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BV3/162/2025

Prüfantrag Sonnenschutz Kleinkindbereich auf dem Merkurspielplatz

Bezirksvertretung Informationsvorlage 17.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 30.09.2025, TOP 10.6

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2003 Zeichen

BV3/162/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Prüfantrag Sonnenschutz Kleinkindbereich auf dem Merkurspielplatz 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 3 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 30.09.2025 Kenntnisnahme 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 3 wurde am 24.06.2025 folgender Beschluss 
gefasst: 
 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob im Kleinkindbereich 
des Merkurspielplatzes die Errichtung eines Sonnenschutzes möglich ist und hierzu 
eine Kostenschätzung vorzunehmen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Auswirkungen der klimatischen Veränderung sind in den öffentlichen Freianlagen 
spürbar und fordern ein Umdenken in der Planung und Nutzung dieser Flächen. Aus 
diesen Gründen erarbeitet das Gartenamt bereits auf unterschiedlichen Ebenen 
Konzepte, Maßnahmen und Handlungsoptionen, um vor allem auf Kinders pielplätzen 
ein möglichst ausgewogenes Verhältnis aus Sonne und Beschattung zu erreichen. 
Daher wird bei der Planung eines Kinderspielplatzes das Thema "Beschattung" immer 
mitbehandelt. 
  
Primär wird dabei versucht, die Beschattung über eine standortangepa sste 
Bepflanzung, insbesondere durch Bäume, zu erreichen. Diese Lösung ist besonders 
nachhaltig, da Bäume über eine lange Lebensdauer verfügen und gleichzeitig mit 
ihrer Ökosystemleistung, wie z.B. Verdunstungswirkung und CO² -Speicherung, zur 
Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse vor Ort beitragen. Dazu wurden 
bereits alle städtischen Kinderspielplätze im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur 
zusätzlichen Pflanzung von Bäumen zur Beschattung hin überprüft. 
 
Der Einsatz von sogenannten Sonnensegeln i st aufgrund der Anfälligkeit für 
Vandalismus, besondere Anforderungen an den Untergrund und der Verankerungen 
und der Notwendigkeit, die Segel für die Herbst - und Winterzeit zu demontieren und 
ortsnah einzulagern, nur an sehr wenigen Standorten möglich.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 10.6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/162/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
17.09.2025
Erstellt
17.09.2025 09:57