedlung   
Nahversorgungszentrum Buchheim   
Nahversorgungszentrum Höhenhaus, Fixheider Weg / 
Berliner Straße   
Nahversorgungszentrum Stammheim   
Nahversorgungszentrum Flittard   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Mülheim-Süd   
Sonderstandort Buchheim   
Sonderstandort Dellbrück   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Mülheim werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus

dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Mülheim-Süd
STZ Dünnwald
STZ Holweide-West STZ Holweide-Ost
BTZ Dellbrück,
Dellbrücker Hauptstr.
STZ Mülheim,
Berliner Str.
STZ Buchforst
STZ Mülheim,
Keupstr.
STZ Höhenhaus,
Im Weidenbruch
STZ Mülheim,
Buchheimer Str. BTZ Mülheim,
Wiener Platz/Frankfurter Str.
NVZ Stegerwaldsiedlung
NVZ Buchheim
Sonderstandort
Buchheim
Sonderstandort Dellbrück
NVZ Flittard
NVZ Stammheim
NVZ Höhenhaus,
Fixheider Weg/Berliner Str.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
GMA 2019
GMA 2016
Stadt Köln
1:35.000 Karte: 9.1
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Wochenmarkt")M
700 Meter Radius um geplantes NVZ
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
B e z i r k s z t e i l z e n t r u m  
M ü l h e i m ,  W i e n e r  P l a t z /
F r a n k f u r t e r  S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentr enk onzep t K öln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 9.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019  
GMA 2017 
Stadt Köln0 50 100 150 200 250
Meter

26 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.1 Bezirksteilzentrum M ülheim, Wiener Platz /  
Frankfurter Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Mülheim, Buchforst, Buch-
heim, Stammheim, Flittard)
79.479 84.400
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südwestlichen Bereich des Stadtbezirks Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 750 m entlang der Frankfurter Straße zwischen
dem Wiener Platz und dem Bahnhof Mülheim.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Frankfur-
ter Straße bestimmt. Daneben umfasst das Zentrum auch den Standort des SB-Warenhauses Kaufland,
der zwischen den Bahngleisen jedoch nur einen geringen fußläufigen Bezug zum übrigen Zentrum auf-
weist.
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.
 Gegenüber 2010 entfallen im Bereich der Eulenbergstraße und der Graf-Adolf-Straße vereinzelt Ge-
bäudeparzellen, die keine Einzelhandelsnutzungen aufweisen und sich in zweiter Reihe befinden.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Rewe (SM), Netto (DIS), Mayersche Buchhandlung
(FM), Pen & Paper (FM), dm (FM), Deichmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS), Woolworth (KH) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufland (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe Biomarkt (SM), türkische Lebensmittel (SM), Obst & Gemüse (FG), 
Fisch (FG) 
Wochenmarkt Wiener Platz (Dienstag, Donnerstag, Samstag, 17 / 23 / 16 Markt-
stände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: insbesondere für den westlichen Stadtbezirk Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich über Orientierungswerten für ein Bezirksteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, gutes Angebot im langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: leicht instabil, z. T. qualitative Defiziten, aber auch Trading-Up-Tendenzen 
Nutzungen 
(abs.) 
211 
m² VKF 
(abs.) 
17.670

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
B e z i r k s z t e i l z e n t r u m
D e l l b r ü c k ,
D e l l b r ü c k e r  H a u p t s t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentr enk onzep t K öln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 9.5
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019  
GMA 2017 
Stadt Köln0 50 100 150 200 250
Meter

32 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.2 Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße Zen trentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Dellbrück, Holweide, Hö-
henhaus, Dünnwald)
69.834 71.100 
 Stadtteil Dellbrück 21.433 22.000 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Dellbrück 6.793 122,0 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Dellbrück.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Dellbrücker Hauptstraße zwischen der
Ernastraße im Norden und der Straße Im Wieschen im Süden mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca.
900 m. Darüber hinaus umfasst das Zentrum auch einen Ausläufer in Richtung Osten entlang der Ber-
gisch Gladbacher Straße sowie im Bereich der Straße An der Kemperwiese.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch den Geschäftsbesatz entlang der Dellbrücker Hauptstra-
ße bestimmt. Im Bereich An der Kemperwiese findet der Wochenmarkt statt, der östliche Ausläufer ent-
lang der Bergisch Gladbacher Straße wird ebenfalls durch Einzelh andel geprägt (u. a. Supermarkt Rewe).
 Eine Potenzialfläche befindet sich im nördlichen Zentrumsbereich im Kreuzungsbereich Ernastraße /
Dellbrücker Hauptstraße.
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum erstmalig als Bezirksteilzentrum ausgewiesen. Aufgrund des Feh-
lens von Einzelhandelsnutzungen wird es im Südosten geringfügig gekürzt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Fressnapf (FM), Aquaristik / Animal world (FM), Zweirad-Center 
Prumbaum (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Rossmann (FM), NDK (FM), Wein (FG), Kinderbekleidung 
(FM) 
Wochenmarkt An der Kemperwiese (Donnerstag, 29 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den östlichen Stadtbezirk Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Bezirksteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, insb. im Angebotssegment des kurz- und mittelfristigen Bedarfs 
Nutzungen 
(abs.) 
204 
m² VKF
(abs.) 
10.815

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1:6.439
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
B u c h h e i m e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.3 Stadtteilzentrum Mülheim, Buchheimer Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Mülheim)
11.099 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Mülheim, angrenzend an das Bezirksteilzentrum Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 250 m entlang der Buchheimer Straße zwischen
dem Wiener Platz und der Wallstraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a durch die straßenbegleitenden Nutzungen entlang der Buch-
heimer Straße bestimmt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich nicht im zentralen Versorgungsbereich, wobei auf verschiedene
Leerstände im westlichen Bereich des Zentrums hinzuweisen ist.
 Gegenüber 2010 entfallen im Norden sowie Nordwesten Bereiche aus dem Zentrum, welche keine
wesentlichen zentrenprägenden Nutzungen aufweisen (v. a. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur)
und daher keine Potenzialflächen darstellen.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Matratzen Concord (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Fahrräder (FG), Kunst (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für das Stadtviertel Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger und langfristiger Bedarfsbereich, geringe Ausstattung im mittelfristi-
gen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, trading-down-Tendenzen im westlichen Bereich des Zent-
rums  
Nutzungen 
(abs.) 
75 
m² VKF
(abs.) 
4.140

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
B e r l i n e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.4 Stadtteilzentrum Mülheim, B erliner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Mülheim-Nord, Bö-
cking-Siedlung, Bruder-
Klaus-Siedlung, Siedlung
Neurath)
14.096 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtteils Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 750 m entlang der Berliner Straße zwischen
Clevischer Ring und Rixdorfer Straße und weitet sich im südlichen Bereich des Zentrums auf den
Marktplatz bis hin zur Markgrafenstraße auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die an die Berliner Straße angrenzenden
Nutzungen bestimmt; die leichte Aufweitung des Zentrums am Marktplatz erfolgt aufgrund des dort an-
sässigen Netto Lebensmitteldiscounters sowie der Nutzung des Bereichs für den Wochenmarkt.
 Eine Potenzialfläche ist im nordwestlichen Bereich des Zentrums auf dem Tankstellengrundstück vor-
handen.
 Gegenüber 2010 kommt es zu keiner Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FG), Karadag (SM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Harbeke (FM), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Heimtextilien (FG), Teppiche (FG) 
Wochenmarkt Schützenplatz (Dienstag / Samstag, 31 / 44 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Mülheim-Nord, Böcking-Siedlung, Bruder-
Klaus-Siedlung, Siedlung Neurath 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche über dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich mit Ergänzung im langfristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
81 
m² VKF
(abs.) 
5.410

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
K e u p s t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.5 Stadtteilzentrum Mülheim, Keupstraße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Keupstraße, Mülhei-
mer Stadtgarten)
12.068 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von ca. 550 m entlang der Keupstraße
zwischen der Stadtbahntrasse und der Bergisch Gladbacher Straße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird vom kleinteiligen Geschäftsbesatz entlang der Keupstraße be-
stimmt, in den Randbereichen des Zentrums sind vorwiegend Wohnnutzungen bzw. ergänzende Kom-
plementärnutzungen vorhanden.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im Kreuzungsbereich zwischen der Keupstraße und der Schanzen-
straße.
 Gegenüber 2010 wird der südöstliche Zentrenbereich entlang der Bergisch Gladbacher Straße auf-
grund der fehlenden Nutzungen leicht verkürzt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Göral Supermarkt (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kinderbekleidung (FG), Brautmode (FG), Herrenbekleidung (FG), 
Glas / Porzellan / Keramik (FG) 
Wochenmarkt -  
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Keupstraße und Mülheimer Stadtgarten
 Anzahl der Betriebe deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche
entspricht dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich mit Ergänzung im kurz- und mittelfristigen Bedarfs-
bereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil durch spezialisierte Angebotsstrukturen, trotz Fehlens eines we-
sentlichen Magnetbetriebes  
Nutzungen 
(abs.) 
110 
m² VKF
(abs.) 
2.655

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
B u c h f o r s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.6 Stadtteilzentrum Buchforst Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil
Buchforst)
7.496 7.800 
 Stadtteil Buchforst 7.496 7.800 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Buchforst 4.806 86,3 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Buchforst.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Waldecker Straße zwischen der Kasseler
Straße und der Bundesstraße B 55 sowie auf Teilbereiche der Heidelberger Straße (Nord-Süd-
Ausdehnung rd. 450 m).
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den straßenbegleitenden Geschäftsbesatz
entlang der Waldecker Straße bestimmt, wobei im südlichen Zentrumsverlauf die Nutzungen v. a. auf
der westlichen Straßenseite angeordnet sind. Darüber hinaus umfasst das Zentrum auch die direkt an-
grenzenden Einzelhandelsnutzungen in der Heidelberger Straße.
 Es befinden sich keine Potenzialflächen im zentralen Versorgungsbereich.
 Gegenüber 2010 wird sowohl im westlichen als auch im östlichen Bereich der Heidelberger Straße das
Zentrum aufgrund des fehlenden Einzelhandelsbesatzes verkürzt, Potenzialflächen befinden sich hier
nicht.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Norma (DIS), Karadag (SM), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt Waldecker Straße (Mittwoch / Samstag, 27 / 29 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Buchforst
 Anzahl der Betriebe durchschnittlich, Verkaufsfläche leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein
Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebote auch im mittelfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: rückläufige Einzelhandelsentwicklung, noch stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
59 
m² VKF
(abs.) 
2.320

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1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  H ö h e n h a u s ,
I m  W e i d e n b r u c h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.7 Stadtteilzentrum Höhenhaus, Im Weidenbruch Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Berliner Straße, Sied-
lung Emberg, Siedlung
Schönrath)
15.499 - 
 Stadtteil Höhenhaus 15.499 15.300 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenhaus 6.337 113,8 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Süden des Stadtteils Höhenhaus.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Straße im Weidenbruch vom Hülsenweg bis
zur Einmündung Honschaftsstraße auf einer Länge von ca. 230 m. Von der Kreuzung im Weidenbruch /
Honschaftsstraße verläuft der zentrale Versorgungsbereich in Nord-Süd-Richtung bis zur Einmündung
Malvenweg auf etwa 150 m.
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der
Straße im Weidenbruch und der Honschaftsstraße geprägt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich am Hülsenweg in zweiter Reihe zum Nutzungsbesatz angrenzend
an den Lebensmittelvollsortimenter.
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung der Ausläufer auf der Straße im Weidenbruch in östlicher
Richtung, da dort fast ausschließlich Komplementärnutzungen verortet sind.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Penny (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bekleidung (FG), Uhren / Schmuck (FG), Optiker (FG), Schreibwa-
ren (FG), Reformwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Höhenhaus
 Anzahl der Betriebe geringer als Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsflächengröße je-
doch entsprechend
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, geringes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: stabil, rückläufiges Angebot im mittelfristigen / langfristigen Bedarfsbe-
reich 
Nutzungen 
(abs.) 
62 
m² VKF
(abs.) 
2.660

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
D ü n n w a l d
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.8 Stadtteilzentrum Dünnwald Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil
Dünnwald)
11.755 11.700 
 Stadtteil Dünnwald 11.755 11.700 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Dünnwald 5.498 98,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Dünnwald.
 Der zentrale Versorgungsbereich verläuft auf einer Länge von rd. 800 m entlang der Berliner Straße
zwischen der Einmündung zur Odenthaler Straße im Norden und bis zur Leuchterstraße im Süden und
weitet sich auf Höhe der Prämonstratenserstraße Richtung Westen leicht auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz  entlang der Berliner
Straße bestimmt und wird sowohl im Norden, im Süden und im Bereich der Aufweitung auf Höhe der
Prämonstratenserstraße durch die dort ansässigen größeren Einzelhandelsbetriebe geprägt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Zentrums auf einer Freifläche an-
grenzend an den Lebensmittelvollsortimenter und im Bereich der Prämonstratenserstraße.
 Gegenüber 2010 verringert sich der zentrale Versorgungsbereich im Nordosten im Bereich der Odent-
haler Straße und im Südosten im Bereich der Leuchterstraße, da hier kein strukturprägender Einzel-
handel vorhanden ist und die Bahngleise als Zäsur wirken. Dahingegen wurden im Bereich der Prä-
monstratenserstraße und im Südwesten im Bereich der Leuchterstraße die Grenzen des zentralen Ver-
sorgungsbereiches erweitert, um geeignete Potenzialflächen zu integrieren.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS), Centershop (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Florist (FG), Uhren / Schmuck (FG), Optiker (FG), Bekleidung (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den ganzen Stadtteil Dünnwald
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert, Verkaufsfläche liegt deutlich darüber
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarf, auch Angebot im mittel- und langfristigen Bereich vor-
handen
aktueller Entwicklungsstand: stabil, aber rückläufige Ausstattung, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
88 
m² VKF
(abs.) 
4.700

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.12
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
H o l w e i d e - W e s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 40 80 120 16020
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

62 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.9 Stadtteilzentrum Holweide-West Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Holweide-West, Sied-
lung Wichheim, Siedlung
Schlagbaum)
9.682 - 
 Stadtteil Holweide 21.147 22.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Holweide 5.663 101,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Bereich des Stadtteils Holweide.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 650 m entlang der Bergisch Gladbacher Straße
zwischen dem Autobahnanschluss im Westen und einer Freifläche (Spielplatz) im Osten. Das Zentrum
weitet sich im Bereich der Steyler Straße mit den hier angrenzenden Einzelhandelsnutzungen auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums richtet sich nach den eher atypischen Baustrukturen in diesem Sied-
lungsbereich und umfasst sowohl die kleinteiligen Nutzungen im östlichen Bereich des Zentrums als
auch die autokundenorientierten großflächigen Einzelhandelseinrichtungen im westlichen Bereich des
Zentrums entlang der Steyler Straße.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im östlichen Bereich der Steyler Straße, wobei v. a. der kleinteilige
Besatz im Osten des Zentrums entlang der Bergisch Gladbacher Straße gestärkt werden sollte.
 Gegenüber 2010 erfolgt keine nennenswerte Veränderung der Zentrumsabgrenzung.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Mühlenz Schuhe (FM), Schneider‘s Getränkemarkt (FM), cologne 
sport (FM), kik (DIS), Aldi (DIS), dm (FM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Toys’R’Us (FM), Küchen Schaffrath (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Sanitätswaren (FG), Sportartikel (FG), Kunst (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtviertel Holweide-West, Siedlung Wichheim und Siedlung
Schlagbaum  
 Anzahl der Betriebe im Durchschnitt, Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert für ein STZ
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus gutes Angebot im kurz- und mittel-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, gute und vielseitige Ausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
76 
m² VKF
(abs.) 
13.240

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.13
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
H o l w e i d e - O s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

66 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.10 Stadtteilzentrum Holweide-Ost Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Holweide-Ost,
Schweinheim, Iddelsfeld,
Ober-Iddelsfeld, Zuordnung
Holweide)
11.465 - 
 Stadtteil Holweide 21.147 22.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Holweide 5.663 101,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Bereich des Stadtteils Holweide.
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf einer Länge von rd. 750 m die Nutzungen entlang der
Bergisch Gladbacher Straße zwischen der Maria-Himmelfahrt-Straße und Schwabstraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Bergisch
Gladbacher Straße bestimmt, nimmt jedoch im westlichen Bereich des Zentrums ab und beschränkt
sich hier auf die südliche Straßenseite. Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich der Marktplatz.
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden, wobei auf verschiedene Leerstände hinzuweisen
ist, die nachgenutzt werden sollten.
 Gegenüber 2010 Änderungen im westlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereiches, da hier der
Einzelhandelsbesatz abnimmt und v. a. durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geprägt wird und
keine Potenzialfläche vorhanden ist.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² denn’s Biomarkt (SM), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Antiquitäten (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Sanitätswaren (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt Bergisch Gladbacher Straße (Samstag, 12 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Holweide-Ost, Schweinheim, Iddelsfeld,
Ober-Iddelsfeld  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil und seit 2006 gewachsen, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
83 
m² VKF
(abs.) 
5.680

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.14
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Mülheim, Stegerwaldsiedlung
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

70 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.11 Nahversorgungszentrum Stegerwaldsiedlung  Zentrentyp: NV Z  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (südli-
cher Bereich des Stadtvier-
tels Stegerwaldsiedlung)
4.360 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südlichen Bereich des Stadtteils Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Deutz-Mülheimer Straße zwischen dem
Einmündungsbereich der Ferdinandstraße und der Gaußstraße. Im südlichen Bereich des Zentrums
weitet sich dieses auf und umfasst den vorhandenen Lebensmitteldiscounter Lidl.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Süden durch den vorhandenen Geschäftsbesatz entlang der
Deutz-Mülheimer Straße bestimmt.
 Im Norden weist das Zentrum eine Potenzialfläche auf. Die Potenzialfläche befindet sich auf der west-
lichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße, darüber hinaus entsteht auf der westlichen Straßen-
seite im mittleren Bereich des Zentrums eine weitere Geschäftszeile.
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten im Bereich der Adam-Stegerwald-
Straße gekürzt, da hier keine wesentlichen Einzelhandelsnutzungen vorhanden sind. Darüber hinaus
wird auf der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße das Zentrum den vorhandenen Be-
bauungsplänen und Planungen angepasst.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Möbel (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für einen Teilbereich des Stadtviertels Stegerwaldsiedlung
 Anzahl der Betriebe unterhalb des NVZ-Orientierungswertes, Verkaufsflächenausstattung diesem ent-
sprechend
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus geringes Angebot im langfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: geringe Ausstattung, instabil, jedoch vorhandene Potenzialfläche   
Nutzungen 
(abs.) 
9 
m² VKF
(abs.) 
1.465

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.15
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nko nze pt Köln 20 20S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Buchheim
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

74 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.12 Nahversorgungszentrum Buchheim Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Buchheim, Siedlung
Buchheim)
12.207 - 
 Stadtteil Buchheim 13.190 14.500 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Buchheim 4.983 89,5 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage am westlichen Rand des Stadtteils Buchheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Frankfurter Straße zwischen der Bahntrasse
im Norden und der Heidelberger Straße sowie im westlichen Bereich der Alte Wipperfürther Straße.
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Frankfurter Straße bestimmt. In der Alte Wipperfürther Straße ist
darüber hinaus auf den Lebensmitteldiscounter Netto in zweiter Reihe hinzuweisen.
 Im Süden des Zentrums auf der westlichen Straßenseite der Frankfurter Straße befindet sich eine Po-
tenzialfläche.
 Gegenüber 2010 erfolgt lediglich eine geringe Verkürzung des Zentrums im Süden, angrenzend an die
Bahngleise, da sich die heutige Potenzialfläche straßenbegleitend entlang der Frankfurter Straße er-
streckt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Schuhe (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Buchheim sowie die Siedlung Buchheim
 Anzahl der Betriebe über dem Orientierungswert für ein NVZ, Verkaufsfläche entspricht dem Orientie-
rungswert für ein Nahversorgungszentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, nur ausschnittweises Angebot im mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: instabil, nur ein Magnetbetrieb vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
47 
m² VKF
(abs.) 
1.140

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.16
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Höhenhaus, Fixheider Weg/Berliner Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

78 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.13 Nahversorgungszentrum Höhenhaus, Fixheider Weg / 
Berliner Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Berliner Straße, Sied-
lung Emberg, Siedlung
Schönrath)
5.204 - 
 Stadtteil Höhenhaus 15.499 15.300 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenhaus 6.337 113,8 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus.
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf einer Länge von etwa 280 m Geschäftsbereiche entlang
der Berliner Straße zwischen dem Rewe-Markt und der Einmündung Bodestraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird vor allem durch die Nutzungen entlang der Berliner Straße ge-
prägt, nimmt jedoch in südlicher Richtung ab.
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden.
 Gegenüber 2010 ergeben sich Veränderungen im südlichen Bereich des Zentrums. Hier reduziert sich
die Fläche, da der Einzelhandelsbesatz stark abnimmt, die Wohnnutzung im Vordergrund steht und kei-
ne Potenzialfläche vorhanden ist.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Apotheke (FG), Haushaltsgeräte (FG), Bäckerei (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Berliner Straße, Siedlung Emberg und
Schönrath 
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb des Orientierungswertes, Verkaufsfläche über dem Orientierungs-
wert. 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristigen Bedarf.
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch geringes qualitatives und quantitatives Angebot 
Nutzungen 
(abs.) 
20 
m² VKF
(abs.) 
1.835

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.17
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Stammheim
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

82 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.14 Nahversorgungszentrum Stammheim Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Siedlung Stammheim-
Nord, -Süd, Stammheim) 
7.870 - 
 Stadtteil Stammheim 7.874 8.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Stammheim 5.381 96,6 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im dörflich geprägten Kern Alt-Stammheim.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Gisbertstraße auf rd. 250 m zwischen dem 
Stammheimer Ring und der Bonhoefferstraße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums umfasst im Wesentlichen die Einzelhandelsnutzungen entlang der Gis-
bertstraße sowie einen kleinen Ausläufer im südlichen Bereich entlang der Bonhoefferstraße.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich angrenzend an den Stammheimer Ring, auf welcher zwischenzeit-
lich der Lebensmittelmarkt Rewe eröffnet hat.  
 Gegenüber 2010 entfallen im westlichen Bereich entlang der Gisbertstraße Teilbereiche aus der Ab-
grenzung des zentralen Versorgungsbereiches, da hier überwiegend Wohnnutzungen dominieren und 
keine weitere Potenzialfläche vorhanden ist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Blumen (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Siedlung Stammheim-Nord, Siedlung 
Stammheim-Süd und Stammheim 
 Anzahl der Betriebe durchschnittlich und Verkaufsfläche unterhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum, im Nachgang der Erhebung hat jedoch der Anbieter Rewe eröffnet   
 Angebotsschwerpunkt: insbesondere im kurzfristigen Bedarfsbereich, mit Ergänzungen im mittelfristigen 
Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich noch stabil, mit dem nach der Erhebung eröffneten Rewe-
Markt ein Magnetbetrieb vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
30 
m² VKF
(abs.) 
260

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.18
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Flittard
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

86 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.15 Nahversorgungszentrum Flittard Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Flittard, Bayer-
Siedlung) 
7.850 - 
 Stadtteil Flittard 7.900 8.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Flittard 5.990 107,5 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im alten Ortskern des Stadtteils Flittard.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst den Geschäftsbereich im Kreuzungsbereich der Everger-
straße / Edelhofstraße / Paulinenhofstraße mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 300 m und einer 
West-Ost-Ausdehnung von ca. 200 m. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Everger-
straße, Edelhofstraße und Paulinenhofstraße bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Nutzungsdich-
te im Einzelhandel und in den ergänzenden Komplementärnutzungen stark ab, sodass diese nicht zum 
zentralen Versorgungsbereich gezählt werden.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich in der Paulinenhofstraße im dort ansässigen Leerstand (ehemaliger 
Aldi-Standort), wobei das Gebäude derzeit an einzelnen Tagen der Woche durch ein Fashion-Outlet 
genutzt wird.  
 Gegenüber 2010 wird die Ausdehnung des Zentrums entlang der Evergerstraße im Nordwesten ver-
kürzt, da sich hier ausschließlich Wohnnutzungen befinden. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FG), Bekleidung (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Flittard und Bayer-Siedlung  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung oberhalb des NVZ-Orientierungswertes   
 Angebotsschwerpunkt: fast ausschließlich kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristi-
gen Bedarfsbereich   
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, jedoch rückläufige Tendenzen hinsichtlich der Angebotsaus-
stattung im Zentrum 
Nutzungen 
(abs.) 
32 
m² VKF
(abs.) 
1.485

Anlage 11, Auszug BV 3 (Lindenthal) 05.12.2022

3391 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221)  221 93313 
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum:  08.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 
vom 05.12.2022  
öffentlich 
9.2.1 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen 
der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die 
Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 
BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und 
Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind 
in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 
2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des 
EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst. 
3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konse-
quente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis 
Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
4. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten 
städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des 
Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf 
der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung 
der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Fort-
schreibung des EHZK wie folgt:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Situation auf der Rhön-
dorfer Straße zwischen dem Gottesweg und der Weißhausstraße zu prüfen mit dem Ziel 
einer ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll die optimale Ausnut-
zung der Grundstücke durch die zusätzliche Errichtung von Wohnungen angestrebt wer-
den, um perspektivisch den Bereich als Zentralen Versorgungsbereich qualifizieren zu 
können.

Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt 
nicht anwesend: Frau Weitekamp, Frau Klein (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Lhotka (CDU 
 
 
 
 
 
 
 
9.2.1.1 Ergänzungsantrag zu 9.2.1 
AN/2276/2022 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Fortschrei-
bung des EHZK wie folgt: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Situation auf der Rhöndorfer 
Straße zwischen dem Gottesweg und der Weißhausstraße zu prüfen mit dem Ziel einer ord-
nungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll die 
optimale Ausnutzung der Grundstücke durch die zusätzliche Errichtung von 
Wohnungen angestrebt werden, um perspektivisch den Bereich als Zentralen 
Versorgungsbereich qualifizieren zu können. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt 
 
 
nicht anwesend: Frau Weitekamp, Frau Klein (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Lhotka (CDU)

16_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Übersicht der Beratung in den Gremien

3481 Zeichen

Anlage 16 
Beratungsergebnisse der Gremien zur Beschlussvorlage 1538/2020/1  
Gremium Datum Beratungsergebnis Antrag Stellungnahme 
BV 1 (Innenstadt) 01.12.22 ungeändert beschlossen   
BV 5 (Nippes) 01.12.22 geändert beschlossen AN/1950/2022 
1. Ausweitung NVZ Weidenpesch 
2. Ansiedlung Vollsortimenter/Discounter 
in Bilderstöckchen & Alt-Niehl  keine 
Anwendung 700 m-Radius 
3. höhere Kaufkraftabschöpfung von 40-45 
% wird vorgeschlagen 
(4. kein Regelungsgegenstand EHZK) 
5. jährliche Überprüfung der 
Einwohnerzahlen 
zu 1. Überprüfung der Abgrenzung des NVZ 
nach Realisierung des Lebensmittelmarkt an 
der Neusser Straße bzw. planungsrechtlichen 
Absicherung.  
zu 2. individueller Einzugsbereich > 700 m-
Radius kann im Einzelfall berücksichtigt 
werden  
zu 3. Der Wert von 35 % Kaufkraftabschöpfung 
stellt nur einen Orientierungswert dar.  
zu 5. Es liegen bereits neue Erhebungsdaten 
vor, die in Bezug auf die aktuelle 
Einwohnerzahl ausgewertet werden können. 
BV 7 (Porz) 01.12.22 endgültig abgelehnt AN/2240/2022 
1. fehlende Aktualität der Erhebungsdaten  
2. fehlende Nahversorgungsangebote bzw. 
Entwicklungsmöglichkeiten 
1. Festlegung eines Stichtags ist nötig für eine 
Vergleichbarkeit im Stadtgebiet; punktuelle 
Veränderungen des Einzelhandelsangebots 
wirken sich derzeit nicht auf ZVB in Porz aus. 
2. Fortschreibung des EHZK schafft 
Voraussetzungen zur Ansiedlung von 
Vorhaben auch außerhalb der ZVB, um dort 
die Nahversorgung zu stärken. 
BV 2 (Rodenkirchen) 05.12.22 mit Änderungen 
empfohlen 
AN/0994/2021 (Erneuerung 
Ergänzungsantrag bzgl. Immendorf/Weiß) 
Neuansiedlung von Einzelhandel und 
Zentren in Immendorf und Weiß 
ermöglichen 
Ansiedlung grundsätzlich bereits möglich, 
aufgrund geringer Einwohnerzahlen in 
Immendorf und bisher erfolgloser 
Wiederansiedlung in Weiß jedoch nicht 
realisiert. Die Voraussetzungen für die 
Ausweisung eines ZVB ist in beiden Stadtteilen 
derzeit nicht gegeben. 
BV 3 (Lindenthal) 05.12.22 geändert beschlossen AN/2276/2022  
städtebauliche Entwicklung/Aufwertung 
(+Wohnen) der nicht integrierten 
Städtebauliche Aufwertung grundsätzlich 
wünschenswert; noch zu erarbeitendes 
konsistentes Konzept für den Gesamtstandort 
sollte allerdings Grundlage sein; ggf.

Fachmarktagglomeration Rhöndorfer 
Straße 
nachträgliche Einstufung des Standortes als 
ZVB möglich  
BV 4 (Ehrenfeld) 05.12.22 ungeändert beschlossen   
BV 6 (Chorweiler) 06.12.22 zurückgestellt   
WiA 19.01.23 Einstimmig zugestimmt   
BV 8 (Kalk) 26.01.23 zugestimmt   
BV 9 (Mülheim) 30.01.23 Einstimmig beschlossen   
BV 6 (Chorweiler) 02.02.23 Geändert beschlossen AN/0128/2023 
Ansiedlungssteuerung in Randlagen und 
von Komplementärnutzungen, 
Berücksichtigung der verkehrlichen 
Anbindung 
 
EHZK schafft Spielräume für Ansiedlungen 
außerhalb von ZVB, Anbindung mit 
ÖPNV/Rad/zu Fuß werden positiv 
berücksichtigt, Komplementärnutzungen 
stärken den Einzelhandel, können jedoch nicht 
über das EHZK geregelt werden  
AN/0130/2023 
Einzelhandelsansiedlung am 
Sonderstandort Pesch 
 
i. R. v. sog. Annexhandel ist die Ansiedlung 
von kleinteiligem Einzelhandel möglich 
AN/0175/2023 
Ansiedlung eines Vollversorgers in 
Fühlingen und Ausweisung als 
Nahversorgungslage (NVL) 
Verknüpfung von NVL Blumenberg und 
geplantem NVZ Kreuzfeld 
 
Ansiedlungsvoraussetzungen werden im 
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens 
geschaffen 
Verknüpfung wird in konzeptioneller Planung 
für Kreuzfeld bedacht 
SteA 02.02.23 Ungeändert empfohlen

Anlage 17, Auszug BV 6 (Chorweiler) 02.02.2023

11173 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon: (0221) 221 96313 
Fax:  (0221) 221 96400 
E-Mail: christian.schulz1@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 02.02.2023 
öffentlich 
9.2.1 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonz ept Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
 
Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 
AN/0128/2023: 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeits beteiligung zur Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlun- 
gen aller 9 Bezirksvertretungen zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzel handels- und Zentrenkonzeptes für 
die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 
BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei- 
ligung (zur Steuerung des Einzelhandels) im gesamten Stadtgebiet. Die Bausteine der 
Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steue- 
rungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche 
Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur 
Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfas- 
sung gemäß Anlage 3.2 angepasst. 
3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015  (Vorlage 1986/2015), die konse- 
quente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultations- 
kreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
4. Zur Erfassung der mittel- und langfristigen Ausw irkungen der Corona- Pandemie und 
den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen im Kölner Stadtgebiet, be- 
schließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Ab- 
stand von zwei Jahren.im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf 
der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhe- 
bung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung, so wie eine Un- 
tersuchung der Online-Präsenz der stationären Einzelhandelsbetriebe durchzuführen. 
 
 
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der 
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen wie folgt Stellung:

1.  Eine Lösungsorientierte Steuerung scheint hier nicht gegeben, da eher eine Situations- 
beschreibung durch das EHZK vorgenommen wird. Eine Steuerung durch Unterbin- 
dung ohne konkrete Anreize verfehlt den Ansatz im Randbezirk, da hier nicht „alt“ ge- 
schützt, sondern nur „neu“ verhindert wird. Dies schädigt die Aufenthalts- und Lebens- 
qualität. Das vermeintlich vorrangige Ziel die Innenstadt (Köln-City) zu schützen kann 
hiermit vielleicht verfolgt werden, allerdings deutlich zu Lasten der Veedel. 
2. Verkehrliche Aspekte, wie Anbindung an Straßen-,  und ÖPNV sowie Parkmöglichkeiten 
werden außer Acht gelassen. Hier sind städtebaulich integrierte Lagen zumeist kontra- 
produktiv, da hier selten ausreichend große Verkaufsflächen und Parkflächen realisier- 
bar sind. 
3. Die generelle Betrachtung allein mittels eines E HZK, welches dem Schutz der (Bezirks- 
) Zentren dient, ist in Randgebieten, wie z. Bsp. den Bezirk Köln-Chorweiler, mittler- 
weile nicht mehr möglich, da die bestehenden Versorgungs-Zentren sich zusehends 
auflösen, bzw. marginalisieren. Hier ist eine individuelle Steuerung und Betrachtung der 
Einzelstandorte (Nahversorgungslagen und Zentren) der einzige Weg passgerecht zu 
steuern. Ein Einfaches „verbieten“ oder regulieren im Umkreis mittels des EHZK und 
der daraus folgenden FNP und Bebauungspläne dient nur einer weiteren Ausdünnung 
und Flucht in benachbarte Kommunen. (Bsp.: nach Pulheim oder Dormagen) 
4. Für die Neuansiedlung von Gastronomie braucht es  ebenfalls Anreize in Randlagen. 
5. Kleinflächiger Einzelhandel darf, vor allem in R andlagen, durch das EHZK nicht verhin- 
dert oder erschwert werden, wenn keine Möglichkeit im Ortskern besteht. 
6. Auch im Rahmen des EHZK sollen alle Möglichkeite n ausgeschöpft werden, um die An- 
siedlung von Saunaclubs und Ähnlichen, Spielhallen, so wie alle anderen Arten von 
Glücksspielstätten zu unterbinden. 
7. Bei der Neu-Ausweisung und Analyse der aktuell v orhandenen Standorte für den Ein- 
zelhandel, sollte neben der Kaufkraft, auch die medizinische Versorgung für den be- 
trachteten Versorgungsbereich (und dessen Einzugsgebiet) betrachtet werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Schlimgen zugestimmt . 
 
Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 
AN/0130/2023: 
Beschluss: 
 
Wir fordern die Verwaltung auf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die An- 
siedlung von kleinflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Bebauungsplan für das 
Gewerbegebiet Pesch (hier Nr. 61520/02 Donatusstr.) zu ermöglichen (bspw. auch 
mittels einer Anpassung des Regionalplans (Anpassung von GE zu ASB-Fläche)). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und des Be- 
zirksvertreters Schlimgen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich zu- 
gestimmt .

Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 
AN/0175/2023: 
Beschluss: 
 
1. Im Stadtteil Fühlingen soll im Bereich des Heinr ichshofwegs die Ansiedlung ei- 
nes Vollversorgers ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Standort auch 
im EHZK zumindest als Nahversorgungslage planerisch gesichert werden. 
2. Die neue Nahversorgungslage Blumenberg und das g eplante Nahversorgungs- 
zentrum Kreuzfeld müssen konzeptionell und planeris ch zusammen gedacht 
werden. Ziel muss es sein, mit der Realisierung des neuen Stadtteils ein gemein- 
sames Zentrum zu schaffen, in dem Einzelhandel für die Menschen vor Ort fuß- 
läufig erreichbar ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt . 
 
 
Abstimmung über den so geänderten Beschluss (AN/0128/2023 zuzüglich 
AN/0130/2023 und AN/0130/2023): 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeits beteiligung zur Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlun- 
gen aller 9 Bezirksvertretungen zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzel handels- und Zentrenkonzeptes für 
die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 
BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei- 
ligung (zur Steuerung des Einzelhandels) im gesamten Stadtgebiet. Die Bausteine der 
Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steue- 
rungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche 
Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur 
Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfas- 
sung gemäß Anlage 3.2 angepasst. 
3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015  (Vorlage 1986/2015), die konse- 
quente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultations- 
kreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
4. Zur Erfassung der mittel- und langfristigen Ausw irkungen der Corona- Pandemie und 
den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen im Kölner Stadtgebiet, be- 
schließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Ab- 
stand von zwei Jahren.im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf 
der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhe- 
bung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung, so wie eine Un- 
tersuchung der Online-Präsenz der stationären Einzelhandelsbetriebe durchzuführen. 
 
 
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der 
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen wie folgt Stellung: 
 
1.  Eine Lösungsorientierte Steuerung scheint hier nicht gegeben, da eher eine Situations- 
beschreibung durch das EHZK vorgenommen wird. Eine Steuerung durch Unterbin- 
dung ohne konkrete Anreize verfehlt den Ansatz im Randbezirk, da hier nicht „alt“ ge- 
schützt, sondern nur „neu“ verhindert wird. Dies schädigt die Aufenthalts- und Lebens- 
qualität. Das vermeintlich vorrangige Ziel die Innenstadt (Köln-City) zu schützen kann 
hiermit vielleicht verfolgt werden, allerdings deutlich zu Lasten der Veedel.

2. Verkehrliche Aspekte, wie Anbindung an Straßen-,  und ÖPNV sowie Parkmöglichkei- 
ten werden außer Acht gelassen. Hier sind städtebaulich integrierte Lagen zumeist 
kontraproduktiv, da hier selten ausreichend große Verkaufsflächen und Parkflächen 
realisierbar sind. 
3. Die generelle Betrachtung allein mittels eines E HZK, welches dem Schutz der (Be- 
zirks- ) Zentren dient, ist in Randgebieten, wie z. Bsp. den Bezirk Köln-Chorweiler, 
mittlerweile nicht mehr möglich, da die bestehenden Versorgungs-Zentren sich zuse- 
hends auflösen, bzw. marginalisieren. Hier ist eine individuelle Steuerung und Betrach- 
tung der Einzelstandorte (Nahversorgungslagen und Zentren) der einzige Weg pass- 
gerecht zu steuern. Ein Einfaches „verbieten“ oder regulieren im Umkreis mittels des 
EHZK und der daraus folgenden FNP und Bebauungspläne dient nur einer weiteren 
Ausdünnung und Flucht in benachbarte Kommunen. (Bsp.: nach Pulheim oder Dorma- 
gen) 
4. Für die Neuansiedlung von Gastronomie braucht es  ebenfalls Anreize in Randlagen. 
5. Kleinflächiger Einzelhandel darf, vor allem in R andlagen, durch das EHZK nicht verhin- 
dert oder erschwert werden, wenn keine Möglichkeit im Ortskern besteht. 
6. Auch im Rahmen des EHZK sollen alle Möglichkeite n ausgeschöpft werden, um die 
Ansiedlung von Saunaclubs und Ähnlichen, Spielhallen, so wie alle anderen Arten von 
Glücksspielstätten zu unterbinden. 
7. Bei der Neu-Ausweisung und Analyse der aktuell v orhandenen Standorte für den Ein- 
zelhandel, sollte neben der Kaufkraft, auch die medizinische Versorgung für den be- 
trachteten Versorgungsbereich (und dessen Einzugsgebiet) betrachtet werden. 
8. Wir fordern die Verwaltung auf die notwendigen M aßnahmen zu ergreifen, um die An- 
siedlung von kleinflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Bebauungsplan für das 
Gewerbegebiet Pesch (hier Nr. 61520/02 Donatusstr.) zu ermöglichen (bspw. auch 
mittels einer Anpassung des Regionalplans (Anpassung von GE zu ASB-Fläche)). 
9. Im Stadtteil Fühlingen soll im Bereich des Heinr ichshofwegs die Ansiedlung ei- 
nes Vollversorgers ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Standort auch 
im EHZK zumindest als Nahversorgungslage planerisch gesichert werden. 
10. Die neue Nahversorgungslage Blumenberg und das geplante Nahversorgungs- 
zentrum Kreuzfeld müssen konzeptionell und planeris ch zusammen gedacht 
werden. Ziel muss es sein, mit der Realisierung des neuen Stadtteils ein gemein- 
sames Zentrum zu schaffen, in dem Einzelhandel für die Menschen vor Ort fuß- 
läufig erreichbar ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt .

Anlage 9, Auszug BV 5 (Nippes) 01.12.2022

7405 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:   guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum:  02.12.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 01.12.2022  
öffentlich 
9.2.1 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
Herr Urmetzer begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen und FDP. 
Für Herrn Schmitz sei ein Kardinalsfehler, dass das Einzelhandles- und Zentrenkonzept Top-
Down entwickelt worden sei. Für Bilderstöckchen weise es Lücken auf. Zur Verbesserung der 
Situation dort regt er einen ein Runden Tisch unter Leitung des Bürgeramtes und mit allen Akt-
euren, insbesondere Einzelhändlern und Immobilieneigentümern, an. 
Die Fragen der Bezirksvertretung beantworten Frau Rohde und Frau Finkeldei wie folgt: 
 Eine Vergrößerung der einzelnen Zentren, wie in Punkt 1 des Änderungsantrags von Grü-
nen und FDP vorgesehen, sei schwierig. Jedoch könne man das eingekürzte Gebiet in Wei-
denpesch (inklusive Neusser Straße 467) als geplantes Nahversorgungszentrum ansehen 
und perspektivisch ausweiten. Bei tatsächlicher Ansiedelung eines Einzelhandelsbetriebs 
könne dieses dann entsprechend ausgewiesen und in das Einzelhandelskonzept aufgenom-
men werden. 
 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ermögliche grundsätzlich keine ergänzende 
Mischnutzung. Dennoch solle die Bezirksvertretung eine solche als Empfehlung an die Ver-
waltung in den Beschluss mit aufnehmen und anregen, dort umzusetzen, wo es möglich sei. 
Zur Absicherung einer solchen Abweichung könne dann ein Bebauungsplanverfahren durch-
geführt werden. 
 Für die Neusser Str. 367 gebe es konkrete Gespräche über eine Ansiedlung.  
Zur Neusser Str. 467 gebe es keinen abschließenden Planungsstand. Eine Kombination aus 
Einzelhandel und Wohnbebauung werde begrüßt. 
 Der Aldi in der Osterather Straße habe eine Verkaufsfläche von 1.000 qm. Das Zentrum der 
Sechzigstraße liege im 700-m-Radius, der Bebauungsplan schließe zudem einen Einzelhan-
del der gewünschten Größe dort aus (zu Punkt 3 des Änderungsantrags). 
 Für Bilderstöckchen werde ein Bedarf gesehen. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, 
dass es in weiteren Vierteln des Stadtgebiets vergleichbare Situationen gebe. Das Konzept 
lasse Ausnahmen vom 700-m-Radius zu und beachte auch die geographischen Gegeben-
heiten, wie z.B. Barrieren durch einen Bahndamm. Die Ausnahmen dürften aber nicht dazu 
führen, dass Nachbarzentren gefährdet würden und diese ihre Funktion nicht mehr wahr-
nehmen könnten.

 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept definiere nur die Regeln, könne aber keine Ansied-
lungen versprechen. Es sei auch keine Ansiedlungsstrategie, sondern verhindere Fehlent-
wicklungen. Innerhalb des Konzepts würden Bevölkerungszuwachs und Kaufkraft berück-
sichtigt. An anderen Stellen im Stadtgebiet habe sich eine Steuerung durch das Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept positiv ausgewirkt. 
 Die Stadtverwaltung führe regelmäßig anlassbezogene Gespräche mit Vollversorgern. Auf 
die Wahl des Betreibers habe die Verwaltung jedoch keinen Einfluss und habe daher auch 
nicht in Gesprächen darauf hinwirken können, dass die Netto-Filiale in Bilderstöckchen in 
einen Edeka umgewandelt werde. 
 Der Betreiber des Supermarktes auf dem Grundstück Amsterdamer Str. 236b habe die da-
nebenliegende Tankstelle vermutlich aus betriebswirtschaftlichen Gründen käuflich erwor-
ben. 
 Zu Punkt 5 des Änderungsantrags: Das Einzelhandelskonzept steuere nicht die Ansiedlung 
von Spielstätten, dies geschehe durch den Bebauungsplan. Spielstätten könnten aber inso-
fern indirekt steuern, weil das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Grundlage für den Be-
bauungsplan gelte. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert ist ebenfalls der Auffassung, 
dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept keine Ansiedlungsstrategie enthalte, weist 
aber darauf hin, dass es ein Instrument der Stadtentwicklungspolitik sei. 
Im Rahmen der Fragerunde hat Herr Schmitz seine Forderung nach einem Runden Tisch be-
kräftigt. 
Der Änderungsantrag wird bei Enthaltung von SPD und CDU einstimmig beschlossen. An-
schließend ergeht folgender 
 
Beschluss:  
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes begrüßt, dass der „Zentrale Versorgungsbereich“ EHKZ das 
Gebiet „Weidenpesch, nördliche Neusser Straße“ in Weidenpesch und Mauenheim als „Nah-
versorgungszentrum“ ausgewiesen wird. (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu der Stel-
lungnahme von Lidl, S.7) Er soll sich aber auch auf die Friedrich -Karl-Straße 22 bis 32 (Stre-
cke zwischen Siegmundstraße und Neusser Straße) erstrecken und in der Neusser Straße 
weiter nach Norden und Osten fortgeführt werden können. 
2. In Bilderstöckchen und Alt-Niehl soll es möglich sein, einen Vollsortimenter oder einen grö-
ßeren Discounter anzusiedeln. Daher begrüßt die Bezirksvertretung, dass die Verwaltung 
laut Antwort an die Stellungnahme von Aldi Dormagen eine Einzelfallprüfung für möglich 
hält, (Siehe dortiger Punkt 1.1. der Anlage 7), wie auch die Stellungnahme der Verwaltung 
zu Punkt 4 der Beschlussempfehlung der BV Nippes (AN/0967/2021).  
Das EHZK in seiner derzeitigen Form ist aber grundsätzlich nicht geeignet, in Bilderstöck-
chen und Alt-Niehl eine fußläufige Versorgung zu gewährleisten. Im Gegenteil. Deshalb ist 
die 700-Meter-Regel generell überall dort nicht anzuwenden, wo Stadtteile entgegen der In-
tention des EHZK von einer Versorgung abgekoppelt werden. 
3. Die Bezirksvertretung Nippes stellt fest, dass ärmere Haushalte durchschnittlich einen höhe-
ren Anteil ihres Einkommens für den Kauf von Lebensmitteln aufbringen (müssen) als rei-
chere. Daher wirkt sich der in der Verwaltungsvorlage vorgesehene Richtwert von einer Ab-
schöpfung von höchstens 35% der vorhandenen Kaufkraft dahingehend aus, dass die An-
siedlung von Einzelhandel in kaufkräftigeren Stadtteilen begünstigt wird, was dem Ziel einer 
flächendeckenden Versorgung in Köln entgegensteht. Die Bezirksvertretung schlägt daher 
einen höheren Richtwert von 40 oder 45 % vor. 
4. Grundsätzlich muss im Konzept der Notwendigkeit von Nachverdichtung durch Mischnut-
zung Rechnung getragen werden. Sowohl bei Neuerrichtung als auch bei Ausbau im Be-
stand müssen, auch bis zu 1500 qm Nutzfläche, Mischnutzungen durch komplementäre Nut-
zung wie Wohnen, elektrische Infrastruktur oder sozialer Infrastruktur (KiTas, Pflegeheime 
etc.) als positiver Aspekt bei einer Sondergenehmigung berücksichtigt werden. Gleiches gilt 
für Entsiegelungsmaßnahmen. 
5. In diesem Jahr sind allein etwa 14.000 Geflüchtete nach Köln gekommen. Auf der anderen 
Seite ist „laut Stadt (…) die Einwohnerzahl 2021 um 8.739 Menschen gesunken.“

(https://www.ksta.de/wirtschaft/umzug-in-die-region-immer-mehr-menschen-verlassen-koeln-
39996536) In Anbetracht dieser Dramatik schlägt die Bezirksvertretung vor: Ähnlich wie es 
die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen hat, soll die Verwaltung nicht nur alle zwei 
Jahre, sondern jedes Jahr diese wichtige Grundlage bei der Anpassung auch des EHKZ be-
rücksichtigen. 
6. Das EHZK soll so beschaffen sein, dass die unerwünschte Ansiedlung von Spielhallen ein-
geschränkt oder geregelt wird. 
7. Das EHZK erhält nicht die Etikettierung als für den Klimaschutz „positiv“, sondern „neutral“. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung von SPD und CDU einstimmig beschlossen.

Anlage 12, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022, TOP 6.2

2100 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:   louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum:  08.12.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 
öffentlich 
6.2 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
Der Stadtentwicklungausschuss diskutiert angeregt über den Tagesordnungspunkt.  
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das Konzept und schlägt vor, die Vorlage mit er-
neuter Wiedervorlage ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. 
 
Die FDP-Fraktion begrüßt das Konzept, sieht jedoch Verbesserungspotential und spricht sich 
für einen Austausch aus, um kontroverse Fragen zu klären.    
 
Die CDU-Fraktion begrüßt das Konzept, sieht jedoch Lücken in den Randbereichen, da dort die 
kurzen Wege dort nicht gegeben seien und möchte die Meinungen der Bezirksvertretungen ab-
warten.  
 
Die SPD-Fraktion begrüßt das Konzept grundsätzlich und bittet um Beantwortung der folgenden 
Frage:  
 
Wie entwickeln sich tatsächlich neue Einzelhandelsstandorte an den Standorten wo es bisher 
keinen Einzelhandel gibt, jedoch einen großen Bedarf? 
 
Die SPD-Fraktion regt an, zwei bis drei Lupenräume zu betrachten und die Wünsche der Be-
zirksvertretung einzubeziehen. Des Weiteren regt die SPD-Fraktion an, Standorte zu betrach-
ten, die von Einzelhandelsnutzungen gegebenenfalls überformt sind, um dort nachzusteuern. 
Darüber hinaus regt die SPD-Fraktion an, Anreize für Einzelhändler zu schaffen, indem geprüft 
wird, inwiefern Nutzungen mit urbanem Wohnen verbunden wird. 
 
Die Fraktion Die Linke warnt davor, nur mit Ausnahmen zu operieren und hebt das positive, vor-
liegende Gerüst der Vorlage hervor. Darüber hinaus regt die Fraktion Die Linke an, eventuelle 
Ausnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu unterbreiten.  
 
Beschluss:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragen, die Vorlage ohne Votum mit erneuter Vorlage 
in die Bezirksvertretungen zu verweisen.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

4.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV2

4280 Zeichen

Anlage 4.1 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen gemäß den Änderungsanträgen AN/0994/2021 sowie AN/0995/2021 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen: 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für 
die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 
11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung 
(Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und 
Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche 
Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt. 
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die 
konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom 
Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu 
lassen. 
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den 
dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet.  
Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-
Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen 
beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach einem 
Jahr im Kölner Stadtgebiet.  
Stellungnahme der Verwaltung: Der Empfehlung kann gefolgt werden. Es ist vorgesehen, 
bereits Ende dieses Jahres in Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderung mit 
der Datenüberprüfung zu beginnen.  
Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen 
Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine 
systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen 
Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Allerdings soll es 
dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern und 
Zentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden: Die Ausweisung neuer Zentraler 
Versorgungsbereiche (ZVB) ist nach Fortschreibung des EHZK gemäß der 
Verwaltungsvorlage ohnehin grundsätzlich möglich. Der „Kriterienkatalog zur Definition der 
Zentrenstruktur“ (s. EHZK Kapitel 6.3) zeigt dafür die Ziele und Anforderungen auf, die zur 
Ausweisung eines ZVB erfüllt sein müssten. Der kleinste ZVB wäre ein 
Nahversorgungszentrum mit >4.000 Einwohner im Versorgungsgebiet. Weiß hat derzeit 
knapp 6.000 Einwohner, Immendorf dagegen lediglich etwas mehr als 2.000 Einwohner. Die 
Ansiedlung einzelner Einzelhandelsbetriebe ist in Immendorf gemäß Steuerungsschema 
Einzelhandel grundsätzlich möglich unter der Voraussetzung, dass es sich um einen 
städtebaulich integrierten Standort, eine zusätzliche Bebauung dieses Standortes mit 
Wohnnutzung und eine standortangepasste Verkaufsfläche, die in Immendorf, wegen der 
geringen Einwohnerzahl, zwingend kleinflächig, d.h. unter 800 m² bleiben muss, handelt.  
Für den Stadtteil Weiß empfiehlt das EHZK die Verbesserung der Versorgungssituation 
durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in integrierter Lage, bisher waren alle

Bemühungen einer Wiederansiedlung jedoch erfolglos. Zurzeit wird der Stadtteil über das 
Bezirksteilzentrum Rodenkirchen und das Nahversorgungszentrum Sürth mitversorgt. 
Da in Immendorf derzeit kein ausreichendes Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial für die 
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in zeitgemäßer Größe gegeben ist, werden im EHZK 
keine weiteren Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Derzeit wird der Stadtteil durch den 
Sonderstandort Godorf und die Nahversorgungszentren Meschenich und Rondorf 
mitversorgt. 
Zudem findet ein Fachgespräch der Verwaltung mit der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept statt, welches durch 
den Bezirksbürgermeister zu organisieren ist. 
Stellungnahme der Verwaltung: Dem Beschluss wird entsprochen. Das Fachgespräch wird 
nach der Sommerpause 2022 stattfinden.

11.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV3

2586 Zeichen

Anlage 11.1 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal 
gemäß dem Ergänzungsantrag AN/2276/2022 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Fortschreibung 
des EHZK wie folgt: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Situation auf der Rhöndorfer Straße 
zwischen dem Gottesweg und der Weißhausstraße zu prüfen mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen 
städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll die optimale Ausnutzung der Grundstücke durch die zusätzli-
che Errichtung von Wohnungen angestrebt werden, um perspektivisch den Bereich als Zentralen Ver-
sorgungsbereich qualifizieren zu können.  
 
Begründung: 
An dem bezeichneten Straßenabschnitt befinden sich mehrere Supermärkte/Discounter, die jeweils 
großflächig ebenerdige PKW-Stellplätze für ihre Kunden unterhalten, angesichts der erheblichen 
Wohnungsnot erscheint es unbedingt erforderlich und sinnvoll, diese Grundstücke zusätzlich mit 
Wohnungen zu bebauen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Überbauung von Lebensmittelmärkten bzw. die Nachverdichtung von untergenutzten Standorten 
wird seitens der Verwaltung als eine zielführende Maßnahme gesehen, um sowohl einen Standort 
städtebaulich aufzuwerten als auch neuen Wohnraum zu schaffen. Dies betrifft auch den Bereich zwi-
schen dem Gottesweg und der Weißhausstraße. Eine Überbauung von Lebensmittelmärkten z.B. für 
Wohnnutzungen ohne Erweiterung der Verkaufsfläche ist – vorbehaltlich der bau- und planungsrecht-
lichen Zulässigkeit – an jedem Standort grundsätzlich möglich. Um eine umfassende städtebauliche 
Entwicklung in Gang zu setzen, ist neben der Mitwirkungsbereitschaft der einzelnen Eigentümer*in-
nen der Flächen auch die Investitionsbereitschaft der Privaten notwendig. Zur Realisierung ist die 
Schaffung von Planungsrecht notwendig. Sobald dieses planungsrechtlich gesichert ist, kann im 
Nachgang eine Änderung des EHZK, ggf. mit Ausweisung eines neuen ZVB erfolgen. Dies kann im 
Parallelverfahren zu einer entsprechenden Bauleitplanung erfolgen, ohne dass es dafür einer voll-
ständigen Fortschreibung des EHZK bedarf. 
 
Aufgrund der guten Ausstattung des Bezirksteilzentrums Sülz/Klettenberg besteht kein Bedarf zur Er-
weiterung der vorhandenen Handelsflächen z.B. aufgrund einer Unterversorgung. Wegen der städte-
baulich nicht integrierten Lage und der Nähe zum Bezirksteilzentrum Sülz/Klettenberg empfiehlt das 
EHZK daher derzeit keinen weiteren Ausbau der Lebensmittelangebote an der Rhöndorfer Straße 
(vgl. Teil B, Übersicht 3.2).

Anlage 8, Auszug BV 7 (Porz) 01.12.2022 Auszug BP TOP 7.3 (1538_2020_1)

1197 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum:  02.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
01.12.2022 
öffentlich 
7.3 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzep t Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.3, Fortschrei- 
bung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" 
AN/2240/2022 
Herr Dr. Höhmann erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet einzelne Nachfragen. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über den Änderungsantrag AN/2240/2022 abstimmen. 
Beschluss über den Änderungsantrag AN/2240/2022: 
Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in 
der vorgelegten Form ab. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung 
der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei, der Stimme von Herrn Krasson (AfD), der Stim- 
me von Frau Bastian (FDP) und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion  zugestimmt. 
Hinweis: Damit hat sich die Abstimmung über die Beschlussvorlage erledigt.

13_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0128_2023

5698 Zeichen

Anlage 13 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler gemäß 
dem interfraktionellen Änderungsantrag AN/0128/2023 
 
Stellungnahme der Bezirksvertretung: 
1. Eine Lösungsorientierte Steuerung scheint hier nicht gegeben, da eher eine Situationsbeschrei-
bung durch das EHZK vorgenommen wird. Eine Steuerung durch Unterbindung ohne konkrete 
Anreize verfehlt den Ansatz im Randbezirk, da hier nicht „alt“ geschützt, sondern nur „neu“ verhin-
dert wird. Dies schädigt die Aufenthalts- und Lebensqualität. Das vermeintlich vorrangige Ziel die 
Innenstadt (Köln-City) zu schützen kann hiermit vielleicht verfolgt werden, allerdings deutlich zu 
Lasten der Veedel. 
 
2. Verkehrliche Aspekte, wie Anbindung an Straßen-, und ÖPNV sowie Parkmöglichkeiten werden 
außer Acht gelassen. Hier sind städtebaulich integrierte Lagen zumeist kontraproduktiv, da hier 
selten ausreichend große Verkaufsflächen und Parkflächen realisierbar sind. 
 
3. Die generelle Betrachtung allein mittels eines EHZK, welches dem Schutz der (Bezirks- ) Zentren 
dient, ist in Randgebieten, wie z. Bsp. den Bezirk Köln-Chorweiler, mittlerweile nicht mehr mög-
lich, da die bestehenden Versorgungs-Zentren sich zusehends auflösen, bzw. marginalisieren. 
Hier ist eine individuelle Steuerung und Betrachtung der Einzelstandorte (Nahversorgungslagen 
und Zentren) der einzige Weg passgerecht zu steuern. Ein Einfaches „verbieten“ oder regulieren 
im Umkreis mittels des EHZK und der daraus folgenden FNP und Bebauungspläne dient nur einer 
weiteren Ausdünnung und Flucht in benachbarte Kommunen. (Bsp.: nach Pulheim oder Dorma-
gen) 
 
4. Für die Neuansiedlung von Gastronomie braucht es ebenfalls Anreize in Randlagen. 
 
5. Kleinflächiger Einzelhandel darf, vor allem in Randlagen, durch das EHZK nicht verhindert oder 
erschwert werden, wenn keine Möglichkeit im Ortskern besteht. 
 
6. Auch im Rahmen des EHZK sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ansiedlung 
von Saunaclubs und Ähnlichen, Spielhallen, so wie alle anderen Arten von Glücksspielstätten zu 
unterbinden. 
 
7. Bei der Neu-Ausweisung und Analyse der aktuell vorhandenen Standorte für den Einzelhandel, 
sollte neben der Kaufkraft, auch die medizinische Versorgung für den betrachteten Versorgungs-
bereich (und dessen Einzugsgebiet) betrachtet werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1. Ein wichtiges Ziel der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist genau das, das Seitens 
der BV nun eingefordert wird, nämlich zusätzliche Spielräume für Einzelhandelsansiedlungen außer-
halb zentraler Versorgungsbereiche zu ermöglichen. Durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
soll die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels unter Berücksichtigung landesplanerischer Vor-
gaben gesteuert werden. Aufenthalts- und Lebensqualität ist insbesondere konstituierend für zentrale 
Versorgungsbereiche (ZVB) bzw. städtebaulich integrierte Handelslagen. Die ZVB werden dabei 
stadtweit, unabhängig von ihrer Lage oder Hierarchiestufe, gleichwertig durch das EHZK geschützt. 
 
Zu 2. Bei der Ausweisung der ZVB werden alle verkehrlichen Aspekte berücksichtigt, dabei ist auch 
die Anbindung an den ÖPNV sowie die Rad- und Fußverkehrsanbindung von besonderer Bedeutung. 
Die Anzahl von notwendigen Parkplätzen wird im nachgelagerten Genehmigungsverfahren ermittelt. 
Die Sonderstandorte sind aufgrund der angebotenen Sortimente (z. B. in Garten-/Baumärkte) auto-
kundenorientiert und haben daher oft größere Parkplatzflächen.Ökologische Faktoren und ein höhe-
rer Flächenwettbewerb tragen im Übrigen dazu bei, dass verstärkt innovative Betreiberkonzepte um-
gesetzt werden, die auch auf kleineren Verkaufsflächen realisierbar sind. 
 
Zu 3. Das EHZK dient gerade dazu einer Auflösung/Marginalisierung der Zentren entgegenzuwirken. 
Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der ZVB schwächen diese nur noch zusätzlich, daher ist 
einer Steuerung des großflächigen Einzelhandels wichtig. Wettbewerbstandorte im Kölner Umland

2 
können durch das Kölner EHZK nicht gesteuert werden. Dies zu berücksichtigen ist eine Aufgabe der 
Regional- und Landesplanung. 
  
Zu 4. Sogenannte Komplementärnutzungen, wie z.B. die Gastronomie, werden durch das EHZK nicht 
gesteuert. Sie tragen aber in Kombination mit Einzelhandel zur Attraktivität und Stärkung der Zentren 
bei und profitieren von der Frequenz insbesondere des großflächigen Einzelhandels. Grundsätzlich ist 
Ihre Ansiedlung, unter Berücksichtigung des örtlichen Planungsrechts, aber auch außerhalb der ZVB 
möglich und daher durch das EHZK nicht beschränkt. 
 
Zu 5. Der kleinflächige Einzelhandel wird durch das EHZK nur gesteuert, wenn die Entstehung einer 
Einzelhandelsagglomeration in nicht integrierter Lage zu befürchten ist. Darüber hinaus ist Ansiedlung 
kleinflächiger Betriebe in integrierter Lage grundsätzlich, unter Berücksichtigung des örtlichen Pla-
nungsrechts, auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche möglich. 
 
Zu 6. Eine direkte Steuerung von Vergnügungsstätten ist über ein städtebauliches Entwicklungskon-
zept, wie das EHZK, nicht zulässig. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten erfolgt über die entspre-
chende Festsetzung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Hierdurch können innerhalb der 
jeweiligen Geltungsbereiche Glücksspielstätten und Saunaclubs ausgeschlossen werden. Das EHZK 
liefert mit dem Ziel des Schutzes der zentralen Versorgungbereiche regelmäßig die zentrale Argu-
mentationsgrundlage sowie den räumlichen Bezugsrahmen (Geltungsbereich). 
 
Zu 7. Die medizinische Versorgung zählt ebenfalls zu den Komplementärnutzungen, die die ZVB ein-
deutig stärken, jedoch nicht durch das EHZK gesteuert werden (s. a. 4).

3.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Übersicht der Anpassungen

2804 Zeichen

Anlage 3.1  
 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) 
Schnellübersicht der Anpassungen in den jeweiligen Kapiteln der Anlage 3 
(Fortschreibung EHZK) nach Überarbeitung zum zweiten Sitzungslauf 
 
 
1 Aufgabenstellung und Ziele 
- Keine Anpassungen in Kapitel 1  
 
2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und planungsrechtliche 
Instrumente 
- Keine Anpassungen in Kapitel 2  
 
3 Planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung der Standortentwicklung im 
Einzelhandel 
- Keine Anpassungen in Kapitel 3  
 
4 Einzelhandelssituation in Köln 
- Keine Anpassungen in Kapitel 4  
 
 
5 Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln 
 
5.1.2 Nahversorgungslagen: Klarstellung bzgl. Ausweisung als ZVB bei Entwicklung der 
Potenzialfläche 
  
5.2.2 Anpassung der Sortimentsliste gem. LEP NRW 
 
5.3 Klarstellung der strategischen/konzeptionellen Steuerungsfunktion des EHZK  
 
5.3.1 City, BZ, BTZ: Klarstellung - keine Ansiedlungsbeschränkung für nahversorgungs-
/zentrenrelevante Sortimente  
 
5.3.2 Streichung Verweis auf Ziel 6.5-8 und 6.5-7 im LEP NRW (Agglomerationen 
entgegenwirken), da Nennung unter 5.3.3  
 
5.3.2 „Prüfschema“ (jetzt: „internes Bewertungsschema“) in Anhang 6.4 verschoben 
 
5.3.2.1 Sonstige städtebaulich integrierte Lagen 
- Klarstellung bzgl. Ansiedlung kleinflächigem nahversorgungs-/zentrenrelevantem 
Einzelhandel 
- Verweis auf Einzelfallprüfung bei großflächigen Vorhaben  
 
5.3.2.2 Sonstige städtebaulich nicht integrierte Lagen 
- Ergänzung um Definition „Convenience Store“ 
- Streichung von Verkaufsflächen-Grenzen  
 
5.3.3 Sonstige Steuerungsempfehlungen 
- Verweis auf das interne Bewertungsschema (Anhang 6.4) 
- Erläuterung der wohnortnahen Versorgung inner-/außerhalb 700 m-Radius

Abb. 16 Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung 
- NVL: nicht großflächiges zentrenrelevantes Kernsortiment  Einzelfallprüfung 
erforderlich 
- Bisher: Ansiedlung nach LEP grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht 
erwünscht 
 
 
6 Anhang 
6.4 Internes Bewertungsschema im Rahmen der Steuerung von großflächigen 
Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
- Verschiebung des Bewertungsschema aus Kapitel 5.3.2 in neuen Anhang 6.4 
- Stufe 1, Erweiterung bestehender Lebensmittelmärkte: 
o Klarstellung, dass Vorhaben der verbrauchernahen Versorgung dienen muss 
o Klarstellung zur Forderung von Gutachten 
- Stufe 1, Neuansiedlungen 
o Streichung bzgl. Erbringung eines Nachweises nach einer fehlenden 
Potenzialfläche 
- Stufe 2, Neuansiedlungen 
o Streichung letzter Absatz 
 
 
Teil B 
 
Neue Abgrenzung von zwei zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) 
- Bezirk Nippes: „Nahversorgungszentrum Weidenpesch - nördliche Neusser Straße“ 
- Bezirk Mülheim: „Nahversorgungszentrum Dellbrück  Hatzfeldstraße“

2.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_NVZ_Weidenpesch

3012 Zeichen

Stadtentwicklung Köln  1 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
 Anlage 2.1

Stadtentwicklung Köln  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung) 
2  
 
3.6.7   Nahversorgungszentrum Weidenpesch, nördl. Neusser Straße   
            Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025  
  Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Weidenpe-
sch, Rennbahn-Viertel, 
Mauenheim, Grüner Hof) 
9.754 - 
  Stadtteil Weidenpesch 13.957 14.700 
  Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
  Stadtteil Weidenpesch 5.514 99,0 
  Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
  Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
  Am südlichen Rand des Stadtteils Weidenpesch, unmittelbar an die Stadtteile Nippes und Mauenheim 
angrenzend 
 Straßenbegleitende Lage entlang der Neusser Straße, zwischen Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße / 
Gürtel im Süden und der Friedrich-Karl-Straße im Norden. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Neusser Straße bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche befindet sich im mittleren Bereich des Zentrums nördlich der Bergstraße; hier ist 
die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geplant.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum Richtung Norden deutlich verkürzt und insgesamt aufgrund der 
vorliegenden Nutzungsstruktur und -dichte kompakter abgegrenzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbereichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
  400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe:  Textildiscounter (FG), Blumen (FG), Schmuck (FG), Bilder (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
  Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Weidenpesch, Rennbahn-Viertel, Mauenheim, Grüner Hof 
 Anzahl der Betriebe über dem Orientierungswert, Verkaufsfläche unterhalb des Orientierungswerts  
 Angebotsschwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich 
 aktueller Entwicklungsstand: instabil, Aufwertung durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes 
Nutzungen 
(abs.) 
48 
m² VKF 
(abs.) 
795

1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte:   5.10
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
Komplementärnutzungen
Auto- oder Motorradhandel
0 25 50 75 10012,5
Meter
Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum
Weidenpesch, nördliche Neusser Straße
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2022
GMA 2022
Stadt Köln

14_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0130_2023

4243 Zeichen

Anlage 14 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler gemäß 
dem Änderungsantrag AN/0130/2023 
 
Beschluss: 
Wir fordern die Verwaltung auf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansiedlung von 
kleinflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Pesch (hier 
Nr. 61520/02 Donatusstr.) zu ermöglichen (bspw. auch mittels einer Anpassung des Regionalplans 
(Anpassung von GE zu ASB-Fläche)). 
 
Begründung: 
Am sogenannten Sonderstandort Pesch handelt es sich um eine Randlage zum allgemeinen Sied-
lungsbereich, da sich im Bereich der ASB keine geeigneten Flächen für den nahversorgungsrelevan-
ten benötigten Einzelhandel ergeben haben. Diese Agglomeration wird von der Bevölkerung sehr be-
fürwortet und besteht zurzeit aus Discountern, einem großen Drogeriemarkt und einem Baumarkt.  
Die Sogwirkung dieser Einzelhändler ermöglicht hoffentlich eine wirtschaftliche Ansiedlung weiterer 
kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe, welche jedoch durch den neuen Bebauungsplan verhindert wer-
den sollen. Diese Verhinderung möchten wir heilen, da sie weder dem Schutz von Bezirks- noch Nah-
versorgungszentren dient, sondern den Erhalt eines solchen am Standort Pesch eher sogar behin-
dert.  
Wie bereits beantragt, sollte das EHZK kleinflächigen Einzelhandel (Blumenläden, Schuster etc.) 
nicht behindern.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat in der Mitteilung 4052/2022 bereits dargestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 
61520/02 in der Sitzung des Rates am 08.09.22 als Satzung (Beschlussvorlage Nr. 2054/2022) be-
schlossen wurde. Der genannte Bebauungsplan ist am 12.10.2022 rückwirkend zum 09.07.2008 in 
Kraft getreten. 
 
Der Zustimmung zu einer Regionalplanänderung für das beschriebene Planungsziel und die verhält-
nismäßig kleine Fläche werden von Seiten der Verwaltung keine großen Chancen eingeräumt. Es ist 
davon auszugehen, dass ein Antrag zur Änderung von der Bezirksregierung abgewiesen wird, insbe-
sondere vor dem Hintergrund, dass der Bebauungsplan erst kürzlich beschlossen wurde, sich der Re-
gionalplan in der Neuaufstellung befindet und der Aufwand in keinem Verhältnis zum gewünschten 
Ziel steht, da alle Regelungen auf kommunaler Ebene getroffen werden können. Der Entstehung ei-
ner Einzelhandelsagglomeration ist daher weiterhin entgegenzuwirken. Die Analyse des Nahversor-
gungsangebotes im Stadtteil Pesch zeigt ein im städtischen Vergleich überdurchschnittlich hohes 
quantitatives und qualitatives (Vollsortimenter und zwei Lebensmitteldiscounter) Nahversorgungsan-
gebot. Durch den existierenden Bestandsschutz der Betriebe im Gewerbegebiet Pesch ist dieses 
auch nicht bedroht. Aufgrund der insgesamt guten Angebotsausstattung im Stadtteil liegt das Ent-
wicklungsziel folgerichtig auf der Sicherung und ggf. dem Ausbau des Vollversorgers in der Nahver-
sorgungslage bzw. städtebaulich integrierter Lage. 
 
Aus planerischer Sicht ist am Standort Donatusstraße die Ansiedlung von kleinteiligem Einzelhandel 
weiterhin möglich und zwar im Rahmen von urbaner und gewerblicher Produktion und dazugehöri-
gem sogenanntem „Annexhandel“. Damit sind zur Produktion gehörige, dem Produktionsbereich ge-
genüber jedoch deutlich untergeordnete Verkaufsflächen, z.B. im Bereich der Möbelrestauration oder 
Reparaturbetriebe mit angeschlossenen Verkauf bezeichnet (wie bspw. ein Schuster). Der Bebau-
ungsplan setzt diesbezüglich fest, dass diese Verkaufsräume, die im funktionalen Zusammenhang mit 
Handwerks- und produzierenden Gewerbebetrieben stehen müssen, maximal 15 % der jeweils ge-
nehmigten Geschossfläche betragen dürfen, jedoch nicht mehr als 100 m². Dadurch würde sowohl 
der Gewerbestandort gestärkt als auch kleinteilige Verkaufsmöglichkeiten geschaffen. 
Gemäß § 8 BauNVO dienen Gewerbegebiete nicht der Unterbringung von Schank- und Speisewirt-
schaften (Gastronomie), im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann ein solcher Betrieb aber gegeben-
falls zugelassen werden. Die Steuerung von Gastronomie- sowie Dienstleistungsbetrieben oder medi-
zinischer Versorgung wird nicht über das zur Fortschreibung vorgelegte EHZK geregelt und erfordert 
von daher auch keine Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches.

2.2_Anlage_Fortschreibung_EHZK_NVZ_Dellbrück

3100 Zeichen

Stadtentwicklung Köln  1 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Anlage 2.2

2 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung) 
 
3.6.7 Nahversorgungszentrum Dellbrück, Hatzfeldstraße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025  
 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Dellbrück 
Süd, Thurn, Strunden, 
Mielenforster Heide, 
Siedlung Mielenforst) 
8.780 - 
 Stadtteil Dellbrück 21.433 22.000 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Dellbrück 6.793 122,0 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage innerhalb des Stadtteils Dellbrück.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang der Radiumstraße / Hatzfeldstraße, zwischen der Einmündung 
Mielenforster Straße im Osten, der Hatzfeldstraße im Norden sowie dem Sportplatz im Süden. Im Wes-
ten wirkt die Wohnbebauung der Radiumstraße begrenzend.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Radiumstraße / Hatzfeldstaße bestimmt, wobei auch im Bereich der Mielenforster 
Straße mehrere zentrenprägende Nutzungen ansässig sind. 
 Potenzialflächen sind im zentralen Versorgungsbereich oder angrenzenden Bereichen nicht vorhan-
den.  
 Gegenüber 2010 wird der Bereich als zentraler Versorgungsbereich neu abgegrenzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbereichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Getränke Breidenbach (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS), Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe:  Metzgerei (FG), Hausrat / Glas / Porzellan (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die angrenzenden Wohngebiete in Dellbrück 
 Anzahl der Betriebe entsprechen dem Orientierungswert, Verkaufsfläche leicht oberhalb des Orientie-
rungswerts für ein Nahversorgungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um zwei Betriebe im langfristigen Be-
darfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mit vergleichsweise geringer Anzahl an ergänzenden Nutzungen 
Nutzungen 
(abs.) 
16 
m² VKF 
(abs.) 
2.915

1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte:  9.19
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
Komplementärnutzungen
Auto- oder Motorradhandel
0 25 50 75 10012,5
Meter
Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum
Dellbrück, Hatzfeldstraße
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2022
GMA 2022
Stadt Köln
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m

6_Anlage_Fortschreibung_EHZK_TÖB_Abwägungstabelle

20666 Zeichen

1 
Anlage 6 
Fortschreibung des EHZKs der Stadt Köln 
1. Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: 
Inhalt 
1. Industrie- und Handelskammer zu Köln, 10.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 2 
2. Seniorenvertretung der Stadt Köln, Dr. Martin Theisohn, 02.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................ 2 
3. Stadt Frechen, 17.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 8 
4. Stadt Leverkusen, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 07.06.2021 ................................ ................................ ................................ .............10 
5. Stadt Monheim am Rhein, Stadtplanungsamt, 17.05.2021 ................................ ................................ ................................ ............................... 11

2 
2. Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Abwägung der Einwendungen 
 
 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
1. Industrie- und Handelskammer zu Köln, 10.06.2021  
Die IHK Köln trägt die Ziele und Aufgaben des 
EHZKs mit. Ergänzend hierzu wird darauf hingewie-
sen, dass die Erhebungsgrundlage aus dem Jahr 
2017 nach vier Jahren und den Auswirkungen der 
Corona-Pandemie nicht mehr aktuell ist. Aus Sicht 
der IHK Köln besteht hier dringender Handlungsbe-
darf und es wird eine baldige Aktualisierung der 
Zahlen in einem vereinfachten Verfahren angeregt. 
Es werden keine Anregungen bezüglich des 
EHZKs der Stadt Köln vorgebracht. Zur Erfassung 
der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-
Pandemie und den dadurch bedingten städtebau-
lich-funktionalen Folgen wird aus dem Rat eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Köl-
ner Stadtgebiet nach ca. einem Jahr vorgeschla-
gen. In Zusammenarbeit mit der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung wird bereits in diesem Jahr 
(2022) mit der Datenaktualisierung begonnen. 
Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Ent-
wicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren 
liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbe-
triebe wird es eine systematische Leerstandser-
hebung geben. 
 
2. Seniorenvertretung der Stadt Köln, Dr. Martin Theisohn, 02.06.2021  
2.1 Die Seniorenvertretung unterstützt das EHZK, 
weist jedoch darauf hin, dass mit einem Einkom-
mensdurchschnittswert von 2.640 € pro Person und 
Monat gerechnet wurde. Gemäß der Seniorenvertre-
tung liegt die durchschnittliche Rente der älteren 
Generation unter 1.500 € je Monat und damit deut-
lich unterhalb des Durchschnittswertes. 
Das Nachfragepotenzial für den Einzelhandel 
errechnet sich durch die einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft, d. h. sie stellt den Teil des verfügbaren 
Einkommens der Bevölkerung dar, der pro Jahr 
im Einzelhandel ausgegeben wird. Nach Berech-
nung der GMA liegt die einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft im Bundesdurchschnitt pro Kopf der 
Bevölkerung im Jahr 2017 bei ca. 5.570 € (vgl. 
Teil A – Grundlagen und Steuerungsregeln, S. 
36). Dieser Durchschnittswert wird bei der Be-
rechnung des Nachfragevolumens mit den klein-

3 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
räumigen Kaufkraftindizes in den Bezirken und 
Stadtteilen gewichtet. Dementsprechend stellt die 
errechnete Kaufkraft im Einzelhandel im EHZK 
der Stadt Köln bereits eine Berücksichtigung der 
demografischen und wirtschaftlichen Faktoren 
innerhalb der Bezirke dar. 
2.2 Die Seniorenvertretung führt an, dass ein Radius 
von 700 m um die Zentren, in denen Ansiedlungen 
im zentrenrelevanten Sortimentsbereich nicht mög-
lich sind, dazu führt, dass alle Personen einen weite-
ren Weg für die Nahversorgung zurücklegen müs-
sen. Dieser Radius ist für alte und meist gehbehin-
derte und multimorbide Menschen zu groß und ist 
für Nutzer von Rollstuhl oder Rollator nicht zu bewäl-
tigen. Nach Ansicht der Seniorenvertretung müsste 
deshalb die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in 
integrierten Lagen sehr großzügig gehandhabt wer-
den und Ausnahmen müssen möglich sein. Darüber 
hinaus sieht die Seniorenvertretung durch z. B. die 
Förderung von CAP-Läden in den abgegrenzten 
Wohnbereichen die Möglichkeit, eine fußläufige Ver-
sorgung v. a. für die ältere Generation sicherzustel-
len. 
Die langfristige Zielsetzung der Stadtentwicklung 
in Köln konzentriert sich nicht nur auf die Stüt-
zung und Stärkung der gewachsenen polyzentri-
schen Zentrensysteme in der Gesamtstadt, son-
dern nennt als Zielsetzung auch die Sicherung 
und Verbesserung der Versorgung der wohnort-
nahen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistun-
gen des täglichen Bedarfs (vgl. Teil A – Grundla-
gen und Steuerungsregeln, S. 9). Vorrangiges 
Ziel ist dementsprechend die Lenkung von groß-
flächigen nahversorgungs- und zentrenrelevanten 
Angeboten in die zentralen Versorgungsbereiche, 
um diese als Mittelpunkte des öffentlichen Le-
bens, der Identifikation und der Kommunikation 
innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume zu 
stärken. Außerhalb der zentralen Versorgungsbe-
reiche ist zu differenzieren zwischen städtebau-
lich integrierten Lagen und städtebaulich nicht 
integrierten Lagen. Während in den städtebaulich 
nicht integrierten Lagen eine Ansiedlung mit nah-
versorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten 
nicht erwünscht ist, kann die Ansiedlung von nah-
versorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel 
in städtebaulich integrierten Lagen, der Eingabe 
entsprechend, grundsätzlich möglich sein. Dies 
betrifft v. a. die Ansiedlung von Einzelhandel un-
terhalb der Schwelle der Großflächigkeit, sofern

4 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbe-
reiche vorliegt (vgl. Teil A – Grundlagen und 
Steuerungsregeln, S. 68). Darüber hinaus bein-
haltet das EHZK ein detailliertes internes Bewer-
tungsschema für die Ansiedlung von großflächi-
gen Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen 
Versorgungsbereiche. Die Ansiedlung oder Erwei-
terung von Lebensmittelmärkten innerhalb eines 
700 m-Radius um ein Zentrum ist möglich, wenn 
die Bedingungen der Ausnahmeregelung erfüllt 
sind. Dies beinhaltet folgende Vorgaben: 
1. Das Vorhaben dient bei einer bestehen-
den Unterausstattung im zentralen Ver-
sorgungsbereich in Relation zur vorhan-
denen Versorgungsbedeutung der Ver-
besserung der verbrauchernahe Versor-
gung (und) 
2. Die Kommune behält sich vor, von dem 
Vorhabenträger ein Gutachten zum Ver-
träglichkeitsnachweis zu fordern (und) 
3. Das Grundstück soll mit Wohnen und ggf. 
sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit von 
der zulässigen Bebauung (Geschossflä-
chenzahl) optimal ausgenutzt werden 
(und) 
4. Bei Neuansiedlung zusätzlich: In den zentralen 
Versorgungsbereichen, in deren 700 m-Radius 
das Vorhaben liegt, ist nachweislich keine Poten-
zialfläche vorhanden. 
Demnach wird deutlich, dass eine Ansiedlung von 
Lebensmittelmärkten auch innerhalb der 700 m-

5 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Radien sowohl im kleinflächigen als auch im 
großflächigen Bereich möglich ist. 
Darüber hinaus kann durch die Förderung von 
bspw. CAP-Läden eine Versorgung in Wohnbe-
reichen ermöglicht werden, in denen derzeit kein 
Lebensmittelmarkt vorhanden ist. Da es sich hier-
bei i. d. R. um kleinflächige Anbieter handelt, wi-
derspricht eine Ansiedlung nicht den Zielen des 
EHZKs, sofern davon keine Beeinträchtigung 
zentraler Versorgungsbereiche ausgeht. 
2.3 Die Seniorenvertretung vermisst bei den nahver-
sorgungsrelevanten Dingen die Bankfilialen und die 
Postfilialen, da es sich hierbei um wichtige Dienst-
leister handelt. Darüber hinaus sollen Fahrräder, 
Elektrogeräte und Haushaltsgeräte auch in Sonder-
lagen angeboten werden können. Diese haben den 
Vorteil der Erreichbarkeit mit dem Auto und erleich-
tern so den Rücktransport. 
Die langfristige Zielsetzung der Stadtentwicklung 
beinhaltet nicht nur die Sicherung und Verbesse-
rung der wohnortnahen Versorgung mit Waren 
des täglichen Bedarfs, sondern auch mit Dienst-
leistungen des täglichen Bedarfs, sodass auch 
hier Dienstleistungen wie Bankfilialen oder Postfi-
lialen grundsätzlich berücksichtigt werden. Bei 
dem vorliegenden Konzept handelt es sich jedoch 
um ein EHZK, im dem Steuerungsregelungen für 
den Einzelhandel festgeschrieben werden. 
Bezüglich der Steuerung des Einzelhandels ihrer 
Sortimentsausprägung ist zwischen sog. nahver-
sorgungsrelevanten und zentrenrelevanten sowie 
nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu differen-
zieren. Die Zuordnung der Sortimente wird in Ka-
pitel 5.2.2 des Teils A – Grundlagen und Steue-
rungsregeln des EHZKs festgelegt. Bei der Zu-
ordnung der Sortimente zu den zentren- bzw. 
nahversorgungsrelevanten Sortimenten wird nicht 
nur die derzeitige räumliche Verteilung des Ein-
zelhandels berücksichtigt, sondern auch landes-
planerische und städtebauliche Zielsetzungen.

6 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Elektrogeräte, Medien, Elektro-Haushaltswaren 
und Büromaschinen werden den zentrenrelevan-
ten Sortimenten zugeordnet, da dies sowohl den 
landesplanerischen als auch stadtentwicklungs-
politischen Zielen entspricht und in der Stadt Köln 
auch eine dementsprechende räumliche Konzent-
ration der Elektrogeräte auf zentrale Versor-
gungsbereiche festzuhalten ist. Hierbei ist zu be-
rücksichtigen, dass Elektro-Haushaltswaren 
(Großgeräte) / „weiße Ware“ (sperrige Haus- und 
Küchengeräte, wie z. B. Herde, Öfen, Kühl-
schränke, Waschmaschinen) den nicht zentrenre-
levanten Sortimenten zugeordnet sind. Bei Fahr-
rädern handelt es sich um ein Sortiment, das 
zwar eine gewisse Sperrigkeit aufweist, in der 
Stadt Köln jedoch auch stark in den zentralen 
Versorgungsbereichen vorhanden ist und den 
Einzelhandel und die Attraktivität der Zentren 
prägt. Aufgrund dessen wurden Fahrräder und 
Fahrradzubehör den zentrenrelevanten Sortimen-
ten zugeordnet. 
2.4 Die Seniorenvertretung weist darauf hin, dass 
mit 39 Marktstellen und 86 Stadtteilen eine flächen-
deckende Versorgung mit Wochenmärkten nicht 
gegeben ist. Wünschenswert wäre, dass sich diese 
Märkte mehr zu Treffpunkten entwickeln, wenn auch 
ein geringes gastronomisches Angebot möglich wä-
re. Hier wäre zu prüfen, ob die Marktordnung dieses 
ermöglicht. 
Im EHZK werden in Kapitel 4.3 Untersuchung der 
Kölner Wochenmärkte in Teil A – Grundlagen und 
Steuerungsregeln die insgesamt 66 Wochen-
märkte an 39 verschiedenen Standorten in Köln 
hinsichtlich ihrer Ausstattung sowie Funktion un-
tersucht. Insgesamt ist festzuhalten, dass eine 
Mindestausstattung von fünf Marktständen des 
Grundbedarfs (Obst / Gemüse, Fleisch- / Wurst-
waren, Backwaren, möglichst Feinkost, Fisch) 
und Gastronomieangebote notwendig ist, um ei-
nen Wochenmarkt dauerhaft stabil zu halten. Ge-
rade ein Gastronomieangebot mit Sitzgelegenhei-

7 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
ten trägt erheblich zur Treffpunktfunktion und 
Frequentierung kleinerer Stadtteilmärkte bei (vgl. 
S. 58). Für die einzelnen Wochenmärkte wurden 
detaillierte Vorschläge erarbeitet, wobei allgemein 
festzuhalten ist, dass z. T. eine weitere Profilie-
rung der Märkte notwendig ist. Durch die Profilie-
rung wäre es möglich, bestehende Anfragen aus 
dem Bereich Gastronomie zu befriedigen und bei 
bestimmten ausgewählten Wochenmärkten könn-
ten diese Gastronomieangebote das Angebot 
ergänzen. 
2.5 Die Seniorenvertretung begrüßt, dass die Aus-
wirkungen des Corona-Lockdowns auf die Einzel-
handelsgeschäfte und ihre Entwicklung zeitnah un-
tersucht und beurteilt werden soll. Sie weist darauf 
hin, dass zu befürchten ist, dass durch die Filialisie-
rung der Geschäfte und den Onlinehandel weitere 
Maßnahmen notwendig sind, um ein Veröden der 
Zentren zu verhindern. Beispielhaft angeführt wird 
hier die gezielte Ansiedlung von kulturellen und 
gastronomischen Events sowie von Dienstleistungs-
angeboten (bspw. Ärzte). 
Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen 
der Corona-Pandemie und den dadurch beding-
ten städtebaulich-funktionalen Folgen wird dem 
Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes 
im Kölner Stadtgebiet nach ca. einem Jahr vorge-
schlagen. In Zusammenarbeit mit der KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderung wird bereits in diesem 
Jahr (2022) mit der Datenaktualisierung begon-
nen. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der 
Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszen-
tren liegen. Neben einer Vollerhebung der Han-
delsbetriebe wird es eine systematische Leer-
standserhebung geben. 
Zudem befinden sich die Bezirkszentren Porz, 
Kalk und Ehrenfeld seit letztem Jahr in einem 
Förderprogramm des Landes NRW zur Stärkung 
der Innenstädte/Zentren, das u.a. zum Ziel hat die 
Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumin-
dern.  
 
2.6 Darüber hinaus hält die Seniorenvertretung fest, 
dass sie keine Einladung in die Projektgruppe Ein-
zelhandels-Zentren-Konzept erhalten haben und 
Der Teilnehmerkreis der Projektgruppe wurde 
durch den Rat der Stadt Köln benannt, neben 
anderen gehört auch die Seniorenvertretung Köln

8 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
sich so nicht in die Diskussion einbringen konnten. dazu. An der 1. Sitzung der Projektgruppe zur 
Fortschreibung des EHZK am 25.01.2018 hat 
eine Vertreterin der Seniorenvertretung teilge-
nommen. Zu der 2. Sitzung am 16.12.2019 wurde 
der Vorsitzende der Seniorenvertretung bzw. eine 
Vertretung eingeladen, der Einladung wurde al-
lerdings nicht gefolgt. 
3. Stadt Frechen, 17.06.2021  
3.1 Die Stadt Frechen begrüßt grundsätzlich die 
Intention des EHZKs der Stadt Köln, neue Einzel-
handelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten 
am Standort Marsdorf auszuschließen. Es wird vor-
geschlagen, dass im vorliegenden EHZK klar formu-
liert wird, dass eine Änderung des bestehenden Be-
bauungsplans 5843/03 angestrebt wird, wonach 
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kern-
sortimenten ausgeschlossen werden, um eine ver-
bindliche Verzahnung von Einzelhandelskonzept 
und Bauleitplanung zu gewährleisten. Der gültige 
Bebauungsplan setzt für mehrere Grundstücke Son-
dergebiete Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO fest, 
wobei keine absolute Festsetzung der Verkaufsflä-
che für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante 
Sortimente erfolgt ist, sondern eine relative Festset-
zung in Bezug zur gesamten Grundstücksfläche. 
Der Sonderstandort Marsdorf besitzt einen über-
durchschnittlich hohen Anteil an Angeboten aus 
dem nahversorgungs- und zentrenrelevanten Be-
reich, sodass ein weiterer Ausbau dieser Angebo-
te gemäß EHZK an diesem Standort mittels B-
Plan-Festsetzung ausgeschlossen wurde (vgl. S. 
256 EHZK Köln). Der Bebauungsplan sichert die 
Bestandsnutzung, lässt jedoch darüber hinaus 
keine zusätzlichen Ansiedlungen von Einzelhan-
delsnutzungen zu. Ziel ist es, negative Auswir-
kungen auf die Funktionsfähigkeit bzw. die Ent-
wicklungsmöglichkeit der zentralen Versorgungs-
bereiche zu vermeiden. Die Anregung ein Ände-
rungsverfahren einzuleiten wird geprüft, dieses ist 
jedoch voraussichtlich mit einem erheblichen 
Aufwand verbunden. 
 
