2022/0106
Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege in der Hügelstraße 43
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2022/0106
3912 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.03.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0106
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600, 051-007-1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-30, 3650-71 Sachkonto: 7128000, 7128626
Betreff: Vertretungsstützpunkt für die Kinder tagespflege in der Hügelstraße 4 3
Vorlage vom: 29.03.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung eines
Vertretungss tützpunktes in der Hügelstraße 4 3 unter der Trägerschaft der Tageseltern -
Tageskinder-Vermittlung (TTV) zum 01.06.2022 zu.
2. Die Mittel für den Betriebskostenzuschuss ( BKZ) ab 01.06.2022 (anteilig 7/12 Monate) für
das Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 vollumfänglich stehen unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 Sachkonto 7128000 zur Verfügung.
3. Der Investitionskostenzuschuss ist über die Kostens telle Kita-Ausbauprogramm KSt 051 -007-
1400, Sachkonto 7128626 gedeckt.
Anlagen: Anlage 1 – Datenschutzrelevante Anlage
Anlage 2 – Pädagogisches Kurzkonzept TTV -2
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2022:
Um dem Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der Kindertagespflege gerecht
zu werden (§23 Abs. 4 SGB VIII), wurde mit Magistratsvorlage Nr. 2020/0399 die Erarbeitung
eines entsprechenden Vertretungskonzepts beschlossen.
Die bisherige Überlegung, je ein Pilotprojekt im Neubau Kita Lincoln Baufeld N4 und im
Neubau Kita Regenbogenland umzusetzen, wurde angepasst, da zunächst ein Stützpunkt in
der Hügelstraße eröffnet wird.
Dieser erste Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege kann kurzfristig in der
Hügelstraße 43 realisiert werden. Hier stehen geeignete Räume zur Umsetzung eines
Vertretungskonzeptes zur Verfügung. Ein weiterer Vertretungsstützpunkt wird in der Kita N4 im
Jahr 2023 eröffnet.
Seitens der Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung (TTV) wird das Vertretungskonzept inhaltlich
und personell umgesetzt. Der Standort Hügelstraße 43 ist zentral und hat aufgrund der
Erreichbarkeit gute Voraussetzungen für ein entsprechendes Modellprojekt.
Zur Konkretisierung wurde die TTV beauftragt, ein konkretes Konzept mit Zuschnit t auf den
Standort Hügelstraße 43 vorzulegen. Die konzeptionelle Grundlage mit den folgenden Inhalten
liegt vor:
- Finanzplanung (inkl. Personal, - und Betriebskosten)
- Pädagogische Ausrichtung
- Rahmenbedingungen und
- Informationsgestaltung
Die pädagogische Konzeption wurde von der Abteilung Kinderbetreuung im Jugendamt geprüft
und genehmigt.
Ziel der Umsetzung eines Vertretungskonzeptes am Modellstandort Hügelstraße 43 ist, Eltern
künftig bei der Erkrankung der eigenen Kindertagespflegeperson eine qualitativ hochwertige
(Ersatz-) Betreuung zu bieten und alle Akteure (Kinder, Kindertagespflegepersonen, Eltern,
TTV, Abteilung Kinderbetreuung) hierbei einzubinden.
In diesem Zusammenhang dient die zentrale Lage als gemeinsamer Treffpunkt von
Tagespflegepersonen, Kindern und Eltern im Sinne des Gemeinwesens.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen ab dem Haushaltsjahr 2022 unter der KSt 051-
007-1600, SK 7128000 zur Verfügung.
