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2632/2018

Beantwortung von Rückfragen zum Wasserversorgungskonzept (1274/2018) aus der Sitzung vom 21.06.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2018 
 2632/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Beantwortung von Rückfragen zum Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln (1274/2018) 
aus der Sitzung vom 21.06.2018, TOP 4.2 
Frau Welcker hatte in der Sitzung vom 21.06.2018 Rückfragen zu vier Themenfeldern: Entnahme-
rechte, Anlagensicherheit, Bevölkerungsentwicklung und Optimierung der Wasserversorgung. 
 
Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 21.06.2018: 
 
„RM Frau Welcker dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage. Sie kündigt die Zustimmung der 
CDU-Fraktion an, habe aber noch einige Fragen.  
Sie erkundigt sich hinsichtlich der Verträge zur Sicherung der Wasserentnahme, deren letzter 2029 
ende und fragt, wie es danach weitergehe, ob z. B. ausgeschrieben werde oder Folgeverträge abge-
schlossen werden. Dann spricht sie die Sicherheit der Anlagen an, die für die CDU-Fraktion wichtig 
sei. 
Bezüglich des Bevölkerungswachstums stimmten ihrer Ansicht nach einige Zahlen nicht, da einerseits 
im Kölner Norden wenig Zuwachs vorhergesagt werde, andererseits werde überall Zuwachs prognos-
tiziert. Zuletzt weist sie auf Seite 51 Punkt 9.1 des Konzeptes hin, wo es um die Optimierung der 
Wasserversorgung gehe. Sie möchte wissen, was mit der optimalen Variante gemeint sei.“ 
 
Der Verwaltung liegt die folgende Beantwortung der Rückfragen zum Wasserversorgungskon-
zept (WVK) von RM Frau Welcker durch die RheinEnergie AG vor: 
 
Antwort auf die Frage nach den Entnahmerechten: 
Das Wasserrecht definiert die Genehmigung zur Entnahme von Wasser aus dem Grund- und/oder 
Oberflächengewässer. Dieses ist im Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz NRW gere-
gelt. 
Auf Antrag genehmigt die Bezirksregierung die Förderung von Wasser aus dem Grund. Diese Ge-
nehmigung hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wird in der Regel 2-3 Jahre vor Ablauf der Frist neu 
beantragt. 
Die aktuellen Wasserrechte sind bis zum 31.03.2029 genehmigt, so dass eine Neubeantragung ent-
sprechend frühzeitig veranlasst wird. Die hierfür benötigten Unterlagen werden neu erstellt. Die An-
forderungen der Bezirksregierung an Wasserrechtsanträge sind dem folgenden Link zu entnehmen.  
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/wasserversorgung/wasserentnahme/form_grund
wasser_ueber_600000.pdf 
 
Antwort auf die Frage zur Sicherheit der Anlagen: 
Die RheinEnergie AG beschäftigt sich intensiv mit der Sicherheit der Anlagen. Als kritische Infrastruk-
turen sind Wasserversorgungsanlagen im Fokus des Innenministeriums.  
Die Wasserversorgung der RheinEnergie ist zertifiziert nach DIN ISO EN 9001 und 14001. Hier wird 
auch die Sicherheit der Anlagen betrachtet und ist Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. 
Alle Anlagen sowie die Schutzgebiete wurden nach DIN EN 15975-2 einer Risikoanalyse unterzogen

2 
 
und wenn notwendig werden Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen. 
Seit Mai 2018 besitzt die RheinEnergie ein Zertifikat nach DIN ISO EN 27001 IT-Sicherheit. 
 
Antwort auf die Frage der Bevölkerungsentwicklung: 
Mit jedem neuen Wasserrechtsantrag ist ein Bedarfsnachweis anzufertigen. In dem Zusammenhang 
wird unter zu Grunde legen der jeweils aktuellen Bevölkerungsprognose der Beleg erbracht, wie viel 
Wasser tatsächlich benötigt wird. Die Wasserrechte laufen in den Jahren 2022 (rechtsrheinische 
Wasserrechte), 2025 (Weiler) sowie 2029 (Hochkirchen und Weißer Bogen) aus. Somit handelt es 
sich um einen dynamischen Prozess, indem die Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung stets 
abgeglichen werden. 
Die herangezogenen Statistiken (Stadt Köln, Land NRW) weisen insgesamt einen Bevölkerungszu-
wachs für Köln aus, wobei sich die angenommenen Zahlen unterscheiden. 
Für die Abbildung im Wasserversorgungskonzept (Abbildung 3.2) wurden die differenzierteren Zahlen 
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln aus 2011 für den Zeitraum 2006 – 2015 
herangezogen. Der größte Zuwachs wird dementsprechend in den linksrheinischen Stadtgebieten 
stattfinden, wohingegen im rechtsrheinischen Norden eher sogar eine Abnahme prognostiziert wird.  
 
Antwort auf die Frage zur Optimierung der Wasserversorgung: 
Für Köln wurden insgesamt 4 Varianten detailliert untersucht und bewertet. Die im Hinblick auf Quali-
tät, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit optimale und in der Umsetzung befindliche Variante 
wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün der Stadt Köln am 04.05.2017 vorgestellt. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2632/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.11.2018
Erstellt
08.08.2018 10:23