 
3.2 Die Stadt Frechen bittet die Stadt Köln darum, 
darzulegen, dass die jetzigen Festsetzungen der 
relativen Verkaufsflächen im Bebauungsplan 
5843/03 keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten für die 
bestehenden Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrele-
vantem Kernsortiment mehr eröffnen und damit voll-
Im Bebauungsplan werden folgende Inhalte fest-
gesetzt (Auszug aus der Begründung zum Be-
bauungsplan): 
„Um einer Schädigung des Einzelhandels in den 
integrierten Versorgungsbereichen zu begegnen, 
wird in den Sondergebieten die Größe der zuläs-

9 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
umfänglich ausgeschöpft sind (Deckelung). sigen Verkaufsflächen eingeschränkt. Für die 
vorhandenen Einzelhandelsbetriebe begrenzt der 
Bebauungsplan die Verkaufsflächen der zentren-
relevanten Fachmärkte auf den ermittelten Be-
stand und die zentrenrelevanten Randsortimente 
von nicht-zentrenrelevanten Fachmärkten auf 700 
m² je Betrieb. Ferner wird eine Verkaufsfläche für 
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel festgesetzt, 
die die vorhandenen Verkaufsflächen der nicht-
zentrenrelevanten Fachmärkte berücksichtigt. […] 
Mit den getroffenen Festsetzungen wird in Anleh-
nung an die Ergebnisse des Einzelhandelsgut-
achtens, der bisher zulässigen ungehemmten 
Fortentwicklung großflächiger Einzelhandelsbe-
triebe Einhalt geboten und die vorhandenen Ver-
kaufsflächen auf den zum Zeitpunkt der Planauf-
stellung ermittelten Bestand festgesetzt.“ 
3.3 Die Stadt Frechen empfiehlt, dass die Beschrän-
kung der zentrenrelevanten Randsortimente bei Ein-
zelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem 
Kernsortiment auf 800 m² Verkaufsfläche nicht nur 
für Neuansiedlungen gelten soll, sondern auch für 
die Bestandsbetriebe. 
Die Bedenken der Stadt Frechen können nach-
vollzogen werden. Eine Klarstellung zur Be-
schränkung der Randsortimente bei Neuansied-
lungen im Kapitel 5.3.3 wird vorgenommen, s. 
rechte Spalte. Eine generelle Beschränkung der 
Summe der zentrenrelevanten Randsortimente 
auf < 800 m² Verkaufsfläche auch für bereits be-
stehende, genehmigte Betriebe ist jedoch nicht 
leistbar, da dies ggf. im Konflikt mit dem Be-
standsschutz steht.  
Der Absatz unter 5.3.3 wird wie folgt an-
gepasst: „Aufgrund sortiments- und be-
triebstypenspezifischer Besonderheiten 
ist eine ergänzende Regelung hinsicht-
lich der nahversorgungs- und zentrenre-
levanten Randsortimente bei Betrieben 
mit nicht zentrenrelevanten Kernsorti-
menten zu empfehlen. In städtebaulich 
nicht integrieren Lagen ist um der Gefahr 
einer Aushöhlung des Sor-
timentskonzeptes durch übermäßige 
Angebote von zentrenrelevanten Rand-
sortimenten zu begegnen, bei Ansied-
lungen von Betrieben im Sinne von § 11 
Abs. 3 BauNVO in Sondergebieten eine 
Randsortimentsbegrenzung im Rahmen

10 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
der Bebauungsplanfestsetzungen zu 
empfehlen. Bei großflächigen Einzelhan-
delsbetrieben mit nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten (z. B. 
Möbel-, Bau- und Gartenmärkte) ist eine 
Begrenzung der zentrenrelevanten 
Randsortimente  auf maximal 10 % der 
realisierten Gesamtverkaufsfläche, je-
doch maximal 800 m² Verkaufsfläche zu 
empfehlen.“  
3.4 Darüber hinaus wirbt die Stadt Frechen dafür, 
die geschaffenen interkommunalen Abstimmungs-
formate (INTAK und S.U.N.) wieder aufzunehmen 
bzw. weiterzuverfolgen, um zentrale interkommunale 
Fragestellungen zu erörtern, wozu die Entwicklung 
der regionalen Einzelhandelsstruktur unzweifelhaft 
zählt. 
Die Stadt Köln befürwortet diesen Vorschlag und 
ist als Mitglied interkommunaler Austauschforma-
te wie S.U.N und K&RN (rechtsrheinische Koope-
ration) an einem Austausch mit ihren Nachbar-
kommunen interessiert. 
 
4. Stadt Leverkusen, 07.06.2021   
Die Stadt Leverkusen weist darauf hin, dass bei 
Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzel-
handelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungs-
relevantem Kernsortiment in den Stadtteilen Dünn-
wald, Flittard und Stammheim Auswirkungen auf die 
Stadt Leverkusen zu betrachten sind. Darüber hin-
aus sind voraussichtlich keine weiteren Auswirkun-
gen auf die Versorgungsstrukturen der Stadt Lever-
kusen aufgrund der insgesamt geringen räumlich-
funktionalen Verflechtungen der sonstigen Stadtteile 
im Bereich Nahversorgung mit dem Stadtgebiet der 
Stadt Leverkusen zu erwarten. 
Die Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen des 
EHZKs stellen sicher, dass Neuansiedlungen und 
Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht 
zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunkti-
on sowie der Funktions- und Entwicklungsfähig-
keit zentraler Versorgungsbereiche führen dürfen 
und sich die Dimensionierung eines Vorhabens 
am zugeordneten Versorgungsgebiet orientieren 
muss. Bei Ansiedlung und Erweiterung von Vor-
haben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO sind 
zudem die landesplanerischen Vorgaben (LEP 
NRW) zu beachten, wodurch in diesen Fällen 
auch ggf. mögliche Auswirkungen gegenüber der 
Stadt Leverkusen berücksichtigt werden müssen.

11 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
5. Stadt Monheim am Rhein, 17.05.2021  
Es werden keine städtebaulichen Anregungen vor-
gebracht. Es bestehen keine Bedenken. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

3_Anlage_Fortschreibung_EHZK_gutachterlicher_Endbericht. pdf

259991 Zeichen

Entwurf Stand September 2020

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln

Fortschreibung
gutachterlicher Endbericht

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

3 Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Bearbeitung:

Dr. Marc Höhmann
Barbara Eicker
Franka Klocke

Jan Neumann

Gutachter:

GMA

Forschen. Beraten. Umsetzen

GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Siegburger Straße 215
50679 Köln

Bearbeitung:

Birgitt Wachs
Kirsten-Dorothee Riedel
Dirk Riedel

unter Mitarbeit von:
Andrea Wetjen
Volker Theil

Teil A
Grundlagen und Steuerungsregeln

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Inhaltsverzeichnis

1

5

Aufgabenstellung und Ziele
1.1 Ausgangslage und Handlungserfordernis
1.2 Vorgehensweise
1.3 Köln als wachsende Stadt
1.4 Erfordernis von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten
1.5 Zentrale Inhalte des Konzeptes

Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und
planungsrechtliche Instrumente

2.1 Grundzüge der Entwicklung auf der Angebotsseite
2.2 Grundzüge der Entwicklungen auf der Nachfrageseite
2.3 Folgen für den stationären Einzelhandel

2.4 Mittelfristige Entwicklungstrends

2.5 Wochenmärkte

Planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung der
Standortentwicklung im Einzelhandel

3.1 Bauplanungsrecht
3.1.1 Gebiete mit Bebauungsplänen (8 30 BauGB)
3.1.2  Unbeplanter Innenbereich (8 34 BauGB)
3.1.3 Besonderes Städtebaurecht

3.2 Landes- und Regionalplanung

3.3 Wesentliche Säulen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes:

zentrale Versorgungsbereiche und Sortimentsliste
3.3.1 Zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
3.3.2 Zur Festlegung der Sortimentsliste

Einzelhandelssituation in Köln
4.1 Nachfragepotenzial für den Einzelhandel
4.2 Einzelhandelsangebot im Überblick
4.2.1 Einzelhandelsangebot in der Gesamtstadt
4.2.2  Einzelhandelsangebot in den Stadtbezirken
4.2.3  Einzelhandelsverteilung nach Standortlagen
4.3 Untersuchung der Kölner Wochenmärkte
4.3.1  Standortrahmendaten der Kölner Wochenmärkte
4.3.2 Räumliche Verteilung der Kölner Wochenmärkte
4.3.3 Einordnung der Kölner Wochenmärkte
4.34 Fazit und Empfehlungen

Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln
5.1 Standortkonzept

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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53
54
57

60
60

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
5.1.2  Zentren- und Standortstruktur Köln

5.2 Sortimentsliste
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln
5.2.2 Kölner Sortimentsliste

5.3 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen

5.3.1  Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der zentralen

Versorgungsbereiche

5.3.2  Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der zentralen

Versorgungsbereiche

6 Anhang
6.1 Methodik
6.2 Glossar

6.3 Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:
Abbildung 2:

Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:

Abbildung 8:
Abbildung 9:

Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:

Abbildung 15:

Abbildung 16:

Wesentliche Einflussfaktoren der Handelsentwicklung

Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel 2002 —
2018

Entwicklung des Gesamtumsatzes und der Onlineumsätze im
deutschen Einzelhandel

Onlineanteil je Branche am jeweiligen Gesamtmarkt 2016 —
2018 in Prozent

Umsatzentwicklung und Anzahl der Drogeriemärkte in
Deutschland (2008 - 2017)

Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsform
2017

Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers

Gegenstromprinzip

Regelung gemäß LEP NRW für großflächigen Einzelhandel mit
zentrenrelevanten Kernsortimenten

Vorgehen zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
Zentralität in Köln

Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
Zentren- und Standortstruktur Köln 2020

Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln nach Branchen
und Lagekategorien

Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln in ausgewählten
Sortimenten nach Lagekategorien

Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

3

60
61
63
63
64
66

66

67

77
77
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85

13

14

16

16

18

19

20
27

29
33
43
60
61

63

64
71

4 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 17: Prüfschema zur Steuerung von großflächigen
Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche

Abbildung 18: Rechenweg zur Ermittlung der zulässigen Verkaufsfläche

Kartenverzeichnis

Karte 1: Wochenmärkte in Köln und fußläufige Einzugsgebiete
Karte 2: Einordnung der Wochenmärkte in Köln

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Standortanforderungen der Betriebstypen des
Lebensmiitteleinzelhandels (Auswahl)

Tabelle 2: Die größten Drogeriemarktunternehmen in Deutschland

Tabelle 3: Kriterien der Zentrenrelevanz

Tabelle 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in der Stadt Köln

Tabelle 5: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln

Tabelle 6: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

Tabelle 7: Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken

Tabelle 8: Verkaufsflächenbestand nach Stadtbezirken und
Bedarfsbereichen

Tabelle 9: Verkaufsflächenbestand in der Stadt Köln nach Standortlagen

Tabelle 10: Übersicht über die Wochenmärkte in Köln

Tabelle 11: Einordnung der Kölner Wochenmärkte (Standzahl)
Tabelle 12: Rahmenbedingungen zur Etablierung von Wochenmärkten
Tabelle 13: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung)

Übersichtenverzeichnis

Übersicht 1: Branchensystematik Einzelhandel
Übersicht 2: Systematik Komplementärnutzungen
Übersicht 3: Betriebstypensystematik

Teil B - Einzelhandels- und Zentrenkonzept

1 Innenstadt

2 Stadtbezirk Rodenkirchen
3 Stadtbezirk Lindenthal

4 Stadtbezirk Ehrenfeld

5 Stadtbezirk Nippes

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

74
76

52
56

18
19
35
37
38
40
43

44
45
48
54
58
65

78
79
80

87
167
239
309
365

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

6

7
8
9

Stadtbezirk Chorweiler
Stadtbezirk Porz
Stadtbezirk Kalk
Stadtbezirk Mülheim

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

5

431
477
543
609

6 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1 Aufgabenstellung und Ziele

1.1 Ausgangslage und Handlungserfordernis

Der Rat der Stadt Köln hat am 10.09.2015 beschlossen, das bestehende Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln für alle neun Stadtbezirke fortzu-
schreiben. Derzeit richtet sich die Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet nach
dem bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010, welches vom Rat der
Stadt Köln am 17.12.2013 beschlossen wurde und welches den erforderlichen Entwick-
lungsrahmen sowie eine rechtssichere Planungsgrundlage für Verwaltung, Politik,
Einzelhändler, Eigentümer und Investoren darstellt.

Das Konsumklima in Deutschland ist — nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen wirt-
schaftlichen Rahnmenbedingungen sowie der Niedrigzinsphase — gut. Auch im Einzel-
handel sind die Umsätze in den letzten Jahren von unter 500 Mrd. € auf 530 Mrd. € ge-
stiegen", die Branche ist ein wichtiger Arbeitgeber. Jedoch gehen dem stationären Ein-
zelhandel zunehmend Umsätze durch den Onlinehandel verloren, das Einkaufsverhal-
ten der Kunden ändert sich. Für ein Oberzentrum wie Köln bedeutet dies, dass alles
daran gesetzt werden muss, teilweise zu beobachtende Frequenzverluste selbst in den
bislang starken Hauptgeschäftslagen Schildergasse und Hohe Straße zu vermeiden,
die Anziehungskraft der Kölner City als „Shopping Metropole“ und als „Premierenort“ für
Konzeptinnovationen des Handels sowie auch die lebendige Nutzungsvielfalt in den
zahlreichen Kölner Geschäftszentren zu erhalten.

Als wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor trägt der Kölner Einzelhandel
wesentlich zur Gesamtattraktivität der Stadt bei, sowohl für die hier Lebenden als auch
für die hier beschäftigten Personen und die Stadt Köln besuchenden Touristen. Ein
engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die
Versorgung der Kölnerinnen und Kölner mit Waren und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfs und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel wie
auch der Gesamtstadt Köln als Wohnort. Zudem bilden die Geschäftszentren in meist
zentraler und zusammenhängender Lage in den Stadtteilen Mittelpunkte des öffentli-
chen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation. Mit insgesamt 78 zentralen
Versorgungsbereichen verfügt die Stadt Köln aktuell über eine sehr gut ausgeprägte
und im Wesentlichen historisch gewachsene Zentrenlandschaft. Neben den zentralen
Versorgungsbereichen sind in den neun Stadtbezirken auch jeweils zehn Nahversor-
gungslagen und Sonderstandorte ausgewiesen.

Ziele und Aufgaben der vorliegenden Fortschreibung des Konzeptes sind die Stützung
und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems, der Schutz und
die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren Identifikations- und
Kommunikationsfunktion, die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung der Bevölke-
rung und die Steuerung der Ansiedlung von nicht zentrenrelevanten großflächigen Ein-
zelhandelsbetrieben.

Dass sich ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept bewährt hat, lässt sich beispielhaft an
der Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt seit 2008 ablesen:

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 7
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

= Über 54 % der Verkaufsfläche in der Gesamtstadt Köln sind zentralen Versorgungs-
bereichen zuzuordnen. Damit ist sichergestellt, dass ein umfassendes Angebot auch
in räumlicher Nähe zu den Verbrauchern vorhanden ist und lebendige Zentren exis-
tieren, die maßgeblich für die Wahrnehmung der Stadt Köln als guter Wohn- und Ar-
beitsplatzstandort sind. Der Einzelhandel bildet die Grundlage hierfür.

" In sechs der acht die Innenstadt umgebenden Stadtbezirken konnte die Verkaufsflä-
chenausstattung in den Zentren gesteigert oder zumindest stabilisiert werden. Damit
konnte dem Bundestrend entgegengewirkt werden, der insbesondere in Stadtteilla-
gen im gleichen Zeitraum einen tendenziell rückläufigen Einzelhandelsbesatz ver-
zeichnen musste.

" In den Geschäftszentren der Stadt Köln konnte durch konsequenten Schutz und För-
derung dieser Zentren vielfach ein Rückgang der „Trading Down“-Prozesse erreicht
werden, der sich in einer Wiederbelegung von Ladenleerständen mit Einzelhandel
oder ergänzenden Nutzungen niederschlug. Die Leerstandsquote ist — auch in den
Zentren, in denen sich der Einzelhandel tendenziell zurückgezogen hat - in vielen
Fällen reduziert und die Angebotsvielfalt in den Kölner Zentren zugenommen.

Die langfristigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung in Köln werden daher wie folgt
fortgeschrieben:

" Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie
als nationale und internationale Shoppingmetropole,

" Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in
der Gesamtstadt Köln,

" Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion so-
wie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunika-
tion innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume,

" Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochen-
märkte,

" Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des
demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt.

Um diese übergeordneten entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, ist die Einzel-
handelssteuerung mit den Mitteln der Bauleitplanung eine wesentliche Vorausset-
zung. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die Grundlage hierfür. Grundle-
gende Entwicklungsstrategien und Steuerunggsleitlinien stammen aus dem 1983 erstma-
lig erarbeiteten Zentrenkonzept, welches 1992 und 2010 (Beschlussfassung 2013) ak-
tualisiert wurde. In vielen Kommunen wird die Handelsentwicklung seit langem mit ei-
nem kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept gesteuert. Es werden die zuläs-
sigen Gebiete für den Einzelhandel festgelegt und eine sortimentsgenaue Steuerung
der Ansiedlung zusätzlicher Handelsflächen vorgenommen".

Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 werden diese Entwicklungsstrate-
gien und Steuerunggsleitlinien nun fortgeschrieben und inhaltlich den Entwicklungen im

! vgl. hierzu: W. Spannowsky, S. Holl: Die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Deutschland im Lichte der
europäischen Niederlassungsfreiheit; Kaiserslautern 2012.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

8 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Einzelhandel angepasst. Dabei sind die bisherige Einzelhandelsentwicklung mit den
sich ändernden Anforderungen an den Handel und die Kundenbedürfnisse in Zeiten des
Onlinehandels ebenso wie die veränderten landesplanerischen Rahmenbedingungen
(Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen / LEP NRW 2016) und Anforderungen
der Rechtsprechung an Einzelhandelskonzepte zu berücksichtigen.

Basierend auf einer aktuellen Vollerhebung des Einzelhandels und der ergänzenden
Nutzungen in den Zentrenbereichen ist Ziel der Fortschreibung vor allem, die Abgren-
zung der zentralen Versorgungsbereiche, den Kriterienkatalog zur Definition der Zen-
trenstruktur sowie die Wirksamkeit der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln vor dem
Hintergrund aktueller rechtlicher Gegebenheiten zu überprüfen. Dabei sollen insbeson-
dere auch die Wirksamkeit des bestehenden EHZK zur Sicherung und zum Ausbau der
Nahversorgung vor dem Hintergrund der dynamisch wachsenden Einwohnerzahl Kölns
weiterentwickelt werden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Stadtbezirkes
Innenstadt sind die relevanten innenstadtspezifischen Trends, die Folgen des demogra-
fischen Wandels sowie des Onlinehandels zu betrachten und die elf Geschäftslagen
und deren Vernetzung zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurden auch Exper-
tenbefragungen durchgeführt, um die empfohlenen Zielsetzungen und Handlungsan-
sätze zu untermauern.

Konkret wird somit ein Konzept zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versor-
gungsstrukturen in der Stadt Köln erarbeitet, welches eine Bewertung der Angebots-
und Nachfragesituation, der Branchen- und Standortpotenziale für den Einzelhandel,
Empfehlungen für städtebauliche Maßnahmen, eine Überprüfung und ggf. Anpassung
der zentralen Versorgungsbereiche, sonstige Standorte mit Bedeutung für den Einzel-
handel beinhaltet sowie Aussagen zur Fortschreibung der Sortimentsliste im Hinblick
auf die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet trifft.

1.2 Vorgehensweise

Aufgrund der Größe des Kölner Stadtgebietes mit neun Stadtbezirken und der Vielzahl
der Kölner Geschäftszentren wurde das Konzept in mehreren Stufen erarbeitet.

Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine umfassende Datenbasis. Dabei han-
delt es sich um überwiegend primärstatistisches Datenmaterial, welches durch die
GMA erfasst und ausgewertet wurde. Darüber hinaus standen sekundärstatistische Da-
ten des Statistischen Bundesamtes, des Landesbetriebs Information und Technik Nord-
rhein-Westfalen (IT.NRW), der Bundesagentur für Arbeit sowie von GfK Prisma zur Ver-
fügung. Nachfolgend werden die im Rahmen der Erarbeitung des vorliegenden Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes durchgeführten primärstatistischen Erhebungen in Kür-
ze vorgestellt.

Die empirischen Erhebungen des Gutachters wurden im Wesentlichen zwischen No-
vember 2016 und März 2017 durchgeführt. Dabei wurden durch eine flächendeckende
Vor-Ort-Aufnahme der Verkaufsflächen' alle Einzelhandelsbetriebe im gesamten
Kölner Stadtgebiet erfasst. Die Erhebung erfolgte auf Grundlage der für das Kölner Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept eingeführten Branchensystematik mit 14 Warengrup-
pen.?

1 Zur Definition von Verkaufsfläche siehe Glossar.

2 Für eine Darstellung der Zuordnung einzelner Sortimente zu den Warengruppen siehe Anhang (Teil A, Kapitel

5.1 Methodik).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 9
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Über den Einzelhandelsbesatz hinaus sind zur Darstellung wesentlicher Standortlagen
und zur Begründung der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche weitere Informati-
onen über sonstige innenstadttypische bzw. zentrenprägende Nutzungsstrukturen von
Bedeutung. Daher erfolgte zusätzlich zur Einzelhandelserhebung eine Aufnahme der
Erd- und Obergeschossnutzungen in den Zentrenbereichen. Neben den genutzten
Einheiten (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung) wurden dabei auch leerste-
hende Ladeneinheiten erfasst. In der Kölner City fand zudem eine Bewertung der Ge-
schäftslagen nach qualitativen Kriterien statt.

Im Rahmen der intensiven Vor-Ort-Arbeiten wurden durch Mitarbeiter der GMA auch die
städtebaulichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Einzelhandelslagen im Kölner
Stadtgebiet analysiert und bewertet. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den zentralen
Lagen und Lebensmittelmarkt-Standorten. Die Analyse der städtebaulichen Situation
stellt im Zusammenwirken mit den vorhandenen Nutzungen einen unerlässlichen Arbeits-
schritt für eine sachgerechte Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie zur
gezielten Weiterentwicklung des Nahversorgungsnetzes in der Stadt Köln dar.

Darüber hinaus wurden vom Gutachter Experteninterviews zur aktuellen Situation und
den Perspektiven des Kölner Einzelhandels, insbesondere des Innenstadthandels, ge-
führt. Gesprächspartner waren Inhaber, Geschäftsführer bzw. Filialleiter insbesondere
innerstädtischer Einzelhandelsbetriebe, Vertreter der Tourismusbranche, Immobilien-
fachleute, Manager von Einkaufszentren sowie Vertreter relevanter Kölner Verbände
und Zusammenschlüsse des Handels.

Um die Fortschreibung möglichst transparent zu halten und einen breiten Konsens über
zentrale Strategien und Maßnahmen der Einzelhandels- und Standortentwicklung in der
Stadt Köln herbeizuführen, fand eine moderierte Form der Erarbeitung mit einer die
Fortschreibung begleitenden Projektgruppensitzung statt. Ihr gehören die Bezirksre-
gierung Köln, die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Handwerkskammer zu
Köln, der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V., der City-
Marketing Köln e.V., die Interessengemeinschaft Köln vor Ort e.V. sowie die Fachämter
der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanungsamt, Amt für
Straßen- und Verkehrstechnik, Amt für Wirtschaftsförderung sowie die Marktverwaltung)
an. Die Projektgruppe hat die Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in
insgesamt zwei Arbeitskreissitzungen konstruktiv begleitet. Die wesentlichen Ergebnis-
se werden von allen Beteiligten getragen, sodass ein breiter Konsens hinsichtlich der
grundlegenden Ziel- und Planungsaussagen sowie Handlungsempfehlungen des vorlie-
genden Konzeptes in der Projektgruppe erzielt werden konnte.

1.3 Köln als wachsende Stadt

Die Einwohnerzahl in der Stadt Köln ist seit der Erstellung des letzten Einzelhandels-
konzeptes um 7,5 % gestiegen, wobei sich die Entwicklungen in den einzelnen Stadt-
bezirken und Stadtteilen bzw. Veedeln unterschiedlich vollzog. Die Bevölkerungsprog-
nose geht für die kommenden Jahre von einer weiterhin stark wachsenden Einwoh-
nerzahl im Stadtgebiet von derzeit rd. 1,074 Mio. auf künftig rd. 1,144 Mio. Einwohner
im Jahr 2025 aus (s. nachfolgende Tabelle). Vor diesem Hintergrund ist die Zentren-
und Standortstruktur sowie insbesondere auch nahversorgungsrelevante Aspekte der
Einzelhandelssteuerung zur Erreichung der in Kapitel 1.1 genannten Ziele zu überprü-
fen und ggf. anzupassen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

10 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1: Einwohnerentwicklung und -prognose
Einwohnerentwicklung* Einwohnerprognose**
Bezirk / ’ Verände-
Gesamtstadt 2007 2016 Veräiel: 2025 |rungin % zu
rung in % 2016
Stadt Köln 999.177 1.074.286 +75 1.144.000 +6,5
1 Innenstadt 121.905 126.407 +3,7 137.900 +9,1
2 Rodenkirchen 98.841 107.346 +8,6 113.600 +5,8
3 Lindenthal 133.215 149.658 + 12,3 161.500 +79
4 Ehrenfeld 101.548 107.369 +5,7 114.100 +6,3
5 Nippes 108.017 117.263 +8,6 125.400 +6,9
6 Chorweiler 80.995 83.323 +2,9 83.400 +0,1
7 Porz 105.250 112.918 +7,3 121.300 +74
8 Kalk 106.937 120.689 + 12,9 131.300 +8,8
9 Mülheim 142.469 149.313 +4,8 155.500 +4,1
* Stadt Köln, Stand jeweils 31.12., ** Stadt Köln, kleinräumige Bevölkerungsprognose,
GMA-Zusammenstellung 2020

Die stärkste Einwohnerzunahme zwischen den Jahren 2007 und 2016 fand in den Be-
zirken Kalk (+ 12,9 %), Lindenthal (+ 12,3 %) sowie Rodenkirchen und Nippes (jeweils
+ 8,6 %) statt. Aber auch in den übrigen Bezirken war die Bevölkerungsentwicklung
ausnahmslos positiv. Auch künftig ist in allen Bezirken von einer positiven Einwohne-
rentwicklung auszugehen, die nur in Chorweiler niedrig ausfällt (+ 0,1 %). Gemäß der
kleinräumigen Einwohnerprognose der Stadt Köln sind in den übrigen Stadtbezirken
Zuwachsraten zwischen 2016 und 2025 von + 4,1 % (Mülheim) und + 9,1 % (Innen-
stadt) zu erwarten, wobei die stärksten Einwohnerzuwächse nach der Innenstadt in den
Stadtbezirken Kalk (+ 8,8 %), Lindenthal (+ 7,9 %) und Porz (+ 7,4 %) stattfinden soll. In
der Gesamtstadt Köln wird die Einwohnerzahl um knapp 70.000 Personen auf künftig
rd. 1,144 Mio. Einwohner im Jahr 2025 (+ 6,5 %) ansteigen.

Insbesondere der demografische Wandel wird in Verbindung mit dem dynamischen
Onlinehandel dazu führen, dass sich die räumlichen Gegensätze innerhalb der Stadt
Köln verschärfen können. Dabei ist zu befürchten, dass die Zentren vor dem Hinter-
grund des sich verändernden Kundenverhaltens weiter Frequenzen und Umsätze ver-
lieren. Daher bedürften diese eines besonderen Schutzes, um diese zu stärken und
entwicklungsfähig zu halten. In der momentanen Marktphase ist aufgrund aktueller,
raumbedeutsamer Trends wie v. a. dem Onlinehandel zu konstatieren, dass sich der
Einzelhandel konsolidieren muss. In Zeiten stagnierender und teils rückläufiger Be-
triebszahlen und Verkaufsflächen müssen Investitionen im Einzelhandel noch gezielter
gelenkt werden und dürfen nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ überall zugelassen
werden. Daher hat der Schutz der historisch gewachsenen Zentren, der City wie Be-
zirks(teil)zentren, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren als Treffpunkte des so-
zialen Lebens oberste Priorität. Dies ist auch die Vorgabe bundes- und landesplaneri-
scher Regelungen (v.a. Baugesetzbuch, Landesentwicklungsplan NRW).

1.4 _ Erfordernis von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten
Ein Einzelhandelskonzept mit den zuvor genannten Aufgaben und Inhalten stellt ein

wichtiges Steuerungselement für eine nachhaltige Standortplanung in der jeweiligen
Kommune dar. Sie dienen v. a. der Erarbeitung von Leitlinien für eine zielgerichtete und

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 11
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

nachhaltige Einzelhandelsentwicklung. Diese werden in Form eines Sortiments- und
Standortkonzeptes konkretisiert:

" Das im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (soge-
nannte „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur künftigen Ein-
stufung der Sortimente in nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sor-
timente dar. Die Grundlage des Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhan-
delssituation in der Kommune dar, die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben
und ausgewertet wird.

" Als wesentlicher Aspekt bei der Einzelhandelssteuerung sind der Schutz und die
Stärkung zentraler Versorgungsbereiche zu nennen'. Durch die Konzentration
zentrenprägender Einzelhandelsbetriebe innerhalb der definierten zentralen Versor-
gungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt die Ermittlung
nahversorgungs- und zentrenrelevanter Sortimente voraus, die im Rahmen des Ein-
zelhandelskonzeptes festgesetzt werden (s. vorheriger Punkt). Mithilfe des Standort-
konzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen, dezentralen und sonstigen
Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt dabei v. a. auf der Abgrenzung zentra-
ler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausdehnung und Funktion im Einzelhandels-
konzept definiert wird. Ferner stellt häufig auch die Sicherung des jeweiligen Bau-
gebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch
den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten
können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden.

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit entscheiden Kommunen selbst darüber,
ein Einzelhandelskonzept als Instrumentarium einzusetzen. Dieses dient als sachliche
Grundlage der planungsrechtlichen Steuerung und kann zur Vereinfachung und Be-
schleunigung der Bewertung von Planvorhaben führen. Durch ein Einzelhandels-
konzept erfolgt i. d. R. in der Beteiligung eine Abstimmung mit der übergeordneten Pla-
nungsebene (Bezirksregierung) sowie mit anderen Schlüsselakteuren (bspw. Industrie-
und Handelskammer, Einzelhandelsverband, benachbarte Kommunen).

Darüber hinaus bietet ein Einzelhandelskonzept Investoren nach der Schaffung von
verbindlichem Baurecht — wie bereits erwähnt - Investitionssicherheit. Zudem kann
der Einsatz von Städtebaufördermitteln auch von der Umsetzung von Einzelhandels-
konzepten abhängig sein.

Ein Einzelhandelskonzept ermöglicht folglich die Steuerung des Einzelhandels auf ge-
samtstädtischer Ebene. Dabei stellt es zunächst eine informelle Planungsgrundlage
ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten dar.

Durch einen Beschluss des jeweiligen Rates wird diese informelle Planungs-
grundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist
damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichti-
gen.

Im begründeten Einzelfall kann die Kommune von den Vorgaben eines Einzelhandels-
konzeptes abweichen. Dies mindert jedoch das städtebauliche Gewicht des Konzep-
tes und stellt letztlich seine Steuerungswirkung und die rechtliche Bedeutung in Frage.

! vgl. Urteile BVerwG (27.03.2013), Az. BVerwG 4 CN 7.11 und OVG NRW (28.01.2014), Az 10 A 152/13.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

12 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1.5 Zentrale Inhalte des Konzeptes

Das nun vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 überprüft im We-
sentlichen die Entwicklungs- und Steuerungsleitlinien des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes 2010 und bildet insofern eine Fortschreibung des Konzeptes an die aktu-
ellen Rahmenbedingungen in der Stadt Köln. Mit seinen Aussagen zur generellen Steu-
erung des Einzelhandels sowie zu einzelnen Standortlagen zeigt es einen klaren Ent-
wicklungsrahmen auf und liefert allen Beteiligten — Verwaltung, Politik, Einzelhändlern,
Investoren und Immobilieneigentümern - eine verlässliche Planungs- und Handlungs-
grundlage. Insbesondere schafft es auch Investitionssicherheit, gerade in den Zentren.
Diese ist vor dem Hintergrund der momentanen Marktsituation (v. a. Onlinehandel) um-
so wichtiger, da Entscheidungen über anstehende Investitionen zur Modernisierung der
Einzelhandelsstrukturen eine klare Aussage der Stadtplanung darüber vorausgehen
muss, an welchen Standorten der Einzelhandel angesiedelt sein soll und sich der Mittel-
einsatz insofern lohnt.

Mit der Fortschreibung soll insbesondere das Kölner Zentren- und Standortsystem mit
seiner hierarchischen Gliederung gestärkt und für die Zukunft gesichert werden. Mit der
Dynamik als wachsende Stadt (siehe auch Kapitel 1.3) sind zudem weitere Herausfor-
derungen verbunden, die insbesondere auf die Verbesserung der Nahversorgung für
die Bevölkerung abzielen, ohne die bestehenden Zentren als wichtigste Säule des Köl-
ner Lebens zu gefährden. Hier ist die Sicherung und Stärkung einer möglichst flächen-
deckenden, am Bedarf orientierten Nahversorgung anzustreben. Damit greift das Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept nahtlos mit weiteren stadtplanerischen Überlegungen
hinsichtlich Nahmobilität, alternativen Betriebsformen (z. B. ambulanter Handel) sowie
Bündelung der für die Bevölkerung erforderlichen Dienstleistungen ineinander.

Konkret beinhaltet die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln
2020 folgende zentrale Inhalte:

" Darstellung der allgemeinen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel und Bedeutung
für die Stadt Köln

" Darstellung des aktuellen planungsrechtlichen Rahmens zur Steuerung des Einzel-
handels

" Darstellung und Bewertung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Köln sowie
Entwicklungen des Einzelhandelsbesatzes seit der letzten Vollerhebung 2008

" Analyse der gegenwärtigen und künftigen Nachfragesituation und Bewertung im Hin-
blick auf Aspekte der Nahversorgung mit Benennung von Versorgungslücken und
Handlungsmöglichkeiten

= Überprüfung und Anpassung der Zentren- und Standortstruktur in jedem Stadtbezirk

" Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes, insbesondere in
den zentralen Versorgungsbereichen

" Überprüfung sowie Anpassung, Abgrenzung und Begründung der zentralen Versor-
gungsbereiche und sonstiger Standorte mit (aktueller und perspektivischer) Bedeu-
tung für den Einzelhandel auf Basis der aktuellen rechtlichen Anforderungen

= Überprüfung und Anpassung der Sortimentsliste und Grundsätze zur planungsrecht-
lichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung

= Überprüfung und Anpassung der Entwicklungsleitlinien und des Steuerungsschemas
zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 13
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Zur Erreichung der in Kapitel 1.1 genannten Zielsetzungen empfiehlt die Projektgruppe
dem Rat der Stadt Köln folgende Inhalte des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
2020 als Entwicklungskonzept gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen:

" Zielsetzungen der Stadtentwicklung in Köln hinsichtlich des Einzelhandels
" Festlegung der Zentren- und Standortstruktur

" Abgrenzung und Definition der zentralen Versorgungsbereiche

= Kölner Sortimentsliste

" Steuerungsempfehlungen innerhalb und außerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che.

2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und pla-
nungsrechtliche Instrumente

Die vergangenen Entwicklungen sowie mögliche Entwicklungschancen des Einzelhan-
dels in Köln können nicht losgelöst von wesentlichen Entwicklungstrends im Handel und
bei den Kunden in Deutschland erfolgen, die auch die Standortwahl des Einzelhandels
maßgeblich beeinflussen. Anders als in der nachstehenden Abbildung 1 dargestellt
kann Köln im Vergleich zu Gesamtdeutschland davon profitieren, dass die demografi-
sche Entwicklung noch ein starkes Bevölkerungswachstum und keinen -rückgang er-
warten lässt.

Abbildung 1: Wesentliche Einflussfaktoren der Handelsentwicklung

Atmosphäre / Städtebau

Forderungen = Ambsente
der Unternehmen ‚ab in die Mittgum Kundenwünsche
"“ Mandel mit — “Preis, Qualität‘
system un Nähe, Erlebnig.m
Demografischer u a
Wandel —
älter, bunter s
weniger s
5 "= wertbewerbi > Piem, zu Fuß, Rechtliche, planerische
Sage pet Rad u. Rahmenbedingen
Konkurrenz S mel) Erreichbarkeit /
er 2 Mobilität

Internet
GMA-Darstellung 2020
Dabei lassen sich die Entwicklungen grob in solche auf der Angebots- und solche auf
der Nachfrageseite gliedern (vgl. nachfolgende Kapitel).

2.1 Grundzüge der Entwicklung auf der Angebotsseite

Der volkswirtschaftliche Stellenwert des Handels wird häufig unterschätzt; mit rund 527
Mrd. € Jahresumsatz’ (vgl. Abbildung 2) ist der Handel Deutschlands drittstärkste Wirt-
schaftsgruppe?; etwa jeder sechste Arbeitsplatz kann dem Handel zugeordnet werden.

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.
2 Quelle: Destasis, Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

14 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Auch in Köln hat der Handel einen hohen Stellenwert:! dieser ist hier hinter dem Ge-
sundheitswesen mit rund 68.400 Beschäftigten und einem Branchenanteil von 12 % —
anders als in Gesamtdeutschland, wo der Handel auf dem dritten Platz rangiert — sogar
die zweitwichtigste Branche. Allerdings ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten seit 2008 von rund 70.700 leicht um rd. -3 % zurückgegangen. Im Einzel-
handel, den das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept untersucht, war zwi-
schen 2008 und 2018 hingegen noch ein starker Beschäftigtenzuwachs von + 2.900
Arbeitsplätzen bzw. rd. + 9 % zu beobachten.

Die Entwicklungen auf der Angebotsseite waren in den letzten Jahren insbesondere
durch folgende gekennzeichnet:

=" Verlangsamte Verkaufsflächenentwicklung: Im deutschen Einzelhandel war — mit
Ausnahme von 2009, dem Folgejahr der Weltfinanzkrise — eine beachtliche Ver-
kaufsflächenexpansion zu beobachten (vgl. Abbildung 2). In den nachfolgenden Jah-
ren hat sich der Verkaufsflächenzuwachs deutlich verlangsamt und war zwischen-
zeitlich als Folge der Schlecker-Pleite ab dem Jahr 2012 sogar kurzzeitig durch einen
leichten Rückgang gekennzeichnet. Deutlich zeigt sich die Finanzkrise in der Be-
trachtung des Einzelhandelsumsatzes. Hier ist 2009 ein Rückgang zu verzeichnen
gewesen (vgl. Abbildung 3), der jedoch durch ein kontinuierliches Wachstum schon
bis 2011 wieder ausgeglichen werden konnte. Seitdem ist der Konsum wieder hoch,
jedoch treten - insbesondere seit Beginn dieses Jahrzehnts - die Effekte des On-
linehandels hinzu, die in den o. g. Zahlen noch nicht berücksichtigt sind (s. vierter
Spiegelstrich).

Abbildung 2: Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel 2002 —
123,7 124,0 124,0

125,1
1224 21
121,5
120,0 120,0
119,0
117,0
116,0
115,0
114,0 |

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Verkaufsfläche in Mio. m?

fe}
D
©

Quelle: Statistisches Bundesamt 2019, Handelsverband Deutschland (HDE) 2019, GMA-Darstellung 2020
*v. a. aufgrund von Schlecker-Filialschließungen

" Stärkerer Rückgang der Einzelhandelsbetreibe: Bereits seit Anfang der 1970er
Jahre vollzieht sich im deutschen Einzelhandel ein bis heute anhaltender Struktur-
wandel, der v. a. zu Lasten inhabergeführter Fachgeschäfte geht. Untersuchungen

1 Quelle: Stadt Köln, Handel — Beschäftigtenentwicklung in Köln im Regionalvergleich 2008 bis 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 15
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

zufolge nahm der Anteil von Einzelunternehmen von rd. 55 % im Jahr 1980 auf aktu-
ell rd. 20 % ab.! Als Gewinner zeigen sich meist filialisierte und discountorientierte
Unternehmen sowie Franchisekonzepte, welche ihre größenbedingten, beschaf-
fungsseitigen und logistischen Vorteile nutzen. Der Onlinehandel hat den Wettbe-
werb nochmals intensiviert.

" Starker Wandel zwischen den Betriebstypen: Die Warenhäuser und der Fachhan-
del haben ihre Funktion als Leitbetriebe der Innenstädte vielerorts verloren?. In den In-
nenstädten wurden diese durch Handelsmarken (sogenannte „Retail Brands“) aus
dem Textilbereich, Elektronikmärkte und neuerdings auch Anbieter des täglichen Be-
darfs (Drogeriewaren, auch Nahrungs- und Genussmittel) abgelöst. Auch Neuentwick-
lungen von Shoppingcentern fanden - nicht zuletzt auch aufgrund des restriktiveren
Planungsrechts an Grüne-Wiese-Standorten — zunehmend in Innenstädten statt. Be-
trug der Anteil innerstädtischer Shoppingcenter an allen Shoppingcentern bis 1990 ca.
47 %, wuchs ihr Anteil durch Neueröffnungen auf ca. 75 % zwischen den Jahren 2011
und 2018.? Gerade die Shops in den Centern traten in den Wettbewerb mit ähnlichen
Textilangeboten in den Warenhäusern. Aktuell ist für Shoppingcenter nach 40 Jahren
erfolgreicher Marktbearbeitung jedoch insgesamt betrachtet ein deutlich nachlassen-
des Wachstum und ein steigender Revitalisierungsbedarf zu beobachten.*

" Ein „neuer“ starker Mitspieler — der Internethandel: Während der stationäre Ein-
zelhandel zwischen 2008 und 2018 nur ein leichtes Plus verzeichnete, weist der On-
linehandel eine jährliche Wachstumsrate von 10 % und mehr auf. Für das Jahr 2018
geht der Handelsverband Deutschland (HDE) von einem Nettogesamtumsatz für den
Onlinehandel von 53,2 Mrd. € aus (vgl. Abbildung 3). Vergleicht man diesen Wert mit
dem Umsatz des gesamten Einzelhandels für 2018, so liegt der Anteil des Online-
handels bei rd. 10 %.

" Unterschiedliche „Betroffenheiten“ durch den Internethandel: Allerdings
schwanken die Anteile des Onlinehandels je nach Branche stark. Während im Be-
reich Consumer-Electronics / Elektro und im Bereich Mode Werte von um die 30 %
erreicht werden, liegt im Heimwerker- und Gartenbereich der Anteil lediglich bei unter
6 %. Insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel und sonstige Waren des täglichen
Bedarfs (sogenannte Fast Moving Consumer Goods, kurz: FMCG), die einen Groß-
teil der Umsätze im gesamten Einzelhandel repräsentieren, weisen mit rd. 2 % immer
noch sehr geringe Anteile im Onlinehandel auf (vgl. Abbildung 4).

! GMA-Grundlagenforschung 2018.

Diese Leitfunktion wurde weniger durch den Flächenanteil am Gesamteinzelhandel der jeweiligen Stadt be-
gründet, sondern durch die besondere Anziehungskraft als Betriebstyp im 20. Jahrhundert. G. Hessert zeigt mit
der in den 70er Jahren gestarteten Expansion der Warenhäuser in die Kleinstädte und mit den nicht erfüllten
wirtschaftlichen Erwartungen an Standorte in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung zwei zentrale Ursa-
chen für den verhaltenen wirtschaftlichen Erfolg des Betriebstyps auf. Vgl. G. Hessert: Standortanforderungen
des Warenhauses in Ostdeutschland, Leipzig 2012, S. | ff.

3 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.

vgl. hierzu: GMA-Revitalisierung von 665 Einkaufszentren in Deutschland, Hamburg / Köln 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

16 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 3: Entwicklung des Gesamtumsatzes und der Onlineumsätze im
deutschen Einzelhandel
526,8

514,0

4778 492,8

432,3

4509 458,0
ms 72 4378 445,4
153,2
2008 2009

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Nettoumsatz inMrd.€

m Gesamtumsatz Einzelhandel u davon Umsatzanteil Onlinehandel

Quelle: EHI Retail Institute 2019, Handelsverband Deutschland (HDE) 2019, Statistisches Bundesamt 2019, Berech-
nung: GMA 2020

Abbildung 4: Onlineanteil je Branche am jeweiligen Gesamtmarkt 2016 — 2018
in Prozent

23,5
25,6
27,7

22,9
Freizeit & Hobby 24,3
26,4

Fashion & Accessoires

22,8
Büro & Schreibwaren 21,5

Schmuck & Uhren

Gesundheit & Wellness

Wohnen & Einrichten

Heimwerken & Garten

FMCG*

=2016 =2017 = 2018

Quelle: HDE Online-Monitor 2018, 2019, GMA-Darstellung 2020.
* Fast Moving Consumer Goods (FMCG): Güter des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, Hygieneartikel und Ta-
bakwaren

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 17
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Zusammenwachsen unterschiedlicher Vertriebslinien („Omni-Channeling“): Die
Übergänge zwischen Onlinehandel und stationärem Einzelhandel sind mittlerweile
nicht mehr klar abgrenzbar. Viele (stationäre) Einzelhändler bieten mittlerweile
auch Onlineshops an, in denen entweder das Gesamtangebot oder zumindest aus-
gewählte Artikel verfügbar sind. Ziel der sogenannten Omni-Channel-Strategien des
Einzelhandels ist die Verknüpfung der unterschiedlichen Vertriebskanäle. Weiter ist
in Großstädten zu beobachten, dass auch reine Online-Händler (sogenannte Pure-
Player) in den vergangenen Jahren ein stationäres Netz aufgebaut haben bzw. auf-
bauen (z. B. Cyberport, Mymuesli, Fashion For Home, Zalando). Trotz wachsender
Marktanteile des Onlinehandels wird jedoch mittelfristig der stationäre Einzelhandel
der wichtigste Einkaufskanal bleiben.

" Lebensmittel- und Drogeriemärkte: Bislang vergleichsweise unbeeindruckt vom
Onlinehandel — auch aufgrund der noch geringen Marktanteile in diesem Segment! —
expandieren Lebensmiittel- und Drogeriemärkte weiterhin. Die tragende Rolle bei der
Nahversorgung in Deutschland - so auch in Köln — übernehmen dabei Supermärkte
und Discounter, die sich fest etabliert haben und die aktuell über einen Marktanteil im
Lebensmittelsektor von zusammen knapp 75 % aufweisen?. Kleinere Lebensmittel-
geschäfte hingegen verzeichneten einen deutlichen Bedeutungsverlust. So verringer-
te sich die Anzahl der kleinen Lebensmittelgeschäfte von ca. 11.200 im Jahr 2010
auf etwa 8.600 Geschäfte in 2018°. Eine IfH-Studie zur Entwicklung des Onlinehan-
dels geht für Lebensmittelmärkte davon aus, dass der Onlinehandel mit Lebensmit-
teln Prognosen zu Folge bis zum Jahr 2030 um ca. das Fünffache* ansteigen und
somit einen Durchbruch verzeichnen wird. Einige Geschäftsmodelle (z. B. Picnic,
Flaschenpost) setzen bereits voll auf den Internethandel, während die großen Le-
bensmiittelketten dieses Thema zwar z. T. ebenfalls bereits abbilden, aber ihr Logis-
tiknetz weiterhin klar auf das stationäre Geschäft ausgerichtet haben.

" Als Standorte für großflächige Discounter, Supermärkte bzw. Verbrauchermärkte
I SB-Warenhäuser werden i. d. R. Lagen mit guter Erreichbarkeit für den motorisier-
ten Individualverkehr und mit großen Stellplatzkapazitäten präferiert. Im Rückblick
begünstigte der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel lange die größeren Zen-
tren. In den einwohnerschwächeren Gemeinden und Stadtteilzentren fand zunächst
in vielen Fällen eine Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes statt, was v.a. im länd-
lichen Raum zu größeren Wegstrecken führte. Mittlerweile ist mit der fortschreiten-
den Verdichtung der Filialnetze eine gewisse Umkehrung dieses Trends zu beobach-
ten. So rücken verstärkt auch kleinere Kommunen und Stadtteile in den Fokus der
Betreiber (was ggf. eine Chance für die einwohnerschwächeren links- und rechts-
rheinischen Wohnplätze z. B. in Chorweiler und Porz sein könnte).

Jüngst hat der Anbieter DHL seine Partnerschaft mit dem Onlineanbieter Amazon Fresh gekündigt, da er in den
kommenden Jahren keine wesentlichen Marktanteilsgewinne mehr erwartet, s. Lebensmittelzeitung, Amazon
fährt Fresh-Lebensmittel selbst aus, Artikel vom 23. August 2019.

2 Quelle: EHI Köln, handelsdaten aktuell 2019.
3 ebd.
4 Quelle: Presseartikel der IFH Köln vom 05.02.2020.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

18

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1: Standortanforderungen der Betriebstypen des Lebensmittelein-
zelhandels (Auswahl)

großer Verbraucher-
Verkaufsfläche ab 800 m? ab 1.200 m? ab 2.500 m?
Sortiment 75-80 % Foodanteil 80 - 85 % Foodanteil 60 - 70 % Foodanteil
Artikelzahl ca. 2.000 - 4.000 ca. 10.000 ca. 25.000 - 50.000
Parkplätze ab 60 Stück ab 80 Stück ab 150 Stück
Grundstück ab 4.000 m? ab 5.000 m? ab 7.000 m?
Kernbevölkerung ab 3.000 EW ab 4.000 EW ab 10.000 EW

Quelle: GMA-Standortforschung 2019, ca.-Werte

Eine ähnlich positive Entwicklung ist für die Drogeriebranche zu beobachten. Diese
hat mit der Insolvenz des langjährigen Marktführers Schlecker 2012 wie keine andere
Branche im deutschen Einzelhandel eine Zäsur erfahren, die bis heute nachwirkt. So
ist insbesondere in ohnehin schon weniger gut ausgestatteten Stadtteilen (z. B. in
Vogelsang im Bezirk Ehrenfeld) ein deutlich ausgedünntes Standortnetz vorzufinden,
welches dazu führt, dass in vielen kleineren und mittelgroßen Stadtteilen aktuell kein
qualifiziertes Angebot vorhanden ist. Seitdem ist ein starker Expansionsdrang der
verbliebenen Wettbewerber zu beobachten. Die Branche verzeichnete in den ver-
gangenen Jahren starke Zuwächse. Zwischen 2013 — 2017 hat sich die Zahl der
Drogeriemärkte auf ca. 4.635 bzw. um 20 % erhöht.'

Abbildung 5:

Umsatzentwicklung und Anzahl der Drogeriemärkte in Deutsch-
land (2008 - 2017)

14.000

12.000

10.000

ass 4635 60

40
2,0
00

2016 2017

3.855 4.015 4.265

2013 2014 2015

2008

2009 2010 2011 2012

mamma Anzahl Betriebe —®#—Umsatz in Mrd. €

Quelle: EHI Handelsdaten aktuell 2019; GMA-Darstellung 2020

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019, S. 125.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 19
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Neben Drogeriemärkten werden Drogeriewaren über den Lebensmitteleinzelhan-
del, Parfümerien, Reformhäuser, Apotheken sowie Warenhäuser abgesetzt. Ein
Blick auf die Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsformen zeigt,
dass lediglich ca. 45,3 % des Umsatzes auf Drogeriemärkte entfällt und etwa ein
Drittel (ca. 33,4 %) der Versorgung über Lebensmittelmärkte sichergestellt wird (vgl.
Abbildung 6). Die Drogeriemärkte dm, Rossmann und Müller konnten ihren Marktan-
teil in den vergangenen fünf Jahren durch Expansion zwar weiter ausbauen, in eini-
gen Stadtteilen sind nach der Schlecker-Pleite jedoch weiterhin Handlungsbedarf
bzw. Ansiedlungspotenziale vorhanden.

Abbildung 6: Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsform
2017

sonstige*; 21,6%

Drogeriemärkte; 45,3%

Vollsortimenter; 12,6%

Discounter; 20,5%
*sonstige Vertriebslinien u. a. Parfümerien, Apotheken, Kauf- und Warenhäuser. Quelle: Statista 2018;
GMA-Darstellung 2020

Betreiberseitig benötigen Drogeriemärkte in einer Dimensionierung von 600 bis 800
m? VK (je nach Anbieter) ein Einzugspotenzial von ca. 10.000 bis 20.000 Einwoh-
nern. Als Standorte stehen neben 1a- und 1b-Innenstadtlagen v. a. auch die Be-
zirks(teil)zentren und Stadtteilzentren im Fokus, ebenso wie Einkaufszentren und
Fachmarktstandorte in verkehrsgünstigen Lagen.

Tabelle 2: Die größten Drogeriemarktunternehmen in Deutschland

Daten dm Rossmann Müller
Filialen 1.916 2.104 529
Umsatz in Mrd. € (brutto) 7,75 6,41 3,02
Umsatz je Filiale in Mio. € (brutto) 4,0-4,1 3,0-3,1 5,7-5,8
durchschnittliche Filialgröße in m? 600 570 1.270
Flächenproduktivität in Euro/m? 6.720 5.390 4.490
Artikelzahl 12.500 17.000 bis 125.000
Quelle: GMA-Zusammenstellung 2020 auf Basis von Unternehmensinformationen

2.2 Grundzüge der Entwicklungen auf der Nachfrageseite

Die Nachfrageseite war in den vergangenen Jahren durch folgende wesentliche Ent-
wicklungen gekennzeichnet:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

20 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Demografische Entwicklung: Gesellschaftliche sowie demografische Veränderun-
gen vollziehen sich mit großer Regelmäßigkeit, genannt seien etwa die im Rahmen
der Demografieentwicklung prognostizierte Schrumpfung der Bevölkerung durch das
niedrige Geburtenniveau, die steigende Lebenserwartung und die demografische Al-
terung oder die wachsende Zahl der Haushalte begleitet von einer Verkleinerung der
durchschnittlichen Haushaltsgröße.

Des Weiteren lässt sich in vielen Regionen Deutschlands eine Land-Stadt-Migration
feststellen. So verzeichnen Metropolregionen und so auch die Stadt Köln hohe Zu-
wanderungsgewinne, viele ländliche Räume hingegen Abwanderungsverluste. Ein
weiterer Trend in diesem Kontext ist die Abwanderung aus den neuen in die alten
Bundesländer. Nachdem sich der Einzelhandel an der lokalen Nachfrage orientiert,
ist der kleinräumlichen Analyse und Prognose der Kaufkraftentwicklung hohe Auf-
merksamkeit zu schenken'.

= Konsumentenverhalten im Wandel: Die starke Preisorientierung breiter Bevölke-
rungsschichten hat zu einer Absenkung des Qualitätsniveaus geführt; gleichzeitig
profitieren an machen Standorten auch Anbieter des hochpreisigen Segments von
einer in einigen Bevölkerungsteilen gestiegenen Kaufkraft. Zudem lässt sich die
Kundin bzw. der Kunde immer weniger in feste Kategorien einpassen. Daher hat sich
in den letzten Jahren der Typus des „hybriden Verbrauchers“ herausgebildet.

Abbildung 7: Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers

Discount-Shopping Entertainment-Shopping

Ausgaben für Freizeit nehmen zu Las:

Handels zu

Discounter / Bil

starke Nachfrage nach Non

äden weiter auf dem Vormarsch

Steigende Anforderungen an das Erlebnis Einkaufen

d-Sortimenten bei Diseountern
8saufgabe des stationären Einzelhandels

Smart-Shopping

Marken billig erwerben

Trust-Shopping
Aufwand bei der Produktsuche begrenzt
Kauf bei Anbietern, die scheinbar günstig sind

Convenience-Shopping / Schnelllebigkeit

Bedeutungszunaher

Stärkeres Qualitäts- und Regionalbewusstsein

achfrage nach Biop

tenpu 1
eferdiensten
kte Werbu

Rückb ung auf die ei Re die eigene Stadt
Bedeutungszunahme vor

vor

verstärkte Nachfrage nach regionalen Produkten

Neukauf von Produkten
mehr Einzeiverpack Nachhaltigkeit / Sicherheit / Sauberkeit

Verzicht auf Plastiktüten im Handel
Bedeutung umweltfreundlicher / verantwortungsbewusster

No parking, no business
Abnahme der Einkaufsfahrten /One Stop-Shopping
Vergrößerung des eigenen Aktionsradius
erhöhter Parkplatzbedarf im Einzelhandel

keitsbedürfnis
stärkere Wahrnehmung von „störenden“ Randgruppen

Netz statt Tüte
ebay, Zalando usw. als Alternative
Einzelhandel

Multi-Channeling / Showrooming
line-Angebote s
him Ladeng,

jonärer Einzelhändler und umgekehrt

ft, Lieferung nach Hause / in den Laden

Zum station

Information im stationären Handel, Kauf online Informationsabruf e, Kauf im stationären Handel

GMA-Grundlagenforschung 2019

2.3 Folgen für den stationären Einzelhandel

Neben Unternehmensprozessen und gesellschaftlichen sowie demografischen Verän-
derungen hat die Neubewertung von Standortfaktoren und Standortqualitäten
durch Einzelhandelsunternehmen vor dem Hintergrund der zuvor genannten Entwick-
lungstendenzen auf Anbieter- und Nachfrageseite Veränderungen der Handelsland-

1 Gerade großräumliche Bevölkerungsprognosen bilden die lokalen Verhältnisse nur unzureichend ab. Zudem hat
sich eine Reihe von Einwohnerprognosen der letzten beiden Dekaden als nicht belastbar erwiesen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 21
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

schaft ausgelöst. Für die Entwicklung des Einzelhandels in den Innenstädten und
Ortszentren waren in den vergangenen Jahrzehnten und Jahren folgende Trends fest-
zustellen:

Die mittelständischen Anbieter haben aus unterschiedlichen Gründen deutlich
rückläufige Gesamtmarktanteile. Auch hier gilt es, durch das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept weiterhin attraktive Standortrahmenbedingungen zu erhalten und zu
schaffen, welche die Wirtschaftsgrundlage für die zahlreichen inhabergeführten
Fachgeschäfte in Köln erhält und — entgegen dem Bundestrend - zu Neueröffnungen
anregt. Individuelle Betriebsformen tragen ungemein zur Profilierung und Wahrneh-
mung von Köln als attraktive Einkaufsstadt bei. Mit der Corona-Krise 2020 und den
eingeführten temporären Ausgeh- und Betriebsbeschränkungen werden gerade mit-
telständische Anbieter bundesweit weiter unter Druck geraten und die Veränderun-
gen in der Einzelhandelslandschaft voraussichtlich beschleunigen. Eine Überarbei-
tung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln macht dies nicht
zwingend erforderlich, da die Grundaussagen und Ziele des Konzeptes ja gerade die
Investitionssicherheit in den funktionierenden Geschäftszentren sicherstellen und die
Wirtschaft fördern soll.

Die Konzentration im Einzelhandel führte in Innenstädten und Ortszentren nicht sel-
ten zur Uniformität des Betriebs- und Warenangebotes und zu einer Ausdünnung des
Versorgungsnetzes auf leistungsfähige, nachfragestarke Standorte. Vor diesem Hin-
tergrund ist die Zahl der 78 Kölner Zentren noch als sehr hoch einzustufen, d.h.
dass eine vielfältige Zentrenlandschaft in räumlicher Nähe zum Verbraucher besteht,
die es zu erhalten gilt.

Als Gegentrend lässt sich die Entwicklung von City-Konzepten beobachten; diese
funktionieren jedoch nur in stark frequentierten Innenstädten und Stadtteilzentren.
Auch dies kann in der Millionenstadt Köln eine Chancen für viele Zentren darstellen,
die zumeist über eine gute Verkehrslage gerade mit öffentlichen Verkehrsmitteln und
eine entsprechende Frequentierung und / oder ein ausreichendes (und zumeist stei-
gendes) Nachfragepotenzial im direkten Zentrenumfeld verfügen.

Hatte seit Ende der 1950er Jahre bis etwa zur Erstellung des letzten Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln die Mobilität der Verbraucher die größten
Auswirkungen auf die Standortwahl des Einzelhandels, sind spätestens seit 2010 die
Folgen des Internethandels auf den stationären Einzelhandel das beherrschende
Thema. Dementsprechend beschäftigten sich Einzelhandels- und Zentrenkonzepte
bislang vorwiegend mit dem Schutz sowie der Stärkung und Entwicklung der Zen-
tren, um der Etablierung autokundenorientierter Standorte außerhalb geschlos-
sener Siedlungskörper entgegenzuwirken. Als besonders „profitable“ Einzelhandels-
standorte kristallisierten sich v. a. die Schnittstellen von Fern- und Bundesstraßen
sowie Durchgangs- und Ausfallstraßen mit hoher Verkehrsfrequenz heraus. Der in
Folge der gestiegenen Mobilität stetig wachsende Stellplatzbedarf stellte den
Handel in den Innenstädten und kleineren Zentren vor schwierig oder nur sehr kos-
tenaufwändig zu lösende Probleme, sodass häufig von einem Wettbewerbsnachteil
im Vergleich zu den dezentralen Handelsstandorten gesprochen wird. Die Benut-
zung des Pkw zum Warentransport erhöhte sukzessive die Bedeutung des soge-
nannten „One-Stop-Shopping“. Von der Entwicklung des „Kofferraumeinkaufs“ profi-
tierten v. a. Großflächenbetriebe mit einem breiten und tiefen Warenangebot, wie

z. B. SB-Warenhäuser sowie Fachmarktagglomerationen und Einkaufszentren. Der
Fokus auf den Internethandel sollte jedoch nicht vernachlässigen, dass auch dezent-
rale Standorte weiterhin von nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

22 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

freigehalten werden sollten, sondern diese verbrauchernah in den Zentren und (im
Falle der Nahversorgung) z. T. auch den Wohngebieten angeboten werden sollten.

"= Die nunmehr große und wachsende Bedeutung des Internethandels hat in den deut-
schen Innenstädten bereits zu Frequenzrückgängen und einem teilweisen Rückgang
einzelner Branchen geführt.' Gerade die 1b- und 1c-Lagen haben mit einem Bedeu-
tungsverlust zu kämpfen. Hier treten bundesweit verstärkt Fluktuation, Mindernut-
zungen (z. B. durch Spielhallen) und Leerstandsbildung auf. Die Entwicklung von
Mindernutzungen und erhöhter Leerstandsbildung war in vielen Kölner Zentren
(noch) nicht zu beobachten gewesen. Dennoch sind die Anstrengungen zu erhöhen,
dass dies nicht eintritt.

" Die zuvor genannten Entwicklungen führen dazu, dass auch verkaufsoffene Sonn-
tage für den wirtschaftlichen Erfolg von stationären Einzelhändlern eine immer grö-
ßere Bedeutung erlangt haben. Mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes
(LÖG NRW) vom 29.03.2018 wurde der Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und
Feiertage abgeschafft. Als Voraussetzung für die Festlegung von verkaufsoffenen
Sonn- und Feiertagen wurde das Vorliegen eines öffentlichen Interesses für die La-
denöffnung festgeschrieben und - nicht abschließend - fünf Sachgründe für ein öf-
fentliches Interesse in diesem Sinne benannt. Die Öffnung der Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen leistet insbesondere einen Beitrag zur Vielfalt im Einzelhandel,
dem Erhalt von Arbeitsplätzen und zentralen Versorgungsbereichen sowie dem Er-
halt, der Stärkung oder der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und ist
deshalb im öffentlichen Interesse im Sinne von 8 6 Abs. 1 LÖG NRW. Damit das In-
teresse an einem vielfältigen Einzelhandel in Kombination mit anderen Sachgründen
das erforderliche Gewicht für eine Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsschutzes
erlangt, sind die besonderen örtlichen Problemlagen im Sinne einer lokal begrenzten
Fehlentwicklung nachvollziehbar darzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ver-
kaufsoffene Sonntage nicht allein in den örtlichen Problemlagen durchgeführt werden
sollen, sondern sich in der Regel auf das gesamte Zentrum beziehen?. Die Auswei-
sung von örtlichen Problemlagen ist nicht Aufgabe des vorliegende Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes. Hier sollten fortführende Analysen und Konzepte erarbeitet
werden, damit eine schlüssige gemeindliche Gesamtkonzeption gewährleistet ist,
im Rahmen dessen verkaufsoffene Sonntage als geeignet erscheinen, den damit
verfolgten Zielen der Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzel-
handelsangebots, der Belebung der Ortszentren und der Steigerung der überörtli-
chen Sichtbarkeit der Kölner Geschäftszentren jenseits des Umsatzinteresses des
Handels zu dienen.

So wurden in den vergangenen Jahren größere Flächen des Bucheinzelhandels vom Markt genommen. Auch
am Schuheinzelhandel geht die Entwicklung nicht spurlos vorüber. So meldete u. a. die Schuhkette Görtz die
Schließung mehrerer Filialen. Als Grund wurde explizit der ins Internet abwandernde Umsatz genannt.

Die weiteren drei im LÖG NRW genannte Sachgründe sind, dass die Öffnung in Zusammenhang mit einer örtli-
chen Veranstaltung erfolgt, der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- und Stadtteilzentren dient oder die
überörtliche Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Touris-
mus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen steigert.

Umfangreiche Hinweise zum LÖG NRW und der Begründung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen gibt
die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten 8 6 LÖG NRW
nebst Anlage (Stand Februar 2020), herausgegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitali-
sierung und Energie NRW.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 23
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

2.4  Mittelfristige Entwicklungstrends

Unter Berücksichtigung der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft und der da-
mit wachsenden Bedeutung des Online-Handels wird die zukünftige Entwicklung des
Einzelhandels maßgeblich durch das Zusammenwirken des stationären Handels mit
digitalen Vertriebskanäle bestimmt. Darüber hinaus wird der Einkauf von den Ver-
brauchern in Zukunft noch stärker unter dem Aspekt seines Freizeit- und Erlebniswer-
tes beurteilt. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der Einzelhandel diesen Trends, zu-
sammen mit gesamtgesellschaftlichen Tendenzen wie dem demografischen Wandel,
durch neue Betriebstypen und Präsentationsformen zunehmend Rechnung trägt.

Vor dem geschilderten Hintergrund wird sich die Entwicklung des Einzelhandels in
der mittelfristigen Perspektive nach Einschätzung der GMA folgendermaßen darstel-
len:

Optimierung der Multi- / Omni-Channel-Konzepte

Die Verschmelzung des stationären Handels mit verschiedenen digitalen Vertriebs-
kanälen wird in Kombination mit vereinfachten Zahlungsmethoden (u. a. PayPal) und
neuen Social-Shopping-Anwendungen, über die der Kunde Punkte o. ä. sammelt
oder Coupons erhält (wie z. B. „H&M Club“), zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Viele Händler setzen mittlerweile auf das Prinzip „Click&Collect“, wobei die Bestel-
lung online abgewickelt wird, die Ware dann aber im nächsten Store abgeholt wer-
den kann. Damit auch mittelständische Einzelhandelsunternehmen Online-Shops
oder digitale Schaufenster einrichten können, wurde von einigen Städten Projekte
unter dem Namen „Online-City“ oder „Digitale Einkaufsstadt“ ins Leben gerufen.

Showrooming und Vor-Ort-Digitalisierung

Handelsimmobilien werden verstärkt zu Showrooms mit hohem Erlebnis- und Wohl-
fühlfaktor umgestaltet, bei denen v. a. die Serviceleistungen einen zentralen Punkt
darstellen (z. B. McTrek). Gleichzeitig spielen vor Ort auch digitale Medien (z.B.
Tablets) als zusätzliche Informationsträger eine Rolle. Zunehmend wird in vielen
Stores kostenfreies WLAN angeboten. Dieses Angebot soll auch die Nutzung der
Social-Shopping-Anwendungen, welche über das Smartphone zu bedienen sind, er-
leichtern.

Verkaufsflächen wachsen moderat

Der Zuwachs weiterer Verkaufsflächen verlief in den zurückliegenden Jahren eher
moderat. In einigen Branchen sind Flächenbereinigungen festzuhalten; so wurden in
den vergangenen Jahren größere Flächen des Bucheinzelhandels vom Markt ge-
nommen, auch der stationäre Schuhhandel spürt die Konkurrenz des Online-
Handels. Die zurückhaltende Expansion und Standortbereinigungen werden sich
fortsetzen.

Filialisierungswelle hält an
Die Filialisierungstendenz setzt sich in nahezu allen Branchen fort. Dabei wird die
Marktbedeutung von Franchiseunternehmen noch wachsen.

Lebensmittelhandel im Wandel

Der wachsende Ausbau des Gastronomie- und Convenience-Angebotes (zZ. B. Rewe
to go-Läden in Tankstellen), die teilweise Verschmelzung dieser (z. B. Foodhallen
und Gastrokonzepte in den Lebensmittelmärkten, Cafes mit Verkauf), sowie neue
Vertriebswege über Lieferdienste und Drive-Ins führen zu einer Erneuerung des
klassischen Lebensmitteleinkaufs und fördern die Etablierung neuer Nischenanbieter
(u. a. Kochhäuser). Auch in dieser Branche werden Omni-Chanel-Konzepte einge-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

24 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

setzt. Neben dem Prinzip „Click&Collect“ können Lebensmittel online bestellt und mit
einem Lieferdienst in einer bestimmten Zeitspanne nach Hause geliefert werden.

"= Fachmärkte und Discounter boomen
Die Umgestaltung der Einzelhandelslandschaft wird auch in den kommenden Jahren
v. a. durch Fachmärkte und Discounter bestimmt. Beide Betriebstypen werden ihre
Marktanteile weiter ausbauen.

2.5 Wochenmärkte

Wochenmärkte blicken als „älteste Nahversorger“ in Köln bereits auf eine lange Tradi-
tion zurück. Heute hat sich die Rolle der zentralen Versorgungsbereiche und in erster
Linie der Innenstadt als Haupteinkaufslage einer Kommune im Zuge der Standortent-
wicklung im stationären Einzelhandel verändert bzw. an Gewicht oftmals deutlich verlo-
ren. Seit jeher und in der jüngeren Zeit besonders werden Wochenmärkte in vielen
Städten als Erfolgsfaktor für ein attraktives Zentrum betrachtet. Dabei sorgen diese
nicht nur für eine verstärkte Kundenfrequenz, sondern bieten dem ansässigen Einzel-
handel die Möglichkeit, durch Kopplungskäufe Synergieeffekte zu nutzen. Grundsätzlich
trägt ein attraktiv gestalteter Wochenmarkt mit einer guten Kunden- bzw. Besucherfre-
quenz zu einer Belebung des öffentlichen Raumes und zu einer Stärkung der Aufent-
haltsqualität bzw. -dauer in Zentren bei. Der Wochenmarkt dient hier zur Belebung „der
guten Stube“. Bei größeren Wochenmärkten kommt neben der Versorgung für die
Wohnbevölkerung auch der touristische Aspekt zum Tragen.

Bezogen auf die Nahversorgung mit Nahrungs- und Genussmiitteln steht der Versor-
gungsfunktion in unterversorgten Gebieten bzw. Stadträumen im Vordergrund. Dabei
kommen einerseits Gebiete, deren Nahversorgung noch nicht ausreichend entwickelt ist
oder wo die Versorgungsfunktion rückläufig ist, in Betracht. In (groß)städtischen Stadt-
teilen, so auch in Köln, haben sich andererseits auch Marktstrukturen herausgebildet,
die eine wichtige Funktion in der Stadtteilversorgung übernehmen, die für ein ethni-
sches Publikum spezifische Produkte und Angebotsformen anbieten und mit ihrer teil-
weise bazarartigen Atmosphäre auch zu touristischen Anziehungspunkten zählen. Be-
trachtet man die Nahversorgung im weiteren Sinne, dann werden durch Wochenmärkte
auch Aspekte der Kommunikation innerhalb der Wohnbevölkerung (insb. Senioren) ge-
fördert bzw. aufrechterhalten.

Für den stationären Lebensmitteleinzelhandel bedeuten Wochenmärkte zum einen
eine Ergänzung des bestehenden Angebotes. Andererseits wird dieser bei schwach
ausgeprägten Angebotsstrukturen auch als Einkaufsalternative und damit als Wettbe-
werber betrachtet. Für andere Branchen, insbesondere in Innenstädten wird der Wo-
chenmarkt vielmehr als Bereicherung und Frequenzbringer bewertet.

Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwischen sogenannten periodischen Wo-
chenmärkten und Jahr- bzw. Spezialmärkten anhand der Kriterien „zeitlicher Abstand
der Wiederkehr“, „fehlende Sortimentsbeschränkung“ und „Zulässigkeit von Tätigkei-
ten“. Wochenmärkte werden zur weiteren Differenzierung hinsichtlich ihres Sortiments-
umfangs unterschieden, woraus sich folgende Marktarten ergeben:

" grüne Märkte (auf denen nur landwirtschaftliche Produkte angeboten werden dürfen)

" eingeschränkt offene Märkte (auf denen neben landwirtschaftlichen Produkten nur
bestimmte Warengruppen angeboten werden dürfen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 25
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" offene Märkte (auf denen alle Waren angeboten werden).

Mit Blick auf die Sortimente kann zwischen folgenden Bereichen unterschieden wer-
den:

" Grundsortiment (Obst und Gemüse, Käse, Brot und Backwaren, Fleisch- und Wurst-
waren, Fisch)

" Erweiterungssortiment (weitere Lebensmittelsortimente: Gewürze, Tee, Honig sowie
Nonfood-Sortimente wie Haushaltswaren, Lederwaren, Kleintextilien etc.)

" Saisonware (Blumen, Gestecke etc.)
" weitere Sortimente und Nutzungen (Imbissstände etc.).

Während es in Klein- und Mittelstädten in der Regel nur einen Wochenmarkt gibt, der
an einem innerstädtischen Standort ein- bis zweimal wöchentlich stattfindet, sind in
Großstädten zahlreiche Wochenmärkte etabliert. Das Einzugsgebiet umfasst entweder
häufig die Gesamtstadt (bei kleineren Kommunen) oder reicht zumindest über den
Stadtteil hinaus. Das Warenangebot ist vielfältig und deckt alle auf einem Markt ange-
botenen Waren ab, darunter auch Erweiterungssortimente oder spezialisierte Angebote.
Für viele Sortimente (z. B. Obst / Gemüse oder Fleisch) sind mehrere Anbieter vorhan-
den. Ergänzt wird ein solcher Markt zunehmend durch gastronomische Angebote, wel-
che die Treffpunktfunktion, die er einnimmt, unterstreichen.

In Großstädten wie Köln haben sich zudem unterschiedliche Formen von Wochenmärk-
ten entwickelt, die je nach Standort und Sortiment ihr Einzugsgebiet auf den jeweiligen
Stadtteil beschränken, zum Teil auch mehrere Stadtteile oder angrenzende kleinere
Gemeinden mitversorgen (große Stadtteilmärkte, Stadtbezirksmärkte). Diese befinden
sich in der Regel in historisch gewachsenen, gut frequentierten Handelslagen und wei-
sen ein deutlich umfangreicheres Angebot auf als die kleineren Stadtteilmärkte. Als
Sonderformen sind in Köln die Ökomärkte (Rudolfplatz, Maternusplatz, Neusser Platz,
Severinskirchplatz) zu nennen, welche ausschließlich kontrolliert ökologisch erzeugte
Lebensmittel anbieten und ihr Publikum aus einem größeren Einzugsgebiet anziehen.
Des Weiteren ist der Abendmarkt am Neptunplatz in Ehrenfeld zu erwähnen, welcher im
Sommerhalbjahr abends stattfindet und v.a. gastronomische Angebote bereithält.

Die Struktur eines Wochenmarktes wird auch durch eine vielschichtige Händlerstruktur
(Stichwort: Markthändler / Marktbeschicker) definiert. Dabei sind u. a. zu nennen:

" Erzeuger / Direktvermarkter, die ihre Waren ausschließlich selbst produzieren
" Markthändler, die ihre Ware von Erzeugern beziehen

" Erzeuger / Händler, die einen Teil der Ware selbst produzieren und andere Sortimen-
te dazu kaufen

"= Ladenhandwerk mit mobilen Verkaufsständen, die dies als „zweites Standbein“ ne-
ben dem stationären Handel betreiben und

"= sogenannte „Marktschreier“, die ihre Waren mithilfe ihrer Stimme laut anpreisen.

Dabei stellt der räumliche Einzugsbereich, aus dem die Händler stammen bzw. zum
Wochenmarkt kommen, ganz überwiegend die Kommune bzw. deren Umland bis 50 km
Entfernung dar.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

26 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Momentan müssen sich auch Wochenmärkte in Deutschland angesichts sich verän-
dernder Anforderungen ihrer Zielgruppen neu positionieren. Es steht dabei zu erwarten,
dass zeitgemäße Wochenmärkte eine Profilierung perspektivisch vorrangig über fol-
gende Themen anstreben:

" Regionale Produkte

" Bioprodukte

"= Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit durch kurze Anfahrtswege

" \Verpackungsfrei und Möglichkeit des Bezugs kleinerer Mengen genau in den ge-
wünschten / benötigten Mengen

= Marketing über den lokalen Bezug und Aufruf zur Förderung der lokalen Wirtschaft

"= Erhöhung der Aufenthaltsqualität, u. a. durch Gastronomie, und damit Stärkung der
Funktion als sozialer Treffpunkt.

Diese vorgenannten Perspektiven lassen sich durch Wochenmärkte in der Stadt Köln
gut aufgreifen, da die Zielgruppen tendenziell groß sind und für viele Zielkunden die
0. 9. Punkte in ihrem Lebensalltag eine nicht nur unwesentliche Rolle spielen.

3 Planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung der Standortent-
wicklung im Einzelhandel

3.1 Bauplanungsrecht

Die Raumordnung in Deutschland wird durch das sogenannte Gegenstromprinzip
geprägt (vgl. Abbildung 8):

Dabei muss sich die untere Planungsebene (kommunale Planung) an die Vorgaben der
überörtlichen Planung (Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanung) halten. Im
Gegenzug haben die Kommunen jedoch auch Mitsprache- und Beteiligungsrechte bei
der Erstellung der überörtlichen Planung. Zudem können sie durch die Aufstellung von
Bauleitplänen und bspw. eines Einzelhandelskonzeptes (hier v. a. Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereiche und ortsspezifische Sortimentsliste) das Planungsrecht spezifizie-
ren.

Städte und Gemeinden haben mit dem BauGB und der BauNVO ein planungsrechtli-
ches Instrumentarium zur Hand, mit dem die Standortentwicklung im Einzelhandel ge-
steuert werden kann; dabei sind zunächst folgende Gebietskategorien grundlegend zu
unterscheiden:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 27
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 8: Gegenstromprinzip

Bundesraumordnung

Landes- und Regionalplanung

|
{

Integrationsgebot (Ausnahme: Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung)

Beeinträchtigungsverbot

ur) Kongruenzgebot (für nicht zentrenrelevante Kernsortimente)
Randsortimentsbegrenzung
Agglomerationsverbot

|
|
|

Ortsspezifische Sortimentsliste

> Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
Standorte zur Entwicklung der Nahversorgung
Sonstige bedeutsame Einzelhandelsstandorte

GMA-Darstellung 2020

3.1.1 Gebiete mit Bebauungsplänen ($ 30 BauGB)

In Gebieten mit Bebauungsplänen kommt es auf deren Festsetzungen an. Werden in
Bebauungsplänen die in der BauNVO bezeichneten Baugebiete festgelegt, sind Einzel-
handelsbetriebe nach Maßgabe der 88 2 bis 9 BauNVO -. teils ausdrücklich als Läden
oder Einzelhandelsbetriebe, teils allgemein als Gewerbebetriebe - in allen Baugebieten
vorgesehen:

" Sie sind zulässig in allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Urbanen
Gebieten, Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten (88 4 bis 9 BauNVO),

" in Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten können sie als Ausnahme zuge-
lassen werden (88 2 und 3 Bau NVO).

Für Einzelhandelsgroßbetriebe enthält der 8 11 Abs. 3 BauNVO eine Sonderregelung
für alle Baugebiete. Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit be-
stimmten städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen sind außer in Kernge-
bieten nur in speziell ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Der letzte Satz des $ 11
Abs. 3 beinhaltet eine widerlegbare Regelvermutung. Die konkrete Prüfung hat zweistu-
fig stattzufinden:

" Liegt ein großflächiger Handelsbetrieb vor? Wenn ja (über 800 m? Verkaufsfläche)
dann:

= Liegen Auswirkungen vor? Wenn ja: Nur im Kerngebiet oder Sondergebiet zulässig
(die Regelvermutung für potenzielle Auswirkungen liegt vor, wenn die Geschossflä-
che 1.200 m? überschreitet).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

28 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

3.1.2  Unbeplanter Innenbereich ($ 34 BauGB)

Nach 8 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und gleichzeitig die Erschließung gesi-
chert ist. Nach 8 34 Abs. 2 BauGB ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung die
BauNVO anzuwenden, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebie-
te der BauNVO entspricht. Nach 8 34 Abs. 3 BauGB dürfen von den Vorhaben keine
schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in
anderen Gemeinden zu erwarten sein. Im Einzelfall (z. B. Erweiterung) kann vom Erfor-
dernis des Einfügens abgewichen werden.

Das Ziel der gesetzlichen Neuregelung im besagten Paragraphen ist es, durch das Aus-
füllen einer Rechtslücke bei Genehmigungsverfahren für großflächige Einzelhandels-
vorhaben in Gemengelagen im unbeplanten Innenbereich auch hier eine städtebauliche
Steuerung ohne Bauleitplanung zu ermöglichen. Dies soll durch die Sicherung der zent-
ralen Versorgungsbereiche, insbesondere dem Schutz der Angebotsstrukturen in den
Kernstadtbereichen und damit deren Attraktivitätserhalt dienen.

Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Möglich-
keit geschaffen, über $ 9 Abs. 2a BauGB im nicht beplanten Innenbereich einen Be-
bauungsplan aufzustellen, in dem zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche nur bestimmte Arten der nach 8 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen
Nutzungen festgelegt oder ausgeschlossen werden können.

3.1.3 Besonderes Städtebaurecht

Das Besondere Städtebaurecht mit den 88 136 ff. BauGB bietet zudem Städten und
Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen von Stadterneuerungs- oder -entwicklungs-
maßnahmen die besonderen Vorschriften zur Steuerung anzuwenden. So kann durch
die Festlegung von Sanierungsgebieten über die jeweilige Sanierungszielsetzung sehr
dezidiert die künftige Entwicklung gerade auch im Einzelhandelsbereich geplant und
gesteuert werden. Die Regelungen nach 88 144 ff. BauGB stellen verschiedene Sach-
verhalte wie beispielsweise den Verkauf von Liegenschaften oder auch deren Anmie-
tung grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt.

Neben diesen Rechtstatbeständen sind insbesondere die möglichen Förderungen für
baulich investive Maßnahmen und auch die Umgestaltung im öffentlichen Bereich at-
traktiv. Durch die Programme der städtebaulichen Erneuerung sind Fördermöglichkeiten
geschaffen, die gerade auch an private Grundstückseigentümer zur Modernisierung
oder Instandsetzung der Gebäudesubstanz weitergegeben werden können.

3.2 Landes- und Regionalplanung

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist am 25. Januar 2017
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wor-
den, nachdem der Landtag am 14.12.2016 dem Planentwurf zugestimmt hatte. Am 08.
Februar 2017 trat der LEP NRW in Kraft. Dieser gibt für großflächige Einzelhandelsent-
wicklungen in Nordrhein-Westfalen vor:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 29
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

„6.5 Großflächiger Einzelhandel
Ziele und Grundsätze

6.5-1 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Sied-
lungsbereichen

Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunut-
zungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Sied-
lungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.

6.5-2 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen

Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des $ 11 Ab-
satz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur

- in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie

- in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten La-
gen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung
für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder
langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden.

Zentrenrelevant sind
- die Sortimente gemäß Anlage 1 und

- weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente
(ortstypische Sortimentsliste).“

Abbildung 9: Regelung gemäß LEP NRW für großflächigen Einzelhandel mit

Zi) 6.3-2

großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten

zulässig in

Baunvo

nur festsetzbar ın

suntralen Versorgungsbereichen, Ausnahrne: Nahversurgung

LEP

zentrenrelevanten Kernsortimenten
GMA-Darstellung 2020
„Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des $ 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch au-

ßerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn
nachweislich:

- eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder
siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener bau-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

30 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

licher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild
nicht möglich ist und

- die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und

- zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt
werden.

6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot

Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für
Vorhaben im Sinne des $ 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevan-
ten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesent-
lich beeinträchtigt werden.

6.5-4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche

Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des
& 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten
soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglich-
ten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde
für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.

6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zen-
trenrelevanter Randsortimente

Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung
mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von
zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Um-
fang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und
es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.

6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zen-
trenrelevanter Randsortimente

Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorha-
ben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m? Ver-
kaufsfläche nicht überschreiten.

6.5-7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzel-
handel

Abweichend von den Festlegungen 6.5-1 bis 6.5-6 dürfen vorhandene Standorte von
Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zent-
ralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß 8 11 Absatz 3 Baunutzungs-
verordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren
Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestands-
schutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung
innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert,
sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächen-
obergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevan-
te Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterun-
gen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versor-
gungsbereiche von Gemeinden erfolgt.

6.5-8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen
Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweite-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 31
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

rung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungs-
bereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit
zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegen-
zuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentra-
ler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen ver-
mieden wird.

6.5-9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte
Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regio-
nalplänen in die Abwägung einzustellen.

6.5-10 Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des
& 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung

Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung sind, soweit von $ 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein
Gebrauch gemacht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegun-
gen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsorti-
menten haben sie zudem den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 6.5-4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entspre-
chen.“

3.3 Wesentliche Säulen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: zent-
rale Versorgungsbereiche und Sortimentsliste

3.3.1 Zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Mit dem 8 11 Abs. 3 BauNVO ist der Begriff des „zentralen Versorgungsbereiches“ be-
reits lange Bestandteil der planungsrechtlichen Grundlagen. Mit der Novellierung des
Baugesetzbuches im Jahr 2004 und der Einführung des zusätzlichen Absatzes 3 in 8 34
BauGB erfuhr der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches im Baugesetz einen we-
sentlichen Bedeutungszuwachs und wurde i. R. der weiteren Novellierung des BauGB
im Jahr 2007 als zusätzlich zu berücksichtigender Belang im Rahmen der Aufstellung
der Bauleitpläne eingeführt (8$ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB: „Erhaltung und Entwicklung zent-
raler Versorgungsbereiche*).

Folgende vier Schutznormen erfassen (auch) zentrale Versorgungsbereiche':

" 8 11 Abs. 3 BauNVO weist großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige ver-
gleichbare großflächige Handelsbetriebe, die sich u. a. „auf die Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht nur unwe-
sentlich auswirken können“, ausdrücklich nur Kerngebieten und speziell für diese
Nutzung festgesetzten Sondergebieten zu.

" 82 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der seit dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung erweitert
das interkommunale Abstimmungsgebot dahingehend, dass sich Gemeinden sowohl
gegenüber Planungen anderer Gemeinden als auch gegenüber der Zulassung ein-
zelner Einzelhandelsnutzungen auf „Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungs-
bereiche“ berufen können.

1 vgl. hierzu u. a. Ulrich Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, Bonn, 2007, S. 77 f.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

32 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

=" 8 34 Abs. 3 BauGB knüpft die Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innen-
bereich, die sonst nach 8 34 Abs. 1 oder 2 BauGB zuzulassen wären, zusätzlich da-
ran, dass von ihnen „keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbe-
reiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden“ zu erwarten sein dürfen.

" 8&9 Abs. 2a BauGB ermöglicht es den Gemeinden nunmehr, für die im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile i. S. v. 8 34 BauGB „zur Erhaltung oder Entwicklung zentra-
ler Versorgungsbereiche“ mit einem einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit be-
stimmter Arten der nach $ 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzung zu
steuern.

Durch diese unterschiedlichen Schutznormen sind zentrale Versorgungsbereiche unter
verschiedenen Aspekten geschützt bzw. können geschützt werden.

Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches wurde vom Gesetzgeber als unbe-
stimmter Rechtsbegriff eingeführt. Eine allgemeingültige Definition liegt folglich nicht
vor. In den nunmehr knapp zehn Jahren, die z. T. von konträren Diskussionen und in
Folge auch Interpretationsunsicherheiten in der Praxis geprägt waren, wurden durch die
Rechtsprechung die bestehenden Begrifflichkeiten thematisiert und in Teilen konkreti-
siert. Als handhabbare und operationalisierbare Gerichtsurteile ist exemplarisch auf fol-
gende Urteile hinzuweisen:

" Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 11.10.2007 aus’: „... sind zentrale Versor-
gungsbereiche räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund
vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistun-
gen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmit-
telbaren Nahbereich hinaus zukommt. Innenstädte sind, wenn nicht stets, so doch
in der Regel als Versorgungsbereiche zentral, weil sie nach Lage, Art und Zweckbe-
stimmung nicht nur der Versorgung ihrer Bewohner dienen, sondern auf einen Kun-
denkreis aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet sind. Für Innenstädte ist
typisch, dass in ihnen ein breites Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurz-
fristigen Bedarf angeboten wird.“

" In einem weiteren Urteil des BVerwG heißt es?: „Zentrale Versorgungsbereiche i. S.
des $ 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich ab-
grenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandels-
nutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische An-
gebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus
zukommt“ (BVerwG 129, 307 = NVwZ 2008, 308 Rdnr. 11). Bei der Beurteilung, ob
ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des &$ 34 Abs. 3
BauGB bildet, bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich rele-
vanten Gegebenheiten. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhan-
delsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versor-
gen, kann einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des $ 34 Abs. 3 BauGB bilden.
Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestim-
mung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich
zentrale Funktion hat. Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtla-
ge oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen. Zentralität kann durchaus klein-
teilig sein.

1 vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07.
2 vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 33
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" Ergänzend ist auf eine gerichtliche Befassung hinsichtlich der notwendigen Ausstat-
tung, insbesondere von Nahversorgungszentren hinzuweisen, die im Rahmen des
Urteils des OVG NRW vom 15.02.2012! präzisiert wurde. Diesbezüglich wurde das
Kriterium des funktionalen Gewichts eines zentralen Versorgungsbereiches her-
vorgehoben, wonach ein zentraler Versorgungsbereich einen über seine Grenzen
hinaus reichenden räumlichen Versorgungsauftrag bzw. Einzugsbereich haben muss
und somit „über den unmittelbaren Nahbereich“ hinauswirken muss. Hierauf wurde
bereits im Rahmen des Urteils BVerwG vom 17.12.2009? verwiesen.

Entscheidend ist, dass eine städtebaulich integrierte Einzelhandelslage somit nach „La-
ge, Art und Zweckbestimmung“ eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem be-
stimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat?. Der nach städtebaulich-funktionalen
Kriterien abgrenzbare Bereich hat Einzelhandelsnutzungen aufzuweisen, die aufgrund
ihrer Qualität und ihres Gewichts einen über die eigenen Grenzen und damit über den
unmittelbaren Nahbereich hinausgehenden Einzugsbereich haben; die Nutzungen müs-
sen diese zentrale Funktion erfüllen, was sich letztlich auch an der Stadtgröße bemisst?.

