A-W/0033/2026
Öffentlicher Trinkwasserbrunnen Ortsmitte Gievenbeck
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Originalantrag A-W-0033-2026
3047 Zeichen
Münster, 18.08.2026
An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West
Frau Elke Kraut-Kleinschmidt
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Öffentlicher Trinkwasserbrunnen Ortsmitte Gievenbeck
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
1. Die Bezirksvertretung spricht sich für die Einrichtung eines öffentlichen, barrierefreien
Trinkwasserbrunnens in der Ortsmitte Gievenbeck.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die technische und rechtliche Machbarkeit im
Rahmen der bestehenden Planungen zur Umgestaltung der Ortsmitte Gievenbeck
(u. a. Anbindung an das Trinkwassernetz der Stadtnetze Münster
GmbH, Entwässerung, Barrierefreiheit, Winterbetrieb) zu prüfen und eine konkrete
Kostenkalkulation für Bau und Betrieb vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfa-
len – insbesondere aus dem Programm zur Klimaanpassung und Hitzevorsorge wie
„Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ – sowie Kooperationsmöglichkeiten mit den
Stadtnetzen Münster zu prüfen und der Bezirksvertretung zu berichten.
4. Die Verwaltung wird gebeten, den Trinkwasserbrunnen in der Ortsmitte Gievenbeck in
das stadt-
weite Konzept zu Trinkwasserbrunnen und Refill-Stationen im Rahmen des Hitzeakti-
onsplans für Münster aufzunehmen.
Begründung:
Die vergangenen Sommermonate haben gezeigt, dass die Folgen der Klimakrise auch in
Münster zu häufigeren und intensiveren Hitzeperioden führen, die insbesondere für
vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich
vorbelastete Personen eine erhebliche Gesundheitsbelastung darstellen. Die Stadt
Münster hat im Hitzeaktionsplan die Maßnahme M10 „Trinkwasserbrunnen & Refill"
verankert, mit dem Ziel, allen Menschen im gesamten Stadtgebiet einen barrierefreien,
niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen.
Die Ortsmitte Gievenbeck wird aktuell umgestaltet, so dass sich im Rahmen der
Baumaßnahmen an den Wasser- und Abwasseranschlüsse die ideale Möglichkeit
eröffnet, einen Trinkwasserbrunnen zu integrieren. Die zusätzlichen Kosten könnten
durch die Synergie-Effekte mit den laufenden Baumaßnahmen minimiert werden.
Ein Trinkwasserbrunnen fügt sich ideal in das bestehende Gesamtkonzept ein und
würde einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans sowie zum
Hitzeschutz der Bevölkerung leisten. Mit der Errichtung eines Trinkwasserbrunnens
kommt die Stadt Münster zudem der seit Januar 2023 bestehenden Verpflichtung durch
die EU-Trinkwasser-Richtlinie nach, die Mitgliedstaaten verpflichtet, Bürgern im
öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen.
Mit dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW" werden kommunale
Klimaanpassungsmaßnahmen, einschließlich Projekte mit öffentlichen
Trinkwasserbrunnen (z. B. das Projekt „TRIWADU – Trinkwasserbrunnen Duisburg"),
durch Land und EU gefördert. Diese und andere Fördermöglichkeiten sollten daher
zeitnah geprüft und genutzt werden.
Gezeichnet:
Miriam Stölting, Volt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0033/2026
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 24.08.2026
- Erstellt
- 21.08.2026 13:09