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0662/2026

Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 8.4

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

10021 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0662/2026 
Freigabedatum 
 17.03.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am 
Neumarkt (KAN)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen dafür zu schaf-
fen, dass die DOMiD gGmbH als Trägerin des Museum Selma die Planungen für die Er-
richtung des Museum Selma am Standort „Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ aufneh-
men kann. 
2. Die DOMiD gGmbH wird ermächtigt, auf Grundlage der in Aussicht gestellten Fördermittel 
des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die Planungen für das Vorhaben bis 
einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) (Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung) zu beauftragen und durchzu-
führen. 
3. Gegenstand der Planungen ist insbesondere die bauliche und funktionale Integration des 
Museumsprojektes in die vorhandenen Gebäude- und Nutzungsstrukturen des KAN unter 
Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum – Haus der 
Kulturen der Welt, Museum Schnütgen, Museumsdienst und Kölner Volkshochschule 
(VHS). 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Planung bis einschließlich Leistungs-
phase 2 HOAI (Vorplanung inkl. Flächenprogramm und Nutzungskonzept) dem Rat zur 
weiteren Entscheidung über die bauliche Realisierung des Museum Selma im KAN vorzu-
legen. Die bauliche Realisierung ist abhängig von der Förderfähigkeit des Museum 
Selma. 
5. Für die Stadt Köln entstehen durch diesen Planungsbeschluss keine finanziellen Ver-
pflichtungen. Die Planungsleistungen werden aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-
Westfalen finanziert. 
6. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit der DOMiD gGmbH die rechtli-
chen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige 
Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung über die seitens der DOMiD gGmbH für das Museum 
Selma (ggf. anteilig) genutzten Flächen im KAN zu klären und die finale Miet- bzw. Nut-
zungsvereinbarung den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzule-
gen. Eine angemessene, an den tatsächlichen Kosten orientierte Miete bzw. Nutzungs-
vergütung, die u. a. Betriebskosten berücksichtigt, ist sicherzustellen. 
Rat 19.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) verfügt 
über eine bundesweit einzigartige Sammlung von mehr als 150.000 Objekten und Dokumenten 
zur Geschichte der Migration nach Deutschland seit 1945. Ziel des Projektes „Museum Selma“ 
ist die Errichtung eines bundesweiten Migrationsmuseums in Köln. Bund und Land Nordrhein-
Westfalen unterstützen das Projekt mit Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 44,26 Mio. €.  
Der Rat der Stadt Köln hatte ursprünglich beschlossen, das Museum auf dem ehemaligen Ge-
lände der Klöckner-Humboldt-Deutz-Werke in Halle 70 in Köln-Kalk zu realisieren (0638/2024). 
Im Zuge der vertieften Planung und der Erstellung einer ersten Kostenschätzung zeigte sich 
jedoch, dass das Projekt an diesem Standort mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmit-
teln nicht realisiert werden kann. Ursache hierfür sind insbesondere der hohe Sanierungsbedarf 
der historischen Industriehalle sowie erhebliche Baukostensteigerungen in den vergangenen 
Jahren. Der zusätzliche Finanzbedarf kann von Seiten der beteiligten Partner nicht gedeckt 
werden. 
Gesucht wird nun nach einem alternativen Standort, der eine Realisierung des Projekts inner-
halb des bestehenden Investitionsrahmens ermöglicht. 
Zum Umgang mit dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag über die Flächen in Köln-Kalk (Halle 
70) wird dem Rat ein Beschlussvorschlag unterbreitet, sobald sich die Vertragsparteien DOMiD 
gGmbH und Stadt Köln hierzu abschließend ausgetauscht haben. 
 
2. Prüfung eines neuen Standortes 
Zeitliche und förd errechtliche Anforderungen schränken die Suche nach einem alternativen 
Standort für das Museum Selma ein. Hintergrund sind insbesondere die an die Fördermittelzu-
sagen von Bund und Land geknüpften Fristen sowie die Absicht, die bereits für den ursprüngli-
chen Standort in Köln-Kalk erbrachten Planungsleistungen weiterzunutzen. 
Als möglichen Standort für das Museum Selma schlägt die Verwaltung das Kulturzentrum am 
Neumarkt (KAN) vor. Der Standort bietet aufgrund seiner zentralen Lage, der einschlägigen 
Infrastruktur sowie seines Potentials für eine hohe Besucherfrequenz gute Voraussetzungen für 
die Realisierung eines bundesweit bedeutenden Museumsprojektes.  
Auch aus Sicht der DOMiD gGmbH und der Fördermittelgeber stellt die Option der Integration 
des Museum Selma in das KAN eine prüffähige Grundlage dar, das Projekt innerhalb des be-
stehenden Investitionsrahmens und der vorgegebenen Förderfristen weiterzuverfolgen. Beab-
sichtigt ist, weitestgehend die für den ursprünglichen Standort Köln-Kalk erbrachten Planungs-
leistungen auf den Alternativstandort zu übertragen. 
Im Rahmen der seitens der DOMiD gGmbH zu initiierenden Planungsleistungen soll nunmehr 
untersucht werden, 
• in welcher Form eine räumliche Integration des Museum Selma in das KAN möglich ist, 
• welche baulichen Anpassungen und Flächenzuordnungen erforderlich sind,

3 
• wie sich die unterschiedlichen Nutzungsinteressen von Rautenstrauch-Joest-Museum, 
Museum Schnütgen, Museumsdienst, Kölner Volkshochschule (VHS) und Museum 
Selma im KAN in Einklang bringen lassen 
• und wie Synergien zwischen den Einrichtungen erzielt werden können. 
Ziel ist es, das KAN auch mittels Bespielung der umgebenden Außenflächen zu einem leben-
digen Dritten Ort weiterzuentwickeln, der über die klassische Museumsfunktion hinaus als of-
fener Raum für Begegnung, Bildung und gesellschaftlichen Austausch wahrgenommen wird. 
Durch die Verknüpfung von Ausstellung, Vermittlung und öffentlichen Nutzungen entsteht ein 
Mehrwert für die Stadtgesellschaft – ein Ort, der unterschiedliche Communities zusammen-
führt und das Quartier nachhaltig belebt. 
 