Abbildung 10: Vorgehen zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Kann eine Einzelhandelslage als zentraler Versorgungsbereich

festgelegt werden? nicht integrierter Standort /
$ ggf. Sonderstandort
>

=

Prüfung der städtebaulichen Integration
(inkl. Planungen) E' ja

sonstige städtebaulich
integrierte Lage

Prüfung des städtebaulichen Gewichts
(v. a. Erreichbarkeit, Zäsuren, Aufenthaltsqualität)

ggf. Nahversor-

nn . . & gungslage
Prüfung des funktionalen Gewichts (z. B. „Versorgungs- Ss

funktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus“)

er

Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches

GMA-Darstellung 2020

Somit können zentrale Versorgungsbereiche sowohl einen umfassenden als auch einen
auf einen bestimmten örtlich begrenzten Einzugsbereich beschränkten Versorgungs-
funktion abdecken. Es ist kein übergemeindlicher Einzugsbereich vorausgesetzt. Auch
ein Standort, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlich begrenz-
ten Einzugsbereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion über
den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck des Versorgungsberei-
ches besteht in diesem Fall in der Sicherung einer wohnortnahen Grundversorgung der
im Einzugsgebereich wohnenden Bevölkerung. Ein zentraler Versorgungsbereich

! vgl. OVG NRW, 10 D 32 / 11.NE; Urteil vom 15.02.2012.

2 vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, 4 C 2.08.

3 vgl. u. a. BVerwG Urteil 4 C 7.07 vom 11.10.2007 bzw. Urteil 4 C 2.08 vom 17.12.2009.
4 vgl. u. a. OVG Sachsen, Bautzen, Urteil vom 13.05.2014; AZ 1 A 432 / 10, juris RN 30 ff.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

34 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

muss jedoch einen gewissen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden
räumlichen Einzugsbereich mit funktionalem und städtebaulichem Gewicht haben
und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken.

Zusammenfassend ist der zentrale Versorgungsbereich somit ein schützenswerter Be-
reich, der sich im Sinne des $ 34 Abs. 3 BauGB nachvollziehbar aus den eindeutigen
tatsächlichen örtlichen Verhältnissen! (= faktischer zentraler Versorgungsbereich) bzw.
aus planerischen Festlegungen d. h. aus Darstellungen im Flächennutzungsplan, Fest-
setzungen in Bebauungsplänen und aus Festlegungen in Raumordnungsplänen und
sonstigen, planungsrechtlich nicht verbindlichen raumordnerischen und städtebaulichen
Konzeptionen (z. B. Einzelhandelskonzepten) ergibt.

Auch informelle Planungen können bei der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
eine Rolle spielen, sofern diese von einer Kommune beschlossen werden als Arbeitsgrund-
lage für ihre Planungen verwendet werden? und sich die Planungsabsichten bereits konkre-
tisiert haben.?

Für einen zentralen Versorgungsbereich ist somit die Konzentration zentraler Versor-
gungseinrichtungen maßgeblich, wobei neben dem Einzelhandel auch sonstige (zentrale)
Versorgungseinrichtungen von Bedeutung sind. Der Einzelhandel ist dabei als konstituie-
rendes Element zu sehen, das durch Komplementärnutzungen ergänzt wird.

3.3.2 Zur Festlegung der Sortimentsliste

Die Kölner Sortimentsliste bildet die branchenbezogene Grundlage für die zukünftige
Einzelhandelsentwicklung bzw. zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung zukünftiger An-
siedlungs- / Erweiterungsvorhaben. Dabei wird definiert, welche Einzelhandelssortimen-
te hinsichtlich ihres Angebotscharakters, ihrer Attraktivität sowie der Betriebsstruktur
sowohl heute als auch künftig den zentralen Versorgungsbereichen zugeordnet werden
sollen und welche Sortimente auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche an-
gesiedelt werden können bzw. sollen.

Zur Einordnung der in der Praxis üblichen Differenzierung der zentrenrelevanten, nah-
versorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente erfolgt zunächst eine
Definition der Begriffe.

" Im Allgemeinen kann bei zentrenrelevanten Sortimenten von einem besonders
großen „Gefährdungspotenzial“ für die gewachsenen Zentren ausgegangen werden,
wenn diese außerhalb der Zentren verortet sind. Auf das Vorhandensein dieser Sor-
timente und deren Anziehungskraft gründet sich das aus städtebaulicher Sicht wün-
schenswerte „Einkaufserlebnis“ bzw. eine zusätzliche Belebung der integrierten La-
gen (zZ. B. durch Verbundkäufe).

"= Darüber hinaus sind Sortimente zu erwähnen, die vorwiegend der Nahversorgung
der Bevölkerung dienen, zugleich aber auch zentrenbildende Funktionen aufweisen
(v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel). Dabei

d.h. aus faktisch vorhandenen zentralen Versorgungseinrichtungen, aber auch aus bereits bestehendem Bau-
recht für zentrale Versorgungseinrichtungen.

2 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005, 1ME172/05.

3 d. h., die Umsetzung muss in einem absehbaren zeitlichen Rahmen erfolgen, vgl. VG München, Urteil vom
07.11.2005, M8K05.1763.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 35
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

handelt es sich um Angebote des kurzfristigen Bedarfs, die regelmäßig (täglich bzw.
mehrmals die Woche) nachgefragt werden. Infolge dessen sollten diese Angebote in
räumlicher Nähe zu den Wohngebieten bzw. verbrauchernah in zentralen Versor-
gungsbereichen lokalisiert werden. Diese Sortimente sind als nahversorgungsrele-
vant zu bezeichnen. Diese sind eine Teilmenge der zentrenrelevanten Sortimente.

" Das Angebot von nicht zentrenrelevanten Sortimenten stellt im Allgemeinen auch
an Standorten außerhalb von Zentren keine wesentliche Gefährdung für die zentra-
len Versorgungsbereiche dar; sie sind an solchen Standorten aus planerischer Sicht
aufgrund ihres großen Platzbedarfs und der durch sie hervorgerufenen Verkehrsfre-
quenz u. U. sogar erwünscht. Nicht zentrenrelevante Sortimente sind häufig großtei-
lig und werden überwiegend mit dem Pkw transportiert.

Im Allgemeinen und vor dem Erfahrungshintergrund der GMA erfolgt die Einordnung
von Sortimenten bezüglich ihrer Zentren-, Nahversorgungs- bzw. Nichtzentrenrelevanz
vor dem Hintergrund folgender Kriterien:

Tabelle 3: Kriterien der Zentrenrelevanz
Kriterium Prüfmaßstäbe
1. Warenbeschaffenheit / Transport Sperrigkeit, Abtransport
2. Flächenbedarf Warenbeschaffenheit, Verkaufsflächenbedarf
3. Bedeutung für Attraktivität und Branchen- Alltagstauglichkeit, breite Zielgruppenansprache
mix in den zentralen Versorgungsbereichen
Magnetfunktion Bekanntheit, Anziehungseffekte auf Kunden

5. Synergieeffekte mit anderen typischen zen- | Kopplungseffekte zwischen Sortimenten
trenrelevanten Sortimenten
6. Städtebauliche Zielsetzungen sowie derzeit | städtebauliche Zielsetzungen, Anteil der Ver-
vorhandener Besatz kaufsfläche in den Geschäftszentren / in den
zentralen Versorgungsbereichen

GMA-Darstellung 2020

Demnach sind Sortimente als zentrenrelevant / nahversorgungsrelevant einzustufen,
wenn sie

" für einen leichten Transport geeignet sind (auch ohne Pkw)
" geringe bis mittlere Flächenansprüche aufweisen
" Bestandteil des innerstädtischen Branchenmixes sind

" Magnetfunktion aufweisen und damit zu einer Attraktivitätssteigerung der Geschäfts-
zentren beitragen

" Synergien zu anderen Sortimenten in den Geschäftszentren aufzeigen (z. B. Schuhe
und Bekleidung).

Den nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind darüber hinaus Warengruppen zu-
zuordnen,

" die eine Bedeutung für die Grundversorgung der Bevölkerung haben
" die häufig nachgefragt werden (ggf. mehrmals pro Woche)
" bei denen die räumliche Nähe (zZ. B. fußläufige Versorgung) eine wichtige Rolle spielt.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

36 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Hingegen können Sortimente dem nicht zentrenrelevanten Bereich zugeordnet wer-
den, wenn

" die Beschaffenheit des Sortimentes einen Transport mit dem Pkw erfordert

"= hohe Flächenansprüche bestehen

" eine nur geringe Attraktivität für innerstädtische Lagen besteht (z. B. Möbel)

= keine Synergien zu anderen Betrieben bzw. Sortimenten abgeleitet werden können
" sie keine Bedeutung als Frequenzbringer aufweisen.

4 Einzelhandelssituation in Köln
4.1 Nachfragepotenzial für den Einzelhandel

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft (Nachfragepotenzial) stellt den Teil des verfügba-
ren Einkommens der Bevölkerung dar, der pro Jahr im Einzelhandel ausgegeben wird.

Nach Berechnungen der GMA liegt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Bundes-
durchschnitt pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2017 bei ca. 5.570 €. Zur Aufschlüsse-
lung der sortimentsbezogenen Kaufkraft vgl. auch Tabelle 5. Die dort dargestellten Ver-
brauchsausgaben gehen ebenfalls auf diese Berechnungen zurück.

Neben den Pro-Kopf-Ausgabewerten ist zur Berechnung der Kaufkraft die örtliche Kauf-
kraftkennziffer (bzw. der örtliche Kaufkraftindex) zu berücksichtigen, um die Kaufkraft an
das jeweils lokale Kaufkraftniveau anzupassen. Für die Stadt Köln liegt die Kaufkraft-
kennziffer (der Kaufkraftindex) bei 108,5 und damit deutlich über dem Bundesdurch-
schnitt.

Bei Zugrundelegung der aktuellen Einwohnerwerte und des Kaufkraftniveaus errechnet
sich ein jährliches einzelhandelsrelevantes Kaufkraftvolumen der Wohnbevölkerung
Kölns von

ca. 6.492,4 Mio. €.

Differenziert nach den Bedarfsbereichen entfallen auf den

" kurzfristigen Bedarf ca. 3.114,5 Mio. € (= ca. 48 %)
" mittelfristigen Bedarf ca. 968,6 Mio. € (= ca. 15 %)
" langfristigen Bedarf ca. 2.409,3 Mio. € (= ca. 37 %)

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Kaufkraftvolumen in Köln differenziert nach Bran-
chen und Bedarfsbereichen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 37
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in der Stadt Köln

Daten . . =
Branche / Bedarfsbereich Kaufkraft in Mio. €
Einzelhandel gesamt 6.492,4
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.114,5
Lebensmittel und Reformwaren 2.372,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 472,1
Schnittblumen / Zeitschriften / Schreibwaren 270,4
mittelfristiger Bedarf insgesamt 968,6
Bücher 82,8
Spielwaren / Hobbyartikel 149,2
Bekleidung / Wäsche 571,1
Schuhe / Lederwaren 165,5
langfristiger Bedarf insgesamt 2.409,3
Uhren / Schmuck 69,9
Elektrowaren 649,2
Foto / Optik 89,8
Sportartikel / Camping 169,0
Hausrat / Glas / Porzellan 108,4
Einrichtungsbedarf 551,3
bau- / gartenmarktspezifische Sortimente 771,6
* Kaufkraft = Verbrauchsausgaben je Einwohner (Bundesdurchschnitt) x Kaufkraftkennziffer Stadt Köln x Einwoh-
ner Stadt Köln
GMA-Zusammenstellung 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2 Einzelhandelsangebot im Überblick
4.2.1 Einzelhandelsangebot in der Gesamtstadt

Der Einzelhandel in der Gesamtstadt Köln zeichnet sich im Überblick durch folgende
Kenngrößen aus (vgl. Tabelle 5):

" Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden insgesamt 6.502 Betriebe des Einzelhandels
" mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.515.425 m? erfasst, die
" einen Umsatz von ca. 6.596,9 Mio. € erwirtschaften.

Die flächenbezogene Umsatzleistung liegt damit bei rd. 4.350 € / m? Verkaufsfläche
und ist damit gegenüber 2008 um 8,5 % angestiegen. Dennoch wird auch deutlich, dass
der stationäre Einzelhandel in diesem Zeitraum Umsatzanteile an das Internet verloren
hat. Während die Gesamtkaufkraft in Köln seit 2008 um 13,8 % gestiegen ist, ist der
Umsatz der Betriebe nur um knapp die Hälfte (+ 6,5 %) gewachsen. Die Differenz von
ca. 7 %-Punkten entspricht in etwa dem Anteil, den der Internethandel im Vergleichs-
zeitraum gewonnen hat. Hier ist besonders zu erwähnen, dass Köln als Oberzentrum
über besonders hohe Verkaufsflächenanteile in den Branchen verfügt, die in den ver-
gangenen Jahren massiv Marktanteile an das Internet verloren hat. Insofern konnten
die Effekte durch den Onlinehandel — auch durch die konsequente Umsetzung des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzeptes — etwas abgemildert werden. Dennoch ist zu konsta-
tieren, dass es keine „Köln-spezifische“ Entwicklung gab und Köln im bundesdeutschen
Vergleich keine Sonderkonjunktur hatte.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

38 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Insgesamt ist seit 2008 eine stabile bis leicht rückläufige Verkaufsflächenentwick-
lung um -1,9 % (ca. -29.140 m?) zu beobachten. Diese ist in erster Linie auf betriebs-
bedingte Entwicklungen wie die Insolvenzen der Einzelhandelsketten Schlecker, Max
Bahr / Praktiker oder Strauss Innovation zurückzuführen, deren Flächen nicht in allen
Fällen nachbelegt wurden. Alleine die genannten Betreiber waren 2008 mit einer Ge-
samtverkaufsfläche von rd. 61.300 m? im Stadtgebiet vertreten. Zudem waren zum Zeit-
punkt der Erhebungen im Jahr 2017 noch einige Entwicklungen in der Realisierung
bzw. deren Eröffnung stand noch aus (zZ. B. Quincy bzw. ehem. DuMont-Carre, Neuer-
Öffnung eines Textilkaufhauses von Weingarten am Friesenplatz etc.).

Tabelle 5: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln
i Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a.
Branche / Bedarfsbereich
abs. in % in m? in % in Mio. € in %

Einzelhandel insgesamt 6.502 100,0 | 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.187 49,0 482.000 31,8 2.859,6 43,3
Lebensmittel und Reformwaren 2.373 36,5 396.685 26,2 2.180,6 33,1
Gesundheits- / Körperpflegeartikel* 474 7,3 61.295 4,0 428,2 6,5
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 340 5,2 24.020 1,6 250,8 3,8
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.296 19,9 340.045 22,4 1.507,9 22,9
Bücher 95 1,5 17.270 1,1 120,2 1,8
Spielwaren / Hobbyartikel 99 1,5 23.960 1,6 119,9 1,8
Bekleidung / Wäsche 901 13,9 254.380 16,8 1.098,4 16,6
Schuhe / Lederwaren 201 3,1 44.435 2,9 169,5 2,6
langfristiger Bedarf insgesamt 2.019 31,1 693.380 45,8 2.229,3 33,8
Uhren / Schmuck 298 4,6 12.760 0,8 135,3 2,1
Elektrowaren 349 5,4 73.260 4,8 517,2 7,8
Foto / Optik 227 3,5 13.425 0,9 104,0 1,6
Sportartikel / Camping 190 2,9 58.055 3,8 244,8 3,7
Hausrat / Glas / Porzellan 256 3,9 67.115 4,4 199,2 3,0
Einrichtungsbedarf 496 7,6 279.230 18,4 593,1 9,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 203 3,1 189.535 12,5 435,7 6,6
* Gegenüber 2008 ohne die Umsatzanteile verschreibungspflichtiger Medikamente;

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Die Verkaufsflächenausstattung für den Einzelhandel liegt bei insgesamt ca. 1.411 m?
/ 1.000 Einwohner. Obwohl dies einen leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt
liegenden Wert (1,51 m? VKF / EW') darstellt, belegt Köln unter den deutschen Millio-
nenstädten somit den ersten Platz vor Hamburg mit 1,37 m? VK / EW (2016) sowie Ber-
lin und München mit jeweils ca. 1,22 m? VK / EW (Berlin: 2016; München: 2012)?. Im
regionalen Vergleich weist Köln eine eher durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung
auf. Hier liegt die Domstadt zwar vor anderen Oberzentren wie Bonn mit 1,30 m? VK /
EW (2019) und Wuppertal mit 1,28 m? VK / EW (2019), aber hinter Städten wie Mön-

1 Quelle: EHI handelsdaten aktuell, 2019.

2 Quellen: GMA, Bezirkliche Nahversorgungskonzepte der sieben Hamburger Bezirke Altona, Bergedorf, Eims-
büttel, Harburg, Mitte, Nord und Wandsbek 2018 / 2019; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Berlin, Stadtentwicklungsplan Zentren 2030; www.muenchen.de, Starke, wohnortnahe Zentren für lebendige
Stadtteile, Abruf am 23.03.2020. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Vergleichbarkeit aufgrund der un-
terschiedlichen Erhebungsjahre und ggf. Erhebungssystematiken nicht vollständig gegeben ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 39
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

chengladbach mit 1,97 m? VK / EW (2016), Düsseldorf mit 1,76 m? VK / EW (2014) und
Aachen mit 1,68 m? VK / EW (2015).' Insgesamt erzielt Köln jedoch einen insgesamt
sehr zufriedenstellenden Wert, da die Verkaufsflächenausstattungen in Großstädten
deutschlandweit allgemein eher durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich ausfal-
len und bei Mönchengladbach und Aachen zudem Sondereffekte durch die räumliche
Nähe zum deutschlandnahen Ausland (Belgien, Niederlande) zu sehen sind. Zwar sind
in Großstädten häufig zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetriebe (zZ. B. Warenhäu-
ser, Kaufhäuser, Shoppingcenter, Möbelhäuser etc.) vorhanden, welche die oberzentra-
le Versorgungsfunktion wesentlich mitprägen. Demgegenüber konkurriert der Einzel-
handel in Großstädten jedoch mit zahlreichen anderen Nutzungen und weist ii. d. R. ei-
ne geringere Flächenverfügbarkeit in Folge der zumeist dichteren Bebauung auf, was in
einer im Bundesvergleich meist geringeren Pro-Kopf-Ausstattung mündet.

Die Verkaufsflächenausstattung in Köln sollte mit Blick auf den nach wie vor dynami-
schen Internethandel zum Erhalt der städtebaulichen Qualitäten, aber auch im Sinne
einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Gesamtentwicklung der Stadt Köln
allenfalls noch punktuell erhöht werden. Bei der Weiterentwicklung des Handels in
Köln müssen die City und die übrigen Geschäftszentren in den neun Stadtbezirken dif-
ferenziert betrachtet werden. Dabei geht es um eine sinnvolle und nachhaltige Steue-
rung des Einzelhandels innerhalb und außerhalb der Geschäftszentren bzw. zentralen
Versorgungsbereiche, welche eine maßvolle Ausrichtung und Ergänzung des jeweiligen
Branchenmixes sowohl unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ausstattung
vor Ort auf der einen Seite als auch nachfrageorientierten Aspekten sowie Entwick-
lungspotenzialen und planerischen Zielsetzungen auf der anderen Seite vornimmt, um
eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen. Die Regelungen zur Steue-
rung des Einzelhandels in Kapitel 5.3 (Abbildung 16) greifen dies auf, sodass diese
zentrale Zielsetzung in das Steuerungsschema implementiert ist.

Gegenüber dem Jahr 2008 ist eine rückläufige Entwicklung bei der Pro-Kopf-Ausstattung
in den einzelnen Branchen v. a. bei Bekleidung / Wäsche (u. a. Schließung von Strauss
Innovation), bau- / gartenmarktspezifischen Sortimenten (v. a. Praktiker / Max-Bahr-
Insolvenz und Schließung von Bauhaus am Barbarossaplatz), Büchern (u. a. Schlie-
Rung der Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse), Elektrowaren (u. a. Schlie-
Rung Saturn im Kaufhof Warenhaus; die Neueröffnung in der Hohe Straße ist noch
nicht in den Daten erfasst) sowie Gesundheits- / Körperpflegeartikeln (v. a. Schlecker-
Pleite) zu beobachten gewesen. Demgegenüber stieg die einwohnerbezogene Ver-
kaufsflächenausstattung noch bei Hausrat / Glas / Porzellan (u. a. IKEA Butzweilerhof),
Sportartikel / Camping (u. a. Eröffnung Decathlon in Marsdorf; Eröffnung im Quincy
noch nicht erfasst) sowie bei Uhren / Schmuck (v. a. kleinteilige Anbieter).

In den Stadtbezirken 2 - 9 war die Schlecker-Insolvenz besonders deutlich spürbar
und führte in Zusammenschau mit dem weiteren Einwohnerwachstum zu deutlichen
einem Rückgang der einwohnerbezogenen Verkaufsflächenausstattung. Aufgrund des
starken Einwohnerwachstums fällt die Versorgung mit Lebensmitteln und Reformwaren
gegenüber 2008 ebenfalls leicht niedriger aus, obwohl die Gesamtverkaufsfläche in die-

1 Quellen: www.bonn.de, Standortmarketing / Einzelhandel, Abruf am 23.03.2020; GMA, Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Wuppertal, 1. Fortschreibung 2020; Fachbereich Stadtentwicklung und Planung der Stadt Mön-
chengladbach, Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach 2017; Landeshauptstadt
Düsseldorf, Rahmenplan Einzelhandel 2016; Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt
Aachen, Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Vergleich-
barkeit aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsjahre und ggf. Erhebungssystematiken nicht vollständig ge-
geben ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

40 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

sem Segment um über 14.000 m? bzw. um + 4 % gestiegen ist. Hier werden daher im
vorliegenden Konzept Regelungen getroffen, welche eine am Bedarf orientierte Weiter-
entwicklung der Nahversorgung ermöglichen. Stärkere Rückgänge in der Verkaufsflä-
chenausstattung je 1.000 Einwohner gab es in den Stadtbezirken 2 - 9 zudem bei Be-
kleidung / Wäsche, wo sich einige Fachanbieter aus den kleineren Zentren zurückgezo-
gen haben, sowie im Bau- und Gartenmarktsegment, wo aufgrund der Max Bahr- /
Praktiker-Pleite Bau- und Heimwerkermärkte geschlossen bzw. nur teilweise von Wett-
bewerbern übernommen wurden. Demgegenüber konnten die Branchen Sportartikel /
Camping und Hausrat / Glas / Porzellan sowie Spielwaren / Hobby und Foto / Optik
noch zulegen.

Tabelle 6: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

28 Stadt Köln ® Bezirk 2-9
Branche / Bedarfsbereich 2008 | 2017 Be 2008 | 2017 Be
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m?
Einzelhandel insgesamt 1.507 1.411 -96 1.162 1.116 -46
kurzfristiger Bedarf insgesamt 466 449 -17 447 417 -30
Lebensmittel und Reformwaren 373 369 -4 367 353 -14
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 67 57 -10 56 45 -11
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 25 22 -3 23 19 -4
mittelfristiger Bedarf insgesamt 364 317 -47 151 134 -17
Bücher 28 16 -12 10 9 -1
Spielwaren / Hobbyartikel 25 22 -3 14 18 +4
Bekleidung / Wäsche 266 237 -29 107 90 -17
Schuhe / Lederwaren 45 41 -4 20 17 -3
langfristiger Bedarf insgesamt 677 645 -32 565 564 -1
Uhren / Schmuck 11 12 +1 5 5 +/-0
Elektrowaren 80 68 -12 50 48 -2
Foto / Optik 14 12 -2 8 9 +1
Sportartikel / Camping 51 54 +3 21 29 +8
Hausrat / Glas / Porzellan 53 62 +9 39 47 +8
Einrichtungsbedarf 269 260 -9 235 231 -4
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 200 176 -24 207 196 -11
Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Die Gesamt-Zentralität im Kölner Einzelhandel beläuft sich aktuell auf ca. 102 und ist
damit gegenüber dem Jahr 2008 um etwa 7 %-Punkte gesunken. Dies ist in erster Linie
auf die Berechnungsweise der Zentralität als Verhältnis von Umsatz zu Kaufkraft zu-
rückzuführen. Hier hat insbesondere der Nenner (Kaufkraft) nominell z. T. enorme
Kaufkraftsteigerungen pro Kopf (ca. + 5,8 %') verbucht sowie in Köln ein deutlicher Be-
völkerungszuwachs (+ 6,5 %) stattgefunden, während die Verkaufsflächen, Flächenleis-
tungen und Umsätze nicht im gleichen Maße mitgewachsen sind (s. auch Ausführungen
oben), was u. a. auch eine Folge des Internethandels war.

1 Dieser Wert umfasst nicht mehr - im Gegensatz zu 2008 - die verschreibungspflichtigen Medikamente. Tat-
sächlich ist die Pro-Kopf-Kaufkraft nominell also deutlich stärker als der angegebene Wert gestiegen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 41
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Differenziert nach Branchenbereichen lassen sich folgende Ist-Situation und Entwick-
lungen zusammenfassen:

" Wichtigste Säule des kurzfristigen Bedarfsbereichs ist nach wie vor insbesondere

das Sortiment Lebensmittel und Reformwaren heraus, welches mehr als ein Viertel
der Gesamtverkaufsfläche (ca. 26 %) und knapp ein Drittel des Gesamtumsatzes
(ca. 33 %) in Köln ausmacht. Dies ist der höchste Einzelanteil einer Branche in Köln.
Mit knapp 2.400 Betrieben (ca. 37 %) ist auch der mit Abstand höchste Anteil aller
Anbieter dieser Branche zuzuordnen, was — neben den SB-Warenhäusern, Verbrau-
chermärkten, Supermärkten sowie Discountern als wesentlichen Anbietern - v. a.
auch auf die kleinteilige Struktur der Geschäfte (z. B. Bäcker, Metzger) zurückzufüh-
ren ist. Der Umsatz des stationären Lebensmiitteleinzelhandels in der Stadt Köln liegt
rechnerisch leicht unterhalb der in der Stadt Köln verfügbaren Kaufkraft bei Lebens-
mitteln (Zentralität: 92), wobei dieser Wert noch nicht die Umsätze der Wochenmärk-
te! und auch nicht die zum Zeitpunkt der Erhebung geplanten bzw. nach der Erhe-
bung realisierten Projekte in diesem Segment? umfasst. Der unterdurchschnittliche
Wert ist aber insbesondere auch Ausdruck dessen, dass die Verkaufsfläche im Le-
bensmiitteleinzelhandel in Köln in den letzten Jahren nicht gleichmäßig mit der ge-
stiegenen Einwohnerzahl mitgewachsen ist. Der Wert von 353 m? je 1.000 Einwoh-
ner ist vielmehr als unterdurchschnittlich zu bewerten (Bundesdurchschnitt alleine mit
Lebensmittelmärkten: ca. 440 m? VK / 1.000 EW gemäß EHI handelsdaten aktuell
2019 und GMA-Berechnungen). Derartige Kennziffern sind jedoch nicht geeignet,
Rückschlüsse auf die Qualität der Versorgung zu ziehen, die sich insbesondere
durch eine ausgewogene räumliche sowie betriebstypenbezogene Struktur aus-
zeichnet. Zudem sind Einzelhandelsbetriebe in Großstädten im Durchschnitt tenden-
ziell immer kleiner, da diese dort mit einer Vielzahl an anderen Nutzungen um FlIä-
chen konkurrieren und Verkaufsflächen innerhalb der historisch gewachsenen Struk-
turen i. d. R. ohnehin kleiner als z. B. in ländlichen Räumen mit größerer Flächenver-
fügbarkeit sind. Der übrige kurzfristige Bedarfsbereich wird durch Anbieter von Ge-
sundheits- / Körperpflegeartikeln sowie Blumen / Schreibwaren / Zeitschriften. Damit
erwirtschaftet der kurzfristige Bedarfsbereich insgesamt die höchsten flächenbezo-
genen Umsätze (ca. 5.930 € / m? Verkaufsfläche?), auch weil dieser Bedarfsbereich
vergleichsweise wenige Marktanteile an den Internethandel verloren hat. Die Zentra-
lität von unter 100 verdeutlicht noch ein moderates Entwicklungspotenzial, wobei
v..a. die betriebsbedingte Schließung der Schlecker-Filialen noch nicht vollständig
kompensiert ist, sodass das Sortiment Drogeriewaren größtenteils über Drogerie-
märkte in den Zentren sowie Teilflächen der Lebensmittelmärkte bedient wird.

Der mittelfristige Bedarfsbereich umfasst rd. ein Fünftel der Betriebe und ca. 22 %
der Gesamtverkaufsfläche in Köln. Die durchschnittliche Flächenleistung dieser Be-
triebe liegt auf einem ebenfalls hohen Niveau (ca. 4.430 € / m? Verkaufsfläche) und
ist gegenüber 2008 nochmal leicht gestiegen (+ 12 %). Etwa drei Viertel der Ver-
kaufsfläche in diesem Bedarfsbereich entfallen auf das Sortiment Bekleidung / Wä-
sche, wo mit mehreren Waren- und Textilkaufhäusern, Flagship Stores namhafter
Anbieter, diversen weiteren Bekleidungsketten und eine Großzahl an Betrieben des
örtlichen Facheinzelhandels ein umfassendes Angebot vorhanden ist. Gleichwohl

2019 gab es in der Stadt Köln 66 Wochenmärkte an 39 Standorten, vgl. hierzu Kapitel 4.3 und die Kapitel zu
den einzelnen Wochenmärkten in den jeweiligen Bezirkskapiteln.

Ausnahme: Die Übernahmen der aufgrund der betriebsbedingten Insolvenz geschlossenen Kaiser's-
Lebensmittelmärkte wurden berücksichtigt.

Ein Vergleich mit 2008 ist nicht möglich, da die Umsätze von Apotheken im Jahr 2008 auch die Umsätze mit
verschreibungspflichtigen Medikamenten enthielten, die hier herausgerechnet sind.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

42 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

wird anhand der etwas gesunkenen Zentralität gegenüber 2008 deutlich, dass hier in
den vergangenen Jahren — wie bundesweit der Fall — weiter Kaufkraft vom stationä-
ren Einzelhandel ins Internet abgewandert ist, auch wenn der Gesamtumsatz in die-
ser Branche nochmals um 4,2 % auf knapp 1,1 Mrd. € gesteigert werden konnte. Ei-
ne ähnliche Entwicklung hat auch die Branche Schuhe / Lederwaren zu verzeichnen
gehabt. Dennoch sind diese Zentralitätsverluste nach Einschätzung der Gutachter —
flächenbereinigt — geringer ausgefallen als im Bundesdurchschnitt, und die gegen-
über 2008 gestiegenen Flächenleistungen zeigen, dass auch der stationären Einzel-
handel in Köln noch von den gestiegenen Einwohnerzahlen und der gestiegenen
Pro-Kopf-Kaufkraft in diesem Segment profitieren konnte. Die Steuerungsregeln des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes haben sich hier bewährt, da Entwicklungen
abgemildert wurden, die ansonsten für die Geschäftszentren sehr viel gravierendere
Folgen gehabt hätten. Die Sicherung dieser Marktposition im mittelfristigen Bedarfs-
bereich und hier insbesondere bei Bekleidung / Wäsche (bzw. bei Fashion allgemein,
d. h. inkl. Schuhe / Lederwaren) wird für die Attraktivität der Kölner Geschäftszen-
tren, v. a. der City, weiterhin von großer Bedeutung sein, weshalb an den bestehen-
den Steuerungsregeln im Grundsatz festgehalten werden sollte. Hier verfügt Köln —
neben Uhren / Schmuck und Hausrat / Glas / Porzellan — über die höchste Ausstrah-
lung aller Branchen. Auch im regionalen Vergleich ist Köln hier gut aufgestellt."

" Der langfristige Bedarfsbereich nimmt mit 46 % den größten Verkaufsflächenanteil
im gesamtstädtischen Einzelhandelsangebot in Köln ein. Dies ist v. a. auf die groß-
flächigen Betriebe bei Einrichtungsbedarf und von bau- / gartenmarktspezifischen
Sortimenten zurückzuführen, die zusammen bereits knapp ein Drittel der Gesamtver-
kaufsfläche in Köln repräsentieren. Der hohe Anteil flächenextensiver Angebotsfor-
men resultiert auch in einer im Vergleich zur Gesamtstadt eher niedrigen Flächen-
produktivität (ca. 3.220 € / m? Verkaufsfläche), die jedoch ca. 22 % höher als im Jahr
2008 liegt, weil durch Betriebsschließungen (v. a. ProMarkt-, Praktiker- / Max Bahr-
Insolvenzen, Bauhaus-Schließung am Barbarossaplatz) die verbliebenen Anbieter
die freigesetzte Kaufkraft teilweise gebunden haben. Die höchsten Zentralitäten im
langfristigen Bedarfsbereich werden insbesondere in den Branchen Uhren / Schmuck
und Hausrat / Glas / Porzellan erreicht, aber auch die Branchen Sportartikel / Cam-
ping, Foto / Optik und Einrichtungsbedarf weisen einen höheren Umsatz auf, als
Kaufkraft in diesen Branchen vorhanden ist.

Die Stadt Aachen erreicht bei Bekleidung einen Gesamtumsatz von ca. 218 Mio. € und eine Einzelhandelszent-
ralität von ca. 204 (vgl. Stadt Aachen, Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015, Zahlen von 2015), die Stadt
Mönchengladbach bei Bekleidung und Zubehör einen Gesamtumsatz von ca. 286 Mio. € und eine Einzelhan-
delszentralität von 192 (vgl. Fachbereich Stadtentwicklung und Planung der Stadt Mönchengladbach, Nahver-
sorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach 2017) und die Stadt Wuppertal in der gesamten
Warengruppe Bekleidung / Schuhe / Sport einen Gesamtumsatz von ca. 257 Mio. € und eine Einzelhandels-
zentralität von 100 (vgl. GMA, Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wuppertal
2019 / 2020, Entwurf Dezember 2019, Zahlen von 2019). Die Stadt Bonn verfügt über kein aktuelles Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept (letzter Stand: 2008). Die Stadt Düsseldorf weist in ihrem Rahmenplan für den Ein-
zelhandel 2016 keine Umsätze oder Zentralität nach Einzelbranchen aus.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 43
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 11: Zentralität in Köln

INT
HE

fe WER, ri; PP;
j A F ee Ss m

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es oe EN 077
Kg 2 h

ae
# Fr Fr
LEE 3

= Zentralität Gesamtstadt + © Zentralität Bezirke 2-9
Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2.2 Einzelhandelsangebot in den Stadtbezirken

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verkaufsflächenbestand, differenziert nach Stadt-
bezirken und Bedarfsbereichen. Dabei stellt der Bezirk Innenstadt nach wie vor sowohl
insgesamt als auch auf die einzelnen Bedarfsbereiche bezogen den eindeutigen Ein-
zelhandelsschwerpunkt dar, was auf die Kölner City zurückzuführen ist. Im Einzelhandel
verfügt der Stadtbezirk Lindenthal über die zweitgrößte Ausstattung, wo v. a. die de-
zentralen Angebote im Sonderstandort Marsdorf sowie die drei großen Bezirksteilzen-
tren Sülz / Klettenberg, Dürener Straße und Weiden / Aachener Straße zu nennen sind,
gefolgt vom Stadtbezirk Porz. Die weiteren Stadtteile verfügen allesamt jeweils unter

10 % der Verkaufsfläche.

Tabelle 7: Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken

Stadtbezirk Anzahl Verkaufsfläche Umsatz

Betriebe in m? in Mio. €

abs. in % abs. in % abs. in %

Einzelhandel gesamt 6.502 100,0| 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0
Innenstadt 2.165 33,3 457.685 30,2 2.303,3 34,9
Rodenkirchen 445 6,8 120.120 7,9 515,6 7,8
Lindenthal 975 15,0 227.390 15,0 931,3 14,1
Ehrenfeld 536 82 144.880 9,6 527,9 8,0
Nippes 480 7,4 82.545 5,4 384,7 5,8
Chorweiler 246 3,8 61.150 4,0 273,4 4,1
Porz 458 7,0 180.330 11,9 556,4 8,4
Kalk 563 8,7 121.465 8,0 556,0 8,4
Mülheim 634 9,8 119.860 7,9 548,2 8,3
Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

44 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Im kurzfristigen Bedarfsbereich ist der höchste Anteil in der Innenstadt festzuhalten,
wo dieser gegenüber 2008 nochmals um ca. 2 %-Punkte angestiegen ist. Dies verdeut-
licht die zunehmende Orientierung von Convenience-Anbietern aus dem Lebensmiittel-
bereich (z. B. Rewe to go), aber auch den zunehmenden Einzug der Drogeriemärkte in
deutsche Fußgängerzonen. Im mittelfristigen Bedarfsbereich liegt der Verkaufsflä-
chenschwerpunkt eindeutig in der Innenstadt (ca. 63 %) und damit auf einem nur leicht
niedrigeren Niveau als 2008. Gestiegen ist der Verkaufsflächenanteil in Lindenthal

(12 % gegenüber 10 %), während er insbesondere in Porz aufgrund der Schließung des
Hertie Warenhauses von 4 % auf unter 3 % gesunken ist. Im langfristigen Bedarfsbe-
reich gab es noch nennenswerte Verschiebungen aufgrund der Unternehmens- und
Standortentwicklungen insbesondere bei den großflächigen Anbietern (u. a. Max Bahr- /
Praktiker-Pleite). Dennoch bildet auch hier die Innenstadt weiterhin den größten Ver-
kaufsflächenanteil (ca. 23 %), der gegenüber 2008 aber um 4 %-Punkte gesunken ist,
was in erster Linie auf die Schließung des innenstadtuntypischen Anbieters Bauhaus
am Barbarossaplatz / Salierring zurückzuführen ist. Deutlich angestiegen ist der Anteil
demgegenüber in Ehrenfeld durch die Entwicklung des IKEA-Standortes mit angeglie-
dertem Homepark.

Tabelle 8: Verkaufsflächenbestand nach Stadtbezirken und Bedarfsberei-
chen
Stadtbezirk kurzfristiger Bedarf | mittelfristiger Bedarf | langfristiger Bedarf
abs. in % abs. in % abs. in %

Einzelhandel gesamt 482.035 100,0 340.010 100,0 693.380 100,0
Innenstadt 86.440 17,9 212.715 62,6 158.530 22,9
Rodenkirchen 44.020 9,1 11.925 3,5 64.175 9,3
Lindenthal 75.985 15,8 41.850 12,3 109.555 15,8
Ehrenfeld 44.350 9,2 10.080 3,0 90.450 13,0
Nippes 45.550 9,4 8.525 2,5 28.470 4,1
Chorweiler 25.675 5,3 8.530 2,5 26.945 3,9
Porz 47.855 9,9 9.415 2,8 123.060 17,7
Kalk 53.860 11,2 24.450 72 43.155 6,2
Mülheim 58.300 12,1 12.520 3,7 49.040 7,1
Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2.3 Einzelhandelsverteilung nach Standortlagen

Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst die Verteilung des Verkaufsflächenbestandes,
differenziert nach Branchen, auf die einzelnen Lagen der Zentren- und Standortstruktur:

" 1 City mit 350.830 m? Verkaufsfläche = 23 %

= 14 Bezirks- und Bezirksteilzentren mit 264.580 m? Verkaufsfläche = 17 %
" 32 Stadtteilzentren mit 143.510 m? Verkaufsfläche = 9 %

"= 31 Nahversorgungszentren mit 65.170 m? Verkaufsfläche = 4 %

"= 10 Sonderstandorte mit 332.905 m? Verkaufsfläche = 22 % sowie

" sonstige Lagen mit 359.705 m? Verkaufsfläche = 24 %.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf)

45

Tabelle 9: Verkaufsflächenbestand in der Stadt Köln nach Standortlagen
antrelle . sonstige Lagen* Sonderstandorte Seel Kellr
Lage / Branche / Bedarfsbereich Versorgungsbereiche insgesamt
in m? in % in m? in % in m? in % in m? in %

Einzelhandel insgesamt 824.090 54,4 358.430 23,7 332.905 22,0 1.515.425 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 278.955 57,6 175.875 36,5 27.205 5,6 482.035 100,0
Lebensmittel und Reformwaren 213.575 53,9 160.725 40,6 21.805 5,5 396.105 100,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 51.430 83,6 7.485 12,2 2.380 3,9 61.295 100,0
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 13.950 56,6 7.665 31,1 3.020 12,3 24.635 100,0
mittelfristiger Bedarf insgesamt 301.505 88,7 18.125 5,3 20.380 6,0 340.010 100,0
Bücher 14.770 85,7 2.415 14,0 50 0,3 17.235 100,0
Spielwaren / Hobbyartikel 12.880 53,8 3.640 15,2 7.440 31,1 23.960 100,0
Bekleidung / Wäsche 235.065 92,4 10.645 4,2 8.670 3,4 254.380 100,0
Schuhe / Lederwaren 38.790 87,3 1.425 3,2 4.220 9,5 44.435 100,0
langfristiger Bedarf insgesamt 243.690 35,1 164.430 23,7 285.320 41,1 693.380 100,0
Uhren / Schmuck 11.690 91,6 1.040 8,2 30 0,2 12.760 100,0
Elektrowaren 48.715 66,5 10.825 14,8 13.720 18,7 73.260 100,0
Foto / Optik 12.315 91,7 900 6,7 210 1,6 13.425 100,0
Sportartikel / Camping 38.040 65,5 15.040 25,9 4.975 8,6 58.055 100,0
Hausrat / Glas / Porzellan 46.820 69,8 5.040 7,5 15.255 22,7 67.115 100,0
Einrichtungsbedarf 74.990 26,9 37.690 13,5 166.550 59,6 279.230 100,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 11.060 5,8 93.895 49,5 84.580 44,6 189.535 100,0

* inkl. Nahversorgungslagen

Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

46 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Betrachtet man die verschiedenen Lagen im Stadtgebiet ist festzustellen, dass der
Großteil der Betriebe und der Verkaufsfläche in Köln mit einem Anteil von knapp 60 %
weiterhin auf die zentralen Versorgungsbereiche entfällt. Damit wird auch die hohe
Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes deutlich. Die sonstigen
Lagen (inkl. Nahversorgungslagen und Flughafen-Einzelhandel) sowie die Sonder-
standorte umfassen jeweils etwa ein Fünftel der Verkaufsfläche. Gegenüber 2008 fällt
auf, dass der Anteil der City an der Gesamtverkaufsfläche um ca. 2 %-Punkte gesunken
ist. Auch Bezirks- und Bezirksteilzentren sowie Nahversorgungszentren haben, auch
weil nun weniger Nahversorgungszentren ausgewiesen wurden (vgl. Kapitel 5.) jeweils
1 %-Punkt eingebüßt. Demgegenüber ist der Anteil der Verkaufsfläche in Sonderstand-
orten und sonstigen Lagen um jeweils 2 %-Punkte angestiegen.

Im kurzfristigen Bedarfsbereich ist der Verkaufsflächenanteil in den zentralen Versor-
gungsbereichen gegenüber 2008 insbesondere zugunsten der sonstigen Lagen leicht
zurückgegangen. Auch in den Sonderstandorten ist die Verkaufsfläche in diesem Be-
darfsbereich zurückgegangen, was die Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes verdeutlicht. Lebensmittel und Reformwaren sind — dem Idealbild einer
möglichst auf die Zentren, in hochverdichteten Bereichen auch auf die bedarfsgerechte
Versorgung der Wohnbevölkerung in den Wohnquartieren ausgerichtete Nahversor-
gung — zu knapp 58 % in zentralen Versorgungsbereichen und zu ca. 37 % in sonstigen
Lagen ansässig. Auch hier spielen Sonderstandorte kaum eine Rolle. Gesundheits- /
Körperpflegeartikel sind dagegen überwiegend in den zentralen Versorgungsbereichen
angesiedelt (ca. 84 % Verkaufsflächenanteil). Gegenüber 2008 gestiegen ist der Anteil
der Sonderstandorte nur beim Sortiment Blumen / Schreibwaren / Zeitungen, was in
erster Linie auf einen höheren Anteil an Blumen in großflächigen, dezentralen Ange-
botsformen (v. a Gartenmärkte) zurückzuführen ist.

Im mittelfristigen Bedarfsbereich gab es seit 2008 keine wesentlichen Verschiebun-
gen in der Verortung der zugehörigen Branchen. Nach wie vor konzentriert sich hier der
größte Verkaufsflächen zu knapp 89 % auf zentrale Versorgungsbereiche. Da dieser
Bedarfsbereich die wesentlichen innerstädtischen Leitsortimente darstellen, ist dies un-
ter städtebaulichen Aspekten als positiv zu bewerten. Dabei ist der Verkaufsflächenan-
teil in Zentren v. a. bei Bekleidung / Wäsche (ca. 92 %) sowie Büchern (ca. 86 %) ge-
genüber 2008 gestiegen. Leicht rückläufig war der Verkaufsflächenanteil in Zentren bei
Schuhen / Lederwaren, liegt mit ca. 87 % aber immer noch auf einem sehr hohen Ni-
veau. Hohe Verkaufsflächenanteile in Sonderstandorten erreicht nur die Branche Spiel-
waren / Hobbyartikel (ca. 31 % Verkaufsflächenanteil). Hier sind einige großflächige
Fachmarktanbieter (u. a. Toys’R’Us / Smyths Toys) vertreten, während das innerstädti-
sche Angebot und das Angebot in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen seit
2008 zurückgegangen ist.

Im langfristigen Bedarfsbereich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass hier unter-
schiedliche Branchen subsummiert werden, die entweder zentrenrelevant oder nicht
zentrenrelevant sind oder innerhalb ihrer Branche teilweise beide Standortmerkmale
aufweisen. Positiv war die Entwicklung der Verkaufsflächenanteile in zentralen Versor-
gungsbereichen bei den Branchen Uhren / Schmuck (92 %) und Hausrat / Glas / Por-
zellan (70 %), während sie bei den übrigen Sortimenten leicht rückläufig war. Zugelegt
haben hier insbesondere noch die Sonderstandorte bei den Branchen Sportartikel /
Camping (9 %, v. a. Eröffnung Decathlon in Marsdorf, 9 %) und Einrichtungsbedarf
(60 %, v. a. Neueröffnung IKEA Homepark am Butzweilerhof). Fahrräder und Zubehör
als ein Teil von Sportartikel / Camping werden auch verstärkt in sonstigen (integrierten)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 47
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Lagen angeboten (Anteil von Sportartikeln / Camping in sonstigen Lagen 27 % im Jahr
2017 gegenüber 25 % im Jahr 2008).

Es zeigt sich eine weitgehende - unter städtebaulichen Gesichtspunkten wünschens-
werte — Orientierung von zentrenrelevanten Sortimenten auf die zentralen Versor-
gungsbereiche, während die nicht zentrenrelevanten Kernsortimente, allen voran Ein-
richtungsbedarf und bau- / gartenmarktspezifische Sortimente auch - nicht zuletzt auf-
grund des hohen induzierten Verkehrsaufkommens - an dezentralen Standorten vertre-
ten sind.

4.3 Untersuchung der Kölner Wochenmärkte
4.3.1 Standortrahmendaten der Kölner Wochenmärkte

Zum Zeitpunkt der Untersuchung sind insgesamt 66 Wochenmärkte an 39 verschiede-
nen Standorten in Köln etabliert.

Die nachfolgende Tabelle 10 sowie Karte 1 stellen die Wochenmarktstandorte sowie die
wesentlichen sozio-demografischen Rahmenbedingungen im Standortumfeld dar. In
den einzelnen Bezirkskapiteln erfolgt zudem eine übersichtliche Darstellung und Bewer-
tung der Wochenmarktstandorte in Form von Steckbriefen.

Zur Vergleichbarkeit der nachfrageseitigen Rahmenbedingungen wurde das Kernein-
zugsgebiet der Wochenmärkte anhand einer Entfernung von 700 m definiert, was einem
fußläufigen Einzugsgebiet von ca. 10 Minuten entspricht. Dies geht mit den Abgrenzun-
gen der Nahbereiche für die Lebensmittelmärkte konform, nach denen die Mehrheit der
Kunden den jeweiligen Markt zu Fuß aufsucht und sich ein großer Teil der Kunden aus
Einwohnern der umliegenden Wohnquartiere sowie Arbeitsplätze speist. Darüber hin-
aus bestehen zwar ebenfalls Kundenbeziehungen in andere Veedel und Stadtteile, die-
se hängen jedoch stark von der Lage des konkreten Wochenmarktes in einem auch
ansonsten gut frequentierten Standortumfeld (City, Stadtbezirks- oder Stadtteilzentrum)
und der verkehrlichen Anbindung v. a. des ÖPNV ab. Für die Wochenmärkte in den
zentralen Versorgungsbereichen von Köln gilt, dass sie aufgrund ihrer Lage in der Ein-
kaufsinnenstadt in hohem Maße von den dortigen Agglomerationseffekten profitieren
und überwiegend von Kunden von weit über dem fußläufigen Einzugsgebiet hinaus be-
sucht werden.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

48

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 10: Übersicht über die Wochenmärkte in Köln
eltern Z- ® Haus- ar Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
A wohner FIR koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | _. _. chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt-
Radius . stände***
teil**
Innenstadt
Altstadt-Nord, Di. 7:00 - 17 18
Apostelnkloster 13:00 Uhr
Fr 7.00 17.916 | 11.368 1,6 128,3
r. 7:00 -
14:00 Uhr 20 20
Altstadt-Nord, Do. 16:00 -
Rudolfplatz 21:00 Uhr 23.420 | 14.722 1,6 128,3 28 0
Altstadt-Nord, Mi. 11:00 - 7 N)
Rudolfplatz 18:00 Uhr 23.420 | 14.722 16 128.3
(Biomarkt) Sa. 8:00 - . ° ’ ’
14:00 Uhr "0 0
Altstadt-Süd, Di. 10:00 - 3 h
Severinskirchplatz 18:00 Uhr
25.148 | 14.301 1,8 117,1
Fr. 10:00 - 6 17
18:00 Uhr
Neustadt-Nord, Di. 7:00 - 17 18
Sudermanplatz 13:00 Uhr
Fr. 7:00 20.411 | 12.075 1,7 120,0
r. 7:00 -
13:00 Uhr 20 15
Neustadt-Nord, Do. 08:00 -
Neusser Platz 13:00 Uhr 19.382 | 11.180 1,7 106,8 7 29
(Okomarkt)
Neustadt-Süd, Do. 11:00 -
Chlodwigplatz 18:00 Uhr 24.589 | 13.954 1,8 117,1 17 8
Deutz, Fr. 7:00 -
Deutzer Freiheit 13:00 Uhr | 19.052 | 6.066 1,7 108,0 1 0
Rodenkirchen
Zollstock, Do. 7:00 -
Höninger Weg 13:00 Uhr 14.364 | 8.173 1,8 102,6 7 57
Rodenkirchen, Mi. 7:00 - 26 42
Maternusplatz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 7.130 4.168 1,7 132,3
a. 7:00 -
13:00 Uhr 28 46
Rodenkirchen, Do. 8:00 -
Maternusplatz 14:00 Uhr 7.130 4.168 1,7 132,3 7 14
(Okomarkt)
Sürth, Fr. 7:00 -
Sürther Hauptstraße |13:00 Unr | #827 | 2:46 | 2,0 116,0 12 25
Lindenthal
Klettenberg, Mi. 7:00 - 22 36
Klettenberggürtel / 13:00 Uhr
Siebengebirgsallee |<, 7:00 - 20.245 | 11.236 1,8 119,5
14:00 Uhr 62 56

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 49
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
uluuluet en ® Haus- Aa Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
Pr wohner mens koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | , . chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt- 2
Radius . stände***
teil**
Sülz, Di. 7:00 -
Auerbachplatz 13:00 Uhr 1 53
Fr 7:00 23.393 | 13.698 1,7 118,4
r. 7:00 -
14:00 Uhr 70 66
Sülz, Di. 7:00 - 8 25
Hermeskeiler Platz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.495 5.227 1,8 118,4
a. 7:00 -
13:00 Uhr 22 26
Braunsfeld, Mi. 7:00 - n 25
Kitschburgerstraße 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.360 5.602 1,7 126,7
a. 7:00 -
13:00 Uhr 20 #
Weiden, Emil- Mi. 7:00 - 20 30
Schreiterer-Platz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.844 5.506 1,8 121,6
a. 7:00 -
13:00 Uhr 20 so
Ehrenfeld
Ehrenfeld, Di. 7:00 - 3 0
Neptunplatz 13:00 Uhr
Er. 7:00 20.716 | 12.232 1,7 105,7
r. 7:00 -
13:00 Uhr 10 20
Bickendorf, Mi. 7:00 -
Venloer Straße 13:00 Uhr 4 64
Sa. 7:00 12.864 | 7.220 1,8 92,0
a. 7:00 -
13:00 Uhr 22 a
Bocklemünd Do. 7:00 -
Mengenich, Görlinger | 13:00 Uhr 9.137 4.451 2,1 94,1 14 43
Zentrum
Nippes
Nippes, Mo.-Fr.
Wilhelmplatz 7:00 - 13:00 27 57
Uhr 25.355 | 14.001 1,8 106,8
Sa. 7:00 -
14:30 Uhr 60 63
Riehl, Mi. 7:00 -
Riehler Gürtel 13:00 Uhr a 34
Sa. 7:00 11.181 6.208 1,8 112,9
a. 7:00 -
13:00 Uhr 61 61
Niehl, Do. 7:00 -
Waldfriedstraße 13:00 Uhr | 10.213 | 5,571 1,8 98,5 7 14

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

50

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

eltern Z- ® Haus- ar Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
A wohner FIR koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | _. _. chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt-
Radius . stände***
teil**
Longerich, Mi. 7:00 - 6 33
Gartenstadt-Nord 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.770 3.020 1,9 122,4
a. 7:00 -
13:00 Uhr s 63
Chorweiler
Chorweiler, Do. 7:00 -
Liverpocler Platz 13:00 Uhr 2,3 56 1
Sa. 7:00 14.452 6.399 67,2
a. 7:00 -
14:30 Uhr 64 a4
Heimersdorf, Mi. 7:00 - 10 20
Haselnußhof 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.184 2.592 2,0 118,0
a. 7:00 -
13:00 Uhr 9 a4
Porz
Poll, Siegburger Fr. 7:00 -
Straße 13:00 Uhr 7.365 3.752 2,0 119,4 12 42
Porz, Di. 7:00 -
An der Sparkasse 13:00 Uhr 14 57
Fr. 7:00 -
14:00 Uhr 9.215 4.738 1,9 96,7 4 100
Sa. 7:00 -
14:00 Uhr 16 44
Porz-Urbach, Am Do. 7:00 -
Schwanebitzer Hof [13:00 Uhr | 9801 | 5.097 1,9 104,4 8 0
Kalk
Humboldt-Gremberg, |Do. 7:00 -
Gremberger Straße 13:00 Uhr 13.926 7.442 19 81,3 7 14
Kalk, An der Post Sa. 8:00 -
15:00 Uhr 15.940 | 7.989 2,0 87,0 6 0
Vingst, Di. 7.00 - 13 69
Ostheimer Straße 13:00 Uhr
Fr 7:00 12.693 | 5.680 2,2 72,4
r. 7:00 -
13:00 Uhr 34 58
Alt-Brück, Di. 7:00 -
Olpener Straße 13:00 Uhr 20 40
Fr. 7:00 16.036 | 8.245 1,9 127,4
r. 7:00 -
13:00 Uhr s 42
Neu-Brück, Do. 7:00 -
An St.Adelheid 13:00 Uhr | 8,963 | 4089 | 2,2 86,8 33 61
Mülheim
Mülheim, Di. 7:00 -
Schützenplatz 13:00 Uhr 31 9%
Sa. 7:00 - 14.216 | 7.130 1,9 95,1
13:00 Uhr 44 84

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 51
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
uluuluet en ® Haus- Aa Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
zn wohner mens koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | , . chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt- 2
Radius . stände***
teil**
Mülheim, Di. 7:00 -
Wiener Platz 14:00 Uhr 17 a
Do. 7:00 -
14:00 Uhr 19.991 | 11.185 1,8 95,1 23 30
Sa. 7:00 -
14:00 Uhr 16 13
Buchforst, Mi. 7:00 - 27 52
Waldecker Straße 13:00 Uhr
Sa. 7:00 13.078 | 6.848 1,9 86,3
a. 7:00 -
14:00 Uhr 29 52
Holweide, Bergisch Sa. 7:00 -
Gladbacher Straße |13:00 Unr | 19.626 | 5448 | 2,0 101,7 12 42
Dellbrück, An der Do. 7:00 -
Kemperwiese 13:00 Uhr 9.566 5.345 1,8 122,0 29 45
Höhenhaus, Mi. 7:00 - 14 36
Wupperplatz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.802 2.948 2,0 113,8
a. 7:00 -
13:00 Uhr 16 38
Flittard, Do. 7:00 -
Einsteinstraße 13:00 Uhr | 9.698 | 2.984 19 107,5 6 33
Stammheim, Do. 7:00 -
Ricarda-Huch-Straße |13:00 Uhr | 916 | 2779 | 2,0 96,6 9 "

Zusammenstellung 2020

* Quelle GfK Geomarketing 2019, ** Que
desdurchschnitt dar. In den betrachteten Kölner Stadtteilen liegt das Kaufkraftniveau zwischen 67,2 (Chorweiler)
unter und 132,3 (Rodenkirchen) und damit in einer sehr breiten Spanne zwischen etwa jeweils einem Drittel un-
terhalb und oberhalb des deutschen Bundesdurchschnitts *** basierend auf einer Standortbegehung; GMA-

le MB Research 2016, ein Kaufkraftkoeffizient von 100 stellt den Bun-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

52 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Karte 1: Wochenmärkte in Köln und fußläufige Einzugsgebiete

-

Legende El Wochenmarkt-Standort 700 m-Radius

Erhebung: GMA 2017; Darstellung mit RegioGraph Planung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 53
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Die Analyse der Standortrahmendaten zeigt folgende wesentliche Ergebnisse auf:

" Einwohnerzahl im fußläufigen Einzugsgebiet
Während die großen Wochenmärkte in den Bezirks(teil)zentren (z. B. Nippes, Wil-
helmplatz mit 25.355, Altstadt-Nord mit 23.420 oder Neustadt-Süd mit 24.560 Ein-
wohnern) teilweise deutlich über 20.000 Einwohner im fußläufigen Einzugsgebiet
aufweisen, erreichen die Einwohnerzahlen im fußläufigen Einzugsbereich der Wo-
chenmärkte in kleineren Stadtteilen nicht einmal die Hälfte dessen. Die Marktgröße
und die Funktionsfähigkeit bzw. Attraktivität hängt jedoch nicht allein mit der Einwoh-
nerzahl und damit dem direkten Kundenpotenzial zusammen. An zentralen Ver-
kehrsknotenpunkten gelegene oder als besonders attraktiv wahrgenommene Märkte
(z. B. Porz, An der Sparkasse) verzeichnen teilweise erhebliche Kundenzuflüsse von
außerhalb ihres fußläufigen Einzugsgebietes.

" Haushaltsgröße im fußläufigen Einzugsgebiet
Die in den fußläufigen Einzugsgebieten vorliegenden Daten zur durchschnittlichen
Haushaltsgröße liegen zwischen 1,6 in der Innenstadt (Altstadt-Nord, Apostelnklos-
ter) und 2,3 in Chorweiler. Direkte Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten für Wo-
chenmärkte lassen sich daraus nicht ableiten.

" Kaufkraftniveau im fußläufigen Einzugsgebiet
Insgesamt lässt sich aus dem Kaufkraftniveau im unmittelbaren Umfeld kein direkter
Zusammenhang mit der Größe und Leistungsfähigkeit eines Wochenmarktstandortes
erkennen. So schwankt das Kaufkraftniveau', das zusammen mit der Einwohnerzahl
die zur Verfügung stehende Kaufkraft bestimmt, deutlich zwischen den Stadtteilen.
Das Schlusslicht bildet hier der Wochenmarkt Chorweiler, Liverpooler Platz mit ei-
nem Kaufkraftniveau von 67,2, während für die Wochenmärkte in Rodenkirchen, Ma-
ternusplatz (132,3) oder Alt-Brück, Olpener Straße (127,4) Spitzenwerte erreicht
werden. Dieser Umstand wirkt sich z. T. auf das Angebot und den Schwerpunkt der
jeweiligen Wochenmärkte aus, grundsätzlich jedoch nicht auf seine Wirtschaftlichkeit.
Diese hängt unmittelbar von der Kundenfrequenz auf dem Wochenmarkt ab. Ein ho-
hes Kaufkraftpotenzial im Standortumfeld ist wenig bedeutsam, wenn dieses nicht
mobilisiert werden kann.

4.3.2 Räumliche Verteilung der Kölner Wochenmärkte

Karte 1 stellt die Verteilung der Kölner Wochenmärkte und ihre fußläufigen Einzugsge-
biete dar. Dabei ist festzustellen, dass bereits eine räumlich sehr ausgewogene Vertei-
lung von Wochenmärkten besteht. Einige Stadtteile ohne eigenen Wochenmarkt sind
über den ÖPNV sehr gut an bestehende Wochenmarktstandorte angebunden (z. B. Bil-
derstöckchen an Ehrenfeld, Junkersdorf an Braunsfeld). Auch rechtsrheinisch verteilen
sich verschiedene Wochenmärkte auf die Stadtbezirke Mülheim, Kalk, Deutz und Porz,
sodass eine gleichmäßige Abdeckung des Stadtgebietes auch hier gegeben ist.

In einigen Stadtteilen leben schlicht zu wenig Menschen, als das sich ein Wochenmarkt
lohnen würde, so z. B. in Esch / Auweiler oder Wahnheide. Auffällig ist zudem, dass
einige Stadtteile ohne Wochenmarkt als vergleichsweise sozial schwach gelten. Ob dies
ein Grund ist, dass sich ein Wochenmarkt nicht hält, kann aufgrund der vorliegenden
Daten nicht bewertet werden. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden,

1 Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 100,0.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

54 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

dass die meist etwas höherpreisigen Angebote auf Wochenmärkten tendenziell andere
Bevölkerungsschichten (mit höherer Kaufkraft) ansprechen.

4.3.3 Einordnung der Kölner Wochenmärkte

Unter Berücksichtigung der voranstehenden Analysen und der Bewertung der Wo-
chenmarktstandorte durch Vor-Ort-Begehungen (siehe auch Wochenmarktsteckbriefe
im Anhangsband) lassen sich die Wochenmärkte der Stadt Köln unterschiedlichen
Gruppen zuordnen. Dazu wird zunächst die Anzahl der Stände des jeweiligen Marktes
herangezogen.

Tabelle 11: Einordnung der Kölner Wochenmärkte (Standzahl)

Anzahl Stände Standort Wochenmarkt

Klettenberg, Klettenberggürtel / Siebengebirgsallee (Sa)
Sülz, Auerbachplatz (Fr)

Bickendorf, Venloer Straße (Mi)

Riehl, Riehler Gürtel (Mi)

Riehl, Riehler Gürtel (Sa)

groß Nippes, Wilhelmplatz (Sa)

(mehr als 30 Stände) Chorweiler, Liverpooler Platz (Do)

Chorweiler, Liverpooler Platz (Sa)

Vingst, Ostheimer Straße (Fr)

Neu-Brück, An St. Adelheid (Do)

Mülheim, Schützenplatz, Berliner Straße (Di)

Mülheim, Schützenplatz, Berliner Straße (Sa)
Altstadt-Nord, Apostelnkloster (Di)

Altstadt-Nord, Apostelnkloster (Fr)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Do)

Neustadt-Nord, Sudermanplatz (Di)

Neustadt-Nord, Sudermanplatz (Fr)

Neustadt-Süd, Chlodwigplatz (Do)

Deutz, Deutzer Freiheit (Fr)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Mi)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Sa)

Sürth, Sürther Hauptstraße (Fr)

Klettenberg, Klettenberggürtel / Siebengebirgsallee (Mi)
Sülz, Auerbachplatz (Di)

Sülz, Hermeskeiler Platz (Sa)

mittel (11 - 30 Stände) |Braunsfeld, Kitschburgerstraße (temporär) (Sa)
Weiden, Emil-Schreiterer-Platz (Mi)
Weiden, Emil-Schreiterer-Platz (Sa)
Bickendorf, Venloer Straße (Sa)
Bocklemünd, Görlinger Zentrum (Do)
Nippes, Wilhelmplatz (Di) (jeden Tag!)
Longerich, Gartenstadt-Nord (Sa)

Poll, Siegburger Straße (Fr)

Porz, An der Sparkasse (Di)
Porz-Urbach, Am Schwanebitzer Hof (Sa)
Vingst, Ostheimer Straße (Di)

Alt-Brück, Olpener Straße (Di)

Alt-Brück, Olpener Straße (Fr)

Mülheim, Wiener Platz (Di)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 55
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Anzahl Stände Standort Wochenmarkt

Mülheim, Wiener Platz (Do)

Buchforst, Waldecker Straße (Mi)

Buchforst, Waldecker Straße (Sa)

Holweide, Bergisch Gladbacher Straße (Sa)

Dellbrück, An der Kemperwiese (Do)

Höhenhaus, Wupperplatz (Mi)

Höhenhaus, Wupperplatz (Sa)

Stammheim, Ricarda-Huch-Straße (Do)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Biomarkt) (Mi)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Biomarkt) Sa)

Altstadt-Süd, Severinskirchplatz (Di)

Altstadt-Süd, Severinskirchplatz (Fr)

Neustadt-Nord, Neusser Platz (Ökomarkt) (Do)

Zollstock, Höninger Weg (Do)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Ökomarkt) (Do)

Sülz, Hermeskeiler Platz (Mi)

Braunsfeld, Kitschburgerstraße (temporär) (Mi)
klein (bis 10 Stände) Ehrenfeld, Neptunplatz (Di)

Ehrenfeld, Neptunplatz (Fr)

Niehl, Waldfriedstraße (Do)

Longerich, Gartenstadt-Nord (Mi)

Heimersdorf Haselnußhof (Mi)

Heimersdorf Haselnußhof (Sa)

Porz, Am Schwanebitzer Hof (Do)

Humboldt-Gremberg, Gremberger Straße (Do)

Kalk, An der Kalker Post (Sa)

Flittard, Einsteinstraße / Eduard-Heis-Straße (Do)

Die einzelnen Typen sind wie folgt zu charakterisieren:

" große Wochenmärkte:
Ein Wochenmarkt wird als „groß“ eingestuft, wenn seine Standzahl 30 oder mehr be-
trägt (siehe Tabelle 11). Der größte Wochenmarkt in Köln findet freitags von 07:00 -
13:00 Uhr in Sülz auf dem Auerbachplatz statt.

" mittlere Wochenmärkte
Mittelgroße Wochenmärkte weisen in der vorliegenden Einordnung eine Standzahl
von über 10 bis einschließlich 30 Ständen auf.

= kleine Wochenmärkte
Kleine Wochenmärkte sind durch eine Standzahl von 10 oder weniger Ständen defi-
niert. Die beiden kleinsten Wochenmärkte finden auf dem Severinskirchplatz im
Stadtteil Altstadt-Süd sowie dienstags auf dem Neptunplatz im Stadtteil Ehrenfeld mit
jeweils nur drei Ständen statt, dicht gefolgt vom Wochenmarkt mittwochs im Stadt-
teilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße und freitags im Bezirkszentrum Porz An der
Sparkasse.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

56 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Einordnung der Wochenmärkte in Köln

Leverkusen

AR ;

Legende Wochenmarkt mit biszu10 M 11-30 | über30 Ständen
Erhebung: GMA 2017; Darstellung mit RegioGraph Planung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 57
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

4.3.4 Fazit und Empfehlungen

Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig die Forderung nach weiteren Wochenmärkten in
Köln besteht, wird nachfolgend erläutert, welche Rahmenbedingungen ein Standort er-
füllen muss, damit sich dort ein langfristig erfolgreicher Wochenmarkt etablieren kann.
Die Auswertung der Bestandsaufnahme (siehe Steckbriefe), der sozio-demografischen
Rahmendaten und letztlich der intensiven Vor-Ort-Begehungen hat diesbezüglich fol-
gende Erkenntnisse hervorgebracht:

Nachfragepotenzial im Umfeld

Für die Wirtschaftlichkeit eines Wochenmarktes ist die im Standortumfeld vorhande-
ne Kaufkraft von hoher Bedeutung. Mit Blick auf die zunehmende Ausdifferenzierung
der Kundengruppen und das spezialisierte Angebot der Wochenmärkte ist es uner-
lässlich, ausreichend Kunden mit Interesse an qualitativ hochwertigen bzw. regiona-
len Produkten im Einzugsgebiet zu erreichen. Tendenziell sind diese Kunden eher
innerhalb höherer Einkommensgruppen zu finden sowie bei qualitätsbewussten Kun-
den, die bereit sind, etwas mehr auszugeben und Wert auf Herkunft / Regionalität le-
gen. Die Praxis zeigt aber, dass ein einkommensstarkes Kundenpotenzial im Ein-
zugsgebiet allein noch keine Erfolgsgarantie ist. Entscheidend ist, diese Kunden in
ausreichender Zahl zu aktivieren.

Verkehrsgünstige Lage

Auch wenn der Großteil potenzieller Kunden in fußläufiger Entfernung lebt, ist die
Anbindung bzw. Lage an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs vorteilhaft.
Einerseits wird hierdurch eine zusätzliche Frequenz erzeugt, andererseits ermöglicht
es Kunden ohne PKW den Marktbesuch. Das Parkplatzangebot im Standortumfeld
spielt eine untergeordnete Rolle. Zwar ist es notwendig im unmittelbaren Umfeld
Parkmöglichkeiten bereitzustellen, diese induzieren ihrerseits jedoch häufig erst Ver-
kehr. Dieser kann sich in Einzelfällen nachteilig auf die Aufenthaltsqualität auswirken
und das gerade für Wochenmärkte wichtige „Einkaufserlebnis“ schwächen.

Eigenfrequenz des Standortes

Der Standort muss eine ausreichende Eigenfrequenz aufweisen. Das Vorgehen,
städtebaulich unattraktive bzw. schwach frequentierte Plätze mit Märkten zu „bespie-
len“, führt in den wenigsten Fällen langfristig zum Erfolg. Ein Wochenmarkt kann ei-
nen Standort deutlich aufwerten, aber nur beschränkt als Anziehungspunkt fungie-
ren. Ohne eine ausreichende Eigenfrequenz des Standortes ist die langfristige wirt-
schaftliche Etablierung eines Marktes unrealistisch oder zumindest gefährdet.

Arrondierende Angebote im Standortumfeld

Kunden erwarten zunehmend, verschiedene Tätigkeiten bzw. Besorgungen koppeln
zu können. Folglich wirkt es sich auf die Frequenz und Attraktivität des Standortes
positiv aus, wenn im Umfeld weitere Einkaufs- oder Gastronomieangebote vorhan-
den sind. Gerade Nahversorgungsangebote wie zZ. B. ein Lebensmittel- oder Droge-
riemarkt werden nachgefragt.

Infrastrukturelle Voraussetzungen

Wichtige infrastrukturelle Rahmenbedingen sind neben vorhandenen Fußwegever-
bindungen, die es Kunden gefahrlos ermöglichen, den Wochenmarkt zu besuchen,
v. a eine ausreichende Platzgröße (> 400 m?) und -beschaffenheit, sowie vorhande-
ne technische Infrastruktur, z. B. Stromanschlüsse. Sanitäre Einrichtungen sind nicht
zwingend erforderlich, werden jedoch positiv angenommen und steigern die Attrakti-
vität des Standortes. Gleiches gilt für öffentliche Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere
oder mobilitätseingeschränkte Personen sind diese essenziell.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

58 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Ausstattung der Wochenmärkte
Nach Analyse der bestehenden Wochenmärkten ist festzuhalten, dass eine Mindest-
ausstattung von 5 Marktständen des Grundbedarfs (Obst / Gemüse, Fleisch- /
Wurstwaren, Backwaren, möglichst Feinkost, Fisch) und Gastronomieangebot not-
wendig ist, um einen Markt dauerhaft stabil zu halten. Gerade ein Gastronomieange-
bot mit Sitzgelegenheiten - hier reichen einfache Biergarnituren - trägt erheblich zur
Treffpunktfunktion und Frequentierung kleinerer Stadtteilmärkte bei.

In den kommenden Jahren wird es angesichts des Einwohnerzuwachses und der damit
einhergehenden Wohnquartiersentwicklung in Köln auch um die Frage gehen, an wel-
chen Standorten ggf. neue Wochenmärkte etabliert werden können bzw. sollen. Die
nachfolgende Tabelle fasst diese grundsätzlichen Ranmenbedingungen und Kriterien
noch einmal zusammen:

Tabelle 12: Rahmenbedingungen zur Etablierung von Wochenmärkten

Standortrahmenbedingungen

" zentraler Standort im Stadtteil

" Erreichbarkeit mit ÖPNV (U-Bahn / Straßenbahn / Bus)

= gute Anbindung ans Straßennetz (v. a. Marktbeschicker)

" in kleineren Stadtteilen auch Parkplätze für Kunden im Umfeld

= ca. 8.000 — 10.000 Einwohner im näheren Umfeld, wenn Standort außerhalb eines größeren Zent-
rums liegt

" weitere Kundenzufuhreffekte im Umfeld, z. B. Schulen, Arbeitsplätze, universitäre Einrichtungen

= Einzelhandel / Dienstleistungen / Gastronomie im Umfeld zur gegenseitigen Befruchtung; kein rei-
nes Wohnquartier

Infrastruktur

= mindestens 400 m? Stellplatzfläche / Belastbarkeit der Oberfläche
" Stromanschluss

" sanitäre Einrichtungen

" sichere Zu- / Abfahrbarkeit

Mindestausstattung

"5-8 Stände (Obst / Gemüse, Fleisch- / Wurstwaren, Bäckerei, Feinkost, Fisch, Blumen, Gastro-
nomie inkl. Sitzgelegenheiten)

Sonderfall Gastronomiemarkt

= im Umfeld größere Arbeitgeber
" Treffpunkt für die Mittagspause/Feierabend (Konfliktpotenzial mit Anwohnern)

IGMA-Zusammenstellung 2020

Neben der Etablierung neuer Wochenmärkte lassen sich aus den Ergebnissen der vor-
liegenden Untersuchung folgende Handlungsschwerpunkte ableiten:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 59
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" Konzentration auf wirtschaftliche / funktionsfähige Märkte
Zunächst wäre durch die Marktleitung zu prüfen, ob einige Märkte keine wirtschaftli-
che Zukunft mehr haben bzw. bereits heute grundlegende Mindestanforderungen an
einen funktionierenden Wochenmarkt nicht erfüllen. Grundsätzlich ist für keinen Wo-
chenmarkt zu konstatieren, dass dieser vollständig aufgegeben werden sollte, wobei
zur genauen Wirtschaftlichkeit aller Märkte keine Daten vorliegen und diese Ein-
schätzung daher dem Marktamt bzw. der jeweiligen Marktleitung überlassen bleibt.
Jedoch gibt es einige räumlich oder in Bezug auf den Markttag „fehlplatzierte“ Märk-
te. Beispielhaft zu nennen sind die Wochenmärkte in der Ricarda-Huch-Straße im
Stadtteil Stammheim, im Stadtteilzentrum Holweide-Ost oder An der Sparkasse im
Bezirkszentrum Porz. Für diese Märkte ist zu hinterfragen, ob diese am jetzigen
Standort und / oder Markttag weiter betrieben werden sollen. Hier gilt es im Einzelfall
abzuwägen, ob eine Neupositionierung (zZ. B. als Gastronomiemarkt) denkbar ist oder
die Zukunftsperspektiven so problematisch sind, dass ein Rückzug / eine Verlage-
rung an funktionierende Standorte sinnvoller erscheint. Auch kommt die Reduzierung
auf weniger Markttage in Frage (im Beispiel Porz z. B. von drei auf zwei Markttage).
Dies gilt insbesondere für Märkte, in denen sich nur vereinzelt Marktstände halten
können und denen es kaum gelingt, eine stabile Stammkundschaft aufzubauen.

" Schwerpunktsetzung / Positionierung
Mit Blick auf die bereits bestehenden Angebotsschwerpunkte (Lebensmittel oder
Gastronomie) ist für manche Standorte zu prüfen, welche Ausrichtung diese zukünf-
tig haben sollen. In diesem Zusammenhang ist auf die einzelnen Steckbriefe
(Marktpässe) zu den Wochenmärkten zu verweisen, die in den jeweiligen Bezirkska-
piteln enthalten sind. Denkbar ist, diese Märkte als reine Food-Märkte zu positionie-
ren und Händlern aus dem Lebensmittelbereich andere Standorte zuzuweisen.
Dadurch können anderenorts bestehende Lücken im Angebot geschlossen werden
und/oder der Marktstandort aufgewertet werden. Gleichzeitig ist es durch die Profilie-
rung möglich, bestehende Anfragen aus dem Bereich Gastronomie zu befriedigen.
Anbieter, die sich an Gastronomiestandorten als zuverlässig und qualitativ hochwer-
tig erwiesen haben, können ausgewählte „klassische“ Wochenmärkte ergänzen.
Die Wochenmarkt-Standorte in der Innenstadt, die bereits heute stark von Arbeit-
nehmern aus dem Umfeld frequentiert werden, haben eine solche Schwerpunktset-
zung teilweise bereits vollzogen. Mit Blick auf die Zielgruppe gilt es, ggf. weitere pas-
sende Anbieter auszuwählen. Weitere Standorte für solche Sondermärkte werden
gutachterlicherseits aktuell in Köln jedoch nicht gesehen.

" punktuelle Verbesserungen funktionierender Märkte
Die Untersuchung der Kölner Wochenmärkte verdeutlicht, dass für viele Märkte kein
unmittelbarer Handlungsdruck besteht. Viele Märkte sind funktionsfähig und werden
von den Kunden als attraktiv wahrgenommen. Dennoch zeigen sowohl die Händler-
als auch Kundenbefragung, dass punktuell Verbesserungspotenzial besteht. Aspekte
wie Sauberkeit, Ausschilderung oder das Sicherheitsempfinden können und sollten
verbessert werden, gerade vor dem Hintergrund, dass der Einkauf auf dem Wo-
chenmarkt zunehmend als Erlebnis wahrgenommen werden möchte.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

60 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5 Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln
5.1 Standortkonzept
5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Die Abgrenzung richtet sich nach den Ausführungen in Kapitel 3.3 und basiert auf der
aktuellen Situation (faktische Prägung). Sie ist weitestgehend parzellenscharf, um eine
hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit zu gewährleisten. In Einzelfällen wurde
von der Parzellengrenze abgewichen, z. B. bei tiefen Grundstücken oder wenn sich die
baulichen Strukturen vor Ort nicht mit den Parzellenstrukturen decken. Zur Abgrenzung
des zentralen Versorgungsbereiches ist die räumliche Konzentration von Versorgungs-
einrichtungen maßgeblich. Außer dem Einzelhandel sind hier auch Komplementärnut-
zungen (Dienstleister, Ärzte, Banken, Post, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtun-
gen etc.) zu betrachten.

Ausgehend von den dargelegten rechtlichen Anforderungen zur Identifizierung und Festle-
gung zentraler Versorgungsbereiche sind folgende Kriterien bei der Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereiche zu berücksichtigen:

" städtebaulich integrierte Lage
" räumlich abgrenzbarer Bereich

" zentrale Funktion mit städtebaulichem und funktionalem Gewicht (= Versorgung der
Bevölkerung über den unmittelbaren Nahbereich hinaus)

" Multifunktionalität (Einzelhandel ergänzt durch Dienstleistungen, gastronomische
Angebote und ggf. Kultur und Freizeit)

" sofern notwendig: die Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches
(Flächenpotenziale für Neuansiedlungen oder Verlagerungen bestehender Anbieter
zur Stärkung des Zentrums).

Abbildung 12: Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Zugangsvoraussetzung: städtebaulich

Funktionale Kriterier Städtebauliche Kriterien

J Versorgungsfunktion über den
Nahbereich hinaus

4 integrierte Lage

J Handelsbesatz mit Magnetfunktion 4 städtebauliche Qualität >
(u. a. Zustand und Gestaltung privater
J Sranchenmix und Fristigkeit und öffentlicher Raum i.$. von
J Betriebstypenmix Aufenthaltsqualitäten)
J ergänzender, kleinteiliger Handel, J fußläufige Erreichbarkeit

Komplementärnutzungen
(Gastronomie, Dienstleistung, kulturelle 4 tußläufige Erlebbarkeit

Angebote, „Multifunktionalltät”) 4 ÖPNV-Erreichbarkeit
J Dichte, Nähe, Längenausdehnung # Pkw-Erreichbarkeit
J Wettbewerbssituation im Umfeld

J Stabilität und Leistungsfahigkeit der
Lage

J Barrieren / Zäsuren

J Entwicklungs- und Flächenpotenziale

GMA-Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 61
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Während die in Abbildung 12 aufgeführten Kriterien Integration und zentrale Versor-
gungsfunktion (= „funktionales Gewicht“, „über den Nahbereich hinaus“) als unverrück-
bare „Muss-Kriterien“ gelten, handelt es sich bei anderen Kriterien (bspw. Vorhanden-
sein von Entwicklungs- und Potenzialflächen, Anteil der Komplementärnutzungen) um
ergänzende Voraussetzungen, die grundsätzlich abgewogen werden können. Die zur
Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen in Köln zugrunde gelegten Kriterien
sind im Detail der nachfolgenden Abbildung 13 zu entnehmen.

Darüber hinaus ist auf den Kriterienkatalog im Anhang unter Kapitel 6.3 zu verweisen,
wo wesentliche Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche definiert werden.

5.1.2 Zentren- und Standortstruktur Köln

Unter Berücksichtigung der Kriterien wurde folgende Zentren- und Standortstruktur ent-
wickelt (vgl. Abbildung 12):

Abbildung 13: Zentren- und Standortstruktur Köln 2020

Standortbezeichnung

Bezirkszentren und Bezirksteilzentren
Stadtteilzentren
= Zentrale Versorgungsbereiche i. S. v.
$ 1 Abs. 6 BauGB, $ 2 Abs. 2 BauGB, $ 9 Abs. 2a | $ 30, $ 34 BauGB |

BauGB, $ 34 Abs. 3 BauGB, $ 11 Abs. 3 BauNVO

uade7 a3ıysuos
BMOPUEISIaPUOS

GMA-Darstellung 2020

" Die zentralen Versorgungsbereiche wurden aufbauend auf der Zentrenstruktur aus
dem Jahr 2010 sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation definiert und ab-
gegrenzt. Sie werden anhand einer vierstufigen Zentrenstruktur kategorisiert (vgl.
Abbildung 13). Die Zentreneinteilung wurde im Wesentlichen anhand des Kriterienka-
talogs (siehe Anhang: Teil A, Kapitel 6.3) vorgenommen. Dieser berücksichtigt die
aktuellen rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen und der Rechtsprechung, sowie die tatsächlichen Vor-Ort-
Verhältnisse. Er wurde bereits 2010 entwickelt und nunmehr fortgeschrieben.'! Dieser

! Zur Einordnung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der einzelnen Lagen in die Zentren- und Standort-
struktur siehe Kapitel 6.3 im Anhang von Teil A (Abgrenzung zentrale Versorgungsbereiche und Kriterienkata-

log).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

62 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Kriterienkatalog wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der GMA und dem Amt
für Stadtentwicklung und Statistik erarbeitet.

" Darüber hinaus werden neben den zentralen Versorgungsbereichen sogenannte
Nahversorgungslagen definiert. Diese können aufgrund des geringen Besatzes
bzw. der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsberei-
che ausgewiesen werden. Sie weisen einen gewichtigen Bezug zu Wohngebieten
auf und dienen i. d. R. der fußläufigen, wohnungsnahen Versorgung der dort leben-
den Einwohner, z. T. haben sie auch eine Versorgungsfunktion für einen weiter ge-
fassten Versorgungsraum. Damit bilden sie aufgrund ihrer integrierten Lage und der
vorhandenen Nutzungen (meistens Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel,
Komplementärnutzung) eine Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung. Außerdem
weisen sie infolge der räumlichen Konzentration dieser Nutzungen Zentrumsansätze
auf und sind daher bei Standortplanungen ebenfalls zu berücksichtigen. Aufgrund
der Rechtsprechung, insbesondere aufgrund der geringen Ausstattung und fehlen-
den Versorgung dieser Standorte über ihren unmittelbaren Nahbereich hinaus, kön-
nen diese jedoch nicht als zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt werden.

" Ebenfalls nicht als zentraler Versorgungsbereich definiert werden sogenannte Son-
derstandorte. Dabei handelt es sich i. d. R. um autokundenorientierte Standorte in
Gebieten, die ursprünglich primär für Gewerbebetriebe vorgesehen waren und sich
aufgrund ihrer verkehrlichen Lagegunst zu Standorten des Lebensmitteleinzelhan-
dels oder des großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandels herausgebildet
haben. Daneben weisen diese Standorte häufig auch einen Besatz mit überwiegend
großflächigen Betrieben des Fachmarktsegments auf (z. B. Bekleidung, Schuhe,
Sport, Elektrowaren). Mit Ausnahme von Systemgastronomie und Anbietern im Vor-
kassenbereich von größeren Lebensmittelmärkten (z. B. Bäckereien) sind hier kaum
ergänzende Nutzungen ansässig. Aufgrund der nicht integrierten Lage, des begrenz-
ten Warenspektrums sowie fehlender Komplementärnutzungen sind diese Standorte
nicht als zentrale Versorgungsbereiche zu definieren. Durch die Vorprägung mit Ein-
zelhandel aller Art sowie das weitere Einsickern von zentren- und / oder nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten sowie die häufig verkehrliche Leistungsfähigkeit setzen
diese Standorte die gewachsenen Zentren unter Druck. Andererseits können sie als
sogenannte Sonderstandorte mit Sortimenten, die ausschließlich mit dem Pkw ein-
gekauft werden können (2. B. Baustoffe, Möbel) und damit nicht zentrenschädlich
sind, die gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur ergänzen und so eine ge-
lungene Arbeitsteilung zwischen zentralen Versorgungsbereichen auf der einen Seite
und dezentralen Standorten auf der anderen Seite fördern.

"= Neben den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen bestehen
auch Einzelhandelsbetriebe an sonstigen Lagen im Stadtgebiet in sogenannten
Streulagen. Da es sich v. a. um Solitärstandorte handelt, sind diese weder als zentra-
le Versorgungsbereiche oder Nahversorgungslagen noch als Sonderstandorte einzu-
stufen. Hierzu zählen sowohl städtebaulich integrierte als auch dezentrale, nicht inte-
grierte Standorte (z. B. in Gewerbe- und Industriegebieten). Während in städtebau-
lich integrierten Lagen nicht großflächiger Einzelhandel aller Art und im Einzelfall
auch großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zulässig
sein können, ist in den dezentralen, nicht integrierten Standorten Einzelhandel mit
wenigen Ausnahmen (Ausnahmen v. a. für Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sor-
timenten) Einzelhandel zum Schutz der Zentren auszuschließen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 63
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5.2 _  Sortimentsliste
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln

Die Sortimentsliste für die Stadt Köln wird auf Grundlage der Ausführungen in Kapitel
3.3 abgeleitet bzw. fortgeschrieben. Neben der Charakteristik des Sortiments sind die
tatsächliche Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln, die Einstufung
im LEP NRW sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen zu berücksichtigen. Während
einige Sortimente wie etwa Bekleidung klar zentrenrelevant sind, ergeben sich in ande-
ren Sortimenten Abwägungsmöglichkeiten. Daher wird im Folgenden zunächst die tat-
sächliche Verteilung nach Lagen über alle Branchen hinweg (Abbildung 13) und des
Weiteren auch die tatsächliche Verteilung nach Lagen in ausgewählten Sortimenten
dargestellt (Abbildung 14):

Abbildung 14: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln nach Branchen
und Lagekategorien

Einzelhandel gesamt 23% i 2x BEE

\ebensmätel und Retormuaren a. [5x |
Gesundheits / woroersiegearınet FT TEE 6 3% 13% [03
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen zux re
Bücher |

Spielwaren / Hobbyarike u U 3
Beisessune/ vs ET PETE 2 ++: E23

Scruhe /\oseneen ET "TE c>>:3>: BEN

Uhren / Schmuck |

Giktrowaren u TE

Foto /Opik 2

Sportartikel / Camping 20% [0x

Hausrat / Gas / Porzellan 7» ET
Einrichtungsbedart 2 ET" EEE

bau- /gartenmarktspez. Sortimente EEE 50% EEE 7
0 209 ar 71) 30 100

Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

64 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 15: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln in ausgewählten
Sortimenten nach Lagekategorien

Spezialbekleidung und Zubehör (u. a. Karnevalsbekleidung; Teil von 2.) 46% 11% 72%
Wolle, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe (Teil von 2.) 43% 25% 11% 10%
Elektrogeräte, Medien*, Elektro-Haushaltswaren (Teil von 3.) 40% 29% 6% 14%
Computer und Büromaschinen (Teil von 3.) 20% 41% 9% 24%
Kommunikationselektronik (Teil von 3.) 20% 61% 9% 5%
Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper (4.) 49% 5% 5% 41%
Spielwaren (Teil von 5.) 6% En
Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen (Teil von 6.) 26% 3%
Antiquitäten (mit Antikmöbeln, Teil von 6.) 21%
Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik (7.) 13%
Haus- und Heimtextilien etc. (s. 8.) 41% 19% 18%
Baby- und Kinderartikel (Teil von 9.) 17% 50% 16% 122%
Sportbekleidung, Sportartikel (10.) 43% 15% 4% 24% | 11% |
Fahrräder und Fahrradzubehör (11.) 2 29% 3 36%
Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung (12.) 64% 13%
0% 20% 40% 60% 80% 100

mCity mBezirks- und Bezirksteilzentren mStadtteilzentren m Nahversorgungszentren mNahversorgungslagen m sonstige Lagen m Sonderstandorte

*

nur Unterhaltungselektronik, ohne Kommunikationselektronik, Computer
Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020

5.2.2 Kölner Sortimentsliste

Die nachfolgende Übersicht stellt die Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversor-
gungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente in der Stadt Köln dar. Dabei ist zu beach-
ten, dass sich die Abgrenzung nicht nur an der derzeitigen räumlichen Verteilung des
Einzelhandels in Köln orientiert, sondern auch landesplanerische und städtebauliche
Zielsetzungen berücksichtigt. So können z. B. Branchen, die derzeit nicht innerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche angeboten werden bzw. dort nicht ihren Verkaufsflä-
chenschwerpunkt aufweisen, als zentrenrelevant eingestuft werden, sofern entspre-
chende Ansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich möglich erscheinen und dort zu
einer maßgeblichen Steigerung der Attraktivität des Einzelhandelsstandortes beitragen
würden. Demgegenüber können im Einzelfall solche Sortimente, die bislang als zen-
trenrelevant eingestuft worden sind, aber nach aktuellen Erkenntnissen die zentralen
Versorgungsbereiche nicht wesentlich prägen oder für die Aufwertung aufgrund verän-
derter Ansprüche an die Standortranmenbedingungen (zZ. B. Flächenverfügbarkeit, ver-
kehrliche Erreichbarkeit) auch auf lange Sicht nicht realistisch erscheinen, aus der Köl-
ner Sortimentsliste herausgenommen werden.

