Regionalrat Köln

2022/0106

Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege in der Hügelstraße 43

Magistratsvorlage 29.03.2022

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2022/0106

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0106 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600, 051-007-1400 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-30, 3650-71 Sachkonto: 7128000, 7128626  
 
Betreff: Vertretungsstützpunkt für die Kinder tagespflege in der Hügelstraße 4 3 
 
Vorlage vom: 29.03.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung eines 
Vertretungss tützpunktes in der Hügelstraße 4 3 unter der Trägerschaft der Tageseltern -
Tageskinder-Vermittlung (TTV) zum 01.06.2022 zu.  
2. Die Mittel  für den Betriebskostenzuschuss ( BKZ) ab 01.06.2022 (anteilig 7/12 Monate) für 
das Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 vollumfänglich stehen unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 Sachkonto  7128000 zur Verfügung.  
3. Der Investitionskostenzuschuss ist über die Kostens telle Kita-Ausbauprogramm KSt 051 -007-
1400, Sachkonto 7128626 gedeckt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 – Datenschutzrelevante Anlage  
Anlage 2 – Pädagogisches Kurzkonzept TTV -2

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2022: 
 
Um dem Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der Kindertagespflege gerecht 
zu werden (§23 Abs. 4 SGB VIII), wurde mit Magistratsvorlage Nr. 2020/0399 die Erarbeitung 
eines entsprechenden Vertretungskonzepts beschlossen. 
 
Die bisherige Überlegung, je ein Pilotprojekt im Neubau Kita Lincoln Baufeld N4 und im 
Neubau Kita Regenbogenland umzusetzen, wurde angepasst, da zunächst ein Stützpunkt in 
der Hügelstraße eröffnet wird.  
 
Dieser erste Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege kann kurzfristig in der 
Hügelstraße 43 realisiert werden. Hier stehen geeignete Räume zur Umsetzung eines 
Vertretungskonzeptes zur Verfügung. Ein weiterer Vertretungsstützpunkt wird in der Kita N4 im 
Jahr 2023 eröffnet. 
 
Seitens der Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung (TTV) wird das Vertretungskonzept inhaltlich 
und personell umgesetzt. Der Standort Hügelstraße 43 ist zentral und hat aufgrund der 
Erreichbarkeit gute Voraussetzungen für ein entsprechendes Modellprojekt.  
 
Zur Konkretisierung wurde die TTV beauftragt, ein konkretes Konzept mit Zuschnit t auf den 
Standort Hügelstraße 43 vorzulegen. Die konzeptionelle Grundlage mit den folgenden Inhalten 
liegt vor: 
- Finanzplanung (inkl. Personal, - und Betriebskosten)  
- Pädagogische Ausrichtung  
- Rahmenbedingungen und  
- Informationsgestaltung  
 
Die pädagogische Konzeption wurde von der Abteilung Kinderbetreuung im Jugendamt geprüft 
und genehmigt. 
 
Ziel der Umsetzung eines Vertretungskonzeptes am Modellstandort Hügelstraße 43 ist, Eltern 
künftig bei der Erkrankung der eigenen Kindertagespflegeperson eine qualitativ hochwertige 
(Ersatz-) Betreuung zu bieten und alle Akteure (Kinder, Kindertagespflegepersonen, Eltern, 
TTV, Abteilung Kinderbetreuung) hierbei einzubinden.  
 
In diesem Zusammenhang dient die zentrale Lage als gemeinsamer Treffpunkt von 
Tagespflegepersonen, Kindern und Eltern im Sinne des Gemeinwesens. 
 
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen ab dem Haushaltsjahr 2022 unter der KSt 051-
007-1600, SK 7128000 zur Verfügung. 
 
