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V/1065/2018

Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018 "Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren"

Vorlagen 22.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 07.02.2019, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1 A-R-0059-2018-Arbeit und Wohnen koordinieren

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5510 Zeichen

V/1065/2018 
V/1065/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018  
"Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der ASSVW nimmt zur Kenntnis, dass die Anliegen des Antrages (Ausweisung von Wohng e-
bieten in der Nähe von Gewerbegebieten sowie Ansiedlung von Behörden und Bildungsei n-
richtungen außerhalb der Innenstadt) im Rahmen der Stadtentwicklung in  Münster bereits seit 
Jahrzehnten grundsätzlich Berücksichtigung finden. 
 
2. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2018 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit Beschluss dieser Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0059/2018 (vgl. Anlage 1) „Arbeiten und 
Wohnen an einem Ort koordinieren“ wurde in der  Ratssitzung am 19.09.2018 an den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen. 
 
Das Anliegen, bei der Ausweisung von Gewerbegebieten im Umfeld auch Wohngebiete auszuweisen 
sowie Behörden und tertiäre Bildungseinrichtungen außerhalb der Innenstadt anzusiedeln, um insg e-
samt die Pendelverkehre zu verringern, ist grundsätzlich nachvollziehbar und wird daher in der Stad t-
entwicklung der Stadt Münster bereits grundsätzlich seit Jahrzehnten verfolgt. 
 
Es handelt sich allerdings immer um situationsbezogene Prüfungen im Einzelfall, daher kann es keine 
pauschalen diesbezüglichen Festlegungen geben. Das liegt zum einen daran, dass Gewerbe - und 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
03.12.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1065/2018 
insbesondere (die in der Begründung genannten) Industriegebiete entsprechende aus dem Immiss i-
onsschutzrecht begründete Abstände zu Wohngebieten erfordern und zum anderen daran, dass die 
grundlegenden Standortkriterien für die Auswahl geeigneter Flächen für die Ansiedlung neuer G e-
werbe- bzw. Wohngebiete nicht dieselben sind. 
 
Ziel ist es aber seit langem, die sogenannte Stadt der kurzen Wege zu realisieren, um unnötige, in s-
besondere Kfz-Verkehre zu vermeiden. Im R aumfunktionalen Konzept, welches die Stadt im Vorfeld 
der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in den 90er Jahren erstellt hat (vgl. dazu „Konzepti o-
nelle Grundlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Stadtplanung / Bürgerinformation 
Nr. 69“, 1997), wird dieses Ziel bereits explizit genannt. Viele Gewerbegebietsplanungen aus dieser 
Zeit, die inzwischen realisiert sind, sind in unmittelbarer Nähe zu bestehender bzw. neu geplanter 
Wohnbebauung entstanden (z.B. Gewerbegebiet Wolbeck -Nord, Technol ogiepark, Loddenheide 
u.a.). Auch bei der Auswahl potenzieller neuer Wohnbaugebiete im Rahmen des Prozesses zur Pl a-
nungswerkstatt 2030 gab es das Kriterium „Nähe zu Arbeitsplatzschwerpunkten“, was Wohngebiete 
in guter Fahrraderreichbarkeit zu bestehenden / geplanten Gewerbegebieten entsprechend bevorzugt 
hat. 
 
Das Ziel der Stadt der kurzen Wege wird nicht zuletzt deutlich im vom Rat Ende 2016 beschlossenen 
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (vgl. Vorlage V/0723/2016), in dem die Entwicklung weiterer 
Gewerbegebiete in der Nähe bestehender oder geplanter Wohngebiete beschlossen worden ist (z.B. 
Gremmendorf – Heumannsweg, Roxel – Bahnhaltepunkt und Gievenbeck – Technologiepark II). Kur-
ze Wege soll es dabei insbesondere für sogenanntes stadtteilorientiertes Gewerbe geben – allerdings 
weisen auch für die Gesamtstadt bedeutsame Gewerbegebiete eine solche Nähe auf (vgl. Technol o-
giepark und Heumannsweg). 
 
Die Stadt Münster selbst hat in Bezug auf die Ansiedlung von Behörden und tertiären Bildungseinrich-
tungen sowie allgemeinen Büro- und Dienstleistungsgewerbe insbesondere Steuerungsmöglichkeiten 
im Hinblick auf die planungsrechtliche Ausweisung entsprechender Standorte. Dabei sind in den ve r-
gangenen Jahrzehnten insbesondere bereits zwei größere Standorte außerhalb der Innenstadt ent-
standen (Zentrum Nord und Loddenheide), die diese in Bezug auf die Ansiedlung von Büronutzungen 
/ Behörden entlasten sollen und gleichzeitig kurze Wege zu bestehenden (z.B. Gremmendorf / A n-
gelmodde in der Nähe der Loddenheide) oder neu geplan ten (z.B. aktuell im Bereich Anton -
Bruchausen-Straße im Zentrum Nord, vgl. Bebauungsplan Nr. 586) Wohngebieten ermöglichen.  
 