Die Sortimentsliste der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 hat sich grundlegend bewährt.
Insbesondere wurden damit Trends im Einzelhandel abgemildert, die sich ansonsten
sehr viel gravierender auf die Vielfalt und Lebendigkeit in den einzelnen Kölner Ge-
schäftszentren ausgewirkt hätten. Sie wird daher hinsichtlich der gegenwärtigen Ange-
botssituation in Köln, der Anlage 1 des Landesentwicklungsplans NRW, zwischenzeit-
lich erfolgter Rechtsprechungen sowie den zukünftigen stadtentwicklungspolitischen
Zielsetzungen überprüft und fortgeschrieben (vgl. Tabelle 13):

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 65
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 13: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung)

zentrenrelevante Sortimente
1. Bücher und Antiquariate

2. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung,
Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Wol-
le, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe

3. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Com-
puter), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne Elekt-
rogroßgeräte), Büromaschinen

4. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper,

5.  (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musika-
lien, Musikinstrumente,

6. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel)
7. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik

8. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren
(z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken),
Badtextilien

9. _Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze

10. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte)

11. Fahrräder und Fahrradzubehör,

12. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung

13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente
nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant)
14. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren

15. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putz-
mittel, Kosmetika), medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, Apo-
thekerwaren / pharmazeutische Artikel

16. (Schnitt-)Blumen

17. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel, Zeitungen /
Zeitschriften

GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen
und Anlage 1 LEP NRW

Übrig bleiben demnach als nicht zentrenrelevante Sortimente:

18. Möbel, Kücheneinrichtung, Büromöbel, Antikmöbel, Teppiche, Teppichböden, Bo-
denbeläge, Matratzen

19. Bau- und Heimwerker-, Gartenbedarf, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwa-
ren und Werkzeuge, Zäune, Farben, Lacke, Tapeten, Malereibedarf, Baustoffe,
Badeinrichtungen und -ausstattung, Fliesen, Sanitär, Holz / Naturhölzer, Bauele-
mente wie z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen, etc.

20. Zimmer-, Beet-, Balkonpflanzen, Außenpflanzen, Pflege- und Düngemittel, Erde,
Torf, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenkeramik / Pflanzengefäße, Gartenhäuser,
Rasenmäher,

21. Elektro-Haushaltswaren (nur Großgeräte) / „weiße Ware“ (sperrige Haus- und Kü-
chengeräte wie z. B. Herde, Ofen, Kühlschränke, Waschmaschinen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

66 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

22. Sportgroßgeräte (ohne Fahrräder und Fahrradzubehör), Campingartikel, Boote
und Zubehör

23. Kfz-Handel, Motorräder, Campingfahrzeuge, Reifenhandel
24. Kfz- / Motorradzubehör
25. Kinderwagen, Kindersitze

26. Landmaschinen, Maschinen, Werkzeuge (großvolumig), Mineralölerzeugnisse,
Brennstoffe, Antennen, Satellitenanlagen

Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente soll aufzeigen, dass zentrenrelevante
Sortimente im Falle von Ansiedlungsbegehren außerhalb der zentralen Versorgungsbe-
reiche kritisch im Hinblick auf die Zielsetzungen des Einzelhandelsstandortkonzeptes
angesehen werden. Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente erfüllt hingegen
lediglich darstellenden Charakter und ist im Gegensatz zu den aufgeführten zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht abschließend und um weitere Sorti-
mente ergänzbar.

5.3  Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen

Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind standortbezogene Rege-
lungen zum Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben erforderlich."
Diese wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der GMA, dem Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik und der Bezirksregierung Köln erarbeitet und mit der begleitenden
Projektgruppe diskutiert und abgestimmt.

Die Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen stellen sicher, dass Neuansiedlungen und
Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht zu einer Beeinträchtigung der Versor-
gungsfunktion sowie der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit zentraler Versorgungs-
bereiche führen dürfen und sich die Dimensionierung eines Vorhabens am zugeordne-
ten Versorgungsgebiet orientieren muss. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch den An-
tragsteller beizubringen. Bei der Ansiedlung und Erweiterung von Vorhaben i. S. v.8 11
Abs. 3 BauNVO sind zudem die landesplanerischen Vorgaben (LEP NRW) zu beach-
ten.

Im Folgenden werden auf Grundlage des Sortimentskonzeptes sowie der o. g. Zentren-
und Standortstruktur in Köln branchen- und standortbezogene Grundsätze zur Einzel-
handelsentwicklung definiert.

5.3.1 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche

City, Bezirkszentren, Bezirksteilzentren: Für die zentralen Versorgungsbereiche City,
Bezirkszentren und Bezirksteilzentren sollen keine Beschränkungen hinsichtlich mögli-
cher Einzelhandelsansiedlungen bzw. -erweiterungen gelten. Das heißt, dass sowohl
großflächige? Betriebe als auch nicht großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevan-
ten und zentrenrelevanten Sortimenten zulässig und städtebaulich erwünscht sind.

1 Die Umsetzung der Empfehlung ist vor dem Hintergrund der jeweils örtlichen und bauplanungsrechtlichen Ge-
gebenheiten zu prüfen.

2 großflächiger Einzelhandel wird gerichtlich definiert ab 800 m? Verkaufsfläche.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 67
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Auch die Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ist
hier zulässig. Die City besitzt hierbei als Hauptzentrum eine gesamtstädtische und
überörtliche Bedeutung, während die Bezirkszentren als Hauptzentren eine Versor-
gungsfunktion für die jeweiligen Stadtbezirke übernehmen. In den Stadtbezirken Innen-
stadt, Rodenkirchen, Lindenthal und Mülheim wurden anstelle eines Bezirkszentrums
aufgrund der gewachsenen Einzelhandelsstruktur mehrere Bezirksteilzentren ausge-
wiesen. Diese fungieren ebenfalls als Hauptzentren und versorgen jeweils einen Teilbe-
reich des entsprechenden Stadtbezirks.

Stadtteilzentren: Die Stadtteilzentren weisen ihren Schwerpunkt im Bereich des kurz-
fristigen Bedarfs auf und übernehmen die Versorgung eines bzw. in einzelnen Fällen
mehrerer Stadtteile. Innerhalb der Stadtteilzentren soll der Angebotsschwerpunkt bei
möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben mit nahversorgungsre-
levanten Sortimenten liegen. Eine Ergänzung des nahversorgungsrelevanten Angebo-
tes in den Stadtteilzentren soll v. a. durch die Ansiedlung bzw. Erweiterung von nicht
großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten erfolgen.
Großflächige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen unter Berücksichti-
gung der Vorrangstellung bevorzugt in die City und Bezirks- bzw. Bezirksteilzentren ge-
lenkt werden. Aufgrund dessen sollen derartige Vorhaben in Stadtteilzentren nur im
Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Planung, der Dimensionie-
rung, des Sortiments und der Vor-Ort-Situation zulässig sein. Dies ist auch bei Ansied-
lungen / Erweiterungen von großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sorti-
menten zu berücksichtigen. Aufgrund der baulichen Strukturen und der begrenzt vor-
handenen Potenzialflächen sind diese aus städtebaulicher Sicht in den Stadtteilzentren
nur im Einzelfall unter Abwägung aller Sachverhalte zu empfehlen. Betriebe unterhalb
der Grenze der Großflächigkeit mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sind als An-
gebotsergänzung möglich.

Nahversorgungszentren: Innerhalb der Nahversorgungszentren soll der Angebots-
schwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben des
kurzfristigen Bedarfsbereichs liegen, so dass hier grundsätzlich nahversorgungsrele-
vante Sortimente anzusiedeln bzw. weiterzuentwickeln sind. Für großflächige Betriebe
mit zentrenrelevantem Einzelhandel wird unter Berücksichtigung der Vorrangstellung
der übergeordneten Zentren in den Nahversorgungszentren empfohlen, diese pla-
nungsrechtlich auszuschließen. Auch die Realisierung von großflächigen Betrieben mit
nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird aus städtebaulichen Gründen in Nahversor-
gungszentren nicht empfohlen. Betriebe unterhalb der Großflächigkeit sind im Sinne
einer Angebotsergänzung für den entsprechenden Versorgungsbereich des Nahversor-
gungszentrums sowohl im zentrenrelevanten als auch im nicht zentrenrelevanten Sor-
timentsbereich möglich.

5.3.2 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche

Für alle Standorte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gilt analog Ziel 6.5-8
LEP NRW, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung beste-
hender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzu-
wirken ist. Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW an-
zuwenden.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

68 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist zu unterscheiden zwischen städte-
baulich integrierten Lagen und städtebaulich nicht integrierten Lagen. Zu den städte-
baulich integrierten Lagen zählen Nahversorgungslagen und sonstigen städtebaulich
integrierte Lagen. Den städtebaulich nicht integrierten Lagen sind im Umkehrschluss
alle sonstige Standorte zuzuordnen, wobei v. a. die definierten Sonderstandorte sowie
Gewerbe- und Industriegebiete anzusprechen sind. Für alle städtebaulich nicht inte-
grierte Lagen gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung
bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbe-
reiche (ASB) sowie mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist.

Nahversorgungslagen: Die Nahversorgungslagen dienen der Sicherung und dem
Ausbau der wohnortnahen Versorgung, sodass nicht großflächige Einzelhandelsbetrie-
be mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten hier zulässig sind. Großflächige Be-
triebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, sofern
keine Auswirkungen i. S. von & 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind und die Vorausset-
zungen des Prüfschemas (s. u. Abschnitt „Steuerung großflächiger nahversorgungsre-
levanter Betriebe außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche‘‘) erfüllt werden; dies ist
im Rahmen einer Einzelfallprüfung nachzuweisen. Großflächige Betriebe mit nahver-
sorgungsrelevanten Kernsortimenten sind demnach dann zulässig, sofern sie eine Aty-
pik im Sinne des 8 11 Abs. 3 Satz 4 aufweisen und keine Auswirkungen im Sinne des

& 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 hervorrufen.! Großflächige Betriebe mit zentrenrelevan-
ten Kernsortimenten sind in den Nahversorgungslagen nicht zulässig, während nicht
großflächige Betriebe als Angebotsergänzung möglich sein können, wenngleich diese in
erster Linie auf zentrale Versorgungsbereiche gelenkt werden sollen. Ansiedlungen von
großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind in Nahversor-
gungslagen aus städtebaulicher Sicht nicht erwünscht.

Städtebaulich integrierte Lagen: Bei den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen
handelt es sich um Standorte, die keinem zentralen Versorgungsbereich oder keiner
Nahversorgungslage zuzuordnen sind, jedoch als wohnungsnahe Lagen im Siedlungs-
zusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches gelten. Ein
Anhaltspunkt ist, dass der Standort in mindestens zwei Himmelsrichtungen einen we-
sentlichen Wohngebietsbezug aufweist?. Großflächige Betriebe mit nahversorgungsre-
levanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, sofern keine Auswirkungen i. S.
von 8 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind und die Voraussetzungen des Prüfschemas
(s. u. Abschnitt „Steuerung großflächiger nahversorgungsrelevanter Betriebe außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche“) erfüllt werden. Derartige Betriebe mit nahversor-
gungsrelevanten Kernsortimenten müssen eine Atypik im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 4
aufweisen und dürfen keine Auswirkungen im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3
hervorrufen. Hierfür ist die Durchführung einer Einzelfallprüfung notwendig. Um eine
Aushöhlung des Einzelhandelskonzeptes zu verhindern, wird empfohlen, bestehende
oder neue Standorte, die städtebaulich nicht erwünscht sind, im vorliegenden Sinne zu
überplanen. Grundsätzlich kann die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrele-
vantem Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit möglich sein, sofern keine Beein-
trächtigung zentraler Versorgungsbereiche vorliegt. Dabei ist zu differenzieren zwischen
kleinteiligen Angeboten wie Bäckereien, Blumenläden, Apotheken usw. und mittelflächi-

1 vgl. zur bauplanungsrechtlichen Prüffolge: OVG NRW, Urteil vom 02.12.2013 — 2 A 1510/12.
2 Der Wohnbezug soll gewichtig sein und somit nicht nur eine Häuserreihe umfassen.

3 vgl. zur bauplanungsrechtlichen Prüffolge: OVG NRW, Urteil vom 02.12.2013 — 2 A 1510/12.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 69
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

gen! Fachmarktangeboten wie z. B. Drogeriemärkten oder Textilfachmärkten. Hier
muss im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden, dass keine nachteiligen Auswir-
kungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind.? Großflächige Ansied-
lungsvorhaben im zentrenrelevanten Sortimentsbereich sind gemäß Ziel 2 LEP NRW
ausgeschlossen. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten sollen nach Möglichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt werden.

Städtebaulich nicht integrierte Lagen: Zu den städtebaulich nicht integrierten Lagen
zählen neben den Sonderstandorten v. a. Gewerbe- und Industriegebiete, aber auch
alle anderen Lagen, die nicht wohnortnah im Siedlungszusammenhang eines beste-
henden oder perspektivischen Wohnbereiches liegen.

Sonderstandorte: Um die zentralen Versorgungsbereiche in ihren bestehenden Struk-
turen nicht zu beeinträchtigen sowie in deren Entwicklung nicht zu behindern, soll an
den ausgewiesenen Sonderstandorten zukünftig — auch gemäß Ziel 2 des LEPNRW -
die Ansiedlung von großflächigen Betrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Kernsortimenten planungsrechtlich ausgeschlossen werden, sofern dies nicht bereits
erfolgt ist. Auch die Ansiedlung von nicht großflächigen Betrieben mit nahversorgungs-
und zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zum Schutz der zentralen Versorgungsbe-
reiche und deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht erwünscht und ist daher planungs-
rechtlich auszuschließen. An diesen Standorten sind Betriebe mit nicht zentrenrelevan-
ten Kernsortimenten zu konzentrieren, um so eine Bündelung von Einzelhandelsange-
boten zu erreichen. Die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsor-
timenten darf zudem nicht zu einer grundsätzlichen Verdrängung dort vorhandener
klassischer Gewerbebetriebe führen. In Sonderstandorten, die nicht als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB), sondern als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
ausgewiesen sind, sind der Neuansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben
aller Art durch den LEP NRW enge Grenzen gesetzt (vgl. Ausführungen in Kapitel 3.2).

Sonstige städtebaulich nicht integrierte Lagen (v. a. Gewerbe- / Industriegebiete):
Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes
sollten hier Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nicht
zulässig sein. Ausnahmsweise kann jedoch an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten
zur Deckung des Mittagsbedarfs eine Bäckerei mit Cafe oder ein kleines Lebensmittel-
geschäft mit hohem Anteil von Convenience-Produkten oder ein Kiosk zulässig sein.
Hierbei ist jedoch ein angemessenes Größenverhältnis der Anbieter zu wahren: Durch-
schnittlich weisen in Köln Bäckereien rd. 25 m? Verkaufsfläche (ohne Caf&-Fläche) auf;
kleine Lebensmittelgeschäfte? rd. 200 m? Verkaufsfläche. Diese Betriebe zur Versor-
gung der arbeitenden Bevölkerung sollten 200 m? Verkaufsfläche an großen Arbeits-
platzstandorten nicht übersteigen. In den sonstigen Gewerbe- und Industriegebieten ist
ein genereller Einzelhandelsausschluss (Einzelhandel mit nahversorgungs-, zentren-
und nicht zentrenrelevanten Sortimenten) im Rahmen der Bauleitplanung zu empfehlen,
um bedarfsgerecht Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe bereit zu stellen. Damit
sollen Flächen für Handwerk und produzierendes Gewerbe innerhalb der Gewerbe- und
Industriegebiete gesichert werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten, die nach LEP NRW in den im Allgemeinen Sied-

! nicht großflächig, d. h. kleiner 800 m? VK, aber größer als ca. 400 m? VK.

2 In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass bestimmte Baugebiete nach BauNVO klein- und mittel-
flächige Betriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m? Verkaufsfläche zulassen, so dass auch hier eine pla-
nungsrechtliche Steuerung erschwert ist.

3 basierend auf allen Lebensmittelbetrieben zwischen 100 - < 400 m? Verkaufsfläche.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

70 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

lungsbereich (ASB) liegenden Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zulässig
sein können, sollen nach Möglichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt werden. Aus-
nahmen stellen Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel sowie Handel
mit Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten bis max. 10 % der Verkaufs-
fläche.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestehende Betriebe Bestandsschutz ge-
nießen, wobei außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die Regelungen der Ziele
6.5-7 LEP NRW zu beachten sind. Im Einzelfall (per Gutachten) kann auf Antrag unter-
sucht werden, ob diesen Betrieben darüber hinaus eine gewisse Erweiterungsmöglich-
keit eingeräumt werden kann, ohne dass damit negative Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche oder die Versorgung der Bevölkerung einhergehen. In städtebau-
lich nicht integrierten Lagen sollte daher möglichst präventiv zum Schutz eines zentra-
len Versorgungsbereiches ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden, so-
fern ein benachbarter zentraler Versorgungsbereich in seiner Versorgungsfunktion oder
Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus ist —- auch gemäß Ziel 6.5-8 des LEP NRW - dem Entstehen neuer oder
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen au-
Rerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Außerdem soll dem Entste-
hen neuer sowie der Verfestigung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zen-
trenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegengewirkt
werden. Eine Einzelhandelsagglomeration kann dann vorliegen, wenn mehrere selbst-
ständige, auch für sich jeweils nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich kon-
zentriert vorkommen und von ihnen Auswirkungen im Sinne des $ 11 Abs. 3 BauNVO
ausgehen (können).

Aufgrund sortiments- und betriebstypenspezifischer Besonderheiten ist eine ergänzen-
de Regelung hinsichtlich der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Randsortimente
bei Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zu empfehlen. Um der Ge-
fahr einer Aushöhlung des Sortimentskonzeptes durch übermäßige Angebote von zen-
trenrelevanten Randsortimenten zu begegnen, ist bei Ansiedlungen von Betrieben in
städtebaulich nicht integrieren Lagen eine Randsortimentsbegrenzung im Rahmen
der Bebauungsplanfestsetzungen zu empfehlen. Bei großflächigen Einzelhandelsbe-
trieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (z. B. Möbel-, Bau- und Garten-
märkte) ist eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente! auf maximal 10 %
der realisierten Gesamtverkaufsfläche, jedoch — analog zum Grundsatz im Landesent-
wicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - maximal 800 m? Verkaufsfläche zu
empfehlen. Um sicherzustellen, dass die insgesamt zulässige Fläche nicht von einem
einzigen Sortiment belegt werden kann, ist durch eine Verträglichkeitsprüfung die Di-
mensionierung einzelner Sortimente zu prüfen. Auch dies könnte ansonsten zu einer
Unterwanderung des Sortimentskonzeptes und letztlich zu Beeinträchtigungen der
schutzwürdigen Strukturen in Köln führen.

Lt. OVG Münster sind als Randsortimente solche Waren zu betrachten, die ein Kernsortiment lediglich ergänzen
und eine gewisse Beziehung und Verwandtschaft zu den Waren des Kernsortiments haben. Gleichzeitig muss
das Angebot des Randsortiments in seinem Umfang (Verkaufsfläche) und in seiner Gewichtigkeit (Umsatz)
deutlich untergeordnet sein (vgl. OGV NRW, Beschluss vom 26.01.2000, 7 B 2023/99).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

71 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 16: Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung

Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des
Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren.

Standort... Innerhalb der zentralen Versorgungsberelche außerhalb der zentralen Versorgungsberelche")
ı städtebaulich nieht
. sonstige integrierte Lagen
Bezirkszentren Stadtteil- städtebaulich

City und Bezirks-
. zentren Integrierte Sonder- v.a. Gewerbe-/
Ansledlung/ Erwelterung teilzentren Lagen Ba er Industrie-

mit... geblete

nahversorgungs- großflächig

relevantem

Kernsortiment . .
nicht großflächig

zentren- großflächig
relevantem

nicht zentren- großflächig
relevantem

Kernsortiment

nicht großflächig

nicht großflächig v v

v Ansiedlung möglich; bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist eine Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) nachzuweisen
(v) Einzelfallprüfung erforderlich

O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht

X Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig

1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten
entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.

2) Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-
8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.

3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten

4) Nurin ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimen-
ten von max. 10 % der Verkaufsfläche.

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
GMA-Empfehlungen 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

72 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Steuerung großflächiger Lebensmittelmärkte außerhalb der zentralen Versor-
gungsbereiche

Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt (vgl. Kapitel 1.) sowie der Zielsetzung, die
wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern, bedarf es
einer detaillierten Regelung zur Bewertung von großflächigen Ansiedlungs- oder Erwei-
terungsvorhaben mit dem Kernsortiment Lebensmittel außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche. Sie sind nur dann zulässig, wenn neben den baurechtlichen und lan-
desplanerischen Vorgaben die folgenden Prüfkriterien erfüllt werden (siehe auch Prüf-
schema, Abbildung 16):

Stufe 1: Standortbewertung

Bei Vorhaben in ausgewiesenen Nahversorgungslagen ist die Prüfstufe 1 als erfüllt an-
zusehen, während in den weiteren Standortlagen die folgenden Prüfkriterien erfüllt sein
müssen:

" Städtebaulich integrierter Standort im direkten Siedlungszusammenhang eines
bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches. Ein Anhaltspunkt ist, ob zu
mindestens zwei Himmelsrichtungen eine Anbindung an Wohnbebauung vorliegt,
wobei der Wohnbezug gewichtig sein soll und somit nicht nur eine einzelne Hausbe-
bauung umfassen darf. Diese Regelung geht einher mit dem Ziel „Sicherung und
Ausbau der wohnortnahen Versorgung“. Sofern kein städtebaulich integrierter
Standort vorliegt, ist das Vorhaben nicht möglich.

" Erweiterungs- oder Neuansiedlungsstandort außerhalb eines 700 m-Radius um
einen zentralen Versorgungsbereich. Ein wesentliches Ziel des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren (= zent-
rale Versorgungsbereiche) in ihrer Versorgungsfunktion, sodass großflächige Vorha-
ben mit dem Kernsortiment Lebensmittel in erster Linie auf die zentralen Versor-
gungsbereiche gelenkt werden sollten. Außerhalb des Nahbereichs von zentralen
Versorgungsbereichen ist hingegen in städtebaulich integrierten Lagen die Ansied-
lung von Lebensmittelmärkten grundsätzlich auch möglich. Diese Regelung dient
dem Ziel der Sicherung und des Ausbaus der wohnortnahen Versorgung, da hier-
durch eine bessere fußläufige Abdeckung innerhalb des Siedlungsgebietes erreicht
werden kann. Als Nahbereich um die zentralen Versorgungsbereiche wird ein Radius
von 700 m angesetzt, der i. d. R. dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der
Nahversorgung entspricht (= Nahbereich eines zentralen Versorgungsbereiches). Die
700 m-Radien der zentralen Versorgungsbereiche sind in den Karten „Zentren- und
Standortstruktur“ in den Bezirkskapiteln in Teil B dargestellt. Sofern das Vorhaben
außerhalb eines 700 m-Radius liegt, ist mit der Prüfstufe 2 fortzufahren.
Grundsätzlich steht die Stadt Köln jedoch vor der Herausforderung, dass aufgrund
der starken Zuwanderung und des prognostizierten Wachstums bis 2025 die Bevöl-
kerungszahl um rd. 6,5 % ansteigen wird.! Neben größeren Wohnbaupotenzialgebie-
ten erfolgt eine stetige Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten. Aufgrund
der steigenden Einwohnerzahl bedarf es ebenfalls einer darauf abgestimmten, je-
weils standortangepassten Entwicklung der Nahversorgung. Infolge der sehr dichten
Zentrenstruktur innerhalb des Militärrings (linksrheinisch) bzw. innerhalb des von den
Autobahnen A3 und A4 umfassten Bereichs bis einschließlich des Stadtteils Mülheim
im Norden (rechtsrheinisch) sind faktisch nur wenige Flächen außerhalb des 700 m-

1 aus Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, Variante 1.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 73
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Radius um die zentralen Versorgungsbereiche vorhanden. Aufgrund der hohen Ein-
wohnerdichte (in dem zuvor genannten Bereich zwischen 1.135 EW / km? in Longe-
rich und 11.994 EW / km? im Stadtteil Nippes, durchschnittlich 4.809 EW / km?) kön-
nen die Zentren jedoch die wohnortnahe Versorgung z. T. nicht alleine übernehmen,
sodass ein Ausbau des Versorgungsnetzes punktuell sinnvoll ist. Um sowohl dem
Ziel der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung als auch dem Ziel der Sicherung
und Stärkung der Geschäftszentren (= zentrale Versorgungsbereiche) nachzukom-
men, wurden daher Ausnahmen formuliert. Sofern sich ein Vorhaben innerhalb des
700 m-Radius eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, kann demnach als
Ausnahme dennoch eine Erweiterung oder Neuansiedlung eines großflächigen Le-
bensmittelmarktes möglich sein, sofern folgende Ausnahmeregelungen erfüllt wer-
den:

- Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte innerhalb eines 700 m-
Radius um zentrale Versorgungsbereiche können ausnahmsweise als möglich
erachtet werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.
Hierbei müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Das Grundstück des Vorhabens wird mit Wohnen und ggf. sozialer Infra-
struktur in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächen-
zahl) optimal ausgenutzt. Anbieter, die dies derzeit nicht aufweisen, sollen
auf ihrem Grundstück in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Ge-
schossflächenzahl) Wohnen und ggf. soziale Infrastruktur schaffen. Für
Anbieter auf bereits optimal ausgenutzten Grundstücken (bspw. ein Le-
bensmittelmarkt im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses)
bedarf es keiner weiteren Verbesserung.

2. Die Kommune behält sich vor, von dem Vorhabenträger ein Verträglich-
keitsgutachten zu fordern. Hiermit ist der Nachweis zu erbringen, dass die
geplante Maßnahme keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen
Auswirkungen gem. & 11 Abs. 3 BauNVO auslöst oder das Vorhaben eine
Atypik im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 4 aufweist und keine Auswirkungen
im Sinne des & 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 hervorruft.

-  Neuansiedlungen innerhalb eines 700 m-Radius sind ausnahmsweise mög-
lich, wenn zusätzlich zu den beiden zuvor genannten Voraussetzungen fol-
gende dritte Voraussetzung erfüllt wird:

3. Für die Unterbringung des Vorhabens besteht nachweislich keine Entwick-
lungsfläche in dem oder den benachbarten zentralen Versorgungsbe-
reich(en). Hierbei sind alle zentralen Versorgungsbereiche zu berücksich-
tigen, in dessen 700 m-Radius sich das Vorhaben befindet, sodass dieser
Nachweis z. T. auch für mehrere zentrale Versorgungsbereiche erbracht
werden muss. Dabei ist der Nachweis nach einer fehlenden Potenzialflä-
che in dem bzw. den benachbarten zentralen Versorgungsbereich(en)
streng auszulegen. Der Verweis auf die Unmöglichkeit der Unterbringung
einer geplanten Verkaufsfläche, die sich im mittleren und oberen Bereich
der heute üblicherweise für den entsprechenden Betriebstyp realisierten
Größen bewegt ist ebenso wenig geeignet wie der Verweis auf den Nicht-
zugriff auf die entsprechenden Eigentumsrechte oder die benötigte (gro-
ße) Pkw-Stellplatzanlage.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

74 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 17: Prüfschema zur Steuerung von großflächigen Lebensmittelmärk-
ten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche

Städtebaulich integrierter Standort im Siedlungszusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen
Wohnbereiches (Anhaltspunkt: mind. 2 Himmelsrichtungen Wohnen; gewichtiger Wohngebietsbezug)

nein, kein integrierter Standort

ja, integrierter Standort

erfüllt

——

Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche

Ermittlung der Einwohner im Nahbereich . Berechnung des nahversorgungsrelevanten
(i. d.R. 700 m Radius um den Standort) Kaufkraftpotenzials

Anwendung der 35 %-Regel

Ermittlung der standortangepassten Verkaufsfläche anhand betreiberspezifischer Flächenproduktivitäten**

Keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgung zu erwarten

* Ausnahmeregelung für ([Neu-)Ansledlungen und Erwelterungen Im 700 m-Radlus

1. Das Grundstück muss mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit von der zulässigen
Bebauung {Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden UND

2. Das Vorhaben löst keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen gem. & 11 Abs. 3
BauNVO aus {UND)

3. Bei Neuansiedlungen zusätzlich: In den zentralen Versorgungsbereichen, in deren 700 m-Radius das
Vorhaben liegt, ist nachweislich keine Potenzialfläche vorhanden {strenge Auslegung)

** hei Angebotsplanungen sind sachverständig Flächenproduktivitäten des jeweiligen Betriebstyps zugrunde
zu legen {Anhaltswerte: Supermarkt 4.400 € / m? VK; Discounter: 6.700 €/ m? Vk)

GMA-Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 75
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Bei positivem Abschluss der Stufe 1 ist die Stufe 2 des Prüfverfahrens durchzuführen:
Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche (vgl. Abbildung 17)

4. Ermittlung des Kaufkraftpotenzials im Nahbereich: Liegt der Planstandort des
Vorhabens innerhalb eines 700 m-Radius‘ um einen zentralen Versorgungsbe-
reich, beträgt der Nahbereich für das Vorhaben ebenfalls einen 700 m-Radius um
den vorgesehenen Standort. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird der 700 m-
Radius schematisch angesetzt.' Außerhalb der 700 m-Radien um einen zentralen
Versorgungsbereich kann der Radius für ein Vorhaben in Abhängigkeit von den
siedlungsräumlichen Gegebenheiten, der verkehrlichen Beziehungen und der Nä-
he zu zentralen Versorgungsbereichen und anderen Lebensmittelmarktstandorten
individuell abgegrenzt werden. Für den jeweiligen Nahbereich sind das Einwoh-
nerpotenzial und das vorhandene Kaufkraftpotenzial abzuleiten. Hierbei können
auch geplante Wohngebiete berücksichtigt werden, sofern diese hinreichend konk-
ret sind. Die nahversorgungsrelevante Kaufkraft errechnet sich aus dem Einwoh-
nerpotenzial, der nahversorgungsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00) und
dem lokalen Kaufkraftindex. Für den Kaufkraftindex ist der jeweilig kleinsträumlich
verfügbare Kaufkraftindex (i. d. R. Stadtteilebene) heranzuziehen.

Insgesamt gilt, dass ein geplanter Einzelhandelsbetrieb maximal 35 % der
nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich des Standortes ab-
schöpfen darf. Bei einer Erweiterung ist der Gesamtbetrieb zugrunde zu legen.

5. Ermittlung der standortangepassten Verkaufsfläche (VKF): Die am Standort
zulässige Verkaufsfläche wird mittels der betriebstypenspezifischen Flächenpro-
duktivität (Umsatz je m? VKF), welche in Bezug zur Kaufkraft (35 % der nahver-
sorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich) gesetzt wird, ermittelt. Anhaltspunk-
te für die betreiberspezifische Flächenproduktivität liefern Branchenberichte (z.B.
Hahn Retail Real Estate Report). Steht der konkrete Betreiber nicht fest, ist für ei-
nen Lebensmittelvollsortimenter von einer Flächenleistung von 4.400 € / m? VK
auszugehen (sowohl Neuansiedlungen als auch Erweiterungen), wobei die Anfor-
derungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen. Die Flächen-
leistungen der Lebensmitteldiscounter schwanken je Anbieter stark, sodass - soll-
te ein konkreter Betreiber feststehen - betreiberspezifische Flächenleistungen
heranzuziehen sind (vgl. Anhang)?. Sofern kein spezifischer Betreiber feststeht, ist
für Discounter eine Flächenleistung von rd. 6.700 € / m? zugrunde zu legen, wobei
die Anforderungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen.

Der positive Abschluss der Stufe 2 ist Voraussetzung dafür, dass im Weiteren geprüft
werden kann, ob von dem geprüften Vorhaben Auswirkungen auf zentrale Versor-
gungsbereiche oder die Versorgung der Bevölkerung zu erwarten sind (Regelvermu-
tung). Die Widerlegung der Regelvermutung ist über eine konkrete Einzelfallbetrachtung
zu erbringen (Auswirkungsanalyse).

In der Realität ggf. vorhandene Barrieren wie Bahnlinien und Straßen, die sich auf die Kundenströme auswirken
können, bleiben unberücksichtigt.

Für die betreiberspezifischen Flächenleistungen sind jeweils die aktuellsten Werte zu verwenden, z. B. mit Hilfe
von Branchenreports. Empfohlen wird der Hahn Retail Real Estate Report, der jährlich kostenlos erscheint und

über die Homepage der Hahn AG abrufbar ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

76 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 18: Rechenweg zur Ermittlung der zulässigen Verkaufsfläche

Einwohner in Nahbereich
x nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00)

x stadtteilspezifischer Kaufkraftindex
(Vergleich: Durchschnitt Stadt Köln = 108,5 > x 1,085)

= nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Nahbereich

x 35%

= Flächenproduktivität (wenn bekannt: betreiberspezifisch oder € 4.400,00 /
m? VKF für Vollsortimenter bzw. € 6.700,00 / m? VKF für Discounter)

= am Standort zulässige Verkaufsfläche des Vorhabens in m?

Darstellung: GMA 2020

Darüber hinaus werden Gebiete definiert, in denen großflächige Einzelhandelsvorhaben
mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten generell ausgeschlossen werden

(= Ausschlussflächen) und nur bereits bestehende Betriebe Bestandsschutz genie-
ßen. Es handelt sich hierbei um nicht verbrauchernahe Standorte:

" städtebaulich nicht integrierte Standorte
" Sonderstandorte
"= Gewerbe- und Industriegebiete

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 77
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

6
6.1

Anhang

Methodik

Zur Ermittlung der Grundlagendaten, auf denen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
basiert, wurden umfangreiche Vor-Ort-Arbeiten durchgeführt. Im Wesentlichen sind dies
folgende Untersuchungsschritte:

Aktualisierung bzw. (Neu-)Erfassung des Einzelhandelsbestandes

Aktualisierung bzw. (Neu-)Erfassung der Komplementärnutzungen (Dienstleistun-
gen, Gastgewerbe, soziale Infrastruktur und Kfz-Handel) sowie Leerstände in den
Zentren und im unmittelbaren Umfeld

Vor-Ort-Besichtigung der Zentren und sonstiger wesentlicher Einzelhandelslagen

Die Vor-Ort-Erhebungen in den einzelnen Bezirken wurden zwischen September 2016
und März 2017 vorgenommen, sodass fortlaufend im Bericht die Quellenangabe „Erhe-
bung: GMA 2017“ angegeben wird, um eine einheitliche und konsistente Betrachtung
der Datenbasis zu ermöglichen.

Die 0. g. Untersuchungsschritten zugrunde liegende Methodik wird nachfolgend kurz
dargestellt.

Bei der Erfassung der Einzelhandelsbetriebe wurden u. a. folgende Kriterien erfasst:

Name des Betriebes
Adresse / Lage
Betriebstyp (siehe Glossar)
Filialbetrieb

Hauptsortiment (sowie Nebensortimente ab 3.000 qm Verkaufsfläche, nur bei Mö-
belhäusern, Bau- und Gartenmärkten ab 5.000 qm VKF)

qm Verkaufsfläche (VKF)
Geschoss (EG / OG)

Die Betriebe wurden der Branchensystematik von 2010 zugeordnet. Zur Darstellung im
Rahmen des Berichts bzw. der Zentrenpässe wurden die detailliert erfassten Sortimente
zu Branchen und Bedarfsbereichen zusammengefasst; diese sind in nachfolgender
Übersicht dargestellt.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

78 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Übersicht 1: Branchensystematik Einzelhandel

Bedarfsbereich / Branche Beispiele

kurzfristiger Bedarf

Lebensmittel und Reformwaren Lebensmittel, Reformwaren, Getränke, Tabakwa-
ren, Bäcker, Metzger, Kiosk

Gesundheits- / Körperpflegeartikel Drogeriewaren, Kosmetikartikel, orthopädische
Erzeugnisse, Apothekerwaren

Blumen / Schreibwaren / Zeitungen Schnittblumen, Papier- / Schreibwaren, Zeitun-
gen / Zeitschriften

mittelfristiger Bedarf

Bücher Bücher

Spielwaren / Hobbyartikel Spielwaren, Musikinstrumente, Waffen, Erotikar-
tikel, Briefmarken, Münzen

Bekleidung / Wäsche Damen-, Herren-, Kinderbekleidung, Wäsche
(ohne Sportbekleidung)

Schuhe / Lederwaren Schuhe, Lederwaren, Taschen, Koffer

langfristiger Bedarf
Uhren / Schmuck Uhren, Schmuck
Elektrowaren Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Com-

puter und -zubehör, Telekommunikation, Leuch-
ten, Ton- / Bildträger

Foto / Optik Foto, Optik, Hörakustik

Sportartikel / Camping Sportbekleidung, Sportgeräte, Fahrräder und -
zube-hör, Campingartikel

Hausrat / Glas / Porzellan Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik

Einrichtungsbedarf Möbel, Matratzen, Küchen, Bilder, Bilderrahmen,

Heimtextilien, Teppiche

bau- / gartenmarktspez. Sortimente Bau- und Heimwerkerbedarf, Farben, Lacke,
Tapeten, Blumen / Pflanzen, zoologischer Be-
darf, Auto- / Motorradzubehör

Darstellung: GMA 2020

Auto- und Motorradhandel nehmen eine Sonderrolle ein: Ihre Verkaufsfläche wurde
(analog zum Vorgehen bei der Kaufkraftstatistik) nicht berücksichtigt. Dem entspre-
chend sind sie auch nicht in der Gesamtzahl der Betriebe enthalten.

Für die Betriebe in den City-Geschäftslagen wurde zusätzlich von der GMA ein Quali-
täts-Check durchgeführt. Dabei erfolgte eine Einordnung des Einzelhandelsbestandes
in den City-Lagen hinsichtlich Filialisierungsgrad, Preisniveau, Zielgruppenorientierung
des Warenangebots sowie Werbung / Schaufenstergestaltung. Der Qualitäts-Check
Einzelhandel dient dazu, die qualitativen Aspekte der Einzelhandelsbetriebe und einzel-
ner Einzelhandelslagen in der Kölner City zu beleuchten.

Neben dem Einzelhandel wurden in den Zentren sowie im unmittelbaren Umfeld auch
die Komplementärnutzungen aktualisiert bzw. neu erfasst. Dabei wurden sowohl die
Erdgeschosse als auch die Obergeschosse berücksichtigt. Auch hier erfolgte zur Dar-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 79
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

stellung im Rahmen des Gutachtens eine Zusammenfassung der Nutzungen nach
Hauptgruppen, die in nachfolgender Übersicht dargestellt sind.

Übersicht 2: Systematik Komplementärnutzungen
Nutzung Beispiele

konsumnahe Dienstleistungen Friseur, Reisebüro, Post, Schneider, Schuster,
Schlüsseldienst, Wäscherei

Finanzdienstleistungen Bank, Sparkasse, Versicherung

medizinische Dienstleistungen, Ärzte Arzt, Massage, Krankengymnastik, ambulante
Dienste

sonstige Dienstleistungen Makler, Videothek, öffentliche Verwaltung, Fahr-

schule, VHS, Anwalt, Architekt, Bestattungsinsti-
tut, Schreiner, Klempner, Maler

Kultur, Freizeit Museum, Theater, Kino, Spielhalle, Fitnessstu-
dio, Sonnenstudio

Gastgewerbe Hotel, Restaurant, Cafe, Kneipe, Bar, Diskothek,
Imbiss

soziale Infrastruktur Kirche, Kindergarten, Schule, Bibliothek, Ju-
gendzentrum, Krankenhaus

Kfz-Handel Kfz-Handel

Darstellung: GMA 2020

In den Bezirkskapiteln sowie in den Zentrenpässen werden die Verkaufsflächen im Ein-
zelhandel sowie die Anzahl der Betriebe, hier auch die der Komplementärnutzungen,
der jetzigen Erhebungen aus den Jahren 2016 und 2017 den Erhebungen aus dem
Jahr 2008 gegenübergestellt. Hierzu ist anzumerken, dass dieser Vergleich aufgrund
der zum Teil geänderten Abgrenzungen der Zentren nur bedingt aussagekräftig ist.
So wurden jeweils nur die Vergleichszahlen in den abgegrenzten zentralen Versor-
gungsbereichen gegenübergestellt.

Darüber hinaus wurde zur Bewertung der Einzelhandelssituation sowie zur Einstufung
und Charakterisierung der einzelnen Lagen eine intensive Vor-Ort-Besichtigung der
Zentren sowie der sonstigen wesentlichen Einzelhandelslagen durch Mitarbeiter des
Gutachterbüros GMA sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik durchgeführt.

Die erhobenen Daten wurden in einer Datenbank aufbereitet und mit Hilfe eines Geo-
graphischen Informationssystems ausgewertet (ArcGIS der Firma ESRI), welches
mit dem Raumbezugssystem der Stadt Köln kompatibel ist.

Für das Lesen der mit Hilfe des Geographischen Informationssystems erstellten geore-
ferenzierten Karten bedeutet dies u. a., dass die erhobenen Nutzungen z. T. auf einen
Punkt konzentriert dargestellt werden, da sich die Darstellung der erhobenen Nutzun-
gen an den Hausnummern orientiert. Eine Dienstleistung im Erdgeschoss wird bei-
spielsweise als blauer Punkt dargestellt. Sind unter derselben Hausnummer jedoch

zwei oder mehrere Dienstleistungen vorhanden, so stellt das System dennoch nur einen
Punkt in der Karte dar. Die dahinterliegenden Daten in der Erhebungsdatei sind aber
dennoch richtig und vollständig und wurden auch zahlenmäßig entsprechend ausgewer-
tet. Auch bei Einkaufs-Centern und -Passagen werden in der Kartendarstellung alle
Nutzungen auf einen Punkt konzentriert. In diesen Fällen wurden die Symbole der ver-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

80 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

schiedenen Nutzungen händisch auseinander gezogen. Das hat zur Folge, dass natür-
lich die richtigen Nutzungen kartiert sind, aber die räumliche Lage in der Karte nicht in
jedem Fall der Vor-Ort-Situation entspricht.

Projektbegleitend wurden von der GMA überwiegend in den Jahren 2018 und 2019 ins-
gesamt 15 persönliche Interviews mit Entscheidungsträgern und Experten zur aktuel-
len Situation und den Perspektiven des Kölner Innenstadthandels geführt. Gesprächs-
partner waren Inhaber, Geschäftsführer bzw. Leiter innerstädtischer Einzelhandelsbe-
triebe, Vertreter der Tourismusbranche, Centermanager von Shopping-Centern sowie
Vertreter relevanter Kölner Verbände und Zusammenschlüsse des Handels.

Die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgte durch das Gutachter-
büro GMA in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die
Bearbeitung wurde durch die Projektgruppe Einzelhandelskonzept' begleitet, in de-
nen auch Zwischenergebnisse des Konzeptes vorgestellt und diskutiert wurden. Dabei
wurde unter den Beteiligten hinsichtlich der grundsätzlichen Ergebnisse und Steue-
rungsempfehlungen ein breiter Konsens erzielt.

6.2 Glossar

Betriebstyp

Im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung wurde eine Einstufung des Einzelhandels nach Be-
triebstypen vorgenommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Be-
triebstypen des Einzelhandels — wie sie im Rahmen dieser Untersuchung verwendet
wurden - aufgeführt.

Übersicht 3: Betriebstypensystematik

Abkürzung | Bezeichnung Definition

SM Supermarkt Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 400 qm bis unter 1.500
qm), der Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren
(Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) und ergänzend Waren des tägli-
chen Bedarfs anderer Branchen vorwiegend in Selbstbedienung
anbietet, z. B. EDEKA, REWE, Kaiser’s, Vierlinden Bio-
Supermarkt, basic Bio-Supermarkt.

VM Verbrauchermarkt Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 1.500 qm
bis unter 3.000 qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nah-
rungs- und Genussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des
kurz- und mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung
anbietet (häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspo-
litik). Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage
oder in Einzelhandelszentren, z. B. Hit.

Fortsetzung nächste Seite

1 Die Projektgruppe Einzelhandelskonzept besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Köln,
der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Handwerkskammer zu Köln, des Handelsverbandes Nordrhein-
Westfalen — Rheinland, des City-Marketing Köln e.V., der IG KölnVorOrt, des Verkehrsclubs Deutschland Regi-
onalverband Köln, sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, des Stadtplanungsamtes, der StadtMar-
keting Köln GmbH sowie der Marktverwaltung der Stadt Köln.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

81

Fortsetzung von vorheriger Seite

SB

SB-Warenhaus

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 3.000
qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Ge-
nussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und
mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung anbietet
(häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik).
Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage oder in
Einzelhandelszentren, z. B. Kaufland, real

DIS

Discounter

Einzelhandelsbetrieb mit schmalem, auf raschen Umschlag aus-

gerichtetem Sortiment zu niedrigen Preisen, einfacher Warenprä-
sentation und Ladenausstattung, so gut wie keine Beratung oder
Kundendienstleistungen; bei Nahrungs- und Genussmiitteln (z. B.
ALDI, PLUS, LIDL, PENNY) und SB-Backshops (zZ. B. Billy Back),
im Non-Food-Bereich (z. B. KODI, ZEEMAN)

FG

Fachgeschäft

Einzelhandelsbetrieb, der ein branchenspezifisches (z. B. Metz-
gerei, Spielwarengeschäft) oder bedarfsgruppenorientiertes (z. B.
Babymarkt) Sortiment in großer Auswahl und in unterschiedlichen
Qualitäten bei einer mittleren bis gehobenen Preisklasse mit er-
gänzenden Dienstleistungen (z. B. Kundendienst) anbietet; mittle-
re bis hohe Beratungsintensität, gute bis hohe Beratungskompe-
tenz.

FM

Fachmarkt

Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sorti-
ment aus einem Warenbereich (z. B. Bekleidungs-, Schuhfach-
markt), einem Bedarfsbereich (z. B. Sport-, Baufachmarkt) oder
einem Zielgruppenbereich (z. B. Möbel- und Haushaltswaren für
designorientierte Kunden) bei niedrigem bis mittlerem Preisni-
veau anbietet, in der Regel autokundenorientiert, z. B. OBl, Me-
dia Markt, Dingers.

KH

Kaufhaus

Ein größerer Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend im Wege der
Bedienung Waren aus zwei oder mehr Branchen, davon wenigs-
tens aus einer Branche in tiefer Gliederung, anbietet (häufig Tex-
tilien, Bekleidung), keine Lebensmittel, z. B. C&A, Peek & Clop-
penburg.

WH

Warenhaus

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der in der Regel auf mehre-
ren Etagen breite und überwiegend tiefe Sortimente mehrer
Branchen anbietet. Das Warensortiment umfasst überwiegend
Güter der Bereiche Bekleidung, Heimtextilien, Sport, Hausrat,
Einrichtung, Kosmetik, Drogeriewaren, Schmuck, Unterhaltung
sowie auch Lebensmittel. Die Verkaufsmethode reicht von Bedie-
nung bis zur Selbstbedienung. Eine Verkaufsfläche von in der
Regel ab 3.000 qm ist erforderlich, z. B. KARSTADT, KAUFHOF,
Strauss.

PB

Preisbrecher

Preisbrecher sind „Ein-Euro-Shops“ und ähnliche „Billiganbieter“
(z. B. Inferno, TEDi); hierzu gehören keine Discounter (Ss. 0.).

Darstellung: GMA 2020; in Anlehnung an IfH, Katalog E, Köln, 2008

Branche

Zur Systematik der Einzelhandelsbranchen siehe Kapitel 6.1 Methodik.

Einwohnerzahlen

Alle Einwohnerzahlen sowie die Einwohnerprognose basieren auf Angaben der Stadt
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Haupt- und Nebenwohnsitze, Stand:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

82 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

31.12.2007, 31.12.2016, 31.12.2025). Gleiches gilt für die Angaben zur Einwohnerdich-
te (Einwohner / km?, Stand: 31.12.2016).

Einzelhandel

Einzelhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der
Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren) von anderen Marktteilnehmern
beschaffen und an private Haushalte absetzen.

Einzelhandel im institutionellen Sinne, auch als Einzelhandelsunternehmung, Einzel-
handelsbetrieb oder Einzelhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirt-
schaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Einzelhandel im funktionel-
len Sinne zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird ein Unternehmen oder ein Be-
trieb dann dem Einzelhandel zugeordnet, wenn aus der Einzelhandelstätigkeit eine grö-
Rere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tä-
tigkeiten."

Kaufkraft

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft stellt den Teil des verfügbaren Einkommens der
Bevölkerung dar, der pro Jahr im Einzelhandel ausgegeben wird.

Die Kaufkraft der Einwohner eines Raumes (z. B. Stadtbezirk, Versorgungsgebiet) be-
rechnet sich durch Multiplikation der Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) mit der durch-
schnittlichen Pro-Kopf-Kaufkraft (je Einwohner und Jahr in €), gewichtet mit dem sog.
regionalen Kaufkraftindex (siehe unten):

Kaufkraft in € = Einwohner x Pro-Kopf-Kaufkraft in€ x Kaufkraftindex

Für die einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft pro Einwohner und Jahr wurden die
Angaben der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH herangezogen.
Danach beträgt im Jahr 2018 die Pro-Kopf-Kaufkraft im Bundesdurchschnitt 5.570 €.

Kaufkraftindex

Die GfK Nürnberg errechnet die regionalen Kaufkraftindizes auf der Grundlage der
Steuerstatistik. Werte über 100 deuten auf ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
höheres Kaufkraftniveau, Werte unter 100 auf ein unter dem Bundesdurchschnitt lie-
gendes Niveau hin. Für die vorliegende Untersuchung wurde der GfK-Kaufkraftindex für
die Gesamtstadt Köln herangezogen. Die Ermittlung der Kaufkraftindizes auf Stadtbe-
zirks- bzw. Stadtteilebene erfolgte auf Basis des gesamtstädtischen Index und der GfK-
Pro-Kopf-Ausgaben für die Bezirke bzw. Stadtteile.

Komplementärnutzungen
Als Komplementärnutzungen werden alle gewerblichen Nutzungen bezeichnet, die nicht
dem Einzelhandel (s. 0.) zuzuordnen sind sowie kulturelle Einrichtungen und Einrich-

1 Quelle: IfH, Katalog E, Köln, 2006.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 83
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

tungen der sozialen Infrastruktur. Zur Systematik der Komplementärnutzungen siehe
Kapitel 6.1 Methodik.

Leerstandsquote

Zur Ermittlung der Leerstandsquote eines Zentrums wird die Anzahl der Leerstände im
Zentrum ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtzahl der grundsätzlich für gewerbliche Nut-
zungen in Frage kommenden Ladenlokale im Erdgeschoss (d. h. Einzelhandel, Dienst-
leistungen, Gastgewerbe, Leerstände). Nicht berücksichtigt wird hierbei die soziale Inf-
rastruktur (z. B. Kindergärten, Kirchen), da deren Gebäude / Räumlichkeiten i. d. R.
nicht für gewerbliche Nutzungen (zZ. B. Einzelhandel, Dienstleistungen) geeignet sind,
sowie Großhandels- oder Kfz-Betriebe.

> Leerstände im Erdgeschoss x 100

Leerstandsquote in % =
> Erdgeschossnutzungen (Einzelhandel, Dienstleistungen,
Gastgewerbe, Großhandel) + Leerstände

Nahbereich (700 m-Radius)

Der 700 m-Radius wurde 2010 in Anlehnung an die Ausführungen des Einzelhandelser-
lasses NRW eingeführt und angesetzt; er hat sich grundsätzlich bewährt und entspricht
etwa dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der Nahversorgung. Dabei wird
unterschieden zwischen einem 700 m-Radius um einen zentralen Versorgungsbereich
und einem 700 m-Radius um einen Lebensmittelbetrieb (ab 400 m? VKF).

Es ist anzumerken, dass es sich bei dem 700 m-Radius um eine theoretische Darstel-
lung handelt; mögliche Umfeldfaktoren, die sich ggf. auf die Ausdehnung des Nahbe-
reichs auswirken können (z. B. Barrierewirkung einer Bahnlinie, Wettbewerbssituation)
wurden dabei nicht berücksichtigt.

Umsatz

Die Einschätzung der im Einzelhandel getätigten Umsätze erfolgte auf einzelbetriebli-
cher Ebene. Dabei wurden branchen-, betriebstypen- bzw. betreibertypische Flächen-
produktivitäten (Umsatz je m? Verkaufsfläche und Jahr) angesetzt und auf die örtliche
Situation (z. B. Flächengröße, Standortumfeld) angepasst.

Bei Mehrbranchenunternehmen (z. B. SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Garten-
markt, Möbelhaus) fand eine nach Teilsortimenten differenzierte Umsatzschätzung die-
ser Betriebe statt.

Verkaufsfläche

Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom
Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Waren-
präsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und
Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume
(ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Ver-
kaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Mit der Novellierung des Einzelhandelserlasses

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

84 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Nordrhein-Westfalen werden auch die Aufstellflächen für Einkaufswagen außerhalb des
Gebäudes mit zur Verkaufsfläche gezählt (vgl. hierzu Einzelhandelserlass Nordrhein-
Westfalen vom 22.09.2008, Kapitel 2.4). Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flä-
chen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-
Anlagen etc.

Bei Mehrbranchenunternehmen (SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt,
Möbelhaus) wurde in den Stadtbezirken 2 — 9 die Verkaufsfläche nach Teilsortimenten
aufgeteilt, für alle anderen Betriebe erfolgte eine Verkaufsflächenzuordnung zum
Hauptsortiment.

Versorgungsgebiet

Das Versorgungsgebiet umfasst den Raum, für den ein zentraler Versorgungsbereich

i. W. Versorgungsfunktion besitzt, d. h. aus dem die Kunden / Bewohner überwiegend
auf das Zentrum orientiert sind. Die Abgrenzung des Versorgungsgebietes erfolgte vor
dem Hintergrund der aktuellen Ausstattung des Zentrums, der Einstufung in der Zen-
trenhierarchie sowie im Hinblick auf die Angebots- bzw. Wettbewerbssituation im Um-
feld. Das Versorgungsgebiet stellt damit den zugewiesenen Einzugsbereich eines Zent-
rums dar und unterscheidet sich somit vom 700 m-Radius. Die Versorgungsgebiete von
Zentren gleicher Hierarchiestufe überschneiden sich nicht, wohingegen Zentren höherer
Hierarchiestufe (z. B. Bezirkszentrum, Bezirksteilzentrum) die Versorgungsgebiete von
Zentren niedrigerer Hierarchie (z. B. Stadtteilzentren) überlagern können.

In den Stadtbezirken Ehrenfeld und Mülheim gibt es bei den Versorgungsgebieten eine
Besonderheit. Dort sind z. T. innerhalb eines Stadtteils zwei oder mehrere Stadtteilzen-
tren ausgewiesen. Normalerweise versorgt ein Stadtteilzentrum den gesamten Stadtteil.
Hier ist es so, dass mehrere Stadtteilzentren in Funktionsteilung das Versorgungsgebiet
des Stadtteils bedienen. Dabei hat jedes Stadtteilzentrum sein fest zugeordnetes eige-
nes Versorgungsgebiet.

Zentralität (Umsatz-Kaufkraft-Relation)

Die Zentralität stellt eine Kennziffer zur Bewertung der Versorgungsbedeutung von Ein-
zelhandelsstandorten dar. Dabei wird der am Standort getätigte Einzelhandelsumsatz
ins Verhältnis gesetzt zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Wohnbevölkerung in
einem abgegrenzten Raum (2. B. Stadt, Stadtbezirk, Versorgungsgebiet).

Einzelhandelsumsatz am Standort
Zentralität = x 100
einzelhandelsrelevante Kaufkraft

Werte über 100 kommen zustande, wenn mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird,
als Kaufkraft im Bezirk vorhanden ist, d. h., der lokale Einzelhandel bindet die Kaufkraft
der Wohnbevölkerung im hohen Maße und generiert Zuflüsse aus dem Umland bzw.
den anderen Kölner Stadtbezirken. Werte unter 100 weisen entsprechend auf einen
Kaufkraftabfluss hin.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

6.3

Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur

Zentrentyp Nahversorgungszentren Nebenzentren Hauptzentren
Nahversorgungszentrum Stadtteilzentrum Bezirksteilzentrum Bezirkszentrum City
Zentrum

Ziele /

Anforderungen

Versorgungsgebiet | Stadtviertel / Stadtteil Stadtteil(e) mehrere Stadtteile Stadtbezir Gesamtstadt

Einwohner im > 4.000 > 7.500 > 30.000 > 80.000 1.000.000

Versorgungsgebiet (und regionales Einzugsgebiet)

Integration städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte Lage
Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines innerhalb eines Allgemeinen
Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Siedlungsbereichs gemäß
Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Regionalplan
Regionalplan Regionalplan Regionalplan Regionalplan

Einzelhandelsange | — deutlicher Schwerpunkt | — Schwerpunkt auf — ausgewogenes Verhältnis | — Schwerpunkt auf — sowohl breites, als auch

bot /

auf Angeboten des

Angeboten des

von kurzfristigem und

Angeboten des mittel-

differenziertes und

-ausstattung kurzfristigen Bedarfs (> kurzfristigen Bedarfs (> mittel- / langfristigem und langfristigen spezialisiertes
75% der 50% der Bedarf (rd. 50:50 in Bedarfs (>50 % der Einzelhandelsangebot mit
Verkaufsfläche) Verkaufsfläche) Bezug zur Verkaufsfläche) Verkaufsfläche) hoher Sortimentstiefe
— breites Sortiment bei — breites Sortiment bei — breites Sortiment bei — breites und tiefes — >85 % der Verkaufsfläche
Lebensmitteln Lebensmitteln und in Lebensmitteln und in Sortiment bei entfällt auf Angebote des
einzelnen Non-Food- mehreren Non-Food- Lebensmitteln und in mittel- / langfristigen Bedarfs
Branchen (v. a. des Branchen (auch des allen Non-Food- — Angebote des kurzfristigen
kurz- und mittelfristigen mittel- und langfristigen Branchen Bedarfs für
Bedarfs) Bedarfs) — großer Wochenmarkt Innenstadtbewohner und -
— Wochenmarkt besucher
Orientierungswerte: Orientierungswerte: Orientierungswerte: Orientierungswerte: Bestand:
5 Betriebe, 20 Betriebe, 50 Betriebe, 100 Betriebe, rd. 1.134 Betriebe
1.000 m? VKF 2.500 m? VKF 7.500 m? VKF 20.000 m? VKF rd. 351.880 m? VKF
strukturprägende - Supermarktund/oder | - zwei — Lebensmittelmärkte — Lebensmittelmärkte — Waren- / Kaufhäuser
Betriebe Discounter Lebensmittelmärkte, versch. Betriebsformen versch. Betriebsformen | — spezialisierte Fachgeschäfte

davon ein Supermarkt
— Drogeriemarkt

und -größen (z. B.
Verbrauchermarkt,
Supermarkt, Discounter)
weitere strukturprägende
Betriebe im kurzfristigen
(z. B. Drogeriemarkt) und
z. T. mittel- und
langfristigen Bedarf (z. B.
Bekleidung,
Haushaltswaren)

und -größen (z. B. SB-
Warenhaus,
Verbrauchermarkt,
Supermarkt,
Discounter)

Waren- / Kaufhaus
weitere
strukturprägende
Betriebe in mehreren
Branchen des kurz-,
mittel- und langfristigen
Bedarfs

Flagshipstores bzw.
großflächige Fachgeschäfte
nationaler oder
internationaler Filialisten
Shoppingcenter

Komplementär-
nutzungen

Dienstleistungen:
(typische Betriebe
/ Einrichtungen)

Kultur, Bildung,
Freizeit, Soziale
Infrastruktur:
(typische Betriebe /
Einrichtungen)

Gastgewerbe:
(typische Betriebe
/ Einrichtungen)

Angebote der
Grundversorgung

Bankfiliale oder Cash-
Point

Postagentur /
Paketabholstation
Friseur

Reisebüro
Textilpflege
Allgemeinmediziner

Orientierungswerte:
„5 Betriebe, 2Ärzte

— Kindertagesstätte
— Sonnenstudio

Orientierungswerte:
„tEinrichtung _____________..
— Bäckerei mit Cafe

— Kneipe

— Imbiss

Orientierungswerte:
5 Betriebe

wie

Nahversorgungszentrum

zzgl. Angebote der

weitergehenden

Versorgung

— Bankfiliale(n)

— Zahnarzt / Fachärzte

— konsumnahe
Dienstleister

Orientierungswerte:

20 Betriebe, SÄrzte

— Kirche /
Gemeindezentrum

— Stadtteilbüro

Orientierungswerte:
2Einrichtungen ___________

— Cafe / Eiscafe
— Kneipe(n)

Orientierungswerte:
10 Betriebe

wie Stadtteilzentrum zzgl.
z. T. spezialisierte
Angebote

Postfiliale
Bankfilialen
private Verwaltung
mehrere Fachärzte
Juristen

Orientierungswerte:
40 Betriebe, 15 Ärzte
Fitnessstudio
Schule
Stadtteilbücherei
Bürgertreff /
Bürgerzentrum
Orientierungswerte:
....3.Einrichtungen _________
— Restaurants
unterschiedlicher Genres
— Bistros / Cafes

— Außengastronomie

Orientierungswerte:
15 Betriebe

wie Bezirksteilzentrum
zzgl. spezialisierte
Angebote

— Bezirksrathaus /
Behörden
— (Spezial-)Ärzte

Orientierungswerte:
.80 Betriebe, 30 Ärzte
Sportschule

Bibliothek
Bürgerzentrum
Altenwohnheim
Orientierungswerte:
10 Einrichtungen

— Systemgastronomie
— Hotel

Orientierungswerte:
20 Betriebe

wie Bezirkszentrum zzgl.
Einrichtungen

mit gesamtstädtischer /
überörtlicher

Bedeutung

Rathaus

Landesbehörden
Hauptsitz von regionalen
Banken / Kreditinstitutionen
konsumnahe und
spezialisierte
unternehmensorientierte
Dienstleister
Ärztehäuser

Oper / Schauspielhaus,
Museen, Zentralbibliothek,
Fortbildungseinrichtungen
etc.

differenziertes
gastronomisches Angebot,
auch spezialisierte
gastronomische Lagen
internationale Hotels

— ÖPNV-Haltepunkt
— straßenbegleitende
Parkierungsflächen

— ÖPNV-Haltepunkt
— Parkplätze

- mehrere ÖPNV-
Haltepunkte

— verkehrsberuhigte
Bereiche

— Parkplätze
(ausgeschildert)

— ÖPNV-Knotenpunkt mit
mehreren
Verkehrsarten

— verkehrsberuhigte
Bereiche (evtl.
Fußgängerzone)

— Parkraumkonzept (evtl.

Parkhäuser)

ÖPNV-Knotenpunkte
Regional- / Fernverkehr der
Deutschen Bahn AG
Fußgängerzone
differenziertes
Parkraumkonzept /
Parkraumbewirtschaftung
Parkleitsystem

Darstellung: GMA 2019

86 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Teil B- 1
Stadtbezirk Innenstadt

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

88

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Inhaltsverzeichnis Seite
1 Stadtbezirk Innenstadt 90
1.1 Wesentliche Strukturdaten 90
1.2 Einzelhandelssituation 91
1.2.1 Überblick und Veränderungen 91
1.2.2 Kennziffern 94
1.3 Zentren- und Standortstruktur 96
1.3.1 Zentrale Versorgungsbereiche 97
1.3.3 Nahversorgungslagen 104
1.3.4 Sonstige Lagen 104
1.3.5 Sonderstandorte des großflächigen, nicht zentrenrelevanten
Einzelhandels 105
1.4 Nahversorgungssituation 105
1.5 Fazit und Entwicklungsperspektiven 109
1.6 Zentrenpässe 110
1.6.1 City 112
1.6.2 Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt, Eigelstein / Neusser
Straße 124
1.6.3 Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner
Straße 130
1.6.4 Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit 136
1.6.5 Nahversorgungszentrum Venloer Straße, Innenstadt 140
1.6.6 Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt 144
1.6.7 Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz 150
1.6.8 Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt 154
1.8 Wochenmärkte 159
1.8.1 Altstadt-Nord, Apostelnkloster 159
1.8.2 Altstadt-Nord, Rudolfplatz 160
1.8.3 Altstadt-Nord, Rudolfplatz, Biomarkt 161
1.8.4 Altstadt-Süd, Severinskirchplatz 162
1.8.5 Neustadt-Nord, Sudermanplatz 163
1.8.6 Neustadt-Nord, Neusser Platz (Ökomarkt) 164
1.8.7 Neustadt-Süd, Clodwigplatz 165
1.8.8 Deutz, Deutzer Freiheit 166
Abbildung 1.1: Zentralität im Stadtbezirk 95
Abbildung 1.2: Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels 106
Karte 1.1: Zentren- und Standortstruktur 101
Karte 1.2.1: Nutzungsstruktur City-Ost 113

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Karte 1.2.2:
Karte 1.2.3:
Karte 1.3:

Karte 1.4:

Karte 1.5:
Karte 1.6:

Karte 1.7:

Karte 1.8:

Karte 1.9:

Tabelle 1.1:
Tabelle 1.2:
Tabelle 1.3:
Tabelle 1.4:
Tabelle 1.5:

Tabelle 1.6:

Übersicht 1.1:
Übersicht 1.2:

Nutzungsstruktur City-Nord
Nutzungsstruktur City-Süd

Nutzungsstruktur Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt,
Eigelstein / Neusser Straße

Nutzungsstruktur Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Seve-
rinstraße / Bonner Straße

Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Venloer Straße,
Innenstadt

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Aachener Straße,
Innenstadt

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz /
Barbarossaplatz

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Hohe Pforte /
Waidmarkt

Einwohnerentwicklung, -prognose und Kaufkraftindex
Einzelhandelsbestand im Stadtbezirk
Verkaufsflächenbestand im Stadtbezirk nach Lagen
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

Einzelhandelsbestand in den zentralen Versorgungsbereichen im
Stadtbezirk

Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk

Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk
Lebensmittelversorgung im Stadtbezirk

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

89

115
117

125

131
137

141

145

151

155

90
92
93
96

103
104

97
107

90 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1 Stadtbezirk Innenstadt
1.1 Wesentliche Strukturdaten

Der Stadtbezirk Innenstadt umfasst fünf Stadtteile (siehe unten) und zählt derzeit rd.
126.410 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Im Bezirk liegen das historische Zentrum von
Köln (Altstadt / Süd, Altstadt / Nord) mit derzeit rd. 36 % aller Einwohner sowie die an-
grenzenden Stadtteile bis an den linksrheinischen Eisenbahnring und Teile des Inneren
Grüngürtels (Neustadt / Süd, Neustadt / Nord) mit rd. 52 % aller Einwohner. Rechts-
rheinisch gehört der Stadtteil Deutz mit rd. 15.280 Einwohnern (12 % der Einwohner)
zum Stadtbezirk. Dabei weist der Bezirk Innenstadt auf einer Fläche von 16,4 km? mit
ca. 7.700 Einwohnern je km? auch die höchste Bevölkerungsdichte der neun Kölner
Stadtbezirke auf.

Tabelle 1.1: Einwohnerentwicklung, -prognose und Kaufkraftindex
Einwohnerentwicklung* Einwohnerprognose**
Stadtteil / Stadtbezirk ände- Verände-
2007 2016 en 2025 |rungin % zu
gin® 2016
1 Innenstadt gesamt 121.905 126.407 +3,7 137.900 +9,1
101 Altstadt / Süd 26.291 27.199 +3,5 29.400 +8,1
102 Neustadt / Süd 35.824 37.933 +5,9 41.800 + 10,2
103 Altstadt / Nord 17.351 17.935 + 3,4 18.900 +5,4
104 Neustadt / Nord 27.317 28.057 +2,7 30.200 + 7,6
105 Deutz 15.122 15.283 +1,1 17.600 + 15,2
Stadt Köln 999.177 1.074.286 +75 1.144.000 +6,55
einzelhandelsrelevanter
Kaufkraftindex 2016 |Bundesdurchschnitt = 100
- Bezirk Innenstadt - überdurchschnittlich (116,7)
- Stadt Köln - überdurchschnittlich (108,5)
* Stadt Köln, Stand jeweils 31.12., ** Stadt Köln, kleinräumige Bevölkerungsprognose,
”** GfK 2016, GMA-Zusammenstellung 2020

Zwischen den Jahren 2007 und 2016 ist für den Bezirk eine positive Einwohnerentwick-
lung festzustellen (+ 3,7 %). Damit liegt der Stadtbezirk leicht unter der gesamtstädti-
schen Einwohnerentwicklung (+ 7,5 %). Die stärkste Einwohnerzunahme wies hierbei
der Stadtteil Neustadt / Süd (+ 5,9 %) auf. Aber auch für die Stadtteile Altstadt / Süd

(+ 3,5 %), Altstadt / Nord (+ 3,4 %), Neustadt / Nord (+ 2,7 %) und Deutz (+ 1,1 %) ist
ein Einwohnerwachstum festzuhalten. Auch künftig ist in allen Stadtteilen des Bezirks
Innenstadt von einer positiven Einwohnerentwicklung auszugehen. Gemäß der klein-
räumigen Einwohnerprognose der Stadt Köln wird die Einwohnerzahl zwischen 2016
und 2025 im Bezirk um rd. 9,1 % auf insgesamt knapp 138.000 Einwohner ansteigen.
Über den Zeithorizont 2025 hinaus sind weitere Großwohnprojekte wie z. B. im Kontext
der Quartiersentwicklung Deutzer Hafen geplant.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 91
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1.2 Einzelhandelssituation
1.2.1 Überblick und Veränderungen

Im Stadtbezirk Innenstadt waren zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 2.165 Betriebe
des Einzelhandels mit einer Gesamtverkaufsfläche von 457.685 m? ansässig. Diese
Betriebe erwirtschaften eine Umsatzleistung von rd. 2.165,9 Mio. € / p. a. (vgl. Tabelle
1.2). Seit 2008 weist der Bezirk eine rückläufige Verkaufsflächenentwicklung auf (rd.

- 45.070 m?). Differenziert nach Branchenbereichen ist folgendes festzuhalten:

" Auf den kurzfristigen Bedarfsbereich entfallen rd. 35 % der Betriebe, rd. 19 % der
Verkaufsfläche und rd. 24 % des Umsatzes. Das Sortiment Lebensmittel und Re-
formwaren wird überwiegend durch zwei Verbrauchermärkte', 20 Supermärkte (inkl.
drei Biomärkte) sowie 15 Discounter geführt. Im Vergleich zu 2008 ist ihr Anteil so-
wohl absolut als auch prozentual deutlich gestiegen (+ 9.345 m? Verkaufsfläche bzw.
+ 12 %). Dies ist insbesondere auf die Neueröffnung eines Rewe Verbrauchermark-
tes am Salierring (Barbarossaplatz) mit 4.500 m? Verkaufsfläche zurückzuführen.
Demgegenüber sind insbesondere im Bereich Gesundheit / Körperpflege mehrere
Schlecker-Filialen in Folge der betriebsbedingten Insolvenz des Anbieters weggefal-
len.

" Der mittelfristige Bedarfsbereich umfasst rd. 29 % der Betriebe, die auf ca. 47 %
der Gesamtverkaufsfläche in der Innenstadt rd. 44 % des Gesamtumsatzes im Bezirk
erwirtschaften. Damit entfällt knapp die Hälfte der Verkaufsfläche auf diese Waren-
gruppe und unterstreicht die Bedeutung der City als oberzentralen Einkaufsstandort
v.a. für Bekleidung und Schuhe. Im Vergleich dazu fallen die Durchschnittswerte für
die restlichen Stadtbezirke 2 -— 9 sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betriebe (ca. 13 —
14 %) als auch der Verkaufsfläche (ca. 11 — 12 %) und des Umsatzes (ca. 11 —

12 %) deutlich geringer aus. Im mittelfristigen Bedarfsbereich hat im Bezirk gesamt
eine Abnahme der Verkaufsfläche um - 24.865 m? bzw. - 10 % stattgefunden. Ein
nennenswerter Verkaufsflächenrückgang fand vor allem in den Sortimenten Bücher
(Schließung der Filiale Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse mit 4.300 m?
Verkaufsfläche) und Spielwaren (u. a. Schließung des Fachmarktes Spielkauf) statt,
während die Rückgänge in den Sortimenten Bekleidung / Wäsche (- 4 %) und Schu-
he / Lederwaren (- 2 %) moderater ausfielen.

" Auf den langfristigen Bedarfsbereich entfallen rd. 36 % der Anbieter und rd. 35 %
der Verkaufsfläche sowie rd. 33 % des Umsatzes. Einen hohen Verkaufsflächenan-
teil machen hierbei die Sortimente Einrichtungsbedarf, Sportartikel / Camping, Elekt-
rowaren sowie Hausrat / Glas / Porzellan aus. Seit 2008 hat sich die Verkaufsfläche
jedoch deutlich reduziert (- 31.350 m? bzw. - 16 %), was insbesondere mit dem
Rückgang im innenstadtuntypischen Sortiment Bau- und Heimwerkerbedarf
(- 15.695 m? Verkaufsfläche, v. a. Bauhaus Barbarossaplatz) sowie bei Elektrowaren
(- 9.325 m? Verkaufsfläche, v. a. Schließung ProMarkt mit ca. 4.700 m? Verkaufsflä-
che) und kleinteiligen Veränderungen zu begründen ist. Nachträglich zur Erhebung
haben mit Saturn auf der Hohe Straße und Decathlon im DuMont Carre (jetzt:
Quincy) zwei weitere großflächige Anbieter in diesem Bedarfsbereich in der City er-
öffnet, welche eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 10.000 m? auf sich vereinen und
folglich den Verkaufsflächenrückgang im langfristigen Bedarfsbereich als Folge der
genannten Betriebsschließungen nicht vollumfänglich kompensieren können.

! Der Standa Verbrauchermarkt hat zwischenzeitlich geschlossen.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

92

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1.2: Einzelhandelsbestand im Stadtbezirk
i Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a.
Branche / Bedarfsbereich
abs. in % in m? in % in Mio. € in %

Einzelhandel insgesamt 2.165 100,0 | 457.685 100,0 2.188,3 | 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 753 34,8 86.440 18,9 521,4 23,8
Lebensmittel und Reformwaren 559 25,8 62.175 13,6 339,4 15,5
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 133 6,1 18.550 4,1 156,9 72
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 61 2,8 5.715 1,2 25,0 1,1
mittelfristiger Bedarf insgesamt 637 29,4 | 212.715 46,5 954,8 43,6
Bücher 40 1,8 8.720 1,9 72,5 3,3
Spielwaren / Hobbyartikel 58 2,7 7.365 1,6 43,9 2,0
Bekleidung / Wäsche 427 19,7 | 168.620 36,8 726,4 33,2
Schuhe / Lederwaren 112 5,2 28.010 6,1 111,9 5,1
langfristiger Bedarf insgesamt 775 35,8 | 158.530 34,6 712,2 32,5
Uhren / Schmuck 162 7,5 8.405 1,8 93,1 4,3
Elektrowaren 115 5,3 27.810 6,1 221,2 10,1
Foto / Optik 75 3,5 4.995 1,1 45,5 2,1
Sportartikel / Camping 62 2,9 30.805 6,7 128,0 6,4
Hausrat / Glas / Porzellan 115 5,3 23.025 5,0 70,9 3,2
Einrichtungsbedarf 224 10,3 59.830 13,1 139,1 6,4
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 22 1,0 3.660 0,8 14,6 0,7

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1.3:

Verkaufsflächenbestand im Stadtbezirk nach Lagen

zentrale . rn Stadtbezirk
Branche / Bedarfsbereich Versorgungsbereiche Seusuikp Laer insgesamt
in m? in % in m? in % in m? in %

Einzelhandel insgesamt 411.260 89,9 46.425 10,1 457.685 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 73.235 84,7 13.205 15,3 86.440 100,0
Lebensmittel und Reformwaren 50.995 82,0 11.180 18,0 62.175 100,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 17.620 95,0 930 5,0 18.550 100,0
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 4.620 80,8 1.095 19,2 5.715 100,0
mittelfristiger Bedarf insgesamt 206.890 97,3 5.825 2,7 212.715 100,0
Bücher 7.990 91,6 730 8,4 8.720 100,0
Spielwaren / Hobbyartikel 6.345 86,2 1.020 13,8 7.365 100,0
Bekleidung / Wäsche 165.210 98,0 3.410 2,0 168.620 100,0
Schuhe / Lederwaren 27.345 97,6 665 2,4 28.010 100,0
langfristiger Bedarf insgesamt 131.135 82,7 27.395 17,3 158.530 100,0
Uhren / Schmuck 7.910 94,1 495 5,9 8.405 100,0
Elektrowaren 25.865 93,0 1.945 7,0 27.810 100,0
Foto / Optik 4.780 95,7 215 4,3 4.995 100,0
Sportartikel / Camping 23.200 75,3 7.605 24,7 30.805 100,0
Hausrat / Glas / Porzellan 21.695 94,2 1.330 5,8 23.025 100,0
Einrichtungsbedarf 46.940 78,5 12.890 21,5 59.830 100,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 745 20,4 2.915 79,6 3.660 100,0

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

93

94 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Die Einzelhandelsverteilung nach Lagen und Bedarfsbereichen zeigt, dass sich ins-
gesamt die erfasste Verkaufsfläche fast vollständig auf zentrale Versorgungsbereiche
konzentriert. Im Stadtbezirk wird kein Sonderstandort ausgewiesen (vgl. Tabelle 1.3 und
Kapitel 1.3.4):

" Der kurzfristige Bedarfsbereich ist mit rd. 85 % überwiegend in den zentralen Ver-
sorgungsbereichen vertreten, jedoch besteht mit ca. 15 % auch ein größerer Ver-
kaufsflächenanteil in den sonstigen Lagen. Damit erfolgt die Grundversorgung im
Stadtbezirk Innenstadt zu einem Großteil innerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che, jedoch auch wohnungsnah in den sonstigen, zumeist städtebaulich integrierten
Lagen. Insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren (rd. 18 %) und Blumen /
Schreibwaren / Zeitungen (rd. 19 %) ist ein nennenswerter Verkaufsflächenanteil
auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vertreten, während Gesundheits-
/ Körperpflegeartikel fast vollständig in den zentralen Versorgungsbereichen kon-
zentriert sind (rd. 95 %).

" Im mittelfristigen Bedarfsbereich entfällt der Verkaufsflächenschwerpunkt mit über
97 % deutlich auf die zentralen Versorgungsbereiche. In den sonstigen Lagen sind
lediglich knapp 3 % der Verkaufsflächen ansässig. Die höchste Konzentration auf
zentrale Versorgungsbereiche ist mit 98 % bei Bekleidung / Wäsche gegeben. Ein
ähnlich hoher Wert ist bei Schuhe / Lederwaren (knapp 98 %) vorhanden, während
Bücher (rd. 92 %) und Spielwaren / Hobbyartikel (rd. 86 %) auch tiw. außerhalb der
Zentren angeboten werden.

" Mitrd. 83 % der Verkaufsfläche liegt der Großteil des langfristigen Bedarfsberei-
ches ebenfalls in zentralen Versorgungsbereichen, wenngleich der Anteil in den
sonstigen Lagen mit rd. 17 % unter den drei Bedarfsgruppen am höchsten ausfällt.
Typische zentrenrelevante Sortimente wie Uhren / Schmuck (rd. 94 %), Elektrowaren
(rd. 93 %), Foto / Optik (rd. 96 %) sowie Hausrat / Glas / Porzellan (rd. 94 %) sind —
den städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechend - fast ausschließlich den zentra-
len Versorgungsbereichen zugeordnet. Größere Verkaufsflächenanteile in den sons-
tigen Lagen erreichen die Sortimente Sportartikel / Camping (rd. 25 %), Einrich-
tungsbedarf (rd. 22 %) sowie bau- / gartenmarktspezifische Sortimente (rd. 80 %).

1.2.2 Kennziffern

Die Zentralitätskennziffer dient der Bewertung der Versorgungsbedeutung des Einzel-
handels im Bezirk Innenstadt. Die einzelhandelsrelevante Zentralität zeigt hierbei das
Verhältnis zwischen Umsatz und einzelhandelsbezogener Kaufkraft der Bevölkerung.?

Insgesamt weist der Bezirk Innenstadt aufgrund des City-Einzelhandels eine deutlich
überdurchschnittliche Einzelhandelszentralität von 266 auf. Insbesondere in den Bran-
chen des mittelfristigen Bedarfs erzielt die Kölner Innenstadt eine hohe Einzelhan-
delszentralität (779). Innerhalb des mittelfristigen Bedarfsbereiches wiederum werden
die höchsten Zentralitätswerte in den Branchen Bekleidung / Wäsche (1.005) sowie Bü-
cher (692) erzielt. Auch im langfristigen Bedarfsbereich ist die Zentralität mit 234 ins-
gesamt als überdurchschnittlich zu bewerten, wobei insbesondere die Sortimente Uhren
/ Schmuck (1.052), Sportartikel / Camping (598), Hausrat / Glas / Porzellan (516) sowie

2 Werte über 100 kommen zustande, wenn mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird, als Kaufkraft im Bezirk
vorhanden ist, d. h., der lokale Einzelhandel bindet die Kaufkraft der Wohnbevölkerung im hohen Maße und ge-
neriert Zuflüsse aus dem Umland bzw. den anderen Kölner Stadtbezirken. Werte unter 100 weisen entspre-
chend auf einen Kaufkraftabfluss hin. [später in Glossar]

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 95
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Foto / Optik (400) herausstechen. Auch im kurzfristigen Bedarfsbereich wird eine
überdurchschnittliche Zentralität (132) erzielt (Wochenmärkte nicht mit berücksichtigt).
Hier ist die höchste Zentralität bei Gesundheits- / Körperpflegeartikeln mit 263 festzu-
halten.

Abbildung 1.1: Zentralität im Stadtbezirk

00
269
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«© Zentralität Bezirk + © Zentralität Bezirke 2-9

Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

In Bezug auf die Verkaufsflächenausstattung im Bezirk je 1.000 Einwohner wird deut-
lich, dass die Innenstadt insbesondere aufgrund der City mit 3.621 m? eine deutlich
überdurchschnittliiche Ausstattung aufweist. Auch hier ist vor allem die sehr gute Aus-
stattung im mittelfristigen Bedarfsbereich zu nennen (1.683 m?) und hier insbesondere
bei Bekleidung / Wäsche (1.334 m?). Aber auch im langfristigen Bedarfsbereich ist die
Verkaufsflächenausstattung je 1.000 Einwohner mit 1.254 m? mehr als doppelt so hoch
wie in den Bezirken 2 - 9. Bemerkenswert ist auch die gute Ausstattung im kurzfristigen
Bedarfsbereich und hier insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren. Der Bezirk
erzielt mit einer durchschnittlichen Ausstattung von 492 m? je 1.000 Einwohnern bei Le-
bensmitteln und Reformwaren einen deutlich höheren Wert als der Durchschnittswert
der Bezirke 2 - 9 (353 m? je 1.000 Einwohner).

Gegenüber dem Jahr 2008 ist eine rückläufige Entwicklung im mittel- und langfristigen
Bedarfsbereich festzustellen, während der kurzfristige Bedarfsbereich noch deutlich zu-
gelegt hat, hier insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren (+ 75 m? Verkaufsflä-
che je 1.000 Einwohner). Hier wird erkennbar, dass auch die zentralen Innenstadtlagen
für Betreiber mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zunehmend attraktiver wer-
den, was auch damit zusammenhängt, dass Lebensmittelhändler und Drogerieketten fast
als einzige Betreiber im stationären Einzelhandel in Deutschland in den letzten Jahren
noch deutliche Umsatzzuwächse generieren konnten, sodass sie sich die 1a und 1b La-
gen in den Innenstädten leisten können. Demgegenüber war der Rückgang je 1.000 Ein-
wohner besonders bei bau- / gartenmarktspezifischen Sortimenten (- 121 m? Verkaufsflä-
che, v. a. Schließung Bauhaus Barbarossaplatz), Büchern (- 82 m? Verkaufsfläche, v. a.
Schließung der Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse mit 4.300 m? Verkaufsflä-
che), Elektrowaren (- 68 m? Verkaufsfläche, Ausstattung zwischenzeitlich mit der Saturn-

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

96 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Eröffnung in der Hohe Straße jedoch wieder gestiegen) sowie Spielwaren / Hobbyartikel
(- 43 m? Verkaufsfläche, u. a. Schließung Spielkauf, Music Store). Auch im mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich sind jedoch zum Teil auch noch Verkaufsflächenzuwächse
zu verzeichnen, so bei Uhren / Schmuck (+ 15 m? Verkaufsfläche) und Hausrat / Glas /
Porzellan (+ 34 m? Verkaufsfläche). Daneben wird allgemein ersichtlich, dass die höchs-
ten sortimentsspezifischen Verkaufsflächenrückgänge, in den Warengruppen zu ver-
zeichnen sind, welche die höchsten Umsatzanteile im Onlinehandel aufweisen (z. B. Bü-
cher, Spielwaren, Elektrowaren).

Tabelle 1.4: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

® Bezirk Innenstadt ® Bezirk 2-9
Branche / Bedarfsbereich 2008 2017 2017
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m?
Einzelhandel insgesamt 3.905 3.621 1.116
kurzfristiger Bedarf insgesamt 599 684 417
Lebensmittel und Reformwaren 417 492 353
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 146 147 45
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 36 45 19
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.845 1.683 134
Bücher 151 69 9
Spielwaren / Hobbyartikel 101 58 18
Bekleidung / Wäsche 1.371 1.334 90
Schuhe / Lederwaren 223 222 17
langfristiger Bedarf insgesamt 1.461 1.254 564
Uhren / Schmuck 51 66 5
Elektrowaren 288 220 48
Foto / Optik 54 40 9
Sportartikel / Camping 257 244 29
Hausrat / Glas / Porzellan 148 182 47
Einrichtungsbedarf 511 473 231
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 150 29 196

Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

1.3  Zentren- und Standortstruktur

Die Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk Innenstadt ist in der nachfolgenden
Übersicht sowie in Karte 1.1 dargestellt.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 97
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Übersicht 1.1: Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk

zentrale Versorgungsbereiche

Zentrum Bezeichnung

City - City

Bezirksteilzentrum - Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner Straße
- Nördliche Innenstadt, Eigelstein / Neusser Straße

Stadtteilzentrum - Deutz, Deutzer Freiheit

Nahversorgungszentrum |- Hohe Pforte / Waidmarkt

- Zülpicher Platz / Barbarossaplatz
- Aachener Straße, Innenstadt
- Venloer Straße, Innenstadt

geplante zentrale Versorgungsbereiche
Stadtteilzentrum - Deutz, Deutzer Hafen
Darstellung: GMA 2020

1.3.1 Zentrale Versorgungsbereiche

In der Innenstadt werden folgende Zentren als zentrale Versorgungsbereiche defi-
niert:

" Das Hauptzentrum bildet die City, welche die Haupteinkaufslagen der Kölner Innen-
stadt sowie ihre Nebenlagen vom Rhein im Osten bis zu den Ringen im Westen um-
fasst. In südlicher Richtung wird sie durch die Straßenzüge Cäcilienstraße und Mar-
silstein / Schaafenstraße begrenzt. Entlang der Ringe erstreckt sich die City in südli-
cher Richtung vom Rudolfplatz ausgehend über den Habsburgerring und den Ho-
henstaufenring bis zum angrenzenden Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz /
Barbarossaplatz. In nördlicher Richtung bildet der S-Bahnhof Hansaring mit dem
nordöstlich anschließenden Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt die Begrenzung
der Kölner City. Das Versorgungsgebiet der City ist die Gesamtstadt. Da die City im
Wesentlichen die oberzentrale Versorgungsfunktion der Stadt Köln ausbildet, geht ihr
Einzugsbereich weit über das Kölner Stadtgebiet hinaus.

" Neben der Kölner City bestehen in der Nördlichen und Südlichen Innenstadt zwei
vollwertig ausgestattete Bezirksteilzentren, deren Versorgungsgebiete einen Groß-
teil des linksrheinischen Bezirks Innenstadt umfassen, sowie das Stadtteilzentrum
Deutz.

- Das Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt erstreckt sich nördlich des
Hauptbahnhofs über den Eigelstein und die Neusser Straße bis zur Inneren Ka-
nalstraße sowie in westlicher Richtung über die Lagen zwischen der Eisen-
bahntrasse, Eigelstein, Hansaring und Ebertplatz.

- Das Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt erstreckt sich südlich der Haupt-
verkehrsachse Perlengraben / Severinsbrücke entlang der Severinstraße, dem
Chlodwigplatz und der Bonner Straße bis zur Eisenbahnunterführung. Vom
Chlodwigplatz ausgehend sind die angrenzenden, insbesondere in westlicher
Richtung entlang der Merowinger Straße liegende Geschäfte ebenfalls dem Be-
zirksteilzentrum Südliche Innenstadt zuzuordnen.

- Das Stadtteilzentrum Deutz umfasst den historisch gewachsenen Einzelhan-
delsbesatz entlang der Deutzer Freiheit. Das Zentrum wird im Osten durch die
Hauptverkehrsachse Gotenring / Justinianstraße und im Westen durch den Brü-

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

98 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

ckenkopf der Deutzer Brücke begrenzt. Das Stadtteilzentrum Deutz übernimmt
Versorgungsfunktionen für den gesamten Stadtteil Deutz.

-  Perspektivisch soll der südliche Siedlungsbereich des Stadtteils Deutz von dem
geplanten Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen versorgt werden. Im Bereich
des Deutzer Hafens, am südöstlichen Rand des rechtsrheinischen Innenstadtbe-
reichs gelegen, ist die Entwicklung eines neuen Quartiers für rd. 6.900 Menschen
geplant. Des Weiteren sollen auf dem 37,7 Hektar großen Areal Büros für rd.
6.000 Arbeitsplätze und sonstige Nutzungen entstehen. Zur Sicherung der Ver-
sorgung erfolgt perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz,
Deutzer Hafen auf der östlichen Hafenseite. Mit Blick auf die Funktionszuweisung
als Stadtteilzentrum können künftig ein oder zwei Lebensmittelmärkte, ein Droge-
riemarkt sowie ergänzende Einzelhandelsgeschäfte und Komplementärnutzun-
gen im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden (vgl. Kriterienkatalog
zur Definition der Zentrenstruktur).

=" Des Weiteren werden im Bezirk Innenstadt vier Nahversorgungszentren ausge-
wiesen. Diese liegen an den Ausfallstraßen im Westen des Stadtbezirks bzw. südlich
angrenzend an die Kölner City.

- Das Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt umfasst die Baublö-
cke entlang der Hohe Straße und Hohe Pforte südlich der Cäcilienstraße, die im
Zuge der Neustrukturierung des Quartiers rund um das leergezogene Polizeiprä-
sidium am Waidmarkt als Wohnquartier entwickelt wurde. Durch die trennende
Wirkung der Cäcilienstraße ist eine Zuordnung dieses Bereiches zur City nicht
gegeben. Das Versorgungsgebiet dieses Nahversorgungszentrums erstreckt sich
über das Cäcilien-Viertel, das Georgs-Viertel, das Kapitol-Viertel sowie angren-
zende Siedlungsbereiche des Pantaleons-Viertels.

- Das Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz grenzt süd-
lich am Hohenstaufenring an die City an. Es umfasst den Zülpicher Platz mit den
angrenzenden Lagen an der Zülpicher Straße und den Hohenstaufenring einschl.
Barbarossaplatz sowie den Einzelhandelsbesatz an der Luxemburger Straße bis
zur Hochstadenstraße. Aufgrund der umfangreichen Nahversorgungsfunktion mit
mehreren Supermärkten und einem Discounter ist eine Zuordnung zur City je-
doch nicht mehr gegeben. Das Versorgungsgebiet dieses Nahversorgungszent-
rums erstreckt sich über das Studenten-Viertel, das Rathenau-Viertel, das Süd-
bahnhof-Viertel sowie das Volksgarten-Viertel. Darüber hinaus werden auch die
angrenzenden Einwohner des Komponisten-Viertels, des Mauritius-Viertels und
des Pantaleons-Viertels teilweise durch das Nahversorgungszentrum versorgt.