Darmstadt, 29.03.2022 
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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Pädagogisches Kurzkonzept 
 
Stützpunkt Hügelstraße 
Darmstadt

Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße 
 
1 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Rahmenbedingungen ...................................................................................................................... 2 
1.1. Träger ...................................................................................................................................... 2 
1.2. Personelle Situation ................................................................................................................ 2 
1.3. Kosten für Eltern und KTPP ..................................................................................................... 3 
1.4. Urlaub und Krankheit der Stützpunkt-Mitarbeiter*innen ...................................................... 3 
1.5. Angebote im Stützpunkt .......................................................................................................... 3 
2. Zentrale Aufgaben der Stützpunktarbeit ....................................................................................... 4 
2.1. Definition „Vertretungsfall“ .................................................................................................... 4 
2.2. Betreuung im Vertretungsfall und Vernetzungsangebote für KTPP ....................................... 4 
2.3. Kontakt und Angebote mit und für Eltern ............................................................................... 4 
3. Betreuungsalltag im Stützpunkt ..................................................................................................... 5 
3.1. Kooperation mit KTPP ............................................................................................................. 5 
3.2. Besuchs- und Betreuungszeiten im Stützpunkt ...................................................................... 5 
3.3. Eingewöhnung ......................................................................................................................... 5

Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße 
 
2 
 
1. Rahmenbedingungen 
1.1. Träger 
Die Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) besteht seit 1994 in Darmstadt unter der Trägerschaft 
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. als freier Träger der Jugendhilfe. Die Hauptaufgaben umfassen 
die Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen und der Begleitung von 
Kindertagespflegeverhältnissen.   
1.2. Personelle Situation 
1.2.1  Überlegungen zur personellen Situation des Stützpunktes 
Für eine gute Entwicklung benötigen Kinder der Altersstufe 0 – 3 Jahre stabile Beziehungen und 
Feinfühligkeit der begleitenden Personen gegenüber seinen Signalen. Kleinkinder können nur dann 
stressfrei/-reduziert in einer Vertretungssituation fremdbetreut  werden, wenn sie zur/zum 
Stützpunkt-Mitarbeiter*in (Stützpunkt -MA) ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen  konnten. Der 
Aufbau von Vertrauen braucht viel gemeinsame Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die in vielen 
Studien herausgearbeiteten Qualitätsm erkmale einer guten Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 
sehen insbesondere in der Kontinuität der Beziehung , einem sehr kleinen Betreuungsschlüssel 
(optimalerweise 1:3) und der gelingende n Interaktion1 mit den Kindern, wichtige Kriterien für den 
Aufbau von Vertrauen. Ausgehend von diesen Qualitätsanforderungen befindet sich die Umsetzung 
eines Vertretungsstützpunktes in dem Spa nnungsfeld zwischen a)  möglichst vielen 
Kindertagespflegepersonen (KTPP) eine Kooperation mit dem Vertretungsstützpunkt zu ermöglichen 
und b) des zeitintensiven Aufbau s einer feinfühligen, tragbaren Beziehung zwischen Stützpunkt -MA 
und jedem einzelnen Kind einer Kindertagespflege-Gruppe (KTP-Gruppe) und damit den Bedürfnissen 
von Kleinkindern.  
Da es insgesamt eine große Herausforderung für den/die Stützpunkt-MA ist, während der Treffen mit 
den KTP -Gruppen sich möglichst oft und qualitativ jedem einzelnen Kind als Vertrauensperson zur 
Verfügung zu stellen, wird von einem regelmäßigen Kontakt im Wochenrhythmus ausgegangen.  
Somit kann eine/ein Stützpunkt-MA eine Kooperation mit 5 KTPP aufbauen.  
1.2.2. Umsetzung 
Aufgrund der Räumlichkeiten in der Hügelstraße (es stehen 2 Betreuungsräumer zur Verfügung) ist es 
möglich, dass zwei Mitarbeiter*innen den Stützpunkt vor Ort betreiben. Die Planung der personellen 
Besetzung vor Ort sieht wie folgt aus: 
Stützpunkt-MA vor Ort Qualifikation Arbeitszeit/ 
Stundenumfang 
Gehaltsstufe 
1 Erzieher*in 30 Wochenstunden S8a 
1 KTPP (abgeschlossene 
Qualifizierung in der 
Kindertagespflege (KTP) mit 
mind. 160 UE und einer 
Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB 
VIII) 
39 Wochenstunden S4 
  
                                                           
1 beziehungsvolle Pflege, Anbieten von Geborgenheit und Sicherheit, feinfühliges Beantworten kindlicher 
Signale

Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße 
 
3 
 
Beide Stützpunkt-MA sind über TTV fest angestellt. Aufgaben: Beziehungspflege und Betreuung der 
Kinder im Vertretungsfall. 
Des Weiteren steht den Stützpunkt-MA eine/ein Fachberater*in mit einem Stundenumfang von 25 
Wochenstunden begleitend zur Seite. Aufgaben:  administrative Aufgaben (bspw. Definition von 
Informationswegen, Ausarbeiten von Kooperationsvereinbarungen , Homepagepflege), Koordination 
im Vertretungsfall, pädagogische Fachberatung für alle Beteiligen (kooperierende KTPP, Stützpunkt -
MA, Eltern), Vorbereitung und/oder Begleitung von Konfliktgesprächen, Elterngesprächen und 
pädagogischen Elternabenden, Leitung der Vernet zungstreffen, Ansprechpartner *in für die 
Fachberatung und -aufsicht des Jugendamts Darmstadt und der Fachberaterin von TTV. 
1.3. Kosten für Eltern und KTPP 
Für die Nutzung des Angebots im Vertretungsstützpunktes sollen weder den Eltern noch den 
kooperierenden KTPP Zusatzkosten entstehen. Somit gilt es, die Kosten für die Versorgung und Pflege 
der Kinder im Vertretungsstützpunkt (Essen, Windeln) in den Blick zu nehmen.  
Den Kindern soll im Vertretungsstützpunkt Frühstück, Mittagessen und ein Nachmittagssnack 
angeboten werden.  Dabei steht die gemeinsame Gestaltung der Mahlzeiten im Vordergrund der 
Überlegungen, da diese sich positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirken und ein Grundstein für 
ein lebenslanges, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten bilde t.  Die Mahlzeiten sollen für die 
Tage der Beziehungspflege von der kooperierenden KTPP vorbereitet von zuhause in den 
Vertretungsstützpunkt mitgebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass den Kindern dadurch ihnen 
vertraute Speisen (Gewürze, Lebensmittel) auch  im Vertretungsstützpunkt angeboten werden. Den 
kooperierenden KTPP entstehen dadurch keine Mehrkosten, da sie in der Regel von den Eltern eine 
monatliche Essenspauschale erhalten. Im Vertretungsfall werden die Mahlzeiten von den Stützpunkt-
MA zubereitet. In diesem Fall findet dann eine Ausgleichszahlung zwischen der kooperierenden KTPP 
und dem Vertretungsstützpunkt statt . Um kurzfristige Vertretungsausfälle abzufedern, ist ein e 
entsprechende Vorratsplanung unabdingbar. Insgesamt richtet sich das Augenmerk auf eine gesunde 
und ausgewogene Ernährung.  
Ähnlich wird mit den Hygieneprodukte (Windeln etc.) der Kinder verfahren. Die kooperierende KTPP 
bringt die entsprechenden Produkte in den Vertretungsstützpunkt mit. Eine geringe Menge an 
Ersatzwindeln wird im Vertretungsstützpunkt vorgehalten. 
Die entstehenden Kosten für ergänzende Einkäufe (Lebensmittel, Ersatzwindel) werden über die Stadt 
Darmstadt ausgeglichen. 
1.4. Urlaub und Krankheit der Stützpunkt-Mitarbeiter*innen 
Die S tützpunkt-MA geben Anfang November die U rlaubsplanung des Folgejahres bekannt. 
Optimalerweise ist diese mit den kooperierenden KTPP abzustimmen.  Die Urlaubsplanung 
berücksichtigt weiterhin, dass der Stützpunkt mind. mit einer Person besetzt ist.  Bei Krankheit 
einer/eines Stützpunkt -MA müssen die Besuche von kooperierenden KTPP zum Zwecke der 
Beziehungspflege ausfallen. 
1.5. Angebote im Stützpunkt 
Es wird eine Homepage eingerichtet, die auf das generelle Angebot des Stützpunktes aufmerksam 
macht. Spezielle Angebote, bspw. pädagogische Elternabende, werden über die Homepage beworben. 
Diese Homepage ist so zu gestalten, dass weitere Stützpunkte und deren Angebote zum gegebenen 
Zeitpunkt ergänzt werden können.

Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße 
 
4 
 
 
2. Zentrale Aufgaben der Stützpunktarbeit  
2.1. Definition „Vertretungsfall“ 
Aus Sicht der Eltern und im  Sinne eines verlässlichen Betreuungsangebots, wäre es  sicherlich 
wünschenswert, jegliche Ausfallzeiten einer KTPP über den Vertretungsstützpunkt abfedern zu können 
– Urlaub, Fortbildungstage und Krankheit. Dies hätte allerdings zur Folge, dass sich die Anzahl der, für 
die Kinder so bedeutsamen, kontinuierlichen Treffen für die Beziehungspflege drastisch reduzier en 
und die Zeitspanne zwischen den einzelnen Treffen u.U. zu groß werden würde. Somit wird 
ausschließlich als Vertretungsfall Krankheit zugrunde gelegt.  
2.2.      Betreuung im Vertretungsfall und Vernetzungsangebote für KTPP 
Die KTPP der Stadt Darmstadt werden durch die Fachberatung des Jugendamtes über das neue 
Angebot des „Stützpunktes Hügelstraße“ informiert. KTPP, die an einer Kooperation mit dem 
Stützpunkt interessiert sind, melden sich direkt bei den  Stützpunkt-MA. Folgende Angebote sind 
geplant: 
• Betreuung im Vertretungsfall der kooperierenden KTPP im Stützpunkt. Voraussetzung ist, dass 
für die/einige Tageskinder bereits bei der Schließung des Betreuungsvertrages ein 
Vertretungsbedarf bei Ausfall durch die Eltern geäußert wurde (Ergänzung der 
Betreuungsvereinbarung um den Punkt Vertretung). 
• Regelmäßige Besuche einer/eines Stützpunkt-MA in den Räumen einer kooperierenden KTPP, 
um im Falle eine Vertretungssituation die Kinder in vertrauter Umgebung zu betreuen . 
Voraussetzung: die Bereitschaft der kooperierende KTPP die eigenen Betreuungsräume im 
Vertretungsfall zur Verfügung zu stellen. 
• Regelmäßige Vernetzungstreffen der KTPP  (Anrechnung für Aufbauqualifizierung, 
Finanzierung über Familienbildung) 
Damit die Vertretung für alle Seite n gut funktioniert, muss zwischen den kooperierenden KTPP und 
den Stützpunkt -MA eine g ute Vertrauensbasis aufgebaut werden. Eine gemeinsam geschlossene 
Kooperationsvereinbarung bildet dafür die Grundlage. 
Abhängig von den nachgefragten Angeboten ist ein (gleichbleibender) Wochenplan zu erarbeiten, der 
Kontinuität für die Beziehungs - und Kontaktpflege und Klarheit für den Vertretungsfall bietet.  Auch 
Informationswege sind klar zu definieren und transparent zu gestalten. 
Erwähnenswert sind an dieser Stelle die sich einstellenden Synergieeffekte, die durch den 
pädagogischen Austausch zwischen der/dem Stützpunkt-MA und der kooperierenden KTPP entstehen. 
In diesem Setting haben KTPP die Möglichkeit ihre eigene pädagogische Haltung zu reflektieren sowie 
neue Anregungen und Ideen in ihren regulären Alltag mitzunehmen. Sie erleben sich im Team und  
nicht nur als Einzelkämpfer.    
Die kooperierende KTPP kann den Stützpunkt max. 10 Tage/Jahr für Vertretungssituationen nutzen. 
2.3.   Kontakt und Angebote mit und für Eltern  
Für den Aufbau einer Vertrauensebene und damit einer Erziehungspartnerschaft zwischen Stützpunkt-
MA und den Eltern, werden unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und -pflege sowie 
Informationsaustausch angeboten:   
• „Schnuppertage“ vor Ort und Informationsabende ermöglichen Einblick in die pä dagogische 
Arbeit und der Organisation des Stützpunktes 
• Elternabende zu speziellen pädagogischen Themen unterstützen das gegenseitige Verständnis 
• in Bring- und Abholsituationen stehen die Stützpunkt -MA für die Belange der Eltern in Form 
von Tür- und Angelgesprächen direkt zur Verfügung

Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße 
 
5 
 
 
3. Betreuungsalltag im Stützpunkt 
3.1.  Kooperation mit KTPP  
Jede KTPP, die sich dem Stützpunkt für Vertretungszwecke anschließt, besucht kontinuierlich einmal 
pro Woche an einem festgelegten Tag mit den Tageskindern den Stützpunkt bzw. wird einmal pro 
Woche von einer/einem Stützpunk -MA in den eigenen Räumen besuch t. Einer KTPP wird eine/ein 
feste/r Stützpunkt -MA zugeordnet. Insgesamt können sich 10 KTPP dem St ützpunkt für 
Vertretungszwecke anschließen (siehe 1.2.1 und 1.2.2.) . Im Vertretungsfalle finden die Besuche zur 
Beziehungspflege nicht statt. Aus Gründen der Stressreduktion für die Kinder kann im Vertretungsfall 
nur eine KTPP  bedient werden. Eine Mischung von Kindern aus mehreren Gruppen ist nicht 
vorgesehen. 
3.2. Besuchs- und Betreuungszeiten im Stützpunkt 
Die Besuchszeit für kooperierenden KTPP richtet sich nach den Betreuungszeiten der Tageskinder. Als 
Kernzeit wird mind. die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr angeboten, im Vertretungsfall kann diese 
allerdings auch abweichen.  
Der regelmäßige, wöchentliche Kontakt dient dem Kennenlernen und dem Beziehungsaufbau. Eine 
Besuchszeit der Kinder über die Mittagszeit hinaus begründet sich darin, dass Kinder der Altersstufe 0 
– 3 neben dem Bindungsaufbau zur /zum Stützpunkt-MA, auch durch das Kennenlernen des 
Tagesablaufs das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit aufbauen können.  Nach und nach sollen 
Kinder nicht nur die Spielsituation, sondern auch Mahlzeiten und Schlafen sicher bewältigen können 
(siehe 3.3. Eingewöhnung).  
Zusätzlich zum direkten Kontakt im Stützpunkt sollen auch Bildmaterial vom Stützpunkt den Kindern 
in ihrer gewohnten Umgebung zur Verfügung stehen, damit sie diese immer wieder betrachten können 
(Fotos der Stützpunkt-MA und der Räume). 
Um der kooperierenden KTPP organis atorisch entgegen zu kommen wird vereinbart, dass die Eltern  
das Bringen und Abholen zum und vom Stützpunkt selbst übernehmen. Dies hat auch den Vorteil, dass 
Eltern regelmäßig Kontakt zur/zum Stützpunk -MA aufnehmen können und ihrerseits Vertrauen zum 
Vertretungsstützpunkt aufbauen können. Die Kinder werden dann von „ihrer“ KTPP und der/de m 
Stützpunkt-MA in Empfang genommen und den Tag über dort begleitet.  
3.3. Eingewöhnung 
Voraussetzung für die Planung der Eingewöhnung im Stützpunkt ist eine gelungene  und 
abgeschlossene Eingewöhnung  des Kindes bei der  kooperierenden KTPP . Erst danach wird der 
Bindungsaufbau zur/zum Stützpunkt-MA angebahnt. 
Für die Betreuung eines Kindes im Vertretungsfall ist der Aufbau von Vertrauen und Bindung 
unerlässlich. Dieser Aufbau benötigt Zeit, Feinfühligkeit und einen guten Austausch zwischen allen 
beteiligten Erwachsenen. Das Angebot von Schnuppertagen ermöglicht den Eltern, die Stützpunkt-MA 
und ihre Arbeit kennenzulernen und den Kindern, an der Seite ihres „sicheren Hafens“ di e ersten 
Eindrücke zu sammeln. In Absprache mit der kooperierenden KTPP werde n erste Kontakte entweder 
in Form von Besuchstagen im Stützpunkt oder in der vertrauten Umgebung bei der KTPP geplant. Die 
Dauer der Besuchszeiten im Stützpunkt wird auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und nach und 
nach ausgedehnt. Erste Trennungsversuche mit dem Ziel, dass das Kind am Betreuungsalltag des 
Stützpunktes in Form von Probevertretungstagen  (in Abwesenheit der kooperierenden KTPP)  
teilnehmen kann, beenden die Eing ewöhnung im Stützpunkt. Die Kontakte zur Beziehungspflege 
festigen nach und nach den Bindungsaufbau.

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Punkt 7: Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege in der Hügelstraße 23 
 (V-Nr. 2022/0106) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (3)

TOP 15
TOP 12
TOP 7

Orte (1)

  • Hügelstraße 43

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0106
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00