V/0874/2019/1
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Beschlussvorlage
2746 Zeichen
V/0874/2019/1 V/0874/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2020 - Finanzplan 2020 - 2024 Beratungsfolge 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2020 weist Erträge in Höhe von 64.436.000 € und Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.762.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2020 hat ein Gesamtvolumen von 12.588.000 €. c) Die Stellenübersicht 2020 weist 399,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.326.000 € aufnehmen. 3. Die Abfallwirtschaftsbetriebe entwickeln ein Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen und regu- latorischen Instrumenten, die sich zukünftig kostendämpfend auf die Abfallgebühren auswirken. Das Konzept wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Wirksamkeit der beschlosse- nen Maßnahmen wird den zuständigen Gremien berichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 57.374.000 € getragen. Die verbleibenden 3.300.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 09.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 6052-16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0874/2019/1 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Änderung des Beschluss- vorschlages der Vorlage V/0874/2019 beschlossen. Über die Vorlage V/0875/2019 (Abfallgebühren 2020) soll im Rat in der Fassung der Ursprungsvorlage abgestimmt werden; die Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0875/2019 entfällt entsprechend. Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Gebührenkalkulation gemäß § 6 Kommunalabga- bengesetz NW (KAG NW) daran gebunden, ausschließlich betriebsnotwendige Kosten dem Nutzer- kreis anzulasten. Die Gebühreneinnahmen können nur in kostendeckender Höhe eingefordert wer- den. Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die AWM auch in der Vergangenheit Einsparpo- tentiale genutzt und transparent gegenüber den politischen Gremien berichtet haben. Dies wird auch zukünftig erfolgen. I. V. gez. Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0874/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37