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A-R/0021/2022

Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / Ehrenamtliche einbinden

Antrag an den Rat 03.05.2022

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a-r-0021-2022-CDU-Ersthelfer APP

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a-r-0021-2022-CDU-Ersthelfer APP

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2022 
 
 
 
 03. Mai 2022 
RATSANTRAG 
 
Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / 
Ehrenamtliche einbinden 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen, 
 
1. die APP Mobile Retter zur Alarmierung von Ersthelfern in Münster 
einzuführen; 
 
2. die Standorte von automatischen externen Defibrillatoren (AED) zu erfassen und 
auszubauen.  
 
3. alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und des THW mit 
Rettungsrücksäcken für Notfallsanitäter / Ärzte und mit AED auszustatten.  
 
Begründung: 
Zu 1)  
Bereits in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands ist die App „Mobile Retter“ 
eingeführt worden. Die Systematik beruht darauf, dass Freiwillige mit medizinischer 
Vorbildung diese App auf ihrem Smartphone installieren und im Falle eines medizinischen 
Notfalls durch die Leitstelle alarmiert werden können. So können diese Helfer noch vor dem 
Rettungsdienst effiziente Erste Hilfe leisten. Dadurch werden beispielsweise im Fall eines 
Herzkreislaufstillstandes wichtige Minuten und Sekunden zur Rettung von Menschenleben 
gewonnen. Insbesondere in Münster mit einer hohen Dichte von Einrichtungen des 
Gesundheitswesens kann so eine deutliche Steigerung des Sicherheitsniveaus erzielt 
werden. 
Das Land NRW hat sich ausdrücklich für die Einführung von Ersthelfer APP`S 
ausgesprochen.  
Zu 2) 
Innerhalb des Stadtgebietes ist in vielen privaten und öffentlichen Einrichtungen bereits ein 
so genannter AED (automatischer externer Defibrillator) zur Nutzung durch Laien im Fall 
eines Herzkreislaufstillstandes vorhanden. Die Erfassung dieser Standorte sowie die 
flächendeckende Verteilung und Werbung zur Installation solcher Geräte auch im 
öffentlichen Raum ist durch die Stadt Münster vorzunehmen. Die mobilen Retter und

Notrufmeldenden müssen bereits im Notrufgespräch Kenntnis von diesen Standorten durch 
die Leitstelle erhalten. Auch sind an allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehren, der 
Hilfsorganisationen, des THW, in den Bädern, sowie an anderen markanten öffentlichen 
Stellen diese AED für die Öffentlichkeit zugänglich zu installieren. Ein Teil der AED ist bereits 
heute in der APP „Gut versorgt in Münster“ abrufbar.  
Zu 3)  
Die Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem THW 
können durch ihre flächendeckende Verteilung sehr gut als sog. First Responder in 
Ergänzung zu den Mobilen Rettern eingesetzt werden. Hierbei ist auch der Sachverhalt von 
Bedeutung, dass medizinisches Material für Notfallsanitäter und Ärzte schnell an den Ort des 
Notfallgeschehens gebracht werden kann. Aus diesem Grund ist die Ausrüstung der 
ehrenamtlichen Einheiten, wie oben beantragt, zu ergänzen und sind die ehrenamtlichen 
Einheiten in die Alarmierungsstruktur des Rettungsdienstes über die Leitstelle der Feuerwehr 
einzubinden.  
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

18.05.2022 Rat
TOP 38.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0021/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.05.2022
Erstellt
03.05.2022 16:45