0662/2026
Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 0662/2026 Freigabedatum 17.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen dafür zu schaf- fen, dass die DOMiD gGmbH als Trägerin des Museum Selma die Planungen für die Er- richtung des Museum Selma am Standort „Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ aufneh- men kann. 2. Die DOMiD gGmbH wird ermächtigt, auf Grundlage der in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die Planungen für das Vorhaben bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung) zu beauftragen und durchzu- führen. 3. Gegenstand der Planungen ist insbesondere die bauliche und funktionale Integration des Museumsprojektes in die vorhandenen Gebäude- und Nutzungsstrukturen des KAN unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum – Haus der Kulturen der Welt, Museum Schnütgen, Museumsdienst und Kölner Volkshochschule (VHS). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Planung bis einschließlich Leistungs- phase 2 HOAI (Vorplanung inkl. Flächenprogramm und Nutzungskonzept) dem Rat zur weiteren Entscheidung über die bauliche Realisierung des Museum Selma im KAN vorzu- legen. Die bauliche Realisierung ist abhängig von der Förderfähigkeit des Museum Selma. 5. Für die Stadt Köln entstehen durch diesen Planungsbeschluss keine finanziellen Ver- pflichtungen. Die Planungsleistungen werden aus Fördermitteln des Landes Nordrhein- Westfalen finanziert. 6. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit der DOMiD gGmbH die rechtli- chen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung über die seitens der DOMiD gGmbH für das Museum Selma (ggf. anteilig) genutzten Flächen im KAN zu klären und die finale Miet- bzw. Nut- zungsvereinbarung den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzule- gen. Eine angemessene, an den tatsächlichen Kosten orientierte Miete bzw. Nutzungs- vergütung, die u. a. Betriebskosten berücksichtigt, ist sicherzustellen. Rat 19.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) verfügt über eine bundesweit einzigartige Sammlung von mehr als 150.000 Objekten und Dokumenten zur Geschichte der Migration nach Deutschland seit 1945. Ziel des Projektes „Museum Selma“ ist die Errichtung eines bundesweiten Migrationsmuseums in Köln. Bund und Land Nordrhein- Westfalen unterstützen das Projekt mit Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 44,26 Mio. €. Der Rat der Stadt Köln hatte ursprünglich beschlossen, das Museum auf dem ehemaligen Ge- lände der Klöckner-Humboldt-Deutz-Werke in Halle 70 in Köln-Kalk zu realisieren (0638/2024). Im Zuge der vertieften Planung und der Erstellung einer ersten Kostenschätzung zeigte sich jedoch, dass das Projekt an diesem Standort mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmit- teln nicht realisiert werden kann. Ursache hierfür sind insbesondere der hohe Sanierungsbedarf der historischen Industriehalle sowie erhebliche Baukostensteigerungen in den vergangenen Jahren. Der zusätzliche Finanzbedarf kann von Seiten der beteiligten Partner nicht gedeckt werden. Gesucht wird nun nach einem alternativen Standort, der eine Realisierung des Projekts inner- halb des bestehenden Investitionsrahmens ermöglicht. Zum Umgang mit dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag über die Flächen in Köln-Kalk (Halle 70) wird dem Rat ein Beschlussvorschlag unterbreitet, sobald sich die Vertragsparteien DOMiD gGmbH und Stadt Köln hierzu abschließend ausgetauscht haben. 2. Prüfung eines neuen Standortes Zeitliche und förd errechtliche Anforderungen schränken die Suche nach einem alternativen Standort für das Museum Selma ein. Hintergrund sind insbesondere die an die Fördermittelzu- sagen von Bund und Land geknüpften Fristen sowie die Absicht, die bereits für den ursprüngli- chen Standort in Köln-Kalk erbrachten Planungsleistungen weiterzunutzen. Als möglichen Standort für das Museum Selma schlägt die Verwaltung das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN) vor. Der Standort bietet aufgrund seiner zentralen Lage, der einschlägigen Infrastruktur sowie seines Potentials für eine hohe Besucherfrequenz gute Voraussetzungen für die Realisierung eines bundesweit bedeutenden Museumsprojektes. Auch aus Sicht der DOMiD gGmbH und der Fördermittelgeber stellt die Option der Integration des Museum Selma in das KAN eine prüffähige Grundlage dar, das Projekt innerhalb des be- stehenden Investitionsrahmens und der vorgegebenen Förderfristen weiterzuverfolgen. Beab- sichtigt ist, weitestgehend die für den ursprünglichen Standort Köln-Kalk erbrachten Planungs- leistungen auf den Alternativstandort zu übertragen. Im Rahmen der seitens der DOMiD gGmbH zu initiierenden Planungsleistungen soll nunmehr untersucht werden, • in welcher Form eine räumliche Integration des Museum Selma in das KAN möglich ist, • welche baulichen Anpassungen und Flächenzuordnungen erforderlich