AN/1031/2026
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Radwegmarkierungen auf Gehwegen entfernen
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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
3542 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Stadt Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1031/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Radwegmarkierungen auf Gehwegen entfernen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 29. Juni 2026: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, überall im Stadtbezirk Ehrenfeld, wo noch ein mittlerweile nicht mehr benutzungspflichtiger Radweg aufmarkiert bzw. gepflastert ist, den Gehweg so herzurichten, dass die gesamte Fläche von zu Fuß Gehenden genutzt werden kann und Radfahrende nur auf der Fahrbahn fahren dürfen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtbezirk sind noch Relikte ehemaliger baulicher Radwege vorhanden, deren Benutzungspflicht bereits vor langer Zeit aufgehoben wurde. Die entsprechenden roten Markierungen bzw. Pflasterungen sind häufig verblasst, verlaufen abschnittsweise nur noch lückenhaft und befinden sich vielfach in einem schlechten baulichen Zustand. Dennoch werden diese Wege weiterhin von vielen Radfahrenden genutzt, obwohl das Fahren auf der Fahrbahn in der Regel sowohl sicherer als auch zügiger möglich wäre. Umgekehrt werden Radfahrende von Autofahrenden angehupt oder verbal angefeindet, wenn sie völlig zurecht die Fahrbahn statt dem optisch noch erkennbaren Radweg nutzen. GRÜNE Fraktion in der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln gruene-bv4@stadt-koeln.de - 2 - Insbesondere an Kreuzungen entstehen regelmäßig Gefahrensituationen, da Radfahrende durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für sogenannte Dooring-Unfälle. Rechtlich dürfen bauliche Radwege, sofern sie weiterhin als solche erkennbar sind, auch ohne entsprechende Beschilderung uneingeschränkt mit dem Fahrrad befahren werden. Anders als beispielsweise bei gemeinsamen Geh- und Radwegen (Verkehrszeichen 240) besteht dabei keine besondere Rücksichtnahmepflicht gegenüber zu Fuß Gehenden. Auch das Befahren mit höherer Geschwindigkeit ist grundsätzlich zulässig. Hieraus ergeben sich an zahlreichen Stellen erhebliche Nutzungskonflikte. Sowohl Gehweg als auch ehemaliger Radweg sind für die vorhandenen Fußgänger- und Radverkehrsströme häufig zu schmal dimensioniert. Zusätzliche Einengungen durch Außengastronomie, Geschäftseingänge oder andere Nutzungen verschärfen die Situation. Besonders deutlich zeigt sich dies am Sandweg in Bickendorf sowie an der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße, aber auch an weiteren Orten im Stadtbezirk. Vor diesem Hintergrund erscheint es dringend geboten, die optische Trennung zwischen ehemaligen Radwegen und Gehwegen aufzuheben und die gesamte Fläche zwischen Fahrbahn beziehungsweise Parkstreifen oder Baumscheiben und den Gebäuden eindeutig als Gehweg zu gestalten. Dadurch könnten Missverständnisse über die zulässige Nutzung vermieden und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Kinder bis 8 Jahren müssen nach wie vor den Gehweg nutzen und dürfen dabei auch von Erwachsenen begleitet werden. Mit freundlichen Grüßen Luise Themann Bettina Tull Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 419
- Sandweg
- Ehrenfeldgürtel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1031/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 16.06.2026 08:51