0288/2026
Fördermittel vom Land NRW für ehrenamtliche Initiativen und Vereine – Sachstandsbericht 2025
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Mitteilung Ausschuss
5581 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 05.02.2026 0288/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Fördermittel vom Land NRW für ehrenamtliche Initiativen und Vereine – Sachstandsbericht 2025 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Im Jahr 2025 hat Köln 58.000€ vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Dieses Geld ist für ehrenamtliche Initiativen und Vereine. Diese helfen geflüchteten Menschen in der ganzen Stadt. Insgesamt konnte das Geld an 47 verschiedene Initiativen und Vereine weitergeleitet werden. Damit wurden zum Beispiel Sprachcafés, Bewerbungstrainings und Sportangebote bezahlt. Durch diese Angebote wird Menschen geholfen, besser in Köln anzu- kommen. Hintergrundinformationen zu diesen Landesmitteln Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zu den Themen Sicherheit, Migration und Prävention stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung seit 2025 den Kommunalen In- tegrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese dienen der gezielten Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, insbesondere mit 2 Blick auf die Prävention von Radikalisierung. Die Fördersumme beträgt für alle Kreise und Kommunen pauschal 58.000€ - unabhängig von der Größe und der Anzahl an untergebrach- ten geflüchteten Menschen. Die Kommunalen Integrationszentren dürfen diese Fördermittel an Initiativen und Vereine weiterleiten, damit diese eigenständig Präventionsmaßnahmen rea- lisieren können. Die Angebote des Ehrenamts sollen laut den vom Land NRW vorgegebenen Rahmenbedin- gungen geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen helfen, sich räum- lich, sozial und kulturell zu orientieren. Ferner sollen niederschwellige Informationsveranstal- tungen z.B. über Werte, Rechte und Pflichten in Deutschland den Austausch ermöglichen, den Spracherwerb unterstützen und präventiv gegen extremistische Einstellungen wirken. Die Fördermittel können beantragt werden für: den Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewan- derte, auch im Umfeld von Unterkünften Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Ar- beit Die konzeptionelle und finanzielle Umsetzungshoheit der Maßnahmen mit Ehrenamtlichen im Präventionskontext in der Integrationsarbeit liegt bei den Kommunalen Integrationszentren selbst. Die oben verlinkten Rahmenbedingungen und Vorgaben der Richtlinie für die Förde- rung der Kommunalen Integrationszentren bilden hierbei das Gerüst für die Umsetzung. Umsetzung in Köln Durch die Einstellung des Förderprogramms KOMM-AN NRW zum 31.12.2024 entfiel bei vie- len ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen in 2025 eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Fördersumme für Köln betrug jährlich insgesamt 387.500€. Diese Lücke ist bis heute nicht geschlossen und stellt für viele ehrenamtliche Initiativen und Vereine ein großes Problem dar. Der Ansatz der Verwaltung ist, weiterhin eine möglichst große Anzahl und Vielfalt innerhalb der Zielgruppe zu unterstützen. Bei den neu geförderten Angeboten wurde geprüft, dass der Präventionscharakter erfüllt wird. Die Verwaltung hat auf Grund der deutlich niedrigeren Landesmittel beschlossen, nur noch rein ehrenamtliche Initiativen und Vereine, ohne hauptamtliche Mitarbeitenden, zu fördern. Für jeden Verein bzw. jede Initiative sollten 1.000€ als fester Betrag zur Verfügung stehen, so dass bis zu 58 verschiedene rein ehrenamtlich aktive Vereine und Initiativen hätten gefördert werden können. Dies entspricht in etwa der Anzahl an rein ehrenamtlichen KOMM-AN NRW Mittelempfänger*innen aus der Vergangenheit. Durch den Betrag von 1.000€ konnte sicherge- stellt werden, dass allen antragsberechtigten Antragsteller*innen – bei Erfüllen der Vorausset- zungen – eine Förderzusage erteilt werden konnte. Dieses Vorgehen erhielt auch Zustimmung im Arbeitskreis Ehrenamtskoordination Geflüchte- tenhilfe, in dem u.a. der AK Politik der Willkommensinitiativen, die (über-)bezirklichen Ehren- amtskoordinator*innen aus den sog. Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen und weitere Netzwerkpartner*innen Mitglieder sind. Für 2026 ist die gleiche Vorgehensweise geplant. Durch die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in 2025 insgesamt 47 verschiedene rein eh- renamtliche Initiativen und Vereine mit jeweils 1.000€ gefördert. Mehr als die Hälfte davon sind sogenannte (post-)migrantische Organisationen, viele davon von Menschen gegründet, die selber eine Fluchtgeschichte haben und sich nun in der Kommune ehrenamtlich engagie- ren und einbringen. Mit den Restmitteln wurde die Kölner Kampagne „Ja zu Migration“ gefördert. Hierbei handelt es sich um eine partizipative Maßnahme von Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte, im Kontext Förderung von Demokratiebildung. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0288/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.02.2026
- Erstellt
- 28.01.2026 09:48