V/1065/2018
Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018 "Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren"
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Beschlussvorlage
5510 Zeichen
V/1065/2018 V/1065/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018 "Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren" Beratungsfolge 07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der ASSVW nimmt zur Kenntnis, dass die Anliegen des Antrages (Ausweisung von Wohng e- bieten in der Nähe von Gewerbegebieten sowie Ansiedlung von Behörden und Bildungsei n- richtungen außerhalb der Innenstadt) im Rahmen der Stadtentwicklung in Münster bereits seit Jahrzehnten grundsätzlich Berücksichtigung finden. 2. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2018 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit Beschluss dieser Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0059/2018 (vgl. Anlage 1) „Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren“ wurde in der Ratssitzung am 19.09.2018 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen. Das Anliegen, bei der Ausweisung von Gewerbegebieten im Umfeld auch Wohngebiete auszuweisen sowie Behörden und tertiäre Bildungseinrichtungen außerhalb der Innenstadt anzusiedeln, um insg e- samt die Pendelverkehre zu verringern, ist grundsätzlich nachvollziehbar und wird daher in der Stad t- entwicklung der Stadt Münster bereits grundsätzlich seit Jahrzehnten verfolgt. Es handelt sich allerdings immer um situationsbezogene Prüfungen im Einzelfall, daher kann es keine pauschalen diesbezüglichen Festlegungen geben. Das liegt zum einen daran, dass Gewerbe - und Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 03.12.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bartmann Telefon: 492-6115 Bartmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1065/2018 insbesondere (die in der Begründung genannten) Industriegebiete entsprechende aus dem Immiss i- onsschutzrecht begründete Abstände zu Wohngebieten erfordern und zum anderen daran, dass die grundlegenden Standortkriterien für die Auswahl geeigneter Flächen für die Ansiedlung neuer G e- werbe- bzw. Wohngebiete nicht dieselben sind. Ziel ist es aber seit langem, die sogenannte Stadt der kurzen Wege zu realisieren, um unnötige, in s- besondere Kfz-Verkehre zu vermeiden. Im R aumfunktionalen Konzept, welches die Stadt im Vorfeld der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in den 90er Jahren erstellt hat (vgl. dazu „Konzepti o- nelle Grundlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Stadtplanung / Bürgerinformation Nr. 69“, 1997), wird dieses Ziel bereits explizit genannt. Viele Gewerbegebietsplanungen aus dieser Zeit, die inzwischen realisiert sind, sind in unmittelbarer Nähe zu bestehender bzw. neu geplanter Wohnbebauung entstanden (z.B. Gewerbegebiet Wolbeck -Nord, Technol ogiepark, Loddenheide u.a.). Auch bei der Auswahl potenzieller neuer Wohnbaugebiete im Rahmen des Prozesses zur Pl a- nungswerkstatt 2030 gab es das Kriterium „Nähe zu Arbeitsplatzschwerpunkten“, was Wohngebiete in guter Fahrraderreichbarkeit zu bestehenden / geplanten Gewerbegebieten entsprechend bevorzugt hat. Das Ziel der Stadt der kurzen Wege wird nicht zuletzt deutlich im vom Rat Ende 2016 beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (vgl. Vorlage V/0723/2016), in dem die Entwicklung weiterer Gewerbegebiete in der Nähe bestehender oder geplanter Wohngebiete beschlossen worden ist (z.B. Gremmendorf – Heumannsweg, Roxel – Bahnhaltepunkt und Gievenbeck – Technologiepark II). Kur- ze Wege soll es dabei insbesondere für sogenanntes stadtteilorientiertes Gewerbe geben – allerdings weisen auch für die Gesamtstadt bedeutsame Gewerbegebiete eine solche Nähe auf (vgl. Technol o- giepark und Heumannsweg). Die Stadt Münster selbst hat in Bezug auf die Ansiedlung von Behörden und tertiären Bildungseinrich- tungen sowie allgemeinen Büro- und Dienstleistungsgewerbe insbesondere Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die planungsrechtliche Ausweisung entsprechender Standorte. Dabei sind in den ve r- gangenen Jahrzehnten insbesondere bereits zwei größere Standorte außerhalb der Innenstadt ent- standen (Zentrum Nord und Loddenheide), die diese in Bezug auf die Ansiedlung von Büronutzungen / Behörden entlasten sollen und gleichzeitig kurze Wege zu bestehenden (z.B. Gremmendorf / A n- gelmodde in der Nähe der Loddenheide) oder neu geplan ten (z.B. aktuell im Bereich Anton - Bruchausen-Straße im Zentrum Nord, vgl. Bebauungsplan Nr. 586) Wohngebieten ermöglichen. Mit der Einführung des „urbanen Gebietes“ als neue Baugebietskategorie der Baunutzungsveror d- nung 2017 ergeben sich für die Zukunft weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der Stadt der kurzen Wege, da mit der o.a. Gebietskategorie eine noch unmittelbarere und kleinteiligere Mischung von Wohnen und (wohnverträglichen) gewerblichen Nutzungen erreicht werden kann. Die o.a. Ausführungen mac hen deutlich, dass die Realisierung der Stadt der kurzen Wege und die räumliche Nähe von gewerblichen und Wohnnutzungen bereits seit langem grundsätzliche Ziele der Stadtentwicklung in Münster sind. Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0059/2018 (vgl. Anlage 1) „Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren“ ist mit dieser Vorlage daher erl e- digt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A-R/0059/2018 V/1065/2018
Anlage 1 A-R-0059-2018-Arbeit und Wohnen koordinieren
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0059/2018
AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder
Leostraße 16 B
48153 Münster
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol
+49(251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de
www. afd -muenster.de
Arbeit en und Wohnen an einem Ort koordinieren AfD-Ratsgruppe
im Rat der Stadt Münster
Leostr. 16-B
48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei der Ausweisung von Gewerbegebieten
zugleich im unmittelbaren Umfeld direkt eine Wohnbebauung erfolgen kann.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt zu prüfen, ob Dienststellen von Behörden und
Einrichtungen der tertiären Bildung bevorzugt außerhalb der Innenstadt oder am Rand
der Stadt Münster angesiedelt werden können.