- Das Nahversorgungszentrum Aachener Straße erstreckt sich im Wesentlichen
entlang der Aachener Straße westlich des Willy-Millowitsch-Platzes und der
Brabanter Straße bis zur Eisenbahntrasse am Grüngürtel. Der Einzelhandel in
diesem Bereich beschränkt sich auf nahversorgungsrelevante Betriebe, unter-
scheidet sich dabei deutlich vom Geschäftsbesatz der angrenzenden City-
Bereiche und wird durch kulturelle Einrichtungen (Theater) und Gastronomie er-
gänzt. Das Versorgungsgebiet des Zentrums Aachener Straße erstreckt sich auf
die jeweils angrenzenden Siedlungsbereiche des Apostel-Viertels, des Belgi-
schen-Viertels, des Komponisten-Viertels und des Mauritius-Viertels.

- Das Nahversorgungszentrum Venloer Straße umfasst den entlang der Venloer
Straße vom Friesenplatz in nordwestlicher Richtung verlaufenden Einzelhandels-
besatz bis zur Eisenbahnunterführung einschließlich der angrenzenden Lagen in
der Bismarckstraße und Spichernstraße. Vom Einzelhandelsbesatz am Friesen-
platz mit einem Schwerpunkt im mittelfristigen Bedarfsbereich (v. a. Weingarten

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Anlage 10, Auszug BV 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022

3187 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum:  05.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 05.12.2022  
öffentlich 
9.2.3 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020/1 
 
 
Die Vorlage wurde wegen des Beratungsbedarfes im Stadtentwicklungsausschuss  
zurückgestellt und wird daher erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
am 05.12.2022 behandelt. 
 
Es herrscht Einigkeit den Ergänzungsantrag gemäß Beschluss vom 03.05.2021 zu er-
neuern: 
  
„Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzel-
händlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß mög-
lich ist.“ 
 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen 
 
1. Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten  
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschluss-
empfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 
6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffent-
lichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fort-

schreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steue-
rungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentli-
che Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) darge-
stellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 
der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst. 
 
3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die kon-
sequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultati-
onskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
 
4. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch beding-
ten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Über-
prüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus 
insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. 
Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstands-
erhebung erforderlich.  
 
5. Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Ein-
zelhändlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß 
möglich ist. 
 
Alternative:  
Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK, auf eine Begleitung 
der Umsetzung des EHZK durch den Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) sowie 
die fortlaufende Überprüfung der Datenbasis. Damit verzichtet er auf die Anpassung der 
Möglichkeiten einer Steuerung des Einzelhandels. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

5_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Beschlussempfehlung_BV5

3393 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 17.06.2021 
öffentlich 
9.2.1 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020 
Der vorliegende Änderungsantrag von Grünen und FDP wird bei Enthaltung der SPD 
mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und der PARTEI beschlossen. 
 
Anschließend wird über die so geänderte Vorlage abgestimmt und die BV Nippes 
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 
6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öf-
fentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung 
(Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und 
Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kern-
aussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt. 
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die 
konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Kon-
sultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu las-
sen. 
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den 
dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadt-
gebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiese-
nen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe 
sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digita-
len Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich. 
 
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der 
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:

1. Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll 
sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motori-
sierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht 
werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert 
werden. 
2. Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.  
3. In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und 
andere Glücksspielstätten zu verhindern. 
4. Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzu-
siedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufge-
hoben. 
5. Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt 
sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes 
aktiv gefördert werden. 
6. Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwer-
fungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie 
als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt. 
7. Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das 
EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung von Frau Wicharz einstimmig beschlossen.

1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_wesentliche_Kernaussagen

32207 Zeichen

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln
Fortschreibung 
wesentliche Kernaussagen
Entwurf Stand September 2022
Anlage 1

Stadtentwicklung Köln  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) – Kernaussagen 
Bearbeitung: 
Dr. Marc Höhmann 
Barbara Eicker 
Franka Klocke
Jan Neumann 
Karla Finkeldei
Gutachter: 
GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 
Frankfurter Straße 249 b 
51147 Köln 
Bearbeitung: 
Birgitt Wachs 
Kirsten-Dorothee Riedel 
Dirk Riedel 
unter Mitarbeit von: 
Stephan Eckert 
Volker Theil

Stadtentwicklung Köln  3 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
Inhaltsverzeichnis          Seite 
 
1. Einleitung, Aufgabenstellung und Ziele 4 
2. Ausgewählte Ergebnisse zur Einzelhandelsstruktur in Köln 5 
3. Fortschreibung EHZK - wesentliche Festsetzungen 7 
3.1 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur) 7 
3.2 Festlegung zentraler Versorgungsbereiche 9 
3.3  Sortimentsliste 9 
3.4 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 10

4 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
1. Einleitung, Aufgabenstellung und Ziele 
 
Ein engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die 
Versorgung der Kölnerinnen und Kölner mit Waren und Dienstleistungen aller Bedarfsstu-
fen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel wie auch 
der Gesamtstadt Köln als Wohn- und Arbeitsort. Als wichtiger Wirtschafts- und Beschäfti-
gungsfaktor trägt der Kölner Einzelhandel wesentlich zur Gesamtattraktivität der Stadt bei. 
Zudem bilden die Geschäftszentren in ihrer zentralen Lage Mittelpunkte des öffentlichen 
Lebens, der Identifikation und der Kommunikation. Im Rahmen der hier vorgelegten Fort-
schreibung werden für Köln insgesamt 80 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen 
(2013 waren es 81). Damit verfügt die Stadt Köln immer noch über eine hierarchisch und 
räumlich sehr gut ausgeprägte, im Wesentlichen historisch gewachsene Zentrenland-
schaft. Zur Bündelung der Angebote des großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzel-
handels werden im Rahmen der Fortschreibung des Weiteren zehn Sonderstandorte aus-
gewiesen (2013:11). 
 
Am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein umfassendes Einzelhandels- und Zentren-
konzept beschlossen, das seitdem konsequent umgesetzt wird und Grundlage für die 
räumliche Steuerung, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ist. Die hier vorge-
legte Fortschreibung hat zum Ziel, die bisherigen räumlichen und inhaltlichen Festlegun-
gen vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen einer wachsenden Stadt auf 
der einen und der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels auf der anderen Seite 
sowie auf der Basis aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung zu überprüfen und, wo 
erforderlich, anzupassen. 
 
Ziele und Aufgaben der vorliegenden Fortschreibung des Konzeptes bleiben die Stüt-
zung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems, der Schutz und 
die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Verbesserung der wohnortnahen 
Versorgung der Bevölkerung und die Steuerung der Ansiedlung von nicht zentrenrele-
vanten großflächigen Einzelhandelsbetrieben. 
Abbildung 1: EHZK - Aufgaben und Ziele 
 Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie 
als nationale und internationale Shoppingmetropole, 
 Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in 
Köln, 
 Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion 
sowie als Mittelpunkte des öffen tlichen Lebens, der Identifikation und der Kom-
munikation innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume, 
 Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren 
und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wo-
chenmärkte, 
 Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen 
des demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt.  
Mit seinen Aussagen zur generellen Steuerung des Einzelhandels sowie den einzelnen 
Standortlagen zeigt das EHZK einen klaren Entwicklungsrahmen auf und liefert allen Be-
teiligten – Verwaltung, Politik, Einzelhändlern, Investoren und Immobilieneigentümern 
eine verlässliche Planungs- und Handlungsgrundlage.

Stadtentwicklung Köln  5 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
2. Ausgewählte Ergebnisse zur Einzelhandelsstruktur in Köln 
 
Die vorlegte Fortschreibung fußt auf einer umfassenden Analyse des Kölner Einzelhan-
dels. Hierzu wurde eine vollständige Erhebung des Einzelhandels und zentrenprägenden 
Komplementärnutzungen in allen Geschäftszentren, sonstigen Lagen und Sonderstand-
orten vorgenommen, die überwiegend im Jahr 2017 durchgeführt wurde. Alle Analysen, 
Standort- und Zentreneinstufungen sowie steuerungsrelevanten Aussagen und Hand-
lungsempfehlungen wurden auf dieser Grundlage erarbeitet. 
 
Zum Zeitpunkt der Erhebung gab es in Köln rund 6.500 Einzelhandelsbetriebe mit einer 
Verkaufsfläche von ca. 1,52 Mio. m2. Somit ist in Köln – analog zu den Entwicklungen in 
Gesamtdeutschland – ein Rückgang der Zahl der Einzelhandelsbetriebe und eine, aller-
dings nur sehr moderate (-1,8%) Verringerung der Gesamtverkaufsfläche zu beobachten, 
was insbesondere auf einzelne Betriebsinsolvenzen (v. a. Schlecker, Max Bahr / Prakti-
ker und Strauss Innovation, die zusammen mit über 60.000 m2 Verkaufsfläche im Stadt-
gebiet vertreten waren) sowie die Marktanteilsgewinne des Internethandels zurückzufüh-
ren ist. 
 
Die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner liegt in Köln bei 1,41 m2. Obwohl dies ei-
nen leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegenden Wert (1,51 m2 VKF / EW) 
darstellt, belegt Köln unter den deutschen Millionenstädten somit den ersten Platz vor 
Hamburg mit 1,37 m2 VK / EW (2016) sowie Berlin und München mit jeweils ca. 1,22 m2 
VK / EW (Berlin: 2016; München: 2012). 
Tabelle 1: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln 
Branche / Bedarfsbereich 
Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a. 
abs. in % in m2  in % in Mio. € in % 
Einzelhandel insgesamt 6.502 100,0 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.187 49,0 482.000 31,8 2.859,6 43,3 
Lebensmittel und Reformwaren 2.373 36,5 396.685 26,2 2.180,6 33,1 
Gesundheits- / Körperpflegeartikel* 474 7,3 61.295 4,0 428,2 6,5 
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 340 5,2 24.020 1,6 250,8 3,8 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.296 19,9 340.045 22,4 1.507,9 22,9 
Bücher 95 1,5 17.270 1,1 120,2 1,8 
Spielwaren / Hobbyartikel 99 1,5 23.960 1,6 119,9 1,8 
Bekleidung / Wäsche 901 13,9 254.380 16,8 1.098,4 16,6 
Schuhe / Lederwaren 201 3,1 44.435 2,9 169,5 2,6 
langfristiger Bedarf insgesamt 2.019 31,1 693.380 45,8 2.229,3 33,8 
Uhren / Schmuck 298 4,6 12.760 0,8 135,3 2,1 
Elektrowaren 349 5,4 73.260 4,8 517,2 7,8 
Foto / Optik 227 3,5 13.425 0,9 104,0 1,6 
Sportartikel / Camping 190 2,9 58.055 3,8 244,8 3,7 
Hausrat / Glas / Porzellan 256 3,9 67.115 4,4 199,2 3,0 
Einrichtungsbedarf 496 7,6 279.230 18,4 593,1 9,0 
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 203 3,1 189.535 12,5 435,7 6,6 
* Gegenüber 2008 ohne die Umsatzanteile verschreibungspflichtiger Medikamente;  
Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen) 
Die flächenbezogene Umsatzleistung liegt bei rd. 4.350 € / m2 Verkaufsfläche und ist 
damit gegenüber 2008 um 8,5 % angestiegen. Dennoch wird auch deutlich, dass der sta-

6 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
tionäre Einzelhandel in diesem Zeitraum Umsatzanteile an das Internet verloren hat. 
Während die Gesamtkaufkraft in Köln seit 2008 um 13,8 % gestiegen ist, ist der Umsatz 
der Betriebe nur um knapp die Hälfte (+ 6,5 %) gewachsen. Die Differenz von ca. 7 %-
Punkten entspricht in etwa dem Anteil, den der Internethandel im Vergleichszeitraum ge-
wonnen hat. Hier ist besonders zu erwähnen, dass Köln als Oberzentrum über beson-
ders hohe Verkaufsflächenanteile in den Branchen verfügt, welche in den vergangenen 
Jahren massiv Marktanteile an den Onlinehandel verloren haben. Insofern konnten die 
Effekte durch den Onlinehandel – auch durch die konsequente Umsetzung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes – etwas abgemildert werden. Dennoch ist zu konstatie-
ren, dass es keine „Köln-spezifische“ Entwicklung gab und Köln im bundesdeutschen 
Vergleich keine Sonderkonjunktur hatte. 
 
Die Verkaufsflächenausstattung in Köln sollte daher mit Blick auf den nach wie vor dy-
namischen Internethandel zum Erhalt der städtebaulichen Qualitäten, aber auch im Sin-
ne einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Gesamtentwicklung der Stadt Köln 
allenfalls noch punktuell erhöht werden. Dabei geht es um eine sinnvolle und nach-
haltige Steuerung des Einzelhandels innerhalb und außerhalb der Geschäftszentren 
bzw. zentralen Versorgungsbereiche, welche eine maßvolle Ausrichtung und Ergänzung 
des jeweiligen Branchenmixes in den Stadtbezirken und seinen Geschäftszentren so-
wohl unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ausstattung vor Ort auf der einen 
Seite als auch nachfrageorientierten Aspekten sowie Entwicklungspotenzialen und pla-
nerischen Zielsetzungen auf der anderen Seite vornimmt. 
 
Bei der Betrachtung nach Lagen zeigt sich eine weitgehende – unter städtebaulichen 
Gesichtspunkten wünschenswerte – Orientierung von zentrenrelevanten Sortimenten 
auf die zentralen Versorgungsbereiche, während die nicht zentrenrelevanten Kernsor-
timente, allen voran Einrichtungsbedarf und bau- / gartenmarktspezifische Sortimente 
auch – nicht zuletzt aufgrund des hohen induzierten Verkehrsaufkommens – an dezent-
ralen Standorten vertreten sind. Hier kommt die Steuerungswirkung des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzeptes zum Ausdruck. Nur noch vereinzelt sind unerwünschte Nutzun-
gen, i. d. R. aufgrund alter Baurechte, gerade in die Sondergebiete eingedrungen. 
 
Bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden erstmalig 
auch die insgesamt 66 Wochenmärkte an 39 Standorten einer detaillierten Analyse un-
terzogen. Als „älteste Nahversorger“ blicken sie in Köln bereits auf eine lange Tradition 
zurück und spielen für die Frequenz ebenso wie bei der wahrgenommenen Attraktivität 
der Geschäftszentren sowie der Nahversorgung eine große Rolle. Auch räumlich sind 
die Kölner Wochenmärkte – welche in einem breiten Spektrum von großen „Vollsorti-
mentsmärkten“ (ca. 70 Ständen) bis zu kleinen Nahversorgungsmärkten (ca. fünf Stän-
de) aufgestellt sind – ausgewogen über das Kölner Stadtgebiet verteilt. Die Untersu-
chung zeigt dabei jedoch auch, dass die Bedingungen für mögliche Neuansiedlungen 
von Märkten an sehr spezifische Standortanforderungen geknüpft und damit begrenzt 
sind. Eine ausführliche Befassung mit den Kölner Wochenmärkten, inklusive dezidierter 
Entwicklungsempfehlungen, enthält der als Anlage 3 beigefügte gutachterliche Endbe-
richt zur Fortschreibung des EHZK. An dieser Stelle seien daher nur als generelle 
Handlungsstrategien genannt: 
 
 Konzentration auf wirtschaftlich funktionsfähige Märkte: Hier ist für einzelne 
Märkte zu hinterfragen, ob diese weiter betrieben werden sollten, insbesondere 
solche, denen es kaum gelingt, eine stabile Stammkundschaft aufzubauen. Zuvor 
sollte geprüft werden, ob eine Neupositionierung (z. B. als Gastronomiemarkt) in-
frage kommt.

Stadtentwicklung Köln  7 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
 Schwerpunktsetzung / Positionierung: Die Kölner Wochenmarkt-Landschaft 
weist – zumindest an den Standorten mit geringerem Kaufkraftpotenzial im direk-
ten Standortumfeld – eine geringe Profilierung auf. Grundsätzlich sollten die Wo-
chenmärkte in den kommenden Jahren eine Profilierung über regionale Produkte, 
Bioprodukte, Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit, auch durch Anbieten verpa-
ckungsfreier Ware in den gewünschten Mengen sowie eine Erhöhung der Aufent-
haltsqualität (z. B. durch Gastronomie) zur Stärkung der Funktion als sozialer 
Treffpunkt anstreben. 
 punktuelle Verbesserungen funktionierender Märkte und ggf. Neuetablie-
rungen: Die Untersuchung der Kölner Wochenmärkte verdeutlicht, dass für viele 
Märkte kein unmittelbarer Handlungsdruck besteht. Viele Märkte sind funktionsfä-
hig. Dennoch besteht für diese punktuell Verbesserungspotenzial. Aspekte wie 
Sauberkeit, Ausschilderung oder das Sicherheitsempfinden können und sollten 
verbessert werden, gerade vor dem Hintergrund, dass der Einkauf auf dem Wo-
chenmarkt zunehmend als Erlebnis wahrgenommen werden möchte. 
 
 
3. Fortschreibung EHZK - wesentliche Festsetzungen 
 
Die steuerungsrelevanten Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umfas-
sen folgende Module: 
 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur): Im Rahmen des Standortkon-
zeptes erfolgt insbesondere die Festlegung und Begründung der zentralen Versor-
gungsbereiche im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a 
BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3 BauNVO. Daneben werden weitere 
Standortkategorien (Nahversorgungsla gen, Sonderstandorte) definiert und festge-
legt, die bei der Planung für den Einzelhandel ebenfalls eine Rolle spielen (= Zen-
tren- und Standortstruktur). Sie bilden die räumliche Grundlage der standort- und 
branchenspezifischen Grundsätze zur Einzelhandelsentwick lung. 
 Sortimentskonzept: Die Kölner Sortimentsliste definiert stadtspezifisch die zen-
tren-, nah-versorgungs- (stets auch immer zentren-) und nicht zentrenrelevanten 
Sortimente und dient somit als Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung 
von Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels. Sie bildet dem-
nach die sachliche Grundlage der standort- und branchenspezifischen Grundsät-
ze zur Einzelhandelsentwicklung. 
 Steuerungs- und Ansiedlungsregeln: Sie definieren, wie Standort- und Sorti-
mentskonzept zusammenwirken, um ihre steuernde Wirkung entfalten zu können. 
 
3.1 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur) 
 
Das Standortkonzept dient als Orientierungsrahmen und Entscheidungsgrundlage für 
die Zentren- und Standortentwicklung in der Stadt Köln. Ein wesentliches Augenmerk 
liegt dabei auf der Festlegung und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche 
(ZVB). Diese wurden mithilfe eines Kriterienkatalogs (s. Anlage 3, Teil A) gegenüber 
2013 überprüft, (ggf. neu) festgelegt und (ggf. neu) abgegrenzt, wo wesentliche Anfor-
derungen an zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. 
 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche wurden darüber hinaus die im Konzept 
2013 festgelegten Nahversorgungslagen und die Sonderstandorte überprüft und (ggf. 
neu) festgelegt bzw. abgegrenzt:

8 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 Nahversorgungslagen besitzen aufgrund der integrierten Lage und der vorhan-
denen Nutzungen (häufig größerer Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, 
Komplementärnutzungen) eine Bedeutung für die wohnungsnahe Nahversorgung. 
Trotz integrierter Lage und gewisser Zentrenansätze können diese jedoch auf-
grund des geringen Besatzes bzw. der fehlenden aktuell nicht erkennbaren Ent-
wicklungsmöglichkeiten nicht als vollwertige zentrale Versorgungsbereiche defi-
niert werden. Dennoch werden sie - in klar umrissenen Rahmen - als Positivräume 
für weitere, insbesondere nahversorgungsrelevante Einzelhandelsansiedlungen 
betrachtet. Bei Entwicklung einer Potenzialfläche ist zu prüfen, ob sich eine Nah-
versorgungslage zu einem zentralen Versorgungsbereich entwickeln kann. 
 Bei den Sonderstandorten handelt es sich um autokundenorientierte, städtebau-
lich nicht integrierte Standorte, die bereits wesentlich durch großflächigen Einzel-
handel geprägt sind. Planerische Zielsetzung der Ausweisung ist es, hier den 
großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (insbesondere Möbel-
häuser, Bau- und Gartenmärkte) zu konzentrieren. Weitere Bedingung hierfür ist 
die regionalplanerische Ausweisung als ASB (vgl. Abb. 2). Als „städtebauliches 
Erbe“ früherer Genehmigungspraxis finden sich in einigen Sonderstandorte jedoch 
auch noch großflächige Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten 
Kernsortimenten (z. B. Lebensmittel, Bekleidung, Sportartikel, Elektrowaren). Die-
se gelten heute als gebietsfremd, sodass deren Neuansiedlung und Erweiterung 
planungsrechtlich konsequent auszuschließen sind. 
 
Alle übrigen Bereiche des Stadtgebietes werden als sonstige Lagen bezeichnet. Hier-
bei wird im Steuerungskonzept (s. 3.4) jedoch deutlich zwischen städtebaulich bzw. 
siedlungsräumlich integrierten und dezentralen, nicht integrierte Lagen (insbesondere 
Gewerbe- und Industriegebiete oder Grünbereiche) unterschieden. 
 
Abbildung 2: Zentren- und Standortstruktur Köln 2020 
 
GMA-Darstellung 2020

Stadtentwicklung Köln  9 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
3.2 Festlegung zentraler Versorgungsbereiche 
 
Die zentralen Versorgungsbereiche wurden aufbauend auf der Zentrenstruktur aus 
dem Jahr 2010 (Beschlussfassung 2013) sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Si-
tuation überprüft und ggf. neu definiert und abgegrenzt. Die Zentreneinteilung wurde im 
Wesentlichen anhand des Kriterienkatalogs (s. Anlage 3, Teil A) überprüft, der die aktu-
ellen rechtlichen Anforderungen sowie die tatsächlichen Vor-Ort-Verhältnisse berück-
sichtigt. Gegenüber 2010 (Beschluss 2013) gab es insbesondere folgende Veränderun-
gen in der Zuordnung einzelner Standortlagen: 
 
Tabelle 2: Veränderte Zentreneinstufungen gegenüber 2010 
 
Zentraler Versorgungsbereich  
EHZK 2013 
Geänderte 
Einstufung 2020 
Neuausweisung Fort-
schreibung 2020 
Bezirkszentrum Mülheim, Wienerplatz Bezirksteilzentrum   
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-Ost, Sub-
belrather Straße Stadtteilzentrum   
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-West, Venloer 
Straße Stadtteilzentrum   
Stadtteilzentrum Dellbrück Bezirksteilzentrum   
Nahversorgungszentrum Ossendorf Nahversorgungslage   
Nahversorgungszentrum Longerich, Longericher 
Hauptstraße 
Nahversorgungslage Longerich,  
Grethenstraße 
  
Nahversorgungszentrum Blumenberg Nahversorgungslage   
Nahversorgungszentrum Pesch Betrachtung als städtebaulich in-
tegrierten Einzelstandort   
Nahversorgungszentrum Merkenich, Merkenicher 
Hauptstraße Nahversorgungslage   
Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße Nahversorgungslage   
Nahversorgungslage Junkersdorf, Kirchweg   Nahversorgungszentrum 
Nahversorgungsagglomeration Hatzfeldstraße  Nahversorgungszentrum 
-   Geplantes Stadtteilzent-  
rum Deutz, Deutzer Hafen 
-   Geplantes Nahversor-  
gungszentrum Kreuzfeld 
- 
  Geplantes Nahversor-  
gungszentrum Mülheim-  
Süd 
 
3.3  Sortimentsliste 
 
Die im Jahr 2010 erarbeitete Sortimentsliste für die Stadt Köln hat sich grundsätzlich be-
währt. Auf der Grundlage der tatsächlichen Verteilung der Branchen und Sortimente im 
Stadtgebiet, der Einstufung im LEP NRW sowie der städtebaulichen Zielvorstellungen 
der Stadt Köln wird sie daher fortgeschrieben. Es erfolgte lediglich eine redaktionelle An-
passung an die aktuelle Rechtsprechung (z. B. darf die Sortimentsbezeichnung „Ge-
schenkartikel“ aufgrund der fehlenden Bestimmtheit nicht mehr verwendet werden). 
 
Im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 werden folgende Sortimente 
als zentrenrelevant definiert.

10 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
Abbildung 3: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung) 
zentrenrelevante Sortimente 
1. Bücher und Antiquariate 
2. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel 
3. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, 
Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Wol-
le, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe 
4. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Com-
puter), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne 
Elektrogroßgeräte), Büromaschinen 
5. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper, 
6. (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musika-
lien, Musikinstrumente, 
7. medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, pharmazeutische Artikel 
8. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel) 
9. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik 
10. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren 
(z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken), 
Badtextilien 
11. Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze 
12. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte) 
13. Fahrräder und Fahrradzubehör, 
14. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung 
15. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente 
 
nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant) 
16. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren 
17. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und 
Putzmittel, Kosmetika), Apothekerwaren  
18. (Schnitt-)Blumen 
19. Zeitungen / Zeitschriften 
 
 
GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen 
und Anlage 1 LEP NRW 
 
3.4 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept übernimmt die strategische und konzeptionelle 
Steuerung des Einzelhandels, die durch die Bauleitplanung umgesetzt wird. Die tatsäch-
liche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben bestimmt sich nach dem örtlichen Bau-
recht.  
 
Die Anwendung der Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen soll sicher stellen, dass 
Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht zu einer Beein-
trächtigung der Versorgungsfunktion sowie der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit 
zentraler Versorgungsbereiche führen und sich die Dimensionierung eines Vorhabens 
am zugeordneten Versorgungsgebiet orientiert. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch

Stadtentwicklung Köln  11 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
den Antragsteller beizubringen. Bei der Ansiedlung1 und Erweiterung von Vorhaben i. S. 
v. § 11 Abs. 3 BauNVO sind zudem die landesplanerischen Vorgaben (LEP NRW) zu 
beachten. 
 
Abbildung 4: Steuerungsschema Einz elhandelsentwicklung  
Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit 
zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren. 
 
 
 Ansiedlung möglich; bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist eine Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) 
nachzuweisen  
()   Einzelfallprüfung erforderlich 
O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht 
  Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig 
1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung 
bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überpla-
nung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 
2)  Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung 
bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem 
Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 
3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versor-
gung der Beschäftigten 
4) Nur in ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie -
zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten von max. 10 % der Verkaufsfläche. 
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich 
GMA-Empfehlungen 2020 
 
                                            
 
1  inkl. Nutzungsänderungen

12 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
Steuerung des Einzelhandels innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
 
City, Bezirkszentren, Bezirksteilzentren: Für die zentralen Versorgungsbereiche City, 
Bezirkszentren und Bezirksteilzentren werden auf Ebene des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes keine Beschränkungen hinsichtlich möglicher Einzelhandelsansiedlun-
gen bzw. -erweiterungen benannt. Die City besitzt hierbei als Hauptzentrum eine ge-
samtstädtische sowie überörtliche Bedeutung, während die Bezirks- und Bezirksteilzen-
tren als Hauptzentren eine Versorgungsfunktion (teilweise in Arbeitsteilung) für die je-
weiligen Stadtbezirke übernehmen. 
 
Stadtteilzentren: Für die Stadtteilzentren gibt es keine wesentlichen Änderungen bei 
den Regelungen. Der Angebotsschwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Er-
weiterungen soll bei Betrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegen. Er-
gänzungen durch großflächige Betriebe mit zentrenrelevanten oder nicht zentrenrele-
vanten Kernsortimenten können unter Berücksichtigung der Vorrangstellung der City 
und Bezirks- bzw. Bezirksteilzentren (zentrenrelevante Sortimente) bzw. Sonderstand-
orte (nicht zentrenrelevante Sortimente) ebenfalls möglich sein. 
 
Nahversorgungszentren: Ebenfalls keine wesentlichen Änderungen gibt es für Nah-
versorgungszentren. Der Angebotsschwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder 
Erweiterungen soll bei Betrieben des kurzfristigen Bedarfsbereichs liegen. Großflächige 
Betriebe mit zentrenrelevantem oder nicht zentrenrelevantem Einzelhandel sollten hin-
gegen ausgeschlossen werden. 
 
Steuerungsempfehlungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist zu unterscheiden zwischen städtebau-
lich integrierten Lagen und städtebaulich nicht integrierten Lagen:  
 
 Zu den städtebaulich integrierten Lagen zählen Nahversorgungslagen und sonsti-
ge städtebaulich integrierte Lagen. 
 Den städtebaulich nicht integrierten Lagen sind im Umkehrschluss alle sonstige 
Standorte zuzuordnen, wobei v. a. die definierten Sonderstandorte sowie Gewerbe- 
und Industriegebiete zu nennen sind. 
 
In städtebaulich integrierten Lagen kann grundsätzlich die Ansiedlung von nahver-
sorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit möglich 
sein, sofern keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche vorliegt. Großflächi-
ge Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, 
sofern sie mit einer standortangepassten Verkaufsfläche der verbrauchernahen Versor-
gung dienen. Weitergehende Aspekte sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung nachzu-
weisen.1 Großflächige Ansiedlungsvorhaben im zentrenrelevanten Sortimentsbereich 
sind gemäß Ziel 6.5.-2 LEP NRW ausgeschlossen. Großflächige Einzelhandelseinrich-
tungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen nach Möglichkeit auf die 
Sonderstandorte gelenkt werden. 
 
Für alle städtebaulich nicht integrierte Lagen gilt, dass dem Entstehen neuer sowie 
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außer-
                                            
 
1  Zu prüfen ist, ob die landesplanerischen Voraussetzungen für die planerische Ausweisung eines großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb eines zentralen Versorgungsbe-
reichs erfüllt sind (vgl. Ziffer 6.5-2 Satz 3 LEP NRW).

Stadtentwicklung Köln  13 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
 
halb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie mit zentrenrelevanten Sortimenten 
entgegenzuwirken ist. Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrie-
ben mit zentrenrelevanten und / oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten 
sollen außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen grundsätzlich ausgeschlossen 
werden. Ausnahmsweise kann jedoch an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten zur De-
ckung des Mittagsbedarfs eine Bäckerei mit Café oder ein Convenience-Store1 oder ein 
Kiosk zulässig sein. Die genannten Betriebe können im Rahmen der Bauleitplanung 
gemäß § 34 Abs. 1 BauGB als ausnahmsweise zulässig festgesetzt werden. 
 
Sonstige Steuerungsempfehlungen 
 
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestehende Betriebe Bestandsschutz genie-
ßen, wobei außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die Regelungen des Ziels 
6.5-7 LEP NRW zu beachten sind. Darüber hinaus ist – auch gemäß Ziel 6.5-8 des LEP 
NRW – dem Entstehen neuer oder der Verfestigung und Erweiterung bestehender Ein-
zelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwir-
ken. 
 
Im Übrigen sollen nach Möglichkeit nicht großflächige Betriebe mit nicht zentrenrele-
vantem Einzelhandel außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auf die inte-
grierten Lagen und die Sonderstandorte gelenkt werden, auch wenn diese gemäß 
EHZK nicht per se ausgeschlossen sind. In städtebaulich nicht integrierten Lagen au-
ßerhalb der Sonderstandorte soll künftig nur Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, 
Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten von max. 10 % 
der Verkaufsfläche zulässig sein. Der Rest ist auf die Sonderstandorte zu lenken, eben-
so wie großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. 
Dabei ist zu beachten, dass die Neuansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrie-
ben aller Art in Sonderstandorten, die nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB), 
sondern als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen sind, ge-
mäß LEP NRW nicht zulässig ist. 
 
Aufgrund sortiments- und betriebstypenspezifischer Besonderheiten ist eine ergänzen-
de Regelung hinsichtlich der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Randsortimente 
bei Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zu empfehlen. In städtebau-
lich nicht integrieren Lagen ist, um der Gefahr einer Aushöhlung des Sortimentskonzep-
tes durch übermäßige Angebote von zentrenrelevanten Randsortimenten zu begegnen, 
bei Ansiedlungen von Betrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO in Sondergebieten 
eine Randsortimentsbegrenzung im Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen zu emp-
fehlen. Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsor-
timenten (z. B. Möbel-, Bau- und Gartenmärkte) ist eine Begrenzung der zentrenrele-
vanten Randsortimente auf maximal 10 % der realisierten Gesamtverkaufsfläche, je-
doch  - wie im bisherigen Konzept - maximal 800 m² Verkaufsfläche zu empfehlen.  
  
In Ergänzung zum Steuerungsschema ist die Steuerung großflächiger Lebensmittel-
märkte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vor dem Hintergrund der wach-
senden Stadt zu konkretisieren. Die Stadt Köln bewertet die Ansiedlungs- und Erweite-
rungsvorhaben mithilfe des in der Anlage 3.2 (Kapitel 6.4) dargestellten internen Bewer-
tungsschemas hinsichtlich ihres konkreten Standortes und der Dimensionierung. Das 
                                            
 
1 Gemäß EHI, Handelsdaten 2021 ist ein Convenience Store ein Einzelhandelsgeschäft, das auf geringer Verkaufsflä-
che ein begrenztes Sortiment aus den Warenbereichen Tabakwaren, Süßwaren, Getränke, Presseartikel sowie 
frische Snacks und Fertiggerichte bietet und sich durch seine bequeme Erreichbarkeit auszeichnet.

14 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) - 
Kernaussagen 
 
Vorhaben ist dann zulässig, wenn nach Prüfung der baurechtlichen und landesplaneri-
schen Vorgaben auch die Kriterien des Bewertungsschemas erfüllt werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1706 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
1538/2020/1
Stand: 25.08.2025 
Sachstandsbericht  
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
Beschluss: 
(An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die 
Schriftführung hinterlegt.) 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) ist Grundlage für die 
Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Stadtgebiet. Die Fortschreibung des EHZK 
wird seit dem Beschluss im Februar 2023 kontinuierlich angewendet und umgesetzt. Die Steu-
erungsfunktion des EHZK findet vor allem Anwendung bei Stellungnahmen in Bauantrags- 
und Bauleitplanungsverfahren sowie in Gesprächen mit Vorhabenträgern und Betreibern.  
Darüber hinaus gibt es, wie unter Punkt 3 beschlossen, weiterhin den Konsultationskreis Ein-
zelhandel Köln (KEK), der als Beratungsgremium für Einzelhandelsthemen und konkrete Vor-
haben dient. Wie unter Punkt 4 beschlossen, gibt es eine regelmäßige, gesamtstädtische Ein-
zelhandelserhebung bei der auch Leerstände erfasst werden. Die Erhebung wurde erstmalig 
2022 in Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderung durchgeführt und zuletzt 
2024. 
Nächste Schritte: 
Das EHZK als städtebauliches Entwicklungskonzept wird, wie oben beschrieben, weiterhin 
umgesetzt. Der KEK und die Einzelhandelserhebung werden regelmäßig durchgeführt. Per-
spektivisch ist eine erneute Fortschreibung des EHZK geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Mit der fortlaufenden Umsetzung des EHZK wird dem Beschluss des Rats gefolgt. Es ist kein 
weiterer Sachstandsbericht geplant.

3.2_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Teil A - Auszug_Kap5

61711 Zeichen

Anlage 3.2 
 
1 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil A  
Grundlagen und Steuerungsregeln  
 
[redaktionelle Anmerkung: hier nur Kapitel 5, Anhang 6.2 und 6.4 in überarbeite-
ter Form]

2 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Inhaltsverzeichnis          Seite 
 
5 Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln 3 
5.1 Standortkonzept 3 
5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche 3 
5.1.2 Zentren- und Standortstruktur Köln 4 
5.2 Sortimentsliste 6 
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln 6 
5.2.2 Kölner Sortimentsliste 7 
5.3 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 9 
5.3.1 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche 9 
5.3.2 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche 10 
5.3.2.1 Städtebaulich integrierte Lagen 10 
5.3.2.2 Städtebaulich nicht integrierte Lagen 12 
5.3.3 Sonstige Steuerungsempfehlungen 14 
6 Anhang 18 
6.1 Methodik 18 
6.2 Glossar 19 
6.3 Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur 25 
6.4 Internes Bewertungsschema im Rahmen der Steuerung von großflächigen 
Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 26

Stadtentwicklung Köln  3 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
5 Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln  
 
5.1 Standortkonzept  
 
5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche  
 
Die Abgrenzung richtet sich nach den Ausführungen in Kapitel 3.3 und basiert auf der 
aktuellen Situation (faktische Prägung). Sie ist weitestgehend parzellenscharf, um eine 
hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit zu gewährleisten. In Einzelfällen wurde 
von der Parzellengrenze abgewichen, z. B. bei tiefen Grundstücken oder wenn sich die 
baulichen Strukturen vor Ort nicht mit den Parzellenstrukturen decken. Zur Abgrenzung 
des zentralen Versorgungsbereiches ist die räumliche Konzentration von Versorgungs-
einrichtungen maßgeblich. Außer dem Einzelhandel sind hier auch Komplementärnut-
zungen (Dienstleister, Ärzte, Banken, Post, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtun-
gen etc.) zu betrachten.  
 
Ausgehend von den dargelegten rechtlichen Anforderungen zur Identifizierung und Festle-
gung zentraler Versorgungsbereiche sind folgende Kriterien bei der Abgrenzung zentraler 
Versorgungsbereiche zu berücksichtigen:  
 
 städtebaulich integrierte Lage 
 räumlich abgrenzbarer Bereich 
 zentrale Funktion mit städtebaulichem und funktionalem Gewicht (= Versorgung der 
Bevölkerung über den unmittelbaren Nahbereich hinaus) 
 Multifunktionalität (Einzelhandel ergänzt durch Dienstleistungen, gastronomische An-
gebote und ggf. Kultur und Freizeit) 
 sofern notwendig: die Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches 
(Flächenpotenziale für Neuansiedlungen oder Verlagerungen bestehender Anbieter 
zur Stärkung des Zentrums).   
Abbildung 1: Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche  
 
GMA-Darstellung 2020

4 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Während die in Abbildung 12 aufgeführten Kriterien Integration und zentrale Versor-
gungsfunktion (= „funktionales Gewicht“, „über den Nahbereich hinaus“) als unverrück-
bare „Muss-Kriterien“ gelten, handelt es sich bei anderen Kriterien (bspw. Vorhanden-
sein von Entwicklungs- und Potenzialflächen, Anteil der Komplementärnutzungen) um 
ergänzende Voraussetzungen, die grundsätzlich abgewogen werden können. Die zur 
Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen in Köln zugrunde gelegten Kriterien 
sind im Detail der nachfolgenden Abbildung 13 zu entnehmen.  
 
Darüber hinaus ist auf den Kriterienkatalog im Anhang unter Kapitel 6.3 zu verweisen, 
wo wesentliche Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. 
 
5.1.2 Zentren- und Standortstruktur Köln  
 
Unter Berücksichtigung der Kriterien wurde folgende Zentren- und Standortstruktur ent-
wickelt (vgl. Abbildung 12):  
 
Abbildung 2: Zentren- und Standortstruktur Köln 2020  
 
GMA-Darstellung 2020 
 Die zentralen Versorgungsbereiche wurden aufbauend auf der Zentrenstruktur aus 
dem Jahr 2010 sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation definiert und abge-
grenzt. Sie werden anhand einer vierstufigen Zentrenstruktur kategorisiert (vgl. Abbil-
dung 13). Die Zentreneinteilung wurde im Wesentlichen anhand des Kriterienkata-
logs (siehe Anhang: Teil A, Kapitel 6.3) vorgenommen. Dieser berücksichtigt die ak-
tuellen rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Landesentwicklungsplans 
Nordrhein-Westfalen und der Rechtsprechung, sowie die tatsächlichen Vor-Ort-Ver-
hältnisse. Er wurde bereits 2010 entwickelt und nunmehr fortgeschrieben.1 Dieser 
                                            
1  Zur Einordnung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der einzelnen Lagen in die Zentren- und Standort-
struktur siehe Kapitel 6.3 im Anhang von Teil A (Abgrenzung zentrale Versorgungsbereiche und Kriterienkata-
log).

Stadtentwicklung Köln  5 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Kriterienkatalog wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der GMA und dem Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik erarbeitet.  
 Darüber hinaus werden neben den zentralen Versorgungsbereichen sogenannte 
Nahversorgungslagen definiert. Diese können aufgrund des geringen Besatzes 
bzw. der aktuell nicht erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Ver-
sorgungsbereiche ausgewiesen werden. Sie weisen einen gewichtigen Bezug zu 
Wohngebieten auf und dienen i. d. R. der fußläufigen, wohnungsnahen Versorgung 
der dort lebenden Einwohner, z. T. haben sie auch eine Versorgungsfunktion für ei-
nen weiter gefassten Versorgungsraum. Damit bilden sie aufgrund ihrer integrierten 
Lage und der vorhandenen Nutzungen (meistens Lebensmittelmarkt, kleinteiliger 
Einzelhandel, Komplementärnutzung) eine Bedeutung für die wohnortnahe Versor-
gung. Außerdem weisen sie infolge der räumlichen Konzentration dieser Nutzungen 
Zentrumsansätze auf und sind daher bei Standortplanungen ebenfalls zu berücksich-
tigen. Aufgrund der geringen Ausstattung und fehlenden Versorgung dieser Stand-
orte über ihren unmittelbaren Nahbereich hinaus, können diese jedoch derzeit nicht 
als zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt werden. Bei Entwicklung einer Poten-
zialfläche ist zu prüfen, ob sich eine Nahversorgungslage zu einem zentralen Versor-
gungsbereich entwickeln kann. 
 Ebenfalls nicht als zentraler Versorgungsbereich definiert werden sogenannte Son-
derstandorte. Dabei handelt es sich i. d. R. um autokundenorientierte Standorte in 
Gebieten, die ursprünglich primär für Gewerbebetriebe vorgesehen waren und sich 
aufgrund ihrer verkehrlichen Lagegunst zu Standorten des Lebensmitteleinzelhan-
dels oder des großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandels herausgebildet 
haben. Daneben weisen diese Standorte häufig auch einen Besatz mit überwiegend 
großflächigen Betrieben des Fachmarktsegments auf (z. B. Bekleidung, Schuhe, 
Sport, Elektrowaren). Mit Ausnahme von Systemgastronomie und Anbietern im Vor-
kassenbereich von größeren Lebensmittelmärkten (z. B. Bäckereien) sind hier kaum 
ergänzende Nutzungen ansässig. Aufgrund der nicht integrierten Lage, des begrenz-
ten Warenspektrums sowie fehlender Komplementärnutzungen sind diese Standorte 
nicht als zentrale Versorgungsbereiche zu definieren. Durch die Vorprägung mit Ein-
zelhandel aller Art sowie das weitere Einsickern von zentren- und / oder nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten sowie die häufig verkehrliche Leistungsfähigkeit setzen 
diese Standorte die gewachsenen Zentren unter Druck. Andererseits können sie als 
sogenannte Sonderstandorte mit Sortimenten, die ausschließlich mit dem Pkw einge-
kauft werden können (z. B. Baustoffe, Möbel) und damit nicht zentrenschädlich sind, 
die gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur ergänzen und so eine gelungene 
Arbeitsteilung zwischen zentralen Versorgungsbereichen auf der einen Seite und de-
zentralen Standorten auf der anderen Seite fördern.  
 Neben den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen bestehen 
auch Einzelhandelsbetriebe an sonstigen Lagen im Stadtgebiet in sogenannten 
Streulagen. Da es sich v. a. um Solitärstandorte handelt, sind diese weder als zent-
rale Versorgungsbereiche oder Nahversorgungslagen noch als Sonderstandorte ein-
zustufen. Hierzu zählen sowohl städtebaulich integrierte als auch dezentrale, nicht 
integrierte Standorte (z. B. in Gewerbe- und Industriegebieten). Während in städte-
baulich integrierten Lagen nicht großflächiger Einzelhandel aller Art und im Einzelfall 
auch großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zulässig 
sein können, ist in den dezentralen, nicht integrierten Standorten Einzelhandel mit 
wenigen Ausnahmen (Ausnahmen v. a. für Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sor-
timenten) Einzelhandel zum Schutz der Zentren auszuschließen.

6 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
5.2 Sortimentsliste 
 
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln 
 
Die Sortimentsliste für die Stadt Köln wird auf Grundlage der Ausführungen in Kapitel 3.3 
abgeleitet bzw. fortg eschrieben. Neben der Charakteristik des Sortiments sind die tat-
sächliche Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln , die Einstufung im 
LEP NRW sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen  zu berücksichtigen. Während ei-
nige Sortimente wie etwa Bekleidung klar zentrenrelevant sind, ergeben sich in anderen 
Sortimenten Abwägungsmöglichkeiten. Daher wird im Folgenden zunächst die tatsächli-
che Verteilung nach Lagen über alle Branchen hinweg (Abbildung 14) und des Weiteren 
auch die tatsächliche Verteilung nach Lagen in ausgewählten Sortimenten dargestellt 
(Abbildung 15): 
 
Abbildung 3: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln nach Branchen 
und Lagekategorien  
 
Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020

Stadtentwicklung Köln  7 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Abbildung 4: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln in ausgewählten 
Sortimenten nach Lagekategorien 
 
*  nur Unterhaltungselektronik, ohne Kommunikationselektronik, Computer 
Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020 
 
5.2.2 Kölner Sortimentsliste  
 
Die nachfolgende Übersicht stellt die Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversor-
gungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente in der Stadt Köln dar. Dabei ist zu beach-
ten, dass sich die Abgrenzung nicht nur an der derzeitigen räumlichen Verteilung des 
Einzelhandels in Köln orientiert, sondern auch landesplanerische und städtebauliche 
Zielsetzungen berücksichtigt. So können z. B. Branchen, die derzeit nicht innerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche angeboten werden bzw. dort nicht ihren Verkaufsflä-
chenschwerpunkt aufweisen, als zentrenrelevant eingestuft werden, sofern entspre-
chende Ansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich möglich erscheinen und dort zu 
einer maßgeblichen Steigerung der Attraktivität des Einzelhandelsstandortes beitragen 
würden. Demgegenüber können im Einzelfall solche Sortimente, die bislang als zen-
trenrelevant eingestuft worden sind, aber nach aktuellen Erkenntnissen die zentralen 
Versorgungsbereiche nicht wesentlich prägen oder für die Aufwertung aufgrund verän-
derter Ansprüche an die Standortrahmenbedingungen (z. B. Flächenverfügbarkeit, ver-
kehrliche Erreichbarkeit) auch auf lange Sicht nicht realistisch erscheinen, aus der Köl-
ner Sortimentsliste herausgenommen werden. 
 
Die Sortimentsliste der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 hat sich grundlegend bewährt. 
Insbesondere wurden damit Trends im Einzelhandel abgemildert, die sich ansonsten 
sehr viel gravierender auf die Vielfalt und Lebendigkeit in den einzelnen Kölner Ge-
schäftszentren ausgewirkt hätten. Sie wird daher hinsichtlich der gegenwärtigen Ange-
botssituation in Köln, der Anlage 1 des Landesentwicklungsplans NRW, zwischenzeit-
lich erfolgter Rechtsprechungen sowie den zukünftigen stadtentwicklungspolitischen 
Zielsetzungen überprüft und fortgeschrieben (vgl. Tabelle 13):

8 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Tabelle 1: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung)  
zentrenrelevante Sortimente 
1. Bücher und Antiquariate 
2. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel 
3. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, 
Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, 
Wolle, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe  
4. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Com-
puter), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne Elekt-
rogroßgeräte), Büromaschinen  
5. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper, 
6. (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musika-
lien, Musikinstrumente, 
7. medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, pharmazeutische Artikel 
8. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel) 
9. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik  
10. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren 
(z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken), 
Badtextilien  
11. Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze 
12. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte) 
13. Fahrräder und Fahrradzubehör,  
14. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung 
15. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente 
 
nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant) 
16. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren 
17. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putz-
mittel, Kosmetika), Apothekerwaren 
18. (Schnitt-)Blumen 
19. Zeitungen / Zeitschriften 
GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung  2017, städtebaulicher Zielvorstellungen 
und Anlage 1 LEP NRW 
Übrig bleiben demnach als nicht zentrenrelevante Sortimente: 
 
20. Möbel, Kücheneinrichtung, Büromöbel, Antikmöbel, Teppiche, Teppichböden, Bo-
denbeläge, Matratzen 
21. Bau- und Heimwerker-, Gartenbedarf, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwa-
ren und Werkzeuge, Zäune, Farben, Lacke, Tapeten, Malereibedarf, Baustoffe, 
Badeinrichtungen und -ausstattung, Fliesen, Sanitär, Holz / Naturhölzer, Bauele-
mente wie z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen, etc. 
22. Zimmer-, Beet-, Balkonpflanzen, Außenpflanzen, Pflege- und Düngemittel, Erde, 
Torf, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenkeramik / Pflanzengefäße, Gartenhäuser, 
Rasenmäher,

Stadtentwicklung Köln  9 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
23. Elektro-Haushaltswaren (nur Großgeräte) / „weiße Ware“ (sperrige Haus- und Kü-
chengeräte wie z. B. Herde, Öfen, Kühlschränke, Waschmaschinen) 
24. Sportgroßgeräte (ohne Fahrräder und Fahrradzubehör), Campingartikel, Boote 
und Zubehör 
25. Kfz-Handel, Motorräder, Campingfahrzeuge, Reifenhandel 
26. Kfz- / Motorradzubehör 
27. Kinderwagen, Kindersitze 
28. Landmaschinen, Maschinen, Werkzeuge (großvolumig), Mineralölerzeugnisse, 
Brennstoffe, Antennen, Satellitenanlagen 
 
Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente erfüllt lediglich darstellenden Charakter 
und ist im Gegensatz zu den aufgeführten zentren- und nahversorgungsrelevanten Sor-
timenten nicht abschließend und um weitere Sortimente ergänzbar. 
 
5.3 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen  
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept übernimmt die strategische und konzeptionelle 
Steuerung des Einzelhandels, die durch die Bauleitplanung umgesetzt wird. Die tat-
sächliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben bestimmt sich nach dem örtlichen 
Baurecht. Die Steuerungsregelungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der 
GMA, dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik und der Bezirksregierung Köln erar-
beitet und mit der begleitenden Projektgruppe diskutiert und abgestimmt. 
 
Die Anwendung der Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen soll sicher stellen, dass 
Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht zu einer Beein-
trächtigung der Versorgungsfunktion sowie der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit 
zentraler Versorgungsbereiche führen und sich die Dimensionierung eines Vorhabens 
am zugeordneten Versorgungsgebiet orientiert. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch 
den Antragsteller beizubringen. Bei der Ansiedlung1 und Erweiterung von Vorhaben 
i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO sind zudem die landesplanerischen Vorgaben (LEP NRW) 
zu beachten. 
 
Im Folgenden werden auf Grundlage des Sortimentskonzeptes sowie der o. g. Zentren- 
und Standortstruktur in Köln branchen- und standortbezogene Grundsätze zur Einzel-
handelsentwicklung definiert. 
 
5.3.1 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche 
 
City, Bezirkszentren, Bezirksteilzentren: Für die zentralen Versorgungsbereiche City, 
Bezirkszentren und Bezirksteilzentren werden auf Ebene des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes keine Beschränkungen hinsichtlich möglicher Einzelhandelsansiedlungen 
bzw. -erweiterungen benannt. Das heißt, dass sowohl großflächige2 Betriebe als auch 
nicht großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sorti-
menten zulässig und städtebaulich erwünscht sind. Auch die Ansiedlung großflächiger 
                                            
1  inkl. Nutzungsänderungen. 
2  großflächiger Einzelhandel wird gerichtlich definiert ab 800 m² Verkaufsfläche.

10 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ist hier zulässig. Die City besitzt hier-
bei als Hauptzentrum eine gesamtstädtische und überörtliche Bedeutung, während die 
Bezirkszentren als Hauptzentren eine Versorgungsfunktion für die jeweiligen Stadtbe-
zirke übernehmen. In den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal und Mül-
heim wurden anstelle eines Bezirkszentrums aufgrund der gewachsenen Einzelhan-
delsstruktur mehrere Bezirksteilzentren ausgewiesen. Diese fungieren ebenfalls als 
Hauptzentren und versorgen jeweils einen Teilbereich des entsprechenden Stadtbe-
zirks.  
 
Stadtteilzentren: Die Stadtteilzentren weisen ihren Schwerpunkt im Bereich des kurz-
fristigen Bedarfs auf und übernehmen die Versorgung eines bzw. in einzelnen Fällen 
mehrerer Stadtteile. Innerhalb der Stadtteilzentren soll der Angebotsschwerpunkt bei 
möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben mit nahversorgungsrele-
vanten Sortimenten liegen. Eine Ergänzung des nahversorgungsrelevanten Angebotes 
in den Stadtteilzentren soll v. a. durch die Ansiedlung bzw. Erweiterung von nicht groß-
flächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten erfolgen. Großflä-
chige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen unter Berücksichtigung der 
Vorrangstellung bevorzugt in die City und Bezirks- bzw. Bezirksteilzentren gelenkt wer-
den. Aufgrund dessen sollen derartige Vorhaben in Stadtteilzentren nur im Einzelfall un-
ter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Planung, der Dimensionierung, des Sorti-
ments und der Vor-Ort-Situation zulässig sein. Dies ist auch bei Ansiedlungen / Erweite-
rungen von großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu berück-
sichtigen. Aufgrund der baulichen Strukturen und der begrenzt vorhandenen Potenzial-
flächen sind diese aus städtebaulicher Sicht in den Stadtteilzentren nur im Einzelfall un-
ter Abwägung aller Sachverhalte zu empfehlen. Betriebe unterhalb der Grenze der 
Großflächigkeit mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sind als Angebotsergänzung 
möglich. 
 
Nahversorgungszentren: Innerhalb der Nahversorgungszentren soll der Angebots-
schwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben des 
kurzfristigen Bedarfsbereichs liegen, so dass hier grundsätzlich nahversorgungsrele-
vante Sortimente anzusiedeln bzw. weiterzuentwickeln sind. Für großflächige Betriebe 
mit zentrenrelevantem Einzelhandel wird unter Berücksichtigung der Vorrangstellung 
der übergeordneten Zentren in den Nahversorgungszentren empfohlen, diese pla-
nungsrechtlich auszuschließen. Auch die Realisierung von großflächigen Betrieben mit 
nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird aus städtebaulichen Gründen in Nahversor-
gungszentren nicht empfohlen. Betriebe unterhalb der Großflächigkeit sind im Sinne ei-
ner Angebotsergänzung für den entsprechenden Versorgungsbereich des Nahversor-
gungszentrums sowohl im zentrenrelevanten als auch im nicht zentrenrelevanten Sorti-
mentsbereich möglich.  
 
5.3.2 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche 
 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist zu unterscheiden zwischen städte-
baulich integrierten Lagen und städtebaulich nicht integrierten Lagen.  
 
5.3.2.1 Städtebaulich integrierte Lagen

Stadtentwicklung Köln  11 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Zu den städtebaulich integrierten Lagen zählen Nahversorgungslagen und sonstigen 
städtebaulich integrierte Lagen. Den städtebaulich nicht integrierten Lagen sind im Um-
kehrschluss alle sonstige Standorte zuzuordnen, wobei v. a. die definierten Sonder-
standorte sowie Gewerbe- und Industriegebiete anzusprechen sind.  
 
Nahversorgungslagen: Die Nahversorgungslagen dienen der Sicherung und dem 
Ausbau der wohnortnahen Versorgung, sodass nicht großflächige Einzelhandelsbe-
triebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten hier zulässig sind. Großflächige 
Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, so-
fern sie mit einer standortangepassten Verkaufsfläche der verbrauchernahen Versor-
gung dienen. Weitergehende Aspekte sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung1 nachzu-
weisen. Großflächige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind in den Nah-
versorgungslagen nicht zulässig, während nicht großflächige Betriebe als Angebotser-
gänzung möglich sein können, wenngleich diese in erster Linie auf zentrale Versor-
gungsbereiche gelenkt werden sollen. Ansiedlungen von großflächigen Betrieben mit 
nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind in Nahversorgungslagen aus städtebaulicher 
Sicht nicht erwünscht.  
 
Sonstige städtebaulich integrierte Lagen: Bei den sonstigen städtebaulich integrier-
ten Lagen handelt es sich um Standorte, die keinem zentralen Versorgungsbereich oder 
keiner Nahversorgungslage zuzuordnen sind, jedoch als wohnungsnahe Lagen im Sied-
lungszusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches gelten. 
Ein Anhaltspunkt ist, dass der Standort in mindestens zwei Himmelsrichtungen einen 
wesentlichen Wohngebietsbezug aufweist2.Grundsätzlich kann die Ansiedlung von nah-
versorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit hier 
möglich sein, sofern keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche vorliegt. Da-
bei ist zu differenzieren zwischen kleinteiligen Angeboten wie Bäckereien, Blumenlä-
den, Apotheken usw. und mittelflächigen3 Fachmarktangeboten wie z. B. Drogeriemärk-
ten oder Textilfachmärkten. Hier muss im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden, 
dass keine nachteiligen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten 
sind.4 Großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten können 
hier zulässig sein, sofern sie mit einer standortangepassten Verkaufsfläche der verbrau-
chernahen Versorgung dienen. Weitergehende Aspekte sind im Rahmen einer Einzel-
fallprüfung nachzuweisen5. Um eine Aushöhlung des Einzelhandelskonzeptes zu ver-
                                            
1  Im Rahmen der Einzelfallprüfung ist zunächst zu klären, ob sich die Nahversorgungslage infolge des Vorhabens 
zu einem Nahversorgungszentrum und damit zu einem zentralen Versorgungsbereich entwickelt. Ist dies nicht 
der Fall, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Widerlegbarkeit der Vermutungsregel nach § 
11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO gegeben sind und die Vermutungsregel widerlegt werden kann. Dann würde es sich 
nicht um ein Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO halten. Der Standort müsste dann als städtebaulich 
atypisch zu bewerten sein. An diesen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Kann der Nachweis nicht 
geführt werden und handelt es sich insofern um ein Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ist zu prüfen, 
ob die landesplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes 
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs erfüllt sind (vgl. 
Ziffer 6.5-2 Satz 3 LEP NRW).  
2  Der Wohnbezug soll gewichtig sein und somit nicht nur eine Häuserreihe umfassen. 
3  nicht großflächig, d. h. kleiner 800 m² VK, aber größer als ca. 400 m² VK. 
4  In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass bestimmte Baugebiete nach BauNVO klein- und mittel-
flächige Betriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² Verkaufsfläche zulassen, so dass auch hier eine pla-
nungsrechtliche Steuerung erschwert ist.  
5  Zu prüfen ist, ob die landesplanerischen Voraussetzungen für die planerische Ausweisung eines großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb eines zentralen Versorgungsbe-
reichs erfüllt sind (vgl. Ziffer 6.5-2 Satz 3 LEP NRW).

12 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
hindern, wird empfohlen, bestehende oder neue Standorte, die städtebaulich nicht er-
wünscht sind, zu überplanen und Einzelhandel auszuschließen. Großflächige Ansied-
lungsvorhaben im zentrenrelevanten Sortimentsbereich sind gemäß Ziel 6.5.-2 LEP 
NRW ausgeschlossen. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrele-
vanten Kernsortimenten sollen nach Möglichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt wer-
den.  
 
5.3.2.2 Städtebaulich nicht integrierte Lagen 
 
Zu den städtebaulich nicht integrierten Lagen zählen neben den Sonderstandorten v. a. 
Gewerbe- und Industriegebiete, aber auch alle anderen Lagen, die nicht wohnortnah im 
Siedlungszusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches 
liegen.   
 
Sonderstandorte: Um die zentralen Versorgungsbereiche in ihren bestehenden Struk-
turen nicht zu beeinträchtigen sowie in deren Entwicklung nicht zu behindern, soll an 
den ausgewiesenen Sonderstandorten zukünftig – auch gemäß Ziel 6.5.-2 des LEP 
NRW – die Ansiedlung von großflächigen Betrieben mit nahversorgungs- und zentren-
relevanten Kernsortimenten planungsrechtlich ausgeschlossen werden, sofern dies 
nicht bereits erfolgt ist. Auch die Ansiedlung von nicht großflächigen Betrieben mit nah-
versorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zum Schutz der zentralen Ver-
sorgungsbereiche und deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht erwünscht und ist daher 
planungsrechtlich auszuschließen. An diesen Standorten sind Betriebe mit nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten zu konzentrieren, um so eine Bündelung von Einzel-
handelsangeboten zu erreichen. Die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevan-
ten Kernsortimenten darf zudem nicht zu einer grundsätzlichen Verdrängung dort vor-
handener klassischer Gewerbebetriebe führen. In Sonderstandorten, die nicht als Allge-
meiner Siedlungsbereich (ASB), sondern als Gewerbe- und Industrieansiedlungsberei-
che (GIB) ausgewiesen sind, ist die Neuansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbe-
trieben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO durch den LEP NRW nicht zulässig (vgl. 
Ausführungen in Kapitel 3.2).  
 
Sonstige städtebaulich nicht integrierte Lagen (v. a. Gewerbe- / Industriegebiete): 
Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes 
sollten hier Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nicht 
zulässig sein. Ausnahmsweise kann jedoch an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten 
zur Deckung des Mittagsbedarfs eine Bäckerei mit Café oder ein Convenience-Store1 
oder ein Kiosk zulässig sein. Die oben genannten Betriebe können im Rahmen der Bau-
leitplanung gemäß § 31 Abs. 1 BauGB als ausnahmsweise zulässig festgesetzt werden. 
In den sonstigen Gewerbe- und Industriegebieten ist ein genereller Einzelhandelsaus-
schluss (Einzelhandel mit nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevanten Sorti-
menten) im Rahmen der Bauleitplanung zu empfehlen, um bedarfsgerecht Flächen für 
Gewerbe- und Industriebetriebe bereit zu stellen. Damit sollen Flächen für Handwerk 
und produzierendes Gewerbe innerhalb der Gewerbe- und Industriegebiete gesichert 
werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsorti-
menten, die nach LEP NRW in den im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegenden 
Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zulässig sein können, sollen nach Mög-
                                            
1  Gemäß EHI, Handelsdaten 2021 ist ein Convenience Store ein Einzelhandelsgeschäft, das auf geringer Ver-
kaufsfläche ein begrenztes Sortiment aus den Warenbereichen Tabakwaren, Süßwaren, Getränke, Pressearti-
kel sowie frische Snacks und Fertiggerichte bietet und sich durch seine bequeme Erreichbarkeit auszeichnet.

Stadtentwicklung Köln  13 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
lichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt werden. Ausnahmen stellen Auto- / Motorrad-
handel sowie -zubehör, Baustoffhandel sowie Handel mit Baumaschinen mit zentrenre-
levanten Randsortimenten bis max. 10 % der Verkaufsfläche dar.

14 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
5.3.3 Sonstige Steuerungsempfehlungen  
 
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestehende Betriebe Bestandsschutz ge-
nießen, wobei außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die Regelungen des Ziels 
6.5-7 LEP NRW zu beachten sind. Im Einzelfall (per Gutachten) kann untersucht wer-
den, ob diesen Betrieben darüber hinaus eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit einge-
räumt werden kann, ohne dass damit negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungs-
bereiche oder die Versorgung der Bevölkerung einhergehen. In städtebaulich nicht inte-
grierten Lagen sollte daher möglichst präventiv zum Schutz eines zentralen Versor-
gungsbereiches ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden, sofern ein be-
nachbarter zentraler Versorgungsbereich in seiner Versorgungsfunktion oder Entwick-
lungsfähigkeit beeinträchtigt wird. 
 
Darüber hinaus ist – auch gemäß Ziel 6.5-8 des LEP NRW – dem Entstehen neuer oder 
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außer-
halb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Außerdem soll dem Entstehen 
neuer sowie der Verfestigung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentren-
relevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegengewirkt wer-
den. Eine Einzelhandelsagglomeration kann dann vorliegen, wenn mehrere selbststän-
dige, auch für sich jeweils nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich kon-
zentriert vorkommen und von ihnen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 
ausgehen (können).  
 
Aufgrund sortiments- und betriebstypenspezifischer Besonderheiten ist eine ergän-
zende Regelung hinsichtlich der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Randsorti-
mente bei Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zu empfehlen. In 
städtebaulich nicht integrieren Lagen ist, um der Gefahr einer Aushöhlung des Sorti-
mentskonzeptes durch übermäßige Angebote von zentrenrelevanten Randsortimenten 
zu begegnen, bei Ansiedlungen von Betrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO in 
Sondergebieten eine Randsortimentsbegrenzung im Rahmen der Bebauungsplanfest-
setzungen zu empfehlen. Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenre-
levanten Kernsortimenten (z. B. Möbel-, Bau- und Gartenmärkte) ist eine Begrenzung 
der zentrenrelevanten Randsortimente1 auf maximal 10 % der realisierten Gesamtver-
kaufsfläche, jedoch maximal 800 m² Verkaufsfläche zu empfehlen. Um sicherzustellen, 
dass die insgesamt zulässige Fläche nicht von einem einzigen Sortiment belegt werden 
kann, ist durch eine Verträglichkeitsprüfung die Dimensionierung einzelner Sortimente 
zu prüfen. Auch dies könnte ansonsten zu einer Unterwanderung des Sortimentskon-
zeptes und letztlich zu Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Strukturen in Köln füh-
ren. 
 
                                            
1  Lt. OVG Münster sind als Randsortimente solche Waren zu betrachten, die ein Kernsortiment lediglich ergänzen 
und eine gewisse Beziehung und Verwandtschaft zu den Waren des Kernsortiments haben. Gleichzeitig muss 
das Angebot des Randsortiments in seinem Umfang (Verkaufsfläche) und in seiner Gewichtigkeit (Umsatz) 
deutlich untergeordnet sein (vgl. OGV NRW, Beschluss vom 26.01.2000, 7 B 2023/99).

Anlage 3.2 
 
15 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Abbildung 5: Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung  
Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des 
Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren. 
 
 Ansiedlung möglich; bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist eine Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) nachzuweisen  
() Einzelfallprüfung erforderlich 
O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht 
 Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig 
1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten 
entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 
2)  Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-
8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 
3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten

16 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
4) Nur in ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimen-
ten von max. 10 % der Verkaufsfläche. 
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich  
GMA-Empfehlungen 2020

Anlage 3.2 
 
17 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
In Ergänzung zum Steuerungsschema ist die Steuerung großflächiger Lebensmittel-
märkte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vor dem Hintergrund der 
wachsenden Stadt (vgl. Kapitel 1) zu konkretisieren. Die Stadt Köln bewertet die An-
siedlungs- und Erweiterungsvorhaben mithilfe des im Anhang in Kapitel 6.4 dargestell-
ten internen Bewertungsschemas hinsichtlich ihres konkreten Standortes und der Di-
mensionierung. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn nach Prüfung der baurechtlichen 
und landesplanerischen Vorgaben auch die Kriterien des Bewertungsschemas erfüllt 
werden.  
 
Ein wesentliches Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und 
Stärkung der Geschäftszentren (= zentrale Versorgungsbereiche) in ihrer Versorgungs-
funktion, sodass großflächige Vorhaben mit dem Kernsortiment Lebensmittel in erster 
Linie auf die zentralen Versorgungsbereiche gelenkt werden sollten. Außerhalb des 
Nahbereichs von zentralen Versorgungsbereichen ist hingegen in städtebaulich inte-
grierten Lagen die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten grundsätzlich auch möglich. 
Diese Regelung dient dem Ziel der Sicherung und des Ausbaus der wohnortnahen Ver-
sorgung, da hierdurch eine bessere fußläufige Abdeckung innerhalb des Siedlungsge-
bietes erreicht werden kann. Als Nahbereich um die zentralen Versorgungsbereiche 
wird ein Radius von 700 m angesetzt, der i. d. R. dem fußläufigen Einzugsbereich von 
Betrieben der Nahversorgung entspricht (= Nahbereich eines zentralen Versorgungsbe-
reiches). Die 700 m-Radien der zentralen Versorgungsbereiche sind in den Karten 
„Zentren- und Standortstruktur“ in den Bezirkskapiteln in Teil B dargestellt.  
 
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der starken Zuwanderung und 
des prognostizierten Wachstums bis 2025 die Bevölkerungszahl in der Stadt Köln um 
rd. 6,5 % ansteigen wird.1 Neben größeren Wohnbaupotenzialgebieten erfolgt eine ste-
tige Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten. Aufgrund der steigenden Einwoh-
nerzahl bedarf es ebenfalls einer darauf abgestimmten, jeweils standortangepassten 
Entwicklung der Nahversorgung. Infolge der sehr dichten Zentrenstruktur innerhalb des 
Militärrings (linksrheinisch) bzw. innerhalb des von den Autobahnen A3 und A4 umfass-
ten Bereichs bis einschließlich des Stadtteils Mülheim im Norden (rechtsrheinisch) sind 
faktisch nur wenige Flächen außerhalb des 700 m-Radius um die zentralen Versor-
gungsbereiche vorhanden. Aufgrund der hohen Einwohnerdichte (in dem zuvor genann-
ten Bereich zwischen 1.135 EW / km² in Longerich und 11.994 EW / km² im Stadtteil 
Nippes, durchschnittlich 4.809 EW / km²) können die Zentren jedoch die wohnortnahe 
Versorgung z. T. nicht alleine übernehmen, sodass ein Ausbau des Versorgungsnetzes 
punktuell sinnvoll ist. Um sowohl dem Ziel der wohnortnahen Versorgung der Bevölke-
rung als auch dem Ziel der Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren (= zentrale 
Versorgungsbereiche) nachzukommen, wurden daher Ausnahmen (vgl. Anhang 6.4) 
formuliert. 
 
                                            
1  aus Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, Variante 1.

18 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
6 Anhang 
 
6.1 Methodik

Stadtentwicklung Köln  19 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
 
6.2 Glossar 
 
Betriebstyp 
Im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung wurde eine Einstufung des Einzelhandels nach Be-
triebstypen vorgenommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Be-
triebstypen des Einzelhandels – wie sie im Rahmen dieser Untersuchung verwendet 
wurden – aufgeführt. 
 
Übersicht 1: Betriebstypensystematik 
Abkür-
zung Bezeichnung Definition 
SM Supermarkt  Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 400 qm bis unter 1.500 
qm), der Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren 
(Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) und ergänzend Waren des tägli-
chen Bedarfs anderer Branchen vorwiegend in Selbstbedienung 
anbietet, z. B. EDEKA, REWE, Kaiser’s, Vierlinden Bio-Super-
markt, basic Bio-Supermarkt. 
VM Verbrauchermarkt Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 1.500 qm 
bis unter 3.000 qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nah-
rungs- und Genussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des 
kurz- und mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung 
anbietet (häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspo-
litik). Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage o-
der in Einzelhandelszentren, z. B. Hit. 
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20 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Fortsetzung von vorheriger Seite 
SB SB-Warenhaus Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 3.000 
qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Ge-
nussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mit-
telfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung anbietet 
(häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik). 
Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage oder in 
Einzelhandelszentren, z. B. Kaufland, real 
DIS Discounter Einzelhandelsbetrieb mit schmalem, auf raschen Umschlag aus-
gerichtetem Sortiment zu niedrigen Preisen, einfacher Warenprä-
sentation und Ladenausstattung, so gut wie keine Beratung oder 
Kundendienstleistungen; bei Nahrungs- und Genussmitteln (z. B. 
ALDI, PLUS, LIDL, PENNY) und SB-Backshops (z. B. Billy 
Back), im Non-Food-Bereich (z. B. KODI, ZEEMAN) 
FG Fachgeschäft Einzelhandelsbetrieb, der ein branchenspezifisches (z. B. Metz-
gerei, Spielwarengeschäft) oder bedarfsgruppenorientiertes (z. B. 
Babymarkt) Sortiment in großer Auswahl und in unterschiedli-
chen Qualitäten bei einer mittleren bis gehobenen Preisklasse 
mit ergänzenden Dienstleistungen (z. B. Kundendienst) anbietet; 
mittlere bis hohe Beratungsintensität, gute bis hohe Beratungs-
kompetenz. 
FM Fachmarkt Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sorti-
ment aus einem Warenbereich (z. B. Bekleidungs-, Schuhfach-
markt), einem Bedarfsbereich (z. B. Sport-, Baufachmarkt) oder 
einem Zielgruppenbereich (z. B. Möbel- und Haushaltswaren für 
designorientierte Kunden) bei niedrigem bis mittlerem Preisni-
veau anbietet, in der Regel autokundenorientiert, z. B. OBI, Me-
dia Markt, Dingers.  
KH Kaufhaus Ein größerer Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend im Wege 
der Bedienung Waren aus zwei oder mehr Branchen, davon we-
nigstens aus einer Branche in tiefer Gliederung, anbietet (häufig 
Textilien, Bekleidung), keine Lebensmittel, z. B. C&A, Peek & 
Cloppenburg. 
WH Warenhaus Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der in der Regel auf mehre-
ren Etagen breite und überwiegend tiefe Sortimente mehrer 
Branchen anbietet. Das Warensortiment umfasst überwiegend 
Güter der Bereiche Bekleidung, Heimtextilien, Sport, Hausrat, 
Einrichtung, Kosmetik, Drogeriewaren, Schmuck, Unterhaltung 
sowie auch Lebensmittel. Die Verkaufsmethode reicht von Bedie-
nung bis zur Selbstbedienung. Eine Verkaufsfläche von in der 
Regel ab 3.000 qm ist erforderlich, z. B. KARSTADT, KAUFHOF. 
PB Preisbrecher Preisbrecher sind „Ein-Euro-Shops“ und ähnliche „Billiganbieter“ 
(z. B. Inferno, T€Di); hierzu gehören keine Discounter (s. o.). 
Darstellung: GMA 2020; in Anlehnung an IfH, Katalog E, Köln, 2008  
 
Die Betriebstypen unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer Sortimentsstruktur. 
Dies wird v. a. quantitativ durch die Zahl der geführten Artikel deutlich. Gegenüber Le-
bensmitteldiscountern verfügen Supermärkte daher um mindestens die fünffache Arti-
kelanzahl, somit handelt es sich bei Supermärkten und großen Supermärkten um Le-
bensmittelvollsortimenter. Lebensmitteldiscountmärkte können aufgrund der geringen 
Artikelanzahl nicht als Lebensmittelvollsortimenter (=Lebensmittelsupermärkte) einge-
stuft werden. 
 
Branche

Stadtentwicklung Köln  21 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Zur Systematik der Einzelhandelsbranchen siehe Kapitel 6.1 Methodik. 
 
 
Einwohnerzahlen 
Alle Einwohnerzahlen sowie die Einwohnerprognose basieren auf Angaben der Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Haupt- und Nebenwohnsitze, Stand: 
31.12.2007, 31.12.2016, 31.12.2025). Gleiches gilt für die Angaben zur Einwohner-
dichte (Einwohner / km², Stand: 31.12.2016).  
 
 
Einzelhandel 
Einzelhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der 
Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren) von anderen Marktteilnehmern 
beschaffen und an private Haushalte absetzen.  
 
Einzelhandel im institutionellen Sinne, auch als Einzelhandelsunternehmung, Einzel-
handelsbetrieb oder Einzelhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirt-
schaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Einzelhandel im funktionel-
len Sinne zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird ein Unternehmen oder ein Be-
trieb dann dem Einzelhandel zugeordnet, wenn aus der Einzelhandelstätigkeit eine grö-
ßere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tätig-
keiten.1  
 
 
Kaufkraft 
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft stellt den Teil des verfügbaren Einkommens der 
Bevölkerung dar, der pro Jahr im Einzelhandel ausgegeben wird.  
 
Die Kaufkraft der Einwohner eines Raumes (z. B. Stadtbezirk, Versorgungsgebiet) be-
rechnet sich durch Multiplikation der Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) mit der durch-
schnittlichen Pro-Kopf-Kaufkraft (je Einwohner und Jahr in €), gewichtet mit dem sog. 
regionalen Kaufkraftindex (siehe unten): 
 
Kaufkraft in € = Einwohner  x  Pro-Kopf-Kaufkraft in €  x  Kaufkraftindex 
 
Für die einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft pro Einwohner und Jahr wurden die 
Angaben der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH herangezogen. 
Danach beträgt im Jahr 2018 die Pro-Kopf-Kaufkraft im Bundesdurchschnitt 5.570 €. 
 
 
Kaufkraftindex  
Die GfK Nürnberg errechnet die regionalen Kaufkraftindizes auf der Grundlage der 
Steuerstatistik. Werte über 100 deuten auf ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt 
höheres Kaufkraftniveau, Werte unter 100 auf ein unter dem Bundesdurchschnitt liegen-
des Niveau hin. Für die vorliegende Untersuchung wurde der GfK-Kaufkraftindex für die 
Gesamtstadt Köln herangezogen. Die Ermittlung der Kaufkraftindizes auf Stadtbezirks- 
bzw. Stadtteilebene erfolgte auf Basis des gesamtstädtischen Index und der GfK-Pro-
Kopf-Ausgaben für die Bezirke bzw. Stadtteile.  
                                            
1  Quelle: IfH, Katalog E, Köln, 2006.

22 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
 
 
Komplementärnutzungen  
Als Komplementärnutzungen werden alle gewerblichen Nutzungen bezeichnet, die nicht 
dem Einzelhandel (s. o.) zuzuordnen sind sowie kulturelle Einrichtungen und Einrichtun-
gen der sozialen Infrastruktur. Zur Systematik der Komplementärnutzungen siehe Kapi-
tel 6.1 Methodik. 
 
 
Leerstandsquote 
Zur Ermittlung der Leerstandsquote eines Zentrums wird die Anzahl der Leerstände im 
Zentrum ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtzahl der grundsätzlich für gewerbliche Nut-
zungen in Frage kommenden Ladenlokale im Erdgeschoss (d. h. Einzelhandel, Dienst-
leistungen, Gastgewerbe, Leerstände). Nicht berücksichtigt wird hierbei die soziale Inf-
rastruktur (z. B. Kindergärten, Kirchen), da deren Gebäude / Räumlichkeiten i. d. R. 
nicht für gewerbliche Nutzungen (z. B. Einzelhandel, Dienstleistungen) geeignet sind, 
sowie Großhandels- oder Kfz-Betriebe.  
 
     ∑ Leerstände im Erdgeschoss x 100 
Leerstandsquote in % =  
        ∑ Erdgeschossnutzungen (Einzelhandel, Dienstleistungen, 
Gastgewerbe, Großhandel) + Leerstände 
 
 
Nahbereich (700 m-Radius) 
 
Der 700 m-Radius wurde 2010 in Anlehnung an die Ausführungen des Einzelhandelser-
lasses NRW eingeführt und angesetzt; er hat sich grundsätzlich bewährt und entspricht 
etwa dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der Nahversorgung. Dabei wird un-
terschieden zwischen einem 700 m-Radius um einen zentralen Versorgungsbereich 
und einem 700 m-Radius um einen Lebensmittelbetrieb (ab 400 m² VKF). 
 
Es ist anzumerken, dass es sich bei dem 700 m-Radius um eine theoretische Darstel-
lung handelt; mögliche Umfeldfaktoren, die sich ggf. auf die Ausdehnung des Nahbe-
reichs auswirken können (z. B. Barrierewirkung einer Bahnlinie, Wettbewerbssituation) 
wurden dabei nicht berücksichtigt.  
 
 
Umsatz 
Die Einschätzung der im Einzelhandel getätigten Umsätze erfolgte auf einzelbetriebli-
cher Ebene. Dabei wurden branchen-, betriebstypen- bzw. betreibertypische Flächen-
produktivitäten (Umsatz je m² Verkaufsfläche und Jahr) angesetzt und auf die örtliche 
Situation (z. B. Flächengröße, Standortumfeld) angepasst. 
 
Bei Mehrbranchenunternehmen (z. B. SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Garten-
markt, Möbelhaus) fand eine nach Teilsortimenten differenzierte Umsatzschätzung die-
ser Betriebe statt. 
 
 
Verkaufsfläche

Stadtentwicklung Köln  23 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom 
Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Waren-
präsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und 
Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume 
(ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Ver-
kaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Mit der Novellierung des Einzelhandelserlasses 
Nordrhein-Westfalen werden auch die Aufstellflächen für Einkaufswagen außerhalb des 
Gebäudes mit zur Verkaufsfläche gezählt (vgl. hierzu Einzelhandelserlass Nordrhein-
Westfalen vom 22.09.2008, Kapitel 2.4). Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flä-
chen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-
Anlagen etc. 
 
Bei Mehrbranchenunternehmen (SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt, 
Möbelhaus) wurde in den Stadtbezirken 2 – 9 die Verkaufsfläche nach Teilsortimenten 
aufgeteilt, für alle anderen Betriebe erfolgte eine Verkaufsflächenzuordnung zum 
Hauptsortiment. 
 
 
Versorgungsgebiet 
Das Versorgungsgebiet umfasst den Raum, für den ein zentraler Versorgungsbereich 
i. W. Versorgungsfunktion besitzt, d. h. aus dem die Kunden / Bewohner überwiegend 
auf das Zentrum orientiert sind. Die Abgrenzung des Versorgungsgebietes erfolgte vor 
dem Hintergrund der aktuellen Ausstattung des Zentrums, der Einstufung in der Zen-
trenhierarchie sowie im Hinblick auf die Angebots- bzw. Wettbewerbssituation im Um-
feld. Das Versorgungsgebiet stellt damit den zugewiesenen Einzugsbereich eines Zent-
rums dar und unterscheidet sich somit vom 700 m-Radius. Die Versorgungsgebiete von 
Zentren gleicher Hierarchiestufe überschneiden sich nicht, wohingegen Zentren höherer 
Hierarchiestufe (z. B. Bezirkszentrum, Bezirksteilzentrum) die Versorgungsgebiete von 
Zentren niedrigerer Hierarchie (z. B. Stadtteilzentren) überlagern können. 
 
In den Stadtbezirken Ehrenfeld und Mülheim gibt es bei den Versorgungsgebieten eine 
Besonderheit. Dort sind z. T. innerhalb eines Stadtteils zwei oder mehrere Stadtteilzen-
tren ausgewiesen. Normalerweise versorgt ein Stadtteilzentrum den gesamten Stadtteil. 
Hier ist es so, dass mehrere Stadtteilzentren in Funktionsteilung das Versorgungsgebiet 
des Stadtteils bedienen. Dabei hat jedes Stadtteilzentrum sein fest zugeordnetes eige-
nes Versorgungsgebiet. 
 
 
Zentralität (Umsatz-Kaufkraft-Relation) 
Die Zentralität stellt eine Kennziffer zur Bewertung der Versorgungsbedeutung von Ein-
zelhandelsstandorten dar. Dabei wird der am Standort getätigte Einzelhandelsumsatz 
ins Verhältnis gesetzt zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Wohnbevölkerung in 
einem abgegrenzten Raum (z. B. Stadt, Stadtbezirk, Versorgungsgebiet). 
 
  Einzelhandelsumsatz am Standort 
Zentralität =         x  100 
  einzelhandelsrelevante Kaufkraft  
 
Werte über 100 kommen zustande, wenn mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird, 
als Kaufkraft im Bezirk vorhanden ist, d. h., der lokale Einzelhandel bindet die Kaufkraft 
der Wohnbevölkerung im hohen Maße und generiert Zuflüsse aus dem Umland bzw.

24 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
den anderen Kölner Stadtbezirken. Werte unter 100 weisen entsprechend auf einen 
Kaufkraftabfluss hin.

Stadtentwicklung Köln  25 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
6.3 Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur

26 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
6.4 Internes Bewertungsschema im Rahmen der Steuerung von großflächi-
gen Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che 
Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt (vgl. Kapitel 1.) und dem Ziel der Siche-
rung der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung bedarf es einer detaillierten Re-
gelung zur Bewertung von großflächigen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben mit 
dem Kernsortiment Lebensmittel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Im Rahmen 
einer internen Bewertung wird die Stadt Köln großflächigen Ansiedlungs- oder Erweite-
rungsvorhaben nach folgenden Kriterien bewerten (siehe auch Bewertungsschema, 
Abbildung 16): 
 
Stufe 1: Standortbewertung 
 
Im Rahmen der Standortbewertung werden sowohl der Mikrostandort selbst sowie die 
räumliche Lage zu zentralen Versorgungsbereichen bewertet. Folgende Kriterien sind in 
Stufe 1 zu berücksichtigen: 
 
 
 Städtebaulich integrierter Standort im direkten Siedlungszusammenhang eines 
bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches. Ein Anhaltspunkt ist, ob zu min-
destens zwei Himmelsrichtungen eine Anbindung an Wohnbebauung vorliegt, wobei 
der Wohnbezug gewichtig sein soll und somit nicht nur eine einzelne Hausbebauung 
umfassen darf. Diese Regelung geht einher mit dem Ziel „Sicherung und Ausbau der 
wohnortnahen Versorgung“. Sofern kein städtebaulich integrierter Standort vorliegt, 
ist das Vorhaben nicht möglich.  
 Erweiterungs- oder Neuansiedlungsstandort außerhalb eines 700 m-Radius um 
einen zentralen Versorgungsbereich: Ein wesentliches Ziel des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren (= zent-
rale Versorgungsbereiche) in ihrer Versorgungsfunktion, sodass großflächige Vorha-
ben mit dem Kernsortiment Lebensmittel in erster Linie auf die zentralen Versor-
gungsbereiche gelenkt werden sollten. Außerhalb des Nahbereichs von zentralen 
Versorgungsbereichen ist hingegen in städtebaulich integrierten Lagen die Ansied-
lung von Lebensmittelmärkten grundsätzlich auch möglich. Sofern das Vorhaben 
demnach außerhalb eines 700 m-Radius liegt, ist mit der Bewertungsstufe 2 fortzu-
fahren.   
 Erweiterungs- oder Neuansiedlungsstandort innerhalb eines 700 m-Radius um 
einen zentralen Versorgungsbereich: Sofern sich ein Vorhaben innerhalb des 700 
m-Radius eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, kann unter Berücksichti-
gung der Ausführungen in Kapitel 5.3.3 zur Steuerung großflächiger Lebensmittel-
märkte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche als Ausnahme dennoch eine 
Erweiterung oder Neuansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes möglich 
sein, sofern folgende Ausnahmeregelungen erfüllt werden:  
­  Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte innerhalb eines 700 m-
Radius um zentrale Versorgungsbereiche können ausnahmsweise als möglich 
erachtet werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen. 
Hierbei müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

Stadtentwicklung Köln  27 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
1. Das Vorhaben dient bei einer bestehenden Unterausstattung im zentralen 
Versorgungsbereich in Relation zur vorhandenen Versorgungsbedeutung 1 
der Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. 
2. Die Kommune behält sich vor, von dem Vorhabenträger ein Gutachten 
zum Verträglichkeitsnachweis zu fordern.  
3. Das Grundstück des Vorhabens soll mit Wohnen und ggf. sozialer Infra-
struktur in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächen-
zahl) optimal ausgenutzt werden. Anbieter, die dies derzeit nicht aufwei-
sen, sollen auf ihrem Grundstück in Abhängigkeit von der zulässigen Be-
bauung (Geschossflächenzahl) Wohnen und ggf. soziale Infrastruktur 
schaffen. Für Anbieter auf bereits optimal ausgenutzten Grundstücken 
(bspw. ein Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen 
Wohnhauses) bedarf es keiner weiteren Verbesserung.  
­  Neuansiedlungen innerhalb eines 700 m -Radius sind ausnahmsweise 
möglich, wenn zusätzlich zu den zuvor genannten Voraussetzungen folgende 
vierte Voraussetzung erfüllt wird: 
4. Für die Unterbringung des Vorhabens besteht nachweislich keine Entwick-
lungsfläche in dem oder den benachbarten zentralen Versorgungsbe-
reich(en). Hierbei sind alle zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichti-
gen, in dessen 700 m-Radius sich das Vorhaben befindet, sodass dieser 
Nachweis z. T. auch für mehrere zentrale Versorgungsbereiche erbracht 
werden muss. Der Verweis auf die Unmöglichkeit der Unterbringung einer 
geplanten Verkaufsfläche, die sich im mittleren und oberen Bereich der 
heute üblicherweise für den entsprechenden Betriebstyp realisierten Grö-
ßen bewegt ist ebenso wenig geeignet wie der Verweis auf den Nichtzu-
griff auf die entsprechenden Eigentumsrechte oder die benötigte (große) 
Pkw-Stellplatzanlage. 
                                            
1  Einordnung der Unterausstattung und der Versorgungsfunktion ist auf Basis der Empfehlungen zur Nahversor-
gung je Bezirk und den Zentrenpässen vorzunehmen. Veränderung im Nachgang der Erhebung für das Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes sind zu berücksichtigen.

28 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Abbildung 6: Bewertungsschema zur Steuerung von großflächigen Lebensmit-
telmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche

Stadtentwicklung Köln  29 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022)  
 
Bei positivem Abschluss der Stufe 1 ist die Stufe 2 des Bewertungsverfahrens durchzu-
führen: 
 
Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche (vgl. Abbildung 18) 
 
1. Ermittlung des Kaufkraftpotenzials im Nahbereich: Liegt der Planstandort des 
Vorhabens innerhalb eines 700 m-Radius‘ um einen zentralen Versorgungsbe-
reich, beträgt der Nahbereich für das Vorhaben ebenfalls einen 700 m-Radius um 
den vorgesehenen Standort. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird der 700 m-
Radius schematisch angesetzt.Außerhalb der 700 m-Radien um einen zentralen 
Versorgungsbereich kann der Radius für ein Vorhaben in Abhängigkeit von den 
siedlungsräumlichen Gegebenheiten, der verkehrlichen Beziehungen und der 
Nähe zu zentralen Versorgungsbereichen und anderen Lebensmittelmarktstandor-
ten individuell abgegrenzt werden. Für den jeweiligen Nahbereich sind das Ein-
wohnerpotenzial und das vorhandene Kaufkraftpotenzial abzuleiten. Hierbei kön-
nen auch geplante Wohngebiete berücksichtigt werden, die Planungen hinrei-
chend konkret sind. Die nahversorgungsrelevante Kaufkraft errechnet sich aus 
dem Einwohnerpotenzial, der nahversorgungsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 
2.672,00) und dem lokalen Kaufkraftindex. Für den Kaufkraftindex ist der jeweilig 
kleinsträumlich verfügbare Kaufkraftindex (i. d. R. Stadtteilebene) heranzuziehen.  
Insgesamt gilt, dass ein geplanter Einzelhandelsbetrieb maximal 35 % der 
nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich des Standortes ab-
schöpfen darf. Bei einer Erweiterung ist der Gesamtbetrieb zugrunde zu legen.  
2. Ermittlung der standortangepassten Verkaufsfläche (VKF): Die am Standort 
zulässige Verkaufsfläche wird mittels der betriebstypenspezifischen Flächenpro-
duktivität (Umsatz je m² VKF), welche in Bezug zur Kaufkraft (i. d. R 35 % der 
nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich) gesetzt wird, ermittelt. An-
haltspunkte für die betreiberspezifische Flächenproduktivität liefern Branchenbe-
richte (z. B. Hahn Retail Real Estate Report). Steht der konkrete Betreiber nicht 
fest, ist für einen Lebensmittelvollsortimenter von einer Flächenleistung von 4.400 
€ / m2 VKF auszugehen (sowohl Neuansiedlungen als auch Erweiterungen), wobei 
die Anforderungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen. Die 
Flächenleistungen der Lebensmitteldiscounter schwanken je Anbieter stark, so-
dass – sollte ein konkreter Betreiber feststehen – betreiberspezifische Flächenleis-
tungen heranzuziehen sind1. Sofern kein spezifischer Betreiber feststeht, ist für 
Discounter eine Flächenleistung von rd. 6.700 € / m2 zugrunde zu legen, wobei die 
Anforderungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen. 
 