sind, 3 • wie sich die unterschiedlichen Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum Schnütgen, Museumsdienst, Kölner Volkshochschule (VHS) und Museum Selma im KAN in Einklang bringen lassen • und wie Synergien zwischen den Einrichtungen erzielt werden können. Ziel ist es, das KAN auch mittels Bespielung der umgebenden Außenflächen zu einem leben- digen Dritten Ort weiterzuentwickeln, der über die klassische Museumsfunktion hinaus als of- fener Raum für Begegnung, Bildung und gesellschaftlichen Austausch wahrgenommen wird. Durch die Verknüpfung von Ausstellung, Vermittlung und öffentlichen Nutzungen entsteht ein Mehrwert für die Stadtgesellschaft – ein Ort, der unterschiedliche Communities zusammen- führt und das Quartier nachhaltig belebt. 3. Geplante Flächen Nach vorläufiger Planung benötigt das Museum Selma folgende Flächen im KAN (siehe An- lage 1): Dauerhafte Flächen zur eigenen Nutzung: • ca. 1.350 qm für die Dauerausstellung, realisiert im Bereich der jetzigen Sonderausstel- lungsfläche im EG des KAN (siehe Anlage 2: EG/orange Markierung) Anm.: Die Nachfrage nach dieser Ausstellungsfläche von Seiten der städtischen Museen entspricht nicht den ursprünglichen Erwartungen an die Flächeninanspruchnahme. • ca. 350 qm für Bildungs- und Vermittlungsangebote (siehe Anlage 3: 1. OG/blaue Markie- rung) • ca. 80 qm Multifunktionsraum (siehe Anlage 3: 1. OG/rosa Markierung) Räume zur Mitnutzung: • Bibliothek bzw. Lesesaal (siehe Anlage 4: 2. OG/braune Markierung) • Wechselausstellungsfläche (siehe Anlage 4: 2. OG/orange Markierung) • Veranstaltungsraum/FORUM VHS (siehe Anlage 2: EG/gelbe Markierung) Gemeinsame Infrastruktur (siehe Anlage 2: EG): • Foyer • Kasse • Shop • Bistro • Garderobe • Sanitäranlagen • Werkstatt • Lagerflächen. Ggf. sind Büro- und Magazinflächen für das Museum Selma außerhalb des KAN bereitzustel- len. Konkrete Raum- und Nutzungsplanungen sind Gegenstand der zu beauftragenden Planungs- leistungen. 4. Finanzielle Rahmenbedingungen Für Planung und Realisierung des Museum Selma sind der Projektträgerin DOMiD gGmbH In- vestitionsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 40 Mio. Euro in Aus- sicht gestellt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Einreichung eines prüffähigen Antrages. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an den Planungs- und Investitionskosten ist nicht vorgesehen. 4 Der langfristige Betrieb des Museum Selma ist durch Fördermittel des Landes Nordrhein-West- falen sowie durch Eigeneinnahmen gesichert. Begründung der Dringlichkeit: Dem vorliegenden Planungsbeschluss ging nach Bekanntwerden des Scheiterns der Projektre- alisierung in Köln-Kalk zunächst eine Vorprüfung möglicher Standortalternativen für das Mu- seum Selma voraus. Für die Vorhabenträgerin DOMiD gGmbH ist nun der Planungsbeschluss essenziell, um zeitnah Planungsleistungen beauftragen und für diesen Zweck Fördermittel abrufen zu können. Im Rah- men des Planungsprozesses sind komplexe vergaberechtliche und urheberrechtliche Frage- stellungen zu klären sowie die Nutzungsbelange unterschiedlicher Akteure im KAN zu berück- sichtigen. Die Fördermittelgeber weisen zudem darauf hin, dass bis spätestens Ende dieses Jahres so- wohl eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI) als auch ein prüffähiger Förderantrag vorliegen müssen, um avisierte Fördermittel zu sichern. Der Bund hat im Dezember 2025 die Frist zur Einreichung eines prüffähigen Förderantrages bis zum 31.12.2026 verlängert. Um weiteren Verzug zu vermeiden, legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln den Planungs- beschluss unmittelbar zur Beschlussfassung vor. Vorliegender Pl anungsbeschluss soll auch dem Wunsch der Fördermittelgeber Rechnung tragen, dass der geplante Alternativstandort für das Museum Selma von Seiten des Rates der Stadt Köln ausdrücklich unterstützt wird. Der Ausschuss Kunst und Kultur wird im Falle der Beschlussfassung im Wege einer Mitteilung über den Planungsbeschluss in Kenntnis gesetzt. Eine Beschlussfassung in der nächsten Gremienfolge (Sitzung des Rates im Mai) würde den verfügbaren Planungszeitraum zulasten der Projektbeteiligten deutlich verkürzen, den ohnehin bestehenden Zeitdruck im Projekt somit erheblich erhöhen und möglicherweise die Realisierung des Gesamtvorhabens gefährden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: EG KAN Anlage 3: 1. OG KAN Anlage 4: 2. OG KAN
Anlage 2 EG
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Anlage 3 1. OG
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Anlage 4 2. OG
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung⃰ Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das Verfahren lässt keine Spielräume für Beteiligungsverfahren ⃰aktualisiert am 18.03.2026
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0662/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2026
- Erstellt
- 05.03.2026 09:43