0662/2026
Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)
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Anlage 2 EG
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung⃰ Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das Verfahren lässt keine Spielräume für Beteiligungsverfahren ⃰aktualisiert am 18.03.2026
Anlage 4 2. OG
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Anlage 5 Beantwortung Fragen CDU
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Fragenkatalog der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.5 der Sitzung des Rates am 19.03.2026 „Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ (0662/2026) Finanzierung und Betrieb 1. Mit welchen Betriebskostenzuschüssen (Land, Stadt, ggf. Dritte) wird der Be- trieb des Museum Selma im KAN geplant? Antwort der Verwaltung: Für den ursprünglich geplanten Standort in Köln-Kalk gab es eine Betriebskostenzu- sage in Höhe von 2,8 Mio. Euro von Seiten des Landes NRW. Hinzu kommen ge- plante Eigeneinnahmen des Museum Selma. Die Höhe der Betriebskostenzuschüsse für den Standort KAN werden Gegenstand der Gespräche zwischen der DOMiD gGmbH und dem Land NRW sein. 2. Für welchen Zeitraum sind diese Zuschüsse jeweils gesichert? Antwort der Verwaltung: Die unter Ziffer 1 genannten Betriebskostenzuschüsse des Landes NRW sind auf Dauer angelegt. 3. Welche nachprüfbaren schriftlichen Zusagen Dritter (z. B. Bund, Land) liegen zu Finanzierung, Dauer und ggf. Sicherheiten vor? Antwort der Verwaltung: Fördermittelempfängerin ist die DOMiD gGmbH. Für den ursprünglich vorgesehenen Standort in Köln-Kalk lag eine Förderzusage von Bund und Land NRW für die bauli- che Umsetzung des Museum Selma sowie seitens des Landes NRW für die Betriebs- kosten vor. Diese bezogen sich jedoch ausdrücklich auf die damals für Köln-Kalk zu- grunde gelegte Planung. Vor dem Hintergrund der nunmehr zu prüfenden alternativen Standortoption ist fest- zuhalten, dass diese ursprüngliche Förderzusage nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Vielmehr bedarf es im Falle einer veränderten Planung und Standortkonstellation einer erneuten förderrechtlichen Bewertung durch Bund und Land sowie einer neuen schriftlichen Förderzusage. Genau diesem Zweck dient der vorliegende Prüf- bzw. Planungsbeschluss: Er schafft die Voraussetzung, um die planerischen Grundlagen so weit zu konkretisieren, dass eine belastbare Abstimmung mit den Fördermittelgebern erfolgen kann. Die Kosten für die Vorprüfungen werden vom Land Nordrhein-Westfalen g etragen. 4. Welche Kosten entstehen für Umbauten, Mieten, laufenden Betrieb sowie mögliche Rückbaukosten? Antwort der Verwaltung: Diese Aspekte sind Gegenstand des vorliegenden Prüf- bzw. Planungsauftrags. Ziel ist es, im weiteren Verfahren die planerischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen so zu definieren, dass fundierte Kostenaussagen möglich sind. Flächen und Alternativen 5. Welche alternativen Flächen zur Unterbringung des Museums, insbesondere im Kontext zu Arbeitsstätten, wurden durch die Verwaltung geprüft? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der sehr engen zeitlichen Rahmenbedingungen sowie der vergaberechtli- chen Anforderungen ist die Auswahl möglicher Alternativstandorte begrenzt. Dies schließt insbesondere Flächen aus, für die zunächst neue aufwändige pla- nungs- oder vergaberelevante Verfahren eingeleitet werden müssten. Hierzu zählen beispielsweise Standorte, bei denen ein neues Erbbaurecht zu vergeben wäre, ebenso wie Flächen für Neubauvorhaben. Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich die Prüfung auf solche Bestandsobjekte, die kurzfristig verfügbar sind und bei denen die rechtlichen und zeitlichen Vorausset- zungen für eine Realisierung des Museum Selma innerhalb des vorgegebenen Rah- mens grundsätzlich gegeben erscheinen. Letztlich erfüllt nur der Standort KAN das Anforderungsprofil. 6. Wurde insbesondere geprüft, eine nicht mehr erhaltungsfähige Industriehalle in Kalk niederzulegen und neu zu bebauen? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Frage 5 7. Welche Sonderausstellungsflächen stehen den Kölner Museen nach Umset- zung der Planung weiterhin zur Verfügung? Antwort der Verwaltung: Nach Umsetzung der Planung können Sonderausstellungen auf den vorhandenen (Dauer-)Ausstellungsflächen der Kölner Museen realisiert werden. Hierzu ist vorgesehen, die bestehenden Ausstellungsflächen konzeptionell und räum- lich so weiterzuentwickeln, dass sie als flexible, multifunktional nutzbare Ausstel- lungsflächen ausgestaltet werden, auf denen auch Sonderausstellungen stattfinden können. Eine solche Flexibilisierung entspricht dem aktuellen Stand der musealen Praxis, in der starre Trennungen zwischen Dauer- und Sonderausstellungsflächen zunehmend zugunsten kuratorisch variabler Raumkonzepte aufgelöst werden. 8. Falls diese entfallen: Welche Ersatzlösungen sind vorgesehen und mit wel- chem Aufwand können sie bereitgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 7. Der Aufwand wird im Einzelfall zu ermitteln sein. 9. Welche ortsnahen Flächen sind künftig für den Museumsdienst vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Ggf. müssen Flächen des Museumsdienstes im Rahmen der Flächendisposition des Dezernats Kunst und Kultur im Agrippa-Quartier Berücksichtigung finden. 10. Welche Kosten entstehen für diese neuen Flächen? Antwort der Verwaltung: Diese Fragestellung ist Gegenstand des vorliegenden Prüf- bzw. Planungsauftrags. Planungen und Wiederverwendung 11. Können bestehende Planungen für das Selma (aus der Industriehalle in Kalk) auch im KAN (auf drei Stockwerke verteilt) weiterverwendet werden? 12. Falls ja: Welche konkreten Planungsanteile können übernommen werden? 13. Welche Anteile müssen neu geplant werden? Rechtliche Fragestellungen 14. Bestehen urheberrechtliche Einschränkungen hinsichtlich der geplanten Um- bauten (insbesondere Foyer und Museumsführung)? 15. Falls ja: Welche finanziellen und inhaltlichen Konsequenzen ergeben sich dar- aus? 16. Werden durch die geplanten Umnutzungen Rechte Dritter berührt (z. B. Son- derausstellungshalle, Fördervereine, Shop etc.)? 17. Falls ja: Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus? Vergabe und Verfahren 18. Ist es vergaberechtlich zulässig, das Atelier Brückner nahtlos mit weiteren Pla- nungen für den Umbau des KAN zu beauftragen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies? Antwort der Verwaltung auf die Fragen 11-18: Gegenstand der auf Grundlage des vorliegenden Prüf- und Planungsauftrags durch- zuführenden vertieften Prüfung durch sämtliche Projektbeteiligte wird auch die Be- leuchtung planungstechnischer, rechtlicher sowie finanzieller Fragen sein. Eine ab- schließende Beantwortung kann daher erst nach Abschluss dieser Prüfungen erfol- genNutzungsstruktur und Auswirkungen 19. Welche bestehenden Nutzungen und Flächen städtischer Kultureinrichtungen im KAN entfallen durch die Planung? Antwort der Verwaltung: Verwiesen wird auf die Anlagen 2-4 zur Beschlussvorlage sowie die im dortigen Be- gründungsteil aufgeführten Flächen zur alleinigen Nutzung durch das Museum Selma. 20. Welche Alternativlösungen sind hierfür vorgesehen? 21. Welche Kosten entstehen durch diese Verlagerungen? Antwort der Verwaltung auf die Fragen 20-21: Konkrete Alternativlösungen für entfallende Nutzungen sowie die damit verbundenen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden und sind Gegenstand des vorliegenden Prüf- und Planungsauftrages. Explizites Ziel der Planung ist es, die bestehenden und zukünftigen Nutzungen im KAN konzeptionell so zusammenzudenken, dass neue, synergetische Nutzungs- konstellationen entstehen. Im Idealfall sollen durch eine abgestimmte Flächen- und Nutzungskonzeption nicht nur mögliche Verlagerungsbedarfe aufgefangen, sondern zugleich funktionale und qualitative Mehrwerte für die beteiligten Nutzer ge neriert werden. Vor diesem Hintergrund erfolgen die Entwicklung von Alternativlösungen sowie die Bewertung der damit verbundenen Kosten im Kontext einer integrierten Gesamtbe- trachtung. 