Begründung: In den USA wurde ab dem Jahr 1951 im Bundesstaat Kalifornien ein
Industriegebiet entwickelt, dass heute unter dem Namen „Sillicon Valley“ weltweit
bekannt ist. Weil es dort eine Reihe von weltweit führenden Technologiefirmen ihren
Hauptsitz haben.
Das Industriegebiet „Sillicon Valley“ wurde bewusst am damaligen Stadtrand zwischen
mehreren Großstädten in Kalifornien angesiedelt. Direkt neben den Firmen erfolgte der
Ausweis von Wohngebieten.
Dadurch sollte die weitere Ansiedlung von Firmen in den Stadtzentren dieser Städte
unterbunden werden. Weil dies zu einer Vergrößerung der knappen Flächen in den
Großstädten geführt hätte. Zudem hätte es zu einer Ansiedlung der Beschäftigten am
Stadtrand geführt.
Dies hätte dann zu einer entsprechenden Zunahme der Pendlerströme in die
Innenstädte hinein und wieder hinausgeführt. Diesen zusätzlichen Pendlerverkehr hat
man durch die kombinierte Ansiedlung von Gewerbe und Wohnen in einem Großraum
vermieden.
Das Konzept hat sich in der Praxis bewährt. Daher ist es auch für die Stadt Münster eine
interessante Option. Da auch in Münster eine zunehmende Konkurrenz um Flächen in
der Innenstadt festzustellen ist. Mit der Folge stark ansteigenden Preise.
Zudem haben auch die Pendlerströme sehr stark zugenommen. Täglich verzeichnet
Münster 100.000 Einpendler und 30.000 Auspendler. Hier besteht also dringender
Handlungsbedarf. Soll es nicht alsbald zu einem Verkehrsinfarkt kommen.
Auch der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Wirtschaft empfiehlt
diese Strategie gegen die Wohnungsnot in deutschen Großstädten in seinem jüngsten
Gutachten
1.
Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe
______________________________________________________________________
1 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Soziale Wohnungspo litik
vom 17.08.2018
1 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Soziale Wohnungspo litik
vom 17.08.2018
Anlage A
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Anlage A zur V/1065/2018 Kurzüberblick Die Vorlage greift den Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018 „Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren“ auf und erläutert, dass die Anliegen des Antrages (Auswei- sung von Wohngebieten in der Nähe von Gewerbegebieten sowie Ansiedlung von Behörden und tertiären Bildungseinrichtungen außerhalb der Innenstadt) im Rahmen der Stadtentwicklung in Münster bereits seit Jahrzehnten grundsätzlich Berücksichtigung finden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterent- wickeln: · mit hoher Umwelt- und Naturqualität · mit breitem Freizeit- und Sportangebot · mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft.“, „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa“ und „Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nord- rhein-Westfalen“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Da es sich bei der Realisierung einer Stadt der kurzen Wege um Prozesse der Stadtentwicklung handelt, sind diese grundsätzlich zu den freiwilligen Aufgaben zu rechnen. Da sie die (pflichtige) Bauleitplanung gem. § 1 (3) BauGB mit vorbereiten, werden sie einschränkend als lediglich über- wiegend freiwillig eingestuft. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Stadt der kurzen Wege berührt insbesondere das Themenfeld Klimaschutz (Vermeidung von Verkehren) und im weiteren Sinne die Themenfelder Demographie und Inklusion (bessere Er- reichbarkeit aufgrund räumlicher Nähe).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Leostraße 16B
- Heumannsweg
- Anton-Bruchausen-Straße
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1065/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37