Darmstadt, 29.03.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
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Pädagogisches Kurzkonzept
Stützpunkt Hügelstraße
Darmstadt
Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße
1
Inhaltsverzeichnis
1. Rahmenbedingungen ...................................................................................................................... 2
1.1. Träger ...................................................................................................................................... 2
1.2. Personelle Situation ................................................................................................................ 2
1.3. Kosten für Eltern und KTPP ..................................................................................................... 3
1.4. Urlaub und Krankheit der Stützpunkt-Mitarbeiter*innen ...................................................... 3
1.5. Angebote im Stützpunkt .......................................................................................................... 3
2. Zentrale Aufgaben der Stützpunktarbeit ....................................................................................... 4
2.1. Definition „Vertretungsfall“ .................................................................................................... 4
2.2. Betreuung im Vertretungsfall und Vernetzungsangebote für KTPP ....................................... 4
2.3. Kontakt und Angebote mit und für Eltern ............................................................................... 4
3. Betreuungsalltag im Stützpunkt ..................................................................................................... 5
3.1. Kooperation mit KTPP ............................................................................................................. 5
3.2. Besuchs- und Betreuungszeiten im Stützpunkt ...................................................................... 5
3.3. Eingewöhnung ......................................................................................................................... 5
Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße
2
1. Rahmenbedingungen
1.1. Träger
Die Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) besteht seit 1994 in Darmstadt unter der Trägerschaft
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. als freier Träger der Jugendhilfe. Die Hauptaufgaben umfassen
die Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen und der Begleitung von
Kindertagespflegeverhältnissen.
1.2. Personelle Situation
1.2.1 Überlegungen zur personellen Situation des Stützpunktes
Für eine gute Entwicklung benötigen Kinder der Altersstufe 0 – 3 Jahre stabile Beziehungen und
Feinfühligkeit der begleitenden Personen gegenüber seinen Signalen. Kleinkinder können nur dann
stressfrei/-reduziert in einer Vertretungssituation fremdbetreut werden, wenn sie zur/zum
Stützpunkt-Mitarbeiter*in (Stützpunkt -MA) ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen konnten. Der
Aufbau von Vertrauen braucht viel gemeinsame Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die in vielen
Studien herausgearbeiteten Qualitätsm erkmale einer guten Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
sehen insbesondere in der Kontinuität der Beziehung , einem sehr kleinen Betreuungsschlüssel
(optimalerweise 1:3) und der gelingende n Interaktion1 mit den Kindern, wichtige Kriterien für den
Aufbau von Vertrauen. Ausgehend von diesen Qualitätsanforderungen befindet sich die Umsetzung
eines Vertretungsstützpunktes in dem Spa nnungsfeld zwischen a) möglichst vielen
Kindertagespflegepersonen (KTPP) eine Kooperation mit dem Vertretungsstützpunkt zu ermöglichen
und b) des zeitintensiven Aufbau s einer feinfühligen, tragbaren Beziehung zwischen Stützpunkt -MA
und jedem einzelnen Kind einer Kindertagespflege-Gruppe (KTP-Gruppe) und damit den Bedürfnissen
von Kleinkindern.
Da es insgesamt eine große Herausforderung für den/die Stützpunkt-MA ist, während der Treffen mit
den KTP -Gruppen sich möglichst oft und qualitativ jedem einzelnen Kind als Vertrauensperson zur
Verfügung zu stellen, wird von einem regelmäßigen Kontakt im Wochenrhythmus ausgegangen.
Somit kann eine/ein Stützpunkt-MA eine Kooperation mit 5 KTPP aufbauen.
1.2.2. Umsetzung
Aufgrund der Räumlichkeiten in der Hügelstraße (es stehen 2 Betreuungsräumer zur Verfügung) ist es
möglich, dass zwei Mitarbeiter*innen den Stützpunkt vor Ort betreiben. Die Planung der personellen
Besetzung vor Ort sieht wie folgt aus:
Stützpunkt-MA vor Ort Qualifikation Arbeitszeit/
Stundenumfang
Gehaltsstufe
1 Erzieher*in 30 Wochenstunden S8a
1 KTPP (abgeschlossene
Qualifizierung in der
Kindertagespflege (KTP) mit
mind. 160 UE und einer
Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB
VIII)
39 Wochenstunden S4
1 beziehungsvolle Pflege, Anbieten von Geborgenheit und Sicherheit, feinfühliges Beantworten kindlicher
Signale
Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße
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Beide Stützpunkt-MA sind über TTV fest angestellt. Aufgaben: Beziehungspflege und Betreuung der
Kinder im Vertretungsfall.