22. Wurde das Einvernehmen mit bisherigen Nutzern und Personalvertretungen hergestellt? Antwort der Verwaltung: Mit den derzeitigen Nutzern wurden erste Vorgespräche geführt, um frühzeitig über die grundsätzlichen Überlegungen zu informieren und erste Einschätzungen aufzu- nehmen. Die Integrationsidee wurde im Grundsatz begrüßt. Es bedarf im weiteren Planungsprozess einer vertieften inhaltlichen Abstimmung der Nutzerinteressen. E ine Beteiligung der Personalvertretung erfolgt begleitend. Planung, Unterlagen und Transparenz 23. Welche baufachlichen Unterlagen liegen der Planung zugrunde und sind diese vollständig einsehbar? 24. Wann wird ein vollständiges Betriebs- und Finanzierungskonzept vorgelegt? Antwort der Verwaltung auf die Fragen 23-24: Der aktuellen Planung liegen die verfügbaren baufachlichen Unterlagen zum Be- standsgebäude KAN sowie zum derzeitigen Raum- und Nutzungsprogramm zu- grunde. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die im Rahmen des Prüf- und Planungs- auftrags vorzunehmenden weiteren Untersuchungen und Konkretisierungen. Der vor- liegende Prüfbeschluss soll die Voraussetzungen für die Beauftragung entsprechen- der Planungsleistungen schaffen. Parallel hierzu wird ein Betriebs- und Finanzie- rungskonzept erstellt. Verträge und langfristige Bindungen 25. Welche rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Bedin- gungen sind für eine langfristige Miet- und Nutzungsvereinbarung mit der DOMID gGmbH vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Derzeit ist vorgesehen, mit der DOMiD gGmbH eine langfristige Miet- bzw. Nutzungs- vereinbarung abzuschließen. Diese beinhaltet insbesondere eine Mietkostenzahlung sowie die Erstattung von Betriebskosten in noch zu definierender Höhe. Die Laufzeit des Mietvertrages ist mit den förderrechtlichen Bindungsfristen von Bund und Land NRW in Einklang zu bringen, die auf 25 Jahre festgelegt sind. 26. Welche Risiken oder Verpflichtungen ergeben sich daraus für die Stadt Köln? Antwort der Verwaltung: Für die Stadt Köln ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis lediglich die üblichen Vermieter*innenpflichten. Offene Grundsatzfragen 27. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sichern die langfristige Tragfähigkeit des Projekts tatsächlich ab? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Frage 2 28. Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Nutzungsstrukturen und der Kulturauftrag im KAN nicht beeinträchtigt werden? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Fragen 20-21 29. Wie wird eine verträgliche Mitnutzung der Flächen konkret ausgestaltet? Antwort der Verwaltung: siehe Antworten zu Frage 22 und 25
Anlage 3 1. OG
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 0662/2026 Freigabedatum 17.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen dafür zu schaf- fen, dass die DOMiD gGmbH als Trägerin des Museum Selma die Planungen für die Er- richtung des Museum Selma am Standort „Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ aufneh- men kann. 2. Die DOMiD gGmbH wird ermächtigt, auf Grundlage der in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die Planungen für das Vorhaben bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung) zu beauftragen und durchzu- führen. 3. Gegenstand der Planungen ist insbesondere die bauliche und funktionale Integration des Museumsprojektes in die vorhandenen Gebäude- und Nutzungsstrukturen des KAN unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum – Haus der Kulturen der Welt, Museum Schnütgen, Museumsdienst und Kölner Volkshochschule (VHS). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Planung bis einschließlich Leistungs- phase 2 HOAI (Vorplanung inkl. Flächenprogramm und Nutzungskonzept) dem Rat zur weiteren Entscheidung über die bauliche Realisierung des Museum Selma im KAN vorzu- legen. Die bauliche Realisierung ist abhängig von der Förderfähigkeit des Museum Selma. 5. Für die Stadt Köln entstehen durch diesen Planungsbeschluss keine finanziellen Ver- pflichtungen. Die Planungsleistungen werden aus Fördermitteln des Landes Nordrhein- Westfalen finanziert. 6. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit der DOMiD gGmbH die rechtli- chen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung über die seitens der DOMiD gGmbH für das Museum Selma (ggf. anteilig) genutzten Flächen im KAN zu klären und die finale Miet- bzw. Nut- zungsvereinbarung den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzule- gen. Eine angemessene, an den tatsächlichen Kosten orientierte Miete bzw. Nutzungs- vergütung, die u. a. Betriebskosten berücksichtigt, ist sicherzustellen. Rat 19.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) verfügt über eine bundesweit einzigartige Sammlung von mehr als 150.000 Objekten und Dokumenten zur Geschichte der Migration nach Deutschland seit 1945. Ziel des Projektes „Museum Selma“ ist die Errichtung eines bundesweiten Migrationsmuseums in Köln. Bund und Land Nordrhein- Westfalen unterstützen das Projekt mit Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 44,26 Mio. €. Der Rat der Stadt Köln hatte ursprünglich beschlossen, das Museum auf dem ehemaligen Ge- lände der Klöckner-Humboldt-Deutz-Werke in Halle 70 in Köln-Kalk zu realisieren (0638/2024). Im Zuge der vertieften Planung und der Erstellung einer ersten Kostenschätzung zeigte sich jedoch, dass das Projekt an diesem Standort mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmit- teln nicht realisiert werden kann. Ursache hierfür sind insbesondere der hohe Sanierungsbedarf der historischen Industriehalle sowie erhebliche Baukostensteigerungen in den vergangenen Jahren. Der zusätzliche Finanzbedarf kann von Seiten der beteiligten Partner nicht gedeckt werden. Gesucht wird nun nach einem alternativen Standort, der eine Realisierung des Projekts inner- halb des bestehenden Investitionsrahmens ermöglicht. Zum Umgang mit dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag über die Flächen in Köln-Kalk (Halle 70) wird dem Rat ein Beschlussvorschlag unterbreitet, sobald sich die Vertragsparteien DOMiD gGmbH und Stadt Köln hierzu abschließend ausgetauscht haben. 2. Prüfung eines neuen Standortes Zeitliche und förd errechtliche Anforderungen schränken die Suche nach einem alternativen Standort für das Museum Selma ein. Hintergrund sind insbesondere die an die Fördermittelzu- sagen von Bund und Land geknüpften Fristen sowie die Absicht, die bereits für den ursprüngli- chen Standort in Köln-Kalk erbrachten Planungsleistungen weiterzunutzen. Als möglichen Standort für das Museum Selma schlägt die Verwaltung das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN) vor. Der Standort bietet aufgrund seiner zentralen Lage, der einschlägigen Infrastruktur sowie seines Potentials für eine hohe Besucherfrequenz gute Voraussetzungen für die Realisierung eines bundesweit bedeutenden Museumsprojektes. Auch aus Sicht der DOMiD gGmbH und der Fördermittelgeber stellt die Option der Integration des Museum Selma in das KAN eine prüffähige Grundlage dar, das Projekt innerhalb des be- stehenden Investitionsrahmens und der vorgegebenen Förderfristen weiterzuverfolgen. Beab- sichtigt ist, weitestgehend die für den ursprünglichen Standort Köln-Kalk erbrachten Planungs- leistungen auf den Alternativstandort zu übertragen. Im Rahmen der seitens der DOMiD gGmbH zu initiierenden Planungsleistungen soll nunmehr untersucht werden, • in welcher Form eine räumliche Integration des Museum Selma in das KAN möglich ist, • welche baulichen Anpassungen und Flächenzuordnungen erforderlich sind, 3 • wie sich die unterschiedlichen Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum Schnütgen, Museumsdienst, Kölner Volkshochschule (VHS) und Museum Selma im KAN in Einklang bringen lassen • und wie Synergien zwischen den Einrichtungen erzielt werden können. Ziel ist es, das KAN auch mittels Bespielung der umgebenden Außenflächen zu einem leben- digen Dritten Ort weiterzuentwickeln, der über die klassische Museumsfunktion hinaus als of- fener Raum für Begegnung, Bildung und gesellschaftlichen Austausch wahrgenommen wird. Durch die Verknüpfung von Ausstellung, Vermittlung und öffentlichen Nutzungen entsteht ein Mehrwert für die Stadtgesellschaft – ein Ort, der unterschiedliche Communities zusammen- führt und das Quartier nachhaltig belebt. 