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V/0874/2019/1

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 06.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 28

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2746 Zeichen

V/0874/2019/1 
V/0874/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2020 
- Finanzplan 2020 - 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2020 weist Erträge in Höhe von 64.436.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 60.674.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.762.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2020 hat ein Gesamtvolumen von 12.588.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2020 weist 399,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.326.000 € aufnehmen. 
 
3.  Die Abfallwirtschaftsbetriebe entwickeln ein Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen und regu-
latorischen Instrumenten, die sich zukünftig kostendämpfend auf die Abfallgebühren auswirken. 
Das Konzept wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Wirksamkeit der beschlosse-
nen Maßnahmen wird den zuständigen Gremien berichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
57.374.000 € getragen. Die verbleibenden 3.300.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und 
den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
09.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0874/2019/1 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Änderung des Beschluss-
vorschlages der Vorlage V/0874/2019 beschlossen. Über die Vorlage V/0875/2019 (Abfallgebühren 
2020) soll im Rat in der Fassung der Ursprungsvorlage abgestimmt werden; die Ergänzungsvorlage 
zur Vorlage V/0875/2019 entfällt entsprechend. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Gebührenkalkulation gemäß § 6 Kommunalabga-
bengesetz NW (KAG NW) daran gebunden, ausschließlich betriebsnotwendige Kosten dem Nutzer-
kreis anzulasten. Die Gebühreneinnahmen können nur in kostendeckender Höhe eingefordert wer-
den. 
 
Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die AWM auch in der Vergangenheit Einsparpo-
tentiale genutzt und transparent gegenüber den politischen Gremien berichtet haben. Dies wird auch 
zukünftig erfolgen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0874/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37