                                            
1  Für die betreiberspezifischen Flächenleistungen sind jeweils die aktuellsten Werte zu verwenden, z. B. mit Hilfe 
von Branchenreports. Empfohlen wird der Hahn Retail Real Estate Report, der jährlich kostenlos erscheint und 
über die Homepage der Hahn AG abrufbar ist.

30 Stadtentwicklung Köln  
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Überarbeitung Entwurf Fortschreibung 2022) 
 
Abbildung 7: Rechenweg zur Ermittlung der zulässigen Verkaufsfläche  
 
 Einwohner in Nahbereich 
x  nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00) 
x  stadtteilspezifischer Kaufkraftindex  
 (Vergleich: Durchschnitt Stadt Köln = 108,5  x 1,085) 
=  nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Nahbereich 
x  35 % (i. d. R.) 

 Flächenproduktivität (wenn bekannt: betreiberspezifisch oder  € 4.400,00 / 
m² VKF für Vollsortimenter bzw. € 6.700,00 / m² VKF für Discounter) 
=  am Standort zulässige Verkaufsfläche des Vorhabens in m2 
Darstellung: GMA 2020

5.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV5

6530 Zeichen

Anlage 5.1 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 
Nippes gemäß dem Änderungsantrag AN/0967/2021 
 
Der vorliegende Änderungsantrag von Grünen und FDP wird bei Enthaltung der SPD 
mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und der PARTEI beschlossen.  
 
Anschließend wird über die so geänderte Vorlage abgestimmt und die BV Nippes 
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 
6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öf-
fentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung 
(Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und 
Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kern-
aussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.  
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die 
konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Kon-
sultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu las-
sen.  
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den 
dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadt-
gebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der 
ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der 
Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die 
Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe 
erforderlich.  
 
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der 
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung: 
 
1. Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, 
dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte 
Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die 
Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.  
2. Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden. 
3. In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und 
andere Glücksspielstätten zu verhindern. 
4. Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzu-
siedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden 
aufgehoben. 
5. Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. 
Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv 
gefördert werden. 
6. Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwer-
fungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als 
auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.

7. Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK 
nicht „positiv“, sondern „neutral“.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Bei Enthaltung von Frau Wicharz einstimmig beschlossen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1 
Zielsetzung des EHZK ist eine fußläufige und wohnortnahe Versorgung, daher wird um 
Einzelhandelsbetriebe ein 700 m-Radius angesetzt. Innerhalb dieses Radius ist eine 
fußläufige Erreichbarkeit in ca. 10 min gegeben. Das Prinzip der Zentralen 
Versorgungsbereiche stützt zudem die Konzentration von Handels- und Dienstleistungs-
angeboten sowie sonstigen frequenzstarken Nutzungen. Dadurch können Wege kombiniert 
und letztendlich individuelle Fahrten reduziert werden. Bei der Ausweisung und Abgrenzung 
der zentralen Versorgungsbereiche würde deren Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen 
Nahverkehr besonders berücksichtigt. Eine gleichzeitige Stärkung von Zentralen 
Versorgungsbereichen und städtebaulich nicht-integrierten Standorten widerspricht dem 
Zentrale-Orte-Prinzip. 
 
Zu 2 
Das EHZK sieht insbesondere eine Steuerung des großflächigen Einzelhandels (ab 800 m² 
Verkaufsfläche) vor, d. h. kleinere Betriebe können, unter Berücksichtigung der örtlichen 
baurechtlichen Voraussetzungen, standortangepasst auch außerhalb zentraler 
Versorgungsbereiche angesiedelt werden.  
 
Zu 3 
Das Qualitätsniveau des Handels kann leider nicht über das Einzelhandelskonzept gesteuert 
werden, hier greifen die Mechanismen des freien Wettbewerbs. Vergnügungsstätten werden 
vom EHZK ebenfalls nicht gesteuert. Eine Steuerung der Vergnügungsstätten kann 
allerdings durch die Bauleitplanung erfolgen.  
 
Zu 4 
Das EHZK steuert die Ansiedlung für das gesamte Stadtgebiet nach einheitlichen 
Ansiedlungsregeln, die auch die Vorgaben der Landesplanung berücksichtigen müssen. Eine 
Sonderlösung, die etwa die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in städtebaulich nicht 
integrierter Lage, z.B. in einem Gewerbegebiet, ermöglicht, ist in diesem Rahmen nicht 
zulässig. Das EHZK befürwortet im Sinne der Beschlussempfehlung, ebenfalls eine 
Verbesserung der Versorgung z. B. durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers, 
der aktuell im Stadtteil nicht vorhanden ist. Die Verwaltung unterstützt daher seit Jahren die 
Bestrebungen zur Ansiedlung eines Vollversorgers in Bilderstöckchen. Es wurden hierzu 
sowohl Gespräche mit Grundstückseigentümer*innen, Lebensmittelmarktbetreibenden und 
der Politik geführt. Eine Lösung konnte allerdings bislang noch nicht erzielt werden. 
 
Zu 5 
Das Kapitel 4.3 im EHZK widmet sich den Kölner Wochenmärkten. Dort werden u.a. 
Rahmenbedingungen zur Etablierung von Wochenmärkten (vgl. Tab. 12) aufgezeigt. Die 
Steuerung der Ansiedlung von Wochenmärkten ist allerdings nicht Bestandteil des EHZK.  
sondern die hier dargestellte Analyse und die getroffenen Empfehlungen können Grundlage 
für die Weiterentwicklung der Märkte durch die zuständige Marktverwaltung sein. Die

Anregung der Bezirksvertretung Nippes wurde daher an das zuständige Fachamt 
weitergeleitet. 
 
Zu 6 
Der Anregung wird gefolgt. In Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
wird bereits in diesem Jahr mit der Datenaktualisierung begonnen. 
 
Zu 7 
Das dem EHZK zugrunde liegende Prinzip der „Dezentralen Konzentration“ sichert und stärkt 
die wohnortnahe Versorgung im Sinne einer Stadt der kurzen Wege. Die Verwaltung geht 
daher davon aus, dass das EHZK einen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

9.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV5

8200 Zeichen

Anlage 9.1 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Nippes ge-
mäß dem Änderungsantrag AN/1950/2022 
 
Die Bezirksvertretung beschließt und schlägt dem Finanzausschuss und dem Stadtrat bzw. Haupt-
ausschuss vor, entsprechend zu beschließen:  
[Anmerkung der Verwaltung, dass die Vorlage im Finanzausschuss und Hauptausschuss nicht bera-
ten wird. Die Vorlage wird im Stadtentwicklungsausschuss und Wirtschaftsausschuss beraten, bevor 
sie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.] 
1. Die Bezirksvertretung Nippes begrüßt, dass der „Zentrale Versorgungsbereich“ EHKZ das Gebiet 
„Weidenpesch, nördliche Neusser Straße“ in Weidenpesch und Mauenheim als „Nahversorgungs-
zentrum“ ausgewiesen wird (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu der Stellungnahme von Lidl, 
S.7). Er soll sich aber auch auf die Friedrich-Karl-Straße 22 bis 32 (Strecke zwischen Siegmund-
straße und Neusser Straße) erstrecken und in der Neusser Straße weiter nach Norden und Osten 
fortgeführt werden können. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die ursprüngliche Fortführung des ZVB nach Norden und nach Westen (Friedrich-Karl-Str. 22-32) 
gegenüber der Fassung des EHZK 2013 wurde verkürzt, da die Erhebung des Gebietes zeigt, 
dass Einzelhandels- und Komplementärnutzungen in diesen Abschnitten stark ausgedünnt bis 
nicht vorhanden sind. Damit entsprechen sie  aktuell nicht den Anforderungen an einen ZVB. Die 
Verwaltung schlägt vor, die Abgrenzung des NVZ dann zu überprüfen, wenn der Lebensmittel-
markt an der Neusser Straße realisiert bzw. planungsrechtlich abgesichert ist. Hierdurch könnten  
formal alle Voraussetzungen für die Ausweisung eines ZVBs gegeben sein. Hierbei sind die Krite-
rien für die Ausweisung eines Zentralen Versorgungsbereiches maßgebend (vgl. Anlage 3, Kapi-
tel 5.1.1, S. 60). 
2. In Bilderstöckchen und Alt-Niehl soll es möglich sein, einen Vollsortimenter oder einen größeren 
Discounter anzusiedeln. Daher begrüßt die Bezirksvertretung, dass die Verwaltung laut Antwort 
an die Stellungnahme von Aldi Dormagen eine Einzelfallprüfung für möglich hält, (Siehe dortiger 
Punkt 1.1. der Anlage 7), wie auch die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4 der Beschluss-
empfehlung der BV Nippes (AN/0967/2021). Das EHZK in seiner derzeitigen Form ist aber grund-
sätzlich nicht geeignet, in Bilderstöckchen und Alt-Niehl eine fußläufige Versorgung zu gewähr-
leisten. Im Gegenteil. Deshalb ist die 700-Meter-Regel generell überall dort nicht anzuwenden, wo 
Stadtteile entgegen der Intention des EHZK von einer Versorgung abgekoppelt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Ansiedlung von klein- sowie ggf. auch großflächigen Lebensmittelbetrieben außerhalb der 
NVL in Bilderstöckchen und des NVZ Alt-Niehl ist auch mit der Fortschreibung des EHZK im Rah-
men der Ausnahmeregelung möglich. Hierbei kann, nach Abstimmung mit der Bezirksregierung 
auch ein individueller Einzugsbereich > 700 m-Radius bei Berechnung der standortangepassten 
Verkaufsfläche berücksichtigt werden, solange die Versorgungssituation dies erfordert und be-
nachbarte ZVB nicht gefährdet werden.  
 
3. Die Bezirksvertretung Nippes stellt fest, dass ärmere Haushalte durchschnittlich einen höheren 
Anteil ihres Einkommens für den Kauf von Lebensmitteln aufbringen (müssen) als reichere. Daher 
wirkt sich der in der Verwaltungsvorlage vorgesehene Richtwert von einer Abschöpfung von 
höchstens 35% der vorhandenen Kaufkraft dahingehend aus, dass die Ansiedlung von Einzelhan-
del in kaufkräftigeren Stadtteilen begünstigt wird, was dem Ziel einer flächendeckenden Versor-
gung in Köln entgegensteht. Die Bezirksvertretung schlägt daher einen höheren Richtwert von 40 
oder 45 % vor.

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Wert von 35 % Kaufkraftabschöpfung stellt einen Orientierungswert dar. Damit ist es möglich 
diesen Wert anzupassen, um besondere Siedlungs- und Wettbewerbsstrukturen berücksichtigen 
zu können (vgl. Anlage 3.2, Kapitel 6.4, S. 29 ff.). Eine pauschale Erhöhung des Richtwerts 
könnte zu weiteren Verdrängungsfaktoren führen, so dass es fachlich zielführender erscheint fle-
xibel auf die tatsächliche Situation reagieren zu können. 
4. Grundsätzlich muss im Konzept der Notwendigkeit von Nachverdichtung durch Mischnutzung 
Rechnung getragen werden. Sowohl bei Neuerrichtung als auch bei Ausbau im Bestand müssen, 
auch bis zu 1500 qm Nutzfläche, Mischnutzungen durch komplementäre Nutzung wie Wohnen, 
elektrische Infrastruktur oder sozialer Infrastruktur (KiTas, Pflegeheime etc.) als positiver Aspekt 
bei einer Sondergenehmigung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Entsiegelungsmaßnahmen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das interne Bewertungsschema (jetzt Anhang 6.4) berücksichtigt als Kriterium bei der Standortbe-
wertung als ersten Prüfschritt, ob ein Standort städtebaulich integriert ist. Dabei wird vor allem 
eine Ergänzung des Einzelhandelsbetriebs um Wohnnutzung und ggf. soziale Infrastruktur gefor-
dert. Es wird nochmal betont, dass das EHZK nicht geeignet ist die Innenentwicklung zu steuern. 
Entsiegelungsmaßnahmen werden bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich 
begrüßt, aber nicht gefordert. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden und eine mögliche 
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist generelles Ziel im Rahmen der Bauleitplanung und 
wird auf dieser Ebene umgesetzt. 
5. In diesem Jahr sind allein etwa 14.000 Geflüchtete nach Köln gekommen. Auf der anderen Seite 
ist „laut Stadt (…) die Einwohnerzahl 2021 um 8.739 Menschen gesunken.“ 
(https://www.ksta.de/wirtschaft/umzug-in-die-region-immer-mehr-menschen-verlassenkoeln-
39996536) In Anbetracht dieser Dramatik schlägt die Bezirksvertretung vor: Ähnlich wie es die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen hat, soll die Verwaltung nicht nur alle zwei Jahre, 
sondern jedes Jahr diese wichtige Grundlage bei der Anpassung auch des EHKZ berücksichtigen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung ist dem Änderungsantrag der BV 2 gefolgt. In Kooperation mit der KBW wird der-
zeit eine Einzelhandelserhebung durchgeführt. Die Daten sollen bis Ende 2022 vorliegen und kön-
nen dann ausgewertet werden. Es ist beabsichtigt, die Erkenntnisse aus den Erhebungsdaten in 
die Umsetzung des EHZK einfließen zu lassen. Bei der Standortbewertung und Verkaufsflä-
chenermittlung wird auf die aktuellsten verfügbaren Zahlen zurückgegriffen, so dass eine jährliche 
Anpassung des Konzepts nicht erforderlich ist. 
6. Das EHZK soll so beschaffen sein, dass die unerwünschte Ansiedlung von Spielhallen einge-
schränkt oder geregelt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das EHZK dient in erster Linie der Steuerung des Einzelhandels. Eine direkte Steuerung von Ver-
gnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen, ist über ein städtebauliches Entwicklungs-
konzept nicht zulässig. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten erfolgt über die entsprechende 
Festsetzung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Hierdurch können innerhalb der jewei-
ligen Geltungsbereiche Spielhallen, Wettbüros und bspw. Internet-Cafés mit Spielen zukünftig 
verhindert werden können. Das EHZK liefert mit dem Ziel des Schutzes der zentralen Versor-
gungbereiche regelmäßig die zentrale Argumentationsgrundlage sowie den räumlichen Bezugs-
rahmen (Geltungsbereich). 
7. Das EHZK erhält nicht die Etikettierung als für den Klimaschutz „positiv“, sondern „neutral“.

3 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Beschlusstext (Vorlage-Nr. 1538/2020/1) werden die Auswirkungen des EHZK auf den Klima-
schutz als (indirekt) positiv bewertet. Zwar ist die Wirkung nicht konkret messbar, dennoch aber 
vorhanden. Die wird wie folgt begründet: „Es [das EHZK] dient in seiner Fortschreibung der Siche-
rung einer wohnortnahen Versorgung und trägt damit maßgeblich zur Umsetzung des Leitbildes 
einer Stadt der kurzen Wege bei, insbesondere durch die Vermeidung von zusätzlichen Einkaufs-
verkehren durch den MIV. Des Weiteren trägt es zur Umsetzung des Leitbilds der dezentralen 
Konzentration bei, durch das der sparsame Umgang mit der knappen Ressource Fläche verfolgt 
wird. Beide Leitbilder zahlen somit auf die Forderung nach einem positiven Beitrag zum Klima-
schutz ein.“

12.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_SteA

4001 Zeichen

Anlage 12.1 
 
 
Beantwortung der Verwaltung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im SteA am 
01.12.2022 
 
Die SPD-Fraktion begrüßt das Konzept grundsätzlich und bittet um Beantwortung der folgenden 
Frage: 
 
1. Wie entwickeln sich tatsächlich neue Einzelhandelsstandorte an den Standorten wo es bisher kei-
nen Einzelhandel gibt, jedoch einen großen Bedarf? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gibt verschiedene Stadtteile, wie beispielsweise in Merkenich, Ossendorf, Weiß oder Esch/Au-
weiler an denen die Stadtverwaltung bemüht ist Einzelhandel zur Verbesserung der Nahversor-
gung in fußläufiger Entfernung anzusiedeln. Verschiedene Faktoren, wie die Verfügbarkeit von 
Grundstücken, die Suche nach einem Betreiber, die Größe der Verkaufsfläche sowie planungs- 
und immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen setzen dabei Grenzen. Die Verwaltung hat in 
der Vergangenheit bereits die Realisierung von Einzelhandelsprojekten eng begleitet, dazu gehö-
ren z. B. der Integrationsmarkt in Alt-Niehl, der Frische-Markt in Grengel sowie der genossen-
schaftlich geführte Bürgerladen in Vogelsang. Dieses Konzept hat sich leider auf Dauer nicht ren-
tiert, so dass die Entwicklung einer neuen Lösung zur Schließung der Nahversorgungslücke von 
der Verwaltung unterstützt wird. 
Durch die Ergänzung des Steuerungschemas im Rahmen der Fortschreibung erweitern sich die 
Spielräume zur Ansiedlung von Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che. Hierbei sind die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW zu beachten. Aus diesem 
Grund erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Referaten der Bezirksregierung Köln. 
 
 
2. Die SPD-Fraktion regt an, zwei bis drei Lupenräume zu betrachten und die Wünsche der Bezirks-
vertretung einzubeziehen. Des Weiteren regt die SPD-Fraktion an, Standorte zu betrachten, die 
von Einzelhandelsnutzungen gegebenenfalls überformt sind, um dort nachzusteuern. Darüber hin-
aus regt die SPD-Fraktion an, Anreize für Einzelhändler zu schaffen, indem geprüft wird, inwiefern 
Nutzungen mit urbanem Wohnen verbunden wird. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Sämtliche unterversorgte Bereiche im Stadtgebiet sind durch die Fortschreibung des EHZK be-
kannt, werden entsprechend begleitet und könnten im Sinne der Anregung als „Lupenräume“ be-
zeichnet werden. Die Herausnahme einiger weniger Standorte wird nicht empfohlen, da dies zu 
einer Ungleichbehandlung zwischen den Bezirken führen würde. Gleichzeitig wird im Rahmen von 
Datenerhebungen die Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet weiterhin beobachtet 
und bei Bedarf begleitet. 
 
Einer Überformung von Standorten, die gemäß EHZK nicht für Einzelhandelsnutzungen geeignet 
sind, das sind insbesondere Sonderstandorte mit Gewerbenutzungen, lässt sich durch die Aufstel-
lung von Bebauungsplänen entgegenwirken, so dass auch hier der Einzelhandel gesteuert wer-
den kann. 
 
Das fortgeschriebene EHZK ermöglicht explizit eine bessere Ausnutzung von Grundstücken durch 
Handel, Wohnnutzung und/oder soziale Infrastruktur, um integrierte Einzelhandelsstandorte zu 
fördern. Für Betreiber ist diese Regelung besonders attraktiv bei der Ansiedlung außerhalb von 
ZVB (vgl. Anlage 3.2, Abb.6).

2 
 
3. Die Fraktion Die Linke warnt davor, nur mit Ausnahmen zu operieren und hebt das positive, vorlie-
gende Gerüst der Vorlage hervor. Darüber hinaus regt die Fraktion Die Linke an, eventuelle Aus-
nahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu unterbreiten. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anwendung von Ausnahmen im Rahmen des internen Bewertungsschemas bezieht sich auf 
Einzelfälle an Standorten außerhalb der ZVB. Der Anwendungsspielraum ist daher bereits be-
grenzt und wird zudem durch landesplanerische Vorgaben ohnehin reguliert. Die Ausnahmen die-
nen dazu, die Ansiedlung von wohnortnahen Nahversorgungsangeboten in unterversorgten Berei-
chen zu ermöglichen. Die Anwendung des internen Bewertungsschemas findet in diesem Zusam-
menhang als Daueraufgabe bei der Umsetzung des EHZK bereits statt.

0_Anlage_Navigationshilfe

1252 Zeichen

Anlage 0 
 
Navigationshilfe zur überarbeiteten Beschlussvorlage 1538/2020/1: Fort-
schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (EHZK) 
 
 
 
Beschlussvorlage  
Nr. 1538/2020/1 
Überarbeiteter Entwurf Fortschreibung EHZK 2020 
 
Status 
Beschlusstext Ergänzung Beschlusspunkt 1 
Ergänzung Absatz 1 und 2 
überarbeitet 
Anlage 0 Navigationshilfe zu Änderungen neu 
Anlage 1 Änderungen Anzahl ZVB und wesentliche Kernaussagen Steuerung 
(s. Markierung kursiv) überabreitet 
Anlage 2 Ergänzend s. Anlage 2.1 und 2.2 unverändert 
Anlage 2.1 Wiederausweisung: Abgrenzung und Steckbrief NVZ Weidenpesch neu 
Anlage 2.2 Neuausweisung: Abgrenzung und Steckbrief NVZ Dellbrück neu 
Anlage 3 Gutachterlicher Endbericht unverändert 
Anlage 3.1 Übersicht der Anpassungen im Gutachterlichen Endbericht  
(Anlage 3) neu 
Anlage 3.2 Geänderter Gutachterlicher Endbericht:  Änderungen Kapitel 5, An-
hang 6.2 und 6.4 (s. Markierung kursiv) 
neu 
Anlage 4 Beschlussprotokoll BV 2 vom 03.05.2021 neu 
Anlage 4.1 Stellungnahme der Verwaltung neu 
Anlage 5 Beschlussempfehlung BV 5 vom 17.06.2021 neu 
Anlage 5.1 Stellungnahme der Verwaltung neu 
Anlage 6 Abwägung Eingaben Träger öffentlicher Belange neu 
Anlage 7 Abwägung Eingaben aus der Öffentlichkeit neu

4_Anlage_Auszug_Beschlussprotokoll_BV2

6002 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313 
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 03.05.2021 
öffentlich 
9.2.5 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
1538/2020 
 
 
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD und 
FDP zu Ziffer 3, sowie ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor. 
Die FDP-Fraktion gibt zu Protokoll: 
 
„Die Corona-Pandemie grassiert seit 2020. Dabei hat sich bedingt durch deren Aus-
wirkungen auf Handel und Gesellschaft auch die Einzelhandelslandschaft verändert. 
Die hiermit einhergehenden tiefgreifenden Entwicklungen sind noch nicht abschlie-
ßend abzusehen. Es ist jedoch bereits heute schon klar, dass mit der umfänglichen 
Öffnung der Läden es vorrangig die sogenannten inhabergeführten Geschäfte 
schwer haben werden, vergangene Marktanteile und Umsatzzahlen zu erreichen. 
Aus diesem Grunde sollten mit der Abnahme der Inzidenzzahlen der Pandemie ge-
rade in der Eröffnungsstartphase sonntägliche Öffnungszeiten vorrangig für eben 
diese inhabergeführten Geschäfte in unseren Veedeln möglich gemacht werden. 
Insoweit richten wir diesen Appell an die Stadtverwaltung und die hierfür entschei-
denden politischen Gremien.“  
 
Zunächst lässt Herr Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen 
Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP zu Ziffer 3 des Beschlusstenors abstimmen. 
Herr Tempski verliest die Stellungnahme von 15 - Hr. Dr. Höhmann:  
Die Beschlussvorlage wurde in 2020 erstellt. Eine Überprüfung der Daten ca. 1 Jahr 
nach Beschlussfassung (voraussichtlich frühestens Ende des Jahres) ist aus Sicht 
der Verwaltung angestrebt werden. Allerdings würde diese aus Kapazitätsgründen

vermutlich nicht auf einen Schlag erfolgen können, sondern, beginnend nach der 
Sommerpause 2022, nach z.B. Hierarchiestufen (z.B. zunächst die Bezirks- und Be-
zirksteilzentren) abgearbeitet werden. 
1. Beschluss:  
Die Vorlage wird in Ziffer 3 wie folgt geändert: 
  
Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-
Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen be-
schließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach einem 
Jahr im Kölner Stadtgebiet.  
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. 
Danach lässt Herr Giesen über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. 
Die FDP-Fraktion bittet um Beitritt. 
Die SPD-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. 
Herr Tempski verliest die Stellungnahme von 15 - Hr. Dr. Höhmann:  
Dies ist nach Fortschreibung gemäß der Verwaltungsvorlage grundsätzlich möglich. 
Voraussetzung ist ein städtebaulich integrierter Standort, eine zusätzliche Bebauung 
dieses Standortes mit Wohnnutzung und eine standortangepasste Verkaufsfläche, 
die in Immendorf, wegen der geringen Einwohnerzahl, zwingend kleinflächig, d.h. 
unter 800 m² bleiben muss.  
 
2. Beschluss:  
Die Beschlussvorlage 1538/2020 zur Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept (EHZK) wird um folgenden Punkt ergänzt: 
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Al-
lerdings soll es dahingehend geöffnet werden, dass die Neuan-
siedlung von Einzelhändlern- und Zentren auch in den Stadtteilen 
Immendorf und Weiß möglich ist. 
Zudem findet ein Fachgespräch der Verwaltung mit der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept statt, wel-
ches durch den Bezirksbürgermeister zu organisieren ist. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei 
Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Vorlage abstimmen. 
 
3. Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzep-
tes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 
1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse 
einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fort-
schreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie 
Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - 
wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt. 
 
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die 
konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom 
Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten 
zu lassen. 
 
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den 
dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner 
Stadtgebiet.  
Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-
Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen 
beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ei-
nem Jahr im Kölner Stadtgebiet.  
 
Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen 
Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind 
eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen 
Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Allerdings 
soll es dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Ein-
zelhändlern- und Zentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß 
möglich ist. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

9.2.5.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü-
nen, SPD und FDP 
AN/0995/2021 
 
 
Wurde unter Top 9.2.5 behandelt. 
 
 
 
9.2.5.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0994/2021 
 
 
Wurde unter Top 9.2.5 behandelt.

8.1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV7

6729 Zeichen

Anlage 8.1 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz gemäß 
dem Änderungsantrag AN/2240/2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in der 
vorgelegten Form ab. 
 
Begründung: 
Der Einzelhandel nicht nur in Köln unterliegt einem beständigen Wandel. Von daher ist es völlig un-
verständlich, dass hier mit Daten aus dem Jahre 2017 eine Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts erfolgen soll. Insbesondere in Porz haben sich in den letzten Jahren gravierende 
Veränderungen ergeben, die bisher keinen Niederschlag in der Vorlage gefunden haben. So ist die 
alte Hertie-Immobilie in Porz Mitte abgerissen und durch drei Neubauten einschließlich Einzelhandel 
ersetzt worden. Auf der Siegburger Straße in Poll sind ebenfalls noch Einzelhandelsobjekte im Plan 
enthalten, die inzwischen abgerissen worden sind und wo aktuell eine Neubauentwicklung stattfindet. 
In Langel ist ein Discounter in Planung, der sich ebenfalls im Konzept nicht wiederfindet. Und ein 
Nahversorgungszentrum auf dem ehemaligen Lager Lind ist nicht mehr in der Planung. Mit 5 Jahre 
alten Daten kann man kein aktuelles Einzelhandelskonzept erstellen. 
 
Aber auch auf einen weiteren kritischen Punkt muss hingewiesen werden. Das Thema Nahversor-
gung spielt in dem Konzept gegenüber dem Schutz der Bezirkszentren eine viel zu untergeordnete 
Rolle. Zahlreiche Stadtteile in Porz sind aktuell ohne Nahversorgung und dürften diese nach den 
Grundsätzen des Einzelhandelskonzepts auch nie bekommen. Dies ist falsch. Die Entwicklung von 
Nahversorgung auch außerhalb der bestehenden Bezirks- und Nahversorgungszentren ist gerade im 
Hinblick auf eine älter werdende Bevölkerung sinnvoll und notwendig. Daher dürfen die Produkte des 
täglichen Bedarfs nicht als zentrenrelevantes Sortiment definiert werden und die Ansiedlung außer-
halb dieser Zentren behindern. 
Aus Sicht der BV Porz ist daher vor einer Beschlussfassung eine Aktualisierung und grundsätzliche 
Überarbeitung notwendig. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es ist zutreffend, dass die im gutachterlichen Endbericht, insbesondere in den dazugehörigen Karten 
und Analysetexten dargestellten bzw. verwendeten Daten aus 2017 stammen. Grundsätzlich hat die 
Datenerhebung zweierlei Funktion: Einerseits eine analytische, um Kennziffern, wie z. B. die Zentrali-
tät für Gesamtstadt, Bezirke und Stadtteile zu ermitteln und vergleichbar zu machen. Andererseits 
eine steuernde, die zentrale Versorgungsbereiche auf der Grundlage des Besatzes städtebaulich 
identifiziert und begründet. Hierbei sind weniger die einzelnen Betriebe relevant, als vielmehr das Vor-
handensein oder die grundsätzliche Ansiedlungsmöglichkeit von zentralörtlichen Funktionen, etwa 
durch Ladenlokale oder Potenzialflächen. Die Datenerhebung als Basis für die Ausweisung von zent-
ralen Versorgungsbereichen und Festlegung der Sortimentsliste muss zu einem Stichtag bzw. in ei-
nem begrenzten Zeitraum erfolgen, um eine Vergleichbarkeit in den Bezirken herzustellen. Eine 
große Herausforderung stellt die dynamische Entwicklung des Handels dar. Trotz punktueller Verän-
derungen kann keine grundsätzliche Veränderung der zentralen Versorgungsbereiche oder Verschie-
bungen in den Sortimentsangeboten festgestellt werden, die eine Anpassung des Konzeptes erforder-
lich machen. Zur Bewertung neuer Anfragen zu konkreten Standorten werden im Übrigen grundsätz-
lich die dann aktuellen Daten herangezogen, so dass eine dynamische Betrachtung gewährleistet ist. 
 
Die genannten Veränderungen wurden im aktuellen Konzept berücksichtigt. Dies betrifft zum einen 
die Planungen der Neuen Mitte Porz, die dazu beitragen, dass sich das Bezirkszentrum positiv entwi-
ckelt hat. Es wurden seitens der Verwaltung auf Basis der im Entwurf vorliegenden Fortschreibung 
des EHZK sogar umfangreiche Fördermittel eingeworben um den Handelsstandort weiter zu stärken 
und den Wandel positiv zu begleiten. 
 
Weiterhin ist auch die Entwicklung des Nahversorgungsstandortes auf der Siegburger Straße durch 
die Argumentation aus dem EHZK heraus unterstützt worden, so dass das Stadtteilzentrum gestärkt 
wird. Allerdings können einzelne Betriebe erst dann im Konzept dargestellt werden, wenn diese auch

2 
tatsächlich vorhanden sind.  
 
Bei der Umsetzung des EHZK, z. B. durch Aufstellung von Bebauungsplänen oder auch ggf. bei ge-
richtlichen Verhandlungen, werden stets aktuelle Daten erhoben und verwendet. Das EHZK liefert 
hierfür den konsistenten Begründungszusammenhang. 
 
Die Planung eines neuen Nahversorgungszentrums in Lind musste aufgrund des nicht weiterverfolg-
ten Wohnbauvorhabens zurückgenommen werden. Oberste Prämisse des fortgeschriebenen EHZK 
ist die wohnortnahe Versorgung der Kölner Bevölkerung. 
 
Aktuell findet eine Neuerhebung der Handelslandschaft in Kooperation mit der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderung statt, die alle neuen Ansiedlungen beinhaltet, so auch kürzlich errichtete Lebensmit-
telmärkte. Auch diese Ergebnisse werden zukünftig für weitere Detailbetrachtungen herangezogen. 
 
Die Fortschreibung des EHZK dient dazu, die bindende Landesplanung auf die örtlichen Gegebenhei-
ten zu übertragen. Dabei sind durch die Vorgaben des LEP NRW und Erläuterungen im Einzelhan-
delserlass NRW bestimmte Vorgaben zwingend umzusetzen. Die nahversorgungsrelevanten Sorti-
mente, zu denen Produkte des täglichen Bedarfs zählen, sind eine Untergruppe der zentrenrelevan-
ten Sortimente. Diese Einordnung ist durch die Landesplanung vorgegeben und lässt keine individu-
elle Anpassung durch die Stadt Köln zu.  
 
Das fortgeschriebene EHZK eröffnet im Vergleich zum bestehenden EHZK (Beschluss 2013) die 
Möglichkeit, auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche Nahversorgung in standortange-
passtem Maße wohnortnah anzubieten. Die vormals sehr strenge Handhabung wurde durch die so-
genannte „Ausnahmeregelung“ geöffnet, die es überall außerhalb der ZVB ermöglicht, bei ausrei-
chender Kaufkraft im Einzugsgebiet auch großflächige Formate zur Nahversorgung anzusiedeln. 
Hierbei ist die optimale Ausnutzung der knappen Ressource Fläche und Beachtung von Klimaschutz-
zielen bindend, insbesondere durch die Überbauung der Lebensmittelmärkte mit Wohnen und sozia-
ler Infrastruktur. 
 
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei gänzlicher Ablehnung der Fortschreibung des EHZK 
weiterhin das EHZK 2013 mit einer weitaus strengeren Steuerung gilt. Hierzu würde dann auch gehö-
ren, dass sowohl bei Neuerrichtung als auch bei Ausbau im Bestand Mischnutzungen durch komple-
mentäre Wohnnutzungen nicht als positiver Aspekt bei einer Vorhabenbeurteilung berücksichtigt wer-
den können.

7_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Öffentlichkeit_Abwägungstabelle

207602 Zeichen

1 
Anlage 7 
Fortschreibung des EHZKs der Stadt Köln 
1. Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Inhalt 
1. und 2. Aldi Dormagen, Unternehmensgruppe ALDI Süd, 01.06. und 18.06.2021 ................................ ................................ .............................. 2 
3. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG – Immobilienbüro Köln, 17.06.2021 ................................ ................................ ................................ ........... 7 
4. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG – Immobilienbüro Köln, 17.06.2021 ................................ ................................ ................................ ..........14 
5. Taylor Wessing (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), rechtliche Stellungnahme zur Fortschreibung des EHZKs (2021) der 
Stadt Köln ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .............19 
6. Lenz & Johlen (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), 17.06.2021 ................................ ................................ .............................58 
7.-13. Stadt + Handel (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), Fachbeitrag zur Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels in Köln, 
15.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ...........67 
14. BBE Handelsberatung (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), 28.05.2021 ................................ ................................ ..............75 
15. Bürgerverein Eigelstein, 01.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ ............................... 77 
16. Bürgerverein Merkenich e.V., 03.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ .......................78 
17. Köln-Dellbrück, SPD, Ortsverein 25, 15.06.2021 ................................ ................................ ................................ ................................ ............78 
18.-62. Weitere 44 wortgleiche bzw. inhaltlich identische Stellungnahmen von Bürger*innen aus Dellbrück ................................ ........................86

2 
2. Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie Abwägung der Einwendungen 
 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
1. und 2. Aldi Dormagen, Unternehmensgruppe ALDI Süd, 01.06. und 18.06.2021  
1.1 Die Firma Aldi führt an, dass sie eine dezentrale 
Standortpolitik verfolgen, die ganz wesentlich von 
der wohnortnahen, kleinteiligen Versorgung in Kun-
dennähe geprägt ist. Nicht zuletzt vor dem Hinter-
grund der sich ändernden Mobilitätsanforderungen 
haben sich auch die Anforderungen an eine stand-
ortgerechte Aldi-Süd-Filiale geändert. Hierbei wird 
darauf hingewiesen, dass bereits 8 Standorte in 
Köln ohne eigene Pkw-Stellplätze auskommen. Dar-
über hinaus weist Aldi darauf hin, dass sich ein 
Großteil der Grundstücke in ihrem Eigentum befin-
det. Viele hiervon können mit Blick auf die allgemein 
knappen Grundstücksflächen intensiver genutzt 
werden, wobei jedoch bei der Etablierung von Ober-
geschossnutzungen zwangsläufig der Abbruch des 
Filialgebäudes und eine mehrmonatige Unterbre-
chung des Geschäftsbetriebs notwendig wäre. Dies 
macht ausschließlich dann Sinn, wenn die Bedin-
gungen im Objekt aus Einzelhandelssicht und hin-
sichtlich der Kundenbewegungs- und Warenlogistik 
Flächen im neuen Gebäude besser gelöst sind als 
im alten Gebäude. Dies bedeutet, dass eine Filiale 
maßvoll erweitert werden kann.  
Hinsichtlich des Prüfschemas für den Lebensmitte-
leinzelhandel bittet die Firma Aldi um Modifizierun-
gen, da die Wirkungen der Ausnahmeregelung aus 
ihrer Sicht sonst ins Leere laufen. Von den derzeit 
54 Aldi-Süd-Filialen befinden sich 25 außerhalb ei-
nes zentralen Versorgungsbereiches, jedoch inner-
Die Stadt Köln strebt sowohl die Sicherung und 
Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Sys-
tems sowie die Sicherung und Entwicklung der 
Nahversorgung an (vgl. Zielsetzung auf S. 7 
EHZK Köln 2020). Hierbei kann die Versorgung 
der Bevölkerung im kurzfristigen Bedarfsbereich 
nicht alleinig über zentrale Versorgungsbereiche 
erfolgen, sondern auch städtebaulich integrierte 
Lebensmittelmärkte übernehmen einen wichtigen 
Beitrag für die Sicherung der Nahversorgung. 
Insbesondere vor dem Hintergrund der starken 
Zuwanderung und des prognostizierten Bevölke-
rungswachstums bis 2025 um rd. 6,5 % (vgl. S. 
72, ebd.) steht die Stadt vor großen Herausforde-
rungen. Dies betrifft nicht nur die Bereitstellung 
von Wohnbauflächen, sondern auch die Entwick-
lung sozialer Infrastruktur und die Sicherung der 
Nahversorgung. Aufgrund dessen wurde eine 
Weiterentwicklung des bereits im EHZK 2010 
enthaltenen Steuerungsmodells für den großflä-
chigen Lebensmitteleinzelhandel vorgenommen. 
Die Regelungen im EHZK 2010 haben sich in der 
Vergangenheit bewährt, da insgesamt rd. 54 % 
der Verkaufsfläche den zentralen Versorgungsbe-
reichen zuzuordnen ist und diese damit ein um-
fassendes Angebot für die Bevölkerung vorhalten. 
Durch den konsequenten Schutz und die Förde-
rung der Zentren wurde vielfach ein Rückgang 
der „Trading Down Prozesse“ erreicht (vgl. S. 7 
Redaktionelle Anpassung im EHZK: 
Das interne Bewertungsschema (zuvor 
Prüfschema) befindet sich nun im An-
hang (vgl. Seite 21 und Kap. 6.4, Anla-
ge 3.2). 
Zur Klarstellung des Regelungsinhaltes 
des internen Bewertungsschemas 
werden kleinere Änderungen vorge-
nommen: 
Anhang 6.4: Im Rahmen einer internen 
Bewertung wird die Stadt Köln großflä-
chigen Ansiedlungs- oder Erweite-
rungsvorhaben nach folgenden Krite-
rien bewerten: 
„Erweiterungen bestehender Le-
bensmittelmärkte innerhalb eines 700 
m-Radius um zentrale Versorgungsbe-
reiche können ausnahmsweise als 
möglich erachtet werden, wenn be-
sondere städtebauliche Gründe dies 
rechtfertigen. Hierbei müssen grund-
sätzlich die folgenden Voraussetzun-
gen erfüllt werden:  
1. Das Vorhaben dient bei einer 
bestehenden Unterausstattung im 
zentralen Versorgungsbereich in 
Relation zur vorhandenen Versor-

3 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
halb eines 700 m-Radius. Unter Berücksichtigung 
der integrierten Lage und der 35 % Kaufkraftregel 
scheiden weitere Standorte für eine Nachverdich-
tung aus, sodass schlussendlich nur 8 Standorte, 
d. h. nur ca. 15 % der Filialen, überhaupt näher be-
trachtet werden. 
Die Firma Aldi ist der Meinung, dass zur Hebung 
von Flächenpotenzialen eine fallbezogene Anpas-
sung des Prüfschemas notwendig ist und dieses 
grundsätzlich auf alle städtebaulich integrierten Filia-
len angewendet werden sollte. Hintergrund ist, dass 
diese Filialen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung 
der Lebensmittelversorgung in der Stadt Köln leisten 
und in ihrem Bestand langfristig gesichert werden 
sollten. Sofern keine Schädigung zentraler Versor-
gungsbereiche oder der weiteren Nahversorgung 
vorliegt, sollten auch diese Standorte für eine Nach-
verdichtung infrage kommen. In diesen Fällen sollte 
weniger über ein starres Prüfschema argumentiert 
werden, sondern die Bedeutung der Standorte und 
die Notwendigkeit der Erweiterung im Einzelfall in 
den Fokus rücken. Hierbei wird bspw. der Standort 
Osterather Straße 26 in Nippes aufgeführt, der auf-
grund der 35 %-Regel nicht erweitern kann, obwohl 
nachweislich ein großes Einwohnerpotenzial vor-
handen ist und neue Wohngebiete geschaffen wer-
den. 
ebd.).  
Um dem langjährigen Ziel der Sicherung und 
Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche 
nicht entgegenzuwirken, jedoch gleichzeitig den 
Herausforderungen der Stadt durch den künftigen 
Einwohnerzuwachs zu begegnen, sind Anforde-
rungen an mögliche Erweiterungen / Neuansied-
lungen im Lebensmittelbereich im 700 m-Radius 
um die zentralen Versorgungsbereiche im Entwurf 
formuliert worden. Diese eröffnen – unter be-
stimmten Voraussetzungen – integrierten Stand-
orten eine Möglichkeit der Erweiterung von Be-
standsmärkten und auch von Neuansiedlungen. 
Ziel ist hierbei nicht, dass eine Erweiterung / 
Neuansiedlung an jedem integrierten Lebensmit-
telstandort zugelassen wird, sondern dass eine 
Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird und die 
tatsächliche Vor-Ort-Situation bewertet wird. Es 
handelt sich bei den Ausnahmeregelungen nicht 
um pauschale Verbote, sondern es werden die 
vorhandenen Siedlungsdichten und Kaufkraftwer-
te sowie baulichen Gegebenheiten berücksichtigt. 
In diesem Sinne ist das Prüfschema nicht starr 
angelegt sondern berücksichtigt, als verwaltungs-
internes Bewertungsschema eines Ansiedlungs- 
oder Erweiterungsvorhabens jeweils die spezifi-
sche Situation vor Ort. Die Verwaltung schlägt 
eine redaktionelle Klarstellung des konkreten Re-
gelungsinhalts des Schemas sowie die entspre-
chende Benennung vor. Eine „gießkannenartige“ 
Erweiterung aller Lebensmittelmärkte, unabhän-
gig von ihren Wirkungen, die sich auf zentrale 
Versorgungsbereiche beziehen (können) und 
gungsbedeutung der Verbesserung 
der verbrauchernahen Versorgung. 
2. Die Kommune behält sich vor, 
von dem Vorhabenträger ein Gut-
achten zum Verträglichkeitsnach-
weis zu fordern. 
3. Das Grundstück des Vorhabens 
soll mit Wohnen und ggf. sozialer 
Infrastruktur in Abhängigkeit von 
der zulässigen Bebauung (Ge-
schossflächenzahl) optimal ausge-
nutzt werden. Anbieter, die dies 
derzeit nicht aufweisen, sollen auf 
ihrem Grundstück in Abhängigkeit 
von der zulässigen Bebauung (Ge-
schossflächenzahl) Wohnen und 
ggf. soziale Infrastruktur schaffen. 
Für Anbieter auf bereits optimal 
ausgenutzten Grundstücken (bspw. 
ein Lebensmittelmarkt im Erdge-
schoss eines mehrgeschossigen 
Wohnhauses) bedarf es keiner wei-
teren Verbesserung. „

4 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
unabhängig von ihrem tatsächlichen Versor-
gungsauftrag würde allerdings die Zielsetzung 
des EHZKs unterlaufen. 
1.2 Es wird hinterfragt, warum lediglich 35 % der 
vorhandenen Kaufkraft in der Stufe 2 des Prüf-
schemas für die Ermittlung der standortangepassten 
Verkaufsfläche zugrunde gelegt werden darf. Im 
EHZK fehlt eine Begründung für den genannten 
Schwellenwert, und es ist damit nicht ersichtlich, 
warum pauschal 35 % angesetzt werden, vorhande-
ne Siedlungsstrukturen in den eher dörflich gepräg-
ten Stadtteilen bei diesem Wert jedoch vollkommen 
außer Acht gelassen werden. Insbesondere hinsicht-
lich einer Sicherung der Lebensmittelversorgung in 
Stadtteilen mit geringer Siedlungsdichte ist eine An-
passung der möglichen Kaufkraftabschöpfung im 
700 m-Radius anzustreben, um auch dort zukunfts-
fähige Filialen zu etablieren. Hierbei wird darauf hin-
gewiesen, dass dieses starre Prüfschema den vor-
handenen Siedlungsstrukturen in der Stadt Köln 
nicht gerecht wird und lediglich der Steuerung der 
Einzelhandelsentwicklung in hoch verdichteten Ge-
bieten dient. Hierbei wird auf den neuen Einzelhan-
delserlass NRW hingewiesen, bei dem bspw. einen 
Radius von 700 – 1.000 m anzusetzen oder der 
Schwellenwert von 35 % nicht so streng auszulegen 
ist. In anderen Kommunen kommt bspw. auch eine 
Spannbreite von 35 – 50 % zum Einsatz.  
Hinsichtlich der eher dörflich geprägten Sied-
lungsbereiche in Köln ist zu berücksichtigen, dass 
sich diese vielfach außerhalb der 700 m–Radien 
um die Zentralen Versorgungsbereiche befinden. 
Auf S. 75 des EHZK 2020 wird festgehalten, dass 
außerhalb der 700 m-Radien um einen zentralen 
Versorgungsbereich der Radius für ein Vorhaben 
in Abhängigkeit von den siedlungsräumlichen 
Gegebenheiten, der verkehrlichen Beziehungen 
und der Nähe zu zentralen Versorgungsbereichen 
und anderen Lebensmittelmarktstandorten indivi-
duell abgegrenzt werden kann. Demnach wird der 
Struktur der ländlichen Räume bereits bei der 
Abgrenzung des Nahbereichs Rechnung getra-
gen. 
Bei der Bewertung der Kaufkraftabschöpfung ei-
nes Lebensmittelmarktes ist zu berücksichtigen, 
dass gemäß Einzelhandelserlass NRW (2021, 
Seite 73) dann negativen Auswirkungen auf die 
Versorgung der Bevölkerung eintreten können, 
wenn durch die Kaufkraftbindung eines Lebens-
mittelmarktes die verbrauchernahe Versorgung im 
Einzugsbereich gefährdet wird. Die mögliche Ge-
fährdung der verbrauchernahen Versorgung wird 
i. d. R. minimiert, sofern das Vorhaben eine „funk-
tionale Zuordnung zu einem oder mehreren 
Wohngebieten“ aufweist und der Kundenkreis 
überwiegend aus dem fußläufig erreichbaren Um-
feld stammt.  
Der Anregung wird teilweise entspro-
chen, damit deutlicher wird, dass es 
sich bei der 35 % Kaufkraftabschöp-
fung um einen Orientierungswert han-
delt (vgl. Kap. 6.4, Anlage 3.2).

5 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Zugleich sollte der Gesamtumsatz des Vorhabens 
einen gewissen Teil der relevanten Kaufkraft im 
Nahbereich nicht überschreiten, um negativen 
Auswirkungen auf die Sicherung und Entwicklung 
der Nahversorgungsstrukturen und der zentrale 
Versorgungsbereiche zu verhindern. Gemäß der 
Arbeitsgruppe Strukturwandel im Lebensmitte-
leinzelhandel und § 11 Abs. 3 BauNVO dient ein 
Lebensmittelbetrieb der Nahversorgung, wenn 
der voraussichtliche Gesamtumsatz eines Vorha-
bens 35 % der relevanten Kaufkraft der Bevölke-
rung im Nahbereich nicht übersteigt. Im EHZK ist 
die dargestellte 35 % Kaufkraftabschöpfung als 
Orientierungswert zu verstehen, wobei besondere 
Siedlungs- und Wettbewerbsstrukturen zu be-
rücksichtigen sind. 
Hierdurch soll darüber hinaus in der Stadt Köln 
sichergestellt werden, dass die entstehenden 
Vorhaben der verbrauchernahen Versorgung die-
nen und ihren Umsatz überwiegend aus dem Um-
feld generieren (vgl. OVG NRW, Urteil vom 
02.12.2013, 2 A 1510/12; OVG Lüneburg, Be-
schluss vom 28.09.2015, 1 MN 144/15). Je grö-
ßer ein Lebensmittelmarkt ist, desto höhere Ei-
genattraktivität können auch Solitärstandorte er-
zielen, sodass diese auch deutlich über ihren un-
mittelbaren Nahbereich hinaus Kunden anziehen 
können. Ziel der Stand Köln ist jedoch die Schaf-
fung von standortangepassten Verkaufsflächen-
größen, die v. a. der Nahversorgung dienen.  
 
1.3 Darüber hinaus wird die Aktualität der angesetz-
ten Werte in Bezug auf die nahversorgungsrelevante 
Bezüglich der Ableitung der standortangemesse-
nen Größenordnung sind sowohl hinsichtlich der

6 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Pro-Kopf-Kaufkraft von 2.672,00 € kritisch hinter-
fragt. Während bezüglich der betreiberspezifischen 
Flächenproduktivitäten aktuelle Werte für die Be-
rechnung zugrunde gelegt werden sollen, ist die 
Pro-Kopf-Kaufkraft als statistischer Wert angegeben, 
der bereits heute aus Sicht der Firma Aldi veraltet 
ist.  
betreiberspezifischen Flächenproduktivitäten als 
auch der Pro-Kopf-Kaufkraft jeweils aktuell ver-
fügbaren Daten anzuwenden. 
 
1.4 Darüber hinaus nennt die Ausnahmeregelung im 
Prüfschema die Vorgabe, dass im benachbarten 
zentralen Versorgungsbereich keine Potenzialflä-
che vorhanden ist. Dieser Nachweis ist „streng aus-
zulegen“. In der Praxis ist zu befürchten, dass die 
Öffnungsklausel regelmäßig scheitert, da selbst 
wenn solche Liegenschaften vorhanden sind, diese 
auch verfügbar, betrieblich nutzbar und die Vorha-
ben darauf genehmigungsfähig sein müssen. Auf-
grund dieser Argumente wird vorgeschlagen, den 
Satz „Dabei ist der Nachweis einer fehlenden Po-
tenzialfläche ... streng auszulegen.“ zu streichen.  
Die Beantwortung dieses Aspektes wird im Rah-
men der Erwiderung der Stellungnahme von Lenz 
und Johlen, vgl. Pkt. 6.7 dieser Anlage, vorge-
nommen. 
 
1.5 Darüber hinaus wird festgehalten, dass eine 
strenge Ablehnung der Erweiterung von wichtigen 
Nahversorgungsstandorten sowie eine strenge Aus-
legung des Nachweises für Neuansiedlungen nicht 
den Zielen einer nachhaltigen Einzelhandelssteue-
rung und der Sicherung und Verbesserung der woh-
nortnahen Versorgung in der dynamisch wachsen-
den Stadt Köln entspricht. Die Ziele des EHZK (vgl. 
Teil A, Kapitel 1.1) und das vorliegende Prüfschema 
sind demnach nicht konsistent in ihrer Steuerung.  
Hinsichtlich der Steuerung der Einzelhandelsent-
wicklung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt 
Köln mehrere Ziele verfolgt, die sich nicht wider-
sprechen, aber natürlich Einfluss aufeinander 
nehmen. Auf S. 7 des EHZK 2020 sind diese 
langfristigen Zielsetzungen aufgeführt. So ist ne-
ben der Sicherung und Stärkung des gewachse-
nen polyzentrischen Zentrensystems in der Ge-
samtstadt Köln und der Sicherung und Stärkung 
der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunkti-
on sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Le-
bens, der Identifikation und der Kommunikation 
innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume 
auch die Sicherung und Verbesserung der woh-

7 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
nungsnahen Versorgung mit Waren und Dienst-
leistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Be-
rücksichtigung der Wochenmärkte eine der lang-
fristigen Zielsetzungen des EHZK. Eine Sicherung 
und Verbesserung der wohnortnahen Versorgung 
der Bevölkerung darf demnach nicht zulasten der 
weiteren Zielsetzungen der Stadtentwicklung 
pauschal verfolgt werden, sondern es wurden im 
EHZK 2020 ebensolche Reglungen unter Kap. 5 
benannt, die allen Zielen des EHZK gerecht wer-
den sollen. 
3. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG – Immobilienbüro Köln, 17.06.2021  
Unter Berücksichtigung der im EHZK in Teil A dar-
gestellten Steuerungsregelungen möchte die Firma 
Lidl ausführen, welche Folgen diese für die Expan-
sionsvorhaben nehmen würde. Die bevorstehende 
Ansiedlung von Lidl-Märkten macht ggf. eine Korrek-
tur der Einordnung bzw. des Zuschnitts einige Zen-
tren- und Standortbereiche erforderlich.  
  
3.1 Die Firma Lidl hat im Stadtteil Mauenheim das 
Grundstück Neusser Straße 467 gekauft und plant 
die Errichtung einer Lidl-Filiale mit einer Verkaufsflä-
che von mindestens 1.400 m² mit darüber liegender 
Wohnbebauung. Bislang war der Bereich als zentra-
ler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum 
Weidenpesch, Neusser Straße / Friedrich-Karl-
Straße ausgewiesen, wobei im vorliegenden Entwurf 
der Fortschreibung dieser Bereich nicht mehr als 
zentraler Versorgungsbereich dargestellt wird. 
Gleichzeitig heißt es im Entwurf, dass für den Fall 
der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in dem 
Bereich des bisher ausgewiesenen Nahversor-
Zum Zeitpunkt der Erstellung des EHZKs war 
nicht bekannt, dass die Firma Lidl im Bereich der 
Neusser Straße einen Lebensmittelmarkt plant.  
 
Aufgrund des konkreten Vorhabens wurde eine 
mögliche Neuabgrenzung des ehemaligen Nah-
versorgungszentrums Weidenpesch als Zentraler 
Versorgungsbereich geprüft. Aufgrund des positi-
ven Prüfergebnis kann der Zentrale Versorgungs-
bereich Weidenpesch erneut ins EHZK aufge-
nommen werden. 
Der zentrale Versorgungsbereich Wei-
denpesch, Nördliche Neusser Straße 
wird als Nahversorgungszentrum im 
EHZK ausgewiesen (vgl. Anlage 2.1 
der Beschlussvorlage 1538/2020).

8 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
gungszentrums Weidenpesch, Neusser Straße / 
Friedrich-Karl-Straße empfohlen wird, diesen erneut 
als zentralen Versorgungsbereich auszuweisen, um 
das Vorhaben auch großflächig zu ermöglichen.  
3.2 Im Stadtteil Niehl wird noch in diesem Jahr eine 
Lidl-Filiale mit einer Verkaufsfläche von unter 800 m² 
auf dem Grundstück Amsterdamer Straße 236 b 
eröffnen. Zuvor befand sich auf dem Grundstück ein 
Netto-Markt, darüber hinaus sind im Nahbereich 
zwei Tankstellen, eine A.T.U. Autowerkstatt, ein 
Schnellrestaurant und ein Aldi-Markt vorhanden. Die 
Umgebung wird z. T. durch stark verdichtete Wohn-
nutzung geprägt. Im Entwurf des EHZKs wird der 
Standort nicht gesondert erwähnt, sondern lediglich 
die beiden Discountmärkte innerhalb eines Radius 
von 700 m um das Stadtteilzentrum Niehl darge-
stellt. Um der Nahversorgungsfunktion der beiden 
Discounter zwischen der Amsterdamer Straße und 
der Boltensternstraße gerecht zu werden, sollte die-
ser Bereich vom EHZK unter Ziffer 5.3.3 als „sonsti-
ge (siedlungsräumlich) integrierte Lage“ ausdrück-
lich benannt werden. Der Standort leistet einen Bei-
trag zur Versorgung und ist daher ebenfalls bei 
Standortplanungen zu berücksichtigen und nach 
Möglichkeit zu sichern. Im fußläufigen Nahbereich 
wohnen über 7.500 BewohnerInnen, wobei das 
Stadtteilzentrum Niehl, Niehler Straße / Friedrich-
Karl-Straße lediglich über einen Rewe-Markt verfügt.  
Der Einschätzung der Firma Lidl, dass es sich im 
Bereich des Aldi-Marktes und geplanten Lidl-
Marktes um eine integrierte Lage handelt, kann 
nicht gefolgt werden. Das EHZK definiert auf S. 
68 ebensolche Lagen, die zwar keinem zentralen 
Versorgungsbereich oder keiner Nahversorgungs-
lage zuzuordnen sind, jedoch als wohnungsnahe 
Lagen im Siedlungszusammenhang eines beste-
henden oder perspektivischen Wohnbereichs 
gelten. Ein Anhaltspunkt kann es sein, dass der 
Standort in zwei Himmelsrichtungen einen we-
sentlichen Wohngebietsbezug aufweist, wobei 
dieser gewichtig sein sollte und nicht nur eine 
Häuserreihe umfassen sollte. Der geplante 
Standort des Lidl-Marktes befindet sich innerhalb 
eines gewerblich geprägten Areals, angrenzend 
an den Niehler Hafen. Das direkte Standortumfeld 
wird geprägt durch Autowerkstätten, weitere Ge-
werbebetriebe und den Lebensmitteldiscounter 
Aldi. Südlich davon befindet sich der KVB-
Betriebshof Nord. Die Wohnbebauung grenzt le-
diglich in einer Himmelsrichtung an das Areal an. 
Eine Stärkung dieses Standortbereichs ist vor 
dem Hintergrund des räumlich nahe gelegenen 
Stadtteilzentrums Niehl, Niehler Straße / Fried-
rich-Karl-Straße nicht zu empfehlen.  
 
3.3 Im Entwurf des EHZKs sollte die Entwicklung 
des Wohnquartiers Zündorf-Süd und die geplante 
Ansiedlung eines Lidl-Marktes im Bereich der jetzi-
Die derzeit ausgewiesene Potenzialfläche südlich 
der Stadtbahnhaltestelle Zündorf trägt bereits 
dem Ziel, eine Ergänzung des Angebotes im zent-

9 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
gen Endhaltestelle Köln-Zündorf berücksichtigt wer-
den. Die Firma Lidl hat sich verschiedene Grund-
stücksflächen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle 
Zündorf gesichert und plant dort, einen Nahversor-
ger anzusiedeln. Ein Teil der Grundstücksflächen 
liegt bereits im zentralen Versorgungsbereich Stadt-
teilzentrum Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse. 
Die Fläche im Osten des Zentrums im Bereich der 
Straßenbahnhaltestelle wird als Potenzialfläche be-
zeichnet und, sofern das Wohnbauprojekt realisiert 
wird, empfiehlt der Entwurf eine Verbesserung der 
Versorgung im Lebensmittelsegment. Die Firma Lidl 
möchte anmerken, dass die Abgrenzung des zentra-
len Versorgungsbereiches noch weiter in Richtung 
Osten erweitert werden sollte, da es zu bezweifeln 
ist, dass die ausgewiesene Potenzialfläche für wei-
tere Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich zur 
Versorgung der Bevölkerung ausreicht. Die Firma 
Lidl ist bereit, auch durch die Entwicklung von Ein-
zelhandelsnutzungen auf den weiter östlich gelege-
nen Flächen an der Stärkung des Stadtteilzentrums 
mitzuwirken. Die Vergrößerung der Potenzialfläche 
würde allen Beteiligten einen größeren Spielraum 
bei der anschließenden Planung geben.  
 
ralen Versorgungsbereich vor dem Hintergrund 
der Entwicklung des Wohngebietes Zündorf-Süd 
durch Ansiedlung eines Drogerie- und/oder weite-
ren Lebensmittelmarktes zu ermöglichen, Rech-
nung. Eine Vergrößerung dieser Potenzialflächen 
um Grundstücke östlich der zu verlängernden 
Stadtbahnlinie wird von der Verwaltung jedoch 
nicht empfohlen. Statt dessen sollte im Zuge der 
weiteren Gebietsentwicklung ein Einzelstandort 
im südlichen Bereich des Plangebietes Zündorf 
Süd geprüft werden.  
3.4 Auch bei einigen Bestandsfilialen ergibt sich aus 
Sicht der Firma Lidl ein Anpassungsbedarf im Hin-
blick auf die Einordnung im Entwurf des EHZKs. 
Dies betrifft u. a. die Lidl-Filiale in der Wasser-
werkstraße 8, für die eine Erweiterung auf 1.400 m² 
angestrebt wird. Aus Sicht der Firma Lidl käme an 
diesem Standort ein Neubau, ggf. mit integrierter 
Wohnbebauung, in Betracht. Im EHZK wird diese 
Sonderstandorte dienen der Ansiedlung von Ein-
zelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsorti-
menten, die im Sinne der Standortteilung eben 
diesen Angebotsformen Ansiedlungsräume bietet. 
Anbieter mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten 
werden aufgrund ihres Platzbedarfs, der Sperrig-
keit ihrer Waren, die i. d. R. einen Transport oder 
Pkw bedürfen und der Tatsache, dass sie nicht

10 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Filiale dem Sonderstandort Dellbrück zugeordnet, 
der Konkurrenzdruck auf das nahe gelegene Stadt-
teilzentrum Holweide-Ost und das Bezirksteilzent-
rum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße nimmt. Der 
Ausbau von zentren- und nahversorgungsrelevanten 
Sortimenten soll an diesem Sonderstandort vermie-
den werden. Hierbei wird verkannt, dass die definier-
ten Voraussetzungen für einen Sonderstandort (vgl. 
S. 69) nicht vorliegen. Der Standort ist als städte-
baulich integriert einzuordnen, da er in drei Him-
melsrichtungen verdichtete Wohnbebauung aufweist 
und abgesehen von dem Obi-Markt und dem Bau-
stoffhandel keinen Besatz von Betrieben mit über-
wiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten bzw. 
aus dem Fachmarktsegment aufweist. Hierbei wird 
ein Vergleich zum Standortbereich Bonner Wall ge-
zogen, der aufgrund seines eingeschränkten Ange-
botsschwerpunkts im nicht zentrenrelevanten Sorti-
mentsbereich konsequenter- und richtigerweise 
nicht mehr als Sonderstandort fortgeschrieben wer-
den soll (vgl. S. 105).  
wesentlich zur Attraktivierung der zentralen Ver-
sorgungsbereiche beitragen bzw. Synergieeffekte 
mit anderen zentrenrelevanten Sortimenten ent-
falten, auf für sie ausgewiesene Sonderstandorte 
gelenkt. Dabei ist die Frage, ob im weiteren Um-
kreis Wohnbebauung vorhanden ist, nicht rele-
vant für die Ausweisung eines Sonderstandortes. 
Sonderstandorte sind verkehrlich gut erreichbar, 
weisen Einzelhandel mit überwiegend nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten auf und dienen 
der Bündelung ebendieser Einzelhandelseinrich-
tungen. Im Sonderstandort Köln-Dellbrück sind 
insgesamt ca. 6.900 m² Verkaufsfläche vorhan-
den, wovon 81 %, d. h. 5.600 m² Verkaufsfläche, 
auf nicht zentrenrelevante Sortimente entfällt. 
Insgesamt sind hier 6 Einzelhandelsbetriebe an-
sässig, wobei die Anbieter Mobau Selbach, Obi 
und Arno Gatz (Verkauf von Kanus) in den nicht 
zentrenrelevanten Sortimentsbereich fallen. Es 
handelt sich demnach unkritisch um einen sog. 
Sonderstandort, an dem die Ansiedlung von groß-
flächigen Betrieben mit nahversorgungs- und zen-
trenrelevanten Kernsortimenten planungsrechtlich 
mittels Bebauungsplanfestsetzung ausgeschlos-
sen ist, um negative Auswirkungen auf die Funk-
tionsfähigkeit bzw. die Entwicklungsfähigkeit der 
zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden. Ein 
Vergleich mit dem Standortbereich Bonner Wall 
ist aus Sicht der Stadt Köln nicht zu ziehen, da im 
Bereich Bonner Wall lediglich die Anbieter Möbel 
Leyendecker und Lidl mit insgesamt 2.700 m² 
Verkaufsfläche ansässig sind. Einen Schwerpunkt 
im nicht zentrenrelevanten Bereich ist dement-
sprechend nicht zu sehen, darüber hinaus fehlt

11 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
die Bündelung von Einzelhandelsnutzungen im 
nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich. 
3.5 Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist die Erweiterung der 
Lidl-Filiale Leyendecker Straße 2 a von derzeit 903 
m² auf 1.320 m² Verkaufsfläche geplant. Die Filiale 
befindet sich ca. 350 m südwestlich der zentralen 
Versorgungsbereiche Stadtteilzentrum Ehrenfeld-
West, Venloer Straße und Bezirkszentrum Ehren-
feld, Venloer Straße. Für das Stadtteilzentrum Eh-
renfeld-West, Venloer Straße wird ausdrücklich das 
Ziel ausgegeben, innerhalb eines Radius von 700 m 
keine Versorgungsstandorte zu schaffen, eine ge-
sonderte Erwähnung der Filiale erfolgt jedoch nicht. 
Bei der Bewertung unserer Filiale muss berücksich-
tigt werden, dass gegenüber dem Grundstück des 
Lidl-Marktes auf dem Gelände des ehem. Güter-
bahnhofs ein Wohnbauprojekt mit ca. 450 Wohnein-
heiten realisiert wird und die Erweiterung ausdrück-
lich eines von der Firma Lidl eingeholten Gutachtens 
keine negativen städtebaulichen Auswirkungen aus-
lösen wird.  
Das Stadtteilzentrum Ehrenfeld-West, Venloer 
Straße wies in den vergangenen Jahren eine 
deutliche Verschiebung des Angebotsschwer-
punktes hin zum mittel- bis langfristigen Bedarfs-
bereichs auf und stellt hiermit eine funktionale 
Ergänzung zum Bezirkszentrum Ehrenfeld, Ven-
loer Straße dar. Im kurzfristigen Bedarfsbereich 
ist als einziger Magnetbetrieb der Netto Lebens-
mitteldiscounter zu nennen, der zwar zeitgemäß 
aufgestellt ist, jedoch aufgrund der städtebauli-
chen Strukturen nur über sehr wenige Entwick-
lungsmöglichkeiten verfügt. Das Ziel des EHZKs 
für dieses Stadtteilzentrum ist die Sicherung der 
Versorgungsfunktion für die umliegenden Stadt-
viertel und der Erhalt des Magnetbetriebes Netto. 
Aufgrund der sehr starken Wettbewerbssituation 
im Umfeld, v. a. durch das Bezirkszentrum Ehren-
feld und das Stadtteilzentrum Bickendorf, gibt es 
nur begrenzt Entwicklungsspielraum für das 
Stadtteilzentrum. Aufgrund dessen sind zusätzli-
che Versorgungsstandorte in räumlicher Nähe vor 
dem Hintergrund des Ziels der Sicherung des 
Stadtteilzentrums unter Berücksichtigung des 
internen Bewertungsschemas gemäß Kap. 5.3 
bzw. 6.4 EHZK (vgl. Anlage 3.2) zu prüfen. Die 
Bewertung von Einzelstandorten außerhalb zent-
raler Versorgungsbereiche findet jedoch im Rah-
men der Umsetzung des EHZK nach dessen Be-
schluss statt und ist explizit nicht Gegenstand der 
vorgelegten Fortschreibung.

12 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
3.6 Für die Lidl-Filiale in der Düsseldorfer Straße 
177 im Stadtbezirk Mülheim wird die Vergrößerung 
der Verkaufsfläche auf ca. 1.358 m² geplant. Der 
Standort befindet sich zwischen den zentralen Ver-
sorgungsbereichen Stadtteilzentrum Mülheim, Berli-
ner Straße und Nahversorgungszentrum Stamm-
heim und stellt für die Bewohner im näheren Umfeld 
die einzige Versorgungsmöglichkeit dar. Vor dem 
Hintergrund der Versorgungsfunktion des Marktes in 
Ergänzung mit weiteren Nutzungen (Café, Spielplät-
ze, Skate-Park) sollte erwogen werden, den Stand-
ort als (perspektivische) Nahversorgungslage oder 
sogar perspektivisches Nahversorgungszentrum im 
EHZK auszuweisen.  
Bei der Festlegung einer Einzelhandelslage als 
zentralen Versorgungsbereich müssen verschie-
dene Aspekte berücksichtigt werden. Es musss 
sich u. a. um eine städtebaulich integrierte Lage 
handeln, die ein städtebauliches Gewicht aufweist 
und eine Versorgungsfunktion über den unmittel-
baren Nahbereich hinaus einnimmt (vgl. Kap. 
3.3.1 Teil A EHZK). Für einen zentralen Versor-
gungsbereich ist die Konzentration zentraler Ver-
sorgungseinrichtungen maßgeblich, wobei neben 
dem Einzelhandel auch sonstige (zentrale) Ver-
sorgungseinrichtungen von Bedeutung sind. Be-
züglich des Lidl-Marktes in der Düsseldorfer Stra-
ße 177 ist zu berücksichtigen, dass das direkte 
Umfeld entlang der Düsseldorfer Straße gewerb-
lich geprägt ist. Auch östlich des Clevischer Ring 
schließen Gewerbeareale an. Kleine Wohnsied-
lungen bestehen in direkter Rheinnähe im Bereich 
der Domagkstraße sowie südlich der Straße Am 
Faulbach. Darüber hinaus befindet sich in diesem 
Bereich kein weiterer Einzelhandelsbetrieb, so-
dass es sich bei dem Lidl-Markt um einen Solitär-
standort und nicht um einen zentralen Versor-
gungsbereich handelt. Darüber hinaus fehlen wei-
tere zentrale Einrichtungen, die den Einzelhandel 
ergänzen würden, wobei zu berücksichtigen ist, 
dass ein Spielplatz und Gewerbebetriebe (u. a. 
Autohaus, Isoliertechnik) nicht charakterisierend 
für einen zentralen Versorgungsbereich sind.  
Nahversorgungslagen dienen der Sicherung und 
dem Ausbau der wohnortnahen Versorgung, wo-
bei es sich hierbei nicht um Solitärstandort han-
delt, sondern um Einzelhandelslagen, die i. d. R.

13 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
durch mehrere Einzelhandelsbetriebe im kurzfris-
tigen Bedarfsbereich geprägt werden. Bei dem 
Lidl-Markt in der Düsseldorfer Straße handelt es 
sich demnach weder um einen zentralen Versor-
gungsbereich, noch um eine Nahversorgungsla-
ge.  
3.7 Die Firma Lidl plant, die Filiale am Bonner Wall 
114 / 116 weiter zu entwickeln, um die Nahversor-
gung in der südlichen Innenstadt zu stärken. Denk-
bar wäre die Errichtung eines hybriden Gebäudes 
mit Einzelhandel und Wohnen. Im EHZK wird für 
diesen Bereich festgestellt, dass es sich zwar nicht 
mehr um einen Sonderstandort handelt, der weitere 
Ausbau von Einzelhandel mit nahversorgungs- und 
zentrenrelevanten Sortimenten in den Gewerbege-
bietsstandort mittels Bebauungsplanfestsetzung 
ausgeschlossen werden soll. Die Firma Lidl weist 
darauf hin, dass im Flächennutzungsplan der Stadt 
Köln lediglich die Flächen auf der südlichen Seite 
der Straße Bonner Wall als Gewerbeflächen darge-
stellt werden, der Lidl-Markt befindet sich in einer 
gemischten Baufläche, die westlich, nördlich und 
östlich an besondere Wohngebiete anschließt. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass das Bezirksteilzent-
rum südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner 
Straße in nordöstlicher Richtung unmittelbar an die 
Filiale angrenzt. Die Firma Lidl schlägt aufgrund 
dessen vor, den Markt in den Abgrenzungsbereich 
des Bezirksteilzentrums aufzunehmen und dem Lidl-
Markt damit Erweiterungsmöglichkeiten einzuräu-
men. Der Hinweis auf S. 105 des Konzeptes, dass 
kein weitere Ausbau von Einzelhandel mit nahver-
sorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten in den 
Auch ohne die Ausweisung als Sonderstandort 
gelten die Aussagen des EHZK, die besagen, 
dass in Gewerbegebietsstandorten mittels Be-
bauungsplanfestsetzung Einzelhandel mit nah-
versorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten 
ausgeschlossen werden sollen, sofern dies noch 
nicht erfolgt ist. Hinsichtlich des Lidl-Marktes ist 
zu berücksichtigen, dass sich dieser zwar in 
räumlicher Nähe zum zentralen Versorgungsbe-
reich befindet, jedoch keinen direkten Anschluss 
an diesen aufweist. Eine fußläufige Anbindung 
vom zentralen Versorgungsbereich zum Lidl-
Markt besteht nur über die Vorgebirgsstraße und 
den Bonner Wall oder über die Wormser Straße 
und den Bonner Wall und umfasst damit rd. 700 – 
800 m Laufstrecke. Eine Zuordnung des Lidl-
Marktes zum zentralen Versorgungsbereich ist 
aufgrund dessen nicht zu begründen. Er befindet 
sich hingegen im 700 m-Radius um den zentralen 
Versorgungsbereich und hat demnach die Vorga-
ben der Steuerung des Lebensmitteleinzelhan-
dels in Teil A des EHZKs zu berücksichtigen. 
Es wird eine Ergänzung der Beschrei-
bung für den im Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2013 als Sonder-
standort ausgewiesene Standortbe-
reich Bonner Wall aufgenommen und 
auf die gewerbliche Prägung hingewie-
sen (S. 105, Kapitel 1.3.5).

14 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Gewerbegebietsstandorten erfolgen sollte, ist dahin-
gehend zu konkretisieren, dass hiermit lediglich die 
Flächen südlich der Straße Bonner Wall gemeint 
sind.  
3.8 Die Lidl-Filiale in der Ringstraße 48 in Köln-
Rodenkirchen soll von aktuell 783 m² auf 898 m² 
Verkaufsfläche erweitert werden. Die Filiale befindet 
sich 300 m südlich vom Bezirksteilzentrum Ro-
denkirchen, Hauptstraße, und für das angrenzende 
Grundstück liegt ein Aufstellungsbeschluss für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, der die 
Ansiedlung von 360 Wohnungen vorsieht. Die Filiale 
schließt eine vorhandene Versorgungslücke, die 
durch die geplante Erweiterung des Marktes künftig 
unterstützt werden soll. Dies könnte etwa durch die 
Ausweisung einer (perspektivischen) Nahversor-
gungslage oder durch die ausdrückliche Erwähnung 
des Standortbereichs als sonstige städtebaulich 
integrierte Lage unter Ziffer 2.3.3 auf S. 184 des 
EHZKs erfolgen. Im Rahmen einer gutachterlichen 
Untersuchung wurde festgestellt, dass keine Beein-
trächtigung des zentralen Versorgungsbereiches 
durch die Erweiterung zu erwarten wäre.  
Hinsichtlich der Lidl-Filiale ist es aus Sicht der 
Stadt Köln unkritisch, dass es sich um einen inte-
grierten Standort handelt, der Bezug zu Wohnbe-
bauung aufweist. Auf S. 184 des EHZKs wurde 
unter Ziffer 2.3.3 wurde der Begriff „sonstige La-
gen“ in Rodenkirchen allgemein erläutert und 
dargestellt, welche Ansiedlungsregelungen hier 
gelten. Eine Auflistung aller integrierten Lagen in 
Rodenkirchen ist nicht vorgenommen worden und 
im Rahmen des EHZKs auch nicht zielführend. 
Diese sind jeweils im Einzelfall zu betrachten. 
Hinsichtlich einer möglichen Erweiterung des Lidl-
Marktes sind die Ausführungen des Teils A, Kapi-
tel 5.3.2 zu berücksichtigen. Die Bewertung von 
Einzelstandorten außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche findet jedoch im Rahmen der Um-
setzung des EHZK nach dessen Beschluss statt 
und ist explizit nicht Gegenstand der vorgelegten 
Fortschreibung.Es handelt sich bei dem Standort 
des Lidl-Marktes jedoch nicht um eine (perspekti-
vische) Nahversorgungslage, da es sich  hier um 
einen Solitärstandort handelt.  
 
4. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG – Immobilienbüro Köln, 17.06.2021   
4.1 Im EHZK wird regelmäßig ausschließlich inner-
halb der zentralen Versorgungsbereiche eine Zuläs-
sigkeit großflächiger Lebensmittelmärkte erkannt, 
während außerhalb der zentralen Versorgungsbe-
reiche großflächige Lebensmittelmärkte nur unter 
Hinsichtlich des 700 m-Nahbereiches von Le-
bensmittelmärkten ist zu berücksichtigen, dass 
außerhalb der 700 m-Radien um zentrale Versor-
gungsbereiche eine standortangepasste Abgren-
zung des Nahbereiches ermöglicht wurde. Dies 
Der Anregung wird teilweise ent-
sprochen: s. Anlage 3.2, Kapitel 6.4, 
Punkt 1: Liegt der Planstandort des 
Vorhabens innerhalb eines 700 m-
Radius‘ um einen zentralen Versor-

15 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
bestimmten Rahmenbedingungen zulässig sind. 
Dies ist anhand eines zweistufigen Prüfschemas 
nachzuweisen. Die erste Stufe beinhaltet die Stand-
ortbewertung, in der eine städtebaulich integrierte 
Lage vorausgesetzt wird. In der zweiten Stufe erfolgt 
der Nachweis der standortangepassten Verkaufsflä-
che, mit dem Ziel, die Verkaufsfläche bzw. den Um-
satz des Vorhabens am Nachfragevolumen im Nah-
bereich auszurichten. Dem Nahbereich der Le-
bensmittelmärkte bzw. potenzieller Ansiedlungs-
standorte außerhalb zentraler Versorgungsbereiche 
werden im vorliegenden Entwurf nicht einheitlich 
bewertet. So gilt die Regel, dass bei Standorten, die 
sich in einer Entfernung von weniger als 700 m zu 
einem zentralen Versorgungsbereich befinden, ein 
schematischer Nahbereich durch einen Radius von 
700 m. Für Standorte außerhalb dieser Schutzzonen 
um zentrale Versorgungsbereiche jedoch werden 
faktische standortspezifische Rahmenbedingungen 
der Siedlungsstruktur, des Verkehrs, der Topografie 
etc. mit einbezogen. Aus Sicht von Lidl kann durch 
den letzten Ansatz die tatsächliche fußläufige An-
bindung prognostiziert werden und bewertet diesen 
Ansatz positiv. Nicht nachvollziehbar dagegen ist, 
dass im 700 m-Umfeld der zentralen Versorgungs-
bereiche ein anderer Ansatz gewählt wird.  
soll insbesondere den ländlich geprägten Stadttei-
len und Gebieten mit geringer Siedlungsdichte in 
Köln Rechnung tragen, um auch hier eine Le-
bensmittelversorgung zu sichern. Hierbei handelt 
es sich nicht nur um eine Einbeziehung der fakti-
schen standortspezifischen Rahmenbedingungen 
der Siedlungsstruktur, des Verkehrs, der Topo-
grafie usw., sondern auch die Eröffnung der Mög-
lichkeit den 700 m Radius zu erweitern, welches 
jedoch im konkreten Einzelfall zu begründen ist. 
Bei der Bewertung von großflächigen Vorhaben 
innerhalb der 700 m Radien und zentralen Ver-
sorgungsbereichen ist zu beachten, dass diese 
aufgrund ihrer Überschneidung mit dem Nahbe-
reich des Zentrums i. d. R. größere Auswirkungen 
generieren, als von einem ähnlich großen Vorha-
ben außerhalb des 700 m Radius auszugehen ist. 
Aufgrund dessen, und aufgrund der Tatsache, 
dass es sich i. d. R. um stark verdichtete Struktu-
ren handelt, wurde ein unterschiedlicher methodi-
scher Ansatz für Standorte außerhalb und inner-
halb der 700 m Radien um zentrale Versorgungs-
bereiche gewählt. In begründeten Ausnahmefäl-
len kann aufgrund ggf. vorhandener Barrieren 
(bspw. Bahnlinien, Rheinverlauf, Grünflächen) 
auch innerhalb der Nahbereich der zentralen Ver-
sorgungsbereiche eine Anpassung des schemati-
schen 700 m Radius um einen Lebensmittelmarkt 
in Abstimmung mit der Stadtverwaltung vorge-
nommen werden. Um diesen Aspekt deutlicher 
hervorzuheben werden die rechts genannten Än-
derungen im EHZK vorgenommen. 
gungsbereich, beträgt der Nahbereich 
für das Vorhaben ebenfalls i. d. R. ei-
nen 700 m-Radius um den vorgesehe-
nen Standort. Zur Vereinfachung des 
Verfahrens wird der 700 m-Radius 
schematisch angesetzt. 
Fußnote 1: In der Realität ggf. vorhan-
dene Barrieren wie Bahnlinien und 
Straßen, die sich auf die Kundenströ-
me auswirken können, bleiben unbe-
rücksichtigt. = entfällt

16 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
4.2 Die GMA errechnet im EHZK die dem Einzel-
handel zur Verfügung stehenden Nachfragevolumen 
durch die Multiplikation aus den Pro-Kopf-Ausgaben 
im Bundesdurchschnitt, mit der Einwohnerzahl und 
dem Kaufkraftkoeffizienten. Die Methodik dabei ist 
unbestritten. Gleiches gilt für die variablen Einwoh-
nerdaten und Kaufkraftkoeffizient. Kritisch bewertet 
die Firma Lidl jedoch die angesetzten Pro-Kopf-
Ausgaben im Bundesdurchschnitt. Hierbei ist zu 
berücksichtigen, dass die verschiedenen Gutachter-
institutionen und Marktforscher sortimentsbezogen 
unterschiedliche Grundlagen nutzen. Zur Visualisie-
rung wird hier Abbildung 1 der Vergleich der durch 
Gutachterinstitute angesetzte Pro-Kopf-Ausgaben 
durch die gif, bezogen auf das Bezugsjahr 2011 / 
2012, dargestellt. 
Dabei wird deutlich, dass die GMA einen sehr vor-
sichtigen Ansatz der Pro-Kopf-Ausgaben verfolgt. 
Bei der Ausblendung der „Ausreißer“ (MB Reseach, 
IfH Köln) liegt der Durchschnittswert aus 2011 / 
Die Bewertung der unterschiedlichen Pro-Kopf-
Ausgabewerte der unterschiedlichen Gutachter 
kann ohne detailliertere Kenntnisse über die zu-
grundeliegenden Berechnungsansätze nicht er-
folgen. So beinhalten die Pro-Kopf-Ausgabewerte 
der GMA beispielsweise keine verschreibungs-
pflichtigen Apotheker- und Sanitätswaren. Dar-
über hinaus ist fraglich, inwieweit die anderen 
Gutachter / Institute Online-Anteile des stationä-
ren Facheinzelhandels mit in ihre Ausgabewerte 
einbeziehen. 
Bezüglich der Ableitung der standortangemesse-
nen Größenordnung sind sowohl hinsichtlich der 
betreiberspezifischen Flächenproduktivitäten als 
auch der Pro-Kopf-Kaufkraft jeweils aktuell ver-
fügbaren Daten anzuwenden.

17 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
2013 bei rd. 5.714 € und damit je Einwohner um rd. 
365 € über dem Ansatz der GMA. Deutlicher wird 
die Diskrepanz auch nach Rücksprache mit zwei 
anerkannten Gutachtern bei der Konzentration auf 
das Kernsortiment von Lebensmittelmärkten. Die 
GMA setzt für 2016 Pro-Kopf-Ausgaben von etwa 
2.035 € für Nahrungs- und Genussmittel an, zum 
Zeitpunkt gaben die anderen Gutachter rd. 2.355 € 
bzw. 2.389 € an. Im Ergebnis erachten wir die von 
der GMA in Ansatz gebrachten nahversorgungsrele-
vanten Pro-Kopf-Ausgaben als deutlich zu niedrig.  
Nachvollziehbar und richtig erachtet die Firma Lidl 
das Bestreben der Stadt Köln, die standortange-
passte Verkaufsfläche wenn möglich auf den Betrei-
ber des Vorhabens abzustellen und nennt hier die 
öffentlich zugänglichen Daten von Hahn Retail Esta-
te Report. Fragwürdig ist jedoch die Vermischung 
statischer und dynamischer Ansätze innerhalb einer 
Berechnung. Während für das nahversorgungsrele-
vante Nachfragevolumen ein statischer Wert von 
2.672 € als Berechnungsgrundlage gefordert wird, 
soll die Umsatzleistung der Lebensmittelmärkte auf 
Basis der jeweils aktuellsten Flächenproduktivität 
ermittelt werden. 
4.3 Zur Berechnung der standortangepassten Ver-
kaufsfläche wird das nahversorgungsrelevante 
Nachfragevolumen dem voraussichtlichen Vorha-
benumsatz der Lebensmittelbetriebe gegenüberge-
stellt. Standortangepasst aus Perspektive des Ent-
wurfs des EHZKs sind max. 35 % der nahversor-
gungsrelevanten Kaufkraft im definierten Nahbe-
reich. Die Firma Lidl hält den Ansatz von max. 35 % 
Kaufkraftabschöpfung für nicht mehr zeitgemäß. 
Eine Abwägung erfolgte im Rahmen der Erwide-
rung der Stellungnahme von Aldi, Pkt. 1.2. dieser 
Anlage

18 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Hier wird auf die Ausführungen von Stadt + Handel 
hingewiesen.  
4.4 Bei den Pro-Kopf-Ausgaben wird auf die nahver-
sorgungsrelevanten Anteile abgestellt, diese dann 
mit den Gesamtumsätzen der Lebensmittelmärkte 
verglichen. Es ist jedoch üblich, einen Teil der zur 
Verfügung stehenden Verkaufsfläche mit Nonfood-
Sortimenten zu belegen. Diese beläuft sich bspw. 
bei Textil, Schuhen, Einrichtungsgegenständen, 
Freizeitbedarf etc. konservativ betrachtet zwischen 5 
– 10 % der Verkaufsfläche; d. h. dass die standort-
angepasste Verkaufsfläche nur geeignet ist, die 
Verkaufsfläche mit nahversorgungsrelevanten Sor-
timenten abzubilden, während die zulässige Ge-
samtverkaufsfläche durch einen Zuschlag zwischen 
5 – 10 % abzubilden wäre.  
Bei der Annahme der Firma Lidl sind zwei we-
sentliche Faktoren zu berücksichtigen:  
1. Die integrierten Lebensmittelmärkte stellen 
einen wesentlichen Beitrag zur Nahversorgung 
in der Stadt Köln dar, wobei diese nicht in un-
erheblichem Maße (betreiberabhängig) sog. 
Aktionswaren als Randsortimente führen. Die-
se sind i. d. R nicht den nahversorgungsrele-
vanten Sortimenten zuzuordnen. Eine Steue-
rung der Gesamtverkaufsfläche eines Marktes 
über die nahversorgungsrelevante Kaufkraft 
entspricht den Zielen der Stadt Köln, in den 
Wohngebieten nahversorgungsrelevante Sor-
timente anzusiedeln.  
2. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass 
Lebensmittelmärkte einen unterschiedlich gro-
ßen Anteil an Nonfood-Sortimenten aufweisen. 
So verfügen bspw. die Anbieter Rewe, Edeka, 
Netto, Norma und Penny über deutlich gerin-
gere Verkaufsflächenanteile für nicht nahver-
sorgungsrelevante Sortimente, während die 
Anbieter Aldi und Lidl vergleichsweise hohe 
Anteile an Nonfood-Sortimenten aus dem mit-
tel- und langfristigen Bedarfsbereich im Rah-
men ihrer Aktionswaren veräußern. Eine An-
passung der Gesamtverkaufsfläche über die 
pauschale Addierung von bspw. 10 % für Non-
food-Sortimente ist demnach nicht allgemein 
für alle Lebensmittelmärkte anzunehmen, son-
dern ist lediglich den rein betreiberspezifischen

19 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Sortimentsstrukturen geschuldet.  
4.5 Darüber hinaus weist die Firma Lidl darauf hin, 
dass die Lebensmittelmärkte innerhalb zentraler 
Versorgungsbereiche in der Stadt Köln nur einen 
Teilbeitrag zur Nahversorgung der Bevölkerung leis-
ten, während eine größere Versorgungsbedeutung 
von Lebensmittelmärkten an sonstigen Standorten 
ausgeht. Mehr als zwei Drittel des Nachfragevolu-
mens der Kölner Bevölkerung wird von den letztge-
nannten Betrieben / Standorten gebunden.  
Die Stadt Köln stimmt der Firma Lidl zu, dass im 
Bereich der Nahversorgung nicht nur die zentra-
len Versorgungsbereiche und Nahversorgungsla-
gen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der 
fußläufigen Lebensmittelversorgung übernehmen, 
sondern auch die weiteren, in integrierter Lage 
vorhandenen Lebensmittelmärkte. Dieser Tatsa-
che ist sich die Stadt Köln bewusst und hat sich 
deswegen als Ziel die „Sicherung und Verbesse-
rung der wohnortnahen Versorgung mit Waren 
und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs auch 
unter Berücksichtigung der Wochenmärkte“ ge-
setzt (vgl. Teil A des EHZKs, S. 7, Kapitel 1.1).  
 