3. Geplante Flächen Nach vorläufiger Planung benötigt das Museum Selma folgende Flächen im KAN (siehe An- lage 1): Dauerhafte Flächen zur eigenen Nutzung: • ca. 1.350 qm für die Dauerausstellung, realisiert im Bereich der jetzigen Sonderausstel- lungsfläche im EG des KAN (siehe Anlage 2: EG/orange Markierung) Anm.: Die Nachfrage nach dieser Ausstellungsfläche von Seiten der städtischen Museen entspricht nicht den ursprünglichen Erwartungen an die Flächeninanspruchnahme. • ca. 350 qm für Bildungs- und Vermittlungsangebote (siehe Anlage 3: 1. OG/blaue Markie- rung) • ca. 80 qm Multifunktionsraum (siehe Anlage 3: 1. OG/rosa Markierung) Räume zur Mitnutzung: • Bibliothek bzw. Lesesaal (siehe Anlage 4: 2. OG/braune Markierung) • Wechselausstellungsfläche (siehe Anlage 4: 2. OG/orange Markierung) • Veranstaltungsraum/FORUM VHS (siehe Anlage 2: EG/gelbe Markierung) Gemeinsame Infrastruktur (siehe Anlage 2: EG): • Foyer • Kasse • Shop • Bistro • Garderobe • Sanitäranlagen • Werkstatt • Lagerflächen. Ggf. sind Büro- und Magazinflächen für das Museum Selma außerhalb des KAN bereitzustel- len. Konkrete Raum- und Nutzungsplanungen sind Gegenstand der zu beauftragenden Planungs- leistungen. 4. Finanzielle Rahmenbedingungen Für Planung und Realisierung des Museum Selma sind der Projektträgerin DOMiD gGmbH In- vestitionsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 40 Mio. Euro in Aus- sicht gestellt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Einreichung eines prüffähigen Antrages. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an den Planungs- und Investitionskosten ist nicht vorgesehen. 4 Der langfristige Betrieb des Museum Selma ist durch Fördermittel des Landes Nordrhein-West- falen sowie durch Eigeneinnahmen gesichert. Begründung der Dringlichkeit: Dem vorliegenden Planungsbeschluss ging nach Bekanntwerden des Scheiterns der Projektre- alisierung in Köln-Kalk zunächst eine Vorprüfung möglicher Standortalternativen für das Mu- seum Selma voraus. Für die Vorhabenträgerin DOMiD gGmbH ist nun der Planungsbeschluss essenziell, um zeitnah Planungsleistungen beauftragen und für diesen Zweck Fördermittel abrufen zu können. Im Rah- men des Planungsprozesses sind komplexe vergaberechtliche und urheberrechtliche Frage- stellungen zu klären sowie die Nutzungsbelange unterschiedlicher Akteure im KAN zu berück- sichtigen. Die Fördermittelgeber weisen zudem darauf hin, dass bis spätestens Ende dieses Jahres so- wohl eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI) als auch ein prüffähiger Förderantrag vorliegen müssen, um avisierte Fördermittel zu sichern. Der Bund hat im Dezember 2025 die Frist zur Einreichung eines prüffähigen Förderantrages bis zum 31.12.2026 verlängert. Um weiteren Verzug zu vermeiden, legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln den Planungs- beschluss unmittelbar zur Beschlussfassung vor. Vorliegender Pl anungsbeschluss soll auch dem Wunsch der Fördermittelgeber Rechnung tragen, dass der geplante Alternativstandort für das Museum Selma von Seiten des Rates der Stadt Köln ausdrücklich unterstützt wird. Der Ausschuss Kunst und Kultur wird im Falle der Beschlussfassung im Wege einer Mitteilung über den Planungsbeschluss in Kenntnis gesetzt. Eine Beschlussfassung in der nächsten Gremienfolge (Sitzung des Rates im Mai) würde den verfügbaren Planungszeitraum zulasten der Projektbeteiligten deutlich verkürzen, den ohnehin bestehenden Zeitdruck im Projekt somit erheblich erhöhen und möglicherweise die Realisierung des Gesamtvorhabens gefährden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: EG KAN Anlage 3: 1. OG KAN Anlage 4: 2. OG KAN
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0662/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2026
- Erstellt
- 05.03.2026 09:43