Des Weiteren steht den Stützpunkt-MA eine/ein Fachberater*in mit einem Stundenumfang von 25
Wochenstunden begleitend zur Seite. Aufgaben: administrative Aufgaben (bspw. Definition von
Informationswegen, Ausarbeiten von Kooperationsvereinbarungen , Homepagepflege), Koordination
im Vertretungsfall, pädagogische Fachberatung für alle Beteiligen (kooperierende KTPP, Stützpunkt -
MA, Eltern), Vorbereitung und/oder Begleitung von Konfliktgesprächen, Elterngesprächen und
pädagogischen Elternabenden, Leitung der Vernet zungstreffen, Ansprechpartner *in für die
Fachberatung und -aufsicht des Jugendamts Darmstadt und der Fachberaterin von TTV.
1.3. Kosten für Eltern und KTPP
Für die Nutzung des Angebots im Vertretungsstützpunktes sollen weder den Eltern noch den
kooperierenden KTPP Zusatzkosten entstehen. Somit gilt es, die Kosten für die Versorgung und Pflege
der Kinder im Vertretungsstützpunkt (Essen, Windeln) in den Blick zu nehmen.
Den Kindern soll im Vertretungsstützpunkt Frühstück, Mittagessen und ein Nachmittagssnack
angeboten werden. Dabei steht die gemeinsame Gestaltung der Mahlzeiten im Vordergrund der
Überlegungen, da diese sich positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirken und ein Grundstein für
ein lebenslanges, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten bilde t. Die Mahlzeiten sollen für die
Tage der Beziehungspflege von der kooperierenden KTPP vorbereitet von zuhause in den
Vertretungsstützpunkt mitgebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass den Kindern dadurch ihnen
vertraute Speisen (Gewürze, Lebensmittel) auch im Vertretungsstützpunkt angeboten werden. Den
kooperierenden KTPP entstehen dadurch keine Mehrkosten, da sie in der Regel von den Eltern eine
monatliche Essenspauschale erhalten. Im Vertretungsfall werden die Mahlzeiten von den Stützpunkt-
MA zubereitet. In diesem Fall findet dann eine Ausgleichszahlung zwischen der kooperierenden KTPP
und dem Vertretungsstützpunkt statt . Um kurzfristige Vertretungsausfälle abzufedern, ist ein e
entsprechende Vorratsplanung unabdingbar. Insgesamt richtet sich das Augenmerk auf eine gesunde
und ausgewogene Ernährung.
Ähnlich wird mit den Hygieneprodukte (Windeln etc.) der Kinder verfahren. Die kooperierende KTPP
bringt die entsprechenden Produkte in den Vertretungsstützpunkt mit. Eine geringe Menge an
Ersatzwindeln wird im Vertretungsstützpunkt vorgehalten.
Die entstehenden Kosten für ergänzende Einkäufe (Lebensmittel, Ersatzwindel) werden über die Stadt
Darmstadt ausgeglichen.
1.4. Urlaub und Krankheit der Stützpunkt-Mitarbeiter*innen
Die S tützpunkt-MA geben Anfang November die U rlaubsplanung des Folgejahres bekannt.
Optimalerweise ist diese mit den kooperierenden KTPP abzustimmen. Die Urlaubsplanung
berücksichtigt weiterhin, dass der Stützpunkt mind. mit einer Person besetzt ist. Bei Krankheit
einer/eines Stützpunkt -MA müssen die Besuche von kooperierenden KTPP zum Zwecke der
Beziehungspflege ausfallen.
1.5. Angebote im Stützpunkt
Es wird eine Homepage eingerichtet, die auf das generelle Angebot des Stützpunktes aufmerksam
macht. Spezielle Angebote, bspw. pädagogische Elternabende, werden über die Homepage beworben.
Diese Homepage ist so zu gestalten, dass weitere Stützpunkte und deren Angebote zum gegebenen
Zeitpunkt ergänzt werden können.
Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße
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2. Zentrale Aufgaben der Stützpunktarbeit
2.1. Definition „Vertretungsfall“
Aus Sicht der Eltern und im Sinne eines verlässlichen Betreuungsangebots, wäre es sicherlich
wünschenswert, jegliche Ausfallzeiten einer KTPP über den Vertretungsstützpunkt abfedern zu können
– Urlaub, Fortbildungstage und Krankheit. Dies hätte allerdings zur Folge, dass sich die Anzahl der, für
die Kinder so bedeutsamen, kontinuierlichen Treffen für die Beziehungspflege drastisch reduzier en
und die Zeitspanne zwischen den einzelnen Treffen u.U. zu groß werden würde. Somit wird
ausschließlich als Vertretungsfall Krankheit zugrunde gelegt.
2.2. Betreuung im Vertretungsfall und Vernetzungsangebote für KTPP
Die KTPP der Stadt Darmstadt werden durch die Fachberatung des Jugendamtes über das neue
Angebot des „Stützpunktes Hügelstraße“ informiert. KTPP, die an einer Kooperation mit dem
Stützpunkt interessiert sind, melden sich direkt bei den Stützpunkt-MA. Folgende Angebote sind
geplant:
• Betreuung im Vertretungsfall der kooperierenden KTPP im Stützpunkt. Voraussetzung ist, dass
für die/einige Tageskinder bereits bei der Schließung des Betreuungsvertrages ein
Vertretungsbedarf bei Ausfall durch die Eltern geäußert wurde (Ergänzung der
Betreuungsvereinbarung um den Punkt Vertretung).
• Regelmäßige Besuche einer/eines Stützpunkt-MA in den Räumen einer kooperierenden KTPP,
um im Falle eine Vertretungssituation die Kinder in vertrauter Umgebung zu betreuen .
Voraussetzung: die Bereitschaft der kooperierende KTPP die eigenen Betreuungsräume im
Vertretungsfall zur Verfügung zu stellen.
• Regelmäßige Vernetzungstreffen der KTPP (Anrechnung für Aufbauqualifizierung,
Finanzierung über Familienbildung)
Damit die Vertretung für alle Seite n gut funktioniert, muss zwischen den kooperierenden KTPP und
den Stützpunkt -MA eine g ute Vertrauensbasis aufgebaut werden. Eine gemeinsam geschlossene
Kooperationsvereinbarung bildet dafür die Grundlage.
Abhängig von den nachgefragten Angeboten ist ein (gleichbleibender) Wochenplan zu erarbeiten, der
Kontinuität für die Beziehungs - und Kontaktpflege und Klarheit für den Vertretungsfall bietet. Auch
Informationswege sind klar zu definieren und transparent zu gestalten.
Erwähnenswert sind an dieser Stelle die sich einstellenden Synergieeffekte, die durch den
pädagogischen Austausch zwischen der/dem Stützpunkt-MA und der kooperierenden KTPP entstehen.
In diesem Setting haben KTPP die Möglichkeit ihre eigene pädagogische Haltung zu reflektieren sowie
neue Anregungen und Ideen in ihren regulären Alltag mitzunehmen. Sie erleben sich im Team und
nicht nur als Einzelkämpfer.
Die kooperierende KTPP kann den Stützpunkt max. 10 Tage/Jahr für Vertretungssituationen nutzen.
2.3. Kontakt und Angebote mit und für Eltern
Für den Aufbau einer Vertrauensebene und damit einer Erziehungspartnerschaft zwischen Stützpunkt-
MA und den Eltern, werden unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und -pflege sowie
Informationsaustausch angeboten:
• „Schnuppertage“ vor Ort und Informationsabende ermöglichen Einblick in die pä dagogische
Arbeit und der Organisation des Stützpunktes
• Elternabende zu speziellen pädagogischen Themen unterstützen das gegenseitige Verständnis
• in Bring- und Abholsituationen stehen die Stützpunkt -MA für die Belange der Eltern in Form
von Tür- und Angelgesprächen direkt zur Verfügung
Pädagogisches Kurzkonzept Vertretungsstützpunkt Hügelstraße
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3. Betreuungsalltag im Stützpunkt
3.1. Kooperation mit KTPP
Jede KTPP, die sich dem Stützpunkt für Vertretungszwecke anschließt, besucht kontinuierlich einmal
pro Woche an einem festgelegten Tag mit den Tageskindern den Stützpunkt bzw. wird einmal pro
Woche von einer/einem Stützpunk -MA in den eigenen Räumen besuch t. Einer KTPP wird eine/ein
feste/r Stützpunkt -MA zugeordnet. Insgesamt können sich 10 KTPP dem St ützpunkt für
Vertretungszwecke anschließen (siehe 1.2.1 und 1.2.2.) . Im Vertretungsfalle finden die Besuche zur
Beziehungspflege nicht statt. Aus Gründen der Stressreduktion für die Kinder kann im Vertretungsfall
nur eine KTPP bedient werden. Eine Mischung von Kindern aus mehreren Gruppen ist nicht
vorgesehen.