Mit der Einführung des „urbanen Gebietes“ als neue Baugebietskategorie der Baunutzungsveror d-
nung 2017 ergeben sich für die Zukunft  weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der Stadt der kurzen 
Wege, da mit der o.a. Gebietskategorie eine noch unmittelbarere und kleinteiligere Mischung von 
Wohnen und (wohnverträglichen) gewerblichen Nutzungen erreicht werden kann. 
 
Die o.a. Ausführungen mac hen deutlich, dass die Realisierung der Stadt der kurzen Wege und die 
räumliche Nähe von gewerblichen und Wohnnutzungen bereits seit langem grundsätzliche Ziele der 
Stadtentwicklung in Münster sind. Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0059/2018 
(vgl. Anlage 1) „Arbeiten und Wohnen an einem Ort koordinieren“ ist mit dieser Vorlage daher erl e-
digt. 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A-R/0059/2018 V/1065/2018

Anlage 1 A-R-0059-2018-Arbeit und Wohnen koordinieren

2987 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0059/2018  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Arbeit en und Wohnen an einem Ort koordinieren  AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei der Ausweisung von Gewerbegebieten 
zugleich im unmittelbaren Umfeld direkt eine Wohnbebauung erfolgen kann. 
 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt zu prüfen, ob Dienststellen von Behörden und 
Einrichtungen der tertiären Bildung bevorzugt außerhalb der Innenstadt oder am Rand 
der Stadt Münster angesiedelt werden können. 
 
Begründung: In den USA wurde ab dem Jahr 1951 im Bundesstaat Kalifornien ein 
Industriegebiet entwickelt, dass heute unter dem Namen „Sillicon Valley“ weltweit 
bekannt ist. Weil es dort eine Reihe von weltweit führenden Technologiefirmen ihren 
Hauptsitz haben. 
 
Das Industriegebiet „Sillicon Valley“ wurde bewusst am damaligen Stadtrand zwischen 
mehreren Großstädten in Kalifornien angesiedelt. Direkt neben den Firmen erfolgte der 
Ausweis von Wohngebieten.  
 
Dadurch sollte die weitere Ansiedlung von Firmen in den Stadtzentren dieser Städte 
unterbunden werden. Weil dies zu einer Vergrößerung der knappen Flächen in den 
Großstädten geführt hätte. Zudem hätte es zu einer Ansiedlung der Beschäftigten am 
Stadtrand geführt.

Dies hätte dann zu einer entsprechenden Zunahme der Pendlerströme in die 
Innenstädte hinein und wieder hinausgeführt. Diesen zusätzlichen Pendlerverkehr hat 
man durch die kombinierte Ansiedlung von Gewerbe und Wohnen in einem Großraum 
vermieden. 
 
Das Konzept hat sich in der Praxis bewährt. Daher ist es auch für die Stadt Münster eine 
interessante Option. Da auch in Münster eine zunehmende Konkurrenz um Flächen in 
der Innenstadt festzustellen ist. Mit der Folge stark ansteigenden Preise.  
 
Zudem haben auch die Pendlerströme sehr stark zugenommen. Täglich verzeichnet 
Münster 100.000 Einpendler und 30.000 Auspendler. Hier besteht also dringender 
Handlungsbedarf. Soll es nicht alsbald zu einem Verkehrsinfarkt kommen. 
 
Auch der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Wirtschaft empfiehlt 
diese Strategie gegen die Wohnungsnot in deutschen Großstädten in seinem jüngsten 
Gutachten 
1. 
 
Martin Schiller  
Richard Mol 
AfD-Ratsgruppe 
 
 
______________________________________________________________________ 
 
 
1 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Soziale Wohnungspo litik 
vom 17.08.2018 
 
 
                                            
1 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Soziale Wohnungspo litik 
vom 17.08.2018

Anlage A

2213 Zeichen

Anlage A zur V/1065/2018 
Kurzüberblick 
Die Vorlage greift den Antrag der AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0059/2018 „Arbeiten und 
Wohnen an einem Ort koordinieren“ auf und erläutert, dass die Anliegen des Antrages (Auswei-
sung von Wohngebieten in der Nähe von Gewerbegebieten sowie Ansiedlung von Behörden und 
tertiären Bildungseinrichtungen außerhalb der Innenstadt) im Rahmen der Stadtentwicklung in 
Münster bereits seit Jahrzehnten grundsätzlich Berücksichtigung finden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die Ziele  
 „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterent-
wickeln: 
· mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
· mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
· mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft.“,  
 „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa“ und  
 „Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nord-
rhein-Westfalen“ 
verfolgt.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Da es sich bei der Realisierung einer Stadt der kurzen Wege um Prozesse der Stadtentwicklung 
handelt, sind diese grundsätzlich  zu den freiwilligen Aufgaben zu rechnen. Da sie die (pflichtige) 
Bauleitplanung gem. § 1 (3) BauGB mit vorbereiten, werden sie einschränkend als lediglich über-
wiegend freiwillig eingestuft. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt der kurzen Wege berührt insbesondere das Themenfeld Klimaschutz (Vermeidung von 
Verkehren) und im weiteren Sinne die Themenfelder Demographie und Inklusion (bessere Er-
reichbarkeit aufgrund räumlicher Nähe).

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Leostraße 16B
  • Heumannsweg
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/1065/2018
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37