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V/0189/2008

Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 (vorläufig)

Vorlagen 29.02.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 10

EB_Stand 06.03.2008 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

EB_Stand 06.03.2008 1

2649 Zeichen

Vorläufige Eröffnungsbilanz der Stadt Münster Anlage 1 
Vorlage 0189 / 2008 
Aktiva 01.01.2008 01.01.2008 Passiva 
1. Anlagevermögen 3.287.003.478,19 € 1. Eigenkapital 799.646.799,10 €
1.1 Allgemeine Rücklage 659.985.094,12 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 46.311,96 €     davon:  Deckungsrücklage = 5.810.764,00 €
1.2 Ausgleichsrücklage 139.661.704,98 €
1.2 Sachanlagen 2.834.840.552,33 €
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 264.987.517,97 € 2. Sonderposten 1.400.808.431,23 €
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 77 9.215.081,98 € 2.1 für Zuwendungen 1.192.144.746,58 €
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.689.523.542,41 € 2.2 für Beiträge 180.993.030,01 €
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 5.703.993,20 € 2.3 für den Gebührenausgleich 2.598.761,68 €
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 16.608.4 10,31 € 2.4 Sonstige Sonderposten 25.071.892,96 €
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.779.521,75 €
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 39.022.484,71  € 3. Rückstellungen 435.214.143,09 €
3.1 Pensionsrückstellungen 396.486.410,00 €
1.3 Finanzanlagen 452.116.613,90 € 3.2 Rückstellung für Altlasten 6.500.000,00 €
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.266.939,93 € 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 20.461.500,00 €
1.3.2 Beteiligungen 427.423,51 € 3.4 Sonstige Rückstellungen 11.766.233,09 €
1.3.3 Sondervermögen 16.964.309,33 €
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 13.117.973,73 € 4. Verbindlichkeiten 754.208.004,23 €
1.3.5 Ausleihungen 2.339.967,40 € 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
vom privaten Kreditmarkt 722.251.168,50 €
2. Umlaufvermögen 101.781.480,47 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
 Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 8.582. 989,35 €
2.1 Vorräte 274.898,81 € 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1. 682.568,15 €
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.826 .028,67 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 10.840.295 ,61 €
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen 4.5 Sonstige Verbindlichkeiten 10.850.982,62 €
aus Transferleistungen 20.715.599,85 €
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 17.562.656,10 €
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 4.547.772,72 €
2.3 Liquide Mittel 58.680.552,99 €
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 13.009.706,89 € 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.917.287,90 €
Nachrichtlich 
Potentielle Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen 
im Sinne von § 251 HGB: 
hier:  Nachsorge für Deponien gem. § 5 LAbfG (31.12.2007): 25.242.197,26 €
Summe Aktiva 3.401.794.665,55 € Summe Passiva 3.401.794.665,55 €
C:\temp\XPgrpwise\EB_Stand 06.03.2008.xls

Beschlussvorlage

3453 Zeichen

V/0189/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 (vorläufig) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat nimmt zum Haushaltsplan 2008 die Eröffnungsbilanz (Anlage 1) zum 01.01.2008 zur 
Kenntnis.  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 1 Abs. 2 des NKF-Einführungsgesetzes in Verbindung mit § 92 GO hat die Stadt Müns-
ter zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System 
der doppelten Buchführung erstmalig flächendeckend erfolgt, eine Eröffnungsbilanz unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. 
 
Mit der Eröffnungsbilanz wird im kommunalen Bereich erstmalig eine systematische Gegenüber-
stellung von Vermögen und Schulden in übersichtlicher Kontenform vorgenommen. Damit ist die 
wirtschaftliche Lage der Kommune dargestellt und erkennbar. 
 
Der ersten Bilanz der Stadt Münster kommt eine Sonderstellung zu, weil bei laufendem Geschäfts-
betrieb in kurzer Zeit sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen und zu bewer-
ten waren. Die Wertermittlung erfolgte gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu vorsichtig ge-
schätzten Zeitwerten wie in § 53 GemHVO vorgeschrieben ist. Die in Kontenform aufgestellte Er-
öffnungsbilanz muss gemäß § 41 GemHVO gegliedert sein. 
 
Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 44 GemHVO noch um 
einen Anhang zu ergänzen. Dies war bisher aufgrund zeitlicher Engpässe im NKF- Umstellungs-
verfahren nicht möglich und wird bis zum Sommer (spätestens 31.08.2008) nachgeholt. In diesem 
Anhang werden die gewählten Ansatz und Bewertungsmethoden für die einzelnen Posten der Bi-
lanz erläutert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0189/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0189/2008 
Ebenso ist auch noch gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit §§ 46 und 47 GemHVO ein 
Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Dieser gliedert die Vermögens- und Schul-
denwerte nach Art und Fristigkeit. Abschließend wird die Eröffnungsbilanz dann noch durch einen 
Lagebericht (§ 48 GemHVO) vervollständigt werden. 
 
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz (vorläufig) wurde von der Stadtkämmerin zum 01.01.2008 aufge-
stellt. Den Mitgliedern des Rates wird hiermit die Eröffnungsbilanz per 01.01.2008 zur Kenntnis 
gegeben. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster durch den Rat der Stadt Müns-
ter erfolgt bis zum 31.12.2008. 
 
Gemäß den Erläuterungen zu § 92 Abs. 4 GO ist die Eröffnungsbilanz nach der Feststellung durch 
den Rat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sowie öffentlich bekannt zu machen. Darüber hinaus ist 
die Eröffnungsbilanz zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 
 
Die Verwaltung legt zum jetzigen Zeitpunkt einen vorläufigen Entwurf der Eröffnungsbilanz vor. 
Dabei bezieht sich die Vorläufigkeit nicht auf die Ermittlung und Feststellung der Ansätze und Wer-
te. Vielmehr wird die Bilanz als vorläufig bezeichnet, da noch Erläuterungen sowie Anlagen zur 
Eröffnungsbilanz (Anlagenspiegel, Forderungs- Verbindlichkeitenspiegel, Lagebericht) fehlen und 
sich durch die nachfolgende Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung ggf. noch Änderungen erge-
ben können.  
 
I.V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

12.03.2008 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0189/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37