3. Geplante Flächen 
Nach vorläufiger Planung benötigt das Museum Selma folgende Flächen im KAN (siehe An-
lage 1): 
Dauerhafte Flächen zur eigenen Nutzung: 
• ca. 1.350 qm für die Dauerausstellung, realisiert im Bereich der jetzigen Sonderausstel-
lungsfläche im EG des KAN (siehe Anlage 2: EG/orange Markierung) 
 Anm.: Die Nachfrage nach dieser Ausstellungsfläche von Seiten der städtischen Museen 
entspricht nicht den ursprünglichen Erwartungen an die Flächeninanspruchnahme. 
• ca. 350 qm für Bildungs- und Vermittlungsangebote (siehe Anlage 3: 1. OG/blaue Markie-
rung) 
• ca. 80 qm Multifunktionsraum (siehe Anlage 3: 1. OG/rosa Markierung) 
Räume zur Mitnutzung: 
• Bibliothek bzw. Lesesaal (siehe Anlage 4: 2. OG/braune Markierung) 
• Wechselausstellungsfläche (siehe Anlage 4: 2. OG/orange Markierung) 
• Veranstaltungsraum/FORUM VHS (siehe Anlage 2: EG/gelbe Markierung) 
Gemeinsame Infrastruktur (siehe Anlage 2: EG): 
• Foyer 
• Kasse 
• Shop 
• Bistro 
• Garderobe 
• Sanitäranlagen 
• Werkstatt 
• Lagerflächen. 
Ggf. sind Büro- und Magazinflächen für das Museum Selma außerhalb des KAN bereitzustel-
len. 
Konkrete Raum- und Nutzungsplanungen sind Gegenstand der zu beauftragenden Planungs-
leistungen. 
 
4. Finanzielle Rahmenbedingungen 
Für Planung und Realisierung des Museum Selma sind der Projektträgerin DOMiD gGmbH In-
vestitionsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 40 Mio. Euro in Aus-
sicht gestellt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Einreichung eines prüffähigen Antrages. Eine 
zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an den Planungs- und Investitionskosten ist 
nicht vorgesehen.

4 
Der langfristige Betrieb des Museum Selma ist durch Fördermittel des Landes Nordrhein-West-
falen sowie durch Eigeneinnahmen gesichert. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Dem vorliegenden Planungsbeschluss ging nach Bekanntwerden des Scheiterns der Projektre-
alisierung in Köln-Kalk zunächst eine Vorprüfung möglicher Standortalternativen für das Mu-
seum Selma voraus. 
Für die Vorhabenträgerin DOMiD gGmbH ist nun der Planungsbeschluss essenziell, um zeitnah 
Planungsleistungen beauftragen und für diesen Zweck Fördermittel abrufen zu können. Im Rah-
men des Planungsprozesses sind komplexe vergaberechtliche und urheberrechtliche Frage-
stellungen zu klären sowie die Nutzungsbelange unterschiedlicher Akteure im KAN zu berück-
sichtigen. 
Die Fördermittelgeber weisen zudem darauf hin, dass bis spätestens Ende dieses Jahres so-
wohl eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI) als 
auch ein prüffähiger Förderantrag vorliegen müssen, um avisierte Fördermittel zu sichern. Der 
Bund hat im Dezember 2025 die Frist zur Einreichung eines prüffähigen Förderantrages bis 
zum 31.12.2026 verlängert. 
Um weiteren Verzug zu vermeiden, legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln den Planungs-
beschluss unmittelbar zur Beschlussfassung vor. Vorliegender Pl anungsbeschluss soll auch 
dem Wunsch der Fördermittelgeber Rechnung tragen, dass der geplante Alternativstandort für 
das Museum Selma von Seiten des Rates der Stadt Köln ausdrücklich unterstützt wird. Der 
Ausschuss Kunst und Kultur wird im Falle der Beschlussfassung im Wege einer Mitteilung über 
den Planungsbeschluss in Kenntnis gesetzt. 
Eine Beschlussfassung in der nächsten Gremienfolge (Sitzung des Rates im Mai) würde den 
verfügbaren Planungszeitraum zulasten der Projektbeteiligten deutlich verkürzen, den ohnehin 
bestehenden Zeitdruck im Projekt somit erheblich erhöhen und möglicherweise die Realisierung 
des Gesamtvorhabens gefährden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: EG KAN 
Anlage 3: 1. OG KAN 
Anlage 4: 2. OG KAN

Anlage 2 EG

944 Zeichen

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Anlage 3 1. OG

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Anlage 4 2. OG

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

649 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung⃰ 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Verfahren lässt keine Spielräume für Beteiligungsverfahren  
 
 
 
 
⃰aktualisiert am 18.03.2026

Beratungsverlauf (2)

19.03.2026 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0662/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2026
Erstellt
05.03.2026 09:43