3.2. Besuchs- und Betreuungszeiten im Stützpunkt
Die Besuchszeit für kooperierenden KTPP richtet sich nach den Betreuungszeiten der Tageskinder. Als
Kernzeit wird mind. die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr angeboten, im Vertretungsfall kann diese
allerdings auch abweichen.
Der regelmäßige, wöchentliche Kontakt dient dem Kennenlernen und dem Beziehungsaufbau. Eine
Besuchszeit der Kinder über die Mittagszeit hinaus begründet sich darin, dass Kinder der Altersstufe 0
– 3 neben dem Bindungsaufbau zur /zum Stützpunkt-MA, auch durch das Kennenlernen des
Tagesablaufs das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit aufbauen können. Nach und nach sollen
Kinder nicht nur die Spielsituation, sondern auch Mahlzeiten und Schlafen sicher bewältigen können
(siehe 3.3. Eingewöhnung).
Zusätzlich zum direkten Kontakt im Stützpunkt sollen auch Bildmaterial vom Stützpunkt den Kindern
in ihrer gewohnten Umgebung zur Verfügung stehen, damit sie diese immer wieder betrachten können
(Fotos der Stützpunkt-MA und der Räume).
Um der kooperierenden KTPP organis atorisch entgegen zu kommen wird vereinbart, dass die Eltern
das Bringen und Abholen zum und vom Stützpunkt selbst übernehmen. Dies hat auch den Vorteil, dass
Eltern regelmäßig Kontakt zur/zum Stützpunk -MA aufnehmen können und ihrerseits Vertrauen zum
Vertretungsstützpunkt aufbauen können. Die Kinder werden dann von „ihrer“ KTPP und der/de m
Stützpunkt-MA in Empfang genommen und den Tag über dort begleitet.
3.3. Eingewöhnung
Voraussetzung für die Planung der Eingewöhnung im Stützpunkt ist eine gelungene und
abgeschlossene Eingewöhnung des Kindes bei der kooperierenden KTPP . Erst danach wird der
Bindungsaufbau zur/zum Stützpunkt-MA angebahnt.
Für die Betreuung eines Kindes im Vertretungsfall ist der Aufbau von Vertrauen und Bindung
unerlässlich. Dieser Aufbau benötigt Zeit, Feinfühligkeit und einen guten Austausch zwischen allen
beteiligten Erwachsenen. Das Angebot von Schnuppertagen ermöglicht den Eltern, die Stützpunkt-MA
und ihre Arbeit kennenzulernen und den Kindern, an der Seite ihres „sicheren Hafens“ di e ersten
Eindrücke zu sammeln. In Absprache mit der kooperierenden KTPP werde n erste Kontakte entweder
in Form von Besuchstagen im Stützpunkt oder in der vertrauten Umgebung bei der KTPP geplant. Die
Dauer der Besuchszeiten im Stützpunkt wird auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und nach und
nach ausgedehnt. Erste Trennungsversuche mit dem Ziel, dass das Kind am Betreuungsalltag des
Stützpunktes in Form von Probevertretungstagen (in Abwesenheit der kooperierenden KTPP)
teilnehmen kann, beenden die Eing ewöhnung im Stützpunkt. Die Kontakte zur Beziehungspflege
festigen nach und nach den Bindungsaufbau.
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Punkt 7: Vertretungsstützpunkt für die Kindertagespflege in der Hügelstraße 23 (V-Nr. 2022/0106) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Hügelstraße 43
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0106
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00