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0288/2026

Fördermittel vom Land NRW für ehrenamtliche Initiativen und Vereine – Sachstandsbericht 2025

Mitteilung Ausschuss 05.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 10.2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5581 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/3 
 
Vorlagen-Nummer 05.02.2026 
 0288/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.03.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
 
Fördermittel vom Land NRW für ehrenamtliche Initiativen und Vereine – 
Sachstandsbericht 2025 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Im Jahr 2025 hat Köln 58.000€ vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. 
Dieses Geld ist für ehrenamtliche Initiativen und Vereine. Diese helfen geflüchteten Menschen 
in der ganzen Stadt. Insgesamt konnte das Geld an 47 verschiedene Initiativen und Vereine 
weitergeleitet werden. Damit wurden zum Beispiel Sprachcafés, Bewerbungstrainings und 
Sportangebote bezahlt. Durch diese Angebote wird Menschen geholfen, besser in Köln anzu-
kommen.  
 
Hintergrundinformationen zu diesen Landesmitteln 
Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zu den Themen Sicherheit, Migration und 
Prävention stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung seit 2025 den Kommunalen In-
tegrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel zur Verfügung.  
 
Diese dienen der gezielten Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, insbesondere mit

2 
 
Blick auf die Prävention von Radikalisierung. Die Fördersumme beträgt für alle Kreise und 
Kommunen pauschal 58.000€ - unabhängig von der Größe und der Anzahl an untergebrach-
ten geflüchteten Menschen. Die Kommunalen Integrationszentren dürfen diese Fördermittel 
an Initiativen und Vereine weiterleiten, damit diese eigenständig Präventionsmaßnahmen rea-
lisieren können. 
Die Angebote des Ehrenamts sollen laut den vom Land NRW vorgegebenen Rahmenbedin-
gungen geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen helfen, sich räum-
lich, sozial und kulturell zu orientieren. Ferner sollen niederschwellige Informationsveranstal-
tungen z.B. über Werte, Rechte und Pflichten in Deutschland den Austausch ermöglichen, 
den Spracherwerb unterstützen und präventiv gegen extremistische Einstellungen wirken.  
 
Die Fördermittel können beantragt werden für: 
 den Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewan-
derte, auch im Umfeld von Unterkünften 
 Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung 
 Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung 
 Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung 
 Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Ar-
beit 
 
Die konzeptionelle und finanzielle Umsetzungshoheit der Maßnahmen mit Ehrenamtlichen im 
Präventionskontext in der Integrationsarbeit liegt bei den Kommunalen Integrationszentren 
selbst. Die oben verlinkten Rahmenbedingungen und Vorgaben der Richtlinie für die Förde-
rung der Kommunalen Integrationszentren bilden hierbei das Gerüst für die Umsetzung. 
 
Umsetzung in Köln 
Durch die Einstellung des Förderprogramms KOMM-AN NRW zum 31.12.2024 entfiel bei vie-
len ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen in 2025 eine wichtige finanzielle Unterstützung. 
Die Fördersumme für Köln betrug jährlich insgesamt 387.500€. Diese Lücke ist bis heute nicht 
geschlossen und stellt für viele ehrenamtliche Initiativen und Vereine ein großes Problem dar. 
 
Der Ansatz der Verwaltung ist, weiterhin eine möglichst große Anzahl und Vielfalt innerhalb 
der Zielgruppe zu unterstützen. Bei den neu geförderten Angeboten wurde geprüft, dass der 
Präventionscharakter erfüllt wird. 
Die Verwaltung hat auf Grund der deutlich niedrigeren Landesmittel beschlossen, nur noch 
rein ehrenamtliche Initiativen und Vereine, ohne hauptamtliche Mitarbeitenden, zu fördern. Für 
jeden Verein bzw. jede Initiative sollten 1.000€ als fester Betrag zur Verfügung stehen, so 
dass bis zu 58 verschiedene rein ehrenamtlich aktive Vereine und Initiativen hätten gefördert 
werden können. Dies entspricht in etwa der Anzahl an rein ehrenamtlichen KOMM-AN NRW 
Mittelempfänger*innen aus der Vergangenheit. Durch den Betrag von 1.000€ konnte sicherge-
stellt werden, dass allen antragsberechtigten Antragsteller*innen – bei Erfüllen der Vorausset-
zungen – eine Förderzusage erteilt werden konnte. 
 
Dieses Vorgehen erhielt auch Zustimmung im Arbeitskreis Ehrenamtskoordination Geflüchte-
tenhilfe, in dem u.a. der AK Politik der Willkommensinitiativen, die (über-)bezirklichen Ehren-
amtskoordinator*innen aus den sog. Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen 
und weitere Netzwerkpartner*innen Mitglieder sind. Für 2026 ist die gleiche Vorgehensweise 
geplant. 
Durch die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in 2025 insgesamt 47 verschiedene rein eh-
renamtliche Initiativen und Vereine mit jeweils 1.000€ gefördert. Mehr als die Hälfte davon 
sind sogenannte (post-)migrantische Organisationen, viele davon von Menschen gegründet, 
die selber eine Fluchtgeschichte haben und sich nun in der Kommune ehrenamtlich engagie-
ren und einbringen. 
Mit den Restmitteln wurde die Kölner Kampagne „Ja zu Migration“ gefördert. Hierbei handelt 
es sich um eine partizipative Maßnahme von Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte, im 
Kontext Förderung von Demokratiebildung.  
 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (12)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.03.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0288/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.02.2026
Erstellt
28.01.2026 09:48