A-R/0021/2022
Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / Ehrenamtliche einbinden
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a-r-0021-2022-CDU-Ersthelfer APP
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2022 03. Mai 2022 RATSANTRAG Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / Ehrenamtliche einbinden Der Rat der Stadt Münster möge beschließen, 1. die APP Mobile Retter zur Alarmierung von Ersthelfern in Münster einzuführen; 2. die Standorte von automatischen externen Defibrillatoren (AED) zu erfassen und auszubauen. 3. alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und des THW mit Rettungsrücksäcken für Notfallsanitäter / Ärzte und mit AED auszustatten. Begründung: Zu 1) Bereits in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands ist die App „Mobile Retter“ eingeführt worden. Die Systematik beruht darauf, dass Freiwillige mit medizinischer Vorbildung diese App auf ihrem Smartphone installieren und im Falle eines medizinischen Notfalls durch die Leitstelle alarmiert werden können. So können diese Helfer noch vor dem Rettungsdienst effiziente Erste Hilfe leisten. Dadurch werden beispielsweise im Fall eines Herzkreislaufstillstandes wichtige Minuten und Sekunden zur Rettung von Menschenleben gewonnen. Insbesondere in Münster mit einer hohen Dichte von Einrichtungen des Gesundheitswesens kann so eine deutliche Steigerung des Sicherheitsniveaus erzielt werden. Das Land NRW hat sich ausdrücklich für die Einführung von Ersthelfer APP`S ausgesprochen. Zu 2) Innerhalb des Stadtgebietes ist in vielen privaten und öffentlichen Einrichtungen bereits ein so genannter AED (automatischer externer Defibrillator) zur Nutzung durch Laien im Fall eines Herzkreislaufstillstandes vorhanden. Die Erfassung dieser Standorte sowie die flächendeckende Verteilung und Werbung zur Installation solcher Geräte auch im öffentlichen Raum ist durch die Stadt Münster vorzunehmen. Die mobilen Retter und Notrufmeldenden müssen bereits im Notrufgespräch Kenntnis von diesen Standorten durch die Leitstelle erhalten. Auch sind an allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehren, der Hilfsorganisationen, des THW, in den Bädern, sowie an anderen markanten öffentlichen Stellen diese AED für die Öffentlichkeit zugänglich zu installieren. Ein Teil der AED ist bereits heute in der APP „Gut versorgt in Münster“ abrufbar. Zu 3) Die Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem THW können durch ihre flächendeckende Verteilung sehr gut als sog. First Responder in Ergänzung zu den Mobilen Rettern eingesetzt werden. Hierbei ist auch der Sachverhalt von Bedeutung, dass medizinisches Material für Notfallsanitäter und Ärzte schnell an den Ort des Notfallgeschehens gebracht werden kann. Aus diesem Grund ist die Ausrüstung der ehrenamtlichen Einheiten, wie oben beantragt, zu ergänzen und sind die ehrenamtlichen Einheiten in die Alarmierungsstruktur des Rettungsdienstes über die Leitstelle der Feuerwehr einzubinden. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0021/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 16:45