5. Taylor Wessing (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), rechtliche Stellungnahme 
zur Fortschreibung des EHZKs (2021) der Stadt Köln 
 
5.1 Eine Differenzierung zwischen den Betriebsfor-
men von Lebensmittelmärkten in Vollsortimenter und 
Discounter ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich 
und unpraktikabel. Die im Konzept genutzte Diffe-
renzierung „führt zu einer ungerechtfertigten Un-
gleichbehandlung der Betreiber im Rahmen der 
Bauleitplanung und Quartiersentwicklung.“ Eine Dif-
ferenzierung von Betriebstypen findet im EHZK so-
wohl im Glossar als auch bereits im Rahmen der 
Vor-Ort-Erhebung und der Beschreibung bspw. der 
Zentrenstruktur statt. Darüber hinaus spricht das 
EHZK Empfehlungen bezüglich der Ansiedlung von 
Lebensmittelmärkten aus und trifft hier Differenzie-
rungen zwischen Vollsortimenter und Lebensmittel-
discounter. Demnach spricht das EHZK Empfehlun-
gen für die Ansiedlung bestimmter Betriebstypen 
Es ist nicht ersichtlich, warum eine bauleitplaneri-
sche Differenzierung zwischen unterschiedlichen 
Betriebsformen von Lebensmittelmärkten aus 
Rechtsgründen nicht möglich sein sollte. Im 
Rahmen einer Sondergebietsfestsetzung liegt die 
Definitionsmacht über die Kriterien, nach denen 
eine Nutzungsart im Sondergebiet zulässig sein 
soll, bei der Gemeinde. Selbstverständlich muss 
die Differenzierung im Einzelfall städtebaulich 
gerechtfertigt sein und einer Abwägungskontrolle 
standhalten. Dies ist aber eine Frage des Einzel-
falls. In der prinzipiellen Differenzierung zwischen 
unterschiedlichen Betriebsformen liegt auch keine 
nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von 
Betreibern, da nicht pauschal und gleichsam für 
alle Fälle gleichermaßen festgestellt werden

20 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
aus, obwohl solche Empfehlungen nicht städtebau-
lich erforderlich oder in Form von bauplanerischen 
Festsetzungen umgesetzt werden können. Sofern 
eine Betriebstypendifferenzierung den Weg in die 
Formulierung von Bebauungsplänen findet, führt 
dies dazu, dass Wettbewerber, deren Vorhaben 
vermeintlich nicht unter den jeweils gewünschten 
Betriebstypus fallen, benachteiligt werden. In diesem 
Zuge werden bspw. die Projekte Odemshof in Köln-
Löwenich, Möhl-Areal in Köln-Dellbrück und das 
Projekt Porz-Mitte genannt. Taylor Wessing weist in 
diesem Zuge darauf hin, dass textliche Festsetzun-
gen in Bebauungsplänen, die nur eine Betriebsform 
zulassen, mangels Rechtsgrundlage unwirksam sind 
und es ihnen an einer städtebaulichen Rechtferti-
gung mangelt. Die Zulässigkeit eines Einzelhan-
delsbetriebes richtet sich nicht nach dem Betriebs-
typ, sondern der Größe der Verkaufsfläche und der 
von dem Einzelhandelsbetrieb ausgehenden Aus-
wirkungen. Die städtebaulichen Auswirkungen hän-
gen gemäß Gesetzesgrundlage und Rechtspre-
chung alleine von der Verkaufsfläche ab, sodass 
auch eine Differenzierung anhand von Flächenpro-
duktivitäten nicht erfolgen kann. Ohne sachlichen 
Grund dürfte die Differenzierung von Betriebstypen 
nicht diskriminierungsfrei und mit der gebotenen 
wettbewerblichen Neutralität erfolgen können. Dar-
über hinaus ist zu berücksichtigen, dass der städte-
bauliche Zweck der Einzelhandelssteuerung, die 
Sicherung der verbrauchernahen Bevölkerung, 
durch die Differenzierung der einzelnen Betriebs-
formen nicht gefördert wird. Bebauungspläne, die 
eine solche Differenzierung vornehmen, sind rechtli-
chen Bedenken ausgesetzt und eine Unterschei-
kann, ob im Einzelfall etwa der Betriebstyp des 
Discounters oder der des Vollsortimenters den 
städtebaulichen Zielsetzungen in der konkreten 
örtlichen Situation besser gerecht wird.  
Eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen 
Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels in 
der Stadtplanung ist aufgrund der Unterschiede in 
den jeweiligen Wirkungen am Markt in Köln und 
für die Versorgungssituation der Bevölkerung 
aufgrund ihrer unterschiedlichen Sortimentsstruk-
tur sinnvoll. Diese Zusammenhänge wurden im 
EHZK dargelegt (u. a. bei der historischen Ent-
wicklung des Einzelhandels im Allgemeinen und 
speziell in Köln, den Standortanforderungen (je-
weils Kapitel 2.), sowie im Glossar (6.2.), wo die 
Unterschiede in Sortimentsstruktur und Marktbe-
arbeitung aufgezeigt werden. Die von Taylor 
Wessing genannten rd. 4.000 Artikel, die ein Le-
bensmitteldiscounter führt, stellen aus Sicht der 
Stadt Köln kein Vollsortiment dar (vgl. Supermarkt 
/ Verbrauchermarkt: rd. 10.000 Artikel; vgl. S. 18 
EHZK). 
Es kann in der Prüfung möglicher städtebaulicher 
Auswirkungen erheblich sein, ob ein Vollsortimen-
ter oder ein Lebensmitteldiscounter realisiert wird, 
da mit diesen beiden unterschiedlichen Betriebs-
formen des Lebensmitteleinzelhandels je nach 
örtlicher Situation und bereits bestehenden Ver-
sorgungseinrichtungen höchst unterschiedliche 
absatzwirtschaftliche und daraus resultierende 
städtebauliche Auswirkungen einhergehen kön-
nen. Bei der städtebaulichen Planung von Stand-
orten des Lebensmitteleinzelhandels geht es im

21 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
dung ist weder rechtlich angelegt noch in der Reali-
tät wahrnehmbar. Weder hinsichtlich der Verkaufs-
fläche noch anhand des Sortimentes oder Art des 
Haupt- und Randsortimentes, der Anzahl der ange-
botenen Artikel, dem Bestehen von Frischeangebo-
ten, der Produktivität oder des Preises der angebo-
tenen Waren ist es heutzutage möglich, Discounter 
und Vollsortimenter zu unterscheiden. Das Pro-
duktsortiment von Lidl umfasst z. B. rd. 340 Biopro-
dukte und viele Markenprodukte, während die Voll-
sortimenter vermehrt auf Eigenmarken setzen. Dis-
counter bieten inzwischen mehr als 4.000 Artikel an. 
Discounter übernehmen eine wichtige Nahversor-
gungsfunktion und sind Haupteinkaufsstätte. Um 
vorzubeugen, dass die Steuerung der Nahversorger 
bestimmte Betreiber im Rahmen der entsprechen-
den Bauleitplanung bevorzugt oder benachteiligt, 
sollte das EHZK dahingehend angepasst werden, 
dass keine Differenzierung zwischen Betriebstypen 
im Lebensmitteleinzelhandel vorgenommen wird. Es 
bietet sich an, einen neutralen Begriff wie bspw. 
„Lebensmittelmarkt“ zu verwenden. Darüber hinaus 
sollte ein ausdrücklicher Hinweis mit aufgenommen 
werden, dass eine Steuerung von Betriebstypen 
durch die Bauleitplanung nicht möglich ist.  
Übrigen nicht nur um den Aspekt der verbrau-
chernahen Versorgung, sondern auch um die 
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche als attraktive Versorgungsstandor-
te. Diesbezüglich kann es mit Blick auf die Attrak-
tivität der Versorgungssituation im zentralen Ver-
sorgungsbereich insgesamt durchaus von Bedeu-
tung sein, ob gegebene Versorgungsstrukturen 
durch einen Discounter oder einen Vollsortimen-
ter ergänzt werden. 
Auch wenn die Größe der Verkaufsfläche, auf die 
Taylor Wessing als alleiniges Kriterium abstellen 
möchte, sozusagen die Eintrittsvoraussetzung für 
tiefergehende Untersuchungen zu den möglichen 
Auswirkungen eines Vorhabens darstellt (siehe z. 
B. § 11 Abs. 3 BauNVO), bedeutet dies nicht, 
dass es nicht weitere auswirkungsrelevante Un-
terscheidungskriterien gibt (wie z. B. die in Rede 
stehende Betriebsform, die Anzahl der Pkw-
Stellplätze, bestehende Wettbewerbsverhältnisse 
usw.) anhand derer die Auswirkungen von Plan-
vorhaben bewertet werden können bzw. werden 
müssen. 
Die grundsätzliche Differenzierung zwischen Be-
triebsformen ist von der Gerichtsbarkeit daher 
bislang auch nicht beanstandet worden und ist in 
der Literatur und Statistik gängige Praxis. Auch in 
den Lebensverhältnissen der Menschen wird 
beim Lebensmitteleinzelhandel unzweifelhaft u.a. 
zwischen diesen beiden Betriebsformen differen-
ziert und je nach konkretem Einkaufsbedürfnis die 
eine oder die andere Betriebsform aufgesucht.

22 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
 
5.2 „Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsent-
wicklung sind standortbezogene Regelungen zum 
Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhan-
delsvorhaben erforderlich. […]Die Steuerungs- und 
Ansiedlungsregelungen stellen sicher, dass Neuan-
siedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbe-
trieben nicht zu einer Beeinträchtigung der Versor-
gungsfunktion sowie der Funktions-und Entwick-
lungsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen 
dürfen und sich die Dimensionierung eines Vorha-
bens am zugeordneten Versorgungsgebiet orientie-
ren muss. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch den 
Antragsteller beizubringen. Bei der Ansiedlung und 
Erweiterung von Vorhaben i.S.v. § 11 Abs. 3 BauN-
VO sind zudem die landesplanerischen Vorgaben 
(LEP NRW) zu beachten.“ 
Eine derartige Regelung überspannt die Funktion 
und die Regelungsmöglichkeiten eines Einzelhan-
delskonzeptes, da es sich bei dem Einzelhandels-
konzept lediglich um ein informelles Konzept zur 
Steuerung des Einzelhandels handelt und dort keine 
gesetzlich normierte Beweislastverteilung oder 
Nachweispflichten der Vorhabenträger negiert oder 
sogar ins Gegenteil verkehren werden können. Das 
Konzept richtet sich nicht unmittelbar an den Vorha-
benträger, sondern ist von der Gemeinde im Rah-
men der Abwägung zu berücksichtigen. Die Ge-
meinde muss die prognostizierten Auswirkungen 
eines Vorhabens ermitteln und bewerten, dies gilt 
sowohl bei Angebotsbebauungsplänen als auch 
bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Dar-
aus schlussfolgert Taylor Wessing, dass die Rege-
Es handelt sich beim EHZK um ein informelles 
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 
Abs. 6 Nr. 11 BauGB, welches von der dieses 
Konzept anwendenden Stadt Köln in Bauleitplan-
verfahren zu berücksichtigen und gegebenenfalls 
in Bebauungsplanfestsetzungen mit Außen-
rechtswirkung zu überführen ist. Das Steuerungs-
schema im EHZK dient der Strukturierung städte-
baulicher Ansiedlungsüberlegungen und zugleich 
der Vorabinformation der Vorhabenträger. Es soll 
bei der Einschätzung einer Vorhabens Hilfe leis-
ten und Transparenz herstellen.  
Will ein konkreter Vorhabenträger für seinen 
Planstandort Baurecht durch die Aufstellung eines 
Bebauungsplans initiieren, steht es der planenden 
Gemeinde unzweifelhaft frei, von ihm den Nach-
weis der raumordnerischen und städtebaulichen 
Verträglichkeit des Vorhabens zu fordern. Natür-
lich resultiert hieraus keine Verpflichtung des 
Vorhabenträgers zur entsprechenden Mitwirkung 
an der Planung. Der Stadt Köln steht es dann 
aber frei, die Vorhabenplanung nicht mit den Mit-
teln der Bauleitplanung zu unterstützen. Besteht 
hingegen für ein von einem Vorhabenträger be-
absichtigtes Vorhaben das notwendige Baurecht 
bereits und muss die Stadt Köln entscheiden, ob 
sie die Bauleitplanung einsetzt, um dem Vorha-
ben die Genehmigungsfähigkeit zu entziehen, 
obliegt es gegebenenfalls ihr, die Auswirkungen 
des Vorhabens zu prüfen, um ihre Planung städ-
tebaulich zu rechtfertigen. 
Der Anregung wird im Rahmen einer 
Klarstellung zum Teil entsprochen: Auf 
Seite 12, Kapitel 1.5 wird die Aufgabe 
des EHZK genauer erläutert.

23 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
lung, nach der der Antragssteller einen Nachweis 
bei Neuansiedlung oder Erweiterung von Einzelhan-
delsbetrieben bezüglich einer Beeinträchtigung der 
Versorgungsfunktion oder der Funktionsfähigkeit 
und Entwicklungsfähigkeit zentraler Versorgungsbe-
reiche sowie die Ermittlung der Dimensionierung 
eines Vorhabens keine Berechtigung in einem Ein-
zelhandelskonzept haben. Solche Regelungen sind 
nur auf Ebene eines Bauantrags sinnvoll anwend-
bar, einem solchen Antrag kann das Einzelhandels-
konzept grundsätzlich jedoch nicht entgegengehal-
ten werden. Zudem ist es einem Antragsteller nicht 
möglich, eine fehlende Beeinträchtigung der Ent-
wicklungsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbe-
reiches nachzuweisen, da die Frage, ob sich ein 
zentraler Versorgungsbereich noch entwickeln kann, 
Aufgabe des Einzelhandelskonzeptes und damit der 
Kommune ist.  
Darüber hinaus ist im Hinblick auf die gesetzliche 
Konzeption des § 11 Abs. 6 Nr. 4 BauGB, § 34 
Abs. 3 BauGB, und im Hinblick auf die Rechtspre-
chung des EuGH zur Dienstleistungsrichtlinie recht-
lich bedenklich, pauschal einen Nachweis vom An-
tragsteller dafür zu fordern, dass bauleitplanerisch 
ermöglichte Vorhaben nicht einer Beeinträchtigung 
der Versorgungsfunktion sowie der Funktion und 
Entwicklungsfähigkeit zentraler Versorgungsberei-
che führt und sich die Dimensionierung des Vorha-
bens am zugeordneten Versorgungsgebiet orientiert. 
Eine Beweislast des Vorhabenträges ist weder bei 
der Aufstellung von Bebauungsplänen noch bei der 
Vorhabenzulassung außerhalb von Bebauungsplä-
nen hinsichtlich der Unschädlichkeit eines Vorha-

24 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
bens vorgesehen. In diesem Fall hat die Plangeberin 
bzw. die Bauaufsichtsbehörde in eigener Verantwor-
tung zu prüfen, welche Auswirkungen das Vorhaben 
mit sich bringt. 
5.3 Aus der Regelung in Ziffer 5.3 wird zudem nicht 
deutlich, welchen konkreten Nachweis der Antrag-
steller erbringen soll, wodurch eine praktische Um-
setzung der Beweislastregel verhindert wird. Die 
prognostischen gutachterlichen Bewertungen der 
Auswirkungen eines Vorhabens sind für eine Viel-
zahl verschiedener Auswirkungen denkbar, die in 
verschiedenen gesetzlichen Regelungen, u. a. § 11 
Abs. 3 BauNVO und § 34 Abs. 3 BauGB, mit unter-
schiedlichen Zielrichtungen verankert sind.  
Der Nachweis der Auswirkungen ist auf das kon-
krete Baurecht abzustellen, das am Planstandort 
besteht oder geschaffen werden soll. Danach 
richten sich auch die zu prüfenden Auswirkungen. 
 
Der Anregung wird im Rahmen einer 
Klarstellung zum Teil entsprochen: Im 
Kap. 5.3 entfallen die einzeln aufge-
führten gesetzlichen Regelungen und 
werden in Kap. 5.3.2.1 ersetzt durch: 
Nahversorgungslage: „Großflächige 
Betriebe mit nahversorgungsrelevan-
ten Kernsortimenten können hier zu-
lässig sein, sofern sie mit einer stand-
ortangepassten Verkaufsfläche der 
verbrauchernahen Versorgung dienen. 
Weitergehende Aspekte sind im Rah-
men einer Einzelfallprüfung nachzu-
weisen.“ 
 
Sonstige städtebaulich integrierte 
Lagen: „Grundsätzlich kann die An-
siedlung von nahversorgungs- und 
zentrenrelevantem Einzelhandel unter-
halb der Großflächigkeit hier möglich 
sein, sofern keine Beeinträchtigung 
zentraler Versorgungsbereiche vor-
liegt. Dabei ist zu differenzieren zwi-
schen kleinteiligen Angeboten wie Bä-
ckereien, Blumenläden, Apotheken 
usw. und mittelflächigen Fachmarktan-
geboten wie z. B. Drogeriemärkten 
oder Textilfachmärkten. Hier muss im

25 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Zweifelsfall der Nachweis erbracht 
werden, dass keine nachteiligen Aus-
wirkungen auf zentrale Versorgungs-
bereiche zu erwarten sind. Großflächi-
ge Betriebe mit nahversorgungsrele-
vanten Kernsortimenten können hier 
zulässig sein, sofern sie mit einer 
standortangepassten Verkaufsfläche 
der verbrauchernahen Versorgung 
dienen. Weitergehende Aspekte sind 
im Rahmen einer Einzelfallprüfung 
nachzuweisen.“ 
5.4 Darüber hinaus ist die im Einzelhandelskonzept 
enthaltene Verlagerung der Nachweispflicht auf den 
Vorhabenträger mit den Entscheidungen des EuGH 
nicht vereinbar. Demnach können einzelhandels-
steuernde Bebauungspläne europarechtlich nur 
dann gerechtfertigt sein, wenn die Erfordernisse, die 
Verhältnismäßigkeit und die Diskriminierungsfreiheit 
der Regelung von der Gemeinde nachgewiesen 
werden. Das heißt, die Gemeinde muss selbst „ge-
eignete Beweise oder eine Untersuchung zur Ge-
eignetheit und Verhältnismäßigkeit“ vorlegen. Dem-
nach muss die Gemeinde im Rahmen der Bauleit-
planung selbst ermitteln, ob die getroffenen Be-
schränkungen verhältnismäßig sind und zur Errei-
chung des Ziels der Stärkung und Entwicklung der 
zentralen Versorgungsbereiche geeignet, erforder-
lich und angemessen ist.  
Aus den vorgebrachten Gründen sollte die dem An-
tragsteller obliegende Beweislastregelung aus dem 
Entwurf des Einzelhandelskonzeptes gestrichen 
Zunächst ist hier auf die vorstehenden Klarstel-
lungen unter 5.2 dieser Anlage zu verweisen.  
Die vom Eingeber erwähnten Vorgaben auf EU-
Ebene bzw. durch EuGH-Entscheidungen sind 
berücksichtigt worden. Eingriffe in europäische 
Freiheiten sind durch zwingende Gründe der 
Raumordnung und Raumplanung einer Rechtfer-
tigung zugänglich. Das vorliegende EHZK (und 
demnach auch die Bebauungspläne, die an das 
Konzept angepasst werden) stehen im Einklang 
mit den derzeitigen europäischen Vorgaben. 
Letztlich ist es aber eine Frage des Einzelfalls, 
also der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes 
in der Bauleitplanung, ob planerische Beschrän-
kungen des Einzelhandels im Sinne der europa-
rechtlichen Vorgaben diskriminierungsfrei erfol-
gen, durch zwingende Gründe des Allgemeininte-
resses gerechtfertigt und zur Verwirklichung des 
mit ihnen verfolgten Ziels geeignet und erforder-
lich sind. Im rechtlichen Ausgangspunkt hat die 
deutsche Rechtsprechung anerkannt, dass die

26 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
werden  raumordnungsrechtliche und städtebauliche An-
siedlungssteuerung für Einzelhandelsgroßbetrie-
be nicht, auch nicht mittelbar, wirtschaftlichen 
Zwecken dient, sondern auf die effektive Nutzung 
und Bündelung der öffentlichen Infrastruktur so-
wie die Vermeidung eines unnötigen Flächen- 
und Ressourcenverbrauchs durch Zersiedlung 
und den damit einhergehenden Verkehr zielt. 
Auch städtebauliche Zielsetzungen zur Erhaltung 
und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
und zur Sicherstellung einer verbrauchernahen 
Versorgung der Bevölkerung sind Gründe des 
Allgemeininteresses, die eine Ansiedlungssteue-
rung des großflächigen Einzelhandels rechtferti-
gen können. Die Frage, auf welchem Wege die 
notwendigen Erkenntnisse zur Erforderlichkeit 
und Verhältnismäßigkeit und damit letztlich der 
Abwägungsfehlerfreiheit des Planinhalts ermittelt 
werden, ist keine Frage des Europarechts, son-
dern des nationalen Baurechts. 
 
5.5 Bezüglich der Steuerung des Einzelhandels mit 
nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb 
der zentralen Versorgungsbereiche ist nach Stufe 1 
erheblich anzupassen. Sowohl die Erfordernisse 
einer städtebaulich integrierten Lage und die Rege-
lung einer 700 m-Zone machen das Konzept in sei-
ner jetzigen Form rechtlich angreifbar. Auch die vor-
gesehenen Ausnahmen von der Regelung des 700 
m-Radius sollten angepasst werden.  
s. 5.6und 5.7 dieser Anlage  
5.6 Die Definition einer städtebaulich integrierten 
Lage gemäß Ziffer 5.3.2 von Teil A des EHZKs 
Die im Einzelhandelskonzept getroffene Definition 
einer städtebaulich integrierten Lage weicht nicht

27 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
weicht der in der Rechtsprechung herausgebildeten 
Definition für städtebaulich integrierte Lagen ab. 
Gemäß EHZK handelt es sich um eine städtebaulich 
integrierte Lage, wenn sich der Standort im direkten 
Siedlungszusammenhang eines bestehenden oder 
perspektivischen Wohnbereichs befindet. Ein An-
haltspunkt ist, dass zu mindestens zwei Himmels-
richtungen eine Anbindung an Wohnbebauung vor-
liegt, wobei die Wohnbebauung gewichtig sein sollte 
und somit nicht nur eine einzelne Hausbebauung 
umfassen darf. In der Rechtsprechung hingegen 
zeichnet sich eine städtebaulich integrierte Lage 
durch einen baulich verdichteten Siedlungszusam-
menhang mit wesentlichen Wohnanteilen und einen 
den Gegebenheiten anzupassenden öffentlichen 
Personennahverkehr aus.  
Taylor Wessing weist in diesem Zusammenhang 
darauf hin, dass die Divergenz der Definitionen zu 
Unwirksamkeit eines aufgrund der Steuerungsemp-
fehlungen des Einzelhandelskonzeptes aufgestellten 
Bebauungsplans führen kann. Die Unstimmigkeiten 
werden anhand zweier Lidl-Märkte auf den Grund-
stücken Kasernenstraße 2 und Kölner Straße 8 auf-
gezeigt. Der Lidl Lebensmitteldiscounter in der Ka-
sernenstraße 2 befindet sich im Bezirkszentrum 
Kalk, müsste jedoch nach strenger Anwendung des 
Einzelhandelskonzeptes als nicht integriert bewertet 
werden, da er in Richtung Norden, Osten und Süden 
nicht an Wohnbebauung angrenzt. Das Verständnis 
der ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt, 
kann an der städtebaulichen Integration des Stan-
dortes allerdings aufgrund des bestehenden Sied-
lungszusammenhangs kein Zweifel bestehen.  
von der gängigen Rechtsprechung ab. Auch diese 
spricht von einem baulich verdichteten Siedlungs-
zusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen, 
wobei die Stadt Köln hier sogar einen Schritt wei-
ter geht und auch perspektivische Wohnbereiche 
in die Betrachtung mit einbezieht. Die Konkretisie-
rung, dass ein Anhaltspunkt ist, ob zu mindestens 
zwei Himmelsrichtungen eine Anbindung an 
Wohnbebauung vorliegt, ist eine weitere Ausdiffe-
renzierung der vorangegangenen Regelung und 
widerspricht sich fachlich nicht.  
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zentrale Ver-
sorgungsbereiche städtebaulich gewachsene 
Strukturen sind, sodass diese im Einzelfall auch 
durch Verkehrsträger o. ä. begrenzt werden kön-
nen und damit natürlich auch eine Begrenzung 
zum Wohnsiedlungsbereich darstellen. Insgesamt 
sind die zentralen Versorgungsbereiche jedoch 
städtebaulich integriert, sodass nicht in Bezug auf 
Einzelgrundstücke in den Randbereichen die 
städtebauliche Integration eines zentralen Ver-
sorgungsbereiches infrage gestellt werden kann. 
Die weitergehende Definition einer städtebaulich 
integrierten Lage betrifft die Bereiche außerhalb 
zentraler Versorgungsbereiche.  
Hinsichtlich des Lidl-Marktes in der Kölner Straße 
ist die Einschätzung einer integrierten Lage an 
diesem Standort eine nachvollziehbare Sichtwei-
se, jedoch ist das Kaufkraftpotenzial aufgrund der 
geringen Einwohnerdichte im Umfeld sehr gering.

28 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Für das Grundstück in der Kölner Straße 8 wird mit-
tels Bebauungsplanfestsetzung großflächiger Ein-
zelhandel auf Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB 
aufgrund der fehlenden städtebaulich integrierten 
Lage festgelegt. Bei der Betrachtung der Luftbilder 
ist ersichtlich, dass die nähere Umgebung des Mark-
tes sich durch einen baulich verdichteten Siedlungs-
zusammenhang auszeichnet.  
5.7 Aus Sicht von Taylor Wessing sollte die Einrich-
tung einer 700 m-Schutzzone um die zentralen Ver-
sorgungsbereiche vollständig aus dem Entwurf ge-
strichen werden. Hintergrund ist, dass Vorhaben mit 
dem Kernsortiment Lebensmittel in erster Linie auf 
zentrale Versorgungsbereiche gelenkt werden sol-
len, und um diese Geschäftszentren zu sichern und 
zu stärken sind sog. Nahbereiche der zentralen Ver-
sorgungsbereiche pauschal durch einen 700 m-
Radius gebildet worden, in dem im Regelfall keine 
Erweiterung oder Neuansiedlung großflächiger Le-
bensmittelmärkte zulässig ist. Aus Sicht von Taylor 
Wessing ist es mit dieser Regelung nicht möglich, 
den Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar und 
widerspruchsfrei zu steuern. Die Regelung ist nicht 
mit dem übergeordneten Ziel des Einzelhandelskon-
zeptes, der Sicherstellung der Nahversorgung, zu 
vereinbaren, da in dem zentralen Versorgungsbe-
reich nicht im hinreichenden Maße Potenzialflächen 
vorhanden sind und deshalb eine Ansiedlung von 
Lebensmittelmärkten insgesamt verhindert wird. So 
sind bspw. im Bereich der City in mehreren Zentren 
keine größeren Potenzialflächen vorhanden, wäh-
rend in anderen zentralen Versorgungsbereichen 
zwar Potenzialflächen ausgewiesen werden, diese 
Die Stadt Köln verfolgt die städtebauliche Zielset-
zung ihre zentralen Versorgungsbereiche mit ihrer 
jeweiligen Versorgungsfunktion zu erhalten und 
zu entwickeln. Zugleich soll eine verbrauchernahe 
Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wer-
den. Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels 
kommt in diesem Zusammenhang eine besonde-
re Bedeutung zu. Innerhalb der zentralen Versor-
gungsbereiche und für die Bevölkerung im Nah-
einzugsgebiet der zentralen Versorgungsbereiche 
leisten diese Betriebe einen Beitrag zur Gewähr-
leistung der Nahversorgung. Gerade in den Nah-
versorgungszentren stellen die Lebensmittelbe-
triebe zudem sogenannte Frequenzbringer dar, 
die von besonderer Bedeutung für die Funktionali-
tät der zentralen Versorgungsbereiche sind. Vor 
diesem Hintergrund ist im Einzelhandelskonzept 
vorgesehen, dass Lebensmittel -
Einzelhandelsbetriebe vorrangig in den zentralen 
Versorgungsbereichen anzusiedeln sind. Zugleich 
wird aber die Ansiedlung derartiger Betriebe au-
ßerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auch 
nicht ausgeschlossen. In Abschnitt 5.3.2 werden 
Steuerungsempfehlungen für die Ansiedlung au-
ßerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gere-

29 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
jedoch ersichtlich nicht ausreichend für die Ansied-
lung eines Lebensmittelmarktes dimensioniert sind. 
Eine Ansiedlung von Betrieben in zentralen Versor-
gungsbereichen ist damit schlicht nicht möglich, 
wodurch der Schutzradius seinen Sinn verliert.  
gelt. Hierbei wird zwischen städtebaulich inte-
grierten Lagen und städtebaulich nicht integrier-
ten Lagen unterschieden. Innerhalb der städte-
baulich integrierten Lagen wird noch einmal zwi-
schen sogenannten Nahversorgungslagen und 
sonstigen städtebaulich integrierten Lagen diffe-
renziert. Die Steuerungsempfehlungen müssen 
dabei die der städtebaulichen Planung vorgege-
benen Ziele der Raumordnung und hier konkret 
Ziel 6.5-2 LEP NRW berücksichtigen. 
Im sogenannten internen Bewertungsschema in 
Kap. 6.4 des Einzelhandels- und Zentrenkonzep-
tes wird bei der Betrachtung der städtebaulich 
integrierten Lagen zusätzlich zwischen Standor-
ten innerhalb und außerhalb des sogenannten 
700 m-Radius um einen zentralen Versorgungs-
bereich differenziert. Hintergrund ist die bereits 
angesprochene Zielsetzung zur Erhaltung und 
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und 
die Bedeutung, die dem Lebensmitteleinzelhandel 
in diesem Zusammenhang zukommt. Im Grund-
satz erfüllen die Nahversorgungsbetriebe inner-
halb des zentralen Versorgungsbereichs eine 
Versorgungsfunktion auch für die Bevölkerung im 
festgelegten 700 m-Radius und damit in aller Re-
gel im fußläufigen Einzugsgebiet des zentralen 
Versorgungsbereichs. Es würde die Zielsetzung 
der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Ver-
sorgungsbereiche konterkarieren, wenn den Be-
trieben im Zentrum das benötigte Kaufkraftpoten-
zial durch die Ansiedlung von Wettbewerbern im 
Naheinzugsgebiet der Zentren entzogen würde. 
Ziel der Stadt Köln ist die Sicherung und Weiter-

30 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, 
sodass – wenn möglich – Potenzialflächen aus-
gewiesen wurden. Hierbei wurden auch Standorte 
betrachtet, die unmittelbar an die heute gegebene 
räumliche Abgrenzung des zentralen Versor-
gungsbereichs angrenzen.  
Aufgrund der vorhandenen baulichen Strukturen 
in der Stadt Köln können nicht in allen zentralen 
Versorgungsbereichen Potenzialflächen ausge-
macht werden und, wie ganz richtig festgestellt 
wird, sind diese nicht immer ausreichend für die 
Ansiedlungswünsche von großflächigen Lebens-
mittelmärkten dimensioniert. Hierbei ist jedoch zu 
berücksichtigen, dass die Lebensmittelmärkte 
unterschiedliche Platzbedarfe hinsichtlich ihrer 
Flächenpotenziale haben, sodass kleinere Poten-
zialflächen sehr wohl für bestimmte Betreiber in-
frage kommen. 
5.8 Durch die Verwendung pauschaler Schutzradien 
wird der konkreten Situation in der Stadt Köln nicht 
hinreichend Rechnung getragen, wie es in der städ-
tebaulichen und raumordnerischen Konzeption (ins-
besondere § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB, Ziel 6.5 LEP 
NRW) rechtlich vorgesehen ist. Die Pauschalisie-
rung von Schutzradien trägt den möglichen Einzel-
fällen nicht hinreichend Rechnung und erscheint 
ungeeignet, da sie lediglich auf ein Merkmal ver-
weist und sich gleichsam wie ein „Korsett um die 
zentralen Versorgungsbereiche“ legt, sodass sich 
diese nicht „organisch weiterentwickeln können“. Da 
es bei der Abgrenzung von Flächen, die für eine 
mögliche Erweiterung bzw. Weiterentwicklung von 
zentralen Versorgungsbereichen nicht geeignet ist, 
Der Hinweis auf die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen aus § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB und die in 
Kap. 6.5 LEP NRW normierten Ziele der Raum-
ordnung ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar. 
Nach der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 4 
BauGB sollen die Gemeinden gerade die Erhal-
tung und Entwicklung ihrer zentralen Versor-
gungsbereiche in der städtebaulichen Abwägung 
in besonderem Maß berücksichtigen. Nach Ziel 
6.5-2 LEP NRW sind zur Erhaltung der Innenstäd-
te und örtlichen Zentren als zentrale Versor-
gungsbereiche Einzelhandelsbetriebe mit zen-
tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten 
nur in zentralen Versorgungsbereichen planerisch 
zu ermöglichen. Die rechtlichen Vorgaben unter-

31 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
pauschal Zonen oder Bereiche vorzusehen, kann es 
auch nicht zulässig sein, pauschal eine Schutzzone 
um einen zentralen Versorgungsbereich zu ziehen, 
um diesen zu schützen. Die Festlegung eines pau-
schalen Radius geht ohne erkennbaren Grund über 
den bereits gesetzlich angelegten Schutz der zentra-
len Versorgungsbereiche hinaus, nach der in § 1 
Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Erhaltung und Entwicklung 
zentraler Versorgungsbereiche bei der Aufstellung 
von Bebauungsplänen als konkreter Abwägungsbe-
lang stets zu berücksichtigen ist. Darauf aufbauend 
ist zu beachten, dass der Schutzradius bei der Auf-
stellung eines Bebauungsplans die Einzelfallbe-
trachtung nicht ersetzt, ob ein Vorhaben für den Er-
halt und die Entwicklung eines zentralen Versor-
gungsbereiches unbedenklich ist. Demnach kann 
ein Vorhaben nicht deswegen abwägungsfehlerfrei 
aus einem Schutzradius heraus verwiesen werden, 
weil das Einzelhandelskonzept dies pauschal for-
dert. Demnach kann auch eine Lage außerhalb des 
Schutzradius im Einzelfall erhebliche Auswirkungen 
auf den Erhalt und die Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche haben.  
Durch die Anwendung von Schutzradien für die Be-
urteilung eines Vorhabens im Hinblick auf seine Wir-
kung auf zentrale Versorgungsbereiche wird dieses 
nur lediglich auf einem Merkmal, nämlich dem Ab-
stand zum zentralen Versorgungsbereich, reduziert. 
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der 
Aufstellung eines Bebauungsplans ebenso wie bei 
der konkreten Vorhabenzulassung die ökonomi-
schen Zusammenhänge im Einzelfall zu ermitteln 
und im Hinblick auf ihre städtebauliche Relevanz zu 
stützen daher den planerischen Ansatz der Stadt 
Köln, Einzelhandelsbetriebe der Lebensmittel-
branche vorrangig auf die zentralen Versor-
gungsbereiche zu konzentrieren und in deren 
Nahbereich im Sinne der unmittelbar zugeordne-
ten Versorgungsbereiche der Zentren nur unter 
besonderen Voraussetzungen zuzulassen.  
Dabei ist der Stadt Köln bewusst, dass sowohl 
Ansiedlungen bzw. Erweiterungen von Lebens-
mittelmärkten innerhalb der Nahbereiche um 
zentrale Versorgungsbereiche als auch außerhalb 
der 700 m-Radien einen Einfluss auf den Erhalt 
und die Entwicklung zentraler Versorgungsberei-
che nehmen können. Aufgrund dessen wurde in 
Teil A, Kapitel 5.3, eine umfassende Regel zur 
Ansiedlung von Lebensmittelmärkten innerhalb 
und außerhalb der 700 m-Radien entwickelt. Auf-
grund der räumlichen Nähe zum zentralen Ver-
sorgungsbereich wird eine Ansiedlung innerhalb 
der 700 m-Radien i. d. R. bei gleicher Dimensio-
nierung jedoch einen weit größeren Einfluss auf 
den Erhalt und die Entwicklungsfähigkeit eines 
zentralen Versorgungsbereiches nehmen, als 
eine Ansiedlung außerhalb des 700 m-Radius.  
Dies rechtfertigt es, dass im Rahmen des soge-
nannten internen Bewertungsschemas zur Steue-
rung von großflächigen Lebensmittelmärkten au-
ßerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (Kap. 
6.4) für eine Erweiterung oder Neuansiedlung 
eines Standortes innerhalb eines 700 m-Radius 
um einen zentralen Versorgungsbereich weiter-
gehende Anforderungen formuliert wurden. Ins-
besondere wird hier gerade im Sinne der Stel-

32 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
bewerten sind. Dabei kann insbesondere der zu 
erwartende Kaufkraftabfluss als Kriterium herange-
zogen werden, wobei zur Ermittlung der voraussicht-
lichen Umsatzumverteilung dabei im Wesentlichen 
auf baurechtlich relevante und vom Baurecht erfass-
te Vorhabenmerkmale abzustellen ist. Hierzu gehö-
ren bei Einzelhandelsnutzungen die Verkaufsfläche, 
aber auch zahlreiche andere Kriterien. Demnach 
trägt die Einführung eines Schutzradius, der voll-
kommen losgelöst von sämtlichen anderen Kriterien 
einzig auf die Entfernung eines Standortes zum 
zentralen Versorgungsbereich abstellt, nicht hinrei-
chend Rechnung.  
Die pauschalen Schutzzonen um zentrale Versor-
gungsbereiche führen bei konsequenter Anwendung 
der Steuerungsregeln dazu, dass sich die zentralen 
Versorgungsbereiche nicht weiterentwickeln können. 
Selbst bei zentralen Versorgungsbereichen, bei de-
nen eine Entwicklung grundsätzlich gewünscht ist 
und als ein Lebensmittelmarkt vorteilhaft wäre, ver-
hindern die Schutzzonen die Ansiedlung eines sol-
chen Betriebes im Randbereich. Ein Betrieb, der 
sich räumlich und funktional (unmittelbar) an den 
zentralen Versorgungsbereich „anschmiegen“ wür-
de, kann wegen der Schutzradien nicht realisiert 
werden. Gemäß OVG-Urteil Lüneburg vom 
06.06.2016 (1 KN 83/14) wurde in der Rechtspre-
chung anerkannt, dass auch Betriebe in Randlagen 
einen Beitrag zur Attraktivität des zentralen Versor-
gungsbereiches leisten können, wenn bspw. hier der 
in der Innenstadt fehlende Parkplatzbereiche gestellt 
wird. Eine Unterstützungsfunktion kann danach noch 
für den zentralen Versorgungsbereich angenommen 
lungnahme der Kanzlei Taylor Wessing daran 
angeknüpft, ob innerhalb des zentralen Versor-
gungsbereiches eine Unterausstattung im Bereich 
des Lebensmitteleinzelhandels festzustellen ist 
und daher das Vorhaben der Verbesserung der 
verbrauchernahen Versorgung dienen würde. Die 
weiter vorgesehenen Anforderungen an die Ent-
wicklung eines derartigen Standortes unterstrei-
chen den Ausnahmecharakter. Dabei bleibt es 
natürlich stets dabei, dass es sich bei dem Ein-
zelhandelskonzept lediglich um eine informelle 
städtebauliche Planungsentscheidung handelt, 
die in konkreten Bebauungsplanverfahren unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des 
Einzelfalls im Rahmen der Abwägungsentschei-
dung zu berücksichtigen ist. 
Nach alledem ist weder der Vorwurf gerechtfer-
tigt, dass das Einzelhandelskonzept eine Weiter-
entwicklung der Zentren verhindert, noch dass es 
der Zielsetzung der verbrauchernahen Versor-
gung der Bevölkerung entgegensteht.

33 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
werden, solange eine fußläufige Anbindung besteht, 
also ein Fußweg von ca. 10 Minuten, was der 
Schutzzone entspricht. Durch die Schutzradien wird 
allerdings um die zentralen Versorgungsbereiche ein 
Korsett gebildet, das jede organisch und städtebau-
lich konstruktive Änderung des zentralen Versor-
gungsbereiches verhindert.  
5.9 Das grundsätzliche Verbot, innerhalb eines pau-
schalen Radius um einen zentralen Versorgungsbe-
reich einen großflächigen Lebensmittelmarkt anzu-
siedeln, dürfte als europarechtswidriger Verstoß 
gegen die Dienstleistungsrichtlinie anzusehen sein, 
sollte ein Bebauungsplan tatsächlich auf diesen 
Schutzradius gestützt werden. Nach der Entschei-
dung des EuGH vom 30.01.2018 (Vis-
ser./.Appingedam) darf die Zulässigkeit von Einzel-
handelsprojekten durch Bebauungspläne aus-
nahmsweise von Bedarfsprüfungen oder wirtschaft-
lichen Auswirkungen nur dann abhängig gemacht 
werden, wenn damit keine wirtschaftlichen Ziele, 
sondern zwingende Gründe des Allgemeininteres-
ses verfolgt werden und die Beschränkungen dis-
kriminierungsfrei erforderlich und verhältnismäßig 
sind. Diesem genügt das Konzept der Schutzradien 
nicht. Zur Rechtfertigung ist es nicht hinreichend, die 
Zurückstellung unternehmerischer Belange in der 
Abwägung eines Bauleitplans mit abstrakten und / 
oder pauschalen Notwendigkeiten zum Zwecke des 
Zentrenschutzes zu rechtfertigen. Der Planungsträ-
ger steht in einer gesteigerten Nachweis- und Recht-
fertigungspflicht. Zwar wäre eine praxistaugliche 
Ausnahmeregelung für den konkreten Einzelfall 
grundsätzlich in der Lage, die europarechtliche Ver-
Vorstehend wurde bereits dargelegt, dass es sich 
bei den formulierten Anforderungen innerhalb des 
700 m-Radius nicht um ein grundsätzliches Ver-
bot zur Ansiedlung großflächiger Lebensmittel-
märkte handelt.  
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 
(2006/123/EG) ist im Übrigen zwar grundsätzlich 
auch auf Bauleitpläne anzuwenden, in denen Ein-
zelhandelsnutzungen beschränkt werden (sollen), 
wie der EuGH in seiner vielbeachteten Entschei-
dung vom 30.01.2018 zum niederländischen Fall 
entschieden hat. 
Das EHZK steht im Einklang mit diesem Urteil, 
indem 
 von einer Bedürfnisprüfung Abstand genom-
men wird, d. h. es nicht entscheidend ist, ob 
ein Kölner Teilmarkt bereits gesättigt ist oder 
nicht, 
 mögliche Anbieter nicht diskriminiert werden, 
d. h. einzelne Anbieter nicht willkürlich besser 
oder schlechter gestellt werden als andere, 
und 
 die vorgesehenen Instrumente erforderlich und 
verhältnismäßig sind, um die städtebaulichen

34 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
hältnismäßigkeit der Schutzzonenregelung wieder 
herzustellen, im Entwurf des Einzelhandelskonzep-
tes taugt diese allerdings nicht hierzu.  
Ziele des EHZK zu erreichen. Betrachtet man 
die Einzelhandelsentwicklung der vergangenen 
Jahre in Köln, wird deutlich, dass die Steue-
rungsregeln die bundesweiten Trends zum Teil 
umkehren konnten. Die zentralen Versor-
gungsbereiche übernehmen einen wesentli-
chen Betrag zur Versorgung der Bevölkerung 
und weisen eine Kommunikations- und Treff-
punktfunktion für die Einwohner der einzelnen 
Stadtteile und Veedel auf, sodass die vorlie-
genden Regelungen zur Zielerreichung beitra-
gen. 
5.10 Die Regelung der Schutzradien ist zudem nicht 
nachvollziehbar, da aus dem EHZK nicht hervor-
geht, wie die Radien konkret bemessen werden. Auf 
S. 72 wird lediglich angeführt, dass als Nahbereich 
um die zentralen Versorgungsbereiche ein Radius 
von 700 m angesetzt wird, es jedoch nicht klarge-
stellt wird, von welchem (Mittel-)Punkt die Radien 
bemessen werden. Der Begriff des Radius sugge-
riert einen kreisförmigen Schutzradius, was jedoch 
vor dem Hintergrund der längs verlaufenden Zu-
schnitte der zentralen Versorgungsbereiche nicht 
sinnvoll wäre.  
Die 700 m-Radien um einen zentralen Versor-
gungsbereich werden von den jeweiligen Außen-
grenzen des zentralen Versorgungsbereiches 
bestimmt, um eben der räumlichen Ausprägung 
der zentralen Versorgungsbereiche Rechnung zu 
tragen. Demnach kann ein länglich ausgeprägter 
zentraler Versorgungsbereich auch keinen kreis-
förmigen Radius erzeugen und weist demnach, 
angepasst an die tatsächliche Vor-Ort-Situation, 
eine unterschiedliche Ausprägung auf.  
 
5.11 Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die 
früheren Rechtsprechungen des OVG NRW uner-
heblich für die Bewertung der 700 m-Radien sind. In 
zwei Entscheidungen hat der OVG NRW sich mit 
dem Kölner 700 m-Schutzradius befasst und hat 
dieses Steuerungsinstrument in den dortigen Einzel-
fällen als noch vom Abwägungsspielraum der Stadt 
Köln inbegriffen bewertet. Das OVG NRW hat es als 
hinreichend gerechtfertigt angesehen, dass das Ein-
Der Stadt Köln ist selbstverständlich bewusst, 
dass aus auf bestimmte Bebauungspläne und 
deren Abwägungsentscheidung bezogenen Aus-
sagen des Oberverwaltungsgerichts nichts für die 
Rechtmäßigkeit zukünftiger Bebauungspläne und 
den dann zu treffenden Abwägungserwägungen 
folgt. Immerhin kann aber doch davon ausgegan-
gen werden, dass das OVG bislang keine prinzi-
piellen Einwände gegen die Argumentation mit

35 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zelhandelskonzept vorsehe, dass 700 m-Radien 
nicht um einzelne Geschäfte des jeweiligen zentra-
len Versorgungsbereiches gezogen werden, son-
dern sich der Radius an den äußeren Grenzen des 
Bereichs orientiert. Dass dieses Verfahren zur Folge 
hat, dass der Weg zu einzelnen Geschäften im Ver-
sorgungsbereich im Einzelfall weiter als 700 m sein 
kann, macht das Konzept nicht von vorne herein 
ungeeignet und ergebe daher nichts für einen Ab-
wägungsfehler. Aus beiden Gerichtsurteilen kann 
jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass 
jeder weitere Bebauungsplan, der auf der Grundlage 
des Einzelhandelskonzeptes und zur Durchsetzung 
der Schutzzonen erlassen wird, ebenfalls abwä-
gungsgerecht wäre. Hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass im Nachgang der Entscheidungen der EuGH 
festgestellt hat, dass die Dienstleistungsrichtlinie 
auch unmittelbare Anwendung auf nationale Bebau-
ungspläne findet. Vor diesem Hintergrund ist zu be-
zweifeln, ob das gesamte System der deutschen 
Einzelhandelssteuerung mit dem Ziel des Erhalts 
und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
ohne weiteres unionskonform ist.  
dem 700 m-Radius geäußert hat. Ein rechtlicher 
Zusammenhang zu der von Taylor Wessing hier 
ins Feld geführten Entscheidung des EuGH be-
steht im Übrigen nicht. Insoweit kann zunächst 
auf die obigen Ausführungen verwiesen werden 
 
Die langfristige Zielsetzung der Stadtentwicklung 
in Köln wird im EHZK in Teil A (S. 7) formuliert. 
Demnach sind folgende Ziele benannt worden:  
 Förderung der Attraktivität der Kölner City als 
Oberzentrum in der Region sowie als nationale 
und internationale Shoppingmetropole, 
 Stützung und Stärkung des gewachsenen po-
lyzentrischen Zentrensystems in der Gesamt-
stadt Köln, 
 Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren 
in ihrer Versorgungsfunktion sowie als Mittel-
punkte des öffentlichen Lebens, der Identifika-
tion und der Kommunikation innerhalb ihrer je-
weiligen Versorgungsräume, 
 Sicherung und Verbesserung der wohnungs-
nahen Versorgung mit Waren und Dienstleis-
tungen des täglichen Bedarfs, auch unter Be-
rücksichtigung der Wochenmärkte,  
 Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im 
Einzelhandel sowie der Folgen des demografi-
schen Wandels, insbesondere von Köln als 
wachsender Stadt. 
Alle nachfolgend in Teil A beschriebenen Steue-
rungsregelungen dienen den zuvor genannten

36 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Zielen, die als Allgemeinwohlbelange zu berück-
sichtigen sind. Die Schaffung von attraktiven Zen-
tren, auch heruntergebrochen auf Stadtteilebe-
nen, ist ein besonders wichtiger Allgemeinwohlbe-
lang. Die Zentren dienen als Mittelpunkte des 
öffentlichen Lebens der Identifikation der Bürger 
mit ihrer Stadt und der Kommunikation und damit 
dem sozialen Austausch und sind demnach 
schützenswert. Aus Sicht der Stadt Köln dienen 
die 700 m-Radien der langfristigen Zielsetzung 
der Stadtentwicklung und widersprechen damit 
nicht der Rechtsprechung  des EuGH.  
 
5.12 Hinsichtlich der Ansiedlungsregelungen für 
großflächige Lebensmittelmärkte stellt Taylor Wes-
sing fest, dass diese in der jetzigen Strenge faktisch 
dazu führen würden, dass künftig Lebensmittelmärk-
te nur in den zentralen Versorgungsbereichen ange-
siedelt werden und das Ziel einer flächendeckenden 
punktuellen Nahversorgung nicht erreicht werden 
kann. Hierbei wird auf die Ausnahmeregelung zur 
Erweiterung bestehender Lebensmittelmärkte inner-
halb eines 700 m-Radius um zentrale Versorgungs-
bereiche eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, 
dass die Voraussetzung einer optimalen Grund-
stücksausnutzung eine Inkonnexität zu den Ziel-
setzungen des Einzelhandelskonzeptes aufweist, 
wobei auf einen Fachvortrag von Stadt + Handel, 
Ziffer 2.1, hingewiesen wird.  
s. 5.13 dieser Anlage  
5.13 Darüber hinaus ist der Begriff zu unbestimmt 
und verhindert eine rechtssichere Anwendung des 
Einzelhandelskonzeptes. Hierbei ist zu berücksichti-
Die Beurteilung der optimalen Ausnutzung bei 
Einzelvorhaben kann nicht im Rahmen des EHZK 
geleistet werden. Die optimale Ausnutzung ist im

37 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
gen, dass öffentlich-rechtliche Regelungen eindeutig 
und unmissverständlich sein müssen. Bauliche An-
lagen werden in bauplanungsrechtlicher Hinsicht 
nach der Art, dem Maß, der Bauweise und der 
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, be-
messen. Es kann anhand dieser Kriterien hier nicht 
eindeutig bestimmt werden, wann eine „optimale“ 
Ausnutzung des Grundstücks gegeben ist. So kann 
bspw. eine höchst zulässige Ausnutzung des 
Grundstücks nach quantitativen Kriterien (bspw. im 
Ausnutzen der maximalen Gebäudehöhe) als auch 
eine optimale Grundstücksausnutzung nach Wer-
tungsgesichtspunkten verstanden werden (bspw., 
dass die Bebauung den Vorstellungen der planauf-
stellenden Gemeinde optimal entspricht). Aufgrund 
der Unbestimmtheit der Ausnahmeregelung besteht 
die Gefahr, dass die Stadt Köln in aufzustellenden 
Bebauungsplänen (unbewusst) von den Steue-
rungsempfehlungen abweicht, wodurch ein beachtli-
cher Abwägungsmangel entstehen würde. Bezüglich 
Bestandsimmobilien wird festgehalten, dass wenn 
ein Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss eines mehr-
geschossigen Gebäudes vorhanden ist, das Grund-
stück nach der Angabe im Entwurf „optimal“ genutzt 
wurde. Es ist aber auch hier unklar, wann dieses 
Optimum erreicht ist, oder ob bei Bestandsimmobi-
lien noch Aufstockungen am Gebäude bis zum Er-
reichen der maximalen Geschossfläche erforderlich 
sind. Für eine rechtssichere und praktikable Anwen-
dung der Regelung reicht es aus, wenn die Voraus-
setzung besteht, dass das Grundstück zusätzlich zur 
Einzelhandelsnutzung mit Wohnen oder sozialer 
Infrastruktur sinnvoll genutzt wird. Daher sollte auf 
den Begriff optimal verzichtet und durch sinnvoll 
Zuge der Bauleitplanung und im Einklang mit dem 
bestehenden Planungsrecht für das jeweilige 
Vorhaben zu bestimmen.

38 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
ersetzt werden.  
5.14 Die Regelung in der Ausnahmeregel, dass sich 
die Kommune vorbehält, vom Vorhabenträger im 
Einzelfall ein Verträglichkeitsgutachten nach Maß-
gabe des § 11 Abs. 3 BauNVO zu fordern, ist aus 
mehreren Gründen abzulehnen:  
 Schon aus praktischer Sicht ist diese Ausnahme-
voraussetzung problematisch, da unklar bleibt, 
wann ein Einzelfall vorliegt, in dem ein solcher 
Nachweis zu erbringen ist. Es muss der Stadt 
Köln als Adressatin und dem Vorhabenträger als 
Nachweispflichtigem klar sein, wann in dem kon-
kreten Einzelfall der Nachweis der Atypik erfor-
derlich ist, und wann nicht. Nur so kann eine will-
kürliche Handhabung der Ausnahmeregelung 
vermieden werden.  
 Die Regelung verkennt, dass ein gutachterlicher 
Nachweis, dass ein Vorhaben Merkmale einer 
Atypik erfüllt, außerhalb eines zentralen Versor-
gungsbereiches nur sehr schwer erbracht werden 
kann. Da die Rechtsprechung bei der Prüfung, ob 
von einem Einzelhandelsbetrieb Auswirkungen 
im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ausge-
hen, vermehrt auf die Indizwirkung der Lage des 
Vorhabens innerhalb eines zentralen Versor-
gungsbereiches zurückgreift, bleiben nicht mehr 
viele Möglichkeiten, die geforderte Atypik auf an-
dere Art und Weise zu belegen.  
 Darüber hinaus ist unklar, in welchem Verhältnis 
der Nachweis einer Atypik auf der Stufe 1 der 
Steuerungsregeln zur Berechnung der standort-
angepassten Verkaufsfläche auf der Stufe 2 zu-
Zu Notwendigkeit, gegebenenfalls ein Verträg-
lichkeitsgutachten einzufordern, ist auf die obigen 
Ausführungen zu 5.2 dieser Anlage zu verweisen.  
Im Übrigen gilt folgendes: Die Anwendung der 
Ausnahmeregelung für Standorte außerhalb zent-
raler Versorgungsbereiche setzt die vorherige 
Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit den 
Zielen der Raumordnung aus Kap. 6.5 LEP NRW 
voraus. Maßgeblich ist hier insbesondere die 
Vorgabe aus der Zielbestimmung zu 6.5-2 LEP 
NRW. Danach dürfen Kerngebiete und Sonder-
gebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe im 
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO u.a. mit nahver-
sorgungsrelevanten Kernsortimenten nur inner-
halb bestehender oder neu geplanter zentraler 
Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt 
werden. Nur ausnahmsweise dürfen Sonderge-
biete für derartige Vorhaben auch außerhalb zent-
raler Versorgungsbereiche dargestellt und festge-
setzt werden, wenn nachweislich eine Lage in 
den zentralen Versorgungsbereichen nicht mög-
lich ist, die Bauleitplanung der Gewährleistung 
einer wohnortnahen Versorgung mit nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale 
Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht we-
sentlich beeinträchtigt werden. Eine weitere Aus-
nahmeregelung gilt für bereits bestehende Stand-
orte (Ziel 6.5-7). Die im Einzelhandelskonzept 
formulierten städtebaulichen Ansiedlungsregelun-
gen sind vor dem Hintergrund dieser landesplane-
rischen Ausgangslage anzuwenden. Dabei ist 
einzuräumen, dass diese sich zum Teil mit den 
Die Steuerungsregelungen sind orien-
tiert an den rechtlichen Maßstäben im 
Einzelhandelskonzept neu gefasst 
bzw. klarer formuliert worden.

39 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
einander stehen. Denn großflächige Lebensmit-
telmärkte sind nicht betrieblich atypisch, sondern 
können lediglich eine städtebauliche Atypik auf-
weisen. Eine solche ist anzunehmen, wenn ein 
Vorhaben die verbrauchernahe Versorgung si-
chert, städtebaulich integriert ist, hinsichtlich des 
Verkehrsaufkommens verträglich ist und der Flä-
chenanteil für nicht nahversorgungsrelevante 
Sortimente weniger als 10 % beträgt. Diese Prü-
fung überschneidet sich in der gutachterlichen 
Praxis erheblich mit den zusätzlich angeordneten 
Kriterien in der Stufe 2 der Prüfung. Eine doppel-
te Prüfung der genannten Kriterien hat keinen 
Mehrwert.  
landesplanerischen Vorgaben überschneiden. 
Einzuräumen ist weiter, dass es sich bei großflä-
chigen Einzelhandelsbetrieben mit nahversor-
gungsrelevanten Kernsortimenten in aller Regel 
um Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 
handelt, für die eine Widerlegung der Vermu-
tungsregel nach § 11 Abs. 3 S. 4 BauNVO nicht in 
Betracht kommt. Die Planung zur Ansiedlung ei-
nes neuen Vorhabens muss daher in diesen Fäl-
len den Vorgaben der Ausnahmevoraussetzun-
gen aus Ziel 6.5-2 S 3 genügen. Zusätzlich sind in 
der bauleitplanerischen Abwägung die städtebau-
lichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes 
zu berücksichtigen. Da es sich hierbei nur um 
Abwägungsvorgaben im Sinne einer informellen 
Planungsentscheidung handelt, sind an die for-
mulierten Vorgaben nicht dieselben Be-
stimmtheitsanforderungen zu stellen, wie an den 
Bebauungsplan selbst.

40 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
5.15 Der Nachweis fehlender Entwicklungsflächen in 
zentralen Versorgungsbereichen bei Neuansiedlun-
gen verengt die Entwicklungschancen für Lebens-
mittelmärkte ohne ersichtlichen Grund und stellt kei-
ne handhabbaren Kriterien für die Anwendung der 
Ansiedlungsregelung zur Verfügung. Es ist nicht 
nachvollziehbar, warum unschädliche Lebensmittel-
betriebe außerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che nur dann zulässig sein sollen, wenn sie im 
nächst gelegenen zentralen Versorgungsbereich 
keinen Platz finden. Sofern man an diesem Kriterium 
festhalten möchte, ist es erforderlich, die Regelung 
durch transparente Kriterien praktikabel zu machen 
und durch Eröffnungsklauseln flexibel gehandhabt 
werden kann. Gemäß EHZK ist der Nachweis einer 
fehlenden Potenzialfläche in zentralen Versor-
gungsbereichen streng auszulegen, d. h. ein Ver-
weis auf die Unmöglichkeit der Unterbringung des 
geplanten Lebensmittelbetriebs aufgrund der Größe 
ist ebenso wenig geeignet wie der Verweis auf den 
Nichtzugriff auf die entsprechenden Eigentumsrech-
te oder die benötigte (große) Pkw-Stellplatzanlage. 
Die Ausnahmeregelung ist erkennbar an Ziel 6.5-2, 
Satz 3, LEP NRW angelehnt, wonach Vorhaben im 
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nahversor-
gungsrelevanten Kernsortimenten (nur dann) auch 
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesie-
delt werden können, wenn u. a. eine Lage in den 
zentralen Versorgungsbereichen aus städtebauli-
chen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbe-
sondere der Erhalt wachsender baulicher Strukturen 
oder der Rücknahme auf ein historisch wertvolles 
Ortsbild, nicht möglich ist. Insofern können die Prob-
leme, die bei der Anwendung von Ziel 6.5-2, Satz 3, 
Es wird auf die Beantwortung der Stellungnahme 
von Lenz & Johlen Pkt. 6.7 dieser Anlage verwie-
sen. 
Hinsichtlich des Hinweises, dass das Vorhanden-
sein einer Potenzialfläche in zentralen Versor-
gungsbereichen nur für den zentralen Versor-
gungsbereich relevant ist, der für die zukünftigen 
Kunden des Vorhabens eine Versorgungsfunktion 
hat, ist zu berücksichtigen, dass diese Einschät-
zung von der Stadt Köln vorgenommen wird. Als 
einheitliche Regelung für alle Ansiedlungen in-
nerhalb der Nahbereiche um zentrale Versor-
gungsbereiche ist eine mögliche Ansiedlung auf 
den Potenzialflächen zu priorisieren. Hier bedarf 
es einer Abstimmung mit der Stadt Köln, sodass 
im Einzelfall die vorgebrachten Einschätzungen 
wie am Beispiel Kalk vom Antragsteller vorge-
bracht werden können.

41 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
LEP NRW auftreten, auf die Steuerung des Einzel-
handels in Köln übertragen werden. Hierbei sollte 
beachtet werden, dass die Ausnahmeregelung im 
Einzelhandelskonzept sogar noch strenger formuliert 
ist als die Regelung im LEP NRW. Die Ausnahme-
voraussetzung des LEP NRW erweist sich in der 
Praxis wegen des zu führenden Negativbeweises 
als schwierig. Weder aus der Rechtsprechung noch 
aus der Begründung des LEP NRW erfolgen konkre-
te Vorgaben dazu, wie sich eine Überprüfung der 
Unmöglichkeit einer Ansiedlung in zentralen Versor-
gungsbereichen in der Praxis konkret gestalten soll 
und in welchem Umfang eine entsprechende Prü-
fung stattzufinden hat. Ebenso enthalten die Rege-
lungen im Einzelhandelskonzept keine handhabba-
ren und transparenten Kriterien und erlauben keine 
nachvollziehbare Prüfung für die Verwaltung. Hier 
werden die wirtschaftlichen Aspekte verkannt, da mit 
den gestiegenen Anforderungen der Verbraucher an 
Lebensmittelmärkte mit einer unterdurchschnittli-
chen Verkaufsfläche diese bis auf wenige Ausnah-
mefälle wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Die Kon-
sequenz der Ausnahmeregelung wäre, dass sich 
kein Lebensmittelmarkt ansiedelt. Gleiches gilt für 
die fehlende Realisierungsmöglichkeit einer Stell-
platzanlage oder den Nichtzugriff auf Eigentums-
rechte. Beides ist aus Betreibersicht ein faktisches 
Hindernis für eine Ansiedlung im zentralen Versor-
gungsbereich. Um sowohl für die Stadt Köln als 
auch die Vorhabenträger handhabbare und transpa-
rente Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der 
Ausnahmevoraussetzung zu schaffen, sind konkrete 
Prüfungsvoraussetzungen zu formulieren und diese 
im Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Die Prüfung

42 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
sollte sich an folgenden Merkmalen orientieren:  
1. Konkrete Merkmale des Vorhabens: Es ist stets 
anhand des konkreten Planvorhabens zu prüfen, 
ob eine Lage an einem anderen Standort im zent-
ralen Versorgungsbereich möglich ist. Für die 
Einzelhandelssteuerung kommt es auf die Größe 
der Verkaufsfläche, die angedachte Betriebsform 
als Lebensmittelmarkt und die konkrete Sorti-
mentszusammensetzung an. Es kann bei einem 
Ansiedlungsvorhaben bspw. von einem Lebens-
mittelmarkt von 1.200 m² nicht auf eine Potenzial-
fläche verwiesen werden, die sich lediglich für ei-
nen Betrieb mit einer Verkaufsfläche von 800 m² 
eignet. Dies gilt insbesondere, wenn das Einzel-
handelskonzept für die Potenzialfläche bereits 
Empfehlungen gibt, die andere Sortimentsberei-
che betreffen (bspw. Ansiedlung eines Drogerie-
marktes).  
2. Das Vorhandensein einer Potenzialfläche in zent-
ralen Versorgungsbereichen kann nur für den 
zentralen Versorgungsbereich ankommen, die für 
die zukünftigen Kunden des Vorhabens eine Ver-
sorgungsfunktion haben. Bislang muss der 
Nachweis für alle zentralen Versorgungsbereiche 
im 700 m-Radius erbracht werden. Als Beispiel 
wird auf die Ansiedlung eines Marktes im Bezirk 
Kalk im Bereich des Stadtteilzentrums Höhen-
berg, Olpener Straße, hingewiesen, der sich je-
doch auch innerhalb des 700 m-Radius des Be-
zirkszentrums Kalk, Kalker Hauptstraße, befindet. 
Wenn im Stadteilzentrum keine Potenzialfläche 
zu finden wäre und der Markt einen erwiesenen 
Beitrag zur Nahversorgung leisten würde, wäre er

43 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
jedoch auch nach den vorhandenen Regelungen 
dann nicht möglich, wenn das Bezirkszentrum ei-
ne Potenzialfläche aufweist. Hierbei sollte beach-
tet werden, dass zwischen diesen Bereichen eine 
mehrgleisige Bahntrasse verläuft und sich das 
Bezirkszentrum tlw. in 2 km Entfernung befindet.  
Damit die Frage, ob eine Ansiedlung auf einer Po-
tenzialfläche in einem zentralen Versorgungsbereich 
möglich ist, muss berücksichtigt werden, ob diese 
Flächen offenkundig ungeeignet für die Ansiedlung 
des Vorhabens sind. Eine solche fehlende Eignung 
kann bspw. dann gegeben sein, wenn ein städti-
sches Entwicklungskonzept der Planung entgegen 
steht, bereits eine anderweitige Nutzung auf der 
Fläche geplant ist oder ein aufzustellender Bebau-
ungsplan bereits auf der Ebene der Erforderlichkeit 
rechtlich scheitern müsse. Dies ist bspw. der Fall, 
wenn der Markt auf dem Grundstück wegen entge-
genstehender Bebauung nicht errichtet werden 
kann, wobei auch unlösbare Lärmkonflikte oder die 
Herbeiführung rechtswidriger Zustände unter diese 
Gesichtspunkte fallen müssen.  
Auf dieser Basis müsste eine dezidierte Potenzial-
flächenanalyse erfolgen, und die Flächen, die nach 
der ersten Grobanalyse bereits ausgeschieden sind, 
ausgeklammert werden, um dann nur noch die ver-
bleibenden Flächen zu betrachten. Hierbei sollte 
auch die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit be-
rücksichtigt werden. Ab wann eine Brachfläche, eine 
noch aktiv genutzte Fläche oder bspw. eine Umnut-
zung realistisch erscheint, dürfte letztlich eine Wer-
tungsfrage sein. Flächen sollten nur dann als Poten-
zialfläche identifiziert werden, wenn die Möglichkeit

44 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zur Umnutzung unter ggf. durchzuführenden (Teil-
)Abrissen in einem absehbaren Zeitpunkt von 2 Jah-
ren realistisch ist. Eine rechtliche Nichtverfügbarkeit 
von Grundstücken darf dabei nicht unberücksichtigt 
bleiben. Sie kann ein städtebauliches Hindernis für 
die Bauleitplanung darstellen. 
5.16 In der Stufe 2 der Ausnahmeregelung wird die 
Berechnung der standortangepassten Verkaufsflä-
che durchgeführt, wobei die zulässige Verkaufsflä-
che mittels der betreiberspezifischen Flächenpro-
duktivität, welche in Bezug zur Kaufkraft (35 % der 
nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich) 
gesetzt wird, ermittelt wird. Die Aufstellung der 
35 %-Regel entspricht letztlich der Führung eines 
Atypik-Nachweises. Das ist schon deshalb abzu-
lehnen, weil auch der Atypik-Nachweis als Voraus-
setzung zu streng und im Rahmen der Stufe 1 zu 
modifizieren ist. Zudem ist die Stufe 2 in der Rege-
lung erheblich strenger als die Regelung im LEP 
NRW. Dort bedarf es den Nachweis einer atypi-
schen Fallgestaltung nur, wenn ein Vorhaben au-
ßerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches an-
Es wird auf die Beantwortung des Punktes 5.14  
dieser Anlage verwiesen.

45 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
gesiedelt werden soll und der Nachweis nicht ge-
lingt, dass keine Flächenkapazitäten innerhalb des 
zentralen Versorgungsbereiches bestehen. Nach 
Entwurf des Einzelhandelskonzeptes müssen aller-
dings bei Neuansiedlungen alle Voraussetzung ku-
mulativ erfüllt werden.  
5.17 Es empfiehlt sich, die Steuerungsregelung in 
Stufe 2 in Bezug auf die Umsatzherkunft aus dem 
fußläufigen Nahbereich anzupassen. In diesem Sin-
ne wird auf ein OVG-Urteil vom 25.01.2010 (7 D 
97/09.NE) hingewiesen, wonach zur Ermittlung, ob 
ein Vorhaben die verbrauchernahe Versorgung si-
chert, darauf abgestellt werden kann, ob der voraus-
sichtliche Umsatz des Vorhabens in Bezug auf nah-
versorgungsrelevante Sortimente überwiegend aus 
dem Nahbereich stammt. Im Vergleich dazu ist die 
35 %-Regel erheblich zu streng und verhindert ggf. 
notwendige Ansiedlungen. Insbesondere im dünner 
besiedelten und bislang unterversorgten Gebieten 
ist schon bei einer Verkaufsfläche von 1.200 m² der 
Nachweis der 35 %-Regel als nicht erbringbar anzu-
sehen. Aus diesem Grunde wird bspw. im Hahnen-
wald im EHZK in Teil B, Ziffer 2.4, darauf hingewie-
sen, dass aufgrund der geringen Einwohnerzahl 
keine Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn-
gleich festgestellt wird, dass 79 % der Einwohner 
außerhalb des 700 m-Radius des zentralen Versor-
gungsbereiches leben und eine Versorgung durch 
den Lidl-Markt und die anderen Stadtteile erfolgt. 
Gleiches gilt für eine Reihe weiterer Stadtteile, 
bspw. im Bezirk Rodenkirchen, Porz und Lindenthal, 
die nicht über zentrale Versorgungsbereiche verfü-
gen und Versorgungslücken aufweisen.  
Hinsichtlich der Kaufkraftabschöpfung von 35 % 
wird auf die Beantwortung der Stellungnahme von 
Aldi, Punkt 1.2 dieser Anlage verwiesen. 
Hinsichtlich der Versorgungslücken in der Stadt 
Köln ist zu beachten, dass durch das Steue-
rungsschema der großflächigen Lebensmittel-
märkte ab S. 72 Teil A des EHZK lediglich, wie 
der Titel auch benennt, großflächige Lebensmit-
telmärkte gesteuert werden. Demnach ist eine 
Ansiedlung eines kleinflächigen Marktes bspw. in 
kaufkraftärmeren Gebieten grundsätzlich möglich. 
Zudem werden hier als Beispiel Siedlungsgebiete 
aufgeführt (bspw. Hahnenwald), die sich außer-
halb des 700 m Radien um zentrale Versor-
gungsbereiche befinden. Außerhalb der 700 m-
Radien um einen zentralen Versorgungsbereich 
kann der Radius für ein Vorhaben in Abhängigkeit 
von den siedlungsräumlichen Gegebenheiten, der 
verkehrlichen Beziehungen und der Nähe zu 
zentralen Versorgungsbereichen und anderen 
Lebensmittelmarktstandorten individuell abge-
grenzt werden (vgl. S. 75 Teil A EHZK). Demnach 
könnte jeweils für den bestimmten Einzelfall ein 
Nahbereich abgegrenzt werden, der die speziel-
len Siedlungsstrukturen berücksichtigt, um einen 
standortangemessenen Nahversorger zu schaf-

46 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
fen.  
5.18 Nachfolgend werden verschiedene Beispiele 
für die mangelnde Eignung der Steuerungsregelung 
benannt, die nachfolgend kurz vorgestellt werden. 
Beispiel Lidl, Sebastianstraße 28 – 32: Auf Grundla-
ge des bisherigen EHZKs wurde der Lidl-Markt mit 
einem Bebauungsplan mit den Festsetzungen des § 
9 Abs. 2 a BauGB überplant und dem Markt eine 
Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.286 m² ver-
sagt. Ursache war, dass sich der Markt innerhalb 
des 700 m-Radius um das NVZ Alt-Niehl, Sebastia-
nstraße, befindet. Auch nach den Steuerungsrege-
lungen des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes 
wäre eine Erweiterung des Marktes nur ausnahms-
weise möglich. Das Grundstück des Marktes müsse 
mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur in Abhän-
gigkeit von der zulässigen Geschossfläche optimal 
ausgenutzt werden und die Stadt Köln könnte dar-
über hinaus ein Verträglichkeitsgutachten vom Vor-
habenträger fordern. Dies wird jedoch der konkreten 
örtlichen Situation und der unterdurchschnittlichen 
Verkaufsfläche des Stadtbezirks nicht gerecht. Hier-
bei ist zu berücksichtigen, dass die nördlich verlau-
fende Industriestraße das Nahversorgungszentrum 
deutlich von der südlichen Wohnbebauung abtrennt. 
Darüber hinaus befindet sich keine Potenzialfläche 
im Nahversorgungszentrum, sodass dort eine An-
siedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes nicht 
möglich ist. Dass die Vergrößerung der Verkaufsflä-
che des Lidl-Marktes die Entwicklung des Nahver-
sorgungszentrums verhindert, ist demnach ausge-
schlossen. 
Das alleinige Vorhandensein einer Versorgungs-
lücke rechtfertigt nicht die jeweilige Erweiterung 
eines Lebensmittelmarktes oder die Neuansied-
lung eines Lebensmittelmarktes. Hingegen ist es 
unkritisch, dass vom Vorhabenträger ein Verträg-
lichkeitsgutachten eingebracht wird, um zu unter-
suchen, ob Auswirkungen gegenüber den zentra-
len Versorgungsbereichen bestehen. Dies betrifft 
nicht nur die Entwicklungsfähigkeit, sondern auch 
die derzeitige Ausstattung des zentralen Versor-
gungsbereiches. Der pauschalen Annahme, dass 
eine Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der 
Sebastianstraße keine Auswirkungen hat, da eine 
Versorgungslücke besteht, kann nicht gefolgt 
werden. Dies wäre in einem Verträglichkeitsgut-
achten im Rahmen einer Einzelfallprüfung darzu-
legen. Darüber hinaus wird die Stadt Köln das 
Vorhaben gemäß ihres internen Bewertungs-
schemas beurteilen. Sofern die Vorgaben des 
Bewertungsschemas erfüllt sind, bestünde eine 
Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung durch 
die angepasste Regelung im Vergleich zum vor-
hergegangenen EHZK. Hinsichtlich der Ausnutz-
barkeit des Grundstücks besteht die Abstim-
mungsmöglichkeit mit der Stadt Köln.

47 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
5.19 Beispiel Lidl, Neusser Straße 774 – 776: Auch 
das Grundstück Neusser Straße wurde durch einen 
Bebauungsplan überplant, da sich der Standort in-
nerhalb des 700 m-Radius um das Nahversor-
gungszentrum Weidenpesch, Neusser Straße / Ka-
puzinerstraße, befindet. Das Nahversorgungszent-
rum verfügt über einen leistungsfähigen Lebensmit-
telmarkt, dessen Existenz durch eine Erweiterung 
der Verkaufsfläche nicht infrage gestellt werden 
würde. Demnach leistet die planerische Verhinde-
rung des Marktes keinen Beitrag zur Verbesserung 
der wohnortnahen Versorgung, vielmehr besteht die 
Versorgungslücke zwischen dem Nahversorgungs-
zentrum Weidenpesch und Longerich fort. Darüber 
hinaus wird darauf hingewiesen, dass mit ca. 5.050 
Einwohnern ein ausreichendes Kaufkraftpotenzial 
vorhanden ist.  
Hinsichtlich der Bewertung der Auswirkungen 
einer möglichen Erweiterung des Standortes Lidl 
in der Neusser Straße 774 – 776 ist zu berück-
sichtigen, dass nicht nur das Nahversorgungs-
zentrum Weidenpesch in die Betrachtung mit ein-
bezogen werden sollte, sondern hinsichtlich der 
Auswirkungen auch die weiteren zentralen Ver-
sorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte 
untersucht werden müssen. Auch hier ist eine 
pauschale Feststellung, dass Auswirkungen nicht 
zu erwarten sind, auf Basis der getroffenen Aus-
sagen nicht möglich.  
Ergänzend dazu sollte darauf hingewiesen wer-
den, dass der Lidl-Markt bereits an diesem 
Standort vorhanden ist und durch eine reine Er-
weiterung der Verkaufsfläche nicht die Erweite-
rung des Nahbereichs erfolgt. Ergo wird die Er-
weiterung des Lidl-Marktes nicht zu einer Schlie-
ßung der Versorgungslücke führen, sondern le-
diglich das Lebensmittelangebot weiter auswei-
ten. Eine räumliche Veränderung ist jedoch nach 
Kenntnis der Stadt Köln und des Gutachters nicht 
vorgesehen. 
 
5.20 Lidl, Wasserwerkstraße 8: Auch hier ist die 
Erweiterung voraussichtlich nicht möglich, da der im 
Geltungsbereich vorhandene Bebauungsplan, der 
noch nicht beschlossen wurde, darauf verweist, 
dass der Einzelhandelsausschluss dem Ziel dient, 
die beiden nahegelegenen zentralen Versorgungs-
bereiche STZ Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße, 
und STZ Holweide-Ost zu stärken und weiterzuent-
wickeln. Dabei wird verkannt, dass sich in näherer 
Umgebung verdichtete Wohnbebauung befindet, für 
Auch in Bezug auf den Lidl-Markt in der Wasser-
werkstraße 8 ist darauf hinzuweisen, dass das 
Vorhandensein von Wohnbevölkerung in räumli-
cher Nähe keinen Einfluss auf die möglichen 
Auswirkungen hat, die ein Lebensmittelmarkt auf 
zentrale Versorgungsbereiche nehmen kann. Als 
Ergänzung zu der Feststellung von Taylor Wes-
sing wurde von Stadt + Handel eine Auswir-
kungsanalyse zur Überprüfung der Nahversor-
gungsbedeutung des Lidl-Standortes in der Was-

48 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
die der Markt eine wichtige Nahversorgungsfunktion 
hat. Die benachbarten zentralen Versorgungsberei-
che werden durch den Markt nicht negativ beein-
trächtigt. 
serwerkstraße eingereicht. Hier wird darauf hin-
gewiesen, dass der Standort die wesentlichen 
Kriterien einer Nahversorgungslage erfüllt und 
daher als Positivraum für nahversorgungsrelevan-
ten Einzelhandel betrachtet werden kann. Diese 
Feststellung verkennt, dass der Bereich als Son-
derstandort für den nicht zentrenrelevanten Ein-
zelhandel ausgewiesen wurde, um auch diesem 
Ansiedlungsspielraum zu geben. Der Standort 
wird überwiegend durch nicht zentrenrelevante 
Sortimente des Baumarktbedarfs geprägt und 
wird nach den Zielsetzungen der Fortschreibung 
auch weiterhin als Sonderstandort eingestuft. Ein 
weiterer Ausbau von nahversorgungs- und zen-
trenrelevanten Sortimenten ist in den Sonder-
standorten nicht vorgesehen. 
5.21 Beispiel Aldi-Süd, Osterather Straße 26: Ob-
wohl im Einzugsbereich des Marktes knapp 8.000 
Einwohner leben und die Entfernung zum nächst 
gelegenen zentralen Versorgungsbereich fast 600 m 
beträgt, und der Markt von der Bahntrasse vom 
Nahversorgungszentrum Nippes getrennt ist, wurde 
der Standort mit dem Bebauungsplan mit der Fest-
setzung des § 9 Abs. 2 a BauGB überplant.  
Der Aldi-Markt in der Osterather Straße 26 weist 
eine Verkaufsfläche von knapp 1.000 m² auf und 
übernimmt eine wesentliche Nahversorgungs-
funktion. Dies wird von der Stadt Köln anerkannt, 
wobei auch hier die möglichen Auswirkungen des 
Marktes auf das Nahversorgungszentrum Nippes, 
Sechzigstraße, zu berücksichtigen sind, in dem 
als einziger Magnetbetrieb der Anbieter Rewe 
verortet ist. Der Stadt Köln ist bekannt, dass die 
Bahnlinie das Gebiet durchschneidet, jedoch be-
steht direkt im Bereich der Hartwichstraße / Lie-
bigstraße ein gut genutzter Kreuzungsbereich der 
Bahnlinie. Auch hier wird darauf hingewiesen, 
dass das EHZK die bestehenden Lebensmittel-
märkte in ihrem Bestand sichert, eine Erweiterung 
von Standorten jedoch nach dem internen Bewer-
tungsschema zu prüfen ist.

49 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
 5.22 Anpassungsvorschläge:  
„Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte 
sind auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche 
möglich, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. 
Ein Vorhaben ist dabei als im zentralen Versor-
gungsbereich belegen anzusehen, sodass es auf 
die weiteren Voraussetzungen nicht ankommt, wenn 
der Nahversorger zum zentralen Versorgungsbe-
reich nicht in Konkurrenz tritt, sondern dessen At-
traktivität erhöht. Dies ist insbesondere der Fall, 
wenn der jeweilige Nahversorger 
 räumlich und funktionell gegenüber dem zentralen 
Versorgungsbereich untergeordnet bleibt, insbe-
sondere keinen Umfang annimmt, wodurch er 
gleichberechtigt neben den zentralen Versor-
gungsbereich tritt und 
 er einen Beitrag zur Attraktivität des zentralen Ver-
sorgungsbereichs leistet, etwa auch durch Bereit-
stellung von im zentralen Versorgungsbereich feh-
lenden Stellplätzen. 
Soweit das Vorhaben auch nach diesen Kriterien als 
nicht in einem zentralen Versorgungsbereich bele-
gen anzusehen ist, hängt seine Zulässigkeit von 
folgenden Voraussetzungen ab: 
1. Das Grundstück des Vorhabens wird mit Wohn-
bebauung und ggf. sozialer Infrastruktur in Ab-
hängigkeit von der zulässigen Bebauung (Ge-
schossflächenzahl) sinnvoll ausgenutzt. Anbieter, 
die dies derzeit nicht aufweisen, sollen auf ihrem  
Grundstück in Abhängigkeit von der zulässigen 
Bebauung (Geschossflächenzahl) Wohnen und 
Die Anpassungsvorschläge werden zur Kenntnis 
genommen, jedoch nicht aufgegriffen, da die 
Fortschreibung des EHZK über konsistente Steu-
erungs- und Ansiedlungsregelungen im Einklang 
mit den landesplanerischen Vorgaben verfügt.

50 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
ggf. soziale Infrastruktur schaffen. Für Anbieter 
auf bereits optimal ausgenutzten Grundstücken 
(bspw. ein Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss ei-
nes mehrgeschossigen Wohn hauses bedarf es 
keiner weiteren Verbesserung. 
2. Es liegen folgende Voraussetzungen für einen 
zentrenverträglichen Nahversorger vor: 
 Es handelt sich um einen städtebaulich inte-
grierten wohnortbezogenen Standort. Integriert 
ist der Standort regelmäßig dann, wenn es sich 
um einen baulich verdichteten Siedlungszu-
sammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen 
und einem den Gegebenheiten angepassten öf-
fentlichen Personennahverkehr handelt. 
 Das Vorhaben dient der Nahversorgung. Das ist 
anzunehmen, wenn das Vorhaben prognostisch 
50 % seines Umsatzes aus dem fußläufig er-
reichbaren Nahbereich erzielen kann. Für die 
Ermittlung der fußläufigen Erreichbarkeit kommt 
es nicht auf einen pauschalen Entfernungsradi-
us, sondern eine Gehzeit von etwa 10 Minuten 
an. Zur Ermittlung des Nahbereichs dienen 
Gehzeitisochronen. 
 Durch ein vom Antragsteller beizubringendes 
Marktgutachten wird nachgewiesen, dass durch 
das Vorhaben unter Berücksichtigung der kon-
kreten örtlichen Gegebenheiten die Funktions-
fähigkeit zentraler Versorgungsbereiche nicht 
beeinträchtigt wird. 
Neuansiedlungen außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche sind dann möglich, wenn zusätzlich

51 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zu den beiden zuvor genannten Voraussetzungen 
folgende dritte Voraussetzung erfüllt wird: 
3. Für die Unterbringung des Vorhabens besteht 
darüber hinaus nachweislich keine Entwicklungs-
fläche in dem oder den benachbarten zentralen 
Versorgungsbereich(en). Zur Ermittlung dieser 
Voraussetzung muss in einer abgestuften Prü-
fung mit gewichtigen Gründen plausibel dargelegt 
werden, warum grundsätzlich in Betracht kom-
mende Standorte in den zentralen Versorgungs-
bereichen als Ansiedlungsflächen für das konkre-
te Vorhaben ausscheiden. Hierfür ist folgende 
Prüfung vorzunehmen: 
 Zum einen muss das Vorhaben umschrieben 
werden, dessen Ansiedlungsmöglichkeit im 
zentralen Versorgungsbereich geprüft werden 
soll, insbesondere das Sortiment und die Ver-
kaufsfläche. An diesem Vorhaben hat sich die 
Prüfung zu orientieren. 
 Es muss geklärt werden, welche zentralen Ver-
sorgungsbereiche auf die entsprechende An-
siedlungsmöglichkeit überprüft werden können. 
Hierbei sind die nächstgelegenen zentralen 
Versorgungsbereiche zu identifizieren, die in ei-
ner Entfernung von maximal 700 m von dem 
Vorhabengrundstück für das Ansiedlungsvorha-
ben liegen und durch die eine Versorgung des 
Planstandortes gewährleistet werden soll und 
gewährleistet werden kann. 
 Bei der Prüfung der Potenzialflächen in diesen 
zentralen Versorgungsbereichen scheiden of-
fenkundig ungeeignete Flächen im Rahmen ei-

52 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
ner Grobanalyse aus. Ungeeignetheit sind ins-
besondere Flächen, bei denen ein städtisches 
Entwicklungskonzept der Planung entgegen-
steht, die Fläche bereits einer anderweitigen 
Nutzung zugedacht ist oder ein aufzustellender 
Bebauungsplan bereits auf der Ebene der Er-
forderlichkeit rechtlich scheitern würde. Das ist 
insbesondere in Fällen erkennbarer Vollzugsun-
fähigkeit der Fall, also dann, wenn der Lebens-
mittelmarkt auf dem Grundstück wegen entge-
genstehender Bebauung nicht errichtet werden 
würde oder unlösbare Lärmkonflikte bestehen 
oder anderweitige rechtliche Hindernisse – wie 
eine zwingende Neuordnung der Eigentumsver-
hältnisse – bestehen, die eine entsprechende 
Bauleitplanung verhindern. 
 Hinsichtlich der verbleibenden Flächen erfolgt 
eine dezidierte Potenzialanalyse. 
Für eine Einstufung als Potenzialfläche kommen 
Freiflächen in Betracht, (bebaute) Brachflächen oder 
auch solche aktiv genutzten Flächen, die realisti-
scher Weise in einem absehbaren Zeitraum von 
zwei Jahren durch Umnutzung oder Abbruch einer 
Nutzung als Sondergebiet für großflächigen Einzel-
handel zugeführt werden könnten. 
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob das Grund-
stück mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur 
genutzt werden kann. Kommt eine Ausnutzung des 
Grundstücks mit Wohnen oder sozialer Infrastruktur 
mangels einer hierfür erforderlichen Potentialfläche 
innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs nicht 
in Betracht, kann es außerhalb des zentralen Ver-

53 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
sorgungsbereichs angesiedelt werden, wenn die 
Möglichkeit außerhalb des zentralen Versorgungs-
gebietes besteht und das Vorhaben der verbrau-
chernahen Versorgung dient. 
Die Beantwortung der Frage, ob und aus welchen 
Gründen eine Ansiedlung des geplanten Einzelhan-
delsvorhabens in den in Betracht kommenden zent-
ralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen 
und siedlungsstrukturellen Gründen „unmöglich“ ist, 
setzt eine Auseinandersetzung mit der konkreten 
Eignung der Fläche voraus. Hierbei ist darzulegen, 
welche städtebaulichen Gründe gegen eine Ansied-
lung sprechen, wobei idealerweise eine „angedeute-
te Abwägung“ vorgenommen wird, in der klargestellt 
wird, ob ein Belang dem Interesse an einer Ansied-
lung auch nachhaltig entgegengehalten werden 
kann. 
4. Ermittlung des Kaufkraftpotenzials im Nahbe-
reich: Der Nahbereich für das Vorhaben liegt in ei-
ner Entfernung von 10 Gehminuten um den Vorha-
benstandort bei gehzeitisochroner Betrachtung. Für 
den jeweiligen Nahbereich sind das Einwohnerpo-
tenzial und das vorhandene Kaufkraftpotenzial abzu-
leiten. Hierbei können auch geplante Wohngebiete 
berücksichtigt werden, sofern diese hinreichend 
konkret sind. Die nahversorgungsrelevante Kaufkraft 
errechnet sich aus dem Einwohnerpotenzial, der 
nahversorgungsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 
2.672,00) und dem lokalen Kaufkraftindex. Für den 
Kaufkraftindex ist der jeweilig kleinsträumlich ver-
fügbare Kaufkraftindex (i. d. R. Stadtteilebene) her-
anzuziehen.

54 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Insgesamt gilt, dass ein geplanter Einzelhan-
delsbetrieb seinen Umsatz prognostisch zu min-
destens 50 % aus der Kaufkraft im Nahbereich 
des Standortes erzielen muss. Bei einer Erweite-
rung ist der Gesamtbetrieb zugrunde zu legen. In 
weniger verdichteten Stadtteilen kann die Quote der 
Umsatzherkunft aus dem Nahbereich niedriger aus-
fallen. 
5. Ermittlung der standortangepassten Verkaufs-
fläche (VKF): Die am Standort zulässige Verkaufs-
fläche wird mittels der betriebstypenspezifischen 
Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF), welche so 
in Bezug zur Kaufkraft im Nahbereich gesetzt wird, 
dass prognostisch eine Umsatzherkunft von 50 % 
aus dem Nahbereich erwartet werden kann, ermit-
telt. Anhaltspunkte für die betreiberspezifische Flä-
chenproduktivität liefern Branchenberichte (z. B. 
Hahn Retail Real Estate Report). Steht der konkrete 
Betreiber nicht fest, ist für einen Lebensmittelvollsor-
timenter von einer Flächenleistung von 4.400 € / m² 
VK auszugehen (sowohl Neuansiedlungen als auch 
Erweiterungen), wobei die Anforderungen an eine 
Worst-Case-Betrachtung erfüllt werden müssen. Die 
Flächenleistungen der Lebensmitteldiscounter 
schwanken je Anbieter stark, sodass – sollte ein 
konkreter Betreiber feststehen – betreiberspezifi-
sche Flächenleistungen heranzuziehen sind (vgl. 
Anhang 2). Sofern kein spezifischer Betreiber fest-
steht, ist für Discounter eine Flächenleistung von rd. 
6.700 € / m² zugrunde zu legen, wobei die Anforde-
rungen an eine Worst-Case-Betrachtung erfüllt wer-
den müssen.

55 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
5.23 Die Bedeutung des Konsultationskreises Ein-
zelhandel ist bei der Bewertung von Einzelvorhaben 
kritisch zu hinterfragen. Die Arbeitsweise bedarf 
einer Anpassung. Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 
2015 beschlossen, einen Konsultationskreis, beste-
hend aus insgesamt neun Mitgliedern (einem Vertre-
ter der Bezirksregierung, der IHK, des Einzelhan-
dels- und Dienstleistungsverbandes Aachen-Düren-
Köln e.V., der Handwerkskammer, Verdi, dem 
Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt, dem Amt 
für Wirtschaftsförderung und dem Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik) zu implementieren. Der Kon-
sultationskreis begleitet die Umsetzung des EHZKs 
und erörtert bauliche Veränderungen oder Neuan-
siedlungen von Einzelhandelsbetrieben ab einer 
Verkaufsfläche von 400 m². Dabei soll insbesondere 
auch über Anträge von Vorhaben beraten werden, 
die nach dem LEP zwar möglich, aber nicht er-
wünscht und planungsrechtlich auszuschließen sind. 
Taylor Wessing hinterfragt die Arbeit des Konsultati-
onskreises in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. 
Sowohl die Legitimation des Kreises als auch seine 
Zusammensetzung und die Beratungsergebnisse 
dürften zu einer einheitlichen Anwendung des Ein-
zelhandelskonzeptes nicht wesentlich beitragen. 
Folgende Kritikpunkte wurden vorgebracht:  
1. Politische Entscheidung nur durch die demokra-
tisch legitimierten Organe: Es erscheint proble-
matisch, dass der Konsultationskreis über „nicht 
erwünschte“ berät, wobei zu berücksichtigen ist, 
dass die Frage, ob ein Vorhaben städtebaulich 
erwünscht ist, den demokratisch legitimierten 
Vertretern obliegt, nicht hingegen den Mitarbei-
Die Einrichtung des Konsultationskreises Einzel-
handel Köln (KEK) wurde 2015 per Ratsbe-
schluss legitimiert und im Rahmen der Fort-
schreibung des EHZK erneut bestätigt. Die Teil-
nehmer*innen am KEK werden durch die Ge-
schäftsordnung des KEK bestimmt. Das Ziel des 
KEK ist ein transparenter Austausch zwischen der 
Stadtverwaltung und externen Akteuren, der dazu 
beiträgt, dass aktuelle Themen / Vorhaben ge-
meinsam, statt in Einzelgesprächen, beraten wer-
den. Der KEK ist dabei beratend tätig und spricht 
Empfehlungen zu den dort vorgestellten Vorha-
ben aus. Er hat dabei jedoch keine Entschei-
dungskompetenz über die Zulässigkeit der Vor-
haben. Die Entscheidungen der politischen Gre-
mien und auf Grundlage der gesetzlichen Vorga-
ben werden durch den KEK weder beeinflusst 
noch verhindert. Politische Entscheidungen im 
Einklang mit den gesetzlichen Maßgaben sind 
weiterhin maßgeblich für die kommunale Planung.

