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A-R/0048/2023

Quartiersbezogene Pflege stärken und ausbauen

Antrag an den Rat 26.10.2023

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A-R-0048-2023-CDU-Quartiersbezogene Pflege stärken

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A-R-0048-2023-CDU-Quartiersbezogene Pflege stärken

5385 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2023 
 
Münster, 26. Oktober 2023 
 
Ratsantrag 
 
 
Quartiersbezogene Pflege stärken und ausbauen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 Pflegebedürftige Menschen sollen in Münster so lange wie möglich zuhause bleiben können. 
Um den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, werden passgenaue 
Pflegeangebote entwickelt und individuelle Unterstützungsmodelle gestärkt.  
 
 Auf Grundlage einer quartiersbezogenen Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot 
an Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Servicewohnen 
(Betreutes Wohnen) werden kleinteilige Versorgungskonzepte entwickelt, um die dezentrale 
Pflege zu stärken. Die so ermittelten Bedarfe an relevanter Infrastruktur sollen in 
Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen 
Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. 
 
 Eine Bestandsanalyse zeigt eine Überversorgung mit Vollstationären Pflegeplätzen im 
Stadtbezirk Mitte bei gleichzeitigen Defiziten in den Außenstadtbezirken (v.a. in den Bezirken 
Nord, Ost und Südost). Vom weiteren Ausbau zentral gelegener Pflegeeinrichtungen wird 
zugunsten von Einrichtungen in den Stadtteilen vorerst abgesehen. 
 
 Trotz einer ausreichenden Versorgung in Stadtbezirken gibt es auch Stadtteile, die bisher über 
keine oder nur geringe Vollstationären Pflegeplätze verfügen (z.B. Nienberge, Gremmendorf 
und Roxel). Die Verwaltung prüft, wie diese Stadtteile in die Versorgungslösung mit 
einbezogen werden können.  
 
 Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit bei über 80jährigen liegt bei 
30 %, bei über 90jährigen bei 74 %. Nach der Kleinteiligen Bevölkerungsprognose 2030 gibt 
es Stadtteile mit einem besonders hohen Anteil von über 80jährigen Menschen (z.B. 
Stadtteile Hiltrup-Mitte, Kinderhaus-West und Handorf). Die Verwaltung prüft hier eine 
angemessene Versorgungssicherheit und macht Vorschläge.   
 
 Die „Verbindliche Bedarfsplanung“ gibt den Kommunen Steuerungsmöglichkeiten, um in die 
Gestaltung der lokalen Pflegeinfrastruktur regulierend eingreifen zu können. Die Verwaltung 
zeigt Wege auf, wie das Ziel von kleinteiligen stadtweit ausgeglichenen quartiersbezogene 
Wohn- und Pflegeangebote über die Ausschreibung als qualitatives Kriterium erreicht werden 
kann.   
 
 Für ein lebenslanges Wohnen im Quartier werden weitere Maßnahmen zur Stärkung des 
Ehrenamts in der Pflege entwickelt.  
 
 Im Alter nimmt das Quartier für die Menschen aufgrund körperlicher Einschränkungen, 
fehlender finanzieller Mittel und geringerer Aktionsradien an Bedeutung zu. Die

„altersgerechte Quartiersgestaltung“, d.h. die aktuelle und künftige Wohnsituation, das 
Wohnumfeld, die soziale Einbettung sowie die bedarfsgerechten sozialen und pflegerischen 
Unterstützungsangebote in den Quartieren sollten ermittelt und der Veränderungsbedarf 
dargestellt, Konzepte entworfen werden.  
 
 Zusammen mit den Anbietern vor Ort werden Sport und Bewegungsangebote in den 
Quartieren entwickelt, die zu einem aktiven und gesunden Leben bis ins hohe Alter beitragen 
können. 
 
 Die Verwaltung legt ein Finanzierungskonzept zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen 
vor. 
 
 
Begründung 
 
Der Anteil der älteren Menschen in Deutschland wächst. Ein besonders starkes Wachstum 
verzeichnet die Gruppe der über 85-Jährigen. Im steigenden Alter nehmen chronische Erkrankungen, 
Multimorbidität und in der Folge auch Pflegebedürftigkeit zu. So wächst die Anzahl jener Menschen, 
die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind.  
 
Dies stellt erhebliche Anforderungen an die Gestaltung der sozialen Infrastruktur, insbesondere an die 
Qualität und Quantität der Angebote zur Versorgung und Unterstützung älterer Menschen, sowie 
pflegebedürftiger Menschen, unabhängig von ihrem Alter und ihren Angehörigen.  
Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit einer hohen Versorgungssicherheit bis zum 
Lebensende. Dies bedeutet nicht nur die individuelle Lebenssituation in der Wohnung in den Blick zu 
nehmen. Genauso wichtig sind der Erhalt sozialer Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und die 
Vermeidung sozialer Ausgrenzung, insbesondere in Folge von Altersarmut oder Vereinsamung. 
Es bedarf zukunftssicherer Lösungen, die in allen Bereichen von den Menschen hergedacht und 
gemeinsam mit ihnen gestaltet werden müssen.  
 
Eine Analyse der Versorgungssituation in den einzelnen Stadtbezirken zeigt, dass die stationäre 
Versorgungsquote in Münsters Stadtbezirken extrem unterschiedlich ist. Im Bezirk Mitte ist sie sehr 
gut (> 45%), in den Bezirken Nord, Ost und Südost hingegen nicht angemessen. 
 
Die CDU will die Quartiere entsprechend der gegebenen Bedarfe, Strukturen und Ressourcen so 
weiterentwickeln und ausgestalten, dass die Lebensqualität und die Gesundheit der dort lebenden 
Menschen gesichert und gesteigert werden. 
 
Der Weg geht von großen stationären Einrichtungen hin zu kleinteiligen und stärker auf die 
individuellen Bedarfe älterer Menschen angepassten Wohnformen, die in Quartiersstrukturen 
integriert sind, wozu auch neue Wohnformen zählen.  
 
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der 
Träger und Anbieter von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort 
gestaltet werden. 
 
Gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0048/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.10.2023
Erstellt
26.10.2023 16:45