56 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
tern der Verwaltung und den Vertretern von priva-
ten Vereinigungen und Kammern.  
Die von Gesetzes wegen angelegte Aufgabenzu-
ordnung wird nicht eingehalten, wenn die Mitglie-
der des Konsultationskreises Empfehlungen dazu 
abgeben, welche Vorhaben unerwünscht sind. 
Auch wenn der Konsultationskreis nur Empfeh-
lungen ohne Rechtsverbindlichkeit abgeben darf 
und keinen unmittelbaren Einfluss auf die Pla-
nungshoheit nimmt, entsteht unvermeidlich der 
Eindruck, dass die kommunale Aufgabenzustän-
digkeit verkehrt wird. Hierbei ist zu berücksichti-
gen, dass das Einzelhandelskonzept bereits de-
taillierte Leitlinien für Einzelhandelsvorhaben auf-
stellt und Empfehlungen ausspricht, und es ist 
nicht ersichtlich, wie bei einer einheitlichen An-
wendung des Konzeptes noch Beratungsbedarf 
für zulässige, aber unerwünschte Vorhaben 
bleibt. 
2. Die fehlende Pluralität: Der Konsultationsaus-
schuss besteht vornehmlich aus Vertretern der 
Verwaltung, wohingegen Mitglieder der Bürger-
ämter und Vertreter des Handels oder Verbrau-
cher nicht vertreten sind. Eine Pluralität würde 
dazu beitragen, den Empfehlungen des Konsulta-
tionskreises ein größeres Gewicht zu geben. Tay-
lor Wessing möchte anregen, dass der Konsulta-
tionskreis bei der Beratung über Einzelhandels-
vorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sorti-
menten mit Vertretung der relevanten Marktteil-
nehmer in Köln besetzt wird. Derzeit führt die Be-
ratung im Konsultationskreis nur zu einer Dop-
pelbefassung mit Vorhaben, wodurch der Ar-

57 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
beitsaufwand erhöht wird. 
3. Kein Mehrwert durch den Konsultationskreis: Es 
ist nicht erkennbar, wie das Ziel des Konsulta-
tionkreises, Transparenz, Klarheit und Planungs-
sicherheit für Vorhabenträger zu schaffen, umge-
setzt wird. Die Beratungsergebnisse des Konsul-
tationskreises werden nicht veröffentlicht und 
sind damit für Einzelhandelsbetriebe und Bürger 
nicht transparent. Es ist nicht klar, unter welchen 
Vorgaben die einzelnen Vertreter entscheiden, ob 
ein Vorhaben gewünscht ist oder nicht. Zudem 
besteht kein Angebot für Einzelhandelsunter-
nehmen und Projektentwickler, durch frühzeitige 
Kooperation mit dem Konsultationskreis Pla-
nungssicherheit zu schaffen. Demnach werden 
die Betroffenen (Bürger, Verbraucher, Einzelhan-
delsunternehmen) nicht in die Beratung des Kon-
sultationskreises mit einbezogen.  
5.24 Darüber hinaus weist Taylor Wessing auf die 
mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie 
hin und begrüßt, dass das Einzelhandelskonzept in 
zwei Jahren erneut überprüft werden soll, um die 
durch die Corona-Pandemie bedingten städtebau-
lich-funktionalen Folgen zu erfassen. Hier erscheint 
es unabdingbar, die Konzeption zur Steuerung des 
Einzelhandels an die aktuelle Entwicklung anzupas-
sen (auch vor dem Hintergrund und der wachsenden 
Konkurrenz durch den Onlinehandel). Taylor Wes-
sing möchte vor diesem Hintergrund darauf hinwei-
sen, dass es im Anbetracht der derzeitigen Entwick-
lung angezeigt ist, die Schutzzonen und die zentra-
len Versorgungsbereiche abzuschaffen und klare 
und praktikable Ansiedlungsregelungen für Einzel-
Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen 
der Corona-Pandemie und den dadurch beding-
ten städtebaulich-funktionalen Folgen wird eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Köl-
ner Stadtgebiet nach ca. einem Jahr vorgeschla-
gen. In Zusammenarbeit mit der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung wird bereits in diesem Jahr 
mit der Datenaktualisierung begonnen. Hierbei 
soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung 
der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. 
Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe 
wird es eine systematische Leerstandserhebung 
geben.

58 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
handelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten 
Kernsortimenten zu fassen.  
6. Lenz & Johlen (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), 17.06.2021 
6.1 Die Stadt Köln hat sich „die Stadt der kurzen 
Wege“ als Leitbild gesetzt und strebt eine Verkehrs-
wende an. Hier werden die Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ sowie die jüngst beschlossene 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln zur Reduzierung 
des motorisierten Verkehrs im Stadtgebiet genannt. 
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Leitbild 
der Stadt der kurzen Wege und der Verdrängung 
des motorisierten Individualverkehrs aus dem Stadt-
bild in Einklang mit dem EHZK zu bringen. Hierfür 
muss verstärkt eine fußläufige Nahversorgungsmög-
lichkeit in den Blick genommen werden, die nicht 
gewährleistet ist, wenn die Bürger auf motorisierte 
Fahrzeuge verzichten sollen und einen Fußweg von 
1,5 km bis zu dem einzigen Lebensmittelmarkt in 
einem geschützten zentralen Versorgungsbereich 
zurücklegen müssen. Es muss vielmehr der Fokus 
auf zusätzliche Nahversorgungsstandorte gelegt 
werden.  
Die Stadt Köln teilt die Auffassung von Lenz & 
Johlen, dass eine fußläufige Nahversorgung für 
die Bevölkerung Kölns ermöglicht werden soll. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits die 
langjährige Einzelhandelssteuerung der Stadt 
Köln das Ziel der Nahversorgung verfolgt hat und 
dies im Stadtbild nachzuvollziehen ist. Mit dem 
Daten-Stand von 2017 leben knapp 90 % der 
Kölner Bevölkerung innerhalb eines 700 m Radi-
us um einen Lebensmittelmarkt. Hinzukommen 
weitere Anteile der Bevölkerung, die innerhalb der 
Nahbereiche der zentralen Versorgungsbereiche 
leben und von diesen auch im kurzfristigen Be-
darfsbereich mit versorgt werden, jedoch auf-
grund der länglichen Struktur vieler zentralen 
Versorgungsbereiche minimal weitere Strecken 
als 700 m zum nächstgelegenen Lebensmittel-
markt aufwenden müssen. Insgesamt ist dem-
nach bereits heute eine gute räumliche Versor-
gung festzuhalten, die die Stadt Köln sichern und 
stärken möchte. Demnach besteht v. a. in den 
Bereichen außerhalb der 700 m-Radien um zent-
rale Versorgungsbereiche Bedarf der Schaffung 
weiterer Nahversorgungsstrukturen, die jedoch 
standortangemessen ausfallen sollen (vgl. Kap. 
5). 
 
6.2 Es ist nachvollziehbar und städtebaulich sinnvoll, 
dass Lebensmittelmärkte außerhalb zentraler Ver-
sorgungsbereiche nach Stufe 2 des Prüfschemas 
Die Beantwortung dieses Aspektes wird im Rah-
men der Abwägung der Stellungnahme von Tay-
lor Wessing, vgl. Pkt. 5.6 dieser Anlage, vorge-

59 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zur Standortbewertung (S. 72 des EHZKs) nur an 
städtebaulich integrierten Standort zugelassen wer-
den sollen. Gefordert wird eine Lage im direkten 
Siedlungszusammenhang eines bestehenden oder 
perspektivischen Wohnbereiches. Hierbei ist zu prü-
fen, ob zumindest zwei Himmelsrichtungen eine 
Anbindung an Wohnbebauung aufweisen, wobei der 
Wohnbezug wichtig sein soll und nicht nur eine ein-
zige Hausbebauung umfassen darf. Es wird ange-
regt, dass dies weiter konkretisiert wird. Beispiels-
weise sollte klargestellt werden, dass eine integrierte 
Lage auch dann gegeben ist, wenn die Wohnbe-
bauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite 
verortet ist.  
nommen. 
6.3 Im Rahmen der Fortschreibung des EHZKs wird 
an den ausgewiesenen Nahbereichen in einem 700 
m-Radius um die zentralen Versorgungsbereiche 
festgehalten. Auf S. 72 ff. wird erläutert, dass groß-
flächige Einzelhandelsvorhaben mit nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten außerhalb der zentra-
len Versorgungsbereiche grundsätzlich nur zugelas-
sen werden sollen, wenn der Vorhabenstandort au-
ßerhalb eines Radius von 700 m um einen zentra-
len Versorgungsbereich liegt. Diese Grundstruktur 
widerspricht bereits der Zielsetzung des Konzeptes, 
eine flächendeckende wohnortnahe Nahversorgung 
zu gewährleisten. Hierbei wird darauf hingewiesen, 
dass das Oberverwaltungsgericht Münster diese 
Grundstruktur bislang nicht ausdrücklich für fehler-
haft erklärt hat. In einer Gerichtsentscheidung aus 
dem Jahr 2017 betreffend eines Lidl-Marktes auf 
dem Grundstück Sebastianstraße 28 – 32 in Niehl 
wurde allerdings ausgeführt: „Dass dieses Verfahren 
Hinsichtlich der Steuerung der Einzelhandelsent-
wicklung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt 
Köln mehrere Ziele verfolgt, die sich nicht wider-
sprechen aber natürlich Einfluss aufeinander 
nehmen. Auf S. 7 des EHZK 2020 sind diese 
langfristigen Zielsetzungen aufgeführt. So ist ne-
ben der Sicherung und Stärkung des gewachse-
nen polyzentrischen Zentrensystems in der Ge-
samtstadt Köln und der Sicherung und Stärkung 
der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunkti-
on sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Le-
bens, der Identifikation und der Kommunikation 
innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume 
auch die Sicherung und Verbesserung der woh-
nungsnahen Versorgung mit Waren und Dienst-
leistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Be-
rücksichtigung der Wochenmärkte eine langfristi-
gen Zielsetzungen der Stadtentwicklung in Köln. 
Eine Sicherung und Verbesserung der wohnort-

60 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zur Folge hat, dass der Weg zu einzelnen Geschäf-
ten im Versorgungsbereich im Einzelfall weiter als 
700 m sein kann, macht das Konzept nicht von vor-
neherein ungeeignet.“ (vgl. OVG-Münster, Urteil 
vom 22.02.2017). Obwohl das Verwaltungsgericht 
davon ausgegangen ist, dass das Konzept in die-
sem Zusammenhang nicht von vorne herein unge-
eignet ist, wird der Anschein erweckt, dass die Bil-
dung der Schutzzonen jedenfalls für eine verbesse-
rungswürdige Herangehensweise gehalten wird. Um 
zukünftig die gewünschte fußläufige Nahversorgung 
zu gewährleisten, müssen diese Schutzzonen entfal-
len. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass im Le-
bensmitteleinzelhandel oberhalb der Schwelle zur 
Großflächigkeit sich Lebensmittelmärkte zukunftsfä-
hig aufstellen können und auch dem zunehmenden 
Konkurrenzdruck durch den Onlinehandel standhal-
ten können. Es ist daher nicht konsequent, die Aus-
wirkungen des Onlinehandels in dem Entwurf des 
Konzeptes aufzuzeigen, um den stationären Handel 
doch wieder in ein enges Korsett zu geben. Die 
praktische Handhabe der 700 m-Radien führt im 
Einzelfall zu erheblichen Versorgungslücken. Hierbei 
muss berücksichtigt werden, dass sich die zentralen 
Versorgungsbereiche tlw. über mehrere 100 m er-
strecken, sodass man, wenn man die Schutzzone 
von 700 m zur Ausdehnung des zentralen Versor-
gungsbereiches hinzurechnet, in vielen Fällen keine 
fußläufige Erreichbarkeit der Lebensmittelmärkte 
vorfindet. 
Daher wird angeregt, auf die vorgesehenen Schutz-
zonen zu verzichten. Jedenfalls müssten etwaige 
Schutzzonen individuell je zentralem Versorgungs-
nahen Bevölkerung darf demnach nicht zulasten 
der weiteren Zielsetzungen der Stadtentwicklung 
verfolgt werden, sondern es wurden im EHZK 
2020 ebensolche Reglungen unter Kap. 5 be-
nannt, die allen Zielen des EHZK gerecht werden 
sollen. 
Zur dezidierten Beantwortung der Kritik an den 
700 m Radien wird auf die Beantwortung der Stel-
lungnahme von Taylor Wessing Pkt. 5.8 und 5.10 
in dieser Anlage verwiesen. 
Hinsichtlich der Konkurrenz zwischen dem statio-
nären Handel und dem Onlinehandel ist zu be-
rücksichtigen, dass an dieser Stelle zwischen den 
großflächigen Anbietern mit zentrenrelevanten 
Sortimenten, die bekanntermaßen am stärksten 
einer Konkurrenzsituation mit den Onlinehandel 
ausgesetzt sind (vgl. Abb. 4 EHZK) und den groß-
flächigen Lebensmittelmärkten zu unterscheiden 
ist. Laut HDE Online-Monitor 2021 beläuft sich 
der Onlineanteil am gesamten Lebensmittelum-
satz auf rd. 2 %. Bezüglich der Steuerung von 
großflächigen Betrieben mit zentrenrelevantem 
Kernsortiment wird auf das Steuerungsschema in 
Abb. 16 EHZK Köln verwiesen. Die hier aufge-
führten 700 m Radien um zentrale Versorgungs-
bereiche entfalten keine weitere Bindungswirkun-
gen gegenüber Anbietern zentrenrelevanten Sor-
timenten, sondern lediglich gegenüber großflächi-
gen Lebensmittelmärkten.

61 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
bereich ausgestaltet werden, denn die Nahversor-
gungsbedürfnisse sind je nach Lage und Ausstat-
tung des zentralen Versorgungsbereiches äußerst 
unterschiedlich.  
6.4 Im Rahmen des Steuerungsschemas für den 
Lebensmitteleinzelhandel ist auf S. 72 ff. die Mög-
lichkeit benannt, bestehende Lebensmittelmärkte 
innerhalb eines 700 m-Radius um einen zentralen 
Versorgungsbereich ausnahmsweise oberhalb der 
Schwelle der Großflächigkeit von mehr als 800 m² 
Verkaufsfläche neu anzusiedeln bzw. zu erweitern. 
Nach Erfahrung von Lenz & Johlen ist die derartige 
Öffnungsklausel bislang als Ausnahmeregel ver-
standen worden, die praktisch nicht oder kaum zur 
Anwendung gelangt. Hier bestand stets die Befürch-
tung der Verwaltung, dass das Regelwerk durch die 
Genehmigung eines großflächigen Marktes aufge-
weicht wird. Eine Öffnungsklausel, die nicht gelebt 
wird, verfehlt allerdings von vorne herein ihr Ziel.  
Die Kritik, dass eine Öffnungsklausel, die nicht 
gelebt wird, allerdings von vorne herein ihr Ziel 
verfehlt, kann aufgrund der unkonkreten Formu-
lierung nicht beantwortet werden. 
 
6.4 Hinzu kommt, dass die formulierten Vorausset-
zungen zu streng und zu unbestimmt formuliert sind. 
Die Formulierung „Ausnahmeregelung“ erweckt für 
den Anwender den Anschein, es bestünde ein Er-
messensspielraum. Wenn die Voraussetzungen 
allerdings nachgewiesen sind, muss sichergestellt 
sein, dass eine solche Ausnahme auch gewährt 
wird.  
Der Begriff „Ausnahmeregelung“ impliziert keinen 
Ermessensspielraum, sondern die Stadt bindet 
sich im Rahmen ihrer kommunalen Planungsho-
heit (Beschluss des EHZK und Umsetzung in der 
Bauleitplanung) an die formulierten Regelungen 
zur Steuerung des (Lebensmittel-)Einzelhandels. 
 
6.5 Zusätzlich wird eine unzulässige Kopplung von 
der Schaffung großflächiger Nahversorger einerseits 
und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und 
sozialer Infrastruktur andererseits angestrebt. Es 
sind zwar nachvollziehbare und sinnvolle städtebau-
Langfristige Zielsetzungen der Stadtentwicklung 
in Köln sind (s. S. 7 EHZK): 
 Förderung der Attraktivität der Kölner City 
als Oberzentrum in der Region sowie als nati-
onale und internationale Shoppingmetropole,

62 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
liche Ziele, allerdings ist es fraglich, was die Schwel-
le der Großflächigkeit eines Lebensmittelmarktes mit 
Wohnungsmangel und Mangel an sozialer Infra-
struktur zu tun hat. Hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass das EHZK auch innerhalb der 700 m-Zone 
einen Lebensmittelmarkt mit max. 800 m² Verkaufs-
fläche für zulässig hält, ab 801 m² Verkaufsfläche 
hingegen eine Gefahr für die umliegenden zentralen 
Versorgungsbereiche sieht, die nur durch Schaffung 
von zusätzlichem Wohnraum und sozialer Infrastruk-
tur ausgeglichen werden kann. Es ist absehbar, 
dass eine derartige Verknüpfung der beiden städte-
baulichen Aspekte zu erheblichen Verzögerungen 
für beide Zielsetzungen führen wird. Die Erfahrung 
zeigt, dass Projekte, die sowohl Einzelhandel als 
auch ergänzende Nutzungen umfassen, regelmäßig 
nur umsetzbar sind, wenn verschiedene Grundstü-
cke und damit auch Grundstückseigentümer ent-
sprechend beplant werden.  
 Stützung und Stärkung des gewachsenen 
polyzentrischen Zentrensystems in der Ge-
samtstadt Köln, 
 Sicherung und Stärkung der Geschäftszen-
tren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als 
Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Iden-
tifikation und der Kommunikation innerhalb ih-
rer jeweiligen Versorgungsräume,  
 Sicherung und Verbesserung der woh-
nungsnahen Versorgung mit Waren und 
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch 
unter Berücksichtigung der Wochenmärkte,  
 Berücksichtigung von Sonderentwicklun-
gen im Einzelhandel sowie der Folgen des 
demografischen Wandels, insbesondere 
von Köln als wachsender Stadt. 
 
Dem Ziel der Berücksichtigung der Folgen des 
demografischen Wandels, insbesondere von Köln 
als wachsender Stadt, wird in den vorliegenden 
Steuerungsregelungen Rechnung getragen. 
Demzufolge ist eine Verknüpfung von Zielen 
sinnvoll, sachdienlich und zielführend. Die ge-
wählten Regelungen betreffen Fälle, in denen die 
Aufstellung oder Änderung eines Bebauungspla-
nes erforderlich ist, da nur diese Außenrechtswir-
kung gegenüber Dritten, d. h. auch den Betrei-
bern von Lebensmittelmärkten, entfalten. In die-
sem Zusammenhang übersetzt die Stadt ihre i. g. 
Zielvorstellungen in die Bauleitplanung.  
6.6 Darüber hinaus ist unklar, was unter einer „opti-
malen Ausnutzung“ eines Grundstücks mit Wohnen 
und ggf. sozialer Infrastruktur verstanden werden 
soll. Schon der Zusatz ggf. soziale Infrastruktur 
Die Beurteilung der optimalen Ausnutzung bei 
Einzelvorhaben kann nicht im Rahmen des EHZK 
geleistet werden. Die optimale Ausnutzung ist im 
Zuge der Bauleitplanung und im Einklang mit dem

63 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
zeigt, dass hier eine Einzelfallentscheidung der 
Verwaltung offen gehalten wird, die eine einheitliche 
und dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht wer-
dende Handhabung unmöglich macht. Es bleibt völ-
lig unklar, wann die Schaffung von Wohnraum im 
Vordergrund steht, und wann zusätzlich die Förde-
rung nach sozialer Infrastruktur aufkommen wird.  
Es bleibt zu bestimmen, ob unter der „optimalen 
Ausnutzung“ z. B. auch Befreiungen von in einem 
bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Bau-
fenstern, Geschossflächenzahl oder Grundflächen-
zahl in den Blick genommen werden sollen. Darüber 
hinaus ist unklar, inwieweit die Bedürfnisse eines 
großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Erdge-
schoss und den ergänzenden Nutzungen in den 
Obergeschossen berücksichtigt werden kann. Denn 
bspw. eine festgesetzte GFZ beschränkt die Bebau-
barkeit des gesamten Baugrundstücks in der Sum-
me. Sofern bspw. eine hohe Anzahl zusätzlichen 
Wohnraums in den Obergeschossen gefordert wird, 
kann dies einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb 
im Erdgeschoss aufgrund der Überschreitung der 
GFZ unmöglich machen.  
bestehenden Planungsrecht für das jeweilige 
Vorhaben zu bestimmen. Befreiungen nach § 31 
(2) BauGB liegen im Ermessen des Stadtpla-
nungsamtes. 
6.7 Nicht nachvollziehbar ist, dass die Neuansied-
lung großflächiger Nahversorger innerhalb eines 700 
m-Radius um die zentralen Versorgungsbereiche an 
die Voraussetzung geknüpft werden soll, dass in-
nerhalb des benachbarten zentralen Versorgungs-
bereiches keine Entwicklungsfläche besteht. Bei 
einem gutachterlichen Nachweis, das versorgungs-
strukturelle Auswirkungen durch ein Vorhaben nicht 
zu befürchten sind, besteht kein Unterschied, ob ein 
Lebensmittelmarkt in die Großflächigkeit erweitert 
Durch eine Vor-Ort-Aufnahme der tatsächlichen 
Verhältnisse wurden im Rahmen der Erstellung 
des EHZK Potenzialflächen identifiziert, die nach 
Abstimmung mit der Stadt Köln in den jeweiligen 
Zentrenpässen (Teil B.) dargestellt wurden. Etwa-
ige zukünftige, entstehende Potenzialflächen, 
etwa durch Gebäudeabbrüche oder das Freiwer-
den von Immobilien, sind zu berücksichtigen. 
Diesbezüglich kann die Stadt Köln, Abteilung 
 Der Anregung wird teilweise entspro-
chen: Anlage 3.2, Seite 30, Abb. 17, 
Ausnahmeregelung 4: „(strenge Aus-
legung)“ entfällt.

64 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
wird oder ob dieser neu angesiedelt werden soll.  
Die Ausnahmeregelung für die Neuansiedlung von 
großflächigen Lebensmittelmärkten definiert zudem 
nicht ausreichend, was als Entwicklungsfläche bzw. 
Potenzialfläche innerhalb eines abgegrenzten zent-
ralen Versorgungsbereiches verstanden wird. Die 
Erfahrung in der Praxis zeigt, dass regelmäßig un-
realistische Annahmen an solche Flächen gestellt 
werden. Wenn schon die fehlende eigentumsrechtli-
che Zugriffsmöglichkeit auf ein Grundstück innerhalb 
eines zentralen Versorgungsbereiches nicht greifen 
soll, um eine Potenzialfläche auszuschließen, wird 
es regelmäßig keine Ausnahmen geben. Sofern die 
Eigentümer von Grundstücken nicht zu einer Veräu-
ßerung oder anderweitigen Überlassung bereit sind, 
sind Ansiedlungsvorhaben schlicht die Hände ge-
bunden. Es wäre vielmehr Aufgabe der Stadt Köln, 
bspw. über die Ausübung gemeindlicher Vorkaufs-
rechte bzw. die Anwendung anderer städtebaulicher 
Instrumente derartige Potenzialflächen verfügbar zu 
machen.  
Der Hinweis darauf, dass eine Potenzialfläche auch 
dann gegeben sein soll, wenn sich auf dem betref-
fenden Grundstück innerhalb eines zentralen Ver-
sorgungsbereiches nicht die gewünschte Verkaufs-
flächengröße oder Stellplatzanlage errichten lässt, 
zeigt, dass etwaige Neuansiedlungen innerhalb der 
700 m-Radien verhindert werden sollen. Eine realis-
tische Ausnahmemöglichkeit dürfte nicht bestehen.  
Stadtentwicklung, kontaktiert werden. 
Die Stadtentwicklung in Köln wirkt unterstützend 
bei der Verfügbarmachung von Grundstücken. 
Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt 
nur in seltenen Fällen Eigentümerin entsprechen-
der Grundstücke ist. Die Anregung zur Vereinba-
rung von städtischen Vorkaufsrechten sowie der 
Anwendung weiterer städtebaulicher Instrumente 
wird zur Kenntnis genommen. 
Hinsichtlich der Divergenz zwischen den Flä-
chenansprüchen einzelner Betreiber und der 
Größe etwaiger Potenzialflächen sei darauf ver-
wiesen, dass es unterschiedliche Filialkonzepte 
mit unterschiedlichen Verkaufsflächenansprüchen 
innerhalb der Stadt Köln gibt, die auch z. T. deut-
lich unterhalb einer Verkaufsflächengröße von 
1.000 m² agieren. Dies setzt selbstverständlich 
die Bereitschaft des Anbieters voraus, sich an 
städtebauliche und immobilienseitige Rahmenbe-
dingungen anzupassen. 
 
6.8 Der geforderte Nachweis, dass in den benach-
barten zentralen Versorgungsbereichen keine Ent-
wicklungsflächen mehr existieren, verkennt, dass es 
Grundsätzlich sind in der Ausnahmeregelung zur 
Steuerung des großflächigen Lebensmitteleinzel-
handels außerhalb zentraler Versorgungsberei-

65 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
sich hierbei um eine Ausnahmevoraussetzung han-
delt, die an die Ausnahmevoraussetzung zu Ziel 6.5-
2 LEP NRW angelehnt ist. Demnach dürfen Sonder-
gebiete für großflächige Nahversorger außerhalb 
zentraler Versorgungsbereiche u. a. nur dann fest-
gesetzt werden, wenn eine Lage in den zentralen 
Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder 
siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der 
Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen und 
der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles 
Ortsbild, nicht möglich ist. Diese Zielvorgabe gilt 
allerdings ausdrücklich nur für die Bauleitplanung. 
Denn die Bauleitpläne der Stadt Köln müssen nach 
§ 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung 
angepasst werden. Für Vorhaben im unbeplanten 
Innenbereich nach § 34 BauGB finden die Ziele der 
Raumordnung hingegen ausdrücklich keine Anwen-
dung, wodurch es nun mehr zu strengeren Betrach-
tungsweisen kommen wird.  
che und dem Ziel 6.5-2 LEP NRW ähnliche Inten-
tionen zu finden, die besagen, dass bei einer An-
siedlung zu allererst vorhandene Potenzialflächen 
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
genutzt werden sollten, um diese in ihrem Be-
stand zu sichern und künftige Entwicklungen 
möglich zu machen.  
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Ansiedlungs-
vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 
BauGB bewerten werden und somit, sofern die 
Stadt nicht bauleitplanerisch tätig wird, nicht in die 
Regelungswirkung der Einzelhandelssteuerung in 
Kap. 5 EHZK fallen. Zur Durchsetzung der Steue-
rungswirkung des EHZK ist daher ggf. eine flan-
kierende Bauleitplanung erforderlich.  
6.9 Die Stufe 2 des Steuerungsschemas für die An-
siedlung großflächiger Lebensmittelmärkte außer-
halb zentraler Versorgungsbereiche sieht die Be-
rechnung einer standortangepassten Verkaufsfläche 
vor. Hierbei soll der stadtteilspezifische Kaufkraftin-
dex berücksichtigt werden. Auf S. 45 des im Entwurf 
vorliegenden Konzeptes wird aufgeführt, dass 
i. d. R. der Kaufkraftindex auf Stadtteilebene heran-
gezogen werden soll. Wann allerdings Ausnahmen 
von dieser Regel greifen sollen, wird nicht definiert.  
Die Formulierung des Begriffs „in der Regel“ be-
zieht sich darauf, dass Vorhaben häufig nicht ei-
nen Stadtteil alleine, sondern mehrere Stadtteile 
versorgen. Ziel ist die möglichst kleinräumige Ab-
leitung von Kaufkraftwerten, um ein realitätsnahes 
Kaufkraftvolumen abzubilden. In Ausnahmefällen 
kann dies bei vorhandenen größeren Wohnge-
bietsplanungen im Vorfeld der Realisierung noch 
relativ ungenau ausfallen, da ggf. die Bevölke-
rungsstruktur innerhalb des Gebietes noch nicht 
gänzlich absehbar ist. In begründeten Ausnahme-
fällen kann hierbei auf die Kaufkraftwerte inner-
halb des Bezirks zurückgegriffen werden. Dies 
kann, sollte sich der Nahbereich eines Vorhabens

66 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
auf ein neu zu entstehendes größeres Wohnge-
biet beziehen, mit der Stadt Köln im Einzelfall 
abgestimmt werden.  
6.10 Die Differenzierung zwischen Lebensmittelvoll-
sortimentern und Lebensmitteldiscountmärkten ist 
unzulässig. Es fällt auf, dass die Entwicklungsziele 
und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen zentra-
len Versorgungsbereichen explizit darauf abstellen, 
dass die Neuansiedlung bzw. Erweiterung eines 
Lebensmittelvollsortimenters empfohlen wird (u. a. 
geplantes NVZ Michaelshoven, BTZ Zollstock, STZ 
Ehrenfeld-Ost, NVZ Rondorf, Lindenthal, Lindent-
halgürtel, Finkenberg, Buchheim). Eine solche Diffe-
renzierung im EHZK und insbesondere in hierbei 
aufbauenden Bebauungsplanfestsetzungen ist eu-
roparechtswidrig und verstoßen gegen Artikel 15 
Abs. 3 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie 
(Richtlinie 2006/123/EG). Im Urteil vom 30.01.2018 
hat der EuGH entschieden, dass Artikel 4 Nr. 1 der 
Dienstleistungsrichtlinie dahingehend auszulegen 
ist, dass die Tätigkeit des Einzelhandels mit Waren 
eine Dienstleistung im Sinne der Dienstleistungs-
richtlinie darstellt. Folgerichtig kommt der EuGH 
sodann zu dem Ergebnis, dass die Beschränkung 
von Einzelhandelsnutzungen in Bauleitplänen an der 
europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu messen 
ist. Die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhält-
nismäßigkeit aus Artikel 14 und 15 der Richtlinie 
finden demnach auch auf Bebauungspläne Anwen-
dung, die Beschränkungen für Einzelhandelsnut-
zungen festsetzen. Demnach ist eine Festsetzung 
zur Einzelhandelssteuerung in einem Bebauungs-
plan unanwendbar, wenn sie sich als nicht erforder-
Hinsichtlich dieses Aspekts wird auf Erwiderung 
auf die Stellungnahme von Taylor Wessing, Pkt. 
5.1 dieser Anlage, verwiesen.

67 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
lich oder verhältnismäßig im Sinne von Artikel 15 
Abs. 3 der Dienstleistungsrichtlinie erweist, auch 
wenn noch so gute andere Belange für sie sprechen 
mögen. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit bzw. der 
Verhältnismäßigkeit der Festsetzung ist eine maß-
geblich europarechtlich determinierte Prüfung vor-
zunehmen und festzustellen, ob die Erforderlichkeit 
und Verhältnismäßigkeit der Festsetzung im europa-
rechtlichen Sinn bejaht werden kann. Demnach hal-
ten wir eine Differenzierung zwischen der Zulässig-
keit von Lebensmittelvollsortimentern und Lebens-
mitteldiscountern nicht zulässig, da eine solche Un-
terscheidung nach den Vorhaben des Artikels 15 
Abs. 2 und 3 der Dienstleistungsrichtlinie nicht erfor-
derlich und verhältnismäßig ist. Als Beispiel wird 
angeführt, dass sich die Sortimentstiefe und -breite 
der Firma Lidl in den letzten 20 Jahren deutlich er-
höht hat und die ursprünglich bekannten Discounter 
in der ehemaligen Form nicht mehr existieren. Im 
Bereich der Nahversorgung bieten die Märkte zwi-
schen 800 – 1.500 m² Verkaufsfläche letztlich eine 
Vollversorgung. Vor diesem Hintergrund wird emp-
fohlen, dass schon auf Ebene des EHZKs der Stadt 
Köln auf eine derartige Differenzierung verzichtet 
wird. 
7.-13. Stadt + Handel (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), Fachbeitrag zur Ent-
wicklung des Lebensmitteleinzelhandels in Köln, 15.06.2021 
 
7.1 In Köln befinden sich rd. 30 % aller strukturprä-
genden Bestandsbetriebe im Lebensmitteleinzel-
handel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche in 
städtebaulich integrierter Lage und dienen damit 
grundsätzlich der Nahversorgung. Als städtebaulich 
integrierte Lage werden Standorte im direkten Sied-
Dieser Aspekt wurde bereits in der Stellungnah-
me von Taylor Wessing beantwortet (vgl. Pkt. 5.6. 
dieser Anlage)

68 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
lungszusammenhang eines bestehenden oder per-
spektivischen Wohnbereiches bezeichnet, wobei ein 
Anhaltspunkt ist, ob zumindest zwei Himmelsrich-
tungen eine Anbindung an Wohnbebauung aufwei-
sen (vgl. EHZK, S. 72). Es ist nicht nachvollziehbar, 
warum die Stadt Köln hinsichtlich der normalen De-
finition zur städtebaulich integrierten Lage abweicht, 
und in diesem Zusammenhang wird auf die Stel-
lungnahme von Taylor Wessing, Ziffer 1.2, S. 21, 
hingewiesen. 
7.2 Der Fokus der Einzelhandelsentwicklung liegt in 
der Stadt Köln auf den zentralen Versorgungsberei-
chen, wobei im Hinblick auf Nahversorgungsbetriebe 
anzuzweifeln ist, ob dieses Ziel durch die bisherige 
Steuerungspraxis erreicht wurde. So verfügen mehr 
als drei Viertel aller zentralen Versorgungsbereiche 
über Zentralitätswerte von unter 50 %, bezogen auf 
die zu versorgenden Stadt- und Siedlungsbereiche, 
sodass ein Großteil der Kaufkraft im Umfeld nicht 
gebunden werden kann. Sie sind demnach nicht in 
der Lage, ihre zugewiesene Versorgungsfunktion 
bzw. die Versorgungsfunktion über den unmittelba-
ren Nahbereich hinaus zu erfüllen. Demnach wird 
deutlich, dass den Lebensmittelanbietern in den 
sonstigen integrierten Lagen eine hohe Versor-
gungsbedeutung zukommt. Hierbei ist zu berück-
sichtigen, dass die zentralen Versorgungsbereiche 
nur selten Potenzialflächen aufweisen, die sich für 
die Ansiedlung größerer Lebensmittelmärkte eignen. 
Demnach verhält sich die fehlende Entwicklungs-
perspektive diametral zu dem häufig geringen Nah-
versorgungsbesatz in zentralen Versorgungsberei-
chen, der sich durch geringe Zentralitätswerte aus-
Hinsichtlich der Abgrenzung der zentralen Ver-
sorgungsbereiche sind mehrere Schutznormen 
(§ 11 Abs. 3 BauNVO, § 2 Abs. 2 BauGB, § 34 
Abs. 3 BauGB und § 9 Abs. 2 a BauGB) zu be-
rücksichtigen, die auch zentrale Versorgungsbe-
reiche umfassen. Zwar wurde der Begriff des 
zentralen Versorgungsbereiches vom Gesetzge-
ber als unbestimmter Rechtsbegriff eingeführt, 
jedoch wurde in den vergangenen 10 Jahren 
durch die Rechtsprechung die Begrifflichkeit wei-
ter konkretisiert. Gemäß der Urteile vom Bundes-
verwaltungsgericht vom 11.10.2007 (4 C 7.07) 
und vom 17.12.2009 (4 C 2.08) sind zentrale Ver-
sorgungsbereiche „räumlich abgrenzbare Berei-
che einer Gemeinde, denen aufgrund vorhande-
ner Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt 
durch diverse Dienstleistungen und gastronomi-
sche Angebote – eine Versorgungsfunktion über 
den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.“ 
„Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich 
nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für 
die Versorgung der Bevölkerung in einem be-
stimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat.“

69 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
drückt. Das Ziel der Zentrenstärkung auf Basis des 
bisherigen Einzelhandelskonzeptes sowie auch auf 
Basis des Entwurfs 2020 wird nicht erreicht. Zu-
gleich wird die Nahversorgungsentwicklung außer-
halb der zentralen Versorgungsbereiche überwie-
gend verhindert. Somit wird das Ziel einer attraktiven 
und flächendeckenden Nahversorgung nicht konse-
quent verfolgt. Angesichts der bereits 2010 unter-
durchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung, wel-
che sich im Einzelhandelskonzept 2020 noch einmal 
verschlechtert hat, ist die weitestgehend vorgenom-
mene Verkleinerung der zentralen Versorgungsbe-
reiche sowie die geringe Anzahl an Potenzialflächen 
in den zentralen Versorgungsbereichen nicht nach-
vollziehbar. Das Ziel der Verbesserung der Nahver-
sorgung steht somit dem obersten Ziel des Schutzes 
und der Stärkung der zentralen Versorgungsberei-
che entgegen. 
„Zentralität“ kann durchaus kleinteilig gemeint 
sein, sodass der Begriff nicht geografisch im Sin-
ne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern 
funktional zu verstehen ist. Die Anforderungen an 
zentrale Versorgungsbereiche in der Rechtspre-
chung sind demnach relativ hoch und die einfa-
che Abgrenzung eines größeren Bereiches, um 
potentielle Entwicklungen zu ermöglichen, ist 
nicht zielführend. Die Abgrenzung der zentralen 
Versorgungsbereiche richtet sich nach den örtli-
chen Gegebenheiten, sodass untersucht werden 
muss, in welchen Bereichen der Einzelhandel und 
die weiteren zentralen Einrichtungen eine zentrale 
Funktion übernehmen. Eine Engerfassung der 
zentralen Versorgungsbereiche im Entwurf des 
EHZKs erfolgte, wenn in den Randbereichen kei-
ne zentrale Funktion erkennbar war. Eine pau-
schale Erweiterung über einen bestehenden zent-
ralen Versorgungsbereich hinaus, um bspw. wei-
ter entfernte Lebensmittelmärkte mit zu umfas-
sen, entspricht nicht den Zielen der Einzelhan-
delssteuerung und der Rechtsprechung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen auch unter städte-
baulichen Gesichtspunkten bewertet werden, so-
dass grundsätzlich – abhängig von der Versor-
gungsgröße – eine fußläufige Erlebbarkeit des 
Versorgungsbereiches möglich sein sollte. In der 
Stadt Köln sind hierbei die Siedlungsstrukturen zu 
berücksichtigen. Aufgrund des hohen Grades der 
Verstädterung und dem geringen Potenzial an 
freien Flächen innerhalb der zentralen Bereiche 
ergibt sich automatisch eine geringe Anzahl an 
möglichen Potenzialflächen. Die Ausweisung der 
vorhandenen Potenzialflächen wurde in enger

70 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung  
und Statistik und dem Stadtplanungsamt durchge-
führt, um Entwicklungsspielräume überall dort 
aufzeigen zu können, wo Möglichkeiten bestehen. 
Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, Potenzialflä-
chen dort zu schaffen, wo keine möglich sind. Bei 
der Bewertung der Nahversorgung ist zu berück-
sichtigen, dass das EHZK im Entwurf die Ansied-
lung von Lebensmitteleinzelhandel außerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche nicht per se aus-
schließt, sondern diese an Vorgaben knüpft, um 
ein ausgewogenes Nahversorgungsnetz in der 
Stadt Köln zu erreichen. Hierbei ist sich die Stadt 
Köln bewusst, dass eine Versorgung im nahver-
sorgungsrelevanten Bereich nicht alleine durch 
die zentralen Versorgungsbereiche erfüllt werden 
kann und hat dementsprechend die Steuerungs-
regeln von 2010 überarbeitet, um auch innerhalb 
der 700 m-Radien um zentrale Versorgungsberei-
che unter bestimmten Bedingungen Entwicklung 
zuzulassen. 
7.3 Gemäß EHZK sind Lebensmitteleinzelhandels-
entwicklungen grundsätzlich nur außerhalb der „Köl-
ner Schutzzonen (700 m-Radius um zentrale Ver-
sorgungsbereiche)“ möglich. Stadt + Handel kritisiert 
die Regelung als zu starr, um den individuellen Be-
dingungen in der Stadt Köln (variierende Bevölke-
rungsdichten, Entwicklungsmöglichkeiten in den 
zentralen Versorgungsbereichen, bestehende Nah-
versorgungsstrukturen) zu würdigen. Hierbei wird 
darauf hingewiesen, dass die 700 m-Radien keine 
Barrierewirkung von größeren Verkehrstrassen oder 
dem Rhein berücksichtigen, wobei in den vergange-
Hinsichtlich der Erwiderung wird auf die Stellung-
nahme von Taylor Wessing Pkt. 5.7 und 5.8 die-
ser Anlage verwiesen.

71 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
nen Jahren sich geobasierte Wege- und Zeitdistan-
zen als Standardmethode etabliert haben. Hinsicht-
lich der 700 m-Radien formuliert das Einzelhandels-
konzept Köln „vielschichtige und komplizierte Aus-
nahmeregelungen, um Lebensmittelmärkte inner-
halb der Schutzzone zu ermöglichen“.  
Die Voraussetzung der Realisierung von Wohnnut-
zungen und sozialer Infrastruktur für die Zulässigkeit 
eines Vorhabens weist hierbei eine städtebauliche 
Inkonnexität auf. Die Zulässigkeit oder Unzulässig-
keit von Vorhaben an den Bau von Wohnungen oder 
sozialer Infrastruktur zu knüpfen, trägt dem erklärten 
Ziel, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche 
und der verbrauchernahen Versorgung nicht zu. 
Eine Neuansiedlung ist nur dann möglich, wenn in 
dem zu überschneidenden zentralen Versorgungs-
bereich (im 700 m-Radius) keine Potenzialflächen 
gegeben sind, wobei hier eine sehr restriktive Hand-
habung der Frage der Möglichkeit der Unterbringung 
geführt wird. All diese Vorgaben führen zu einem 
faktischen Entwicklungsstopp außerhalb der zentra-
len Versorgungsbereiche, wodurch das Ziel, attrakti-
ve und wohnortnahe Nahversorgungsstrukturen zu 
schaffen, verfehlt wird. Weitere Teile der verdichte-
ten städtischen Lagen sind kategorisch nicht mehr 
für eine Nahversorgungsentwicklung zugänglich, 
obwohl die Nachfragedichte großflächige Lebensmit-
telmärkte ermöglicht oder sogar erforderlich ma-
chen. 
7.4 Durch die Steuerungsregelung, dass ein Le-
bensmittelmarkt max. 35 % Kaufkraft im 700 m-
Radius abschöpfen soll, zielt die Stadt Köln auf eine 
nachfragegerechte Verkaufsflächenentwicklung ab. 
Hinsichtlich der Anwendung der 35 %-Regel wur-
den bezüglich der Stellungnahme von Aldi Pkt. 
1.2. dieser Anlage Aussagen getroffen.

72 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der 
81 ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche 
die meisten Siedlungsbereiche durch 700 m-Radien 
abgedeckt sind. Durch eine Analyse von Stadt + 
Handel wird aufgezeigt, dass v. a. die verdichteten 
Kölner Siedlungsgebiete über Einwohnerpotenziale 
verfügen, die gemäß der o. g. Kriterien für die Reali-
sierung von großflächigem Lebensmitteleinzelhandel 
geeignet sind. Außerhalb der 700 m-Radien sind 
auch situative Nahbereiche möglich, sodass nicht 
per se ein 700 m-Radius als Basis für die Ermittlung 
der lebensmittelbezogenen Kaufkraft dient. Diese 
Ausnahmeregelung kommt angesichts der Vielzahl 
an zentralen Versorgungsbereichen sowie deren 
Schutzzone in der Praxis nahezu flächendeckend 
nicht zur Anwendung. Die pauschalen Bewertungs-
kriterien von 35 % Kaufkraftabschöpfung sind nicht 
flexibel im Hinblick auf die differenzierenden Bevöl-
kerungsdichten und Siedlungsstrukturen in Köln. 
Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass 
die Stadt Köln mit 81 zentralen Versorgungsbe-
reichen zwar über viele zentrale Versorgungsbe-
reiche verfügt, aber nicht in allen Siedlungsgebie-
ten zentrale Versorgungsbereiche vorhanden 
sind. Damit sind auch mehrere Siedlungsbereiche 
außerhalb der 700 m-Radien gelegen. Anzufüh-
ren sind hier bspw. die eher ländlich geprägten 
Stadtteile im Bezirk Chorweiler oder Porz. Um 
den hier vorhandenen eher ländlichen Siedlungs-
strukturen Rechnung zu tragen, ist die Abgren-
zung von situativen Nahbereichen möglich. Das 
Ziel der Schaffung von standortangemessenen 
Verkaufsflächengrößen gilt jedoch auch für diese 
Bereiche. Die Stadt Köln möchte das gewachse-
ne polyzentrische Zentrensystem in der Gesamt-
stadt stützen und stärken und die Geschäftszen-
tren in ihrer Versorgungsfunktion als Mittelpunkte 
des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der 
Kommunikation sichern und stärken. Die Entwick-
lung des Lebensmitteleinzelhandels sollte sich 
nicht an den Anforderungen der Lebensmittelbe-
treiber messen, sondern sollte der Sicherung und 
Stärkung der Geschäftszentren und der Siche-
rung der Nahversorgung dienen. Die Stadt Köln 
nimmt die Analyse von Stadt + Handel zur Kennt-
nis, weist jedoch darauf hin, dass hier mit einer 
pauschalen Größenklasse eines Lebensmittel-
marktes mit 1.200 m² Verkaufsfläche gerechnet 
wurde. Hinsichtlich der Verkaufsflächengröße ist 
zu berücksichtigen, dass im Lebensmitteleinzel-
handel verschiedene Betreiber tätig sind, die un-
terschiedliche Flächenbedürfnisse aufweisen, und 
die meisten Betreiber hinsichtlich ihrer Lagerlogis-

73 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
tik und den Kundenanforderungen auch auf Ver-
kaufsflächen unter 1.200 m² attraktive Lebensmit-
telmärkte schaffen können.  
7.5 Das Steuerungssystem für die Einzelhandels-
entwicklung wird exemplarisch am Stadtbezirk Nip-
pes untersucht. Angesichts der Steuerungsregelung 
bestehen lediglich für einen Markt außerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche noch Entwicklungs-
möglichkeiten, der sich in der Nahversorgungslage 
Bilderstöckchen, Schiefersburger Weg, befindet. 
Hinsichtlich des Penny-Marktes in der Longericher 
Straße 150 wird festgehalten, dass dieser zwar eine 
hohe Mantelbevölkerung aufweist, jedoch am ersten 
Prüfschritt der städtebaulich integrierten Lage schei-
tert, wenngleich offensichtlich ein Bezug zu Wohn-
bebauung besteht. Innerhalb des Stadtbezirks sind 
darüber hinaus nur sehr begrenzt Flächen außer-
halb der zentralen Versorgungsbereiche möglich, 
die konzeptkonform mit einem marktadäquaten Le-
bensmittelbetrieb belegt werden könnten. Demnach 
ist auf Basis der Steuerungsmechanismen im Ent-
wurf des EHZK keine adäquate Weiterentwicklung 
des Lebensmitteleinzelhandels möglich. Das Ziel der 
Verbesserung der wohnortnahen Versorgung und 
der ausgeglichenen Versorgungsstrukturen in den 
Stadtbezirken ist nicht realitätsnah erreichbar. 
Das EHZK stellt in Kapitel 1 die Ziele der Einzel-
handelsentwicklung dar, die sowohl die Stützung 
und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen 
Zentrensystems in der Gesamtstadt Köln, die 
Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in 
ihrer Versorgungsfunktion sowie die Sicherung 
und Verbesserung der wohnungsnahen Versor-
gung berücksichtigt. Diese Ziele müssen unter 
gegenseitiger Berücksichtigung verfolgt werden, 
sodass die Sicherung und Verbesserung der 
wohnungsnahen Versorgung nicht zu Lasten der 
zentralen Versorgungsbereiche erfolgen sollte. Im 
Bezirk Nippes bestehen nach Kenntnisstand An-
siedlungsvorhaben im Lebensmitteleinzelhandel 
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
bzw. ehem. zentraler Versorgungsbereiche, so-
dass ein Ausbau und eine Verbesserung der Le-
bensmittelversorgung möglich ist. Darüber hinaus 
sind die Ansiedlungsregelungen in Kap. 5.3 zu 
berücksichtigen, sodass unter bestimmen Vo-
raussetzungen Ansiedlungen und Erweiterungen 
von Lebensmittelmärkten außerhalb zentraler 
Versorgungsbereiche möglich sind. 
 
7.6 Stadt + Handel vergleicht darüber hinaus die 
Steuerung des LEP NRW mit dem Prüfschema der 
Stadt Köln. Hierbei zeigt sich, dass die Stadt Köln 
alle Steuerungsgrößen z. T. deutlich schärfer ausge-
legt hat und diese sogar um eigene „Kölner Schutz-
zonen“ ergänzt hat. Das LEP NRW lässt deutlich 
größere Spielräume zu, als das EHZK. Eine stärkere 
Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit 
regeln die Städte und Gemeinden die städtebauli-
che Entwicklung und Ordnung ihres Gemeinde-
gebietes in eigener Verantwortung. Hierbei wer-
den ihre eigenen Planungen an die Ziele der 
Raumordnung und Landesplanung angepasst 
und auf kommunaler Ebene konkretisiert. Das von

74 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Harmonisierung der Zielsetzung wäre nicht nur wün-
schenswert, sondern aufgrund der aktuellen Er-
kenntnislage zu den Entwicklungen im nahversor-
gungsrelevanten Einzelhandel auch fachlich angera-
ten. Im Vergleich zeigt Stadt + Handel einige Erfah-
rungswerte zur Anwendung des LEP NRW auf und 
legt dar, dass die Nahbereichsabgrenzung i. d. R. 
1.000 m oder 10 Minuten betreffen und eine Kauf-
kraftabschöpfung bis 50 % im LEP möglich ist.  
der Stadt Köln erlassene interne Bewertungs-
schema befindet sich damit im Regelungsspekt-
rum der kommunalen Planungshoheit, - die Ziele 
des LEPs werden hierbei ergänzt. Die von Stadt + 
Handel in Tabelle 4 aufgeführten Steuerungsgrö-
ßen stellen bezüglich des LEP NRW konsequent 
lediglich das im besonderen Einzelfall mögliche 
Maximum dar, sodass darauf hinzuweisen ist, 
dass Nahbereichsabgrenzungen in siedlungs-
räumlich verdichteten Lagen auch nach dem LEP 
NRW nicht pauschal mit einem 1.000 m-Bereich 
betrachtet werden sollten. 
Auch ist eine Kaufkraftabschöpfung von bis zu 
50 % als sehr plakativ dargestellt, da der Einzel-
handelserlass hier i. d. R. von einer Kaufkraft-
abschöpfung von 35 % ausgeht, der zwar keinen 
statischen Wert darstellt, jedoch auch nicht pau-
schal in eine maximale Kaufkraftabschöpfung 
abgewandelt werden kann. Hinsichtlich der Ab-
grenzung der 700 m-Radien und der Kaufkraft-
abschöpfung wurde bereits in der Beantwortung 
der Stellungnahme von Aldi, Punkt 1.2 dieser 
Anlage Stellung bezogen. 
Darüber hinaus wurden Auswirkungsanalysen zu 
folgenden Lidl-Märkten eingereicht: 
1. Düsseldorfer Straße 177 
2. Karlsruher Straße 21 
3. Kölner Straße 8 
4. Leyendecker Straße 2a 
5. Ringstraße 48 
Auswirkungsanalysen sind nicht Teil der Abwä-
gung zum EHZK, sondern Gegenstand im Bau-
leitplanverfahren und werden demnach nicht in 
die Abwägung mit einbezogen.

75 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
6. Wasserwerkstraße 
14. BBE Handelsberatung (im Auftrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG), 28.05.2021   
14.1 Großflächige Lebensmittelmärkte sind nur in-
nerhalb der zentralen Versorgungsbereiche unein-
geschränkt zulässig. Durch die Fortschreibung des 
EHZKs können sich zusätzliche Optionen ergeben, 
da auch in den Nahversorgungszentren nunmehr 
großflächige Einzelhandelsansiedlungen im nahver-
sorgungsrelevanten Kernsortiment möglich sind. 
Potenzialflächen-Analysen müssen zeigen, welche 
zusätzlichen Entwicklungen sich daraus ableiten 
lassen.  
Eine pauschale Potenzialflächen-Analyse für die 
Ansiedlung großflächiger Anbieter auf Basis der 
Nahversorgungszentren wurde von der Stadt Köln 
nicht durchgeführt, sehr wohl wurden jedoch in 
allen zentralen Versorgungsbereichen - wenn 
möglich - Potenzialflächen ausgewiesen. Sofern 
im Einzelfall Ansiedlungsbestrebungen in Nah-
versorgungszentren bestehen oder die Erweite-
rung von Betrieben geplant ist, werden diese an-
hand des Steuerungsschemas des EHZKs bewer-
tet. 
 
14.2 Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche lässt 
das EHZK lediglich atypische großflächige Lebens-
mittelbetriebe zu. Betriebe, für die gemäß § 11 
Abs. 3 BauNVO eine Sondergebietsausweisung 
zwingend erforderlich wird, sind nach dem Konzept 
gar nicht zulässig. Der Atypik-Nachweis wird hierbei 
an starre Kriterien gebunden. Der räumliche Bezug 
ist weiterhin der 700 m-Radius als Nahbereich, wo-
bei hier zu wünschen wäre, dass die Definitionen 
des relevanten Nahbereichs die spezifischen städ-
tebaulichen Situationen eines Standortes berück-
sichtigen. Darüber hinaus sind im Kölner Stadtgebiet 
auch Wohnquartiere mit großer Flächenausdehnung 
mit homogenen baulichen Strukturen vorhanden, in 
denen FußgängerInnen und Radfahrern eine Dis-
tanz von 700 – 1.000 m akzeptiert werden.  
Hinsichtlich des 700 m-Nachbereiches ist zu be-
rücksichtigen, dass außerhalb der 700 m-Radien 
um zentrale Versorgungsbereiche eine standort-
angepasste Abgrenzung des Nahbereiches er-
möglicht wurde. Dies soll insbesondere den länd-
lichen Stadtteilen in Köln Rechnung tragen, um 
auch hier eine Lebensmittelversorgung zu si-
chern. Eine pauschale Erweiterung der Nahberei-
che auf bis zu 1.000 m ist nicht zielführend, da 
auch in homogenen baulichen Strukturen unter-
schiedliche Bevölkerungsschichten ansässig sind, 
die nicht in Gänze die Möglichkeit aufweisen, 
1.000 m bis zum nächsten Lebensmittelmarkt 
zurückzulegen. 
 
14.3 Innerhalb der 700 m-Schutzzonen um die zent-
ralen Versorgungsbereiche sind Neuansiedlungen 
nur möglich, wenn in den umliegenden zentralen 
Hinsichtlich dieser Anmerkung wird auf S. 73 
(Kap. 5.3.1) des EHZKs verwiesen, auf der erläu-
tert wird. dass der reine Verweis auf die Unmög-

76 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Versorgungsbereichen nachweislich keine Potenzi-
alflächen vorhanden sind. Im Konzeptentwurf wird 
offen gelassen, welche Anforderungen an den Ver-
fügbarkeitsnachweis gestellt werden. So wird nicht 
ersichtlich, ob der Nachweis einer fehlenden Wirt-
schaftlichkeit der Baureifemachung und / oder die 
fehlende Verkaufsbereitschaft des Eigentümers aus-
reicht, um eine Entwicklungsfläche auszuschließen. 
lichkeit der Unterbringung einer geplanten Ver-
kaufsfläche auf einer Potenzialfläche ebenso we-
nig als Nachweis geeignet ist, wie der Verweis auf 
den Nichtzugriff auf die entsprechenden Eigen-
tumsrechte und die benötigte Pkw-
Stellplatzanlage. Demnach reicht ein Nachweis 
einer fehlenden Wirtschaftlichkeit der Baureife-
machung und / oder die fehlende Verkaufsbereit-
schaft des Eigentümers als Begründung nicht 
aus. 
14.4 Im Konzeptentwurf wird nicht thematisiert, ob 
die Stadt Köln beabsichtigt, die Potenzialflächen 
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche durch 
entsprechende Bebauungspläne und ggf. auch der 
Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte zu si-
chern.  
Auf Grundlage des EHZK ist eine planungsrecht-
liche Sicherung der Potenzialflächen nicht vorge-
sehen und, u.a. aufgrund der großen Summe an 
Potenzialflächen, auch nicht leistbar. Grundsätz-
lich wird eine Sicherung der Potenzialfläche, wo 
möglich und in Abstimmung mit den betroffenen 
Fachämtern, jedoch begrüßt. 
 
14.5 Sofern innerhalb der 700 m-Schutzzonen ein 
großflächiger Lebensmittelmarkt angesiedelt werden 
sollte, muss auf dem Grundstück zusätzlich Wohn-
nutzung und / oder soziale Infrastruktur errichtet 
werden. Da ein eingeschossiger Lebensmittelmarkt 
aus statischen Gründen im Regelfall nicht überbaut 
werden kann und eine Überbauung bislang unbe-
bauter Grundstücksteile mit Geschosswohnungsbau 
nur in seltenen Fällen umzusetzen ist, kommt diese 
Vorgabe der Verpflichtung zum Abriss und Neubau 
eines heute eingeschossigen Lebensmittelmarktes 
gleich. Auch zur geforderten Bebauungsdichte und 
Geschossigkeit finden sich im Konzept keine ge-
nauen Angaben, sodass eine Konkretisierung not-
wendig ist. 
Der Verwaltung ist bewusst, dass ein einge-
schossiger Lebensmittelmarkt aus statischen 
Gründen im Regelfall nicht überbaut werden kann 
und damit ein Neubau notwendig wird. 
Die Stadt Köln steht vor der Herausforderung, 
dass aufgrund der starken Zuwanderung und des 
prognostizierten Wachstums bis 2025 die Bevöl-
kerungszahl um rd. 6,5 % ansteigen wird. Neben 
größeren Wohnbaupotenzialgebieten, von denen 
es aufgrund der Siedlungsstrukturen dementspre-
chend nur eine begrenzte Anzahl gibt, erfolgt eine 
stetige Nachverdichtung in den bestehenden 
Wohngebieten. Hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass auch der Einzelhandel von der steigenden 
Kaufkraft im Umfeld, die durch eine Nachverdich-

77 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
tung erzielt wird, profitiert. Es bedarf einer abge-
stimmten, jeweils standortangepassten Entwick-
lung der Nahversorgung, um den steigenden 
Einwohnerzahlen Rechnung zu tragen. 
Konkretisierung der optimalen Ausnutzung, siehe 
Beantwortung der Stellungnahme von Taylor 
Wessing, Pkt. 5.12 dieser Anlage 
 
15. Bürgerverein Eigelstein, 01.06.2021  
In der Weidengasse und verstärkt auch am Eigel-
stein besteht das Problem einer immer weiter zu-
nehmenden Monostruktur aus türkischen Grillrestau-
rants, Dönerläden, Juwelieren, Brautmodegeschäf-
ten und Kiosken. Kann dieser Entwicklung mit dem 
EHZK entgegengewirkt werden, anstatt neue Be-
bauungspläne zu fordern? 
EHZKe steuern die Entwicklung des Einzelhan-
dels über drei wesentliche Bausteine: Die Stadt 
legt Ziele fest, an der sich die künftige Handels-
entwicklung orientieren muss, weist räumliche 
Standorte für die Ansiedlung von Einzelhandel 
aus (zentrale Versorgungsbereiche, Sonder-
standorte) und legt anhand einer Sortimentsliste 
fest, welche Sortimente wo anzusiedeln sind. 
Diese drei Bausteine wurden im EHZK umge-
setzt, sodass eine Steuerung des Einzelhandels, 
basierend über die Zielvorgaben, die Ausweisung 
zentraler Versorgungsbereiche sowie der Sorti-
mentsliste und in diesem Fall darüber hinausge-
hender Steuerungsregelungen möglich ist. Das 
EHZK kann jedoch keinen so starken Eingriff in 
die Angebotsstrukturen vornehmen, dass be-
stimmte Angebot zu formen, wie bspw. Juweliere 
oder Brautmodegeschäfte in bestimmten Berei-
chen nicht mehr angesiedelt werden können. Dies 
kann lediglich im Rahmen von Bebauungsplänen 
begrenzt umgesetzt werden, wobei auch hier kei-
ne Ungleichbehandlung möglich ist.

78 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
16. Bürgerverein Merkenich e.V., 03.06.2021   
16.1 Der Bürgerverein Merkenich e.V. bemüht sich 
seit längerem um die Sicherung des Einzelhandels 
im zentralen Ortsteil Merkenich im Stadtteil 601 – 
Merkenich. Im Stadtteil besteht seit Oktober 2013 
keine Apotheke mehr, wobei nach einer Zwischen-
nutzung die Immobilie derzeit leer steht. Ist der Stadt 
Köln jemand bekannt, der die ehem. Apotheke ggf. 
wieder belegen würde?  
Eine Wiederinbetriebnahme der Apotheke wird 
seitens der Stadt Köln befürwortet. Das Finden 
einer Nachnutzung für einzelne Ladenlokale ist in 
diesem Zusammenhang jedoch nicht durch die 
Stadtverwaltung leistbar. Mögliche Interessenten 
sind der Stadt nicht bekannt. 
 
16.2 Wir können im Bereich Ecke Brictiusstraße / 
Merkenicher Hauptstraße durch die Ansiedlung ei-
nes Wettbüros gewisse trading-down-Prozesse be-
obachten. Sieht das Zentrenkonzept einen Schutz 
gegen weitere solche Nutzungen vor? 
Das EHZK der Stadt Köln dient der Steuerung 
des Einzelhandels, sodass keine Aussagen zu 
Vergnügungsstätten, zu denen auch Wettbüros 
zählen, getroffen werden. Der Ausschluss von 
Vergnügungsstätten erfolgt über Bebauungsplä-
ne, sodass in diesem Fällen Spielhallen, Wettbü-
ros und bspw. Internet-Cafés mit Spielen zukünf-
tig verhindert werden könnten. Hierbei ist zu be-
rücksichtigen, dass bestehende Betriebe i. d. R. 
Bestandsschutz genießen.  
 
16.3 Gibt es eine Möglichkeit, die Grundstücksei-
gentümer in einem solch kleinen Ortsteil wie Mer-
kenich zu beraten hinsichtlich der Stärkung / Akqui-
se von Interessenten für den Einzelhandel? 
Die KölnBusiness bietet bspw. ein kostenloses 
Immobilienportal an, über das Immobilien zielge-
richtet an Unternehmen weitergeleitet werden und 
unterstützt bei der Vernetzung von Ladenflächen 
und potenziellen Mieter*innen. 
 
17. Köln-Dellbrück, SPD, Ortsverein 25, 15.06.2021  
17.1 Es wird kritisiert, dass das EHZK in der vorge-
legten Form Jahre zu spät kommt und nicht geeignet 
ist, auf die derzeitige, von der Corona-Pandemie 
beherrschten Situation und die zu erwartenden 
Nachwirkungen reagieren zu können.  
Der Einzelhandel und die Zentrenstruktur werden 
durch verschiedene Aspekte gesteuert und geför-
dert. Das EHZK dient als Rahmenrichtlinien für 
die weitere Einzelhandelsentwicklung, d. h. es 
zeigt die übergeordneten Ziele der Stadt Köln 
hinsichtlich ihrer Zentren- und Einzelhandelsent-

79 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
wicklung auf, legt zentrale Versorgungsbereiche 
sowie Sonderstandorte fest und steuert über die 
sog. Sortimentsliste, welche Sortimente an wel-
chen Standorten anzusiedeln sind. Das EHZK 
wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. 
Die Erhebung des Einzelhandels bildet für das 
EHZK die Grundlage für die Bewertung des Ein-
zelhandelsbestandes und die Entwicklung in den 
vergangenen Jahren. Die Erhebung wird in einem 
bestimmten Zeitraum durchgeführt, worauf auf-
bauend Empfehlungen und Ziele für die Einzel-
handelssteuerung entwickelt werden. Die Einzel-
handelserhebung fand Ende 2016 bis 2017 statt, 
sodass hier die Auswirkungen der Corona-
Pandemie noch nicht berücksichtigt sind. Hierbei 
ist anzumerken, dass auch bei einer heutigen 
Erhebung aufgrund der Verschiebung der Insol-
venzverfahren noch keine abschließenden Ver-
änderungen, die durch den allgemeinen Struktur-
wandel, aber auch v. a. durch die Corona-
Pandemie bewirkt wurden, sichtbar sind. Zur Er-
fassung der derzeit sichtbaren Auswirkungen der 
Corona-Pandemie und den dadurch bedingten 
städtebaulich-funktionalen Folgen wird in Zu-
sammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschafts-
förderung in diesem Jahr parallel zur vorliegen-
den Beschlussfassung eine erneute Einzelhan-
delserhebung durchgeführt. Hierbei soll der Fokus 
insbesondere auf der Entwicklung der ausgewie-
senen Geschäftszentren liegen. Neben einer 
Vollerhebung der Handelsbetriebe wird es eine 
systematische Leerstandserhebung geben. Eine 
darüber hinausgehende Förderung und explizite 
Empfehlung für Unternehmer in den Zentren zum

80 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
Umgang mit Auswirkungen des Strukturwandels 
und der Corona-Pandemie sind nicht zentrale 
Bestandteile des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes, das sich mit der übergeordneten Steue-
rung beschäftigt.  
Die Stadt Köln hat im Rahmen des „Sofortpro-
gramms zur Stärkung der Innenstädten und Zen-
tren NRW“ die Förderung für drei Bereiche im 
Stadtgebiet bewilligt bekommen. In diesem Zuge 
werden für das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venlo-
er Straße, das Bezirkszentrum Kalk, Kalker 
Hauptstraße sowie das Bezirkszentrum Porz je-
weils eine aktivierende Analyse und Projektkon-
zeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements 
erarbeitet. Des Weiteren wurde in Folge der Pan-
demie das Zentrenbudget aufgestockt, das priva-
ten Initiativen ermöglicht, attraktivitätssteigernde 
Maßnahmen an Einzelhandelsstandorten umzu-
setzen. Gemeinsam mit der KölnBusiness wurden 
2021 im Rahmen eines Förderprogramms Win-
terbeleuchtungen im Wert von insgesamt 500.000 
€ angeschafft. 
17.2 Im EHZK wird festgestellt, dass der Umsatz in 
Köln seit 2008 bei den Einzelhandelsbetrieben um 
6,5 % zugenommen hat, während der Onlinehandel 
eine Steigerung von rd. 7 % aufwies. Gemäß Stel-
lungnahme des Ortsverbandes der SPD Dellbrück 
sagen heutige Statistiken anderes.  
Insgesamt wird anhand der Zahlen der Erhebun-
gen deutlich, dass der stationäre Einzelhandel der 
Stadt Köln im Zeitraum zwischen 2008 und 2017 
Umsatzanteile an das Internet verloren hat. Die 
Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe ist um 
rd. 6,5 % angewachsen, wobei jedoch die Ge-
samtkaufkraft in der Stadt Köln seit 2008 um 
13,8 % gestiegen ist. Die Differenz von ca. 7 %-
Punkten entspricht in etwa dem Anteil, den der 
Internethandel im Vergleichszeitraum gewonnen 
hat (vgl. S. 37, Kap. 4.2.1 EHZK). Hierbei wird auf

81 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
die Daten des Handelsverbandes Deutschland 
(HDE) verwiesen, der für das Jahr 2008 von ei-
nem Netto-Gesamtumsatz für den Onlinehandel 
von 23,2 Mrd. € ausgeht. Vergleicht man diesen 
Wert mit dem Gesamtumsatz des Einzelhandels 
für 2018, so liegt der Anteil des Onlinehandels bei 
rd. 10 %. Im Vergleich hierzu wies der Online-
handel im Jahr 2008 einen Umsatz von rd. 12,5 
Mrd. € auf, während der Gesamteinzelhandel 
einen Umsatz von rd. 432,3 Mrd. € erzielte (der 
Onlinehandel machte also rd. 3 % aus).  
17.3 Für Köln-Mülheim ist lt. EHZK von einem Be-
völkerungswachstum seit 2006 von 4 % auszuge-
hen, wobei jedoch ein Rückgang der Verkaufsfläche 
von 7 % und ein Rückgang der Einzelhandelsbetrie-
be von rd. 10 % zu beobachten war. Dies bedeutet, 
dass trotz mehr Bevölkerung und mehr Kaufkraft der 
Einzelhandelsbestand seit 2006 rückläufig ist.  
Im Stadtbezirk Mülheim waren zum Zeitpunkt der 
Erhebung insgesamt rd. 634 Einzelhandelsbetrie-
be mit einer Gesamtverkaufsfläche von 119.860 
m² ansässig. Seit 2006 weist der Bezirk eine rück-
läufige Verkaufsflächenentwicklung auf (rd. 9.150 
m²), wobei auch die Anzahl der Einzelhandelsbe-
triebe um rd. 12 % zurückgegangen ist (vgl. S. 
613, Kap. 9.2.1 EHZK). Bei der Bewertung der 
Einzelhandelsentwicklung ist zu berücksichtigen, 
dass mit einer Zunahme der Bevölkerung nicht 
zwangsläufig eine Zunahme des Einzelhandels-
bestandes einhergeht. Der deutschlandweite 
Trend zeigt, dass mehrere Faktoren in den ver-
gangenen Jahrzehnten starken Einfluss auf die 
Einzelhandelsentwicklung genommen haben 
(bspw. demografischer Wandel, verändertes Kon-
sumverhalten, Onlinehandel).  
 
17.4 Für K-Dellbrück (Annahme der GMA, Bezug 
auf Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Haupt-
straße) wurde eine auffällige Einzelhandelsverände-
rung konstatiert, die zeigt, dass zwischen 2009 und 
2006 der Verkaufsflächenbestand um 10 % zunahm, 
Wie auf S. 644 des EHZKs der Stadt Köln darge-
legt, ist im zentralen Versorgungsbereich Dell-
brück ein Rückgang der Einzelhandelsbetriebe 
und Verkaufsfläche zu beobachten gewesen. Hier 
wird explizit auf Betriebsaufgaben der Anbieter

82 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
dieser jedoch zwischen 2006 und 2017 um den glei-
chen Wert wieder abnahm. Trotz steigender Bevöl-
kerungszahlen und Kaufkraft und sinkender Ver-
kaufsfläche wird die Lage jedoch gemäß EHZK als 
stabil bezeichnet.  
Hirsch Wohnen und ECE Getränkestar hingewie-
sen. Darüber hinaus wird erläutert, dass sich der 
Rückgang v. a. im langfristigen Bedarfsbereich 
vollzogen hat, während der kurzfristige und mittel-
fristige Bedarfsbereich eine vergleichsweise stabi-
le Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche auf-
weist. Vergleicht man diese Aussage mit der Ge-
samteinschätzung des zentralen Versorgungsbe-
reichs auf S. 640 des EHZKs „aktueller Entwick-
lungsstand: stabil, insbesondere im Ange-
botsspektrum des kurz- und mittelfristigen Be-
darfs“ wird deutlich, dass kein Widerspruch zwi-
schen beiden Aussagen besteht. Wie bereits er-
läutert, nimmt nicht alleine die positive Einwohne-
rentwicklung oder steigende Kaufkraft Einfluss auf 
die Einzelhandelsstruktur, sondern es spielen 
darüber hinaus auch allgemeine Entwicklungs-
trends im Einzelhandel eine große Rolle (demo-
grafischer Wandel, verändertes Kaufverhalten, 
Onlinehandel).  
17.5 Darüber hinaus wird kritisiert, dass zwischen 
der Bestandstabelle auf S. 643 zur Realität erhebli-
che Diskrepanzen zu beobachten sind. Es wird an-
gezweifelt, dass es sich derzeit im Zentrum um ei-
nen Bestand von 85 Einzelhandelsbetrieben han-
delt. Dabei wird kritisiert, dass z. B nicht 19 Beklei-
dungs- und Wäschegeschäfte, 8 Blumen- / Schreib-
waren / Zeitungsgeschäfte, 4 Sportartikel- / Cam-
pinggeschäfte, 2 bau- und gartenspezifische Ge-
schäfte und 1 Elektroladen vorhanden sind. Darüber 
hinaus wird festgehalten, dass alleine zwischen dem 
Bergisch Gladbacher Straße und Kemperbachstraße 
aktuell 6 Leerstände zu verzeichnen sind.  
Bei der Erhebung handelt es sich um einen be-
stimmten Datenstand. Die Erhebung in Mülheim 
wurde 2017 durchgeführt, sodass ein direkter 
Vergleich zum heutigen Bestand dementspre-
chend nicht möglich ist.

83 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
17.6 Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität ge-
mäß Handlungsempfehlungen im EHZK 2013 ent-
lang der Dellbrücker Hauptstraße hat ebenso wenig 
stattgefunden, wie die seit langem beschlossene 
Neugestaltung des Marktplatzes.  
Handlungsempfehlungen im Rahmen des EHZK 
sind nicht verbindlich für andere Fachämter, son-
dern zeigen lediglich aus der Analyse hervorge-
gangene Problemstellungen auf.  
Das Umgestaltungskonzept „Dellbrücker Markt-
platz“ wurde 2017 von der Bezirksvertretung Mül-
heim beschlossen. Der Zeitplan zur Umgestaltung 
des Marktplatzes, der der Bezirksvertretung vor-
gelegt wurde (vgl. Vorlage Nr. 1622/2021), sieht 
vor, dass die Maßnahme im Sommer 2024 abge-
schlossen ist 
 
17.7 Die SPD fordert eine Aktualisierung des EHZKs 
sowie schnellstmöglich ein konkretes Hilfsprogramm 
für den Einzelhandel, auch im Sinne der SPD-
Fraktion des Landtages NRW und ein Maßnahmen-
konzept zur zukunftsorientierten Sicherung der Ent-
wicklung der Zentren und Versorgungsstandorte.  
Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen 
der Corona-Pandemie und den dadurch beding-
ten städtebaulich-funktionalen Folgen wird eine 
Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Köl-
ner Stadtgebiet nach ca. einem Jahr vorgeschla-
gen. In Zusammenarbeit mit der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung wird bereits in diesem Jahr 
mit der Datenaktualisierung begonnen. Hierbei 
soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung 
der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. 
Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe 
wird es eine systematische Leerstandserhebung 
geben.  Die Stadt Köln hat im Rahmen des „So-
fortprogramms zur Stärkung der Innenstädten und 
Zentren NRW“ die Förderung für drei Bereiche im 
Stadtgebiet bewilligt bekommen. In diesem Zuge 
werden für das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venlo-
er Straße, das Bezirkszentrum Kalk, Kalker 
Hauptstraße sowie das Bezirkszentrum Porz je-
weils eine aktivierende Analyse und Projektkon-
zeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements

84 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
erarbeitet. 
17.8 Die SPD kritisiert die Aussage „der östliche 
Ausläufer entlang der Bergisch Gladbacher Straße 
wird ebenfalls durch Einzelhandel geprägt“ (vgl. S. 
640 des EHZKs der Stadt Köln) als falsch. Außer 
dem Rewe-Markt befinden sich neben dem Fach-
markt Fressnapf nur zwei weitere Einzelhandelsge-
schäfte in diesem Bereich, bei denen zudem fraglich 
ist, ob sie zentrenrelevant sind.  
In dem zitierten Satz wurde lediglich der Bestand 
der Einzelhandelsbetriebe verkürzt und pragma-
tisch dargestellt. Im östlichen Bereich der Ber-
gisch Gladbacher Straße ist neben dem Lebens-
mittelvollsortimenter Rewe noch ein Fahrradge-
schäft sowie der Anbieter Fressnapf vorhanden. 
Eine weitere Differenzierung, ob die angebotenen 
Sortimente zentren- oder nicht zentrenrelevant 
sind, erfolgt in diesem Satz nicht. Eine Zuordnung 
des Bereichs zum zentralen Versorgungsbereich 
erfolgt aufgrund der räumlichen Nähe und der 
bestehenden Anbindung durch weitere Dienstleis-
tungs- und Gastronomiebetriebe entlang der Ber-
gisch Gladbacher Straße.  
 
17.9 Es wird hinterfragt, warum der Rewe-Markt an 
der Bergisch Gladbacher Straße dem Bezirksteil-
zentrum zugerechnet wird, der Standort an der Hatz-
feldstraße (Rewe / Aldi) nicht, obwohl dieser eine 
ähnliche Entfernung zur Hauptversorgungslage 
Dellbrücker Hauptstraße aufweist. Darüber hinaus 
wird im EHZK bezüglich der Anbieter Rewe und Aldi 
im Bereich Hatzfeldstraße lediglich darauf hingewie-
sen, dass eine gewisse Wettbewerbssituation mit 
dem Bezirksteilzentrum besteht, welcher Schlüsse 
aus der gewissen Wettbewerbssituation gezogen 
werden, wird hier jedoch nicht weiter erläutert. Dar-
über hinaus weist die SPD darauf hin, dass der Be-
reich eine wichtige Versorgungsfunktion für den Sü-
den und Südosten Dellbrücks erfüllt. Darüber hinaus 
wir auf Versorgungslücken im Bereich nördlich der 
S-Bahn sowie im östlichen Bereich von Dellbrück 
(Thurna Straße, Strundener Straße, Gierather Stra-
Aufgrund der Eingabe wurde eine mögliche Neu-
ausweisung eines Nahversorgungszentrums 
(NVZ) im Bereich der Hatzfeldstraße als Zentraler 
Versorgungsbereich geprüft. Aufgrund des positi-
ven Prüfergebnisses wird vorgeschlagen, einen 
Zentralen Versorgungsbereich „NVZ Dellbrück, 
Hatzfeldstraße“ ins EHZK aufzunehmen.  
Der zentrale Versorgungsbereich Dell-
brück, Hatzfeldstraße wird als Nahver-
sorgungszentrum im EHZK ausgewie-
sen (vgl. Anlage 2.2 der Beschlussvor-
lage 1538/2020).

85 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
ße und Bensberger Marktweg) hingewiesen, die 
eine schlechte Anbindung zum Zentrum aufweisen.  
17.10 Es wird kritisiert, dass im Bezirksteilzentrum 
im Bereich Städtebau und Verkehr auf die Begrü-
nung des Zentrums durch Bäume und die positive 
Aufenthaltsatmosphäre hingewiesen wird. Die SPD 
weist darauf hin, dass in der Dellbrücker Hauptstra-
ße im Bereich zwischen Kemperbachstraße und 
Bergisch Gladbacher Straße Bäume als Begrünung 
fehlen, zudem fehlt in bestimmten Abständen gänz-
lich die Aufenthaltsqualität.  
Dem von der SPD vorgebrachten Einwand, dass 
zwischen der Kemperbachstraße und der Ber-
gisch Gladbacher Straße keine Begrünung durch 
Bäume vorhanden ist, kann aufgrund einer Vor-
Ort-Begehung und der Einschätzung der städte-
baulichen Rahmenbedingungen nicht gefolgt 
werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, 
dass das EHZK keinen direkten Einfluss auf städ-
tebauliche Rahmenbedingungen nehmen kann, 
wohl aber generelle Empfehlungen formuliert. 
Eine Begrünung des zentralen Versorgungsbe-
reichs erfolgt im Wesentlichen durch Bäume, die 
sowohl im südlichen Bereich des Zentrums als 
auch zwischen der Straße Im Riephagen und 
von-Quadt-Straße sowie nördlich der Bergisch 
Gladbacher Straße vorhanden sind. Insgesamt 
stellt sich– auch im Vergleich zu vielen anderen 
Zentren in Mülheim – eine positive Aufenthaltsat-
mosphäre dar, wobei auch in EHZK darauf hin-
gewiesen wird, dass diese durch schmale Geh-
wege beschränkt wird (vgl. S. 644).  
 
17.11 Darüber hinaus stellt die SPD fest, dass auf 
der im Norden der Dellbrücker Hauptstraße vorhan-
denen Potenzialfläche im EHZK die Ansiedlung ei-
nes Lebensmitteldiscounters zur Verbesserung des 
Betriebstypenmixes empfohlen wird. Hierbei wird 
darauf hingewiesen, dass angesichts der neu ent-
standenen Wohngebiete nördlich der S-Bahn-
Strecke und der städtebaulichen Entwicklung auf 
dem gesamten Bereich zwischen der Möhlstraße 
und Eschenbruchstraße die Ansiedlung eines Dis-
Im Lebensmittelsegment ist im Bezirksteilzentrum 
v. a. auf die Lebensmittelmärkte Rewe in der 
Dellbrücker Straße und Bergisch Gladbacher 
Straße hinzuweisen (vgl. S. 644 EHZK). Ein Le-
bensmitteldiscounter ist derzeit nicht vorhanden, 
sodass für die Potenzialfläche im Norden des 
Zentrums im Kreuzungsbereich Ern astraße / 
Hauptstraße zur Verbesserung des Betriebsty-
penmixes die Ansiedlung eines Lebensmitteldis-
countmarktes denkbar wäre. Dies bedeutet im

86 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
counters zu kurz gedacht ist und ggf. nicht die richti-
ge Versorgungswahl darstellt.  
Umkehrschluss, dass auch andere Ansiedlungen 
möglich wären. Hierbei ist darüber hinaus zu be-
rücksichtigen, dass di e vorhandene Potenzialflä-
che naturgegeben aufgrund der angrenzenden 
Grundstücke ein begrenztes Flächenpotenzial 
aufweist, was bei möglichen Ansiedlungen zu 
berücksichtigen wäre.  
17.12 Die SPD stellt die Frage, welche lokalen Ak-
teure in relevante Aspekte der Umsetzung mit ein-
gebunden werden sollten und welche Aspekte dies 
betrifft.  
Eine Beteiligung lokaler Akteure in Bezug auf die 
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ist in viel-
fältiger Art und Weise möglich, und i. d. R. ab-
hängig von der Organisationsform der Akteure 
sowie den vorhandenen Entwicklungsmöglichkei-
ten innerhalb des Zentrums.  
 
18.-62. Weitere 44 wortgleiche bzw. inhaltlich identische Stellungnahmen von Bürger*innen aus 
Dellbrück  
 
18.1 In den Stellungnahmen wird darauf hingewie-
sen, dass das EHZK die Nahversorgung im südli-
chen Dellbrück und im südöstlichen Teil von Holwei-
de gefährdet. Hier wird auf den Lebensmittelstandort 
im Bereich der Hatzfeldstraße / Radiumstraße hin-
gewiesen, an dem sich die Anbieter Aldi, Rewe und 
ein Getränkehändler befinden. Dieser Standort ist 
unverzichtbar für die Nahversorgung und sollte im 
EHZK gesichert werden.  
Es wird die Ansicht der Bürgerschaft geteilt, dass 
es sich bei dem Lebensmittelstandort im Bereich 
Hatzfeldstraße / Radiumstraße um einen wesent-
lichen Versorgungsstandort für das südliche Dell-
brück und den südöstlichen Holweides handelt.  
Aufgrund der Eingabe wurde zur Sicherung des 
Standortes die mögliche Neuausweisung eines 
Nahversorgungszentrums (NVZ) im Bereich der 
Hatzfeldstraße als Zentraler Versorgungsbereich 
geprüft. Aufgrund des positiven Prüfergebnisses 
wird der Zentrale Versorgungsbereich NVZ Dell-
brück, Hatzfeldstraße ins EHZK vorgeschlagen.  
Ausweisung des NVZ Dellbrück, Hatz-
feldstraße, s. Punkt 17.9 dieser Anlage 
18.2 Auch der Bereich zwischen der Bahnhaltestelle 
Dellbrück Hauptstraße und dem Sportplatz des Dell-
brücker Turnvereins sollte im EHZK gesichert wer-
den. Hier befinden sich neben einem Fahrradhandel 
Der zentrale Versorgungsbereich des Bezirksteil-
zentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße, 
umfasst den Bereich der Bergisch Gladbacher 
Straße zwischen der Ottilienstraße und endet

87 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
sowohl Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe, 
als auch eine Schule und eine Tankstelle.  
südlich der Straße Im Wieschen und umfasst da-
mit auch den aufgeführten Fahrradhandel 
Trumpbaum. Südlich angrenzend an den zentra-
len Versorgungsbereich befinden sich entlang der 
Dellbrücker Hauptstraße keine weiteren großflä-
chigen Einzelhandelsnutzungen, sondern lediglich 
eine weitere Tankstelle. Eine Ausdehnung des 
zentralen Versorgungsbereichs Richtung Süden 
ist demnach nicht abzuleiten. Darüber hinaus ist 
zu berücksichtigen, dass ein zentraler Versor-
gungsbereich auch eine gewisse fußläufige Er-
lebbarkeit aufweisen muss und damit in seiner 
Struktur, basierend auf der tatsächlichen Prägung 
durch zentrale Nutzungen, kompakt abgegrenzt 
werden sollte. Der zentrale Versorgungsbereich 
dient der Steuerung des großflächigen Einzel-
handels, sodass keine Ausdehnung auf alle 
Randbereiche, in denen vereinzelt kleinteilige 
Einzelhandelsgeschäfte ansässig sind, vorge-
nommen wird. Im südlichen Bereich des Zent-
rums befindet sich darüber hinaus keine Potenzi-
alfläche, die eine Ausdehnung des zentralen Ver-
sorgungsbereiches begründen könnte.  
Darüber hinaus wurden folgende weitere Anmerkungen eines Bürgers eingebracht:, 18.06.2021  
18.3 Die Stadtteilentwicklung erfordert zur ange-
messenen Sicherstellung der Nahversorgung eine 
perspektivische Erweiterung der Geschäftsmöglich-
keiten der Dellbrücker Hauptstraße über die KVB-
Haltestelle hinaus. Hierbei müssen die Wohnbau-
maßnahmen auf dem sog. Möhl-Areal berücksichtigt 
werden. Hier droht eine schädliche Ballung im bishe-
rigen Geschäftsbesatz der Dellbrücker Hauptstraße. 
Dies ist vor dem Hintergrund der gegenwärtig 
Hinsichtlich des sog. Möhl-Areals ist festzuhalten, 
dass sich in diesem Bereich bereits der Super-
markt Rewe befindet. Rund 60 % des Areals sind 
dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. 
Geplant ist hier ein gemischt genutztes Quartier, 
das neue Wohnungen und nicht störendes Ge-
werbe inkl. eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, 
sofern dieser mit dem EHZK harmonisiert. Dar-
über hinaus ist zu berücksichtigen, dass in unter

88 
Äußerungen 
(inhaltlich 
zusammengefasst) 
Abwägung 
Anpassung im EHZK 
schwierigen Verkehrslage bereits zu beobachten. 
Die älter werdende, mobilitätseingeschränkte Bevöl-
kerung bedarf fußläufig erreichbare Einzelhandels-
möglichkeiten auch jenseits der bisherigen Ge-
schäftsbebauung.  
200 m Entfernung eine Potenzialfläche im zentra-
len Versorgungsbereich entlang der Dellbrücker 
Hauptstraße vorhanden ist, an der bspw. die An-
siedlung eines Lebensmitteldiscounters empfoh-
len wird. Für die neu hinzukommende Bevölke-
rung im Bereich des Möhl-Areals besteht dem-
nach bereits heute eine Lebensmittelversorgung, 
die voraussichtlich auch künftig gesichert ist.  
Die Thematisierung der Verkehrslage in den ein-
zelnen Stadtteilen kann im Rahmen des EHZK 
nur ansatzweise betrachtet werden, da sie nicht 
den Regelungsumfang des EHZK betrifft. 
Bezüglich des Einwandes, dass für mobilitätsein-
geschränkte Bevölkerungsanteile fußläufig er-
reichbare Einzelhandelsmöglichkeiten geschaffen 
werden müssen, stimmt die Stadt der Stellung-
nahme zu. Das EHZK regelt durch die Auswei-
sung von zentralen Versorgungsbereichen v. a. 
die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels-
betrieben. Darüber hinaus werden in Teil A – 
Grundlagen und Steuerungsregeln des EHZKs 
umfassend die Steuerungsregelungen erläutert. 
Ziel der Stadt Köln ist eine Sicherung der wohnor-
tnahen Bevölkerung, um auch den Bevölkerungs-
anteilen eine fußläufige Versorgung zu ermögli-
chen, die mobilitätseingeschränkt sind.

15_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Stellungnahme der Verwaltung_BV6 AN_0175_2023

3261 Zeichen

Anlage 15 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler gemäß 
dem Änderungsantrag AN/0175/2023 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
1. Im Stadtteil Fühlingen soll im Bereich des Heinrichshofwegs die Ansiedlung eines Vollversorgers 
ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Standort auch im EHZK zumindest als Nahversor-
gungslage planerisch gesichert werden. 
2. Die neue Nahversorgungslage Blumenberg und das geplante Nahversorgungszent-rum Kreuzfeld 
müssen konzeptionell und planerisch zusammen gedacht werden. Ziel muss es sein, mit der Rea-
lisierung des neuen Stadtteils ein gemeinsames Zentrum zu schaffen, in dem Einzelhandel für die 
Menschen vor Ort fußläufig erreichbar ist. 
 
Begründung: 
Im Konzept sollten bestimmte Standorte zusätzliche Berücksichtigung erhalten. Am Heinrichshofweg 
wird bereits seit vielen Jahren die Ansiedlung eines Vollversorgers ins Spiel gebracht. Durch diesen 
könnten neben Fühlingen auch die Rheindörfer mitversorgt werden. Politik und Verwaltung haben für 
dieses Vorhaben bisher auch Unterstützung signalisiert. Umso wichtiger ist es, dass auch die Fort-
schreibung des EHZK diesem Umstand Rechnung trägt. Durch die planerische Festsetzung wird der 
Bereich für künftige Vorhaben gesichert.  
 
Im Bereich Blumenberg ist es widersprüchlich, dass gleichzeitig eine Herabstufung des bestehenden 
Standorts vorgeschlagen wird, der neue Standort aber bereits als Nahversorgungszentrum geplant 
wird. Blumenberg und Kreuzfeld sollen idealerweise um ein gemeinsames Zentrum an der S-Bahn-
Haltestelle zusammenwachsen. Auch die Ansiedlung von Einzelhandel an diesem Ort würde seinen 
Teil dazu beitragen. Von daher sollten die Standorte auch im Rahmen des EHZK zumindest im engen 
Zusammenhang zueinander geplant werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1. Die Verwaltung bereitet im Bereich Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes vor: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Realisierung von Wohnungsbau sowie insbesondere für einen Vollsortimenter 
(kleinflächig mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche) und einen Getränkemarkt (bis zu 400 m² Verkaufsflä-
che) geschaffen werden. Die für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erforderliche Be-
schlussvorlage wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 in die politische Beratung einge-
bracht. Die Ausweisung einer Nahversorgungslage (NVL) widerspricht der Logik des EHZK, da diese 
nur im Bestand ausgewiesen werden kann.  
 
Zu 2. In der konzeptionellen Planung für den neuen Stadtteil Köln Kreuzfeld – im EHZK geplant als 
Nahversorgungszentrum – werden planerische Synergien mit der Nahversorgungslage Blumenberg 
mitgedacht. Die Nahversorgungslage Blumenberg genießt weiterhin Bestandsschutz, perspektivisch 
ist ein Zusammenwachsen mit dem geplanten NVZ Kreuzfeld möglich. Im gegenwärtigen Planungs-
stand (Integrierte Planung) für Kreuzfeld ist der städtebauliche Baustein für einen Nahversorger an 
zentraler Stelle am S-Bahn-Haltepunkt verortet. Eine konkretisierte zeichnerische Verortung des Nah-
versorgungszentrums Kreuzfeld (S. 443) kann vorgenommen werden, wenn die Bebauung realisiert 
ist.

Beratungsverlauf (12)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1538/2020/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.02.2023
Erstellt
16.09.2022 12:44